Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 04.05.2017 bis 30.06.2018 und neues Vergabekonzept ab 01.07.2018
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0984/2018 vom 28.03.2018
Stand: Am 19.04.2018 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) geändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/327/10 Vorlagen-Nummer 0984/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 04.05.2017 bis 30.06.2018 und neues Vergabekonzept ab 01.07.2018 Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) nimmt den Erfahrungsbericht der Verwaltung zu dem „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz für den Zeitraum 04.05.2017 bis 30.06.2018“ (Anlage 1) zur Kenntnis. 2. Die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Fassung des „Vergabekonzeptes für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz für den Zeitraum 01.07.2018 bis 30.06.2023“. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) im 1. Quartal 2023 einen Erfahrungsbericht über das Vergabekonzept sowie einen Vorschlag für ein ggf. weiterentwi- ckeltes Konzept ab 01.07.2023 vorzulegen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.04.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: 1. Die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beschloss am 04.05.2017 das „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz für den Zeitraum 04.05.2017 bis 30.06.2018“. Gleich- zeitig wurde die Verwaltung beauftragt, im 1. Quartal 2018 einen Erfahrungsbericht über die Ar- beit mit diesem Konzept und etwaige Verbesserungsvorschläge für die Fortschreibung vorzule- gen. 2. Der verwaltungsintern abgestimmte Erfahrungsbericht ist als Anlage 1 beigefügt. Hieraus ergibt sich aus Sicht der Verwaltung kein Änderungsbedarf für die Fortschreibung des Vergabekon- zeptes. Das fortgeschriebene Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz für den Zeitraum 01.07.2018 bis 30.06.2023 ist als Anlage 2 beigefügt. Anlagen Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 04.05.2017 – 30.06.2018 Anlage 2: modifizierte Fassung des Vergabekonzeptes 01.07.2018 – 30.06.2023 -
Anlage 1_Erfahrungsbericht Chlodwigplatz 2018
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Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 05/2017 – 06/2018 1 Erfahrungsbericht zum Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz für den Zeitraum 04.05.2017 bis 30.06.2018 Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 05/2017 – 06/2018 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Historie 3 2. Allgemeines 4 3. Lärmschutz 4 4. Platzspezifischer Auslastungsgrad / 5 Verringerung der Belastung der Anwohnerschaft 5. Kurzzeitige Nutzung 6 6. Ausblick auf die Jahre 2018 bis 2023 7 7. Resümee 7 Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 05/2017 – 06/2018 3 1. Historie Am 04.05.2017 beschloss die Bezirksvertretung das „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt“ für den Zeitraum vom 04.05.2017 bis 30.06.2018. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach diesem Konzept zu verfahren und im 1. Quartal 2018 einen Erfahrungsbericht über die Arbeit mit diesem Konzept vorzulegen. Anlass für die Ausarbeitung eines Vergabekonzeptes war die bauliche Neugestaltung des Chlodwigplatzes mit Fertigstellung im Jahr 2017. Das Vergabekonzept enthält u.a. Kriterien für die Vergabe des Chlodwigplatzes, regelt die Zulassungsvoraussetzungen zur Durchführung von Veranstaltungen und benennt Zuständigkeiten bei der Vergabe sowie Bedingungen und Auflagen für Veranstalterinnen und Veranstalter. Die nachfolgend genannten allgemeinen Qualitätsziele sind bei jeder Vergabe des Chlodwigplatzes für die Durchführung von Veranstaltungen zugrunde zu legen: Exklusivität, d.h. keine Doppelungen von gleichartigen Veranstaltungen mit bezirklichem Wirkungskreis (keine vergleichbaren Veranstaltungen innerhalb der