AN/1362/2019
Werkstattverfahren Hallen Kalk; hier: Integrierter Plan als Grundlage der weiteren Bearbeitung (2646/2019)
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Änderungsantrag Linke AN-1362-2019
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Kalker Hauptstraße 247- 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang beim Bezirksbürgermeister: 10.10.2019 AN/1362/2019 Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.10.2019, zu TOP 8.2.4 -Tischvorlage- Werkstattverfahren Hallen Kalk; hier: Integrierter Plan als Grundlage der weiteren Bearbeitung (2646/2019) Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. vom 10.10.2019 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE.-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 8.2.4 auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Kalk zu nehmen: Beschluss: Der vorliegende Beschlussentwurf ist wie folgt zu ändern. 1. Der Satz unter Punkt 1, wird nach dem Semikolon weitergeführt mit den Worten „unter Berücksichtigung der folgenden Unterpunkte“ Der neue Punkt 1 lautet dann: Der Rat beschließt 1. den in Anlage 2 beigefügten Integrierten Plan als städtebauliches Konzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB; unter Berücksichtigung der folgenden Unterpunkte: DIE LINKE. Fraktion in der BV Kalk Kalker Hauptstraße 247- 273; 51103 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - 2. Unter dem ergänzten Punkt 1 werden folgende Unterpunkte eingefügt: a) Die Gesamtbepflanzung ist zu 70 % mit möglichst vielfältigen, essbaren Nutz- pflanzen für Mensch und/oder Tier im Sinne der Biodiversität gehalten. Bis zur Fertigstellung des Pflanzenrasters gilt die Pflanzliste des Bezirks Berlin Kreuz- berg/Friedrichshain. b) Bei Neubauten ist eine Dach- und Fassadenbegrünung zw ingend, dies gilt auch für mögliche Einhausungen von Nebenanlagen. c) Ebenfalls zu berücksichtigen bei der Gesamtbepflanzung und Einrichtung ist na- türlich die Biodiversität und der Insekten- und Vogelschutz. (Neben Futterange- bot auch Nistangebote) d) Der Kriterienkatalog für barrierefreie und generationengerechte Quartiere ist zu berücksichtigen. 3. Punkt 3 wird ersetzt durch folgenden neuen Punkt 3: Der Rat beauftragt die Verwaltung 3. w eitere Qualifizierungsverfahren in die Wege zu leiten, um die hohe Qualität der Planung für den öffentlichen Raum und Freiflächen, die Bauvorhaben und mögli- che Nutzungen der Bestandsgebäude sicherzustellen; 4. Es werden folgende weitere Punkte (6. bis 9.) im Beschlussvorschlag ergänzt: 6. Die Bezirksvertretung und die Öffentlichkeit w erden umgehend über alle Ent- w icklungen im entsprechenden Gebiet informiert und befragt. 7. Die Verw altung bindet neben dem Denkmalschutzbeauftragten der Stadt Köln auch den Verein Rheinische Industriekultur in die Entw icklung des Geländes ein 8. Es w erden keine Grundstücke, Bauflächen oder Gebäude verkauft, sondern bleiben im Eigentum der Stadt Köln. 9. Sollte bei der Entw icklung eine Bebauung mit Wohnungen erfolgen, w erden diese vom Wohnungsamt der Stadt Köln, dem Wohnungsversorgungsbetrieb der Stadtw erke und der GAG eigenverantw ortlich oder in Kooperation mit den anderen beiden Akteuren so entw ickelt, dass dauerhaft keine Wohnung teurer als eine Sozialgeförderte Wohnung ist. Begründung: Auch wenn es für die Verwaltung eigentlich selbstverständlich sein sollte, auf den Aktions- plan „Essbare Stadt“, den Kriterienkatalog für barrierefreie und generationengerechte Quartiere und die Biodiversitätsstrategie zu achten, ist oftmals noch festzustellen, dass ähnliche Konzepte und Kriterienkataloge manchmal vergessen werden. Ein Beispiel ist die möglichst zu schaffende Barrierefreiheit auf Spielplätzen, an die zwischendurch nochmal erinnert werden muss. Mit einem entsprechenden politischen Beschluss im konkreten Ver- fahren kann dem Willen der Bezirksvertretung Kalk nochmals deutlich Ausdruck verliehen werden. - 3 - Dass der Ratsbeschluss zum Klimanotstand Berücksichtigung findet, ist hoffentlich nicht nötig, erneut zu unterstreichen. Um einer Entwicklung wie auf dem CFK-Gelände entgegen zu wirken, muss es zu mög- lichst umfänglichen Informationen und Beteiligungen der Politik, aber insbesondere der Kalker Bevölkerung kommen, damit beispielsweise der Einzug eines Fast-Food- Restaurants auf das Gelände nicht automatisch passiert, weil Baurecht herrscht. Es handelt sich um das letzte Areal, in dem sich die Industriegeschichte Kalks zumindest noch teilweise, aber zusammenhängend erkennen lässt. Ein Erhalt der vorhandenen Ge- bäude auch durch neue Nutzungen ist daher äußerst begrüßenswert und ein echter Fort- schritt gegenüber dem CFK-Gelände. Um bei einer Umnutzung aber nicht mehr zu zerstö- ren als zu erhalten, ist durchaus die Expertise ehrenamtlicher Fachleute einzuholen. Zu guter Letzt zeigt uns aktuell wieder die panikartige Suche nach Standorten für Schul- container oder für Unterkunftscontainer, aber auch die schwierige Suche nach geeignetem Bauland für Wohnungsbau, wohin es führt, wenn man die eigenen Grundstücke verkauft. Einen entsprechenden generellen Antrag zum Verkaufsstopp städtischer Grundstücke hat- te die Mehrheit der Kalker Bezirksvertretung, teilweise mit der Argumentation des falschen Zeitpunktes, abgelehnt. Am konkreten Fall ist jetzt der richtige Zeitpunkt eingetreten. Es ist bedauerlich, dass die Stadt Köln dem Erzbistum ein Grundstück verkaufte. Noch bedauer- licher ist, dass der Verkaufserlös nicht in die Entwicklung des Gebietes der Hallen Kalk oder dessen so genannter Wirtschaftlichkeit einfließen soll und damit diese so genannte Wirtschaftlichkeit der Entwicklung künstlich verschlechtert wird. HP Fischer gez. Dr. Tanja Groß Fraktionsv orsitzender Stellv ertretende Fraktionsv orsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1362/2019
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 10.10.2019
- Erstellt
- 10.10.2019 11:15