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0849/2025

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Derya Karadag in der Sitzung des GFM am 10. Februar 2025

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 25.03.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 31.03.2025, TOP 6.1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Anlage 1 - Antrag zu Hearing

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Anlage 2 - Antrag zu Symposium

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

5715 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer 25.03.2025 
 0849/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 31.03.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Derya Karadag in der Sitzung des 
GFM am 10. Februar 2025 
Derya Karadag bezieht sich auf Beschlüsse zu Gender Planning aus Dezember 2022 (Ände-
rungsantrag zu „Gender Planning – Gemeinsames Hearing des Verkehrsausschusses, des 
Stadtentwicklungsausschusses und des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und 
Männern“- Vorlagen-Nr.: AN/2262/2022) und Dezember 2023 (Antrag „Symposium zur Um-
setzung von Chancengleichheit in der Raumentwicklung“; Vorlagen-Nr.: AN/2047/2023).  
 
Sie bittet um Mitteilung zu den Sachständen. 
 
 
 
„Gender Planning – Gemeinsames Hearing des Verkehrsausschusses, des Stadtent-
wicklungsausschusses und des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und 
Männern“(AN/2262/2022) 
 
Der Antrag beinhaltet folgenden Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
1. einen gemeinsamen Workshop unter Beteiligung des Verkehrsausschusses, des Stadtent-
wicklungsausschusses, des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern und 
Hinzuziehung des Finanzausschusses, sowie des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik zu 
„Gender Planning“ abzuhalten. Hierbei sind Erfahrungen anderer Städte einzubeziehen, um 
aus dem Workshop konkrete Kriterien für jede Planung zu gewinnen. 
 
2. ein kompaktes, überschaubares Pilotprojekt zu starten, das die unterschiedlichen Bedürf-
nisse am öffentlichen Freiraum (bspw. Nutzung von Grünflächen, Sport- und Spieleinrichtun-
gen, aber auch Wegebeziehungen und Zonierung des Verkehrsraums) darstellt und Lösungen 
anbietet.  
Hier kann auch ein bereits begonnenes Projekt ggf. nachjustiert werden, um den Beispielcha-
rakter zu thematisieren. 
 
3. die Erhebung der geschlechterdifferenzierten Daten und ihre Auswertung so aufzustellen, 
dass im Rahmen des „Gender Budgeting“ hierfür Ressourcen umgeschichtet und bereitge-
stellt werden. 
 
4. aufgrund der Bedeutung als Querschnittsaufgabe in allen politischen und sozialen Hand-
lungsfeldern eine Stabstelle einzurichten

2 
 
zum Sachstand: 
 
zu 1: 
Der Arbeitsschwerpunkt „Gender Mainstreaming“ im Amt für die Gleichstellung von Frauen 
und Männern beinhaltet eine besondere Beachtung und Betrachtung von Gender Planning. 
Hierzu ist das Amt im Austausch mit den genannten Gremien und den entsprechenden 
Fachämtern der Verwaltung. 
 
zu 2: 
Mangels ausreichender Ressourcen und Kapazitäten im Amt für Gleichstellung von Frauen 
und Männern konnte das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männer bisher keinen Aus-
tausch innerhalb der Stadtverwaltung – insbesondere mit dem Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen, mit dem Sportamt sowie dem Amt für Verkehrsmanagement und dem Amt für 
Straßen und Radwegebau – über ein geeignetes Pilotprojekt initiieren. 
 
Die Verwaltung teilt die Bedeutung des Antrages und sieht vor, dass Gender Mainstreaming in 
allen Dienststellen forciert beachtet und angewandt wird. 
 
zu 3: 
Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik stellt bereits geschlechterdifferenzierte Daten zur 
Verfügung. Ein Austausch der Daten findet mit der neu im Amt für Gleichstellung von Frauen 
und Männern eingerichteten Stelle („Gender Budgeting“) statt. 
 
zu 4: 
Das Einrichten einer Stabstelle ist in der gegenwärtigen Haushaltssituation nicht realisierbar. 
 
 
 
Symposium zur Umsetzung von Chancengleichheit in der Raumentwicklung 
(AN/2047/2023) 
 
Der Antrag beinhaltet folgenden Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
1. Im ersten Halbjahr 2024 ein Symposium zur Umsetzung von Chancengleichheit in der 
Raumentwicklung in Köln durchzuführen. Der Fokus soll darauf ausgelegt sein, dass Mädchen 
und Jungen, Frauen und Männer, Seniorinnen und Senioren die gleiche Chance haben, ihre 
eigenen Bedürfnisse in der Gemeinde zu erkennen, zu artikulieren und einzubringen. 
 