Südstadt) Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung Öffentlichkeitswirksame Förderung des gesamtstädtischen Standortmarketing der Stadt Köln als Medien- und Kulturstadt Förderung der Brauchtumspflege Unterstützung gemeinnütziger Organisationen und Interessen Förderung stadtteilbezogener Entwicklungsplanung Entwicklung stadtbezirksbezogener Leitbilder, insbesondere in den Bereichen der Kultur, der Wirtschaft, des Sports und des Tourismus Die Qualitätsziele sind alternativ und nicht additiv zu verstehen. Zur Überprüfung dieser Zulassungskriterien hat der Veranstalter konkrete Angaben Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 05/2017 – 06/2018 4 über die Programminhalte sowie die anzusprechende Zielgruppe und Daten zur Veranstaltungstechnik und Infrastruktur vorzulegen. 2. Allgemeines Der Chlodwigplatz ist mit seiner attraktiven Lage in der Südstadt eine interessante Fläche für Veranstaltungen jeglicher Art. Die historische Severinstorburg an der Nordseite der Platzfläche sowie die Bonner Straße und die Severinstraße mit einem ausgeprägten Einzelhandel und diversen gastronomischen Betrieben prägen das Bild der Südstadt. Der Chlodwigplatz bildet die goldene Mitte des Veedels. Seit der baulichen Neugestaltung des Platzes mit Fertigstellung im Frühjahr 2017 lädt auch das optische Erscheinungsbild zu einem längeren Verweilen ein. Das Nutzungskonzept gilt für die Platzinnenfläche des Chlodwigplatzes, innerhalb der Baumscheiben. Die vom Vergabekonzept geregelte Platzfläche beträgt ca. 1200 m². Die umliegende Bebauung besteht aus Geschäfts- und Wohngebäuden. 3. Lärmschutz Der Chlodwigplatz ist wegen der angrenzenden Wohnbebauung hinsichtlich der von Veranstaltungen ausgehenden Lärmbelastung sensibel. Zum Schutz der angrenzenden Wohnbevölkerung behält sich die Verwaltung vor, in Abhängigkeit von der Art der Veranstaltung vom Veranstalter im Vorfeld der Genehmigung ein Schallschutzprognosegutachten einer von ihm zu beauftragenden anerkannten Akustikfirma hinsichtlich der bei seiner Veranstaltung zu erwartenden Lärmbelastung anzufordern. Während des Erprobungszeitraumes des Vergabekonzeptes seit dem 04.05.2017 wurde bis zum derzeitigen Zeitpunkt für keine der beantragten Veranstaltung die Vorlage eines Schallschutzprognosegutachtens erforderlich. Diesbezügliche Beschwerden von Anwohnern sind bei der Verwaltung nicht eingegangen. Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 05/2017 – 06/2018 5 4. Platzspezifischer Auslastungsgrad / Verringerung der Belastung der Anwohnerschaft Das Vergabekonzept begrenzt die höchstzulässige Anzahl von Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz auf maximal 7 Veranstaltungen pro Jahr. Im Regelfall soll eine Veranstaltung höchstens 4 Tage (incl. Auf- und Abbau) dauern. Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 9 Tagen werden aufgrund der höheren Einschränkungen für die Platznutzung wie 2 Veranstaltungen gezählt. In dem zugrundeliegenden Zeitraum vom 04.05.2017 bis 30.06.2017 fanden nach o.g. Berechnung 2 Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz statt: Bürgerfest Chlodwigplatz am 08.10.2017 anlässlich der Fertigstellung des Platzes, Veranstalter IG Severinsviertel e.V. Karneval 2018 o „Spill an d’r Vringspooz“ von Jan von Werth e.V. o Schull- un Veedelszöch o Rosenmontagszug Dementgegen ist besonders hervorzuheben, dass einige Veranstaltungen aus diversen Gründen nicht stattfinden konnten, weil die im Vergabekonzept aufgestellten Parameter nicht eingehalten werden konnten. Hier sind insbesondere - Märkte, die nach ihrem Gesamtgepräge das Verabreichen von Alkoholika vor Ort in den Vordergrund stellen - Märkte, die primär dem Verkauf von Alkoholika dienen - Veranstaltungen, die nicht von besonderer Bedeutung für die Südstadt mit einem besonderen örtlichen Bezug sowie Veranstaltungen von gesamtstädtischer Bedeutung sind - Veranstaltungen, die nicht der Pflege des historischen