V/0304/2023
Sicherungsmaßnahmen für den Bereich der Fahrradständer am Schulzentrum Kinderhaus
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Beschlussvorlage
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V/0304/2023 V/0304/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Sicherungsmaßnahmen für den Bereich der Fahrradständer am Schulzentrum Kinderhaus Beratungsfolge 06.06.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Bezirksvertretung Münster-Nord befürwortet zusätzliche Sicherungsmaßnahmen an der Fahr- radabstellanlage am Schulzentrum in Kinderhaus. 2. Die Bezirksvertretung nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung dazu die auf Initiative der Bezirks- vertretung mit der Polizei Münster entwickelten Vorschläge (Reduzierung der Zugänge, Erhöhung der Einfriedung, Verbesserung der Sichtbarkeit und Beleuchtung, Ausstattung der Anlage mit Vor- richtungen zum Anschließen der Fahrräder) in Abstimmung mit der Polizei und den beteiligten Fachämtern umsetzt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnah- me 100 Sicherungsmaßnahmen an Schulgebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen 2023 50.000 2024 ff. 50.000 Amt für Schule und Weiterbildung 30.05.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dr. Wendholt Telefon: 492-4019 Wendholt@stadt- muenster.de - 2 - V/0304/2023 Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der Investitionsmaßnahme 0100 „Sicherungsmaßnahmen Schulgebäude“ in Höhe von 50.000 Euro für 2023 wie auch für die Jahre der Finanzplanung veranschlagt. Die Maßnahmen sollen aus den vor- handenen Mitteln umgesetzt werden. Begründung: In der Ausgangsvorlage „ Sicherungsmaßnahmen an städtischen Schulgebäuden hier: „Pilotprojekt zur Videoüberwachung an den Schulzentren Hiltrup und Wolbeck Installation einer Videoüberwachung am Schulzentrum Kinderhaus“ (Vorlage V/0151/2023) hat die Verwaltung vorgeschlagen, am Schulzentrum in Kinderhaus zusätzlich eine Videoüberwachung für die Fahrradständeranlage während des laufenden Schulbetriebs zu installieren. Hintergrund waren und sind zahlreiche Fahrraddiebstähle und/oder –beschädigungen. Hierzu hat es bereits mehrere Hinweise und Aufforderungen aus den Schulen und auch der Elternschaft gegeben, Sicherungsmaßnahmen umzusetzen. Wie in der Ausgangsvorlage ausgeführt, ist eine solche Maßnahme erst dann zu rechtfertigen, wenn alle anderen Maßnahmen unterhalb der Schwelle einer Videoüberwachung entweder nicht wirken oder nicht umsetzbar sind, es also keine weiteren Alternativen gibt. Aufgrund einer erneuten Prüfung und Abstimmung mit Vertreter*innen der Bezirksvertretung Münster- Nord, der Schulen, der Elternschaft, der Verwaltung und der Polizei haben sich neue Überlegungen und Anregungen zu zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen dieses Bereiches ergeben, welche weniger einschneidend als eine Videoüberwachung sind und damit unterhalb der Schwelle der Videoüberwa- chung liegen. Die Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, Barrieren für potenzielle Täter*innen zu schaffen, u.a. den Zugang zu der Anlage von der Straße her zu erschweren, die Einsehbarkeit und Sichtbarkeit zu erhö- hen, Anschließmöglichkeiten für die Fahrräder zu schaffen und letztlich auch eine Beaufsichtigung zu ermöglichen. Für die Beaufsichtigung bestand die Möglichkeit, anstelle der in der Ausgangsvorlage genannten Stel- le für Arbeitsgelegenheiten (AGH) eine Stelle aus dem Kontingent der bei der Stadt Münster einge- richteten Stellen auf der Grundlage des § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ einzurichten und zwischenzeitlich auch zu besetzen. Die genannten Ideen und Ansätze sind nach Auffassung der Verwaltung geeignet, die Sicherheit zu erhöhen. Aufgrund der Nachrangigkeit einer Videoüberwachung ist es deshalb nur konsequent, diese Maßnahmen vorrangig umzusetzen. Die Verwaltung hat eine Ergänzungsvorlage zur Vorlage V/0151/2023 erstellt. Damit werden jedoch nicht die beschriebenen Sicherungsmaßnahmen dem Rat zur Beschlussfassung vorgeschlagen, da hier die Entscheidungszuständigkeit der Bezirksvertretung Münster -Nord besteht. Mit der Ergän- zungsvorlage hat die Verwaltung deshalb vorgeschlagen, den gesamten Komplex zur Sicherung der Fahrradständer aus der Beschlussfassung herauszunehmen und eine eigene Vorlage für die Bezirks- vertretung Münster-Nord angekündigt. - 3 - V/0304/2023 Die Verwaltung wird nach entsprechender Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung die genann- ten Maßnahmen unter der Maßgabe, dass diese mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln umgesetzt werden können, umsetzen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0304/2023 Kurzüberblick Aufgrund erhöhter Fahrraddiebstahlzahlen und Vandalismusschäden am Schulzentrum Kinder- haus sollen dort die Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Fahrradständer erhöht werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden folgende Ziele verfolgt: Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Das Teilziel lautet: „Verbesserung der Sicherheitsstandards im Bereich der Fahrradständer am Schulzentrum Kinderhaus“. Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt mit dieser Produktgruppe für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung zur Verfügung. Durch die erweiterten Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Fahrradständer am Schulzentrum Kinder- haus wird ein verbesserter Schutz vor Sachbeschädigungen und Diebstahl ermöglicht. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. §79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu un- terhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die auf Initiative der Bezirksvertretung Münster-Nord mit der Polizei Münster entwickelten Vor- schläge werden mit dem Ziel umgesetzt, Barrieren für potenzielle Täter*innen zu schaffen, u.a. den Zugang zu der Anlage von der Straße her zu erschweren, die Einsehbarkeit und Sichtbarkeit zu erhöhen sowie Anschließmöglichkeiten für die Fahrräder zu schaffen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0304/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.05.2023
- Erstellt
- 10.05.2023 16:06