2008/0209
Schaffung einer Fußwegeverbindung von der Oberstraße zur Heidelberger Landstraße
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2008/0209
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 15.05.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Amt: Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Nichtöffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0209 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Schaffung einer Fußwegever bindung von der Oberstraße zur Heidelberger Landstraße Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 22. März 2007 / 11 / 12 Vorlage vom: 30.04.2008 Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird gebeten, von nachstehendem Bericht Kenntnis zu nehmen: Anlagen: Lageplan Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 30.04.2008 Bericht: In der Stadtverordnetenversammlung am 22. März 2007 wurde der Magistrat beauftragt erneut mit den Anliegern der Heidelberger Landstraße 212 bis 216 zu verhandeln, um eine Fußwegeverbindung von der Oberstraße durch die rückwärtigen Grundstücke zur Heidelberger Landstraße zu realisieren. Die in der beiliegenden Lageskizze als Variante A bezeichnete Wegeführung führt zunächst über das Grundstück Heidelberger Landstraße 212, sowie das Sportgelände des TV 1876. Danach könnte der Weg über das städtische Anwesen Oberstraße 10 oder das Haus der Vereine, Oberstraße 16, geführt werden. Die Eigentümerin lehnt den Verkauf eines Geländestreifens grundsätzlich ab und ist auch nicht bereit ein Wegerecht für die Allgemeinheit einzuräumen. Da der gut frequentierte Kundenparkplatz östlich des Gebäudes liegt und die Zufahrt südlich des Gebäudes relativ schmal ist entstünde auch hier ein Sicherheitsproblem für Fußgänger mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer. Bei der Variante B könnte der Weg über das Anwesen Heidelberger Landstraße 214 - 216 geführt werden und ebenfalls über das Sportgelände des TV 1876 und das Haus der Vereine bis zur Oberstraße, alternaiv direkt von der Heidelberger Landstraße 214 - 216 zur Oberstraße Nr. 10. Diese Variante wird von den Fachämtern als am sinnvollsten betrachtet, da nur 2 Grundstücke betroffen wären und die Entfernung zur Einmündung Heidelberger Landstraße/Oberstraße relativ gering ist, sodass die Fußgänger den kleinen Umweg voraussichtlich noch in Kauf nehmen werden. Mit dem Eigentümer des Anwesens Heidelberger Landstraße 214 - 216 wurde ein Ortstermin durchgeführt unter Beteiligung des Bezirksverwalters von Eberstadt, Herrn Pfeffer, sowie Vertretern des Stadtplanungsamtes, Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes sowie des Eigenbetriebes Immobilienmanagement Darmstadt. Auch dieser Eigentümer ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bereit eine Fußwegeverbindung über sein Privatgrundstück zu dulden. Mittelfristig beabsichtigt er jedoch die hinteren Gebäude in Wohn- und Geschäftshäuser umzubauen. Ab diesem Zeitpunkt wäre eine Wegeverbindung von der Oberstraße unter Umständen auch in seinem Interesse, um den Zugang für Kunden zu erleichtern. Es wird daher zunächst abgewartet, bis der Eigentümer oder ein Investor ein neues Nutzungskonzept für das Anwesen Heidelberger Landstraße 214 - 216 vorlegt, um die Vereinbarkeit mit der angestrebten W egeverbindung zu prüfen. Darmstadt, den 30.04.2008 65-15-02-III/1-1242-V171-db-rü Der Dezernent VI Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Orte (2)
- Oberstraße 16
- Heidelberger Landstraße 214
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0209
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.04.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00