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0984/2018

Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 04.05.2017 bis 30.06.2018 und neues Vergabekonzept ab 01.07.2018

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 28.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 19.04.2018, TOP 3.10

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1_Erfahrungsbericht Chlodwigplatz 2018

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Ansehen

Anlage 2_Vergabekonzept Chlodwigplatz 2018-2023

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2010 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/327/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 0984/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 04.05.2017 bis 30.06.2018 und neues 
Vergabekonzept ab 01.07.2018 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) nimmt den Erfahrungsbericht der Verwaltung zu dem 
„Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz für den Zeitraum 04.05.2017 bis 
30.06.2018“ (Anlage 1) zur Kenntnis.  
 
2. Die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Fassung des 
„Vergabekonzeptes für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz für den Zeitraum 01.07.2018 
bis 30.06.2023“.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) im 1. Quartal 2023 einen 
Erfahrungsbericht über das Vergabekonzept sowie einen Vorschlag für ein ggf. weiterentwi-
ckeltes Konzept ab 01.07.2023 vorzulegen.  
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.04.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
1. Die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beschloss am 04.05.2017 das „Vergabekonzept für 
Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz für den Zeitraum 04.05.2017 bis 30.06.2018“. Gleich-
zeitig wurde die Verwaltung beauftragt, im 1. Quartal 2018 einen Erfahrungsbericht über die Ar-
beit mit diesem Konzept und etwaige Verbesserungsvorschläge für die Fortschreibung vorzule-
gen. 
 
2. Der verwaltungsintern abgestimmte Erfahrungsbericht ist als Anlage 1 beigefügt. Hieraus ergibt 
sich aus Sicht der Verwaltung kein Änderungsbedarf für die Fortschreibung des Vergabekon-
zeptes. 
 
Das fortgeschriebene Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz für den 
Zeitraum 01.07.2018 bis 30.06.2023 ist als Anlage 2 beigefügt. 
 
Anlagen 
Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 04.05.2017 – 30.06.2018  
Anlage 2: modifizierte Fassung des Vergabekonzeptes 01.07.2018 – 30.06.2023

Anlage 1_Erfahrungsbericht Chlodwigplatz 2018

9676 Zeichen

Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 05/2017 – 06/2018 
 
1 
 
 
 
 
 
Erfahrungsbericht zum 
Vergabekonzept für 
Veranstaltungen auf dem 
Chlodwigplatz für den Zeitraum 
04.05.2017 bis 30.06.2018

Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 05/2017 – 06/2018 
 
2 
 
Inhaltsverzeichnis 
Seite 
1. Historie          3 
 
2. Allgemeines         4 
 
3. Lärmschutz          4 
 
4. Platzspezifischer Auslastungsgrad /       5 
Verringerung der Belastung der Anwohnerschaft 
 
5. Kurzzeitige Nutzung        6 
 
6. Ausblick auf die Jahre 2018 bis 2023      7 
 
7. Resümee          7

Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 05/2017 – 06/2018 
 
3 
 
1. Historie 
 
Am 04.05.2017 beschloss die Bezirksvertretung das „Vergabekonzept für 
Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt“ für den Zeitraum 
vom 04.05.2017 bis 30.06.2018. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach diesem 
Konzept zu verfahren und im 1. Quartal 2018 einen Erfahrungsbericht über die Arbeit 
mit diesem Konzept vorzulegen. Anlass für die Ausarbeitung eines 
Vergabekonzeptes war die bauliche Neugestaltung des Chlodwigplatzes mit 
Fertigstellung im Jahr 2017. 
 
Das Vergabekonzept enthält u.a. Kriterien für die Vergabe des Chlodwigplatzes, 
regelt die Zulassungsvoraussetzungen zur Durchführung von Veranstaltungen und 
benennt Zuständigkeiten bei der Vergabe sowie Bedingungen und Auflagen für 
Veranstalterinnen und Veranstalter. 
 
Die nachfolgend genannten allgemeinen Qualitätsziele sind bei jeder Vergabe des 
Chlodwigplatzes für die Durchführung von Veranstaltungen zugrunde zu legen: 
 
 Exklusivität, d.h. keine Doppelungen von gleichartigen Veranstaltungen mit 
bezirklichem Wirkungskreis (keine vergleichbaren Veranstaltungen innerhalb 
der Südstadt)  
 Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung  
 Öffentlichkeitswirksame Förderung des gesamtstädtischen Standortmarketing 
der Stadt Köln als Medien- und Kulturstadt  
 Förderung der Brauchtumspflege  
 Unterstützung gemeinnütziger Organisationen und Interessen  
 Förderung stadtteilbezogener Entwicklungsplanung  
 Entwicklung stadtbezirksbezogener Leitbilder, insbesondere in den Bereichen 
der Kultur, der Wirtschaft, des Sports und des Tourismus  
 
Die Qualitätsziele sind alternativ und nicht additiv zu verstehen.  
Zur Überprüfung dieser Zulassungskriterien hat der Veranstalter konkrete Angaben

Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 05/2017 – 06/2018 
 
4 
 
über die Programminhalte sowie die anzusprechende Zielgruppe und Daten zur 
Veranstaltungstechnik und Infrastruktur vorzulegen. 
 
