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V/0035/2024

Aufhebung eines Sperrvermerks für den jährlichen Mietzuschuss an SEHT Münster e.V.

Vorlagen 16.01.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 15.02.2024, TOP 14

Anlage A

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1562 Zeichen

Anlage A zur V/0035/2024 
Kurzüberblick 
Aufhebung eines Sperrvermerks für den jährlichen Mietzuschuss an SeHT Münster e. V. für bar-
rierefreie, mit ÖPNV erreichbare Büroräume in Höhe von 21.000 €. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa. 
 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem 
Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwi-
ckeln 
 
 Mit der Umsetzung der Beschlussvorlage V/0035/2024 unterstützt die Stadt Münster ein be-
darfsgerechtes Angebot der Jugendsozialarbeit im Sinne des § 13 SGB VIII. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0603 Förderung von benachteiligten jungen Menschen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die mit dieser Vorlage gewährte Unterstützung zur Aufgabenwahrnehmung von Jugendsozialar-
beit, Schulsozialarbeit, OGS, Eingliederungshilfen ist dem Grunde nach pflichtig, aber nicht der 
Höhe nach.    
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Gleichstellung, Inklusion, Migration

Anlage 1

7811 Zeichen

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N senwÄchEN
SELBSTÄNDIGKEITSHILFE peyren astiNGS* u

SEHT Münster e.V. - Dechaneistraße 14 - 48145 Münster

Stadt Münster

Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien

Frau Trockel

m Elisabeth Leifheit
48127 Münster 01721556920
leifheit@seht-muenster.de
Geschäftsführung

Erhöhung des in 2022 bereits bewilligten Mietkostenzuschusses
Beantragung eines Umzugskostenzuschusses

Münster, 19.06.2023

Sehr geehrte Frau Trockel,

Bezugnehmend auf unseren Haushaltsantrag vom 10.6.22 (siehe Anlage) sehen wir uns gezwun-
gen eine Erhöhung des Mietkostenzuschusses von 21.000€ auf 40.000€ sowie eine Umzugskos-
tenunterstützung in Höhe von 70.000€ zu beantragen.

Die grundsätzliche Begründung für Büroraum entnehmen Sie bitte der Anlage aus dem letzten
Jahr.

Unsere Bemühungen um entsprechenden Büroraum in Münster sind bisher nicht erfolgreich ge-
wesen. Die Gründe dafür sind relativ leicht zu benennen.

«e Mietkosten pro Quadratmeter 12 € und mehr

e Mehrwertsteuer auf die Miete in Höhe von 19% oder entsprechender Aufschlag auf die
Miete

e Hohe Betriebskosten (fehlende Energieausweise etc.)

«e Hohe Investitionskosten (Einziehen von Wänden und Kabelschächten, Trennung von

Räumen etc.)

Es gibt mehrere freie Objekte, die in Frage kämen, die aber aufgrund der oben genannten
Schwierigkeiten derzeit ausscheiden.

Die Lage von SeHT Münster e.V. ist auch dadurch erschwert, dass wir in allen Zuschussberei-
chen gerade im Bereich der Overheadkosten nicht ausreichend finanziert sind (der Overhead inkl.
Sachkosten liegt zwischen 6,6 und 10 Prozent). Dies reicht in keiner Weise für die oben benann-
ten Ausgaben. Eine Anpassung der Overhead- und Sachkosten steht zwar für 2024 im Raum,

SEHT Münster e,V. T 0251136920 Geschäftsführender Vorstand Sparkasse Münsterland Ost [=ber PARITÄTISCHE
F 0251136922 Ulrich Pieper- Sabine Wessel DE42 4005 0150 0000 3654 78 TRIER SITZENVERBAND
‚Alte Dechanei info@seht-muenster.de Anke Benthaus-Reichstein WELADEDIMST
Dechaneistraße 14 www.seht-muenster.de
48145 Münster Gläubiger-ID Rechtsform Eingetragener Verein
DES3 ZZZ0 0000 4023 41 Registergericht Amtsgericht Münster

Registernummer 3380

kann aber in keiner Weise die zu geringen Zahlen der Vergangenheit kompensieren und ist auch
nach wie vor noch nicht beschlossen.

Neben den derzeitigen Büroräumen an der Wolbeckerstraße 132 im Hinterhof (90m?) nutzen wir
für unsere Arbeit mit den Zielgruppen auch noch Räume in der Alten Dechanei. Diese sind uns
kostenfrei überlassen. Hier besteht der Wunsch von Seiten des Amts für Kinder, Jugendliche und
Familien, dass wir einen Raum freiziehen für die Geschäftsstelle des Stadtjugendrings.

Solange wir keine anderen Flächen anmieten können, ist uns dies leider nicht möglich. Auch die
pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie die Wahrnehmung von Beratungsauf-
gaben, Elterngesprächen, Teamsitzungen, Treffen mit Ehrenamtlichen und Übungsleiter:innen
erfordert Besprechungsräume und Büroräume.

