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0843/2017

Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2017/18

Beschlussvorlage Ausschuss 31.03.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 09.05.2017, TOP 2.3.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

7818 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0843/2017 
Freigabedatum 31.03.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2017/18 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die in Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung und 
den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im AK 80 Kindertagesbetreuung ausgewählten, fo l-
genden 7 Kindertageseinrichtungen neu zur Landesförderung als Familienzentren im Kindergarte n-
jahr 2017/18 anzumelden: 
 
 Kita Bernhardstraße 101-103 im Stadtteil Bayenthal, Träger Fröbel Bildung und Erziehung 
gGmbH. 
 Kita Sürtherstr. 200 im Stadtteil Rodenkirchen in Trägerschaft der Kinder- und Familienhilfen 
Michaelshoven gGmbH. 
 Kita Hohenfriedbergstraße 6 im Stadtteil Weidenpesch in Trägerschaft der KölnKita gGmbH. 
 Kita Stuttgarter Straße 65 im Stadtteil Bilderstöckchen in Trägerschaft des Sozialdienst Ka-
tholischer Frauen e.V. Köln. 
 Kita Glashüttenstraße 30 im Stadtteil Porz in Trägerschaft der KölnKita gGmbH. 
 Kita Theodor Heuss Straße 9b im Stadtteil Finkenberg, Träger Fröbel Bildung und Erziehung 
gGmbH. 
 Kita Auguste Kowalski Straße 51 im Stadtteil Dünnwald in Trägerschaft des SKM.  
 
Das Gesamtangebot an landesseitig geförderten Familienzentren in Köln steigt damit auf insgesamt 
126 im Kindergartenjahr 2017/18. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 09.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Nach § 16 in Verbindung mit § 21  Abs. 5 bis 7 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sind Familienzentren 
Kindertageseinrichtungen, die über die regulären Aufgaben des Gesetzes hinaus in besonderer We i-
se Kinder und deren Familien fördern und unterstützen, zum Beispiel über Informations - und Bera-
tungsangebote und Vernetzung von Hilfsangeboten. Auch im Hinblick auf die Betreuung von Flüch t-
lingskindern kommt den Familienzentren eine besondere Bedeutung zu. 
 
Familienzentren werden mit 13.000 Euro Landesmitteln pro Kindergartenjahr gefördert. Familienze n-
tren in Stadtgebieten mit erhöhtem Armuts - und Bildungsrisiko erhalten 14.000 Euro Landesmittel. 
Für die Festlegung einer zusätzlichen Förderfähigkeit legt die Jugendhilfeplanung sozialraum - und 
einrichtungsbezogene Kriterien zugrunde (siehe unten). 
 
Mit Schreiben vom 04.01.2017 hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des 
Landes Nordrhein -Westfalen mitgeteilt, dass im Kindergartenjahr 2017/18 landesweit weitere 100 
neue Familienzentren gefördert werden. Der Stadt Köln wurde ein Ko ntingent von 6 neuen Familie n-
zentren zugewiesen. Der Ausbau der Familienzentren soll wie bisher vorrangig in Gebieten mit einem 
erhöhten Armuts- und Bildungsrisiko erfolgen. 
 
In einem Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung und den Vertreterinnen und V ertretern der 
Spitzenverbände im AK 80 Kindertagesbetreuung wurden Kriterien gestützt und einvernehmlich die 
Kindertageseinrichtungen ausgewählt, die sich neu zu Familienzentren weiter entwickeln und en t-
sprechend die Förderkontingente des Landes erhalten s ollen. Zusätzlich zu den 6 neuen Kontinge n-
ten standen 2 Kontingente aus den Vorjahren, d.h. insgesamt 8 Kontingente zur Neuverteilung zur 
Verfügung: Auf eigenen Wunsch sind die städtische Kita Josefstraße aus dem Rezertifizierungsve r-
fahren und die Kita Cor kstraße (Träger: ISS Mehrsprachige Kita gGmbH) aus dem Neuzertifizi e-
rungsverfahren ausgestiegen. Aktuell gibt es damit in Köln 119 Familienzentren. 
 
Hauptkriterium bei der Auswahl von Kindertagesstätten, die sich neu zu Familienzentren entwickeln, 
ist der Standort in Gebieten mit besonderem Armuts- und Bildungsrisiko.  
Außerdem sollen nach Ansicht der Verwaltung in Abstimmung mit dem AK 80 Kindertagesbetreuung 
auch Kindertageseinrichtungen in Stadtteilen gefördert werden, in denen es bislang keine Familie n-
zentren und/oder einen Verbundpartner eines Familienzentrums gibt. 
Ein weiteres Kriterium war die Förderung von Kitas in den Stadtteilen, in denen es bislang zwar Ki n-
dertageseinrichtungen als Verbundpartner, aber keine Kontakteinrichtung/ Zuschussempfänger als 
Familienzentrum gibt. 
 