 
2. Allgemeines  
 
Der Chlodwigplatz ist mit seiner attraktiven Lage in der Südstadt eine interessante 
Fläche für Veranstaltungen jeglicher Art. Die historische Severinstorburg an der 
Nordseite der Platzfläche sowie die Bonner Straße und die Severinstraße mit einem 
ausgeprägten Einzelhandel und diversen gastronomischen Betrieben prägen das 
Bild der Südstadt. Der Chlodwigplatz bildet die goldene Mitte des Veedels. Seit der 
baulichen Neugestaltung des Platzes mit Fertigstellung im Frühjahr 2017 lädt auch 
das optische Erscheinungsbild zu einem längeren Verweilen ein. 
Das Nutzungskonzept gilt für die Platzinnenfläche des Chlodwigplatzes, innerhalb 
der Baumscheiben. Die vom Vergabekonzept geregelte Platzfläche beträgt ca. 1200 
m². Die umliegende Bebauung besteht aus Geschäfts- und Wohngebäuden.  
 
 
3. Lärmschutz 
 
Der Chlodwigplatz ist wegen der angrenzenden Wohnbebauung hinsichtlich der von 
Veranstaltungen ausgehenden Lärmbelastung sensibel. Zum Schutz der 
angrenzenden Wohnbevölkerung behält sich die Verwaltung vor, in Abhängigkeit von 
der Art der Veranstaltung vom Veranstalter im Vorfeld der Genehmigung ein 
Schallschutzprognosegutachten einer von ihm zu beauftragenden anerkannten 
Akustikfirma hinsichtlich der bei seiner Veranstaltung zu erwartenden Lärmbelastung 
anzufordern. 
 
Während des Erprobungszeitraumes des Vergabekonzeptes seit dem 04.05.2017 
wurde bis zum derzeitigen Zeitpunkt für keine der beantragten Veranstaltung die 
Vorlage eines Schallschutzprognosegutachtens erforderlich. Diesbezügliche 
Beschwerden von Anwohnern sind bei der Verwaltung nicht eingegangen.

Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 05/2017 – 06/2018 
 
5 
 
4. Platzspezifischer Auslastungsgrad / Verringerung der Belastung der 
Anwohnerschaft  
 
Das Vergabekonzept begrenzt die höchstzulässige Anzahl von Veranstaltungen auf 
dem Chlodwigplatz auf maximal 7 Veranstaltungen pro Jahr. Im Regelfall soll eine 
Veranstaltung höchstens 4 Tage (incl. Auf- und Abbau) dauern. Veranstaltungen mit 
einer Dauer von mehr als 9 Tagen werden aufgrund der höheren Einschränkungen 
für die Platznutzung wie 2 Veranstaltungen gezählt. 
In dem zugrundeliegenden Zeitraum vom 04.05.2017 bis 30.06.2017 fanden nach 
o.g. Berechnung 2 Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz statt: 
 Bürgerfest Chlodwigplatz am 08.10.2017 anlässlich der Fertigstellung 
des Platzes, Veranstalter IG Severinsviertel e.V. 
 Karneval 2018 
o „Spill an d’r Vringspooz“ von Jan von Werth e.V. 
o Schull- un Veedelszöch 
o Rosenmontagszug 
 
Dementgegen ist besonders hervorzuheben, dass einige Veranstaltungen aus 
diversen Gründen nicht stattfinden konnten, weil die im Vergabekonzept 
aufgestellten Parameter nicht eingehalten werden konnten. Hier sind insbesondere  
 
- Märkte, die nach ihrem Gesamtgepräge das Verabreichen von Alkoholika vor 
Ort in den Vordergrund stellen 
- Märkte, die primär dem Verkauf von Alkoholika dienen 
- Veranstaltungen, die nicht von besonderer Bedeutung für die Südstadt mit 
einem besonderen örtlichen Bezug sowie Veranstaltungen von 
gesamtstädtischer Bedeutung sind 
- Veranstaltungen, die nicht der Pflege des historischen oder kulturellen 
Brauchtums der Südstadt dienen 
zu erwähnen. 
 
