3033/2023
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
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Anlage 17, Auszug Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 29.01.2024
2548 Zeichen
Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Huppertz Telefon: (0221) 221 22443 Fax: (0221) 221 22344 E-Mail: DezVI-Dezernatskoordination- Session@stadt-koeln.de Datum: 31.01.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 22. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 29.01.2024 öffentlich 7.1 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 3033/2023 Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme des ge- änderten Beschlusses aus dem Ausschuss Schule und Weiterbildung: Der Rat der Stadt Köln 1. beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ als Rahmenplanung aktuelle Momentaufnahme. Die weiteren Entwicklungen und die genauen Festlegungen der Schultypen sollen zum Zeitpunkt der Einzelbeschlüsse festgelegt werden . Mit ihr wird ein aktualisierter Gesamt- überblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen sowie über Lö- sungsansätze zur bedarfsgerechten Gest altung der Kölner Schullandschaft all- gemeinbildender Schulen gegeben und dient als Kompass für die Weiterentwick- lung der Kölner Schullandschaft. 2. beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und unter Beachtung und intensiver Prüfung und Berücksichtigung der Beschlüsse und Stellungnahmen der Schul- konferenzen und der Bezirksvertretungen die erforderlichen schulorganisatori- schen Maßnahmen vorzubereiten und als gesonderte Beschlussvorlagen bei ge- sicherter Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen. 3. begrüßt in diesem Zusammenhang die entsprechende Initiative der Verwaltung und beauftragt sie, ab 2024 schrittweise aktiv auf die Bezirksvertretungen bzw. Bezirke zuzugehen, um in Fachgesprächen bzw. Workshops Perspektiven zu erläutern, Umsetzungsstrategien we iter zu qualifizieren und Ideen auszutau- schen. 4. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, Planungen zu einem Bildungscampus in Kreuzfeld mit Förderschule und zu einem Bildungscampus ohne Förderschule zu erstellen. 5. Die Verwaltung stellt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung diese Planungen zur weiteren Diskussion vor. Bei der Variante mit Förderschule soll keine räumliche Trennung der Förderschule von den anderen Schu- len erfolgen. In allen Varianten sind gemeinsam genutzte Räumlichkeiten zu entwickeln (Mensa mit Frischeküche, die ggf. auch die Kitas beliefern kann, Bibliothek, Veranstaltungsräume, Räume für externe Bildungsange- bote wie VHS, Musikschule u. Ä.). Abstimmungsergebnis: Einstimmig empfohlen
Anlage 8 - Auszug BV 8 (Kalk) 23.11.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 221 98313 Fax: (0221) 221 98347 E-Mail: corinna.brecher@stadt- koeln.de Datum: 24.11.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 23.11.2023 öffentlich 8.2.4 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 3033/2023 Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 22.11.2023 betreff: "Fortschrei- bung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023" (3033/2023) AN/2091/2023 Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE.: "Fortschreibung der Schul- entwicklungsplanung Köln 2023" (3033/2023) AN/2099/2023 Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE. abstimmen: I. Beschluss: Statt der bisherigen Beschlusspunkte 1 bis 3 werden die folgenden beiden Punkte be- schlossen: 1. Die Beschlussvorlage wird an die Verwaltung zurücküberwiesen, mit der Bitte gemäß den vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Leitlinien für Öffentlichkeits- beteiligung der Stadt Köln (beschlossen vom Rat der Stadt Köln am 08.06.2020 unter Vorlage: 1056/2020) diese um die in den Leitlinien festgeschriebene stan- dardmäßige Mindestaussagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu ergänzen. Die Vorlage ist mit dieser Ergänzung der Bezirksvertretung Kalk auf ihrer Sitzung am 25.01.2024 erneut vorzulegen. Abstimmung: Mehrheitlich bei Zustimmung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die LINKE., Bezirksvertreter Baron von Kruedener (Die PARTEI), Bezirksvertreter Hoo- ghoughi (FDP) und Bezirksvertreter Winkler (AFD) abgelehnt. Bezirksvertreterin Erkmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) war bei der Abstimmung nicht anwesend. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den Änderungsantrag der SPD- Fraktion die Punkte 4 und 5 einzeln abstimmen: II. Beschluss zu Punkt 4: … 4. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt den Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 08.11.2018 (AN/1568/2018) und begrüßt die Realisierung einer neuen weiterführen- den Schule am Standort Poll-Vingster-Str. in Köln-Humboldt/Gremberg, befürwortet jedoch die Errichtung einer Gesamtschule. Abstimmung: Mehrheitlich bei Enthaltung Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) zugestimmt. Bezirksvertreterin Erkmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) war bei der Abstimmung nicht anwesend. III. Beschluss zu Punkt 5: 5. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt die Beschlüsse der Bezirksvertretung Kalk vom 07.04.2022 (AN/1677/2021) sowie vom 20.10.2022 (2228/2022) und bittet den Rat der Stadt Köln, die Kurt-Tucholsky-Hauptschule am Helene-Weber-Platz in Köln-Neubrück auslaufend zu schließen und zeitgleich am gleichen Standort eine 4-zügige Gesamt- schule zu errichten. Abstimmung: Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion zuge- stimmt. Bezirksvertreterin Erkmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) war bei der Abstimmung nicht anwesend. Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: IV. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln 1. beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ als Rahmenplanung. Mit ihr wird ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwär- tige und zukünftige Herausforderungen sowie über Lösungsansätze zur bedarfs- gerechten Gestaltung der Kölner Schullandschaft allgemeinbildender Schulen gegeben und dient als Kompass für die Weiterentwicklung der Kölner Schulland- schaft. 2. beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und unter Beachtung und intensiver Prüfung der Beschlüsse und Stellungnahmen der Schulkonferenzen und der Be- zirksvertretungen die erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmen v orzu- bereiten und als gesonderte Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen. 3. begrüßt in diesem Zusammenhang die entsprechende Initiative der Verwaltung und beauftragt sie, ab 2024 schrittweise aktiv auf die Bezirk svertretungen bzw. Bezirke zuzugehen, um in Fachgesprächen bzw. Workshops Perspektiven zu erläutern, Umsetzungsstrategien weiter zu qualifizieren und Ideen auszutau- schen. 4. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt den Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 08.11.2018 (AN/1568/2018) und begrüßt die Realisierung einer neuen weiterführenden Schule am Standort Poll-Vingster-Str. in Köln-Humboldt/Grem- berg, befürwortet jedoch die Errichtung einer Gesamtschule. 5. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt die Beschlüsse der Bezirksvertretung Kalk vom 07.04.2022 (AN/1677/2021) sowie vom 20.10.2022 (2228/2022) und bittet den Rat der Stadt Köln, die Kurt-Tucholsky-Hauptschule am Helene-Weber-Platz in Köln-Neubrück auslaufend zu schließen und zeitgleich am gleichen Standort eine 4-zügige Gesamtschule zu errichten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt. Bezirksvertreterin Erkmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) war bei der Abstimmung nicht anwesend.
Anlage 16, Auszug Ausschuss Schule und Weiterleitung 22.01.2024
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Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Frau Neumann Telefon: (0221) 221 29251 E-Mail: 40-Sitzungsdienst- ASW@stadt -koeln.de Datum: 30.01.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 22.01.2024 öffentlich 2.1 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 3033/2023 Änderungsantrag der Stadt AG Behindertenpolitik vom 11.01.2024 zu TOP 2.1 betreffend "Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023" AN/0071/2024 Stellungnahme der Verwaltung vom 17.01.2024 zum Änderungsantrag der Stadt AG Behindertenpolitik vom 11.01.2024 zu TOP 2.1 0236/2024 Änderungsantrag zum Änderungsantrag AN/0071/2024 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, SPD, DIE LINKE, FDP und Volt vom 22.01.2024 betreffend „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2023“ AN/0120/2024 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDu und Volt vom 22.01.2024 zu TOP 2.1 "Fortschreibung der Schulentwicklungspla- nung 2023" AN/0124/2024 I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und Volt (AN0124/2024): Beschluss: Der Rat der Stadt Köln 1. Beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2023“ als aktu- elle Momentaufnahme. Die weiteren Entwicklungen und die genauen Fest- legungen der Schultypen sollen zum Zeitpunkt der Einzelbeschlüsse fest- gelegt werden. […] 2. Beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und unter Beachtung und Berück- sichtigung der Beschlüsse und Stellungnahmen […] I. Abstimmungsergebnis über den Änderungsantrag der Fraktionen Bünd- nis 90 / Die Grünen, CDU und Volt: Einstimmig zugestimmt. II. Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag von SE Müller-Hardt vom 17.01.2024 zur Kenntnis. III. Abstimmung über den Ersetzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, SPD, DIE LINKE, FDP und Volt zum Änderungsantrag von SE Müller-Harth (AN/0120/2024): Beschluss: 4. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, Pla- nungen zu einem Bildungscampus in Kreuzfeld mit Förderschule und zu einem Bildungscampus ohne Förderschule zu erstellen. 5. Die Verwaltung stellt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung diese Pla- nungen zur weiteren Diskussion vor. Bei der Variante mit Förderschule soll keine räumliche Trennung der Förderschule von den anderen Schulen erfolgen. In allen Varianten sind gemeinsam genutzte Räumlichkeiten zu entwickeln (Mensa mit Frischeküche, die ggf. auch die Kitas beliefern kann, Bibliothek, Veranstaltungsräume, Räume für externe Bildungsangebote wie VHS, Musik- schule u. Ä.). III. Abstimmungsergebnis über den Ersetzungsantrag der Fraktionen Bünd- nis 90 / Die Grünen, CDU, SPD, DIE LINKE, FDP und Volt zum Änderungs- antrag: Einstimmig zugestimmt. IV. Abstimmung über die so geänderte Ursprungsvorlage: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln 1. beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ als Rahmenplanung aktuelle Momentaufnahme. Die weiteren Entwicklungen und d ie genauen Festlegungen der Schultypen sollen zum Zeitpunkt der Einzelbeschlüsse festgelegt werden . Mit ihr wird ein aktualisierter Gesamt- überblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen sowie über Lö- sungsansätze zur bedarfsgerechten Gestaltung der Kölner Schullandschaft all- gemeinbildender Schulen gegeben und dient als Kompass für die Weiterentwick- lung der Kölner Schullandschaft. 2. beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und unter Beachtung und intensiver Prüfung und Berücksichtigung der Beschlüsse und Stellungnahmen der Schul- konferenzen und der Bezirksvertretungen die erforderlichen schulorganisatori- schen Maßnahmen vorzubereiten und als gesonderte Beschlussvorlagen bei ge- sicherter Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen. 3. begrüßt in diesem Zusammenhang die entsprechende Initiative der Verwaltung und beauftragt sie, ab 2024 schrittweise aktiv auf die Bezirksvertretungen bzw. Bezirke zuzugehen, um in Fachgesprächen bzw. Workshops Perspektiven zu erläutern, Umsetzungsstrategien weiter z u qualifizieren und Ideen auszutau- schen. 4. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, Planungen zu einem Bildungscampus in Kreuzfeld mit Förderschule und zu einem Bildungscampus ohne Förderschule zu erstellen. 5. Die Verwaltung stellt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung diese Planungen zur weiteren Diskussion vor. Bei der Variante mit Förderschule soll keine räumliche Trennung der Förderschule von den anderen Schu- len erfolgen. In allen Varianten sind gemeinsam genutzte Räumlichkeiten zu entwickeln (Mensa mit Frischeküche, die ggf. auch die Kitas beliefern kann, Bibliothek, Veranstaltungsräume, Räume für externe Bildungsange- bote wie VHS, Musikschule u. Ä.). IV. Abstimmung über die so geänderte Ursprungsvorlage: Einstimmig zugestimmt. Anmerkung: Der Ausschussvorsitzende Dr. Helge Schlieben ruft zur Abstimmung die Anlagen 4-8 und 15 auf. Er weist zur Anlage 8 darauf hin, dass unter dem Punkt III.5 entsprechend des Vorschlags der Verwaltung und der Fraktion SPD die Schließung der Kurt-Tuch- olsky-Hauptschule und die anschließende Öffnung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk aufgeführt sei. Die Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und Volt unterstüt- zen den Vorschlag zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Daher soll eine Entscheidung über die zukünftige Entwicklung der Kurt-Tucholsky-Hauptschule zurückgestellt werden, bis der Bericht der Bezirksvertretung Kalk vorliegt. Bärbel Hölzing (Bündnis 90 / Die Grünen) bittet zudem um Aufnahme der KGS Horst- straße in die Schulentwicklungsplanung der Bezirksvertretung Mülheim. Dort würde eine Turnhalle, eine große Küche mit Möglichkeit zur Frischeküche, eine Mensa und Förderräume benötigt. Die Verwaltung wird gebeten, die Anmerkungen zu den BVen 8 und 9 entsprechend der Beschlussvorlage zu kennzeichnen und als separate Punkte zu betrachten.
Anlage 10 - Hinweise der Verwaltung zu den Rückmeldungen zur SEP 2023
8113 Zeichen
Anlage 10
Einordnung und Hinweise der Schulverwaltung zu den Rückmeldungen von
Schulen und weiteren Akteur*innen
Wie in der „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ ausgeführt, ist
Schulentwicklungsplanung als ein dialogischer, beteiligungsorientierter Erörterungs-
und Diskussionsprozess angelegt. Entsprechend ist die vorliegende Rahmenplanung
aktiv allen Kölner Schulen sowie weiteren Akteur*innen, wie zum Beispiel dem
Schulamt für die Stadt Köln als untere Schulaufsicht und der Bezirksregierung Köln
als oberer Schulaufsicht zur Verfügung gestellt und die Einladung ausgesprochen
worden, gerne bei Bedarf eine Rückmeldung mit Einschätzungen zu geben, die der
Beschlussvorlage 3033/2023 beigefügt werden.
Alle Rückmeldungen, die die Schulverwaltung bis zum 05.01.2024 erreicht haben,
sind in den Anlagen 11 und 12 dokumentiert. Insgesamt haben sich u.a. rd. 17%1
aller Schulen in Köln beteiligt. Die Verwaltung dankt den Beteiligten ausdrücklich für
ihr Engagement. Sie sieht die differenzierten Hinweise als Bereicherung an, die
seitens der Verwaltung intensiv ausgewertet werden und die als Grundlage für
weitere Abstimmungen und weiteres konkretes Tun dienen.
Die Rückmeldungen sind – angesichts der großen Herausforderungen und
komplexen Realitäten nicht verwunderlich – teilweise kritisch. Die Verwaltung nimmt
die kritischen Hinweise an und wird bedarfsgerecht Abhilfe schaffen, verweist in
diesem Zusammenhang aber auch auf notwendige Prioritätensetzungen beim
Einsatz ihrer Ressourcen und auf erforderliche Nachholprozesse bei der räumlich-
gebäudlichen Bestandssicherung und Weiterentwicklung der Schullandschaft Köln.
Mit Blick auf die vorliegenden Rückmeldungen ist darauf hinzuweisen, dass teils sehr
unterschiedliche Themen- und Fragestellungen adressiert werden, von
Bedarfsfragen und schulstrukturellen bzw. schulrechtlichen Fragen, die in der
vorliegenden Schulentwicklungsplanung als Rahmenplanung im Vordergrund stehen,
bis hin zu detaillierten Fragen, die den Schulbau, die Instandhaltung und die
Ausstattung betreffen. Oft steht die räumliche Situation an einzelnen Schulstandorten
im Fokus der Rückmeldungen. Der Anlage, in der die schulischen Rückmeldungen
zusammengefasst sind, hat die Verwaltung zur Orientierung eine kurze Übersicht
vorangestellt, aus der die Themenschwerpunkte der Rückmeldung hervorgehen. Die
Verwaltung wird die Hinweise, die sich auf die Rahmenplanung der
Schulentwicklungsplanung beziehen („Bedarf“ und „schulrechtliche Verfahren“) bei
der kontinuierlichen Schulentwicklungsplanung beachten und, sofern schulrechtliche
Verfahren nach § 81 Schulgesetz NRW erforderlich sind, auch dort aufgreifen.
Hinweise zu anderen Themenkreisen, insbesondere zu Raumsituation oder
Ausstattung, werden von den jeweils zuständigen Fachdienststellen im Rahmen ihrer
Arbeitsprozesse aufgegriffen werden.
1 41 von 241 Schulen in städt. Trägerschaft haben eine Rückmeldung abgegeben.
Anlage 10
Wie oben angeführt, ist es der Verwaltung schlicht nicht möglich, alle vorliegenden
Rückmeldungen und Hinweise wiederum unmittelbar und sofort zu kommentieren,
und so war dies auch nicht gedacht. Abstimmungen und Klärungen werden zügig,
aber notwendigerweise schrittweise erfolgen, gleichzeitig gilt: Nichts geht verloren.
An dieser Stelle sollen nur exemplarisch einige Hinweise kurz aufgegriffen und
eingeordnet werden, um bestehende bzw. mögliche Missverständnisse zu vermeiden
bzw. aufzulösen:
In einigen Rückmeldungen wird kritisch darauf hingewiesen, dass eine
schulentwicklungsplanerische Erörterung der Situation der Berufskollegs fehlt.
Wie in der „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung“ dargelegt, hebt die
hier vorliegende Rahmenplanung in allererster Linie auf die
allgemeinbildenden Schulen, Grundschulen und weiterführende Schulen ab.
Weitere, ebenfalls wichtige Analysen und Planungen, zu den Berufskollegs, zu
Inklusion und OGS, werden in separaten Arbeits- und Planungsprozessen
umgesetzt, über die die Verwaltung gesondert berichtet. Dieses Vorgehen hat
ausschließlich arbeitsökonomische Gründe und beinhaltet keine Wertung nach
Wichtigkeit, sie ist lediglich der Komplexität der Schullandschaft Köln
geschuldet.
Teils bemängeln Schulen bei ihren Rückmeldungen, dass sie in der
vorliegenden Schulentwicklungsplanung nicht ausdrücklich als wichtiger
Bestandteil der Schullandschaft benannt werden. Die Verwaltung
unterstreicht, dass alle städtischen Schulen in Köln sehr wertgeschätzt werden
und sie einen wichtigen Beitrag für schulische Bildung leisten. Im vorliegenden
Planungsbericht wird explizit „nur“ auf die einzelnen Schulen abgehoben, für
die aktuell eine Errichtung oder Änderung (z.B. Zügigkeitserweiterung) nach §
81 SchulG NRW neu vorgesehen wird bzw. sich eine solche
schulorganisatorische Maßnahme noch in der Umsetzung bzw. in Abwägung
befindet. In den tabellarischen Anlagen zum Planungsbericht werden
wiederum alle Schulen mit ihrer festgelegten Zügigkeit ausgewiesen.
Es lässt sich nach Einschätzung der Verwaltung bei aller Umsicht nicht
komplett vermeiden, dass sich einige wenige „Fehlerteufel“ eingeschlichen
haben, z.B. was die aktuell festgelegte Zügigkeit, den Schulnamen oder die
Adresse/den Stadtteil angeht. Die Verwaltung bittet in diesem Zusammenhang
um Nachsicht, war und ist über Hinweise sehr dankbar und nimmt
entsprechende Korrekturen vor.
In vielen Fällen bemängeln Schulen in der aktuell bestehenden Situation
fehlende Räume und ausstehende Baumaßnahmen. Zur Verdeutlichung wird
hier ein Fall exemplarisch berichtet:
Gymnasium N.N.
Beschwerden, die nicht die Schulentwicklungsplanung betreffen:
a) Fehlende Hallenkapazitäten trotz Turnhallenneubau
Die Fertigstellung des TH-Neubaus erfolgt voraussichtlich in 2027,
Bereitstellung weiterer Kapazitäten läuft.
Anlage 10
b) Vier fehlende Unterrichtsräume
voraussichtliche Inbetriebnahme Container in der ersten Jahreshälfte 2024
Dann dauerhafte Bereitstellung im Erweiterungsbau, der voraussichtlich in
2027 fertig gestellt wird.
c) 20 fehlende Informatikarbeitsplätze
Könnten durch Umnutzung und Herrichtung geschaffen werden, evtl. entsteht
dann Fehlbedarf an anderer Stelle; Defizit von einem Raum ist korrekt;
Aufstockung der Ausstattung erfolgt kurzfristig
d) Fehlender Fachraum Musik
Ertüchtigung eines beschädigten Raumes wird mittelfristig erwartet
e) Fehlende Mensafläche (Defizit: 251 qm)
Abhilfe erfolgt erst langfristig, der zusätzliche Neubau wird bisher als
Vorankündigung in der Schulbaumaßnahmenliste geführt und ist noch nicht
terminiert.
f) Fehlende Ganztagsräume (5 Stück)
Optimierungsmöglichkeit zur multifunktionalen Nutzung vorhandener
Unterrichtsräume (strategische Neumöblierung) und Möbelbeschaffung sollen
kurzfristig erfolgen, Kompensation durch zusätzlichen Erweiterungsbau.
Der zusätzliche Neubau erfolgt erst langfristig und wird bisher als
Vorankündigung in der Schulbaumaßnahmenliste geführt, ist also noch nicht
terminiert.
g) Lehrerzimmerfläche zu klein (Defizit: 255 qm)
Für Konferenzen könnte Aula oder Mensa genutzt werden, nach Auszug
Mensa in neuen Erweiterungsbau könnte in alter Mensa entsprechende
Fläche geschaffen werden (mittelfristige Lösung). Eine Mitnutzung von Aula
oder Mensa ist kurzfristig möglich. Der zusätzliche Neubau erfolgt erst
langfristig und wird bisher als Vorankündigung in der
Schulbaumaßnahmenliste geführt, ist also noch nicht terminiert.
Bauunterhaltungsmaßnahmen
a) Umbau naturwissenschaftliche Fachräume: Fertigstellung war für
01.08.2022 zugesagt; Fehlende Kostenermittlung führte zum Stillliegen der
Maßnahme
b) Desolater Zustand der WC-Anlagen für Schüler*innen und
Kapazitätsausweitung WC-Lehrer*innen
Die WC-Problematik entschärft sich nach Turnhallen-Neubau (langfristig).
Während der Bauphase sollen Toiletten-Container gestellt werden, also ab
Abriss/Baubeginn in 2025 (mittelfristig).
Dann dauerhafte Bereitstellung im Erweiterungsbau, der voraussichtlich in
2027 fertig gestellt wird.
Anlage 4 - Auszug BV 7 Porz 30.11.2023
5902 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax: (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 01.12.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 30.11.2023 öffentlich 7.3 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köl n 2023 3033/2023 Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/die Grünen "Fortschrei- bung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Ausgestaltung und Standort der temporären Erweiterung Don-Bosco-Grundschule Standort der temporären Er- weiterung Don-Bosco-Grundschule" AN/2076/2023 Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Fortschreibung der Schulentwicklungspla- nung Köln 2023" AN/2144/2023 I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/2076/2023: Die Bezirksvertretung bittet den Rat die Verwaltung zu beauftragen, die Interim-Erwei- terungs-Planung der GGS Don-Bosco von 3,5 auf 5 Züge mit Schuljahr 2025/26 in Containerbau wie folgt zu konkretisieren: Statt vier werden sechs reine Unterrichtsräume (neben den weiteren Funktionsräu- men) eingerichtet Derzeit nicht vorgesehene Toiletten sowie Wasseranschlüsse wer- den installiert. Die Container werden auf der Schotterfläche vor/neben der Turnhalle aufgebaut (zur Vermeidung von Baumfällungen ggf. dreigeschossig mit notwendigem Außenaufzug zur Barrierefreiheit.) Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Beschluss über den Änderungsantrag AN/2144/2023 : Der Beschlusstext ist wie folgt zu ersetzen bzw. zu ergänzen: 1. beschließt … als Rahmenplanung einschließlich de r Änderungen unter Ziffer 4 und Ziffer 5. Mit ihr … 4. Die Maßnahme 7-GE-2 (ehemals M84), Suchauftrag für eine 5/4-zügige Gesamtschule, ist vorzuziehen und unabhängig zu gestalten vom weiteren Fortbestand der Johann-Amos-Comeniusschule und der Wilhelm-Busch-Realschule, da diese nach Mitteilung der Verwaltung frühestens 2029 ihr Interim beziehen und für den weiteren Betrieb dieser Schulen überhaupt kein Zeitplan existiert (siehe Vorlage 1861/2023/1). Der Suchauftrag ist daher als 6/4-zügige Gesamtschule auf ganz Porz auszuweiten. Hierbei sind die bereits von der Bezirksvertretung Porz beschlossenen Standortvorschläge mit einzubeziehen. 5. Die Maßnahmen 7-RS-1 (Wilhelm-Busch-Realschule) und 7-HS-1 (Johann-Amos- Comeniusschule) sind bzgl. der auslaufenden Schließungen zur Prüfung zurückzustellen, da sie abhängig gemacht werden von einer Gesamtschule Zündorf- Süd, die wiederum in Abhängigkeit steht zum Baugebiet Zündorf-Süd, mit dem aus heutiger Sicht nicht vor 2035/2040 zu rechnen sein dürfte. Stattdessen ist umgehend eine Fläche zu suchen sowie eine Planung für ein neues Schulgebäude für beide Schulen zu veranlassen, damit diese nach dem Bezug des Interims möglichst zeitnah ein neues Gebäude erhalten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. III. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage: Der Rat der Stadt Köln 1. beschließt die „Fortschreibung der Schulentwickl ungsplanung Köln 2023“ als Rahmenplanung einschließlich der Änderungen unter Ziffer 4 und Zi ffer 5 . Mit ihr wird ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen sowie über Lösungsansätze zur bed arfsgerechten Gestal- tung der Kölner Schullandschaft allgemeinbildender Schulen gegeben und dient als Kompass für die Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft. 2. beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und u nter Beachtung und intensiver Prüfung der Beschlüsse und Stellungnahmen der Schulkonferenzen und der Be- zirksvertretungen die erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmen vorzu- bereiten und als gesonderte Beschlussvorlagen bei g esicherter Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen. 3. begrüßt in diesem Zusammenhang die entsprechende Initiative der Verwaltung und beauftragt sie, ab 2024 schrittweise aktiv auf die Bezirksvertretungen bzw. Bezirke zuzugehen, um in Fachgesprächen bzw. Worksh ops Perspektiven zu erläutern, Umsetzungsstrategien weiter zu qualifizi eren und Ideen auszutau- schen. 4. Die Maßnahme 7-GE-2 (ehemals M84), Suchauftrag f ür eine 5/4-zügige Gesamtschule, ist vorzuziehen und unabhängig zu gestalten vom weite- ren Fortbestand der Johann-Amos-Comeniusschule und der Wilhelm- Busch-Realschule, da diese nach Mitteilung der Verwaltung frühestens 2029 ihr Interim beziehen und für den weiteren Betrieb dieser Schulen überhaupt kein Zeitplan existiert (siehe Vorlage 1861/2023/1). Der Such- auftrag ist daher als 6/4-zügige Gesamtschule auf ganz Porz auszuweiten. Hierbei sind die bereits von der Bezirksvertretung Porz be- schlossenen Standortvorschläge mit einzubeziehen. 5. Die Maßnahmen 7-RS-1 (Wilhelm-Busch-Realschule) und 7-HS-1 (Johann- Amos- Comeniusschule) sind bzgl. der auslaufenden Schließungen zur Prüfung zurückzustellen, da sie abhängig gemacht werden von einer Ge- samtschule Zündorf- Süd, die wiederum in Abhängigkeit steht zum Bau- gebiet Zündorf-Süd, mit dem aus heutiger Sicht nicht vor 2035/2040 zu rechnen sein dürfte. Stattdessen ist umgehend eine Fläche zu suchen so- wie eine Planung für ein neues Schulgebäude für beide Schulen zu veran- lassen, damit diese nach dem Bezug des Interims möglichst zeitnah ein neues Gebäude erhalten. 6. Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat die Ve rwaltung zu beauftragen, die Interim-Erweiterungs-Planung der GGS Don-Bosco von 3,5 auf 5 Züge mit Schuljahr 2025/26 in Containerbau wie folgt zu konkretisieren: Statt vier werden sechs reine Unterrichtsräume (neben den weiteren Funktionsräumen) eingerichtet Derzeit nicht vorgesehene Toiletten sowie Wasseranschlüsse werden installiert. Die Container werden auf der Schotterfläche vor/neben der Turnhalle auf- gebaut (zur Vermeidung von Baumfällungen ggf. dreigeschossig mit not- wendigem Außenaufzug zur Barrierefreiheit.) Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt .
Anlage 9a– aktualisierte Informationen zum Gremienlauf
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1 Anlage 9a UPDATE 05.02.2024 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2023 (3033/2023) – Infor- mationen zum Gremienlauf Info zum Gremienlauf: ASW (1. Le- sung) 20.11.23 Kenntnis genommen, Wiedervorlage 22.01.24 BV 1 - Innen- stadt 23.11.23 Zurückgestellt, DE ungeändert beschlossen am 19.01.2024 – Anlage 15 zu 3033/2023 BV 8 - Kalk 23.11.23 Geändert beschlossen Anlage 8 zu 3033/2023 BV 2 – Ro- denkirchen 23.11.23 Zurückgestellt, Fachgespräch 1 9.12.23, DE am 12.01.2024 – geändert beschlossen Anlage 6 zu 3033/2023 BV 4 - Ehren- feld 27.11.23 Ungeändert beschlossen BV 9 - Mül- heim 27.11.23 Ungeändert beschlossen BA Gebäude- wirtschaft 27.11.23 Zurückgestellt zur Sitzung am 29.01.24 BV 5 - Nippes 30.11.23 Ungeändert beschlossen BV 6 - Chor- weiler 30.11.23 Geändert beschlossen Anlage 7 zu 3033/2023 BV 7 - Porz 30.11.23 Geändert beschlossen Anlage 4 zu 3033/2023 BV 3 - Lindent- hal 04.12.23 Geändert beschlossen Anlage 5 zu 3033/2023 ASW (2. Le- sung) 22.01.24 Geändert beschlossen Anlage 16 zu 3033/2023 BA Gebäude- wirtschaft 29.01.24 Neu, geschoben von Sitzung 27.11.23 Mit Änderungen beschlossen am 29.01.2024 Anlage 17 zu 3033/2023 Rat 06.02.24 4 Bezirksvertretung en haben bisher ungeändert beschlossen 5 Bezirksvertretungen haben bisher geändert beschlossen. Die Änderungen betref- fen Ergänzungen weiterer Beschlusspunkte, die auf die jeweils bezirkliche Schulland- schaft abheben: 2 Die BV Rodenkirchen bittet darum verschiedene Anregungen zu prüfen, u.a. ob eine bauliche Erweiterung des Schulst andortes Cäsarstraße durch eine Aufsto- ckung möglich sei und regt an den Bau eines Grundschulgebäudes in der Park- stadt Süd vorzuziehen. die BV Lindenthal fordert zum wiederholten Male eine weitere neue weiterführende Schule im Bezirk, und zwar eine Gesamtschule in Junkersdorf. IV/2 sieht den (rechnerischen) Bedarf nicht. die BV Chorweiler fordert, bei den seitens der Verwaltung für 2024 vorgesehenen ausführlichen Fachgesprächen zuerst bedacht zu werden (das möchte IV/2 gerne einlösen) und bittet um weitere Austauschformate vor Ort zum baulichen Zustand der Schulen und zum Anmeldeverfahren die BV Porz bittet, die Entwicklung der geplanten neuen Gesamtschule zunächst unabhängig von der Zukunft der Haupt- und der Realschule in Zündorf zu betrach- ten. Das wird IV/2 prüfen. die BV Kalk bittet erstens, an einem geplanten Schulstandort eine Gesamtschule statt ein Gymnasium vorzusehen (sieht IV/2 kritisch) und fordert zweitens erneut, die Hauptschule in Neubrück zu schließen und an diesem Standort eine Gesamt- schule zu entwickeln (das wird IV/2 prüfen). Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft hat zurückgestellt und in seiner Sitzung am 29.01.2024 dem Rat empfohlen, dem Votum des Ausschusses für Schule und Wei- terbildung vom 22.01.2024 zu folgen. Fazit: Somit wird der Rat über diesen geänderten und ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen: Der Rat der Stadt Köln 1. beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ als Rahmen- planung aktuelle Momentaufnahme. Die weiteren Entwicklungen und die genauen Festlegungen der Schultypen sollen zum Zeitpunkt der Einzelbeschlüsse festge- legt werden. Mit ihr wird ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen sowie über Lösungsansätze zur bedarfsgerechten Ge- staltung der Kölner Schullandschaft allgemeinbildender Schulen gegeben und dient als Kompass für die Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft. 2. beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und unter Beachtung und intensiver Prüfung und Berücksichtigung der Beschlüsse und Stellungnahmen der Schulkonferenzen und der Bezirksvertretungen die erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmen vorzubereiten und als gesonderte Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen. 3. begrüßt in diesem Zusammenhang die entsprechende Initiative der Verwaltung und beauftragt sie, ab 2024 schrittweise aktiv auf die Bezirksvertretungen bzw. Bezirke zu- zugehen, um in Fachgesprächen bzw. Workshops Perspektiven zu erläutern, Umset- zungsstrategien weiter zu qualifizieren und Ideen auszutauschen. 4. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, Planun- gen zu einem Bildungscampus in Kreuzfeld mit Förderschule und zu einem Bil- dungscampus ohne Förderschule zu erstellen. 3 5. Die Verwaltung stellt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung diese Pla- nungen zur weiteren Diskussion vor. Bei der Variante mit Förderschule soll keine räumliche Trennung der Förderschule von den anderen Schulen erfolgen. In al- len Varianten sind gemeinsam genutzte Räumlichke iten zu entwickeln (Mensa mit Frischeküche, die ggf. auch die Kitas beliefern kann, Bibliothek, Veranstal- tungsräume, Räume für externe Bildungsangebote wie VHS, Musikschule u. Ä.). Ausführliche Darstellung der bezirklichen Anregungen: 4 Bezirksvertretung Sitzung Votum Änderungs-/Ergänzungsvorschlag im Rahmen der Anhörung Stellungnahme Verwaltung BV 1 - Innenstadt DE am 19.01.2024 Zugestimmt BV 2 – Rodenkirchen DE am 12.01.2024 Geändert beschlossen (Hinweise ergänzt) Ergänzung zum Beschlusstext: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Ausschuss für Schule und Weiterbil- dung, den Schulentwicklungsplan 2023 wie folgt anzupassen: Der Bau einer Grundschule auf dem ge- planten Schulcampus der Parkstadt Süd (Bayenthal, Alteburger Str. / Schönhau- ser Str.) soll vorgezogen werden. Im Zusammenwirken mit Schulleitung / Schulentwicklungsamt / BV2 soll für die GS Cäsarstraße (Bayenthal) geprüft wer- den, ob Erweiterungen im Bestand mög- lich sind, ohne auf allgemein nutzbare Grünflächen zurückzugreifen. Die Sanierung der Grüngürtelschule in Rodenkirchen soll so ausgelegt werden, dass eine Vierzügigkeit erreicht und diese auch unter OGS-Anforderungen bei Bedarf schulisch umgesetzt werden kann. Die Fachverwaltung soll prüfen, ob Räumlichkeiten der Realschule in Godorf (einschl. Turnhalle) – auch unter Ankauf der benachbarten Freifläche – oder der GS Immendorf genutzt werden können, um der GS Godorf die dringend erforder- liche räumliche Erweiterung zu bieten. Die Verwaltung nimmt die Anregungen zur Kenntnis, wird sie prüfen und wenn mög- lich im weiteren Verlauf bei der Entwick- lung von konkreten Maßnahmen berück- sichtigen. 5 BV 3 Lindenthal 04.12.2023 Geändert beschlossen (Hinweise ergänzt) Ergänzung zum Beschlusstext: Die Bezirksvertretung begrüßt die ange- dachte Schaffung einer weiteren Grund- schule (3-GS-5) Lövenich/Widdersdorf. Die Bezirksvertretung Lindenthal bekräf- tigt wie seit mittlerweile 9 Jahren (vgl. 0428/2015, 0761/2021, 22150/2021,0948/2022) die Notwendig- keit, eine weitere Gesamtschule im Bezirk zu schaffen. Der Bedarf wird deutlich ge- sehen. Sie bleibt bei ihrem Vorschlag und dem der Verwaltung aus dem Jahr 2015, den Parkplatz des Rheinenergie-Stadions P6 bis P8, Salzburger Weg, zu nutzen. Vgl. Sachstandsbericht zu AN/0948/2022): Mit der Fortschreibung der Schulentwick- lungsplanung Köln 2023 hat die Verwal- tung festgestellt, dass im Stadtteil Lindent- hal kein zusätzlicher Bedarf an weiteren, neuen Schulen / Schulstandorten besteht. Ein Bedürfnis für eine weitere Gesamt- schule am Standort Salzburger Weg im Sinne des § 78 Abs. 4 Schulgesetz Nord- rhein-Westfalen kann die Verwaltung nicht herleiten. Ein politischer Beschluss kann die Ermittlung des Bedürfnisses nicht er- setzen. Daher würde die Umsetzung der Anre- gung der Bezirksvertretung Lindenthal zu einer vermeidbaren Fehlplanung für eine nicht genehmigungsfähige Schule führen. Daher kann dem Beschluss der Bezirks- vertretung Lindenthal nicht gefolgt wer- den. Es besteht der Bedarf für ein Gymnasium, nicht aber für eine vierte Gesamtschule. BV 4 – Ehrenfeld 27.11.2023 Zugestimmt BV 5 – Nippes 30.11.2023 zugestimmt 6 BV 6 – Chorweiler 30.11.2023 Geändert beschlossen (Hinweise ergänzt) Ergänzung zum Beschlusstext: Ergänzungen: 1) Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet um schnellstmögliche Durchführung eines Planungsworkshops zu den baulichen Problemen an den Schulen im Stadtbezirk Chorweiler. 2) Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet die in der Vorlage vorgesehenen Fachge- spräche und Planungsworkshops in Chor- weiler aufgrund des höchsten Handlungs- bedarfs in erster Priorität durchzuführen. 3) Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet um schnellstmögliche Durchführung eines Planungsworkshops zur Schulplatz- vergabe im nächsten Jahr. Die Ergänzungen Nr. 1) und 3) sind nicht Gegenstand der Rahmenplanung „Fort- schreibung der Schulentwicklungspla- nung Köln 2023“ und können somit nicht in diesem Zusammenhang abgearbeitet werden. Die Verwaltung wird die Hinweise unabhängig vom weiteren Prozes s der Schulentwicklungsplanung aufgreifen und mit der Bezirksvertretung Chorweiler die Optionen zu diesen Punkten abstimmen. BV 7 – Porz 30.11.2023 Geändert beschlossen (Hinweise ergänzt) Änderungsvorschlag für Beschluss- punkt 1: beschließt die „Fortschreibung der Schul- entwicklungsplanung Köln 2023“ als Rah- menplanung einschließlich der Änderun- gen unter Ziffer 4 und Ziffer 5. Mit ihr wird ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen sowie über Lösungs- ansätze zur bedarfsgerechten Gestaltung der Kölner Schullandschaft allgemeinbil- dender Schulen gegeben und dient als Kompass für die Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft. Ergänzung zum Beschlusstext: Die Verwaltung nimmt die Anregung zum Suchgebiet zur Kenntnis und wird sie prü- fen. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass hier ein Standort zur Kompensa- tion des entfallenden Haupt - und Re al- schulangebotes in Zündorf gesucht wird. Die Frage des Bedarfs ist unabhängig von einem politischen Beschluss zu klären, da der Bedarf im Zuge des Genehmigungs- verfahrens nachgewiesen werden muss. Daher muss die Verwaltung die Suche für eine Schule mit 5/4 Zügen weiterverfol- gen. Die vorgesehene Zügigkeit ergibt sich aus dem entf allenden Angebot an Haupt- und Realschulplätzen. 7 4. Die Maßnahme 7-GE-2 (ehemals M84), Suchauftrag für eine 5/4-zügige Gesamt- schule, ist vorzuziehen und unabhängig zu gestalten vom weiteren Fortbestand der Johann-Amos-Comenius-Schule und der Wilhelm-Busch-Realschule, da diese nach Mitteilung der Verwaltung frühestens 2029 ihr Interim beziehen und für den wei- teren Betrieb dieser Schulen überhaupt kein Zeitplan existiert (siehe Vorlage 1861/2023/1). Der Suchauftrag ist daher als 6/4 -zügige Gesamtschule auf ganz Porz auszuweiten. Hierbei sind die bereits von der Bezirksvertretung Porz beschlos- senen Standortvorschläge mit einzubezie- hen. 5. Die Maßnahmen 7 -RS-1 (Wilhelm - Busch-Realschule) und 7-HS-1 (Johann- Amos- Comenius-Schule) sind bzgl. der auslaufenden Schließungen zur Prüfung zurückzustellen, da sie abhängig gemacht werden von einer Gesamtschule Zündorf- Süd, die wiederum in Abhängigkeit steht zum Baugebiet Zündorf-Süd, mit dem aus heutiger Sicht nicht vor 2035/2040 zu rechnen sein dürfte. Stattdessen ist um- gehend eine Fläche zu suchen sowie eine Planung für ein neues Schulgebäude für beide Schulen zu veranla ssen, damit diese nach dem Bezug des Interims mög- lichst zeitnah ein neues Gebäude erhal- ten. Die Verwaltung weist auf die unterschied- lichen Gesamtschulmaßnahmen 7 -GE-2 und 7-GE-3 hin. 7-GE-2 steht im Zusammenhang mit den avisierten Real - und Hauptschulschlie- ßung (7-RS-1 und 7-HS-1) und formuliert den Suchauftrag für eine Gesamtschule in Zündorf. 7-GE-3 stellt auf das vorgesehene Wohn- baugebiet Zündorf-Süd ab und ist dement- sprechend an die Realisierung des Wohn- baugebietes g ebunden. 1 -GE-3 formu- liert, dass möglicherweise auch ein höhe- rer Bedarf an Schulplätzen in der Sekun- darstufe I entstehen könnte, als bisher er- wartet. Mit Vorlage 3430/2023 wird dargestellt, dass 12 Räume (Unterrichtsräume, Diffe- renzierungsräume, Verwaltung und Ganz- tag) geschaffen werden. Auch der vorge- sehene Standort ist dargestellt. Die Planung stellt das Ergebnis der Prü- fungen in der Task Force Schulbau zu den Nachverdichtungsmöglichkeiten am Standort dar. Ziel ist es zum Schuljahr 2024/25 die räumliche Entlastung zu rea- lisieren. Die Entlastung wird temporär be- nötigt, bis der Neubau für eine zweizügige Grundschule auf dem Grundstück Bonner 8 6. Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat die Verwaltung zu beauftragen, die In- terim-Erweiterungs-Planung der GGS Don-Bosco von 3,5 auf 5 Züge mit Schul- jahr 2025/26 in Containerbau wie folgt zu konkretisieren: Statt vier werden sechs reine Unterrichts- räume (neben den weiteren Funktionsräu- men) eingerichtet Derzeit nicht vorgese- hene Toiletten sowie Wasseranschlüsse werden installiert. Die Container werden auf der Schotterflä- che vor/neben der Turnhalle auf gebaut (zur Vermeidung von Baumfäl- lungen ggf. dreigeschossig mit not wendi- gem Außenaufzug zur Barrierefreiheit.) Straße in Betrieb gehen kann. Leider kön- nen aufgrund der zur Verfügung stehen- den Zeitschiene und der Grundstücksbe- dingungen nicht alle wünschenswerten Anforderungen realisiert werden. BV 8 – Kalk 23.11.2023 Geändert beschlossen (Hinweise ergänzt) 4. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt den Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 08.11.2018 (AN/1568/2018) und be- grüßt die Realisierung einer neuen weiter- führenden Schule am Standort Poll-Vings- ter-Str. in Köln -Humboldt/Gremberg, be- fürwortet jedoch die Errichtung einer Ge- samtschule. 5. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt die Beschlüsse der Bezirksvertretung Kalk vom 07.04.2022 ( AN/1677/2021) sowie vom 20.10.2022 (2228/2022) und bittet den Rat der Stadt Köln, die Kurt -Tuch- olsky-Hauptschule am Helene -Weber- Platz in Köln -Neubrück auslaufend zu schließen und zeitgleich am gleichen Standort eine 4-zügige Gesamtschule zu errichten. Die Schulentwicklungsplanung 2023 be- schreibt wir in den vorherigen Planungs- berichten den Bedarf an drei Gesamt- schulen (8-GE-1 und 8-GE-4) und einem Gymnasium (8-GY-1). Dieser Bedarf kann und muss im Zuge des Genehmigungs- verfahrens nachgewiesen werden. Es besteht der Bedarf für ein Gymnasium, nicht aber für eine vierte Gesamtschule. Daher würde die Umsetzung der Anre- gung der Bezirksvertretung Kalk zu einer vermeidbaren Fehlplanung für eine nicht genehmigungsfähige Schule führen. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sit- zung am 24.10.2022 (Vorlage 2228/2022) unter anderem beschlossen: „- die Pläne zur Errichtung einer Gesamt- schule an diesem Standort zum jetzigen 9 Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen und die Gesamtsituation nach der Eröffnung der neuen Gesamtschule im Bildungscampus Kalk neu zu bewerten. Dies soll auch un- ter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Schülerzahlen der Kurt-Tucholsky- Schule geschehen“. Maßnahme 8-HS-1 beschreibt diesen Auf- trag des Rates. BV 9 - Mülheim 27.11.2023 zugestimmt
Anlage 14 - Übersicht Rückmeldungen Nachbarkommunen und andere Schulträger
869 Zeichen
Rückmeldung Nachbarkommunen zur SEP 2023 Stadt keine Bedenken Anmerkungen keine Rückmeldung Stadt Brühl x Stadt Hürth x Stadt Bergisch Gladbach x Stadt Troisdorf x Stadt Dormagen x Stadt Frechen x Stadt Niederkassel x Stadt Wesseling x Stadt Rösrath x Stadt Pulheim x Stadt Leverkusen x Rückmeldung Nachbarschulträger zur SEP 2023 keine Bedenken Anmerkungen keine Rückmeldung Aktive Schule Köln x BilinGo x Erzbistum Köln x Offene Schule Köln x Freie Naturschulen Köln x Lauder-Morijah-Schule Köln x LOGOS-Grundschule x Bildung und Perspektiven gGmbH x Freie Schule Köln x Sieben Brücken Schule (Gesamtschule) Staatl.vorl.erlb.Ersatzschule im Aufbau d. Bildungscampus Sieben Brücken gGmbH Schule in privater Trägerschaft x Gymnasium Claudia Agrippina Privatschule x Tages- und Abendrealschule Köln x Freie Waldorfschule Köln x Michaeli Schule Köln x Anlage 14
Anlage 1 - Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
482129 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin – Stadt Köln
Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung
Köln 2023
Herausforderungen und Maßnahmen für eine
bedarfsgerechte Gestaltung der Kölner Schullandschaft
allgemeinbildender Schulen bis 2035
auf der Grundlage der neuen Bevölkerungsprognose 2022
und der Elternbefragung zur Schulwahl 2022
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport,
Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
und Amt für Schulentwicklung
Köln, im Oktober 2023
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
2
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
3
Inhalt
(1) Hintergrund und Zielsetzung der vorliegenden Fortschreibung .................. 5
1.1. Hintergrund und Ziele der Fortschreibung ................................ ............................ 5
1.2. Rückblick auf vorgehende Schulentwicklungsplanungen ................................ ..... 6
1.3. Inhaltlicher Aufbau des Fortschreibungsberichts ................................ .................. 9
(2) Neue städtische Bevölkerungsprognose ..................................................... 11
2.1. Ergebnisse der neuen stadtweiten Bevölkerungsprognose bis 2050 ...................11
2.2. Schülerzahlenerwartung nach kleinräumiger Bevölkerungsprognose bis 2035 ...12
2.3. Schulplatzbedarfe in großen neuen Wohnbaugebieten ................................ .......19
2.4. Fazit zu zukünftiger Bevölkerungsentwicklung und schulischen Bedarfen ...........23
(3) Elternbefragung zur Schulwahl ..................................................................... 25
3.1. Wesentliche Ergebnisse der Elternbefragung 2022 ................................ .............25
3.2. Anmeldepräferenzen der Eltern nach Elternbefragungen 2022 und 2012 ...........28
3.3. Implikationen für die Schulentwicklungsplanung bzw. Schulverwaltung ..............30
(4) Bedarfe an zusätzlichen Schulplätzen in Grundschulen und
weiterführenden Schule ................................................................................. 33
4.1. Ausbaubedarfe von Schulplätzen an Grundschulen ................................ ............33
4.2. Bedarf an Schulplätzen an weiterführenden Schulen ................................ ..........41
(5) Ausgewählte qualitative Herausforderungen der Kölner Schul- und
Bildungslandschaft und Impulse .................................................................. 48
5.1. Leitgedanke vernetzter, inklusiver Bildungslandschaften vor Ort .........................48
5.2. Räume eröffnen: Schule im Quartier ................................ ................................ ...50
5.3. Teilhabe und chancengerechtes Aufwachsen ermöglichen: Prävention von
Kinder-, Jugend- und Familienarmut ................................ ................................ ...53
5.3.1. Ausgewählte wichtige Strukturmaßnahme: Übergangsmanagement Kita -
Grundschule................................ ................................ ................................ ........55
5.3.2. Ausgewählte wichtige Praxismaßnahme: Familiengrundschulzentren .............56
5.4. Bedarfe lokalisieren und knappe Ressourcen steuern: Schulscharfe
Bedarfsindikatoren ................................ ................................ .............................. 56
5.5. „Startchancen-Programm“: Schulen mit Bedarf gezielt fördern ............................59
5.6. Vielfalt als Bereicherung: Inklusion und Gemeinsames Lernen ...........................60
5.7. Schule und Klimaschutz: Köln wächst klimagerecht und umweltfreundlich ..........62
5.8. Schule und Mobilität: Köln gestaltet nachhaltige Mobilität ................................ ...63
(6) Schulbau ......................................................................................................... 66
6.1. Beschleunigung Schulbau ................................ ................................ ...................66
6.2. Übersicht über Schulbaupakete ................................ ................................ ..........66
6.3. Priorisierende Schulbaumaßnahmenliste ................................ ............................67
6.4. Übersicht über Lösungsansätze zur beschleunigten Realisierung neuer
Schulraumkapazitäten und flankierende Maßnahmen ................................ .........67
(7) Kurzübersicht über erforderliche neue Schulen bzw. neue Schulgebäude
und Erweiterungen bestehender Schulen zur Schaffung zusätzlicher
Schulplätze...................................................................................................... 72
7.1. Kurzübersicht neue Grundschulen/ Grundschulgebäude ................................ ....72
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
4
7.2. Kurzübersicht neue weiterführende Schulen bzw. Schulgebäude .......................75
7.3. Kurzübersicht über ausgewählte Zügigkeitserweiterungen bestehender Schulen80
(8) Fortschreibung der Maßnahmenplanung auf stadtbezirklicher Ebene ..... 84
8.1. Stadtbezirk 1/ Innenstadt................................ ................................ .....................84
8.2. Stadtbezirk 2/ Rodenkirchen ................................ ................................ ...............96
8.3. Stadtbezirk 3/ Lindenthal ................................ ................................ ................... 106
8.4. Stadtbezirk 4/ Ehrenfeld ................................ ................................ .................... 116
8.5. Stadtbezirk 5/ Nippes ................................ ................................ ........................ 133
8.6. Stadtbezirk 6/ Chorweiler ................................ ................................ .................. 144
8.7. Stadtbezirk 7/ Porz ................................ ................................ ............................ 158
8.8. Stadtbezirk 8/ Kalk ................................ ................................ ............................ 174
8.9. Stadtbezirk 9/ Mülheim ................................ ................................ ...................... 186
8.10. Übersicht über schulrechtlich abgeschlossene Maßnahmen ............................. 198
(9) Ausblick auf das weitere Vorgehen ............................................................ 204
9.1. Dialog mit Bezirksvertretungen und Schulen ................................ ..................... 204
9.2. Weitere Vorbereitung von Beschlüssen der politischen Gremien ...................... 204
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
5
(1) Hintergrund und Zielsetzung der vorliegenden Fortschreibung
1.1. Hintergrund und Ziele der Fortschreibung
Die Verwaltung legt hiermit die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ vor.
Diese ist grundlegender Bestandteil des verwaltungsinternen Arbeitsprogramms „Köln plant
Schule“, das erstens einen Schwerpunkt der Dezernatsstrategie des Dezernats für Bildung,
Jugend und Sport und zweitens einen Kandidaten für ein Schlüsselprojekt in der Stadtstrategie
„Kölner Perspektiven 2030+“ darstellt.
„Köln plant Schule“, angelehnt an „Frankfurt macht Schule“ der Stadt Frankfurt am Main, be-
steht aus drei Maßnahmen:
(1) Die vorliegende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ist als Rahmenplanung
einer quantitativ und qualitativ bedarfsgerechten Weiterentwi cklung der Kölner Schul-
landschaft mit einem Zeithorizont bis 2035 zu verstehen. Sie hat den Anspruch, einen
guten Überblick über die Bedarfe an und vielfältigen Aktivitäten der Bildungsverwaltung
zur Schaffung der benötigten zusätzlichen Schulraumkapazität en zu geben und damit
Orientierung nach innen (innerhalb der Verwaltung) und nach außen (gegenüber Politik
und Öffentlichkeit) zu leisten. Sie hat also eine Kompassfunktion. Neu sind hier die ak-
tualisierten Bedarfsfeststellungen, die zum einen auf die 2022 veröffentlichte neue klein-
räumige Bevölkerungsvorausberechnung bis 2035 und zum anderen auf die Ergebnisse
der Elternbefragung zur Schulwahl aufbauen, die 2022 seitens des dafür beauftragten
Wuppertaler Instituts für bildungsökonomische Forschung vorgelegt worden war. Neu ist
auch, dass zur Flankierung der grundlegenden quantitativen Schulentwicklungsplanung
ein stärkerer Akzent auch auf eine „qualitative Schulentwicklungsplanung“ gelegt wird.
Es werden thematische Verbindungslinien von „Schule“ zu „Bildungsgerechtigkeit, Quar-
tiersentwicklung, Mobilität und Klima“ gezogen.
(2) Die Schul- und Bildungsverwaltung beabsichtigt, noch „mehr Beteiligung zu wagen“ und
ab 2024 erstmals schrittweise und systematisch Planungskonferenzen in allen neun
Stadtbezirken durchzuführen. Beteiligungsorientierung in Bildungsplanung ist aufgrund
komplexer, z.B. rechtlicher Rahmenbedingungen voraussetzungsvoll, aber nach Ein-
schätzung der Verwaltung gewinnbringend. Die vorgesehenen Planungskonferenzen er-
gänzen und qualifizieren die be währten Beteiligungsinstrumente weiter. Zu letzteren
zählt, dass aktuell mit Einbringung der vorliegenden neuen Rahmenplanung in die poli-
tischen Gremien schriftliche Stellungnahmen von Schulen und Verbänden angefordert
und im politischen Beratungsgang schriftliche Rückmeldungen der Bezirksvertretungen
im Kontext ihres Beteiligungsrechts zur hier vorliegenden Beschlussvorlage erwartet
werden.
(3) Mit der geplanten Einführung eines spezialisierten EDV-Tools zur Steuerungsunterstüt-
zung soll die Schulentwicklungsplanung weiter professionalisiert und gleichzeitig entlas-
tet werden. Schulentwicklungsplanung baut unter anderem und grundlegend auf sehr
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
6
komplexen Datenanalysen auf der Grundlage einer großen Menge und wachsenden
Zahl an Zahlen, Daten und Fakten auf. Eine mit Augenmaß umgesetzte stärkere Auto-
matisierung, Digitalisierung und Beschleunigung von Verfahrensweisen soll unter ande-
rem komplexe Berechnungen personenunabhängiger machen und gleichzeitig Frei-
räume schaffen, die zukünftig noch stärker in die erforderliche qualitative Schulentwick-
lungsplanung und Beteiligungsorientierung eingesetzt werden können. Die Schul - und
Bildungsverwaltung verfolgt damit einen Weg, den auch andere Städte, wie zum Beispiel
Düsseldorf, Bielefeld und Frank furt/Main beschreiten und mit denen entsprechend Ab-
stimmungen auf der Fachebene der Schulentwicklungsplaner*innen erfolgen.
Die vorliegende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung fokussiert in erster Linie auf die
Kölner Schullandschaft der Grundschulen und weiterführenden Schulen. Wie auch in der Ver-
gangenheit werden ergänzende Planungsfragen, wie z.B. nach der schulischen Inklusion oder
der Ausbauplanung im Bereich der Offenen Ganztagsschule (OGS) hier nur „gestreift“. Sie
wurden und werden in ergänzenden, separaten Planungsberichten ausführlich erörtert, auf die
an dieser Stelle querverwiesen wird. In diesem Zusammenhang ist unter anderem auf den
aktuell parallel verlaufende n Prozess einer aktualisierten Schulentwicklungsplanung für die
städtischen Berufskollegs hinzuweisen.
1.2. Rückblick auf vorgehende Schulentwicklungsplanungen
Die vorliegende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 reiht sich ein in ei-
nen kontinuierlichen Prozess der Schulentwicklungsplanung nach § 80 Schulgesetz Nord-
rhein-Westfalen, der sich zwischenzeitlich unter anderem in umfangreichen Rah menplanun-
gen materialisiert und auf aktuelle, kleinräumige Bevölkerungsprognosen aufsetzt:
2011
„Integrierten Jugendhilfe -
und Schulentwicklungspla-
nung Köln 2011“ (Session
0252/2011)
Die städtische Bevölkerungsprognose von 2008
ging noch davon aus, dass die Zahl der Einwoh-
ner*innen in Köln bis 2025 lediglich um 0,7 Prozent
steigt. Für die Altersgruppen der Kinder und Jugend-
lichen waren bis 2025 gesamtstädtisch sogar deutli-
che Bevölkerungsrückgänge erwartet worden.
Schon in den ersten Prognosejahren 2009 und 2010
wurde allerdings ersichtlich, dass die Vorausberech-
nungen nicht treffsicher waren, da die Ist-Kinderzah-
len nach Einwohnerdaten deutlich über den prog-
nostizierten Zahlen lagen. Entsprechend hat die Bil-
dungsverwaltung in der im Frühjahr 2011 veröffent-
lichten „Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwick-
lungsplanung Köln 2011“ m it Blick auf tatsächlich
steigende Kinder- und Schülerzahlen den Bedarf an
10 neuen Schulen und an zuvor schon insbeson-
dere an Gymnasien projektierten Erweiterungsbau-
maßnahmen dargestellt.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
7
2012
„Konkretisierung der Schul-
entwicklungsplanung Köln
2012“ (Session 1500/2012)
Die Bedarfsüberlegungen erfuhren durch die im Juni
2012 veröffentlichte, neue Landesprognose von
it.nrw für Köln Bestätigung. Hier waren deutlich stei-
gende Kinder- und Schülerzahlen in Köln bis 2030
(je nach Altersgruppe plus 10% bis 20%) vorausbe-
rechnet worden. Nach damaliger Landesprognose
wurde ein Anstieg der Einwohner*innenzahl in Köln
auf rund 1,1 Mio. erwartet. Abgesichert durch die
Landesprognose für Köln, war der zukünftige Bedarf
an Schülerplätzen in der „Konkretisierung der Schul-
entwicklungsplanung Köln 2012“ weiter ausdifferen-
ziert worden. Der Bedarf an mindestens 10 neuen
Schulen und an einer Vielzahl von Erweiterungsbau-
maßnahmen wurde noch einmal nachdrücklich be-
stätigt.
2014
„Neubau- und Erweiterungs-
baumaßnahmen von Schu-
len zur Schaffung zusätzli-
cher Schülerplätze “
(3882/2013)
Im Mai 2013 wurde eine neue städtische Bevölke-
rungsprognose veröffentlicht, die aber noch keine
Ergebnisse auf kleinräumiger Ebene der Stadtbe-
zirke und Stadtteile enthielt. In dieser wurde nun-
mehr von moderaten Einwohnerzuwächsen in Köln
in der Zukunft ausgegangen. Gleichzeitig hat sich
der Verwaltungsvorstand am 29.01.2014 mit den
festgestellten Schulbedarfen befasst, Neubau- und
Erweiterungsbaumaßnahmen von Schulen zur
Schaffung zusätzlicher S chülerplätze bestätigt und
Beschleunigungen vorgesehen . Hierbei war erst-
mals auch eine Priorisierung von Schulbaumaßnah-
men nach den Kategorien A, B und C festgelegt wor-
den.
2016
„Aktualisierung der Schul-
entwicklungsplanung Köln
2016“ (Session 1906/2016)
Im Mai 2015 wurde eine weitere neue städtische Be-
völkerungsprognose (diesmal auch wieder mit klein-
räumigen Ergebnissen) vorgestellt. Nach dieser war
nunmehr von sehr erheblichen Bevölkerungszu-
wächsen in Köln bis 2040 auszugehen. Die im April
2015 veröffentlichte neue Landesprognose für Köln
bestätigte diesen Trend, ging mit Blick auf die ange-
nommenen Größenordnungen allerdings noch deut-
lich über die städtische Prognose hinaus. Auf der
Grundlage der neuen kleinräumigen Bevölkerungs-
prognose hat die Verwaltung am 13.06.2016 die
„Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln
2016“ in die politischen Gremien eingebracht. Hierin
ergab sich nunmehr mit Blick auf die in Gege nwart
und Zukunft rasant steigende Zahl an Kindern und
Jugendlichen in Köln der schulentwicklungsplaneri-
sche Bedarf an 41 neuen Schulen und an 18 Erwei-
terungsbaumaßnahmen, auch im Hinblick auf die
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
8
großen neuen Wohnbaugebiete Parkstadt -Süd,
Mülheim-Süd, Deu tzer Hafen, Rondorf -Nordwest
und Zündorf-Süd.
2018
„Fortschreibung der Schul-
entwicklungsplanung Köln
2018“ (Session 3179/2018)
Der Rat der Stadt Köln hat am 14.02.2019 die „Fort-
schreibung der Schulentwicklungsplanung Köln
2018“ beschlossen. Unter anderem aufgrund der
landespolitische Entscheidung einer Rückkehr zum
neunjährigen Bildungsgang an Gymnasien (G9) im
Rahmen des 13. Schu lrechtsänderungsgesetztes
Nordrhein-Westfalen und zwischenzeitlicher Anpas-
sungen der zu erwartenden Einwohner*innenzahlen
in den geplanten großen neuen Wohnbaugebieten
nach oben war der festgestellte Bedarf an neuen
Schulen bzw. Schulgebäuden auf 46 erhöht worden.
Zudem war die Notwendigkeit von Ad -hoc-Lösun-
gen im Schulbau, insbesondere zur Reduzierung
bzw. Vermeidung von Mehrklassenbildungen an
den Kölner Gymnasien begründet worden. Für
schnelle Lösungen zur Überbrückung des Zeit-
raums bis zur Fertigstellun g von Erweiterungsbau-
maßnahmen oder der Inbetriebnahme neuer Schul-
gebäude waren Mobil- oder Interimsbauten als Mit-
tel der Wahl identifiziert worden.
2020
„Fortschreibung der Schul-
entwicklungsplanung 2020“
(0418/2020)
Nachdem die Ergebnisse einer neuen kleinräumi-
gen städtischen Bevölkerungsprognose bis 2030
am 04.12.2019 veröffentlicht worden war en, legte
die Verwaltung – wie 2018 schon angekündigt –
eine weitere Fortschreibung der Schulentwicklungs-
planung vor. Diese baute in wesentlichen Teilen auf
die erst kurz vorher beschlossene Vorgängerin auf,
die Ergebnisse wurden jedoch auf der Grundlage
neuer Zahlen und neuer Entwicklungen abgesichert,
aktualisiert und teilweise angepasst. Es wurde nun-
mehr ein Bedarf an 54 neuen Schulen/ Schulgebäu-
den festgestellt. Als Ziel war ausgegeben worden, in
einem ersten Schritt 3 neue Gesamtschulen und 3
neue Gymnasien bis zum Schuljahr 2023/24 vorge-
zogen an den (Interims -)Start zu bringen und bis
zum Schuljahr 2025/26 weitere 3 neue Gesamt-
schulen und 3 Gymnasien. Für di e Grundschulen
war ein Bedarf an Überbrückungslösungen bis zum
Start der (teils schon länger geplanten) neuen
Grundschulen sowie das „Schnüren“ eines Schul-
baupaketes Grundschulen festgestellt worden. Der
Rat der Stadt Köln hat die „Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung 2020“ am 18.06.2020
beschlossen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
9
Als Fazit ergibt sich: Die stark steigenden Bedarfe sind frühzeitig erkannt, kommuniziert und
in ausführlichen Planungsberichten von 2011 bis 2020 ausgewiesen worden. Die im Zeitver-
lauf ansteigenden Bedarfsfeststellungen an neuen Schulen bzw. Schulgebäuden und Erwei-
terungsbaumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Schulraumkapazitäten ergaben sich vor
dem Hintergrund jeweils vorliegender neuer Erkenntnisse im Rahmen von neuen kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognosen, im Zusammenhang mit schulrechtlichen Veränderungen und/
oder Planungen von (großen) neuen Wohnbaugebiete in Köln. Es lag und liegt damit mit Blick
auf die sehr prekäre Schulplatzsituation in den letzten Jahren in Köln weniger ein Erkenntnis-
problem vor, sondern vielmehr ein Umsetzungsproblem, dass mit dem Begriff „ Schulbaunot-
stand“ auf den Punkt gebracht wurde. Die Vielzahl an Schulbaumaßnahmen zur Schaffung
zusätzlicher Schulplätze und die gleichzeitige Umsetzung erforderlicher Sanierungen b este-
hender Schulen stellten eine komplexe Herausforderung dar, der mit diversen Beschleuni-
gungspaketen für den Schulbau immer besser begegnet werden kann,
1.3. Inhaltlicher Aufbau des Fortschreibungsberichts
Nachdem vorgehend Hintergrund und Ziele der vorliegenden Fortschreibung der Schulent-
wicklungsplanung Köln 2023 skizziert wurden, soll in Kapiteln 2 und 3 auf Ergebnisse und
Implikationen erstens der neuen städtischen Bevölkerungsprognose mit kleinräumigen Vo-
rausberechnungen bis 2035 und zweitens der Elternbefragung zur Schulwahl „von 4 nach 5“
abgestellt werden. Kapitel 4 nimmt aktualisierte Bedarfsfeststellungen zur kurz -, mittel- und
langfristigen Realisierung von Schulbaumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze
vor. In Kapitel 5 werden ausgewählte qualitative Herausforderungen der Kölner Schul - und
Bildungslandschaft beleuchtet und Lösungen aufgezeigt. Kapitel 6 widmet sich dem Thema
des Schulbaus. Es adressiert die laufenden Schulbaupakete sowi e die priorisierende Schul-
baumaßnahmenliste. Kapitel 7 gibt einen kurzen Gesamtüberblick über die Maßnahmen, die
zur Realisierung weiterer Schulplatzkapazitäten schulentwicklungsplanerisch vorgesehen
sind. Es handelt sich hierbei um neue Schulen bzw. Schul gebäude und um Erweiterungen
bestehender Schulen, für die ein Bedarf sehr häufig schon in den vorgehenden Schulentwick-
lungsplanungen festgestellt worden war. In Kapitel 8 sollen dann alle diese Maßnahmen sowie
weitere, ergänzende Handlungsoptionen und Einschätzungen der Schulentwicklungsplanung
differenziert nach Stadtbezirken dargestellt und erörtert werden. Schließlich gibt Kapitel 9 ei-
nen Ausblick auf das weitere Vorgeh en auf der Grundlage der vorliegenden Fortschreibung
der Schulentwicklungsplanung Köln 2023. Es wird auf den weiteren Dialog mit Schulen und
Bezirksvertretungen sowie auf die Vorbereitung weiterer konkreter Beschlüsse zu einzelnen
schulentwicklungsplanerischen Maßnahmen im Rahmen der vorliegenden Planung eingegan-
gen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
10
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
11
(2) Neue städtische Bevölkerungsprognose
2.1. Ergebnisse der neuen stadtweiten Bevölkerungsprognose bis 2050
Die Ende 2022 veröffentlichte, neue städtische Bevölkerungsprognose nimmt für die Zukunft
ein weiteres Wachstum an (vergleiche "Kölner Statistische Nachrichten 14/2022: Bevölke-
rungsprognose für Köln 2022 bis 2050 - Mit kleinräumigen Berechnungen bis 2035"). Aus-
gangspunkt der städtischen Bevölkerungsvorausberechnung ist das Jahr 2021 (Stand:
31.12.2021) mit einem Bevölkerungsbestand von 1.072.306 Personen mit Hauptwohnsitz in
Köln. Bis zum Jahr 2050 wird in der sogenannten Basisvariante dieser Prognose, in der die
durchschnittlichen Entwicklungen bei Geburten und Wanderungen im Referenzzeitraum, also
in den Jahren 2012 bis 2021, auch für die Zukunft angenommen werden, eine Bevölkerungs-
zunahme um 38.100 Personen (+ 3,6%) auf 1.110.400 Personen vorausberechnet.
Die kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung (hier Basisvariante) reicht bis zum Jah r
2035. Stadtbezirke mit starker Bevölkerungszunahme wie Rodenkirchen (+ 9,9%) und Chor-
weiler (+ 8,7%) profitieren von großen Wohnbauprojekten wie Parkstadt Süd im Stadtbezirk
Rodenkirchen (geplant ca. 2.800 Wohneinheiten bis 2035) und Kreuzfeld in Chorwei ler (ge-
plant ca. 3.000 Wohneinheiten bis 2035). Neben der Basisvariante liegen acht weitere Varian-
ten vor, die mit variierenden Zuzügen (konstante, abnehmende, zunehmende) aus Deutsch-
land und dem Ausland rechnen. Zusammen bilden alle neun Varianten einen m öglichen Ent-
wicklungskorridor ab, in dem sich die Bevölkerungsentwicklung in den nächsten Jahren wahr-
scheinlich bewegen wird.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
12
2.2. Schülerzahlenerwartung nach kleinräumiger Bevölkerungsprognose bis 2035
Für die Bevölkerungszahlen der Kinder und Jugendlichen ergeben sich in gesamtstädtischer
Betrachtung folgende Perspektiven bis 2035:
Die Zahl der 6- bis unter 10-Jährigen (Kinder im Grundschulalter) in Köln ist von 2010
bis 2021 von rund 33.800 um 4.700 auf rund 38.500 angestiegen. Der prozentuale Zu-
wachs betrug rund 14%. Die neue Bevölkerungsprognose rechnet gesamtstädtisch von
2021 bis 2023 zunächst mit einem weiteren deutlichen Anstieg um rund 1.300 Kinder im
Grundschulalter (weitere plus rund 3%) auf rund 39.800. In 2023 liegt die Zahl der Kinder
im Alter von 6 bis unter 10 Jahren damit rund 17% höher als 2010. Bis 2035 sinkt die
Zahl ab 2024 sukzessive auf voraussichtlich rund 37.700. Dann liegt die Zahl der Kinder
im Grundschulalter noch um rund 3.900 oder 12% höher als 2010.
Die Zahl der 10- bis unter 16-Jährigen (Kinder und Jugendliche im Alter der Sekundar-
stufe I) in Köln ist von 2010 bis 2021 von rund 51.900 um rund 4.200 auf 56.100 ange-
stiegen, der prozentuale Zuwachs betrug 8%. Die neue Bevölkerungsprognose rechnet
gesamtstädtisch von 2021 bis 2029 zunächst mit einem weiteren kontinuierlichen An-
stieg um rund 2.700 auf rund 58.800 Kinder und Jugendliche in dieser Altersgruppe (wei-
tere plus 5 %). In 2029 wird die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Alter von 10 bis
unter 16 Jahren damit rund 13% höher liegen als 2010. Ab 2029 und bis 2035 wird die
Zahl sukzessive auf rund 56.200 sinken, also auf fast genau die gegenwärtige Bevölke-
rungszahl dieser Altersgruppe. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Alter der Se-
kundarstufe I läge dann (wieder) rund 4.300 oder 8% höher als 2010.
Für die Schulentwicklungsplanung ist insbesondere die zukünftige Entwicklung der Zahl der
Erstklässler*innen und die E ntwicklung der Zahl der Fünftklässler*innen ein entscheidender
Planungsparameter. Im Folgenden werden hierzu zu Informationszwecken die gesamtstädti-
schen Prognosewerte ausgewiesen. Der konkreten Maßnahmenplanung auf stadtbezirklicher
und Stadtteilebene liegen kleinräumige Analysen zu Erstklässler*innen und Fünftklässler*in-
nen in der Zukunft zugrunde, die in den weiteren Kapiteln adressiert werden.
Auf gesamtstädtischer Ebene zeigt sich, dass die Zahl der Erstklässler*innen in Köln,
die bis zum Schuljahr 2013/14 noch unter 9.000 lag, aktuell bei einem Spitzenwert von
deutlich mehr als 10.000 liegt. Bis zum Schuljahr 2026/27 ist von kontinuierlichem Ab-
sinken auf rund 9.500 auszugehen. Nach einer zwischenzeitlichen Spitze in 2027/28 mit
knapp 10.000 pendelt sich die Zahl der Erstklässler*innen in den Folgejahren bis 2035
auf rund 9.500 ein.
Die Gesamtzahl der Fünftklässler*innen in Köln liegt – nach einem deutlichen Anstieg in
der Vergangenheit – bei gegenwärtig rund 9.200. Sie wird auf voraussichtlich rund 9.700
im Schuljahr 2026/27 ansteigen und danach absinken. Nach einer zwischenzeitlichen
Spitze in 2031/32 mit rund 9.500 pendelt sich die Zahl der Fünftklässler*innen bis 2035
auf knapp 9.000 ein.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
13
Für die Schulentwicklungsplanung sind kleinräumige Prognoseergebnisse von entscheidender
Bedeutung. Die vorgehend dargestellten, gesamtstädtischen Entwicklungen mit Blick auf Kin-
der und Jugendliche im schulrelevanten Alter stellen sich auf der Ebene von Stadtteilen und
Stadtbezirken höchst unterschiedlich dar. Im Folgenden soll zunächst auf die kleinräumige
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
14
Entwicklung der Zahl der 6- bis unter 10-Jährigen und damit auf die Kinder im Grundschulalter
in Köln fokussiert werden. Betrachtet wird der Zeitraum von 2010 bis 2035, um einen Überblick
über die Gesamtdynamik auf Stadtteilebene in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zu er-
halten und gleichzeitig die langfristige Perspektive zu erkennen.
Die grafischen Darstellungen verdeutlichen, dass die Zahl der Kinder im Grundschulalter
vor allem in den Stadtteilen Rodenkirchen, Widdersdorf, Sülz, Nippes und Ostheim bis
2021 sehr deutlich angestiegen ist. Für alle genannten Stadtteile ist nunmehr mit Blick
auf den Prognosehorizont 2035 langfristig von Rückgängen auszugehen, die in Widders-
dorf und Nippes voraussichtlich sehr deutlich, in Rodenkirchen, Sülz und Ostheim eher
moderat ausfallen werden.
Für einige Stadtteile ergeben sich sowohl für den Zeitraum von 2010 bis 2021 in der Ist-
Entwicklung als auch im Zeitraum von 2021 bis 2035 nach der kleinräumigen Prognose
kaum oder keine Veränderungen in den Zahlen der Grundschulkinder. Das betrifft zum
Beispiel Altstadt-Nord und Godorf, Riehl und Volkhoven/Weiler sowie Gremberghoven
und Höhenberg.
Für eine Reihe von Stadtteilen ist gerade mit Blick auf den zukünftigen, kleinrä umigen
Prognosezeitraum von 2021 bis 2035 mit sehr starken Zuwächsen bei den Grundschul-
kindern zu rechnen, während sich die vorgehende Entwicklung bis 2021 im Vergleich
moderater darstellte. Der Grund liegt häufig insbesondere in der geplanten oder in Um-
setzung befindlichen Realisierung neuer (großer) Wohnbaugebiete bzw. wohnbaulichen
Verdichtungen in Verbindung mit einem entsprechenden Familienzuzug. Beispielhaft
sind hier die Stadtteile Raderberg, Blumenberg (inklusive der Siedlungsentwicklung
Kreuzfeld) und Mülheim zu nennen.
Die Schulentwicklungsplanung reagiert auf diese Entwicklung mit der Bedarfsfeststel-
lung für neue Grundschulen und Erweiterungen bestehender Grundschulen. Wie schon
in der Fortschreibung d er Schulentwicklungsplanung 2020 (aufbauend auf Planungen
von 2018, 2016 und 2012) ausgewiesen, sah die Verwaltung zu diesem Zeitpunkt min-
destens 30 neue Grundschulen (bzw. Grundschulgebäude) in Köln vor, von denen die
ersten, teils im Interim schon an den Start gegangen sind. Mit der vorliegend en Schul-
entwicklungsplanung 2023 ist die Zahl der erforderlichen Grundschulen anzupassen
(siehe Kapitel 7). Dies hat erstens mit Erkenntnissen aus der neuen kleinräumigen Be-
völkerungsprognose zu tun, zweitens mit neuen W ohnungsbauplanungen. Die Fort-
schreibung der Bedarfe berücksichtigt die in den vergangenen Jahren in Betrieb gegan-
genen Schulen / Schulgebäude.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
15
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
16
Betrachtet man nunmehr die kleinräumige Entwicklung der Zahl der 10- bis unter 16-Jährigen,
das sind Kinder und Jugendliche im Alter der Sekundarstufe I weiterführender Schulen, dann
zeigen sich in einer teilräumlichen Differenzierung auch hier unterschiedliche Dynamiken in
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
17
den Stadtteilen und Stadtbezirken. Wieder soll nachfolgend der Zeitraum von 2010 bis 2035
betrachtet und insbesondere die langfristige Perspektive in den Blick genommen werden.
Die Grafiken zeigen, dass die Zahl der 10- bis unter 16-Jährigen bis 2021 unter anderem
in den Stadtteilen Neustadt -Süd, Rodenkirchen, Sülz, Junkersdorf, Nippes, Kalk,
Ostheim, Mülheim und vor allem Widdersdorf stark gestiegen ist. Gleichzeitig sind nun-
mehr bis 2035 in allen genannten Stadtteilen moderate Rückgänge zu erwarten, bis auf
Rodenkirchen und Mülheim, wo die Zahl der 10 - bis unter 16-Jährigen mit den großen
neuen Wohnbaugebieten auch in Zukunft stark steigen wird.
In den Stadtteilen Rondorf und Blumenberg war es bis 2021 zu Rückgängen bei den
Kindern und Jugendlichen im Alter der Sekundarstufe I gekommen. Bis 2035 wird ihre
Zahl nunmehr aufgrund der Planungen der Wohnbaugebiete Rondorf -Nordwest und
Kreuzfeld voraussichtlich sehr stark ansteigen.
Die Schulentwicklungsplanung begegnet dieser Herausforderung mit der Bedarfsfeststellung
für neue weiterführende Schulen (siehe Kapitel 7) und außerdem einer Vielzahl von Erweite-
rungen bestehender Schulen. Für die neuen Schulen sind in der Regel neue Schulgebäude
erforderlich. Meist muss der Start in einem Interimsgebäude erfolgen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
18
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
19
2.3. Schulplatzbedarfe in großen neuen Wohnbaugebieten
Die Ergebnisse der kleinräumigen Bevölkerungsprognose sind für die Schulentwicklungspla-
nung eine zentrale Basis zur Kalkulation zukünftiger Bedarfe an Schulinfrastruktur. Bei der
Betrachtung insbesondere großer neuer Wohnungsbaugebiete ergeben sich unterschiedliche
Zielperspektiven und methodische Herangehensweisen von St atistiker*innen und Schulent-
wicklungsplaner*innen, die sich wechselseitig ergänzen. Während die Bevölkerungsprognose
durchschnittliche Entwicklungen unter sonst gleichen Bedingungen in die Zukunft fortschreibt,
hebt Schulentwicklungsplanung in großen Wohnungsbaugebieten auf maximal mögliche Ent-
wicklungen ab und leitet daraus Schulplatz - und Schulraumbedarfe ab . Auf diese Weise
spannt sich für die großen neuen Wohnungsbaugebiete ein Möglichkeitsraum von Minimum
und Maximum an geschätzten Kinder- und Jugendzahlen bzw. infrastrukturellen Bedarfen ab.
In der kleinräumigen Bevölkerungsprognose sind neue Wohnungsbaugebiete auf der Grund-
lage aktueller Planungsstände einberechnet. Dabei werden ausdrücklich keine Prognosen für
die einzelnen Wohnungsbaugebiet e erstellt. Vielmehr werden diese bei der Vorausberech-
nung der Bevölkerungsentwicklung in den Stadtteilen, in denen sie verortet sind, berücksich-
tigt. Dabei spielt die geschätzte Zahl der neuen Bewohner*innen in den Wohnungsbaugebie-
ten eine Rolle und ihre Zuordnung nach Bezugsphasen bzw. Bauabschnitten in den jeweiligen
Prognosejahren. Für die Kalkulation der Einwohnerentwicklung der Stadtteile differenziert
nach Altersjahren und -gruppen werden durchschnittliche Entwicklungen von Altersstrukturen
in einem Referenzzeitraum von 2012 bis 2021 zugrunde gelegt. Die Prognose nimmt also auf
der Grundlage der Vergangenheit Fortschreibungen in die Zukunft vor. Sie beschreibt eine
zukünftige Entwicklung unter sonst gleichen Bedingungen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
20
Gleichzeitig verändern insbesondere große Neubaugebiete die Dynamik von teilräumlichen
Einwohnerentwicklungen und stoßen Prognosen hier naturgemäß an ihre Grenzen. Schulent-
wicklungsplanung und Jugendhilfeplanung sehen sich bei neuen Wohnbaugebieten der kom-
plexen Herausforderung gegenüber, zu einem sehr frühen Zeitpunkt auf der Grundlage unge-
fährer Zahlen zu den geplanten neuen Wohneinheiten und zu den geschätzten Gesamtein-
wohner*innen Bedarfe für die von Anfang an zu berücksichtigende Schul - und Bildungsinfra-
struktur anzumelden, damit entsprechende Flächen für neue Kindertageseinrichtungen, Schu-
len, Spielplätze und Jugendangebote gesichert und entwickelt werden. Die Bildungsplanung
greift für solche Planungen auf sogenannte „Referenzgebiete“ zurück. Auf der Grundlage von
Analysen der tatsächlich beobachteten Entwicklung der Zahl von Kindern und Jugendlichen in
einer Reihe von großen Wohnungsbaugebieten, die in der jüngeren Vergangenheit entstanden
sind, nimmt sie Ableitungen für zukünftige große Wohnungsbaugebiete vor. Betrachtet wurde
dafür in 2017 die Entwicklung in den Wohnungsbaugebieten Widdersdorf-Süd, Eisenbahnaus-
besserungswerk Nippes, Madausgelände, CFK-Gelände und Ossendorfpark. Es zeigten sich
vergleichbare Entwicklungsbilder, nach denen
die Erstbezugsphasen der (unterschiedlichen Bauabschnitte der) Wohnbaugebiete bis
zum Erreichen der vorläufig abschließenden Gesamteinwohnerzahlen mit rund 10 Jah-
ren recht langgestreckt sind;
die Bedarfe an Bildungsinfrastruktur mit den zuziehenden Kindern (in Bauabschnitten)
zunächst sukzessive ansteigen, einen Höchstwert erreichen und dann kontinuierlich wie-
der sinken. Dabei ergeben sich zum einen mehrjährig Höchstwerte von Kindern und Ju-
gendlichen in bestimmten Altersgruppen , zum anderen v erschieben sich Bedarfe im
Zeitverlauf mit der weiteren Alterung der häufig im Kleinkindalter hinzugezogenen Kinder
tendenziell von Kindertagesbetreuung über Grundschulbildung nach Schulbildung an
weiterführenden Schulen und Jugendförderung;
die Größenordnungen bestimmter Altersjahre oder Altersgruppen der unterschiedlichen
Wohnbaugebiete in einem engen Korridor liegen, sie also vergleichbar sind, z.B. zu ei-
nem bestimmten Zeitpunkt rund 2,5% der neuen Bewohner*innen 6 Jahre alt und damit
im Einschulungsalter sind.
Die Bildungsplanung hebt bei ihren Anmeldungen für neue Kindertageseinrichtungen, Schu-
len, Spielplätze und Jugendangebote ausdrücklich auf die zu erwartenden (mehrjährigen) Be-
darfsspitzen ab und bittet gleichzeitig um möglichst modulare und flexible bauliche Umsetzung.
Die folgenden Tabellen geben eine Übersicht über eine Auswahl geplanter neuer Stadtquar-
tiere in Köln, ihre Größenordnungen und die auf der Grundlage von Realerfahrungen abgelei-
teten Bedarfe an Bildungsinfrastruktur.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
21
Neue Stadt-
quartiere
Gesamt-
fläche
in ha
Anzahl
Wohn-
ein-
heiten
(WE)
Anzahl
Be-
wohner
*-innen
(BW =
WE x
2,3)
maximaler,
teils
temporärer
Bedarf Kita*
Grund-
schulen im
neuen Stadt-
quartier**
weiter-
führende
Schulen im
neuen Stadt-
quartier**
Spiel-,
Bewegungs-,
Aktions-
flächen für
Kinder +
Jugendl.
(BW x 2,0 =
qm)
Jugend-
angebote,
Jugend-
einrich-
tungen
11-16 Kitas 2 Grund-
schulen
1 Gesamt-
schule
64 Gruppen 7 Züge 6/5 Züge
1.100 Plätze
für Kinder
u. 6 Jahren
161 Plätze
Eingangs-
klassen
162 Plätze
Eingangs-
klassen
11-16 Kitas 2 Grund-
schulen
1 Gesamt-
schule
64 Gruppen 8 Züge 4/4 Züge
1.100 Plätze
für Kinder
u. 6 Jahren
184 Plätze
Eingangs-
klassen
108 Plätze
Eingangs-
klassen
7-11 Kitas 1 Grund-
schule
1 Gesamt-
schule***
44 Gruppen 5 Züge 4/4 Züge
750 Plätze
für Kinder
u. 6 Jahren
115 Plätze
Eingangs-
klassen
108 Plätze
Eingangs-
klassen
7-11 Kitas 3 Grund-
schulen 2 Schulen
44 Gruppen 7 Züge 8/x Züge
750 Plätze
für Kinder
u. 6 Jahren
161 Plätze
Eingangs-
klassen
216 Plätze
Eingangs-
klasen
*****
Parkstadt-
Süd 115,0 4.348 10.000 20.000
Mülheim-
Süd 46,0 4.500 10.350 20.700
Deutzer
Hafen 37,7 3.000 6.900 13.800
Kreuzfeld 80,0 3.000 6.900 13.800
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
22
Neue Stadt-
quartiere
Gesamt-
fläche
in ha
Anzahl
Wohn-
ein-
heiten
(WE)
Anzahl
Be-
wohner
*-innen
(BW =
WE x
2,3)
maximaler,
teils
temporärer
Bedarf Kita*
Grund-
schulen im
neuen Stadt-
quartier**
weiter-
führende
Schulen im
neuen Stadt-
quartier**
Spiel-,
Bewegungs-,
Aktions-
flächen für
Kinder +
Jugendl.
(BW x 2,0 =
qm)
Jugend-
angebote,
Jugend-
einrich-
tungen
3-5 Kitas 2 Grund-
schulen
1 Gym-
nasium
19 Gruppen 6 Züge 4/6 Züge
325 Plätze
für Kinder
u. 6 Jahren
138 Plätze
Eingangs-
klassen
108 Plätze
Eingangs-
klassen
4-6 Kitas 1 Grund-
schule
25 Gruppen 4-5 Züge
425 Plätze
für Kinder
u. 6 Jahren
115 Plätze
Eingangs-
klassen
* auf der Grundlage von Erfahrungen mit Referenzgebieten, Umsetzung: Kita integriert in Wohnungsbau
flexibler Modulbau, teils alternativ (Groß-)Tagespflege denkbar
** bei Beachtung der bestehenden und geplanten Infrastruktur in angrenzenden Stadtquartieren
*** außerhalb des neuen Stadtquartiers: Im Hasental
**** Versorgung des neuen Stadtquartiers u.a. durch Gesamtschulen Vogelsang
*****
***** mobile Jugendangebote, z.B. Treffpunkte im öffentlichen Raum sind in den Spiel-; Bewegungs-
und Aktionsflächen mitgedacht - kleine Jugendeinrichtungen und Jugendangebote werden integriert in
den Wohnungsbau mitgedacht, ggf. teils Anschlussnutzung von Räumen, die temporär für Kitas genutzt
werden - zudem: Stärkung der Jugendinfrastruktur in angrenzenden Stadtquartieren beabsichtigt.
Perspektivisch ist die Einführung einer geeigneten Bedarfsbemessung für Angebote der (Offenen)
Kinder- und Jugendarbeit für die kommunale Kinder- und Jugendförderplanung vorgesehen. Die
konkrete Ausgestaltung bleibt einer im Rahmen bezirksbezogener Planungen festgestellten
quantitativen und qualitativen, systematischen Bedarfsanalyse vorbehalten.
5.980
Max-Becker-
Areal 17,3 1.700 3.910 7.820****
Rondorf-
Nordwest 68,6 1.300 2.990
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
23
2.4. Fazit zu zukünftiger Bevölkerungsentwicklung und schulischen Bedarfen
Festzuhalten bleiben an dieser Stelle folgende wichtige Erkenntnisse, die für die vorliegende
Schulentwicklungsplanung von hoher Relevanz sind:
Nachdem die vorvorletzte, kleinräumige städtische Bevölkerungsprognose von 2015 mit-
tel- und langfristig weiter sehr stark ansteigende Kinder - und Jugendlichenzahlen vo-
rausberechnete, sah die Prognose 2019 perspektivisch leicht sinkende und sieht die
Prognose 2022 perspektivisch stärker sinkende Zahlen voraus.
Die Bevölkerungsprognose kalkuliert Kinder- und Jugendlichenzahlen in großen neuen
Wohnbaugebieten, indem durchschnittliche Entwicklungen der Vergangenheit in die Zu-
kunft fortgeschrieben werden, während die Schulentwicklungsplanung auf der Grund-
lage von Erfahrungen mit anderen Wohnbaugebieten auf die zu erwartenden, mehrjäh-
rigen maximalen Bedarfe abstellt.
Werden vor diesem Hintergrund bei der Vielzahl der schon realisierten und projektierten neuen
Schulplätze durch Neubauten und Erweiterungen langfristig Schulen in Köln leer stehen? Nach
Einschätzung der Schulentwicklungsplanung nein, allerdings unter der Voraussetzung, dass
in der Zukunft – wenn sich die Prognosen bestätigen – Neu- und Nachjustierungen der Kölner
Schullandschaft erfolgen. Dazu könnten zukünftig z.B. in längerfristiger Perspektive gehören:
Rücknahme an Zügigkeitserweiterungen an einzelnen Schulen, z.B. an Gesamtschulen
von 8 auf 6 in der Sekundarstufe I, mit ergänzender Teilnutzung von Räumen für weitere
Bildungsbedarfe oder Quartierszwecke sowie Absenkung von Klassengrößen.
Standortaufgabe (general-)sanierungsbedürftiger, maroder Schulen und Flächen - bzw.
Gebäudenutzung für andere städtische Bedarfe und Zwecke.
Aufgabe von suboptimalen Teilstandortlösungen von Schulen, Standortwechsel beste-
hender Schulen, langfristige Entmietung von zugesetzten Schulgebäuden.