oder kulturellen Brauchtums der Südstadt dienen zu erwähnen. Zusammengefasst wurden 6 Veranstaltungen aufgrund der konkreten Bewertung des Vergabekonzeptes von der Verwaltung bzw. Bezirksvertretung Innenstadt abgelehnt: Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 05/2017 – 06/2018 6 Weihnachtsmarkt 2018; Antragssteller IG Severinsviertel (Entscheidung der Bezirksvertretung Innenstadt) Weihnachtsmarkt 2018; Antragssteller abc Aktionsgemeinschaft rund um Bonner Straße/Chlodwigplatz e.V. (Entscheidung der Bezirksvertretung Innenstadt) Weinfest; Antragssteller Team der Südstadtsafari (es konnte kein besonderer Bezug zur Südstadt oder die Erfüllung der sonstigen Qualitätskriterien von der Verwaltung festgestellt werden) Weinfest; Antragssteller Chlodwigplatz e.V. (es konnte kein besonderer Bezug zur Südstadt oder die Erfüllung der sonstigen Qualitätskriterien von der Verwaltung festgestellt werden) 11.11.; Antragssteller Chlodwigplatz e.V. (Die Verwaltung hat die zusätzliche Attraktivierung der Südstadt und die Lage des Platzes für eine derartige Veranstaltung unmittelbar an den Ringen und den KVB- Gleisen als zu problematisch bewertet) Frühlingsfest; Antragssteller Chlodwigplatz e.V. (es konnte kein besonderer Bezug zur Südstadt oder die Erfüllung der sonstigen Qualitätskriterien von der Verwaltung festgestellt werden) Festzuhalten bleibt, dass im Bewertungszeitraum deutlich weniger Veranstaltungen auf der Platzfläche stattgefunden haben bzw. genehmigt wurden, als durch das Vergabekonzept grundsätzlich möglich wären. Die Belastung der Anwohnerschaft befand sich somit im o.g. Zeitraum in einem zumutbaren Ausmaß. Das Beschwerdeaufkommen in Bezug auf platzspezifische Veranstaltungen ist sehr niedrig. Aufgrund des noch geringen Zeitraumes seit Fertigstellung der Neugestaltung des Chlodwigplatzes haben sich bislang noch keine Veranstaltungen angesiedelt, die in wiederkehrenden Abständen auf dem Chlodwigplatz stattfinden. Es ist daher damit zu rechnen, dass die Anzahl der genehmigten Veranstaltungen in den kommenden Jahren steigen wird. 5. Kurzzeitige Nutzung Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 05/2017 – 06/2018 7 Kurzzeitige Nutzungen des Chlodwigplatzes, die einen örtlichen Bezug zur Südstadt haben, in Form von Fototerminen, Berichterstattungen der Medien, Start/Ziel von Läufern/Radfahrern, Motorradkorso, Kunstaktionen, Aufstellung von Informationsständen etc. wurden lediglich in geringem Maße angefragt. Lediglich der Köln-Marathon nutzte die Platzfläche Chlodwigplatz als Wechselzone für den Staffelmarathon. Diese Nutzung ist für das Jahr 2018 erneut vorgesehen. 6. Ausblick auf die Jahre 2019 bis 2023 Unter Zugrundelegung einer 5-jährigen Gültigkeitsdauer wird das neu zu beschließende Vergabekonzept nunmehr einen Geltungszeitraum vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2023 erhalten. In diesem Zeitraum sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine baulichen Veränderungen zu erwarten. 7. Resümee der Verwaltung Aus Sicht der Verwaltung besteht kein grundlegender Änderungsbedarf am Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt. Die Qualitätsziele des Vergabekonzeptes haben sich im Erprobungszeitraum bewährt. Veranstaltungen, welche diese Ziele nicht erfüllen, können mit Verweis auf das Vergabekonzept abgelehnt werden, genehmig ungsfähige Veranstaltungen können veranstaltet und ohne größere Belästigung der Anwohner durchgeführt werden. Einzelne kurzfristig geplante Veranstaltungen, die eine Veranstaltungsdauer von 4 Stunden nicht überschreiten, können im Rahmen von kurzzeitigen Nutzungen auf dem Chlodwigplatz zugelassen werden. Diese kurzzeitigen Nutzungen werden nicht als Veranstaltungen im Sinne des Vergabekonzeptes gewertet und sind grundsätzlich aufgrund der relativ geringen Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner möglich. -
Anlage 2_Vergabekonzept Chlodwigplatz 2018-2023