Zusammengefasst wurden 6 Veranstaltungen aufgrund der konkreten Bewertung des 
Vergabekonzeptes von der Verwaltung bzw. Bezirksvertretung Innenstadt abgelehnt:

Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 05/2017 – 06/2018 
 
6 
 
 
 Weihnachtsmarkt 2018; Antragssteller IG Severinsviertel (Entscheidung 
der Bezirksvertretung Innenstadt) 
 Weihnachtsmarkt 2018; Antragssteller abc Aktionsgemeinschaft rund 
um Bonner Straße/Chlodwigplatz e.V. (Entscheidung der 
Bezirksvertretung Innenstadt) 
 Weinfest; Antragssteller Team der Südstadtsafari (es konnte kein 
besonderer Bezug zur Südstadt oder die Erfüllung der sonstigen 
Qualitätskriterien von der Verwaltung festgestellt werden) 
 Weinfest; Antragssteller Chlodwigplatz e.V. (es konnte kein besonderer 
Bezug zur Südstadt oder die Erfüllung der sonstigen Qualitätskriterien 
von der Verwaltung festgestellt werden) 
 11.11.; Antragssteller Chlodwigplatz e.V. (Die Verwaltung hat die 
zusätzliche Attraktivierung der Südstadt und die Lage des Platzes für 
eine derartige Veranstaltung unmittelbar an den Ringen und den KVB-
Gleisen als zu problematisch bewertet) 
 Frühlingsfest; Antragssteller Chlodwigplatz e.V. (es konnte kein 
besonderer Bezug zur Südstadt oder die Erfüllung der sonstigen 
Qualitätskriterien von der Verwaltung festgestellt werden) 
 
 
Festzuhalten bleibt, dass im Bewertungszeitraum deutlich weniger Veranstaltungen 
auf der Platzfläche stattgefunden haben bzw. genehmigt wurden, als durch das 
Vergabekonzept grundsätzlich möglich wären. Die Belastung der Anwohnerschaft 
befand sich somit im o.g. Zeitraum in einem zumutbaren Ausmaß.  
Das Beschwerdeaufkommen in Bezug auf platzspezifische Veranstaltungen ist sehr 
niedrig. 
Aufgrund des noch geringen Zeitraumes seit Fertigstellung der Neugestaltung des 
Chlodwigplatzes haben sich bislang noch keine Veranstaltungen angesiedelt, die in 
wiederkehrenden Abständen auf dem Chlodwigplatz stattfinden. Es ist daher damit 
zu rechnen, dass die Anzahl der genehmigten Veranstaltungen in den kommenden 
Jahren steigen wird. 
5. Kurzzeitige Nutzung

Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 05/2017 – 06/2018 
 
7 
 
 
Kurzzeitige Nutzungen des Chlodwigplatzes, die einen örtlichen Bezug zur Südstadt 
haben, in Form von Fototerminen, Berichterstattungen der Medien, Start/Ziel von 
Läufern/Radfahrern, Motorradkorso, Kunstaktionen, Aufstellung von 
Informationsständen etc. wurden lediglich in geringem Maße angefragt. 
Lediglich der Köln-Marathon nutzte die Platzfläche Chlodwigplatz als Wechselzone 
für den Staffelmarathon. Diese Nutzung ist für das Jahr 2018 erneut vorgesehen. 
 
 
6. Ausblick auf die Jahre 2019 bis 2023 
 
Unter Zugrundelegung einer 5-jährigen Gültigkeitsdauer wird das neu zu 
beschließende Vergabekonzept nunmehr einen Geltungszeitraum vom 01.07.2018 
bis zum 30.06.2023 erhalten.  
In diesem Zeitraum sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine baulichen 
Veränderungen zu erwarten.  
 
 
7. Resümee der Verwaltung 
 
Aus Sicht der Verwaltung besteht kein grundlegender Änderungsbedarf am 
Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt.  
 
Die Qualitätsziele des Vergabekonzeptes haben sich im Erprobungszeitraum 
bewährt. Veranstaltungen, welche diese Ziele nicht erfüllen,  können mit Verweis auf 
das Vergabekonzept abgelehnt werden, genehmig ungsfähige Veranstaltungen 
können veranstaltet und ohne größere Belästigung der Anwohner durchgeführt 
werden. 
Einzelne kurzfristig geplante Veranstaltungen, die eine Veranstaltungsdauer von 4 
Stunden nicht überschreiten, können im Rahmen von kurzzeitigen Nutzungen auf 
dem Chlodwigplatz zugelassen werden. Diese kurzzeitigen Nutzungen werden nicht 
als Veranstaltungen im Sinne des Vergabekonzeptes gewertet und sind 
grundsätzlich aufgrund der relativ geringen Belastung der Anwohnerinnen und 
Anwohner möglich.