Aus den oben genannten Gründen würden wir uns über eine positive Entscheidung sehr freuen.
Unter 60.0008 jährlich ist die Anmietung einer ausreichend großen Immobilie absolut unrealis-
tisch.

SeHT Münster e.V. ist in der Lage einen Eigenanteil an der jährlichen Miete in Höhe von max.
24.000 € aus anderen Geschäftsbereichen aufzubringen.

Eine positive Entscheidung würde von allen Beteiligten sehr begrüßt.

Mit freundlichen Grüßen

A @-

Ulrich Pieper ElisabethiLeifheit
Vorsitzender Geschäftsführerin
SeHT Münster e.V.

Rechtsform: Eingetragener Verein

Registergericht: Amtsgericht Münster
Registernummer: 3380

SEHT Münster e. V. | Seite 2

SeHT

Se
eo.eo
SeHT
SeHT Münster e.V. -Dechaneistraße 14-48145 Münster Sprechzeiten: Di/Do 9:00 - 12:30 Uhr

Stadt Münster Mi 16:00 — 18:00 Uhr
Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien ja! ER PARITÄTISCHE
Frau Trockel .

48127 Münster Elisabeth Leifheit
: 0251-136920
0172-1556920
leifheit@seht-muenster.de

Mietkostenzuschuss

Münster, 01.06.2022

Sehr geehrte Frau Trockel,

SeHT Münster ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Unsere Arbeitsbereiche sind vielfältig
immer an der Unterstützung unserer Zielgruppe, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit
Entwicklungsauffälligkeiten und/oder Behinderungen unterschiedlichster Art und ihren
Familien/Erziehungsberechtigten orientiert.

Wir haben Aufgaben übernommen in folgenden Bereichen
» Spezifische und spezialisierte Jugendsozialarbeit
o Beratung von Betroffenen und Fachkräften
o Vernetzung und Kooperation
o Freizeit- und Bildungsangebote
o Inklusive Ferienbetreuung
o Politische Teilhabe und Partizipation
® Projekte wie JIPA - Jugendliche inklusiv politisch akltiv
e Träger Offene Ganztagsschule an der Albert-Schweitzer-Schule
«e Schulsozialarbeit an 3 Schulen in Münster
e  Schulbegleitung an 10 Schulen in Münster
e Ambulant unterstütztes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung und/oder einer
psychischen Erkrankung
°»  Familienunterstützender Dienst
e Bildungsangebote für junge Erwachsene in Zusammenarbeit mit der Paritätischen Akademie

Diese vielfältigen Aufgaben haben SeHT Münster in den letzten Jahren sehr wachsen lassen, auch
was die Anzahl der Mitarbeiter*innen angeht. Derzeit haben wir 120 sv-pflichtige Mitarbeiterinnen
und ca. 40-50 Honorarkräfte und Ehrenamtliche, die für uns tätig sind. Mit der Übernahme weiterer

SeHT Münster e.V. Geschäftsstelle Sparkasse Münsterland Ost
Geschäftsführender Vorstand: In der „Alten Dechanei" Fon (0251) 13 69 20 IBAN DE42 4005 0150 0000 365478
Ulrich Pieper Dechaneistraße 14 Fax (0251) 13 69 22 BIC WELADED1MST

Sabine Wessel 48145 Münster Mail info@seht-muenster.de Gläubiger-D DE53 ZZZO 0000 4023 41

Anke Benthaus-Reichstein Web www.seht-muenster.de

SeHT

ir

OGS-Schulen oder anderer Aufgaben, wächst auch die Mitarbeiterschaft und damit auch die
Notwendigkeit von barrierefreiem Büroraum und Konferenzraum für Verwaltungsaufgaben.

Unser Ziel ist es neben inklusiven Angeboten für die Zielgruppe auch unsere Mitarbeiterschaft
inklusiver und diverser aufzustellen. Darum suchen wir auch aus diesem Grund barrierefreien
Büroraum.

Wir möchten uns an dieser Stelle sehr bedanken für die Möglichkeit Räume in der Alten Dechanei
nutzen zu können für Beratung, Freizeit- und Bildungsangebote, für Ferienbetreuung, für
Bildungsangebote und Vernetzungstreffen mit anderen Trägern und Einrichtungen.

Die Dechanei ist jedoch nicht geeignet als Ort für die vielfältigen Verwaltungsaufgaben, die ein
moderner Jugendhilfeträger zu bewältigen hat. Darüber hinaus ist die Dechanei trotz sehr
gelungener baulicher Veränderungen in 2020 nach wie vor nicht barrierefrei.

Anfang 2021 konnte SeHT 90m? Büroraum im Hinterhof an der Wolbecker Straße dazu mieten.
Leider sind diese Räume weder barrierefrei noch langfristig geeignet eine inklusive Geschäftsstelle
aufzunehmen.

Da wir gerne unserer Verankerung im Stadtteil (zwischen Bahnhof, Warendorfer Straße, Wolbecker
Straße und Kanal) treu bleiben würden und damit auch eine Erreichbarkeit über den ÖPNV
sicherstellen würden, suchen wir in diesem Bereich nach barrierefreiem Büroraum in der Größe von
200-250 m?