Diese längerfristige Perspektive ist zugegeben angesichts der in der Vergangenheit stark ge-
stiegenen und kurz- und mittelfristig noch steigenden Schüler*innenzahlen verbunden mit ak-
tuellen Schulplatznot schwer zu denken. Sie ist aber folgerichtige Konsequenz des Umstandes
langfristig ggf. wieder (stärker) sinkender Schüler*innenzahlen, jüngst ad hoc umgesetzter
Nachverdichtungen an Schulen zur Begegnung aktueller Notsituationen, notwendigerwei se
mehrjähriger Vorlaufzeiten projektierter bzw. in Umsetzung befindlicher Schulbaumaßnahmen
(mit Blick auf Wohnbaugebiete und teils auf Grundlage älterer Bevölkerungsprognosen) sowie
insbesondere auch der „Unwucht“ im Kölner Schulsystem, die Schulformen der Sekundarstufe
betreffend. Letztere drückt sich aus in den in den Eingangsklassen stark nachgefragten Schul-
formen Gymnasium und Gesamtschule und den weniger bzw. kaum nachgefragten Schulfor-
men der Realschule bzw. Hauptschule. Wenn zukünftig deutlich meh r Gymnasien und Ge-
samtschulen in Köln bestehen werden, wird der Druck auf die Schülerzahlen vor allem der
bestehenden Hauptschulen weiter ansteigen und werden Folgelösungen (Teilstandortlösun-
gen oder Standortaufgaben) notwendig.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
24
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
25
(3) Elternbefragung zur Schulwahl
3.1. Wesentliche Ergebnisse der Elternbefragung 2022
Die Schulverwaltung hat 2021 das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung
(WIB) der Bergischen Universität Wuppertal mit der Durchführung einer Elternbefragung zur
Schulwahl im Übergang von der Primar- in die Sekundarstufe beauftragt. Ziel der Elternbefra-
gung war es, mehr über die Motive und Einstellungen Kölner Eltern hinsichtlich ihres Schul-
wahlverhaltens und ihren Blick auf die Kölner Schullandschaft zu erfahren, um die kommunale
Schulentwicklungsplanung zu unterstützen. Die Durchführung erfolgte im Januar 2022 als On-
line-Befragung mit dem Titel „von4nach5“, an der sich 6.476 Eltern von Grundschulkindern
aller Klassen in Köln beteiligten. Dies entspricht knapp 16% der Schüler*innen an öffentlichen
und privaten Grund- und Förderschulen. Zuletzt war 2012 eine großangelegte Elternbefragung
im Schulbereich durchgeführt worden. Für den vollständigen Bericht zur Befragung 2022 siehe
bitte Session 3488/2022; im Folgenden werden ausgewählte, zentrale Ergebnisse aufgegrif-
fen.
Ergebnis 1: Hohe Bildungsaspiration
Mithilfe der Befragung 2022 konnte nachgewiesen werden, dass Kölner Eltern bereits zu ei-
nem frühen Zeitpunkt hohe Erwartungen an das zu erreichende Bildungsniveau ihrer Kinder
haben. Insgesamt strebt mehr als die Hälfte aller Eltern (54%) für ihr Kind die Allgemeine
Hochschulreife als Schulabschluss an. Von den Eltern der Viertklässler*innen wollen 59% ein
Gymnasium und 30% eine Gesamtschule beim Übergang anwählen, weitere 9% favorisieren
die Schulform Realschule.
Schulformwahl der Kölner Eltern – insgesamt und nach Jahrgangsstufe
Ergebnis 2: Einflussfaktor Stadtbezirk
Bei der Schulformwahl unterscheiden sich die Präferenzen der Eltern in den verschiedenen
Stadtbezirken mitunter deutlich. Beispielsweise erhält die Schulform Gymnasium in Lindenthal
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
26
einen Zuspruch von 79% der Eltern, hingegen in Chorweiler und Mülheim von 46%. Auch der
Wunsch nach der Schulform Gesamtschule variiert stellenweise immens: Während 22% der
Eltern in Porz di e Gesamtschule anwählen möchten, sind dies in Ehrenfeld 38% der Eltern.
Zwangzigmal mehr Eltern in Porz möchten ihr Kind an einer Realschule anmelden als in Ro-
denkirchen. Während die Schulform Hauptschule für Eltern aus Ehrenfeld laut Befragung über-
haupt nicht attraktiv ist, äußern 4% der Kalker Eltern den ausdrücklichen Wunsch, ihr Kind dort
anzumelden.
Ein naheliegender Einflussfaktor hierbei ist die historisch gewachsene Qualität und Quantität
des Schulangebots, das im jeweiligen Stadtbezirk zur Verfügung steht. Hier zeichnet sich auch
die Bedeutung der Wohnortnähe der angewählten Schule / Schulform für die Eltern deutlich
ab. Außerdem spielen unterschiedliche soziale Lagen der Eltern in den Stadtbezirken eine
Rolle.
Schulformwahl der Kölner Eltern – 4. Jahrgangsstufe, nach Stadtbezirk
Ergebnis 3: Einflussfaktor Schulweg
Tatsächlich ist der Schulweg neben der wahrgenommenen Qualität der Lehrkräfte, der ange-
botenen Schulabschlüsse, dem Wunsch und Leistungsniveau des Kindes sowie des sozialen
Umfelds der Schule eines der Top-Sechs-Kriterien für Eltern bei der Schulwahl. 70% der Eltern
finden den Schulweg wichtig bis sehr wichtig bei der Wahl der weit erführenden Schule. Die
Länge des Schulwegs kann damit ein Entscheidungskriterium für oder gegen die Anwahl einer
Schule sein. Wie stark der Einfluss dieses Faktors ist, zeigt sich in dem Befragungsergebnis,
dass Schüler*innen beim Wechsel auf die weiterführende Schule schulformunabhängig eine
starke Tendenz dazu haben, im eigenen Stadtbezirk zu verbleiben und eine noch stärkere
Tendenz dazu, die Rheinseite zum Erreichen der Schule nicht zu wechseln. Der Rhein muss
als natürliche Barriere bei der Anwahl einer weiterführenden Schule angesehen werden.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
27
Kriterien für die Schulwahl – (sehr) wichtig bis (sehr) unwichtig
Eine Ausnahme bildet der Stadtbezirk Innenstadt. Er ist de r einzige Stadtbezirk Kölns, der
mehr Schüler*innen aus anderen Stadtbezirken aufnimmt, als er abgibt. Wie sich die Schü-
ler*innen-Ströme weiterführender Schulen zwischen den Kölner Stadtbezirken insgesamt ver-
teilen, zeigt das folgende Modell:
Übergänge von den öffentlichen Grundschulen nach abgebendem und aufnehmendem Stadtbezirk im Sj. 21/22
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
28
3.2. Anmeldepräferenzen der Eltern nach Elternbefragungen 2022 und 2012
Die folgende Tabelle gibt unter anderem eine Gesamtübersicht über die Ergebnisse der El-
ternbefragungen 2022 und 2012 zu den Antworten der Eltern von Viertklässler*innen auf die
Frage, an welcher Schulform sie ihr Kind wunschgemäß voraussichtlich anmelden werden.
Zudem werden diese Ergebnisse mit dem letztendlich unter den gegebenen Bedingungen des
Schulangebots umgesetzten Wahlverhalten der Eltern kontrastiert, wobei dies an der Vertei-
lung der Fünftklässler*innen in Köln im Schuljahr 2021/22 abgelesen wird. Schließlich zeigt
die Übersicht auf, wie sich die Schulplätze gesamtstädtisch und in jedem einzelnen Stadtbezirk
aktuell auf die unterschiedlichen Schulformen verteilen.
Es ergeben sich folgende ausgewählte Erkenntnisse:
Bei einem Ergebnisvergleich der Elternbefragungen 2012 und 2020 zeigt sich, dass die
Präferenz der Eltern für Gymnasien und Gesamtschulen gesamtstädtisch weiter ange-
stiegen, für Realschulen gesunken und für Hauptschulen auf sehr niedrigem Niveau
gleichgeblieben ist. In den Stadtbezirken ergeben sich hierbei teils Unterschiede b zw.
gegenläufige Trends, z.B. ist im Stadtbezirk Kalk die Präferenz für Gymnasien (von 57%
auf 51%) gesunken und gleichzeitig die Präferenz für Gesamtschulen (von 21% auf 34%)
sehr stark angestiegen.
Der Vergleich einer (wohnortbezogenen) Auswertung des Schulbesuchs von Fünftkläss-
ler*innen im Schuljahr 2021/22 mit den Ergebnissen der Elternbefragung 2022 doku-
mentiert, dass stadtweite Präferenzen und Wünsche der Eltern bei Gymnasien und Ge-
samtschulen nicht in dem geäußerten Umfang tatsächlich umgesetzt wurden bzw. wer-
den können. Das liegt bei Gesamtschulen sicher an dem zu knappen Platzangebot, dass
sich in hohen Ablehnungszahlen dokumentiert. Stadtweit möchten 30% der Eltern ihr
Kind an einer Gesamtschule sehen, zuletzt besuchten 26% der Fünftklässler*innen eine
Gesamtschule. Bei Gymnasien – 59% wünschen sich einen Gymnasialplatz für ihr Kind,
50% der Fünftklässler*innen waren zuletzt Gymnasiast*innen – dürfte eine Rolle spielen,
dass ein grundsätzlich geäußerter Wunsch nicht immer tatsächlich in ein entsprechen-
des Anmeldeverhalten umgesetzt wird, ggf. gerade wenn die ausgesprochenen Schul-
formempfehlungen etwas Anderes nahelegen. In den Stadtbezirken liegen Präferenzen
für bestimmte Schulformen und Verteilung der Fünftklässler*innen nach Schulformen
teils relativ nah beieinander (z.B. Innenstadt und Lindenthal), teils ergeben sich aber
auch deutlichere Unterschiede (z.B. Kalk und Nippes), was darauf hindeutet, dass z.B.
in den beiden letztgenannten Stadtbezirken Elternpräferenzen für bestimmte Schulfor-
men ggf. am relativ schwierigsten umgesetzt werden können, ggf. weil das aktuelle schu-
lische Angebot nicht gut mit den Elternwünschen korrespondiert.
Blickt man auf das gesamtstädtische Schulplatzangebot nach Schulformen, dann zeigt
sich nicht überraschend, dass es – z.B. gemessen an den Elternpräferenzen nach Be-
fragung – aktuell zu wenig Gymnasial- und Gesamtschulplätze und zu viele Realschul-
und Hauptschulplätze gibt. Auch hier ergeben sich je nach Stadtbezirk interessante Un-
terschiede, z.B. sind 32% der Schulplätze in den Eingangsklassen der Sekundarstufe I
in Nippes Realschulplätze, wünschten sich aber nur 4% der Eltern in Nippes einen Re-
alschulplatz für ihr Kind . 16% der Schulplätze in Nippes sind Gesamtschulplätze, 34%
wünschen sich einen Gesamtschulplatz für ihr Kind.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
29
Elternbefragung 2012:
Anmeldewunsch der Eltern von
Viertklässler*innen (Angaben in
Prozent)
1/ Innenstadt
2/ Rodenkirchen
3/ Lindenthal
4/ Ehrenfeld
5/ Nippes
6/ Chorweiler
7/ Porz
8/ Kalk
9/ Mülheim
Stadt Köln
Gymnasium 59 61 72 49 53 42 57 57 46 55
Gesamtschule 30 31 20 34 31 37 19 21 35 28
Realschule 8 7 5 15 14 21 22 19 17 15
Hauptschule 2 1 1 1 1 0 1 1 1 1
Elternbefragung 2022:
Anmeldewunsch der Eltern von
Viertklässler*innen (Angaben in
Prozent)
1/ Innenstadt
2/ Rodenkirchen
3/ Lindenthal
4/ Ehrenfeld
5/ Nippes
6/ Chorweiler
7/ Porz
8/ Kalk
9/ Mülheim
Stadt Köln
Gymnasium 66 71 79 51 60 46 57 51 46 59
Gesamtschule 28 28 18 38 34 39 22 34 38 30
Realschule 5 0 2 11 4 14 20 11 16 9
Hauptschule 1 1 0 0 2 1 1 4 0 1
Fünftklässler*innen, die in den
jeweiligen Stadtbezirken
wohnen, besuchen in 2021/22
stadtweit folgende Schulformen
(Angaben in Prozent)
1/ Innenstadt
2/ Rodenkirchen
3/ Lindenthal
4/ Ehrenfeld
5/ Nippes
6/ Chorweiler
7/ Porz
8/ Kalk
9/ Mülheim
Stadt Köln
Gymnasium 64 54 78 45 53 37 44 36 37 50
Gesamtschule 25 35 17 27 17 36 23 25 35 26
Realschule 9 9 5 23 25 19 28 30 23 19
Hauptschule 1 1 0 6 5 7 4 8 4 4
Schulplätze (nach festgelegter
Zügigkeit und Richtfrequenz) im
Stadtbezirk verteilen sich
2023/24 wie folgt auf die
Schulformen (Angaben in Prozent)
1/ Innenstadt
2/ Rodenkirchen
3/ Lindenthal
4/ Ehrenfeld
5/ Nippes
6/ Chorweiler
7/ Porz
8/ Kalk
9/ Mülheim
Stadt Köln
Gymnasium 65 25 70 27 41 35 34 31 30 42
Gesamtschule 9 58 23 30 16 28 23 24 45 28
Realschule 14 17 7 34 32 18 31 28 18 21
Hauptschule 12 0 0 9 11 19 13 17 7 9
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
30
3.3. Implikationen für die Schulentwicklungsplanung bzw. Schulverwaltung
Anhand der Befragungsergebnisse lassen sich maßgebliche Leitprinzipien für die Schulent-
wicklungsplanung in Köln ableiten, die überwiegend bereits in den vergangenen Schulentwick-
lungsrahmenplanungen Anwendung gefunden haben und damit grundsätzlich Bestätigung fin-
den
1. Ausbau von Schulplätzen an Gesamtschulen und Gymnasien
Die schulentwicklungsplanerische Maßgabe, bei den erforderlichen neuen weiterführenden
Schulen auf die Schulformen der Gymnasien und Gesamtschulen zu setzen, findet nach Ein-
schätzung der Schulentwicklungsplanung in den Ergebnissen der Elternbefragung 2022 Be-
stätigung. Dabei klaffen das Angebot von und die Nachfrage nach Schulplätzen in Köln an
diesen Schulformen im Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I aktuell noch er-
heblich auseinander. Auch hierfür findet sich in der Elternbefragung eine starke, unabhängige
Bestätigung der bisherigen schulentwicklungsplanerischen Analysen, die seit 2012 erstens ein
quantitativ, im Zuge des starken Bevölkerungswachstums in Verbindung mit rasant steigenden
Schülerzahlen, deutlich zu geringes und zweitens qualitativ im Zuge einer Schulstruktur im
Wandel nicht bedarfsgerecht auf die Schulformen verteiltes Schulplatzangebot nachweist.
Hieraus wurde und wird der Bedarf an einer Vielzahl von Maßnahmen abgeleitet. Es gilt, neue
Schulen zu realisieren und bestehende Schulen zu erweitern sowie die mögliche Veränderung
der Schulform an ausgewählten, bestehenden Schulstandorten zu überprüfen. Entsprechend
finden nach Ansicht der Schulentwicklungsplanung die aktuell in Umsetzung und Vorbereitung
befindlichen „Stärkungspakete“ (Beschleunigungspakete) für Gymnasien und Gesamtschulen
in Verbindung mit temporären Ad -hoc-Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Schulen
durch Schulcontainer und Anmietungen eine nachhaltige Legitimation.
2. Motive der Eltern als Auftrag an die Kölner Schulentwicklung
Sehr entscheidend ist für Eltern bei der Wahl einer weiterführenden Schule erstens die wahr-
genommene innere Qualität von Schulen, ihr Ruf und Profil sowie die dort tätigen Lehrkräfte.
Zweitens wünschen sich Eltern für ihr Kind den bestmöglichen formalen Schulabschluss und
dabei ganz überwiegend den direkten Weg zum Abitur ohne Wechsel der Schule. Einschrän-
kend muss an dieser Stelle fo rmuliert werden, dass i nnere Strukturen von Schulen, also ihr
Mikroklima und die Q ualität der Lehre und Förderung, so genannte innere Schulangelegen-
heiten des Landes sind und sich daher dem Einfluss des kommunalen Schulträgers entziehen.
Gleichwohl können hierfür mittelbar förderliche Rahmenbedingungen durch den Schulträger
gewährleistet werden, die z. B. auf adäquate räumlich-gebäudliche Bedingungen abheben, auf
Digitalisierung und auf den Einsatz nicht-lehrenden Personals wie z.B. Schulsozialarbeiter*in-
nen. Die Schulverwaltung fühlt sich einerseits bestätigt und andererseits beauftragt, ihre Be-
mühungen zu zeitgemäßem und pädagogisch sinnvollem Schulbau (Clusterbauweise, Sanie-
rungen), Ausstattung mit W LAN, digitalen Schultafeln und digitalen Endgeräten sowie dem
Einsatz von Schulsozialarbeit entsprechend zu verstärken und dem Rat entsprechende Be-
schlüsse zur Entscheidung vorzulegen. Dabei stellt sich die Frage nach auskömmlichen Fi-
nanzierungsanteilen durch das Land in diesem Zusammenhang nachdrücklich. Maßgeblich für
die Schulentwicklungsplanung ist zudem der Aspekt, dass im Mix an Erwägungen der Eltern
die Wohnortnähe der Wunschschule bzw. Wunschschulform eine sehr große Rolle spielt.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
31
3. Wohnortnähe ist (mit) ausschlaggebend
Für Eltern spielt die Wohnortnähe der weiterführenden Schule ihres Kindes eine sehr wichtige
Rolle. In schulentwicklungsplanerischer Lesart ergeben sich aus diesem Befund folgende Ein-
schätzungen: Erstens – in Verbindung mit dem Befragungsergebnis, dass die Sichtweisen auf
die Schullandschaft je nach Stadtbezirk, in dem die Eltern und Kinder wohnen, variieren –
erscheint es richtig, dass die Schulentwicklungsplanung traditionell einen starken Akzent nicht
nur auf stadtweite, sondern insbesondere auch auf stadtbezirkliche Planungen wirft, der sich
vor allem in ausführlichen stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen in den Rahmenplänen zur
Schulentwicklungsplanung 2020, 2018, 2016 etc. dokumentiert. Zweitens sind bei der Gestal-
tung der Schullandschaft, besser gesagt der bezirklich orientierten Schullandschaften in Köln,
Standortfragen nach wie vor und eher noch stärker in den Blick zu nehmen. Das betrifft Fragen
nach Lagegunst von Schulstandorten im Sinne von räumlicher Nähe zu Wohnsiedlungen und
verkehrlicher Erreichbarkeit und auch die verkehrliche Gesamtsituation vor Ort. Für die Vertei-
lung von Grundschulen auf das Stadtgebiet gilt schon lange das Prinzip der kurzen Wege ,
welches noch stärker auch als bisher auf weiterführende Schulen übertra gen werden kann.
Die Schulentwicklungsplanung sieht sich vor diesem Hintergrund bestätigt, in den großen
neuen Wohnbaugebieten in Köln grundsätzlich immer auch ein für die jeweils erwartete Zahl
der Einwohner*innen auskömmliches Schulplatzangebot einzuplanen. Dass es sich bei den
weiterführenden Schulen in großen neuen Wohngebieten nach Vorschlag der Schulentwick-
lungsplanung grundsätzlich um Gesamtschulen handeln soll te, die alle mö glichen Schulab-
schlüsse anbieten, erscheint konsequent. Darüber hinaus sind ganz allgemein Handlungsop-
tionen von Flächen für neue Schulstandorte mit großer Vorsicht wahrzunehmen, die (noch)
keine adäquate verkehrliche Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und an Rad-
wege haben. Auch die Lage von möglichen neuen Schulstandorten in Stadtgebieten, die – in
Bezug auf die aktuelle und zukünftige Zahl der Schüler*innen – ein für das Gebiet den Stadt-
bezirk grundsätzlich quantitativ auskömmliches Schulplatzangebot aufweisen, aber ggf. nur
mit weiten Fahrwegen einen Beitrag zur Be darfsdeckung in anderen Stadtgebieten leisten
könnten, muss in dieser Hinsicht kritisch bewertet werden.
Die Verwaltung leitet zwei konkrete Handlungsempfehlungen ab: Erstens gilt es, bestehende
Schulstandorte noch stärker im Kontext der erforderlichen Verkehrswende in den Blick zu neh-
men und den weiteren Ausbau des ÖPNV und der Radwege auch an den Schulstandorten zu
orientieren. Zweitens spricht die Wichtigkeit bezirksbezogener Planungen der Schullandschaft
für stärker beteiligungsorientierte Diskussions- und Kommunikationsformate in Form von regi-
onalen, strategischen Schulentwicklungsplanungskonferenzen ( z.B. mit Vertreter*innen von
Schulen, Schulaufsicht, örtlicher Schulpolitik und Elternvertreter*innen), die aber entspre-
chende Personalressourcen der Schulentwicklungsplanung und weiterer zu beteiligender Äm-
ter und Dienststellen, vor allem Amt für Schulentwicklung und Gebäudewirtschaft, voraussetzt,
gleichwohl aber in den Blick genommen werden soll.
4. Blick der Eltern auf das gegliederte Schulsystem in Köln und Nordrhein-Westfalen
Nach den Ergebnissen der aktuellen Elternbefragung könnte man zu dem Schluss kommen,
dass der überwiegende Teil der Kölner Eltern das vielfach gegliederte Schulsystem in Nord-
rhein-Westfalen positiv sieht. Hierfür spricht der explizite Wunsch, das Kind an eine der Schul-
formen Gymnasium, Realschule und vereinzelt auch Hauptschule anmelden zu wollen. Eine
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
32
These dazu ist, dass diese Eltern sich von den homogenen Lerngruppen an diesen Schulfor-
men bessere Lernvoraussetzungen für ihre Kinder versprechen. Nicht zu unterschätzen ist
hierbei allerdings auch der Einfluss sozialer Distinktionsbestrebungen.
Aus Sicht der Schul entwicklungsplanung ist diese eher konservativ -bewahrende Sichtweise
der Eltern insofern überraschend, als dass sich in den vorgehenden Elternbefragungen 2012
und 2009 – wenn auch unter anderen Fragestellungen – tendenziell eine eher reformwillige
Perspektive mit überwiegend positiven Einschätzungen zum integrierten Schulsystem mit (län-
gerem) gemeinsamen Lernen, Vielfalt und Heterogenität herauslesen ließ. Diese Einstellung
ist aktuell weiterhin vorhanden, erscheint aber nicht mehr so stark ausgeprägt.
Insofern sind nach Einschätzung der Schulentwicklungsplanung schulstrukturelle Veränderun-
gen mit dem Ziel eines bedarfsgerechten Schulangebots in Köln weiter notwendig, da Angebot
und Nachfrage entsprechender Schulplätze aktuell noch weit auseinanderliegen. Die Schul-
verwaltung geht – wie in der Schulentwicklungsplanung 2020 zuletzt dargelegt – nach wie vor
davon aus, dass sich die Schulstruktur in Köln auf der Grundlage des Elternwahlverhaltens
weiter tendenziell in Richtung eines weniger stark gegliederten S chulsystems entwickeln
könnte. Beispiele liefern hier unter anderem die Bundesländer Schleswig-Holstein und Rhein-
land-Pfalz, deren zweigliedriges Schulsystem langfristig weiterhin eine mögliche Entwick-
lungsperspektive auch für Nordrhein-Westfalen darstellt. Die Ergebnisse der Elternbefragung
deuten gleichzeitig auf eine gewisse Entschleunigung der Entwicklung in diese Richtung hin,
wonach sich mittelfristig eher ein „erweitert zweigliedriges Schulsystem“ in Form von Gymna-
sien und Gesamtschulen sowie Realschulen abzeichnet.
Desiderat: Schulwunsch bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Auf der Basis der Ergebnisse der Elternbefragung 2022 lassen sich leider keine Implikationen
zum Schulwahlverhalten von Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förd erbedarf bei
Übergang von der Primar - in die Sekundarstufe I ableiten. Hierzu fiel die Teilnahme dieser
Eltern zu gering aus, sodass keine belastbaren Aussagen getroffen werden können.
Aus Sicht der Schulentwicklungsplanung verbleibt die Frage nach den Motiven von diesen
Eltern auf der Tagesordnung . In Abhängigkeit vorliegender Personalressourcen werden zu
einem späteren Zeitpunkt ergänzend gesonderte, eher indirekte Beteiligungsformate in den
Blick genommen. Gedacht wird hier zum einen an qualitative Interviews mit der Inklusionsko-
ordination des Schulamtes für die Stadt Köln, die im Rahmen ihrer Beratungen im Übergang
einen guten Einblick in Wünsche und Einstellungen der Eltern haben. Zum anderen sind auch
leitfadengestützte Gespräche mit Elternvertreter*innen denkbar, z. B. in Form einer Gruppen-
diskussion mit Mitgliedern von Schulpflegschaften an Schulen mit gemeinsamem Lernen und
Förderschulen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
33
(4) Bedarfe an zusätzlichen Schulplätzen in Grundschulen und wei-
terführenden Schule
4.1. Ausbaubedarfe von Schulplätzen an Grundschulen
Wie in den vorgehenden Rahmenplanungen zur Schulentwicklungsplanung schon ausgeführt,
stellt sich die Schulplatzsituation im Grundschulbereich gegenwärtig sehr prekär dar. In der
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 (Sessi on 0418/2020), die der Rat am
15.06.2020 beschlossen hat, war ein Bedarf an insgesamt mindestens 54 neuen Schulen bzw.
Schulgebäuden sowie an einer Vielzahl von Erweiterungen bestehender Schulen ausgewi e-
sen worden.
Unter den 54 benötigten neuen Schulen wurden mindestens 30 neue Grundschulen /
Grundschulgebäude gezählt, davon 11 im Zusammenhang mit den geplant en großen
neuen Wohnbaugebieten, z.B. Deutzer Hafen, Mülheim-Süd, Parkstadt-Süd etc. In den
vorgehenden Schulentwicklungsplanungen 2016 und 2018 waren übrigens schon 41 neue
Schulen, davon 23 neue Grundschulen als erforderlich angesehen worden.
Von den insgesamt benötigten mindestens 30 neuen Grundschulen / Grundschulgebäu-
den sind bislang acht an den Start gegangen (siehe im Detail Kapitel 7). Noch zu realisie-
ren sind 22 Grundschulen / Grundschulgebäude/-standorte. Zwischenzeitlich sind neue
Erfordernisse und Planungen hinzugekommen (siehe Kapitel 7).
Mit Blick auf das Schuljahr 2023/24 zeigt sich im Grundschulbereich, dass die Nachfrage nach
Schulplätzen das aktuell bestehende Angebot sehr deutlich übersteigt. Dies betrifft insbeson-
dere die Stadtteile Porz/Urbach/Elsdorf sowie Roggendorf/Thenhoven und Worringen.
Im Stadtteil Porz sind nach Schulentwicklungsplanung 2020 Neubauten bei Erweiterun-
gen der GGS Hauptstraße und der GGS Humboldtstraße vorgesehen. Die Erweiterung
der GGS Hauptstraße erfolgte bereits zum Schuljahr 2021/22 mit Umzug in einen Mo-
dulbau. Hier sind allerdings noch weitere Baumaßnahmen erforderlich, um das Raum-
programm zu erfüllen. Zur beschleunigten Gewinnung von Grundschulplätzen wurde als
Alternative zum Projekt Humboldtstraße zwischenzeitlich das B-Plan-Verfahren an der
Dorotheenstraße initiiert. Nachdem sich herausstellte, dass durch die Entwicklung die-
ses Standortes kein Zeitgewinn zu erwarten sei, wurde das Schulbauprojekt „Dorotheen-
straße“ jedoch eingestellt. Außerdem wird im Stadtteil Elsdorf als erste Maßnahme der
neuen Schulbaugesellschaft mit höchster Priorität ein neues Grundschulgebäude reali-
siert. Über das GU/TU II-Paket werden die Grundschulkapazitäten in Ensen/ Westhoven
erweitert und die ursprünglich vorgesehene Erweiterung der KGS Kupfergasse in Ur-
bach durch den Bau eines Gebäudes für eine neue 2 -zügige Grundschule an gleicher
Stelle (aktuelle Adressangabe: Elsdorfer Straße, GU/TU II) umgesetzt.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
34
In Roggendorf/Thenhoven wird mit hoher Priorität die Erweiterung der KGS Gutnick-
straße (GU/TU II) als erforderlich ange sehen. Schon in 2022 ist zudem ergänzend zur
Schulentwicklungsplanung 2020 festgehalten worden, dass die Ist -Einwohnerentwick-
lung die zuvor laut der Einwohnerprognose erwartete Entwicklung der Kinderzahlen in
Roggendorf-Thenhoven deutlich übersteigt. In der Konsequenz sehen Schul- und Bau-
verwaltung nun ergänzend zwei weitere Grundschulgebäude im Zusammenhang mit den
Neubaugebieten südlich Baptiststraße und Brombeergasse vor. Die Möglichkeiten zum
Interimsstart einer neuen Grundschule bzw. zur vorzeitigen räumlichen Entlastung durch
Übergangsstandorte werden aktuell geprüft.
Insgesamt ergibt sich als neue Herausforderung, dass die Zahl der Kinder, die in 2023/24
unmittelbar die erste Klasse wiederholen, sprunghaft von 484 im Vorjahr auf nunmehr
640 angestiegen ist. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um einen Effekt der
Corona-Pandemie handelt, wobei unklar ist, ob dieser ggf. nur einmalig bzw. kurzfristig
bestehen bleiben wird oder ob sich zukünftig die Zahl der Klassenwiederholungen nach
Schuljahr 1 auf diesem Niveau einpendeln, vielleicht sogar weiter ansteigen wird.
Es ist dringend erforderlich, schnell zusätzliche Schulplätze im Primarbereich zu schaffen. Im
Rahmen der hier vorliegenden Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung auf der Grund-
lage der neuen kleinräumigen Bevölkerungsprognose wird zur Identifizierung der drängends-
ten Handlungsnotwendigkeiten auf eine „Frühwarnliste“ abgestellt. In einer Ampel-Systematik
wird der Bestand an Schulplätzen und voraussichtlichen Bedarf an Schulplätzen (jeweils in
den Eingangsklassen) in den Schuljahren bis 2035/36 in zwei Schritten analysiert.
In einem ersten Schritt wird für jeden Stadtteil bzw. jede Planung sregion (bestehend
aus mehreren Stadtteilen) der Bestand an Schulplätzen in den Eingangsklassen nach
den im Schuljahr 2023/24 festgelegten Zügigkeiten ausgewiesen, zum einen bei einem
Klassenfrequenzrichtwert von 23, zum anderen bei schulrechtlich möglicher, maxima-
ler Ausschöpfung der Bandbreiten zur Klassenbildung. Im diesem ersten Schritt wird
der Bestand an Schulplätzen 2023/24 „eingefroren“ und bleibt in einer analytischen
Perspektive in den Folgejahren zunächst unverändert . Dies ermöglicht einen unver-
stellten Blick, der folgende Frage beantwortet: „Ist es möglich, allen schulp flichtigen
Kindern einen wohnortnahen Grundschulplatz anbieten zu können, wenn keine zusätz-
lichen Schulplätze geschaffen würden?“ Dabei wird für die Schuljahre 202 4/25 bis
2035/36 jeweils die Zahl der nach Bevölkerungsprognose ausgewiesenen 6 -Jährigen
herangezogen, da dieser Altersjahrgang erfahrungsgemäß der Größenordnung der
eingeschulten Kinder annäherungsweise entspricht. Im Abgleich von Bestand und Be-
darf an Schulplätzen ergibt sich folgende Systematik.
Grün: das Schulplatzangebot reicht aus, um die erwartete Nachfrage zu decken
und dabei Klassen rechnerisch 1nach Klassenfrequenzrichtwert zu bilden.
1 Die tatsächlichen Klassengrößen richten sich nach dem Anmeldeverhalten zum jeweiligen Schuljahr
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
35
Gelb: das Schulplatzangebot reicht dann aus, um rechnerisch die erwartete Nach-
frage zu decken, wenn die Bandbreiten zur Klassenbildung ausgeschöpft werden.
Rot: das Schulplatzangebot reicht nicht aus, um rechnerisch die erwartete Nach-
frage zu decken. Die Bereitstellung zusätzlicher Schulplätze ist erforderlich.
In einem zweite n Schritt werden die laufenden bzw. projektierten Schulbaumaßnah-
men in die Übersicht eingepflegt und dabei entweder einem konkreten Schuljahr (wenn
das voraussichtliche Fertigstellungsjahr bekannt ist) oder zumindest der grundschuli-
schen Planungsregion zugeordnet. Auf diese Weise zeigt sich, wo bisher vorgesehe-
nen Maßnahmen ausreichen, um die Ampel von Rot auf Gelb oder Grün zu stellen oder
wo noch Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Schulplätze eingeplant werden müs-
sen. Mit dieser Systematik wird auch deutlich, in welchen Regionen die vorgesehenen
Maßnahmen zwar mittel- und langfristig auskömmlich sind, aber bis zur Bezugsfertig-
keit eines Schulbauprojektes Kapazitäten fehlen. In diesem Fällen müssen Maßnah-
men zeitlich vorgezogen oder (interimistisch) flankiert werden. Nur durch die Bereitstel-
lung zusätzlicher Schulplätze in Übergangsgebäuden ließe sich in solchen Fällen die
erwartete Nachfrage nach (Grund-)Schulplätzen befriedigen.
In den folgenden Abbildungen (erster Schritt) wird deutlich, wo im Zeitverlauf das Schulplatz-
angebot in den grundschulischen Planungsregionen voraussichtlich nicht ausreichen würde,
wenn keine weiteren Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Schulplätze umgesetzt werden.
Im kommenden Schuljahr (2024/25) würde dies insgesamt 14 Planungsregionen betreffen
(rot). In weiteren 18 Planungsregionen (gelb) kann die Nachfrage voraussichtlich nur durch die
Ausschöpfung der Bandbreiten zur Klassenbildung, also bis zur maximalen Klassengröße, be-
friedigt werden.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
36
Ø
23/24
max
23/24
2024/25
2025/26
2026/27
2027/28
2028/29
2029/30
2030/31
2031/32
2032/33
2033/34
2034/35
2035/36
101/Altstadt/Süd + 102/Neustadt/Süd 388 450 338 339 331 377 319 319 316 320 323 322 324 324
103/Altstadt/Nord + 104/Neustadt/Nord 253 293 216 237 221 245 206 205 202 204 206 205 206 206
105/Deutz 92 112 89 89 87 93 96 100 108 106 111 116 110 112
201/Bayen.+202/Marien.+203/Raderb.+204/Radert.+205/Zollst. 368 422 421 455 440 487 435 434 445 450 465 478 490 494
206 / Rondorf 92 100 94 87 105 144 164 170 177 175 149 128 117 114
207 / Hahnwald + 208 / Rodenkirchen + 209/Weiß + 210/Sürth 391 443 340 359 346 399 359 355 354 342 327 320 319 315
211 / Godorf + 212 / Immendorf + 213 / Meschenich 138 150 146 154 147 147 145 147 164 163 168 167 169 174
301 / Klettenberg + 302 / Sülz + 303 / Lindenthal 575 673 576 556 545 610 521 522 516 522 526 522 524 522
304 / Braunsfeld + 305 / Müngersdorf 161 183 162 166 170 176 168 168 167 165 167 166 165 164
306 / Junkersdorf + 307 / Weiden 253 287 295 307 289 296 277 277 275 276 277 276 276 283
308 / Lövenich + 309 / Widdersdorf 230 266 255 222 241 239 239 239 238 235 233 234 234 234
"Frühwarnliste" (I) zu Bestand und Bedarf an
Grundschulplätzen - Perspektive: Vergleich Schulplätze nach
festgelegten Zügigkeiten 2023/24 mit Bevölkerungsvorausberechnung 6-
Jährige
Bestand Bedarf an Schulplätzen in Eingangsklassen
Ø
23/24
max
23/24
2024/25
2025/26
2026/27
2027/28
2028/29
2029/30
2030/31
2031/32
2032/33
2033/34
2034/35
2035/36
401 / Ehrenfeld + 402 / Neuehrenfeld 437 503 460 469 468 524 454 461 466 470 463 457 449 442
404 / Vogelsang 89 101 87 85 91 89 76 76 75 72 72 71 71 70
405 / Bocklemünd/Mengenich 115 131 146 142 123 123 147 149 150 150 147 148 146 146
403 / Bickendorf + 406 / Ossendorf 299 306 293 311 303 301 273 272 266 259 259 256 255 253
501 / Nippes + 502 / Mauenheim + 503/Riehl + 504/Niehl 575 655 625 600 585 642 559 558 555 558 559 555 554 551
505 / Weidenpesch + 506 / Longerich 230 266 250 262 224 245 222 221 217 213 215 213 213 212
507 / Bilderstöckchen 161 181 164 160 152 156 162 163 163 164 165 165 165 165
601 / Merkenich 69 81 72 54 59 62 49 50 50 50 50 50 50 50
602 / Fühlingen + 603 / Seeberg + 609 / Chorweiler 339 365 322 314 313 295 335 334 334 340 342 343 339 343
604 / Heimersdorf + 608 / Volkhoven/Weiler 138 154 144 145 142 147 134 132 123 117 117 115 114 113
605 / Lindweiler 1
23 29 37 36 32 26 26 26 26 26 26 26 26 26
606 / Pesch 69 75 83 59 71 80 58 58 57 57 58 58 58 58
607 / Esch/Auweiler 69 75 83 74 79 72 74 76 75 75 73 73 72 72
610 / Blumenberg 69 75 43 44 49 44 43 43 64 85 108 140 168 196
611 / Roggendorf/Thenhoven + 612 / Worringen 138 156 171 180 175 185 190 187 186 180 181 180 171 170
"Frühwarnliste" (I) zu Bestand und Bedarf an
Grundschulplätzen - Perspektive: Vergleich Schulplätze nach
festgelegten Zügigkeiten 2023/24 mit Bevölkerungsvorausberechnung 6-
Jährige
Bestand Bedarf an Schulplätzen in Eingangsklassen
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
37
In den nun folgenden Abbildungen (zweiter Schritt) zeigt sich, wo im Zeitverlauf das Schul-
platzangebot in den grundschulischen Planungsregionen auch dann voraussichtlich nicht aus-
reichen wird, wenn geplante bzw. in Umsetzung befindliche Schulbaumaßnahmen mit festem
Fertigstellungstermin und entsprechender Zuordnung zu einem Schuljahr in Rechnung gestellt
werden. Im kommenden Schuljahr 2024/25 würde dies noch 12 Planungsregionen betreffen
(rot). In weiteren 16 Planungsregionen (gelb) kann die Nachfrage auch bei Umsetzung bislang
terminierter Maßnahmen voraussichtlich nur bei Ausschöpfung der Bandbreiten zur Klassen-
bildung, also bis zur maximalen Klassengröße, gedeckt werden.
Ø
23/24
max
23/24
2024/25
2025/26
2026/27
2027/28
2028/29
2029/30
2030/31
2031/32
2032/33
2033/34
2034/35
2035/36
701 / Poll 138 150 94 105 84 100 95 94 95 94 92 93 92 92
702 / Westhoven + 703 / Ensen 92 100 118 131 112 113 111 112 111 112 112 111 112 112
704 / Gremberghoven 46 50 43 43 46 41 42 41 42 42 42 42 42 42
705/Eil +706/Porz +707/Urbach +708/Elsdorf +716/Finkenberg 368 410 509 492 481 516 502 503 504 495 490 490 484 482
709 / Grengel 69 75 66 53 59 54 55 55 55 56 56 56 56 56
710 / Wahnheide + 711 / Wahn + 712 / Lind + 713 / Libur 184 208 197 199 186 207 193 201 201 201 201 202 202 196
714 / Zündorf 138 156 99 83 95 85 79 79 78 78 78 96 113 130
715 / Langel 46 56 29 45 37 40 36 35 35 34 35 34 34 34
801 / Humboldt/Gremberg 138 156 128 131 137 122 124 125 124 125 126 126 127 130
802 / Kalk 184 200 227 225 211 208 215 222 220 219 218 219 219 212
803 / Vingst + 804 / Höhenberg 253 275 254 237 227 223 247 249 248 249 250 249 245 246
805 / Ostheim 92 100 174 178 186 165 169 170 169 172 173 172 166 168
806 / Merheim + 807 / Brück + 809 / Neubrück 299 343 345 311 327 320 321 329 328 327 325 327 326 321
808 / Rath/Heumar 115 137 109 105 108 108 97 97 96 97 96 96 96 96
901 / Mülheim + 902 / Buchforst 437 479 487 477 463 493 499 533 555 553 535 532 521 492
903 / Buchheim 138 150 148 136 129 131 111 104 103 103 103 103 103 102
904 / Holweide + 905 / Dellbrück 391 429 417 399 379 410 372 378 376 379 382 379 373 368
906 / Höhenhaus 207 233 179 206 189 192 183 185 182 168 172 170 168 166
907 / Dünnwald 115 125 127 123 120 122 114 114 114 115 116 116 116 116
908 / Stammheim 92 106 93 93 94 92 90 91 91 91 92 92 93 92
909 / Flittard 69 81 93 82 84 90 81 81 80 81 81 81 82 81
"Frühwarnliste" (I) zu Bestand und Bedarf an
Grundschulplätzen - Perspektive: Vergleich Schulplätze nach
festgelegten Zügigkeiten 2023/24 mit Bevölkerungsvorausberechnung 6-
Jährige
Bestand Bedarf an Schulplätzen in Eingangsklassen
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
38
"Frühwarnliste" (II) zu Bestand und Bedarf an
Grundschulplätzen - Perspektive: Vergleich Schulplätze nach
festgelegten Zügigkeiten (inklusive perspektivische Schulbaumaßnahmen
je nach Jahr der Inbetriebnahme) mit Bevölkerungsvorausberechnung 6-
Jährige
2024/25
2025/26
2026/27
2027/28
2028/29
2029/30
2030/31
2031/32
2032/33
2033/34
2034/35
2035/36
101/Altstadt/Süd + 102/Neustadt/Süd
103/Altstadt/Nord + 104/Neustadt/Nord 1
105/Deutz ²
201/Bayen.+202/Marien.+203/Raderb.+204/Radert.+205/Zolls t. 4+5
3
206 / Rondorf 6
207 / Hahnwald + 208 / Rodenkirchen + 209/Weiß + 210/Sürth 7
211 / Godorf + 212 / Immendorf + 213 / Meschenich 8
301 / Klettenberg + 302 / Sülz + 303 / Lindenthal 10
9
304 / Braunsfeld + 305 / Müngersdorf 11
306 / Junkersdorf + 307 / Weiden 12
308 / Lövenich + 309 / Widdersdorf 13
1
2 Grunds chulen Deutzer Hafen (Schuljahr der Inbetriebnahme noch offen)
3 GGS Annas tr. + 1 Zug (voraus s . Inbetriebnahme 2024/25)
4
5 Grunds chulen Parks tadt-Süd (Schuljahr der Inbetriebnahme noch offen); Parks tadt Süd ab 2030 in EW-Prognos e enthalten!
6
7 Erweiterungs option für KGS Mains traße (Grüngürtes chule) bes teht nach Sanierung
8 GGS Godorfer Hauptstr. + 1 Zug - Realis ierung noch nicht terminiert. Mit zus ätzlichem Zug wird bis 2029 "grün", ans chließend "gelb" erreicht.
9 GGS Manders cheider Platz + 1 Zug (voraus s . Inbetriebnahme 2027/28)
10 Erweiterung KGS Freiligraths tr. (Hans -Chris tian-Anders en-Schule) + 1 Zug nach Umzug in Neubau Werthmanns tr. (noch offen)
11 GGS Geilenkircher Str. + 0,5 Züge (2024/25)
12 Bedarf bes teht im STT Weiden (!) - temporäre Lös ung erforderlich!
13
GS Widders dorf + 2 Züge (Erweiterungs option um 1 Zug), neue
Schule, Inbetriebnahme noch offen - Mit welcher Prio s oll/mus s
Standortsuche fortgeführt werden?
Grunds chulen Rondorf-Nordwes t - Wohngebiet ab 2026 in EW-Prognos e berücks ichtigt. Ob dies s o s ein wird, is t fraglich. Grunds chule
s oll parallel zum Ers tbezug s tarten.
GGS Antwerpener Str. + 1 Zug (bauliche Erweiterung, kons truktiions bedingt) im Zuge GI (voraus s . Inbetriebnahme 2027/28) - noch offen,
ob s chulrechtliche Zügigkeitsänderung erforderlich wird (Res erve!)
GGS / KGS Cäs ars traße ins ges amt +1,5 Züge (durch ein + von 1,5 Zügen wird bis 2035 durchgängig gelb erreicht, wird nur die KGS erweitert,
verbleiben die Jahre 2027/28 und ab 2033 rot. Aufgrund der "Halbzügigkeit" könnte die die KGS 2025 zwei Klas s en aufnehmen und s omit
ohne s chulrechtliche Erweiterung in dem Jahr für "gelb" s orgen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
39
"Frühwarnliste" (II) zu Bestand und Bedarf an
Grundschulplätzen - Perspektive: Vergleich Schulplätze nach
festgelegten Zügigkeiten (inklusive perspektivische Schulbaumaßnahmen
je nach Jahr der Inbetriebnahme) mit Bevölkerungsvorausberechnung 6-
Jährige
2024/25
2025/26
2026/27
2027/28
2028/29
2029/30
2030/31
2031/32
2032/33
2033/34
2034/35
2035/36
401 / Ehrenfeld + 402 / Neuehrenfeld 3
1 2
404 / Vogelsang
405 / Bocklemünd/Mengenich 4
403 / Bickendorf + 406 / Ossendorf 5
501 / Nippes + 502 / Mauenheim + 503/Riehl + 504/Niehl 6
505 / Weidenpesch + 506 / Longerich 7
507 / Bilderstöckchen 8
601 / Merkenich
602 / Fühlingen + 603 / Seeberg + 609 / Chorweiler
604 / Heimersdorf + 608 / Volkhoven/Weiler
605 / Lindweiler 9
606 / Pesch
607 / Esch/Auweiler 10
610 / Blumenberg 11
611 / Roggendorf/Thenhoven + 612 / Worringen 12
13
1 + 0,5 Züge Erweiterung GGS Nußbaumers tr.
2 Umzug GGS Helios nach Ehrenfeld (2-zügig)
3 + 5 Züge GS Max-Becker-Areal, + 8 Züge an 2-3 Standorten
4 + 1 Zug Erweiterung KGS Mengenicher Str. ohne Jahr
5 + max. 3 Züge Erweiterung GGS Erlenweg mit TS Anna-Lindh-Str.
6 + 1 Zug Erweiterungs potenzial GS Garthes tr nach Aus zug GGS Gilbachs tr./TS Stammheimer Str.
7 + 3 Züge GS Friedrich-Karl-Str.
8 + 0,5 Züge Erweiterung KGS Os terather Str.
9 + 0,5 Züge Erweiterung GGS Soldiner Str.
10 + 1 Zug GGS Martinus s tr.
11 + max. 7 Züge GS an 3 Standorten in Kreuzfeld; ca. ab 2031
12 + max. 3 Züge GS Brombeergas s e, + max. 3 Züge GS Mottenkaul
13 + 1 Zug KGS Gutnicks tr.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
40
"Frühwarnliste" (II) zu Bestand und Bedarf an
Grundschulplätzen - Perspektive: Vergleich Schulplätze nach
festgelegten Zügigkeiten (inklusive perspektivische Schulbaumaßnahmen
je nach Jahr der Inbetriebnahme) mit Bevölkerungsvorausberechnung 6-
Jährige
2024/25
2025/26
2026/27
2027/28
2028/29
2029/30
2030/31
2031/32
2032/33
2033/34
2034/35
2035/36
701 / Poll
702 / Westhoven + 703 / Ensen 1
704 / Gremberghoven
705/Eil +706/Porz +707/Urbach +708/Els dorf +716/Finkenberg 2, 3, 4
5
709 / Grengel
710 / Wahnheide + 711 / Wahn + 712 / Lind + 713 / Libur
714 / Zündorf 6
715 / Langel
801 / Humboldt/Gremberg
802 / Kalk 7
803 / Vingst + 804 / Höhenberg 8
805 / Ostheim 10
9
806 / Merheim + 807 / Brück + 809 / Neubrück 11
808 / Rath/Heumar 12
901 / Mülheim + 902 / Buchforst 14
13
903 / Buchheim
904 / Holweide + 905 / Dellbrück 15
906 / Höhenhaus
907 / Dünnwald
908 / Stammheim
909 / Flittard 16
1 GU/TU Ziel 2027: Reduzierung -1 Zug GGS Hohe Straße + neue Grunds chule (+2 Züge) Berliner Straße in Ens en/ Wes thoven
2 Erweiterung GGS Schuls traße (Unter Birken) in Eil um 1 Zug, bis her unterminiert
3
4
5 Erweiterung KGS Kupfergas s e / Änderung Kupfergas s e (-1 Zug) + Neubau Els dorfer Straße(+ 2 Züge, "Vers elbs tändigung Teils tandort")
6 Anmeldung von zwei Grunds chulen für Siedlungs gebiet Zündorf Süd
7 Neue Grunds chule Albermanns traße (GU/TU2), Start 2027
8 Vers elbs tändigung Teils tandort Schuls traße 51, GU/TU 2, Ziel 2027
9 Fertigs tellung Modulbau (16 KLAR + Mens a) ==> Erweiterung auf ins ges amt 6 Züge am Standort Zehnthofs traße
10 Neue Grunds chule Os theim (2 Züge, Erweiterungs option), noch nicht terminiert
11
12 Erweiterung KGS Volberger Weg von 2,5 auf 3 Züge vorges ehen, noch nicht terminiert
13
14
15
16 Erweiterung um einen Zug notwendig, ab SEP 2020 Stadtteilbewertung. Noch nicht terminiert.
Neubau Grunds chule Friedens s traße (Els dorf) durch Schulbauges ells chaft mit 2 Zügen, bis her ohne Termin; realis ierung s chaltet Ampel
ab Nutzungs beginn auf gelb
Neue Grunds chule Merheim; Os tmerheimer Straße (+2 Züge), gleichzeitig Reduzierung Fußfalls traße von 5 auf 4 Züge (-1 Zug), noch nicht
terminiert
Neue Grunds chule Holweider Straße / Graf-Adolf-Straße mit 3 Zügen (+3 Züge), GU/TU 2, Ziel 2027; gleichzeitig Redizierung GGS
Mülheimer Freiheit von 4 auf 3 Züge (-1 Zug)
Zwei neue Grunds chulen im Siedlungs gebiet Mülheimer Hafen mit ins g. 8 Zügen vorges ehen. Realis ierung noch nicht terminiert.
Mülheimer Hafen ab 2026 in EW-Prognos e berücks ichtigt
Vers elbs tändigung Teils tandort Urnenes traße bei gleichtitiger Aus weitung der Kapazität am Standort von 2 auf 3 Züge (+1 Zug). GU/TU2,
Ziel 2027
Neubau auf Grunds tück Bonner Straße / alternativ Erweiterung Don-Bos co-Grunds chule unter Berücks ichtigung Grunds tück Bonner
Straße. Ziel: ins ges amt 5 Züge Humboldtstraße /Bonner Straße (bis her 3,5), noch unterminiert
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
41
Vor diesem Hintergrund bereitet die Verwaltung aktuell ein weiteres Programm vor, um
schnellstmöglich Übergangslösungen durch Container zu schaffen. Hierdurch sollen schon
zum Schuljahr 2024/25 in den Grundschulregionen mit Unterdeckung an Schulplätzen in den
Eingangsklassen Ad-hoc-Lösungen erreicht werden. Die Container sind dabei nur vorüberge-
hend notwendig, und zwar so lange bis entweder ohnehin geplante Maßnahmen umgesetzt
sind, die aber erst ein mittelfristiges Fertigstellungsdatum aufweisen bzw. noch gänzlich ohne
Fertigstellungsjahr sind, oder bis ein nach aktueller Bevölkerungsprognose erwarteter leichter
Rückgang der Kinderzahlen eintreten wird. Modulbauten benötigen eine längere Vorlaufzeit
und besitzen eine längere Standzeit / Standgenehmigung. Wo es möglich ist, mit Modulbauten
mittel- und langfristige Bedarfe zu decken, wird auch dies Option zur Herstellung von Schul-
gebäuden geprüft und genutzt.
4.2. Bedarf an Schulplätzen an weiterführenden Schulen
Nach „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020) ließ
sich nach Analyse der Herausforderungen der Gesamtschul- und Gymnasiallandschaft in Köln
unter anderem festhalten:
Es wurden (und werden) in Köln sowohl mehr Gesamtschulplätze als auch mehr Gym-
nasialplätze benötigt und zwar gleich dringlich und gleichberechtigt in der zeitlichen Per-
spektive.
Das Ziel bestand darin, in einem ersten Schritt 3 neue Gesamtschulen und 3 neue Gym-
nasien bis zum Schuljahr 2023/24 vorgezogen an den (Interims-)Start zu bringen, und in
einem zweiten Schritt, im Idealfall bis zum Schuljahr 2025/26 weitere 3 neue Gesa mt-
schulen und 3 neue Gymnasien.
Hiermit korrespondierend hat die Verwaltung im November 2022 über die „Stärkungspakete“
zum Ausbau der Schulplätze an Gymnasien und Gesamtschulen berichtet und hierin kurz-,
mittel- und langfristige L ösungen vorgestellt ( vergleiche Session 3904/2022). Zugrunde lag
eine Bestands- und Bedarfsanalyse zu den Gymnasial - und zu den Gesamtschulplätzen in
den Eingangsklassen der Sekundarstufe I in Köln in einer Zeitreihe von 2020/21 bis 2030/31.
Der Horizont der zu diesem Zeitpunkt noch gültigen kleinräumigen städtischen Bevölkerungs-
prognose 2020 reichte bis 2030 . In Modellannahmen wurde zunächst analytisch betrachtet,
wie sich die Gymnasial- und Gesamtschulsituation ab 2022/23 entwickeln würde, wenn kein
weiterer Ausbau der Kapazitäten stattfinden würde. Im Ergebnis würden die erwarteten Be-
darfe jeweils deutlich über den Bestandskapazitäten liegen und würden sich (weiterhin) Be-
darfslücken an Gymnasial- und Gesamtschulplätzen ergeben. Als Lösungen wurde zum einen
kurzfristig die Schaffung zusätzlicher Schulraumkapazitäten durch Schulcontainer und Anmie-
tungen an bestehenden Gymnasien ab 2023/24 und mittelfristig die Umsetzung von 2 Stär-
kungspaketen zum Start von 6 Gesamtschulen und 6 Gymnasien ab 2024/25 teilweise an
Interimsstandorten skizziert.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
42
Im Rahmen des Stärkungspaketes für Gymnasien hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung
am 15. Juni 2023 die schulrechtliche Errichtung von zwei neuen Gymnasien zum Schuljahr
2024/25 beschlossen. Die Gymnasien in den Stadtbezirken Rodenkirchen und Nippes werden
an einem Interimsstandort starten und nach Fertigstellung des Zielgebäudes an die dauerhaft
vorgesehenen Standorte umziehen. Vier weitere neue Gymnasien sollen zum bzw. ab dem
Schuljahr 2025/26 ihren Betr ieb aufnehmen , ggf. zunächst im Interim. Im Rahmen des 2.
GU/TU-Paketes sind zudem Erweiterungen an zwei bestehenden Gymnasien in Höhe von bis
zu vier Zügen eingeplant.
Im Kontext des Stärkungspaketes für Gesamtschulen hat der Rat der Stadt Köln ebenfalls am
15. Juni 2023 die schulrechtliche Errichtung von drei neuen Gesamtschulen zum Schuljahr
2024/25 beschlossen. Zwei der drei Schulen starten ebenfalls an Interimsstandorten. Darüber
hinaus wird eine neue Gesamtschule in Trägerschaft des Erzbistums Köln zum Schuljahr
2024/25 ihren Betrieb aufnehmen. Zwei weitere neue Gesamtschulen, für die eine Investoren-
suche erfolgt, sollen nach Möglichkeit zum Schuljahr 2025/26 starten. Im Rahmen des 2.
GU/TU-Paketes entstehen des Weiteren Gebäude für eine weitere neue Gesamtschule und
Erweiterungen an bestehenden Gesamtschulen im Umfang von insgesamt 5 Zügen , so dass
voraussichtlich zum Schuljahr 2027/28 weitere Gesamtschulplätze angeboten werden können.
Für eine bis zwei weitere neue Gesamtschulen im Stadtbezirk Nippes mit 7 bis 8 Zügen in der
Sekundarstufe I konnte noch kein Zieljahr zur Aufnahme des Schulbetriebes festgelegt wer-
den.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
43
Im Ergebnis der Analysen zeigt sich, dass die nachgewiesenen Bedarfslücken mit Realisie-
rung der unter „Lösungen“ dargestellten Maßnahmen mittelfristig geschlossen werden können
und sich ein gesamtstädtisch auskömmliches Schulplatzangebot an Gymnasien und Gesamt-
schulen in Köln bei durchschnittlichen Klassengrößen entsprechend dem Richtwert 27 erge-
ben wird. In der vorliegenden Fortsc hreibung der Schulentwicklungsplanung 2023 kann die
Analyse aus November 2022 und können die daraus erfolgten Ableitungen grundsätzlich noch
einmal bestätigt werden. Mit den zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnissen der kleinräumi-
gen Bevölkerungsvorausberechnung Köln 2022 mit einem Prognosezeitraum bis 2035 werden
im Folgenden die aktualisierten Zeitreihenbetrachtungen für Gymnasien und Gesamtschulen
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
44
bei Umsetzung der projektierten Lösungsansätze zur Schaffung der benötigten Gymnasial -
und Gesamtschulplätze ausgewiesen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
45
Es zeigt sich noch einmal, dass die in Umsetzung und Planung befindlichen Maßnahmen zur
Schaffung zusätzlicher Schulplätze an den Kölner Gymnasien und Gesamtschulen geeignet
sind, um Bedarfslücken im Gymnasial- und Gesamtschulbereich zu beheben. Gleichzeitig wer-
den sich zukünftig voraussichtlich teilweise erweiterte Handlungsoptionen bei den Schulplatz-
kapazitäten ergeben, die mit Blick auf die nach neuer Bevölkerungsprognose 2022 langfristig
stärker sinkenden Schülerzahlen als nach Prognose 2019 erwartet größer ausfallen und Fra-
gen aufwerfen.
Grundsätzlich können diese Handlungsoptionen in der Zukunft in vielerlei Hinsicht sinnvoll und
qualitativ gewinnbringend eingesetzt werden (vergleiche auch Kapitel 2.4), z.B. durch Redu-
zierung hoher Zügigkeiten, Absenkung hoher Klassenfrequenzen bis hin zu Entmietungen,
Rücknahme von Schulcontainern, Beendigung von Anmietungen und (Teil-)Standortaufgaben
baulich stark sanierungsbedürftiger und/oder mindergenutzter Schulgebäude auch anderer
Schulformen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Schulentwicklungsplanung trotz langfristig
stärker sinkender Schülerzahlen, die projektierten und in Umsetzung befindlichen Schulbau-
maßnahmen für neue Gymnasien und neue Gesamtschulen grundsätzlich wie projektiert um-
zusetzen. Dabei ergeben sich folgende Denkanstöße und Maßgaben:
Die Flächensicherung für neue Schulgebäude, die neue Schulplätze generieren, ist weit-
gehend abgeschlossen. Für (fast) alle diese Schulen sind Flächen gesichert, Anmietun-
gen erfolgt oder Ausschreibungen auf den Weg gebracht. Für weitere Schulen, z.B. eine
Gesamtschule in Junkersdorf, kann aktuell kein Bedarf begründet werden. Mit Blick auf
den Stadtbezirk Kalk kann bei drei zusätzlich erforderlichen, städtischen weiterführen-
den Schulen und entsprechend laufenden Planungen eine weitere weiterführende
Schule im Bereich Brück -Rather Steinweg nur eine langfristige Handlungsoption sein,
für die zumindest aktuell kein Bedarf bestätigt werden kann.
Auch angesichts der Ergebnisse der neuen Elternbefragung, nach denen die Akzeptanz
von Realschulplätzen bzw. Hauptschulplätzen (trotz der zweifellos sehr guten Arbeit die-
ser Schulen) weiter gesunken ist bzw. gleichbleibend fast verschwindend geri ng ist, ist
erneut eine Diskussion über perspektivische Folgenutzungen bestehender Schulen, ins-
besondere von Hauptschulgebäuden zu führen, wenn die Schülerzahlen an dieser
Schulform bei Ausweitung der Gesamtschulkapazitäten aller Voraussicht nach weiter
unter Druck geraten und unter die schulrechtlichen Mindestgrößen fallen. In Frage kom-
men grundsätzlich Teilstandortlösungen oder bauliche Erweiterungen bei Wechsel der
Schulform, die aber die sich perspektivisch möglicherweise ergebenden Schulplatzre-
serven ausweiten, oder Standortaufgaben und anderweitige nicht -schulische Nutzun-
gen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
46
Die folgende Abbildung dokumentiert im Sinne einer „Ampel-Liste“ für weiterführende Schulen,
welche Schulplatzkapazitäten in den Eingangsklassen der Sekundarstufe I ab dem Schuljahr
2024/25 gesamtstädtisch und in den Stadtbezirken vorhanden sein werden und mit wie vielen
Kindern auf der Grundlage der neuen Bevölkerungsprognose im Übergang gerechnet werden
kann. Die Methodik folgt der Vorgehensweise bei der „Frühwarn -Liste“ für G rundschulen
(siehe bitte im Detail Kapitel 4.1).
Deutlich wird, dass
gesamtstädtisch betrachtet das Angebot an Schulplätzen und die erwartete Nachfrage
nach Schulplätzen ab 2028/29 grundsätzlich in Deckung liegen würde, wenn in einem
Gedankenmodell Verortung der Schulplätze und ihre Schulform keine Rolle spielen wür-
den;
tatsächlich aber starke regionale Unterschiede bestehen und sich die Situation rechne-
risch z.B. in den Stadtbezirken Innenstadt und Ehrenfeld günstig darstellt, wenn es da-
rum ginge, den Kindern, die in diesen Stadtbezirken wohnen (werden), wohnortnah ei-
nen Schulplatz im Bezirk zur Verfügung zu stellen. Ganz anders stellt sich die Situation
beispielsweise im Stadtbezirk Chorweiler dar, der gleichzeitig nicht an die zentrale In-
nenstadt mit ihrem historisch gewachsenen großen Schulplatzangebot grenzt.
Wichtig bei dieser rein analytischen Darstellung ist, dass
Zuzüge von Kindern und Jugendlichen in große neue Wohngebiete in der Bevölkerungs-
prognose und den oben ausgewiesenen Zahlen eher konservativ einberechnet sind, in
der Schulentwicklungsplanung aber progressiv mit Blick auf zu erwartende, mehrjährige
Spitzenbedarfe zu kalkulieren sind. Das oben ausgewiesene Bild unterschätzt die Nach-
fragesituation also in Stadtbezirken mit großen Wohnbaugebieten.
zudem in den Bestandszahlen, die mit den Bedarfszahlen verglichen werden, wiederum
in einem Gedankenmodell alle aktuell vorhandenen Schulplätze nach Regelkapazitäten
Ø
24/25
max.
24/25
2024/25
2025/26
2026/27
2027/28
2028/29
2029/30
2030/31
2031/32
2032/33
2033/34
2034/35
2035/36
1 / Innenstadt 1.549 1.617 542 569 588 546 563 585 569 631 544 544 546 548
2/ Rodenkirchen 912 932 1.091 1.053 1.095 1.092 1.058 1.089 1.053 1.165 1.087 1.101 1.123 1.115
3/ Lindenthal 1.220 1.286 1.277 1.302 1.276 1.254 1.235 1.200 1.197 1.264 1.147 1.150 1.143 1.148
4/ Ehrenfeld 1.241 1.249 926 972 966 950 957 973 952 995 902 901 894 886
5/ Nippes 846 866 1.005 1.035 1.028 961 990 970 924 996 895 895 887 885
6/ Chorweiler 785 805 944 958 995 988 974 916 944 961 947 966 975 987
7/ Porz 930 952 1.155 1.222 1.188 1.231 1.171 1.165 1.109 1.157 1.110 1.121 1.136 1.136
8/ Kalk 795 811 1.283 1.230 1.276 1.259 1.208 1.172 1.173 1.138 1.130 1.137 1.135 1.139
9/ Mülheim 1.461 1.487 1.566 1.457 1.614 1.536 1.532 1.526 1.477 1.533 1.419 1.416 1.420 1.406
Stadt Köln 9.739 1 0.005 9.788 9.799 1 0.0279.818 9.688 9.596 9.398 9.841 9.180 9.233 9.260 9.250
Übersicht zu Bestand und Bedarf an Schulplätzen in den
Eingangsklassen der Sekundarstufe I - Perspektive: Vergleich
Schulplätze insgesamt nach festgelegten Zügigkeiten 2023/24 mit
Bevölkerungsvorausberechnung 10-Jährige bis 2035
Bestand Bedarf an Schulplätzen in Eingangsklassen
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
47
und unabhängig von der Schulform vollumfänglich einkalkuliert werden, auch wenn nur
ein kleiner Teil der vorhandenen Hauptschulplätze in den Eingangsklassen der Sekun-
darstufe I tatsächlich nachgefragt wird. Dies gilt es unbedingt zu beachten (siehe hierzu
auch Kapitel 8 mit seinen stadtbezirklichen Analysen) und deutet die Nachjustierungs-
bedarfe der Schullandschaft(en) an, wenn die im Umsetzung befindlichen und projek-
tierten neuen Schulen in Betrieb gehen und den Bestand an Schulplätzen erhöhen wer-
den.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
48
(5) Ausgewählte qualitative Herausforderungen der Kölner Schul-
und Bildungslandschaft und Impulse
„Immer mehr Großstädte initiieren ihre Schulentwick-
lungsplanung mit integrierten, partizipativen, ganz-
heitlichen und extern begleiteten Verfahren, um ein
leistungsfähiges und bedarfsgerechtes Schulangebot
vor Ort sicherzustellen.“2
Das trifft auch für die Schulentwicklungsplanung in
Köln zu, siehe zum Beispiel die Elternbefragung zur
Schulwahl durch das Wuppertale r Institut für bil-
dungsökonomische Forschung oder das Vorhaben, in
2024 den Dialog in den Stadtbezirken zu suchen.
Auch wenn bei rasant gestiegenen Schüler*innen-
zahlen und knappem Schulplatzangebot quantitative
Fragen nach Schulplätzen naturgemäß im Vorder-
grund stehen müssen, spielten und spielen ergän-
zend weitergehende, qualitative Fragen, z.B. nach ei-
ner adäquaten Vernetzung von Jugendhilfe und
Schule zum Wohle der Kinder und Jugendlichen für
die Schulentwicklungsplanung eine große Rolle.
Eng verzahnt mit der Jugendhilfeplanung fokussiert sie auf die quantitativ und qualitativ be-
darfsgerechte Gestaltung und Weiterentwicklung der Schul-, Jugend- und Bildungslandschaft
Köln. Auf dieser Basis sollen im Folgenden ausgewählte qualitative Herausforderungen dar-
gestellt und mit Denkanstößen und Impulsen versehen werden, um so die quantitative Schul-
entwicklungsplanung zu kontextualisieren und inhaltlich aufzuladen.
5.1. Leitgedanke vernetzter, inklusiver Bildungslandschaften vor Ort
Die Aachener Erklärung des Deutschen Städtetages ist kürzlich 15 Jahre alt geworden. Sie
hat bis heute nicht an Relevanz verloren und postuliert u.a.: „Ausgangspunkt für Bildungspro-
zesse in den verschiedenen Lebensphasen ist die kommunale Ebene. Hier entscheidet sich
Erfolg oder Misserfolg von Bildung, werden die Grundlagen für berufliche Perspektiven, ge-
sellschaftliche Teilhabe und gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit einer Region gelegt. Die Städte
prägen mit ihren vielfältigen Einrichtungen die Bildungslandschaft Deutschlands: Kindertages-
stätten, Familienzentren, Einrichtungen der Kinder - und Jugendarbeit, Schulen, Volkshoch-
schulen und zahlreiche Kultureinrichtungen sind Eckpfeiler der öffentlichen Infrastruktur in der
Bildung. Die Verantwortung der Städte in der Bildung muss deshalb gestärkt werden.“ Das
Leitbild des Engagements der Städte ist dabei die kommunale Bildungslandschaft „im Sinne
2 Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH, Die Transferagentur für Großstädte (Hrsg.) (2022): Kom-
munale Schulentwicklungsplanung: Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten in Zeiten wach-
sender Großstädte. Themendossier, S. 5
Titelbild des Themendossiers „Kommunale
Schulentwicklungsplanung – Herausgeberin
Deutsche Kinder- und Jugendstiftung 2022
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
49
eines vernetzten Systems von Erziehung, Bildung und Betreuung“ auf der Grundlage eines
ganzheitlichen Bildungsverständnisses.3
Der Leitgedanke der „Bildungslandschaft(en)“ kann in Köln u.a. auf drei unterschiedlichen Ebe-
nen gedacht werden: gesamtstädtisch, stadtbezirklich und insbesondere kleinräumig, das
heißt auf der Ebene der Stadtteile und Quartiere in Köln. Der Denkfigur der Kommunalen Bil-
dungslandschaft(en) kommt ein hohes Innovationspotenzial zu. 4 Sie bewirkt vor allem eine
Verräumlichung von Bildung. Dabei wird ein auf Lernsubjekte fixiertes (formales) Bildungsver-
ständnis entgrenzt und Bildung stattdessen als ein auf den kommunalen Raum (bzw. kommu-
nale Teilräume) verteiltes, differenziertes Geschehen konzipiert, dessen Bedingungen und
Vernetzungen es zu gestalten gilt. Kommunaler Raum (im Sinne von Sozialraum/Stadt-
teil/Quartier) ist in diesem Sinne Gelegenheitsstruktur für Bildungsprozesse . Ganztägig nutz-
bare Lern- und Lebensumgebungen (Settings) sollen subjektive Bildungsprozesse anregen.
Multiprofessionelle Zusammenarbeit ist dabei wichtiges Arbeitsprinzip und Bildungsgerechtig-
keit ein zentraler Grundwert.
Was lässt sich hieraus ableiten? In der Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung, mithin
Bildungsplanung, spielt der Blick auf Sozialräume bzw. Stadtteile oder Quartiere in der Um-
setzungsperspektive mit folgenden Fragen eine entscheidende Rolle:
„Wie und wo können Gebäude und Räume geteilt bzw. multifunktional genutzt wer-
den?“
„Wie können pädagogisch-inhaltliche Konzepte von unterschiedlichen Bildungsinstitu-
tionen aufeinander abgestimmt und vernetzt werden?“
3 vgl. Aachener Erklärung des Deutschen Städtetags anlässlich des Kongresses „Bildung in der Stadt“
am 22./23. November 2007
4 vgl. Stolz, Heinz-Jürgen (2019): Kommunale Bildungslandschaften – eine theoretische Verortung, in:
LWL-Landesjugendamt Westfalen Lippe, LVR -Landesjugendamt Rheinland (Hrsg.), Jugendämter ge-
stalten Kinder- und Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften, Münster/Köln, Dezember 2019,
S. 19
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
50
5.2. Räume eröffnen: Schule im Quartier
„Schule im Quartier“, so lautet der Titel eines
Handlungsleitfadens des Landes Nordr hein-
Westfalen, welcher landesweite Projekte für eine
quartiersbezogene Schulentwicklung vorstellt.
Als Kölner Leuchtturm -Projekt wird hier die Bil-
dungslandschaft Altstadt-Nord präsentiert5.
Ziel der Handlungsempfehlung ist es, „den Kom-
munen eine verbesserte ‚Schulbaukultur‘ an der
Schnittstelle zur Quartiersentwicklung [zu] er-
möglichen“. Als beispielhaft wichtige Aspekte be-
nannt werden:
„die strategische Kopplung von Schulent-
wicklungs- und Stadtplanung, so dass Schul-
standorte nicht nur als nachgeordnete Wohn-
folgeeinrichtungen, sondern als strategisch
bedeutsame Bausteine für attraktive und
funktionsfähige Stadtquartiere behandelt
werden;
ein querschnittsorientiertes, ressortübergrei-
fendes Planen und Handeln, das die unter-
schiedlichen fachlichen Perspektiven frühzeitig und systematisch integriert;
die aktive Teilhabe der verschiedenen Nutzergruppen an der Planung und Entwicklung von
Schulstandorten als gemeinschaftliche Orte im Orts- bzw. Stadtteilleben;
in Stadtvierteln mit besonderem Förderbedarf die bestmö glichen Lern- und Arbeitsbedin-
gungen für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte zu schaffen.“6
Hier wird unter anderem dafür plädiert, Schulgebäude und ihre Außenanlagen architektonisch
auf die Einbindung ins Quartier auszurichten „und zwar zusätzlich zu den baulichen Anforde-
rungen, die aus neuen pädagogischen Konzepten wie Ganztagsbetreuung oder Inklusion er-
wachsen“.7
Beispielhafte Quartiersbezüge, welche integriertes Planen und Handeln erfordern, ergeben
sich auf pädagogischer, baulich-architektonischer sowie städtebaulicher und stadträumlicher
5 Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen
(Hrsg.), „Schule im Quarti er – Impulse für die Kommunale Praxis“ , Juni 2019, https://broschuerenser-
vice.nrw.de/default/files?download_page=0&product_id=1465&files=download/pdf/schule -im-quartier-
web-pdf_von_schule-im-quartier_vom_mhkbg_3059.pdf
6 Ebda., S. 7.
7 Ebda., S. 5
Titelbild des Handlungsleitfadens „Schule im Quartier
– Impulse für die Kommunale Praxis“ (Juni 2019) –
Herausgeber Ministerium für Heimat, Kommunales,
Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -West-
falen
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
51
Ebene.8 Die folgende Übersicht hinterlegt diese vorgeschlagenen Quartiersbezüge mit aktuel-
len, lokalen Impulsen, die im Rahmen qualitativer Schulentwicklungsplanung für eine Öffnung
zum Quartier beitragen könnten:
Ebene Quartiersbezug Impulse für die qualitative
Schulentwicklungsplanung in
Köln
Pädagogische
Aspekte
Einbeziehung von Eltern,
Quartiersbewohnenden und
lokalen Akteur*innen in den
pädagogischen Alltag der
Schule
regelmäßige und intensive Zu-
sammenarbeit mit anderen
Einrichtungen im Viertel
das Quartier als unmittelbare
Lebensumgebung der Schü-
ler*innen spie lt einen wichti-
gen Part in der pädagogischen
Arbeit
Lebensweltorientierung
Sozialraumorientierung
Zielgruppenbeteiligung/ De-
mokratisierung
Multiprofessionelle Teams an
Schule
Kooperation Jugendhilfe und
Schule
Ganzheitliche Betrachtung der
Fachkräfteflexibilisierung
Übergangsmanagement Kin-
dertagesbetreuung-Schule
Familien(grundschul)zentren
Übergangsmanagement
Schule-Ausbildung-Beruf-Ar-
beit (Rechtskreisübergrei-
fende Zusammenarbeit)
Inklusionsplanung
Bildungsmonitoring
…
Baulich-archi-
tektonische As-
pekte
Vielseitigkeit und Veränder-
barkeit des Raumangebots
Anordnung und Gestaltung
von Funktionsbereichen, die
regelmäßig auch außerschuli-
schen Gruppen zur Verfügung
stehen
Multifunktionelle Räume
Kooperationen im Rahmen
von offenem und gebundenem
schulischen Ganztag mit Insti-
tutionen des Quartiers
…
Städtebauliche
und stadträumli-
che Aspekte
Integration des Schulstandorts
in seine Umgebung
Erreichbarkeit
Gestaltung der Übergangsbe-
reiche und Wegebeziehungen
zu benachbarten Einrichtun-
gen
räumliche Kombination mit an-
deren Funktionen und Einrich-
tungen
Projekt „Modellhafte Öffnung
ausgewählter Schulh öfe als
Spiel-, Sport- und Bewegungs-
räume für Kinder, Jugendliche
und Erwachsene“9
Nutzung der öffentlichen Spiel-
und Sporträume im Einzugs-
bereich der Schule
Gestaltung von Bildungsland-
schaften
…
8 Vgl. ebda., S. 8.
9 Vgl. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=99963
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
52
Schulgelände dient in dicht be-
bauten Stadtquartieren als öf-
fentlicher Freiraum
vorhandene öffentliche Räume
im Quartier werden für schuli-
sche Zwecke verfügbar ge-
macht
In Hinblick auf die bestmögliche Gestaltung von Bildungsgängen dient auf strategischer Ebene
zudem die Verbindung zu weiteren gesamtstädtischen Strategien, die ein ganzheitliches Ver-
ständnis von bedarfsgerechter Stadt-, Raum- und Angebotsplanung und -gestaltung für Kinder
und Jugendliche entwickeln und umsetzen wollen. Als Beispiele seien hier die Stadtstrategie
„Kölner Perspektiven 2030+“, der Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“, die Gesamtstra-
tegie „Kölner Kinder stärken! – 184 Tausend junge Chancen fördern!“, die kommunale Sport-
entwicklungsplanung sowie die kommunale Spielraumplanung genannt.
Die Handreichung des Landes gibt zudem konkrete Empfehlungen für unterschiedliche Pla-
nungsanlässe im Schulbau (vgl. Seiten 14 bis 50):
Planungsanlass Varianten/ Aspekte Empfehlungen
Sanierung eines bestehen-
den Schulgebäudes
(1) Neuorganisation des bis-
herigen räumlichen Kon-
zeptes
(2) Erweiterung der bisheri-
gen Nutzungsmöglichkei-
ten
(3) Ergänzung um quartiers-
offene Funktionsbereiche
Veränderte Raumbe-
darfe frühzeitig ermitteln!
Werkstattveranstaltun-
gen mit Akteuren aus
dem Quartier durchfüh-
ren!
Genügend Zeit für die
Sanierungsvorbereitung
berücksichtigen!
Erweiterung/ Verdichtung ei-
nes innerstädtischen Schul-
standortes
(1) Erweiterung des Schul-
geländes
(2) Verdichtung des vorhan-
denen Schulstandortes
(3) Satellitenmodell10
Begleitendes Flächen-
monitoring für Schul-
standorte entwickeln!
Regelmäßige Quartiers-
bildungskonferenzen
nutzen!
Plätze und Parks in der
Nähe von Schulen auf-
werten
Schaffung von Schulräumen
auf Zeit
(1) Temporäre Bauten
(2) Temporäre Nutzung von
Nicht-Schulgebäuden im
Quartier
Kurzfristige Raumeng-
pässe mit Containerbau-
ten oder provisorischen
Pavillons kompensieren
vorübergehende Nut-
zung anderer Gebäude,
10 Unter dem Begriff „Satellitenmodell“ werden hier schulische Teilstandortlösungen verstanden, nach
denen zum Beispiel verschiedene Jahrgangsstufen oder Fachraumgruppen i n unterschiedlichen Ge-
bäuden untergebracht werden, die räumlich in fußläufiger Entfernung zueinander gelegen sein sollten.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
53
z.B. Bürogebäude für
schulische Zwecke
Stabilisierung eines benach-
teiligten Viertels durch bes-
sere Bildungseinrichtungen
(1) Elternarbeit und Famili-
enberatung an den Schu-
len
(2) quartiersbezogener Bil-
dungszentren
(3) Quartier als dezentraler
Bildungscampus
Praxisbeispiel Familien-
grundschule, Aachen11
Praxisbeispiel Bildungs-
Campus Marxloh, Duis-
burg
Praxisbeispiel Bildungs-
band Osdorfer Born,
Hamburg
Planung und Umsetzung ei-
nes Bildungscampus
(1) Konzentration von ver-
schiedenartigen Einrich-
tungen an einem Stand-
ort
(2) Stadtentwicklung mit Bil-
dungseinrichtungen
Praxisbeispiel: Volks-
schule Thalgau, Thalgau
(Österreich)
Praxisbeispiel: Campus
für lebenslanges Lernen,
Osterholz-Scharmbeck
Entwicklung eines neuen
Stadtquartiers mit neuen
Schulstandorten
(1) Schulgrundstücke brau-
chen Entwicklungs-po-
tenzial
(2) In der Mitte oder am
Rand?
(3) Gute Erreichbarkeit für
Kinder und Jugendliche
(4) Gemeinschaftsbildung im
Quartier
Stellenwert von Bildung
klären!
Nutzerbeteiligung an-
ders organisieren!
Spielräume für Innovati-
onen nutzen!
5.3. Teilhabe und chancengerechtes Aufwachsen ermöglichen: Prävention von Kin-
der-, Jugend- und Familienarmut
In Köln lebt mehr als jedes fünfte Kind bzw. mehr als jede*r fünfte
Jugendliche in ökonomischen Armutslagen. Die Anteile von Kin-
dern unter 15 Jahren in Köln mit SGB II -Transferleistungen (als
eine kommunale Kennziffer von Kinderarmut) reichen auf Ebene
der 86 Stadtteile von 2% bis 63% .12 Die Chancen auf ein gelin-
gendes Aufwachsen sind (nicht nur) in Köln sozialräumlich sehr
ungleich verteilt. Armut vermindert die Chancen auf Teilhabe an
Bildung, Gesundheit, Kultur und sozialen Kontakten. Durch pra-
xisorientierte Maßnahmen und sinnvolle Angebote kann diesen
Kindern und Jugendlichen und ihren Familien Hilfe und Unterstützung zugutekommen. Dafür
müssen Fachkräfte aus unterschiedlichen Bereichen engmaschig zusammenarbeiten. Die
enge Verzahnung aller Bildungsbereiche und Hilfesysteme ist für ein gelingendes und chan-
cengerechtes Aufwachsen essentiell. Gerade herausgeforderte Lebenslagen benötigen Brü-
cken ins und im Bildungs- und Hilfesystem.
11 Siehe auch unten, Kapitel 5.3.2.: In Köln wird das innovative Konzept „Familiengrundschulzentren“
seit Mitte 2020 sehr erfolgreich an neun Grundschulstandorten umgesetzt. Zum bzw. im Schuljahr
2023/24 werden– wiederum mit Landesfördermitteln – weitere Grundschulen hinzukommen.
12 vgl. Kölner Stadtteilinformationen, Zahlen 2021, Seiten 38/39
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
54
Seit 2017 nimmt die Stadt Köln am Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“
(zuvor: „Kommunale Präventionsketten“, „Kein Kind zurücklassen“) teil, mit der Aufgabe die
kommunale Präventionskette auf- und auszubauen. Der Terminus „Präventionskette“ dient der
Veranschaulichung der strategischen Gestaltung einer kommunalen Infrastruktur zur Bekämp-
fung der Folgen von ökonomischer Armut von Familien auf die Lebenslagen von Kindern und
Jugendlichen. Anhand der Lebensjahre (gedacht entlang einer Kette) sollen auf diese Weise
die unterschiedlichen Unterstützungsangebote für Familien, Kinder und Jugendliche zur Prä-
vention der Kinderarmutsfolgen systematisch nachvollziehbar dargestellt werden, um Lücken
zu identifizieren, Bedarfe zu ermitteln, Planungen und Angebote aufeinander abzustimmen
sowie Zugänge zu schaffen. Das folgende Schaubild vermag einen guten grundsätzlichen Ein-
druck zu geben.
Das Ziel ist es, die Chancen auf ein gelingendes Aufwachsen sowie gesellschaftliche Teilhabe
zu verbessern. Der Rat der Stadt Köln hat im Jahr 2019 dazu die Gesamtstrategie „Kölner
Kinder stärken!“ zur Prävention von Kinder-, Jugend- und Familienarmut verabschiedet. In den
Jahren 2023 und 2024 findet eine Weiterentwicklung dieser Strategie statt, die durch die Ko-
ordinierungsstelle Kinderarmut des Landschaftsverbandes Rheinland – Landesjugendamt un-
terstützt wird.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
55
5.3.1. Ausgewählte wichtige Strukturmaßnahme: Übergangsmanagement Kita -
Grundschule
Eine wesentliche Herausforderung stellt beispielsweise die Organisation gelingender Bil-
dungsübergänge dar, die bereits vor dem Eintritt in die schulische Laufbahn erfolgen sollte.
Der Übergang zwischen der Kindertageseinrichtung und der Grundschule soll für das Kind und
die Familie nicht als Bruch, sondern als Brücke in eine neue Lebensphase wahrgenommen
werden. Ziel ist es, dass sich das Kind mit seiner*ihrer neuen Lernumgebung vertraut machen
kann und im besten Fall der Schuleintritt erleichtert wird. Hierbei hilft die Beobachtung, Gestal-
tung und Analyse dieses Übergangs seitens der Bildungseinrichtungen, um eine gute Beglei-
tung sicherzustellen. Voraussetzungen ist hierfür eine enge Bildungspartnerschaft zwischen
den Bildungsinstitutionen und den Familien 13. Besonders ganzheitliche Ansätze wie z.B. Fa-
milienzentren fördern dies, von denen aktuell insgesamt 162 in Köln vertreten sind. Bildung ist
für die Stadt Köln eine gemeinsame Aufgabe und aus diesem Grund fördert sie den Übergang
von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule unter dem Motto „Gemeinsam für gute Bil-
dung“. Zum Abbau von Bildungsungleichheit muss die ganze Familie früh eingebunden wer-
den und so werden bereits zwei Jahre vor der Einschulung die Eltern vom Amt für Schulent-
wicklung zu einer In formationsveranstaltung eingeladen. Hier informieren die Leitungen der
Kindertageseinrichtungen und der Grundschulen gemeinsam über den anstehenden Über-
gang. Einige Schulen bieten darüber hinaus verschiedene Kennenlernaktionen wie z.B.
Schnupperunterricht, Tage der offenen Tür oder Informationsabende an der Grundschule an.
Für Kinder, die nicht zur Kita gehen, gibt es eine Sprachstandsfeststellung in einer Grund-
schule. Bei einem Förderbedarf erhält das Kind über das Amt für Kinder, Jugend und Familie
der Stadt Köln einen Platz in einem Sprachförderkurs, um im Übergang aus der Familie heraus
in die Grundschule sprachlich bestmöglich begleitet zu werden. Darüber hinaus informiert die
Stadt Köln Eltern beispielsweise ganz niederschwellig mit Hilfe von Filmen un d einer umfas-
senden Broschüre rund um den Übergang sowie weitere Fördermöglichkeiten für das Kind
sowohl in Print als auch Digital. Mit dem Ziel ein systematisches Übergangsmanagement „Kita
– Grundschule“ zu realisieren und Qualitätsstandards umzusetzen, e ntwickelt der städtische
Arbeitskreis Kita und Grundschule Instrumente und Standardelemente für eine wirksame Bil-
dungs- und Erziehungspartnerschaft von Eltern, Kindertageseinrichtung und Schule.
Die Stadt Köln arbeitet kontinuierlich an einem ineinandergreifenden, kooperativen und gleich-
wertigen Bildungssystem. Prof. Dr. Sybille Stöbe -Blossey, Leiterin der Forschungsabteilung
Bildung, Entwicklung und Soziale Teilhabe an der Universität Duisburg/Essen, beschreibt dies
wie folgt: „Es verwundert daher nicht, dass diesem Übergang in der Debatte um lebenslanges
Lernen im Allgemein und um die Entwicklung eines entsprechend unterstützenden Übergangs-
managements im Besonderen eine wachsende Bedeutung beigemessen wird. Dabei geht die
Fachdiskussion zur frühkindlichen Bildung inzwischen über die Befassung mit dem Übergang
hinaus und richtet sich verstärkt auf eine Kooperation und Verzahnung beider Bildungsberei-
che […]“14
13 Siehe hierzu § 14 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Nordrhein-Westfalen – Kooperationen und Übergänge
14 Stöbe-Blossey, S. (2011): Der Übergang als Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule: Eine
Auseinandersetzung mit Fragen der Steuerung. In: S. Oehlmann; Y. Manning -Chlechowitz & M. Sitter
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
56
5.3.2. Ausgewählte wichtige Praxismaßnahme: Familiengrundschulzentren
Kräfte in Regeleinrichtungen zu bündeln, um das System zu stärken, in dem sich Kinder und
Familien bereits aufhalten, und „Ungleiches ungleich behandeln“, also die besondere Unter-
stützung von Bildungsinstitutionen in Stadtteilen mit erhöhten Armuts- und Bildungsrisiken sind
wichtige Strategieziele von „Kölner Kinder stärken!“. In diesem Zusammenhang besteht eine
zentrale Praxismaßnahme darin, in Köln das innovative Konzept der Familiengrundschulzen-
tren umzusetzen. Seit Mitte 2020 werden in Köln neun Grundschulen, ausgewählt nach dem
städtischen Schulsozialindex, zu Familiengrundschulzentren entwickelt. Hierfür werden För-
dermittel des Landesprogramms „kinderstark“ und städtische Eigenmittel eingesetzt.
Familiengrundschulzentren realisieren - angepasst an den jeweiligen Sozialraum - Angebote
der Bildung, Begegnung und Beratung für Eltern/Erziehungsberechtigte, Familien und Kinder,
ausgehend von deren Bedürfnisse und Potentiale. Zusätzlich kooperieren die Familiengrund-
schulzentren in Köln mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes.
Jedem Familiengrundschulzentrum in Köln (eine landesweite, vielbeachtete Besonderheit) ist
eine ausgebildete Kinderkrankenpflegekraft anteilig zugeordnet, d ie vor Ort in Form von
Sprechstunden und Projekten Gesundheitsvorsorge und Krankheitsprävention umsetzt. Das
Familiengrundschulzentrum bildet wie die Familienzentren an Kindertageseinrichtungen als
Anlaufstelle für Familien einen Knotenpunkt im jeweiligen Sozialraum und stellt damit einen
wichtigen Baustein der kommunalen Präventionsketten dar.
Erste Ergebnisse einer stadteigenen Evaluation von Familiengrundschulzentren in Köln zei-
gen auf, dass das Konzept und die Umsetzung, ausgesprochen positiv und wirkungsvoll ein-
geschätzt werden, wozu noch gesondert berichtet werden wird. Die Verwaltung bereitet vor
diesem Hintergrund – auch mit Unterstützung von Stiftungen und bei Beantragung weiterer
Landesfördermittel – ein schrittweise weiteres „Ausrollen“ von Familiengrundschulzentren in
Köln vor.
5.4. Bedarfe lokalisieren und knappe Ressourcen steuern: Schulscharfe Bedarfsindi-
katoren
In Köln kommen schon seit vielen Jahren Schulsozialindex und Kitasozialindex zur bedarfsge-
rechten Steuerung knapper Ressourcen zum Einsatz und finden z.B. bei der Verteilung von
Schulsozialarbeiter*innenstellen, bei der Auswahl von Familiengrundschulzentren oder bei der
Auswahl von plusKITA-Einrichtungen und Familienzentren Verwendung. Es handelt sich bei
den Indizes um einrichtungsscharfe Abschätzungen der Armutsbetroffenheit (des SGB II -
Transferleistungsbezugs) der Schüler*innen der einzelnen Schulen bzw. der Kita -Kinder der
einzelnen Kindertageseinrichtungen. Hierfür werden datenschutzkonform in der abgeschotte-
ten Statistikstelle A dressdaten von Schüler*innen mit kleinräumigen Armutsdaten verknüpft
(Hrsg.) Frühpädagogische Übergangsforschung 48 Von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule.
Juventa: Weinheim und München, S. 63-75.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
57
(Schulsozialindex) bzw. die Elternbeiträge von Kita-Kindern analysiert (Kita-Sozialindex). Ak-
tuell befindet sich mit Blick auf den stadteigenen Schulsozialindex eine Erweiterung des Indi-
katoren-Sets um den Anteil der Empfänger*innen von Leistungen nach dem Bildungs - und
Teilhabepaket in der Vorbereitung.
Im Herbst 2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen einen neuen
Sozialindex des Landes für alle Schulen im Land veröffentlicht. In einem Konzeptpapier wird
dargelegt, dass der neue, weitgehend schulscharfe Sozialindex des Landes dazu dient, den
Unterstützungsbedarf von Schulen zu identifizieren, der sich aufgrund der sozialen Zusam-
mensetzung der Schüler*innen einer Schule ergibt.15.
Die Schulen werden anhand ihrer Indexwerte in 9 Gruppen eingeteilt, den „Sozialindexstufen“,
wobei die Stufe 1 den vergleichsweise geringsten und die Stufe 9 den relativ höchsten Unter-
stützungsbedarf anzeigt. Die soziale Zusammensetzung der Schüler*innen der Schulen wird
dabei landesseitig über folgende Indikatoren abgebildet und zu einem Indexwert zusammen-
gefasst:
Kinder- und Jugendarmut: Es wird die Dichte der SGB II-Quote der Minderjährigen im
geschätzten Einzugsgebiet der Grundschulen berechnet. Bei weiterführenden Schulen
wird der Indikator aus den Indikatoren der Herkunftsgrundschulen der Schüler*innen
abgeleitet.
Schüler*innen mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache: Hierfür wird, wie für die
folgenden Indikatoren, auf Daten der amtlichen Schulstatistik zugegriffen, aktuell auf
Daten des Schuljahres 2018/19.
Schüler*innen mit eigenem Zuzug aus dem Ausland.
Schüler*innen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen, Sprache
und emotionale und soziale Entwicklung.
Die folgenden Abbildungen zeigen zum einen die Verteilung aller Schulen in Nordrhein-West-
falen, zum anderen die Verteilung der Kölner Schulen auf die Sozialindexstufen. Zu Ver-
gleichszwecken und für eine bessere Übersichtlichkeit werden Stufen zusammengefasst aus-
gewiesen.
