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Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2017/18
Beschlussvorlage Ausschuss 0843/2017 vom 31.03.2017
Stand: Am 09.05.2017 im Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0843/2017 Freigabedatum 31.03.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2017/18 Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die in Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im AK 80 Kindertagesbetreuung ausgewählten, fo l- genden 7 Kindertageseinrichtungen neu zur Landesförderung als Familienzentren im Kindergarte n- jahr 2017/18 anzumelden: Kita Bernhardstraße 101-103 im Stadtteil Bayenthal, Träger Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH. Kita Sürtherstr. 200 im Stadtteil Rodenkirchen in Trägerschaft der Kinder- und Familienhilfen Michaelshoven gGmbH. Kita Hohenfriedbergstraße 6 im Stadtteil Weidenpesch in Trägerschaft der KölnKita gGmbH. Kita Stuttgarter Straße 65 im Stadtteil Bilderstöckchen in Trägerschaft des Sozialdienst Ka- tholischer Frauen e.V. Köln. Kita Glashüttenstraße 30 im Stadtteil Porz in Trägerschaft der KölnKita gGmbH. Kita Theodor Heuss Straße 9b im Stadtteil Finkenberg, Träger Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH. Kita Auguste Kowalski Straße 51 im Stadtteil Dünnwald in Trägerschaft des SKM. Das Gesamtangebot an landesseitig geförderten Familienzentren in Köln steigt damit auf insgesamt 126 im Kindergartenjahr 2017/18. Jugendhilfeausschuss 09.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Nach § 16 in Verbindung mit § 21 Abs. 5 bis 7 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sind Familienzentren Kindertageseinrichtungen, die über die regulären Aufgaben des Gesetzes hinaus in besonderer We i- se Kinder und deren Familien fördern und unterstützen, zum Beispiel über Informations - und Bera- tungsangebote und Vernetzung von Hilfsangeboten. Auch im Hinblick auf die Betreuung von Flüch t- lingskindern kommt den Familienzentren eine besondere Bedeutung zu. Familienzentren werden mit 13.000 Euro Landesmitteln pro Kindergartenjahr gefördert. Familienze n- tren in Stadtgebieten mit erhöhtem Armuts - und Bildungsrisiko erhalten 14.000 Euro Landesmittel. Für die Festlegung einer zusätzlichen Förderfähigkeit legt die Jugendhilfeplanung sozialraum - und einrichtungsbezogene Kriterien zugrunde (siehe unten). Mit Schreiben vom 04.01.2017 hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein -Westfalen mitgeteilt, dass im Kindergartenjahr 2017/18 landesweit weitere 100 neue Familienzentren gefördert werden. Der Stadt Köln wurde ein Ko ntingent von 6 neuen Familie n- zentren zugewiesen. Der Ausbau der Familienzentren soll wie bisher vorrangig in Gebieten mit einem erhöhten Armuts- und Bildungsrisiko erfolgen. In einem Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung und den Vertreterinnen und V ertretern der Spitzenverbände im AK 80 Kindertagesbetreuung wurden Kriterien gestützt und einvernehmlich die Kindertageseinrichtungen ausgewählt, die sich neu zu Familienzentren weiter entwickeln und en t- sprechend die Förderkontingente des Landes erhalten s ollen. Zusätzlich zu den 6 neuen Kontinge n- ten standen 2 Kontingente aus den Vorjahren, d.h. insgesamt 8 Kontingente zur Neuverteilung zur Verfügung: Auf eigenen Wunsch sind die städtische Kita Josefstraße aus dem Rezertifizierungsve r- fahren und die Kita Cor kstraße (Träger: ISS Mehrsprachige Kita gGmbH) aus dem Neuzertifizi e- rungsverfahren ausgestiegen. Aktuell gibt es damit in Köln 119 Familienzentren. Hauptkriterium bei der Auswahl von Kindertagesstätten, die sich neu zu Familienzentren entwickeln, ist der Standort in Gebieten mit besonderem Armuts- und Bildungsrisiko. Außerdem sollen nach Ansicht der Verwaltung in Abstimmung mit dem AK 80 Kindertagesbetreuung auch Kindertageseinrichtungen in Stadtteilen gefördert werden, in denen es bislang keine Familie n- zentren