AN/0108/2019
Flugscham* – Verzicht auf das Flugzeug bei städtischen Dienstreisen
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Leitlinien für umweltverträgliche Dienstreisen im Umweltbundesamt
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Leitlinien für umweltverträgliche Dienstreisen im Umweltbundesamt 3. Wir wählen unsere Unterkünfte vor Ort danach aus, den Verkehrs- aufwand so gering wie möglich zu halten. Bei der Wahl von Un- terkünften berücksichtigen wir im reisekostenrechtlich zulässigen Rahmen nach EMAS oder ISO 14001 zertifizierte Einrichtungen. 4. Wir bitten unsere für die Vorbereitung und Buchung der Dienstrei- sen zuständigen Partner, uns bei der Umsetzung dieser Leitlinien zu unterstützen und die umweltfreundlichsten Reisemöglichkeiten zu bevorzugen. Hintergrund Zur Erfüllung unserer Aufgaben unternehmen die Mitarbeitenden des Umweltbundesamtes zahlreiche Dienstreisen. Auf der Grundlage der Umweltleitlinien des Umweltbundesamtes orientieren wir uns an den Grundsätzen einer nachhaltigen Mobilität und verpflichten uns zu den folgenden Leitlinien für ein umweltverträgliches Dienstreisemanage- ment: 1. Wir verringern den durch Dienstreisen erzeugten Verkehrsaufwand, indem wir ▸ möglichst kritisch prüfen, ob die Dienstreise vermeidbar ist, ▸ Dienstreisen durch moderne Kommunikationsmittel wie Telefon und Videokonferenzen ersetzen, ▸ mehrere Dienstgeschäfte zu einer Dienstreise verknüpfen und ▸ bei der Wahl der Besprechungs- und Veranstaltungsorte den Teilneh- mern kurze und umweltverträgliche Anreisen ermöglichen. Das UBA entwickelt die dafür notwendigen technischen und organisato- rischen Voraussetzungen weiter. Technische und organisatorische Voraussetzungen 2. Für Dienstreisen benutzen wir bevorzugt umweltverträgliche öffentli- che Verkehrsmittel und versuchen, Flugreisen zu vermeiden. ▸ Bei Fernreisen mit dem Flugzeug bevorzugen wir Direktflüge ohne klimaschädliche zusätzliche Starts und Landungen. ▸ Treibhausgasemissionen die durch nicht vermeidbare Dienstreisen mit dem Flugzeug und dem Pkw entstanden sind, werden durch an- spruchsvolle internationale Klimaschutzprojekte kompensiert. Die- se Maßnahme basiert auf einem Beschluss der Bundesregierung und umfasst zur Zeit alle Ministerien und Bundesoberbehörden. ▸ Bei Bahnreisezeiten unter vier Stunden oder bei mehrtägigen Dienst- reisen geben wir der Bahn den Vorrang. ▸ Wir führen unsere Bahnreisen CO2-frei durch, indem wir uns am Um- welt-Plus-Angebot der Deutschen Bahn AG beteiligen. ▸ Für den Verkehr am Dienstort bevorzugen wir Bus und Bahn, das Fahrrad oder gehen zu Fuß. Kontakt: Umweltbundesamt, Postfach 14 06, 06813 Dessau-Roßlau www.umweltbundesamt.de/dasuba/wer-wir-sind/ umweltmanagement-im-uba /umweltbundesamt.de /umweltbundesamt Michael Bölke, Fachgebiet I 3.1 Tel.: 0340/2103-2267 , E-Mail: michael.boelke@uba.de Die Bahn ist sowohl im Nah- als auch im Fernverkehrs ein umweltverträgliches Verkehrsmittel. Quelle: Thaut Images / Fotolia.com Durch eine vorausschauende Wahl der Unterkunft soll der Verkehr so gering wie möglich gehalten werden. Quelle: ArTo / Fotolia.com Stand: Juni 2016
GUT Anfrage nach § 4