15 vgl. Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein -Westfalen, Landtags -Drucksache
17/3933, Bericht zum Thema „Sac hstand zum schulscharfen Sozialindex für Nordrhein -Westfalen“ für
die Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 30.09.2020.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
58
Deutlich wird, dass Kölner Schulen – Grundschulen und weiterführenden Schulen aller Schul-
formen – einen (teils deutlich) höheren Unterstützungsbedarf aufweisen als die Schulen im
Landesdurchschnitt, besonders augenfällig ist dies bei den Hauptschulen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
59
Das Land geht aktuell verstärkt dazu über, „seinen“ Sozialindex in Anwendung zu bringen. So
werden jüngst spezifische Fördermittel, z.B. im Rahmen des Projektes „Brotzeit“ (gesundes
Frühstück an Grundschulen) oder für einen weiteren Ausbau der Familiengrunds chulzentren
in der nunmehr auch auf den Regierungsbezirk Köln erweiterten Förderlinie des Schulminis-
teriums ausdrücklich an Grundschulen im Land mit den Sozialindexstufen 6 bis 9 gesteuert.
Ein Vergleich der Ergebnisse des stadteigenen Schulsozialindexes mit dem des Landes zeigt
im Übrigen weitgehende Übereinstimmungen, komplett deckungsgleich sind sie allerdings
nicht. Damit zukünftig keine zwei im Detail unterschiedlichen Modelle zur Ressourcensteue-
rung in Köln zum Einsatz kommen, nimmt die Schulentwicklu ngsplanung ihre Sozialindexda-
ten bei perspektivischen Auswahlentscheidungen etwas zurück und stellt zuerst auf die Er-
gebnisse des Landesindexes ab. Ergänzend und für Detailfragen wird weiterhin auch auf den
stadteigenen Sozialindex für Schulen abgehoben.
5.5. „Startchancen-Programm“: Schulen mit Bedarf gezielt fördern
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung heißt es, dass „ mehr als 4.000 allgemein- und be-
rufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler
besonders“ gestärkt werden sollen. Dazu werden drei Punkte benannt:
Ausstattung: Schulen sollen „mit einem Investitionsprogramm für moderne, klimage-
rechte, barrierefreie Schulen mit zeitgemäßen Lernumgebungen und Kreativlaboren“
unterstützt werden.
Personal: Es werden dauerhafte Stellen für schulische Sozialarbeit in Aussicht gestellt,
sowie die Förderung von Schulentwicklung, Berufsorientierung, Lernförderung und so-
ziokultureller Teilhabe.
Budget: Schließlich ist von einem „Chancenbudget zur freien Verfügung“ die Rede, „um
Schule, Unterricht und Lernangebote weiterzuentwickeln und außerschulische Koope-
rationen zu fördern.“
Vom Startchancen-Programm soll etwa jede zehnte Schule in der Bundesrepublik profitieren.
Hierfür sind etwa eine Milliarde Euro pro Jahr vorgesehen, die Länder sollen sich in gleicher
Weise finanziell beteiligen. Das Programm soll eine Laufzeit von zehn Jahren haben und wis-
senschaftlich begleitet werden. Geplant ist ein Start mit dem Schuljahr 2024/25 . Zwischen
Bund und Ländern laufen Verhandlungen unter anderem darüber, nach welchen Kriterien die
Schulen ausgewählt werden sollen und wie das Geld auf die Länder verteilt wird.
Nach einem Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im
Entwurf von Mai 2023 soll das Startchancen-Programm dazu beitragen, den noch immer star-
ken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen. Das Pro-
gramm soll dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit zu verbessern, das Bildungswesen zu
modernisieren und dort zu unterstützen, wo die Herausforderungen am Größten sind. Auf der
individuellen Ebene richtet sich das Startchancen-Programm an sozial benachteiligte Schüle-
rinnen und Schüler, auf der institutionellen Ebene an Schulen in herausfordernder Lage und
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
60
auf der Systemebene vorrangig an die Bildungsadministration. Adressiert werden etwa 4.000
allgemein- und berufsbildende Schulen entlang der Bildungskette mit einem hohen Anteil an
sozial benachteiligten Schüler*innen und Schülern. Hierbei liegt ein Schwerpunkt auf den
Grundschulen. Um solide Grundlagen für die weitere Bildungsbiografie zu legen, sollen nach
Vorschlag des BMBF 60 Prozent der Startchancen -Schulen im Primarbereich gefördert wer-
den. Auch die berufsbildenden Schulen sollen angemessen berücksichtigt werden und etwa
20 Prozent aller Startchancen -Schulen ausmachen. Hierbei wird auf die Berufsvorbereitung
fokussiert.
Nach Einschätzung der Schulentwicklungsplanung wäre das Startchancen -Programm in der
skizzierten Form außerordentlich zu begrüßen. Es bleibt abzuwarten, wie die im Sommer 2023
andauernden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern insbesondere zu Finanz- und Ver-
teilungsfragen ausgehen werden und ob ein Start zum Schuljahr 2024/25 noch realistisch ist.
Bei Umsetzung wäre rechtzeitig über geeignete Koordinierungs - und Steuerungsstrukturen
auch auf kommunaler und teilkommunaler Ebene zu beraten, um Schüler*innen und Schulen
bestmöglich flankierend zu unterstützen, wie dies beispielsweise auch im Rahmen des Pro-
gramms „Aufholen nach Corona“ gelungen ist. Es geht also um eine kommunal-sozialräumli-
che Unterstützung des Programms. Hierbei wäre an die in den vorgehenden Kapiteln ausge-
wiesenen Leitgedanken und Impulse anzuknüpfen, z.B. „Bildungslandschaften“, „ganzheitli-
cher Begriff von Bildung, Betreuung und Erziehung“, „Ver netzung von Jugendhilfe und
Schule“, „Schule im Quartier“ etc.
5.6. Vielfalt als Bereicherung: Inklusion und Gemeinsames Lernen
Der Rat der Stadt Köln hatte die Verwaltung 2010 mit der Erstellung eines Inklusionsplans für
Kölner Schulen beauftragt. 2012 wurde der kommunale Inklusionsplan veröffentlicht (Session
2017/2012) und seitdem zweimal, 2015 und 2019 fortgeschrieben. Die kommunale Inklusions-
planung beschreibt in erster Linie kommunal steuerbare Maßnahmen, die auf die Förderung
des Gemeinsamen Lernens von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf
an Kölner Schulen abzielen. Der a ktuelle Inklusionsplan fokussiert u.a. stark auf multiprofes-
sionelle Zusammenarbeit als wichtige Gelingensbedingung (nicht nur, aber auch) von Inklu-
sion. Zu diesem Planungsbereich befindet sich aktuell das Modellprojekt „Multiprofessionalität
am Beispiel von zwei besonders herausgeforderten Grundschulen in den Stadtteilen Buch-
heim und Porz“ unter der Federführung des Regionalen Bildungsbüros in der Umsetzung. Ziel
ist es, konkrete Maßnahmen für gelingende Prozesse und Strukturen im Kontext multiprofes-
sioneller Arbeit zu entwickeln und deren Übertragbarkeit auf andere Schulen zu prüfen.
Vor der Erstellung einer weiteren Fortschreibung des Inklusionsplans für Kölner Schulen bleibt
der „Aktionsplan Inklusion“ für ein inklusives Schulangebot des Landes Nordrhein -Westfalen
abzuwarten, der laut Koalitionsvereinbarung von 2022 in Zusammenarbeit mit der Monitoring-
Stelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erstellt werden wird.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
61
Das Inklusionsmonitoring für Kölner Schulen weist für das Schuljahr 2021/22 unter anderem
folgende Ergebnisse aus:
8.229 Lernende in Köln (Jahrgangsstufen 1 bis 10) hatten einen attestierten sonderpä-
dagogischen Förderbedarf, davon rund 76% in den Förderschwerpunkten Lernen,
Sprache und emotionale und soziale Entwicklung.
Von 8.229 Lernenden mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchten 45% Förder-
schulen und 55% allgemeine Grund - und weiterführende Schulen mit Gemeinsamen
Lernen.
Rund die Hälfte der Grundschulen, alle Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschu-
len sowie ab dem Schuljahr 2023/24 drei Gymnasien sind Schulen des Gemeinsamen
Lernens.
8.229 Lernende mit sonderpädagogischem Förderbedarf entsprechen rund 9% aller
Lernenden an Kölner Schulen in den Jahrgangsstufen 1 bis 10.
Nach (teils sehr) starken Rückgängen der Schüler*innenzahlen an den Kölner Förder-
schulen bis zum Schuljahr 2017/18, stagnieren die Gesamtzahlen an Förderschulen
seit 2018/19.
Die Zahlen der Förderschüler*innen mit den Sc hwerpunkten emotionale und soziale
Entwicklung sowie insbesondere mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung steigen.
Aktuell sind die Räumlichkeiten an den vier Schulstandorten der Förderschulen für den
Schwerpunkt geistige Entwicklung ausgelastet. Beiderseits des Rheins herrscht großer Enge
und Platzmangel. Aufgrund steigender Schüler*innenzahlen, ausgelasteter Kapazitäten und
fehlender Möglichkeiten für die Erschließung zusätzlicher Raumreserven ist der Neubau von
Förderschulgebäuden für den Förderschwerp unkt vorgesehen. Eine weitgehende oder gar
vollständige Beschulung von Lernenden sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsa-
men Lernen ist nach Einschätzung der Verwaltung unter den gegebenen Rahmenbedingun-
gen (Schulwahlverhalten der Eltern sowie landesrechtliche Vorgaben in Bezug auf Klassenbil-
dungswerte, die Orte des Gemeinsamen Lernens und die Anzahl der Aufnahmen von Lernen-
den mit sonderpädagogischem Förderbedarf) selbst bei Umsetzung der Stärkungspakete
Schulbau auf absehbare Zeit nicht möglich. Dementsprechend begründet und legte die „Fort-
schreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020) in M76d (in Ver-
bindung mit M65c) dar, dass im Wohnbaugebiet Kreuzfeld eine neue Förderschule Geistige
Entwicklung vorgesehen werden kann. Auf Anf rage der Schulverwaltung des Rheinisch-Ber-
gischen Kreises, hier ist die Situation vergleichbar, ist die Verwaltung zudem in Gespräche
eingetreten, um im rechtsrheinischen Stadtgebiet die Realisierung einer weiteren Förder-
schule Geistige Entwicklung vorzubereiten. Hierbei soll möglichst der Gedanke einer interkom-
munalen Kooperation zum Tragen kommen.
Eine Unterarbeitsgruppe des Expert*innenbeirats Inklusion der Stadt Köln hat im Juni 2023
Prüfempfehlungen formuliert, deren Umsetzung helfen könnte, mögliche Hemmschwellen
und Barrieren der Nutzung von Gemeinsamen Lernen, insbesondere von Schüler*innen mit
dem Schwerpunkt geistige Entwicklung abzubauen. Die Empfehlungen stellen zum Beispiel
auf den Aufbau eines Case-Managements und eine direkte Ansprache, Unterstützung und
Begleitung von Eltern ab und werden aktuell vertiefend erörtert.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
62
5.7. Schule und Klimaschutz: Köln wächst klimagerecht und umweltfreundlich
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung beauftragt, bis Sommer 2023 einen Aktionsplan
Klimaschutz (Session 2547/2022) zu erstellen, der aufzeigt, wie die Stadt Köln konkret und
konsequent die Reduktion der Treibhausgasemissionen umsetzt bzw. befördert. Die Stadt
Köln als öffentlicher Träger einer Vielzahl an Bildungsinstitutionen und dem bedeutsamen In-
teresse, weiterhin eine lebenswerte und vor allem zukunftsfähige Stadt zu sein, denkt und
plant innovative Maßnahmen zur Förderung der Klimaneutralität. Das Bildungssystem ist so-
wohl Arbeitsinstrument als auch Adressat der vielzähligen Potentiale, die sich im Aktionsplan
wiederfinden. Das Bildungssystem und die damit einhergehenden Bildungseinrichtungen um-
fassen eine Größe an Gebäuden und Akteuren, die einen wichtigen Beitrag zur Klimaneutrali-
tät leisten können – demnach sind Schulen, deren Fachkräfte und Angebote wichtige Bau-
steine auf dem Weg hin zu einem nachhaltigen Bildungssystem . Der Aktionsplan sieht vor,
das Arbeiten und Wirtschaften im Bildungssystem klimaneutral zu gestalten. Diese Herausfor-
derung ist eine intersektorale Aufgabe: Bildungsgänge, die sich s chwerpunktmäßig mit der
Zukunft der Stadt befassen, sind zu stärken, Themen, wie schulische Nachhaltigkeitsbildung
zu Ernährung, Konsum und klimaschonenden Verhalten sind zu fördern, Mobilität im Bildungs-
system ist stärker in den Blick zu nehmen etc. Übers pitzt gesprochen: Ohne Klima keine Bil-
dung und ohne Bildung keine klimaneutrale Stadt.
Aus Sicht des Städtetages Nordrhein-Westfalen sind Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
zentrale Zukunftsaufgaben von gesamtgesellschaftlicher Relevanz und stellen faktisch eine
politisch verpflichtende Aufgabe der Städte dar. Klimamaßnahmen können dabei vor allem auf
der kommunalen Ebene wirksam umgesetzt werden, wobei kommunale Konzepte geeignete
und etablierte Grundlagen darstellen.16
„Schule“ (bzw. „Bildung“) und „Klima“ sind aus Sicht der Schulentwicklungsplanung „natürliche
Partner*innen“. Es ergeben sich vielfältige Ansatzpunkte für ein gemeinsames Nachdenken,
die im Folgenden als Impulse kurz ausgeführt werden: Die Kölner Schul- und Bildungsland-
schaft besteht aktuell aus fast 300 Schulen, rund 700 Kindertageseinrichtungen, rund 110 An-
gebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und vielen weiteren Institutionen. Mit Blick auf
diese Standorte sollte eine Vision vorangetrieben werden, zukünftig alle Bildungseinrichtungen
klimaneutral/-freundlich zu denken: Dazu gehören räumlich -gebäudlich z.B. Photovoltaik,
grüne Fassaden, Schulgärten, entsiegelte Schulhöfe, grüne Klassenzimmer, mehr Fahrradab-
stellplätze und weniger bis gar keine PKW -Parkplätze sowie konzeptionell-inhaltlich Bildung
für nachhaltige Entwicklung (BNE).
„… Bildung für nachhaltige Entwicklung… soll … jeden Menschen befähigen, nachhaltig zu
denken und auf dieser Grundlage nachhaltige und verantwortungsvolle Entscheidungen tref-
16 vgl. Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen vom 14. Juni 2023, Klimaschutz
und Klimaanpassung als Pflichtaufgabe
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
63
fen zu können. Das passiert vor Ort, in den Städten, die Träger von Kindertagesstätten, Schu-
len oder Volkshochschulen entscheidend für die strukturelle Verankerung der Bildung für nach-
haltige Entwicklung sind.“17
Das Regionale Bildungsbüro hat die Koordination des Bundesprojektes „Köln als BNE-Modell-
kommune“ übernommen und eine gemeinsame Zielvereinbarung zur Förderlinie entwickelt.
Die Zielvereinbarung wurde am 2. Februar 2022 von der Oberbürgermeisterin unterzeichnet.
Als erster wichtiger Schritt wird das Thema BNE künftig auf der Ebene der „Regionalen Bil-
dungskonferenz“ behandelt, dem gemeinsamen Format von Stadt und Land. Die Konferenz
am 14. März 2023 richtete den Fokus auf den Zusammenhang von BNE und Armut. Vorberei-
tend wurden Akteur*innen der verschiedenen Sozialräume, ihre Netzwerke und Einrichtungen
entlang der Bildungskette einbezogen und an der Erarbeitung eines gemeinsamen Orientie-
rungsrahmens für BNE in Köln beteiligt. Damit schärfte sich bei den Beteiligten aus Kommune,
Land und Stadtgesellschaft bereits im Vorfeld der B ildungskonferenz ein gemeinsames Ver-
ständnis von BNE als Bildungskonzept und als gemeinsame Querschnittaufgabe. Die Volks-
hochschule Köln ist ein Mitglied der Steuergruppe des Projektes und stadtgesellschaftlich im
Thema BNE breit vernetzt. Neben anderen Ve ranstaltungen hat auch ihre Fachtagung „BNE
für alle!“ am 19. Oktober 2022 dazu beigetragen, sie als kommunalen Lernort sichtbar zu ma-
chen. Die Steuergruppe des Bundesprogrammes hat sich darüber hinaus darauf verständigt,
den städtischen Internetauftritt zu BNE zu aktualisieren. Die Vorarbeiten dazu laufen.
5.8. Schule und Mobilität: Köln gestaltet nachhaltige Mobilität
Der Rat hat am 6. Februar 2020 die Erarbeitung eines nachhaltigen Mobilitätsplans für Köln
beschlossen. Der Fachbegriff lautet Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP). Der Begriff
steht für eine nachhaltige urbane Mobilitätsplanung, die sich aktuell im nachhaltigen Mobili-
tätsplan „Besser durch Köln“ realisiert. Es handelt sich um einen umfassenden strategischen
Maßnahmenplan, der auf gängigen Planungspraktiken der integrierten Verkehrsentwick-
lungsplanung aufbaut. Er berücksichtigt die gegenwärtigen und künftigen Mobilitätsbedürf-
nisse der Menschen. Der nachhaltige Mobilitätsplan soll helfen, die Lebensqualität in Stadt
und Umland zu verbessern. Dabei steht eine konsequente Förderung des Umstiegs auf kli-
maschonende Verkehrsmittel im Vordergrund. Die Ziele, Strategien und Maßnahmen werden
in enger Verknüpfung zu anderen Fachplanungen wie beispielsweise der Stadtentwicklung
und dem Klima- und Umweltschutz erarbeitet. Sie sollen dazu beitragen, dass Köln perspek-
tivisch klimaneutral wird. Das Konzept wird in zwei Stufen entwickelt. In der ersten Stufe wird
ein Leitbild und werden Strategie und Ziele für die künftige Mobilität erarbeitet. Darüber hin-
aus werden Status Quo sowie die Chancen und Mängel der aktuellen Mobilitätssituation ana-
lysiert. In der zweiten Stufe geht es um die Ableitung konkreter Maßnahmen, Priorisierung,
Finanzierung, Umsetzung und Evaluierung.
Der gesamte Prozess wird in eine umfassende Beteiligung von Interessensgruppen und der
breiten Öffentlichkeit eingebettet. Dies ist ein wesentliches Merkmal des Plans, da das
17 Positionspapier des Deutschen Städtetages: Ansätze einer strukturellen Verankerung von Bildung für
nachhaltige Entwicklung, Berlin und Köln, Juni 2023, Seite 3
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
64
Thema Mobilität alle betrifft, die sich in Köln fortbewegen. Die aktive Einbeziehung der Nut-
zer*innen ist für den Erfolg des nachhaltigen Mobilitätsplans von zentraler Bedeutung. Bei
der Gestaltung einer zukunftsfähigen Mobilität stehen insbesondere der Schutz und das
Wohl von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund. Ihrer Beteiligung, der Kinder- und Ju-
gendbeteiligung kommt eine zentrale Rolle bei der Erstellung des nachhaltigen Mobilitäts-
plans zu. Im Frühjahr 2023 lief ein eigenes kinder- und jugendgerechtes Format für eine ge-
zielte Einbindung von Kindern und Jugendlichen. Dafür wurden Befragungen an unterschied-
lichen Schulen sowie offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen in den Stadtbezirken durch-
geführt. Die Fragen konnten die jungen Kölner*innen alleine oder in Gruppenarbeit bearbei-
ten und mit ihrer Klasse oder Gruppe diskutieren. Insgesamt konnten wir mit dem Beteili-
gungsformat rund 800 Kinder und Jugendliche erreicht werden. Über die Ergebnisse der Kin-
der- und Jugendbeteiligung wird noch separat informiert werden.
„Schule“ und „Mobilität“ sind gesellschaftliche Themenbereiche mit vielen, sich wechselseitig
unterstützenden Bezügen. Im Kontext einer qualitativen Schulentwicklungsplanung ergibt
sich die Überlegung, dass Schul- und Bildungsstandorte in Köln (werk-)täglich jeweils von
Hunderten bis Tausenden von Schüler*innen und Lehrer*innen aufgesucht werden und ent-
sprechend Mobilität zu, an und in Bildungseinrichtungen eine ungemein große Rolle spielt.
Aspekte wie ÖPNV-Anbindung, Anbindung an Fahrradstraßen, sichere Schulwege, Schul-
busverkehr, Taktungen von Verkehrszeiten, Schülerlots*innen (als Form bürgerschaftlichen
Engagements junger Menschen), auch zu Stoßzeiten ausreichend breite Bahn- und Bus-
steige und vieles mehr zeigen die sehr enge Verknüpfung von Schule und Mobilität auf.
Diese Aspekte und Verbindungslinien werden zukünftig aller Voraussicht nach noch viel be-
deutsamer werden. Bei der Planung neuer Schulstandorte beabsichtigt die Verwaltung, künf-
tige Prozesse so auszugestalten, dass Fragen der Mobilität noch frühzeitiger adressiert wer-
den. Insbesondere für die zeitgerechte Herstellung notwendiger Verkehrsinfrastrukturen be-
darf es einer Anpassung des bestehenden Workflows.
In diesem Zusammenhang von Schule und Mobilität sei auch auf wesentliche Ergebnisse der
Kölner Jugendbefragung 2018 hingewiesen: 5.000 Jugendliche hatten sich an der Online-
Befragung beteiligt. Nach Ihren Rückmeldungen leben 94% aller Jugendlichen gerne oder
sehr gerne in Köln. Besonders schätzen sie die kulturellen Einrichtungen, Veranstaltungen,
Konzerte (72 %) und die vielfältigen Sportmöglichkeiten (69 %). Bei den Antworten auf die
Frage, was man in Köln (noch) besser machen könnte, spielte insbesondere Mobilität eine
herausragende Rolle: Jugendliche in Köln wünschen sich z.B. ausdrücklich mehr und sichere
Fahrradwege, einen pünktlichen und bezahlbaren Öffentlichen Personennahverkehr mit gu-
ten Taktzeiten (auch nachts und in Randgebiete) und weniger Autoverkehr. Sie fordern ein
„modernes Verkehrskonzept“, also genau das, was mit dem nachhaltigen Mobilitätsplan der
Stadt aktuell eingelöst wird.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
65
Abb. Ergebnis der Kölner Jugendbefragung 2018
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
66
(6) Schulbau
6.1. Beschleunigung Schulbau
Die Zeiträume für die Realisierungen von Schulneubauten und Erweiterungen dauerten in der
Vergangenheit viel zu lang. Es brauchte wesentlich kürzere Reaktionszeiten zwischen erfolg-
ter Bedarfsfeststellung und der Inbetriebnahme von neuen Schulen, nämlich in der Regel 5 bis
7 Jahre, statt 10 bis 15 Jahre. Um den Schulbau zu beschleunigen, hat die Verwaltung in den
letzten Jahren daher mehrere Schulbaupakete aufgelegt. Sie prüft und setzt laufend verschie-
dene Möglichkeiten einer beschleunigten Umsetzung mit direkter Zuordnung der Schulbau-
maßnahmen, beispielsweise für ein GU/TU-Paket oder für Schulbauvorhaben im Investoren-
verfahren um.
In diesem Zusammenhang ermittelt die Verwaltung durch europaweite Ausschreibungen, ob
sich im Kölner Stadtgebiet geeignete Grundstücke im Privateigentum befinden, auf denen ein
Investor für die Stadt Schulbauten errichten könnte. Die erforderliche Grundstücksgröße be-
wegt sich dabei zwischen etwa 8.000 und 35.000 Quadratmetern. Die Ergebnisse werden im
städtischen Schulbauprogramm berücksichtigt. Außerdem prüft die Verwaltung alle Schul-
standorte auf mögliche Nachverdichtungspotentiale. Bei entsprechendem schulfachlichem Be-
darf werden dann für die als geeignet identifizierten Grundstücke Machbarkeitsstudien beauf-
tragt. Auch diese Ergebnisse fließen in das Schulbauprogramm ein.
6.2. Übersicht über Schulbaupakete
In Köln sind im Kontext der beschleunigten Realisierung von Schulbaumaßnahme n und der
Beschaffung von Schulraumkapazitäten in der jüngeren Vergangenheit erhebliche Anstren-
gungen unternommen worden. Der Rat der Stadt Köln hat bislang folgende Schulbaupakete
beschlossen:
15.03.2016, „Errichtung von mehreren Schulen in modularer Bauweise / Systembau-
weise mit entsprechend angepasstem Baubeschlussverfahren“ (Session 0460/2016),
14.02.2017, „Beschaffung und Aufstellung von Containereinheiten zur Minderung des
Schulnotstandes“ (1. Containerpaket),
04.04.2017, „Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte – Neubau/ Erweiterung/ Generals-
anierung von Schulgebäuden durch Total - oder Generalunternehmen“ (1. GU-/TU-Pa-
ket),
06.02.2018, „Beschaffung und Aufstellung von Containereinheiten zur kurzfristigen
Schaffung dringend notwendiger, zusätzlicher Schülerplätze“ (2. Containerpaket).
11.06.2018, die Verwaltung informierte den Ausschuss Schule und Weiterbildung über
das „Containerprogramm für die Jahre 2019 bis 2021“ (3. Containerpaket).
18.06.2020, „2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generals-
anierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer“ (2. GU/TU-Paket,
Session 1474/2020),
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
67
08.09.2022, „Gründung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH“ (Session 2360/2022)
10.11.2022, „Bedarfsfeststellung für diverse Schulbaumaßnahmen zur kurzfristigen
Schaffung von Schulplätzen an Gymnasien“ („Nachverdichtung“ Gymnasien, Session
2914/2022)
15.06.2023, Beschlussvorlagen (aus den Stärkungspaketen Gymnasien und Gesamt-
schulen) zur Errichtung von zwei Gymnasien und drei Gesamtschulen zum Schuljahr
2024/25. Ergänzt werden diese Vorlagen für weiterführende Schulen durch die Erweite-
rung von sieben Grundschulen zum Schuljahr 2024/25.
6.3. Priorisierende Schulbaumaßnahmenliste
Der Rat ha t in seiner Sitzung am 14.02.2019 erstmals die Priorisierende Schulbaumaßnah-
menliste (Session 3648/2018) zur Kenntnis genommen. Diese Schulbauliste umfasst alle
Schulprojekte, deren Umsetzung zu zusätzlichen Schulplätzen führt (und speist sich aus der
jeweils aktuellen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung) beziehungsweise einen Ver-
lust von vorhandenen Schulplätzen durch General- oder Teilsanierungen vermeidet. Die Ver-
waltung schreibt die Schulbaumaßnahmenliste laufend fort. Zuletzt ist im März 2023 ein Sta-
tusbericht zur Priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste mit Stand 31.12.2022 in den Aus-
schuss Schule und Weiterbildung, den Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und nachfol-
gend von April bis Mai in alle Bezirksvertretungen eingebracht worden (Session 0337/2023).
Eine Priorisierung, also eine Festlegung der zeitlichen Abfolge der drängenden Schulbaumaß-
nahmen, ist erforderlich, da bei knappen Personalressourcen insbesondere der Gebäudewirt-
schaft und aufgrund der Vielzahl der Bedarfe nicht alle notwendige n Schulbaumaßnahmen
gleichzeitig, sondern lediglich zeitlich gestreckt umgesetzt werden können. Gleichwohl muss
festgehalten werden, dass auch nach einer priorisierenden Rangordnung der erforderlichen
Schulbaumaßnahmen die Anzahl der höchstprioritären Projekte die aktuellen Kapazitäten der
Gebäudewirtschaft bei weitem übersteigt. Die Tatsache, dass nicht alle erforderlichen Schul-
bauprojekte zeitnah realisiert werden können, bedeutet allerdings nicht, dass sich der Bedarf
entsprechend analog zeitlich strecken lässt. Vor diesem Hintergrund prüft die Verwaltung stän-
dig die Möglichkeit, die notwendigen Räume kurzfristig bereitzustellen, sei es beispielweise
durch Anmietungen von Bestandsgebäuden oder durch die Aufstellung von Raumcontainern,
sofern dies auf dem Schulgrundstück oder in vertretbarer Entfernung möglich ist. Weiterhin
wird die Möglichkeit genutzt, neue Schulbaupakete zu konzipieren und für deren Realisierung
auch neue „Beschaffungsformen“ einzusetzen.
6.4. Übersicht über Lösungsansätze zur beschleunigten Realisierung neuer Schul-
raumkapazitäten und flankierende Maßnahmen
In den vorgehenden Kapiteln der vorliegenden Schulentwicklungsplanung 2023 ist erneut auf-
gezeigt worden, dass angesichts rasant gestiegener Kinderzahlen in Köln in der jüngeren Ver-
gangenheit und zumindest kurzfristig weiter steigenden Kinderzahlen in der Zukunft riesige
Herausforderungen dahingehend bestehen, eine quantitativ ausreichende und qualitativ gute
schulische Infrastruktur in Köln bereitzustellen, die dieses Wachstum mitgeht.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
68
Im Folgenden sollen die aktuellen Handlungsnotwendigkeiten und Lösungsansätze in eine r
kurzen Übersicht und zusammenfassend ausgeführt werden.
(1) Grundlegend ist die beschleunigte Umsetzung der Schulbaumaßnahmen mit den höchs-
ten Prioritäten nach Schulbauliste in mehreren, parallel zu bearbeitenden neuen und
ergänzenden Schulbaupaketen in einem Schulbauprogramm erforderlich. Dafür braucht
es entsprechender personeller Ressourcen insbesondere bei der städtischen Gebäude-
wirtschaft sowie einer weiter verstärkten Beauftragung und Umsetzung von Schulbau-
maßnahmen durch Investoren.
a) Mit Blick auf die oben beschriebenen Herausforderungen der Kölner Schulland-
schaft, sieht die Verwaltung gleichberechtigte Bedarfe für neue Gymnasien und für
neue Gesamtschulen. Es wurden daher im Parallelverfahren sowohl Gymnasial-
pakete als Gesamtschulpakete geschnürt, die zeitlich gleichberechtigt umgesetzt
werden müssen.
b) Daneben sind mit Blick auf die oben beschriebenen Herausforderungen für eine
Ausweitung der Schulplatzkapazitäten im Primarbereich auf Basis der Schulbau-
maßnahmenliste weitere Grundschulpakete vorzusehen.
(2) In diesem Zusammenhang ist die die personelle Ausstattung der neuen Schulbaugesell-
schaft von hoher Bedeutung. Es erscheint sinnvoll, dass diese sich zunächst vor allem
auf den Primarbereich fokussiert.
(3) Gleichzeitig waren und sind Interimslösungen zum Start der dringend erforderlichen
neuen Schulen erforderlich, die die Zeit bis zu r Umsetzung abschließender Schulneu-
bauten und Erweiterungsbauten überbrücken. Hier werden mehrere Teillösungsschritte
adressiert:
a) Umsetzung und ggf. Ausweitung der bestehenden drei Containerpakete, mit de-
nen in der Regel an bestehenden Schulstandorten temporär mobile Einheiten zur
Entlastung bzw. zeitweiligen Erhöhung der Platzkapazitäten an bestehenden
Schulen zugesetzt werden.
b) Start neuer Schulen im Nahbereich der dafür vorgesehenen abschließenden
Schulstandorte durch Interimsbauten auf neuen gesonderten Flächen – in Form
ganzer „Containerschulen“ oder mobiler Einheiten für mehrere Jahrgänge.
c) Temporäre Anmietung nicht schulisch genutzter Bestandsimmobilien, z.B. geeig-
neter Büroimmobilien.
d) Bestehende Interimsstandorte über die derzeit vorgesehene Standzeit hinaus nut-
zen, bis notwendige Generalinstandsetzungen oder Neubauten realisiert und be-
zugsfertig sind.
(4) Eine Reihe neuer Schulen muss im Zusammenhang mit der Realisierung der großen
neuen Wohnbaugebiete Deutzer Hafen, Mülheim -Süd, Kreuzfeld, Rondorf -Nordwest,
Parkstadt-Süd und Zündorf-Süd geschaffen werden, um die zuziehenden Kinder und
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
69
Jugendlichen adäquat schulisch versorgen zu können. Die Realisierung der geplanten
Schulen in den großen neuen Wohnbaugebieten auch unabhängig von den Wohnungs-
baumaßnahmen und dem Bezug der neuen Wohneinheiten ist vor allem für weiterfüh-
rende Schulen eine Prüfoption, die mit dem Interimsstart des Gymnasiums Rondorf in
Rodenkirchen umgesetzt wird. Klar ist, dass in neuen Wohnbaugebieten eine bedarfs-
gerechte Bildungs- und Jugendinfrastruktur direkt zu Beginn der Bezugsphasen zur Ver-
fügung stehen muss.
(5) Für die in den Fortschreibungen der Schulentwicklungsplanung 2016 bis 2020 als not-
wendig erachteten neuen Schulen in Köln stehen zwischenzeitlich durchgängig Flächen
zur Verfügung bzw. in Aussicht. Die in der Vergangenheit teils noch bestehenden Leer-
stellen was das Auffinden, die abschließende Sicherung oder die planungsrechtliche
Entwicklung von Flächen für neue Schulen/Schulgebäude angeht, konnten weitgehend
gefüllt werden. Gleichwohl ist es notwendig, für Auslagerungen bei Generalsanierungen
weitere neue, temporäre Flächennutzungsoptionen zu erschließen.
(6) Teilstandortlösungen von Schulen sind schulorganisatorisch nicht die optimale Lösung,
aber mit Blick auf die beschriebenen Herausforderungen und bei adäquater Ausnutzung
und Weiterentwicklung der bestehenden Schulstandorte auch zukünftig vermutlich nicht
zu vermeiden. Wichtig ist dabei, dass die Teilstandorte in starker räumlicher Nähe zuei-
nander liegen. Bestehende Hauptschul- und Realschulgebäude lassen eine Folgenut-
zung als Gesamtschul oder Gymnasi alstandort bei entsprechendem Umbau als Teil-
standorte unter Umständen zu. Wenn Schulbaumaßnahmen zur Realisierung der erfor-
derlichen, zusätzlichen Raumkapazitäten an bestimmten Standorten nicht umgesetzt
werden können, ist die Errichtung von Teilstandorten (schulrechtlich in horizontaler oder
vertikaler Teilung der Schule) bestehender Gesamtschulen oder Gymnasien im Nahbe-
reich vorzusehen.
(7) Wenn möglich soll bei der erforderlichen Ausweitung der Kapazitäten im Grundschulbe-
reich auch der Bedarf an Kindertagesbetreuung mitgedacht und mitgeplant werden. Die
Verwaltung erwartet von Grundschulstandorten auf dem gleichen Grundstück oder in
unmittelbarer Nachbarschaft von Kitastandorten positive Effekte für eine bedarfsge-
rechte Kooperation von vorschulischem und schulischem Bereich nicht zuletzt beim
Übergangsmanagement Kita – Grundschule. In eine ähnliche Richtung wie bei solchen
„kleinen Bildungslandschaften von Kitas und Grundschulen“ weisen Überlegungen zur
verstärkten Umsetzung von Bildungscampus-Modellen, wie sie z.B. in der Bildungsland-
schaft Altstadt-Nord realisiert und für den neuen Stadtteil Kreuzfeld geplant sind. Hierbei
können auch gemeinsame Nutzungen von Raumressourcen vorgesehen werden.
(8) In (stark) wachsenden Agglomerationsräumen wie in Köln bestehen vielfältige Flächen-
konkurrenzen angesichts multipler Zielsetzungen (z.B. Schaffung von Wohnraum, Grün-
flächen, Klimaschutz, weitere Gewerbestandorte, Schul -, Bildungs - und Jugendinfra-
struktur etc.). Vor diesem Hintergrund sind verstärkt innovative und flexible Lösungen
mit Mehrfachnutzungen von Flächen bzw. gestap elten und verschränkten Nutzungen
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
70
vorzusehen. Neue Kindertageseinrichtungen werden ganz überwiegend heute schon in-
tegriert in Wohnungsbau realisiert. Für Schulen sind zukünftig auch z.B. Lösungen zu
prüfen und zu ermöglichen, nach denen z.B. auf einer Fläche „unten“ Schule und „oben“,
darüber Wohnen oder Bürogewerbe umgesetzt wird. Adressiert sind an dieser Stelle
auch Fragen nach einer Öffnung von Schulen in den Sozialraum, z.B. mit einer Öffnung
der Schulhöfe bzw. Gestaltung der Schulhöfe auch als öffentl ich nutzbare Spielräume
oder mit der Mehrfachnutzung von Schulräumen (z.B. Aulen, Turnhallen) auch für Ver-
eine und Initiativen im Stadtteil. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob beispielsweise an
Schulstandorte angrenzende Grünbereiche auch als Pausenflächen genutzt werden dür-
fen, insbesondere, wenn an bestehenden Schulstandorten durch Nachverdichtung auf
dem Schulgrundstück die zur Verfügung stehende Frei - und Bewegungsflächen weiter
eingeschränkt werden müssten.
(9) Ab 2026 wird schrittweise der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz im Primarbe-
reich in Kraft treten. Um trotz einer vergleichsweise sehr hohen OGS-Quote in Köln eine
bedarfsgerechte Versorgung gewährleisten zu können, müssen weitere Raumkapazitä-
ten realisiert werden, gerade weil auch heute schon nicht alle Nachfragen nach einem
OGS-Platz befriedigt werden können. Das Amt für Schulentwicklung prüft vor Beauftra-
gung einer Baumaßnahme immer, ob am Schulstandort Modifizierungen des pädagogi-
schen Ganztagskonzeptes oder des Verpflegungssyst ems eine noch effektivere Nut-
zung aller vorhandenen Schulräume ermöglichen. Hierbei handelt es sich um einen Vor-
gang, der schon seit vielen Jahren praktiziert wird und u.a. auch zu der Entstehung der
hohen OGS-Versorgungsquote beigetragen hat. Es wird aktuell geprüft, welche Schul-
baumaßen erforderlich sind, um den Rechtsanspruch erfüllen zu können. Um die OGS-
Versorgung bedarfsgerecht weiter ausbauen zu können, braucht es nach Einschätzung
der Verwaltung zudem als ergänzenden Baustein auch und insbesondere der innovati-
ven und flexiblen Nutzung bestehender „Sozialraumimmobilien“ im Nahbereich der offe-
nen Ganztagsgrundschulen. Das können z.B. Einrichtungen von Sportvereinen sein,
aber auch Jugendeinrichtungen, Bürgerzentren, Räume von Kirchengemeinden und vie-
les mehr. Im Bedarfsfall sind auch hier Anmietungen, z.B. von leerstehenden Ladenlo-
kalen vorzusehen. Mit dem Rechtsanspruch auf einen Platz im Offenen Ganztag schritt-
weise ab 2026 wird sich vermutlich auch die Zahl der Eltern noch erhöhen, die Ganztag
anschließend auch in der Sekundarstufe I in Anspruch nehmen möchten. In der Konse-
quenz sollen an alle neuen Schulen Ganztagesangebote von Anfang an eingeplant und
vorgesehen werden. Im Primarbereich als offene Ganztagsschulen, in der Sekundar-
stufe I als gebundene Ganztagsschulen.
(10) Schließlich machen die gewaltigen Herausforderungen zum dringend notwendigen be-
darfsgerechten Ausbau der schulischen Infrastruktur angesichts stark steigender Schü-
lerzahlen eine verstärkte Kultur des Dialogs und des zielorientierten Miteinanders inner-
halb der Verwaltung aber auch im Zusammenwirken von Stadt, Schule, Schulaufsicht,
Politik und weiteren Akteuren der Stadtgesellschaft erforderlich. Es braucht Transpa-
renz, Dialog, Vertrauen und die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung von Ideen. In
diesem Zusammenhang sieht die Schulentwicklungsplanung vor, schrittweise ab Anfang
2024 systematisch bezirkliche Fachgespräche bzw. Workshops durchzuführen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
71
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
72
(7) Kurzübersicht über erforderliche neue Schulen bzw. neue
Schulgebäude und Erweiterungen bestehender Schulen zur
Schaffung zusätzlicher Schulplätze
7.1. Kurzübersicht neue Grundschulen/ Grundschulgebäude
Nach „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020“ war ein Bedarf an mindestens 30
neuen Grundschulen (bzw. Grundschulgebäuden) zur Realisierung der erforderlichen, zusätz-
lichen Schüler*innenplätze im Primarbereich ausgewiesen worden. Die folgende Grafik gibt
einen Überblick über die Umsetzungsstände.
8 Schulen / Schulgebäude sind bis einschließlich Schuljahr 2023/24 schon an den Start
gegangen, teilweise im Interim. Es handelt sich um Schulen an folgenden Standorten:
Heliosgelände in Ehrenfeld (neue Grundschule, im Bau), Start vorab im Interim Kai-
sersescher Straße zum Schuljahr 2015/16 [Auftrags-Nr. SBML 27, voraussichtliche
Inbetriebnahme Neubau IV-2024].
GGS Hauptstraße in Porz (Neubau bei Erweiterung im Kontext des Entwicklungs-
konzeptes Porz-Mitte), Umzug in Modulbau mit Erweiterung zum Schuljahr 2020/21
erfolgt.
Fühlinger Weg in Volkhoven/Weiler (neues Grundschulgebäude, Verlagerung GGS
Lebensbaumweg aus Heimersdorf) zum Schuljahr 2022/23.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
73
Sürther Feld in Rodenkirchen (neues Grundschulgebäude), Umzug bei Erweiterung
der EMAnuel-Schule zum Schuljahr 2 022/23 [Auftrags-Nr. SBML 39, 1. GU/TU] ,
räumliche Handlungsoption für die GGS Mainstraße am vormaligen Doppelstandort.
Vietorstraße in Kalk (Neues Grundschulgebäude, vormaliger Arbeitstitel „Thessalo-
nikiallee“, [Auftrags-Nr. SBML 53], im Bau ), Umzug der K GS Kapitelstraße zum
Schuljahr 2022/23, verbesserte räumliche Handlungsoptionen für die GGS Kapitel-
straße am vormaligen Doppelstandort nach Sanierung.
Am Altenberger Kreuz in Poll (Neubau Teilstandort bei Erweiterung der Janusz -
Korczak-Schule) zum Schuljahr 2023/24 [Auftrags-Nr. SBML 7, 1. GU/TU].
Gaedestraße in Marienburg (neue Grundschule) zum Schuljahr 2023/24, [Auftrags-
Nr. SBML 20].
Alfons-Nowack-Straße in Junkersdorf (vormaliger Arbeitstitel „Statthalterhofallee“)
(neues Grundschulgebäude, Verselbstständigung des Teilstandortes der Ildefons -
Herwegen-Schule bei Erweiterung) zum Schuljahr 2023/24 [Auftrags-Nr. SBML 52].
Weitere Grundschulstandorte werden im Zuge der Realisierung großer neuer Wohnbau-
gebiete entstehen, davon wurden in der Schulentwicklungsplanung 2020 jeweils 2 in
Rondorf-Nordwest [Auftrags-Nr. SBML 121 , 141], in Mülheim -Süd [Auftrags-Nr. SBML
200, 199], in Parkstadt-Süd [Auftrags-Nr. SBML 202], in Kreuzfeld [Auftrags-Nr. SBML
6] und in Zündorf-Süd [Auftrags-Nr. SBML 217, 218] sowie 1 im Deutzer Hafen [Auftrags-
Nr. SBML 194] , also insgesamt 11 ausgewiesen . Nach aktualisierter Einschätzung
(siehe auch weiter unten) ist diese Zahl auf mindestens 13 anzupassen, da erstens mit
der Realisierung des großen Wohnbaugebietes Max -Becker-Areals dort eine Grund-
schule für erforderlich gehalten wird und die laufenden Planungen zur Realisierung des
neuen Stadtteils Kreuzfeld 3 kleinere statt 2 größere neue Grundschulen nahelegen. Mit
Blick auf Zündorf-Süd bleiben zunächst konkretisierte Planungen abzuwarten, um dann
die erforderliche Schul- und Bildungsinfrastruktur abschließend abschätzen zu können.
Drei weitere Grundschulen /Schulgebäude, die in der Schulent wicklungsplanung 2020
ausgewiesen wurden, befinden sich in Umsetzung. Für sie liegt ein voraussichtlicher In-
betriebnahme- und damit nachfolgend schulrechtlicher Starttermin fest. Es handelt sich
um die Standorte
Friedrich-Karl-Straße in Nippes ( neues Grundschulgebäude), Verselbstständigung
des Teilstandortes der Montessori-Grundschule Gilbachstraße bei Erweiterung zum
Schuljahr 2025/26, [Auftrags-Nr. SBML 17].
Albermannstraße/ Falckensteinstraße in Höhenberg (neue Grundschule, 2. GU/TU-
Paket) zum Schuljahr 2027/28 [Auftrags-Nr. SBML 91, 61].
Nürnberger Str./ Schulstraße in Höhenberg (Verselbstständigung der bisher einzü-
gigen Nebenstelle der Montessori -Grundschule GGS Ferdinandstr., 2. GU/TU-Pa-
ket) zum Schuljahr 2027/28 [Auftrags-Nr. SBML 82, 175, 113].
Schließlich befinden sich aus d er „30er-Liste“ 2020 insgesamt 8 neue Grundschulen/
Grundschulgebäude in Vorbereitung, können aber aktuell noch keine voraussichtlichen
Inbetriebnahme-Termine genannt werden:
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
74
Anna-Lindh-Straße in Ossendorf ( neues Grundschulgebäude, Einrichtung eines
Teilstandortes der GGS Erlenweg mit Ziel der langfristigen Verselbständigung) [Auf-
trags-Nr. SBML 94].
Neubau für eine neue zusätzliche 2-zügige Grundschule auf dem Schulgrundstück
Bonner Straße in Porz, Machbarkeitsstudie [Auftrags-Nr. SBML 106].
Werthmannstraße in Lindenthal (Neues Grundschulgebäude, Umzug Hans -Chris-
tian-Andersen-Schule, KGS Freiligrathstr., optionale Erweiterung GGS Frei-
ligrathstr.), Investorenprojekt, Ausschreibung ist erfolgt [Auftrags-Nr. SBML 205].
Kliniken Merheim (Neue Grundschule), Grundschulstandort Ostmerheimer Straße
in Merheim [Auftrags-Nr. SBML 213].
Neubau Grundschule(n) in Ehrenfeld, bis zu 5 Züge an bis zu 2 Standorten, Inves-
torenprojekt, Ausschreibung ist erfolgt [Auftrags-Nr. SBML 250]; sowie optional zu-
sätzlich Neubau für bis zu 3 Grundschulzüge an einem Standort [Auftrags-Nr. 435].
In vorgesehenem Wohnbaugebiet „südlich Friedensstraße in Porz Elsdorf“ (Neue
Grundschule), Schulgebäude als Pilotprojekt der neuen Schulbaugesellschaft, [Auf-
trags-Nr. SBML 479].
Grundschule in Ostheim [Auftrags-Nr. SBML 143].
Grundschule in Mülheim, auch in Verbindung mit Mülheim-Süd [Auftrags-Nr. SBML
425], (z.B. Holweider Straße (ehemaliges Förderschulgebäude) oder Graf -Adolf-
Straße (2. GU/TU) in Abhängigkeit von abschließender Entscheidung über zukünf-
tigen Standort des Hölderlin-Gymnasiums nach Machbarkeitsstudie.
Aktualisiert werden in der vorliegenden Schulentwicklungsplanung 2023 weitere 8 Grund-
schulstandorte mit zusätzlichen Schulplätzen oder Bestandssicherung ergänzend aufgerufen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
75
Zwei Schulen /Schulgebäude befinden sich aktuell in Umsetzung im Rahmen des 2.
GU/TU-Paketes mit voraussich tlicher Fertigstellung 2027 und Start zum Schuljahr
2027/28, für die in der Schulentwicklungsplanung 2020 noch ein Suchauftrag bzw. die
Erweiterung einer bestehenden Schule formuliert worden war. Es handelt sich um
Grundschule Berliner Straße (plus Ersatzbau für Förderschule; Schwimmbad und
Turnhalle) [in SEP 2020 als Suchauftrag formuliert], 2. GU/TU, [Auftrags-Nr. SBML
478].
Grundschulgebäude Elsdorfer Straße für 2-zügige Grundschule (Ersatz für vormals
geplante Erweiterung der Grundschule KGS Kupfergasse), 2. GU/TU [Auftrags-Nr.
SBML 479].
Zwei Schulen, für die 2020 zunächst ein Suchauftrag bzw. die Idee der Sicherung einer
Schulreservefläche formuliert worden war, sollen ergänzend realisiert werden.
Weitere Grundschule in Widdersdorf, auch um die in der Vergangenheit ad hoc zu-
gesetzten Modulbauten an der Olympiaschule zu ermöglichen sowie den Wegzug
einer privaten Grundschule zu kompensieren [Auftrags-Nr. SBML 429].
Neuer Grundschulstandort für die Stadtteile Wahn, Wahnheide, Lind und Libur [Auf-
trags-Nr. SBML 190].
Zwei Schulen / Schulgebäude sind – wie oben schon skizziert – ergänzend im Zusam-
menhang mit großen neuen Wohnbaugebieten projektiert:
Neue Grundschule in neuem Grundschulgebäude im vorgesehenen Wohnbauge-
biet Max-Becker-Areal [Auftrags-Nr. SBML 428].
Planung von drei statt zwei neuen Grundschulen im vorgesehenen neuen Stadtteil
Kreuzfeld [Auftrags-Nr. SBML 6].
Schließlich, und von erheblicher Bedeutung für die Grundschulversorgung, sind im
Stadtbezirk Chorweiler in den Stadtteilen Roggendorf/Thenhoven und Worringen zwei
neue Schulstandorte aufgrund der über die Ergebnisse der vorl etzten Bevölkerungs-
prognose hinausreichenden, auch in Verbindung mit Wohnungsbau sehr dynamischen
Kinderzahlenentwicklung zu realisieren. Realisiert werden diese:
Am Standort Östlich Mottenkaul in Roggendorf/Thenhoven [Auftrags-Nr. SBML
394].
Im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet Brombeergasse in Worringen [Auftrags-
Nr. SBML neu].
7.2. Kurzübersicht neue weiterführende Schulen bzw. Schulgebäude
Nach „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020“ war ein Bedarf an mindestens 21
neuen Schulen bzw. Schulgebäuden zur Realisierung der erforderlichen, zusätzlichen Schü-
ler*innenplätze in Gymnasien und Gesamtschulen ausgewiesen worden. Seitdem haben sich
zum einen neue Handlungsoptionen für Standorte zur schnellen Begegnung der aktuell sehr
prekären Schulplatzsituation im Gymnasial- und Gesamtschulbereich ergeben, zum anderen
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
76
ist der zwischenzeitliche akute Handlungsdruck, zu sofortigen und schnellen Lösungen zu
kommen, z.B. Mehrklassen an Gymnasien unbedingt zu vermeiden, weiter stark angestiegen.
Vor diesem Hintergrund haben sich bis heute Veränderungen im Detail ergeben. Die folgende
Grafik gibt einen Überblick über die aktuellen Umsetzungsstände hinsichtlich der Realisierung
neuer weiterführender Schulen.
Bis einschließlich Schuljahr 2023/24 sind fünf neue Schulen, teils im Interim, an den Start ge-
gangen und haben das Schulplatzangebot in der Sekundarstufe I erweitert:
Gymnasium Neue Sandkaul in Widdersdorf zum Schuljahr 2017/18 [Auftrags-Nr.
SBML 41 für Erweiterungsbau, Vervollständigung des Raumprogramms, 1. GU/TU,
fertig gestellt].
Gesamtschule Helios in Ehrenfeld im Interim Overbeckstraße und Borsigstraße zum
Schuljahr 2018/19 [Auftrags-Nr. SBML 28, voraussichtliche Inbetriebnahme Neubau
IV/2024].
Gesamtschule Wasseramselweg in Vogelsang im Interim einer angemieteten Büro-
immobilie („Snake“-Gebäude) zum Schuljahr 2018/19 [Auftrags-Nr. SBML 57, vo-
raussichtliche Inbetriebnahme Neubau III-2024].
Gymnasium Zusestraße in Lövenich zum Schuljahr 2022/23 [Auftrags-Nr. SBML 3,
1. GU/TU].
Gymnasium Aachener Straße in Müngersdorf zum Schuljahr 2022/23 [Auftrags-Nr.
SBML 110].
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
77
Im Schuljahr 2024/25 werden fünf weitere städtische Schulen (im Rahmen der Stärkungspa-
kete Gymnasien und Gesamtschulen) und eine Schule des Erzbistums Köln ihren Betrieb auf-
nehmen. Das sind
Gesamtschule Schmiedegasse in Weidenpesch im Interim Bürgerpark -Nord [Auf-
trags-Nr. SBML 122].
Gesamtschule „Snake“ in Vogelsang (nach Umzug der Ge samtschule Wasseram-
selweg in den dann fertig gestellten Neubau).
Gesamtschule Fitzmauricestraße in Ossendorf [Auftrags-Nr. SBML 98, voraussicht-
liche Inbetriebnahme III/2025, 2. GU/TU] im Interim „Snake-Gebäude“.
Gymnasium in Nippes im Interim Toni-Steingass-Park nach sukzessivem Rückum-
zug der aktuell noch ausgelagerten Schulen Barbara -von-Sell-Berufskolleg und
Edith-Stein-Realschule in die bestehenden, generalsanierten Bestandsgebäude
[Auftrags-Nr. SBML 124].
Gymnasium Rondorf-Nordwest im Interim freier Schulcontainer in Rodenkirchen an-
grenzend an die Gesamtschule Rodenkirchen [Auftrags-Nr. SBML 120].
Nachrichtlich: Gesamtschule im „Bildungscampus Kalk“ in Trägerschaft des Erzbis-
tums Köln.
Im übernächsten Schuljahr 2025/26 bzw. ab 2025/26 fortfolgende Schuljahre werden weitere
fünf Schulen aus den Stärkungspaketen an den Start gehen. Die aktuellen Umsetzungsstände
sind unterschiedlich weit fortgeschritten, teils hängen die tatsächlichen Realisierungsmöglich-
keiten von dem Ergebnis von Aussch reibungsverfahren ab, in denen potentielle Investoren
nach Möglichkeit auch um geeignete Optionen für vorgezogene Interimsstarts gebeten wur-
den. Es handelt sich um folgende Schulen:
Gymnasium Gladbacher Wall in Neustadt/Nord nach Auszug einer privaten Schule
und Anmietung durch die Stadt Köln [Auftrags-Nr. SBML 397, voraussichtliche In-
betriebnahme III-2025].
Gymnasium Brüg elmannstraße in Deutz, die Schule ist nach erfolgreicher Aus-
schreibung aktuell schon durch einen Investor im Bau [Auftrags-Nr. SBML 124.1 ,
voraussichtliche Inbetriebnahme III-2025].
Gymnasium Schubertstraße in Urbach, Ausschreibung ist erfolgt [Auftrags-Nr.
SBML 118].
Zwei Gesamtschulen in Kalk, Ausschreibungen sind erfolgt [die planerischen Über-
legungen aus 2020, eine Gesamtschule Frankfur ter Straße/Betriebshof in Höhen-
berg zu realisieren [Auftrags-Nr. SBML 195], musste mittlerweile aufgegeben wer-
den] [Auftrags-Nr. SBML 107, 434].
Gymnasium Roddergasse/Poll -Vingster-Straße in Humboldt/Gremberg (Bebau-
ungsplanverfahren) [Auftrags-Nr. SBML 117].
Zum Schuljahr 2027/28 werden nach Abschluss des 2. GU/TU-Paketes aller Voraussicht nach
erweiterte Gesamtschulkapazitäten zur Verfügung stehen:
Gesamtschule Im Hasental in Deutz (im Kontext Wohnungsbaugebiet Deutzer Ha-
fen), [Auftrags-Nr. SBML 237, 75, voraussichtliche Inbetriebnahme 2027].
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
78
plus 5 Züge/Eingangsklassen nach Zügigkeitserweiterungen im Zuge von Generals-
anierungen der Standorte der Max-Ernst-Gesamtschule, Europaschule, Carl-von-
Ossietzky-Gesamtschule durch Nutzung des Teilstandortes Paul -Humburg-
Straße.].
Eine Reihe von neuen weiterführenden Schulen ist im Kontext der großen neuen Wohnbau-
gebiete vorgesehen und hinsichtlich der Zeitplanung für Fertigstellungen mit dem Fortschritt
des Wohnungsbaus und dem Beginn von Bezugsphasen synchronisiert. Über die Schulen für
Rondorf-Nordwest (Start 2024/25 im Interim in Rodenkirchen) und für Deutzer Hafen (Start
voraussichtlich 2027/28, Gesamtschule im Hasental) hinaus handelt es sich um:
Gesamtschule Mülheim-Süd [Auftrags-Nr. SBML 136].
Gesamtschule (ggf. auch Gymnasium denkbar) Parkstadt-Süd [Auftrags-Nr. SBML
140].
Gesamtschule und Gymnasium für Kreuzfeld [in der Schulentwicklungsplanung
2020 war zunächst nur eine sehr große Gesamtschule für Kreuzfeld vorgeschlagen
worden und der Hinweis auf ggf. eine weitere weiterführende Schule im neuen
Stadtteil gegeben worden – nach aktueller Bewertung schlägt die Schulentwick-
lungsplanung abschließend die Realisierung einer Gesamts chule und eines Gym-
nasiums vor], Auftrags-Nr. SBML 6.
Mit Realisierung des Wohnbaupro jektes Zündorf-Süd nach 2035 werden Züge für
weiterführende Schulen notwendig. Aktuell ist der Bau einer Gesamtschule geplant
[Auftrags-Nr. SBML 130]. Die Schulplatzbedarfe müssen den Entwicklungen in Zün-
dorf-Süd angepasst werden.
Neu: Unabhängig vom Planungsgebiet Zündorf-Süd wird der Bau einer 5/4-zügigen
Gesamtschule zur Kompensation der Haupt - und Realschule am Schulzentrum
Heerstr. im Porzer Süden/ Stadtteil Zündorf notwendig. Suchauftrag und Aufnahme
in die Schulbaumaßnahmenliste erforderlich.
Zwei weitere Schulen befinden sich in Vorbereitung mit noch ungesicherten Fertigstellungs -
respektive Startterminen:
Gesamtschule Holzheimer Weg in Worringen, für die nach Vorschlag der Schulent-
wicklungsplanung eine beschle unigte Umsetzung vorzusehen ist [Auftrags -Nr.
SBML 137].
Gesamtschule(n) im Stadtbezi rk Nippes, Ausschreibung läuft [Auftrags-Nr. SBML
252].
An dieser Stelle sei angemerkt, dass weitere, in der Diskussion befindliche Schulstandorte für
neue weiterführende Schulen mit Blick auf die mittel- bis langfristig voraussichtlichen stärker
sinkenden Schüler*innenzahlen und angesichts der „Unwucht“ des Schulsystems bzw. der
Schulstruktur in Köln (vergleiche auch weiter oben) nicht oder nur unter ganz bestimmten Be-
dingungen realisiert werden sollten.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
79
Für eine zusätzliche weiterführende Schule (Gesamtschule) in Junkersdorf auf den
Parkplätzen des Rheinenergie -Stadions in Verbindung mit der Realisierung von
Parkpaletten, wie von der Bezirksvertretung Lindenthal gewünscht, wird aktuell kein
Bedarf gesehen, auch wenn die Idee grundsätzlich gut ist.
Eine zusätzliche weiterführende Schule über die bestehenden Planungen für den
Stadtbezirk Kalk hinaus am Standort Brück -Rather-Steinweg wäre nach Einschät-
zung der Verwaltung nur eine langfristige, dann auch zur tatsächlichen Realisierung
einer Schule anstehende Handlungsoption, wenn die erforderlichen Regional-
planänderungen vorbereitet und erfolgt sind und sich mit Blick auf neue Bevölke-
rungsprognosen und ggf. neue Wohnbaugebiete ein Bedarf begrü nden ließe, was
aktuell nicht der Fall ist. Gleichwohl sollte, auch angesichts der noch unklaren Er-
gebnisse der Ausschreibungsverfahren für zwei Gesamtschulen in Kalk, eine Flä-
chensicherung vorgesehen werden. Die tatsächliche Realisierung muss zu einem
späteren Zeitpunkt noch überprüft werden.
Notwendige Neubauten für Berufskollegs und Umzüge bestehender Berufskollegs
mit schlechtem Gebäudezustand, für die eine Generalinstandsetzung nicht in Frage
kommt, sind weiterhin unverzichtbar . Mit Blick auf die gefun denen Lösungen und
angesichts der voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung ist es aktuell nicht erfor-
derlich, (innerstädtische) Standorte von Berufskollegs für die Nutzung zusätzlicher
Gymnasien oder Gesamtschulen zu verlegen.
Im Zuge erforderlicher Generalsanierungen für bestehende Schulen müssen Inte-
rims gestellt bzw. Ersatzbauten umgesetzt werden. Eine Folgenutzung von solchen
Interimsschulen (oder Ersatzbauten) für Auslagerungen durch zusätzliche neue
Schulen erscheint langfristig nicht erforderlich. Ggf. ergeben sich anderweitige schu-
lische oder nicht -schulische N utzungsmöglichkeiten, z.B. Verbesserungen der
Raumsituationen bestehender Schulen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
80
7.3. Kurzübersicht über ausgewählte Zügigkeitserweiterungen bestehender Schulen
Neben der Realisierung neuer Schulen bzw. Schulgebäude ist eine Vielzahl an Zügigkeitser-
weiterungen bestehender Schulen notwendig, um ein nachfragegerechtes Angebot realisieren
zu können.
Jüngst sind in diesem Zusammenhang als Ergebnisse der „task force Schulbau“ mit Wirksam-
keit zum Schuljahr 2023/24 (und in einem Fall zu 2024/25) kurzfristige Zügigkeitserweiterun-
gen an fünf bestehenden Gymnasien durch Zusetzungen von Schulcontainern und Modulbau-
ten („Nachverdichtungen“) beschlossen worden, wobei Vervollständigungen der jeweiligen
Raumprogramme auf der Grundlage von „Stufenkonzepten“ vorgesehen sind. Diese Maßnah-
men waren unbedingt notwendig, um zukünftig mit Blick auf räumliche Erfordernisse im Kon-
text von G9 ab 2026/27 Mehrklassen an Gymnasien ab sofort zu vermeiden. Zudem hat der
Rat am 15.06.2023 und 07.09.2023 Zügigkeitserweiterungen an einer Reihe von Grundschu-
len zum Schuljahr 2024/25 beschlossen, nachdem räumliche Zusetzungen im Rahmen der
„Containerprogramme“ erfolgt sind.
Im Folgenden soll eine Kurzübersicht über ausgewäh lte Zügigkeitserweiterungen zur Schaf-
fung zusätzlicher Schüler*innenplätze gegeben werden. Sie orientiert sich an der tabellari-
schen Darstellungsform und Auswahl an Schulen, die schon in der Schulentwicklungsplanung
2020 ausgewiesen worden war, wobei die Planungsstände aktualisiert wurden. Für eine Ge-
samtübersicht über Erweiterungsbaumaßnahmen (auch in Verbindung mit schulrechtlichen
Zügigkeitserweiterungen) wird an dieser Stelle auf die Schulbaumaßnahmenliste (Session
0337/2023) verwiesen.
Geplante Zügigkeitserweiterungen zur zukünftigen
Realisierung neuer Schulplätze (Auswahl)
Schulbaumaßnahmenliste
(0337/2023)18
(1) Erweiterung Carl -von-Ossietzky-Gesamtschule
in Longerich von 4 Zügen auf 6 Züge unter Nut-
zung des Teilstandortes Paul -Humburg-Straße
nach dessen Sanierung (2. GU/TU)
Auftrags-Nr. SBML 83, 115, Prio.
0, 2. GU/TU, voraussichtliche In-
betriebnahme 2027
(2) Erweiterung GGS Kretzerstraße von 2 Zügen auf
3 Züge (Erweiterungsbau am Standort) [ √ erle-
digt]
Fertig gestellt, Auftrags -Nr. SBML
35, schulrechtliche Erweiterung ist
erfolgt
(3) Erweiterung Europaschule, Gesamtschule Zoll-
stock von 6 Zügen auf 8 Züge (Erweiterungsbau
am Standort im Zuge der Sanierung)
Auftrags-Nr. SBML 70, 100 Prio. 0,
2. GU/TU, voraussichtliche Inbe-
triebnahme 2027
18 Datenstand 31.12.2022, ggf. Änderungen im Rahmen Fortschreibung vorbehalten
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
81
(4) Erweiterung Max -Ernst-Gesamtschule in Bock-
lemünd/Mengenich von 5 Zügen auf 6 Züge (Er-
weiterungsbau am Standort)
Auftrags-Nr. SBML 70, 100, 2.
GU/TU, Prio. 0, voraussichtliche
Inbetriebnahme des Erweiterungs-
baus 2027
(5a) Erweiterungen der Franziskusschule, KGS Cä-
sarstraße auf volle Zweizügigkeit [schulrechtlich
erledigt zum Schuljahr 2024/25 nach Zusetzung
von Schulcontainern, Baumaßnahme in Verbin-
dung mit 5b) noch offen]
Auftrags-Nr. SBML 192, 193, Er-
weiterungsbau, Prio. B
(5b) Erweiterung der Maria -Sybilla-Merian-Schule,
GGS Cäsarstraße auf 4 Züge und Erweiterung
der GGS Annastraße auf 4 Züge
Die Vervollständigung des Raumprogramms am
Standort muss weiterhin vorangetrieben werden.
(6) Erweiterung der Grüngürtelschule, KGS Main-
straße auf 4 Züge nach Umzug der EMA nuel-
Schule
Nach aktueller Einschätzung Zü-
gigkeitserweiterung nicht mehr er-
forderlich, Raumreserven für OGS
nutzen
(7) Erweiterung GGS Mommsenstraße in Sülz unter
Nutzung des Schulstandortes Kaisersescher-
straße nach Umzug der Helios-Grundschule
Handlungsoption nach erfolgtem
Umzug der Helios-Grundschule
(8) Erweiterung GGS Freiligrathstraße in Lindenthal
nach Umzug Hans -Christian-Andersen-Schule,
KGS Freiligrathstraße in den Grundschulneubau
Werthmannstraße in Lindenthal
Handlungsoption in Verbindung
mit Auftrags-Nr. SBML 205
(9) Optionale Erweiterung der GGS Kapitelstraße
nach Umzug der KGS Kapitelstraße in den
Grundschulneubau Thessalonikiallee in Kalk und
Sanierung des Gebäudes
Umzug KGS Kapitelstraße in Inte-
rim Vietorstraße zum Schuljahr
2023/24 erfolgt
(10) Erweiterung des Montessori -Gymnasiums Ro-
chusstraße nach Generalinstandsetzung und
baulicher Erweiterung
Auftrags-Nr. SBML 86, 2. GU/TU,
Prio. 0, voraussichtliche Inbetrieb-
nahme 2027
(11) Erweiterung der Lise -Meitner-Gesamtschule in
Finkenberg (ggf. unter Nutzung des Teilstandor-
tes Stresemannstraße (ehemalige Finkenberg-
schule))
Schulrechtliche Umsetzung unter
Nutzung Schulstandort Strese-
mannstraße zum Schuljahr
2022/23 erfolgt [Auftrags-Nr.
SBML 471]
(12) [alter Planungsstand 2020: Erweiterung der KGS
Kupfergasse in Urbach von 5 Zügen auf 6 Züge
(2. Erweiterungsschritt)]
Neu: schulrechtliche Änderung der
KGS Kupfergasse von 5 auf 4
Züge bei gleichzeitiger Errichtung
einer neuen zweizügigen Grund-
schule in einem neuen Gebäude
am „Altstandort Kupfergasse“ mit
der Adresse Elsdorfer Straße
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
82
Weitere neue Schulen und Schulgebäude sowie Er-
weiterungen zur Realisierung neuer Schulplätze
Schulbaumaßnahmenliste
(0337/2023)19
(1) [alter Planungsstand 2020: Umzug des Berufs-
kollegs Porz nach Deutz (Ersatzbau)]
Neu: laufende Ausschreibung für
einen Ersatzbau im Rechtsrheini-
schen
(2) [alter Planungsstand 2020: Verlagerung eines in-
nerstädtisch gelegenen Berufskollegs an einen
neuen Standort; vorgesehen: Bi ldungscampus
Kreuzfeld – zukünftige Nutzung des aktuellen
Standortes eines Berufskollegs als Gesamt-
schule oder Gymnasium]
Neu: diese Überlegung wurde auf-
gegeben, da erstens für neue Ge-
samtschulen und Gymnasien ge-
nug andere Handlungsoptionen
bestehen, zweitens Flächen für
Bildungsinfrastruktur in Kreuzfeld
in ausgewogenen Verhältnis zu
anderen Nutzungsinteressen ste-
hen mussten und drittens auf
Nachfrage kein Berufskolleg Inte-
resse an einem Umzug bekundete.
(3) Erweiterung des Berufskollegs Ehrenfeld in der
Weinsbergstr. (zum Ausbau der Ausbildungska-
pazitäten für neue Erzieher*innen) – nach erfolg-
ter und erfolgreicher Ausschreibung Anmietung
Teilstandort in Realisierung
Auftrags-Nr. SBML 128, Prio. 0,
extrem wichtige Maßnahme im Zu-
sammenhang mit Ausweitu ng der
Ausbildungskapazitäten für Erzie-
her*innen
(4) Neubau einer Förderschule Geistige Entwicklung
(aufgrund steigender Schülerzahlen und schwie-
riger räumlicher Bedingungen der bestehenden
vier Förderschulen Geistige Entwicklung), nach
Möglichkeit vorzusehen auf dem Bildungscam-
pus Kreuzfeld – diese Planung wird angesichts
einer stark steigenden Zahl von Schüler*innen
weiterhin verfolgt; im Expert*innenbeirat Inklu-
sion wird dies kritisch gesehen und wurden Alter-
nativen vorgeschlagen, die derzeit gepr üft und
erörtert werden.
Auftrags-Nr. SBML 6
(5) Bauliche Erweiterung inklusive Ersatz von Fertig-
baueinheiten Förderschule Geistige Entwicklung
Auf dem Sandberg in Poll
Erledigt zum Schuljahr 2023/24
(6) Neu: Neubau einer weiteren Förderschule Geis-
tige Entwicklung (aufgrund steigender Schüler-
zahlen und schwieriger räumlicher Bedingungen
der bestehenden vier Förderschulen Geistige
Entwicklung), im rechtsrheinischen Norden.
offen
19 Datenstand 31.12.2022, ggf. Änderungen im Rahmen Fortschreibung vorbehalten
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
83
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
84
(8) Fortschreibung der Maßnahmenplanung auf stadtbezirklicher
Ebene
8.1. Stadtbezirk 1/ Innenstadt
Grundschulen
Planungsregion: Altstadt/Süd, Neustadt/Süd:
Es besteht die Absicht, den ehemaligen Schulstandort an der Stolze Straße für eine schulische
Nutzung zu reaktivieren. Die Chance sollte wahrgenommen werden, um das Schulangebot im
Grundschulbereich und für Förderschulen zu verbessern. Dies könnte einerseits in Bezug auf
den Zugewinn von Schulplätzen erfolgen, andererseits auch eine mögliche Option zum Abbau
von Teilstandortlösungen sein, um schulorganisatorische Prozesse innerhalb einer Schule zu
verbessern. In der tabellarischen Darstellung (Anlage 3) wird auf den optionalen Zugewinn von
Grundschulplätzen durch die vorgeschlagene (mittelfristige) Verlagerung des Teilstandortes
der Paul-Maar-Schule an den Standort Sto lzestraße abgestellt ( 1-FS-1). Durch den Auszug
des Teilstandortes aus dem Gebäude Pfälzer Straße können zusätzliche Flächen für die
Grundschule gewonnen werden, alternativ zur Erweiterung der Kapazitäten oder zur Realisie-
rung von Raumbedarfen für den Offe nen Ganztag im Zusammenhang mit dem Rechtsan-
spruch.
Die laut der kleinräumigen Einwohnerprognose 2022 erwarteten Schüler*innen können in den
Grundschulen der Planungsregion aufgenommen werden.
Ein durchschnittlicher Einschulungsjahrgang (Ø 328 Kinder) kann bei durchschnittlichen Klas-
sengrößen von 19,3 Schüler*innen aufgenommen werden. Auch der nach Einwohnerprognose
größtmögliche Einschulungsjahrgang (377) in der Zukunft kann problemlos versorgt werden.
Die durchschnittliche rechnerische Klassengröße läge dann bei rd. 22,2. Sofern sich das Weg-
zugsverhalten von Eltern mit noch nicht schulpflichtigen Kindern dahingehend verändert, dass
mehr Kinder bis zur Einschulung und darüber hinaus in den Stadtteilen verbleiben, ist es im
Rahmen der Bandbreiten zur Klasse nbildung möglich, mindestens bis zu 450 Kinder aufzu-
nehmen. Die private Waldorfschule weist im Übrigen einen überörtlichen Einzugsbereich auf.
Die nun vorgeschlagene Reduzierung der Kapazität am Standort Mainzer Straße von 3,5 auf
3 Züge (1-GS-1) verändert diese Einschätzung nicht, da sie rechnerisch auf Basis der 3 -Zü-
gigkeit ermittelt wurde.
Planungsregion Altstadt/Nord, Neustadt/Nord:
Der Rat hat am 22.09.2016 die Kapazitätserweiterung der GGS Dagobertstraße zum Schuljahr
2017/18 (M2) beschlossen. Sie so ll ab erfolgtem Umzug in die Bildungslandschaft Altstadt
Nord (BAN) gelten und ist elementarer Bestandteil der Bildungslandschaft. Inzwischen ist der
Umzug erfolgt.
Die Zügigkeitserweiterung der GGS Balthasarstraße (M5) wurde mit Ratsbeschluss vom
22.09.2016 (im Bestand) umgesetzt.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
85
Die Zügigkeitsreduzierung der Montessori -Grundschule, GGS Gilbachstraße (1-GS-1) , als
Anpassung an die sehr knappen Raumkapazitäten soll im zeitlichen Zusammenhang mit Maß-
nahme 5-GS-1 (Verselbständigung des bisherigen Teilstando rtes der GGS Gilbachstraße in
der Stammheimer Straße (Riehl) am neuen Grundschulstandort Friedrich -Karl-Straße (Nip-
pes)) erfolgen und im Bestand umgesetzt werden. Die Generalsanierung des Gebäudes Gil-
bachstraße auf Basis der vorgesehenen Zweizügigkeit ist im des 2. Maßnahmenpakets für
Schulbauprojekte - Neubau / Erweiterung / Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total-
oder Generalunternehmer enthalten (Vorlage 1356/2022).
Bei der Überprüfung der Gebäudesubstanz des Grundschulgebäudes Antwerpener Straße ist
deutlich geworden, dass ein Abriss und Neubau wirtschaftlicher ist als eine Generalinstand-
setzung des Standortes. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Möglichkeit des Neubaus zu
nutzen, um die Kapazität des Grundschulstandortes zu erhöhen. Dies ermöglicht erstens ver-
besserte Handlungsoptionen, wenn unvorhergesehen mehr Kinder einen Grundschulplatz
nachfragen sollten als aktuell nach Bevölkerungsprognose zu erwarten ist. Zweitens könnten
die weiteren Kapazitäten auch Grundschulkindern im benachbarten S tadtteil Ehrenfeld zur
Verfügung stehen.
Ein durchschnittlicher Einschulungsjahrgang (214) in der Zukunft kann bei durchschnittlichen
Klassengrößen von rd. 19,5 Schüler*innen aufgenommen werden. Auch der nach Einwohner-
prognose größtmögliche Einschulungsjahrgang (245) in der Zukunft kann im Rahmen der Kor-
ridore zur Klassenbildung problemlos aufgenommen werden (Ø 22,3). Sofern sich das Weg-
zugsverhalten von Eltern mit noch nicht schulpflichtigen Kindern dahingehend verändert, dass
mehr Kinder bis zur Einschulu ng und darüber hinaus in den Stadtteilen verbleiben, ist es im
Rahmen der Bandbreiten zur Klassenbildung möglich, bis zu 293 Kinder aufzunehmen.
Deutz
Im Stadtteil Deutz wird mit Realisierung des Wohnbauprojektes Deutzer Hafen zusätzlicher
Bedarf an Grundschulplätzen und an Plätzen an weiterführenden Schulen entstehen, der im
Bestand nicht gedeckt werden kann. Im Plangebiet "Deutzer Hafen" ist daher eine Fläche für
eine bis zu 5 zügige Grundschule vorgesehen (1-GS-3).
Die aktuelle Einwohnerprognose berück sichtigt für den Stadtteil Deutz knapp 3.100 neue
Wohneinheiten. Im Ergebnis weist der stärkste Einschulungsjahrgang dennoch „lediglich“ 116
einzuschulende 6-jährige aus. Dies entspricht einem Bedarf insgesamt 5 Grundschulzügen für
den gesamten Stadtteil Deutz. Über den Bestand an den Grundschulen Gotenring mit insge-
samt vier Zügen hinaus ergäbe sich damit ein zusätzlicher Bedarf von nur einem Grundschul-
zug.
Um insbesondere auf erwartete Bedarfsspitzen während der Erstbezugsphase, die in der ak-
tuellen kleinräumigen Einwohnerprognose nicht auffällig sind, reagieren zu können, wird die
Verwaltung an den laufenden Planungen festhalten und das neue Grundschulgebäude im
Deutzer Hafen weiterhin auf eine 5-Zügigkeit auslegen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
86
1-GS-1
ehemals
M3a
Neu: Änderung der KGS Mainzer
Straße von 3,5 auf 3 Züge zur Verbes-
serung der Raumsituation
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Zur Deckung des erwarteten Platzbedarfs in der Planungsregion Altstadt-Süd/Neustadt-Süd
ist eine Kapazität von drei Zügen ausreichend. Daher schlägt die Verwaltung die Schulrecht-
liche Änderung der KGS Mainzer Straße von aktuell 3,5 auf zukünftig 3 Züge vor. Auf dieser
Basis kann dann das erforderliche Raumkonzept für die vorgesehene Generalsanierung er-
arbeitet werden.
1-GS-2
ehemals
M4
Anpassung der Zügigkeit der Mont es-
sori-Grundschule Gilbachstraße nach
Verselbständigung des Teilstandortes
Stammheimer Straße
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Der Teilstandort Stammheimer Straße der GGS Gilbachstraße soll in den Schulneubau
Friedrich-Karl-Straße (siehe auch 5-GS-1) umziehen und dort als dreizügige Grund-
schule verselbstständigt werden. Das neue Gebäude ist aktueller Einschätzung ab dem
Schuljahr 2025/26 nutzbar.
In der Konsequenz soll die verbleibende GGS Gilbachstraße am Standort Gilbach-
straße auf 2 Züge (statt 2,5 Züge) festgelegt werden, um die Raumsituation dort zu
verbessern.
Die schulrechtlichen Veränderungen für die GGS Gilbachstraße müssen damit parallel
zum Schuljahr 2025/26 umgesetzt werden. Dies bedeutet, das
a) der Teilstandort (Stammheimer Straße) geschlossen wird und
b) aufgrund der Raumsituation am Standort Gilbachstraße die Montessori -Grund-
schule Gilbachstraße zukünftig als zweizügige Grundschule geführt wird.
1-GS-3
ehemals
M6a
Neue Grundschule Deutzer Hafen
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
In den aktuellen städtebaulichen Planungen für das Wohnbaugebiet „Deutzer Hafen“
ist auf dem Gelände eine 5-zügige Grundschule vorgesehen.
Die Standort- und Gebäudekonzeption wird im Zuge des städtebaulichen Verfahrens
und parallel dazu entwickelt.
Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 194
(Priorität „B“).
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
87
1-FS-1
ehemals
M6a
Reaktivierung des „alten“ Schulstan-
dortes Stolzestraße: Schaffung neuer
Grundschulplätze durch die Verlage-
rung des Teilstandortes einer Förder-
schule
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die beiden Teilstandorte der Paul -Maar-Schule (Förderschule Sprache, Primarstufe)
könnten am Standort Stolzestraße zusammengeführt werden. Der bisherige Teilstand-
ort am Marienplatz kann in diesem Fall aufgegeben werden. Die Räumlichkeiten am
Standort Pfälzer Straße könnten durch die GGS Pfälzer Straße genutzt werden.
Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Innenstadt
Der Stadtbezirk Innenstadt trägt traditionell aufgrund der zentralen Lage und der guten Er-
reichbarkeit aus den benachbarten Stadtbezirken zur gesamtstädtischen Versorgung mit
Schülerplätzen bei.
Eine Reduzierung der Bedarfsabschätzung allein auf die Einwohner*innen im Stadtbezirk In-
nenstadt führt zu einer großen Diskrepanz zwischen erwarteter Nachfrage und Schulplatzbe-
stand.
Bezogen auf die Richtfrequenz sind die Platzkapazitäten in der Sekundarstufe I und damit
auch im Folgenden in der Sekundarstufe II im Stadtbezirk Innenstadt mit Blick auf die klein-
räumige Einwohnerprognose insgesamt mit den dargestellten Standortszenarien auskömm-
lich. Es besteht eine schulformübergreifende Platzreserve von 34-37 Zügen á 2 7 Plätzen je
nach Jahr. Diese Platzreserve wird zur rechnerischen Bedarfsdeckung in den benachbarten
Stadtbezirken herangezogen.
Hauptschulen
Im Stadtbezirk Innenstadt liegen zwei Hauptschulen:
KHS Großer Griechenmarkt 76 (3-zügig)
KHS am Rhein, kath. Hauptschule Niedrichstraße 1-3 (3-zügig)
Beide Hauptschulen verfügen insgesamt über eine Kapazität von 6 Züge und damit über 144
Schulplätze in den Eingangsklassen nach Klassenfrequenzrichtwert. Die verfügbaren Schul-
plätze an den beiden Hauptschulen in der Innenstadt machen damit rund 9% aller verfügbaren
Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in der Innenstadt aus.
Dem Bestand von 144 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 36 Anmeldungen gegenüber. 36 Anmeldungen entsprechen rund 2,5% aller Anmel-
dungen an Eingangsklassen 2023/24 weiterführender Schulen in der Innenstadt.
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für die Innenstadt legte nahe, dass die Schulform
Hauptschule von 1% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine
weiterführende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
88
Die Diskrepanz zwischen der realen Anmeldequote 2023/24 und den Ergebnissen der Eltern-
befragung 2022 ist an dieser Stelle in dieser Größenordnung nicht Ausschlag gebend. Die
Schulentwicklungsplanung deutet die Ergebnisse der Elternbefragung in diesem Zusammen-
hang als Trendvoraussage zu einer abnehmenden Nachfrage der Schulform Hauptschule, die
jedoch keine unmittelbare Handlungskonsequenz nach sich zieht.
Alternative:
Zum Schuljahr 2022/23 gingen knapp 1 % der 4 -Klässler aus Grundschulen im Stadtbezirk
Innenstadt auf eine Hauptschule über. Dies entspricht dem Ergebnis der Elternbefragung.
Anhand der faktischen Schüler*innenzahlen der letzten Jahre an den Schulen im Stadtbezirk
kann nachgewiesen werden, dass die beiden Hauptschulen in der Innenstadt spätestens ab
dem 7. Jahrgang mindestens 2 bis 3-zügig belegt wird. Insgesamt wäre der Stadtbezirk an-
hand der aktuellen Gesamtauslastung mit 4 Zügen Hauptschule auskömmlich.
Unter der Annahme, dass weiterhin 1% der 10 -Jährigen in der Innenstadt auch in den kom-
menden Jahren eine Hauptschule in der Innenstadt anwählen würden, ist mit folgenden Schü-
ler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Hauptschulen zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
5 6 6 5 6 6 6 6 5 5 5 5
Es ist zwar davon auszugehen, dass mit zunehmendem Ausbau von Gesamtschulplätzen die
Nachfrage nach Hauptschulplätzen abnehmen wird.
Allerdings werden einige Hauptschulen an zentralen Standorten weiterhin benötigt, um das
nach Landesverfassung garantierte Bildungsangebot der Hauptschule, zu gewährleisten. Da-
bei wird die zukünftige Entwicklung der Schüler*innenzahlen an den Hauptschulen deshalb
einem beständigen Monitoring unterliegen.
Die Kath. Hauptschule Niederichstraße ist zum Schuljahr 2022/23 in die Neustadt Nord umge-
zogen. Bis dahin war sie im Stadtbezirk Nippes beheimatet. Dementsprechend umfasst das
Einzugsgebiet dieser Hauptschule (noch) überwiegend den Stadtbezirk Nippes.
Die kath. Hauptschule Großer Griechenmarkt ist die zentrale Hauptschule zur Versorgung der
benachbarten Stadtbezirke, insbesondere für Rodenkirchen und Lindenthal, in denen es keine
Hauptschulen mehr gibt.
Durch das Monitoring wird sichergestellt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße
einer Hauptschule nach § 82 Schulgesetz NRW rechtzeitig antizipieren werden können und
ggf. mithilfe schulorganisatorischer Maßnahmen zu intervenieren, sobald es notwendig wer-
den sollte.
Realschulen
Im Stadtbezirk Innenstadt sind drei Realschulen verortet:
Realschule Im Hasental 41 (4,5-zügig)
Realschule am Rhein (2,5-zügig) – frühere Realschule und Aufbaurealschule
Ursulinenschule Köln (Erzbistums Köln), Machabäerstr. 47 (3-zügig)
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
89
Die städtischen Realschulen verfügen insgesamt über eine Kapazität von 6 bis 8 Züge und
damit über zumindest 162 Schulplätze in den Eingangsklassen nach Klassenfrequenzricht-
wert. Die verfügbaren 162 Schulplätze entsprechen gut 11% aller verfügbaren Plätze in Ein-
gangsklassen weiterführender Schulen in der Innenstadt. Zusätzlich verfügt der Stadtbezirk
Innenstadt über eine weitere Realschule des Erzbistums (3-zügig) mit insgesamt 81 Schulplät-
zen. Diese entsprechen gut 5% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender
Schulen im Stadtbezirk Innenstadt. Der Stadtbezirk verfügt somit über 243 Realschulplätze
(rund 16%).
Dem Bestand von 243 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 232 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 232 Anmeldungen entspre-
chen knapp 17% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 an weiterführenden Schulen
in der Innenstadt.
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für die Innenstadt sah voraus, dass die Schulform
Realschule von 5% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine
weiterführende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde.
Die reale Anmeldequote und die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung liegen demnach
deutlich auseinander.
Alternative:
Zum Schuljahr 2022/23 gingen knapp 9,5 % der 4 -Klässler aus Grundschulen im Stadtbezirk
Innenstadt auf eine Realschule über . Der Anteil liegt damit deutlich über dem Ergebnis der
Elternbefragung.
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass 9% der
10-Jährigen im Stadtbezirk Innenstadt auch in den kommenden Jahren eine Realschule in der
Innenstadt anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzah-
len in den Eingangsklassen der Realschule im Stadtbezirk Innenstadt zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
49 51 53 49 51 53 51 57 49 49 49 49
Damit ist laut Bevölkerungsprognose 2022 sogar mit Anmeldezahlen an der Realschule in der
Innenstadt zu rechnen, die die Kapazitäten in einzelnen Jahren stark unterbieten. Die Real-
schulplätze in der Innenstadt werden auch von Schülerinnen aus benachbarten Stadtbezirken
nachgefragt. Dies gilt insbesondere für die Realschule des Erzbistums. Daher geht die Ver-
waltung davon aus, dass die Realschulplätze in der Innenstadt weiterhin in der aktuellen Grö-
ßenordnung nachgefragt werden.
Gesamtschulen
Im Stadtbezirk Innenstadt sind aktuell drei Gesamtschulen verortet:
Integrierte Gesamtschule Innenstadt, Frankstraße 26 / Severinswall (4/4-zügig)
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
90
Freie Schule Köln (Ersatzschule), Bernhard-Letterhaus-Str (22 Plätze) lediglich Sekun-
darstufe I
Private Gesamtschule Bilingo (Ersatzschule), Gladbacher Wall 5 (bis zu 24 Plätze je
Jahrgang Sekundarstufe I und II) (Umzug an neuen Standort in Braunsfeld zum Schul-
jahr 2024/25 vorgesehen)
Die städtische Gesamtschule verfügt über 4 Züge und damit über 108 Schulplätze in den Ein-
gangsklassen. Die verfügbaren 108 Schulplätze entsprechen 7% aller verfügbaren Plätze in
Eingangsklassen weiterführender Schulen in der Innenstadt. Zusätzlich verfügt der Stadtbezirk
Innenstadt im Schuljahr 2023/24 über zwei weitere Gesamtschulen in anderer Trägerschaft
mit insgesamt rd. 45 Schulplätzen. Diese entsprechen gut 3% aller verfügbaren Plätze in Ein-
gangsklassen weiterführender Schulen im Stadtbezirk Innenstadt. Der Stadtbezirk verfügt so-
mit über 154 Gymnasialplätze (10,3%).
Dem Bestand von 154 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 219 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 139 Anmeldungen entspre-
chen knapp 16% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schu-
len in der Innenstadt.
Die Elternbefragung 2022 für die Innenstadt ergab, dass die Schulform Gesamtschule von
28% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende
Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde.
Die reale Anmeldequote und die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung liegen demnach
weit auseinander.
Alternative:
Zum Schuljahr 2022/23 gingen rd. 25% der 4 -Klässler aus Grundschulen im Stadtbezirk In-
nenstadt auf eine Gesamtschule über. Dies entspricht dem Ergebnis der Elternbefragung.
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass 25% der
10-Jährigen in der Innenstadt auch in den kommenden Jahren eine Gesamtschule in der In-
nenstadt anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen
in den Eingangsklassen der Gesamtschule im Stadtbezirk Innenstadt zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
135 142 147 137 141 146 142 158 136 136 136 137
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen (aus dem Stadtbezirk In-
nenstadt) liegen damit ungefähr in der Größenordnung der vorhandenen und vorgesehenen
Kapazitäten, um eine wohnortnahe Versorgung mit Gesamtschulplätzen rechnerisch sicher-
zustellen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
91
Gymnasien
Im Stadtbezirk Innenstadt sind zum Schuljahr 2023/24 neun Gymnasien verortet:
Königin-Luise-Schule, Alte Wallgasse 10 (3/5-zügig)
Kaiserin-Augusta-Schule, Georgsplatz 10, (4/6-zügig)
Hansa-Gymnasium, Hansaring 56, (3/5-zügig)
Humboldt-Gymnasium, Kartäuserwall 40, (6/9-zügig)
GY Schaurtestr. 1 (3/5-zügig)
Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, Severinstr. 241 (3/5-zügig)
GY Thusneldastr. 15-17, (3/5-zügig)
Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Str. 1, (4/6-zügig)
Ursulinenschule Köln (Erzbistums Köln), Machabäerstr. 47, (4/6-zügig)
Die städtischen Gymnasien verfügen zum Schuljahr 2023/24 insgesamt über 29 Züge in der
Sekundarstufe I und damit über insgesamt 841 Schulplätze in den Eingangsklassen bei Aus-
nutzung der maximalen Klassenbildungswerte für Gymnasien. Die insgesamt verfügbaren 841
Schulplätze entsprechen knapp 56% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterfüh-
render Schulen in der Innenstadt.
Zusätzlich verfügt der Stadtbezirk Innenstadt über ein weiteres Gymnasium des Erzbistums
(4-zügig) mit insgesamt 116 Schu lplätzen. Diese entsprechen knapp 8% aller verfügbaren
Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen im Stadtbezirk Innenstadt. Der Stadtbezirk
verfügt somit über 957 Gymnasialplätze (63,4%).
Die Elternbefragung 2022 für die Innenstadt ergab, dass die Schulform Gymnasium von 66%
der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende
Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde.
Die reale Anmeldequote erreicht die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung demnach fast
genau.
Alternative:
Zum Schuljahr 2022/23 gingen rd. 64,5% der 4-Klässler aus Grundschulen im Stadtbezirk In-
nenstadt auf eine Gesamtschule über. Dies entspricht dem Ergebnis der Elternbefragung.
Für die Prognosen bis 2035 rechnet die Schulentwicklungsplanung damit, dass auch zukünftig
rd. 65% der 10-Jährigen im Stadtbezirk Innenstadt auch in den kommenden Jahren ein Gym-
nasium in der Innenstadt anwählen werden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schü-
ler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Gymnasien im Stadtbezirk Innenstadt zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
352 370 382 355 366 380 370 410 353 354 355 356
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gymna-
sium unterschreiten die Kapazitäten ansässigen Gymnasien ( 957) in der Innenstadt massiv.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
92
Im Stadtbezirk Innenstadt stehen 20-22 Züge der Schulform Gymnasium für die Bedarfe aus
den umliegenden Stadtbezirke zur Verfügung. Durch vorgesehene neue Gymnasien im Stadt-
bezirk Innenstadt vergrößert sich die Zahl der verfügbaren Gymnasialplätze weiterhin.
