Mandari Insight

3953/2019

Beantwortung einer Anfrage zu politisch motivierter Kriminalität

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 16.01.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 03.03.2020, TOP 3.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7932 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162 
 
Vorlagen-Nummer 16.01.2020 
 3953/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 03.03.2020 
 
Beantwortung einer Anfrage zu politisch motivierter Kriminalität 
Der AK 5 des Integrationsrates hatte zur Sitzung am 7.10.2019 mehrere Fragen zur rechts-politisch 
motivierten Kriminalität in Köln gestellt und um eine Beantwortung seitens der Polizei Köln sowie des 
NSDOK gebeten. 
 
Leider liegt der Verwaltung eine kriminalstatische Auswertung des Polizeipräsidiums Köln nicht vor. 
Hintergrund:  
Die Zahl der politisch rechts motivierten Straftaten in NRW ist im ersten Halbjahr 2019 um 22 
Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Wurden 2018 bis Ende Juni 955 politisch rechts 
motivierte Straftaten gezählt, waren es im ersten Halbjahr 2019 bereits 1.216 Straftaten. Die 
meisten Straftaten fanden in Köln (128), Essen (63), der Städteregion Aachen (61), Düsseldorf 
(57) und Dortmund (49) statt. 
Frage: 
Wie erklärt sich die Polizei Köln/ Verwaltung den Anstieg der politisch motivierten Straftaten 
gerade auch in Köln? 
Die Verwaltung beantwortet die gestellte Frage wie folgt: 
In Köln sind extrem rechte Gruppierungen wie die „Identitäre Bewegung“ und „Die Rechte“ 
oder Akteure aus sogenannten Mischszenen aktiv – wie beispielsweise der „Begleitschutz 
e.V.“ (bzw. „Internationale Kölsche Mitte“). Aus diesen Milieus heraus wurden in der Vergan-
genheit im Rahmen von Propagandaaktionen, vor allem aber auch bei Veranstaltungen Straf-
taten begangen. 
Im Gegensatz zum Jahr 2018 fanden im Jahr 2019 weniger rechtsextreme Demonstrationen 
und Kundgebungen in Köln statt. Der Anstieg der Zahlen lässt sich daher vornehmlich über 
die Deliktart sowie das Thema erklären. In Köln sind die überwiegende Anzahl der 128 Delikte 
einem Verstoß gegen § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Or-
ganisationen) und § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisati-
onen) zuzuordnen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Hakenkreuzschmierereien u.ä. 
Dies zeigt sich auch in der Statistik zur PMK in der ersten Jahreshälfte 2019, in der die meis-
ten Straftaten in NRW dem Themenfeld Nationalsozialismus zugeordnet sind. Die Beratungs-
anfragen und Erfahrungsberichte der Museumspädagogik im NS-Dokumentationszentrum wie 
auch der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Köln stellen zwar 
keine empirisch überprüfbaren Indikatoren zur Erklärung des Anstiegs von Straftaten dar, es 
lassen sich daraus jedoch Thesen bilden. So scheint einerseits die Hemmschwelle zu sinken, 
verbotene Propagandamittel über die sozialen Medien zu verbreiten. Das Weiterleiten von 
Memes (=Internetphänomen, in der Regel selbstproduzierte oder montierte kleine Medienin-
halte, die über social-media Plattformen verbreitet werden) mit Hitler- und Hakenkreuzmonta-
gen wird teilweise von Jugendlichen als „nicht politisch“, sondern als „lustig“ angesehen. An-
dererseits gibt es eine gestiegene Sensibilität, solche Vorkommnisse als Straftaten zur Anzei-
ge zu bringen.

