KRS 3/2022
Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) - Förderprogramm-Abwicklung 2021 - Ausblick auf das Förderprogramm 2022
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sitzungsvorlage KRS (Vortrag)
2699 Zeichen
1 Der dritte BewirtschaftungsplanInformationen zur 4. Sitzung der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen am 04.03.2022 •Der dritte Bewirtschaftungsplan (BWP) und das Maßnahmenprogramm sind verabschiedet der 3. Bewirtschaftungszeitraum hat begonnen•die eingegangenen Stellungnahmen wurden bei der Endfassung berücksichtigt•An den Antworten zu den Stellungnahmen wird noch gearbeitet Zeitplan WRRLVorbereitungsphase1. Bewirtschaftungs-zeitraum2. Bewirtschaftungs-zeitraum3. Bewirtschaftungs-zeitraum2000200120022003200420052006200720082009201020112012201320142015201620172018201920202021202220232024202520262027Umsetzung in nationales RechtInkrafttretenMonitoringprogrammeZwischenberichtBestandsaufnahmeBewirtschaftungsplan + Maßnahmenprogramm 2 Dokumente Informationen im Internetlandesweite offizielle Seite zur umfassenden Information www.flussgebiete.nrw.deInformationen zu den Gewässern im Regierungsbezirk Kölnwww.bezreg-koeln.nrw.delandesweite Daten und Kartenwww.elwasweb.nrw.de4 3 Bewirtschaftungsziele(§§ 27 bis 31 und 47 WHG)Oberflächengewässer:- Guter ökologischer Zustand, gutes ökologisches Potential - guter chemischer Zustand- Verschlechterungsverbotkonkretisiert in der Oberflächengewässerverordnung sowie in GerichtsurteilenGrundwasser:- Guter mengenmäßiger und chemischer Zustand- Trendumkehr bei signifikanten und anhaltenden Belastungen- Verschlechterungsverbotkonkretisiert in der Grundwasserverordnung Fristen (§ 29 und 47 WHG)•Grundsätzliche Frist: 2015•Fristverlängerungen 2021 bzw. 2027 möglichAusnahme:•Zielerreichung aufgrund „natürlicher Gegebenheiten“ nicht möglich und alle erforderlichen Maßnahmen sind bis spätestens 2027 „ergriffen“ und es ist eine Prognose erstellt, bis wann die Zielerreichung erwartet wird.•bei neuen Schadstoffen bzw. neuen Grenzwerten: 2033 - 2039Problem: An zahlreichen Wasserkörpern ist das Erreichen des Bewirtschaftungsziels zwar grundsätzlich möglich, die vollständige Maßnahmenumsetzung bis 2027 jedoch unrealistisch. Vollplanung mit Transparenzansatz 4 Transparenzansatz der LAWA•Vollplanung der Plan enthält alle Maßnahmen, die zur Zielerreichung erforderlich sind•Transparenzansatz transparente und nachvollziehbare Darlegung der Gründe, warum die vollständige Umsetzung bis 2027 nicht geleistet werden kann•So viel wie möglich bis 2027, bei Bedarf Fristsetzung bis 2033 bzw. 2039•Keine Absenkung des Ambitionsniveaus der Bewirtschaftungsziele . . . noch Fragen . . .Gertrud SchaffeldtBezirksregierung KölnDezernat 54 – Wasserwirtschaft50606 KölnDienstgebäude: Zeughausstr. 2-10, 50667 KölnTelefon: + 49 (0) 221 - 147 - 4114Telefax: + 49 (0) 221 - 147 - 2879eMail: gertrud.schaffeldt@brk.nrw.deInternet: www.brk.nrw.de
Sitzungsvorlage KRS (Anlage 2: Übersichtstabelle Priorisierung 2022)
1551 Zeichen
KAPITEL TITEL BR KÖLN, Dezernat 54 10 050 TG 70 Anlage 2 WVER Renaturierung des Haarbaches im Bereich Nirmer Platz1) Haarbach Aachen Ja 34.050 - WVER Grunderwerb am Merzbach 1) Merzbach Linnich Ja 7.436 - Aggerverband Grunderwerb Homburger-Bröl1) Becher Suthbach Nürnbrecht Ja 211 - 1 WVER Grunderwerb in der Gemeinde Wassenberg Rur Ophoven Nein Ja 378.357 302.686 302.686 80 2 GW Wachtberg Durchgängigkeit unterh. Reitplatz Oberbachem Mehlemer Bach Wachtberg Nein Nein 190.000 114.000 114.000 80 3 WVER Fischschutzanlage inklusive Fischabstiegsanlage am Stauwehr Kreuzau Rur Kreuzau Nein Nein 796.000 636.800 40.000 75 4 Kreis Euskirchen Grunderwerb für das Teilprojekt "Simmel" Simmel Dahlem Nein Nein 14.829 11.863 11.863 72 5 Stadt Stolberg Teiloffenlage des Lamersiefen (Durchgängigkeit) Lamersiefen Schevenhütte