1-HS-1
ehemals
M8
Anpassung der Zügigkeit der Katholi-
schen Hauptschule Großer Griechen-
markt von 3 auf 2 Züge.
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Durch die Errichtung von zusätzlichen Gesamtschulen wird die Nachfrage nach Schul-
plätzen insbesondere an den Schulformen Haupt - und Realschule vermutlich zurück-
gehen. Wie sich dieser Rückgang auf einzelne Schulstandorte auswirken kann, ist
schwer prognostizierbar.
Am Standort Großer Griechenmarkt nutzt die Katholische Hauptschule derzeit noch
zwei alte, doppelstöckige Fertigbaueinheiten. Sofern sich ein Nutzungsende für diese
Räume abzeichnet, muss spätestens über die zukünftige Kapazität der Hauptschule
entschieden werden.
Sofern die Mindestgröße zu diesem Zeitpunkt gewährleistet wäre, aber die derzeit fest-
gelegte Kapazität von drei Zügen (18 Klassen) deutlich unterschritten wäre, ergäbe sich
möglicherweise kein Ersatzbedarf für die Fertigbauten, bzw. wäre der Ersatzbedarf im
Rahmen einer Zweizügigkeit voraussichtlich deutlich geringer.
Eine mögliche zukünftige schulrechtliche Änderung aufgrund der Schülerzahlenent-
wicklung und der sich fortentwickelnden Gebäudesubstanz (insbesondere der alten
Fertigbaueinheiten) darf nicht ausgeschlossen sein.
1-RS-1
ehemals
M10
Neu: Änderung der Realschule am
Rhein aufgrund der Änderung des
Schulgesetzes NRW
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Aufgrund der schulgesetzlichen Änderung (Entfall der Schulform „Aufbaurealschule“
wird die Realschule am Rhein zukünftig als Realschule geführt. Da das Raumprogramm
im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bildungslandschaft Altstadt Nord noch auf eine
Aufbaurealschule abgestimmt war, kann die Schule in Abstimmung mit der oberen
Schulaufsicht insgesamt lediglich 15 Klassen (2,5 Züge führen). Ein Änderungsbe-
schluss war und ist aufgrund der schulgesetzlichen Vorgaben nicht erforderlich.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
93
1-GE-1
ehemals
M9
Neue Gesamtschule Im Hasental ne-
ben Realschule Im Hasental in Deutz
(im Kontext Deutzer Hafen)
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Verwaltung sieht vor, am Schulstandort Im Hasental eine neue Gesamtschule ne-
ben der bestehenden Realschule zu errichten. Eine Machbarkeitsstudie hat aufgezeigt,
dass dies umsetzbar ist.
Die Planung steht im Zusammenhang mit dem Bedarf an Schulplätzen , der sich aus
dem Bezug des neuen Siedlungsgebietes „Deutzer Hafen“ ergeben wird. Eine Weiter-
entwicklung bzw. ein Zusammendenken der dann am Standort bestehenden zwei
Schulen könnte optional in einem zweiten, zukünftigen Schritt bearbeitet werden.
Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 237
(Priorität “A“) und ist im 2. GU/TU Paket mit dem avisierten Fertigstellungstermin 2027
aufgenommen.
Sofern die Schule vor dem Einzug in das Zielgebäude in einem Interim starten könnte,
wird die Verwaltung rechtzeitig die schulrechtliche Errichtungsvorlage in die Gremien
zur Entscheidung einbringen.
1-GY-1
ehemals
M11a
Aktualisiert: Vorübergehende Zügig-
keitserweiterung des Deutzer Gymna-
siums, Schaurtestraße – mit Wieder-
einführung G9 voraussichtlich Rück-
nahme der Zügigkeitserweiterung er-
forderlich
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Der Rat hat am 14.02.2017 die Zügigkeitserweiterung des Deutzer Gymnasiums,
Schaurtestraße von 2 Zügen auf 3 Züge in der Sekundarstufe I und von 3 Zügen auf 5
Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18 im Raumbestand beschlossen.
Das Deutzer Gymnasium hat in den vergangenen Jahren nach Absprache bereits re-
gelmäßig mehr Klassen gebildet, als es das Raumprogramm eigentlich vorsieht. Dafür
wurden auch die Raumkapazitäten genutzt, die durch Erweiterungsbaumaßnahmen für
Zwecke des Ganztags und der Inklusion zur Verfügung gestellt wurden. Der Beschluss
geschah in dem Bewusstsein, mit dieser Entscheidung gleichzeitig längerfristig auf die
Einführung des gebundenen Ganztags zu verzichten und inklusive Unterrichtsangebote
lediglich eingeschränkt im vorhandenen Raumbestand organisieren zu können.
Vor dem Hintergrund der Wiedereinführung von G9 ist es erforderlich, die Änderung
der Zügigkeit zukünftig wieder zurückzunehmen. Die entfallenden Plätze sind an ande-
rer Stelle neu zu schaffen.
Die Zügigkeit muss spätestens zum Schuljahr 2025/26 auf zwei Züge in der Sekundar-
stufe I und 3 Züge in der Sekundarstufe II (aufbauend ab dem 5. Schuljahr) mit Geneh-
migung der oberen Schulaufsicht zurückgenommen werden. Die erforderliche Be-
schlussvorlage wird die Verwaltung rechtzeitig spätestens im Sommer 2024/25 zur Be-
ratung vorlegen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
94
1-GY-2
Neu: Änderung des Friedrich-Wilhelm-
Gymnasiums, GY Severinstraße auf -
bauend von drei auf vier Züge in der
Sekundarstufe I und daraus folgend
von fünf auf sieben Züge in der Sekun-
darstufe II.
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Der Rat der Stadt Köln hat die Änderung des Friedrich -Wilhelm-Gymnasiums zum Schuljahr
2024/25 (Vorlage 4030/2022) beschlossen. Die Genehmigung der Bezirksregierung steht noch
aus.
1-GY-3
ehemals
M11d
Errichtung eines neuen Gymnasiums
mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und
6 Zügen in der Sekundarstufe II auf Im
Stadtteil Neustadt/Nord
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Zur (stadtweiten) Vermeidung von demografisch bedingten Mehrklassen an Gymnasien
ist es erforderlich, drei aus schulentwicklungsplanerischer Sicht erforderliche Gymna-
sien schnellstmöglich an den Start zu bringen (siehe auch Kapitel 4.2). Nur so ist es
möglich, die für G9 benötigten Klassenräume an den einzelnen Gymnasien zur Verfü-
gung zu stellen.
Der neue Gymnasialstandort der Neustadt/Nord kann auch zur Bedarfsdeckung Nippes
und anderen (angrenzenden) Stadtgebieten beitragen
Die Baumaßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftragsnum-
mer 397 (Priorität „0“).
Die schulrechtliche Errichtung ist zum Schuljahr 2025/26 vorgesehen. Die erforderliche
Vorlage wird vor der Sommerpause 2024 zur Beratung vorgelegt.
1-GY-4
ehemals
M11d
Errichtung eines neuen Gymnasiums
mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und
6 Zügen in der Sekundarstufe II auf
Grundstück an der Brügelmannstraße
in Deutz
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Zur (stadtweiten) Vermeidung von demografisch bedingten Mehrklassen an Gymnasien
ist es erforderlich, drei aus schulentwicklungsplanerischer Sicht erforderliche Gymna-
sien schnellstmöglich an den Start zu bringen ( siehe auch Kapitel 4.2). Nur so ist es
möglich, die für G9 benötigten Klassenräume an den einzelnen Gymnasien zur Verfü-
gung zu stellen.
Der neue Gymnasialstandort in Deutz kann auch zur Bedarfsdeckung in Mülheim und
in der linksrheinischen Innenstadt oder den angrenzenden Stadtgebieten beitragen. so-
wie die angesichts G9 nicht mehr realisierbare Zügigkei tserweiterung der Königin-Lu-
ise-Schule (M11) wie die erforderliche Zügigkeitsreduzierung des Deutzer Gymnasiums
(1-GY-1) kompensieren.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
95
Die Baumaßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftragsnum-
mer 124.1 (Priorität „0“).
Die schulrechtliche Errichtung ist zum Schuljahr 2025/26 vorgesehen. Die erforderliche
Vorlage wird vor der Sommerpause 2024 zur Beratung vorgelegt.
1-SP-1
Neu: Flächenentwicklung für Schul-
sport
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Stabsstelle Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung schlägt vor, die städ-
tischen und ggf. weiteren Flächen im Bereich Löwengasse zu einem dezentral nutzbaren
Standort für Schulsport zu entwickeln.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
96
8.2. Stadtbezirk 2/ Rodenkirchen
Grundschulen
Planungsregion Bayenthal, Marienburg, Raderthal, Raderberg, Zollstock:
Der Schulneubau Gaedestraße (M16) ist fertiggestellt und nimmt den Betrieb zum Schuljahr
2023/24 auf.
Die aktuelle Einwohnerprognose 2022 berücksichtigt in der Planungsregion bis 2023 i nsge-
samt gut 4.650 neue Wohneinheiten, allein aus der Parkstadt Süd und deren näherem Umfeld
rd. 2.930 Wohneinheiten. In der Planungsregion ergibt sich nun ein maximaler Bedarf von 333
Einschulungen, dies im Jahr 2035. Im Durchschnitt ergibt sich ein jährlicher Platzbedarf in den
Eingangsklassen von 290.
Neben den (unveränderten) Grundschulen an der Anna - und Cäsarstraße und der neuen
Grundschule Gaedestraße wäre nach diesen Daten eine vierzügige Grundschule im Bereich
der Parkstadt ausreichend, um den Bedarf bis 2023 zu decken. Auf einer Basis von 14 Grund-
schulzügen könnten im jährlichen Durchschnitt (290 Einschulungen) Klassen in einer rechne-
rischen Größe von Ø 20,7 gebildet werden. Bezogen auf den Maximalwert von 333 ergäben
sich Klassengrößen von Ø 23,8.
Auf Basis der neuen städtischen Einwohnerprognose könnte also rechnerisch die Notwendig-
keit der beiden vorgesehenen Grundschulen (-2-GS-4) in der Parkstadt Süd in Zweifel gezo-
gen werden. Dennoch erscheint es aus schulentwicklungsplanerischer Sicht sinnvol l und er-
forderlich, die Planung unverändert beizubehalten. Ziel ist, auch in der Parkstadt Süd für die
neuen Einwohner*innen ein ausreichendes und wohnortnahes Grundschulangebot zu schaf-
fen. In diesem Fall ist es Ziel der Schulentwicklungsplanung, teils abweichend von den Ergeb-
nissen der neuen Einwohnerprognose, eine angemessene Reserve für einen möglicherweise
doch eintretenden, höheren Bedarf an (Grund-) Schulplätzen in der Planungsregion vorzuse-
hen.
Aufgrund der Schulwegesituation können Kinder aus einig en Wohnbereichen des Stadtteils
Zollstock auch am Standort Annastraße einen Schulplatz finden.
Daher sollte, nachdem die Raumsituation an den Standorten Annastraße und Cäsarstraße
durch zusätzliche Räume verbessert wurde, zunächst am Standort Annastraße die vollum-
fängliche Baumaßnahme zur Erweiterung der Zügigkeit (2-GS-1) realisiert werden. Die Grund-
schule Annastraße kann damit zur Bedarfsdeckung in Zollstock beitragen.
Die langfristig Nutzbare Erweiterung des Standortes Cäsarstraße ( 2-GS-2) kann weiterhin in
„Prio C“ der Schulbaumaßnahmenliste geführt werden. Die Realisierung sollte erst dann an-
gegangen werden, wenn erkennbar wird, dass der Bedarf in der Planungsregion, ergänzt
durch Bedarf aus Zollstock, auch unter Berücksichtigung beider Grundsc hulstandorte in der
Parkstadt Süd nicht gedeckt werden kann.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
97
Rondorf
In der aktuellen, kleinräumigen Einwohnerprognose sind für Rondorf Nordwest zwischen 2026
und 2028 1.300 Wohneinheiten berücksichtigt. Das aktuelle Schulplatzangebot reicht auf die-
ser Basis ab 2026 nicht mehr aus. Bereits im aktuellen Anmeldeverfahren zum Schuljahr
2023/24 lag die Zahl der Anmeldungen über der Kapazität.
Die vorhandenen Grundschulplätze in Rondorf erscheinen bis zum Bezug des Plangebietes
Rondorf-Nordwest auskömmlich. Voraussichtlich werden erst mit Bezug der ersten Wohnun-
gen im Plangebietes Rondorf Nordwest zusätzliche Grundschulplätze ( 2-GS-5) erforderlich
werden.
Die Grundstückssicherung für zwei neue Grundschulen ist im Rahmen eines städtebaulichen
Verfahrens erfolg t und wird im B -Planverfahren berücksichtigt werden. Auch wenn in der
neuen Einwohnerprognose bereits 1.300 Wohneinheiten (mit rd. 3.950 Einwohner*innen) be-
rücksichtigt sind, und die Schulplatzkapazität mit einer zusätzlichen vierzügigen Grundschule
auskömmlich erscheint, sollte die bisherige Planung neuer Grundschulen - wie auch im Be-
reich der Parkstadt Süd - aufrechterhalten werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass
auch im Falle eines höheren Zuwachses an Kindern im Grundschulalter ein auskömmliches
Grundschulangebot vorhanden ist. Im Zweifelsfall sollte das Grundstück für die zweite (zwei-
zügige) Grundschule gesichert werden und der Planungs- und Bauauftrag erst erteilt werden,
wenn absehbar wird, dass zusätzliche Grundschulplätze benötigt werden, um einen (vorüber-
gehenden) höheren Bedarf zu decken.
Planungsregion Rodenkirchen, Hahnwald, Sürth, Weiß:
Die aktuelle kleinräumige Einwohnerprognose berücksichtigt für den Stadtteil Rodenkirchen
rd. 1.175 zusätzliche Wohneinheiten, einschließlich der noch f ehlenden Bauabschnitte des
Sürther Feldes. Als spätestes Fertigstellungsjahr bei den größeren Wohnbauprojekten ist 2027
in der Einwohnerprognose berücksichtigt.
Die EMAnuel-Grundschule hat ihren Neubau an der Sürther Straße 201 bezogen und ist nun
fünfzügig (M19). Auch die neue private Grundschule der Offenen Schule hat mit dem Einzug
in den Neubau an der Sürther Straße 199 ihren Betrieb aufgenommen (M19a). Für die Pla-
nungsregion stellt sich bei Bewertung der aktuellen Kapazitäten ein gut auskömmliches Ange-
bot an Grundschulplätzen dar. Bei einem durchschnittlichen Bedarf an 309 Plätzen sind rech-
nerisch durchschnittliche Klassengrößen von 18,2 möglich, im Jahr mit der höchsten erwarte-
ten Nachfrage (399) könnte die durchschnittliche Klassengröße in der Planungsregion bei 23,5
liegen.
Nach aktualisierter Einschätzung kann Standort Mainstraße bei Abbau der aktuell vorhande-
nen Container und durch die Nutzung der ehemaligen Räume der EMAnuel -Schule und Sa-
nierung der Altgebäude das Raumprogramm für eine dreizügige Grundschule dargestellt wer-
den. Die bisherige Einschätzung, dass aufgrund des Raumbestandes eine Reserve zur Kapa-
zitätserhöhung vorhanden sei, muss revidiert werden (2-GS6 ist damit hinfällig).
Planungsregion Godorf, Immendorf, Meschenich:
Durch das been gte Platzangebot an der GGS Godorfer Hauptstraße ist es bereits heute
schwierig, allen Kindern ein wohnortnahes Schulplatzangebot unterbreiten zu können.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
98
Da die Wegeverbindung zwischen Godorf und Immendorf für Grundschüler schwierig er-
scheint, ist eine Erweiterung der Kapazität der Grundschule Godorfer Hauptstraße erforderlich
(2-GS-7).
Nach der Erweiterung stehen in der Planungsregion sieben Grundschulzüge zur Verfügung.
Bei durchschnittlich erwarteten 158 Schulneulingen ergibt sich eine durchschnittliche Klassen-
größe von 22,6, für den im Prognosezeitraum stärksten Einschulungsjahrgang mit 174 Kindern
ergäbe sich eine durchschnittliche Klassenstärke von 24,9.
2-GS-1
ehemals
M15
Geändert: Änderung der GGS Anna-
straße von drei auf vier Züge
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Der Rat der Stadt Köln hat die Änderung zum Schuljahr 2024/25 beschlossen. Durch die
modular errichteten Räume können die zusätzlichen Klassen untergebracht werden. Die wei-
terhin benötigte zusätzliche bauliche Erweiterung muss mit Nachdruck verfolgt werden.
2-GS-2
ehemals
M15
Geändert: Änderung der Maria -
Sybilla-Merian-Schule, GGS Cäsar-
straße von drei auf vier Züge
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Im Jahr 2022/23 wurden vier Räume in Modulbauweise am Standort Cäsarstraße aufgestellt.
Die Schulfreifläche wurde nach Norden hin zur Kompensation erweitert. Die Maria -Sybilla-
Merian-Schule gewinnt durch die bauliche Erweiterung einen Raum. Die Raumsituation wird
leicht verbessert, doch kann die vorgesehene schulrechtliche Erweiterung nicht erfolgen, da
die Raumsituation die Unterbringung, Unterrichtung und OGTS-Betreuung eines vierten Zu-
ges nicht zulässt. Voraussetzung zur Erweiterung der Maria -Sybilla-Merian-Schule ist eine
bauliche Erweiterung, die weiterhin zeitnah erforderlich ist.
Gleichzeitig müssen die Rahmenbedingungen für die auf gleichem Schulgrundstück unterge-
brachte Franziskusschule beachtet werden.
2-GS-3
ehemals
M3a
Geändert: Änderung der Franziskus-
schule, KGS Cäsarstraße von einein-
halb auf zwei Züge
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Im Jahr 2022/23 wurden vier Räume in Modulbauweise am Standort Cäsarstraße aufgestellt.
Die Schulfreifläche wurde nach Norden hin zur Kompensation erweitert. Die Franziskus-
schule gewinnt durch die bauliche Erweiterung um vier Räume drei zusätzliche Räume und
kann damit grundsätzlich jährlich zwei Eingangsklassen aufnehmen. Die Vorlage über die
schulrechtliche Änderung der Franziskusschule zum Schuljahr 2025/26 soll den politischen
Gremien im dritten Quartal 2023 vorgelegt werden. Unabhängig davon müssen die weiterhin
benötigten zusätzlichen baulichen Erweiterungen mit Nachdruck verfolgt werden.
Gleichzeitig müssen die Rahmenbedingungen für die auf gleichem Schulgrundstück unterge-
brachte Maria-Sybilla-Merian-Schule beachtet werden.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
99
2-GS-4
ehemals
M17
Zwei Grundschulen in Parkstadt-Süd
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Für die benötigten Grundschulen sind in der städtebaulichen Entwicklungsplanung
entsprechende Flächen berücksichtigt.
Die Baumaßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftrags -
nummer 202 (Priorität „C“).
Nach Möglichkeit sollten die Standorte in Abhängigkeit des erwart eten Wohnbaube-
zuges zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Betrieb gehen können.
2-GS-5
ehemals
M18/18a
Zwei Grundschulen im Plangebiet
Rondorf-Nordwest
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Aufgrund der Zahl der vorgesehenen Wohneinheiten im Wohnungsbaugebiet Ron-
dorf-Nordwest wird ein Bedarf von insgesamt bis zu 6 Grundschulzügen erwartet. In
der Summe sind nun zwei Grundstücke, für eine 4 -zügige und eine 2-zügige Grund-
schule, erforderlich und eingeplant. Die 4-zügige Grundschule soll dabei mit dem Be-
zug der ersten Wohneinheiten in Rondorf Nordwest zuerst ihren Betrieb aufnehmen
können.
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 22.11.2018 (Vorlage Nr.: 2574/2018) die Planungs-
aufnahmen zur Errichtung je eines Gebäudes für eine 4 -zügige und eine 2 -zügige
Grundschule beschlossen.
Das Gebäude für die vierzügige Grundschule findet sich in der Schulbaumaßnahmen-
liste unter der Auftragsnummern 121 (Priorität „0“) und solle unter Berücksichtigung
der Asset-Strategie in einem „Paket“ mit dem Gymnasialgebäude Rondorf (Auftrags-
nummer 120, Priorität „0“) verwirklicht werden.
Das Gebäude für die zweite Grundschule ist in der Schulbaumaßnahmenliste unter
der Auftragsnummer 141, Priorität „A“ gelistet. Der Bedarf an diesen Grundschulplät-
zen wird sich im Zusammenhang mit dem fortschreitenden Wohnbezug im Siedlungs-
gebiet Rondorf Nord-West ergeben. Die Planungen für das Gebäude und die Vorbe-
reitung zur schulrechtlichen Errichtung müssen rechtzeitig begonnen werden.
2-GS-6
ehemals
M20
Grüngürtelschule, KGS Mainstraße
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die erforderliche Sanierung des Schulgebäudes findet sich in der Schulbaumaßnah-
menliste unter der Auftragsnummer 170 (Priorität „GI2“). Nach aktueller Einschätzung
bieten die Bestandsgebäude Platz für eine dreizügige Grundschule. Ein höherer Be-
darf ist derzeit für die Grüngürtelschule nicht nachweisbar. Daher wird die Überle-
gung, eine Zügigkeitserhöhung nach der Sanierung zu ermöglichen, aufgegeben.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
100
2-GS-7
ehemals
M21a
Überprüfung des Potentials der
Grundstücke Godorfer Hauptstraße
und Kuckucksweg für zusätzliche
Grundschulplätze, um die GGS Godo-
rfer Hauptstraße von einem auf zwei
Züge erweitern zu können.
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die erwartete Einwohnerentwicklung in Godorf sieht für die kommenden Jahre stets
Einschulungszahlen von rund 30 Kinder voraus. An einer ein-zügigen Grundschule
dürfen maximal 29 Kinder je Klasse aufgenommen werden. Die Bandbreite zur Bil-
dung von zwei Klassen an einer Grundschule reicht gemäß § 6a der Verordnung zur
Ausführung des §92 Absatz 2 Schulgesetz) von 15 bis 28 Schüler*innen.
Daher ist zu prüfen, ob räumliche Lösungen gefunden werden können, die GGS Go-
dorfer Hauptstraße zukünftig als 2-zügige Grundschule führen zu können.
Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Rodenkirchen
Bezogen auf die Richtfrequenz sind die Platzkapazitäten in der Sekundarstufe I und damit
auch im Folgenden in der Sekundarstufe II im Stadtbezirk Rodenkirchen mit Blick auf die
kleinräumige Einwohnerprognose mit den dargestellten Standortszenarien nicht auskömm-
lich. Ein auskömmliches Schulangebot beststeht unter Berücksichtigung von Schulplätzen im
Stadtbezirk Innenstadt.
Hauptschulen
Im Stadtbezirk Rodenkirchen gibt es keine Hauptschulen mehr.
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für den Stadtbezirk Rodenkirchen legte nahe, dass
die Schulform Hauptschule von 1% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der
Übergang an eine weiterführende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde.
Da es im Stadtbezirk Rodenkirchen keine Hauptschule mehr gibt, ist ein Abgleich der in An-
spruch genommenen Schulplätze im Stadtbezirk mit der möglichen Nachfrage nach Elternbe-
fragung nicht möglich.
Alternative:
Zum Schuljahr 2022/23 gingen knapp 1 % der 4 -Klässler aus Grundschulen im Stadtbezirk
Rodenkirchen auf eine Hauptschule über. Dies entspricht dem Ergebnis der Elternbefragung.
Unter der Annahme, dass weiterhin 1% der 10 -Jährigen in der Innenstadt auch in den kom-
menden Jahren eine Hauptschule in der Innenstadt anwählen würden, ist mit folgenden Schü-
ler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Hauptschulen zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
11 11 11 11 11 11 11 12 11 11 11 11
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
101
Es ist zwar davon auszugehen, dass mit zunehmendem Ausbau von Gesamtschulplätzen die
Nachfrage nach Hauptschulplätzen abnehmen wird.
Die rechnerische Nachfrage nach Hauptschulplätzen kann weiterhin im Stadtbezirk Innen-
stadt gedeckt werden.
Realschule
Im Stadtbezirk Rodenkirchen ist eine Realschule verortet:
Johannes-Gutenberg-Realschule, Kuckucksweg (4-zügig)
Die städtische Realschule verfügt aktuell über eine Kapazität von 4 Zügen und damit über 108
Schulplätze in den Eingangsklassen nach Klassenfrequenzrichtwert. Die verfügbaren 108
Schulplätze entsprechen gut 16% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführen-
der Schulen in Rodenkirchen.
Dem Bestand von 108 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 31 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 31 Anmeldungen entsprechen
knapp 4% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 an weiterführenden Schulen in Ro-
denkirchen.
Die Elternbefragung 2022 für den Stadtbezirk Rodenkirchen ergab, dass die Schulform Real-
schule von den Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiter-
führende Schule unmittelbar bevorsteht, nicht angewählt werden würde.
Die reale Anmeldequote an der Realschule im Stadtbezirk und die antizipierte Nachfrage laut
Elternbefragung liegen demnach deutlich auseinander.
Alternative:
Obwohl nach Elternbefragung keine Realschulplätze nachgefragt worden wären, gingen zum
Schuljahr 2022/23 gingen rund 9 % der 4-Klässler aus Grundschulen im Stadtbezirk Rodenkir-
chen auf eine Realschule über. Der Anteil liegt damit deutlich über dem Ergebnis der Eltern-
befragung.
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass 10% der
10-Jährigen im Stadtbezirk Rodenkirchen auch in den kommenden Jahren eine Realschule in
Rodenkirchen anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innen-
zahlen in den Eingangsklassen der Realschule im Stadtbezirk Rodenkirchen zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
98 95 99 98 95 98 95 105 98 99 101 100
Damit ist das bestehende Realschulangebot im Stadtbezirk Rodenkirchen rechnerisch als aus-
kömmlich anzusehen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
102
Gesamtschulen
Im Stadtbezirk Innenstadt sind aktuell vier Gesamtschulen verortet:
Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Straße 191 (8/7 Züge)
Gesamtschule Zollstock, Raderthalgürtel 3 (6/5 Züge)
Offene Schule Köln, private Gesamtschule, Sürther Straße 199 (ca. 50 Plätze je Jahr-
gang, geschätzt)
Freie Naturschulen Köln - im Aufbau; An der Wachsfabrik 25 (bis zu 18 Plätze je Jahr-
gang, geschätzt)
Die städtischen Gesamtschulen verfügt über 14 Züge und damit über 378 Schulplätze in den
Eingangsklassen. Die verfügbaren 378 Schulplätze entsprechen knapp 45% aller verfügbaren
Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen im Stadtbezirk Rodenkirchen. Hinzu kom-
men ca. 60 Plätze an Gesamtschulen in anderer Trägerschaft (gut 8 % der angebotenen
Schulplätze im Stadtbezirk Rodenkirchen). Insgesamt stellen die Gesamtschulen gut 52% aller
Schulplätze im Stadtbezirk Rodenkirchen.
Dem Bestand von 438 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 435 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 435 Anmeldungen entspre-
chen knapp 53% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schu-
len im Stadtbezirk Rodenkirchen.
Die Elternbefragung 2022 für den Stadtbezirk Rodenkirchen ergab, dass die Schulform Ge-
samtschule von 28% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine
weiterführende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde.
Die reale Anmeldequote und die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung liegen demnach
weit auseinander.
Alternative:
Zum Schuljahr 2022/23 gingen rd. 35% der 4 -Klässler aus Grundschulen im Stadtbezirk Ro-
denkirchen auf eine Gesamtschule über. Dieser Wert liegt etwas höher als das Ergebnis der
Elternbefragung vermuten ließ.
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass 35% der
10-Jährigen aus dem Stadtbezirk Rodenkirchen auch in den kommenden Jahre n eine Ge-
samtschule im Stadtbezirk Rodenkirchen anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit
folgenden Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Gesamtschule im Stadtbezirk Ro-
denkirchen zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
382 369 383 382 370 381 369 408 380 385 393 390
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
103
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen (aus dem Stadtbezirk Ro-
denkirchen) liegen damit in der Größenordnung der vorhandenen und vorgesehenen Kapazi-
täten, um eine wohnortnahe Versorgung mit Gesamtschulplätzen rechnerisch sicherzustellen.
Insgesamt ergibt sich sogar ein rechnerischer Platzüberhang an Gesamtschulen.
Gymnasien
Im Stadtbezirk Innenstadt sind zum Schuljahr 2023/24 zwei Gymnasien verortet:
Gymnasium Rodenkirchen, Sürther Straße 55 (6/9 Züge)
Irmgardis-Gymnasium (Erzbistum Köln), Schillerstraße (4/6 Züge)
Das städtische Gymnasium verfügt zum Schuljahr 2023/24 insgesamt über 6 Züge in der Se-
kundarstufe I und damit über insgesamt 174 Schulplätze in den Eingangsklassen bei Ausnut-
zung der maximalen Klassenbildungswerte für Gymnasien. Dies entspricht knapp 21% aller
verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen im Stadtbezirk Rodenkirchen.
Zusätzlich verfügt der Stadtbezirk Rodenkirchen über ein weiteres Gymnasium des Erzbistums
(4-zügig) mit insgesamt 116 Schulplätzen. Diese entsprechen knapp 14% aller verfügbaren
Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen im Stadtbezirk Rodenkirchen. Der Stadt-
bezirk verfügt somit im Schuljahr 2023/24 über 290 Gymnasialplätze (34,4%).
Dem Bestand von 290 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 312 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 312 Anmeldungen entspre-
chen gut 40% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023 /24 der weiterführenden Schulen
im Stadtbezirk Rodenkirchen.
Die Elternbefragung 2022 für die Innenstadt ergab, dass die Schulform Gymnasium von 71%
der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende
Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde.
Die reale Anmeldequote liegt somit deutlich unter der auf Basis der Elternbefragung antizipier-
ten Nachfrage.
Alternative:
Zum Schuljahr 2022/23 gingen rd. 53,6% der 4-Klässler aus Grundschulen im Stadtbezirk Ro-
denkirchen auf ein Gymnasium über. Dies liegt deutlich unter dem Ergebnis der Elternbefra-
gung.
Für die Prognosen bis 2035 rechnet die Schulentwicklungsplanung damit, dass zukünftig rd.
55% der 10-Jährigen im Stadtbezirk Rodenkirchen auch in den kommenden Jahren ein Gym-
nasium in der Rodenkirchen anwählen werden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden
Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Gymnasien im Stadtbezirk Rodenkirchen zu
rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
600 579 602 601 582 599 579 640 598 606 618 613
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
104
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gymna-
sium überschreiten die Kapazitäten ansässigen Gymnasien (290) im Stadtbezirk Rodenkir-
chen massiv.
Daher schlägt die Verwaltung vor, einerseits zusätzliche Gymnasialplätze im Stadtbezirk Ro-
denkirchen zu schaffen. Andererseits werden (traditionell) Gymnasialplätze im Stadtbezirk Ro-
denkirchen zur rechnerischen Bedarfsdeckung hinzugezogen.
2-RS-1
ehemals
M11d
Geänderte Option: Änderung Johan-
nes-Gutenberg-Schule, Realschule
Kuckucksweg, von vier auf drei Züge
und Prüfung der Möglichkeit zur Ein-
führung des gebundenen Ganztags
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
In Folge der Erweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen von sechs auf acht Züge in
der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2017/18 ist die Nachfrage nach Realschulplätzen an
der vierzügig ausgerichteten Johannes -Gutenberg-Schule im Stadtbezirk Rodenkirchen
zurückgegangen.
Die bisherigen Überlegungen, dor t den gebundenen Ganztag einzurichten wurden vor
einigen Jahren mangels der erforderlichen Räume ruhend gestellt. Das erforderliche Bau-
projekt (Auftragsnummer 210) wurde daher nachrangig in Priorität „D“ einsortiert.
Die Verwaltung schlägt vor, zunächst die Schülerzahlentwicklung zu beobachten. Sofern
die angenommene Nachfrage für vier Realschulzügen im Stadtbezirk Rodenkirchen nicht
eintrifft, sollte
a) die Kapazität der Johannes-Gutenberg-Schule von vier auf drei Züge geändert wer-
den. Daraufhin ist
b) zu prüfen, ob mit den so gewonnenen Räumen mit deutlich vermindertem Aufwand
die erforderlichen Flächen für den gebundenen Ganztag durch Umbauten im Bestand
(bei Entfall von Auftragsnummer 210) gewonnen werden können.
c) Bei positivem Ergebnis (und Zustimmung der Schu le) könnte die Organisationsform
der Schule dann auf den gebundenen Ganztag geändert werden. Der erforderliche
Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Köln würde rechtzeitig zum Beginn des an-
gestrebten Zieljahres vorgelegt.
2-GE-1
Änderung Europaschule Zollstock,
Gesamtschule Raderthalgürtel von
sechs / sechs Zügen auf acht / sieben
Züge.
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Im Zusammenhang mit der erforderlichen Generalsanierung des Gebäudes Raderthalgürtel
(2. GU/TU Paket, Schulbaumaßnahmenliste Auftragsnummer 85, 119 (Priorität „0“) wird der
Standort so gestaltet werden, dass dort eine Gesamtschule mit acht Zügen in der Sekundar-
stufe I und sieben Zügen in der Sekundarstufe II untergebracht werden kann.
Die Verwaltung wird die erforderliche Vorlage zur Änderung der Schule rechtzeitig dem Rat
der Stadt Köln zur Entscheidung vorlegen. Aufgrund der erwarteten Realisierungszeit kann
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
105
die Änderung der Europaschule frühestens mit dem Rückzug der Europaschule ins sanierte
Stammgebäude zum Schuljahr 2027/28 angestrebt werden.
2-
GY/GE-1
ehemals
M126
Geändert: Neue Gesamtschule oder
neues Gymnasium Parkstadt Süd
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
In der Sitzung vom 22.11.2018 hat der Rat (Vorlage Nr.: 2574/2018) beschlossen, die
schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule vorzusehen. Die Baumaßnahme fin-
det sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftragsnummer 140 (Priorität
„B“).
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Elternbefragung 2022 könnte anstelle ei-
ner Gesamtschule auch ein weiteres Gymnasium im Stadtbezirk Rodenkirchen dar-
gestellt werden.
Denkbar ist, dass die Verwaltung dem Rat der Stadt Köln zu gegebener Zeit eine
Vorlage mit zwei Beschlussalternativen zur schulrechtlichen Errichtung vorlegt.
2-GY-1
ehemals
M23
Neues Gymnasium Rondorf-Nordwest
erledigt ausste-
hend
ausste-
hend
Ände-
rung
Zur (stadtweiten) Vermeidung von demografisch bedingten Mehrklassen an Gymna-
sien ist es erforderlich, drei aus schulentwicklungsplanerischer Sicht erforderliche
Gymnasien schnellstmöglich an den Start zu bringen (siehe auch Kapitel 4.2). Nur so
ist es möglich, die für G9 benötigten Klassenräume an den einzelnen Gymnasien zur
Verfügung zu stellen.
Das neue Gymnasium Rondorf-Nordwest wird zum Schuljahr 2024/25 seinen Betreib
am Interimsstandort Eygelshovener Straße im Stadtteil Rodenkirchen aufnehmen
(Vorlage 0767/2023).
Die Baumaßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftrags-
nummer 120 (Priorität „0“). Aktuell läuft das Verfahren zur Entwicklung des Zielstan-
dortes im neuen Siedlungsgebiet Rondorf Nordwest. Das neue Gymnasium sol l
schnellstmöglich nach Rondorf umziehen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
106
8.3. Stadtbezirk 3/ Lindenthal
Grundschulen
Planungsregion Klettenberg, Sülz, Lindenthal:
Insbesondere für die Stadtteile Sülz und Lindenthal kann der rechnerische Nachweis ausrei-
chend vieler Schulplätze (bei Umsetzung der geplanten Maßnahmen Werthmannstraße / Frei-
ligrathstraße (3-GS-2 und 3-GS-3)) und angesichts der zukünftigen Kinderzahlenentwicklung
nach neuer Bevölkerungsprognose durch eine gemeinsame Betrachtung erreicht werden. Mit
den vorgesehenen Maßnahmen können die durch die kleinräumige Einwohnerprognose er-
warteten Schüler*innen adäquat mit Grundschulplätzen versorgt werden. Die durchschnittli-
chen Klassengrößen der Planungsregion liegen zukünftig in Bezug auf die maximale Einschu-
lungserwartung (610 Kinder) bei durc hschnittlich 23,5, ausgehend von einer gemittelten Ein-
schulungserwartung (538 Kinder) bei rechnerisch 20,7.
Im Rahmen der Bandbreiten zur Klassenbildung wird es möglich sein, bis zu 721 Kinder auf-
zunehmen. Sofern zukünftig in einzelnen Jahren unvorhergesehene Bedarfsspitzen entstehen
sollten, die darüber hinausgehen, muss schulorganisatorisch reagiert werden. Dies kann bei-
spielsweise durch die ausnahmsweise Bildung von Mehrklassen geschehen. Es erfolgt an die-
ser Stelle der Hinweis, dass die private KGS Clarenbachstraße einen "überörtlichen" Einzugs-
bereich aufweist.
Planungsregion Braunsfeld, Müngersdorf:
Die Bedarfsdeckung in der Planungsregion ist rechnerisch durch die vorgesehene Erweiterung
(M31a) am Standort Geilenkircher Straße möglich. Die bauliche Umsetzung ist im Modulpaket
(Vorlage 3278/2021) enthalten. Die Einbeziehung der privaten Grundschule verbessert das
Platzangebot. Die durchschnittlichen Klassengrößen der Planungsregion liegen zukünftig in
Bezug auf die maximale Einschulungserwartung (183 Ki nder) bei durchschnittlich 22,9, aus-
gehend von einer gemittelten Einschulungserwartung (168 Kinder) bei rechnerisch 21,0.
Aufgrund des bilingualen Angebotes der GGS Geilenkircher Straße wird diese Grundschule
auch überörtlich nachgefragt. Im Sinne der wohnortnahen Schulplatzversorgung muss jedoch
zunächst die "örtliche Nachfrage" befriedigt werden.
Die private GGS Stollberger Straße hat einen "überörtlichen" Einzugsbereich.
Im Gebäude Wendelinstraße bestehen Kapazitätsreserven, die im Bedarfsfall ausgeschöp ft
werden müssen. In einzelnen Jahren könnten hier Mehrklassen realisiert werden. Da es sich
bei der Reserve um kleinere Räume handelt, ist eine formelle Erweiterung der Zügigkeit nicht
zu empfehlen.
Planungsregion Junkersdorf, Weiden:
Die neuen Grundschule Alfons -Nowak-Straße 2 (M32) hat ihren Betrieb aufgenommen.
Gleichzeitig wird die Kapazität der Ildefons -Herwegen-Schule abbauend auf drei Züge redu-
ziert. Ab 2028 ist die Kapazität in der Planungsregion rechnerisch auskömmlich. Bis dahin
muss ungeachtet des Beschlusses zur Reduzierung der Kapazität der Ildefons -Herwegen-
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
107
Schule nach wie vor bei Bedarf die Option zur Bildung von vier Eingangsklassen geprüft wer-
den.
Bezogen auf die durchschnittliche Einschulungserwartung (2023 bis 2035) von 287 Kind ern
ergibt sich ein rechnerischer Klassenbildungswert von 26,0, bezogen auf den Maximalwert an
erwarteten Einschulungen bis 2028 ergäbe sich ohne die Bildung einer vierten Eingangsklasse
an der Ildefons-Herwegen-Schule ein rechnerischer Klassenbildungswert von 27,9.
Im Rahmen der Bandbreiten zur Klassenbildung ist es möglich, bis zu 287 Kinder aufzuneh-
men.
Durch die Erweiterung der Clarenhofschule, GGS Schulstraße 2, in Köln -Weiden um einen
Zug zum Schuljahr 2025/26 kann die Kapazität in und für Weiden deutlich verbessert werden.
Bereits zum Schuljahr 2024/25 wird sich durch den Aufbau von Mobilcontainern die Versor-
gungssituation mit Grundschulplätzen entspannen.
Sofern im Stadtteil Lövenich ein zusätzlicher Grundschulstandort gewonnen werden könnte,
würde dies auch zu einer rechnerischen Entlastung der beiden Grundschulen in Weiden füh-
ren. Ein solches, neues Angebot wäre insbesondere für Kinder aus den Stadtteilgebieten nörd-
lich der Aachener Straße eine weitere Grundschuloption.
Planungsregion Lövenich, Widdersdorf:
Die schulrechtlichen Erweiterungen der Zügigkeit der GGS Neue Sandkaul (M33) und der KGS
Im Kamp (M34) sind mit Ratsbeschluss vom 22.09.2016 erfolgt.
Die erforderlichen Räume für die Pater Delp -Schule (KGS Im Kamp) konnten durch die Ein-
richtung eines Teilstandortes auf einem nahegelegenen Grundstück geschaffen werden. Am
Standort der Olympia -Schule (Neue Sandkaul) konnte der Raumbedarf lediglich durch den
Aufbau von Containerklassen auch auf angrenzenden Flächen außerhalb des Schulgrundstü-
ckes e rfüllt werden. Daher sollte die temporären Erweiterungsbauten bei zurückgehenden
Schülerzahlen möglichst schrittweise reduziert werden.
Sofern die Ergebnisse der neuen Einwohnerprognose eintreffen, wird es möglich sein, die Ka-
pazitäten an der Olympia -Schule mittel- bis langfristig um zwei Züge zu reduzieren und so
Flächensituation durch den Abbau von Gebäudeteilen zu verbessern.
Nach der vorgeschlagenen Änderung der Olympia -Schule von fünf auf drei Züge werden in
der Planungsregion Lövenich/Widdersdorf insgesamt 10 Grundschulzüge vorhanden sein. Be-
zogen auf den nach Einwohnerprognose stärksten Jahrgang bis 2035 (277 erwartete Einschu-
lungen) ergäbe sich ein rechnerischer Klassenbildungswert von 27,7. Bezogen auf die durch-
schnittlichen erwarteten Jahrgangsstärken (240) könnten rechnerisch 10 Klassen mit je 24,0
Schüler*innen gebildet werden.
Aus schulentwicklungsplanerischer Sich wäre zur weiteren Reduzierung der Klassengrößen
ein neues Grundschulangebot (zwei Züge, mit Erweiterungsoption um einen Zug) sinnvoll .
Hierzu sollten in den Stadtteilen Lövenich und Widdersdorf geprüft werden, ob dort ein poten-
tieller Grundschulstandort gefunden werden könnte.
Bei einer Kapazität von 12 Zügen ergäben sich bezogen auf den Maximalwert rechnerische
Klassengrößen von 23,1 und bezogen auf den langjährig erwarteten Durchschnitt Klassengrö-
ßen von 20,0.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
108
3-GS-1
ehemals
M28
Geändert: Grundschule Mommsen-
straße Erweiterung von zwei Zügen
auf vier Züge
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Nach aktueller Einschätzung wird die GGS Kaisersescher Straße (Helios -Grundschule) frü-
hestens im Schuljahr 2024/25 in den Neubau in Ehrenfeld umziehen.
Frühestens zum Schuljahr 2025/26 kann die GGS Mommsenstraße dann unter Nutzung der
Räume an der Adresse Kaisersescher Straße in eine Vierzügigkeit geändert werden.
Die erforderliche schulrechtliche Änderungsvorlage wird die Verwaltung dem Rat der Stadt
Köln rechtzeitig zur Entscheidung vorlegen.
3-GS-2
ehemals
M30
Umzug bei Erweiterung der Hans -
Christian-Andersen-Schule, KGS Frei-
ligrathstraße in Grundschulneubau
Werthmannstraße
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Umsetzung des Schulbauprojektes Werthmannstraße steht noch aus (Schulbau-
maßnahmenliste, Auftragsnummer 205, Priorität „0“.
In den Grundschulneubau soll nach erfolgter Abstimmung mit der Schule die KGS
Freiligrathstraße ziehen und ihre Kapazität von zwei Zügen auf drei Züge erweitern.
Für die am Doppelstandort Freiligrathstraße verbleibende GGS kann nach Auszug
der KGS ebenfalls eine Zügigkeitserweiterung von drei Zügen auf vier Züge vorgese-
hen werden
3-GS-3
ehemals
M31
Zügigkeitserweiterung der GGS Frei-
ligrathstraße auf 4 Züge nach Umzug
der Hans-Christian-Anders-Schule
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Umsetzung der Maßnahme hängt von 3-GS-2 ab.
3-GS-4
Neu: Clarenhofschule, GGS Schul-
straße 2 (Weiden), Erweiterung von
zwei Zügen auf drei Züge
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Für den Stadtteil Weiden lässt sich eine Unterdeckung an Grundschulplätzen darstellen. Da-
her sollte geprüft werden, inwieweit die Gebäudesituation der Clarenhofschule so verbessert
werden kann, dass dort zukünftig drei Grundschulzüge untergebracht werden können.
Die erforderliche schulrechtliche Änderung ist für das Schuljahr 2025/26 vorgesehen. Durch
den Aufbau von Mobilcontainern soll das Schulplatzangebot bereits zum Schuljahr 2024/25
verbessert werden.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
109
3-GS-5
ehemals
M34/M34
a
Neue Grundschule Widdersdorf/ L ö-
sungen für eine adäquate Grundschul-
versorgung in Widdersdorf zur Kom-
pensation des Wegzugs Wegfalls der
Internationalen Friedensschule (Prim-
arbereich) und zur Verbesserung der
Standortsituation der Olympiaschule
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Nach den Ergebnissen der neuen kleinräumigen Bevölkerungsprognose wird die Zahl
der Kinder im Grundschulalter in Widdersdorf voraussichtlich sinken und sich bei rd.
150 Kindern ab 2025 einpendeln.
Mit Blick auf die zum 31.12.2022 im Stadtteil Widdersdorf gemeldeten Kinder unter
sechs Jahren könnte die Zahl der Kinder, die mittelfristig schulpflichtig werden, sogar
noch weiter absinken.
Die private zweizügige Grundschule der Internationalen Friedensschule (Ersatz-
schule) wurde vom privaten Schulträger aufgegeben. Sie entfällt zur „Mitversorgung“
des Stadtteils Widdersdorf.
Die baulichen Erweiterungen für die Olympiaschule (siehe abgeschlossene Maß-
nahme M33) sind temporär und unter schwierigen Bedingungen durch mobile Einhei-
ten erreicht worden, was keine Dauerlösung darstellen sollte.
Um vor diesem Hintergrund zukünftig eine adäquate Grundschulversorgung in Wid-
dersdorf zu erreichen, ist ggf. trotz tendenziell sinkender Grundschulkinderzahlen eine
neue zweizügige Grundschule an einem noch zu findenden Grundstück zu realisieren.
Die Verwaltung sieht vor, zeitnah zunächst mit der Olympiaschule Gespräche zur Be-
wertung der Situation aufzunehmen und verwaltungsintern die Bedingungen der er-
folgten Zusetzung von Containern (Aufstellzeit, Baugenehmigung etc.) zu klären.
3-GS-6
ehemals
M42
Sicherung von Grundstücken im Stadt-
bezirk
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
In diesem Zusammenhang wird auch die Bezirksvertretung Lindenthal weiterhin um
Unterstützung gebeten. Hinweise auf möglicherweise geeignete Grundstücke für ei-
nen weiteren Grundschulstandort in Widdersdorf sind willkommen.
Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Lindenthal
Bezogen auf die Richtfrequenz sind die Platzkapazitäten in der Sekundarstufe I und damit
auch im Folgenden in der Sekundarstufe II im Stadtbezirk Lindenthal mit Blick auf die klein-
räumige Einwohnerprognose mit den dargestellten Standortszenarien auskömmlich
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
110
Hauptschulen
Im Stadtbezirk Lindenthal gibt es keine Hauptschulen mehr.
Die Elternbefragung 2022 für den Stadtbezirk Lindenthal ergab, dass die Schulform Haupt-
schule von den Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Ü bergang an eine weiter-
führende Schule unmittelbar bevorsteht, nicht angewählt werden würde.
Da es im Stadtbezirk Lindenthal keine Hauptschule mehr gibt, ist ein Abgleich der in Anspruch
genommenen Schulplätze im Stadtbezirk mit der möglichen Nachfrage nach Elternbefragung
nicht möglich.
Alternative:
Zum Schuljahr 2022/23 gingen knapp 0,3 % der 4 -Klässler aus Grundschulen im Stadtbezirk
Lindenthal auf eine Hauptschule über. Dies entspricht letztlich dem Ergebnis der Elternbefra-
gung.
Unter der Annahme, dass 1% der 10-Jährigen in der Innenstadt auch in den kommenden Jah-
ren eine Hauptschule in der Innenstadt anwählen würden, ist mit folgenden Schüler*innenzah-
len in den Eingangsklassen der Hauptschulen zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
13 13 13 13 12 12 12 13 11 11 11 11
Es ist zwar davon auszugehen, dass mit zunehmendem Ausbau von Gesamtschulplätzen die
Nachfrage nach Hauptschulplätzen abnehmen wird.
Die rechnerische Nachfrage nach Hauptschulplätzen kann weiterhin im Stadtbezirk Innen-
stadt gedeckt werden.
Realschule
Im Stadtbezirk Lindenthal ist eine Realschule verortet:
Theodor-Heuss-Realschule, Euskirchener Straße (3-zügig)
Die städtische Realschule verfügt aktuell über eine Kapazität von 3 Zügen und damit über 81
Schulplätze in den Eingangsklassen nach Klassenfrequenzrichtwert. Die verfügbaren 81
Schulplätze entsprechen gut 6% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender
Schulen in Lindenthal.
Dem Bestand von 81 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 44 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 44 Anmeldungen entsprechen
rund 3% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 an weiterführenden Schulen in Lin-
denthal.
Die Elternbefragung 2022 für den Stadtbezirk Li ndenthal ergab, dass die Schulform Real-
schule von 2% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine wei-
terführende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
111
Die reale Anmeldequote an der Realschule im Stadtbezirk und die antizipierte Nachfrage laut
Elternbefragung liegen demnach sehr nahe beieinander.
Alternative:
Zum Schuljahr 2022/23 gingen rund 5% der 4-Klässler aus Grundschulen im Stadtbezirk Lin-
denthal auf eine Realschule über. Dies liegt etwas höher als letztlich das Ergebnis der Eltern-
befragung erwarten ließ.
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass 5% der
10-Jährigen im Stadtbezirk Rodenkirchen auch in den kommenden Jahren eine Realschule in
Rodenkirchen anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innen-
zahlen in den Eingangsklassen der Realschule im Stadtbezirk Rodenkirchen zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
64 65 64 63 62 60 60 63 57 57 57 57
Damit ist das bestehende Realschulangebot im Stadtbezirk Lindenthal rechnerisch als aus-
kömmlich anzusehen. Allerdings wird die Verwaltung die Entwicklung der Schüler*innenzahl
kritisch beobachten, da auch die zusätzlichen Schulplätze an Gesamtschulen ab dem Jahr
21024/25 die Nachfrage nach Realschulplätzen beeinflussen werden.
Gesamtschulen
Im Stadtbezirk Innenstadt sind aktuell vier Gesamtschulen verortet:
Gesamtschule Lindenthal - Berrenrather Straße / Alter Militärring 96 (4/2 Züge)
Priv. GE Bilingo, Mercedes-Allee, nach Kenntnis der Verwaltung ab 2024/25 vorgese-
hen, vorher Gladbacher Wall, StB Innenstadt (bis zu 24 Plätze je Jahrgang Sekundar-
stufe I und II)
GE Wasseramselweg, Am Wassermann (aktuelle Zuordnung 6/5 Zügen dem Stadtbe-
zirk Lindenthal
Die städtischen Gesamtschulen verfügt über 10 Züge und damit über 270 Schulplätze in den
Eingangsklassen. Die verfügbaren 189 Schulplätze entsprechen knapp 19% aller verfügbaren
Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen im Stadtbezirk Lindenthal. Hinzukommen
ab voraussichtlich 2024/25bis zu 24 Plätze an Gesamtschulen in anderer Trägerschaft (knapp
2% der angebotenen Schulplätze im Stadtbezirk Lindenthal). Insgesamt stellen die Gesamt-
schulen rund 20,5% aller Schulplätze im Stadtbezirk Lindenthal.
Dem Bestand von 270 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 275 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 275 Anmeldungen entspre-
chen gut 19% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schulen
im Stadtbezirk Lindenthal.
Die Elternbefragung 2022 für den Stadtbezirk Lindenthal ergab, dass die Schulform Gesamt-
schule von 18% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine
weiterführende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
112
Die reale Anmeldequote und die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung sind demnach
nahezu identisch.
Alternative:
Zum Schuljahr 2022/23 gingen knapp 17% der 4 -Klässler aus Grundschulen im Stadtbezirk
Lindenthal auf eine Gesamtschule über. Dieser Wert liegt bestätigt das Ergebnis der Elternbe-
fragung.
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass 19% der
10-Jährigen aus dem Stadtbezirk Lindenthal auch in den kommenden Jahren eine Gesamt-
schule im Stadtbezirk Lindenthal anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgen-
den Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Gesamtschule im Stadtbezirk Lindent-
hal zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
243 247 242 238 235 228 227 240 218 218 217 218
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen (aus dem Stadtbezirk Lin-
denthal) liegen damit über der Größenordnung der vorhandenen und vorgesehenen Kapazi-
täten, um eine wohnortnahe Versorgung mit Gesamtschulplätzen rechnerisch sicherzustellen.
Insgesamt ergibt sich sogar ein rechnerischer Platzüberhang an Gesamtschulen. Die Kapazi-
täten der Gesamtschule Wasseramselweg müssen lediglich zu einem Teil zur Bedarfsdeckung
aus dem Stadtbezirk Lindenthal herangezogen werden.
Gymnasien
Im Stadtbezirk Lindenthal sind zum Schuljahr 2023/24 zehn Gymnasien verortet:
Apostelgymnasium, Biggestraße (4/6 Züge)
Hildegard-von-Bingen-Gymnasium, Leybergstraße (4/6 Züge)
Schillergymnasium, GY Nikolausstraße (4/6 Züge)
"Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, Nikolausstraße (3/5 Züge, gemeinsames Ler-
nen)
Georg-Büchner-Gymnasium, Ostlandstraße (6/9 Züge)
Neue Sandkaul 29 (4/6 Züge)
Zusestraße, (3/5 Züge).
Aachener Straße (3/5 Züge)
Liebfrauenschule; Brucknerstraße (Träger: Erzbistum Köln) (5/7 Züge)
Gymnasium Claudia Agrippina Privatschule als priv. Ersatzschule der Sek. I u. II, pri-
vater Träger (1/1 Züge, bis zu ca. 20 Plätze je Jahrgang (geschätzt))
Die städtischen Gymnasien verfügen zum Schuljahr 2023/24 insgesamt über 31 Züge in der
Sekundarstufe I und damit über insgesamt 884 Regelschulplätze in den Eingangsklassen bei
Ausnutzung der maximalen Klassenbildungswerte für Gymnasien und Berücksichtigung der
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
113
reduzierten Größen von Schulen des gemeinsamen Lernens. Dies entspricht gut 62% aller
verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen im Stadtbezirk Lindenthal.
Zusätzlich verfügt der Stadtbezirk Lindenthal über ein weiteres Gymnasium des Erzbistums
(5-zügig) mit bis zu 145 Schulplätzen sowie ein weiteres Gymnasium in anderer Trägerschaft,
dass jährlich rund 20 Plätze anbietet. Die Plätze an den nichtstädtischen Gymnasien entspre-
chen gut 11,5% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen im
Stadtbezirk Lindenthal. Der Stadtbezirk verfügt somit im Schuljahr 2023/24 über rd.1.050 Gym-
nasialplätze (knapp 74%).
Dem Bestand von rund 1.050 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine
Nachfrage von knapp 1.100 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 1.100 Anmel-
dungen entsprechen 77,5% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführen-
den Schulen im Stadtbezirk Lindenthal.
Die Elternbefragung 2022 für die Innenstadt ergab, dass die Schulform Gymnasium von 79%
der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende
Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde.
Die reale Anmeldequote und die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung sind demnach
nahezu identisch.
Alternative:
Zum Schuljahr 2022/23 gingen rd. 77,7% der 4-Klässler aus Grundschulen im Stadtbezirk Lin-
denthal auf ein Gymnasium über. Dies entspricht ungefähr dem Ergebnis der Elternbefragung.
Für die Prognosen bis 2035 rechnet die Schulentwicklungsplanung damit, dass zukünftig rd.
75% der 10-Jährigen im Stadtbezirk Lindenthal auch in den kommenden Jahren ein Gy mna-
sium in der Innenstadt anwählen werden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schü-
ler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Gymnasien im Stadtbezirk Lindenthal zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
957 977 957 941 926 900 898 948 861 862 858 861
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gymna-
sium unterschreiten die Kapazitäten ansässigen Gymnasien (1.050) im Stadtbezirk Lindenthal.
Daher schlägt die Verwaltung vor, im Stadtbezirk Lindenthal zur Verbesserung der aktuell oft
beengten Situationen an den Schulstandorten Platz durch Abbau von Zügigkeiten zu schaffen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
114
3-GE-1/
4-GE-4
ehemals
M41
Nachrichtlich: Neue Gesamtschule
Wasseramselweg in Vogelsang im
Stadtbezirk Ehrenfeld
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Der Rat hat am 15.03.2016 beschlossen, den Neubau der Gesamtschule Wasseram-
selweg zur schnellstmöglichen Deckung des dringenden Bedarfs an Schulplätzen in
modularer Bauweise zu errichten.
In der Sitzung vom 28.09.2017 hat der Rat der Stadt Köln die schulrechtliche Errich-
tung der Gesamtschule Wasseramselweg in Köln-Vogelsang zum Schuljahr 2018/19
beschlossen. Die Gesamtschule wird bis zur Fertigstellung des Gebäudes zunächst
in mobilen Fertigbaueinheiten und anschließend in einem angemieteten Gebäude am
Wasseramselweg untergebracht werden. Die Schule ist zum Schuljahr 2018/19 an
den Start gegangen.
3-GY-1
ehemals
M40
Neues Gymnasium Zusestraße in Lö-
venich
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Der Rat hat am 15.03.2016 beschlossen, den Neubau des Gymnasiums Zusestraße
in modularer Bauweise zu errichten. Der Neubau mit Turnhalle ist Bestandteil des
vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen GU/TU-Maßnahmenpaketes.
In der Schulbaumaßnahmenliste wird die Maßnahme der unter Auftragsnummer 59
(Priorität „0“) mit voraussichtlicher Inbetriebnahme III-2022 geführt.
Das Gymnasium Zusestraße hat zum Schuljahr 2021/22 seinen Betrieb aufgenom-
men.
3-GY-2
ehemals
M40b
Realisierung eines (weiteren) neuen
Gymnasiums mit 4 Zügen in der Se-
kundarstufe I und 6 Zügen in der Se-
kundarstufe II auf einem noch zu fin-
denden Grundstück im Stadtbezirk
Lindenthal
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Zur (stadtweiten) Vermeidung von demographisch bedingten Mehrklassen an Gym-
nasien ist es aus schulentwicklungsplanerischer Sicht erforderlich, neben drei Ge-
samtschulen drei Gymnasien schnellstmöglich starten zu lassen (siehe auch Kapitel
4.2). Nur so ist es möglich, die für G9 benötigten Klassenräume an den einzelnen
Gymnasien zur Verfügung zu stellen.
Ein Standort im Stadtbezirk Lindenthal könnte auch zur Bedarfsdeckung in den Stadt-
bezirken Ehrenfeld und Nippes, gegebenenfalls auch Rodenkirchen beitragen. Außer-
dem könnte ein weiterer Gymnasialstandort im Stadtbezirk Lindenthal die nach schul-
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
115
entwicklungsplanerischer Einschätzung im Zuge G9 voraussichtlich erforderliche Zü-
gigkeitsreduzierung des Apostelgymnasiums (Rücknahme der vorübergehenden Ka-
pazitätserhöhung, um Raumreserven für G9 zu realisieren) kompensieren.
In der Schulbaumaßnahmenliste wird die Maßnahme der unter Auftragsnummer 110
(Priorität „A“) geführt.
Mit dem Gymnasium Aachener Straße ha t zum Schuljahr 2021/22 das „gesuchte
Gymnasium“ seinen Betrieb aufgenommen
3-GY-3
ehemals
M39
Reduzierung der Kapazität des Apos-
telgymnasiums Biggestraße auf 3
Züge in der Sekundarstufe I und 5
Züge in der Sekundarstufe II
erledigt in Um-
setzung
in Um-
setzung
Ände-
rung
In der Vergangenheit musste das Apostelgymnasiu ms mangels anderer Schulplatz-
alternativen mehrfach baulich und schulrechtlich erweitert werden, ohne das s das
Schulgrundstück „mitwachsen“ konnte. Die Verwaltung h at in der Vergangenheit in
Erwägung gezogen, die Zügigkeit wieder zu reduzieren, sobald geeignet e Alternati-
ven für dringend erforderliche Gymnasialplätze im Stadtbezirk vorhanden sind.
Nach aktueller Einschätzung reicht die Größe von 3/5 Zügen mittel - und langfristig
aus, um zur Deckung der Nachfrage im Stadtbezirk Lindenthal beizutragen.
Zumindest mittelfristig kann die Kapazität zurückgenommen werden. Die Verwaltung
wird rechtzeitig die entsprechende Beschlussvorlage erarbeiten.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
116
8.4. Stadtbezirk 4/ Ehrenfeld
Grundschulen
Planungsregion Ehrenfeld / Neuehrenfeld:
Die Schulplatzsituation im Stadtteil Neuehrenfeld ist ausgewogen. Am Grundschulstandort
Nußbaumer Straße sind Fertigbauten in Holztafelbauweise ersetzt worden. Die schulrechtliche
Änderung der Zügigkeit der bisher als 3,5-zügig geführten Grundschule erfolgt zum Schuljahr
2024/25 (4-GS-9). Dem Stadtteil stehen dadurch kontinuierlich bis zu 26 Schulplätze mehr zur
Verfügung.
Im Stadtteil Ehrenfeld lassen sich insbesondere im nördlichen Bereich Anmeldeüberhänge an
den Grundschulen verzeichnen. Kurz - bis mittelfristig können diese durch die gemein same
Planung der Stadtteile Ehrenfeld und Neuehrenfeld aufgefangen werden. Langfristig bestehen
verschiedene Planungsstrategien, um Auskömmlichkeit an den Grundschulen in Ehrenfeld zu
erreichen:
Der Neubau für die Helios-Grundschule (vgl. 4-GS-1) auf dem Heliosgelände wird vo-
raussichtlich im Quartal IV/2024 fertiggestellt. Der Umzug der sich aktuell im Interim
auf der Kaisersescher Straße im Stadtteil Sülz befindenden Grundschule kann somit
frühestens im Winter 2024 stattfinden. Dementsprechend stehen 50 zusätzliche Schul-
plätze dieser zweizügigen Grundschule für den Stadtteil Ehrenfeld frühestens zum
Schuljahr 2025/26 zur Verfügung und zahlen dann auf das Ehrenfelder Schulplatzan-
gebot ein.
Für das Neubaugebiet im Max-Becker-Areal ist eine fünfzügige Grundschule vorgese-
hen. Hierdurch sollen die neuen Schulplatzbedarfe im Neubaugebiet ab 2028 rechne-
risch gedeckt werden. Darüber hinaus entstehen mit dieser neuen Grundschule vo-
raussichtlich leichte Reserven für den Stadtteil (vgl. 4-GS-3)
Zusätzlich zu den beschriebenen Maßnahmen befinden sich für den Stadtteil Ehrenfeld
fünf Züge an bis zu 2 Standorten aktuell in der Entwicklung im Rahmen eines Investo-
renverfahrens. Das derzeitige voraussichtliche Fertigstellungsdatum der neuen Schule
lautet 2026/27. Je nac h zukünftigem Standort der ausgeschriebenen Grundschule(n)
ist theoretisch eine Mitversorgung benachbarter Stadtteile denkbar, wenn sich ein
Grundstück in den Grenzgebieten des Stadtteil Ehrenfelds finden ließe (vgl. 4-GS-4).
Angekündigt ist außerdem die S uche nach einem Standort für weitere 3 Grundschul-
züge (vgl. 4-GS-5).
Die somit geplante Kapazität der Schulstandorte in Ehrenfeld und Neuehrenfeld ist ausrei-
chend, um die laut Einwohnerprognose zukünftig erwarteten Grundschüler*innen rechnerisch
aufnehmen zu können. Die Einwohnerprognose 2022 weicht von den vergangenen Prognosen
der Schulentwicklungsplanung deutlich nach unten ab. Dem zu Grunde liegen unterschiedli-
che Annahmen über die zukünftige Bevölkerungsentwicklung in Neubaugebieten. Die Schul-
entwicklungsplanung geht prognostisch weiterhin davon aus, dass der in Ehrenfeld verortete,
immense Wohnungsbau in Höhe von mehr als 4.500 neuen Wohneinheiten zusätzliche Schul-
plätze in einer Größenordnung von 11 Grundschulzügen nach sich ziehen wird. Hierin sind die
rechnerischen Bedarfe des Max-Becker-Areals bereits enthalten.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
117
Derzeit ist von einer rechnerischen Reserve von vier Grundschulzügen nach Entwicklung aller
geplanten, oben genannten Maßnahmen auszugehen. Sollte die Einwohnerzahl der beiden
Stadtteile zukünftig sogar noch höher ausfallen, als aktuell erwartet wird, kann dies zusätzlich
im Rahmen der Bandbreiten zur Klassenbildung aufgefangen werden. Es können nach Um-
setzung aller Maßnahmen und unter Ausreizung aller Kapazitäten bis zu 907 Kinder aufge-
nommen werden.
Hierin enthalten sind auch die Schulplätze an der privaten Lauder-Morijah-Schule, private jü-
dische Grundschule, die allerdings einen überregionalen Einzugsbereich aufweist, so dass sie
in der Bewertung des wohnortnahen Grundschulangebotes lediglich eine untergeordnete Rolle
spielt.
Des Weiteren besteht in Ehrenfeld aus schulentwicklungsplanerischer Perspektive eine nach-
rangige Schulplatzreserve in Form einer potenziellen Erweiterung am Standort
Everhardstraße um zwei bis drei Züge, die im Bedarfsfall realisiert werden kann.
Planungsregion Bickendorf und Ossendorf:
Der Schulplatzbestand ist mit Blick auf die Ergebnisse der aktuellen Einwohnerprognose rech-
nerisch auskömmlich, sofern die Bandbreiten zur Klassenbildung in beiden Stadtteilen voll-
ständig ausgenutzt werden. Insbesondere im Jahr 2026 ist darüber hinaus aber mit Bedarfs-
spitzen in Höhe eines Grundschulzugs (ca. 25 Plätze) zu rechnen, die mithilfe von Mehrklas-
senbildung aufgefangen werden könnten. Unter Berücksichtigung der bereits geborenen Kin-
der ohne Beachtung des üblichen Wegzugverhaltens kann sich dieser Mehrbedarf über die
maximalen Kapazitäten hinaus noch auf insgesamt 2 Züge erhöhen. Aus diesem Grund ist für
die Jahre bis 2027 eine „Notfall“ -Strategie vorzuhalten. In diesem Fall könnten kurzfristig die
Container auf dem Grundstück der KGS Wilhelm-Schreiber-Straße genutzt werden, wenn die
Bedarfsspitzen eintreten sollten.
Die Baumaßnahme zum Neubau eines Grundschulgebäudes ( 4-GS-7) an der Anna -Lindh-
Straße soll mittelfristig realisiert werden, um für die im Bereich des Butzweiler Hofs lebenden
Kinder eine wohnortnahe Grundschulversorgung zu schaffen. Es ist vorgesehen, dass der
Schulstandort Anna-Lindh-Straße zunächst als Teilstandort der bestehenden Grundschule Er-
lenweg organisiert werden und einzügig starten soll. Es bestehen Raumkapazitäten für eine
Zügigkeitserweiterung, sofern diese notwendig wird.
Die seit dem Schuljahr 2022/23 in Ossendorf verortete private Grundschule "Cologne Interna-
tional School" (vgl. 4-PR-1) hat einen überregionalen Einzugsbereich und erscheint aufgrund
der Konzeption nicht geeignet, in erforderlichem Maß zur wohnortnahen Versorgung mit
Grundschulplätzen beizutragen.
Vogelsang:
Rein rechnerisch ist der Stadtteil Vogelsang unter Berücksichtigung der 20 Schulplätze der
privaten Ersatzschule „Aktive Schule“ am Wasseramselweg als auskömmlich zu betrachten.
Die private GGS Wasseramselweg hat aber einen "überregionalen" Einzugsbereich, so dass
sie nur bedingt auf die wohnortnahe Versorgung des Stadtteils miteinzahlt.
Die KGS Vogelsanger Straße wies bereits im Anmeldeverfahren 2022/23 einen Anmeldeüber-
hang auf. Prognostisch ist das Angebot an Grundschulplätzen in Vogelsang bis einschließlich
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
118
2027 ohne die „Aktive Schule“ auch unter Ausnutzung der gesetzlichen Bandbreiten zur Klas-
senbildung nicht auskömmlich. Die derzeit an den Standort Kolkrabenweg in Vogelsang aus-
gelagerte Grundschule Kunterbunt (GGS Görlinger Zentrum) wird in der schulentwic klungs-
planerischen Betrachtung trotz der langen Auslagerungszeit weiterhin als Grundschulangebot
für Bocklemünd/Mengenich gewertet, da hierzu ein Schülertransport eingerichtet worden ist.
Der Auslagerungsstandort der GGS Kunterbunt am Kolkrabenweg soll zum Schuljahr 24/25
kurzfristig mithilfe von Containern aufgestockt werden, um ein ausreichendes Schulplatzange-
bot für Kinder aus Bocklemünd/Mengenich zu schaffen.
Realistisch ist davon auszugehen, dass dieser Grundschulstandort auch von Grundschulkin-
dern aus Vogelsang genutzt wird. Sobald die Grundschule Kunterbunt voraussichtlich 2027
wieder in ihr Schulgebäude in Bocklemünd/Mengenich zurückkehrt, ist mit einer Verschärfung
der Schulplatzknappheit in Vogelsang zu rechnen. Anhand der Einwohnerprognose 2022 leitet
sich die Notwendigkeit ab, weitere Grundschulplätze in der Größenordnung eines Grundschul-
zugs (18-27 Plätze) in Vogelsang zu schaffen.
Es ist zu prüfen, ob die KGS Vogelsanger Straße (Verbundschule mit GGS-Zweig) zu diesem
Zweck dank ausreichender Ra umkapazitäten im Bestandsgebäude oder mithilfe eines Teil-
standorts am Standort Kolkrabenweg in der Zügigkeit erweiterbar ist. Vorstellbar wäre lang-
fristig außerdem eine Verselbstständigung des GGS -Zweigs z. B. unter Nutzung von Raum-
kapazitäten am Kolkrabenweg oder im Bestandsgebäude, sofern die Schülerzahlen auch über
das Jahr 2027 hinaus einen vierten Grundschulzug im Stadtteil Vogelsang notwendig machen
sollten (4-GS-8). Laut der kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2022 ist dies ab 2028 nicht
mehr der Fall, weshalb von einer Verselbstständigung zunächst Abstand genommen wird.
Bocklemünd/Mengenich:
Die aktuelle Einwohnerprognose weist auf langfristig steigende Schülerzahlen im Stadtteil
Bocklemünd / Mengenich hin. Das Angebot an Grundschulplätzen muss entsprechend um ei-
nen Grundschulzug erweitert werden, um den Bedarf für den Stadtteil zu decken. Eine bauli-
che Erweiterung des Grundschulstandorts Mengenicher Straße soll die Kapazitäten für einen
zusätzlichen Grundschulzug schaffen. Die Fertigstellung ist aktuell nicht terminiert, muss je-
doch forciert werden, da bereits im Schuljahr 2024 die Schulplatzbedarfe in Bocklemünd/Men-
genich nach aktueller Prognose nicht mehr ohne Mehrklassen gedeckt werden können (4-GS-
2).
Aufgrund von Baumaßnahmen an den Bestandsgebä uden der Gesamtschule und Grund-
schule im Görlinger Zentrum in Bocklemünd/Mengenich ist die GGS Kunterbunt, Görlinger
Zentrum, noch bis voraussichtlich 2027 an den Standort Kolkrabenweg in Vogelsang ausge-
lagert. Ein Schülertransport wurde eingerichtet. Durc h diese Baumaßnahmen werden keine
zusätzlichen Kapazitäten für den Primarbereich, aber für den Sekundarbereich an der Ge-
samtschule geschaffen (vgl. 4-GE-1). Es ist denkbar, diese zusätzlichen Kapazitäten der Ge-
samtschule zunächst für den Mehrbedarf an Grun dschulplätzen umzufunktionieren, bis die
Erweiterung der KGS Mengenicher Str. umgesetzt ist, und die geplante Zügigkeitserweiterung
der Gesamtschule erst im Anschluss zu vollziehen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
119
4-GS-1
ehemals
M45
Umzug der Grundschule Helios vom
Interimsstandort Kaisersescher Straße
auf das Heliosgelände in Ehrenfeld
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Der Umzug der Grundschule Helios von ihrem Interimsstandort Kaisersescher Straße in den
Neubau auf dem Heliosgelände wird nach derzeitiger Einschätzung für das Schuljahr 2025/26
vorgesehen werden können.
In der Schulbaumaßnahmenliste wird der Neubau des Grundschulgebäudes auf dem Helios-
gelände unter der Auftragsnummer 27 (Priorität „0“) mit voraussichtlicher Inbetriebnahme IV-
2024 geführt.
4-GS-2
ehemals
M45b
Erweiterung der KGS Mengenicher
Straße von zwei Zügen auf drei Züge
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Für den Stadtteil Bocklemünd/Mengenich werden nach kleinräumiger Bevölkerungsprognose
steigende Kinderzahlen erwartet. Um die potentiellen Schüler*innen unter vertretbaren Klas-
sengrößen beschulen zu können, ist es erforderlich, die Grundschulkapazität im Stadtteil
Bocklemünd/Mengenich schnellstmöglich zu erhöhen.
Die bauliche Erweiterung für den Standort Mengenicher Straße ist in der Schulbaumaßnah-
menliste unter der Auftragsnummer 430 (Priorität A) vorangekündigt. Das Schulbauprojekt
soll schnellstmöglich in Priorität 0 geändert und personalisiert werden.
4-GS-3
Neu: Neubau eines bis zu 5 -zügigen
Grundschulgebäudes zur Bedarfsde-
ckung aufgrund des Neubaugebiets
Max-Becker-Areal
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Neubaugebiets Max -Becker-Areal hat die Ver-
waltung aufgrund der Größe des Wohnbaugebietes dort einen Bedarf von vier bis fünf zu-
sätzlichen Grundschulzügen angemeldet. Wie diese bis zu fünf Grundschulzüge im Bereich
des Max-Becker-Areals realisiert werden können, wird derzeit verwaltungsintern geprüft.
4-GS-4
ehemals
M45c
Neu: Realisierung von fünf Grund-
schulzügen zur wohnortnahen Be-
darfsdeckung in Ehrenfeld / Neuehren-
feld
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Im Zusammenhang mit der Entwicklung zahlreicher Neubauprojekte (ohne das Max-Becker-
Areal) in den Stadtteilen Ehrenfeld / Neuehrenfeld hat die Verwaltung einen Bedarf von fünf
zusätzlichen Grundschulzügen in Ehrenfeld/Neuehrenfeld angemeldet. Flächen zur Realisie-
rung dieser fünf Grundschulzüge werden mithilfe eines Investorenve rfahrens derzeit akqui-
riert. Es soll eine fünfzügige Grundschule entstehen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
120
Diese Maßnahme ist unter der Auftragsnummer 250 in der Priorität 0 in der Schulbaumaß-
nahmenliste zu finden mit dem voraussichtlichen Fertigstellungsdatum zum Schuljahr
2026/2027 .
4-GS-5
ehemals
M45c
Neubau von bis zu 3 Grundschulzü-
gen an einem Standort zur wohnortna-
hen Bedarfsdeckung in Ehrenfeld /
Neuehrenfeld
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Im Zusammenhang mit der Entwicklung zahlreicher Neubauprojekte in den Stadtteilen Eh-
renfeld / Neuehrenfeld sieht die Verwaltung die Möglichkeit, dass die tatsächlichen Einwoh-
nerentwicklungen den aus der Einwohnerprognose 2022 abgeleiteten Schulplatzbedarf über-
steigen könnte. Sollte dieser Fall eintreffen, wird ein weiterer Standort zur Realisierung eines
Schulgebäudes für eine dreizügige Grundschule gesucht.
Diese Maßnahme ist als Suchauftrag unter der Auftragsnummer 435 in der Priorität B in der
Schulbaumaßnahmenliste zu finden.
4-GS-6
ehemals
M45c
Planungsoption: Sicherung / Erhalt
von städtischen Grundstücksteilen zur
möglichen Erweiterung der Katholi-
schen Grundschule Everhardstraße
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Es besteht am Grundschulstandort Everhardstraße die Möglichkeit, die Nutzungsintensität
des Standortes durch einen Erweiterungsbau um zwei bis drei Züge zu erhöhen. Derzeit be-
steht kein Handlungsbedarf, die Option wird perspektivisch als Strategie für den Bedarfsfall
festgehalten.
4-GS-7
ehemals
M46a
Neubau eines Grundschulgebäudes
Anna-Lindh-Straße in Ossen dorf/
Butzweiler Hof als Teil standort der
GGS Erlenweg
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
In der Schulbaumaßnahmenliste wird die Maßnahme unter Auftragsnummer 94 (Priorität B)
geführt, mit der bis zu drei Grundschulzüge im Stadtteil Ossendorf gewonnen werden können.
Vorgesehen ist bisher, die schulische Nutzung des Gebäudes zunächst als 1-zügigen Teil-
standort (mit der langfristigen Perspektive der Verselbständigung) der GGS Erlenweg mit Er-
weiterungsoption zu beginnen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
121
4-GS-8 Sicherung ausreichender Grundschul-
plätze in Ehrenfeld-Vogelsang
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Es besteht in Vogelsang der Bedarf nach Grundschulplätzen in Höhe eines Zugs (ca. 25
Plätze). Für die katholische Grundschule Kardinal -Frings-Schule mit Gemeinschaftsgrund-
schul-Zweig werden prognostisch in den Jahren bis 2035 Schülerzahlen am Kapazitätslim it
erwartet. Die Aktive Schule in privater Trägerschaft ist zwar mit ca. 20 Grundschulplätzen pro
Jahrgang in Vogelsang ansässig, zahlt aber grundsätzlich mit ihrem überregionalen Einzugs-
gebiet nur bedingt auf das re gionale Schulplatzangebot ein. Um ein au sreichendes Schul-
platzangebot in Vogelsang ist zu prüfen, wie ein weiterer Grundschulzug langfristig realisiert
werden kann. Die Schulentwicklungsplanung sieht hierzu verschiedene, zu prüfende Mög-
lichkeiten:
Plan A: Zügigkeitserweiterung der Kardinal-von-Frings-Schule, Vogelsanger Str. 453
Plan B: Einrichtung eines Grundschul-Teilstandorts am Standort Kolkrabenweg 8-10 (Förder-
schule)
zu A:
Nach Prüfung der erforderlichen Raumkapazitäten im Bestandsgebäude der KGS Kardinal-
Frings-Schule könnte die Grundschule um einen Zug von aktuell 3 auf 4 Züge erhöht werden.
Die Verbundschule mit Gemeinschaftsschulzweig erreicht damit potenziell eine Größe, die
sogar eine optionale Verselbstständigung des GGS -Zweigs ermöglichen würde, wenn die
notwendigen Schülerzahlen langfristig zustande kommen und die Verselbstständigung von
der Schulkonferenz begrüßt würde. Die Schulentwicklungsplanung empfiehlt eine Zügigkeits-
erweiterung der Kardinal -Frings-Schule, vorausgesetzt, die Raumbedingungen hierfür wer-
den im Bestandsgebäude erfüllt, zunächst ohne Verselbstständigung des GGS-Zweigs.
zu B:
Nach erfolgter, ausgelaufener Schließung der Kolkrabenschule (Förderschule mit dem För-
derschwerpunkt Lernen) stehen am Kolkrabenweg 8-10 Raumkapazitäten zur Verfügung. Ak-
tuell werden diese durch die ausgelagerte Grundschule Kunterbunt, Görlinger Zentrum, ge-
nutzt, bis das eigentliche Schulgebäude in Bocklemünd / Mengenich nach Abriss und Neubau
wieder nutzbar ist. Unter der Auftragsnummer 7 0 und 100 ist diese bauliche Maßnahme in
der Schulbauliste mit Priorität 0 zu finden und wird voraussichtlich 2027 fertig. Wenn darauf-
hin der Umzug der GGS Görlinger Zentrum in den Neubau in Bocklemünd / Mengenich voll-
zogen wurde, stehen die Raumkapazitäten am Kolkrabenweg in Vogelsang wieder frei. Es ist
zu prüfen, inwieweit diese Raumkapazitäten zukünftig durch die am Standort weiterhin an-
sässige Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung genutzt werden kön-
nen, um die angespannte räumlich e Situation d ort zu verbessern . Sollten darüber hinaus
Platzkapazitäten in ausreichendem Maß für einen Grundschul-Teilstandort übrig bleiben, ist
ein Planungskonzept zu entwickeln, ob und wie Förderschule und G rundschule an dem
Standort gemeinsam untergebracht werden können.
Schulrechtlich ist es vorstellbar, hier einen Teilstandort der Kardinal-Frings-Schule zu errich-
ten oder den GGS-Zweig der Kardinal-Frings-Schule zu verselbstständigen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
122
4-GS-9
ehemals
M44
Anpassung der Zügigkeit der GGS
Nussbaumer Straße in Neuehrenfeld
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Der Rat hat am 15.06.2023 die Zügigkeitserweiterung der GGS Nussbaumer Straße zum
Schuljahr 2024/25 beschlossen.
4-GS-10 Temporäre Zügigkeitserweiterung der
GGS Kunterbunt, Görlinger Zentrum
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Es besteht in Bocklemünd-Mengenich ab 2024 der Bedarf nach zusätzlichen Grundschulplät-
zen in Höhe eines Zuges. Um diese zu decken, werden kurzfristig räumliche Erweiterungen
an der GGS Kunterbunt, derzeit ausgelagert am Kolkrabenweg, in Form von Containern zu-
geführt.
Ab dem Schuljahr 2025/26 wäre eine schulrechtliche Erweiterung der GGS Kunterbunt, die
trotz der Auslagerung nach Vogelsang weiterhin als Schulplatzangebot für den Stadtteil Bock-
lemünd/Mengenich fungiert, möglich. Diese Zügigkeitserweiterung soll jedoch mit dem erneu-
ten Umzug zurück in die eigenen Schulgebäude der GGS Kunterbunt in Bocklemünd/Men-
genich ca. 2027 wieder reduziert werden. Ob die schulrechtliche Änderung der Schu le für
den kurzen Zeitraum notwendig wird, befindet sich derzeit in Prüfung. Die Alternative wäre
die Bildung von Mehrklassen.
Als langfristige Zusetzung von Schulplätzen für den Stadtteil Bocklemünd/Mengenich ist die
bauliche und schulrechtliche Erweiterung der KGS Mengenicher Str. geplant (vgl. 4-GS-2).
Die zugesetzten Container am Standort Kolkrabenweg sowie der Auslagerungsstandort der
GGS Kunterbunt selbst kommen nach dem Ende der Auslagerung ca. 2027 der ansässigen
Förderschule als dringend benötigte räumliche Erweiterung zugute.
4-GS-11
ehemals
M45c
Nur nachrichtlich: Lösungen für eine
adäquate Grundschulversorgung im
Stadtteil Ehrenfeld
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Bevölkerungsprognose 2022 weicht von den vergangenen Prognosen der Schulentwick-
lungsplanung deutlich nach unten ab. Dem zugrunde liegen unterschiedliche Annahmen über
die zukünftige Bevölkerungsentwicklung in Neubaugebieten. Die Schulentwicklungsplanung
geht prognostisch weiterhin davon aus, dass der in Ehrenfeld verortete, immense Wohnungs-
bau in Höhe von mehr als 4500 neuen Wohneinheiten zusätzliche Schulplätze in einer Grö-
ßenordnung von 11 Grundschulzügen nach sich ziehen wird.
Diese Bedarfe sollen durch eine 5-zügige Grundschule im Max-Becker-Areal (4-GS-3), wei-
tere 5 Grundschulzüge in Ehrenfeld im Rahmen eines Investorenverfahrens (4 -GS-4) sowie
der Zügigkeitserweiterung der Grundschule Nußbaumerstraße (4-GS-9) realisiert werden.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
123
Darüber hinaus können im Bedarfsfall die Maßnahmen 4-GS-5 und 4-GS-6 angestoßen wer-
den.
Hinweis: Das Grundstück Geisselstraße steht für eine schulische Nutzung nicht weiter zur
Verfügung.
Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Ehrenfeld
Bezogen auf die Richtfrequenz sind die Platzkapazitäten in der Sekundarstufe I und damit
auch im Folgenden in der Sekundarstufe II im Stadtbezirk Ehrenfeld mit Blick auf die kleinräu-
mige Einwohnerprognose insgesamt mit den dargestellten Standortszenarien a uskömmlich.
Es besteht eine theoretische Platzreserve von 3-7 Zügen á 27 Plätzen je nach Jahr.
Hauptschule
Im Stadtbezirk Ehrenfeld liegt die Hauptschule Baadenberger Straße. Sie verfügt über 3 Züge
und damit über 72 Schulplätze in den Eingangsklassen nac h Klassenfrequenzrichtwert. Er-
gänzt wird das Hauptschulplatzangebot durch 20 Plätze (Schätzwert) der privaten Haupt-
schule „Aktive Schule“ mit Standort am Wasseramselweg in Vogelsang, die ein überregionales
Einzugsgebiet hat. Die 92 verfügbaren Schulplätze an Hauptschulen in Ehrenfeld machen da-
mit 9% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen 2023/24 weiterführender Schulen in Eh-
renfeld aus.
Dem Bestand von 92 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 19 Anmeldungen gegenüber. 19 Anmeldungen entsprechen 2% aller Anmeldungen
an weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2023/24 in Ehrenfeld.
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für Ehrenfeld legte nahe, dass die Schulform Haupt-
schule gar nicht von Eltern von Kindern im vierten Sch uljahr, denen der Übergang an eine
weiterführende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmel-
dequote sowie die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung liegen demnach überzeugend
dicht beieinander.
Die Schulentwicklungsplanung legt für die Prognosen bis 2035 dementsprechend weiterhin
zugrunde, dass höchstens 2% der 10-Jährigen in Ehrenfeld auch in den kommenden Jahren
eine Hauptschule in Ehrenfeld anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden
Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Hauptschulen in Ehrenfeld zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
19 19 19 19 19 19 19 20 18 18 18 18
Es ist davon auszugehen, dass mit zunehmendem Ausbau von Gesamtschulplätzen in Ehren-
feld die Nachfrage nach Hauptschulplätzen stärker abnehmen wird. Die zukünftige Entwick-
lung der Schüler*innenzahlen an den Hauptschulen unterliegt deshalb einem beständigen Mo-
nitoring, um die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße einer Hauptschule nach § 82 Schul-
gesetz NRW rechtzeitig antizipieren zu können und ggf. mithilfe schulorganisatorischer Maß-
nahmen zu intervenieren, sobald es notwendig werden sollte. Anhand der faktischen Schü-
ler*innenzahlen der letzten Jahre an der Hauptschule Baadenberger Straße kann zum jetzigen
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
124
Zeitpunkt nachgewiesen werden, dass die Schule spätestens ab dem 7. Jahrgang mindestens
2-zügig belegt wird und mehr als 36 Schüler*innen pro Jahrgang führt. Es besteht demnach
schulrechtlich kein akuter Handlungsbedarf.
Der Schulstandort Baadenberger Straße wird außerdem von einer Katholischen Grundschule
genutzt. Im Falle einer perspektivischen Schließung der Hauptschule könnten die freiwerden-
den Gebäude genutzt werden, um die Schulplatzkapazitäten an Grundschulen in Neuehren-
feld auszubauen. Dazu könnte die KGS erweitert oder eine neue GGS Baadenberger Straße
errichtet werden. Konkrete Absichten bestehen in diese Richtung zum jetzigen Zeitpunkt je-
doch nicht.
Realschulen
Im Stadtbezirk Ehrenfeld sind folgende Realschulen ansässig:
Eichendorff-Realschule, Dechenstraße,
Geschwister-Scholl-Realschule, Gravenreuthstraße,
Bertha-von-Suttner-Realschule, Kolkrabenweg.
Der Stadtbezirk Ehrenfeld verfügt über 10 Züge und damit über 270 Schulplätze in den Ein-
gangsklassen der dort verorteten Realschulen nach Klassenfrequenzrichtwert. Die verfügba-
ren 270 Schulplätze insgesamt an den Realschulen in Ehrenfeld machen damit 28% aller ver-
fügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Ehrenfeld aus.
Dem Bestand von 270 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 227 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 227 Anmeldungen entspre-
chen 25% aller Anmeldungen an weiterführenden Schulen zum Schuljahr 23/24 in Ehrenfeld.
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für Ehrenfe ld legte nahe, dass die Schulform Real-
schule von 11% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine
weiterführende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden wird. Die reale Anmel-
dequote übersteigt die antizipierte Nachfrage l aut Elternbefragung demnach um ein Vielfa-
ches.
Die Schulentwicklungsplanung deutet die Ergebnisse der Elternbefragung in diesem Zusam-
menhang als Trendvoraussage zu einer abnehmenden Nachfrage nach der Schulform Real-
schule, die sich im aktuellen Anwahlverhalten der Schulformen jedoch (noch) nicht widerspie-
gelt. Es ist davon auszugehen, dass mit zunehmendem Ausbau von Gesamtschul plätzen in
Ehrenfeld die Nachfrage nach Realschulplätzen abnehmen wird.
Szenario A
Für die Prognosen bis 2035 wird dementsprechend angenommen, dass maximal wieder ca.
25% der 10-Jährigen in Ehrenfeld auch in den kommenden Jahren eine Realschule in Ehren-
feld anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in
den Eingangsklassen der Realschulen im Stadtbezirk Ehrenfeld zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
232 243 242 238 240 244 238 250 226 226 225 223
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
125
Damit wäre laut diesem Maximalszenario das Angebot an Realschulplätzen in Ehrenfeld wei-
terhin in einem bedarfsgerechten Bereich.
Szenario B
In dem unwahrscheinlichen Fall, dass die Anmeldequote schlagartig auf 11% fallen sollte wie
laut Elternbefragung prognostiziert, ergäben sich folgende Schüler*innenzahlen in den Ein-
gangsklassen an Realschulen in Ehrenfeld:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
102 107 106 105 105 107 105 110 100 100 99 98
In diesem Fall würden das Schulplatzangebot die Nachfrage – zumindest in den Eingangs-
klassen – bei Weitem überschreiten, was eine Zügigkeitsreduzierung an Ehrenfelder Real-
schulen bis hin zur Schließung einzelner Realschulen nach sich ziehen würde, wenn die schul-
rechtliche Mindestgröße nicht mehr erreicht würde. Hierzu müsste allerdings zunächst die Ent-
wicklung der Schüler*innenzahlen in den höheren Jahrgängen inklusiver der Seiteneinstei-
ger*innen aus anderen Schulformen beobachtet werden. Konkrete Handlungsstrategien und
Maßnahmen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ableiten.
Gesamtschulen
Im Stadtbezirk Ehrenfeld liegen folgende Gesamtschulen:
Max-Ernst-Gesamtschule, Toller Straße,
Helios Gesamtschule,
GE Wasseramselweg, Am Wassermann.
Die Gesamtschulen in Ehrenfeld verfügen über 15 Züge in der Sekundarstufe I, die für den
Stadtbezirk Ehrenfeld angerechnet werden. Die somit insgesamt verfügbaren 405 Schulplätze
für Ehrenfeld entsprechen 41% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender
Schulen in Ehrenfeld.
Dem Bestand von 405 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 392 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 392 Anmeldungen entspre-
chen 43% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schulen in
Ehrenfeld.
Die Elternbefragung 2022 für Ehrenfeld sagte voraus, dass die Schulform Gesamtschule von
38% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende
Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden wird. Die reale Anmeldequote übersteigt die
antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung demnach knapp. Eine Befürwortung der Schulform
Gesamtschule kann deutlich herausgelesen werden.