Anlage 2_Vergabekonzept Chlodwigplatz 2018-2023

19853 Zeichen

Vergabekonzept Chlodwigplatz   1 von 9 
           Anlage 2 
Vergabekonzept für Veranstaltungen  
auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt 
vom 01.07.2018 bis 30.06.2023 
 
 Seite 
Inhaltsverzeichnis 1-2 
1. Anlass / Ausgangslage        3 
2. Rechts- und Entscheidungsgrundlage      3 
3. Räumlicher Geltungsbereich       3 
4. Nicht erfasste Veranstaltungen      3 
5. Kriterien für die Vergabe des Chlodwigplatzes    4 
5.1 Grundlegende Qualitätsziele      4 
5.2 Sicherstellung eines öffentlichen Interesses    5 
5.3 Gestaltung der Veranstaltungsfläche / Zeltveranstaltungen  5 
5.4 Minimierungs- und Rücksichtnahmegebot     6 
5.5 Belastungsreduktion/Höchstdauer und Anzahl von 
  Veranstaltungen       6 
6. Regelungen für spezielle Arten von Veranstaltungen    6 
7. Zulassungsfähige Veranstaltungen      6 
8. Außengastronomie        7 
9. Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstaltungen    7 
10. Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen     7 
11. Bedingungen und Auflagen       7 
12. Entscheidungszuständigkeiten       8 
12.1 Entscheidungszuständigkeit für Geschäfte 
der laufenden Verwaltung       8

Vergabekonzept Chlodwigplatz   2 von 9 
12.1.1 Zulassungsfähige Regelbeispiele    8 
12.1.2 Kurzzeitige Nutzungen      8 
12.2 Entscheidungszuständigkeit der  
Bezirksvertretung Innenstadt      8 
13. Verfahrensregelungen        8 
13.1 Beweissicherungsverfahren      8 
13.2 Sonstiges        9 
14. Berichtspflichten        9 
15. Salvatorische Klausel        9

Vergabekonzept Chlodwigplatz   3 von 9 
 
1. Anlass/Ausgangslage 
 
 Der Chlodwigplatz hat für die Südstadt eine zentrale Bedeutung. Die Stadt Köln sieht 
es als wichtige Aufgabe an, öffentliche Flächen und namentlich den Chlodwigplatz qua-
litätsvoll zu gestalten. Der Platz ist zunächst im städtebaulichen Kontext als eine be-
sonders gestaltete und umbaute, mehr oder weniger freie Fläche zu verstehen, die 
dem öffentlichen Leben dient und primär Stadtraum/Freiraum bedeutet. Bürgerinnen 
und Bürger, sowie Besucherinnen und Besucher sollen freien Platzraum als Ort städti-
scher Identifikation erleben können. Aus der Bezirksvertretung Innenstadt wurde der 
Wunsch nach der Regelung einer qualitätsvollen Nutzung des Platzes geäußert.  
 
 Um diesem Wunsch Rechnung zu tragen und mögliche Nutzungskonflikte bereits im 
Vorfeld möglichst zu minimieren, soll das vorliegende Vergabekonzept die Art der Ver-
anstaltungen präzisieren sowie deren Anzahl, Dauer und Umfang auf dem Chlodwig-
platz anhand von objektiven Qualitätskriterien begrenzen. 
 
2. Rechts- und Entscheidungsgrundlage 
 
Bei der Erteilung, einer Sondernutzungserlaubnis für Veranstaltungen auf öffentlichem 
Straßenland handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Verwaltung, die alle 
für und gegen den Antrag sprechenden Erwägungen zu berücksichtigen hat. Der An-
tragssteller hat nach § 18 des Straßen- und Wegegesetzes NRW in Verbindung mit der 
Sondernutzungssatzung der Stadt Köln, unter Berücksichtigung des Artikels 3 des 
Grundgesetzes einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung. 
 
Die festzulegenden Verwaltungsgebühren werden auf der Grundlage der Ge-
bührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sowie der allgemeinen Verwal-
tungsgebührenordnung NRW erhoben. Die zu erhebenden Sondernutzungsgebühren 
richten sich nach dem Gebührentarif zur Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und 
Gebühren an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung vom 28.10.2008, in den 
jeweils gültigen Fassungen.  
 
Nutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen unterliegen den Bestimmungen der §§ 
29, 32, 33 und 46 der Straßenverkehrsordnung, den §§ 18, 59 des Straßen- und We-
gegesetzes NRW, § 2 der Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für 
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung, sowie der allge-
meinen Verwaltungsgebührenordnung NRW in den jeweils gültigen Fassungen. 
 
3. Räumlicher Geltungsbereich 
 
Die Regelung des Nutzungskonzeptes gilt für die Platzinnenfläche des Chlodwigplat-
zes, innerhalb der Baumscheiben. 
 
