Mandari Insight

AN/1362/2019

Werkstattverfahren Hallen Kalk; hier: Integrierter Plan als Grundlage der weiteren Bearbeitung (2646/2019)

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 10.10.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 10.10.2019

Änderungsantrag Linke AN-1362-2019

· application/pdf

Ansehen

Änderungsantrag Linke AN-1362-2019

5787 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247- 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 10.10.2019 
AN/1362/2019 
Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.10.2019, zu TOP 8.2.4 
-Tischvorlage- 
 
Werkstattverfahren Hallen Kalk; hier: Integrierter Plan als Grundlage der weiteren 
Bearbeitung (2646/2019) 
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. vom 10.10.2019 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
DIE LINKE.-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie, folgenden Änderungsantrag 
zu TOP 8.2.4 auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Kalk 
zu nehmen:  
 
Beschluss: 
Der vorliegende Beschlussentwurf ist wie folgt zu ändern. 
 
1. Der Satz unter Punkt 1, wird nach dem Semikolon weitergeführt mit den Worten 
„unter Berücksichtigung der folgenden Unterpunkte“ 
 
Der neue Punkt 1 lautet dann: 
Der Rat beschließt  
1. den in Anlage 2 beigefügten Integrierten Plan als städtebauliches Konzept 
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB; unter Berücksichtigung der folgenden 
Unterpunkte: 
 
DIE LINKE. Fraktion in der BV Kalk  Kalker Hauptstraße 247- 273; 51103 Köln   
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

- 2 - 
2. Unter dem ergänzten Punkt 1 werden folgende Unterpunkte eingefügt: 
 
a) Die Gesamtbepflanzung ist zu 70 % mit möglichst vielfältigen, essbaren Nutz-
pflanzen für Mensch und/oder Tier im Sinne der Biodiversität gehalten. Bis zur 
Fertigstellung des Pflanzenrasters gilt die Pflanzliste des Bezirks Berlin Kreuz-
berg/Friedrichshain.  
b) Bei Neubauten ist eine Dach- und Fassadenbegrünung zw ingend, dies gilt auch 
für mögliche Einhausungen von Nebenanlagen. 
c) Ebenfalls zu berücksichtigen bei der Gesamtbepflanzung und Einrichtung ist na-
türlich die Biodiversität und der Insekten- und Vogelschutz. (Neben Futterange-
bot auch Nistangebote) 
d) Der Kriterienkatalog für barrierefreie und generationengerechte Quartiere ist zu 
berücksichtigen. 
 
3. Punkt 3 wird ersetzt durch folgenden neuen Punkt 3: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung 
3. w eitere Qualifizierungsverfahren in die Wege zu leiten, um die hohe Qualität der 
Planung für den öffentlichen Raum und Freiflächen, die Bauvorhaben und mögli-
che Nutzungen der Bestandsgebäude sicherzustellen; 
 
4. Es werden folgende weitere Punkte (6. bis 9.) im Beschlussvorschlag ergänzt: 
 
6. Die Bezirksvertretung und die Öffentlichkeit w erden umgehend über alle Ent-
w icklungen im entsprechenden Gebiet informiert und befragt. 
7. Die Verw altung bindet neben dem Denkmalschutzbeauftragten der Stadt Köln 
auch den Verein Rheinische Industriekultur in die Entw icklung des Geländes ein  
8. Es w erden keine Grundstücke, Bauflächen oder Gebäude verkauft, sondern 
bleiben im Eigentum der Stadt Köln. 
9. Sollte bei der Entw icklung eine Bebauung mit Wohnungen erfolgen, w erden 
diese vom Wohnungsamt der Stadt Köln, dem Wohnungsversorgungsbetrieb 
der Stadtw erke und der GAG eigenverantw ortlich oder in Kooperation mit den 
anderen beiden Akteuren so entw ickelt, dass dauerhaft keine Wohnung teurer 
als eine Sozialgeförderte Wohnung ist. 
 
 
Begründung:  
Auch wenn es für die Verwaltung eigentlich selbstverständlich sein sollte, auf den Aktions-
plan „Essbare Stadt“, den Kriterienkatalog für barrierefreie und generationengerechte 
Quartiere und die Biodiversitätsstrategie zu achten, ist oftmals noch festzustellen, dass 
ähnliche Konzepte und Kriterienkataloge manchmal vergessen werden. Ein Beispiel ist die 
möglichst zu schaffende Barrierefreiheit auf Spielplätzen, an die zwischendurch nochmal 
erinnert werden muss. Mit einem entsprechenden politischen Beschluss im konkreten Ver-
fahren kann dem Willen der Bezirksvertretung Kalk nochmals deutlich Ausdruck verliehen 
werden.

- 3 - 
Dass der Ratsbeschluss zum Klimanotstand Berücksichtigung findet, ist hoffentlich nicht 
nötig, erneut zu unterstreichen.  
 
Um einer Entwicklung wie auf dem CFK-Gelände entgegen zu wirken, muss es zu mög-
lichst umfänglichen Informationen und Beteiligungen der Politik, aber insbesondere der 
Kalker Bevölkerung kommen, damit beispielsweise der Einzug eines Fast-Food-
Restaurants auf das Gelände nicht automatisch passiert, weil Baurecht herrscht.  
 
Es handelt sich um das letzte Areal, in dem sich die Industriegeschichte Kalks zumindest 
noch teilweise, aber zusammenhängend erkennen lässt. Ein Erhalt der vorhandenen Ge-
bäude auch durch neue Nutzungen ist daher äußerst begrüßenswert und ein echter Fort-
schritt gegenüber dem CFK-Gelände. Um bei einer Umnutzung aber nicht mehr zu zerstö-
ren als zu erhalten, ist durchaus die Expertise ehrenamtlicher Fachleute einzuholen.  
 
Zu guter Letzt zeigt uns aktuell wieder die panikartige Suche nach Standorten für Schul-
container oder für Unterkunftscontainer, aber auch die schwierige Suche nach geeignetem 
Bauland für Wohnungsbau, wohin es führt, wenn man die eigenen Grundstücke verkauft. 
Einen entsprechenden generellen Antrag zum Verkaufsstopp städtischer Grundstücke hat-
te die Mehrheit der Kalker Bezirksvertretung, teilweise mit der Argumentation des falschen 
Zeitpunktes, abgelehnt. Am konkreten Fall  ist jetzt der richtige Zeitpunkt eingetreten. Es ist 
bedauerlich, dass die Stadt Köln dem Erzbistum ein Grundstück verkaufte. Noch bedauer-
licher ist, dass der Verkaufserlös nicht in die Entwicklung des Gebietes der Hallen Kalk 
oder dessen so genannter Wirtschaftlichkeit einfließen soll und damit diese so genannte 
Wirtschaftlichkeit der Entwicklung künstlich verschlechtert wird. 
 
 
 
 
HP Fischer      gez. Dr. Tanja Groß 
Fraktionsv orsitzender      Stellv ertretende  Fraktionsv orsitzende

Beratungsverlauf (1)

10.10.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1362/2019
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
10.10.2019
Erstellt
10.10.2019 11:15