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass wieder
43% der 10-Jährigen in Ehrenfeld auch in den kommenden Jahren eine Gesamtschule in Eh-
renfeld anwählen werden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in
den Eingangsklassen der Gesamtschulen im Stadtbezirk Ehrenfeld zu rechnen:
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
126
Jahr 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
10-Jährige 398 418 416 409 412 419 410 429 389 389 387 383
+ Züge -0,2 0,5 0,4 0,1 0,3 0,5 0,2 0,9 -0,6 -0,6 -0,7 -0,8
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gesamt-
schule decken sich in großen Teilen mit den aktuellen Kapazitäten der in Ehrenfeld ansässigen
Gesamtschulen (405) oder überschreiten diese lediglich leicht. Der Stadtbezirk Ehrenfeld ist
damit im Gesamtschulbereich bis 2035 auskömmlich.
Die Schulverwaltung sieht aufgrund vergangener Analysen dennoch mehrere M aßnahmen
zum Gesamtschulausbau in Ehrenfeld vor:
Die Gesamtschule Fitzmauricestraße wird zum Schuljahr 2024/25 ihren Start im Interim
im Snake-Gebäude am Wasseramselweg in Vogelsang aufnehmen und zahlt mit 6 zu-
sätzlichen Zügen in der Sekundarstufe I auf da s Schulplatzangebot der Gesamtschu-
len in Ehrenfeld ein (vgl. 4-GE-5).
Im Snake-Gebäude startet außerdem eine langfristig vorgesehene Gesamtschule mit
4 Zügen in der Sekundarstufe I (vgl. 4-GE-5).
Im Jahr 2027 wird außerdem voraussichtlich die Generalsanierung des Gesamtschul-
standorts Toller Straße fertiggestellt und stellt damit die räumlichen Voraussetzungen
für eine Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule um einen zusätzlichen Zug her (vgl.
4-GE-1).
Der Stadtbezirk Ehrenfeld hält nach Realisierung aller beschriebenen Maßnahmen ein Plus
von 11 Gesamtschulzügen bereit. Die Schulentwicklungsplanung leitet hiervon folgende Hand-
lungsempfehlungen ab:
1. Die Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Toller Straße wird dann ausgeführt, wenn
die unter Auftragsnummer 430 in der Schulbaumaßnahmenliste angekündigte Erwei-
terungsmaßnahme der KGS Mengenicher Str. fertiggestellt ist. Bis dahin werden die
zusätzlichen Raumkapazitäten an der GE Toller Straße durch die GGS Kunterbunt ge-
nutzt, um die Bedarfsspitzen im Grundschulbereich in Bocklemünd/Mengenich aufzu-
fangen.
2. 3 der 6 Züge der Gesamtschule Am Wassermann werden zur Bedarfsdeckung der nö-
tigen Gesamtschulplätze im Stadtbezirk Lindenthal angerechnet (vgl. 4-GE-4).
3. Die restlichen 7 Züge könnten zusätzlich zu den bereits anged achten Maßnahmen
kurzfristig für den Stadtteil Nippes genutzt werden. Ziel der Maßnahme muss dabei
sein, möglichst viele Kapazitäten insbesondere an der Carl -von-Ossietzky-Gesamt-
schule hierdurch zu schaffen, damit der zu erwartende Andrang von Schüler*innen aus
Chorweiler an die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule in Longerich aufgefangen werden
kann.
Gymnasien
Im Stadtbezirk Ehrenfeld sind zwei Gymnasien verortet:
Albertus-Magnus-Gymnasium, Ottostraße,
Montessori-Gymnasium, Rochusstraße.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
127
Die Gymnasien verfügen insgesamt über 8 Züge in der Sekundarstufe I und damit über insge-
samt 212 Schulplätze in den Eingangsklassen bei Ausnutzung der maximalen Klassenbil-
dungswerte für Gymnasien. Das Albertus -Magnus-Gymnasium bietet Gemeinsames Lernen
an, weshalb hier von maximal 24 Schüler*innen pro Zug ausgegangen wird. Die insgesamt
verfügbaren 212 Schulplätze entsprechen 22% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen
weiterführender Schulen in Ehrenfeld. Da sowohl die internationale Friedensschule als auch
das gewünschte Gymnasium der Synagogengemeinde eher einen überregionalen Einzugsbe-
reich aufweisen werden, werden die Platzkapazitäten in der Realität nicht vollständig für den
Stadtbezirk zur Verfügung stehen.
Dem Bestand von 212 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 270 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 270 Anmeldungen entspre-
chen 30% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schulen in
Ehrenfeld.
Die Elternbefragung 2022 für Ehrenfeld ergab, dass die Schulform Gymnasium von 51% der
Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende Schule
unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote erreichte die anti-
zipierte Nachfrage laut Elternbefragung demgemäß nicht. Eine Befürwortung der Schulform
Gymnasium kann dennoch deutlich herausgelesen werden.
Szenario A:
Für ein Minimalszenario bis 2035 rechnet die Schulentwicklungsplanung deshalb damit, dass
weiterhin mindestens 30% der 10-Jährigen in Ehrenfeld auch in den kommenden Jahren ein
Gymnasium in Ehrenfeld anwählen werden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schü-
ler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Gymnasien im Stadtbezirk Ehrenfeld zu rechnen:
Jahr 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
10-Jährige 278 292 290 285 288 292 286 299 272 272 270 268
+ Züge 3,6 4,2 4,1 3,9 4,0 4,2 3,9 4,5 3,3 3,3 3,2 3,1
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gymna-
sium übersteigen in diesem Szenario die Kapazitäten der in Ehrenfeld ansässigen Gymnasien
(212). Für den Stadtbezirk Ehrenfeld werden je nach Jahr weitere 4 -5 Züge der Schulform
Gymnasium notwendig.
Szenario B
Für ein Maximalszenario bis 2035 unterstellt die Schulentwicklungsplanung, dass 51% der 10-
Jährigen in Ehrenfeld in den kommenden Jahren ein Gymnasium in Ehrenfeld anwählen wer-
den. Ein sprunghafter Anstieg in diesem Ausmaß ist jedoch unwahrscheinlich. Auf Basis dieser
theoretischen Annahme ist mit folgend en Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der
Gymnasien im Stadtbezirk Ehrenfeld zu rechnen:
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
128
Jahr 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
10-Jährig 473 496 493 485 489 497 487 509 462 462 459 455
+ Züge 11,7 12,7 12,5 12,2 12,4 12,7 12,3 13,2 11,2 11,2 11,1 11,0
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gymna-
sium übersteigen auch in diesem Szenario die Kapazitäten der in Ehrenfeld ansässigen Gym-
nasien (212). Für den Stadtbezirk Ehrenfeld werden hiernach je nach Jahr weitere 11-13 Züge
der Schulform Gymnasium notwendig. Dass dieses Maximalszenario B eintritt, ist unwahr-
scheinlich, da ein sprunghafter Anstieg im Anwahlverhalten von Gymnasien von 30% auf 51%
unrealistisch ist. Vielmehr ist das Ergebnis der Elternbefragung als Indiz zu werten, dass das
Anwahlverhalten zukünftig allmählich ansteigen wird.
Die Schulverwaltung sieht zum Ausbau der Gymnasiallandschaft in Ehrenfeld folgende Maß-
nahmen vor:
Im Jahr 2027 wird voraussichtlich die Generalsanierung des Montessori-Gymnasiums
Rochusstr. 145 beendet. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird die Zügigkeit des
Gymnasiums um 1 Zug erweitert (vgl. 4-GY-1).
Weitere Schulplätze an Gymnasien hält tradition ell der Stadtbezirk Innenstadt bereit,
die Mehrbedarfe in Ehrenfeld abdecken können.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
129
4-GY-1
ehemals
M49
Zügigkeitserweiterung Montessori -
Gymnasium
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Idee einer Zügigkeitserweiterung des Montessori-Gymnasiums unter Nutzung von Räum-
lichkeiten auf der Borsigstraße nach Auszug der interimistisch dort teilweise untergebrachten
Gesamtschule Helios wurde aufgegeben. Es ist möglich, das Schulgebäude am Standort Ro-
chusstraße 145 durch Sanierung und bauliche Erweiterung so zu gestalten, dass das Mont-
essori-Gymnasium an diesem Standort zukünftig mit 5 Zügen in der Sekundarstufe I und 7
Zügen in der Sekundarstufe II geführt werden kann. Während der Bauphase kann das Gym-
nasium am aktuell freien Standort Rochusstraße 80 in ein Interimsgebäude ausgelagert wer-
den. Die Interims-Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnr. 86 ge-
listet und im Rahmen des zweiten GU/TU-Pakets voraussichtlich 2027 fertiggestellt.
4-RS-1
ehemals
M47
Ersatzbau für die Bertha -von-Suttner-
Realschule Kolkrabenweg in Vogel-
sang - Planungsoption einer perspek-
tivischen Nutzung, wenn Realschule
nicht mehr adäquat nachgefragt würde
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Ersatzbaumaßnahmen (Schulbaumaßnahmenliste Auftragsnummer 34) für die Bertha -
von-Suttner-Realschule sind abgeschlossen. Die seinerzeit benannte Planungsoption wird
aktuell nicht verfolgt; die Schülerzahlen der Realschule sind gegenwärtig stabil.
Der Standort Kolkrabenweg könnte gleichwohl zukünftig grundsätzlich auch als Teilstandort
einer benachbarten weiterführenden Schule (Sekundarstufe I und II) genutzt werden.
Auch die Nutzung als Grundschulstandort bzw. Teilstandort einer bestehenden Grundschule
wie der Kardinal-Frings-Schule ist perspektivisch vorstellbar (vgl. hierzu Maßnahme 4-GS-8),
sollte die Realschule zukünftig unter die Mindestgröße f allen und ein Bedarf nach Grund-
schulplätzen in Vogelsang langfristig vorherrschen.
4-FS-1
Neuer Standort für die Förderschule
Lindweiler Hof mit Schwerpunkt emoti-
onale und soziale Entwicklung, Ro-
chusstraße 80
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Förderschule ist derzeit am Standort Paul -Humburg-Straße ausgelagert, nachdem das
Schulgebäude auf der Rochusstraße 80 durch Starkwetterschäden unbenutzbar wurde. Nach
einem Brandschaden muss das Schulgebäude Borsigstraße ohnehin für eine zukünftige Nut-
zung hergerichtet werden. Es liegt nahe, beide erforderlichen Aufgaben miteinander zu ver-
knüpfen und den Standort Borsigstraße für eine Nutzung durch die Schule Lindweiler Hof
herzurichten.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
130
4-FS-2
Räumliche Erweiterung der Förder-
schule Geistige Entwicklung durch
Nutzung weiterer Gebäude am Kolk-
rabenweg 8-10
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Es ist zu prüfen, inwiefern die Förderschule Geistige Entwicklung, Kolkrabenweg 8-10, nach
Ende der Auslagerung der GGS Kunterbunt am selben Standort durch die Folgenutzung der
dann ehemaligen Auslagerungsgebäude räumlich profitieren kann.
Die Verbesserung der Raumsituation der Förderschule Geistige Entwicklung hat bei der Fol-
genutzung Priorität . Sollten Raumkapazitäten für die Nutzung durch 1 -2 Grundschulzüge
ebenfalls abbildbar sein, kann 4-GS-8, Planungsvariante B, bei Bedarf verfolgt werden.
4-GE-1
ehemals
M50
Zügigkeitserweiterung der Max -Ernst-
Gesamtschule Tollerstraße in Bock-
lemünd nach Fertigstellung des Erwei-
terungsbaus 2027
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Baumaßnahme zum Neubau des Schulgebäudes Toller Straße im Görlinger Zentrum
wird unter den Auftragsnummern 70 und 100 (Priorität 0) geführt und im Rahmen des zweiten
GU/TU-Pakets voraussichtlich 2027 fertiggestellt. Es soll eine Zügigkeitserweiterung der
Max-Ernst-Gesamtschule auf 6 Züge SI und 5 Züge SII erfolgen, sobald die erforderlichen
Räume in Bocklemünd/Mengenich zur Verfügung stehen.
Falls das Grundschulangebot in Bocklemünd/Mengenich nicht rechtzeitig durch die Erweite-
rung der KGS Mengenicher Str. bis 2028 ausgebaut werden kann, muss die vorgesehene
Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Toller Str. zunächst zugunsten von Grundschulplät-
zen zurückgestellt werden. Die zugesetzten Räumlichkeiten an der Gesamtschule müssen
dann im Sinne einer Notfall-Strategie für einen zusätzlichen Grundschulzug genutzt werden,
der erforderlich ist, bis die Baumaßnahme KGS Mengenicher Str. fertiggestellt und die not-
wendige Zügigkeitserweiterung im Primarbereich umgesetzt werden konnte.
4-GE-3
ehemals
M52
Umzug Gesamtschule Helios von den
Interimsstandorten Wasseramselweg
und Overbeckstraße auf das Heliosge-
lände in Ehrenfeld
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Der Schulneubau auf dem Heliosgelände wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auf-
tragsnummer 28 (Priorität „0“) mit dem Fertigstellungsdatum IV/2024 geführt. Voraussichtlich
ist ein Umzug auf das Heliosgelände zum Schuljahr 2025/26 möglich.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
131
4-GE-4/
3-GE-1
ehemals
M51
Nur nachrichtlich: Neue Gesamtschule
Wasseramselweg in Vogelsang
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die neue Gesamtschule hat ihren Betrieb zum Schuljahr 2018/19 in Interimsgebäuden auf-
genommen und wird voraussichtlich zum Schuljahr 2024/25 in ihren Schulneubau ziehen. Sie
dient in erster Linie der Versorgung des Stadtbezirks Lindenthal mit Gesamtschulplätzen.
4-GE-5
ehemals
M53a
Neu: Errichtung einer Gesamtschule
für Ossendorf im Interim Snake -Ge-
bäude in Vogelsang mit 6 Zügen in der
Sek I und 5 Zügen in der Sek II
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Als Reaktion auf die Schulplatznot an Gesamtschulen in Köln sowie laut geändertem Pla-
nungsbeschluss des Rats (Session 2419/2018) sollte in Ossendorf eine Gesamtschule
schnellstmöglich ihren Betrieb aufnehmen, idealerweise noch vor Fertigstellung des zuge-
dachten Neubaus an der Fitzmauricestraße 2026/2027.
Aufgrund von ausreichenden Platzkapazitäten im Snake -Gebäude in Vogelsang startet auf
Ratsbeschluss vom 15.06.2023 (Session 0773/2023) die Gesamtschule Ossendorf dort zum
Schuljahr 2024/25 im Interim, bevor sie voraussichtlich 2026 in den Neubau auf der Fitzmau-
ricestraße in Ossendorf umzieht. Die neue Gesamtschule Ossendorf hat eine Größe von 6
Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II.
4-GE-6
Neu: Errichtung einer Gesamtschule
im Snake-Gebäude in Vogelsang mit 4
Zügen in der Sek I und 4 Zügen in der
Sek II
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Als Reaktion auf die Schulplatznot an Gesamtschulen in Köln wurde die Anmietung des
Snake-Gebäudes in Vogelsang langfristig verlängert, um den Standort auch nach Umzug der
Gesamtschule Wasseramselweg in ihren benachbarten Neubau zur Unterbringung einer Ge-
samtschule zu nutzen. In diesem Zusammenhang hat der Rat am 15.06.2023 (Session
0772/2023) dort den Start einer weiteren Gesamtschule mit vier Zügen in der Sekundarstufe
I und vier Zügen in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2024/25 beschlossen.
4-PR-1
ehemals
M53b
Nachrichtlich: Umzug der Cologne
International School an den Standort
Fitzmauricestraße/ Butzweiler Hof –
Auflösung der Ersatzschulen Grund-
schule und Gymnasium – Weiterfüh-
rung der Ergänzungsschule
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
132
Die Cologne International School ist von Widdersdorf nach Ossendorf umgezogen. Die Co-
logne International School bietet nach den erfolgten schulrechtlichen Änderungen nun eine
Ergänzungsschule an.
4-PR-2
ehemals
M48a
Realisierung eines privaten jüdischen
Gymnasiums am Schulstandort
Overbeckstraße nach Umzug der Ge-
samtschule Helios vom Interimsstand-
ort auf das Heliosgelände
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Stadt Köln und die Synagogen -Gemeinde Köln arbeiten im Rahmen einer Schulneuer-
richtung eng zusammen. Konzipiert wird ein jüdisches Gymnasium am Schulstandort
Overbeckstraße in Köln-Ehrenfeld. Das Gymnasium wird in Ersatzschulträgerschaft der Sy-
nagogen-Gemeinde Köln geführt. Es ist ein von der Synagogen -Gemeinde und der Stadt
gewünschtes Schulprojekt zur B ereicherung der Kölner Schullandschaft und Beleg für ein
tolerantes und weltoffenes Köln. Die Schule wird, laut jüdischer Synagogengemeinde, offen
für Schülerinnen und Schüler anderer Glaubensrichtungen sein. Damit ist sie sowohl Ort des
Lernens als auch Ort der Begegnung und des Miteinanders.
Die Partnerinnen sind sich einig, bevorzugt den bestehenden Schulstandort Overbeckstraße
in Köln-Ehrenfeld als Standort eines jüdischen Gymnasiums in zentraler Lage und in unmit-
telbarer Nähe der Synagoge Roonstraße un d des Wohlfahrtszentrums Ottostraße zu reali-
sieren. Die Stadt beabsichtigt, der Synagogen-Gemeinde den Schulstandort Overbeckstraße
zur Verfügung zu stellen, nachdem die Helios-Gesamtschule von diesem Interimsstandort in
den Schulneubau auf dem Heliosgelän de in Köln-Ehrenfeld umziehen wird. Voraussichtlich
wird dies in IV-2024 passieren.
Die in der Schulbaumaßnahmenliste unter den Auftrag snummern 50 und 114 (Priorität 0)
geführte Generalsinstandsetzung des Gebäudes Overbeckstraße ist abgeschlossen. Derzeit
wird noch ein Erweiterungsbau realisiert.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
133
8.5. Stadtbezirk 5/ Nippes
Grundschulen
Planungsregion Nippes, Mauenheim, Riehl, Niehl:
Die Zügigkeitserweiterung der GGS Kretzerstraße ( 5-GS-5) ist zum Schuljahr 2023/24 nach
Fertigstellung des Erweiterungsbaus von zwei auf drei Züge erfolgt. Damit stehen dem Stadt-
teil Nippes bis zu 25 zusätzliche Schulplätze in den Eingangsklassen zur Verfügung. Zusätz-
lich geht voraussichtlich zum Schuljahr 202 5/26 die neue Grundschule Friedrich -Karl-Straße
in Weidenpesch mit drei Zügen an den Start (5-GS-1). In das neue Gebäude an der Friedrich-
Karl-Straße wird der bisher am Standort Stammheimer Straße geführte Teilstandort der GGS
Gilbachstraße mit 6 Klassen ( 1,5 Züge) umziehen und dort als dreizügige Schule verselbst-
ständigt werden. Die frei werdenden Räume am Standort Stammheimer Straße werden zu-
künftig von einer der beiden Grundschulen an der Garthestraße mit der Option der Erweiterung
um einen Zug genutzt werden (5-GS-2).
Der gemäß der kleinräumigen Einwohnerprognose 2022 erwartete Bedarf für die Stadtteile
Nippes, Mauenheim, Riehl und Niehl kann im Rahmen der Richtfrequenz zur Klassenbildung
an den bestehenden und vorgesehenen Grundschulen in diesen Stadtteilen unter Berücksich-
tigung der geplanten Maßnahmen gedeckt werden. Das Planungscluster zwischen den Stadt-
teilen bleibt sinnvollerweise erhalten, um die besonders im Stadtteil Riehl erhöhten Bedarfe
durch Platzreserven in den übrigen Stadtteilen aufzufangen.
In den Jahren 2027 und 2028 kann es bei Fortschreibung der Ist -Einwohnerdaten 2022 zu
Bedarfsspitzen kommen, die die verfügbaren Schulplätze in den Eingangsklassen der Grund-
schulen im Planungscluster um bis zu 4 Züge überschreiten. 3 Züge kann das Planungscluster
Weidenpesch/Longerich 2027 abdecken, es kann dennoch eine Mehrklasse notwendig wer-
den. 2028 stehen im Planungscluster Weidenpesch/Longerich rechnerisch 4 Züge an Restka-
pazitäten zur Verfügung, die Mehrbedarfe aus dem Planungscluster Nippes, Maue nheim,
Riehl, Niehl vollständig auffangen können.
Planungsregion Weidenpesch, Longerich:
Das Grundschulangebot im Planungscluster Weidenpesch / Longerich bis 2035 unterliegt star-
ken Prognoseschwankungen, die im Wegzugsverhalten von jungen Eltern aus dem Stadtteil
Weidenpesch begründet liegen. Laut der Bevölkerungsprognose 2022 sind die maximalen
Schulplatzkapazitäten von 266 Plätzen in den Eingangsklassen der Grundschulen beider
Stadtteile auskömmlich. Dank der neuen Grundschule, die am Standort Friedrich-Karl-Straße
2025/26 dreizügig an den Start gehen wird ( 5-GS-1), stehen ab dann 341 Plätze in den Ein-
gangsklassen der Grundschulen zu Verfügung. Etwaige Bedarfsspitzen, die entstehen könn-
ten, wenn das antizipierte Wegzugsverhalten nicht in dem Maße eintritt, wie in der Bevölke-
rungsprognose angenommen, können dank der neuen Grundschule ebenfalls aufgefangen
werden. Auch angrenzende Stadtteile können von den Platzreserven im Planungscluster Wei-
denpesch/Longerich noch profitieren. Hier ist insbesondere in den Jahren 2027 und 2028 das
Planungscluster Nippes, Mauenheim, Riehl, Niehl zu bedenken.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
134
Bilderstöckchen:
Die Zügigkeitserweiterung der KGS Osterather Straße auf eine volle Dreizügigkeit (5-GS-4) ist
zum Schuljahr 2024/25 abgeschlossen. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahme ist das
Schulplatzangebot im Stadtteil Bilderstöckchen mehr als auskömmlich. Es bestehen Restka-
pazitäten, die rechnerisch für Kinder aus dem benachbarten Stadtteil Nippes genutzt werden
können.
5-GS-1
ehemals
M57
Neue Grundschule Friedrich -Karl-
Straße (ehemaliges Nippesbad) in
Nippes
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Der Rat hatte am 15.03.2016 beschlossen, den Neubau der Grundschule Friedrich -Karl-
Straße zur schnellstmöglichen Deckung des dringenden Bedarfs an Schulplätzen in modula-
rer Bauweise zu errichten. Zwischenzeitlich ist eine Anpassung des Planungsbeschlusses
erfolgt (vgl. 1444/2016/1). Der Rat hat am 05.07.2018 eine neue Planungsaufnahme zur Er-
richtung des Grundschulgebäudes in konventioneller und massiver Bauweise beschlossen.
Der Grundschulneubau wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 17 (Pri-
orität 0) mit neuem voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt IV-2024 geführt.
Ziel ist der Umzug und die Verselbstständigung des bisherigen Teilstandortes der GGS Gil-
bachstraße (Montessori-Grundschule) aus der Stammheimer Straße. Die dortigen Räume
sollen dann dem Grundschulstandort Garthestraße zugerechn et werden (siehe auch 5-GS-
2).
5-GS-3
ehemals
M58
Planungsoption: Sicherung/ Erhalt von
städtischen Grundstücksteilen zur
möglichen Erweiterung der Mathilde -
von-Mevissen-Grundschule Gellert-
straße
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Grundstücksteile zwischen dem erhöht liegenden Schulgrundstück und der Niehler
Straße befinden sich in städtischem Eigentum und sind unbebaut. Die derzeitige Nutzung als
5-GS-2
ehemals
M60
Option: Erweiterung der Ottfried-Preu-
ssler-Schule Garthestraße oder der
GGS Garthestraße in Riehl um einen
Zug nach Auszug der Nebenstelle der
GGS Gilbachstraße am Standort
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die mögliche schulrechtliche Änderung einer der beiden Grundschulen an der Garthestraße
ist parallel zur Verselbständigung des Teilstandortes Stammheimer Straße der GGS Gilbach-
straße am Standort Friedrich -Karl-Straße in Weidenpesch vorgesehen (siehe 5-GS-1). Die
Durchführung der schulrechtlichen Maßnahme geschieht in Abhängigkeit der Baufertigstel-
lung des neuen Grundschulgebäudes Friedrich-Karl-Straße.
Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit die Abstimmung mit den Schulleitungen über mögli-
che schulrechtliche Maßnahmen herbeiführen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
135
Parkplatz stellt eine Zwischennutzung für die Zeit dar, in der noch kein Erweiterungsbedarf
für die Mathilde-von-Mevissen-Schule besteht.
Aufgrund des geringen Umfangs des potentiellen Flächenzugewinns von rd. 300 m² werden
die Bemühungen zunächst ruhend gestellt, um die vorhandenen Ressourcen an anderen
Projekten mit einem höheren Nutzen einsetzen zu können.
5-GS-4
ehemals
M61
Zügigkeitserweiterung der KGS Oster-
ather Straße in Bilderstöckchen auf
eine volle Dreizügigkeit
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Nach Realisierung der erforderlichen baulichen Maßnahmen wird die KGS Osterather mit
Ratsbeschluss vom 15.06.2023 zum Schuljahr 2024/25 auf 3 Züge erweitert.
Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Nippes
Selbst unter rechnerischer Ausnutzung der Höchstwerte ist das Schulplatzangebot in Nippes
in der Sekundarstufe I nicht auskömmlich. Insgesamt über alle Schulformen verteilt besteht je
nach Jahr prognostisch ein Fehlbedarf von 2-6 Zügen. Werden die unten genannten geplanten
Maßnahmen zum Ausbau der Schullandschaft in Nippes planmäßig umgesetzt, wird 2032 ein
auskömmliches Schulplatzangebot mit leichten Platzreserven in der Sekundarstufe I erreicht.
Hauptschule
Im Stadtbezirk Nippes liegt die Hauptschule Reutlinger Straße. Sie verfügt über eine Kapazität
von 3,5 Zügen und damit jährlich wechselnd über 72-96 Schulplätze in den Eingangsklassen
nach Klassenfrequenzrichtwert. Die verfügbaren Schulplätze an der Hauptschule in Nippes
machen damit 11% bzw. 14% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender
Schulen in Nippes aus.
Dem Bestand von 72 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 16 Anmeldungen gegenüber. 16 Anmeldungen entsprechen 2% aller Anmeldungen
an weiterführenden Schulen 2023/24 in Nippes.
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für Nippes legte nahe, dass die Schulform Haupt-
schule von 2% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine wei-
terführende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden wird. Die reale Anmeldequote
sowie die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung stimmen demnach überein.
5-GS-5
ehemals
M56
Grundschule Kretzerstraße in Nippes
– Erweiterung um einen Zug nach Re-
alisierung von Erweiterungsbau maß-
nahmen
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die schulrechtliche Änderung in Form einer Zügigkeitserweiterung ist zum Schuljahr 2023/24
erfolgt und die Erweiterungsbaumaßnahmen finalisiert.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
136
Die Schulentwicklungsplanung legt für die Prognosen bis 2035 dementsprechend weiterhin
zugrunde, dass 2% der 1 0-Jährigen in Nippes auch in den kommenden Jahren eine Haupt-
schule in Nippes anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*in-
nenzahlen in den Eingangsklassen der Hauptschule Reutlinger Straße zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
20 21 21 19 20 19 19 20 18 18 18 18
Es ist davon auszugehen, dass mit zunehmendem Ausbau von Gesamtschulplätzen die Nach-
frage nach Hauptschulplätzen zukünftig stärker abnehmen wird. Die Entwicklung der Schü-
ler*innenzahlen an den Hauptschulen unterliegt deshalb einem beständigen Monitoring, um
die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße einer Hauptschule nach § 82 Schulgesetz NRW
rechtzeitig antizipieren zu können und ggf. mithilfe schulorganisatorischer Maßnahmen zu in-
tervenieren, sobald es notwendig werden sollte.
Anhand der faktischen Schüler*innenzahlen der letzten Jahre an der Hauptschule Reutlinger
Straße kann zum jetzigen Zeitpunkt nachgewiesen werden, dass die Schule spätestens ab
dem 7. Jahrgang mindestens 2-zügig belegt wird und mehr als 36 Schüler*innen pro Jahrgang
führt. Es besteht demnach schulrechtlich kein akuter Handlungsbedarf.
Für den Fall, dass der Bestand der Hauptschule, beispielsweise durch die Unterschreitung der
schulrechtlichen Mindestgröße, nicht mehr gewährleistet wäre, könnte der Standort anders
genutzt werden. Aufgrund der Standortnähe zum Dreikönigsgymnasium in Bilderstöckchen
bietet es sich an, dass der Schulstandort Reutlinger Straße im Falle einer Schlie ßung der
Hauptschule als Teilstandort des Gymnasiums folgegenutzt wird (5-GY-2).
Realschulen
Im Stadtbezirk Nippes sind folgende Realschulen ansässig:
Peter-Ustinov-Realschule, Neusser Straße,
Edith-Stein-Realschule, Niehler Kirchweg.
Die Peter-Ustinov-Realschule verfügt über 5 Züge und damit über 135 Schulplätze in den Ein-
gangsklassen nach Klassenfrequenzrichtwert. Die Edith-Stein-Realschule verfügt über 3 Züge
und damit über 81 Schulplätze in den Eingangsklassen nach Klassenfrequenzrichtw ert. Die
verfügbaren 216 Schulplätze insgesamt an den Realschulen in Nippes machen damit 31%
aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Nippes aus.
Dem Bestand von 216 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 176 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 176 Anmeldungen entspre-
chen 23% aller Anmeldungen an weiterführenden Schulen 2023/24 in Nippes.
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für Nippes legte nahe, dass die Schulform Realschule
von 4% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterfüh-
rende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote über-
steigt die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung demnach um ein Vielfaches.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
137
Die Schulentwicklungsplanung deutet die Ergebnisse der Elternbefragung in diesem Zusam-
menhang als Trendvoraussage zu einer abnehmenden Nachfrage nach der Schulform Real-
schule, die sich im aktuellen Anwahlverhalten der Schulformen jedoch (noch) nicht widerspie-
gelt. Es ist davon auszugehen, dass mit zunehmendem Ausbau von Gesamtschulplätzen die
Nachfrage nach Realschulplätzen zukünftig stärker abnehmen wird.
Szenario A
Für die Prognosen bis 2035 wird dementsprechend als Maximalszenario zugrunde gelegt,
dass 23% der 10-Jährigen in Nippes auch in den kommenden Jahren eine Realschule in Nip-
pes anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in
den Eingangsklassen der Realschulen im Stadtbezirk Nippes zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
231 238 236 221 228 223 213 230 206 207 205 205
Bis in das Jahr 2031 ist laut Bevölkerungsprognose 2022 in diesem Szenario sogar mit An-
meldezahlen an Realschulen in Nippes zu rechnen, die die schulrechtlichen Klassenfrequenz-
richtwerte übersteigen. Unter Ausnutzung der Bandbreiten zur Klassenbildung können unter
Ausnutzung aller Kapazitäten maximal 226 Schulplätze in den Eingangsklassen der Realschu-
len in Nippes erreicht werden. In einzelnen Jahren kann es rechnerisch dennoch zu Bedarfs-
spitzen kommen, die die maximalen Kapazitäten leicht übersteigen. Nötigenfalls muss dann
die Möglichkeit der Einrichtung einer Mehrklasse pro betroffenem Schuljahr geprüft werden.
Alternativ wäre es sinnvoll, den betroffenen Eltern aufzuzeigen, an welcher erreichbaren Re-
alschule noch Aufnahmekapazitäten bestehen.
Szenario B
Sinkt die Nachfrage nach Realschulplätzen in den kommenden Jahren in Nippes nur um 1
Prozentpunkt auf 22% der 10-Jährigen, so reichen die Kapazitäten an den Realschulen unter
Ausnutzung der maximalen Klassenbildungswerte aus, um den Bedarf zu decken. In diesem
Fall bestünde kein Handlungsbedarf.
Gesamtschule
Im Stadtbezirk Nippes ist die Carl -von-Ossietzky-Gesamtschule, Ossietzkystraße, ansässig.
Die Gesamtschule verfügt über 4 Züge in der Sekundarstufe I und damit über 108 Schulplätze
in den Eingangsklassen. Die verfügbaren 108 Schulplätze entsprechen 16% aller verfügbaren
Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Nippes.
Dem Bestand von 108 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 219 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 219 Anmeldungen entspre-
chen 28% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schulen in
Nippes.
Die Elternbefragung 2022 für Nippes sagt voraus, dass die Schulform Gesamtschule von 34%
der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende
Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote erreicht die
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
138
antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung demnach nicht. Eine Befürwortung der Schulform
Gesamtschule kann dennoch deutlich herausgelesen werden.
Szenario A
Unter Annahme, dass sich die Anwahlquote an Gesamtschulen in Nippes nicht verringern wird,
geht Szenario C dav on aus, dass mindestens 28% der 10 -Jährigen in Nippes auch in den
kommenden Jahren eine Gesamtschule in Nippes anwählen würden. Auf Basis dieser An-
nahme ist mit mindestens folgenden Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Ge-
samtschule im Stadtbezirk Nippes zu rechnen:
Jahr 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
10-Jährige 281 290 288 269 278 272 259 280 251 252 249 249
+ Züge 6,42 6,74 6,66 5,97 6,28 6,07 5,60 6,36 5,31 5,32 5,24 5,24
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 in diesem Minimalszenario erwartbaren Anmeldezahlen
an der Schulform Gesamtschule übersteigen die aktuellen Kapazitäten der Carl -von-Os-
sietzky-Gesamtschule (108 Plätze, 4 Züge) massiv. Für den Stadtbezirk Nippes sind in diesem
Minimalszenario weitere 6-7 Züge der Schulform Gesamtschule notwendig,
Szenario B
Vorausgesetzt, dass die zukünftige Anwahlquote maximal der Voraussage der Elternbefra-
gung 2022 für Nippes entspricht, geht Szenario B davon aus, dass 34% der 10 -Jährigen in
Nippes in den kommenden Jahren eine Gesamtschule in Nippes anwählen würden. Auf Basis
dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Gesamt-
schule im Stadtbezirk Nippes zu rechnen:
Jahr 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
10-Jährige 342 352 350 327 337 330 315 340 305 306 303 303
+ Züge 8,66 9,04 8,95 8,11 8,48 8,23 7,66 8,57 7,30 7,32 7,22 7,22
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 in diesem Maximalszenario erwartbaren Anmeldezahlen
an der Schulform Gesamtschule übersteigen die aktuellen Kapazitäten der Carl -von-Os-
sietzky-Gesamtschule (108 Plätze, 4 Züge) massiv. Für den Stadtbezirk Nippes sind maximal
weitere 9-8 Züge der Schulform Gesamtschule notwendig.
Szenario C
Angenommen, dass die zukünftige Anwahlquote zwischen Maximal- und Minimalszenario lie-
gen wird, geht Szenario C davon aus, dass ca. 30% der 10 -Jährigen in Nippes auch in den
kommenden Jahren eine Gesamtschule in Nippes anwählen würden. Auf Basis dieser An-
nahme ist mit folgenden S chüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Gesamtschule im
Stadtbezirk Nippes zu rechnen:
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
139
Jahr 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
10-Jährige 302 308 288 297 291 278 300 269 270 267 267 267
+ Züge 7,19 7,41 6,67 7,00 6,78 6,30 7,11 5,96 6,00 5,89 5,89 5,89
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 in diesem Szenario erwartbaren Anmeldezahlen an der
Schulform Gesamtschule übersteigen die aktuellen Kapazitäten der Carl -von-Ossietzky-Ge-
samtschule (108) massiv. Für den Stadtbezirk Nippes sind weitere 6 -8 Züge der Schulform
Gesamtschule notwendig.
Die Schulverwaltung sieht zum Ausbau des Gesamtschulangebots in Nippes mehrere kon-
krete Maßnahmen vor:
Die Gesamtschule Schmiedegasse wird zum Schuljahr 2024/25 ihren Start im Interim
im Bürgerpark Nord in den ehemaligen Auslagerungsgebäuden des Dreikönigsgymna-
siums aufnehmen und zahlt mit 4 zusätzlichen Zügen auf das Schulplatzangebot der
Gesamtschulen in Nippes ein (5-GE-2).
Im Jahr 2027 wird außerdem voraussichtlich der Nebenstandort der Carl-von-Os-
sietzky-Gesamtschule an der Paul-Humburg-Straße für 2 weitere zusätzliche Züge an
Gesamtschulen in Nippes sorgen (5-GE-1).
Darüber hinaus kann der Bedarf an Gesamtschulplätzen wie folgt gedeckt werden:
Der Stadtbezirk Ehrenfeld verfügt über Restkapazitäten an Gesamtschulen in voraus-
sichtlicher Höhe von 6 Zügen, die zur Mitversorgung des Bedarfs in Nippes genutzt
werden können.
Weitere bis zu 8 Züge für die Gesamtschullandschaft in Nippes befinden sich aktuell in
der Ausschreibung im europaweiten Investorenverfahren (5-GE-3).
Gymnasien
Im Stadtbezirk Nippes sind drei Gymnasien verortet:
Leonardo-da-Vinci-Gymnasium, Blücher Straße,
Erich-Kästner-Gymnasium, Castroper Straße,
Dreikönigsgymnasium, Escher Straße.
Die Gymnasien verfügen insgesamt über 10 Züge in der Sekundarstufe I und damit über ins-
gesamt 290 Schulplätze in den Eingangsklassen bei Ausnutzung der maximalen Klassenbil-
dungswerte für Gymnasien. Die insgesamt verfügbaren 290 Schulplätze entsprechen 42% al-
ler verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Nippes.
Dem Bestand von 290 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 359 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 359 Anmeldungen entspre-
chen 47% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2 023/24 der weiterführenden Schulen in
Nippes.
Die Elternbefragung 2022 für Nippes ergab, dass die Schulform Gymnasium von 60% der
Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende Schule
unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote erreicht die antizi-
pierte Nachfrage laut Elternbefragung demgemäß nicht. Eine Befürwortung der Schulform
Gymnasium kann dennoch deutlich herausgelesen werden.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
140
Szenario A
Werden für die Prognosen bis 2035 die Anmeldequoten von 47% fortgeschrieben, ist mit fol-
genden Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Gymnasien im Stadtbezirk Nippes
zu rechnen:
Jahr 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
10-Jährige 472 487 483 452 466 456 435 469 422 423 419 418
+ Züge 6,28 6,79 6,66 5,59 6,07 5,72 5,00 6,17 4,55 4,59 4,45 4,4
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gymna-
sium übersteigen die Kapazitäten der in Nippes ansässigen Gymnasien (290) massiv. Für den
Stadtbezirk Nippes sind weitere 5-7 Züge der Schulform Gymnasium notwendig.
Szenario B
Wird für die Prognosen bis 2035 die Gymnasialquote der Elternbefragung 2022 für Nippes
angenommen (60%), ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Gym-
nasien im Stadtbezirk Nippes zu rechnen:
Jahr 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
10-Jährige 603 621 617 577 595 583 556 599 539 539 535 534
+ Züge 10,7 11,4 11,2 9,90 10,5 10,1 9,17 10,6 8,59 8,59 8,45 8,4
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gymna-
sium übersteigen die Kapazitäten der in Nippes ansässigen Gymnasien (290) auch in diesem
Szenario massiv. Für den Stadtbezirk Nippes sind laut diesem maximalen Berechnungsmodell
weitere 9-12 Züge der Schulform Gymnasium notwendig. Dass dieses Maximalszenario B ein-
tritt, ist unwahrscheinlich, da ein sprunghafter Anstieg im Anwahlverhalten von Gymnasien von
47% auf 60% unrealistisch ist. Vielmehr ist das Ergebnis der Elternbefragung als Indiz zu wer-
ten, dass das Anwahlverhalten zukünftig allmählich ansteigen wird.
Die Schulverwaltung sieht zur Versorgung mit Gymnasialplätzen für Nippes folgende Maßnah-
men vor:
Ein weiteres Gymnasium für den Stadtbezirk Nippes wird zum Schuljahr 2024/25 ihren
Start im Interim im Toni -Steingass-Park in den ehemaligen Auslagerungsgebäuden
des Barbara-von-Sell-Berufskollegs bzw. der Edith -Stein-Realschule aufnehmen und
zahlt mit 3 zusätzlichen Zügen in der Sekundarstufe I auf das Schulplatzangebot der
Gymnasien in Nippes ein (5-GY-1).
Es bestehen üblicherweise Platzüberhänge an Gymnasien im Innenstadtbereich, die
mit zur Versorgung des Stadtbezirks Nippes beitragen können. Das Schulplatzangebot
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
141
an Gymnasien in der Innenstadt wird in den kommenden Jahren wei ter ausgebaut
(Gymnasium Gladbacher Wall, Gymnasium Brügelmannstr.).
Es ist denkbar, den Hauptschulstandort Reutlinger Straße zu schließen und zu einem
Teilstandort des Dreikönigsgymnasiums umzufunktionieren, wodurch für Nippes wei-
tere Gymnasialzüge zu gewinnen wären (5-GY-2).
5-GY-1
Neu: Gymnasium mit Interimsstandort
Toni-Steingass-Park ab Schuljahr
2024/25
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
In Interimsgebäuden im Toni-Steingass-Park, die bisher der Auslagerung des Barbara-von-
Sell-Berufskollegs sowie der Edith-Stein-Realschule dienten, startet zum Schuljahr 2024/25
ein neues Gymnasium für den Stadtbezirk Nippes mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 5
Zügen in der Sekundarstufe II.
Der endgültige Standort für den Schulneubau wird aktuell mithilfe einer Investorenausschrei-
bung gesucht.
5-GY-2
ehemals
M62
Planungsoption: Zügigkeitserweite-
rung Dreikönigsgymnasium Escher
Straße bei auslaufender Schließung
der Hauptschule Reutlinger Straße
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die 3,5-zügige Hauptschule Reutlinger Straße hat in den Eingangsklassen in den vergange-
nen Jahren Schülerzahlen in Höhe von maximal 1 Zug verzeichnen können. Im Laufe der
Sekundarstufe I füllten sich die Jahrgänge nur in Ausnahmen auf eine Dreizügigkeit. Meist
wurde keine Zweizügigkeit ausgeschöpft. Eine Schulschließung zugunsten des Dreikönigs-
gymnasiums wird daher aktuell in Erwägung gezogen, da im Stadtbezirk Nippes und in Ge-
samt-Köln Gymnasialplätze fehlen.
Der Standort Reutlinger Straße könnte zukünftig somit als Teilstandort des Dreikönigsgym-
nasiums genutzt werden, um zusätzliche Gymnasialplätze zu ermöglichen.
Der Erweiterungsbau für den Ganztag und die Generalinstandsetzung des Hauptgebäudes
des DKG (unter Berücksichtigung des G9 -Bedarfs) sind Bestandteil des vom Rat am
04.04.2017 beschlossenen GU/TU-Maßnahmenpaketes. Eine Fertigstellung ist für 2024 vor-
gesehen. Die Auslagerung des DKG befindet sich im nahegelegenen Bürgerpark Nord und
endet mit dem Rückzug in das sanierte Hauptgebäude (siehe auch 5-GE-2).
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
142
5-GY-3
ehemals
M65a
Zügigkeitserweiterung des Leonardo -
da-Vinci-Gymnasiums unter Nutzung
von Räumen am Schulstandort
Bülowstraße / Umzug der Katholi-
schen Hauptschule Bülowstraße in
das Schulgebäude Niederichstraße /
Dagobertstraße
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Kath. Hauptschule Bülowstraße ist an den Standort Niederichstraße / Dagobertstraße
umgezogen.
Die Zügigkeitserweiterung des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums unter Nutzung von Räumen
am Schulstandortes Bülowstraße nach Auszug der Katholischen Hauptschule Bülowstraße
in das Schulgebäude Niederichstraße / Dagobertstraße ist zum Schuljahr 2021/22 vollzogen
worden. Der Rat hatte die Zügigkeitserweiterung am 18.06.2020 ungeändert beschlossen
(Session 3032/2019).
5-GE-1
ehemals
M64
Neu: Folgenutzung des Standorts
Paul-Humburg-Straße als Teilstandort
der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule
nach Auszug der Förderschule Lind-
weiler Hof
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Am Schulstandort Paul-Humburg-Straße ist derzeit die Förderschule Lindweiler Hof interimis-
tisch untergebracht, nachdem das Gebäude am ehemaligen Standort an der Rochusstraße
80 aufgrund eines Starkwetterereignisses nicht mehr nutzbar ist.
Die Förderschule Lindweiler Hof soll nach der Sanierung eines Brandschadens an den Stand-
ort Borsigstraße umziehen und den Standort Paul-Humburg-Straße freigeben (vgl. 4-FS-1).
Hier soll dann ein Teilstandort der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule entstehen. Im Rahmen
des 2. GU/TU-Pakets wird der Standort Paul-Humburg-Straße generalsaniert und erhält eine
bedarfsgerechte räumliche Ergänzung. Dieses Projekt wird in der Schulbaumaßnahmenliste
unter den Auftragsnummern 83 und 115 (Priorität 0) geführt und 2027 fertiggestellt. Un ter
Ausnutzung der dann zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten soll die Carl -von-Os-
sietzky-Gesamtschule zum Schuljahr 2027/28 in der Zügigkeit erweitert werden: Die bishe-
rige Zügigkeit von 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II wird
geändert auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und 5 Züge in der Sekundarstufe II.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
143
5-GE-3
Neu: Grundstücksuche für eine Ge-
samtschule mit mindestens 7/6 Zügen
und maximal 8/7 Zügen oder zwei Ge-
samtschulen mit je II Zügen in der Se-
kundarstufe I und II
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Aktuell wird mindestens ein weiteres Grundstück zwecks Bau einer neuen Gesamtschule in
einer Investorenausschreibung gesucht. Das Projekt kann statt einem Gebäude für eine gro-
ßen Gesamtschule auch durch zwei Gebäude für zwei kleine Gesamtschulen umgesetzt wer-
den, wenn sich zwei entsprechende Grundstücke finden lassen.
5-GE-2
ehemals
M63
Neue Gesamtschule Schmiedegasse
in Weidenpesch
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 16.04.2018 beschlossen,
am Standort Schmiedegasse in Weidenpesch eine neue Gesamtschule vorzusehen.
Die Gesamtschule Schmiedegasse soll zum Schuljahr 2024/25 in Interimsgebäuden im Bür-
gerpark Nord in Bilderstöckchen an den Start gehen. Di e Interimsbauten dienten bisher der
Auslagerung des Dreikönigsgymnasiums während der Sanierung des Schulgebäudes.
In der Schulbaumaßnahmenliste wird der Gesamtschulbau als Vorankündigung unter der
Auftragsnummer 122 (Priorität 0) geführt.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
144
8.6. Stadtbezirk 6/ Chorweiler
Grundschulen
Merkenich:
Die Gemeinschaftsgrundschule Spoerkelhof mit ihrem Teilstandort in der Amandusstraße,
beide Standorte in Chorweiler-Merkenich, weist voraussichtlich in den nächsten Jahren noch
Kapazitäten auf bei einer durchschnittlichen Klassengröße von 23 Kindern. Da beide Standorte
aufgrund der Randlage zwischen Rheinufer und Grün- bzw. Ackerflächen sowie Gewerbege-
bieten für Grundschüler*innen aus anderen Stadtteilen Chorweilers praktisch nicht selbststän-
dig zu erreichen sind, werden diese Platzreserven planerisch nicht zur Mitversorgung benach-
barter Stadtteile einkalkuliert.
Planungsregion Seeberg, Fühlingen, Chorweiler:
Für die KGS Balsaminenweg und die GGS Riphahnstraße in Seeberg werden deutliche Platz-
reserven in den nächsten Jahren verzeichnet.
Der Stadtteil Fühlingen verfügt über keinen eigenen Grundschulstandort. Planerisch wird Füh-
lingen daher durch die benachbarten Stadtteile Seeberg und Chorweiler mitversorgt.
Im Stadtteil Chorweiler befindet sich die GGS Merianstraße, die rechnerisch nicht ausreicht,
um den Schulplatzbedarf im Stadtteil Chorweiler zu decken. Eine Zügigkeitserweiterung ist an
diesem Standort aufgrund der bereits jetzt bestehenden 5 -Zügigkeit schulrechtlich a usge-
schlossen. Deshalb bilden Seeberg, Chorweiler und Fühlingen ein Planungscluster. Das
Schulplatzangebot im Stadtteil Chorweiler wird außerdem noch durch das Angebot der Freien
Waldorfschule unterstützt.
Im Planungscluster Seeberg, Fühlingen und Chorwei ler stehen im Rahmen der Bandbreite
und unter Berücksichtigung der Kapazitäten der privaten Freien Waldorfschule ausreichend
Schulplätze sowie Platzreserven zur Verfügung. Zusätzlich bestehen am Schulstandort
Riphahnstraße Nachverdichtungspotenziale auf dem Schulgelände (vgl. 6-GS-3), die im Be-
darfsfall realisiert werden könnten.
Die Bezirksvertretung Chorweiler setzt sich seit Längerem dafür ein, einen Schulstandort im
Stadtteil Fühlingen zu realisieren. Die Schulentwicklungsplanung kann diesen Wunsch inso-
fern nachvollziehen, als dass Kinder aus Fühlingen derzeit relativ weite Schulwege auf sich
nehmen müssen. Die Bevölkerungsprognose 2022 rechnet in Chorweiler-Fühlingen jedoch bis
2035 mit maximal 32 einzuschulenden 6 -Jährigen innerhalb desselben Jahrgangs . Um die
Errichtung einer neuen Schule zu rechtfertigen, sind jedoch mindestens 50 Anmeldungen im
ersten Jahr und 42 weitere im zweiten Schulbestandsjahr notwendig. Aus Planungsperspek-
tive und unter Beachtung der teilweise immensen Platzreserven in den ben achbarten Stadt-
teilen ist dieses Szenario zurzeit unwahrscheinlich. Deshalb kann dem Wunsch nach einem
Schulstandort in Fühlingen derzeit nicht entsprochen werden. Grundsätzlich wird eine woh-
nort-nahe Versorgung mit Grundschulplätzen aber angestrebt und mit kommenden Bedarfs-
abgleichen für Fühlingen regelmäßig überprüft.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
145
Planungsregion Heimersdorf, Volkhoven/Weiler:
Die GGS Lebensbaumweg wurde an den Standort Fühlinger Weg verlagert (vgl. 6-GS-7). Die
Grundschule bietet seit dem Umzug in das neue Schulgebäude mit zwei Grundschulzügen im
Gemeinsamen Lernen bis zu 50 wohnortnahe Schulplätze für Kinder in Volkhoven/Weiler.
Zusammen mit den Schulplätzen, die die KGS Lebensbaumweg in Heimersdorf anbietet, reicht
das Schulplatzangebot laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose bis 2035 im Planungscluster
Volkhoven/Weiler und Heimersdorf damit prognostisch aus, um Kinder aus den beiden Stadt-
teilen mit den nötigen Schulplätzen zu versorgen. Auf eine Reduzierung der Zügigkeit der KGS
Lebensbaumweg (vgl. 6-GS-1) wird zunächst verzichtet, falls die Bedarfsspitzen bis 2028 im
Grundschulbereich insgesamt mehr Schulplätze nötig machen, als zum jetzigen Prognosezeit-
punkt abzusehen ist. Erst danach können die Gebäudeteile in Fertigbauweise ersatzlos de-
montiert werden.
Lindweiler:
Die Erweiterung auf eine volle Zweizügigkeit der GGS Soldiner Straße ( 6-GS-8) wird zum
Schuljahr 2024/25 umgesetzt. Möglich wird dies durch einen fertiggestellten Erweiterungsbau,
der auch durch die Förderschule Soldiner Straße genutzt wird (6-FS-2).
Die so entstehenden Platzkapazitäten reichen zur Versorgung des Stadtteils Lindweiler und
können Spitzenbedarfe in den benachbarten Stadtteilen Pesch und Heimersdorf potenziell
auffangen.
Pesch:
Im Stadtteil Pesch ist bis zum Schuljahr 2027/28 prognostisch mit Bedarfsspitzen von bis zu
87 einzuschulenden Kindern zu rechnen. Dies übersteigt die Kapazitäten der dort ansässigen
GGS Schulstraße, die bis zu 75 Kinder in den Eingangsklassen aufnehmen kann. Um diese
Bedarfsspitzen auszugleichen, bestehen grundsätzlich die oben angesprochenen Kapazitäten
im benachbarten Stadtteil Lindweiler in ca. 20 min fußläufiger Entfernung. Die Zumutbarkeit
des Schulwegs wird im Einzelfall geprüft.
Über diesen Zeitraum hinaus ist das Schulplatzangebot in Pesch auskömmlich.
Esch/Auweiler:
Die Zügigkeitserweiterung der GGS Martinusstraße von drei auf vier Züge (6-GS-9) wird zum
Schuljahr 2024/25 im Bestand umgesetzt. Hierdurch stehen der Grundschule, die Gemeinsa-
mes Lernen anbietet, zukünftig bis zu 100 Plätze in den Eingangsklassen zur Verfügung. Die
Grundschule gewinnt dadurch Schulplatzreserven, die zur Mitversorgung des Stadtteils Pesch
dienen könnten.
Blumenberg:
Das Gebäude der Grundschule Ernstbergstraße wurde nach alten Raumstandards ohne
Ganztagsräume und Inklusionsflächen mit nur 56 m² großen Klassen- und Mehrzweckräumen
geplant und gebaut. Die Klassengrößen sollten aus diesem Grund und aufgrund des angebo-
tenen Gemeinsamen Lernens nicht die schulgesetzlich festgelegten Bandbreiten voll aus-
schöpfen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
146
Auch unter dieser Voraussetzung ist das Schulplatzangebot in Blumenberg auskömmlich. Ab
dem Schuljahr 2031/32 werden im Stadtteil Blumenberg prognostisch mehr Kinder erwartet,
als Plätze in den Eingangsklassen der GGS Ernstbergstraße zur Verfügung stehen. Diese in
der Einwohnerprognose dargestellten Mehrbedarfe ab 2030 bilden den Erstbezug des großen
Neubaugebiets Kreuzfeld ab.
Kreuzfeld:
Parallel zum Erstbezug des Neubaugebiets Kreuzfeld soll eine 3-zügige Grundschule im Neu-
baugebiet starten, so dass mit ausreichenden Schulplätzen in den Eingangsklassen sowohl in
Blumenberg als auch in Kreuzfeld zu rechnen ist.
Basierend auf 3000 Wohneinheiten, die in Kreuzfeld lt. Gewinner „woodhood“ des städtebau-
lichen Wettbewerbs entstehen sollen, wird ein Bedarf von insgesamt 7 Grundschulzügen avi-
siert, die sich mit den Jahren des Erstbezugs in Tranchen aufbauen.
Neben der oben genannten 3 -zügigen Grundschule sind zwei weitere Grundschulen mit je 2
Zügen für Kreuzfeld vorgesehen (vgl. 6-GS-6).
Planungsregion Roggendorf/Thenhoven, Worringen:
Das Schulplatzangebot im Planungscluster Roggendorf/Thenhoven und Worringen ist bereits
im Jahr 2023 nicht auskömmlich. Um den Bedarf an Grundschulplätzen in den beiden Stadt-
teilen decken zu können, sind kurzfristige Maßnahmen ab 2024 bis 2029 notwendig. Der be-
reits seit mehreren Jahren durch Mehrklassen belastete Schulstandort An den Kaulen in Wor-
ringen wird zum Schuljahr 2024/25 durch räumliche Zusetzungen in Form von Containern ent-
lastet.
Die Erweiterung der KGS Gutnickstraße auf drei Züge wird mit der Fertigstellung des Erweite-
rungsbaus zu m Schuljahr 2027/28 umgesetzt (6 -GS-2). Allerdings ist auch in Roggen-
dorf/Thenhoven die räumliche Zusetzung durch Container ab 2024 notwendig, um den Bedarf
für das hohe Schüleraufkommen zu decken. Aufgrund der sozialen Herausforderungen in Rog-
gendorf/Thenhoven sollten die Klassen außerdem maximal 25 Kinder aufweisen.
In Roggendorf/Thenhoven soll parallel zur Realisierung des Neubaugebiets südlich Baptist-
straße ein Grundschulstandort östlich Mottenkaul erschlossen und ein Schulgebäude mit Po-
tenzial für bis zu 3 Grundschulzüge errichtet werden (6-GS-4).
In Worringen soll in Verbindung mit der Realisierung des Neubaugebiets Brombeergasse ein
Grundschulstandort erschlossen und ein Schulgebäude mit Potenzial für bis zu 3 Grundschul-
züge errichtet werden (6-GS-5).
Ob an die beiden neuen Grundschulstandorte bereits bestehende Schulen (teilweise) verlagert
werden oder ob neue Grundschulen gegründet werden, wird nach Bekanntgabe des Fertig-
stellungszeitpunkts entschieden.
Das bisher als Reservefläche betrachtete Grundstück Holzheimer Weg, auf dem früher eine
Hauptschule untergebracht war, wird aufgrund der in Rede stehenden Planung als Gesamt-
schulstandort für Grundschule nicht mehr zur Verfügung stehen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
147
6-GS-2
ehemals
M71
Zügigkeitserweiterung der KGS Gut-
nickstraße in Roggendorf /Thenhoven
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Zur Deckung bereits akut bestehender Schulplatzbedarfe in Roggendorf/Thenhoven wird ak-
tuell geprüft, wo in Roggendorf/Thenhoven schnellstmöglich Räume für die KGS Gutnick-
straße zugesetzt werden können. Schulrechtlich wird dann unter Nutzung dieser kurzfristigen,
temporären Raumzusetzungen eine Zügigkeitserweit erung der KGS Gutnickstraße zum
Schuljahr 2025/26 erfolgen.
Die Katholische Grundschule Gutnickstraße erhält außerdem einen Erweiterungsbau. Die
Maßnahme wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer 197 (Priorität 0) geführt und vo-
raussichtlich fertiggestellt im Jahr 2027.Nach Baufertigstellung kann die Grundschule erneut
um einen Zug erweitert werden.
Die Zügigkeitserweiterung bleibt bestehen, bis ein neuer Schulstandort in Roggendorf/Then-
hoven im Zusammenhang mit dem Wohnbaugebiet südlich Baptiststraße realisiert werden
konnte.
6-GS-3 Planungsoption Zügigkeitserweite-
rung GGS Riphahnstraße in Seeberg
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Am Standort GGS Riphahnstraße besteht Nachverdichtungspotenzial. Bei perspektivischem
Bedarf sollte hier nach erfolgreicher Prüfung der konkreten baulichen Kapazitäten inklusive
nötiger Sportübungseinheiten und OGS-Räumlichkeiten 1 zusätzlicher G rundschulzug ge-
schaffen werden. Der Stadtteil Seeberg wird in einem Planungscluster mit Fühlingen und
Chorweiler betrachtet und bevorzugt von Fühlinger Grundschulkindern angewählt. Im Stadt-
teil Chorweiler finden sich meist Restkapazitäten an den Grundschulen.
Aktuell liegt laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose 2022 bis 2035 kein Handlungsbedarf
vor.
6-GS-1
ehemals
M68
Reduzierung der Zügigkeit der KGS
Lebensbaumweg in Heimersdorf auf
eine volle Vierzügigkeit
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die schulrechtliche Änderung der KGS Lebensbaumweg wird von der Verwaltung umgesetzt
und den Gremien vorgelegt werden, sobald die Schülerzahlen eine Verringerung der Zügig-
keit in Heimersdorf zulassen. Laut aktueller Bevölkerungsprognose sind im Schuljahr 2027/28
Bedarfsspitzen zu erwarten. Bis dahin soll die 4,5-Zügigkeit der KGS in Heimersdorf formell
weiterhin Bestand haben.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
148
6-GS-4
Neu: Neuer Schulstandort in Roggen-
dorf/Thenhoven im Zusammenhang
mit dem Neubaugebiet südl. Baptist-
straße / Mottenkaul
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Verwaltung bereitet aktuell einen neuen Schulstandort in Roggendorf/Thenhoven vor.
Dieser Standort hat Potenzial dazu, sowohl für eine eigenständige, neue Grundschule, als
auch als Teilstandort der in Roggendorf / Thenhoven ansässigen KGS Gutnickstraße genutzt
zu werden.
6-GS-5
Neu: Neuer Schulstandort in Worrin-
gen im Zusammenhang mit dem Neu-
baugebiet Brombeergasse, Zügig-
keitserweiterung der GGS An den
Kaulen, Zügigkeitserweiterung der
KGS An den Kaulen
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Verwaltung bereitet aktuell einen neuen Schulstandort in Worringen vor.
Aktuell ist eine Nutzung durch die KGS An den Kaulen vorgesehen, die an den neuen Schul-
standort umzieht und dadurch Raumkapazitäten für einen zusätzlichen Grundschulzug ge-
winnen kann.
Die am Standort An den Kaulen verbleibende GGS hat dadurch die Gelegenheit, die dann
ehemaligen Räume der KGS zu übernehmen und damit in der Zügigkeit auf bis zu 4 Züge
erweitert zu werden.
6-GS-6 Neu: Realisierung von drei Grund-
schulstandorten in Kreuzfeld
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Im neuen Stadtteil Kreuzfeld sollen in unterschiedlichen Bauabschnitten insgesamt 3 Grund-
schulen realisiert werden:
1) Eine dreizügige Grundschule, deren Fertigstellung mit dem Erstbezug zu synchronisie-
ren ist, sodass die Versorgung mit Schulplätzen im neuen Stadtteil sichergestellt wird,
2) Eine zweizügige Grundschule in einem späteren Bauabschnitt,
3) Eine weitere zweizügige Grundschule in einem noch späteren Bauabschnitt.
6-GS-7
ehemals
M67
Neubau/ Verlagerung der Anna -Lang-
ohr-Schule, GGS Lebensbaumweg
von Heimersdorf nach Fühlinger Weg
in Volkhoven-Weiler
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die GGS Lebensbaumweg wurde erfolgreich nach Volkhoven-Weiler verlagert.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
149
6-GS-8
ehemals
M69
Zügigkeitserweiterung der GGS Soldi-
ner Straße in Lindweiler auf eine volle
Zweizügigkeit
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Nach Abschluss der baulichen Erweiterung des Schulstandorts Soldiner Straße wird die GGS
mit Ratsbeschluss vom 15.06.2023 zum Schuljahr 2024/25 in der Zügigkeit erweitert.
6-GS-9
ehemals
M70a
Zügigkeitserweiterung der GGS Marti-
nusstraße in Esch von drei Zügen auf
vier Züge
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Unter Nutzung verfügbarer Räume im B -Trakt konnte die Zügigkeitserweiterung am
15.06.2023 vom Rat beschlossen werden.
6-GS-10
Kurzfristige Raumzusetzungen in Wor-
ringen zur kurzfristigen Erweiterung
des Grundschulplatzangebots + 1 Zug
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Zur Deckung bereits akut bestehender Schulplatzbedarfe in Worringen wird aktuell geprüft,
wo in Worringen schnellstmöglich Räume für eine Erweiterung einer der ansässigen Grund-
schulen An den Kaulen zugesetzt werden können. Schulrechtlich wird dann unter Nutzung
dieser kurzfristigen, temporären Raumzusetzungen eine Zügigkeitserweiterung zum Schul-
jahr 2025/26 erfolgen. Diese temporären Räume sind so lange erforderlich, bis im Zusam-
menhang mit dem Wohnbaugebiet Brombeergasse ein neuer Schulstandort zur Versorgung
des Stadtteils Worringen realisiert werden konnte.
Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Chorweiler
Auch unter rechnerischer Ausnutzung der Höchstwerte ist das Schulplatzangebot in der Se-
kundarstufe I in Chorweiler über alle Schulformen hinweg nicht auskömmlich. Es besteht ein
Fehlbedarf von durchschnittlich 6 Zügen (150 Plätzen). Maßnahmen zum Ausbau des Schul-
platzangebots sind dringend notwendig und schnellstmöglich zu realisieren, da Schulwege bis
in weiter entfernte Stadtbezirke für Chorweiler Schüler*innen in diesem Ausmaß kaum zumut-
bar sind.
Hauptschulen
Im Stadtbezirk Chorweiler liegen zwei Hauptschulen:
Gustav-Heinemann-Schule, Karl-Marx-Allee 3,
Ursula-Kuhr-Schule, Volkhovener Weg.
Beide Hauptschulen verfügen über je 3 Züge und damit über 72 Schulplätze in den Eingangs-
klassen nach Klassenfrequenzrichtwert, 144 insgesamt. Die verfügbaren Schulplätze an den
beiden Hauptschulen in Chorweiler machen damit 18% aller verfügbaren Plätze in Eingangs-
klassen weiterführender Schulen in Chorweiler aus.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
150
Dem Bestand von 144 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 59 Anmeldungen gegenüber. 59 Anmeldungen entsprechen 7% aller Anmeldungen
an Eingangsklassen 2023/24 weiterführender Schulen in Chorweiler.
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für Chorweiler legte nahe, dass die Schulform Haupt-
schule von 0% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine wei-
terführende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde.
Die Diskrepanz zwischen der realen Anmeldequote 2023/24 und den Ergebnissen der Eltern-
befragung 2022 ist an dieser Stelle erheblich. Die Schulentwicklungsplanung deutet die Er-
gebnisse der Elternbefragung in diesem Zusammen hang als Trendvoraussage zu einer ab-
nehmenden Nachfrage der Schulform Hauptschule, die jedoch keine unmittelbare Handlungs-
konsequenz nach sich zieht. Anhand der faktischen Schüler*innenzahlen der letzten Jahre an
den Schulen kann nachgewiesen werden, dass beide Hauptschulen in Chorweiler spätestens
ab dem 7. Jahrgang mindestens 2 -zügig belegt werden und mehr als 36 Schüler*innen pro
Jahrgang führen.
Unter der Annahme, dass weiterhin 7% der 10-Jährigen in Chorweiler auch in den kommenden
Jahren eine Hauptschule in Chorweiler anwählen würden, ist mit folgenden Schüler*innenzah-
len in den Eingangsklassen der Hauptschulen zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
66 67 70 69 68 64 66 67 67 68 69 70
Es ist allerdings davon auszugehen, dass mit zunehmendem Ausbau von Gesamtschulplätzen
die Nachfrage nach Hauptschulplätzen abnehmen wird. Die zukünftige Entwicklung der Schü-
ler*innenzahlen an den Hauptschulen unterliegt deshalb einem beständigen Monitoring, um
die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße einer Hauptschule nach § 82 Schulgesetz NRW
rechtzeitig antizipieren zu können und ggf. mithilfe schulorganisatorischer Maßnahmen zu in-
tervenieren, sobald es notwendig werden sollte. Aktuell besteht kein schulrechtlicher oder
schulentwicklungsplanerischer Handlungsbedarf.
Realschule
Im Stadtbezirk Chorweiler ist die Henry-Ford-Realschule, Karl-Marx-Allee 43, verortet. Die Re-
alschule verfügt über 5 Züge und damit über 135 Schulplätze in den Eingangsklassen nach
Klassenfrequenzrichtwert. Die verfügbaren 135 Schulplätze entsprechen 17% aller verfügba-
ren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Chorweiler.
Dem Bestand von 135 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 105 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 105 Anmeldungen entspre-
chen 13% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 an weiterführenden Schulen in
Chorweiler.
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für Chorweiler sah voraus, dass die Schulform Real-
schule von 14% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine
weiterführende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmel-
dequote und die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung liegen demgemäß überzeugend
dicht beieinander.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
151
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass 14% der
10-Jährigen in Chorweiler auch in den kommenden Jahren eine Realschule in Chorweiler an-
wählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den Ein-
gangsklassen der Realschule im Stadtbezirk Chorweiler zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
132 134 139 139 137 128 132 135 133 136 137 139
Damit ist laut Bevölkerungsprognose 2022 sogar mit Anmeldezahlen an der Realschule in
Chorweiler zu rechnen, die die Klassenfrequenzrichtwerte in einzelnen Jahren übersteigen.
Unter Ausnutzung der Bandbreiten zur Klassenbildung können unter Ausnutzung aller Kapa-
zitäten maximal 145 Schulplätze in den Eingangsklassen der Realschule in Chorweiler erreicht
werden. Damit sind die Kapazitäten an der Realschule knapp auskömmlich. Es ist allerdings
davon auszugehen, dass mit zunehmendem Ausbau von Gesamtschulplätzen die Nachfrage
nach Realschulplätzen abnehmen wird.
Gesamtschulen
Im Stadtbezirk Chorweiler ist die Heinrich -Böll-Gesamtschule, Merianstraße, ansässig. Die
Gesamtschule verfügt über 8 Züge und damit über 216 Schulplätze in den Eingangsklassen.
Die verfügbaren 216 Schulplätze entsprechen 27% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklas-
sen weiterführender Schulen in Chorweiler.
Dem Bestand von 216 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 331 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 331 Anmeldungen entspre-
chen 41% aller Anme ldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schulen in
Chorweiler.
Die Elternbefragung 2022 für Chorweiler ergab, dass die Schulform Gesamtschule von 39%
der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende
Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote und die an-
tizipierte Nachfrage laut Elternbefragung liegen demgemäß überzeugend dicht beieinander.
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass 41% der
10-Jährigen in Chorweiler auch in den kommenden Jahren eine Gesamtschule in Chorweiler
anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den
Eingangsklassen der Gesamtschule im Stadtbezirk Chorweiler zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
387 393 408 406 400 376 388 395 390 398 402 407
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gesamt-
schule übersteigen die Kapazitäten der Heinrich -Böll-Gesamtschule (216) massiv. Für den
Stadtbezirk Chorweiler sind bei dieser Annahme weitere 8 Züge der Schulform Gesamtschule
notwendig.
Die Schulverwaltung sieht zum Ausbau des Gesamtschulangebots im Stadtbezirk Chorweiler
folgende Maßnahmen vor:
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
152
Ein 4/4-zügiger Gesamtschulstandort im neuen Stadtteil Kreuzfeld (6-GE-2),
Ein mindestens 4/2 -zügiger Gesamtschulstandort zur Versorgung des Stadtbezirks
Chorweiler, für den das Schulgrundstück Holzheimer Weg genutzt werden könnte (6-
GE-1). Der Standort Netzestr. wird zu diesem Zweck nicht weiterverfolgt (6-GE-3).
Da der Schulplatzbedarf an Gesamtschulen bereits ab 2025 bestehen wird, ist der schnellst-
mögliche Start beider Gesamtschulen in Interims zu prüfen.
Gymnasien
Im Stadtbezirk Chorweiler sind zwei Gymnasien verortet:
Heinrich-Mann-Gymnasium, Fühlinger Weg 4,
Gymnasium Pesch, Schulstraße.
Die Gymnasien verfügen jeweils über 5 Züge in der Sekundarstufe I und damit über jeweils
145 Schulplätze in den Eingangsklassen bei Ausnutzung der maximalen Klassenbildungs-
werte für Gymnasien. Die insgesamt verfügbaren 290 Schulplätze entsprechen 36% aller ver-
fügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Chorweiler.
Dem Bestand von 290 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 315 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 315 Anmeldungen entspre-
chen 39% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schulen in
Chorweiler.
Die Elternbefragung 2022 für Chorweiler ergab, dass die Schulform Gymnasium von 46% der
Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende Schule
unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote erreicht die antizi-
pierte Nachfrage laut Elternbefragung demgemäß nicht. Eine Befürwortung der Schulform
Gymnasium kann dennoch herausgelesen werden.
Szenario A
Für die Prognosen bis 2035 rechnet die Schulentwicklungsplanung als Minimalszenario damit,
dass wiederum 39% der 10-Jährigen in Chorweiler auch in den kommenden Jahren ein Gym-
nasium in Chorweiler an wählen werden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schü-
ler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Gymnasien im Stadtbezirk Chorweiler zu rech-
nen:
Jahr 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
10-Jährige 368 374 388 386 380 358 369 376 371 378 382 387
+ Züge 2,7 2,9 3,4 3,3 3,1 2,3 2,7 3,0 2,8 3,0 3,2 3,4
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gymna-
sium übersteigen die Kapazitäten der in Chorweiler ansässigen Gymnasien (290) in diesem
Szenario massiv. Für den Stadtbezirk Chorweiler sind weitere 3 -4 Züge der Schulform Gym-
nasium notwendig.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
153
Szenario B
Für das Maximalszenario gilt die Annahme, dass wie von der Elternbefragung prognostiziert
46% der 10-Jährigen in Chorweiler in den kommenden Jahren ein Gymnasium in Chorweiler
anwählen werden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den
Eingangsklassen der Gymnasien im Stadtbezirk Chorweiler zu rechnen:
Jahr 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
10-Jährige 434 441 458 455 449 422 435 443 437 446 451 457
+ Züge 4,9 5,21 5,80 5,69 5,47 4,55 5,01 5,28 5,08 5,39 5,54 5,75
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gymna-
sium übersteigen die Kapazitäten der in Chorweiler ansässigen Gymnasien (290) in diesem
Szenario massiv. Für den Stadtbezirk Chorweiler sind hiernach weitere 5 -6 Züge der Schul-
form Gymnasium notwendig.
Die Schulentwicklungsplanung empfiehlt, einen 4/6 -zügigen Gymnasialstandort im neuen
Stadtteil Kreuzfeld vorzusehen (6-GY-1). Da der Bedarf bereits ab 2025 besteht, ist ein vorge-
zogener Start des Gymnasiums Kreuzfeld in Form eines mindestens 3-zügigen Interims für die
Sekundarstufe I
6-RS-1
ehemals
M72a
Erweiterungsbau zum Ganztagsaus-
bau der Henry-Ford-Realschule
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Bezirksvertretung hat am 21.06.2018 eine „Initiative zur Schulentwicklung im Bezirk Chor-
weiler“ beschlossen. Beschlusspunkt 5 führt aus: „Der dringend notwendige Erweiterungsbau
zum Ganztagsausbau der Henry -Ford-Realschule Karl-Marx-Allee 43 (Projektnummer 16-
21235) mit Planungsbeschluss vom 10.07.2009 ist nun zügig voranzutreiben.“ Die Maß-
nahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 32 (Priorität 0) geführt.
Die Fertigstellung der Maßnahme ist für IV-2024 avisiert.
Schulentwicklungsplanerisch ist die Verwaltung nach wie vor angehalten, die Schülerzahlent-
wicklung der einzelnen Schulen zu beobachten. Sofern Schulen unter die Mindestgröße fal-
len, besteht gesetzlich vorgegebener Handlungsbedarf.
Die Henry-Ford-Realschule hat nach wie vor stabile Schülerzahlen.
Sollte sich dies perspektivisch ändern, könnte der Standort Karl -Marx-Allee 43 zukünftig
grundsätzlich auch als Teilstandort einer benachbarten weiterführenden Schule (Sekundar-
stufe I und II) genutzt werden bzw. mit dem Standort Karl-Marx-Allee 3 eine neue, eigenstän-
dige Schule der Sekundarstufe I und II an zwei Teilstandorten eingerichtet werden.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
154
6-GE-1
Realisierung einer Gesamtschule am
Standort Holzheimer Weg in Worrin-
gen
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Bezirksvertretung hat am 21.06.2018 eine „Initiative zur Schulentwicklung im Bezirk Chor-
weiler“ beschlossen. Beschlusspunkt 3 führt aus: „Die Verwaltung wird aufgefordert, am ehe-
maligen Schulstandort der Hauptschule am Holzheimer Weg in Worringen den Neubau einer
4-zügigen Gesamtschule zu ermöglichen. Hierzu soll die Gesamtfläche des Grundstücks un-
ter Hinzunahme der Freiflächen und Sportplätze, des ehemaligen Turnhallengrundstücks und
auch der derzeit zur Flüchtlingsunterbringung genutzten Flächen sowie der Hausmeisterwoh-
nung und der Parkflächen überplant werden. Die Altgebäude sind abzureißen, eine mehrge-
schossige Neubauplanung ist zu erarbeiten und entsprechend umzusetzen. In der Neubau-
planung müsste keine Turnhalle eingeplant werden, da hierzu die Fläche der Sportanlage am
Erdweg in Worringen, die fußläufig erreichbar ist, genutzt werden könnten. Eine Hausmeis-
terwohnung muss ebenfalls nicht geplant werden, da die Aufgaben des Hausmeisters in Per-
sonalunion durch den Hausmeister mit Wohnung der Grundschulen „An den Kaulen“ über-
nommen werden können.“
In einer Machbarkeitsstudie konnte nachgewiesen werden, dass an dem Standort eine Ge-
samtschule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II realisier-
bar ist. Ursprünglich sollte an diesem Standort eine Grundschule entstehen. Diese Pla-
nungsoption wird auf Wunsch der Bezirksvertretung fallengelassen.
Die periphere Lage einer neuen Gesamtschule am Standort Holzhe imer Weg wird sich auf
das Einzugsgebiet der Schule auswirken, die schulrechtlich für eine erfolgreiche Neuerrich-
tung zwingend mindestens 100 Anmeldungen benötigt.Die Maßnahme befindet sich als Vor-
ankündigung unter Auftragsnummer 137 unter Priorität A in der Schulbaumaßnahmenliste.
6-GE-2
Realisierung einer 4/4 -zügigen Ge-
samtschule im geplanten neuen
Wohnbaugebiet „Kreuzfeld“
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
In den Planungen zum neuen Stadtteil Kreuzfeld sind zwei Standorte für weiterführende
Schulen berücksichtigt. Aufgrund des Fehlbedarfs an Gesamtschulplätzen im Stadtbezirk
Chorweiler soll einer dieser Standorte für eine Gesamtschule entwickelt werden.
Um eine möglichst vielfältige Schülerschaft im neuen Stadtteil zunächst mit einem breitgefä-
cherten Bildungsangebot versorgen zu können, soll zunächst in einem früheren Bauabschnitt
der Gesamtschulstandort für Kreuzfeld entwickelt werden in einer Größe, die eine 4 -zügige
Sekundarstufe I und eine 4-zügige Sekundarstufe II unterbringen kann. Die Fertigstellung ist
mit dem Erstbezug des neuen Stadtteils zu synchronisieren, sodass die Versorgung mit
Schulplätzen im neuen Stadtteil sichergestellt ist.
In einem späteren Bauabschnitt, bestenfalls parallel, ist der Gymnasialstandort zu entwickeln.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
155
6-GY-1
Realisierung eines 4/6 -zügigen Gym-
nasiums im geplanten neuen Wohn-
baugebiet „Kreuzfeld“
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
In den Planungen zum neuen Stadtteil Kreuzfeld sind zwei Standorte für weiterführende
Schulen berücksichtigt. Aufgrund des Fehlbedarfs an Gymnasialplätzen im Stadtbezirk Chor-
weiler soll einer dieser Standorte zu einem Gymnasium entwickelt werden.
Um eine möglichst vielfältige Schülerschaft im neuen Stadtteil zunächst mit einem breitgefä-
cherten Bildungsangebot versorgen zu können, soll zunächst in einem früheren Bauabschnitt
ein Gesamtschulstandort für Kreuzfeld entwickelt werden. In einem späteren Bauabschnitt,
bestenfalls parallel, ist der Gymnasialstandort zu entwickeln in einer Größe, die eine 4-zügige
Sekundarstufe I und eine 6-zügige Sekundarstufe II unterbringen kann.
6-GE-3
ehemals
M76b
ENTFÄLLT: Realisierung einer neuen
Gesamtschule am Standort Netzes-
traße/ Swinestraße in Chorweiler
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Da eine Gesamtschule am Standort Holz heimer Weg in Worringen entstehen soll, wird die
Planungsoption einer Gesamtschule am Standort Netzestraße fallengelassen.
6-GY-2
ehemals
M74
Nur nachrichtlich, aktuell nicht ver-
folgte Planungsoption zur Realisie-
rung eines neuen Gymnasiums Volk-
hovener Weg bei Schließung der Ur-
sula-Kuhr-Hauptschule Volkhovener
Weg
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Ursula-Kuhr-Schule hat nach wie vor stabile Schülerzahlen. Daher wird die Planungsop-
tion nicht weiterverfolgt. Schulentwicklungsplanerisch ist die Verwaltung aber nach wie vor
angehalten, die Schülerzahlentwicklung der einzelnen Schulen zu beobachten. Sofern Schu-
len unter die Mindestgröße fallen, besteht gesetzlich vorgegebener Handlungsbedarf.
Der Standort Volkhovener Weg könnte zukünftig grundsätzlich auch als Teilstandort einer
benachbarten weiterführenden Schule (Sekundarstufe I und II) genutzt werden. Aufgrund der
Schulgröße der Heinrich-Böll-Gesamtschule scheidet diese aus dem Kreis der möglichen be-
nachbarten Schulen aus. Gleiches gilt für die bereits 5 -zügige Henry-Ford-Realschule und
das bereits 5/7 -zügige Heinrich-Mann-Gymnasium. Aufgrund der G ebäudegröße wäre es
auch möglich, am Standort eine eigenständige Realschule unterzubringen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
156
6-FS-1
Realisierung einer Förderschule mit
dem Schwerpunkt „Geistige Entwick-
lung“
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
In den Planungen zum neuen Stadtteil Kreuzfeld ist ein Standort für eine Förderschule mit
dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ vorgesehen. Damit soll das stadtweite Angebot an
Schulplätzen für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf ausgebaut
werden, da für die se Schüler*innen aktuell ein immenser Fehlbedarf an Plätzen im Kölner
Schulsystem besteht.
6-FS-2
ehemals
M75
Entwicklung der Förderschule Lernen
Soldiner Straße zu einer Verbund-
schule (Erweiterung um den Förder-
schwerpunkt Emotionale und soziale
Entwicklung) zum Schuljahr 2015/16
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Förderschule wurde wie vorgesehen zum Schuljahr 2015/16 um den Förderschwerpunkt
emotionale und soziale Entwicklung erweitert
Durch die Zusetzung eines Erweiterungsbaus konnte die Raumsituation am (Doppel-) Stand-
ort, an dem sich auch die GGS Soldiner Straße befindet, (vgl. 6-GS-8) entspannt werden.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
157
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
158
8.7. Stadtbezirk 7/ Porz
Grundschulen
Poll:
Mit dem Neubau des Schulgebäudes an der Siegburger Straße als Teilstandort der Janusz -
Korczak-Schule entstand im Stadtteil Poll ein mehr als auskömmliches Platzangebot. Im Rah-
men der Klassenbildungswerte sind dadurch auch noch Platzreserven vorhanden sind. Diese
könnten durch die Anbindung an die Linie 7 zusätzlich für Kinder aus den nördlichen Wohnbe-
reichen in Ensen/Westhoven genutzt werden.
Ensen und Westhoven:
Auf Basis der aktuellen Einwohnerprognose ist das Platzangebot der Grundschule Hohe
Straße für Kinder aus dem Stadtteil Ensen/Westhoven nicht auskömmlich. Auch der Ausgleich
mit der Planungsregion um den Stadtteil Porz ist aufgrund der Einwohnererwartung zweifel-
haft. Der Neubau einer 2 -zügigen Grundschule auf dem Schulstandort Berliner Str. 36 inkl.
Turnhalle und Schulschwimmbad soll die zukünftigen Schulplatzbedarfe in der Planungsregion
Ensen und Westhoven decken.
Mit Schulstart der neuen Grundschule in Westhoven ist die bedarfsgerechte Reduzierung der
Kapazität der GGS Hohe Straße von 4 Zügen auf 3 Züge zur Verbesserung der Raumsituation
vorzusehen. Durch Erweiterung des Planungsgebiet um einen Grundschulzug ist die Schul-
platzsituation auskömmlich.
Planungsregion Eil, Porz, Urbach, Elsdorf und Finkenberg:
In der Gesamtsumme der Stadtteile Eil, Porz, Urbach, Elsdorf und Finkenberg ergibt sich er-
heblicher zusätzlicher Platzbedarf, der nicht in benachbarten Stadtgebieten gedeckt werden
kann.
Um die aktuellen und zukünftigen Schulplatzbedarfe im genannten Plan ungsgebieten zu de-
cken wurden bereits Maßnahmen initiiert.
Im Stadtteil Porz soll die angedachte Erweiterung der Don-Bosco-Grundschule durch den Neu-
bau einer 2-zügigen Grundschule auf dem Grundstück Bonner Straße (südlicher Bereich) er-
setzt werden. Im Stadtteil Porz sollen dadurch wohnortnah neue Schulplätze geschaffen wer-
den.
Der Schulstandort Kupfergasse in Urbach soll durch die Verselbständigung des bisherigen
Teilstandortes Kupfergasse 5-11 (jetzt Elsdorfer Str.) um insgesamt einen Zug erweitert wer-
den. Nach Prüfung der räumlichen Voraussetzungen am Teilstandort Kupfergasse 5-11 plant
die Verwaltung den Abriss und Neubau einer 2 -zügigen Grundschule auf dem Grundstück
Kupfergasse 5-11. Der Schulstandort der neuen 2-zügigen Grundschule wird der parallel ver-
laufenen Elsdorfer Str. zugeordnet um Verwechslungen zu vermeiden. Mit Inbetriebnahme des
neuen Schulgebäudes in der Elsdorfer Str. soll die Zügigkeit der KGS Kupfergasse von derzeit
5 auf 4 Züge reduziert werden. Insgesamt ergäbe sich für den Stadtteil Urbach eine Erweite-
rung auf sechs Züge. Diese würden durch vier Züge an der KGS Kupfergasse 31 und zwei
Züge an der neuen Grundschule am Standort Elsdorfer Str. umgesetzt.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
159
In Eil soll zeitnah die Zügigkeitserweiterung der GGS Schulstraße von 2 Zügen auf 3 Züge
erfolgen. Im Zuge der ohnehin vorgesehenen Bauarbeiten, um zusätzliche Plätze in der OGS
zu gewinnen, soll auch die Kapazität der Grundschule erweitert werden. Die Erweiterung der
Kapazität der GGS Schulstraße soll dazu beitragen das wohnortnahe Schulangebot im Nord-
osten der Planungsregion zu verbessern.
Zusätzlich soll der Neubau einer 2-zügigen Grundschule in Elsdorf zur Bedarfsdeckung erfol-
gen. Die Grundschule soll dazu das wohnortnahe Schulangebot im Süden der Planungsregion
zu verbessern. Ein Grundstück für die neue Grundschule in Porz Elsdorf konnte an der Frie-
denstraße gesichert werden.
Nur durch die Summe der Maßnahmen ist es rechnerisch möglich, den erwarteten Bedarf an
Grundschulplätzen in der Planungsregion zu decken.
Grengel:
Der Raumbestand an Grundschulkapazitäten ist im Rahmen der Bandbreite rechnerisch aus-
kömmlich. Die rechnerischen Kapazitäten können aufgrund der regionalen Lage im Stadtge-
biet nur in Einzelfällen zum Ausgleich der benachbarten Statteile herangezogen werden.
Planungsregion Wahn, Wahnheide, Lind, Libur:
Die Kapazität in der Planungsregion ist bei Ausreizung der maximalen Kapazität aktuell rech-
nerisch knapp auskömmlich. Hierbei werden keine Verbleiber*innen in den Eingangsklassen
der Grundschulen berücksichtigt. Legt ma n einen Klassenbildungswert (Richtwert) von 23
Schüler*innen zugrunde, so wird im Planungsgebiet Wahn, Wahnheide, Lind und Libur bereits
jetzt ein Zug Grundschule mehr benötigt. Diese Bedarfe bleiben laut Einwohnerprognose 2022
bis zum Jahr 2035 unverändert. Nicht mit eingerechnet sind die aktuell laufenden Bebauungs-
planverfahren im Stadtbezirk Porz mit dem Ziel Wohnungsbau. Insgesamt beläuft sich der
Wohnungsbau auf ca. 400 Wohneinheiten allein im Stadtteil Wahn. Durch den Wohnungsbau
ergibt sich ein Mehrbedarf von 11 Schüler*innen pro Jahrgang in der Primarstufe. Alleine der
Bezug der Wohnbebauung in der Nachtigallenstraße (300 WE) würde einen zusätzlichen Be-
darf an 8 Schulplätzen verursachen. Aufgrund dessen sollte die Wohnbebauung in Porz Wahn
abgestimmt an eine Erweiterung der schulischen Kapazitäten im Planungsgebiet erfolgen.
Insgesamt verfügt die Planungsregion über zwei Grundschulen mit jeweils 4 Zügen. Die GGS
Heideschule in Wahnheide soll baulich auf die festgelegte 4 -Zügigkeit erweitert werden. An-
gesichts der aktuellen Prognosewerte und den zusätzlichen Bedarf an Schulplätzen aufgrund
von Wohnbauprojekten im Stadtteil Porz Wahn sollte der Neubau eines 2-zügigen Grundschul-
gebäudes und die einhergehende schulrechtliche im Planungsgebiet erfolgen.
Auf dem Schulgrundstück Sportplatzstraße in Wahnheide befindet sich aktuelle die Pestaloz-
zischule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Aufgrund ihrer aktuellen Bausub-
stanz ist ein Neubau erforderlich. Die Realisierung eines Neubaus auf dem bisherigen Schul-
grundstück ist aufgrund angepasster Bedarfe an eine Förderschule für Geistige Entwicklung
nicht mehr auf dem bisherigen Grundstück umsetzbar. Aufgrund dessen, soll ein Neubau auf
einem städtischen Grundstück auf dem Urbacher Weg erfolgen. Nach Neubau und Umzug der
Förderschule kann das Bestandsgebäude abgerissen werden und für den Neubau einer 2 -
zügigen Grundschule nachgenutzt werden.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
160
Für den Fall, dass die Realisierung eines Neubaus auf der Sportplatzstraße verzögert, soll der
Schulstandort Neue Heide auf eine Zügigkeitserweiterung (auf 5 Züge) überprüft werden.
Für die Bedarfsdeckung der Schulplatzbedarfe im Planungsgebiet käme auch ein Suchauftrag
für den Bau eines 2 -zügigen Grundschulgebäudes für die Stadtteile Wahn, Wahnheide oder
Lind in Frage.
Ohne eine Erweiterung der Schulplatzkapazitäten wird der Stadtteil Wahn mit Fertigstellung
neuer Wohnbauprojekten mit zunehmender Schulplatzbedarfen konfrontiert.
Zündorf:
Die Kapazität der beiden Grundschulen in Zündorf ist in Bezug auf die erwarteten Kinderzahlen
auskömmlich.
Die Realisierung des Wohnbaugebietes Zündorf Süd wird wahrscheinlich nicht vor Ende des
Betrachtungszeitraums 2023-2035 erfolgen. Die Entwicklung der Schulplatzbedarfe durch das
Neubaugebiet sollte daher isoliert von den aktuellen Planungen betrachtet werden. Der ab-
schließende Bedarf an Schulplätzen im Primar- und Sekundarbereich ist abhängig von den zu
erwarteten Wohneinheiten im Wohnbaugebiet Zündorf Süd. Es ist davon auszugehen, dass
bei der Entwicklung von Zündorf -Süd von einer deutlich höheren Dichte an Wohnbebauung
auszugehen ist als zuletzt erwartet. Die Schulentwicklungsplanung muss frühzeitig in die Pla-
nungen einbezogen werden. Veränderungen müssen den Bedarfen entsprechend angepasst
werden.
Langel:
Die KGS Hinter der Kirche kann die rechnerisch erwarteten Kinder im Rahmen der Bandbreite
aufnehmen.
7-GS-1
ehemals
M77
Neubau bei Erweiterung der Janusz -
Korczak-Schule, KGS Am Altenberger
Kreuz in Poll
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Zügigkeitserweiterung von 1,5 auf 3 Züge an der Janusz -Korczak-Schule (KGS) am
Altenberger Kreuz 14, 51105 Köln zum Schuljahr 2023/24 bei gleichzeitiger Bildung
eines Teilstandortes in der Siegburger Str. 445 in 51105 Köln-Poll ist erfolgt
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
161
7-GS-2
Neu: Neubau einer 2 -zügigen Grund-
schule auf dem Schulstandort Berliner
Str. 36 in Westhoven bei gleichzeitiger
Reduzierung der Zügigkeit der GGS
Hohe Straße von 4 auf 3 Züge in En-
sen
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Neubau einer 2 -zügigen Grundschule auf dem Schulstandort Berliner Str. 36 inkl.
Turnhalle und Schulschwimmbecken (vergleiche Vorlage 1356/2022).
Bedarfsgerechte Reduzierung der Kapazität der GGS Hohe Straße von 4 Zügen auf
3 Züge zur Verbesserung der Raumsituation vorzusehen.
Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 162 und
478 (Priorität „0“) geführt. Die Maßnahme ist im GU/TU-Paket 2 verankert.