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Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 22.01.2019 AN/0108/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Umwelt und Grün 31.01.2019 Flugscham* – Verzicht auf das Flugzeug bei städtischen Dienstreisen Sehr geehrter Herr Vorsitzender Struwe, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, unsere Ratsgruppe GUT bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 31. Januar 2019 zu set- zen: Der Flugverkehr ist für einen erheblichen Teil des CO2-Ausstoßes verantwortlich. Auch das Umweltbundesamt kommt zu dem Schluss: „Fliegen ist die klimaschädlichste Art sich fortzubewegen.“ 1 Das Umweltbundesamt geht aber auch mit gutem Beispiel voran, und empfiehlt in seinen „Leitlinien für umwelt- verträglich Dienstreisen“ (siehe Anhang) wenn möglich auf Dienstreisen ganz zu verzichten, oder umweltverträg- liche öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Kann auf eine Flugreise nicht verzichtet werden, wird diese „durch anspruchsvolle internationale Klimaschutzprojekte kompensiert.“ Auch in vielen Kommunen werden ähnliche Maßnahmen getroffen. Die Stadt Düsseldorf leistet etwa jährlich CO2- Kompensationszahlungen2 in Höhe von rund 10.000 Euro. In Köln hingegen scheint es weder umweltverträgliche Leitlinien3 für Dienstreisen zu geben, noch gibt es Kompen- sationszahlungen. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 1. Ist es Dienstreisenden bislang – hinsichtlich der Umweltverträglichkeit – freigestellt welches Verkehrsmit- tel sie benutzen? 2. Wie viele Flugkilometer wurden bei Dienstreisen in 2017/18 innerhalb Deutschlands/Europas/weltweit zurückgelegt, wie hoch wären Kompensationszahlungen dafür gewesen? Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Grün Herrn Rafael Struwe Rathaus Tobias Scholz, MdR Thor Zimmermann, MdR Referent*innen: Aline Damaske Thomas Schmeckpeper Thomas Geffe Laurenzplatz 1 -3, Zi. 512 50667 Köln Tel.: 0221/221-22176 gut@s tadt-koeln.de www.dieguten.koeln - 2 - 3. Ist vorgesehen in Zukunft bei Dienstreisen auf klimaschädliche Flugreisen zu verzichten, falls ja, in wel- chem Umfang? 4. Wird es von Seiten der Stadt Köln bei nicht vermeidbaren Flugreisen Kompensationszahlungen geben? 5. Ist es vorgesehen, in Köln ebenfalls Leitlinien für umweltverträgliche Dienstreisen zu erstellen? Mit Dank für Ihre Antwort! gez. Tobias Scholz * Der Umwelt zuliebe verzichten (nicht nur) in Schweden immer mehr Menschen auf Flugreisen. Flugscham (schwedisch flygskam4) nennt sich das neue Phänomen, das der schwedische Ex -Biathlet Björn Ferry einer breiteren Öffentlichkeit b e- kannt machte, weil er sich vertraglich zusichern ließ, für seine Tätigkeit als TV -Kommentator ausschließlich mit der Bahn zu reisen. Quellen/Anmerkungen: 1 https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps -fuer-den-alltag/mobilitaet/flugreisen 2 Eigene Recherchen / Die Stadt Düsseldorf wird bei dem Kompensationszahlungsdienstleister atmosfair.de als Referenz erwähnt / https://ratsinfo.duesseldorf.de/ratsinfo/duesseldorf/71206/Vm9ybGFnZW5kb2t1bWVudCAob2VmZmVudGxpY2gp/14/n/29 5049.doc 3 Die internen „ Informationen zur Durchführung von Dienstgängen/Dienstreisen/Fortbildungen“ (Stand Juli 2014) der Kölner Verwaltung enthalten keinerlei Hinweise auf Umweltverträglichkeit. 4 Siehe auch Artikel auf jetzt.de https://www.jetzt.de/umwelt/schweden -wollen -der-umwelt-zuliebe-nicht -mehr-fliegen Anhang: Positives Beispiel für Köln könnten die „Leitlinien für umweltverträgliche Dienstreisen im Umweltbunde samt“ sein.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0108/2019
- Typ
- GUT Anfrage nach § 4
- Datum
- 22.01.2019
- Erstellt
- 22.01.2019 13:51