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2008/0209

Schaffung einer Fußwegeverbindung von der Oberstraße zur Heidelberger Landstraße

Magistratsvorlage 30.04.2008

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2008/0209

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2008/0209

3595 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
15.05.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
 
 
 
Nichtöffentlich:    
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0209 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Schaffung einer Fußwegever bindung von der Oberstraße zur Heidelberger Landstraße  
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 22. März 2007 / 11 / 12 
 
Vorlage vom: 30.04.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat wird gebeten, von nachstehendem Bericht Kenntnis zu nehmen: 
 
 
 
Anlagen: Lageplan 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 30.04.2008  
 
Bericht: 
 
 
In der Stadtverordnetenversammlung am 22. März 2007 wurde der Magistrat beauftragt erneut mit 
den Anliegern der Heidelberger Landstraße 212 bis 216 zu verhandeln, um eine 
Fußwegeverbindung von der Oberstraße durch die rückwärtigen Grundstücke zur Heidelberger 
Landstraße zu realisieren.  
 
Die in der beiliegenden Lageskizze als Variante A bezeichnete Wegeführung führt zunächst über 
das Grundstück Heidelberger Landstraße 212, sowie das Sportgelände des TV 1876. Danach 
könnte der Weg über das städtische Anwesen Oberstraße 10 oder das Haus der Vereine, 
Oberstraße 16, geführt werden.  
Die Eigentümerin lehnt den Verkauf eines Geländestreifens grundsätzlich ab und ist auch nicht 
bereit ein Wegerecht für die Allgemeinheit einzuräumen. Da der gut frequentierte Kundenparkplatz 
östlich des Gebäudes liegt und die Zufahrt südlich des Gebäudes relativ schmal ist entstünde auch 
hier ein Sicherheitsproblem für Fußgänger mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer.  
 
Bei der Variante B könnte der Weg über das Anwesen Heidelberger Landstraße 214 - 216 geführt 
werden und ebenfalls über das Sportgelände des TV 1876 und das Haus der Vereine bis zur 
Oberstraße, alternaiv direkt von der Heidelberger Landstraße 214 - 216 zur Oberstraße Nr. 10. 
Diese Variante wird von den Fachämtern als am sinnvollsten betrachtet, da nur 2 Grundstücke 
betroffen wären und die Entfernung zur Einmündung Heidelberger Landstraße/Oberstraße relativ 
gering ist, sodass die Fußgänger den kleinen Umweg voraussichtlich noch in Kauf nehmen werden. 
 
Mit dem Eigentümer des Anwesens Heidelberger Landstraße 214 - 216 wurde ein Ortstermin 
durchgeführt unter Beteiligung des Bezirksverwalters von Eberstadt, Herrn Pfeffer, sowie Vertretern 
des Stadtplanungsamtes, Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes sowie des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement Darmstadt.  
Auch dieser Eigentümer ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bereit eine Fußwegeverbindung über sein 
Privatgrundstück zu dulden.  
 
Mittelfristig beabsichtigt er jedoch die hinteren Gebäude in Wohn- und Geschäftshäuser 
umzubauen. Ab diesem Zeitpunkt wäre eine Wegeverbindung von der Oberstraße unter Umständen 
auch in seinem Interesse, um den Zugang für Kunden zu erleichtern.  
 
Es wird daher zunächst abgewartet, bis der Eigentümer oder ein Investor ein neues 
Nutzungskonzept für das Anwesen Heidelberger Landstraße 214 - 216 vorlegt, um die Vereinbarkeit 
mit der angestrebten W egeverbindung zu prüfen. 
 
Darmstadt, den 30.04.2008 
65-15-02-III/1-1242-V171-db-rü 
 
Der Dezernent VI 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel  
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

TOP 3
TOP 6
TOP 265

Orte (2)

  • Oberstraße 16
  • Heidelberger Landstraße 214

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0209
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.04.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00