Nein Nein 513.181 410.545 410.545 55 6 StEB M9 Flehbach Köln Nein Nein 428.957 343.165 200.000 50 7 Aggerverband Dreiklang Sülz - Rückbau Teichanlage Lehmbach Lehmbacher Bach Rösrath Nein Nein 349.362 279.489 41.924 46 8 StEB M6 Flehbach Köln Nein Nein 520.120 415.140 54.923 45 9 StEB M5 Flehbach Köln Nein Nein 230.657 183.565 27.570 40 1.245.207 PRIO- Nr. Belegenheit Zuwendung für 2022 [€] 1) Erhöhungen bereits zugewendeter Maßnahmen werden nicht erneut priorisiert. RR-Priorisierung 2022 Wasserwirtschaft: Umsetzung EG-WRRL Ergebnis (0-100) Zuwendungs- empfänger / Antragsteller Maßnahme (MN) Gewässername Erhöhung vorz. förderuns. MN-Beginn erteilt Zuwendungs- fähige Kosten [€] Zuwendung gesamt [€] Stand: 18.12.2021
Sitzungsvorlage KRS (Anlage 1: Übersichtstabelle Abwicklung 2021)
1638 Zeichen
KAPITEL / TITEL BR KÖLN, 54 RR-Abwicklung 2021 10 050 / TG 70 Anlage 1 Nr. Zuwendungsempfänger Maßnahme Ausgezahlte Kassenmittel [€] Belegenheit 1 Aggerverband Gewässerentwicklung Bröl-Einzugsgebiet 2017-2019 (Erh nach VN) 4.383Nümbrecht, Rupp. 2 Aggerverband Gewässerrenaturierung Loopebach in Engelskirchen-Loope (Erh nach VN) 8.517Engelskirchen 3 Aggerverband Durchgängigkeit Wehr "Flocke", Sülz 39.120Overath 4 Aggerverband Rückbau Wehr Reusch, Rösrath-Lehmbach 42.000Rösrath 5 Aggerverband Gew.entwicklung Wiehl/Mottelbach, Rückbau Mühlenwehr (ISEK II) 44.020Wiehl 6 Aggerverband Gew.entwicklung Wiehl/Mottelbach, Wiehlpark (ISEK III) 192.610Wiehl 7 Aggerverband Gew.entwicklung Wiehl/Mottelbach, Mottelbach Teil A (ISEK IV) 78.745Wiehl 8 Aggerverband Gew.entwicklung Derenbach - Winterscheider Mühle 25.550Ruppichteroth 9 Aggerverband Gew.entwicklung und Renat. Bröl, RBF KA Homburg 12.200Nümbrecht, Rupp. 10 Kreis Euskirchen GrE u. Entfichtung Simmel, Kerschenbach (Erh) 4.499Kreis EU 11 Wupperverband Finanzbudget zum Erwerb von Flächen Kooperation Obere Wupper (Erh) 151.000 12 Gemeinde Selfkant Erstellung Maßnahmeübersichten 1.661Selfkant 13 StEB Köln Kemperbach M 6 6.600Köln 14 StEB Köln Kemperbach M 7 13.400Köln 15 Kreis Heinsberg GrE f. Tauschland Gem. Tüddern f. Strahlursprung Rodebach 274.965 Selfkant SUMME 899.269 GrE: Grunderwerb Erh: Erhöhung VN: Verwendungsnachweis In 2021 beim MULNV angemeldeter Mittelbedarf für 16 neue Maßnahmen: 1.993.062 € In 2021 durch das MULNV zugewiesene Kassenmittel für neue Maßnahmen: 899.269 € Differenz: 1.093.793 € Stand: 31.12.2021 Wasserwirtschaft: Umsetzung EG-WRRL
Sitzungsvorlage KRS (Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) - Förderprogramm-Abwicklung 2021 - Ausblick auf das Förderprogramm 2022)
8954 Zeichen
Seite 1 von 5 Sitzungsvorlage KRS - öffentlich - KRS 3/2022 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Martin Nuß- baum, Frau Celina Kuhn Telefon 0221-147 3673 , 0221-147 3421 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 04.03.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Kommission für Regionalplanung und Struktur- fragen 04.03.2022 6. zur Kenntnis TOP: Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) - Förder- programm-Abwicklung 2021 - Ausblick auf das Förderprogramm 2022 Vorschlag: Die Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen nimmt die Erläuterungen und die Übersichtstabellen zur Kenntnis. Die Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen erklärt, dass das Benehmen mit ihm im Sinne von Ziffer 7.1 FöRL HWRM/WRRL fristge- recht hergestellt wurde. Erläuterungen: 1. Grundsätzliches Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) schafft einen einheitlichen Rahmen für den Gewässerschutz. Die WRRL beinhaltet als zentrales Instrument die Aufstellung von Bewirtschaftungsplä - nen (BP) für die Flussgebiete. Darin sind u. a. die Gewässernutzungen, die Gewässerbe - lastungen, der Zustand der Gewässer und die Bewirtschaftungsziele detailliert