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V/0304/2023

Sicherungsmaßnahmen für den Bereich der Fahrradständer am Schulzentrum Kinderhaus

Vorlagen 25.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 06.06.2023, TOP 6.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

4756 Zeichen

V/0304/2023 
V/0304/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Sicherungsmaßnahmen für den Bereich der Fahrradständer am Schulzentrum Kinderhaus 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.06.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Bezirksvertretung Münster-Nord befürwortet zusätzliche Sicherungsmaßnahmen an der Fahr-
radabstellanlage am Schulzentrum in Kinderhaus. 
 
2. Die Bezirksvertretung nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung dazu die auf Initiative der Bezirks-
vertretung mit der Polizei Münster entwickelten Vorschläge (Reduzierung der Zugänge, Erhöhung 
der Einfriedung, Verbesserung der Sichtbarkeit und Beleuchtung, Ausstattung der Anlage mit Vor-
richtungen zum Anschließen der Fahrräder) in Abstimmung mit der Polizei und den beteiligten 
Fachämtern umsetzt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Investitionsmaßnah-
me 
100 Sicherungsmaßnahmen an 
Schulgebäuden 
   
Auszahlungen  für Baumaßnahmen 2023 50.000  
   2024 ff. 50.000  
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
30.05.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Dr. Wendholt 
Telefon: 492-4019 
Wendholt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0304/2023 
Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der 
Investitionsmaßnahme 0100 „Sicherungsmaßnahmen Schulgebäude“ in Höhe von 50.000 Euro für 
2023 wie auch für die Jahre der Finanzplanung veranschlagt. Die Maßnahmen sollen aus den vor-
handenen Mitteln umgesetzt werden. 
 
 
 
Begründung: 
 
In der Ausgangsvorlage „ Sicherungsmaßnahmen an städtischen Schulgebäuden  
hier: „Pilotprojekt zur Videoüberwachung an den Schulzentren Hiltrup und Wolbeck  
Installation einer Videoüberwachung am Schulzentrum Kinderhaus“ (Vorlage V/0151/2023) hat die 
Verwaltung vorgeschlagen, am Schulzentrum in Kinderhaus zusätzlich eine Videoüberwachung für 
die Fahrradständeranlage während des laufenden Schulbetriebs zu installieren. 
 
Hintergrund waren und sind zahlreiche Fahrraddiebstähle und/oder –beschädigungen. Hierzu hat es 
bereits mehrere Hinweise und Aufforderungen aus den Schulen und auch der Elternschaft gegeben, 
Sicherungsmaßnahmen umzusetzen. 
Wie in der Ausgangsvorlage ausgeführt, ist eine solche Maßnahme erst dann zu rechtfertigen, wenn 
alle anderen Maßnahmen unterhalb der Schwelle einer Videoüberwachung entweder nicht wirken 
oder nicht umsetzbar sind, es also keine weiteren Alternativen gibt. 
 
Aufgrund einer erneuten Prüfung und Abstimmung mit Vertreter*innen der Bezirksvertretung Münster-
Nord, der Schulen, der Elternschaft, der Verwaltung und der Polizei haben sich neue Überlegungen 
und Anregungen zu zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen dieses Bereiches ergeben, welche weniger 
einschneidend als eine Videoüberwachung sind und damit unterhalb der Schwelle der Videoüberwa-
chung liegen.  
 
Die Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, Barrieren für potenzielle Täter*innen zu schaffen, u.a. den 
Zugang zu der Anlage von der Straße her zu erschweren, die Einsehbarkeit und Sichtbarkeit zu erhö-
hen, Anschließmöglichkeiten für die Fahrräder zu schaffen und letztlich auch eine Beaufsichtigung zu 
ermöglichen. 
 
Für die Beaufsichtigung bestand die Möglichkeit, anstelle der in der Ausgangsvorlage genannten Stel-
le für Arbeitsgelegenheiten (AGH) eine Stelle aus dem Kontingent der bei der Stadt Münster einge-
richteten Stellen auf der Grundlage des § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ einzurichten und 
zwischenzeitlich auch zu besetzen. 
 
Die genannten Ideen und Ansätze sind nach Auffassung der Verwaltung geeignet, die Sicherheit zu 
erhöhen. Aufgrund der Nachrangigkeit einer Videoüberwachung ist es deshalb nur konsequent, diese 
Maßnahmen vorrangig umzusetzen.  
 
Die Verwaltung hat eine Ergänzungsvorlage zur Vorlage V/0151/2023 erstellt. Damit werden jedoch 
nicht die beschriebenen Sicherungsmaßnahmen dem Rat zur Beschlussfassung vorgeschlagen, da 
hier die Entscheidungszuständigkeit der Bezirksvertretung Münster -Nord besteht. Mit der Ergän-
zungsvorlage hat die Verwaltung deshalb vorgeschlagen, den gesamten Komplex zur Sicherung der 
Fahrradständer aus der Beschlussfassung herauszunehmen und eine eigene Vorlage für die Bezirks-
vertretung Münster-Nord angekündigt.

- 3 - 
V/0304/2023 
 
Die Verwaltung wird nach entsprechender Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung die genann-
ten Maßnahmen unter der Maßgabe, dass diese mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln 
umgesetzt werden können, umsetzen. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Anlage A

2505 Zeichen

Anlage A zur V/0304/2023 
Kurzüberblick 
Aufgrund erhöhter Fahrraddiebstahlzahlen und Vandalismusschäden am Schulzentrum Kinder-
haus sollen dort die Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Fahrradständer erhöht werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden folgende Ziele verfolgt: 
 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Das Teilziel lautet: „Verbesserung der Sicherheitsstandards im Bereich der Fahrradständer am 
Schulzentrum Kinderhaus“. 
 
Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ 
 
Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt mit dieser Produktgruppe für die städtischen Schulen 
den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung zur Verfügung. Durch 
die erweiterten Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Fahrradständer am Schulzentrum Kinder-
haus wird ein verbesserter Schutz vor Sachbeschädigungen und Diebstahl ermöglicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. §79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu un-
terhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand 
der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die auf Initiative der Bezirksvertretung Münster-Nord mit der Polizei Münster entwickelten Vor-
schläge werden mit dem Ziel umgesetzt, Barrieren für potenzielle Täter*innen zu schaffen, u.a. 
den Zugang zu der Anlage von der Straße her zu erschweren, die Einsehbarkeit und Sichtbarkeit 
zu erhöhen sowie Anschließmöglichkeiten für die Fahrräder zu schaffen.

Beratungsverlauf (1)

06.06.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0304/2023
Typ
Vorlagen
Datum
25.05.2023
Erstellt
10.05.2023 16:06