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Vergabekonzept Chlodwigplatz 1 von 9 Anlage 2 Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt vom 01.07.2018 bis 30.06.2023 Seite Inhaltsverzeichnis 1-2 1. Anlass / Ausgangslage 3 2. Rechts- und Entscheidungsgrundlage 3 3. Räumlicher Geltungsbereich 3 4. Nicht erfasste Veranstaltungen 3 5. Kriterien für die Vergabe des Chlodwigplatzes 4 5.1 Grundlegende Qualitätsziele 4 5.2 Sicherstellung eines öffentlichen Interesses 5 5.3 Gestaltung der Veranstaltungsfläche / Zeltveranstaltungen 5 5.4 Minimierungs- und Rücksichtnahmegebot 6 5.5 Belastungsreduktion/Höchstdauer und Anzahl von Veranstaltungen 6 6. Regelungen für spezielle Arten von Veranstaltungen 6 7. Zulassungsfähige Veranstaltungen 6 8. Außengastronomie 7 9. Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstaltungen 7 10. Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen 7 11. Bedingungen und Auflagen 7 12. Entscheidungszuständigkeiten 8 12.1 Entscheidungszuständigkeit für Geschäfte der laufenden Verwaltung 8 Vergabekonzept Chlodwigplatz 2 von 9 12.1.1 Zulassungsfähige Regelbeispiele 8 12.1.2 Kurzzeitige Nutzungen 8 12.2 Entscheidungszuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt 8 13. Verfahrensregelungen 8 13.1 Beweissicherungsverfahren 8 13.2 Sonstiges 9 14. Berichtspflichten 9 15. Salvatorische Klausel 9 Vergabekonzept Chlodwigplatz 3 von 9 1. Anlass/Ausgangslage Der Chlodwigplatz hat für die Südstadt eine zentrale Bedeutung. Die Stadt Köln sieht es als wichtige Aufgabe an, öffentliche Flächen und namentlich den Chlodwigplatz qua- litätsvoll zu gestalten. Der Platz ist zunächst im städtebaulichen Kontext als eine be- sonders gestaltete und umbaute, mehr oder weniger freie Fläche zu verstehen, die dem öffentlichen Leben dient und primär Stadtraum/Freiraum bedeutet. Bürgerinnen und Bürger, sowie Besucherinnen und Besucher sollen freien Platzraum als Ort städti- scher Identifikation erleben können. Aus der Bezirksvertretung Innenstadt wurde der Wunsch nach der Regelung einer qualitätsvollen Nutzung des Platzes geäußert. Um diesem Wunsch Rechnung zu tragen und mögliche Nutzungskonflikte bereits im Vorfeld möglichst zu minimieren, soll das vorliegende Vergabekonzept die Art der Ver- anstaltungen präzisieren sowie deren Anzahl, Dauer und Umfang auf dem Chlodwig- platz anhand von objektiven Qualitätskriterien begrenzen. 2. Rechts- und Entscheidungsgrundlage Bei der Erteilung, einer Sondernutzungserlaubnis für Veranstaltungen auf öffentlichem Straßenland handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Verwaltung, die alle für und gegen den Antrag sprechenden Erwägungen zu berücksichtigen hat. Der An- tragssteller hat nach § 18 des Straßen- und Wegegesetzes NRW in Verbindung mit der Sondernutzungssatzung der Stadt Köln, unter Berücksichtigung des Artikels 3 des Grundgesetzes einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung. Die festzulegenden Verwaltungsgebühren werden auf der Grundlage der Ge- bührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sowie der allgemeinen Verwal- tungsgebührenordnung NRW erhoben. Die zu erhebenden Sondernutzungsgebühren richten sich nach dem Gebührentarif zur Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung vom 28.10.2008, in den jeweils gültigen Fassungen. Nutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen unterliegen den Bestimmungen der §§ 29, 32, 33 und 46 der Straßenverkehrsordnung, den §§ 18, 59 des Straßen- und We- gegesetzes NRW, § 2 der Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung, sowie der allge- meinen Verwaltungsgebührenordnung NRW in den jeweils gültigen Fassungen. 3. Räumlicher Geltungsbereich Die Regelung des Nutzungskonzeptes gilt für die Platzinnenfläche des Chlodwigplat- zes, innerhalb der Baumscheiben. 