beschrieben. Die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen werden in einem Maßnahmenpro - gram (MP) aufgeführt. Die Landesregierung hat den dritten Bewirtschaftungsplan und die zugehörigen Maßnah - menprogramme für den Zeitraum 2022 bis 2027 gerade veröffentlicht. Die wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele sind an den meisten Fließgewässern des Re- gierungsbezirks u. a. nur dann erreichbar, wenn die Umsetzung der Maßnahmen zur Ge - wässerentwicklung intensiviert wird. Hierzu zählen strukturverbessernde, sog. hydromor - phologische Maßnahmen und die Verbesserung der Längsdurchgängigkeit der Fließgewäs- Sitzungsvorlage KRS KRS 3/2022 Seite 2 von 5 ser in Abstimmung mit Maßnahmen des Hochwasserschutzes; nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes NRW werden diese Maßnahmen im Zuge der genehmigungs - freien Gewässerunterhaltung und des genehmigungspflichtigen Gewässerausbaus durch - geführt. Neben den hydromorphologischen Maßnahmen können auch Maßnahmen an den kleinen, nicht berichtspflichtigen Gewässern das Erreichen der Bewirtschaftungsziele zusätzlich un- terstützen. Die fristgerechte Umsetzung des MP erfordert für den Bereich ökologische Gewässerent - wicklung einen Investitionsbedarf von insgesamt etwa 2,7 Mrd. € – verteilt auf einen Zeit - raum von 17 Jahren (2010-2027). Für Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes gewährt das Land im Jahr 2022 Fördermittel unter nachfolgend schwerpunktmäßig genannten Randbedingungen: • Der Haushaltsansatz im Haushaltsplanentwurf 2022 beträgt 64,3 Mio. €, bereitgestellt aus dem Wasserentnahmeentgelt. • Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung. • Der Fördersatz liegt regelmäßig zwischen 40 und 80 %. • In Anwendung des § 28 (3) des aktuellen Haushaltsgesetzes NRW 2021 kann bei einem kommunalen Zuwendungsempfänger der Förderrahmen bis zu 100 % der zuwendungs- fähigen Ausgaben betragen, zudem gelten günstige Bedingungen für das Aufbringen des verbleibenden Eigenanteils. • Über die Liste der prioritären Maßnahmen wird bis zum 31. März mit dem Regionalrat des Bezirks das Benehmen hergestellt. • Die Förderung richtet sich i. d. R. an juristische Personen des öffentlichen Rechts (An - liegergemeinden, Wasserverbände nach Gesetz oder Satzung, Anstalten öffentlichen Rechts) und in Einzelfällen auch an juristische Personen des Privatrechts. Einschlägig ist hier die Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmen- richtlinie – FöRL HWRM/WRRL1. 2. Stand der Umsetzung 1 Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrah- menrichtlinie – FöRL HWRM/WRRL) (Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 11. April 2017), https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_de- tail_text?anw_nr=7&vd_id=16335&ver=8&val=16335&sg=0&menu=1&vd_back=N#det0#det0 Sitzungsvorlage KRS KRS 3/2022 Seite 3 von 5 Das Wasserhaushaltsgesetz regelt nach Vorgaben der EG-WRRL u. a. die Einstufung ober- irdischer Gewässer, die verbindlichen Bewirtschaftungsziele und die zur Zielerreichung hierzu einzuhaltenden Fristen. Demnach müssen Verschlechterungen des ökologischen und chemischen Zustands ver - mieden und ein guter ökologischer Zustand/gutes ökologisches Potential und ein guter che- mischer Zustand erreicht werden; diese Zielsetzungen firmieren auch unter der Begrifflich - keit Verschlechterungsverbot und Zielerreichungsgebot. Die Ziele hätten bis zum 22.12.2015 erreicht sein müssen; durch gesetzlich geregelte, ma - ximal zweimalige Verlängerungsmöglichkeit um jeweils sechs Jahre wird im nunmehr gülti- gen 3. BP die Zielerreichung bis zum 22.12.2027 zugrunde gelegt. Die erforderlichen hydro- morphologischen Maßnahmen müssen bis zum 22.12.2024 umgesetzt sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erreichen in NRW nur 8 % der Fließgewässer die Ziele; in 69 % der Fälle wird die fehlende Flächenverfügbarkeit als Grund für die Zielverfehlung ge - nannt. An herausragend erster Stelle der wichtigen Gewässerbewirtschaftungsfragen2 steht lt. Be- teiligungsdokument zum BP NRW 2022-2027 die Verbesserung der Gewässerstrukturen und die Durchgängigkeit in den Fließgewässern. Zur Unterstützung der Maßnahmenträger bei der ökologischen ‚Gewässerentwicklung hat das Land Nordrhein-Westfalen das Förderprogramm Lebendige Gewässer ins Leben geru- fen und stellt seit Jahren bis zu 80 Mio. €/a an Fördermitteln zur Verfügung. 