4. Nicht erfasste Veranstaltung 
 
Folgende Veranstaltungen unterliegen nicht der Regelungen des vorliegenden Verga-
bekonzeptes: 
 
 Veranstaltungen, die gemäß Artikel 21, 38, sowie 5 und 3 des Grundgesetzes 
aufgrund der tragenden Bedeutung von Wahlen für die freiheitlich-demokratische 
Grundordnung besonderen Schutz genießen (z.B. Wahlkampfveranstaltungen)

Vergabekonzept Chlodwigplatz   4 von 9 
 Veranstaltungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem grundgesetzlich 
geschützten Demonstrationsrecht (Versammlungsrecht) stehen 
 
 Durchführung von Dreharbeiten für Film- und Fernsehproduktionen 
 
5. Kriterien für die Vergabe des Chlodwigplatzes 
 
Die nachstehend genannten allgemeinen Kriterien sind grundsätzlich bei jeder Vergabe 
des Chlodwigplatzes für die Durchführung vom Veranstalter zugrunde zu legen. 
 
5.1 Grundlegende Qualitätsziele 
 
Der Chlodwigplatz steht aufgrund seiner besonderen Bedeutung im Stadtbezirk und im 
Hinblick auf bestehende Restriktionen und Nutzungskonflikte allein für Veranstaltungen 
zur Verfügung, die eine der nachfolgend genannten Qualitätsanforderungen aufweist: 
 
 Exklusivität, d.h. keine Doppelungen von gleichartigen Veranstaltungen mit be-
zirklichem Wirkungskreis (keine vergleichbaren Veranstaltungen innerhalb der 
Südstadt) 
 
 Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung 
 
 Öffentlichkeitswirksame Förderung des gesamtstädtischen Standortmarketing der 
Stadt Köln als Medien- und Kulturstadt 
 
 Förderung der Brauchtumspflege 
 
 Unterstützung gemeinnütziger Organisationen und Interessen 
 
 Förderung stadtteilbezogener Entwicklungsplanung 
 
 Entwicklung stadtbezirksbezogener Leitbilder, insbesondere in den Bereichen 
der Kultur, der Wirtschaft, des Sports und des Tourismus 
 
Jede für den Chlodwigplatz beantragte Veranstaltung ist auf ihre Vereinbarkeit mit den 
o.g. allgemeinen Kriterien hin zu prüfen.  
 
Zur Überprüfung dieser Zulassungskriterien hat der Veranstalter konkrete Angaben 
über die Programminhalte, die anzusprechende Zielgruppe und Daten der Veranstal-
tungstechnik und Infrastruktur vorzulegen. Als wesentliches Steuerungsinstrument für 
die Qualität- und Sicherheitseinschätzung sind nachfolgende Unterlagen beizufügen: 
 
 (bauliches und inhaltliches) Veranstaltungs-, Auf- und Abbaukonzept mit einem 
Zeitplan für die Veranstaltung selbst und die Auf- und Abbauzeiten 
 
 aussagefähiger Lageplan und Einzeichnung sämtlicher Aufbauten, einschließlich 
Flucht- und Rettungswegen, Bewegungs- und Aufstellflächen der Feuerwehr 
 
 ggf. ein veranstaltungscharakteristisches Sicherheitskonzept

Vergabekonzept Chlodwigplatz   5 von 9 
5.2 Sicherstellung eines öffentlichen Interesses 
 
Die Beanspruchung des Chlodwigplatzes darf nur den Veranstaltungen vorbehalten 
bleiben, die sich grundsätzlich einem weitgehenden, allgemeinen öffentlichen Interesse 
widmen. Fachveranstaltungen, die lediglich selektierte Zielgruppen zulassen und hin-
sichtlich der städtischen Imageförderung nur von untergeordneter Bedeutung sind so-
wie kommerzielle Veranstaltungen, sind grundsätzlich auf ständige Veranstaltungsein-
richtungen wie z. B. private Veranstaltungshallen bzw. –flächen zu verweisen. 
 
Entsprechend der Zielsetzung dieses Nutzungskonzeptes hat der jeweilige Veranstal-
ter darzulegen, dass für seine Veranstaltung eine Nutzung der vorhandenen Infrastruk-
tur in der Südstadt in Form einer Hallen- oder Saalveranstaltung nicht möglich ist.  
 
Daneben ist darzulegen, weshalb nicht andere öffentliche oder private Plätze neben 
dem Chlodwigplatz für die geplante Veranstaltung in Betracht kommen. 
 
5.3 Gestaltung der Veranstaltungsfläche / Zeltveranstaltungen 
 
Die Veranstaltung muss hinsichtlich ihrer Art und ihres räumlichen Ausmaßes der 
Platzgröße, der Platzgestaltung und den umgebenden Baulichkeiten angemessen sein. 
Dazu gehört auch eine Anordnung von Aufbauten und Ständen, die keine Abschottung 
zum Umfeld (z.B. durch Rückfronten der Aufbauten), sondern eine offene Gestaltung 
erkennen lassen müssen; dabei aber sowohl die Wegebeziehungen aufrechterhalten 
als auch die Abgrenzungen einer Veranstaltungsfläche deutlich erkennbar machen. 
Auch der Abstand zu den Bäumen muss ausreichend bemessen sein. 
 
