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AN/0528/2024

Absenkung der Bordsteine an der Ampelanlage Clevischer Ring/B8, Richtung Düsseldorfer Straße, Höhe KVB-Bushaltestelle „Am Faulbach“

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 09.04.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.04.2024, TOP 8.1.6

Absenkung der Bordsteine am Faulbach

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Absenkung der Bordsteine am Faulbach

2463 Zeichen

SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
51065 Köln - Wiener Platz 2a 
 
 
Gleichlautend an: 
 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
Rathaus Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs 
Bezirksrathaus Köln-Mülheim 
         Köln, den 04.04.2024 
 
Antrag zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung, 
Absenkung der Bordsteine an der Ampelanlage Clevischer Ring/B8, Richtung 
Düsseldorfer Straße, Höhe KVB-Bushaltestelle „Am Faulbach“ 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die SPD- und CDU-Fraktion sowie die FDP in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, 
nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung Mülheim zu setzen:  
 
Beschluss: 
.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bordsteine an der Ampelanlage Clevischer 
Ring/B8, Richtung Düsseldorfer Straße, an der Höhe der KVB-Haltestelle „Am 
Faulbach“ in 51061 Köln abzusenken und barrierefrei zu gestalten. 
 
Begründung: 
Die Bus-Haltestelle „Am Faulbach“ in Köln-Mülheim wird von vielen Bürgerinnen und 
Bürgern genutzt, die in der sogenannten Weißen Siedlung und in der Siedlung 
Stammheim Süd wohnen. Um dorthin zu gelangen ist es notwendig, die B8 zu queren.  
 
Die extrem hohen Bordsteine auf beiden Seiten der Straße sowie auf der Mittelinsel 
stellen eine erhebliche Gefahrenquelle sowohl für Geh- und Sehbehinderte, als auch 
für Rollator- und  Rollstuhlfahrer:innen und Bürger:innen mit Kinderwagen dar. Ohne 
Hilfe sind die Bordsteine für Menschen im Rollstuhl kaum zu überwinden. Die Situation 
wird über die in der Anlage 1 beigefügten Bilder verdeutlicht. 
 
Zu einer barrierefreien Ausgestaltung dieser Fußgängerverkehrsfläche ist die 
Absenkung der Bordsteine daher zwingend erforderlich.  
 
Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben inzwischen vor, dass der öffentliche 
Straßenraum so zu planen und auszubauen ist, dass er auch 
von Menschen mit Behinderungen eigenständig genutzt werden kann (Quelle: Stadt 
Köln "Köln überwindet Barrieren. Eine Stadt für Alle"). 
Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs ist ein wichtiges 
gesellschaftspolitisches Ziel. Bei der Gestaltung von Fußgängerverkehrsflächen sind die 
Belange von mobilitätsbehinderten Menschen zu beachten.   
 
gez. Alexander  
Lünenbach 
gez. Thomas Portz gez. Torsten Tücks  
Alexander Lünenbach Thomas Portz Torsten Tücks  
(SPD-
Fraktionsvorsitzender) 
(CDU-
Fraktionsvorsitzender) 
(FDP)

Beratungsverlauf (1)

22.04.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.6 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0528/2024
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
09.04.2024
Erstellt
09.04.2024 08:58