und/oder einen Verbundpartner eines Familienzentrums gibt. Ein weiteres Kriterium war die Förderung von Kitas in den Stadtteilen, in denen es bislang zwar Ki n- dertageseinrichtungen als Verbundpartner, aber keine Kontakteinrichtung/ Zuschussempfänger als Familienzentrum gibt. Mit den ausgewählten Kindertagesstätten werden diese Kriterien weitestgehend erfüllt: Eine Kindertagesstätte wird im Stadtteil Bayenthal an den Start gehen, in dem es bislang kein Familienzentrum gibt. 2 weitere Kindertagesstätten gehen in den Stadtteilen Dünnwald und Weidenpesch an den Start, in denen es bislang nur Verbundpartner, jedoch keine einzelnen Familienzentren mit der vollen Fördersumme gibt. 3 Kindertagesstätten erfüllen das Kriterium des Ausbaus in Stadtteilen mit übe rdurchschnittlicher Kinderarmut. Eine Kindertagesstätte mit Standort im Stadtteil Rodenkirchen wurde aufgrund ihres Standortes am Rande des Neubaugebietes Sürther Feldes ausgewählt, um den dort zugezogenen Familien Unterstützungsangebote bieten zu können. Eine weitere Kindertagesstätte, die vom AK 80 für den Stadtteil Bocklemünd/Mengenich ausg e- wählt wurde, hat ihre Interessensbekundung aktuell zurückgezogen, da im Vorfeld noch vorbere i- tende Prozesse vollzogen werden müssen. Für das Kindergartenjahr 2017/18 hat der Träger das Interesse aufrechterhalten. Der AK 80 hatte für diesen Fall bereits beschlossen, dass ein Kontingent auf das Kindergarte n- 3 jahr 2017/18 geschoben wird. Somit konnten 7 neue Familienzentren ausgewählt werden. Als Kriterien für die Festlegung der Zuschusshöhe in Höhe von 13.000 Euro oder 14.000 Euro wurden die Folgenden festgelegt: Eine erhöhte Landesförderung soll beantragt werden, wenn der Anteil der Kinder in der betre f- fenden Kindertageseinrichtung, die aufgrund von Transferleistungsbe zug oder Köln -Pass bei- tragsbefreit sind, höher als 40% liegt und damit überdurchschnittlich groß ist (einrichtungsb e- zogenes Kriterium). Eine erhöhte Landesförderung soll außerdem auch beantragt werden, wenn sich die Kita in einem Stadtteil befindet, der n ach Analysen im Rahmen der Indikatoren gestützten Sozia l- raumanalyse in der Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung erhöhte Präventions - und In- terventionsbedarfe aufweist. Abgestellt wird hierbei auf die zwei Fünftel der Stadtteile (34 von 86) mit den höchsten Bedarfen bzw. Rangplätzen. Mindestens einer dieser Indikatoren muss für den Zuschuss in Höhe von 14.000 € erfüllt sein. Die Voraussetzung für die Zuschusshöhe von 14.000 € ist im Übrigen auch gegeben, wenn das Familie n- zentrum mit einem Verbundpartner zusammenarbeitet, der eines der 2 genannten Kriterien erfüllt. Ob dies bei den beiden Kindertagesstätten, die nicht selber die Kriterien erfüllen, der Fall sein wird, ist aktuell noch nicht bekannt. Einrichtungs- bezogenes Kriterium Sozialräumliches Kriterium Nr. Stadtteil Anschrift Trägername Stadtteil bislang ohne Familien- zentrum/Verbund- partner Stadtteil bislang nur Verbund- partner Anteil der Kinder in EK1 über 40% Rangplatz Jugendhilfeindex Zuschusshöhe 1 505 / Weidenpesch Hohenfriedbergstr. 6 KölnKitas gGmbH - √ - √ 14.000 € 2 507 / Bilderstöckchen Stuttgarter Str. 65 Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Köln - √ √ 14.000 € 3 706 / Porz Glashüttenstr. 30 KölnKitas gGmbH - √ √ 14.000 € 4 716 / Finkenberg Theodor-Heuss-Str. 9b Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH - √ √ 14.000 € 5 907 / Dünnwald Auguste-Kowalski-Str. 51 Sozialdienst Katholischer Männer e.V. Köln - √ √ √ 14.000 € 6 201 / Bayenthal Bernhardstr. 101-103 Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH √ - - 13.000 € 7 208 / Rodenkirchen Sürther Str. 200 Kinder- und Familienhilfen Michaelshoven gGmbH - - - 13.000 € Mit sieben neuen Familienzentren im Kindergartenjahr 2017/18 steigt das Angebot auf insgesamt 126 Familienzentren in Köln an.
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