4. Nicht erfasste Veranstaltung Folgende Veranstaltungen unterliegen nicht der Regelungen des vorliegenden Verga- bekonzeptes: Veranstaltungen, die gemäß Artikel 21, 38, sowie 5 und 3 des Grundgesetzes aufgrund der tragenden Bedeutung von Wahlen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung besonderen Schutz genießen (z.B. Wahlkampfveranstaltungen) Vergabekonzept Chlodwigplatz 4 von 9 Veranstaltungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem grundgesetzlich geschützten Demonstrationsrecht (Versammlungsrecht) stehen Durchführung von Dreharbeiten für Film- und Fernsehproduktionen 5. Kriterien für die Vergabe des Chlodwigplatzes Die nachstehend genannten allgemeinen Kriterien sind grundsätzlich bei jeder Vergabe des Chlodwigplatzes für die Durchführung vom Veranstalter zugrunde zu legen. 5.1 Grundlegende Qualitätsziele Der Chlodwigplatz steht aufgrund seiner besonderen Bedeutung im Stadtbezirk und im Hinblick auf bestehende Restriktionen und Nutzungskonflikte allein für Veranstaltungen zur Verfügung, die eine der nachfolgend genannten Qualitätsanforderungen aufweist: Exklusivität, d.h. keine Doppelungen von gleichartigen Veranstaltungen mit be- zirklichem Wirkungskreis (keine vergleichbaren Veranstaltungen innerhalb der Südstadt) Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung Öffentlichkeitswirksame Förderung des gesamtstädtischen Standortmarketing der Stadt Köln als Medien- und Kulturstadt Förderung der Brauchtumspflege Unterstützung gemeinnütziger Organisationen und Interessen Förderung stadtteilbezogener Entwicklungsplanung Entwicklung stadtbezirksbezogener Leitbilder, insbesondere in den Bereichen der Kultur, der Wirtschaft, des Sports und des Tourismus Jede für den Chlodwigplatz beantragte Veranstaltung ist auf ihre Vereinbarkeit mit den o.g. allgemeinen Kriterien hin zu prüfen. Zur Überprüfung dieser Zulassungskriterien hat der Veranstalter konkrete Angaben über die Programminhalte, die anzusprechende Zielgruppe und Daten der Veranstal- tungstechnik und Infrastruktur vorzulegen. Als wesentliches Steuerungsinstrument für die Qualität- und Sicherheitseinschätzung sind nachfolgende Unterlagen beizufügen: (bauliches und inhaltliches) Veranstaltungs-, Auf- und Abbaukonzept mit einem Zeitplan für die Veranstaltung selbst und die Auf- und Abbauzeiten aussagefähiger Lageplan und Einzeichnung sämtlicher Aufbauten, einschließlich Flucht- und Rettungswegen, Bewegungs- und Aufstellflächen der Feuerwehr ggf. ein veranstaltungscharakteristisches Sicherheitskonzept Vergabekonzept Chlodwigplatz 5 von 9 5.2 Sicherstellung eines öffentlichen Interesses Die Beanspruchung des Chlodwigplatzes darf nur den Veranstaltungen vorbehalten bleiben, die sich grundsätzlich einem weitgehenden, allgemeinen öffentlichen Interesse widmen. Fachveranstaltungen, die lediglich selektierte Zielgruppen zulassen und hin- sichtlich der städtischen Imageförderung nur von untergeordneter Bedeutung sind so- wie kommerzielle Veranstaltungen, sind grundsätzlich auf ständige Veranstaltungsein- richtungen wie z. B. private Veranstaltungshallen bzw. –flächen zu verweisen. Entsprechend der Zielsetzung dieses Nutzungskonzeptes hat der jeweilige Veranstal- ter darzulegen, dass für seine Veranstaltung eine Nutzung der vorhandenen Infrastruk- tur in der Südstadt in Form einer Hallen- oder Saalveranstaltung nicht möglich ist. Daneben ist darzulegen, weshalb nicht andere öffentliche oder private Plätze neben dem Chlodwigplatz für die geplante Veranstaltung in Betracht kommen. 