Entsprechend der Art der Veranstaltung und in diesem Rahmen erforderlicher Aufbau-
ten (Tribünen, Bestuhlung, Zeltaufbauten etc.) sind vor Erteilung einer Sondernut-
zungserlaubnis vorab insbesondere die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen 
durch den Veranstalter zu klären. Zudem sind die Auswirkungen der Veranstaltung 
hinsichtlich ihrer Lärmemissionenbelastung vor der Genehmigung darzulegen. 
 
Zeltveranstaltungen beeinträchtigen im erheblichen Maße das Erscheinungsbild, We-
gebeziehungen und die Sichtachsen des Chlodwigplatzes. Entsprechend der Zielset-
zung soll der Chlodwigplatz primär Freifläche im Stadtraum darstellen und nicht durch 
Zeltaufbauten seine Funktion als Frei- und Bewegungsraum einbüßen. Bei der Ge-
nehmigung von Veranstaltungen ist daher auf eine geringstmögliche Einschränkung 
des Gemeingebrauchs der Platzfläche zu achten. Zur Sicherstellung des Stadtraum-
charakters und des Gemeingebrauchs soll künftig auf die Verwendung von Großraum-
zelten verzichtet werden. Der Platz soll grundsätzlich während Veranstaltungen der Öf-
fentlichkeit zugänglich sein. 
 
Weiterhin ist eine Sicherung der Zelte gegen eine höhere Windlast sehr aufwändig und 
ebenfalls dazu geeignet, nicht nur das Bild des Platzes (bei Sicherung mit großer 
Grundfläche), sondern auch den Belag des Platzes (bei Sicherung mit tiefer Befesti-
gung) zu beschädigen. Daher ist eine Verankerung von Zelten im Bodenbelag des 
Chlodwigplatzes nicht gestattet. 
 
Deshalb wird auf dem Chlodwigplatz keine Großzeltveranstaltung zugelassen.  
 
Nicht darunter fallen Veranstaltungen, bei denen kleinere Zelte oder ähnliche Über-
dachungen als Witterungsschutz für einzelne Stände genutzt werden.

Vergabekonzept Chlodwigplatz   6 von 9 
5.4 Minimierungs- und Rücksichtnahmegebot 
 
Aufgrund des hohen Anteils an Wohnbevölkerung in der Südstadt muss hier ein stren-
ger Maßstab an Veranstaltungen gelegt werden, um die Belastung für Anwohner und 
Gewerbetreibende in Abwägung mit dem öffentlichen Interesse möglichst gering zu 
halten.  
 
Die nachfolgenden Bestimmungen dienen daher insbesondere dem Anwohnerschutz. 
 
5.5 Belastungsreduktion / Höchstdauer und Anzahl von Veranstaltungen 
 
Die Vergabe des Chlodwigplatzes für eine Veranstaltung ist abhängig von der geplan-
ten Dauer und der festgelegten Höchstzahl von Veranstaltungen, um die Belastung für 
die Anwohnerinnen und Anwohner und die umliegenden Gewerbetreibenden zu mini-
mieren. 
 
Die höchstzulässige Anzahl von Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz beträgt ma-
ximal 7 Veranstaltungen pro Jahr. 
 
Im Regelfall soll eine Veranstaltung höchstens 4 Tage (incl. Auf- und Abbau) dauern. 
 
Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 9 Tagen (incl. Auf- und Abbau) werden 
aufgrund der höheren Einschränkung für die Platznutzung wie 2 Veranstaltungen ge-
zählt. 
 
Auf- und Abbauzeiten sind insbesondere im Verhältnis zur Dauer der Veranstaltung auf 
die geringstmögliche Zeit zu beschränken. 
 
Der Chlodwigplatz ist wegen der angrenzenden Wohnbebauung hinsichtlich der von 
Veranstaltungen ausgehenden Lärmbelastung sensibel. Zum Schutz der angrenzen-
den Wohnbevölkerung behält sich die Verwaltung vor, in Abhängigkeit von der Art der 
Veranstaltung vom Veranstalter im Vorfeld der Genehmigung ein Schallschutzprogno-
segutachten einer von ihm zu beauftragenden anerkannten Akustikfirma hinsichtlich 
der bei seiner Veranstaltung zu erwartenden Lärmbelastung anzufordern. 
 
