0823/2018
Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2017 - Bäume, Brunnen, Blumen und Gewässer im Bezirk Chorweiler
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-6 Vorlagen-Nummer 0823/2018 Freigabedatum 16.03.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2017 - Bäume, Brunnen, Blumen und Gewässer im Bezirk Chorweiler Beschlussorgan Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler hat in ihren Sitzungen am 11.05.2017 und 23.11.2017 beschlossen die vom Rat im Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2017 bereitgestellten Mittel in Höhe von 100.000 Euro für Maßnahmen zum Stadtklima / zur Stadtverschönerung nach Maßgabe des vom Finanzausschuss vom 09.11.2015 beschlossenen Kriterienkatalogs für folgende Maßnahmen zur Verfügung zu stellen: - Aufstellung von Bänken und Tisch inklusive Papierkörbe im Seeberger Park, Nähe Kletterge- rüst in Höhe Derichsweilerweg, und Erstellung einer Anbindung an die beiden Hauptwege - 15.000 Euro für den Wassererlebnispfad im Kölner Norden - Erneuerung von Bänken, wie zum Beispiel der Rundbank und 2 normale Bänken auf dem Amandusplatz in Rheinkassel, 2 -3 neu aufzustellende Bänke am Escher See, 1-2 Bänke auf dem Feldweg in der Verlängerung des Erlenweg und 1-2 Bänke Am Köchhof, an vorhandener "Bolzwiese" in Auweiler - Eine ca. 5 m hohe Tanne / Fichte in Auweiler auf der Grünfläche Pohlhofstraße, Ecke Dok- torshof zur Nutzung als Weihnachtsbaum - Pflegemaßnahmen für das Kriegerdenkmal in Roggendorf / Thenhoven an der Sinnersdorfer Straße - Aufwertung des Zentrums in Alt-Seeberg am Geranienhof. Hier sollten das Hochbeet in unmit- telbarer Nachbarschaft zum Spielplatz an der St. Martin-Schule und der Bodenbelag des ge- samten Platzes aufgewertet oder repariert werden, sowie die Aufstellung von Spielgeräten für Kinder, das Anlegen eines Boule-Platzes und die Neugestaltung der Bepflanzung erfolgen. Die Maßnahmen sollen in der oben genannten Priorität abgearbeitet werden, bis die freigegebene Summe 2017 erreicht ist. Für die Mittelverwendung 2018 werden ggf. noch nicht umgesetzte Maß- nahmen neu priorisiert. Hierzu wird eine gesonderte Beschlussvorlage vorgelegt. 1. Der Ausschuss Umwelt und Grün nimmt die Beschlussfassung vorbehaltlich der Beschluss- fassung des Finanzausschusses zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, die Maßnahmen um- zusetzen. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von 100.000 Euro für die von der Bezirksvertretung Chorweiler beschlossenen Maßnahmen. Die entsprechenden Aufwendungen stehen im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilergebnisplan 1301 – Öffentliches Grün, Wald- und Forst- Finanzausschuss 19.03.2018 Ausschuss für Umwelt und Grün 24.04.2018 2 wirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung. Die Mittelbereitstellung ist im Wege der Ermächtigungsübertra- gung beabsichtigt. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Rat hat im Haushaltsplan 2016/2017 für das Jahr 2017 für jeden Stadtbezirk Mittel in Höhe von 100.000 Euro für Maßnahmen für Stadtklima und Stadtverschönerung beschlossen. Der Finanzausschuss hat mit Beschluss vom 09.11.2015 einen Kriterienkatalog für die Maßnahmen des Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramms der Bezirke festgelegt. In Anschluss hat er die Mittelbereitstellung für das Stadtklima-/ Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke im Hpl. 2016/2017 unter folgenden Haushaltsvermerk gestellt: Freigabe durch Finanzaus- schuss auf Basis eines überarbeiteten Kriterienkatalogs. Der entsprechende überarbeitete Kriterienkatalog wurde vom Finanzausschuss in der Sitzung am 03.04.2017 ab dem Hauhaltjahr 2018 beschlossen. Die einzelnen Maßnahmen werden dem Ausschuss Umwelt und Grün mitgeteilt. Die Mittelfreigabe und die abschließende Beschlussfassung für die Programme je Stadtbezirk erfolgt durch den Finanzausschuss.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0823/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.03.2018
- Erstellt
- 14.03.2018 11:08