2. Die Planung für das Symposium noch im Jahr 2023 zu beginnen, um die Realisierbarkeit in 
2024 zu gewährleisten. Hierbei ist das Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisie-
rung und Regionales hinzuzuziehen. 
 
3. Neben der Verwaltung selbst, Vorbildstädte (wie beispielsweise Freiburg, München und 
Wien), Politik und Akteurinnen und Akteure rund um das Thema „Gender-Planning“ einzula-
den. 
 
4. Bei dem Symposium zum einen den Status Quo in Köln anhand einer bereits bestehenden 
Raumplanung (beispielsweise Pariser Platz in Köln-Chorweiler) zu beleuchten und daraus ggf. 
eine Evaluierung der getroffenen Maßnahmen vorzunehmen und zum anderen, die entspre-
chenden Ämter und Abteilungen der Stadtverwaltung Köln zu sensibilisieren und zu motivie-
ren, vermehrt eine Genderperspektive bei der Raumentwicklung vorzunehmen. 5. Der Gleich-
stellungsausschuss stellt für dieses Vorhaben ein Budget von 15.000 € zur Verfügung. Die Fi-
nanzierung erfolgt aus dem Teilplan 0111 – Sonstige Innere Verwaltung; Teilplanzeile 15 - 
Transferaufwendungen. 
 
Alle Haushaltsmittel, die in diesem Jahr nicht verausgabt werden, sind in das nächste Haus-
haltsjahr zu übertragen.

3 
 
 
zum Sachstand: 
 
Das Stadtplanungsamt bereitet derzeit das Symposium vor. Es findet am Dienstag, 29 April 
2025 von ca. 15:30 bis 19:00 Uhr im Historischen Archiv am Eifelwall statt. Eine Ankündigung 
erfolgt, sobald Speaker*innen und Programm verbindlich geklärt sind. 
 
Bedauerlicherweise benötigte es nach der Beschlussfassung durch den GFM eine recht lange 
Zeit, verwaltungsintern die Zuständigkeit für die Umsetzung des Beschlusses zu klären. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert 
 
Anlagen

Anlage 1 - Antrag zu Hearing

3752 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion 
 
 
An die Vorsitzende  
des Ausschusses für die Gleichstellung  
von Frauen und Männern 
Frau Teresa De Bellis-Olinger 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker  
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/2262/2022 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 05.12.2022 
 
Änderungsantrag zu TOP 2.1 – „Gender Planning – Gemeinsames Hearing des 
Verkehrsausschusses, des Stadtentwicklungsausschusses und des Ausschusses für 
die Gleichstellung von Frauen und Männern (AN/2047/2022)„ 
Sehr geehrte Frau De Bellis-Olinger, 
 
wir bitten Sie, den folgenden Änderungsantrag zu TOP 2.1 „Gender Planning – Gemeinsa-
mes Hearing des Verkehrsausschusses, des Stadtentwicklungsausschusses und des Aus-
schusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern (AN/2047/2022)“ auf die Tages-
ordnung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern am 5. Dezember 
2022 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
1. einen gemeinsamen Workshop unter Beteiligung des Verkehrsausschusses, des 
Stadtentwicklungsausschusses, des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen 
und Männern und Hinzuziehung des Finanzausschusses, sowie des Amtes für Stadt-
entwicklung und Statistik zu „Gender Planning“ abzuhalten. Hierbei sind Erfahrungen 
anderer Städte einzubeziehen, um aus dem Workshop konkrete Kriterien für jede 
Planung zu gewinnen. 
 
2. ein kompaktes, überschaubares Pilotprojekt zu starten, das die unterschiedlichen Be-

- 2 - 
 
dürfnisse am öffentlichen Freiraum (bspw. Nutzung von Grünflächen, Sport- und 
Spieleinrichtungen, aber auch Wegebeziehungen und Zonierung des Verkehrsraums) 
darstellt und Lösungen anbietet. Hier kann auch ein bereits begonnenes Projekt ggf. 
nachjustiert werden, um den Beispielcharakter zu thematisieren. 
 
3. die Erhebung der geschlechterdifferenzierten Daten und ihre Auswertung so aufzu-
stellen, dass im Rahmen des „Gender Budgeting“ hierfür Ressourcen umgeschichtet 
und bereitgestellt werden. 
 
4. aufgrund der Bedeutung als Querschnittsaufgabe in allen politischen und sozialen 
Handlungsfeldern eine Stabstelle einzurichten. 
 