Wir hatten in diesem Jahr 2x die Möglichkeit entsprechende Flächen anzumieten, sind aber
gescheitert, weil wir die Finanzierung nicht kurzfristig genug klären konnten. Mit einem
Quadratmeterpreis bis zu 14 €/m? Warmmiete müssen wir rechnen. Dies entspricht ca. 42.000
€/Jahr. Um die Suche nun langfristig und erfolgsversprechend gestalten zu können, bitten wir um
die Zusicherung eines Mietkostenzuschuss in geschätzter Höhe von ca. 21.000 € im Jahr.

Eine positive Entscheidung würde von allen Beteiligten sehr begrüßt.

Mit freundlichen Grüßen

Ui Pier Elisab

Leifheit
Vorsitzender Geschöäftsführerin
SeHT Münster e.V.
Rechtsform: Eingetragener Verein

Registergericht: Amtsgericht Münster
Registernummer: 3380

Beschlussvorlage

3613 Zeichen

V/0035/2024 
V/0035/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Aufhebung eines Sperrvermerks für den jährlichen Mietzuschuss an SEHT Münster e.V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.02.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Rat am 14.12.2022 beschlossene Sperrvermerk für einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 
21.000 € an SEHT Münster e.V. für die Anmietung von Büroräumen wird hiermit aufgehoben. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0603 Förderung von benachteilig-
ten jungen Menschen 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 ff. 21.000 Aufhebung 
des Sperr-
vermerks 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 in der o. g. Produkt-
gruppe veranschlagt. 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
31.01.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Brörmann 
Telefon: 492-5691 
Broermann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0035/2024 
Begründung: 
 
Dem SEHT Münster e.V. (Selbständigkeitshilfen bei Teilleistungsschwächen) wurde mit Ratsbe-
schluss vom 14.12.2022 ein Mietzuschuss in Höhe 21.000,- € jährlich mit einem Sperrvermerk bewil-
ligt. Der Träger nutzt derzeit nach wie vor die Räume im städtischen Gebäude „Alte Dechanei“ sowie 
weitere Büroräume mit ca. 90 qm an der Wolbecker Straße 132. Die Räume in der Alten Dechanei 
sind grundsätzlich den Jugendverbänden vorbehalten und sind zudem nicht barrierefrei. Aufgrund der 
Größe des Vereins mit 120 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter*innen und ca. 50 Honorarkräf-
ten / Ehrenamtlichen ist die Auslagerung des Vereins und die Anmietung von Räumen nachvollzieh-
bar. 
 
Der Verein benötigt daher aufgrund seiner seit Jahrzehnten gewachsenen Angebotspalette eine zu-
sammenhängende Bürofläche mit einer größeren Quadratmeterzahl.  
 
Der erweiterte Etatantrag zum Haushalt 2024 auf Erhöhung des Mietzuschusses von 21.000,- € auf 
40.000,- € sowie eines einmaligen Umzugskostenzuschusses in Höhe von 70.000,- € wurde vom Rat 
am 13.12.2023 nicht aufgegriffen. Die Betriebskostenzuschüsse, wozu auch Mietzuschüsse zählen, 
sind aktuell für die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit nicht einheitlich gere-
gelt. Die Anpassung der Förderkriterien und Standards für die Betriebskostenförderung wurde bereits 
im neuen 4. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Münster benannt. Derzeit wird im Rahmen der 
Überarbeitung des Zuschusswesens ein stadtweit einheitlicher Umgang mit Personal- und Personal-
nebenkosten, Sachaufwendungen und Betriebskosten entwickelt. Hierunter fällt auch der Mietzins.  
 
Der Verein SEHT Münster mietet am Bohlweg 10 im Erdgeschoss Büroräume in Größe von insge-
samt 193 qm. Da sich die Räume an einer Fahrradstraße befinden, werden zwei Tiefgaragenstellplät-
ze für Besuchende benötigt, die aufgrund von Mobilitätseinschränkungen nur mit einem Auto anreisen 
können. Die neu gemieteten Räume liegen im östlichen Innenstadtbereich, in dem der Verein behei-
matet ist. Der Mietpreis beträgt für 193 qm 2.804,- € / Monat kalt, hinzu kommt eine Betriebskosten-
pauschale inkl. Heizkosten in Höhe von 350,- € und Kosten für zwei Stellplätze in Höhe von 200,- €. 
Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt 40.248,- €. 
 
Der Sperrvermerk kann somit aufgehoben und die jährlichen Zuschüsse in Höhe von 21.000 € kön-
nen zweckentsprechend eingesetzt werden.  
 
I.V. 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A  
Anlage 1 – Etatantrag zum Haushalt 2023 und 2024

Beratungsverlauf (1)

15.02.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Dechaneistraße 14
  • Wolbecker Straße 132
  • Warendorfer Straße
  • Bohlweg 10

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Details

Aktenzeichen
V/0035/2024
Typ
Vorlagen
Datum
16.01.2024
Erstellt
16.01.2024 11:47