5.3 Gestaltung der Veranstaltungsfläche / Zeltveranstaltungen Die Veranstaltung muss hinsichtlich ihrer Art und ihres räumlichen Ausmaßes der Platzgröße, der Platzgestaltung und den umgebenden Baulichkeiten angemessen sein. Dazu gehört auch eine Anordnung von Aufbauten und Ständen, die keine Abschottung zum Umfeld (z.B. durch Rückfronten der Aufbauten), sondern eine offene Gestaltung erkennen lassen müssen; dabei aber sowohl die Wegebeziehungen aufrechterhalten als auch die Abgrenzungen einer Veranstaltungsfläche deutlich erkennbar machen. Auch der Abstand zu den Bäumen muss ausreichend bemessen sein. Entsprechend der Art der Veranstaltung und in diesem Rahmen erforderlicher Aufbau- ten (Tribünen, Bestuhlung, Zeltaufbauten etc.) sind vor Erteilung einer Sondernut- zungserlaubnis vorab insbesondere die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen durch den Veranstalter zu klären. Zudem sind die Auswirkungen der Veranstaltung hinsichtlich ihrer Lärmemissionenbelastung vor der Genehmigung darzulegen. Zeltveranstaltungen beeinträchtigen im erheblichen Maße das Erscheinungsbild, We- gebeziehungen und die Sichtachsen des Chlodwigplatzes. Entsprechend der Zielset- zung soll der Chlodwigplatz primär Freifläche im Stadtraum darstellen und nicht durch Zeltaufbauten seine Funktion als Frei- und Bewegungsraum einbüßen. Bei der Ge- nehmigung von Veranstaltungen ist daher auf eine geringstmögliche Einschränkung des Gemeingebrauchs der Platzfläche zu achten. Zur Sicherstellung des Stadtraum- charakters und des Gemeingebrauchs soll künftig auf die Verwendung von Großraum- zelten verzichtet werden. Der Platz soll grundsätzlich während Veranstaltungen der Öf- fentlichkeit zugänglich sein. Weiterhin ist eine Sicherung der Zelte gegen eine höhere Windlast sehr aufwändig und ebenfalls dazu geeignet, nicht nur das Bild des Platzes (bei Sicherung mit großer Grundfläche), sondern auch den Belag des Platzes (bei Sicherung mit tiefer Befesti- gung) zu beschädigen. Daher ist eine Verankerung von Zelten im Bodenbelag des Chlodwigplatzes nicht gestattet. Deshalb wird auf dem Chlodwigplatz keine Großzeltveranstaltung zugelassen. Nicht darunter fallen Veranstaltungen, bei denen kleinere Zelte oder ähnliche Über- dachungen als Witterungsschutz für einzelne Stände genutzt werden. Vergabekonzept Chlodwigplatz 6 von 9 5.4 Minimierungs- und Rücksichtnahmegebot Aufgrund des hohen Anteils an Wohnbevölkerung in der Südstadt muss hier ein stren- ger Maßstab an Veranstaltungen gelegt werden, um die Belastung für Anwohner und Gewerbetreibende in Abwägung mit dem öffentlichen Interesse möglichst gering zu halten. Die nachfolgenden Bestimmungen dienen daher insbesondere dem Anwohnerschutz. 5.5 Belastungsreduktion / Höchstdauer und Anzahl von Veranstaltungen Die Vergabe des Chlodwigplatzes für eine Veranstaltung ist abhängig von der geplan- ten Dauer und der festgelegten Höchstzahl von Veranstaltungen, um die Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner und die umliegenden Gewerbetreibenden zu mini- mieren. Die höchstzulässige Anzahl von Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz beträgt ma- ximal 7 Veranstaltungen pro Jahr. Im Regelfall soll eine Veranstaltung höchstens 4 Tage (incl. Auf- und Abbau) dauern. Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 9 Tagen (incl. Auf- und Abbau) werden aufgrund der höheren Einschränkung für die Platznutzung wie 2 Veranstaltungen ge- zählt. Auf- und Abbauzeiten sind insbesondere im Verhältnis zur Dauer der Veranstaltung auf die geringstmögliche Zeit zu beschränken. Der Chlodwigplatz ist wegen der angrenzenden Wohnbebauung hinsichtlich der von Veranstaltungen ausgehenden Lärmbelastung sensibel. Zum Schutz der angrenzen- den Wohnbevölkerung behält sich die Verwaltung vor, in Abhängigkeit von der Art der Veranstaltung vom Veranstalter im Vorfeld der Genehmigung ein Schallschutzprogno- segutachten einer von ihm zu beauftragenden anerkannten Akustikfirma hinsichtlich der bei seiner Veranstaltung zu erwartenden Lärmbelastung anzufordern. 6. Regelungen für spezielle Arten von Veranstaltungen Kommerzielle Informationsveranstaltungen sowie Werbeveranstaltungen von Unter- nehmen mit Gewinnerzielungsabsichten sind grundsätzlich auf dem Chlodwigplatz ausgeschlossen, sofern nicht besondere Bezüge zu öffentlichen Aufgaben der Da- seinsvorsorge, Veranstaltungen von besonderer kommunaler Bedeutung oder den un- mittelbaren Anliegerinnen und Anliegern besteht. 