 
Begründung: 
 
Gender Planning im Sinne einer gendersensiblen Verfahrensweise bei Planung und Umset-
zung von stadtentwicklungspolitischen Zielen ist als Querschnittsaufgabe zu verstehen, die 
auf allen Handlungsfeldern und –ebenen zu berücksichtigen ist. Um das Zusammenwirken 
und die Wirksamkeit von Entscheidungen zu erkennen, ist eine gute Datengrundlage erfor-
derlich, die genderdifferenziert erhoben und ausgewertet ist. Das Amt für Stadtentwicklung 
und Statistik verfügt über einen großen Datenfundus, der bereits zu Fragestellungen z. B. 
Einwohner*innenentwicklung, Bildung und Jugend geschlechterdifferenziert ausgewertet ist. 
Es ist daher zu überprüfen, welche Datenlage für weitere Bereiche auch mit den anderen 
Trägern wie z. B. KVB für den öffentlichen Raum vorliegt, und was neu oder nacherhoben 
werden muss. 
 
Soll gendersensible Planung Wirksamkeit für die gesamte stadtentwicklungspolitischen Ziele 
entfalten, dann ist dies als Querschnittsaufgabe in Form einer Stabstelle an oberster Stelle 
einzurichten, um die Anforderungen ressortübergreifend zusammenführen zu können. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Lino Hammer                                                                   gez. Niklas Kienitz 
Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90 / Die Grünen                                      CDU -Fraktionsgeschäftsfüh rer 
 
 
 
gez.  Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Anlage 2 - Antrag zu Symposium

3551 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende des Kölner Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An die Vorsitzende  
des Ausschusses für die Gleichstellung  
von Frauen und Männern 
Frau Teresa De Bellis-Olinger 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.11.2023 
 
AN/2075/2023 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 04.12.2023 
 
Symposium zur Umsetzung von Chancengleichheit in der Raumentwicklung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau De Bellis-Olinger, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Ausschusses für die Gleichstellung 
von Frauen und Männern am 04.12.2023 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
1. Im ersten Halbjahr 2024 ein Symposium zur Umsetzung von Chancengleichheit in 
der Raumentwicklung in Köln durchzuführen. Der Fokus soll darauf ausgelegt sein, 
dass Mädchen und Jungen, Frauen und Männer, Seniorinnen und Senioren die glei-
che Chance haben, ihre eigenen Bedürfnisse in der Gemeinde zu erkennen, zu arti-
kulieren und einzubringen.  
 
2. Die Planung für das Symposium noch im Jahr 2023 zu beginnen, um die Realisier-
barkeit in 2024 zu gewährleisten. Hierbei ist das Dezernat für Stadtentwicklung, Wirt-
schaft, Digitalisierung und Regionales hinzuzuziehen.

- 2 - 
 
3. Neben der Verwaltung selbst, Vorbildstädte (wie beispielsweise Freiburg, München 
und Wien), Politik und Akteurinnen und Akteure rund um das Thema „Gender-Plan-
ning“ einzuladen. 
 
4. Bei dem Symposium zum einen den Status Quo in Köln anhand einer bereits beste-
henden Raumplanung (beispielsweise Pariser Platz in Köln-Chorweiler) zu beleuch-
ten und daraus ggf. eine Evaluierung der getroffenen Maßnahmen vorzunehmen und 
zum anderen, die entsprechenden Ämter und Abteilungen der Stadtverwaltung Köln 
zu sensibilisieren und zu motivieren, vermehrt eine Genderperspektive bei der Raum-
entwicklung vorzunehmen. 
 
5. Der Gleichstellungsausschuss stellt für dieses Vorhaben ein Budget von 15.000 € zur 
Verfügung. Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilplan 0111 – Sonstige Innere Ver-
waltung; Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen. 
 
Alle Haushaltsmittel, die in diesem Jahr nicht verausgabt werden, sind in das nächste 
Haushaltsjahr zu übertragen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Anforderungen der Menschen an öffentliche Räume sind unterschiedlich und müssen im 
Zuge jeder Planung von Beginn an mitberücksichtigt werden. Eine geschlechtergerechte Pla-
nung soll Chancengleichheit durch räumliche Strukturen fördern und ermöglichen.  
 
Außerdem berücksichtigt eine geschlechtergerechte Planung die Belange von Familien in 
unterschiedlichen Lebensphasen und spricht Menschen in ihrer jeweiligen Lebenslage an 
unter Berücksichtigung der Geschlechterrollen und verweist auf spezifische Bedürfnisse be-
stimmter Gruppierungen. 
 
Hierfür wird eine neue Planungskultur benötigt, die die Bedürfnisse von Frauen und Männern 
und von unterschiedlichen Altersgruppen, sozialen Schichten und kulturellen Kreisen berück-
sichtigt, um so eine sozial nachhaltige Ortsplanung für die Stadt Köln zu schaffen, die sie zu-
kunftsfähig macht und gleichzeitig ihre Standortqualität erhöht. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer     gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer   CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

31.03.2025 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0849/2025
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
25.03.2025
Erstellt
18.03.2025 14:32