6. Regelungen für spezielle Arten von Veranstaltungen 
 
Kommerzielle Informationsveranstaltungen sowie Werbeveranstaltungen von Unter-
nehmen mit Gewinnerzielungsabsichten sind grundsätzlich auf dem Chlodwigplatz 
ausgeschlossen, sofern nicht besondere Bezüge zu öffentlichen Aufgaben der Da-
seinsvorsorge, Veranstaltungen von besonderer kommunaler Bedeutung oder den un-
mittelbaren Anliegerinnen und Anliegern besteht. 
 
7. Zulassungsfähige Veranstaltungen 
 
 Veranstaltungen, die der Pflege des historischen oder kulturellen Brauchtums der 
Südstadt dienen 
 
 Veranstaltungen von besonderer Bedeutung für die Südstadt mit einem besonde-
ren örtlichen Bezug sowie Veranstaltungen von gesamtstädtischer Bedeutung 
 
 Weihnachtsmarkt

Vergabekonzept Chlodwigplatz   7 von 9 
8. Außengastronomie 
 
Aufbauten eventuell künftiger Außengastronomien dürfen auf der Platzfläche jedoch 
nur ohne feste Bodenverankerungen erfolgen, sodass bei Veranstaltungen die Außen-
gastronomieflächen kurzfristig geräumt werden können. 
 
9. Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstaltungen 
 
In dem unter Punkt 5.5 genannten Veranstaltungskontingent sind generell wiederkeh-
rend 
 
 das jährlich traditionelle “Spill an d’r Vringspooz” von Jan von Werth e. V. an 
Weiberfastnacht sowie die Nutzung zur Durchführung der Karnevalszüge von 
Weiberfastnacht bis Rosenmontag (zählt insgesamt als 1 Veranstaltung) 
 
 der Weihnachtsmarkt (zählt 2-fach) 
 
erfasst.  
 
10. Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen 
 
1. Märkte, die nach ihrem Gesamtgepräge das Verabreichen von Alkoholika vor Ort 
in den Vordergrund stellen 
2. Märkte, die primär dem Verkauf von Alkoholika dienen 
3. Veranstaltungen mit kommerziellen Hintergrund 
4. Zirkusveranstaltungen 
5. Großzeltveranstaltungen 
 
11. Bedingungen und Auflagen 
 
 Zwischen den einzelnen Veranstaltungen müssen mindestens zwei veran-
staltungsfreie Wochenenden liegen.  
 Aufbau- und Abbauarbeiten während der Nachtruhezeit und an Sonn- und Feier-
tagen sind nicht gestattet.  
 Eine Querungsmöglichkeit über den Chlodwigplatz für Fußgängerinnen und Fuß-
gänger muss bei Veranstaltungen berücksichtigt werden. 
 Der Haltestellen-/Wartebereich sowie der fahrplangebundene Linienverkehr der 
KVB AG insbesondere im Bereich Chlodwigplatz darf durch die Aufstel-
lung/Nutzung/Veranstaltung nicht beeinträchtigt oder behindert werden. Der Hal-
testellen-/Wartebereich ist von jeglichen Aufbauten freizuhalten 
 Die Sicherheit der U-Bahn-Station darf nicht beeinträchtigt werden (Löschwas-
sereinspeisung, Rauchabzug und Fluchtwege müssen freigehalten werden  
 Die Zugänglichkeit der U-Bahn-Station mittels Aufzug und Treppe ist in ange-
messener Weise durch ausreichende Durchgangsbreiten zu berücksichtigen. 
 Die Platzfläche kann für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 
12 Tonnen (EG-Fahrzeugklasse N2) ohne besondere Erlaubnis/Abstimmung er-
folgen 
 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 12 Tonnen bis 40 Ton-
nen sowie Fahrzeuge mit Anhänger oder Busse dürfen die Platzfläche nur nach 
vorheriger gesonderter Abstimmung, mit besonderen Auflagen und Erlaubnis des 
Amtes für Straßen und Verkehrstechnik befahren. 
 Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 40 Tonnen dürfen den Platz nicht be-
fahren.

Vergabekonzept Chlodwigplatz   8 von 9 
 
12. Entscheidungszuständigkeiten 
 
12.1 Entscheidungszuständigkeit für Geschäfte der laufenden Verwaltung 
12.1.1 Zulassungsfähige Regelbeispiele 
Sofern dieses Vergabekonzept unter Ziffer 9 spezifische Veranstaltungen als „zulas-
sungsfähige Regelbeispiele“ benennt, bedürfen diese – mit Ausnahme des Weih-
nachtsmarktes - keiner förmlichen Zustimmungsentscheidung der Bezirksvertretung 
Innenstadt. Die Zuständigkeit für die Sondernutzungserlaubnis wird auf das Amt für öf-
fentliche Ordnung übertragen. 
 