Mit den ausgewählten Kindertagesstätten werden diese Kriterien weitestgehend erfüllt: 
 Eine Kindertagesstätte wird im Stadtteil Bayenthal an den Start gehen, in dem es bislang kein 
Familienzentrum gibt. 
 2 weitere Kindertagesstätten gehen in den Stadtteilen Dünnwald und Weidenpesch an den Start, 
in denen es bislang nur Verbundpartner, jedoch keine einzelnen Familienzentren mit der vollen 
Fördersumme gibt. 
 3 Kindertagesstätten erfüllen das Kriterium des Ausbaus in Stadtteilen mit übe rdurchschnittlicher 
Kinderarmut. 
 Eine Kindertagesstätte mit Standort im Stadtteil Rodenkirchen wurde aufgrund ihres Standortes 
am Rande des Neubaugebietes Sürther Feldes ausgewählt, um den dort zugezogenen Familien 
Unterstützungsangebote bieten zu können. 
 Eine weitere Kindertagesstätte, die vom AK 80 für den Stadtteil Bocklemünd/Mengenich ausg e-
wählt wurde, hat ihre Interessensbekundung aktuell zurückgezogen, da im Vorfeld noch vorbere i-
tende Prozesse vollzogen werden müssen. Für das Kindergartenjahr 2017/18 hat der Träger das 
Interesse aufrechterhalten. 
Der AK 80 hatte für diesen Fall bereits beschlossen, dass ein Kontingent auf das Kindergarte n-

3 
jahr 2017/18 geschoben wird.  
 
Somit konnten 7 neue Familienzentren ausgewählt werden. 
 
Als Kriterien für die Festlegung der Zuschusshöhe in Höhe von 13.000 Euro oder 14.000 Euro wurden 
die Folgenden festgelegt: 
 
 Eine erhöhte Landesförderung soll beantragt werden, wenn der Anteil der Kinder in der betre f-
fenden Kindertageseinrichtung, die aufgrund von Transferleistungsbe zug oder Köln -Pass bei-
tragsbefreit sind, höher als 40% liegt und damit überdurchschnittlich groß ist (einrichtungsb e-
zogenes Kriterium). 
 
 Eine erhöhte Landesförderung soll außerdem auch beantragt werden, wenn sich die Kita in 
einem Stadtteil befindet, der n ach Analysen im Rahmen der Indikatoren gestützten Sozia l-
raumanalyse in der Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung erhöhte Präventions - und In-
terventionsbedarfe aufweist. Abgestellt wird hierbei auf die zwei Fünftel der Stadtteile (34 von 
86) mit den höchsten Bedarfen bzw. Rangplätzen.  
 
Mindestens einer dieser Indikatoren muss für den Zuschuss in Höhe von 14.000 € erfüllt sein. Die 
Voraussetzung für die Zuschusshöhe von 14.000 € ist im Übrigen auch gegeben, wenn das Familie n-
zentrum mit einem Verbundpartner zusammenarbeitet, der eines der 2 genannten Kriterien erfüllt. Ob 
dies bei den beiden Kindertagesstätten, die nicht selber die Kriterien erfüllen, der Fall sein wird, ist 
aktuell noch nicht bekannt. 
 
Einrichtungs-
bezogenes 
Kriterium
Sozialräumliches 
Kriterium
Nr. Stadtteil  Anschrift Trägername
Stadtteil bislang 
ohne Familien-
zentrum/Verbund-
partner
Stadtteil 
bislang nur 
Verbund-
partner
Anteil der Kinder 
in EK1 über 40%
Rangplatz 
Jugendhilfeindex Zuschusshöhe
1 505 / Weidenpesch Hohenfriedbergstr. 6 KölnKitas gGmbH  - √  - √ 14.000 €
2 507 / Bilderstöckchen Stuttgarter Str. 65 Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Köln  - √ √ 14.000 €
3 706 / Porz Glashüttenstr. 30 KölnKitas gGmbH  - √ √ 14.000 €
4 716 / Finkenberg Theodor-Heuss-Str. 9b Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH  - √ √ 14.000 €
5 907 / Dünnwald Auguste-Kowalski-Str. 51 Sozialdienst Katholischer Männer 
e.V. Köln  - √ √ √ 14.000 €
6 201 / Bayenthal Bernhardstr. 101-103 Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH √  -  - 13.000 €
7 208 / Rodenkirchen Sürther Str. 200 Kinder- und Familienhilfen 
Michaelshoven gGmbH  - -  - 13.000 €
 
 
Mit sieben neuen Familienzentren im Kindergartenjahr 2017/18 steigt das Angebot auf insgesamt 126 
Familienzentren in Köln an.

Beratungsverlauf (1)

09.05.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Hohenfriedbergstraße 6
  • Auguste-Kowalski-Straße 51
  • Stuttgarter Straße 65
  • Theodor-Heuss-Straße 9b
  • Glashüttenstraße 30
  • Bernhardstraße 101
  • Sürther Straße 200
  • Michaelshoven
  • Josefstraße
  • Straße 20
  • Straße 6
  • Straße 5
  • Am Rande

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Details

Aktenzeichen
0843/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
31.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27