2 
 
Frage:  
Sind unter den 128 in Köln begangenen Straftaten auch Straftaten von Mitgliedern der Gruppe 
Combat 18? Wenn ja, in welcher Form? 
Die Verwaltung beantwortet die gestellte Frage wie folgt: 
Der Verwaltung ist nicht bekannt, ob sich unter den begangenen Straftaten auch solche von 
Mitgliedern von Combat 18 befinden.  
Hintergrund: 
In einer Antwort der Landesregierung zur politisch motivierten Kriminalität von rechts wird im 
ersten Halbjahr 2019 von 34 Körperverletzungsdelikten in Gesamt NRW berichtet – sechs Kör-
perverletzungsdelikte wurden allein in Köln begangen. 
Frage: 
Wie erklärt sich die Polizei/ Verwaltung diese vergleichsweise hohe Zahl? 
Die Verwaltung beantwortet die gestellte Frage wie folgt: 
Die Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus im NS-Dokumentationszentrum der 
Stadt Köln dokumentiert rechtsextreme Vorkommnisse aus öffentlich zugänglichen Quellen. 
Bei den dabei erfassten Körperverletzungsdelikten handelt es sich beispielsweise um rassisti-
sche Gewalt nach einem Streit in einem Nachtclub.  
Neben diesen Vorkommnissen, die dem nicht-organisierten Bereich zuzuordnen sind, werden 
auch entsprechende Straftaten aus der organsierten Szene begangen worden sein. Der ibs 
liegen dazu jedoch keine Erkenntnisse vor. 2018 stach nach dem Monitoring der Opferbera-
tung Rheinland neben Dortmund und Düsseldorf auch Köln mit den Zahlen zu rechter Gewalt 
hervor; also Städte mit hoher Einwohnerzahl, aktiver extrem rechter Szene vor Ort und rech-
ten Kundgebungen und Aufmärschen. Dies lässt auch Schlüsse für das Jahr 2019 zu, eine 
abschließende Bilanz wird sich jedoch erst Ende des Jahres ziehen lassen. 
Frage: 
Sind der Polizei/ Verwaltung rechte Kampfsportveranstaltungen in Köln bekannt? 
Die Verwaltung beantwortet die gestellte Frage wie folgt: 
Der Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus im NS-Dokumentationszentrum sind 
im Stadtgebiet Köln keine extrem rechten Kampfsportveranstaltungen bekannt. Allerdings gibt 
es extrem rechte Gruppen in Köln und im Kölner Umland, die Kampfsport betreiben (Mitglieder 
der „Identitären Bewegung“, „Köln für deutschen Sozialismus“ oder von „Die Rechte“ sowie 
von „Freundeskreis Rhein-Sieg“) und dies auch offensiv als vermeintliche „Selbstverteidigung“ 
gegenüber dem politischen Gegner propagieren.  
Der Gründer des Neonazi-Modelabels „White Rex“, der eine Vielzahl von Kampfsportveran-
staltungen organisierte, lebte lange Zeit in Köln. Nachdem er vor wenigen Monaten ins Aus-
land gezogen war, erwirkten die Behörden gegen den Neonazi, der keinen deutschen Pass 
besaß, eine „Erlöschung der Niederlassungserlaubnis". An Kampfsportevents, wie dem 
„Kampf der Nibelungen“, bei dem Dortmunder Neonazis eine zentrale Rolle einnehmen, neh-
men auch Kölner Kämpfer teil. 
Hintergrund: 
Kurz vor dem 15. Jahrestag des Nagelbombenanschlags in der Keupstraße wurden in benach-
barten Straßen Briefe einer Gruppe ‚Atomwaffendivision Deutschland‘ verteilt in der ‚Moslems‘ 
aufgefordert werden Deutschland zu verlassen ‚gezielte Angriffe‘ angekündigt werden. 
Frage: 
Ist die Verteilung dieser Schreiben in der Statistik des Landesinnenministeriums zu politisch 
motivierter Kriminalität enthalten?  
Der Verwaltung sind die der Statistik zugrunde liegenden Daten des Landesinnenministeriums 
nicht bekannt. 
Frage: 
Wie ist der aktuelle Stand der polizeilichen Ermittlungen?

3 
 
Hierzu liegen der Verwaltung keine Informationen vor. 
Frage: 
Wie schätzt die Polizei/ Verwaltung diese Aktion kurz vor dem 15.Jahrestag des Nagelbom-
benanschlags ein? 
Die Verwaltung beantwortet die gestellte Frage wie folgt: 
Die Verteilaktion wertet die Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus im NS-
Dokumentationszentrum als ernst zu nehmende Drohung gegenüber Muslimen wie auch ge-
genüber Juden. Allerdings liegen der ibs derzeit keine Hinweise darauf vor, dass sich auch in 
Köln eine Struktur der „Atomwaffendivision Deutschland“ gebildet hätte.  
Unabhängig davon gibt es eine Bedrohung für die von Neonazis ausgemachten Opfergrup-
pen. Wie konkret diese ist, muss im ständigen Austausch mit den Sicherheitsbehörden sowie 
den Betroffenengruppen bewertet werden. 
 
Frage:  
Wurden die Anwohner*innen, sowie die Geschäftsleute und Betroffenen der Kölner Keupstra-
ße über den Ermittlungsstand angemessen informiert? 
Die Verwaltung beantwortet die gestellte Frage wie folgt: 
Eine Mitarbeiterin der Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus im NS-
Dokumentationszentrum nahm an den Treffen der Anwohner/innen teil, informierte über den 
Kenntnisstand der ibs und machte die Beratungs- und Begleitungsangebote bekannt. Die An-
wesenden entschieden sich mehrheitlich dafür, diese vorerst nicht anzunehmen, jedoch bei 
Bedarf darauf zurück zu kommen. 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

03.03.2020 Integrationsrat
TOP 3.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3953/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
16.01.2020
Erstellt
12.11.2019 17:38