12.1.2 Kurzzeitige Nutzungen 
Kurzzeitige Nutzungen des Chlodwigplatzes, die einen örtlichen Bezug zur Südstadt 
haben, in Form von Fototerminen, Berichterstattungen der Medien, Start/Ziel von Läu-
fern/Radfahrern, Motorradkorso, Kunstaktionen, Aufstellung von Informationsständen 
etc., die die Platzfläche nicht länger als 4 Stunden (Die Auf- und Abbauarbeiten müs-
sen am Veranstaltungstag unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung durchgeführt 
werden) beanspruchen, fallen als Geschäfte der laufenden Verwaltung nicht in die Ent-
scheidungszuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt und können daher auf An-
trag vom Amt für öffentliche Ordnung unmittelbar genehmigt werden. Es wird der Be-
zirksvertretung Innenstadt allerdings bei Vergaben nach Punkt 12.2 eine Übersicht der 
bisher für diesen Platz genehmigten Kurznutzungen zur Verfügung gestellt.  
 
12.2 Entscheidungszuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt 
Über die Zulassung aller anderen Veranstaltungen inkl. des Weihnachtsmartes ent-
scheidet die Bezirksvertretung Innenstadt. Die Verwaltung wird in diesem Falle der Be-
zirksvertretung Innenstadt einen Beschlussvorschlag vorlegen.  
 
13. Verfahrensregelungen 
 
13.1 Beweissicherungsverfahren 
Um ggf. Schäden am öffentlichen Eigentum, die im Zusammenhang mit der Durchfüh-
rung von Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz entstanden sind, dem Veranstalter 
nachzuweisen und in Rechnung stellen zu können, ist vor Beginn und nach Beendi-
gung der Veranstaltung, unter Beteiligung der für die Unterhaltung der Plätze zuständi-
gen Dienststellen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. 
 
Durch Festlegung von Bedingungen  
 
 wird dem Erlaubnisnehmer die Verkehrssicherungspflicht übertragen und er haf-
tet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Stadt oder Dritten 
während der Veranstaltungszeit im Zusammenhang mit der Veranstaltung, insbe-
sondere infolge Beschädigung und Verschmutzung der Platzfläche, der Zufahr-
ten, der Kanäle und sonstiger öffentlicher Anlagen nebst Zubehör entstehen, so-
fern er nicht nachweist, dass der Schaden nicht im Zusammenhang mit der Ver-
anstaltung entstanden ist

Vergabekonzept Chlodwigplatz   9 von 9 
 haftet er für Beschädigungen des öffentlichen Straßenlandes nebst Zubehör, die 
im Zusammenhang mit der Veranstaltung verursacht werden, ohne Rücksicht da-
rauf, durch wen und auf welche Weise die Schäden verursacht worden sind, so-
fern er nicht nachweist, dass der Schaden nicht im Zusammenhang mit der Ver-
anstaltung entstanden ist 
 
Im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandene Schäden werden ausschließlich 
seitens der Stadt Köln (idR durch eine von ihr beauftragte Fachfirma) auf Kosten des 
Erlaubnisnehmers beseitigt, sofern der Erlaubnisnehmer nicht nachweist, dass der 
Schaden nicht im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstanden 
ist. 
 
Kosten der Beweissicherung werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Evtl. ent-
stehende Kosten der konkreten Schadensabwicklung und –geltendmachung (Ange-
botseinholung, Auftragsvergabe, Überwachung der Arbeiten) werden separat angefor-
dert. 
 
Zur Sicherstellung der Schadensbeseitigungskosten ist vom Erlaubnisnehmer eine 
Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen und diese der Erlaubnisbehörde 
vorzulegen.  
 
13.2 Sonstiges  
Die Bezirksvertretung Innenstadt erhält mit der einzelnen Beschlussvorlage für den je-
weiligen Antrag einer Sondernutzungserlaubnis auch eine Übersicht über den aktuellen 
Stand der Platzvergaben und –reservierungen.  
 
Die betroffenen Anlieger (Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende oder Inte-
ressengemeinschaften) sind vor der Veranstaltung durch den Veranstalter in ange-
messener Form zu informieren.  
 
14. Berichtspflichten 
 
Die bisherigen Erfahrungen anderer Vergabekonzepte haben gezeigt, dass eine re-
gelmäßige Überprüfung der getroffenen Festlegungen zur Berücksichtigung neuer 
Entwicklungen sinnvoll und notwendig ist. Daher wird der Bezirksvertretung 1 (Innen-
stadt) künftig im 5-jährigen Turnus ein Erfahrungsbericht vorgelegt.  
 
15. Salvatorische Klausel  
 
Sollte einzelne Bestimmungen dieses Vergabekonzeptes unwirksam sein oder un-
durchführbar sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen die-
ses Vergabekonzeptes unberührt.

Beratungsverlauf (1)

19.04.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bonner Straße
  • Severinstraße
  • Chlodwigplatz 04

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Details

Aktenzeichen
0984/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
28.03.2018
Erstellt
27.03.2018 16:54