7. Zulassungsfähige Veranstaltungen Veranstaltungen, die der Pflege des historischen oder kulturellen Brauchtums der Südstadt dienen Veranstaltungen von besonderer Bedeutung für die Südstadt mit einem besonde- ren örtlichen Bezug sowie Veranstaltungen von gesamtstädtischer Bedeutung Weihnachtsmarkt Vergabekonzept Chlodwigplatz 7 von 9 8. Außengastronomie Aufbauten eventuell künftiger Außengastronomien dürfen auf der Platzfläche jedoch nur ohne feste Bodenverankerungen erfolgen, sodass bei Veranstaltungen die Außen- gastronomieflächen kurzfristig geräumt werden können. 9. Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstaltungen In dem unter Punkt 5.5 genannten Veranstaltungskontingent sind generell wiederkeh- rend das jährlich traditionelle “Spill an d’r Vringspooz” von Jan von Werth e. V. an Weiberfastnacht sowie die Nutzung zur Durchführung der Karnevalszüge von Weiberfastnacht bis Rosenmontag (zählt insgesamt als 1 Veranstaltung) der Weihnachtsmarkt (zählt 2-fach) erfasst. 10. Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen 1. Märkte, die nach ihrem Gesamtgepräge das Verabreichen von Alkoholika vor Ort in den Vordergrund stellen 2. Märkte, die primär dem Verkauf von Alkoholika dienen 3. Veranstaltungen mit kommerziellen Hintergrund 4. Zirkusveranstaltungen 5. Großzeltveranstaltungen 11. Bedingungen und Auflagen Zwischen den einzelnen Veranstaltungen müssen mindestens zwei veran- staltungsfreie Wochenenden liegen. Aufbau- und Abbauarbeiten während der Nachtruhezeit und an Sonn- und Feier- tagen sind nicht gestattet. Eine Querungsmöglichkeit über den Chlodwigplatz für Fußgängerinnen und Fuß- gänger muss bei Veranstaltungen berücksichtigt werden. Der Haltestellen-/Wartebereich sowie der fahrplangebundene Linienverkehr der KVB AG insbesondere im Bereich Chlodwigplatz darf durch die Aufstel- lung/Nutzung/Veranstaltung nicht beeinträchtigt oder behindert werden. Der Hal- testellen-/Wartebereich ist von jeglichen Aufbauten freizuhalten Die Sicherheit der U-Bahn-Station darf nicht beeinträchtigt werden (Löschwas- sereinspeisung, Rauchabzug und Fluchtwege müssen freigehalten werden Die Zugänglichkeit der U-Bahn-Station mittels Aufzug und Treppe ist in ange- messener Weise durch ausreichende Durchgangsbreiten zu berücksichtigen. Die Platzfläche kann für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 12 Tonnen (EG-Fahrzeugklasse N2) ohne besondere Erlaubnis/Abstimmung er- folgen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 12 Tonnen bis 40 Ton- nen sowie Fahrzeuge mit Anhänger oder Busse dürfen die Platzfläche nur nach vorheriger gesonderter Abstimmung, mit besonderen Auflagen und Erlaubnis des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik befahren. Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 40 Tonnen dürfen den Platz nicht be- fahren. Vergabekonzept Chlodwigplatz 8 von 9 12. Entscheidungszuständigkeiten 12.1 Entscheidungszuständigkeit für Geschäfte der laufenden Verwaltung 12.1.1 Zulassungsfähige Regelbeispiele Sofern dieses Vergabekonzept unter Ziffer 9 spezifische Veranstaltungen als „zulas- sungsfähige Regelbeispiele“ benennt, bedürfen diese – mit Ausnahme des Weih- nachtsmarktes - keiner förmlichen Zustimmungsentscheidung der Bezirksvertretung Innenstadt. Die Zuständigkeit für die Sondernutzungserlaubnis wird auf das Amt für öf- fentliche Ordnung übertragen. 12.1.2 Kurzzeitige Nutzungen Kurzzeitige Nutzungen des Chlodwigplatzes, die einen örtlichen Bezug zur Südstadt haben, in Form von Fototerminen, Berichterstattungen der Medien, Start/Ziel von Läu- fern/Radfahrern, Motorradkorso, Kunstaktionen, Aufstellung von Informationsständen etc., die die Platzfläche nicht länger als 4 Stunden (Die Auf- und Abbauarbeiten müs- sen am Veranstaltungstag unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung durchgeführt werden) beanspruchen, fallen als Geschäfte der laufenden Verwaltung nicht in die Ent- scheidungszuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt und können daher auf An- trag vom Amt für öffentliche Ordnung unmittelbar genehmigt werden. Es wird der Be- zirksvertretung Innenstadt allerdings bei Vergaben nach Punkt 12.2 eine Übersicht der bisher für diesen Platz genehmigten Kurznutzungen zur Verfügung gestellt. 