3. Abwicklung 2021 Anlage 1 stellt die wichtigsten Eckdaten für den Umgang mit den Kassenmitteln 2021 i. Z. m. dem Programm Lebendige Gewässer vor und gibt einen Überblick über die tatsächlich aus- gezahlten Zuwendungen. Der Mittelbedarf für neue Maßnahmen wird jeweils im Herbst des Vorjahres bei den potentiellen Antragstellern abgefragt und zu Beginn des Haushaltsjahres an das MULNV gemeldet. Daraufhin erfolgt eine Zuweisung gegen April/Mai vom Ministe - rium an die Bezirksregierung. Wie bereits im HHJ 2020, war auch das vergangene Jahr geprägt von einem Rückgang der Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt; dementsprechend wurden die Haushaltsmit- 2 Übersicht über die wichtigen Gewässerbewirtschaftungsfragen in NRW, https://www.flussgebiete.nrw.de/sys- tem/files/atoms/files/wichtige_fragen_der_gewaesserbewirtschaftung_nrw_2019.pdf Sitzungsvorlage KRS KRS 3/2022 Seite 4 von 5 tel nicht in der Höhe des gemeldeten Bedarfs und auch nur mit zeitlich erheblichem Verzug zugewiesen. Bei weitem nicht alle von mir gemeldeten, neuen Fördermaßmaßnahmen konnten in diesem Jahr auch bewilligt werden. Einem gemeldeten Mittelbedarf für Einzelmaßnahmen i. H. v. rd. 1,99 Mio. € standen Mittelzuweisungen i. H. v. rd. 0,89 Mio. € gegenüber. Am Ende des Jahres addierten sich die Kassenmittel für 15 Zuwendungsmaßnahmen zu rd. 899.269 €; hierbei sind auch in den Vorjahren begonnene Zuwendungsmaßnahmen berücksichtigt. 4. Programm 2022 Mit Datum des 10.11.2021 habe ich alle mir bekannten, potentiellen Zuwendungsempfänger im Regierungsbezirk angeschrieben mit der Bitte um Meldung ihres Mittelbedarfs für das Haushaltsjahr 2022. Aus den Rückmeldungen habe ich – zusammen mit den mir bereits vorliegenden Bedarfen aus Kostenerhöhungen laufender Zuwendungsverfahren – die in der Anlage 2 beigefügte Übersicht in Form einer absteigenden Priorisierungsreihenfolge erstellt; in der Ergebnis- Spalte ist nachrichtlich die erreichte Summe (max. 100) aus der Anwendung eines sechs - punktigen Kriterienkatalogs aufgeführt. Diese Priorisierungsliste lege ich mit der Bitte um Herstellung des Benehmens vor. Hinweis Die Liste der im Laufe des Jahres tatsächlich zugewendeten Maßnahmen kann und wird aller Voraussicht nach von der vorliegenden Zusammenstellung abweichen, da sich i. d. R. die Kosten für Baumaßnahmen bei Baufortschritt immer wieder ändern können und die ein- schlägige Förderrichtlinie auch keine starren Anmeldefristen für neue Maßnahmen vorsieht. Nicht gänzlich zu vermeiden sind hierbei auch sog. Ausgabereste zum Ende eines Haus - haltsjahres; da die Haushaltstitel jedoch übertragbar sind, verfallen diese nicht. Zuwendungsanträge können jederzeit gestellt werden und über die tatsächliche Höhe und Zusammensetzung der zur Bewirtschaftung zugewiesenen Haushaltsmittel habe ich keinen Einfluss. Letzte Informationen aus dem Umweltministerium deuten auf einen fortschreiten - den Rückgang der Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt. Anlage(n): 1. Anlage 1: Übersichtstabelle Abwicklung 2021 2. Anlage 2: Übersichtstabelle Priorisierung 2022 3. Vortrag Sitzungsvorlage KRS KRS 3/2022 Seite 5 von 5
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- KRS 3/2022
- Typ
- Sitzungsvorlage KRS
- Datum
- 04.03.2022
- Erstellt
- 18.02.2022 08:35