7-GS-3
ehemals
M79
Änderung: Neubau einer 2 -zügigen
Grundschule auf dem Grundstück
Bonner Straße (südlicher Bereich) in
Porz
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die angedachte Erweiterung der Don -Bosco-Grundschule wird durch Planung einer
2-zügigen Grundschule auf dem Grundstück Bonner Straße im südlichen Bereich (auf
dem Grundstück der ehemaligen belgischen Schule) ersetzt.
Die Maßnahme wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer 106 (Priorität „A“)
geführt.
7-GS-4
ehemals
M79
Neubau der Gemeinschaftsgrund-
schule Porz, GGS Hauptstraße in
Porz. Erweiterung der Zügigkeit er-
folgt.
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Fertigstellung des Auslagerungsgebäudes ist zum Schuljahr 2020/21 erfolgt. Die
Auslagerung ist für die Dauer der Baumaßnahme (voraussichtlich 10 Jahre) auf den
Schulhof vorgesehen.
Der Rat hat am 12.12.2019 die schulrechtliche Änderung der Kapazität der GGS
Hauptstraße ab dem Schuljahr 2020/21 von 3 Zügen auf 4 Züge gemäß § 81 Absatz
2 Schulgesetz NRW beschlossen (Session 3024/2019).
Die Maßnahme zur Generalsanierung / zum Neubau des Schulgebäudes steht wei-
terhin aus und wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer 103 (Priorität „B“) ge-
führt.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
162
7-GS-5
ehemals
M80
Verselbständigung des bisherigen
Teilstandortes Kupfergasse 5-11 (jetzt
Elsdorfer Str.) als 2 -zügige Grund-
schule bei gleichzeitiger Änderung der
KGS Kupfergasse von derzeit 5 auf 4
Züge in Urbach
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Nach Prüfung der räumlichen Voraussetzungen am Teilstandort Kupfergasse 5-11
plant die Verwaltung den Abriss des Bestandsgebäudes und Neubau für eine 2 -zü-
gige Grundschule auf dem Grundstück Kupfergasse 5 -11. Der Schulstandort der
neuen 2-zügigen Grundschule wird der parallel verlaufenen Elsdorfer Str. zugeordnet
um Verwechslungen zu vermeiden.
Mit Inbetriebnahme des neuen Schulgebäudes und schulrechtlicher Errichtung der
neuen Grundschule in der Elsdorfer Str. soll die Zügigkeit der KGS Kupfergasse von
derzeit 5 auf 4 Züge reduziert werden.
Insgesamt ergäbe sich für den Stadtteil Urbach eine Erweiterung auf sechs Züge.
Diese würden durch vier Züge an der KGS Kupfergasse 31 und zwei Züge an der
neuen Grundschule am Standort Elsdorfer Str. umgesetzt.
Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 109 und
479 (Priorität „0“) geführt.
7-GS-6
ehemals
M80a
Zügigkeitserweiterung der GGS Schul-
straße von 2 Zügen auf 3 Züge in Eil
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Im Zuge der ohnehin vorgesehenen Bauarbeiten, um zusätzliche Plätze in der OGS
zu gewinnen, soll auch die Kapazität der Grundschule erweitert werden.
Die Erweiterung der Kapazität der GGS Schulstraße soll dazu beitragen, die erwarte-
ten Bedarfe in der Plan ungsregion Eil, Porz, Urbach, Elsdorf und Finkenberg zu de-
cken und das wohnortnahe Schulangebot im Nordosten der Planungsregion zu ver-
bessern.
Die Maßnahme wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer „313“ mit Priorität „C“
geführt.
7-GS-7
ehemals
M80b
Neubau einer 2 -zügigen Grundschule
in Elsdorf
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Im Stadtteil Elsdorf soll eine neue Grundschule entstehen. Die Grundschule soll dazu
beitragen, die erwarteten Bedarfe in der Planungsregion Eil, Porz, Urbach, Elsdorf
und Finkenberg zu decken und das wohnortnahe Schulangebot im Süden der Pla-
nungsregion zu verbessern.
Ein Grundstück für die neue Grundschule in Porz Elsdorf konnte an der Friedenstraße
gesichert werden.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
163
Die Maßnahme wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer 251 mit Priorität „A“
geführt und ist als Pilotprojekt für die neue Schulbaugesellschaft festgelegt worden.
7-GS-8
Neu: Neubau einer 2 -zügigen Grund-
schule auf dem ehemaligen Schul-
grundstück der FGE Sportplatzstraße
nach Umzug an den Urbacher Weg
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Aufgrund der akuten und zukünftigen Schulplatzbedarfe im Planungsgebiet Wahn,
Wahnheide, Lind und Libur muss der Bau einer neuen 2-zügigen Grundschule inner-
halb der Planungsgebietes erfolgen.
Für den Bau der 2 -zügigen Grundschule soll das Schulgrundstück Sportplatzstraße
nach Umzug der Pestalozzischule an einem neuen Schulstandort am Urbacher Weg
genutzt werden. Hierfür ist der Abriss und Neubau des bestehenden Schulgebäudes
notwendig.
Alternativ muss ein Suchauftrag für den Neubau einer 2 -zügigen Grundsch ule in
Wahn/Wahnheide/Lind erfolgen.
Die Maßnahme muss in die Schulbaumaßnahmenliste aufgenommen werden.
7-GS-9
Bauliche Erweiterung der GGS Heide-
schule zur Ermöglichung der festge-
legten 4-Zügigkeit in Wahnheide/ Pla-
nungsoption Erweiterung der GGS
Heideschule von 4 auf 5 Züge
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die GGS Heideschule in Wahnheide muss räumlich erweitert werden, damit die fest-
gelegte 4-Zügigkeit an der Grundschule durchgängig gebildet werden kann.
Für den Fall, dass kein Neubau für eine 2 -zügige Grundschule auf dem Schulgrund-
stück Sportplatzstraße erfolgen kann, soll geprüft werden ob die GGS Heideschule
auf 5 Züge baulich erweitert werden kann.
Die Maßnahme wird in der Schulbau maßnahmenliste unter den Auftragsnummern
432 mit Priorität „A“ geführt.
7-GS-10 Mehrere neue Grundschulen in Zün-
dorf-Süd
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Es ist davon auszugehen, dass bei der Entwicklung von Zündorf-Süd von einer deut-
lich höheren Dichte an Wohnbebauung auszugehen ist als zuletzt erwartet.
Die Grundschulplanungen in Zündorf-Süd sollen dann weiter vorangetrieben werden,
wenn hinsichtlich der städtebaulichen Entwicklung des Wohnbaugebietes Zündorf
Süd eine klarere zeitliche Perspektive besteht.
Veränderungen müssen regelmäßig den Bedarfen entsprechend angepasst werden.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
164
Neue Bedarfe müssen in der Schulbauliste aktualisiert und hinterlegt werden. Die bis-
herige Planung von zwei neuen Grundschulen ist in der Schulbauliste unter den Auf-
tragsnummern 217 u. 218 mit Priorität „D“ geführt.
Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Porz
Bezogen auf die Richtfrequenz sind die Platzkapazitäten in der Sekundarstufe I und damit
auch im Folgenden in der Sekundarstufe II im Stadtbezirk Porz mit Blick auf die kleinräumige
Einwohnerprognose insgesamt mit den dargestellten Standortszenarien nicht auskömmlich.
Auch u nter rechnerischer Ausnutzung der Höchstwerte besteht kein ausreichendes Schul-
platzangebot im Stadtbezirk Porz um die Bedarfe im Betrachtungszeitraum 2023-2035 zu de-
cken. Stand 2023 verfügt der Stadtbezirk Porz über 34 Züge in der Sek I. Zur Deckung der
Schulplatzbedarfe nach Richtwert werden insgesamt 45 Züge benötigt.
Um die Schulplatzbedarfe im Stadtbezirk Porz, auch im Zusammenhang mit der Umstellung
von G8 auf G9, zu decken, wurde der Schulneubau eines 6/8 -zügigen Gymnasiums an der
Schubertstraße auf den Weg gebracht.
Trotz des vorgesehenen Neubaus des Gymnasiums an der Schubertstraße ergibt in der Ge-
samtbetrachtung der Schulplätze in Porz, dass weiterhin eine Zurechnung von Gymnasialplät-
zen (5 Züge) aus der Innenstadt erforderlich i st, um die rechnereiche Deckung des Bedarfs
nachzuweisen. Mit dem Ausbau des Gymnasiums in der Heerstr. können bis zu 3 weitere Züge
zur Bedarfsdeckung in der Sek I herangezogen werden.
Hauptschulen
Im Stadtbezirk Porz liegen zwei Hauptschulen:
Johann-Amos-Comenius Schule, Heerstraße (2-zügig)
Kopernikusschule, Bonner Straße (3-zügig)
Beide Hauptschulen verfügen insgesamt über 5 Züge und damit über 120 Schulplätze in den
Eingangsklassen nach Klassenfrequenzrichtwert. Die verfügbaren Schulplätze an den beiden
Hauptschulen in Porz machen damit 13% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiter-
führender Schulen in Porz aus.
Dem Bestand von 115 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 29 Anmeldungen gegenüber. 29 Anmeldungen entsprechen 3% aller Anmeldungen
an Eingangsklassen 2023/24 weiterführender Schulen in Porz.
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für Porz legte nahe, dass die Schulform Hauptschule
von 1% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterfüh-
rende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde.
Die Diskrepanz zwischen der realen Anmeldequote 2023/24 und den Ergebnissen der Eltern-
befragung 2022 ist an dieser Stelle eher geringfügig. Die Schulentwicklungsplanung deutet die
Ergebnisse der Elternbefragung in diesem Zusammenhang als Trendvoraussage zu einer ab-
nehmenden Nachfrage der Schulform Hauptschule, die jedoch keine unmittelbare Handlungs-
konsequenz nach sich zieht. Anhand der faktischen Schüler*innenzahlen der letzten Jahre an
den Schulen kann nachgewiesen werden, dass die Johann -Amos-Comenius Schule in der
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
165
Heer Str. und die Kopernikusschule in der Bonner Str. in Porz spätestens ab dem 7. Jahrgang
mindestens 2 bis 3-zügig belegt wird. Die Hauptschule in der Bonner Str. verfügt im Gesamten
jedoch noch über freie Kapazitäten.
Unter der Annahme, dass weiterhin 3% der 10-Jährigen in Porz auch in den kommenden Jah-
ren eine Hauptschule in Porz anwählen würden, ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den
Eingangsklassen der Hauptschulen zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
34 35 37 36 37 35 35 33 35 33 34 34
Es ist allerdings davon auszugehen, dass mit zunehmendem Ausbau von Gesamtschulplätzen
die Nachfrage nach Hauptschulplätzen abnehmen wird. Die zukünftige Entwicklung der Schü-
ler*innenzahlen an den Hauptschulen unterliegt deshalb einem beständigen Monitorin g, um
die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße einer Hauptschule nach § 82 Schulgesetz NRW
rechtzeitig antizipieren zu können und ggf. mithilfe schulorganisatorischer Maßnahmen zu in-
tervenieren, sobald es notwendig werden sollte.
Im Zusammenhang mit de r Generalsanierung Schulzentrum Heerstraße sollen zukünftig die
Johann-Amos-Comenius Schule und die ansässige Realschule an einem anderen Standort in
eine Gesamtschule aufgehen. Bis zum Neubau dieser Gesamtschule wird ein Interim für die
Real- und Hauptschule notwendig. Mit dem Neubau einer neuen Gesamtschule im Porzer Sü-
den sollen beide Schulen auslaufend schließen.
Die Kopernikusschule (HS) in Porz Eil ist weiterhin wenig nachgefragt (18 Anmeldungen). Die
Hauptschule ist stark sanierungsbedürftig und besteht überwiegend aus Containerbauten. Bei
Abriss und Neubau des Schulgebäudes sollte das Raumprogramm auf eine zukunftsfähige
weiterführende Schule (Sek I) abgestellt werden . Zudem sollte geprüft werden, ob auf dem
Grundstück Erweiterungsoptionen bestehen, um ggf. eine Umnutzung des Schulstandortes
durch eine andere Schulform zu ermöglichen. Aufgrund der Gebäudegröße wäre es auch mög-
lich am Standort eine Sekundarschule unterzubringen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
166
Realschulen
Im Stadtbezirk Porz sind drei Realschulen verortet:
Wilhelm-Busch-Realschule, RS Heerstraße (3-zügig)
Max-Planck-Realschule, RS Planckstraße (4-zügig)
Otto-Lilienthal-Schule, RS Albert-Schweitzer-Straße (4-zügig)
Die Realschulen verfügen insgesamt über 11 Züge und damit über 297 Schulplätze in den
Eingangsklassen nach Klassenfrequenzrichtwert. Die verfügbaren 297 Schulplätze entspre-
chen 31% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Porz.
Dem Bestand von 297 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 291 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 291 Anmeldungen entspre-
chen 34% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 an weiterführenden Schulen in
Porz.
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für Kalk sah voraus, dass die Schulform Realschule
von 20% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterfüh-
rende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote und
die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung liegen demnach deutlich auseinander.
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass 34% der
10-Jährigen in Porz auch in den kommenden Jahren eine Realschule in Porz anwählen wür-
den. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen
der Realschule im Stadtbezirk Porz zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
386 393 416 404 418 398 396 377 393 377 381 386
Damit ist laut Bevölkerungsprognose 2022 sogar mit Anmeldezahlen an der Realschule in
Porz zu rechnen, die die Klassenfrequenzrichtwerte in einzelnen Jahren stark übersteigen.
In der Einzelbetrachtung sind lediglich die Anmeldungen der Wilhelm -Busch-Realschule
(Heerstraße) mit 42 Anmeldungen rückläufig, während die Max-Planck-Realschule und Otto-
Lilienthal-Schule gut nachgefragt sind. Der Abriss und Neubau der Kopernikusschule, die in
nächster Nähe der Max-Planck-Realschule liegt, kann demnach auch zur Erweiterung der Re-
alschulkapazität an dem Standort genutzt werden bzw. für die Errichtung einer neuen Real-
schule.
Gesamtschulen
Im Stadtbezirk Porz ist die Lise-Meitner-Gesamtschule in der Stresemannstraße ansässig. Die
Gesamtschule verfügt über 8 Züge und damit über 216 Schulplätze in den Eingangsklassen.
Die verfügbaren 216 Schulplätze entsprechen 23% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklas-
sen weiterführender Schulen in Porz.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
167
Dem Bestand von 216 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 240 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 240 Anmeldungen entspre-
chen 28% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schulen in
Porz.
Die Elternbefragung 2022 für Porz ergab, dass die Schulform Gesamtschule von 2 2% der
Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende Schule
unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote und die antizipierte
Nachfrage laut Elternbefragung liegen demnach 6% auseinander.
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass 28% der
10-Jährigen in Porz auch in den kommenden Jahren eine Gesamtschule in Porz anwählen
würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den Eingangs-
klassen der Gesamtschule im Stadtbezirk Porz zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
318 323 342 333 345 328 326 311 324 311 314 318
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gesamt-
schule übersteigen die Kapazitäten der Lise-Meitner-Gesamtschule (216) um ca. 3-4 Züge in
den Eingangsklassen. Für den Stadtbezirk Porz sind bei dieser Annahme weitere 4 Züge der
Schulform Gesamtschule notwendig.
Die Schulverwaltung sieht zum Ausbau des Gesamtsch ulangebots im Stadtbezirk Porz den
Bau einer 5/4 -zügigen Gesamtschule im Porzer Süden vor. Die Haupt - und Realschule am
Schulstandort Heerstraße sollen zukünftig in den Neubau einer Gesamtschule aufgehen. Ak-
tuell ist die Johann-Amos-Comenius Schule (HS) 2-zügig und die Wilhelm-Busch-Realschule
3-zügig. Bei auslaufender Schließung der beiden Schulen, wird eine mindestens 5/4 -zügige
Gesamtschule benötigt, um den Bedarf an Schulplätzen in der Sek I zu kompensieren.
Zur Deckung der Bedarfe der Haupt- und Realschule im Schulzentrum Heerstr. sollte ein Such-
auftrag für den Bau einer 5/ -6 zügigen Gesamtschule im Stadtteil Zündorf (oder Umgebung)
erfolgen. Nach Umsetzung kann die Zügigkeit des Lessings-Gymnasiums erhöht werden.
Zudem ist mit der Realisierung des Wohnbaugebiets Zündorf Süd mindestens eine neue Ge-
samtschule (4/4 -zügig) geplant. Die Realisierung des Wohnbaugebietes Zündorf Süd wird
wahrscheinlich nicht vor Ende des Betrachtungszeitraums 2023 -2035 erfolgen. Die Entwick-
lung der Schulplatzbedarfe durch das Neubaugebiet sollte daher isoliert von den aktuellen
Planungen betrachtet werden. Der abschließende Bedarf an Schulplätzen im Primar- und Se-
kundarbereich ist abhängig von den zu erwarteten Wohneinheiten im Wohnbaugebiet Zündorf
Süd. Es ist davon auszugehen, dass bei der Entwicklung von Zündorf-Süd von einer deutlich
höheren Dichte an Wohnbebauung auszugehen ist als zuletzt erwartet. Für das Neubaugebiet
werden höchstwahrscheinlich zusätzliche Züge einer weiterführenden Schule benötigt. Die
Schulentwicklungsplanung muss daher frühzeitig in aktuelle Planungen einbezogen werden.
Veränderungen müssen den Bedarfen entsprechend angepasst werden.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
168
Gymnasien
Im Stadtbezirk Porz sind drei Gymnasien verortet:
Lessinggymnasium, GY Heerstraße (4-zügig),
Stadtgymnasium Porz, Humboldtstraße (4-zügig),
Maximilian-Kolbe-Gymnasium, Nachtigallenstraße (3-zügig).
Die Gymnasien verfügen insgesamt über 11 Züge in der Sekundarstufe I und damit über ins-
gesamt 319 Schulplätze in den Eingangsklassen bei Ausnutzung de r maximalen Klassenbil-
dungswerte für Gymnasien. Die insgesamt verfügbaren 319 Schulplätze entsprechen 33% al-
ler verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Porz.
Dem Bestand von 319 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 306 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 306 Anmeldungen entspre-
chen 35% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schulen in
Porz.
Die Elternbefragung 2022 für Porz ergab, dass die Schulform Gymnasium von 57% der Eltern
von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende Schule unmit-
telbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote erreicht die antizipierte
Nachfrage laut Elternbefragung demnach nicht. Das tatsächliche Anmeldeverhalten (trotz vor-
handener Schulplätze an Gymnasien) ist deutliche geringer, als aus der Elternbefragung zu
erwarten. Aufgrund der fehlenden Repräsentativität der Elternbefragung im Stadtbezirk Porz
legt die Schulentwicklungsplanung das bisherige Anmeldeverhalten zugrunde.
Für die Prognosen bis 2035 rechnet die Schulentwicklungsplanung damit, dass 35% der 10 -
Jährigen in Porz auch in den kommenden Jahren ein Gymnasium in Porz anwählen werden.
Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der
Gymnasien im Stadtbezirk Porz zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
397 404 428 416 431 410 408 388 405 389 393 398
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gymna-
sium übersteigen die Kapazitäten der in Porz ansässigen Gymnasien (306). Für den Stadtbe-
zirk Porz sind weitere 3-5 Züge der Schulform Gymnasium notwendig.
Um die Bedarfe an Gymnasialplätze in Porz, auch im Zusammenhang mit der Umstellung von
G8 auf G9, zu decken, wurde der Schulneubau eines 6/8-zügigen Gymnasiums an der Schu-
bertstraße auf den Weg gebracht.
Außerdem soll nach der geplanten Generalinstandsetzung soll das Schulzentrum Heerstraße
vollständig durch das Lessing-Gymnasium genutzt werden. Aktuell ist das Gymnasium 4/6-
zügig und soll 7/10-zügig erweitert werden. Bei Abriss und Neubau des Schulzentrum Heer-
straße muss eine erneute Schulentwicklungsplanerische Einschätzung erfolgen, da bei Neu-
bau des Gebäudes die Zügigkeit des Gymnasiums kleiner ausfallen und nicht eine 6/8-Zü-
gigkeit übersteigen sollte. In der Gesamtbetrachtung lassen sich die Bedarfe an Sek I Zügen
im Stadtbezirk Porz weiter um drei reduzieren.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
169
Für die Betrachtung der notwendigen Gymnasialzüge im Stadtbezirk Porz ist die Schulplatzsi-
tuation nach Umsetzung der Schulmaßnahmen somit auskömmlich.
7-GY-2
ehemals
M85
Erweiterung des Lessing -Gymnasi-
ums von 4/6 -Züge auf 7/10 -Züge
(Schulzentrum Heerstr.) nachdem der
Start der neuen Gesamtschule in Zün-
dorf-Süd als Nachfolgesystem von
Haupt- und Realschule schulrechtlich
erfolgt ist.
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Nach der geplanten Generalinstandsetzung soll das Schulzentrum Heerstraße voll-
ständig durch das Lessing -Gymnasium genutzt werden. Aktuell ist das Gymnasium
4/6-zügig und soll 7/10-zügig erweitert werden.
Bei Abriss und Neubau des Schulzentrums Heerstr. muss der Neubau des Gymnasi-
ums in der Zügigkeit (6/8-zügig) reduziert werden und eine aktualisierte schulentwick-
lungsplanerische Einschätzung erfolgen.
Die ansässige Haupt- und Realschule sollen zukünftig in den Neubau einer Gesamt-
schule aufgehen. Nach Start einer neuen Gesamtschule in Zündorf bzw. im Porzer
Süden (s. 7 -GE-2) erfolgt die auslaufende Schließung der Haupt - und Realschule.
Zeitgleich erfolgt die aufbauende Zügigkeitserweiterung des Lessing-Gymnasium auf
7 Züge in der Sek I und 10 Züge in der Sek II bzw. 6/8-zügig.
Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 73 (Pri-
orität „0“) geführt und ist im GU/TU-Paket verankert.
7-GE-1
ehemals
M86
Zügigkeitserweiterung der Lise-Meit-
ner Gesamtschule
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die schulrechtliche Erweiterung der Lise-Meitner-Gesamtschule um zwei Züge in der
Sekundarstufe I und einen Zug in der Sekundarstufe II wurde am 14.10.2021 im Rat
der Stadt Köln beschlossen. Zur Aufnahme von den zusätzlichen Zügen, wurde eine
7-GY-1
ehemals
M84e
Errichtung eines neuen Gymnasiums
mit 6 Zügen in der Sekundarstufe I und
8 Zügen in der Sekundarstufe II auf der
Fläche Schubertstraß e / Im Falken-
horst in Urbach
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Maßnahme steht im Zusammenhang mit der notwendigen Kapazitätserweiterung
durch die Umstellung von G8 auf G9
Bau eines Gebäudes für 6/8 -zügiges Gymnasiums auf der Fläche Schubertstraße /
Im Falkenhorst in Porz Urbach
Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 118 (Pri-
orität „A“) geführt.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
170
Campuslösung mit dem benachbarten Grundstück in der Stresemannstraße 15 (ehe-
maliger Standort der Finkenbergschule) beschlossen.
Ab dem Schuljahr 2022/23 ist die Lise -Meitner-Gesamtschule 8-zügig in der Sekun-
darstufe I und 5-zügig in der Sekundarstufe II.
7-GE-2
ehemals
M84
Neu: Suchauftrag für eine 5/4 -zügige
Gesamtschule in Zündorf und Umge-
bung, bei auslaufender Schließung der
Johann-Amos-Comenius-Schule,
Hauptschule (Heerstraße) und der Wil-
helm-Busch-Realschule (Heerstraße)
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Für die auslaufende Schließung der Haupt- und Realschule am Schulstandort Heer-
str., wird ei ne mindestens 5/4 -zügige Gesamtschule benötigt, um den Bestand an
Schulplätzen in der Sek I zu kompensieren. Für einen geeigneten Standort muss ein
Suchauftrag im Bereich Zündorf und Umgebung erfolgen.
Die Maßnahme zum Bau eines neuen Gesamtschulgebäude muss in die Schulbau-
maßnahmenliste aufgenommen werden.
7-GE-3
Neu: Erhöhter Bedarf an Zügen für
weiterführende Schulen im Neubauge-
biet Zündorf-Süd
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Der Bedarf an Schulplätzen im Primar- und Sekundarbereich ist abhängig von den zu
erwarteten Wohneinheiten im Wohnbaugebiet Zündorf Süd. Es ist davon auszugehen,
dass bei der Entwicklung von Zündorf -Süd von einer deutlich höheren Dichte an
Wohnbebauung auszugehen ist, als zuletzt erwartet. Die Planung für weiterführende
Schulen in Zündorf -Süd sollen erst dann weiter vorangetrieben werden, wenn hin-
sichtlich der städtebaulichen Entwicklung des Wohnbaugebiet es Zündorf Süd eine
klarere zeitliche Perspektive besteht. (vgl. auch 7-GS-10)
Veränderungen müssen regelmäßig den Bedarfen entsprechend angepasst werden.
Die Maßnahme zum Bau eines Gesamtschulgebäudes in Zündorf -Süd wird in der
Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 130 (Priorität „D“) geführt.
7-GE-4
Planungsoption zur auslaufende
Schließung der Max -Planck-Real-
schule und Kopernikus -Schule (HS)
für eine Nachnutzung der Schulstand-
orte durch eine Gesamtschule
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Max-Planck-Realschule und Kopernikus-Schule (Hauptschule) weisen nach wie
vor stabile Schülerzahlen auf. Schulentwicklungsplanerisch ist die Verwaltung aber
gleichwohl angehalten, die Schülerzahlentwicklung der einzelnen Schulen zu be-
obachten. Sofern Schulen unter die Mindestgröße fallen, besteht gesetzlich vorgege-
bener Handlungsbedarf.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
171
Der Standort Planckstraße (RS) sowie der Standort Bonner Str. (HS) könnten zukünf-
tig grundsätzlich auch als Teilstandort einer benachbarten weit erführenden Schule
(Sekundarstufe I und II), bevorzugt einer Gesamtschule, genutzt werden.
Die Max-Planck-Realschule ist aktuell 4-zügig, die Kopernikus Schule 3-zügig festge-
legt.
7-RS-1
Auslaufender Schließung der Wilhelm-
Busch-Realschule (Heerstraße) mit
Start einer n euen Gesamtschule in
Zündorf
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Mit Start einer neuen Gesamtschule in Zündorf oder Umgebung beginnt die auslau-
fende Schließung der Wilhelm-Busch-Realschule.
Siehe auch 7-GY-2 und 7-GE-2
7-HS-1
Auslaufender Schließung der der Jo-
hann-Amos-Comenius-Schule, Haupt-
schule (Heerstraße) mit Start einer
neuen Gesamtschule in Zündorf Süd
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Mit Start einer neuen Gesamtschule in Zündorf oder Umgebung beginnt die auslau-
fende Schließung der Johann-Amos-Comenius-Schule.
Siehe auch 7-GY-2 und 7-GE-2
7-HS-2
Planungsoption: (auslaufende)
Schließung der Kopernikusschule,
Hauptschule Bonner Str. in Porz Eil/
Umnutzung des Schulstandort durch
eine weiterführende Schule (ggf. Se-
kundarschule)
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Kopernikusschule (HS) in Porz -Eil verfügt über eine Kapazität von 3 Zügen mit
insgesamt 72 Schulplätzen. Im Anmeldeverfahren 2023/24 kam es zuletzt zu 18 An-
meldungen nach Beendigung des Anmeldeverfahrens.
Trotz der geringen Anmeldezahlen hat die Koper nikusschule nach wie vor stabile
Schülerzahlen. Schulentwicklungsplanerisch ist die Verwaltung aber nach wie vor an-
gehalten, die Schülerzahlentwicklung der einzelnen Schulen zu beobachten. Sofern
Schulen unter die Mindestgröße fallen, besteht gesetzlich vorgegebener Handlungs-
bedarf.
Der Standort Bonner Straße könnte zukünftig grundsätzlich auch als Teilstandort ei-
ner benachbarten weiterführenden Schule (Sekundarstufe I und II) genutzt werden
oder gemeinsam mit einem weiteren Schulstandort durch eine neue w eiterführende
Schule mit Sekundarstufe I und II genutzt werden. (s.a. 7-GE-4)
Das Gebäude der Kopernikus Hauptschule ist stark sanierungsbedürftig und umfasst
aktuell einige Containerbauten. Bei Abriss und Neubau des Schulgebäudes sollte das
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
172
Raumprogramm auf eine zukunftsfähige weiterführende Schule (Sek I) abgestellt wer-
den. Aufgrund der (vorgesehenen) Gebäudegröße wäre es auch möglich, am Stand-
ort eine Sekundarschule unterzubringen. Auf dem Grundstück Bonner Straße soll ein
Gebäude für eine neue zweizügige Grundschule entstehen (7- GS-3).
Die Maßnahme für die Kopernikusschule wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter
Auftragsnummer 106 (Priorität „A“) geführt und hängt mit dem Neubau einer 2 -zügi-
gen Grundschule auf dem Grundstück Bonner Str. zusammen.
7-FS-1
ehemals
M77a
Erweiterung der Förderschule Geistige
Entwicklung Auf dem Sandberg in Poll
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die bauliche Erweiterung der Förderschule Geistige Entwicklung Auf dem Sandberg
zur Verbesserung der Schulraumsituation ist im III. Quartal 2022 fertiggestellt worden.
7-FS-2
Neu: Verselbstständigung des Teil-
standortes der Förderschule Thymian-
weg in der Berliner Str. 36
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Beim Teilstandort der Förderschule Thymianweg in der Berliner Str. (Köln -West-
hoven) erfolgte ein Antrag der Schulleitung zur Verselbstständigung aufgrund positi-
ver Schülerzahlenentwicklung;
Die s chulrechtliche Änderung der Schule Thymianweg (FSL) in Köln -Höhenhaus
durch Schließung des Teilstandortes Berliner Str. 36, 51149 Köln bei gleichzeitiger
Errichtung einer neuen Förderschule Lernen am Standort Berliner Straße in Köln -
Westhoven zum Schuljahr 2023/24 ist erfolgt.
Der Abriss und Neubau des Gebäudes für die Förderschule Lernen Berliner Str. 36
(2. GU/TU-Paket) ist gemeinsam mit der Baumaßnahme für die neue Grundschule (7-
GS-2) geplant.
Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 478 (Pri-
orität „0“) geführt.
7-FS-3
Neu: Neubau eines Schulgebäudes
für die Pestalozzischule Förder-
schwerpunkt Geistige Entwicklung auf
einem städtischen Grundstück am Ur-
bacher Weg
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Pestalozzischule auf der Sportplatzstraße mit dem Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung benötigt einen Neubau, der sich aufgrund angepasster Bedarfe nicht
mehr auf dem Schulgrundstück realisieren lässt.
Aufgrund dessen, soll der Neubau der Förderschule auf einem teilweise städtischen
Grundstück am Urbacher Weg in Porz erfolgen. Mit der Fertigstellung und Umzug der
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
173
Förderschule soll ein Abriss und Neubau des Schulgebäudes an der Sportplatzstraße
für eine 2-zügige Grundschule erfolgen (vgl. 7-GS-7)
Die Maßnahme muss in die Schulbaumaßnahmenliste mit einer h ohen Priorität auf-
genommen werden.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
174
8.8. Stadtbezirk 8/ Kalk
Grundschulen
Humboldt/Gremberg:
Im Rahmen der Bandbreite könnten alle gemäß aktueller Einwohnerprognose 2022 erwarteten
Einschulungen wohnortnah in Humboldt / Gremberg aufgenommen werden.
Kalk:
Im Stadtteil Kalk besteht lt. neuer Einwohnerprognose 2022 weiterhin ein zusätzlicher Bedarf
an Grundschulplätzen. Mit der Fertigstellung des Schulgebäudes in der Thessaloniki -Allee/
Vietorstr. 89 und dem damit einhergehenden Umzug der KGS Kapitelstr. kan n die Zügigkeit
der GGS Kapitelstraße nach Bedarf erweitert werden.
Die neue Grundschule des Erzbistums in Kalk ist im Schuljahr 2020/21 gestartet und führte
zusätzlich zu einer Entspannung der Schulplatzsituation im Stadtteil Kalk.
Des Weiteren ist der B au eines 3-zügigen Grundschulgebäudes in der Albermannstraße mit
Fertigstellung im Jahr 2027 vorgesehen. Für die zukünftige Bedarfsdeckung an Schulplätzen
in Kalk wäre auch der Bau einer 2-zügigen Grundschule an der Albermannstraße ausreichend.
Diese Maßnahme ist im 1. GU-/TU-Schulbaumaßnahmenpaket von 2019 verankert.
Planungsregion Vingst / Höhenberg:
Unter Berücksichtigung der aktuellen Einwohnerprognose 2022 ist die Schulplatzsituation be-
reits ohne Zusetzung von Schulplätzen in den Stadtteilen Vingst und Höhenberg auskömmlich.
Im Jahr 2027 soll der derzeitigen Teilstandortes der GGS Ferdinandstraße (Montessori-Grund-
schule) in Höhenberg, um einen Zug erweitert werden, um eine Verselbstständigung zu er-
möglichen. Rechnerisch können alle erwarteten Kinder in Klassen untergebracht werden, die
maximal 25 Kinder umfassen.
Ostheim:
Der erwartete Bedarf an Grundschulplätzen für den Stadtteil Ostheim ist nur durch die zeitnahe
Realisierung der Erweiterung Standort Zehnthofstraße von aktuell 4,5 auf 6 Züge und durch
einen neuen Grundschulstandort mit 3 Zügen zu decken.
Im Schuljahr 2025/26 soll der Erweiterungsb au für die Zehnthofstraße fertiggestellt werden.
Die Zügigkeitserweiterung erfolgt entsprechend im Schuljahr 2025/26.
Laut Einwohnerprognose 2022 ist für die zukünftige Bedarfsdeckung für den Stadtteil Ostheim
der Bau einer 2-zügigen Grundschule in Ostheim ausreichend. Die Umsetzung eines neuen 2
-zügigen Grundschulstandortes im Stadtteil Ostheim ist noch nicht terminiert aber weiterhin
dringend erforderlich. Aktuell fehlt es an einem geeigneten Standort für eine 2-zügige Grund-
schule in Ostheim.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
175
Planungsregion Merheim, Brück, Neubrück:
Die Kapazität der KGS Fußfallstraße wurde temporär zum Schuljahr 2018/19 um einen Zug
erhöht, um den Anstieg der Schülerzahlen in Merheim zu kompensieren. Mittel- und langfristig
kann der erwartete Bedarf unter Einbeziehung eines neuen Grundschulstandortes in der Ost-
merheimer Straße (Klinikgelände) mit bis 2 Zügen weiter gedeckt werden. Insbesondere um
die Schulplatzbedarfe im Stadtteil Neubrück zu decken. Mit der Fertigstellung des Schulge-
bäudes soll die Zügigkeit der Fußfallstraße wieder auf 4 Züge reduziert werden. Die Fertigstel-
lung ist noch nicht terminiert.
Rath/Heumar:
Die Schulplatzsituation im Stadtteil Rath/Heumar ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt auskömm-
lich. Durch die Erweiterung der KGS Vollberger Weg von 2,5 auf 3 Züge wird eine ausreichend
große Kapazität erreicht, um sicherzustellen, dass für die erwarteten Schulneulinge aus dem
Stadtteil Rath/Heumar in jedem Jahr ausreichend viele wohnortnahe Schulplätze verfügbar
sind. Ein Ausgleich mit benachbarten Stadtteilen wäre aufgrund der isolierten Lage von Rath
/ Heumar schwierig darzustellen.
8-GS-1
ehemals
M89
Neues Grundschulgebäude Thessalo-
nikiallee (jetzt Vietorstr.) in Kalk – Um-
zug der KGS Kapitelstraße dorthin
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Mit dem neuen Schuljahr 2023/24 ist die KGS Kapitelstr. in der Vietorstr. 89 (ehemals
Thessaloniki Allee) in Köln Kalk umgezogen. Sie verbleibt 3-zügig
Die Maßnahme wurde in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 53 ge-
führt und ist abgeschlossen (Priorität „X“).
8-GS-2
ehemals
M89
Keine Zügigkeitserweiterung GGS Ka-
pitelstraße (Grüneber-Schule) auf 4
Züge nach Umzug der KGS an den
Standort Vietorstraße (Thessalonikial-
lee)
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Bis zur Fertigstellung und Errichtung des neuen 3 -zügigen Grundschulgebäudes in
der Albermannstr., sollen die Räumlichkeiten der Grüneberg-Schule für potenziell er-
forderliche Mehrklassenbildungen genutzt werden. Mit der Errichtung des Standortes
Albermannstraße ist das Planungsgebiet Kalk auskömmlich. Eine schulrechtliche Er-
weiterung der Grüneberg-Schule ist daher nicht mehr vorgesehen.
Die General- oder Teilsanierung des Schulgebäudes in der Kapitelstraße 24-26 wird
in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 77 (Priorität GI 1) geführt.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
176
8-GS-3
ehemals
M90
Neue 2 (bis 3) -zügige Grundschule Al-
bermannstraße in Kalk
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Bau eines Grundschulgebäudes auf dem Schulgrundstück Albermannstraße/Falken-
steinstraße (2. GU/TU-Paket), in dem eine bis zu 3-zügige Grundschule untergebracht
werden kann. Aus Bedarfslage ist eine 2-zügie Grundschule an dem Standort ausrei-
chend. Mit der schulrechtlichen Errichtung erfolgt die Festlegung über die Zügigkeit
der Schule.
Das Projekt wird bisher in der Schulbaumaßnahmenliste unter den Auftragsnummern
91 und 61 (Priorität „0“) mit voraussichtlicher Inbetriebnahme 2027 geführt.
8-GS-4
ehemals
M93
Zügigkeitserweiterung der James -
Krüss-Schule, GGS Zehnthofstraße
und der KGS Zehnthofstraße in
Ostheim auf jeweils drei Züge
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Mit Beschlussvorlage 3278/2021 zur „Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten
für Schulen zum Erhalt bestehender und zur Schaffung dringend notwendiger zusätz-
licher Schulplätze“ wurde der an den beiden Grundschulen festgestellte Bedarf von
16 Klassen und einer Mensa für 770 Essensteilnehmer*innen in Fertigbauweise durch
die Errichtung von Modulbauten beschlossen. Hierdurch ermöglicht sich eine schul-
rechtliche Erweiterung von insgesamt 4,5 auf 6 Züge an den beiden Grundschulen.
Die schulrechtliche Zügigkeitsänderung soll zum Schuljahr 2025/26 erfolgen.
8-GS-5
ehemals
M92a
Neue 2 –zügige (statt 3 -zügige)
Grundschule in Ostheim
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Bau eines 2 -zügigen Grundschulgebäudes im Stadtteil Ostheim. Eine geeignete
Standortsuche war bisher nicht erfolgreich.
Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftragsnummer 143
(Priorität „B“) geführt. Die Anpassung der Zügigkeit muss übertragen werden.
8-GS-6
ehemals
M92
Neue Grundschule Schulstraße/ Nürn-
berger Straße in Höhenberg (Ver-
selbstständigung der Nebenstelle der
Montessori-Grundschule GGS Ferdi-
nandstraße in Mülheim)
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Der Teilstandort der Montessori -Grundschule am Standort Schulstraße/ Nürnberger
Straße in Höhenberg soll baulich auf 2 Züge erweitert werden und im Zuge dessen zu
einem eigenständigen Schulstandort verselbstständigt werden.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
177
Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 113 (Pri-
orität „0“) geführt.
8-GS-7
ehemals
M96
Zügigkeitserweiterung der KGS Vol-
berger Weg in Rath/Heumar auf drei
Züge
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Baumaßnahme als Voraussetzung der Zügigkeitserweiterung der KGS Vollberger
Weg in Rath/Heumar steht noch aus.
Sie wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 216 ( Priorität „D“)
geführt.
8-GS-8
Neu: Schulstandort Heßhofstraße in
Köln Vingst. Erweiterung der Heinzel-
männchen Schule (GGS) um 0,5 Züge
bei gleichzeitiger Reduktion der KGS
Heßhofstraße um 0,5 Züge
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Um die Zügigkeit der beiden Grundschule auf jeweils 2 Züge festzulegen und die
„Halbzügigkeit“ beider Schulen aufzuheben soll eine Ratsvorlage vorbereitet werden.
Die Erweiterung des der Heinzelmännchen Schule (GGS) um 0,5 Züge bei gleichzei-
tiger Reduktion der KGS Heßhofst raße um 0,5 Züge soll zum Schuljahr 2025/26 er-
folgen.
8-GS-9
ehemals
M95
Neue 2 -zügige Grundschule in Mer-
heim
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Neubau für eine 2 -zügigen Grundschule auf der Ostmerheimer Straße in Merheim.
Der Ankauf des erforderlichen Schulgrundstückes wird derzeit mit den Kliniken der
Stadt Köln verhandelt.
Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftragsnummer 213
(Priorität „A“) geführt.
8-GS-10
ehemals
M94
Maßnahmen zur Sicherung eines be-
darfsgerechten Grundschulangebotes
in den Stadtteilen Merheim, Brück und
Neubrück
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Der Rat hat am 22.09.2016 die befristete Erweiterung der Zügigkeit der KGS Fußfall-
straße von 4 Zügen auf 5 Züge zum Schuljahr 2018/19 beschlossen. Die Erweiterung
gilt zunächst bis zur Fertigstellung einer neuen Grundschule in Merheim (siehe 8-GS-
7).
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
178
Für den Standort Diesterwegstraße sind räumliche Verbesserungen durch das Paket
zur „Beschaffung und Aufstellung von Containereinheiten zur kurzfristigen Schaffung
dringend notwendiger, zusätzlicher Schülerplätze“ (Vorlage 3518/2017) bis II -2024
vorgesehen.
Der Modulbau am Schulstandort Andreas-Hermes-Straße wird zum dritten Quartal
2023 fertiggestellt. Dieser wird als temporäre Maßnahme zur Abwendung des Schul-
notstandes im Planungsgebiet aufgestellt und verbessert die Raumsituation der KGS
Andreas-Hermes-Straße
Die städtische Fläche „Gräfenhof“ grenzt an das Schulgrundstück Olpener Str. und
könnte dort bei Bedarf für eine bauliche Erweiterung genutzt werden. Aktuell ist die
Fläche im Flächennutzungsplan noch als Fläche für den Gemeinbedarf mit dem Sig-
net „Kindereinrichtung“ ausgewiesen.
Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Kalk
Mit Blick auf die Einwohnerprognose 2022 übersteigen die Schulplatzbedarfe in den nächsten
Jahren den Bestand im Stadtbezirk Kalk im Sekundarschulbereich. Mit den geplanten Stand-
ortszenarien wird der Stadtbezirk mittel- und langfristig auskömmlich sein. Auch die neue Ge-
samtschule des Erzbistums zahlt ab 2025/26 auf die Schulplatzkapazitäten ein.
Hauptschulen
Im Stadtbezirk Kalk liegen zwei Hauptschulen:
Adolph-Kolping-Schule (HS), Falckensteinstraße (2,5-zügig)
Kurt-Tucholsky-Schule, Helene-Weber-Platz (3-zügig)
Beide Hauptschulen verfügen insgesamt über 5,5 Züge und damit über 120 Schulplätze in den
Eingangsklassen nach Klassenfrequenzrichtwert. Die verfügbaren Schulplätze an den beiden
Hauptschulen in Kalk machen damit 17% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiter-
führender Schulen in Kalk aus.
Dem Bestand von 120 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 48 Anmeldungen gegenüber. 48 Anmeldungen entsprechen 6% aller Anmeldungen
an Eingangsklassen 2023/24 weiterführender Schulen in Kalk.
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für Kalk legte nahe, dass die Schulform Hauptschule
von 4% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen d er Übergang an eine weiterfüh-
rende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde.
Die Diskrepanz zwischen der realen Anmeldequote 2023/24 und den Ergebnissen der Eltern-
befragung 2022 ist an dieser Stelle eher geringfügig. Die Schulentwicklungsplanung deutet die
Ergebnisse der Elternbefragung in diesem Zusammenhang als Trendvoraussage zu einer ab-
nehmenden Nachfrage der Schulform Hauptschule, die jedoch keine unmittelbare Handlungs-
konsequenz nach sich zieht. Anhand der faktischen Schüler*innenzahlen der letzten Jahre an
den Schulen kann nachgewiesen werden, dass die Adolph-Kolping-Schule in der Falcken-
steinstr. und die Kurt-Tucholsky-Schule am Helene-Weber-Platz spätestens ab dem 7. Jahr-
gang mindestens 2 bis 3-zügig belegt werden.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
179
Unter der Annahme, dass weiterhin 6% der 10-Jährigen in Kalk auch in den kommenden Jah-
ren eine Hauptschule in Kalk anwählen würden, ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den
Eingangsklassen der Hauptschulen zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
72 77 74 77 76 72 70 70 68 68 68 68
Es ist allerdings davon auszugehen, dass mit zunehmendem Ausbau von Gesamtschulplätzen
die Nachfrage nach Hauptschulplätzen abnehmen wird. Die zukünftige Entwicklung der Schü-
ler*innenzahlen an den Hauptschulen unterliegt deshalb einem beständigen Monitorin g, um
die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße einer Hauptschule nach § 82 Schulgesetz NRW
rechtzeitig antizipieren zu können und ggf. mithilfe schulorganisatorischer Maßnahmen zu in-
tervenieren, sobald es notwendig werden sollte.
Aus ökonomischer Sicht sollte bei Bedarf an zusätzlichen Gesamtschulplätzen im Stadtbezirk
Kalk die Umwidmung von Schulstandorten (insbesondere Hauptschule) bevorzugt werden.
Zuletzt wurde 2022 eine entsprechende Beschlussvorlage (2228/2022) im Ausschuss für
Schule und Weiterbildung/Rat aufgrund der stabilen Schülerzahlen der Hauptschulen in Kalk
abgelehnt.
In dem Fall, dass sich die Anmeldungen an der Kurt -Tucholsky-Schule in Neubrück nach Er-
öffnung der neuen Gesamtschule im Bildungscampus Kalk (und einer der neuen Gesamtschu-
len in Kalk) zunehmend weiter verringern, wird die Planung zur Nachnutzung durch eine Ge-
samtschule wiederaufgenommen. Insbesondere durch die Verortung im Stadtteil Neubrück
würde sich das wohnortnahe Gesamtschulangebot im Osten des Stadtbezirks verbessern.
Für die Realisierung einer 4/3 -zügigen Gesamtschule am Standort Helene -Weber-Platz wird
ein Erweiterungsbau notwendig. Es fehlen ca. 1.600 m³ Hauptnutzfläche für die Sek I. Dies ist
etwas weniger als die Hälfte der insgesamt für Sek I und II hinzuzusetzenden Fläche, von ca.
3.300 m² Hauptnutzfläche (Sport nicht mitgerechnet).
Das zukünftige 3-zügige Hauptschulangebot an der Falckensteinstraße sollte aufgrund der
zentralen Lage zunächst erhalten bleiben. Auch, da eine 3-zügige Hauptschule mit 72 Plätzen
in d en Eingangsklassen die zukünftigen Bedarfe von Hauptschulplätzen sichern könnte.
Gleichwohl ist die Verwaltung angehalten, die Schülerzahlentwicklung der einzelnen Schulen
zu beobachten. Sofern Schulen unter die Mindestgröße fallen, besteht gesetzlich vorgegebe-
ner Handlungsbedarf.
Realschulen
Im Stadtbezirk Kalk sind zwei Realschulen verortet:
Albert-Schweitzer-Realschule, Hardtgenbuscher Kirchweg
Käthe-Kollwitz-Realschule, Petersenstraße
Die Realschulen verfügen insgesamt über 7 Züge und damit über 189 Schulplätze in den Ein-
gangsklassen nach Klassenfrequenzrichtwert. Die verfügbaren 189 Schulplätze entsprechen
26% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Kalk.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
180
Dem Bestand von 189 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 217 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 217 Anmeldungen entspre-
chen 28% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 an weiterführenden Schulen in
Kalk.
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für Kalk sah voraus, dass die Schulform Realschule
von 11% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterfüh-
rende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote und
die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung liegen demnach deutlich auseinander.
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass entspre-
chend den Anmeldeverhalten 28% der 10 -Jährigen in Kalk auch in den kommenden Jahren
eine Realschule in Kalk anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schü-
ler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Realschule im Stadtbezirk Kalk zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
335 359 344 357 353 338 328 328 319 316 318 318
Damit ist laut Bevölkerungsprognose 2022 sogar mit Anmeldezahlen an der Realschule in Kalk
zu rechnen, die die Klassenfrequenzrichtwerte in den nächsten Jahren stark übersteigen.
Aufgrund der geplanten Neubauten von Gesamtschulen und den Ergebnissen der a ktuellen
Elternbefragung, zieht die Verwaltung zunächst keine Schlüsse für den Bau neuer Realschu-
len. Es musst zunächst abgewartet werden, wie sich das Anmeldeverhalten in Kalk ändert,
wenn ausreichen Gesamtschulen im Stadtbezirk verortet sind.
Gesamtschulen
Im Stadtbezirk Kalk ist die Katharina -Henoth-Gesamtschule in der Adalbertstraße ansässig.
Die Gesamtschule verfügt über 6 Züge und damit über 162 Schulplätze in den Eingangsklas-
sen. Die verfügbaren 162 Schulplätze entsprechen 23% aller verfügbaren Plätze in Eingangs-
klassen weiterführender Schulen in Kalk.
Dem Bestand von162 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 241 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 241 Anmeldungen entspre-
chen 32% aller Anmeldungen in Einga ngsklassen 2023/24 der weiterführenden Schulen in
Kalk.
Die Elternbefragung 2022 für Kalk ergab, dass die Schulform Gesamtschule von 34% der El-
tern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende Schule
unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote und die antizipierte
Nachfrage laut Elternbefragung liegen demnach nah beieinander.
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass 32% der
10-Jährigen in Kalk auch in den kommend en Jahren eine Gesamtschule in Kalk anwählen
würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den Eingangs-
klassen der Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk zu rechnen:
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
181
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
383 410 394 408 403 387 375 375 364 362 364 383
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gesamt-
schule übersteigen die Kapazitäten der Katharina -Henoth-Gesamtschule (162) um ca. 7 -9
Züge in den Eingangsklassen. Für den Stadtbezirk Kalk sind bei dieser Annahme weitere 8
Züge der Schulform Gesamtschule notwendig. Zusätzliche müssen die zukünftigen Bedarfe
die bisher durch die Nachfrage an Realschulen entstanden sind, durch Gesamtschulzüge kom-
pensiert werden.
Für den Stadtbezirk Kalk ist der Bau von zwei Gesamtschulen in Planung. Dabei handelt es
sich um den Neubau von zwei 4/3-zügigen Gesamtschulen im Stadtteil Kalk. Der Stadtbezirk
Kalk verfügt, neben anderen Schulformen, aktuell nur über eine 6/5-zügige Gesamtschule im
Stadtteil Kalk. Mit dem zusätzlichen Bau der zwei Gesamtschulen im Stadtteil Kalk soll die
hohe Nachfrage an Gesamtschulplätzen im Stadtgebiet weiter gedeckt werden. Die erste Ge-
samtschule soll voraussichtlich im Schuljahr 2025/26 an den Start gehen. Für die zweite Ge-
samtschule in Kalk soll die Inbetriebnahme im Jahr 2028 erfolgen. Schulstart wäre demnach
das Schuljahr 2028/29 oder 2029/30. Mit Start der neuen Weiterführenden Schulen im Stadt-
bezirk Porz soll die Zügigkeit der Käthe-Kollwitz-Realschule wieder zurückgenommen werden,
um das Sporthallenangebots des Standorts zu verbessern.
Neben den beiden zusätzlichen städtischen Gesamtschulen geht die 4/4 -zügige Gesamt-
schule Bildungscampus Kalk des Erzbistums Köln im Schuljahr 2024/25 an den Start.
Mit dem Start der zusätzlichen Gesamtschulen im Stadtbezirk Kalk ist der Bedarf an zusätzli-
chen Schulplätzen in der Sekundarstufe I gedeckt. Daher entfällt die Maßnahme zum Bau
einer neuen Gesamtschule mit 6 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundar-
stufe II auf dem Grundstück Frankfurter Straße / Fuldaer Straße in Höhenberg nach Umzug
des städtischen Bauhofes.
Gymnasien
Im Stadtbezirk Kalk sind zwei Gymnasien verortet:
Heinrich-Heine-Gymnasium, Hardtgenbuscher Kirchweg (4-zügig)
Kaiserin-Theophanu-Schule, Kantstraße (4-zügig)
Die Gymnasien verfügen insgesamt über 8 Züge in der Sekundarstufe I und damit über insge-
samt 240 Schulplätze in den Eingangsklassen bei Ausnutzung der maximalen Klassenbil-
dungswerte für Gymnasien. Die insgesamt verfügbaren 240 Schulplätze entsprechen 34% al-
ler verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Kalk.
Dem Bestand von 240 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 256 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 256 Anmel dungen entspre-
chen 34% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schulen in
Kalk.
Die Elternbefragung 2022 für Kalk ergab, dass die Schulform Gymnasium von 51% der Eltern
von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende Schule unmit-
telbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote erreicht die antizipierte
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
182
Nachfrage laut Elternbefragung demnach nicht. Das tatsächliche Anmeldeverhalten ist deutli-
che geringer, als aus der Elternbefragung zu erwarten. Aufgrund der fehlenden Repräsentati-
vität der Elternbefragung im Stadtbezirk Kalk legt die Schulentwicklungsplanung das bisherige
Anmeldeverhalten zugrunde.
Für die Prognosen bis 2035 rechnet die Schulentwicklungsplanung damit, dass 34% der 10-
Jährigen in Kalk auch in den kommenden Jahren ein Gymnasium in Kalk anwählen werden.
Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der
Gymnasien im Stadtbezirk Kalk zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
407 436 418 434 428 411 398 399 387 384 387 386
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gymna-
sium übersteigen die Kapazitäten der in Porz ansässigen Gymnasien (240). Für den Stadtbe-
zirk Porz sind weitere 5-7 Züge der Schulform Gymnasium notwendig.
Um die Bedarfe an Gymnasialplätze in Kalk, auch im Zusammenhang mit der Umstellung von
G8 auf G9, zu decken, wurde der Schulneubau eines 4/6-zügigen Gymnasiums in Humboldt-
Gremberg auf den Weg gebra cht. Die Maßnahme soll mitunter die fehlenden Schulplätze
durch die Umstellung kompensieren. Es handelt sich bei dem Gymnasium um eine Schule des
gemeinsamen Lernens mit jeweils 24 Schüler*innen pro Klasse.
Da nach Umsetzung aller geplanten Schulbauten, die Schulplatzbedarfe im Sekundarbereich
für den Stadtbezirk Kalk gedeckt sind, wird aktuell von dem Bau eines weiteren Gymnasiums
abgesehen. Zumal Schüler*innen aus Kalk ebenso Problemlos den neuen Schulstandort des
Gymnasiums Brügelmannstr. in Deutz ansteuern können.
8-GY-1
ehemals
M103a
Errichtung eines neuen Gymnasiums
mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und
6 Zügen in der Sekundarstufe II auf
Poll-Vingster-Str. in Humboldt -Grem-
berg
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Maßnahme steht im Zusammenhang mit der notwendigen Kapazitätserweiterung
durch die Umstellung von G8 auf G9
Bau eines 4/6-zügigen Gymnasiums auf der Poll-Vingster-Str. in Humboldt-Gremberg
Das Gymnasium ist als Schule im Gemeinsamen Lernen vorgesehen.
Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 117 (Pri-
orität „0“) geführt.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
183
8-GE-1
ehemals
M98/
M104
Neu: Zwei neue Gesamtschulen in
Kalk
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Verwaltung plant die Errichtung von zwei 4/3-zügigen Gesamtschulen im Stadtteil
Kalk. Um geeignete Standorte zu finden wurden Investorenverfahren initiiert
Die beiden Schulen ersetzen die bisherigen Planungen für die Standorte Walter-Pauli-
Ring und Frankfurter Straße / Fuldaer Straße, da ihre Realisierung deutlich schneller
erfolgen kann, als an den bisher vorgesehenen Standorten.
Die erforderlichen Baumaßnahmen finden sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter
Auftragsnummer 107 und 434 (Priorität „0“).
8-GE-2 Neu: Prüfung des Herkenrathwegs als
zukünftigen Gesamtschulstandort
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat die Verwaltung in seiner Sondersitzung am
24.10.2022 mit folgender Prüfung beauftragt:
„… inwiefern die Errichtung einer neuen Gesamtschule auf dem freien Gelände am Her-
kenrathweg möglich und sinnvoll ist.“
Mit dem Neubau zwei neuer Gesamtschulen im Stadtteil Kalk, sind Schulplatzbedarfe
in der Sekundarstufe I im Stadtbezirk Kalk auskömmlich. E in zusätzlicher Bau einer
Gesamtschule hätte zur Folge, dass die verbliebenen Hauptschulen im Stadtbezirks
mittel- und langfristig unter die Mindestgröße fallen und schließen müssen. Aus öko-
nomischer Sicht sollte bei Bedarf an zusätzlichen Gesamtschulplätz en die Umwid-
mung von Schulstandorten (insbesondere Hauptschule) bevorzugt werden.
Aufgrund der fehlenden Bedarfslage ist die Planung für eine zusätzlichen Gesamt-
schule auf dem Grundstück Herkenrathweg nicht erforderlich.
8-GE-3
ehemals
M103b
Entfällt: Realisierung einer neuen
Gesamtschule mit 6 Zügen in der Se-
kundarstufe I und 5 Zügen in der Se-
kundarstufe II auf dem Grundstück
Frankfurter Straße / Fuldaer Straße in
Höhenberg nach Umzug des städti-
schen Bauhofes
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Durch die beiden neuen Gesamtschulen im Stadtteil Kalk (8-GE-1) ist der Stadtbezirk
Kalk, was die Schulplatzbedarfe in der Sekundarstufe I angeht auskömmlich. Ein zu-
sätzlicher Bau einer Gesamtschule hätte zur Folge, dass die verbliebenen Hauptschu-
len im Stadtbezirks mittel- und langfristig unter die Mindestgröße fallen.
Aufgrund der Planung zur Realisierung zwei neuer 4/3 -zügiger Gesamtschulen im
Stadtteil Kalk wird der Bau einer Gesamtschule in Höhenberg nicht mehr erforderlich.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
184
Falls einer der beiden Gesamtschulen in Kalk nicht umgesetzt werden kann, müssen
die Planungen wiederaufgenommen werden.
Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 195 (Pri-
orität „C) geführt und sollte entfallen.
8-GE-4
ehemals
M103c
Nachrichtlich: Bildungscampus des
Erzbistums Köln Gesamtschule am
Standort Christian-Sünner-Straße
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Auf dem ehemals von der Klöckner-Humboldt-Deutz AG genutzten Industriegelände
an der Dillenburger Straße, Ecke Christian-Sünner-Straße, wird ein neuer Schulstand-
ort entwickelt. Träger der Schule wird das Erzbistum Köln, das dort einen Bil-
dungscampus (bestehend aus einer Grundschule und einer Gesamtschule) als päda-
gogisches Modellprojekt realisieren wird. Die Grunds chule ist bereits zum Schuljahr
2020/21 gestartet, die Gesamtschule soll zum Schuljahr 2024/25 ihren Betrieb auf-
nehmen.
8-RS-1
ehemals
M99a
Bauliche Erweiterung (Modulbau) der
Käthe-Kollwitz-Realschule zur Ermög-
lichung der festgelegten 4-Zügigkeit/
Abbau 1 Zug nach Realisierung wei-
terer Schulen (Sek I) im Stadtbezirk
Kalk
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Käthe-Kollwitz-Realschule in Brück ist aktuell 4-zügig festgelegt. Um das Raum-
konzept für eine vierzügige Realschule zu erfüllen wird ein Modulbau auf dem Schul-
grundstück errichtet. Dieser soll im III. Quartal 2023 fertiggestellt werden.
Sobald sich die Bedarfssituation im Stadtbezirk Kalk verbessert und die geplanten
neuen weiterführenden Schulen realisiert wurden, kann die Zügigkeit der Käthe-Koll-
witz-Realschule wieder auf 3 Züge reduziert werden.
8-HS-1
ehemals
M101
Planungsoption: Neue 4/3 -zügige
Gesamtschule am Helene -Weber-
Platz bei auslaufender Schließung der
Kurt-Tucholsky-Schule (HS)
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Mit dem Neubau zwei neuer Gesamtschulen im Stadtteil Kalk ist der Stadtbezirk Kalk,
was die Schulplatzbedarfe in der Sekundarstufe I angeht auskömmlich. Ein zusätzli-
cher Bau einer Gesamtschule hätte zur Folge, dass die verbliebenen Hauptschulen
im Stadtbezirks mittel- und langfristig unter die Mindestgröße fallen.
Am 24.10.2022 fand eine Sondersitzung des Ausschusses für Schule und We iterbil-
dung bzgl. der Umnutzung des Schulstandortes Helene-Weber-Platz für eine Gesamt-
schule statt (Vorlage 2228/2022). Die Verwaltung wurde wie folgt beauftragt:
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
185
1. „die Kurt -Tucholsky-Hauptschule zum Schuljahr 2023/24 nicht auslaufend zu
schließen. Eine funktionierende und erfolgreiche Hauptschule zum jetzigen Zeit-
punkt zu schließen wird als nicht sinnvoll erachtet.“
2. „die Pläne zur Errichtung einer Gesamtschule an diesem Standort zum jetzigen
Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen und die Gesamtsituation nach d er Eröffnung
der neuen Gesamtschule im Bildungscampus Kalk neu zu bewerten. Dies soll
auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Schülerzahlen der Kurt -
Tucholsky-Schule geschehen.“
In dem Fall, dass sich die Anmeldungen nach Eröffnung der neuen Gesamtschule im
Bildungscampus Kalk (und / oder der neuen Gesamtschulen in Kalk) zunehmend wei-
ter verringern, wird die Planung zur Nachnutzung durch eine Gesamtschule wieder-
aufgenommen. Insbesondere durch die Verortung im Stadtteil Neubrück würde sich
das wohnortnahe Gesamtschulangebot im Osten des Stadtbezirks verbessern.
Für die Realisierung einer 4/3 -zügigen Gesamtschule am Standort Helene -Weber-
Platz wird ein Erweiterungsbau notwendig. Es fehlen ca. 1.600 m³ Hauptnutzfläche
für die Sek I. Dies ist etwa s weniger als die Hälfte der insgesamt für Sek I und II
hinzuzusetzenden Fläche, von ca. 3.300 m² Hauptnutzfläche (Sport nicht mitgerech-
net).
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
186
8.9. Stadtbezirk 9/ Mülheim
Grundschulen
Planungsregion Mülheim, Buchforst:
In dem Planungsgebiet Mülheim und Buchforst ist die Grundschulversorgung nicht auskömm-
lich. Hier müssen kurzfristige Maßnahmen getroffen werden, um die Jahre bis zum Bau einer
weiteren 3-zügigen Grundschule in Mülheim zu überbrücken. Mit dem Bau ist das Planungs-
gebiet rechnerisch wieder auskömmlich.
Die Bevölkerungsprognose erwartet für die Stadtteile Mülheim und Buchforst durchschnittlich
knapp 515 6 -jährige in den Jahren bis 2035. Dies entspricht einem Bedarf von knapp 23
Grundschulzügen.
An den Grundschulen in der Planungsregion sind derzeit 19 Grundschulzüge vorhanden.
Dementsprechend ergäbe sich laut Einwohnerprognose lediglich ein zusätzlicher Bedarf von
rd. 4 Grundschulzügen.
Der Stadtteil Buchforst sollte aufgrund seiner geografischen Nähe zum Stadtteil Kalk und die
Einbettung durch den Schienenverkehr der Deutschen Bahn und der Stadtautobahn isoliert
betrachtet werden. So auch der Stadtteil Mülheim.
Die GGS Kopernikusstraße verfügt über 4 Züge Grundschule. Der Stadtteil Buchforst hat je-
doch im Planungszeitraum lediglich eine Einsc hulungserwartung von durchschnittlich 62 6 -
jährigen im Einschulungszeitraum. Das entspricht einen Bedarf von 2 -3 Zügen. Aufgrund der
Nähe zum Stadtteil Kalk, wird die GGS Kopernikusstraße auch gerne von Eltern aus diesem
Stadtteil angewählt. Das Stadtteil Buchforst ist über den genannten Planungszeitraum aus-
kömmlich.
Der Stadtteil Mülheim verfügt aktuell über 15 Grundschulzüge erwartet jedoch durchschnittlich
448 6-jährige in den Jahren 2023-2035. Das entspricht einen Bedarf von 19 Grundschulzügen.
Daher besteht ein Fehlbedarf von 4 Zügen im Stadtteil Mülheim.
Für das Neubaugebiet Mülheim Süd prognostiziert die Einwohnerprognose einen Mehrbedarf
von 3 Grundschulzügen. Die Schulentwicklungsplanerischen Kalkulationen gehen jedoch von
einem Mehrbedarf von bis z u 11 Grundschulzügen aus. Um die Bevölkerungsprognose und
die Kalkulationen durch die Schulentwicklungsplanung zu harmonieren wurde 8 Züge Grund-
schule für das Neubaugebiet eingeplant. Entsprechend bleibt ein Fehlbedarf von 4 Zügen.
Für diesen Fehlbedarf ist der Bau einer 3-zügigen Grundschule an der Holweider Str. in Pla-
nung. Alternativ kommt die Graf-Adolf-Straße als endgültigen Standort für die Grundschule in
Frage. Dies hängt mit dem Neubau des Hölderlin-Gymnasiums zusammen. Der Standort Graf-
Adolf-Straße ist aufgrund der Nähe zum Neubaugebiets Mülheim Süd und der Nähe zum Pla-
nungsgebiet Buchheim zu favorisieren.
Aufgrund der wiederholten Bildung einer Mehrklasse am katholischen Teilstandort der GGS
Ricarda-Huch-Straße (Stammheim) am Luzerner Weg in der Bruder-Klaus-Siedlung, ist der
Standort zu Verselbstständigen und dadurch in der Zügigkeit um einen Zug zu erweitern. Dies
ist nicht nur aus Bedarfssicht zielführend, sondern wäre aufgrund der Entfernung der beiden
Teilstandorte und der verschiedenen Sozialräume aus schulorganisatorischer Sicht von Vor-
teil.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
187
Hierdurch würde sich ebenfalls der Fehlbedarf in Mülheim weiter reduzieren.
Um die Raumsituation und damit die Lehr- und Lernsituation am Standort Mülheimer Freiheit
(GGS Rheinschule) zu verbessern, sol lte mittel- und langfristig die Zügigkeit um einen Zug
reduziert werden. Dabei ist abzuwarten, wie sich der Bau einer 3-zügigen Grundschule in der
Holweider Str./Graf-Adolf Str. und das Neubaugebiet Mülheim Süd auf die Schulplatzbedarfe
auswirken.
Für das Neubaugebiet sind zwei Grundschulen in Planung. Die 5 -zügige Grundschule im
Deutz-Areal soll frühestens 2025 an den Start gehen. Anschließend soll der Bau einer 3-zügi-
gen Grundschule, ebenfalls im Neubaugebiet erfolgen.
Buchheim:
Der Raumbestand an Grundschulkapazitäten ist im Rahmen der Bandbreite rechnerisch nur
knapp auskömmlich. Durch neue Wohnbaugebete im Stadtteil Buchheim sind die Bedarfe ak-
tuell erhöht, sollten laut Einwohnerprognose jedoch wieder deutlich sinken. Solange sich die
Bedarfslage im S tadtteil Mülheim nicht verbessert wird sich dies außerdem negativ auf die
Schulplatzkapazität in Buchheim auswirken.
Das Raumprogramm der GGS An St. Theresia wird aktuell geprüft, ob die 2,5-Zügigkeit noch
gegeben ist. In dem Fall, dass das Raumkonzept nicht mehr auf die 2,5 abgestellt ist muss die
Zügigkeit der GGS An St. Theresia entsprechend zurückgenommen werden.
Aufgrund der engen Verknüpfung der Schulplatzbedarfe im Stadtteil Buchheim mit dem an-
grenzenden Stadtteil Mülheim sollte geprüft werden ob der Schulstandort baulich auf 3 Züge
erweitert werden kann.
Planungsregion Holweide, Dellbrück:
Der Raumbestand an Grundschulkapazitäten im Stadtteil Holweide ist im Rahmen der Band-
breite rechnerisch mit Blick auf den Klassenbildungswert 23 rechnerisch auskömmlich. Um im
Stadtteil Dellbrück die Schulplatzkapazitäten an die Schulplatzbedarfe anzugleichen ist eine
Erweiterung erforderlich.
Aktuell ist die Verselbstständigung des Schulstandortes in der Urnenstraße (Teilstandort Thur-
ner Str.) in Prüfung. Dabei soll der Standort baulich so erweitert werden, dass dieser 2-zügig
erhalten bleibt. Der Teilstandort in der Thurnerstraße soll um einen Zug (insgesamt 3 Züge)
erweitert werden. Dieser Erweiterungsbedarf besteht bereits jetzt. Falls baulich möglich kann
eine Erweiterung des Standortes Thurnerstraße auf insgesamt 4 Züge erfolgen. Dies ist jedoch
nur möglich, wenn eine Teilung der beiden Standorte baulich umgesetzt werden kann. Hiermit
kann optional ein Mehrbedarf an Schulplätzen im Stadtteil Dellbrück sowie Holweide kompen-
siert werden.
Die Planungen für den Schulreservestandort an der Neufelder Straße ist durch die Erweiterung
der Thurner Straße um 1-2 Züge nicht mehr erforderlich.
Höhenhaus:
Der Raumbestand ist im Rahmen der Bandbreite rechnerisch mit Blick auf den Klassenbil-
dungswert 23 gut auskömmlich. Ein Kapazitätsausgleich mit Stadtteilen mit zusätzlichem Be-
darf erscheint aufgrund der Schulwege nicht realisierbar.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
188
Dünnwald:
Der Raumbestand an den Schulen in Dünnwald ist im Rahmen der Bandbreite rechner isch -
unter Berücksichtigung der maximalen Klassenbildungswerte - auskömmlich. Allerdings soll-
ten in Dünnwald maximal 25 Kinder je Klasse aufgenommen werden. Bei Bedarfsspitzen kön-
nen schulorganisatorische Maßnahmen (z.B. Mehrklassenbildung) erforderlich werden, um die
vorgesehene Klassengröße von 25 Kindern nicht zu überschreiten. Um die Schulplatzsituation
in Dünnwald dauerhaft zu stabilisieren, sollte man die KGS Am Portzenacker baulich erwei-
tern, um durchgängig die 3-Zügigkeit zu ermöglichen.
Stammheim:
Die Kapazität der vorhandenen Grundschulen im Stadtteil Stammheim reicht rechnerisch aus,
um die erwarteten Kinder im Rahmen der Bandbreite aufnehmen zu können.
Flittard:
Bereits aktuell besteht ein rechnerischer Fehlbedarf im Stadtteil Flittar d, der nur durch eine
Zügigkeitserhöhung gedeckt werden kann. Da am Standort "Am Feldrain" aufgrund der paral-
lelen Belegung durch die Heinrich-Welsch-Schule die Schaffung zusätzlicher Räume nicht re-
alisierbar erscheint, sollte der Standort Peter-Grieß-Straße auf sein Erweiterungspotential ge-
prüft werden.
Die bauliche Erweiterung der GGS Am Feldrain am Teilstandort Peter -Grieß-Straße für eine
Zügigkeitserweiterung von 3 auf 4 Züge sollte zeitnah geprüft werden. Im Anschluss ist die
Aufnahme in die Schulbaumaßnahmenliste erforderlich.
9-GS-1
ehemals
M105
Anpassung der Zügigkeit der Montes-
sori-Grundschule, GGS Ferdinand-
straße nach Verselbstständigung des
Teilstandortes Schulstraße in Höhen-
berg
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Mit der Verselbstständigung des Teilstandortes der Montessori -Grundschule an der
Nürnberger Str./ Schulstraße muss die Zügigkeit der Montessori-Grundschule um ei-
nen Zug reduziert werden.
Die Umsetzung dieser Maßnahme steht in unmittelbaren Zusammenhang mit Maß-
nahme 8-GS-6.
9-GS-2
ehemals
107
Zwei neue Grundschulen in Mülheim -
Süd
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Im Zuge der städtebaulichen Entwicklungsplanung des Areals sind zwei Grundschul-
standorte identifiziert worden. Die geplante fünfzügige Grundschule (Auftragsnummer
200) ist in der Schulbaumaßnahmenliste gemeinsam mit dem vorgesehenen Neubau
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
189
einer Gesamtschule (Auftragsnummer 136) unter Priorität „0“ gelistet. Der Standort
für die weitere, dreizügige Grundschule findet sich unter Auftragsnummer 199 mit Pri-
orität „C“.
9-GS-3 Neu: Eine neue Grundschulen im
Stadtteil Mülheim
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Neubau einer 3-zügigen Grundschule im Stadtteil Mülheim an der Holweider Str. oder
Graf-Adolf-Straße
Um den Schulplatzbedarf im Stadtteil Mülheim zu decken, soll der Bau einer 3 -zügi-
gen Grundschule an der Holweider Str. erfolgen. Alternativ kommt das Schulgrund-
stück Graf-Adolf-Straße als endgültigen Standort für die Grundschul e in Frage. Dies
hängt mit dem Neubau des Hölderlin-Gymnasiums zusammen.
Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer
425 mit Priorität „C“.
9-GS-4
ehemals
M107b
Verbesserung der Raumsituation oder
Anpassung der Zügigkeit der GGS
Rheinschule zur Verbesserung der
Raum- und Flächensituation
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Raumsituation der Schule ist aufgrund der „alten“ Raumkonzepte für eine 4 -zü-
gige Grundschule dauerhaft eher nicht geeignet. Entweder müssen neue Räume /
Nutzflächen gewonnen werden, oder die Aufnahmekapazität muss nach unten korri-
giert werden.
Es ist abzuwarten wie sich die Schulplatzbedarfe im Stadtteil Mülheim durch den Neu-
bau einer 3 -zügigen Grundschule und das Neubaugebiet Mülheim -Süd entwickelt.
Entsprechend sollte die Zügigkeit der GGS Rheinschule erst zurückgenommen wer-
den, wenn sich eine Entspannung der Anmeldesituation in Mülheim zeigt.
9-GS-5
Neu: Verselbstständigung des Teil-
standorts der GGS Ricarda -Huch-
Straße (Stammheim) am Luzerner
Weg in der Bruder -Klaus-Siedlung
(Mülheim)
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Aufgrund der erneuten Mehrklassenbildung am Teilstandort der GGS Ricarda-Huch-
Straße (Stammheim) am Luzerner Weg in der Bruder-Klaus-Siedlung (Mülheim) und
der Schulplatzbedarfe ist die Verselbstständigung des Teilstandortes in Planung.
Durch die Verselbstständigung entsteht am Schulstandort Luzerner Weg eine neue
2-zügig Grundschule. Hierdurch wird ein Verfahren zur Bestimmung der Schulart er-
forderlich. Das Schulgebäude Luzerner Weg verfügt über genügend räumliche Res-
sourcen für eine 2-zügige Grundschule. Eine bauliche Erweiterung ist nicht erforder-
lich.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
190
Die Zügigkeit der GGS Ricarda-Huch-Straße muss entsprechend angepasst werden
(9-GS-10)
9-GS-6
ehemals
M107a
Entfällt: Weitere neue Grundschule
im Kontext Mülheim-Süd am Standort
Horststraße als Planungsoption
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Der Bau einer 2-zügigen Grundschule auf dem Schulgrundstück Horststraße entfällt.
Die Maßnahme wu rde in der Schulb aumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 221
(Priorität „x“) geführt und wurde zugunsten eines Neubaus an einem anderen Standort
gestrichen.
9-GS-7
ehemals
M108
Prüfung der Zügigkeit der GGS An St.
Theresia in Buchheim
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Das Raumprogramm der GGS An St. Theresia wird aktuell darauf geprüft, ob die 2,5-
Zügigkeit noch gegeben ist. In dem Fall, dass das Raumkonzept nicht mehr auf die
2,5 abgestellt ist, muss die Zügigkeit der GGS An St. Theresia entsprechend zurück-
genommen werden.
Aufgrund der Schulplatzbedarfe im Stadtteil Buchheim sollte geprüft werden ob der
Schulstandort baulich auf 3 Züge erweitert werden kann.
9-GS-8
ehemals
M114
Schulrechtlichen Teilung der KGS
Köln-Dellbrück, Thurner Straße und
Erweiterung des Teilstandortes
Thurnerstraße
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Aktuell ist die Verselbstständigung des Schulstandortes in der Urnenstraße (Teil-
standort Thurner Str.) in Prüfung. Dabei soll der Standort baulich so erweitert werden,
dass dieser 2-zügig erhalten bleibt. Der Teilstandort in der Thurnerstraße soll um ei-
nen Zug (insgesamt 3 Züge) erweitert werden. Falls baulich möglich kann eine Erwei-
terung des Standortes Thurnerstraße auf insgesamt 4 Züge erfolgen.
Die 2-Zügkeit am Standort Urnenstraße muss erhalten bleiben. Eine Erweiterung des
Standortes Thurnerstraße auf 4 Züge ist nur möglich, falls eine Teilung der beiden
Standorte baulich gegeben ist.
Zumindest für einen der Schulstandorte wird ein Bestimmungsverfahren über die
Schulart erforderlich.
Die Maßnahmen findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter den Auftragsnum-
mer 54 und 126 mit Priorität „0“.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
191
9-GS-9
Neu: Prüfung einer baulichen Erweite-
rung der KGS Am Por tzenacker in
Dünnwald
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Aufgrund der Schulplatzbedarfe im Stadtteil Dünnwald sollte der Schulstandort Am
Portzenacker sowohl baulich als auch schulrechtliche von 2,5 auf 3 Züge erweitert
werden.
Die Maßnahme ist in die Schulbaumaßnahmenliste aufzunehmen.
9-GS-10
Neu: Anpassung der Zügigkeit der
GGS Ricarda -Huch-Straße (Stamm-
heim) nach Verselbstständigung des
katholischen Teilstandortes am Luzer-
ner Weg in der Bruder-Klaus-Siedlung
(Mülheim)
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Mit der Verselbstständigung des Teilstandortes am Luzerner Weg in der Bruder -
Klaus-Siedlung (Mülheim) muss die Zügigkeit der GGS Ricarda -Huch-Straße um ei-
nen Zug reduziert werden.
Die Umsetzung dieser Maßnahme steht in unmittelbaren Zusammenhang mit Maß-
nahme 9-GS-5.
9-GS-11
Neu: Prüfung der Zügigkeitserweite-
rung der GGS Am Feldrain mit Teil-
standort Peter-Grieß-Straße in Flittard
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Bauliche Erweiterung der GGS Am Feldrain am Teilstandort Peter-Grieß-Straße für
eine Zügigkeitserweiterung von 3 auf 4 Züge sollte zeitnah geprüft werden.
Aufnahme in die Schulbaumaßnahmenliste oder Integration in die Schulbaumaß-
nahme Auftragsnummer „177“ mit Priorität „GI 2“
Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Mülheim
Bezogen auf die Richtfrequenz sind die Platzkapazitäten in der Sekundarstufe I und damit
auch im Folgenden in der Sekundarstufe II im Stadtbezirk Mülheim mit Blick auf die kleinräu-
mige Einwohnerprognose insgesamt mit den dargestellten Standortszenarien aus kömmlich.
Unter rechnerischer Ausnutzung der Höchstwerte besteht eine theoretische Platzreserve, die
zwingend erforderlich wäre, wenn sich die Einwohnerzahl höher als prognostiziert entwickeln
würde.
Hauptschulen
Im Stadtbezirk Mülheim liegen zwei Hauptschulen:
Nelson-Mandela-Schule (HS), Wuppertaler Str. (2-zügig)
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
192
Gemeinschaftshauptschule Tiefentalstr. (2-zügig)
Beide Hauptschulen verfügen insgesamt über 4 Züge und damit über 96 Schulplätze in den
Eingangsklassen nach Klassenfrequenzrichtwert. Die verfügbaren Schulplätze an den beiden
Hauptschulen in Mülheim machen damit 7% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen wei-
terführender Schulen in Mülheim aus.
Dem Bestand von 98 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 49 Anmeldungen gegenüber. 49 Anmeldungen entsprechen 3% aller Anmeldungen
an Eingangsklassen 2023/24 weiterführender Schulen in Mülheim.
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für Mülheim legte nahe, dass die Schulform Haupt-
schule von 0% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine wei-
terführende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde.
Die Diskrepanz zwischen der realen Anmeldequote 2023/24 und den Ergebnissen der Eltern-
befragung 2022 ist an dieser Stelle nicht bewertbar. Die Schulentwicklungsplanung deutet die
Ergebnisse der Elternbefragung in diesem Zusammenhang als Trendvoraussage zu einer ab-
nehmenden Nachfrage der Schulform Hauptschule, die jedoch keine unmittelbare Handlungs-
konsequenz nach sich zieht. Anhand der faktischen Schüler*innenzahlen der letzten Jahre an
den Schulen kann nachgewiesen werden, dass die spätestens ab dem 7. Jahrgang 2 bis sogar
3-zügig belegt werden. Insgesamt wird die Kapazität der 2-Zügigkeit an beiden Schulen über
alle Jahrgänge ausgeschöpft.
Unter der Annahme, dass weiterhin 3% der 10-Jährigen in Mülheim auch in den kommenden
Jahren eine Hauptschule in Mülheim anwählen würden, ist mit folgenden Schüler*innenzahlen
in den Eingangsklassen der Hauptschulen zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
44 47 44 48 46 46 46 44 46 43 42 43
Dies entspricht ca. 2 Zügen einer Hauptschule. Der Ausbau der Gesamtschulen im Stadtbezirk
Mülheim ist stark vorangeschritten. Es ist allerdings davon auszugehen, dass mit zunehmen-
dem Ausbau von Gesamtschulplätzen in Kalk, positive Auswirkungen auf die Kap azität im
Stadtbezirk Mülheim nimmt. Somit könnte die Nachfrage nach Hauptschulplätzen im Stadtbe-
zirk weiter abnehmen. Die zukünftige Entwicklung der Schüler*innenzahlen an den Hauptschu-
len unterliegt deshalb einem beständigen Monitoring, um die gesetzlich vorgeschriebene Min-
destgröße einer Hauptschule nach § 82 Schulgesetz NRW rechtzeitig antizipieren zu können
und ggf. mithilfe schulorganisatorischer Maßnahmen zu intervenieren, sobald es notwendig
werden sollte. Aktuell besteht auch schulentwicklungsplane rischer Sicht kein Handlungsbe-
darf.
Realschulen
Im Stadtbezirk Mülheim sind zwei Realschulen verortet:
Johann-Bendel-Realschule, Danzier Straße (3-zügig)
Elly-Heuss-Knapp-Realschule, Jan-Wellem-Straße (3-zügig)
Ferdinand-Lassalle-Realschule, Lassallestraße (3-zügig)
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
193
Die Realschulen verfügen insgesamt über 9 Züge und damit über 243 Schulplätze in den Ein-
gangsklassen nach Klassenfrequenzrichtwert. Die verfügbaren 243 Schulplätze entsprechen
17% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Mülheim.
Dem Bestand von 243 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 343 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 343 Anmeldungen entspre-
chen 20% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 an weiterführenden Schulen in
Kalk.
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für Mülheim sah voraus, dass die Schulform Real-
schule von 16% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine
weiterführende Schule unmittelbar bevorsteht, angew ählt werden würde. Die reale Anmel-
dequote und die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung liegen demnach nah beieinander.
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass entspre-
chend den Anmeldeverhalten 20% der 10 -Jährigen in Kalk auch in den kommenden Jahren
eine Realschule in Mülheim anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden
Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Realschule im Stadtbezirk Kalk zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
295 313 291 323 307 306 305 295 307 284 283 284
Damit ist laut Bevölkerungsprognose 2022 sogar mit Anmeldezahlen an der Realschule in
Mülheim zu rechnen, die die Klassenfrequenzrichtwerte in den nächsten Jahren um bis 2 Züge
übersteigen.
Aufgrund des geplanten Neubaus einer Gesamtschule im Stadtbezirk Mülheim und die ge-
planten Neubauten für Gesamtschulen im Stadtbezirk Kalk, zieht die Verwaltung zunächst
keine Schlüsse für den Bau oder die Umwidmung von Schulstandorten für eine neue Real-
schule. Es musst zunächst abgewartet werden, wie sich das Anmeldeverhalten ändert, wenn
ausreichen Gesamtschulen im Stadtbezirk Kalk verortet sind.
Gesamtschulen
Im Stadtbezirk Mülheim sind die meisten Gesamtschulen verortet. Insgesamt verfügt der
Stadtbezirk über vier Gesamtschulen, darunter die:
Gesamtschule Holweide, Burgwiesenstraße (9-zügig)
Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch (6-zügig)
Trude-Herr-Gesamtschule, Ferdinandstraße/ Rendsburger Platz (4-zügig)
Gesamtschule Dellbrück, Dellbrücker Mauspfad (4-zügig)
Die Gesamtschulen verfügen insgesamt über 23 Züge und damit über 621 Schulplätze in den
Eingangsklassen. Die verfügbaren 621 Schulplätze entsprechen 44% aller verfügbaren Plätze
in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Mülheim.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
194
Dem Bestand von 621 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 875 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber 875 Anmeldungen entspre-
chen 51% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schulen in
Mülheim.
Die Elternbefragung 2022 für Mülheim ergab, dass die Schulform Gesamtschule von 38% der
Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende Schule
unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote und die antizipierte
Nachfrage laut Elternbefragung liegen demnach weit auseinander.
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass weiterhin
eine große Nachfrage an Gesamtschulplätzen in Mülheim bleibt und geht von 51% der 10 -
Jährigen in Mülheim aus, die in den kommenden Jahren eine Gesamtschule in Mülheim an-
wählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den Ein-
gangsklassen der Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
752 799 743 823 784 782 778 753 782 724 722 724
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gesamt-
schule übersteigen die Kapazitäten der Gesamtschulen in Mülheim (621) um ca. 3 -6 Züge in
den Eingangsklassen.
Neubaugebiet Mülheim Süd
Die Schulentwicklungsplanung geht im Neubaugebiet Mülheim Süd von maximal insgesamt
251 erwarteten, zusätzlichen Schüler*innen pro Jahrgang aus. Dies entspricht ca. 9 Zügen in
der Sekundarstufe. Mit dem schrittweisen Bezug der Wohneinheiten reduziert sich der tatsäch-
liche Schulplatzbedarf geringfügig. Betrachtet man im Prognosezeitraum 2025-2035 den Zu-
wachs an 10-jährigen im Stadtteil Mülheim durch das Woh nungsbaugebiet Mülheim-Süd, so
ist lediglich ein Anstieg von ca. 60 Schüler*innen (2 Züge) zu erwarten. Hier ist die Diskrepanz
zwischen der Einschätzung durch die Einwohnerprognose und der durch die Schulentwick-
lungsplanung deutlich. Aufgrund des Schulplatzbestandes in der Sekundarstufe I im Stadtbe-
zirks Mülheim und der Planung einer zusätzlichen 4/4-zügigen Gesamtschule im Deutz-Areal
(Mülheim Süd) sowie die bauliche Erweiterung der Trude -Herr-Gesamtschule um 2 Züge in
der Sekundarstufe I und einen Zug in der Sekundarstufe II bleibt die Platzkapazität in Mülheim
weiterhin auskömmlich.
Gymnasien
Im Stadtbezirk Mülheim sind vier Gymnasien verortet:
Rheingymnasium, Düsseldorfer Straße
Genovevagymnasium, Genovevastraße
Hölderlin-Gymnasium, Graf-Adolph-Straße
Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium, Kattowitzer Straße
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
195
Die Gymnasien verfügen insgesamt über 15 Züge in der Sekundarstufe I und damit über ins-
gesamt 444 Schulplätze in den Eingangsklassen bei Ausnutzung der maximalen Klassenbil-
dungswerte für Gymnasien. Die insgesamt verfügbaren 444 Schulplätze entsprechen 32% al-
ler verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Mülheim.
Dem Bestand von 440 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 440 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 440 Anmeldungen entspre-
chen 26% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schulen in
Mülheim.
Die Elternbefragung 2022 für Mülheim ergab, dass die Schulform Gymnasium von 46% der
Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende Schule
unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote erreicht die antizi-
pierte Nachfrage laut Elternbefragung demnach nicht. Das tatsächliche Anmeldeverhalten ist
deutliche geringer, als aus der Elternbefragung zu erwarten. Aufgrund der fehlenden Reprä-
sentativität der Elternbefr agung im Stadtbezirk Mülheim legt die Schulentwicklungsplanung
das bisherige Anmeldeverhalten zugrunde.
Für die Prognosen bis 2035 rechnet die Schulentwicklungsplanung damit, dass 26% der 10 -
Jährigen in Mülheim auch in den kommenden Jahren ein Gymnasium in Mülheim anwählen
werden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den Eingangs-
klassen der Gymnasien im Stadtbezirk Mülheim zu rechnen:
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
383 407 379 420 399 398 397 384 399 369 368 369
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gymna-
sium unterliegen der Kapazitäten der in Mülheim ansässigen Gymnasien (444). Die Gymna-
sien in Mülheim wären entsprechend den Klassenfrequenzrichtwert für Gymnasien (393) aus-
kömmlich. Für den Stadtbezirk Mülheim sind keine weiteren Maßnahmen für die Erweiterung
der Schulplatzbedarfe an Gymnasien notwendig.
9-GY-1 Neu: Neubau des Hölderlin -Gymna-
sium in Mülheim
erle-
digt
in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
In der Schulentwicklungsplanung 2018 hatte die Verwaltung dargestellt, dass ihrer
Einschätzung nach G9 am Hölderlin-Gymnasium nur bei der Reduzierung der Kapa-
zitäten adäquat realisiert werden kann. Damals war der Umfang der erforderlichen
Generalsanierung noch nicht absehbar.
Inzwischen erscheint ein Abriss und Neubau des Schulgebäudes die realistisch stee
Variante zu sein. Je nach Möglichkeiten, das Raumprogramm zu erfüllen, kann die
Überlegung zur Reduzierung der Kapazität verworfen werden.
Es soll der Ne ubau für ein 3/5 -zügiges Gymnasium am Standort Graf -Adolf-Straße
erfolgen, ggf. muss das Raumprogramm (vertretbar) reduziert werden, um einen Neu-
bau an diesem Standort zu ermöglichen.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
196
Alternativ soll der Neubau am Schulstandort Holweider Str. erfolgen, da sich dort das
Raumprogramm vollständig realisieren lässt. Für diesen Fall soll der geplante Neubau
einer Grundschule (9-GS-3) an der Holweider Str. dann auf der Graf-Adolf-Straße er-
folgen.
Die Schule spricht sich gegen eine Verlagerung des Gymnasiums an di e Holweider
Str. aus. Daher ist es derzeit nicht möglich, ein abschließendes Szenario zu beschrei-
ben.
Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter den Auftragsnummern 71
und 198 (Priorität „0“) geführt
9-GE-1
ehemals
M117
Neue Gesamtschule Mülheim-Süd
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Im städtebaulichen Verfahren wurde ein Grundstück für eine weiterführende Schule
im Deutz-Areal berücksichtigt. Es ist der Bau einer 4/4-zügigen Gesamtschule vorge-
sehen.
Die Maßnahme wird in der Schulbauliste unter den Auftragsnummer 136 (Priorität „0“)
geführt.
9-GE-2
ehemals
M118a
Erweiterung der Gesamtschule Mül-
heim unter Nutzung von Teilflächen
des benachbarten Grundstücks Pfälzi-
scher Ring
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Da die neue kleinräumige Einwohnerprognose mit einem zeitlichen Horizont bis 2035
noch nicht alle Wohnbaumaßnahmen im Stadtteil Mülheim berücksichtigen konnte,
muss für Mülheim mit zusätzlichen Bedarfen gerechnet werden. Daher muss (weiter-
hin) versucht werden, eine geeignete Teilfläche des benachbarten, nicht in städti-
schem Eigentum befindlichen, Grundstücks am Pfälzischen Ring für eine Erweiterung
der Gesamtschule Mülheim zu sichern.
Eine Erweiterung der Gesamtschule um 2 Züge in der Sek I und 1 Zug in der Sek II
ist für die Bedarfsdeckung ausreichend.