12.2 Entscheidungszuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt Über die Zulassung aller anderen Veranstaltungen inkl. des Weihnachtsmartes ent- scheidet die Bezirksvertretung Innenstadt. Die Verwaltung wird in diesem Falle der Be- zirksvertretung Innenstadt einen Beschlussvorschlag vorlegen. 13. Verfahrensregelungen 13.1 Beweissicherungsverfahren Um ggf. Schäden am öffentlichen Eigentum, die im Zusammenhang mit der Durchfüh- rung von Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz entstanden sind, dem Veranstalter nachzuweisen und in Rechnung stellen zu können, ist vor Beginn und nach Beendi- gung der Veranstaltung, unter Beteiligung der für die Unterhaltung der Plätze zuständi- gen Dienststellen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Durch Festlegung von Bedingungen wird dem Erlaubnisnehmer die Verkehrssicherungspflicht übertragen und er haf- tet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Stadt oder Dritten während der Veranstaltungszeit im Zusammenhang mit der Veranstaltung, insbe- sondere infolge Beschädigung und Verschmutzung der Platzfläche, der Zufahr- ten, der Kanäle und sonstiger öffentlicher Anlagen nebst Zubehör entstehen, so- fern er nicht nachweist, dass der Schaden nicht im Zusammenhang mit der Ver- anstaltung entstanden ist Vergabekonzept Chlodwigplatz 9 von 9 haftet er für Beschädigungen des öffentlichen Straßenlandes nebst Zubehör, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung verursacht werden, ohne Rücksicht da- rauf, durch wen und auf welche Weise die Schäden verursacht worden sind, so- fern er nicht nachweist, dass der Schaden nicht im Zusammenhang mit der Ver- anstaltung entstanden ist Im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandene Schäden werden ausschließlich seitens der Stadt Köln (idR durch eine von ihr beauftragte Fachfirma) auf Kosten des Erlaubnisnehmers beseitigt, sofern der Erlaubnisnehmer nicht nachweist, dass der Schaden nicht im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstanden ist. Kosten der Beweissicherung werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Evtl. ent- stehende Kosten der konkreten Schadensabwicklung und –geltendmachung (Ange- botseinholung, Auftragsvergabe, Überwachung der Arbeiten) werden separat angefor- dert. Zur Sicherstellung der Schadensbeseitigungskosten ist vom Erlaubnisnehmer eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen und diese der Erlaubnisbehörde vorzulegen. 13.2 Sonstiges Die Bezirksvertretung Innenstadt erhält mit der einzelnen Beschlussvorlage für den je- weiligen Antrag einer Sondernutzungserlaubnis auch eine Übersicht über den aktuellen Stand der Platzvergaben und –reservierungen. Die betroffenen Anlieger (Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende oder Inte- ressengemeinschaften) sind vor der Veranstaltung durch den Veranstalter in ange- messener Form zu informieren. 14. Berichtspflichten Die bisherigen Erfahrungen anderer Vergabekonzepte haben gezeigt, dass eine re- gelmäßige Überprüfung der getroffenen Festlegungen zur Berücksichtigung neuer Entwicklungen sinnvoll und notwendig ist. Daher wird der Bezirksvertretung 1 (Innen- stadt) künftig im 5-jährigen Turnus ein Erfahrungsbericht vorgelegt. 15. Salvatorische Klausel Sollte einzelne Bestimmungen dieses Vergabekonzeptes unwirksam sein oder un- durchführbar sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen die- ses Vergabekonzeptes unberührt.
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