V/0805/2021
Haushaltsplan 2022 - Löschung eines Sperrvermerkes
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Anlage A
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Anlage A zur V/0805/2021 Kurzüberblick Der im Haushaltsplan 2022 ausgewiesene Sperrvermerk hinsichtlich der Sachmittel für die Geschäftsführung der „Stadtregion Münster“ wird aufgehoben. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist eine stärkere Zusammenarbeit in und mit der Stadtregion Münster. Erreicht wird dieses Ziel mit Hilfe einer Geschäftsführung, die im Einvernehmen mit den beteiligten Kommunen bei der Stadt Münster angesiedelt ist. Finanzierung Produktgruppe: PG 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig s. hierzu Ratsbeschluss zur V/0949/2019 „Beirat Stadtregion Münster“ Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Für die Querschnittsthemen besteht keine unmittelbare Relevanz.
Beschlussvorlage
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V/0805/2021 V/0805/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Haushaltsplan 2022 - Löschung des Sperrvermerkes zu den Planungskosten für eine Kooperation der Stadt Münster mit den umliegenden Gemeinden zwecks Zusammenarbeit an den Themen "Schaffung von Wohnraum" und "Vernetzung aller Verkehrssysteme" Beratungsfolge 12.05.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung beschließt die Löschung des im Haushaltsplan 2022 hinterlegten Sperrvermerkes hinsichtlich der „Planungskosten für eine Kooperation der Stadt Münster mit den umliegenden Gemeinden zwecks Zusammenarbeit an den Themen „Schaffung von Wohnraum“ und “Vernetzung aller Verkehrssysteme“. II. Finanzielle Auswirkungen: Die o.g. Planungskosten für die Kooperation der Stadt Münster mit den umliegenden Gemeinden sind im Haushaltsplan 2022 wie folgt veranschlagt: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2022 ff 100.000 jährlich Stadtplanungsamt 12.04.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Ziese T elefon:492-6102 Ziese@stadt-muenster.de - 2 - V/0805/2021 Begründung: Auf Seite 398 des Haushaltsplans 2022, Band 1, ist für die Produktgruppe 0901 „Stadt- und Regionalplanung, Stadtentwicklung“ zu Zeile 16 des T eilergebnisplanesfolgende Bewirtschaftungsregel vermerkt: „SPERRVERMERK: Planungskosten für eine Kooperation der Stadt Münster mit den umliegenden Gemeinden zwecks Zusammenarbeit an den Themen „Schaffung von Wohnraum“ und „Vernetzung aller Verkehrssysteme“. Der Sperrvermerk bleibt erhalten bis die Kooperation mit den Gemeinden der Stadtregion sichergestellt ist. Eine Entsperrung erfolgt durch den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung.“ Die Vorlage V/0949/2019 „Beirat Stadtregion Münster“ ist mit gleichlautender Beschlussfassung von allen Räten der in der Stadtregion Münster mitwirkenden Kommunen (Altenberge, Ascheberg, Drensteinfurt, Everswinkel, Greven, Havixbeck, Münster, Nottuln, Ostbevern, Senden, Sendenhorst und T elgte)beschlossen worden. Damit haben alle teilnehmenden Gemeinden dem „Kontrakt zur Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster“ zugestimmt. Der Sperrvermerk kann somit durch Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtentwicklung aufgehoben werden. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0805/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.04.2022
- Erstellt
- 21.10.2021 17:56