9-RS-1
ehemals
M120
Generalsanierung und Erweiterung
der Elly -Heuss-Knapp-Schule, Real-
schule Fürstenbergstraße und der Re-
alschule Lassallestraße in Mülheim
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Die Baumaßnahmen haben im Jahr 2018 begonnen. Sie werden in der Schulbaumaß-
nahmenliste unter Auftragsnummer 19 (Priorität „0“) mit voraussichtlicher Inbetrieb-
nahme II-2023 geführt.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
197
9-SF-1
ehemals
M122
Entfällt: Sicherung von Grundstücken
im Stadtbezirk
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Durch die neuen Möglichkeiten, kurz- und mittelfristig neue Schulstandorte zu entwi-
ckeln (Flächensuche, Investorenverfahren, Anmietungen) ist es grundsätzlich weder
sinnvoll noch erforderlich, Schulreserveflächen zu suchen bzw. vorzuhalten. Daher
können die bisherigen (erfolglosen) Bemühungen, im Stadtbezirk Mülheim „Vorrats-
flächen“ zu sichern aufgegeben werden.
Die Verwaltung hat in der Vergangenheit eine schulische Nutzung geeigneter Grund-
stücke erwogen. Für eine potentielle Grundschulnutzung wurde ein Grundstück am
Schlagbaumsweg ausgemacht. Dort werden in Abstimmung mit der Bildungsverwal-
tung zunächst temporäre Wohnungen für Flüchtlinge realisiert. Die Fläche soll als
Schulreservefläche dienen. Die Maßnahme zur Sicherung des Grundstücks als Schul-
reservefläche wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer 215 (Priorität „D“) ge-
führt. Die Bemühungen um die Fläche werden eingestellt.
Zudem wurde eine Fläche an der Neufelder Straße als potentielle Schulreservefläche
bei ggf. zukünftig steigenden Bedarfen in Dellbrück und Holweide identifiziert. Die
Maßnahme zur Sicherung des Grundstücks als Schulreservefläche wird in der Schul-
bauliste unter Auftragsnummer 209 (Priorität „D“) geführt Die Bemühungen um die
Fläche werden eingestellt.
9-FS-1
Neu: Schließung des Teilstandortes
der Förderschule Thymianweg in der
Berliner Str.
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Beim Teilstandort der Förderschule Thymianweg in der Berliner Str. (Köln -West-
hoven) erfolgte ein Antrag der Schulleitung zur Verselbstständigung aufgrund positi-
ver Schülerzahlenentwicklung.
Die s chulrechtliche Änderung der Schule Thymianweg (FSL) in Köln-Höhenhaus
durch Schließung des Teilstandortes Berliner Str. 36, 51149 Köln bei gleichzeitiger
Errichtung einer neuen Förderschule Lernen am Standort Berliner Straße in Köln -
Westhoven zum Schuljahr 2023/24 ist erfolgt. (vgl. auch 7-FS-2)
9-FS-2
Neu: Suchauftrag neue Förderschule
Geistige Entwicklung im Kölner Nor-
den
erledigt in Um-
setzung
ausste-
hend
Ände-
rung
Suchauftrag und Neubau für eine Förderschule Geistige Entwicklung (aufgrund stei-
gender Schülerzahlen und schwieriger räumlicher Bedingungen der bestehenden vier
Förderschulen Geistige Entwicklung), im rechtsrheinischen Norden.
Standortsuche und Aufnahme in die Schulbaumaßnahmenliste erforderlich
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
198
8.10. Übersicht über schulrechtlich abgeschlossene Maßnahmen
Stadtbe-
zirk
SEP -
Jahr
Maß-
nahme
Schule Umgesetzt zum Schuljahr
Innenstadt 2020 M1 GGS Loreleystraße 2017/18
2020 M2 Freinet-Schule Gereons-
wall
2018/19
2020 M3 GGS Pfälzer Straße Umsetzung nicht möglich
2020 M3a KGS Mainzer Straße Planung geändert Neu: 1-GS-
01
2020 M5 GGS Balthasarstraße 2017/18
2020 M6 Schulreservegrundstück
Dr.-Simons-Straße in Deutz
An dieser Stelle besteht kein
Bedarf mehr für eine Reserve-
fläche. Diese Überlegungen
können aufgegeben werden.
2020 M7 Gesamtschule Innenstadt 2014/15
2020 M10 Realschule am Rhein / Ge-
reonsmühlengasse
2022/23
2020 M11 Königin-Luise-Schule – GY
Alte Wallgasse
2024/25
2020 M11b Friedrich-Wilhelm-Gymna-
sium, Severinsstraße
Zu 2024/25 beantragt
2020 M11c Fläche Löwengasse / Se-
verinsstraße
Änderungsvorschlag
2020 M12 Verlagerung eines Berufs-
kollegs aus der Innenstadt,
um den Standort umnutzen
zu können
Bedarf an dieser Maßnahme
ist nicht mehr gegeben.
2020 M13 BK Campus Deutz Wird in der Schulentwick-
lungsplanung Berufskollegs
beschrieben werden.
2020 M14 Flächensuche im Stadtbe-
zirk
Inzwischen sind ausreichend
Flächen gefunden.
Rodenkir-
chen
2020 M15 Zügigkeitsänderung GGS
Annastraße, GGS und KGS
Cäsarstraße
Ersetzt durch neue Maßnah-
menbeschreibung. Tw. Schul-
rechtliche Umsetzung zu
2024/25 erfolgt bzw. zu
2025/26 vorgeschlagen
2020 M16 Grundschule Gaedestraße Schulbetrieb startet zum
Schuljahr 2023/24
2020 M18 Grundschulen Rondorf
Nordwest
Siehe M18a
2020 M19 Neubau für die EMAnuel-
Schule
Gebäude wurde im Jahr 2022
bezogen, die schulrechtliche
Änderung erfolgte zum Schul-
jahr 2022/23
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
199
2020 M19a Neubau für private Offene
Schule Köln
Die Schule ist im Jahr 2022 in
den Neubau gezogen. Der pri-
vate Träger betreibt dort ne-
ben der Gesamtschule auch
ein Grundschule
2020 M21 Grundschule IM Süden 2017/18
2020
2020 M22 Gymnasium Rodenkirchen 2017/18
2020 M23 Gymnasium Rondorf Die Schule wird zum Schul-
jahr 2024/25 in einem Interim
ihren Betrieb aufnehmen und
nach Fertigstellung des Ziel-
gebäudes nach Rondorf um-
ziehen.
2020 M24 Gesamtschule Rodenkir-
chen
2017/18
2020 M25 Europaschule, Gesamt-
schule Zollstock. Teilmaß-
nahme „Erweiterung von
5/5 auf 6/6 Züge“
2017/18
2020 M27 Förderschule Lernen Ro-
senzweigweg
2015/16
2020 M27a Flächensicherung für Schu-
len und Schulreservegrund-
stücke
Inzwischen sind ausreichend
Flächen gefunden.
Lindenthal 2020 M28 Teilmaßnahme Errichtung
Grundschule Mommsen-
straße (zwei Züge)
2013/14
2020 M29 Anpassung der Zügigkeit
der GGS Bachemer Straße
2017/18
2020 M31a Geilenkirchener Straße Schulrechtliche Erweiterung
zum Schuljahr 2024/25. Wei-
tere Baumaßnahmen sind er-
forderlich!
2020 M32 Grundschule Alfons-No-
wak-Straße (früher Statt-
halterhofallee)
2023/24
2020 M33 Olympiaschule, GGS Neue
Sandkaul
2017/18
2020 M34 Pater-Delp-Schule, KGS im
Kamp
2017/18
2020 M35 Neue Gesamtschule Lin-
denthal an den Teilstandor-
ten Berrenrather Straße
und Euskirchener Straße
Wurde zum Schuljahr 2019/20
an den Standorten Berren-
rather Straße und Alter Militär-
ring umgesetzt.
2020 M35a Neue Gesamtschule Ber-
renrather Straße und Alter
Militärring
2019/20
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
200
2020 M36 Zügigkeitserweiterung Hil-
degard-von-Bingen-Gym-
nasium Leybergstraße zu
2017/18
2017/18
2020 M37 Zügigkeitserweiterung
Schillergymnasium Nikol-
ausstraße
2017/18
2020 M37a Nutzung weiterer zur Verfü-
gung stehender Raumka-
pazitäten am Standort
Lotharstraße
Die Belegung des Standortes
mit der aktuellen Nutzung ist
ausreichend. Ein weiterer Nut-
zungsmix ist nicht erforderlich.
2020 M38 Zügigkeitserweiterung
Georg-Büchner-Gymna-
sium Ostlandstraße
2016/17
2020 M39 Zügigkeitserweiterung des
Apostelgymnasiums Bigge-
straße auf 4 Züge in der
Sekundarstufe I und 6
Züge in der Sekundarstufe
II
2017/18
2020 M40 Neues Gymnasium Zu-
sestraße in Lövenich
2022/23
2020 M40a Neues Gymnasium Neue
Sandkaul in Widdersdorf
2018/19
2020 M40b Realisiert als GY Aachener
Straße mit 3 / 5 Zügen
2022/23
2020 M41 GE Wasseramselweg als
GE-Angebot für den Stadt-
bezirk Lindenthal
2018/19
2020 M41a Schulische Kooperation mit
Stadt Pulheim / Beschulung
Kölner Schüler*innen am
Schulzentrum Brauweiler
Aus Bedarfssicht aktuell ver-
zichtbar.
Ehrenfeld 2020 M46 Anpassung der Zügigkeit
der KGS
Everhardstraße in Ehren-
feld auf eine
volle Zweizügigkeit
2017/18
2020 M53 Neubau Berufskolleg
Gesundheit in Ossendorf/
Butzweiler Hof
Kein Bedarf für ein neues BK
Nippes 2020 M59 Anpassung der Zügigkeit
der GGS Nibelungenstraße
in Mauenheim auf eine
volle Dreizügigkeit
2017/18
2020 M65 Realisierung einer
neuen Gesamtschule (oder
eines Gymnasiums)
an den Standorten Niehler
Kirchweg und Bülowstraße
bei auslaufender
Schließung der Edith-Stein-
Realschule und der Katholi-
schen Hauptschule
Die Planungsoption zur Reali-
sierung einer neuen Gesamt-
schule an den angegebenen
Standorten ist einerseits auf-
grund der stabilen Schüler-
zahlen an Haupt- und Real-
schule,
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
201
Bülowstraße andererseits bedingt durch
den vorgesehenen Umzug der
Katholischen
Hauptschule Bülowstraße an
den Standort Dagobertstraße/
Niederichstraße nicht
mehr gegeben.
2020 M65a Zügigkeitserweiterung des
Leonardo-da-
Vinci-Gymnasiums unter
Nutzung
von Räumen am Schul-
standort
Bülowstraße / Umzug der
Katholischen
Hauptschule Bülowstraße
in das Schulgebäude
Dagobertstraße
2021/22
M65b Prüfung zur Realisierung
einer neuen weiterführen-
den
Schule Longericher Straße
in Bilderstöckchen
Die Fläche kam für eine Aus-
lagerung des DKG nicht in
Frage
M65c Prüfung des Standortes
des ehemaligen Kinder-
krankenhauses
Pallenbergstraße in Nippes
/
neue Förderschule Geistige
Entwicklung
Im Ergebnis ist der Standort
Pallenbergstraße für eine
schulische Nutzung nicht ge-
eignet.
Chorweiler M70 Zügigkeitserweiterung der
Erich-Ohser-
Schule, GGS Schulstraße
in Pesch auf
drei Züge
2019/2020
M71a Prüfauftrag für eine
weitere Grundschule in
Fühlingen
Schüleraufkommen rechtfer-
tigt keine Neuerrichtung.
M72 Diskussionsvorschlag zur
bedarfsgerechten
Weiterentwicklung der
Schulstruktur
in Chorweiler bei Schlie-
ßung der
Gustav-Heinemann-Haupt-
schule – verschiedene
Handlungsoptionen
Die Gustav-Heinemann-
Schule hat nach wie vor
stabile Schülerzahlen.
M73 Zügigkeitserweiterung des
Gymnasiums
Köln-Pesch Schulstraße in
Pesch
2017/18
M75a Prüfauftrag Umzug der För-
derschule
Soldiner Straße
Raumsituation wurde durch
Erweiterungsbau verbessert.
M76a
M76b Holzheimer Weg.
vgl. 06-GE-01
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
202
M76c
M76b+c
M76d
M76e
Kreuzfeld. vgl.:
06-GS-06
06-GE-02
06-GY-01
06-FS-01
Porz M84a
M84b
Prüfauftrag der Bezirksver-
tretung Porz zur Entwick-
lung der Schullandschaft im
Bezirk
vgl. 7-GE-1
M84c Realisierung einer neuen
Gesamtschule am Inte-
rimsstandort Heerstraße
nach Schließung der Jo-
hann-Amos-Comenius-
Hauptschule und der Wil-
helm-Busch-Realschule //
Einschätzung der Verwal-
tung zum Prüfauftrag der
Bezirksvertretung Porz, Be-
schlusspunkte 2 bis 4
vgl. 7-GE-2
M85
M85a
M84d
Zügigkeitserweiterung Les-
sing-Gymnasium
Prüfauftrag der Bezirksver-
tretung Porz, Beschluss-
punkt 5
vgl. 7-GY-1/ 7-GE-2
M87 Auslaufende Schließung
der Finkenberg-schule zum
Schuljahr 2017/18
M88 Sicherung von Grundstü-
cken im Stadt-bezirk Porz
Flächensicherung in Porz ent-
fällt
M88a Umzug BK Porz Maßnahmen zu Berufskollegs
kommen in die SEP Berufs-
kollegs
Kalk M91 Zügigkeitserweiterungen
der Heinzelmännchen-
Schule
Bereits in der SEP 2020 ver-
worfen
M97 Zügigkeitserweiterung
Heinrich-Heine-Gymnasium
Umsetzung 2016 erfolgt
M99 Zügigkeitserweiterung der
Kaiserin-Theophanu-
Schule
Umsetzung 2021 erfolgt
M99a Zügigkeitserweiterung der
Käthe-Kollwitz-Schule
Umsetzung 2017 erfolgt
M100 Zügigkeitserweiterung der
Katharina-Henoth-Gesamt-
schule
Umsetzung 2015 erfolgt
M101
Neue Gesamtschule (oder
neues Gymnasium) an den
Teilstandorten Falcken-
steinstraße und Helene-
Weber-Platz bei auslaufen-
der Schließung der Adolph-
vgl. 8-GE-2
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
203
Kolping-Schule und der
Kurt-Tucholsky-Schule
M102 Auslaufende Schließung
der Schule „Der kleine
Prinz“
Umsetzung erfolgt zu 2015/16
M103 Realisierung von weiteren
drei neuen weiterführende
Schulen im Stadtbezirk
Kalk
vgl.
8-GY-1 u. 8-GE-1
M104 Sicherung von Grundstü-
cken im Stadt-bezirk
vgl. 8-GE-1
Mülheim M106 Anpassung der Zügigkeit
der KGS Langemass
Umsetzung erfolgt 2017/18
M108 Anpassung der Zügigkeit
der GGS An St. Theresia
Zurückgezogene Planungsop-
tion in der SEP 2020
M109 Zügigkeit der KGS Fried-
landstraße
Umsetzung erfolgt 2017/18
M110 Zügigkeitserhöhung der
Regenbogen-schule, GGS
Dellbrücker Hauptstraße
Umsetzung erfolgt 2017/18
M111 Anpassung der Zügigkeit
der KGS Thurner Straße in
Dellbrück
Umsetzung erfolgt 2017/18
M112 Zügigkeitserweiterung der
GGS Am Feldrain
Umsetzung erfolgt 2017/18
M113 zur Realisierung eines
Grundschulverbundes von
GGS von-Bodelschwingh-
Straße und GGS Hon-
schaftsstraße in Höhen-
haus
Planung wurde verworfen
M115
M115a
Zügigkeitserweiterung der
Willy-Brandt-Gesamtschule
Umsetzung erfolgt 2018/ 2021
M116 Zügigkeitserweiterung des
Genoveva-Gymnasiums in
der Sekundarstufe II
Umsetzung erfolgt 2017
M118 Realisierung einer Gesamt-
schule Mülheim an zwei
Teilstandorten bei Zusam-
menlegung der Gemein-
schafts-schulen Ferdinand-
straße und Wuppertaler
Straße zum Schuljahr
2014/15
Umsetzung erfolgt 2014/15
M121 auslaufende Schließung
der André-Thomkins-
Schule, Förderschule Ler-
nen Holweider Straße ab
dem Schuljahr 2014/15
Umsetzung erfolgt 2014/15
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
204
(9) Ausblick auf das weitere Vorgehen
9.1. Dialog mit Bezirksvertretungen und Schulen
Die Verwaltung sieht vor – wie in der Vergangenheit schon bei den vorgehenden Schulent-
wicklungsplanungen 2020, 2018 etc. erfolgreich praktiziert –, die vorliegende Fortschreibung
der Rahmenplanung 2023 in zwei Lesungen im Ausschuss Schule und Weiterbildung vorzu-
stellen und in der Beratungsfolge alle Bezirksvertretungen und weitere Fachausschüsse zu
befassen. Anschließend soll die Schulentwicklungsplanung 2023 in den Rat eingebracht wer-
den. Im Parallelverfahren soll die fortgeschriebene Schulentwicklungsplan ung allen städti-
schen Kölner Schulen sowie weiteren Akteuren wie z.B. Stadtschulpflegschaft, Schulamt für
die Stadt Köln als untere Schulaufsicht und Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsicht mit
der Bitte um bzw. Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme zur Kenntnis gebracht werden.
Die Beratungsergebnisse aus den Bezirksvertretungen und die Rückmeldungen der Schulen
und weiterer Akteure werden der aktuellen Beschlussvorlage beigefügt und bei Bedarf durch
die Verwaltung in Kurzform bewertet. Keine d er Rückmeldungen inklusive Vorschläge, Kritik
und Hinweise wird verloren gehen. Sie bilden vielmehr die Grundlage für weitere Erörterungen
in der Folgezeit.
Wie in Kapitel 1 schon kurz dargelegt, möchte die Schulverwaltung (noch) mehr Beteiligung
umsetzen und sieht deshalb erstmals vor, im Anschluss an die Beschlussfassung der Rah-
menplanung zur Schulentwicklungsplanung und auf ihrer Grundlage schrittweise aktiv auf die
Bezirksvertretungen bzw. Bezirke zuzugehen, um in Fachgesprächen bzw. Workshops Per-
spektiven zu erläutern, Umsetzungsstrategien weiter zu qualifizieren und Ideen auszutau-
schen, die für eine quantitativ und qualitativ bedarfsgerechte Weiterentwicklung der bezirkli-
chen Schul- und Bildungslandschaft hilfreich sind. Konkret wird mit Blick auf die bestehenden
Ressourcen der Vorschlag unterbreitet, in den Jahren 2024 bis 2026 jährlich Fachgespräche
in 3 Stadtbezirken durchzuführen. Nach Vorschlag der Schulentwicklungsplanung könnten
diese Fachgespräche digital oder in Präsenz konzipiert werden, wobe i als Teilnehmer*innen
Bezirkspolitik, Schulen und weitere Bildungsakteure vorgesehen werden könnten. Je nach
ausdrücklichem Wunsch der Bezirksvertretungen sind unterschiedliche Formen denkbar, die
vereinbart werden könnten, z.B. Fachgespräche, (Sonder-)Sitzungen der Bezirksvertretung
oder Interfraktionelle Gespräche.
9.2. Weitere Vorbereitung von Beschlüssen der politischen Gremien
Die Verwaltung beabsichtigt, im Einzelnen vorgesehene schulorganisatorische bzw. schulent-
wicklungsplanerische Maßnahmen im Parallelverfahren bzw. im Anschluss an die Erörterung
der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2023 mit gesonderten Beschlussvorlagen
in die politischen Gremien einzubringen. Die hier vorgelegte Rahmenplanung ersetzt also
keine Einzelbeschlüsse, sie bietet aber einen Referenzrahmen, in den sich einzelne Maßnah-
men einfügen und im Kontext erläutert werden.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
205
Anlage 6 - DE BV Rodenkirchen zu SEP 2023 12.01.2024
19381 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 4170/2023 Freigabedatum 12.01.2024 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024 Begründung für die Dringlichkeit: Um die Beratung im Ausschuss für Schule und Weiterbildung in seiner Sitzung am 22. Januar 2024 unter Würdigung der Hinweise aus der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu ermöglichen ist eine Dringlichkeitsentscheidung bis zum 12. Januar 2024 erforderlich Beschluss: Der Rat der Stadt Köln 1. beschließt die „Fortschreibung der Schulentwickl ungsplanung Köln 2023“ als Rahmen- planung. Mit ihr wird ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünf- tige Herausforderungen sowie über Lösungsansätze zu r bedarfsgerechten Gestaltung der Kölner Schullandschaft allgemeinbildender Schulen gegeben und dient als Kompass für die Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft. 2. beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und u nter Beachtung und intensiver Prüfung der Beschlüsse und Stellungnahmen der Schulkonferen zen und der Bezirksvertretun- gen die erforderlichen schulorganisatorischen Maßna hmen vorzubereiten und als ge- sonderte Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzie rung in die politischen Gremien einzubringen. 3. begrüßt in diesem Zusammenhang die entsprechende Initiative der Verwaltung und be- auftragt sie, ab 2024 schrittweise aktiv auf die Be zirksvertretungen bzw. Bezirke zuzu- gehen, um in Fachgesprächen bzw. Workshops Perspekt iven zu erläutern, Umset- zungsstrategien weiter zu qualifizieren und Ideen auszutauschen. Zu Ziffer 2 bittet die Bezirksvertretung Rodenkirchen den Schulentwicklungsplan unter intensiver Prüfung wie folgt anzupassen: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Ausschuss für Schule und Weiterbildung, den Schulentwicklungsplan 2023 wie folgt anzupassen: • Der Bau einer Grundschule auf dem geplanten Schulca mpus der Parkstadt Süd (Bayenthal, Alteburger Str. / Schönhauser Str.) soll vorgezogen werden. 2 • Im Zusammenwirken mit Schulleitung / Schulentwicklu ngsamt / BV2 soll für die GS Cäsarstraße (Bayenthal) geprüft werden, ob Erwei terungen im Bestand mög- lich sind, ohne auf allgemein nutzbare Grünflächen zurückzugreifen. • Die Sanierung der Grüngürtelschule in Rodenkirchen soll so ausgelegt werden, dass eine Vierzügigkeit erreicht und diese auch unter OGS-Anforderungen bei Be- darf schulisch umgesetzt werden kann. • Die Fachverwaltung soll prüfen, ob Räumlichkeiten der Realschule in Godorf (ein- schl. Turnhalle) – auch unter Ankauf der benachbart en Freifläche – oder der GS Immendorf genutzt werden können, um der GS Godorf die dringend erforderliche räumliche Erweiterung zu bieten. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 12.01.2024 Einstimmig zugestimmt gez. Giesen gez . Schykowski 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab H aushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Hausha ltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Hintergrund und Ziele der Fortschreibung der Sch ulentwicklungsplanung Köln 2023 Die Verwaltung legt hiermit die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung vor. Sie knüpft an ihre Vorgängerinnen 2020 (Session 0418/2020), 2018, 2016 etc. an und gibt – unter Berück- sichtigung der Ergebnisse der neuen städtischen, kl einräumigen Bevölkerungsvorausberech- nung bis 2035 und der Elternbefragung 2022 zur Schu lwahl im Übergang vom Primar- in den Sekundarbereich – einen aktualisierten Gesamtüberblick über Handlungserfordernisse und Lö- sungsansätze zur bedarfsgerechten Gestaltung der Kö lner Schullandschaft. Sie ist als Rah- menplanung zu verstehen, aus der einzelne schulentwicklungsplanerische bzw. schulorganisa- torische Maßnahmen abgeleitet werden, die in die priorisierende Schulbaumaßnahmenliste auf- genommen und in gesonderten Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden. 2. Ausgewählte Ergebnisse auf einen Blick Im Folgenden werden einige ausgewählte Ergebnisse ausgewiesen: 4 (1) Die Kinder- und Jugendlichenzahlen und damit di e Zahl der Schüler*innen in Köln sind in den letzten 12 Jahren kontinuierlich und rasant gestiegen. Kurz- bis mittelfristig sind weitere Anstiege zu erwarten. Mittel- bis langfristig werde n die Zahlen wieder zurückgehen. Der Rückgang fällt in der aktuellen Bevölkerungsprognose von 2022 stärker als in den vorheri- gen Berechnungen aus. Die Zahlen werden dabei langf ristig nicht etwa wie-der auf das Ausgangsniveau von 2010 absinken, sondern auf immer noch sehr deutlich erhöhtem Ni- veau verharren. In der Konsequenz wird es in Köln i n langfristiger Zukunft nicht zu viele Schule geben, es werden aber zukünftig Anpassungen in Form von kleinerer Klassen, Zü- gigkeitsreduzierungen und ggf. nicht-schulischer Nu tzung von Schulstandorten möglich bzw. erforderlich werden. (2) Eltern in Köln wünschen sich für ihr(e) Kind(er) im Übergang von der Primar- zur Sekundar- stufe mit steigender Tendenz die Schulformen Gymnasium und Gesamtschule. Die Eltern- präferenz für die Schulform Realschule sinkt im Vergleich zur letzten Elternbefragung 2012. An der Schulform Hauptschule möchten die Kölner Elt ern, wie 2012 und trotz der guten Arbeit der Hauptschulen in Köln, ihr(e) Kind(er) am liebsten nicht anmelden. Diese Eltern- präferenzen treffen auf ein historisch gewachsenes und landesweit schulrechtlich einge- fasstes Schulsystem in Köln, in dem – bei stark ges tiegenen und noch steigenden Schü- ler*innenzahlen – (noch) zu wenig Gymnasial- und Gesamtschulplätze vorhanden sind, und, zumindest in den Eingangsklassen der Hauptschulen e in Überangebot an Schulplätzen, dass sich nach der Orientierungsphase mit Schulform-wechsler*innen füllt. Die Schulstruk- tur in Köln ist im Wandel und es werden sich weiter e, erhebliche Nachjustierungserforder- nisse ergeben. (3) Schon in den vorgehenden Schulentwicklungsplanungen wurden zahlreiche Bedarfe an der Realisierung neuer Schulen bzw. Schulgebäude sowie Erweiterungen bestehender Schulen ausgewiesen, um schnell dringend erforderliche neue Schulplätze zu schaffen. Zwischen- bilanzierend kann festgehalten werden, dass bis ein schließlich des Schuljahres 2023/24 insgesamt acht (von 30) Grundschulen/ Grundschulgeb äude und fünf (von 21) weiterfüh- renden Schulen/ Schulgebäuden, häufig im Interim an den Start gegangen sind. Im nächs- ten Schuljahr 2024/25 werden fünf weitere neue weiterführende Schulen starten, darauffol- gend – auch im Rahmen des 2. GU/TU-Schulbaupaktes – viele weitere Schulen in den Schuljahren 2025/26 bis 2027/28. Im Übrigen sind in sgesamt 17 Schulen (aktualisiert 20 Schulen) im Kontext der Realisierung großer neuer W ohnbaugebiete projektiert. Die Zeit- planung für deren Inbetriebnahme ist mit Fertigstellungsterminen für den Wohnungsbau zu synchronisieren. (4) Der Schulbau hat in den letzten Jahren erheblic h an Geschwindigkeit aufgenommen. Alle in der Schulentwicklungsplanung ermittelten Bedarfe sind in der priorisierenden Schulbau- maßnahmenliste aufgeführt. Diese Liste wird kontinuierlich aktualisiert, überarbeitet und an- gepasst. Im Rahmen von GU/TU-Paketen, Containerprog rammen, Schulbau im Rahmen von Investorenverfahren etc. konnte und kann die Zeit von Bedarfsfeststellung bis Inbetrieb- nahme verkürzt werden. Gleichzeitig bestehen noch erhebliche Nachholbedarfe bei der Um- setzung von Schulbaumaßnahmen, so dass es gegenwärtig und absehbar noch die nächs- ten Schuljahre zu kritischen Situationen bei der Bedarfsdeckung kommt und kommen wird. (5) Um die Zeit bis zum Start weiterer neuer Grundschulen und Grundschulgebäude sowie bis zur Fertigstellung geplanter Erweiterungen von Grundschulen überbrücken zu können, be- darf es eines weiteren Ad-hoc-Programms für Grundsc hulen, mit dem schnellstmöglich durch Schulcontainer und ggf. Modulbauten Raumkapazitäten ausgeweitet und neue Schü- ler*innenplätze geschaffen werden. Die Schulplatzsituation im Primarbereich (wie auch im Sekundarbereich) ist äußert angespannt und hat sich jüngst durch eine stark gestiegene Zahl an Wiederholer*innen der ersten Jahrgangsstufe und durch anhaltende Fluchtsituatio- nen verschärft. (6) Die Flächensicherung für neue Schulen und Schul gebäude zur Schaffung zusätzlicher Schüler*innenplätze ist weitestgehend abgeschlossen. Für diese Bedarfe stehen gegenwär- tig ausreichend viele gesicherte Flächen und Immobi lien zur Verfügung bzw. laufen Aus- schreibungen. Für Ersatzbauten und Auslagerungsbauten im Kontext der Generalsanierung 5 bzw. der erforderlichen Niederlegung bestehender Schulgebäude zur Sicherung von Schü- ler*innenplätzen werden teils noch Flächen- bzw. Immobilienoptionen benötigt, genauso wie für (räumliche) Erweiterungen von Schulen, gerade bei erforderlichen ad hoc Nachverdich- tungen sowie mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs OGS ab 2026/27. (7) Leitgedanke des kommunalen Engagements in Sachen Schule und Bildung in Köln ist bzw. sind (die) vernetzte, kommunale(n) Bildungslandschaft(en) vor Ort: gesamtstädtisch, stadt- bezirklich und auf der Ebene der Stadtteile. Das bedeutet u.a., „Schule im Quartier“ zu den- ken und wechselseitig Räume und Vernetzungen zu erö ffnen. Kinder- und Jugendarmut präventiv zu begegnen, bedeutet vor allem, Regelins titutionen (Kindertageseinrichtungen, Schulen, Jugend- und Sportangebote), insbesondere in Stadtteilen mit hohen Armuts- und Bildungsrisiken zu stärken, z.B. durch Schulsozialarbeit und die Entwicklung von Familien- grundschulzentren. Vielfalt ist eine Bereicherung, entsprechend spielen Inklusion und ge- meinsames Lernen in Schule eine herausgehobene Roll e und sind weiter auszugestalten. Die Kölner Schul- und Bildungslandschaft besteht u.a. aus rund 700 Kindertageseinrichtun- gen, fast 300 Schulen und rund 110 Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Fra- gen des Klimaschutzes und der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie nachhaltige Mo- bilität zu, an und in Bildungseinrichtungen sind zukünftig verstärkt in den Blick zu nehmen. (8) In stadtbezirklicher Perspektive ergeben sich t eils sehr unterschiedliche Herausforderun- gen, je nach historisch gewachsenem schulischem Angebot vor Ort, Dynamik der Entwick- lung von Schüler*innenzahlen sowie Elternpräferenzen. Beispielsweise werden im Stadtbe- zirk Chorweiler u.a. sehr kurzfristig Lösungen umzu setzen sein, um die sehr angespannte Grundschulsituation in Roggendorf/Thenhoven und Worringen zu entschärfen. Hier sind – auch in Verbindung mit Wohnungsbaugebieten – zeitna h zwei neue Grundschulstandorte vorzusehen. Die Umsetzungsplanungen der schon länge r projektierten neuen Gesamt- schule im Stadtbezirk, am Standort Holzheimer Weg i n Worringen, sollte nach Möglichkeit höher priorisiert und vorangetrieben werden. Schließlich entsteht im Stadtbezirk mit Kreuz- feld ein ganzer neuer Stadtteil, in dem umfangreich e Bildungsinfrastruktur eingeplant ist, unter anderem drei Grundschulen und zwei weiterführende Schulen. 3. Haushaltsmäßige Auswirkungen Es handelt sich bei vorliegender Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 um eine Rahmenplanung, die Handlungsnotwendigkeiten un d Handlungsoptionen darstellt und dadurch Orientierung für weitere Diskussionen gibt. Erforderliche Maßnahmen werden in je- weils gesonderten Vorlagen bei gesicherter Finanzierung zur Beschlussfassung durch die poli- tischen Gremien vorgelegt werden (siehe auch Beschlusspunkt 2). Die Einzelmaßnahmen ne- ben dabei Bezug auf den vorliegenden Referenzrahmen und können damit auch im Gesamt- kontext bewertet werden. In der Mittelfristigen Finanzplanung sind beim Amt für Schulentwicklung Finanzmittel sowohl im konsumtiven als auch im investiven Bereich in Teilp lan 0301 – Schulträgeraufgaben – Mittel veranschlagt, die aus den gegenwärtigen Herausforderungen resultieren. Die Ansätze werden anlassbezogen und an den zukünftigen Handlungsbedarfen orientiert fortgeschrieben. Um sich einer finanziellen Größenordnung annähern z u können, verweist die Verwaltung auf eine Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik. Im Mai 2015 haben das Deutsche Institut für Urbanistik und das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln den gemeinsamen Abschlussbericht zum Pilotprojekt „Leistungsfähige Infrastruktur generationen- gerecht finanziert – am Beispiel der Stadt Köln“ vorgelegt. Das Projekt war gemeinsam von der Stadt Köln und den Stadtwerken Köln beauftragt word en. Köln war damit die erste Großstadt, die weit reichende Modelle, gemeinsam mit Projektpartner*innen, erstellt hat. • Allein für sechs ausgewählte Bereiche der Daseinsv orsorge – darunter Mobilität, Wohnen und Bildung – wurden in Köln, konservativ geschätzt, investive Bedarfe von rund 16 Milliar- den Euro ausgewiesen. Auf Bildung entfiel dabei ein Anteil von rund 15% an den gesamten 6 investiven Bedarfen, das waren rund 2,4 Milliarden Euro. • Das „Kölner Tragfähigkeitskonzept“ betrachtete die Finanzentwicklung, wie sie sich unter den heutigen Bedingungen im Laufe von 25 Jahren dar stellt. Hier haben die Forscher*in- nen eine sogenannte „Tragfähigkeitslücke“ für den „ Konzern Stadt Köln“ errechnet. • Kölns Infrastrukturen sind elementarer Bestandteil des öffentlichen Vermögens. Pflege und Erhalt sowie Um- und Ausbau der Infrastruktur zählen zu den Kernaufgaben jeder nachhal- tigen und generationengerechten Daseinsvorsorge. Die städtischen Infrastrukturen müssen in Kenntnis der finanziellen Gestaltungsspielräume der Stadt stetig und mit langfristigem Blick entwickelt werden. 4. Auswirkungen auf den Klimaschutz und Mobilität Da es sich vorliegend um eine Rahmenplanung handelt , die Handlungserfordernisse und Lö- sungsansätze im Gesamtzusammenhang beschreibt, erge ben sich keine unmittelbaren Aus- wirkungen auf den Klimaschutz. Erforderliche schulentwicklungsplanerische bzw. schulorgani- satorische Maßnahmen werden wie beschrieben als ges onderte Beschlussvorlagen bei gesi- cherter Finanzierung in die politischen Gremien eingebracht und dann auch jeweils hinsichtlich etwaiger Auswirkungen auf den Klimaschutz betrachtet. In Kapitel 5.7 „Schule und Klimaschutz: Köln wächst klimagerecht und umweltfreundlich“ der vorliegenden Fortschreibung werden Klimaschutz und Klimafolgenanpassung als zentrale Zu- kunftsaufgaben kenntlich gemacht, „Schule“ bzw. „Bildung“ und „Klima“ als „natürliche Part- ner*innen“ beschrieben und eine Vision für die Kölner Schul- und Bildungslandschaft mit unter anderem aktuell rund 700 Kindertageseinrichtungen, rund 300 Schulen und rund 110 Angebo- ten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit formuliert , nach der aktuell und zukünftig alle Bil- dungseinrichtungen klimaneutral/-freundlich zu denk en sind: Dazu gehören räumlich-gebäud- lich z.B. Photovoltaik, grüne Fassaden, Schulgärten, entsiegelte Schulhöfe, grüne Klassenzim- mer, mehr Fahrradabstellplätze und weniger bis gar keine PKW-Parkplätze sowie konzeptio- nell-inhaltlich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). In Kapitel 5.8 „Schule und Mobilität: Köln gestaltet nachhaltige Mobilität“ werden Verbindungs- linien zum nachhaltigen Mobilitätsplan für Köln aufgezeigt. Schul- und Bildungsstandorte in Köln werden (werk-)täglich jeweils von Hunderten bis Tau senden von Kindern und Jugendlichen, Eltern, Schüler*innen und Lehrer*innen aufgesucht und entsprechend spielt Mobilität zu, an und in Bildungseinrichtungen eine ungemein große Rolle. Aspekte wie ÖPNV-Anbindung, Anbin- dung an Fahrradstraßen, sichere Schulwege, Schulbusverkehr, Taktungen von Verkehrszeiten, Schülerlots*innen (als Form bürgerschaftlichen Engagements junger Menschen), auch zu Stoß- zeiten ausreichend breite Bahn- und Bussteige und vieles mehr zeigen die sehr enge Verknüp- fung von Schule und Mobilität auf. 5. Ausblick auf das weitere Vorgehen Die Verwaltung sieht vor, die vorliegende Fortschre ibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 in zwei Lesungen im Ausschuss Schule und Weite rbildung zu erörtern und in der Bera- tungsfolge alle Bezirksvertretungen sowie weitere Fachausschüsse zu befassen. Anschließend soll die Rahmenplanung in den Rat eingebracht werde n. Mit Freigabe der Beschlussvorlage wird die fortgeschriebene Schulentwicklungsplanung allen städtischen Kölner Schulen, der Stadtschulpflegschaft, der Bezirksschüler*innenvertretung sowie unterer und oberer Schulauf- sicht mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zur Ken ntnis gebracht. Die Rückmeldungen von Schulen und schulischen Institutionen sowie die Beratungsergebnisse der Bezirksvertretungen werden der aktuellen Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt. Die Verwaltung beabsichtigt, im Einzelnen erforderl iche schulorganisatorische bzw. schulent- wicklungsplanerische Maßnahmen im Parallelverfahren zur bzw. zu geeigneten Zeitpunkten im Anschluss an die Erörterung der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2023 mit ge- sonderten Beschlussvorlagen in die politischen Gremien einzubringen. 7 Ab 2024 sieht die Verwaltung zudem schrittweise Fachgespräche bzw. Workshops zur weiteren strategischen Gestaltung der Schul- und Bildungslandschaften in allen Stadtbezirken vor. Kon- kret wird mit Blick auf die bestehenden Ressourcen der Vorschlag unterbreitet, in den Jahren 2024 bis 2026 jährlich Fachgespräche in 3 Stadtbezi rken durchzuführen. Nach Vorschlag der Schulentwicklungsplanung könnten diese Fachgespräche digital oder in Präsenz und mindes- tens halbtägig, ggf. mit externer Moderation und au f der Grundlage z.B. von Kartenmaterial konzipiert werden, wobei als Teilnehmer*innen Bezirkspolitik, Schulen und weitere Bildungsak- teure vorgesehen werden sollten. Je nach ausdrückli chem Wunsch der Bezirksvertretungen sind auch andere Formen denkbar, die vereinbart werden könnten, z.B. (Sonder-)Sitzungen der Bezirksvertretung oder Interfraktionelle Gespräche. Anlagen: Anlage 1 - Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Anlage 2 - Anlage zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 - Übersicht Grundschulen Anlage 3 - Anlage zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 - Übersicht weiterführende Schulen
Anlage 5 - Auszug BV 3 (Lindenthal) 04.12.2023
2175 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 E-Mail: steffen.wagener1@stadt- koeln.de Datum: 05.12.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 04.12.2023 öffentlich 9.2.8 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 3033/2023 Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN/2153/2023 Beschluss mit der Ergänzung aus dem Ergänzungsantrag: Der Rat der Stadt Köln 1. beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ als Rahmenplanung. Mit ihr wird ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen sowie über Lösungsansätze zur bedarfsgerechten Gestaltung der Kölne r Schullandschaft allgemeinbildender Schulen gegeben und dient als Kompass für die Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft. 2. beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und unter Beachtung und intensiver Prüfung der Beschlüsse und Stellungnahmen der Sch ulkonferenzen und der Bezirksvertretungen die erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmen vorzubereiten und als gesonderte Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen. 3. begrüßt in diesem Zusammenhang die entsprechende Initiative der Verwaltung und beauftragt sie, ab 2024 schrittweise aktiv auf die Bezirksvertretungen bzw. Bezirke zuzugehen, um in Fachgesprächen bzw. Workshops Perspektiven zu erläutern, Umsetzungsstrategien weiter zu qualifizieren und Ideen auszutauschen. Die Bezirksvertretung begrüßt die angedachte Schaffung einer weiteren Grundschule (3-GS-5) Lövenich/Widdersdorf. Die Bezirksvertretung Lindenthal bekräftigt wie seit mittlerweile 9 Jahren (vgl. 0428/2015, 0761/2021, 22150/2021,0948/2022) die Notwendigkeit, eine weitere Gesamtschule im Bezirk zu schaffen. Der Bedarf wird deutlich gesehen. Sie bleibt bei ihrem Vorschlag und dem der Verwaltung aus dem Jahr 2015, den Parkplatz des Rheinenergie-Stadions P6 bis P8, Salzburger Weg, zu nutzen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen eine Enthaltung (AFD) nicht anwesend: Frau Klein (Bündnis 90/Die Grünen)
Anlage 9 - Zusammenfassung der BV - Hinweise inkl Einschätzung Verwaltung - Stand 15.01.2024
14066 Zeichen
1 Anlage 9 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2023 (3033/2023) – Infor- mationen zum Gremienlauf Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Köln 1. beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ als Rahmen- planung. Mit ihr wird ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünf- tige Herausforderungen sowie über Lösungsansätze zur bedarfsgerechten Gestaltung allgemeinbildender Schulen gegeben. Sie dient als Kompass für die Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft. 2. beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und unter Beachtung und intensiver Prüfung der Beschlüsse und Stellungnahmen der Schulkonferenzen und der Bezirksvertretun- gen die erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmen vorzubereiten und als ge- sonderte Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen. 3. begrüßt in diesem Zusammenhang die entsprechende Initiative der Verwaltung und beauftragt sie, ab 2024 schrittweise aktiv auf die Bezirksvertretungen bzw. Bezirke zu- zugehen, um in fachge4sprächen bzw. Workshops Perspektiven zu erläutern, Umset- zungsstrategien weiter zu qualifizieren und Ideen auszutauschen. Info zum Gremienlauf: ASW (1. Lesung) 20.11.23 Kenntnis genommen, Wiedervorlage 22.01.24 BV 1 - Innenstadt 23.11.23 Zurückgestellt, DE beschlossen am XXXXX – BV 8 - Kalk 23.11.23 Geändert beschlossen BV 2 – Rodenkirchen 23.11.23 Zurückgestellt, Fachgespräch 1 9.12.23, DE am 12.01.2024 – geändert beschlossen BV 4 - Ehrenfeld 27.11.23 Ungeändert beschlossen BV 9 - Mülheim 27.11.23 Ungeändert beschlossen BA Gebäudewirtschaft 27.11.23 Zurückgestellt zur Sitzung am 29.01.24 BV 5 - Nippes 30.11.23 Ungeändert beschlossen BV 6 - Chorweiler 30.11.23 Geändert beschlossen BV 7 - Porz 30.11.23 Geändert beschlossen BV 3 - Lindenthal 04.12.23 Geändert beschlossen ASW (2. Lesung) 22.01.24 BA Gebäudewirtschaft 29.01.24 Neu, geschoben von Sitzung 27.11.23 Rat 06.02.24 2 Kurz-Kommentar IV/2: Der Gremienlauf gestaltet sich positiv: 3 Bezirksvertretung en haben bisher ungeändert beschlossen 5 Bezirksvertretungen haben bisher geändert beschlossen. Die Änderungen betref- fen Ergänzungen weiterer Beschlusspunkte, die auf die jeweils bezirkliche Schulland- schaft abheben: Die BV Rodenkirchen bittet darum verschiedene Anregungen zu prüfen, u.a. ob eine bauliche Erweiterung des Schulstandortes Cäsarstraße durch eine Aufsto- ckung möglich sei und regt an den Bau eines Grundschulgebäudes in der Park- stadt Süd vorzuziehen. die BV Lindenthal fordert zum wiederholten Male eine weitere neue weiterführende Schule im Bezirk, und zwar eine Gesamtschule in Junkersdorf. IV/2 sieht den (rechnerischen) Bedarf nicht. die BV Chorweiler fordert, bei den seitens der Verwaltung für 2024 vorgesehenen ausführlichen Fachgesprächen zuerst bedacht zu werden (das möchte IV/2 gerne einlösen) und bittet um weitere Austauschformate vor Ort zum baulichen Zustand der Schulen und zum Anmeldeverfahren die BV Porz bittet, die Entwicklung der geplanten neuen Gesamtschule zunächst unabhängig von der Zukunft der Haupt- und der Realschule in Zündorf zu betrach- ten. Das wird IV/2 prüfen. die BV Kalk bittet erstens, an einem geplanten Schulstandort eine Gesamtschule statt ein Gymnasium vorzusehen (sieht IV/2 kritisch) und fordert zweitens erneut, die Hauptschule in Neubrück zu schließen und an diesem Standort eine Gesamt- schule zu entwickeln (das wird IV/2 prüfen). Der Beschluss der BV Innenstadt steht am 15.01.2024 noch aus und soll bis zur Sitzung des ASW am 22.01.2024 erfolgen. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft hat zurückgestellt und in seine Sitzung am 29.01.2024 geschoben, das ist nach der Sitzung des ASW (2. Lesung) und vor der Ratssitzung am 06.02.24 und erscheint unkritisch, wenn das Votum des federführen- den Fachausschusses ASW beachtet wird. Ausführliche Darstellung 3 Bezirksvertretung Sitzung Votum Änderungs-/Ergänzungsvorschlag im Rahmen der Anhörung Stellungnahme Verwaltung BV 1 - Innenstadt DE am XXX BV 2 – Rodenkirchen DE am 12.01.2024 Geändert beschlossen (Hinweise ergänzt) Ergänzung zum Beschlusstext: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Ausschuss für Schule und Weiterbil- dung, den Schulentwicklungsplan 2023 wie folgt anzupassen: Der Bau einer Grundschule auf dem ge- planten Schulcampus der Parkstadt Süd (Bayenthal, Alteburger Str. / Schönhau- ser Str.) soll vorgezogen werden. Im Zusammenwirken mit Schulleitung / Schulentwicklungsamt / BV2 soll für die GS Cäsarstraße (Bayenthal) geprüft wer- den, ob Erweiterungen im Bestand mög- lich sind, ohne auf allgemein nutzbare Grünflächen zurückzugreifen. Die Sanierung der Grüngürtelschule in Rodenkirchen soll so ausgelegt werden, dass eine Vierzügigkeit erreicht und diese auch unter OGS-Anforderungen bei Bedarf schulisch umgesetzt werden kann. Die Fachverwaltung soll prüfen, ob Räumlichkeiten der Realschule in Godorf (einschl. Turnhalle) – auch unter Ankauf der benachbarten Freifläche – oder der GS Immendorf genutzt werden können, um der GS Godorf die dringend erforder- liche räumliche Erweiterung zu bieten. Die Verwaltung nimmt die Anregungen zur Kenntnis, wird sie prüfen und wenn mög- lich im weiteren Verlauf bei der Entwick- lung von konkreten Maßnahmen berück- sichtigen. 4 BV 3 Lindenthal 04.12.2023 Geändert beschlossen (Hinweise ergänzt) Ergänzung zum Beschlusstext: Die Bezirksvertretung begrüßt die ange- dachte Schaffung einer weiteren Grund- schule (3-GS-5) Lövenich/Widdersdorf. Die Bezirksvertretung Lindenthal bekräf- tigt wie seit mittlerweile 9 Jahren (vgl. 0428/2015, 0761/2021, 22150/2021,0948/2022) die Notwendig- keit, eine weitere Gesamtschule im Bezirk zu schaffen. Der Bedarf wird deutlich ge- sehen. Sie bleibt bei ihrem Vorschlag und dem der Verwaltung aus dem Jahr 2015, den Parkplatz des Rheinenergie-Stadions P6 bis P8, Salzburger Weg, zu nutzen. Vgl. Sachstandsbericht zu AN/0948/2022): Mit der Fortschreibung der Schulentwick- lungsplanung Köln 2023 hat die Verwal- tung festgestellt, dass im Stadtteil Lindent- hal kein zusätzlicher Bedarf an weiteren, neuen Schulen / Schulstandorten besteht. Ein Bedürfnis für eine weitere Gesamt- schule am Standort Salzburger Weg im Sinne des § 78 Abs. 4 Schulgesetz Nord- rhein-Westfalen kann die Verwaltung nicht herleiten. Ein politischer Beschluss kann die Ermittlung des Bedürfnisses nicht er- setzen. Daher würde die Umsetzung der Anre- gung der Bezirksvertretung Lindenthal zu einer vermeidbaren Fehlplanung für eine nicht genehmigungsfähige Schule führen. Daher kann dem Beschlu ss der Bezirks- vertretung Lindenthal nicht gefolgt wer- den. Es besteht der Bedarf für ein Gymnasium, nicht aber für eine vierte Gesamtschule. BV 4 – Ehrenfeld 27.11.2023 Zugestimmt BV 5 – Nippes 30.11.2023 zugestimmt 5 BV 6 – Chorweiler 30.11.2023 Geändert beschlossen (Hinweise ergänzt) Ergänzung zum Beschlusstext: Ergänzungen: 1) Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet um schnellstmögliche Durchführung eines Planungsworkshops zu den baulichen Problemen an den Schulen im Stadtbezirk Chorweiler. 2) Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet die in der Vorlage vorgesehenen Fachge- spräche und Planungsworkshops in Chor- weiler aufgrund des höchsten Handlungs- bedarfs in erster Priorität durchzuführen. 3) Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet um schnellstmögliche Durchführung eines Planungsworkshops zur Schulplatz- vergabe im nächsten Jahr. Die Ergänzungen Nr. 1) und 3) sind nicht Gegenstand der Rahmenplanung „Fort- schreibung der Schulentwicklungspla- nung Köln 2023“ und können somit nicht in diesem Zusammenhang abgearbeitet werden. Die Verwaltung wird die Hinweise unabhängig vom weiteren Prozes s der Schulentwicklungsplanung aufgreifen und mit der Bezirksvertretung Chorweiler die Optionen zu diesen Punkten abstimmen. BV 7 – Porz 30.11.2023 Geändert beschlossen (Hinweise ergänzt) Änderungsvorschlag für Beschluss- punkt 1: beschließt die „Fortschreibung der Schul- entwicklungsplanung Köln 2023“ als Rah- menplanung einschließlich der Änderun- gen unter Ziffer 4 und Ziffer 5. Mit ihr wird ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen sowie über Lösungs- ansätze zur bedarfsgerechten Gestaltung der Kölner Schullandschaft allgemeinbil- dender Schulen gegeben und dient als Kompass für die Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft. Ergänzung zum Beschlusstext: Die Verwaltung nimmt die Anregung zum Suchgebiet zur Kenntnis und wird sie prü- fen. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass hier ein Standort zur Kompensa- tion des entfallenden Haupt - und Re al- schulangebotes in Zündorf gesucht wird. Die Frage des Bedarfs ist unabhängig von einem politischen Beschluss zu klären, da der Bedarf im Zuge des Genehmigungs- verfahrens nachgewiesen werden muss. Daher muss die Verwaltung die Suche für eine Schule mit 5/4 Zügen weiterverfol- gen. Die vorgesehene Zügigkeit ergibt sich aus dem entf allenden Angebot an Haupt- und Realschulplätzen. 6 4. Die Maßnahme 7-GE-2 (ehemals M84), Suchauftrag für eine 5/4-zügige Gesamt- schule, ist vorzuziehen und unabhängig zu gestalten vom weiteren Fortbestand der Johann-Amos-Comenius-Schule und der Wilhelm-Busch-Realschule, da diese nach Mitteilung der Verwaltung frühestens 2029 ihr Interim beziehen und für den wei- teren Betrieb dieser Schulen überhaupt kein Zeitplan existiert (siehe Vorlage 1861/2023/1). Der Suchauftrag ist daher als 6/4 -zügige Gesamtschule auf ganz Porz auszuweiten. Hierbei sind die bereits von der Bezirksvertretung Porz beschlos- senen Standortvorschläge mit einzubezie- hen. 5. Die Maßnahmen 7 -RS-1 (Wilhelm - Busch-Realschule) und 7-HS-1 (Johann- Amos- Comenius-Schule) sind bzgl. der auslaufenden Schließungen zur Prüfung zurückzustellen, da sie abhängig gemacht werden von einer Gesamtschule Zündorf- Süd, die wiederum in Abhängigkeit steht zum Baugebiet Zündorf-Süd, mit dem aus heutiger Sicht nicht vor 2035/2040 zu rechnen sein dürfte. Stattdessen ist um- gehend eine Fläche zu suchen sowie eine Planung für ein neues Schulgebäude für beide Schulen zu veranla ssen, damit diese nach dem Bezug des Interims mög- lichst zeitnah ein neues Gebäude erhal- ten. Die Verwaltung weist auf die unterschied- lichen Gesamtschulmaßnahmen 7 -GE-2 und 7-GE-3 hin. 7-GE-2 steht im Zusammenhang mit den avisierten Real - und Hauptschulschlie- ßung (7-RS-1 und 7-HS-1) und formuliert den Suchauftrag für eine Gesamtschule in Zündorf. 7-GE-3 stellt auf das vorgesehene Wohn- baugebiet Zündorf-Süd ab und ist dement- sprechend an die Realisierung des Wohn- baugebietes g ebunden. 1 -GE-3 formu- liert, dass möglicherweise auch ein höhe- rer Bedarf an Schulplätzen in der Sekun- darstufe I entstehen könnte, als bisher er- wartet. Mit Vorlage 3430/2023 wird dargestellt, dass 12 Räume (Unterrichtsräume, Diffe- renzierungsräume, Verwaltung und Ganz- tag) geschaffen werden. Auch der vorge- sehene Standort ist dargestellt. Die Planung stellt das Ergebnis der Prü- fungen in der Task Force Schulbau zu den Nachverdichtungsmöglichkeiten am Standort dar. Ziel ist es zum Schuljahr 2024/25 die räumliche Entlastung zu rea- lisieren. Die Entlastung wird temporär be- nötigt, bis der Neubau für eine zweizügige Grundschule auf dem Grundstück Bonner 7 6. Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat die Verwaltung zu beauftragen, die In- terim-Erweiterungs-Planung der GGS Don-Bosco von 3,5 auf 5 Züge mit Schul- jahr 2025/26 in Containerbau wie folgt zu konkretisieren: Statt vier werden sechs reine Unterrichts- räume (neben den weiteren Funktionsräu- men) eingerichtet Derzeit nicht vorgese- hene Toiletten sowie Wasseranschlüsse werden installiert. Die Container werden auf der Schotterflä- che vor/neben der Turnhalle auf gebaut (zur Vermeidung von Baumfäl- lungen ggf. dreigeschossig mit not wendi- gem Außenaufzug zur Barrierefreiheit.) Straße in Betrieb gehen kann. Leider kön- nen aufgrund der zur Verfügung stehen- den Zeitschiene und der Grundstücksbe- dingungen nicht alle wünschenswerten Anforderungen realisiert werden. BV 8 – Kalk 23.11.2023 Geändert beschlossen (Hinweise ergänzt) 4. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt den Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 08.11.2018 (AN/1568/2018) und be- grüßt die Realisierung einer neuen weiter- führenden Schule am Standort Poll-Vings- ter-Str. in Köln -Humboldt/Gremberg, be- fürwortet jedoch die Errichtung einer Ge- samtschule. 5. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt die Beschlüsse der Bezirksvertretung Kalk vom 07.04.2022 ( AN/1677/2021) sowie vom 20.10.2022 (2228/2022) und bittet den Rat der Stadt Köln, die Kurt -Tuch- olsky-Hauptschule am Helene -Weber- Platz in Köln -Neubrück auslaufend zu schließen und zeitgleich am gleichen Standort eine 4-zügige Gesamtschule zu errichten. Die Schulentwicklungsplanung 2023 be- schreibt wir in den vorherigen Planungs- berichten den Bedarf an drei Gesamt- schulen (8-GE-1 und 8-GE-4) und einem Gymnasium (8-GY-1). Dieser Bedarf kann und muss im Zuge des Genehmigungs- verfahrens nachgewiesen werden. Es besteht der Bedarf für ein Gymnasium, nicht aber für eine vierte Gesamtschule. Daher würde die Umsetzung der Anre- gung der Bezirksvertretung Kalk zu einer vermeidbaren Fehlplanung für eine nicht genehmigungsfähige Schule führen. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sit- zung am 24.10.2022 (Vorlage 2228/2022) unter anderem beschlossen: „- die Pläne zur Errichtung einer Gesamt- schule an diesem Standort zum jetzigen 8 Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen und die Gesamtsituation nach der Eröffnung der neuen Gesamtschule im Bildungscampus Kalk neu zu bewerten. Dies soll auch un- ter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Schülerzahlen der Kurt-Tucholsky- Schule geschehen“. Maßnahme 8-HS-1 beschreibt diesen Auf- trag des Rates. BV 9 - Mülheim 27.11.2023 zugestimmt
Anlage 12 - Rückmeldungen Institutionen und Stakeholder - Zusammenfassung
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Übersicht über die Rückmeldungen von - Schulaufsicht - Stakeholdern - Nachbarkommunen und anderen Schulträgern Anlage 12 Institution / Stakeholder Bedarf / Zügigkeit / schulrecht- liches Thema Raumsituation (Unterrichts- räume / OGS / Baumaßnahmen) sonstiges Themen, z.B. "Digitalisierung", "Schulwege / Verkehr"… schu- lisches oder anderes Personal Untere Schulaufsicht Grundschulen x x x Untere Schulaufsicht Förderschulen x x x x Untere Schulaufsicht Hauptschulen x x Obere Schulaufsicht x x x Sprecher*innenrat Grundschule x Mittendrin e.V. x x x Bürgerverein Worringen e.V. x x Themen Rückmeldungen Institutionen und Stakeholder zur SEP 2023 Schulaufsicht untere Schulaufsicht - Schulamt für die Stadt Köln Schulamt für die Stadt Köln als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde ______________________________________ Der Schulentwicklungsplan mit Blick auf die Schulen für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Aufgrund der steigenden Zahlen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ist es begrüßenswert, dass der Schulträger langfristig den Bau von zwei weiteren Förderschulen für diesen Förderschwerpunkt sowohl rechtsrheinisch wie auch linksrheinisch plant. Auch ist es sicherlich erstrebenswert die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit diesem Förderschwerpunkt im Gemeinsamen Lernen durch sowohl eine weitere Professionalisierung der Lehrkräfte, durch entsprechende Schulträgermaßnahmen, durch den Ausbau heilpädagogischer und therapeutischer Angebote und durch eine Begleitung der Eltern voranzubringen. Aktuell liegen allen Schulen Anmeldungen vor, die nicht bedient werden können. Es handelt sich dabei um Schülerinnen und Schüler - die im Gemeinsamen Lernen in der Grundschule beschult werden und noch während der Grundschulzeit an die Förderschulen wechseln möchten - die aus den Klassen 4 die nach fünf Jahren im GL in die Sekundarstufe I der Förderschule wechseln möchten (Die Schulen Sandberg und Kolkrabenweg haben keine Aufnahmekapazitäten für den Wechsel in die Sek I) - die von der Gesamtschule in die Förderschule wechseln möchten Es liegen schon jetzt mehr Anmeldungen von Schulneulingen für das Schuljahr 24/25 vor, deren Eltern die Beschulung an einer Förderschule wünschen, als in den Schulen aufgenommen werden können. Es ist seit Jahren bekannt, dass alle vier Förderschulen GE ihre Kapazitätsgrenzen erreicht haben. Alle Schulen haben Schülerzahlen, für die die Gebäude nicht ausgerichtet sind. Dazu liegen ausführliche Stellungnahmen der Schulleitungen vor: Klassenbesetzungen – Schuljahr 2020/2021 (Stand 2020_11_17) Schreiben an , Amt für Schulentwicklung (2020_12_22) Schreiben an (2021_03_25) FS S. 1 Schreiben an (2021_04_16) Schülerzahlen im Schuljahr 2022/23 an der Förderschule GG in Köln (2022_11_30) Schreiben an und (2023_05_16) Die Schulen, Kinder und Eltern sind in einer sehr belastenden Situation. Die Schulen sind dem Schulträger bei der Schaffung von Schulplätzen übergangsweise entgegengekommen, indem sie durch das Verzichten auf Therapie-, Fach- und Differenzierungsräume Aufnahmekapazitäten geschaffen haben. Dies führt aktuell zu massiven Einschränkungen der umfassenden Unterrichtsaufgaben und Fördermöglichkeiten mit weitreichenden negativen Auswirkungen für die Schülerschaft und die Beschäftigten. Die aktuell geplanten Maßnahmen in Form von Containerlösungen können nur die aktuelle schulische Situation verbessern; dadurch werden jedoch nicht mehr Schulplätze geschaffen werden. Weder im Schulentwicklungsplan noch in den Kontakten mit dem Schulträger werden kurzfristig realisierbare Möglichkeiten zu Schaffung von aktuell dringend benötigten Schulplätzen aufgezeigt. Weitere Improvisationen zur Schaffung von Schulplätzen an den Förderschulen Geistige Entwicklung, die von den Eltern gewünscht werden, sind von Seiten der Schulen nicht möglich. Des Weiteren gilt es die sich wandelnde Schülerschaft in den Blick zu nehmen. - Alle Schulen weisen eine stark gestiegene Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Bereich der Primarstufe auf - Der Anteil an de § 15 Kindern ist in den letzten Jahren überproportional gewachsen. - Hoher Anteil an SuS mit Autismus-Spektrum-Störung mit extremer Eigenorientiertheit - Weitere Schüler/innen mit sehr herausforderndem Verhalten (aufgrund von Behinderungsbild in Verbindung mit weiteren psychischen Erkrankungen, Traumatisierungen, Bindungsstörungen, Erziehungsverhalten der Eltern, …) - Seit der ersten Zuwanderungswelle 2015 hoher Anteil an SuS mit Zuwanderungsgeschichte und Traumatisierungen sowie nicht deutschsprechendem Familienhintergrund Alle Schulen stellen fest: - Wegfall von heilpädagogischen Angeboten im Bereich der Einrichtungen der frühen Bildungen - Ein zunehmender Anteil der Erstklässler/innen der letzten Einschulungsjahrgänge haben keine Einrichtung der Frühen Bildung besucht, FS S. 2 - weitere haben nur kurzzeitig oder täglich zeitverkürzt die Einrichtung der Frühen Bildung besucht - Manche wurden ausgeschlossen – („xy wurde wegen unzumutbaren Verhaltens vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen“) (Die Schaffung von Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten im vorschulischen Bereich liegt in kommunaler Verantwortung.) Daraus entstehende Konsequenzen für die schulischen Angebote Diese Schülerinnen und Schüler: - benötigen enge personale Begleitung (auch aufgrund von Fremd-und Eigengefährdung) - benötigen Rückzugsmöglichkeiten bzw. Auszeiten in reizarmen Räumen - benötigen individuelle Einzel-Lernangebote mit speziellen Materialien - müssen an den Schulalltag im sozialen/emotionalen Sinne - sukzessive - herangeführt werden Ausblick aus Sicht der Schulaufsicht: Die aktuelle Situation mit dem sofortigen Bedarf an von Eltern gewünschten und dringend benötigten Plätzen im Förderschulbereich Geistige Entwicklung macht die Notwendigkeit einer zeitnahen Konkretisierung der angedachten neuen Schulstandorte deutlich. Anzumerken ist noch der Bedarf einer mittelfristigen Planung, die für die kommenden Jahre erforderlich zu sein scheint. FS S. 3 Schulamt für die Stadt Köln als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde ______________________________________ Rückmeldung der Unteren Schulaufsicht zur Schulentwicklungsplanung bezogen auf Kölner Grundschule Die Fortschreibung der „Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ stellt die Herausforderungen und Maßnahmen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Kölner Schullandschaft allgemeinbildender Schulen bis 2035 umfassend und übersichtlich dar. Wir bedanken uns für die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Schulentwicklungsplanung und dafür, aus der Perspektive der Unteren Schulaufsicht als staatliche Schulaufsichtsbehörde dazu eine Stellungnahme abgeben zu können. Wir stehen selbstverständlich im stetigen Austausch mit der Schulentwicklungsplanung und mit dem Amt für Schulentwicklung. Insofern möchten wir nicht auf die grundlegenden „Herausforderungen“ bezogen auf den Schulplatzbedarf eingehen (Stichwort: „Schulnotstand“). Bezogen auf die Bedarfsentwicklung in den Grundschulen und den zum Teil erheblichen Mangel an Schulplätzen möchten wir darauf hinweisen, dass insbesondere in Regionen mit einem herausfordernden sozialen Umfeld die Schulplatzsituation prekär ist. Der Punkt 5.4 der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 ist mit „Bedarfe lokalisieren und knappe Ressourcen steuern: Schulscharfe Bedarfsindikatoren“ überschrieben. Aus unserer Sicht wäre es wünschenswert, die Sozialindizes (städtisch, MSB) konkret für die Bedarfsplanung zu nutzen. Warum das so bedeutsam wäre, lässt sich beispielhaft aus der aktuellen Situation der Schulplatzsituation für Schulneulinge in den rechtsrheinischen Stadtbezirken begründen: - Die Grundschulen in den rechtsrheinischen Stadtgebieten weisen nach dem aktuellen Schulsozialindex des MSB (2023) einen Durchschnittswert von 5,82 aus. (Zum Vergleich: In den linksrheinischen Stadtbezirken liegt der Wert bei 3,63) - Gleichzeitig stehen insbesondere in den rechtsrheinischen Stadtbezirken nicht genügend Schulplätze für Schulneulinge zur Verfügung. - Es gibt einem empirischen Zusammenhang zwischen Lern- und Entwicklungsstörungen und einem herausfordernden sozialen Umfeld, so dass in Schulen mit einem höheren Sozialindex mutmaßlich ein höherer Anteil von Schülerinnen und Schülern in der Eingangsklasse verbleibt oder die Schuleingangsphase in drei Jahren durchläuft. Damit stehen potentiell weniger freie Kapazitäten in den Eingangsklassen zur Verfügung. GS S. 1 - Insofern wäre es aus unserer Sicht hilfreich neben der kleinräumigen Bevölkerungsprognose auch den Sozialindex in den Blick zu nehmen, wenn zukünftige Schulplatzbedarfe ermittelt werden. Wir wissen, dass die Stadt Köln in vielerlei Hinsicht Schulen mit einem hohen Sozialindex zusätzlich unterstützt, um allen Kindern gute Bildungschancen zu eröffnen, z.B. durch die Einrichtung von Familiengrundschulzentren. Wir möchten trotzdem den Hinweis geben, dass es für den schulischen Erfolg von Kindern aus unserer Sicht hilfreich wäre, wenn bei der Bedarfsplanung der Sozialindex bei der Festlegung der Klassengrößen in den Eingangsklassen Berücksichtigung finden würde. In Hamburg beispielsweise ist die Absenkung von Klassengrößen nach Sozialindex eine Maßnahme (von vielen), die tatsächlich zu messbaren Verbesserungen in Schulleistungsstudien beigetragen hat. Wir merken das mit aller Zurückhaltung an, denken aber, dass es für die mittel- und langfristige Bedarfsplanung ein wichtiger Aspekt ist, denn derzeit weisen Schulklassen in den Kölner Grundschulen auch im landesweiten Vergleich besonders hohe Schülerzahlen auf – und das bei der auch im Schulentwicklungsplan (S. 58) festgestellten besonderen Bedarfslage der Schulen: „Deutlich wird, dass Kölner Schulen – Grundschulen und weiterführende Schulen aller Schulformen – einen (teils deutlich) höheren Unterstützungsbedarf aufweisen als die Schulen im Landesdurchschnitt, besonders augenfällig ist das bei den Hauptschulen“. Schulentwicklungsplanung – Anmerkungen der Unteren Schulaufsicht zu einzelnen Schulen bzw. Stadtbezirken Stadtbezirk Innenstadt Die Unterrichtsorganisation ist im sog. „Aufsteigermodell“ organisiert ist. Die Reduzierung auf 3 Züge hätte eine nochmalige umfangreiche schulorganisatorische Änderung zur Folge, nachdem bereits im Schuljahr 18/19 eine Reduzierung von 16 GS S. 2 Klassen auf 14 Kl assen aufgrund sinkender Schülerzahlen stattgefunden hat. Zukünftig ist wieder mit einer steigenden Anzahl an Elternwünschen auszugehen, da die derzeit vakante Schulleitungsstelle kurzfristig nachbesetzt wird. Von daher wäre es wünschenswert keine Änderung in der Zügigkeit vorzunehmen. Stadtbezirk Rodenkirchen 2-GS-7 (GGS Godorfer Hauptstraße): Eine zweizügige Grundschule mit 2 Standorten bedeutet für die Schule enorme organisatorische Herausforderungen. Sollte hier keine Erweiterung am Hauptstandort möglich sein, sollte der zweite Standort möglichst nah an der Schule sein. Stadtbezirk Lindenthal 3-GS-1 (GGS Mommsenstraße): Bislang war immer von der Erweiterung in eine Dreizügigkeit die Rede. Da die Hälfte der aktuellen GGS Heliosschule in einem baufälligen Containerbau untergebracht ist, ist eine Erweiterung der GGS Mommsenstr. auf Vierzügigkeit nicht denkbar. 3-GS-5 (GGS Olympiaschule): Die Reduzierung der Olympiaschule auf eine Dreizügigkeit ist grundsätzlich zu begrüßen. Hierbei sollte beim Rückbau der Modulbauten bedacht werden, dass ausreichend Kapazität für eine Dreizügige Schule erhalten bleibt (inkl. Mensa, OGS- Räume, Fachräume, Verwaltungstrakt etc.) Der Rückbau scheint zeitlich an den Neubau einer weiteren Grundschule in Löwenich/Widdersdorf geknüpt zu sein, für die es noch kein Grundstück gibt. Da diese voraussichtlich nicht in mittlerer Zukunft vorhanden sein kann, benötigt die Olympiaschule weiterhin einen adäquaten Raumbedarf, solange die Fünfzügigkeit fortbesteht. Dies beinhaltet z.B. bereits geplante Raumumzüge im Sommer 2024 um ein adäquateres Raumkonzept im aktuellen Raumbestand zu ermöglichen. Stadtbezirk Ehrenfeld Die Schule verfügt über keine Mensa. Die derzeitige Situation der Versorgung der SuS mit Mittagessen ist äußerst grenzwertig und auf Dauer nicht tragbar. Die Bereitstellung eine Mensa ist dringend zu berücksichtigen. GS S. 4 Eine Erweiterung um zwei bis drei Züge wurde bereits in Form einer Aufstockung der Gebäude mit mehreren Schulhöfen auf mehreren Ebenen geplant und für nicht umsetzbar befunden. Zu A. Der Schulverbund ist mit großem organisatorischem Aufwand und Unterstützung der damaligen Schulamtsdirektorin Frau Baum und der Dezernentin Frau Dr. Klein begleitet worden. Einer Verselbstständigung des GGS Zweigs und damit die Auflösung des Schulverbundes wäre für die Schulgemeinde nicht nachvollziehbar. GS S. 5 Die Unterrichtsorganisation ist jahrgangsübergreifend gestaltet. Von daher sind eine Erweiterung und eine zeitlich kurzfristig nachfolgende Reduzierung der Zügigkeit nicht umsetzbar. Im Schuljahr 2024/25 findet bereits eine Auflösung der Klassenverbände und Neumischung von 10 auf 12 Klassen statt, um die 3-Zügigkeit zu erfüllen. Stadtbezirk Chorweiler Der Schulentwicklungsplan weist erfreulicherweise für Regionen Roggendorf/Thenhoven/Worringen Planungen für die Schaffung neuer Schulstandorte auf, die der „prekären Schulplatzsituation im Grundschulbereich“, entgegenwirken soll. Dies ist im Zusammenhang mit dem Entstehen von neuem Wohnraum für Familien durch die Erschließung von Neubaugebieten begrüßenswert. Die aktuelle und mittelfristige Situation in diesen Gebieten macht jedoch einen Handlungsbedarf ersichtlich, dem mit der Aufstellung von Containerstandorten nur bedingt Abhilfe abgeholfen werden kann. Das als „kurzfristig“ benannte Vorhaben der Raumzusetzung in Worrigen befindet sich noch nicht in der Umsetzung, obwohl dort zeitnahes Handeln erforderlich ist. Auch am Standort Gutnickstraße ist für eine kurzfristige Raumzusetzung noch kein Standort gefunden, was die Voraussetzung für eine Zügigkeitserweiterung ist. Innerhalb der Stadtteile Lindweiler/Pesch und Esch sollen Ausgleichsverteilungen bei Bedarf vorgenommen werden. Dabei gilt es jedoch zu bedenken, dass die Fahrten zwischen den Stadtteilen mit öffentlichen Verkehrsmitteln für Erstklässler nicht eigenständig zu bewältigen sind. Stadtbezirk Porz 7-GS-2, 7-GS-3, 7-GS-4, 7-GS-5, 7-GS-6, 7-GS-7, 7-GS-8, 7-GS-9, 7-GS-10 GS S. 6 Der Schulentwicklungsplan weist erfreulicherweise für neun Porzer Regionen bzw. vorhandene Schulstandorte konkrete Planungen auf, die der „prekären Schulplatzsituation im Grundschulbe reich“, „Schulplatznachfrage Schuljahr 2023/24 übersteigt sehr deutlich das aktuell bestehende Angebot“ (vgl. SEP S.33) entgegenwirken sollen. Der in der Kategorie „Umsetzung“ befindliche Neubau 07-GS-5 und die perspektivische Reduzierung der KGS Kupfergasse auf vier Züge ist sehr zu begrüßen. Die dringend erforderlichen Neubauten 7-GS-2, 7-GS-3, 7-GS-4, 7-GS-7, 7-GS-8, 7-GS- 10 weisen allerdings als Status der Maßnahmen nur die Kategorien „Änderung“ und/oder „ausstehend“ auf. Auch die geplanten baulichen Erweiterungen 7-GS-6, 7-GS- 9 befinden sich in ebendiesen Kategorien. Die bestehende und bis zur Fertigstellung der Maßnahmen anhaltende Schulplatznot ist durch die vorhandenen Schulstandorte GGS Hohe Straße, GGS Humboldtstraße, GGS Hauptstraße, GGS Unter Birken sowie die Schulen in Wahn, Wahnheide und Zündorf im derzeitigen Raumbestand nicht aufzufangen. Im Hinblick auf den errichteten Modulbau für eine mehrjährige Interimszeit an der GGS Hauptstraße ist kritisch anzumerken, dass dieser bisher nicht das Raum programm (SEP S.33 -GGS Hauptstraße) erfüllt. Generell führen alle geplanten Interimsbauten, die die wachsende Zahl an Schüler:innen im Raum Porz auffangen sollen, zu einer Beschneidung der Spiel - und Außenflächen für die vorhandenen Schulkinder und sind de m Bedarf der wachsenden Schülerschaft in keiner Weise angepasst und damit angemessen. Stadtbezirke Kalk/Mülheim Die Schulentwicklungsplanung weist erfreulicherweise für Mülheim und Kalk neue Schulstandorte und zum Teil konkrete Planungen für die Weiterentwicklung vorhandener Schulstandorte auf. Insbesondere die geplante Verselbständigung der Teilstandort in der Schulstraße (GGS Ferdinandstraße), im Luzerner Weg (Bruder- Klaus-Siedlung, Ricarada-Huch-Straße) sowie in der Urnenstraße (KGS Dellbrück) wird ausdrücklich unterstützt. Hier schließt sich die Frage an, ob eine Verselbständigung des Teilstandortes in der Peter-Grieß-Straße (GGS Flittard) bei einer möglichen Zügigkeitserweiterung mitgeplant wird. GGS An St. Theresia: Aktuell ist geplant, dass die Schule entsprechend der errichteten Zügigkeit (2,5) zum Schuljahr mehr Schülerinnen und Schüler aufnimmt als in den Letzten Jahren (2 Züge). In der Schule wird jahrgangsmischt (1-4) unterrichtet, so dass demnächst 10 statt bisher 8 Eingangsklassen gebildet werden. Eine Prüfung, ob eine Erweiterung zur 3-Zügigkeit“ möglich wäre, sollte beinhalten, dass dann erneut erhebliche inhaltliche und organisatorische Maßnahmen in der Schule umgesetzt werden müssten, um dann aus 10 schließlich 12 Klassen zu bilden. Aus schulfachlicher Sicht ist die Veränderung der Eingangsklassenzahl erst von 8 auf 10 Klassen und dann ggf. innerhalb einer kurzen Frist auf 12 Klassen abzulehnen. Rheinschule: Eine Anpassung der Zügigkeit der Rheinschule an die konkrete Raumsituation ist aus schulfachlicher Sicht zu priorisieren. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es keine räumlichen Kapazitäten für Konferenzen, Dienstbesprechungen und die Arbeit in multiprofessionellen Teams gibt. Alle (Klassen-) Räume sind durch den OGS-Betrieb ganztägig belegt. GS S. 7 Schulamt für die Stadt Köln als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde ______________________________________ Stellungnahme zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Vorbemerkung Als untere Schulaufsicht für die Schulform Hauptschule bedanke ich mich ausdrücklich für die Mög- lichkeit Stellung zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln nehmen zu dürfen. Die Fort- schreibung der Schulentwicklungsplanung ist dezidiert und stellt die bestehenden Herausforderun- gen und Bedarfe dar. Auch hierfür mein Dank. Die Schulform Hauptschule hat elementaren Anteil am Bildungserfolg und der Bildungsgerechtigkeit innerhalb des Schulangebots der weiterführenden Schulen in der Stadt Köln. Die Sc hulform Haupt- schule repräsentiert die wichtigen Bedarfe im Bereich der grundlegenden allgemeinen Bildung . Sie steht für eine enge Verzahnung von Theoriewissen und Praxiserfahrung. Der Zusammenhang der Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium im differenzierten Schulsystem – aber auch in Ergänzung zum integrierten Schulsystem – kann gar nicht deutlich genug betont werden. Sowohl die bestehenden Gymnasien als auch die bestehenden Gesamtschulen profitieren in unter- schiedlicher Form von den 1 2 noch existierenden Hauptschulen. Damit stellen diese neben ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag für zigtausende von Schülerinnen und Schülern einen wichtigen Bau- stein eines gelingenden Schulsystems im Bereich der Sekundarstufe I in der Stadt Köln dar. Stellungnahme aus Sicht der unteren Schulaufsicht für die Schulform Hauptschule Die Entwicklung der Schullandschaft der letzten Jahre in der Stadt Köln zeigt deutlich in die Richtung „Zwei-Säulen-Modell“, bestehend aus den Schulformen Gesamtschule und Gymnasium. Die Bedeutsamkeit der Schulform Hauptschule soll an folgenden Aspekten verdeut- licht werden: 1. Stabilisierung der Gesamtschülerzahlen seit dem Schuljahr 2019/2020 in der Schulform Haupt- schule/ Bildungsgangwechsel und damit verbundener Schulformwechsel in die Hauptschule nach der Erprobungsstufe und in die höheren Jahrgänge der Hauptschulen 2. Beitrag der Schulform Hauptschule im Bereich Integration durch Bildung 3. Beitrag der Schulform Hauptschule im Bereich der Inklusion – Gemeinsames Lernen 4. Stabilisierung der Schüleraufnahmen im Übergang von den Grundschulen HS S. 1 Stellungnahme untere Schulaufsicht Hauptschule zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Seite 2 von 4 Zu 1: Stabilisierung der Gesamtschülerzahlen seit dem Schuljahr 2019/2020 in der Schulform Hauptschule / Bildungsgangwechsel und damit verbundener Schulform- wechsel in die Hauptschule nach der Erprobungsstufe und in die höheren Jahrgänge der Hauptschulen Entwicklung der Schülerzahlen in Hauptschulen Der starke Rückgang an Schülerzahlen in der Stadt Köln infolge von Schulschließungen in den Jahren 2010 bis 2015 wurde ab dem Schuljahr 2015/16 abgelöst durch eine weitgehende Stabilisierung der Zahlen. Auch wenn man in den Schuljahren 2017/18 bis 2019/20 noch geringfügige Rückgänge (ca. 3% pro Jahr) feststellen kann, kann man schulfachlich davon ausgehen, dass sich die Schülerzahl per- spektivisch bei ca. 4000 Schülerinnen und Schülern stabil halten wird. Als Teil des gegliederten Schul- systems nehmen die Kölner Hauptschulen jährlich ca. 250 Schülerinnen und Schüler aus weiterfüh- renden Schulen auf, die einen Bildungsgangwechsel vollziehen müssen. Dies erklärt den Anstieg der Schülerzahlen ab Stufe 7, wie im Schulentwicklungsplan dargestellt. Weitere ca. 50 Schülerinnen und Schüler kommen jährlich durch Zuzüge in die Stadt Köln hinzu. Dies entspricht jährlich, ausgehend vom Klassenbildungsrichtwert 24, ca. 12,5 zusätzlichen Klassen ab Stufe 7. Die Stabilisierung der Schülerzahlen sowie das Erfordernis an Bildungsgangwechseln bestätigen den Bedarf der Schulform Hauptschule. Zu 2: Beitrag der Schulform Hauptschule im Bereich Integration durch Bildung Anteil der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Sprachförderung / Sprachbildung (Erst- und Anschlussförderung) Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die im Bereich der „Integration durch Bildung“ besondere Unterstützung im Bereich der Sprachbildung und Sprachförderung benötigen liegt an den Hauptschu- len in der Stadt Köln bei über 20%. Damit übernimmt die Schulform, gemessen an der Anzahl der existierenden Schulen, einen Großteil der Verantwortung für Schülerinnen und Schüler, die neu nach Köln ziehen und nicht Deutsch als Muttersprache sprechen. Von zurzeit 125 Vorbereitungs-/Willkom- mensklassen im Sek I Bereich befinden sich 40, also rund ein Drittel, in den 12 Kölner Hauptschulen. Zu 3: Beitrag der Schulform Hauptschule im Bereich der Inklusion – Gemeinsames Lernen Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben liegt an den Hauptschulen in der Stadt Köln bei durchschnittlich 13%. Auch hier nehmen die Haupt- schulen ihre Verantwortung für die Inklusion deutlich wahr und werden gerade im Bereich der För- derschwepunkte Lernen und Emotional-Soziale-Entwicklung gerne von Eltern und Schülerinnen und Schülern gewählt, so dass das Platzangebot die Nachfrage an einigen Standorten übersteigt. HS S. 2 Stellungnahme untere Schulaufsicht Hauptschule zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Seite 3 von 4 Zu 4: Stabilisierung der Schüleraufnahmen im Übergang von den Grundschulen Die Entwicklung der Übergangszahlen aus der Grundschule in die Hauptschule stellt sich wie folgt dar: Aktuell kann man davon ausgehen, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die pro Jahr aus der Grundschule zur Hauptschule wechseln, in der Stadt Köln stabil bei ca. 400-450 Schülerinnen und Schüler liegen wird. Fazit Die Hauptschulen der Stadt Köln werden insgesamt gut angenommen. Insbesondere nach der Erpro- bungsstufe steigt die Schülerzahl stark an. Es besteht also ein entsprechender Bedarf. Die Profilschärfung und -weiterentwicklung der Hauptschule erweist sich als ein Erfolgsmodell in Sa- chen Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit. Profil der Hauptschule Pädagogische Schwerpunktausrichtung Intensive Beziehungsarbeit Berufliche Orientierung mit breitem Spektrum des Praxisbezugs Integration durch Bildung - Kompetenz, Qualifizierung, Erfahrung in der individuellen Förde- rung, Sprachbildung Inklusion – Kompetenz, Qualifizierung, Erfahrung in der individuellen Förderung und im Ge- meinsamen Lernen Konzepte und Programme zum Umgang mit Absentismus und anderen vergleichbaren Her- ausforderungen Intensive Elternarbeit insbesondere auch mit Familien, die sich häufig dem System Schule entziehen Prinzip des grundsätzlichen „Behaltens“ Multiprofessionalität Kooperation im Sozialraum Schulsozialarbeit um nur einige Punkte zu nennen. Blickt man auf den ge samten Regierungsbezirk lässt sich feststellen, dass in allen Kommunen die Schließung von Hauptschulen beendet ist. Flächendeckend wurde festgestellt, dass ein weiterer Verzicht auf einen elementaren Partner im dif- ferenzierten (gegliederten) Schulsystem zu erheblichen Problemen bei der Sicherung von Schulplätzen, der Sicherung von Bildungschancen für bestimmte Schülergruppen und HS S. 3 Stellungnahme untere Schulaufsicht Hauptschule zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Seite 4 von 4 der Qualifizierung dieser Schülerinnen und Schüler für weitere Bildungsmöglichkeiten und der Arbeitswelt führt. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Kölner Grundschulen nimmt jährlich zu, so dass alle Hauptschulen bereits von Beginn an, Schulen des Ge- meinsamen Lernens sind und daher grundsätzlich drei Schulplätze (und zum Teil deutlich mehr) für diese Kinder zur Verfügung stellen. Der Verpflichtung des Schulträgers laut § 80 Schulgesetz „Schulentwicklungsplanung“, auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges, inklusives und umfassendes Angebot zu achten kommt der Schulträger bisher nach und unterstützt das differenzierte Schulsystem mit einem zusätzlichen Gesamtschulan- gebot in der Stadt Köln. Ich befürworte dieses Vorgehen ausdrücklich, merke aber an, dass durch die Schließung von Hauptschulen bei gleichzeitiger Gründung von Gesamtschulen zusätzliche Schulplätze nur in geringem Umfang generiert werden. Die durch die Stadt Köln langfristig angelegte Schließung von Hauptschulen wird schulfachlich in ho- hem Maße kritisch gesehen. Hauptschulen sind nach wie vor mit ihrem Profil eine zentrale Stütze im differenzierten und damit dreigliedrigen Schulsystem. gez. Schulamtsdirektorin HS S. 4 obere Schulaufsicht - Bezirksregierung Köln Datum: 20. Dezember 2023 Seite 1 von 9 Aktenzeichen: 48.2-K Auskunft erteilt: Frau Zimmer: C 234 Telefon: (0221) 147 - 3852 , Fax: (0221) 147 - 4831, Postanschrift: Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Besucheranschrift: Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofplatz Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Besuchstermine nur nach telefonischer Vereinbarung Landeshauptkasse NRW: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE59 3005 0000 0001 6835 15 BIC: WELADEDDXXX Zahlungsavise bitte an zentralebuchungsstelle@ brk.nrw.de Bezirksregierung Köln Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: (0221) 147 – 0 Fax: (0221) 147 - 3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Durchschrift Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Stadt Köln Dezernat IV Herrn Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Schulentwicklungsplanung der Stadt Köln Fortschreibung 2023 Ihr Schreiben vom 16.11.2023 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für die Übersendung der aktuellen Schulentwicklungsplanung der Stadt Köln, zu der ich gerne Stellung nehme: In den vergangenen Jahren haben Sie erhebliche Anstrengungen unternommen, Ihren gesamtstädtischen Bedarfen hinsichtlich der Schulplatzversorgung gerecht zu werden. Diese Leistung erkenne ich ausdrücklich an. Sie stehen als Stadt auch weiterhin vor der großen Herausforderung, genügend Schulplätze an den Grundschulen, Gymnasien und Gesamtschulen zur Verfügung zu stellen. Durch die in der Vergangenheit durchgeführten schulorganisatorischen Maßnahmen wie Mehrklassenbildungen, Zügigkeitserhöhungen, Nachverdichtungen und Neuerrichtungen konnte die Zahl der Schulplätze zwar erhöht werden, jedoch entstanden gleichzeitig erhebliche Defizite in der Versorgung mit erforderlichen Fachräumen, so dass die Durchführung eines lehrplangemäßen Unterrichts an einigen Schulen, vorrangig an nachverdichteten Gymnasien, gefährdet ist. Diese Situation wird sich dort ab dem Schuljahr 2026 durch die Rückkehr zum 9-jährigen Bildungsgang weiter verschärfen. Wir haben uns in den vergangenen Monaten hierzu intensiv ausgetauscht. BR S. 1 Datum: 20. Dezember 2023 Seite 2 von 9 Bezirksregierung Köln Gerne nehme ich zu den verschiedenen Schulformen und dem Bereich „Inklusion“ detailliert Stellung: Haupt- und Realschulen Hauptschulen und Realschulen haben in unterschiedlicher Form einen elementaren Anteil am Bildungserfolg und der Bildungsgerechtigkeit für Schülerinnen und Schüler innerhalb des Schulangebots der weiterführenden Schulen in der Stadt Köln: Für Schülerinnen und Schülern, die eines kleinen, überschaubaren Systems bedürfen, Integration durch Bildung erfahren oder inklusiv beschult werden, gibt es durch bekundeten Elternwillen nachgefragte und durch andere Systeme nicht zu bewerkstelligende Plätze an den Kölner Haupt - und Realschulen. Die jährlichen Zahlen sowie Bedarfsabfragen in den Schulen belegen dies. Für Schülerinnen und Schüler, die nach der Erprobungsstufe der Gymnasien bzw. der Realschulen einen Schulplatz benötigen bzw. sich auch im weiteren Verlauf der Schulzeit umorientieren möchten oder müssen (notwendige Bildungsgangwechsel), sind die Real- bzw. Hauptschulen die einzigen offenen Systeme, die in Köln Schulplätze zur Verfügung stellen können. Schülerinnen und Schüler, die an den R ealschulen den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erwerben, werden an Gesamtschulen, Berufskollegs und Gymnasien nicht nur gern in die Oberstufen aufgenommen, sondern absolvieren die se meist auch sehr erfolgreich. Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen, die die Schule mit einem Ersten oder Erweiterten Ersten Schulabschluss verlassen, werden u.a. für den Übergang in eine berufliche Ausbildung durch vielfältige Praxiserfahrungen bestens vorbereitet. Beide Schulformen sind im Kontext der Übergänge im differenzierten Schulsystem wichtige Eckpfeiler für die erfolgreiche Fortführung von Schullaufbahnen. Spätestens am Ende der Erprobungsstufe wird deutlich, dass sowohl Eltern als auch Schülerinnen und Schüler die Haupt- oder Realschulen BR S. 2 Datum: 20. Dezember 2023 Seite 3 von 9 Bezirksregierung Köln als Schulen kennenlernen, in denen Schülerinnen und Schüler mit Blick auf die individuellen Kompetenzen und Unterstützungsbedarfe selbstverständlich die für sie beste Unterstützung und Förderung erfahren, dadurch Schullaufbahnen erfolgreich gesichert und entsprechende Bildungserfolge erzielt werden. Gymnasien Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Stadt Köln basiert auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose 2022 und der Elternbefragung zur Schulwahl 2022. Ich teile grundsätzlich die von der Stadt beschriebene Einschätzung einer sehr prekären Schulplatzsituation in Köln, eines Schulbaunotstands aufgrund des prognostizierten starken Anstiegs der Schülerzahlen in den kommenden Jahren sowie d es daraus resultierenden Bedarfs an Schulneubauten, parallelen Nachverdichtungsmaßnahmen wie auch innovativen und flexiblen Interimslösungen. Zu differenzieren ist hier zwischen zwei Ursachen für erhöhte Bedarfe an gymnasialen Schulplätzen, die unterschi edliche Maßnahmen erfordern: Erhöhte Schulplatzbedarfe, die auf das Bevölkerungswachstum zurückzuführen sind, erfordern zusätzliche Zügigkeiten, die im Rahmen von Schulneugründungen oder Nachverdichtungen abzudecken sind. Erhöhte Schulplatzbedarfe, die durch die Schulzeitverlängerung (G9 an Gymnasien) entstehen, führen zu einem erhöhten Raumbedarf pro Zug. Da sich die Schulzeitverlängerung an einem Stichtag, dem 01.08.2026, in einer abrupt um 4500 ansteigenden Schülerzahl a uswirkt, müssen die erhöhten Raumkapazitäten an allen Gymnasien zu diesem Stichtag sichergestellt sein. Aus schulfachlicher Sicht ist es standortbezogen erforderlich, die Bedarfe der einzelnen Schulen mit den Umsetzungsmöglichkeiten im Kontext des Schul baunotstands der Stadt Köln abzugleichen. Ausschlaggebendes Kriterium für die schulfachliche Prüfung ist hier die BR S. 3 Datum: 20. Dezember 2023 Seite 4 von 9 Bezirksregierung Köln Sicherstellung der Erteilung eines lehrplankonformen Fachunterrichts unter den Bedingungen von G9 für alle Lerngruppen in den jeweiligen Schulen. Die vorgelegte Schulentwicklungsplanung berücksichtigt nicht angemessen, dass die infolge der Umstellung auf G8 genehmigten Zügigkeitserweiterungen unter den Bedingungen der Wiedereinführung von G9 geprüft werden müssen und aufgrund der anstehenden Schulzeitverlängerung notwendige Anpassungen der räumlichen Rahmenbedingungen unerlässlich sind, wenn die Zügigkeitserweiterungen beibehalten werden sollen. Diese Prüfung ist auf weitere Schulen zu übertragen, um einen lehrplangemäßen Unterricht sicherstellen zu können. Unberücksichtigt bleiben in der vorgelegten Schulentwicklungsplanung darüber hinaus die Maßnahmen zur Nachverdichtung, die im Jahr 2022 an vier Kölner Gymnasien durchgeführt wurden und noch für ein weiteres Gymnasium ausstehen. Auf der Grund lage der Erfahrungen von Nachverdichtungen erscheint ein verbindliches Rückmeldesystem mit klaren Absprachen von Zeitleisten zwischen Schulleitung und Schulträger sowie Schulaufsicht unerlässlich, damit eine terminsichere sowie bedarfsgerechte Bereitstellu ng und Ausstattung von Fachräumen sichergestellt bzw. ggf. auf Grundlage einer befindlichen Planung abgeglichen werden kann. Hierzu wird zu Jahresbeginn ein Arbeitstreffen stattfinden, um die zeitnahe Umsetzung von notwendigen Maßnahmen konkret abzustimmen. Gesamtschulen Aus schulfachlicher Sicht begrüße ich, dass die Stadt Köln in ihrer „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung“ die Gründung weiterer Gesamtschulen plant und dabei die stadtbezirksbezogenen Bedarfe in den Blick nimmt. Um diesen Schule n gute Startbedingungen zu bieten und es ihnen so zu ermöglichen, dauerhaft gute Bildungsangebote für Schülerinnen und Schüler zu schaffen, sind folgende Aspekte von besonderer Bedeutung: Standorte BR S. 4 Datum: 20. Dezember 2023 Seite 5 von 9 Bezirksregierung Köln Die Standorte neuer Gesamtschulen sollten konsequent so gewählt werden, dass ein entsprechender Bedarf vor Ort tatsächlich bzw. perspektivisch gegeben ist. Wenn neue Gesamtschulen dem Bedarf in anderen Stadtbezirken zugerechnet werden sollen, muss eine Anbindung dieser Schulen an die entsprechenden Stadtbezirke durch den ÖPNV und durch Rad- und Fußwege sichergestellt sein (verwiesen sei hier exemplarisch auf die Züge, die im Stadtbezirk Ehrenfeld liegen, aber dem Stadtbezirk und Stadtteil Nippes zugerechnet werden sollen, vgl. S. 126 SEP 2023). Dies erleichtert e s den Eltern, diese Schulen für ihre Kinder zu wählen. Die Gründung von Schulen mit Teilstandorten sollte in einer Stadt wie Köln die absolute Ausnahme sein. Für Schulen mit Teilstandorten sollten maximal zwei Teilstandorte vorgesehen werden. Bereits dies stellt für die Schulen große organisatorische und pädagogische Herausforderungen dar und verursacht für den Schulträger zusätzliche Personal - und Sachkosten, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Die Teilstandorte müssen in wenigen Minuten und über sichere Schulwege zu Fuß erreichbar sein, damit diese Schulen von den Eltern akzeptiert werden. Vor diesem Hintergrund sind die Pläne der Stadt Köln, die Gesamtschule Berrenrather Straße mit ihren Standorten in Müngersdorf und Lindenthal an einem Standort zusammenzuführen, zu begrüßen. Zügigkeiten Wie bereits in meiner Stellungnahme vom 15.05.2020 ausgeführt, muss weiter der Grundsatz gelten, dass keine Gesamtschule mehr als acht Parallelklassen haben sollte. Bereits diese Zügigkeit stellt die Schulen vor große Herausforderungen. Eine Architektur, die die Organisation einer „Schule innerhalb der Schule“, also z. B. die Aufteilung in unterschiedliche Bereiche für unterschiedliche Jahrgänge, ermöglicht, sollte hierbei angestrebt werden. Aus schulfachlicher Sicht sollten Schulen mit mehr als sechs Parallelklassen die Ausnahme sein. Die Herausforderungen, vor denen Schulen stehen, werden immer komplexer. Auch für die Akzeptanz neuer Gesamtschulen durch Eltern zukünftiger Schülerinnen und Schüler ist es wic htig, dass die Schulen ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht werden können. Die Ergebnisse der Elternbefragung „4 nach 5“ legen nahe, dass Eltern BR S. 5 Datum: 20. Dezember 2023 Seite 6 von 9 Bezirksregierung Köln dies sehr großen neuen Systemen nicht in dem erforderlichen Maße zutrauen – und somit diese Schulen te ndenziell weniger anwählen, wenn es Alternativen für sie vor Ort gibt. Sollte die Gründung größerer Schulen erforderlich sein, müssen diese vom Schulträger entsprechend ausgestattet und unterstützt werden (z. B. auch mit zusätzlichem Personal in der Schuls ozialarbeit, und durch eine pädagogisch durchdachte Architektur) und in die Lage versetzt werden, ihrem Auftrag gerecht zu werden. Bei der Planung von Zügigkeitserhöhungen muss sichergestellt sein, dass die Schulen über die erforderlichen Fach - und Klass enräume sowie genügend Schulhof - und Ganztagskapazitäten verfügen, um einen richtlinien - und lehrplankonformen Unterricht bzw. Ganztag durchführen zu können. Inklusion Es ist zu begrüßen, dass die Planungen der Stadt Köln weiterhin vorsehen und bei der Berechnung der Kapazitäten berücksichtigen, dass alle Gesamtschulen Schulen des Gemeinsamen Lernens und damit inklusiv arbeitende Schulen sind. Für diese Schulen soll auf der Grundlage des Schulgesetzes lt. den Aussagen der Schulentwicklungsplanung von Klassengrößen von maximal im Durchschnitt 27 Kindern mit bis zu drei Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf pro Zug ausgegangen werden. Bei der weiteren Planung sollte berücksichtigt werden, dass u. a. durch Zuzüge sowie die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Sprachfördergruppen die bereits bis zur Obergrenze von 27 gefüllten Klassen weiter vergrößert werden. Um dem entgegen zu wirken, müssen weitere Kapa zitäten vorgehalten werden. Bauliche Bedarfe Gesamtschulen haben einen besonderen Raumbedarf, der bei den Planungen berücksichtigt werden muss. Dieser Raumbedarf ergibt sich vor allem aus der schulrechtlich vorgegebenen Differenzierung sowie aus dem Ganzt agsbetrieb. Schulen des Gemeinsamen Lernens müssen weitgehend barrierefrei sein. Zudem müssen die Klassenräume größer sein als an Schulen ohne Gemeinsames Lernen, da neben den Schülerinnen und Schülern und einer Lehrperson häufig eine weitere Lehrperson so wie z. B. BR S. 6 Datum: 20. Dezember 2023 Seite 7 von 9 Bezirksregierung Köln Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter anwesend sind. Für diese Personen müssen Aufenthalts - und Arbeitsräume vorhanden sein. Für Schülerinnen und Schüler mit auditiven Verarbeitungs - und Wahrnehmungsstörungen sind Unterrichtsräume mit lärmschalldämpfender Bauweise wichtig. Zudem benötigen Schülerinnen und Schüler oder Lehrerinnen und Lehrer, die auf einen Rollstuhl angewiesen oder gehbehindert sind, mehr Platz. Die Beschulung von Kindern mit den Förderschwerpunkten Emotionale und soziale Entwickl ung sowie Geistige Entwicklung erfordert zusätzliche Differenzierungs - und Ruheräume sowie Therapie - und Pflegeräume. Kapazitätsplanung allgemein Die Planung der in den kommenden Jahren erforderlichen Plätze an Real- und Hauptschulen muss auch die prognos tizierten Zahlen der Schulformwechslerinnen und -wechsler (i.d.R. am Ende der Erprobungsstufe) berücksichtigen. Diese Schülerinnen und Schüler können aus Kapazitätsgründen in der Regel keine Aufnahme an den bestehenden Gesamtschulen finden. Förderschulen Die Förderschullandschaft in Köln ist vielfältig aufgestellt. Entgegen der Darstellung der Schulentwicklungsplanung mangelt es aber bereits seit Jahren erheblich an Schulplätzen für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Der Anteil dieser Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung steigt seit Jahren bundesweit, so dass eine Bereitstellung von Schulplätzen in adäquater Anzahl zwingend erforderlich ist. Die Planungen zur Errichtung einer fünfte n und ggf. einer sechsten Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sind nicht ausreichend konkret und entbehren einer zeitlichen Perspektive, um dem zukünftigen Bedarf Rechnung zu tragen. Es ist nachvollziehbar, dass eine Fortschreibung des Inklusionsplans erst nach Veröffentlichung des Aktionsplans Inklusion des Landes erfolgen soll, jedoch besteht bereits jetzt dringender Handlungsbedarf. Der Schulentwicklungsplan stellt keine kurzfristig realisierbaren Möglichkeiten zur Schaffung von a ktuell dringend benötigten Schulplätzen dar. BR S. 7 Datum: 20. Dezember 2023 Seite 8 von 9 Bezirksregierung Köln Die derzeitigen Kapazitäten konnten nur durch den Verzicht der Schulen auf Therapie -, Fach - und Differenzierungsräume geschaffen werden. Dies führt aktuell zu massiven Einschränkungen der umfassenden Unterrichtsaufgaben und Fördermöglichkeiten mit weitreichenden negativen Auswirkungen für die Schülerschaft. Ohne den räumlichen Ausbau der bestehenden Schulen kann die momentane Situation dort nicht abgemildert werden; gleichzeitig kann ohne die zeitnahe Errichtung zumindest einer zusätzlichen Schule der zukünftige Bedarf an Schulplätzen nicht abgedeckt werden. Insofern sollten die Planungen unabhängig von einer Veröffentlichung des Aktionsplans Inklusion des Landes zügig erfolgen. Inklusion Die Fortschreibung de r Schulentwicklungsplanung der Stadt Köln vom Oktober 2023 bezieht sich auf die Planungen für die Schulen der Primarstufe, der Sekundarstufen I und II sowie am Rande auch der Förderschulen. Ergänzend hierzu ist es dringend erforderlich, einen Abgleich der Bedarfe und der zur Verfügung stehenden Kapazitäten der Schulplätze für Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Gemeinsamen Lernens (für alle Förderschwerpunkte) durchzuführen und entsprechende Planungen vorzunehmen. Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass es zunehmende Schülerzahlen auch im Gemeinsamen Lernen gibt. Entsprechend müssen, aufgrund des Rechtsanspruchs auf einen Platz im Gemeinsamen Lernen zusätzliche Plätze zur Verfügung gestellt werden. Der Erlass zur Neuausrichtung legt fest, da ss pro Zug in der Regel maximal drei Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unterrichtet werden. Aktuell ist ein deutlicher Mangel an Plätzen im Gemeinsamen Lernen im rechtsrheinischen Köln sichtbar. Die Schulentwicklungsplanung sollte deutlic h machen, mit welchen Zahlen die Stadt Köln stadtbezirksbezogen rechnet und an welchen Schulen die erforderlichen Plätze zur Verfügung gestellt werden sollen. Nur dies ermöglicht es den verantwortlichen Akteuren, den Schülerinnen und Schülern entsprechende wohnortnahe Schulplätze im Gemeinsamen Lernen zuzuweisen. BR S. 8 Datum: 20. Dezember 2023 Seite 9 von 9 Bezirksregierung Köln Mit Blick auf die Überlegungen, weitere Förderschulen für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu gründen, gilt es einerseits den Elternwillen zu berücksichtigen. Andererseits ist das Land der UN- Behindertenrechtskonvention verpflichtet und muss ein inklusives Bildungssystem anstreben. Eine strategische Ausrichtung unter Berücksichtigung der Arbeit des Expertenbeirats Inklusion ist, wie in der Schulentwicklungsplanung (vgl. SEP 2023, S. 61) angedeutet, ein zielführender Weg. Zusammenfassend ist es aus Sicht der Bezirksregierung unbedingt geboten, neben der Schaffung ausreichender Schulplätze an den jeweiligen Schulformen insbesondere die räumlichen Bedarfe der Schulen schnellstmöglich zu erfüllen. Hierbei sollten die Schulen bevorzugt ausgestattet werden, die bereits jetzt nicht in der Lage sind, ordnungsgemäßen Unterricht durchzuführen. Hier sind wir beide im Hinblick auf Ihre Verpflichtung als Schulträger aber auch meine Verpflichtung als Aufsichtsbehörde angehalten, tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ( ) BR S. 9 Stakeholder Sehr geehrte Damen und Herren, gerne kommen wir Ihrer Bitte nach, Stellung zur Schulentwicklungsplanung zu nehmen. Da allen Schulen in Köln diese Planung vorliegt, haben Schulen mit konkreten Änderungswünschen diese unseres Wissens nach schon an Ihr Amt rückgemeldet. Als übergreifende Themen möchten wir dringend darum bitten, folgende zwei Aspekte im Kontext der Schulentwicklungsplanung mit zu bedenken: 1.) Kommunikation mit den Schulen über d ie mit der Entwicklungsplanung einhergehenden Container- und Schulbauplanung. Grundschulen wurden 2023 von der Verwaltung (402-21) teilweise unmittelbar am Tag vor den Herbstferien über geplante bauliche Erweiterung informiert – verbunden mit einer Frist von wenigen Tagen zur Erstellung einer schulischen Stellungnahme. Und das, obwohl die Planungen schon Tage zuvor bei der Verwaltung bekannt waren. Da für eine solche Stellungnahme auch Absprachen mit der Schulgemeinschaft, OGS u.a. nötig waren, führte diese Terminierung dazu, dass es den Schulen nahezu unmöglich war, sich qualifiziert zu äußern. Für Schulleitungen, die nach § 14 der ADO (Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen) ihren Erholungsurlaub in den Herbstferien genommen hatten, blieben zum Teil nur wenige Stunden für diese Stellungnahme. Im Jahresgespräch mit dem Amt für Schulentwicklung, wenige Wochen zu vor, wurde eine verlässliche Kommunikation gerade zum Thema Zügigkeitserweiter ung, Mehrklassenbildung und Schulbau zugesagt. Das Vorgehen jetzt widerspricht diesem Gedanken. Wir bitten darum, Schulen rechtzeitig zu informieren und bei der Kommunikationsplanung auch bekannte Termine wie z.B. Ferien einzubeziehen. 2.) Planung von Grundschulgebäuden (Containerbauten) ohne Wasseranschluss Zur Ermöglichung von Mehrklassen- und Zügigkeitserweiterungen werden Container an Schulen aufgestellt, die dort mehrere Jahre vorgesehen sind. An verschiedenen Standorten sind diese Container ohne zusätzliche Toiletten und vor allem ohne Wasseranschluss in den Klassen, sogar dem kompletten Containergebäude vorgesehen. Diese Planung von großen Grundschulgebäuden ohne Wasseranschluss mag kurzfristig weniger Kosten verursachen, sie geht jedoch am Nutzungsszenario einer Grundschule völlig vorbei. a.) Nutzungsszenario Grundschule Gerade jüngere Kinder benötigen Hygiene, d.h. die Möglichkeit, sich nach der Hofpause, im Unterricht, vor und nach der Frühstückspause die Hände zu waschen. Über die letzten J ahre haben wir den Kindern die Bedeutung von Hygiene vermittelt, insbesondere von Händewaschen, dies wird durch die Planung ohne Wasseranschluss völlig ad absurdum geführt. Ebenso lässt sich schwer vorstellen, wie eine Klasse nach einer Pause bei herbstlic hem Wetter und Fußballspiel ohne die Möglichkeit einer kurzen Reinigung unterrichtet werden kann. Die zum Teil weit entfernten Toilettenanlagen mit ihren Handwaschbecken bieten keine Lösung. b.) OGS Anspruch ab 2026 Die Schulen bereiten sich auf den Rechtsanspruch der Eltern auf einen OGS Platz ab 2026 vor. Dazu gehört das Konzept Gruppe = Klassen. Auch 400 -11 rät Schulen und OGS Trägern häufig zu dieser Organisationsform. Diese sieht aber auch vor, dass die Kinder in ihren Klassen/ Gruppenräumen essen. Sollten Klassenräume im Zuge einer Zügigkeitserweiterung ohne Wasseranschluss bleiben, fällt diese Umsetzung für die Schulen weg. Selbst die Erweiterung einer klassischen Mensa stößt eine Essensausgabe an logistische Grenzen. Bei vielen Schulen wird sich dann eine Erweiterung der OGS Betreuungsplätze als schwierig bis unmöglich gestalten. Kosten, die an der einen Stelle (Schulbau) gespart wurden, potenzieren sich an anderer Stelle (OGS Betreuung, ggf. Anmietung von Gebäuden.) Das beschriebene Szenario betrifft ausdrücklich auch Schulen, die Containergebäude für nur 5 Jahre erhalten. Wir bitten darum, Schulgebäude mit und ohne Containern, als dauerhafte oder jahrelang - vorübergehende Lösung geplant, mit Wasseranschlüssen auszustatten, um eine Grundschulnutzung zu gewährleisten. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung Sprecher*innenrat der Kölner Grundschulen Sprecher*innenrat Grundschulen Mittendrin 1. Statement mittendrin e.V. Pressemitteilung 20.11.2023 Schulausschuss heute Immer noch kein Schulbus ins Gemeinsame Lernen. Stadt plant stattdessen zwei neue Förderschulen. Heute wird im Schulausschuss der Schulentwicklungsplan vorgestellt, wonach in Köln zwei neue Förderschulen mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung gebaut werden sollen. Wie ist das mit dem lnklusionsplan vereinbar, mit dem sich die Stadt Köln dem Ziel verpflichtet hat, das gemeinsame Lernen von Schüler*innen mit und ohne Behinderung zu fördern? Begründet wird der Bau neuer Förderschulen mit dem Elternwillen. Dass die Förderschulen mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung voll sind, soll bedeuten, dass Eltern sich Förderschulen wünschen. Gleichzeitig ignoriert Köln, dass es große Hürden für Familien gibt, ihre Kinder an inklusiven Schulen anzumelden. So gibt es immer noch keine Lösung für die Schülerbeförderung ins Gemeinsame Lernen. Immer noch ist es in Köln für Schüler*innen auf inklusiven Schulen deutlich schwieriger, eine Bewilligung für die Schülerbeförderung zu bekommen, als an Förderschulen. Viele Eltern müssen daher täglich und über die ganze Schulzeit hinweg 1 - 3 Stunden als Taxi für Ihre Kinder zur Verfügung stehen und dafür die Arbeitszeit reduzieren. Neben dem fehlenden Therapieangebot und unzuverlässigen Betreuungszeiten im Gemeinsamen Lernen ist das ein wichtiger Grund dafür, dass Eltern sich für eine Förderschule entscheiden. „Solange der Besuch einer lnklusiven Schule deutlich mehr Aufwand für die Eltern bedeutet, gibt es nur ein Scheinwahlrecht. Aktuell können Schüler*innen mit Behinderung in Köln nur dann eine inklusive Schule besuchen, wenn die Eltern sich leisten können und wollen, den damit verbundenen Mehraufwand zu stemmen." sagt die beim Verein mittendrin e.V. die Aktionsgruppe „Schluss mit dem Zwangs-Elterntaxi" organisiert. ,,Wenn die Stadt den lnklusionsplan ernst meint, muss sie das Geld in Quantität und Qualität inklusiver Schulplätze investieren, und nicht in den Bau weiterer Förderschulen." Einige Eltern werden am 20.11. ab 14 Uhr vor Ort sein und für den Ausbau inklusiver Bildung in Köln demonstrieren. Bei Rückfragen: mittendrin e.V. - Inklusion schaffen wir! Luxemburger Straße 189 50939 Köln Telefon: 0221 33 77 630 berger@mittendrin-koeln.de mittendrin-koeln.de facebook: @mittendrin.koeln I twitter: @mittendrinev I instagram: @mittendrinev I youtube: @mittendrinev 2 Anlage Mittendrin zum 1. Statement Betreff: Inklusive Bildung jetzt umsetzen – in Kreuzfeld und ganz Köln! + + + Sehr geehrte Damen und Herren. Am 22.01. soll der Schulentwicklungsplan abschließend beraten werden, wonach in Köln zwei neue Förderschulen Geistige Entwicklung gebaut werden sollen – eine davon im neuen Stadtteil Kreuzfeld. Mit dem Inklusionsplan hat sich die Stadt Köln dem Ziel verpflichtet, das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zu fördern. Der Bau neuer Förderschulen widerspricht nicht nur dem wiederholt erklärten Willen der Stadt Köln und dem Inklusionsplan für die Kölner Schulen, sondern auch dem Schulgesetz NRW und der als Bundesgesetz verankerten UN-Behindertenrechtskonvention. Außerdem haben die Stadtplaner*innen in der aktuellen Planung von Kreuzfeld die Förderschule so platziert, dass sie durch ein gewerbliches Gebäude von den anderen Schulgebäuden räumlich getrennt ist, so dass nicht einmal außerhalb der Unterrichtszeit eine Begegnung von Schüler*innen mit und ohne Behinderung stattfinden wird. Das widerspricht jedem Verständnis von Inklusion. Wir fordern Sie dringend auf, keine neuen Förderschulen zu beschließen und die Planung von Kreuzfeld zu überarbeiten. Ein zukunftsfähiger und nachhaltiger neuer Stadtteil Kreuzfeld braucht eine inklusive Schullandschaft. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie in dem angehängten PDF. Wenn Sie noch Fragen haben, nehmen sie gerne Kontakt mit mir auf. Wir werden auch bei der Sitzung am 22.05.2023 ab 14 Uhr vor Ort sein und freuen uns auf den Austausch zum Thema. Mit besten Grüßen! mittendrin e.V. Inklusion schaffen wir! >>> Jetzt unseren Newsletter abonnieren: https://drop.stadt-koeln.de/link?id=BAgAAADlTOHMQhPjJ5gAAACG6Oag9YJzapALTUN8LEn1N77KJcTmnk_s3WFxKM2qcB_7Ga0iVJCfYf9rW- TPwJsL0XnR419TUV7q9FQKi1PlwrP- XHNBmJmvpA02dKxbyFe8CWz7PrWskGO43mF0LrcmQo_kVZFmmve8g3nmPlMLw5pZwTJIW7Ob3LVeiPTJKaGB925ufb0oJ4EpiNjIHr1uLNu5_c2uCw2 ___________________________________________ mittendrin e.V. Luxemburger Straße 189 50939 Köln Telefon: 0221 33 77 630 mittendrin-koeln.de ___________________________________________ facebook: @mittendrin.koeln I twitter: @mittendrinev I instagram: @mittendrinev I youtube: @mittendrinev -- Von: Gesendet: Mittwoch, 10. Januar 2024 09:18 An: Mittendrin e.V. <info@mittendrin-koeln.de> Betreff: Inklusive Bildung jetzt umsetzen – in Kreuzfeld und ganz Köln! An die Mitglieder des Ausschusses Schule und Weiterbildung und des Stadtentwicklungsausschusses Mittendrin 2. Statement 1 mittendrin e.V. / Luxemburger Str. 189 / 50939 Köln mittendrin e.V. / Luxemburger Str. 189 / 50939 Köln Telefon 0221 - 33 77 630 / info@mittendrin-koeln.de www.mittendrin-koeln.de INKLUSION SCHAFFEN WIR! An die Mitglieder von Schulausschuss und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln 09.01.2024 Inklusive Bildung jetzt umsetzen – in Kreuzfeld und ganz Köln! Sehr geehrte Damen und Herren, laut Schulentwicklungsplan sollen in Köln zwei neue Förderschulen Geistige Entwicklung gebaut werden, eine davon im neuen Stadtteil Kreuzfeld. Der Bau neuer Förderschulen ist völlig aus der Zeit gefallen und widerspricht nicht nur dem wiederholt erklärten Willen der Stadt Köln und dem Inklusionsplan für die Kölner Schulen, sondern auch dem Schulgesetz NRW und der als Bundesgesetz verankerten UN-Behindertenrechtskonvention. Auch mit der Agenda 2030, zu der sich Köln verpflichtet hat, ist das nicht vereinbar. (Ziel 10.2. ff) → Mehr Infos Bei der Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland gab es Ende August 2023 eine deutliche Rüge von der UNO für unser Land. In den abschließenden Bemerkun- gen fordert der UN-Fachausschuss, den Abbau von Sondersystemen wie Förderschulen zu beschleunigen. Der Bau zusätzlicher Förderschulen ist damit nicht vereinbar. Auch der Expertenbeirat Inklusion der Stadt Köln sieht die Planung kritisch. Im Juni 2023 hat er Hand- lungsmöglichkeiten vorgelegt, wie die Stadt Köln die Förderschulen GG entlasten kann, indem sie die inklusive Beschulung für die betroffenen Schüler*innen und ihre Familien attraktiver und leichter zugäng- lich macht. Wenn die Stadt Köln ihr Bekenntnis zur inklusiven Bildung ernst nimmt, müssen diese Vor- schläge ernsthaft geprüft und umgesetzt werden, bevor der Bau neuer Förderschulen in Erwägung gezogen wird. → Mehr Infos zu den Handlungsmöglichkeiten Wir fordern einen inklusiven Bildungscampus statt einer separierten Förderschule für den neuen Stadtteil Kreuzfeld. Gemeinsames Lernen Anlage Mittendrin zum 2. Statement S. 1 2 Mit dem Inklusionsplan hat sich die Stadt Köln dem Ziel verpflichtet, das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zu fördern. Die Planung des neuen Stadtteils Kreuzfeld (Abb. Seite 1) zeigt deutlich, dass die Idee und Relevanz von Inklusion in großen Teilen der Gesellschaft und vielen Berufsgruppen noch nicht angekommen ist. Die Stadtplaner*innen haben die Förderschule so platziert, dass sie durch ein gewerbliches Gebäude von den anderen Schulgebäuden räumlich getrennt ist. So wird nicht einmal außerhalb der Unterrichtszeit eine Begegnung von Schüler*innen mit und ohne Behinderung stattfinden. Dies offenbart ein geradezu vorgestriges Denken von einem Gemeinwesen, das Menschen mit Behinderung separiert und möglichst weit entfernt von der Mitte der Gesellschaft unterbringt. Es ist in Stein und Stadtplanung gegossene Separ ation und Diskriminierung. Denn inklusive Bildung heißt, dass Schüler*innen mit und ohne Behinderung gemeinsam im Klassen- verband lernen – und somit selbstverständlich im selben Gebäude. Dass das funktioniert und für alle Schüler*innen ein Gewinn ist, beweisen Schulen in Deutschland und auch in Köln jeden Tag. Als Schritt in die richtige Richtung haben wir zur Kenntnis genommen, dass im Stadtentwicklungsaus- schuss am 30.11.2023 mit dem Beschluss des Antrags von der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt-Fraktion die Verwaltung beauftragt wurde „im Rahmen der technischen Masterplanung (…) die soziale Infrastruktur mit der Möglichkeit zur Ausbildung eines Bildungscampus zu überprüfen, sodass räumliche und funktionale Synergien entstehen können.“ Offensichtlich hat man hier inzwischen verstanden, dass die räumliche Trennung der Schüler*innen unübersehbar rückwärtsgewandt ist , in keiner Weise zu dem zukunftsweisenden Konzept des neuen Stadtviertels passt und noch weniger zum inklusiven Anspruch der Stadt Köln. Wir fordern den Ausbau inklusiver Bildung statt neuer Förderschulen für ein modernes, inklusives Köln. Unsere Kinder haben das Recht auf inklusive Bildung. Die Stadt ist genauso wie Land und Bund dazu verpflichtet, die UN-BRK aktiv umzusetzen. Stellen Sie sich Ihrer Verantwortung und sorgen Sie dafür, dass alle jungen Menschen in Köln ihr Recht auf inklusive Bildung in einem inklusiven Schulsystem endlich wahrnehmen können! Köln war lange Zeit auf einem guten Weg und Vorreiter in Sachen inklusive Bildung. Leider wurde das Thema in Stadt und Land in den letzten Jahren schwer vernachlässigt. Als größte Stadt des größten Bundeslandes könnte Köln mit einem inklusiven Bildungscampus in dem ambitionierten Projekt Kreuz- feld Maßstäbe setzen. Wir fordern Sie auf, den Kurs zu korrigieren, keine neuen Förderschulen zu beschließen und statt- dessen den Ausbau inklusiver Bildung in Köln voranzutreiben. Ein zukunftsfähiger und nachhaltiger neuer Stadtteil Kreuzfeld braucht eine inklusive Schullandschaft. Mit besten Grüßen! mittendrin e.V. Wir werden beim Schulausschuss am 22.01.2024 ab 14 Uhr vor Ort sein und stehen gerne zum Gespräch bereit. Telefonisch erreichen Sie mich unter 0173 5455165. Anlage Mittendrin zum 2. Statement S. 2 1. Vorsitzender e-Mail: info@bv-worringen.de An die Mitglieder des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Gleichlautend zur Kenntnis: - Dezernat IV - Bildung, Jugend und Sport - Dezernat VI - Planen und Bauen 17. November 2023 Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 20.11.2023 - Vorlage 3033/2023 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten Sie um Aufnahme folgender Maßnahme in die Schulentwicklungsplanung: - Neubau einer Grundschule am Schulstandort Holzheimer Weg in Köln-Worringen Begründung: Der Fehlbedarf an Grundschulplätzen in Worringen ist der Verwaltung bekannt. Der aktuell geplante modulare Ersatzbau in der Grünanlage Bolligstr. kann die Situation nur kurz- fristig entspannen und darf kein Dauerprovisorium bleiben. Das Areal der früheren Hauptschule Holzheimer Weg bietet sowohl Platz für eine Grundschule mit Ganztagsbetrieb, als auch eine Kindertagesstätte. Den benötigten Flächenbedarf für eine eigenständige weiterführende Schule erfüllt das Areal hin- gegen nicht. Durch die ausbleibende Dachsanierung der Grundschulen An den Kaulen sind Folgeschäden zu befürchten, die erhebliche Mehrkosten provozieren. Die Mitte der 1960er Jahre errichteten Gebäude werden absehbar weiteren Sanierungsbedarf erfordern. Der notwendige Erweiterungs- bau Ganztag wartet seit Jahren auf Realisierung. Während dieser Baumaßnahmen erscheint ein geregelter Unterrichtsbetrieb kaum möglich. Der Neubau einer Grundschule am Holzheimer Weg in Köln Worringen soll daher eine zukunfts- fähige Lösung darstellen, die auch dem zusätzlichen Bedarf an Schulplätzen für die geplanten Baugebiete Brombeergasse I und II gerecht werden könnte. Mit freundlichen Grüßen Bürgerverein Köln Worringen Bankverbindung: Volksbank Rhein-Erft-Köln eG • 50769 Köln Worringen • IBAN DE71 3706 2365 4401 7720 10 • BIC GENODED1FHH Der Verein ist gemeinnützig § 5, Abs. 1, Nr. 9 KStG und wird beim Finanzamt Köln- Nord unter der Steuernummer 217/5951/0431 geführt
Anlage 11 - Rückmeldungen Schulen Zusammenfassung
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Rückmeldung der städtischen Schulen - Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Anlage 11 Rückmeldungen Schulen zur SEP 2023 Stadtbezirk Schulform Schulname Schulstraße Stellung- nahme Schulkon- ferenz sonstige Rück- meldung Grundschule Förderschule Paul-Maar-Schule, Förderschule Sprache (Primarbereich) Marienplatz 2 / Pfälzer Straße 30-34 x Hauptschule Realschule Friedrich-Wilhelm- Gymnasium Severinstraße 241 x GY Deutz Schaurtestraße 1 x Humboldt-Gymnasium Kartäuser Wall 40 x Kaiserin-Augusta-Schule Georgsplatz x Gesamtschule Grüngürtelschule (KGS) Mainstraße 75 x GGS Godorfer Hauptstraße Godorfer Hauptstraße 73 x Förderschule Hauptschule Realschule Gymnasium Gymnasium Rodenkirchen Sürther Straße 55 x Europaschule Köln Raderthalgürtel 3 x Gesamtschule Rodenkirchen Sürther Straße 191 x GGS Manderscheider Platz Berrenrather Straße 352 x Hans-Christian- Andersen-Schule KGS Freiligrathstraße 60 x GGS Mommsenstraße Mommsenstraße 5-11 x Olympia-Schule GGS Neue Sandkaul 23 x Clarenhofschule GGS Schulstraße 2 x Förderschule Hauptschule Realschule Apostelgymnasium GY Biggestraße 2 x Hildegard-von-Bingen- Schule GY Leybergstraße 1 x Gymnasium Neue Sandkaul Neue Sandkaul 29 x Elisabeth-von-Thüringen- Gymnasium Nikolausstraße 51-53 x Gesamtschule Gesamtschule Lindenthal Berrenrather Straße 488 / Alter Militärring 96 x Grundschule Gymnasium Lindenthal Innenstadt Gymnasium Grundschule Gesamtschule Rodenkirchen Rückmeldungen Schulen zur SEP 2023 Stadtbezirk Schulform Schulname Schulstraße Grundschule Förderschule Paul-Maar-Schule, Förderschule Sprache (Primarbereich) Marienplatz 2 / Pfälzer Straße 30-34 Hauptschule Realschule Friedrich-Wilhelm- Gymnasium Severinstraße 241 GY Deutz Schaurtestraße 1 Humboldt-Gymnasium Kartäuser Wall 40 Kaiserin-Augusta-Schule Georgsplatz Gesamtschule Grüngürtelschule (KGS) Mainstraße 75 GGS Godorfer Hauptstraße Godorfer Hauptstraße 73 Förderschule Hauptschule Realschule Gymnasium Gymnasium Rodenkirchen Sürther Straße 55 Europaschule Köln Raderthalgürtel 3 Gesamtschule Rodenkirchen Sürther Straße 191 GGS Manderscheider Platz Berrenrather Straße 352 Hans-Christian- Andersen-Schule KGS Freiligrathstraße 60 GGS Mommsenstraße Mommsenstraße 5-11 Olympia-Schule GGS Neue Sandkaul 23 Clarenhofschule GGS Schulstraße 2 Förderschule Hauptschule Realschule Apostelgymnasium GY Biggestraße 2 Hildegard-von-Bingen- Schule GY Leybergstraße 1 Gymnasium Neue Sandkaul Neue Sandkaul 29 Elisabeth-von-Thüringen- Gymnasium Nikolausstraße 51-53 Gesamtschule Gesamtschule Lindenthal Berrenrather Straße 488 / Alter Militärring 96 Grundschule Gymnasium Lindenthal Innenstadt Gymnasium Grundschule Gesamtschule Rodenkirchen Bedarf / Zügigkeit / schulrecht- liches Thema Raumsituation (Unterrichts- räume / OGS / Baumaßnahmen) sonstiges Themen, z.B. "Digitalisierung", "Schulwege / Verkehr"… schu- lisches oder anderes Personal x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Themen Rückmeldungen Schulen zur SEP 2023 Stadtbezirk Schulform Schulname Schulstraße Stellung- nahme Schulkon- ferenz sonstige Rück- meldung Kardinal-Frings-Schule KGS mit GGS-Zweig Vogelsanger Straße 453 x Vincenz-Statz-Schule Lindenbornstraße 15- 19 x Grundschule Kunterbunt Kolkrabenweg 8-10 x Förderschule Förderschule geistige Entwicklung Kolkrabenweg Kolkrabenweg 8-10 x Hauptschule Realschule Albertus-Magnus- Gymnasium Ottostraße 87 x Montessori-Gymnasium Rochusstraße 145 x Gesamtschule Max-Ernst- Gesamtschule Toller Straße 16 x Grundschule Förderschule Hauptschule Realschule Gymnasium Erich-Kästner- Gymnasium Castroper Straße 7 x Gesamtschule Grundschule GGS Riphahnstraße Riphahnstraße 40a x Förderschule Hauptschule Realschule Heinrich-Mann- Gymnasium Fühlinger Weg 4 x Gymnasium Pesch Schulstraße 18 x Gesamtschule Grundschule GGS Unter Birken Schulstraße 23 x Förderschule Förderschule geistige Entwicklung Auf dem Sandberg Auf dem Sandberg 120 x Hauptschule Realschule Wilhelm-Busch- Realschule Heerstraße 7 x Lessing-Gymnasium Heerstraße 7 x Maximilian-Kolbe- Gymnasium Nachtigallenstraße 19- 21 x Gesamtschule Grundschule GGS Forststraße Forststraße 20 x Förderschule Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule GGS Köln-Flittard Am Feldrain 10 / Peter-Grieß-Straße 5 x Montessori-Grundschule Ferdinandstraße 43 / Schulstraße 51 x KGS Horststraße Horststraße 1 x Förderschule Hauptschule Realschule Gymnasium Herder Gymnasium Kattowitzer Straße 52 x Gesamtschule PorzKalk Grundschule Mülheim Grundschule Gymnasium Gymnasium Gymnasium EhrenfeldNippesChorweiler Rückmeldungen Schulen zur SEP 2023 Stadtbezirk Schulform Schulname Schulstraße Kardinal-Frings-Schule KGS mit GGS-Zweig Vogelsanger Straße 453 Vincenz-Statz-Schule Lindenbornstraße 15- 19 Grundschule Kunterbunt Kolkrabenweg 8-10 Förderschule Förderschule geistige Entwicklung Kolkrabenweg Kolkrabenweg 8-10 Hauptschule Realschule Albertus-Magnus- Gymnasium Ottostraße 87 Montessori-Gymnasium Rochusstraße 145 Gesamtschule Max-Ernst- Gesamtschule Toller Straße 16 Grundschule Förderschule Hauptschule Realschule Gymnasium Erich-Kästner- Gymnasium Castroper Straße 7 Gesamtschule Grundschule GGS Riphahnstraße Riphahnstraße 40a Förderschule Hauptschule Realschule Heinrich-Mann- Gymnasium Fühlinger Weg 4 Gymnasium Pesch Schulstraße 18 Gesamtschule Grundschule GGS Unter Birken Schulstraße 23 Förderschule Förderschule geistige Entwicklung Auf dem Sandberg Auf dem Sandberg 120 Hauptschule Realschule Wilhelm-Busch- Realschule Heerstraße 7 Lessing-Gymnasium Heerstraße 7 Maximilian-Kolbe- Gymnasium Nachtigallenstraße 19- 21 Gesamtschule Grundschule GGS Forststraße Forststraße 20 Förderschule Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule GGS Köln-Flittard Am Feldrain 10 / Peter-Grieß-Straße 5 Montessori-Grundschule Ferdinandstraße 43 / Schulstraße 51 KGS Horststraße Horststraße 1 Förderschule Hauptschule Realschule Gymnasium Herder Gymnasium Kattowitzer Straße 52 Gesamtschule PorzKalk Grundschule Mülheim Grundschule Gymnasium Gymnasium Gymnasium EhrenfeldNippesChorweiler Bedarf / Zügigkeit / schulrecht- liches Thema Raumsituation (Unterrichts- räume / OGS / Baumaßnahmen) sonstiges Themen, z.B. "Digitalisierung", "Schulwege / Verkehr"… schu- lisches oder anderes Personal Themen x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Stadtbezirk Innenstadt Stadt Köln Paul-Maar-Schule Förderschule Sprache Marienplatz 2 – Pfälzer Straße 30 - 34 50676 Köln 50677 Köln ___________________________________________________________________________ Stadt Köln, Dezernat IV Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln vorab per mail nachrichtlich Betreff: Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 – Beteiligung der städtischen Schulen gemäß § 76 Nr. 2 Schulgesetz NRW – Stellungnahme der Schulkonferenz der Paul-Maar-Schule / Förderschule Sprache im Primarbereich Sehr geehrter, vielen Dank für die Information zur Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes. Gerne nehmen wir – die kommissarische Schulleitung und die Schulkonferenz der Paul-Maar- Schule, Förderschule Sprache im Primarbereich – die Möglichkeit wahr, Stellung zum vorgelegten Schulentwicklungsplan zu nehmen. Wie schon in unserer Stellungnahme zum Schulentwicklungsplan 2020 möchten wir da- ran erinnern, dass es seit Gründung der Paul-Maar-Schule vor über 60 Jahren (damals trug die Schule noch den Namen „Schule für Sprachbehinderte, Marienplatz“) schon meh- rere Umzüge der Außenstelle(n) gegeben hat - immer vor dem Hintergrund des Platzbe- darfs einer anderen Schule (Nußbaumer Str., Wendelinstraße…). Der letzte Umzug der Außenstelle der Paul-Maar-Schule erfolgte 2011 auf das Gelände der Pfälzer Str. und sollte eine langfristige Perspektive bieten. Leider mussten wir im Schulentwicklungsplan 2020 wie auch in seiner vorliegenden Ak- tualisierung 2023 feststellen, dass von Seiten der Schulträger:in über einen erneuten Um- zug der Außenstelle der Paul-Maar-Schule nachgedacht wird. Hintergrund ist eine mögli- che Erweiterung der GGS Pfälzer Str. um die Räume der Paul-Maar-Schule an der Pfälzer Str. In diesem Zuge sieht der Schulentwicklungsplan einen etwaigen Umzug der Außenstelle der Paul-Maar-Schule in ein Gebäude in der Stolzestraße vor. PMS S. 1 Wir möchten abermals nachdrücklich darauf hinweisen, dass die Lage des Gebäudes in der Stolzestraße mit seiner unmittelbaren Nähe zur vielbefahrenen Luxemburger Straße / Haltestelle Eifelwall den besonderen Bedarfen und Schwierigkeiten von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Sprache nicht gerecht wird – ganz im Gegenteil. Die meisten unserer Schüler:innen können – und dies wird in schulärztlichen Gut- achten bescheinigt - Verkehrssituationen nicht richtig einschätzen und deshalb Schulwege nicht alleine bewältigen. Sie sind in besonderer Weise gefährdet durch unterschiedliche Ausprägungen von - massiven Wahrnehmungsstörungen, - eingeschränkten Orientierungsmöglichkeiten, - mangelnder Kommunikationsfähigkeit, - extrem ängstlichem Verhalten, - mangelnder sozialer Sicherheit, und daraus resultierend von Eigengefährdung. Trotz dieser Beeinträchtigungen lehnt das Amt für Schulentwicklung aufgrund der ein- schlägigen Verordnung und der Richtlinien des Landesrechnungsamtes für immer mehr Kinder unserer Schule eine Beförderung mit dem Schülerspezialverkehr ab. Zwischen 20 und 30 % der Schüler:innen unserer Außenstelle Pfälzer Straße mussten in den vergangenen Jahren den Schulweg fußläufig bzw. mit dem ÖPNV bewältigen. Die Haltestelle Eifelwall bzw. den Fußweg von der Stolzestraße zu den Haltestellen am Barbarossaplatz halten wir aus den o.g. Gründen für zu gefährlich! Aufgrund dessen sehen wir das Gebäude in der Stolzestraße als keinen geeigneten Standort für Schüler:innen im Primarbereich mit sonderpädagogischem Unterstützungsbe- darf im Förderschwerpunkt Sprache an. Wir bitten deshalb abermals das Amt für Schulentwicklung darum, gleichrangig zu prüfen, inwieweit das zur Verfügung stehende Gebäude Stolzestraße für die GGS Pfälzer Straße nutzbar wäre. Für die Schülerschaft der GGS Pfälzer Str. – hier gibt es keine Kinder mit sonderpädago- gischem Unterstützungsbedarf - ist der Schulweg unseres Erachtens eher zumutbar als für Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Sprache und den damit verbundenen, oben beschriebenen Beeinträchtigungen. Wir bitten darum, diese Stellungnahme dem Schulausschuss und dem Rat der Stadt Köln vorzulegen. Köln, den 27.11.2023 stellvertr./ kommiss. Schulleiter Schulpflegschaftsvorsitzende stellvertr. Schulpflegschaftsvorsitzende Mitglied der Schulkonferenz Mitglied der Schulkonferenz PMS S. 2 Friedrich-Wilhelm-Gymnasium Severinstraße 241 50676 Köln Tel.: 0049 221 22191628 office@fwg-koeln.nrw.schule An die Stadt Köln Dez. IV z.Hd. Stadthaus Deutz – Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Köln, 08.12.2023 Stellungnahme der Schulkonferenz zur Schulentwicklungsplanung 2023 der Stadt Köln Sehr geehrter , laut o.g. Planung hat der Schulträger beschlossen, das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium um einen auf vier Züge zu erweitern. Aus Sicht der Schule ist dies mit Nachdruck abzulehnen, da unter den bestehenden räumlichen Voraussetzungen in vielen Bereichen kein lehrplankonformer Unterricht mehr erteilt werden könnte. Dies begründet sich wie folgt: 1. Schon jetzt sind die bestehenden Turnhallen kapazitäten mit über 105% ausgelastet. Ohne ei ne neue Turnhalle kann der vorgeschriebene Umfang von Sportunterricht nicht erteilt werden. 2. Es fehlen für eine Vierzügigkeit laut Berechnung der Stadt Köln zudem 14 Unterrichts- bzw. Fachräume. Hier plant der Schulträger einen Erweiterungsbau durch ei nen Investor. Für das neue Gebäude muss ein bestehendes Geschäftsgebäude abgerissen werden. Für dieses gibt es laut Aussage des Investors verbindliche Mietverträge bis zum 31.12.2025. Der früheste Baubeginn kann als o erst Januar 2026 sein, w as zu einer Fertigstellung der neuen Räume nicht vor 2028 führt. Ohne diese Räume stehen nicht ausreichend Klassenräume zur Verfügung und es muss Fachunterricht, besonders in Naturwissenschaften, größeren Umfangs gekürzt werden. Die Erweiterung der Zügigkeit am FWG auf vier Züge kann aus Sicht der Schule erst erfolgen, wenn die Zeitplanung des Erweiterungsbaus und einer weiteren Turnhalle und deren gesicherte Fertigstellung einen lehrplankonformen Unterricht garantiert. Mit freundlichen Grüßen Schulleiter Protokoll zur Schulkonferenz vom 12.12.2023 Deutzer Gymnasium Schaurtestraße Ort: Schule, Raum C114 Zeit: 19:00 - 21:20 Uhr Protokollführer: Elternseite Anwesende: Schulleitung: Die Vertreter der Lehrer/innen, der Schüler/innen und Eltern sind vollständig anwesend. Die Schulkonferenz ist beschlussfähig. Die Anwesenheitsliste wird als Anlage zu diesem Protokoll genommen. Punkt 4 zur Zügigkeit am Deutzer Gymnasium Schaurtestraße (zusätzlich neuer TOP): Frau informiert die Mitglieder der Schulkonferenz über die Rückkehr der Schule zur Zweizügigkeit aufgrund von G9 voraussichtlich zum Schuljahr 2026/2027. Eine Beibehaltung der bisherigen Dreizügigkeit lässt sich aufgrund des begrenzten Raumangebotes am Schaurte nicht darstellen. Frau erläutert in diesem Zusammenhang die Umstände, die zur seinerzeiYgen Erweiterung auf die Dreizügigkeit zum 01.08.18 geführt haben. In der Vergangenheit wurde gegenüber dem zuständigen Dezernat in der Bezirksregierung die Beibehaltung der Dreizügigkeit seitens der Schulleitung vorgetragen. Frau trägt de n Schulkonferenzmitgliedern die seinerzeiYge Sachverhaltsdarstellung vor. Folgender Passus, der bereits im Vorfeld an den Schulträger kommuniziert wurde, wird vorgelesen: Aus mehreren Gründen betrachten wir eine Zweizügigkeit als sehr kri8sch: Das Deutzer Gymnasium Schaurtestraße konnte in den letzten Jahren hohe Anmeldezahlen verzeichnen. Eine Klassenstärke von Schülerinnen und Schülern musste leider in den letzten zwölf Jahren immer wieder abgewiesen werden. Ich gehe davon aus, dass sich diese Situa8on aufgrund guter Lernbedingungen, was auch den Bereich der Digitalisierung betriK, einer insgesamt guten AusstaLung und einer sehr guten Erreichbarkeit auch in ZukunM nicht ändern wird. Außerdem gehört das Deutzer Gymnasium Schaurtestraße zu den wenigen offenen Ganztagsschulen und wird alleine deshalb von einer bes8mmten Elternklientel f ür ihre Kinder ausgewählt. Als offene Ganztagsschule bietet die Schule eine echte Alterna8ve im Veedel Deutz zur Thusneldastraße, das den geschlossenen Ganztag anbietet. Eine Zweiz ügigkeit würde besonders auch Herausforderungen für die Oberstufe bedeuten, denn weniger Schüler:innen in der Oberstufe würde zu Einschränkungen hinsichtlich der Fächerwahl führen. Diese Gründe wurden weit im Voraus bereits mit Unterst ützung des Dezernenten Herrn kommuniziert. Die Schulkonferenz spricht sich einsImmig dafür aus, an einer Dreizügigkeit festzuhalten und die Stellungnahme an die Verantwortlichen der Schulentwicklungsplanung weiterzulei ten. 19. Dezember 2023 Betreff: Abbau 1 Zug SI und 2 Züge SII zur Ermöglichung von G9 ab 2025 / 2026 Sehr geehrter , gerne möchte ich nochmal zu dem Abbau der Zügigkeit am Deutzer Gymnasium Schaur- testraße zur Ermöglichung von G9 ab 2025 / 2026 Stellung nehmen. . Aus mehreren Gründen betrachten wir eine Zweizügigkeit als sehr kritisch: Das Deutzer Gymnasium Schaurtestraße konnte in den letzten Jahren hohe Anmeldezahlen verzeichnen. Eine Klassenstärke von Schülerinnen und Schülern musste leider in den letzten zwölf Jahren immer wieder abgewiesen werden. Ich gehe davon aus, dass sich diese Situation aufgrund guter Lernbedingungen, was auch den Bereich der Digitalisierung betrifft, einer insge- samt guten Ausstattung und einer sehr guten Erreichbarkeit auch in Zukunft nicht ändern wird. Außerdem gehört das Deutzer Gymnasium Schaurtestraße zu den wenigen offenen Ganztags- schulen und wird alleine deshalb von einer bestimmten Elternklientel für ihre Kinder ausgewählt. Als offene Ganztagsschule bietet die Schule eine echte Alternative im Veedel Deutz zur Thus- neldastraße, das den geschlossenen Ganztag anbietet. Eine Zweizügigkeit würde besonders auch Herausforderungen für die Oberstufe bedeuten, denn weniger Schüler:innen in der Ober- stufe würde zu Einschränkungen hinsichtlich der Fächerwahl führen. Diese Gründe wurden weit im Voraus bereits mit Unterstützung des Dezernenten kommuniziert. Ein mögliches Nachverdichtungspotential an unserer Schule selbst ist nicht vorhanden. Wir hatten die Stadt auf das Jugendheim der katholischen Kirche in der Adolphstraße aufmerk- sam gemacht, das seit Jahren leer steht, für uns fußläufig in wenigen Minuten zu erreichen wäre und genügend Räumlichkeiten zu bieten hätte, allerdings renoviert werden müsste. Die Stadt hat sich das Jugendheim angesehen und zugesagt, Anmietung und Herrichtung zu überprüfen. Für eine höhere Schülerzahl im Jahr 2025 / 2026 wurde uns zugesagt, einen Container an der Grundschule Gotenring mitnutzen zu können. Danach soll die Schülerzahl am Deutzer Gymnasium Schaurtestraße abgebaut werden. Aufgrund der bereits oben genannten Gründe und der Stellungnahme der Schulkonferenz (vgl. Protokoll vom 12.12.2023) möchten wir nochmal unsere Bereitschaft zum Ausdruck brin- gen, langfristig bei einer Dreizügigkeit zu bleiben. Mit freundlichen Grüßen Anlage - GY Deutz, Schaurtestraße Stellungnahme zur Schulentwicklungsplanung Die Zügigkeitserweiterung von 5 auf 6 Züge in der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2023/24 am Humboldt-Gymnasium wurde genehmigt unter folgenden Bedingungen. Außerdem haben sich einige weitere Anforderungen als notwendig erwiesen: Bedingung Bemerkung Herrichtung von 4 weiteren Räumen im Bestandscontainer Die Herrichtung ist erfolgt, allerdings fehlen den Räumen Internet- und Wasseranschluss. Anmietung von 4 Räumen im Gebäude Sachsenring 79 Die Anmietung ist erfolgt, allerdings bestehen noch Unsicherheiten in Bezug auf die Sicherheitsvorkehrungen. Die Zusage der Stadt Köln, dass die Räume auch im Hinblick auf die Sicherheitsbestimmungen benutzbar sind, ist inzwischen gekommen. Anmietung einer Sportübungseinheit im Gebäude Sachsenring 79 Die Sportübungseinheit (Gymnastikhalle) kann von uns nur freitags genutzt werden. 3 der 4 Hallen können ab dem Schuljahr 23/24 vollständig genutzt werden, zusätzlich werden Ersatzsportmöglichkeiten angeboten Seit Beginn des aktuellen Schuljahres stehen uns 3 von 4 Hallen zur Verfügung und der Sportunterricht kann wieder voll erteilt werden. Ersatzsportmöglichkeiten wurden bisher nicht angeboten. Perspektivisch wird die vollständige Nutzung aller 4 Hallen zzgl. der im Modulbau geplanten Sporthalle nötig sein (5,25 Sporteinheiten). Austausch des Containerbaus (G-Trakt) durch einen Modulbau mit 18 Unterrichtsräumen, hiervon 4 Chemieräumen bis 2026/2027 Nach aktuellem Planungsstand soll der Modulbau im April 2026 fertig werden. Die Chemieräume wurden bei der Planung berücksichtigt. Allerdings ist nach Angabe des Amtes für Denkmalschutz ein Austausch gegen den Containerbau nicht möglich, weshalb an die Stelle des H-Trakts und zum Teil auf den Sportplatz gebaut werden wird. Dadurch fällt ein Teil des Sportplatzes mit für den Sportunterricht wichtigen Elementen (Sprunggrube) weg. Wir benötigen daher eine Übergangssprunggrube. An Stelle des G-Trakts wird im Anschluss eine Sportausgleichsfläche entstehen, die u.a. eine Sprunggrube enthält. Errichtung einer neuen Turnhalle am Standort des H-Traktes bis zum Schuljahr 2027/2028 Die zusätzliche Halle ist geplant als Bestandteil des Modulbaus (siehe oben). Mensaerweiterung Durch die Zügigkeitserhöhung kommt es zu einem Mehrbedarf an Sitzplätzen in der Mensa (200 Plätze). Momentan gibt es in der Mensa 120 Plätze, durch den für das Ende des aktuellen Schuljahres geplanten Rückbaus der Behindertentoilette wird die Kapazität auf 150 Plätze erweitert, die jedoch immer noch nicht ausreichen. Ein weiterer Ausbau der Mensa ist Humboldt S. 1 daher wünschenswert, wird allerdings zu einer Verkleinerung der zur Verfügung stehenden Schulhoffläche führen. Arbeits- und Aufenthaltsmöglichkeiten für das Lehrerkollegium Durch die Zügigkeitserweiterung ebenso wie die anstehende Rückkehr zu G9 wächst die Anzahl der unterrichtenden Kolleg*innen. Das aktuelle Lehrer*innenzimmer ist zu klein und die Einrichtung von Dependancen oder Stauraum für Arbeitsmaterial in anderen Gebäudeteilen ist aus schulorganisatorischen Gründen ungünstig. Diese Sachlage führt zu einer erhöhten Belastung der Lehrkräfte im Arbeitsalltag. Umbau eines Klassenraums zu einem Physikfachraum Die Vorbereitungen schreiten unter Beteiligung der Schule plangemäß voran. Einrichtung eines weiteren Kunstraums Durch die Zügigkeitserweiterung und G9 benötigen wir einen weiteren Kunstraum. Hier könnte der Raum D115 zu einem Kunstraum umgewandelt werden. Seit vielen Jahren arbeitet das Humboldt-Gymnasium vertrauensvoll mit den Vertretern des Amts für Schulentwicklung () sowie der Gebäudewirtschaft () zusammen, indem wir uns quartalsweise in der sogenannten Baurunde treffen, um über die anstehenden Projekte zu sprechen. Diese enge Zusammenarbeit hat sich als sinnvoll und notwendig erwiesen, um auch unter den Anforderungen von G9 und der Zügigkeitserweiterung die Erteilung von lehrplankonformem Unterricht und die Umsetzung des gebundenen Ganztags mit seinen Profilen (Musikprofil, Alexanderprofil) gewährleisten zu können. Humboldt S. 2 Stellungnahme der Schulkonferenz der Kaiserin-Augusta- Schule zur Schulentwicklungsplanung der Stadt Köln 2023 Verabschiedet von der Schulkonferenz am Donnerstag, 14.12.2023 Stellungnahmen: Die Kaiserin-Augusta-Schule benötigt unverzüglich weitere Sporthallen, um den Unterricht rechtskonform und in vollem Umfang unterrichten zu können. Nähere Erläuterungen: Die Kaiserin-Augusta-Schule, städtisches Gymnasium, ist im Rahmen des Wechsels zu G9 ein Bündelungsgymnasium.. Der Sportunterricht (als Bündelungsgymnasium al so bereits ab 2023/24 unter G9 ) gemäß Stundentafel kann unter den aktuellen Voraussetzungen nicht erteilt werden. Die in der Schulentwicklungsplanung vorgesehen 3-fach Sporthalle auf dem Schulgelände der Kaiserin-Augusta-Schule wird voraussichtlich nicht in den kommenden Jahren fertig gestellt werden können, da das Grundstück in naher Zukunft aufgrund die Baustelle am Waidmarkt (Stichwort „Archiveinsturz“) nicht bebaubar sein wird. Die aktuellen Hallensituation sieht wie folgt aus: - „Halle 3“: eine „Gymnastikhalle (die nicht geeignet ist für den Unterricht im Rahmen von Ballsportarten oder Laufspielen) - „Halle 2“ : eine Halle, die nur anteilig genutzt werden kann (gemeinsam mit der LVR- Severin-Schule) - „Halle 1“ : eine temporäre Containerhalle „Gymnastikhalle“: Bei einer Begehung am 08.11.2022 wurden seitens des Amtes für Schulentwicklung und der Unfallkasse NRW der Stadt Köln festgestellt, dass Halle 3 nicht den Sicherheitsstandards einer Sporthalle entspricht. Somit sind in dieser Halle weder Lauf- noch Ballspiele durchführbar, was einen lehrplankonformen Sportunterricht in dieser Halle unmöglich macht. Insofern stellt die von der Stadt vorgeschlagene Nutzung externer Sportstätten wie Fitnessstudios und Tanzstudios keinen Mehrwert dar, da aufgrund der dortigen nicht vorhandenen Turnhallen- Standards ebenfalls kein lehrplankonformer Unterricht durchgeführt werden kann. Dort wären - genau wie in Halle 3 - lediglich Bewegungsfelder aus dem Gymnastik-, Tanz- oder Fitnessbereich möglich. Ausblick Die KAS ist bereits erneut in Kontakt mit Frau getreten, um zusätzliche Zeiten in externen Sportstätten zu bekommen . Diese Sportstätten können mit der zusätzlichen Nutzung der „Standard-Turnhallen“ einen lehrplankonformen Unterricht gewährleisten. Allerdings sind Sportstätten wie dem Sportcente r Kautz oder dem Fitnessstudio „Just Fit“ nicht geeignet den lehrplankonformenen Unterricht abzudecken. KAS S. 1 Fazit Wir bitten zu prüfen, ob eine weitere Containerhalle (von der „Task-Force“ bereits angedacht in der Nähe der Serverin-Str. Haltestelle) errichtet werden kann. KAS S. 2 Stadtbezirk Rodenkirchen Von: An: Cc: Betreff: Datum: Rückmeldung Schulentwicklungsplanung - Fehlanzeige Mittwoch, 20. Dezember 2023 12:59:09 Lieber Herr , lieber Herr , ich habe keine Stellungnahme zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 abgegeben, weil ich einfach aufgegeben habe, dass an diesem Standort überhaupt noch etwas passieren wird. Wir machen es uns jetzt selbst so schön wie möglich und setzen alle neuen Vorgaben ohne weitere Rückfragen um. ü Das Schulentwicklungsamt hat uns auf eine Dreizügigkeit festgelegt. (Zuständigkeit ) ü Die Gebäudewirtschaft repariert nur noch das Allernötigste. (Zuständigkeit ) ü Die Generalinstantsetzungsmaßnahme ist auf Eis gelegt. (Zuständigkeit ) Alle Entscheidungen werden in den Ämtern getroffen. Eine Beteiligung findet nicht statt. Meine Rückmeldung für diesen Standort wäre in kurz folgende: · Für diesen Standort muss eine Vierzügigkeit gebildet werden, um in den nächsten Jahren den Kindern aus zentral-Rodenkirchen einen Schulplatz anbieten zu können. (Lage und Menge der Bauvorhaben prüfen; die Eltern aus dem Norden von Rodenkirchen melden nicht an der GGS Gaedestr. oder der KGS Caesarstr. an) · Das Hauptgebäude von 1962 benötigt zwei wichtige Reparaturen: die Elektrik von 1962 muss auf den neusten Stand gebracht werden und in den Klassenräumen müssen Akustikdecken angebracht werden. Das kann nicht noch 20 Jahre (!!!!) warten. Ich weiß, Sie machen alle nur Ihren Job, die Stadt Köln hat viele Vorgaben und das Geld ist knapp. Für mich als Schulleiterin sind aber die Personen, die täglich in diesem vergessenen Standort von 8 bis 17 Uhr leben müssen am wichtigsten. Wir haben über 330 tolle Kinder und ein Team, das täglich ihre Jobs mit so viel Qualität, Herzblut und Liebe ausübt, dass sie alle Räume verdienen, die einem Mindeststandard gerecht werden sollten. Wir leben in Deutschland im Jahr 2023, das müsste eigentlich möglich sein. Für weitere Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung. Ihnen allen wünsche ich eine schöne Weihnachtszeit und alles Gute für das Jahr 2024! Lieben Gruß Schulleitung KGS Mainstraße 02-2/910 Mainstraße 75 50996 Köln 0221-99225970 Grüngürtelschule - KGS Mainstraße Von: An: Cc: Betreff: Datum: Stellungnahme zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans GGS Godorfer Hauptstraße 2-GS-7 Dienstag, 19. Dezember 2023 11:00:32 Sehr geehrter Herr , im Namen der Schulgemeinde möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir es sehr unterstützen, wenn die Stadt über eine Zweizügigkeit unserer Schule nachdenkt und überlegt, Nachbargrundstücke zu erwerben, um eine solche Erweiterung auch baulich umsetzen zu können (siehe 2-GS-7). Aktuell sind wir einzügig, haben aber in den Stufen 1 und 2 jeweils eine Mehrklasse. Zum nächsten Schuljahr werden wir erneut in Absprache mit Frau eine Mehrklasse eröffnen, da wir auch aufgrund zahlreicher Verbleiber aus der jetzigen Stufe 1 mit einer Klasse nicht auskommen. Schon jetzt reichen die Räume nachweislich nicht aus, und wir verfügen als GL-Schule über keinerlei Differenzierungs- oder Förderräume. Die OGS ist 2007 für 50 Kinder gebaut worden, sie wird in diesem Schuljahr von 100 Kindern besucht. Außerdem sind wir eine der ganz wenigen Schulen, die keine Turnhalle hat. Wir sind nicht in der Lage, die Unterrichtsvorgaben im Fach Sport lehrplanmäßig zu erfüllen, zumal aufgrund der zahlreichen Sportfahrten mit den damit verbundenen Schwierigkeiten (verspätete Busse usw.) zahlreiche Stunden ausfallen. Daher muss aus unserer Sicht bei Überlegungen zur Zügigkeitserweiterung zwingend an eine Turnhalle für unsere Schule gedacht werden. Ich werde in der nächsten Schulkonferenz im 2. Halbjahr die Vertreterinnen und Vertreter ausführlich über den aktuellen Stand Ihrer Planungen informieren. Der Bedarf ist von unserer Seite aus unstrittig. Soweit unsere ersten Überlegungen, für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten, mit freundlichen Grüßen (Schulleiter) GGS Godorfer Hauptstraße Godorfer Hauptstr. 73 50997 Köln Tel.: 02236/87864712 Fax: 02236/87864710 www.ggs-godorfer-hauptstrasse.de GGS Godorfer Hauptstraße Sehr geehrter Herr , anbei übersende ich Ihnen die Stellungnahme, Hinweise und Fragen des Gymnasiums Rodenkirchen zum Schulentwicklungsplan der Stadt Köln 2023 mit der Bitte um Kenntnisnahme. Die Stellungnahme wurde am 20.12. durch Eilausschuss der bestätigt. Es gibt vornehmlich drei Dinge, die uns auch mit Blick auf den Abschluss der Umstellung auf G9 Sorgen bereiten: Neubau Sporthalle Dass es scheinbar konkrete Überlegungen zum Bau einer neuen Sportanlage auf dem Gelände des Gymnasiums Rodenkirchen gibt, begrüßen wir sehr. Mittelfristig w ird der Bedarf an Hallenzeiten weiter hoch sein und zunehmen. Insbesondere die Umstellung auf G9 führt dazu, dass sich der Bedarf an Hallenzeiten weiter erhöht, sodass wir den Bau einer neuen Doppelhalle sehr begrüßen. Als Schule würden wir uns sehr wünsch en, in die Umsetzungsplanungen einbezogen zu werden. Die Kernfrage für uns als Schule ist der Standort der neuen Halle. Für uns ist wesentlich, dass zum einen der Sportplatz erhalten bleibt und zum anderen die neue Halle dort entsteht, wo sich die jetzige Halle befindet. Keinesfalls befürworten wir den Neubau der Halle neben der alten Halle, sofern dies eine Überlegung ist, da dies aus unserer Sicht eine vermeidbare Teilung des Schulhofs zur Folge hätte. Wir haben dem Amt für Schulentwicklung kürzlich einen Plan vorgelegt, wie übergangsweise, für die Zeit des Abrisses und Neubaus einer Halle an gleicher Stelle, der Sportunterricht lehrplankonform erteilt werden kann. Wir hoffen sehr, dass weder der Bestand des Sportplatzes noch die Integrität des Schulhofes durch den Hallenneubau gefährdet sind. Fachraumbedarf im Fachbereich Chemie Wir stehen bereits jetzt vor der Situation, dass der Chemieunterricht nicht gänzlich in Fachräumen stattfinden kann. Die Situation verschärft sich, wenn die Schule im Jahr 2026 vollends im G9-System angekommen ist, also ein ganzer Jahrgang mehr an der Schule ist. Bei zwei Chemieräumen stehen im Vormittagsbereich 60 Stunden zu Verfügung. Da aus schulorganisatorischen Gründen auch Teile des Oberstufenunterrichts im Vormittagsbereich liegen müssen, benötigen wir im Vormittagsbereich nach jetzigem Planungsstand ca. 78 Fachraumstunden. Für einen lehrplankonformen Unterricht müsste aus unserer jetzigen Sicht die Einrichtung eines 3. Fachraumes in Erwägung gezogen werden . Hier könnten u.U. zwei kleine, angrenzende Klassenräume zu einem Fachraum umgewandelt werden. Dies würde allerdings auch die Raumsituation (siehe unten) weiter verschärfen. Raumsituation und Gebäude- bzw. Feuchtigkeitsschäden Mittlerweile sind im Altbau vier große Klassenräume sowie ein Fachraum Musik aufgrund von Feuchtigkeitsschäden seit Jahren, nicht nutzbar. Hinzu kommt ein Raum der Verwaltung (Mittelstufenbüro), der aufgrund von Feuchtigkeitsschäden seit Monaten nicht genutzt werden kann. Damit ist die Verwaltung in diesem Bereich nur sehr eingeschränkt arbeitsfähig. Spätestens wenn die Stellen der Schulleitung und der stellvertretenden Schulleitung wieder beide besetzt sind, fehlt dieser Raum im Verwaltungsbereich. Zwei weitere Räume im Neubaukeller weisen an der Außenwand meterlange Risse auf. Auch hier dringt offenbar Feuchtigkeit ein. Dies zeigen Messwerte, aber auch die Wasserflecke an der Wandinnenseite. Gleiches Gilt für einen Biologiefachraum. Auch hier wurden zu hohe Feuchtigkeitswerte in der Wand festgestellt. Kolleginnen und Kollegen beschweren sich hier bereits seit geraumer Zeit über einen „muffigen Geruch“ in den Räumen. Zurzeit werden die Räume zwar noch genutzt, allerdings stellt sich die Frage, ob die Räume mittelfristig überhaupt GY Rodenkirchen S. 1 noch für den Unterrichtsbetrieb genutzt werden können, wenn hier keine Maßnahmen ergriffen werden. Laut Aussagen der Gebäudewirtschaft geht es hier nicht mehr um Inst andhaltungs-, sondern um Sanierungsmaßnahmen. Laut Aussagen der Gebäudewirtschaft sieht sich die zuständige Abteilung aufgrund von Personalmangel außerstande hier zeitnah entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Durch die Umstellung auf G9 werden zukünftig natürlich auch mehr intakte Räume benötigt. Zusätzlich ist zu bedenken, dass sich der Raumbedarf auch durch die Einrichtung einer internationalen Vorbereitungsklasse erhöht hat. GY Rodenkirchen S. 2 ElJROPASCHULE KÖLN Gesamtschule Zollstock• Schule für Interkulturelles Lernen (Sekundarstufe I und II) Europaschule Köln • Raderthalgürtel 3 • 50968 Köln • T 0221 285006-0 · F 0221 285006-66 Köln, den 28.11.2023 Stadt Köln, Amt Für Schulentwicklung Stadthaus Deutz Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Stellungnahme der Europaschule Köln, Gesamtschule Raderthal/ Zollstock zum Schulentwicklungsplan der Stadt Köln 2023 und Ablehnung der geplanten Zügigkeitserweiterung auf 8 Züge Sehr geehrter Herr , die Europaschule Köln, Gesamtschule Raderthal/ Zollstock, möchte sich zu dem neuen Schulentwicklungsplan der Stadt Köln positionieren. Die Europaschule Köln hat bereits in mehreren Schulkonferenzbeschlüssen (30.8.16, 30.11.18, 27.04.20, 20.10.22, 19.10.23) auf den Schulentwicklungsplan umfassend reagiert und eine Zügigkeitserweiterung auf 8 Züge wohlbegründet abgelehnt. Alle diese Beschlüsse liegen Ihnen bzw. dem Amt für Schulentwicklung vor. Die aktuelle Schulkonferenz Europaschule Köln nimmt erneut Stellung zu der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2023 und lehnt im einstimmigen Beschluss vom 28.11.23 eine Zügigkeitserweiterung von 6 auf 8 Züge ab. Begründung für eine auch in 2023 erneute fünfte Ablehnung einer Zügigkeitserweiterung: 1. Die Anmeldezahlen von 2023 zeigen nun wiederholt, dass die Bedarfe an Schulplätzen nicht im Kölner Süden liegen, sondern zumeist im Kölner Westen und Norden sowie im Rechtsrheinischen. Unsere aktuellen Anmeldezahlen der letzten beiden Jahre, bei der wir als Schule noch freie Plätze im 5. Jahrgang hatten(!), geben eine Zügigkeitserweiterung nicht her. Selbst in der aktuellen Schulentwicklungsplanung wird von einem Platzüberhang im Stadtbezirk Rodenkirchen (!) gesprochen, so dass es keine rechnerische Grundlage für eine Erweiterung gibt. Eine Erweiterung der Europaschule Köln bei fehlenden Anmeldezahlen und langfristigen Prognosen, die keinen Bedarf vorhersehen, ist nicht nachvollziehbar. Nach unserer Auffassung müssen Schulplätze in Köln an den Standorten des Bedarfs geschaffen werden. 2. Keine Gesamtschule sollte mehr als 6 Züge haben. Auch wenn es in Köln Ausnahmen nach oben gibt, muss das Ziel sein, übergroße Systeme zu vermeiden. Der qualitative schulformtypische Bildungs- und Erziehungsauftrag einer heterogenen Schülerschaft, das Erreichen eines individuell besten Schulabschlusses zu ermöglichen und damit „Bildung für Alle" umzusetzen, kann im übergroßen System von mehr als 6 Zügen nur schwerlich umgesetzt werden. Die Schulkonferenz weist ausdrücklich darauf hin, dass eine zusätzliche Erweiterung der Zügigkeit der Europaschule die für die Gesamtschulen 1 Europaschule S. 1 so bedeutsame Leistungsheterogenität, die unbedingt auch das obere Leistungsdrittel einschließt, deutlich be- und einschränken würde, wie die aktuellen Erfahrungen mittlerweile bestätigen. 3. Eine weitere Zügigkeitserhöhung würde die Europaschule Köln gegenüber z.B. den meisten deutlich kleineren Gymnasien und auch kleineren Gesamtschulen erheblich benachteiligen. Wir können und wollen dies für unsere Schüler*innen nicht verantworten und auch nicht, dass unsere Schule in der Wahrnehmung vieler Eltern erheblich an Attraktivität verlieren würde. 4. Die Europaschule steht mittelfristig vor der Generalinstandsetzung (GI). Laut Prioritätenliste wird die GI in den nächsten 2 Jahren beginnen. Die anvisierte Ausweichfläche gibt schon eine räumliche Erweiterung im Sinne einer 8-Zügigkeit nicht her. Die Schulkonferenz der Europaschule Köln, Gesamtschule Raderthal/ Zollstock, lehnen es deshalb nach erneuter Beratung am 28.11.2023 aus genannten Gründen weiterhin einstimmig ab, auf 8 Züge in der Sekundarstufe I und II erweitert zu werden, wie es in der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Stadt Köln 2023 geschrieben steht. Leider vermissen wir bis heute eine Stellungnahme aus dem Amt für Schulentwicklung, die wir in den Gremien und der Öffentlichkeit kommunizieren können. Im Sinne einer weiteren konstruktiven Zusammenarbeit, erwarten wir eine zeitnahe Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen (Schulleiter) Für die Europaschule Köln, Gesamtschule Raderthal/ Zollstock i. A. der Schulpflegschaft Schulpflegschaftsvorsitzender i. A. der Schulkonferenz Schulleiter, und Elternvertretung, Schüler*innenvertretung, Lehrer* in nenvertretung 2 Europaschule S. 2 Von: An: Cc: Betreff: Datum: Anlagen: Stellungnahme Gesamtschule Rodenkirchen Donnerstag, 4. Januar 2024 10:49:21 Stellungnahme Gesamtschule Rodenkirchen.pdf image002.png Sehr geehrter Herr , anbei unsere Stellungnahme der Gesamtschule Rodenkirchen. Da ich vor Weihnachten erkrankt war, hatte ich sie an Frau geschickt, die sie bereits freundlicher Weise an Sie weitergeleitet hatte. Nun erhalten sie diese heute erneut: 1. Wir sind nach wie vor der Meinung (Schulkonferenzbeschluss am 13.03.2023), dass es im Kölner Stadtteil Rondorf einer weiteren Gesamtschule bedarf. (Anmerkung: Hierzu hatte ich bereits im Juni im Auftrag der Schulkonferenz unserer Schule bei der Versammlung der Bezirksvertretungen Stellung bezogen. Meinen Wortbeitrag (Stellungnahme hierzu finden Sie im Anhang).) Wir sehen bereits jetzt die Schwierigkeiten, die die Aufstockung von Zügen bis hin zu acht Zügen, wie nun auch in Zollstock angedacht, als sehr problematisch. Wir erleben täglich, wie sich schulischer Alltag durch unsere Erweiterung viele weitere Herausforderungen mit sich gebracht hat. Daher stütze ich die Bedenken des Herrn voll umfassend. Durch das weitere Gymnasium in direkter Nachbarschaft entsteht eine direkte Konkurrenz bezogen auf gymnasiale Schulplätze. Es ist absehbar, dass im Kölner Süden allerdings ausreichend Gymnasialplätze zur Verfügung stehen, wenn man die integrierten Systeme (GE Zollstock und GE Rodenkirchen) mit einbezieht (siehe hierzu auch die Ausführungen von Herrn zur notwendigen „Durchmischung“ von Kindern mit individuellen Lernvoraussetzung „Prinzip der Drittelung“). Die heterogene Zusammensetzung unserer Klassen ist die Grundvoraussetzung für ein zukunftsweisendes Lernen an einer Schule für alle Kinder. Bereits bei der letzten Sitzung der Bezirksversammlung habe ich im Auftrag der Schulkonferenz unserer Schule eine Stellungnahme zur Errichtung des neuen Gymnasiums Rondorf abgegeben. 2. Bezogen auf die Gründung des Gymnasiums Rondorf sehe ich mit großer Sorge der Verkehrssituation auf der Sürther Straße entgegen, die jetzt schon häufig unerträglich und für alle betroffenen Menschen auch vielfach gefährlich ist. 3. Da unsere Sporthallen, sowie die Bezirkssportanlage bereits jetzt ausgelastet ist, sollte hier eine umsetzbare tragfähige Lösung gefunden werden. In diesem Punkt unterstütze ich den Neubau einer neuen Halle auf dem Grundstück des Gymnasiums Rodenkirchen. Mit freundlichen Grüßen Gesamtschule Rodenkirchen GE Rodenkirchen Schulleiterin Gesamtschule Rodenkirchen Sürther Str. 191 50999 Köln Email: Te.: 0221- 35018-0 www.gesamtschule-rodenkirchen.de Gesamtschule Rodenkirchen – Stellungnahme der Schulleitung 1. Wir sin d nach wie vor der M einung (Schulkonferenzbeschluss), dass es im Kölner Stadtteil Rondorf einer weiteren Gesamtschule bedarf. Dabei sehen wir berei ts j etzt die Schwierigkeiten, die die Aufstockung von Zügen bis hin zu acht Zügen, wie in Zollstock angedacht, als sehr problematisch. Wir erleben täglich, wie sich schulischer Alltag durch unsere Erweiterung viele weitere Herausforderungen mit sich gebracht hat. Daher stütze ich die Bedenken des Herr n voll umfassend. Durch das weitere Gymnasium in direkter Nachbarschaft entsteht eine direkte Konkurrenz bezogen auf gymnasiale Schulplätze. Es ist absehbar, dass i m Kölner Süden allerdings ausreichend Gymnasialplätze zur Verfügung hat, w enn man die integrierten Systeme (GE Zollstock und GE Rodenkirchen) mit einbezieht ( siehe hierzu auch die Ausführungen von Herrn zur notwendigen „Durchmischung“ von Kindern mit individuellen Lernvoraussetzung „Prinzip der D rittelung“. Die heterogene Zusammensetzung unserer Klassen ist die Grundvoraussetzung für ein zukunftsweisendes Lernen an einer Schule für alle Kinder. Bereits bei der letzten Sitzung der Bezirksversammlung habe ich im Auftrag der Schulkonferenz unserer Schule eine Stellungnahme zur Errichtung des neuen Gymnasiums Rondorf abgegeben. 2. Bez ogen auf die Gründung des Gymnasiums Rondorf sehe ich mit großer Sorge der Verkehrssituation auf der Sürther Straße entgegen, die jetzt schon häufig unerträglich und für alle betroffenen Menschen auch vielfach gefährlich ist. 3. Da unsere Sporthallen, sowie die Bezirkssportanlage bereits jetzt ausgelastet ist, sollte hier eine umsetzbare tragfähige Lösung gefunden werden. In diesem Punkt unterstütze ich den Neubau einer neuen Halle auf dem Grundstück des Gymnasiums Rodenkirchen. Schulleiterin Ges amtschule Rodenkirchen Sürther Str. 191 50999 Köln Anlage GE Rodenkirchen Stadtbezirk Lindenthal Von: An: Betreff: Datum: Schulentwicklungsplanung Donnerstag, 14. Dezember 2023 14:19:27 Sehr geehrter Herr , die Schulkonferenz hat den unteren Passus bestätigt. Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Kommissarische Schulleiterin GGS Manderscheider Platz Berrenratherstr. 352 50937 Köln ggs.manderscheiderplatz@stadt-koeln.de 0221-99225930 Die Schulkonferenz weist darauf hin, dass das Projekt „Erweiterungsbau Ganztag und Erweiterung um 1 Zug auf dem Grundstück Kyllburger Straße inkl. Neubau 1 TH/Abbruch und Neubau der TH“ (Maßnahme 6 des GU/TU 2 Paketes (Vorlagen 1474/2020 und 1356/2022/1), Schulbaumaßnahmenliste Auftragsnummer 131/151, Sortierzeile 11, Prio 0, Vorlage 0337/2023) zwar in der „Anlage Grundschulen“ enthalten, nicht aber im Bericht „Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ als Maßnahme hinterlegt ist. Die Schulkonferenz bittet, die Maßnahme auch in den Textteil des Berichtes aufzunehmen. Gleichzeitig begrüßt die Schulkonferenz, dass durch die bauliche Erweiterung die Möglichkeit entsteht, die Kapazität der Schule Manderscheider Platz, GGS Berrenrather Straße 352, von aktuell drei auf zukünftig vier Züge zu ändern. Die Schulkonferenz stimmt der noch erforderlichen schulrechtlichen Änderung gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zu, und zwar unter der Voraussetzung das mit dem Start in die Vierzügigkeit die erforderlichen Räume zur Verfügung stehen. Konkret stimmt die Schulkonferenz der Änderung der Zügigkeit ab dem Schuljahr zu, ab dem die Räume im Erweiterungsbau Kyllburger Straße genutzt werden können. Grundschule Manderscheider Platz - Berrenrather Straße Von: An: Betreff: Betreff: Bauvorhaben KGS und GGS Freiligrathstraße Datum: Freitag, 15. Dezember 2023 15:23:44 Sehr geehrter Herr , ich habe mir die künftigen Bauvorhaben der Stadt bzgl. der KGS und GGS Freiligrathstraßen- Schule angeschaut. Leider wird nicht ersichtlich, wann mit den Betonarbeiten an der Fassade begonnen werden soll. Unsere Schule ist seit nunmehr 7 Jahren mit einem Bauzaun, der Schutz vor abböckelnden Beton gibt, ausgestattet. Die ganze Maßnahme scheitert jedoch jährlich am Denkmalschutz, der für die Schule besteht. Wäre es auch möglich den Denkmalschutz für das Gebäude aufzuheben? Das Gebäude der GGS Bachmerstraße stand auch bis vor kurzem unter Denkmalschutz. Dieser wurde jedoch aufgehoben und nun können Umbaumaßnahmen viel beschleunigter stattfinden. Ich danke Ihnen für eine kurze Einschätzung Ihrerseits. Wir würden natürlich eine Aufhebung des Denkmalschutzes sehr befürworten. Freundliche Grüße Schulleiterin Hans-Christian-Andersen Schule Freiligrathstraße 60 50935 Köln Telefon: 0221 – 337 30 880 E-Mail: HCA-Schule@stadt-koeln.de Hans-Christian-Andersen Schule - GGS Freiligrathstraße Von: An: Betreff: Datum: WG: Änderungsmitteilung zum Schulentwicklungsplan Freitag, 15. Dezember 2023 11:12:44 Von: 02-3-917 Gesendet: Donnerstag, 14. Dezember 2023 11:09 An: Cc: Betreff: Änderungsmitteilung zum Schulentwicklungsplan Sehr geehrter Herr , ich hoffe, es geht Ihnen gut, wir hatten ja schon länger keinen Arbeitskontakt mehr. Zum Schulentwicklungsplan möchte ich Ihnen die Rückmeldung geben, dass die GGS Mommsenstraße nach Wegziehen der Heliosschule nach Köln Ehrenfeld, wie vom Amt für Schulentwicklung schon seit längerem geplant, auf 3-Zügigkeit erweitert werden soll. Für eine 4-Zügigkeit fehlen die räumlichen Voraussetzungen, da die weißen ehemaligen Kita-Container, die die Heliosschule derzeit benutzt, nach deren Wegziehen definitiv wegen Baufälligkeit abgebrochen werden sollen. Eine schöne Weihnachtszeit wünscht Ihnen herzlich Schulleiter GGS Mommsenstraße 0221 474460-0 -13 GGS Mommsenstraße 1 Zügigkeitsreduzierung der Gemeinschaftsgrundschule GGS Neue Sandkaul (Olympia-Schule) Neue Sandkaul 23, 50859 Köln-Widdersdorf, Schulnummer. 195250 Stellungnahme der Schulkonferenz der GGS Neue Sandkaul vom 11.12.2023 zur Beschlussvorlage 3033/2023 1. Generelle Haltung der Schulkonferenz Die Schulkonferenz befürwortet die Zügigkeitsreduzierung, um de m jahrelangen mangelnden Raumbedarf entgegenzuwirken. Wir sprechen uns jedoch unbedingt für die Beibehaltung aller bestehenden Räumlichkeiten und Modulbauten aus. Die in der Vergangenheit getätigte Zügigkeitserweiterung hatte zufolge, dass ein bereits „aus allen Nähten platzendes “, gegebenes Raumkonzept und ein qualitätsorientiertes Schulleben am Standort stark belastet wurde und dies es überhaupt nicht nachha ltig und den qualitativen Standards entsprechend umgesetzt werden konnte. 2. Ausgangslage Mit der Beschlussvorlage 3033/2023 zur „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ ist angedacht, am Standort Neue Sandkaul 23 die Fünfzügigkeit auf eine Dreizügigkeit zu reduzieren. Die GGS Olympia-Schule befindet sich seit gut eineinhalb Jahren in einem intensiven internen Schulentwicklungsprozess. Daran beteiligt ist ein Gremium des Lehrerkollegiums und der päd. Fachkräfte. Begleitet wird dieser Prozess durch professionelle externe Beratung . Die Beteiligung der weiteren Kolleg *innen wurde durch einen regelmäßigen Informationsaustausch auf vielfältige Weise sichergestellt (gemeinsame päd. Ganztage, Infotafeln, Lehrerkonferenzen, Teamsitzungen, Erstellen einer für alle einsehbaren Taskcard.) Seit dem Startschuss 2022 tagt der diesen Schulentwicklungsprozess steuernde Arbeitskreis Olympia vierzehntägig und setzt sich intensiv mit den dringend notwendigen Veränderungen hinsichtlich der Raumnutzung auseinander. Hierbei wurde insbesondere die Situation der Kinder in ihren Tagesabläufen (ganztägiges Lernen) in Augenschein genommen. Erklärtes Ziel ist es, diese in vielen Bereichen am Vor- und Nachmittag deutlich zu verbessern und somit vor Ort eine gute Ausgangssituation für ein ganztägiges Lernen der Kinder zu gewährleisten. Die Schülerschaft ist durch das Kinderparlament ebenfalls in diesen Prozess eingebunden. Durch den im Schulentwicklungsplan angedachten Rückbau der Modulbauten müsste das Vorhaben gestoppt werd en und eine optimale bzw. notwendige Förder ung der Schüler*innen wäre somit nicht umsetzbar. Eine solche Entscheidung würde den so erfolgreichen und von allen Beteiligten unterstützenden Prozess um Monate zurückwerfen. Dieser Schulentwicklungsprozess ist a uch der Stadt (Gebäudewirtschaft und Amt für Schulentwicklung) hinreichend bekannt. Es gab bereits einen regen schriftlichen Olympiaschule S. 1 2 Austausch sowie gemeinsame Termine vor Ort, in denen gemeinsame Überlegungen angestellt wurden, inwiefern die räumliche Situation v erbessert werden kann. In diesem Zusammenhang wurde immer wieder die besonders schwierige Essenssituation betrachtet und der Bau einer Mensa thematisiert. Um auch die Olympia –Schule zu einem modernen Ort des Lernens, der annähernd den heutigen Ansprüchen u nd Standards einer modernen Schul - und Lernlandschaft entspricht, genügen zu können, ist der Erhalt der Module oder einer neugeplanten Alternative unabdingbar! Leider ist de m Schulentwicklungsplan kein konkreter Zeitplan zu entnehmen, wann und welcher Rückbau erfolgen soll oder ob beide Modulbauten betroffen sind. Es stellt sich zudem die Frage, ob mit dem Rückbau von Modulbau D, welcher damals außerhalb des Schulgeländes errichtet wurde, dieser Bereich auch wieder dem Standort entzogen würde. 3. Stufenkonzept Die aktuellen Raumkapazitäten einschließlich der OGS-Räumlichkeiten sind für eine volle Fünfzügigkeit unter Berücksichtigung einer individuellen und ganztägigen Förderung nicht möglich. Daher möchten wir an dieser Stelle beschreiben, was es dringend braucht, um dieses zu ermöglichen und warum die Modulbauten bestehen bleiben müssen. Nur durch Berücksichtigung der nachstehenden Gelingensbedingungen kann am Standort langfristig ein Qualitätsversprechen, Bildungsgerechtigkeit für Kinder und institutioneller Kinderschutz sichergestellt werden. Wir bitten daher darum Anzuerkennen, dass die bestehenden Modulbauten nicht nur derzeit bei sehr angespannter und mangelnder Raumkapazität durch Vollauslastung mit fünf Grundschulzüge zwingend benötigt werden, sonde rn auch zukünftig bei möglicherweise drei Grundschulzügen die dringend benötigte Raumkapazitäten schaffen. Für eine effektive mittel - und langfristige Verzahnung des Lehr - und Betreuungsangebots für die Schüler, aber auch beschäftigten Lehrer, pädagogischen Fachkräfte und weiteres Personal kann nicht der heutige Mangel an Raumkapazitäten zum Standard für die Zukunft gemacht werden, oder ggf. standortfern substituiert werden. Ein Abbau von Raumkapazitäten würde die Mangelverwaltung nur verschärfen, anstatt für eine angemessenere Situation zu Sorgen für die seit langem gekämpft wird. 4. Gelingensbedingungen vom Schulträger zu berücksichtigen Eine Reduzierung der Schülerzahl mit Beibehaltung der aktuellen Raumkapazität (inkl. Modulbauten) würde das gesamte Schulsystem der GGS Olympia entlasten: a Raum/Platzkonzept (1) Ganztägiges Lernen / Lern- und Lebensraum Momentan werden bereits einige Klassenräume auch als Gruppenräume des offenen Ganztages genutzt (Klasse=Gruppe). Die Kinder halten sich -bis auf wenige Olympiaschule S. 2 3 Ausnahmen- überwiegend in diesem einen Raum auf. Es gibt derzeit keine Rückzugsorte oder Ruhezonen. Auch das Bewegungsangebot kommt zu kurz, so dass die vielfältigen Bedürfnisse der Kinder nicht oder nur unzureichend befriedigt werden können. (2) Inklusion / Gemeinsames Lernen Im Hinblick auf die Zukunft wird auch die Beschulung von Kindern im Gemeinsamen Lernen zu berücksichtigen sein . Für den Standort Widdersdorf wird dies sicherlich kurz- bis mittelfristig umgesetzt. Weder für ihre individuelle Förderung noch für zusätzliches Förderschulpersonal gibt es Platz (Räumlichkeiten). Darüber hinaus gibt es nur einen Fahrstuhl, der sich im A -Trakt (Hauptgebäude) befindet. Barrierefreiheit ist derzeit nur im A -Gebäude und eingeschränkt im Erdgeschoss des C -Gebäudes gegeben. (3) Keine Räume für Kleingruppenarbeit vorhanden Übergeordnete Räume für Kleingruppenarbeit oder differenziertes Lernen sind bereits jetzt nicht dem Lehrplan entsprechend gegeben. Durch das Beibehalten der Modulbauten könnte dem entgegengewirkt werden. Zudem bietet das Beibehalten der Modulbauten die Chance, die im Rahmen Klasse = Gruppe-Betreuungssystem der OGS und die empfohlenen Themenräume einzurichten. Diese Themenräume (z.B. Kreativ, Bewegung, Entspannung, Musik, Theater o.ä) dienen dazu, den Lebensraum Ganztag ang emessen für die Kinder zu gestalten. Neben der ganztagsgerechten Einrichtung der Klassen = Gruppenräume sind die Themenräume unverzichtbar, damit die OGS dem ihr aufgetragenen Bildungs- und Förderauftrag nachkommen kann. Die Themenräume können zudem für differenzierten Unterricht oder Projektlernen in Kleingruppen verwendet werden. (4) Weitere räumliche Engpässe Arbeitsbedingungen für das multiprofessionelle Team Das Lehrer*innenzimmer ist in einem Klassenraum untergebracht und bietet unzureichend Platz, w enn alle Lehrkräfte anwesend sind. W eitere Schränke für Unterlagen/Literatur usw. können dort nicht mehr untergebracht und müssen alternativ geplant werden. Unser Gesamtteam besteht derzeit aus 30 Lehrkräften, 1 Sozialpädagogischen Fachkraft, 2 Inkluionsbe gleiter*innen sowie 35 Pädagogischen Fachkräften, welche s regelmäßig durch 1-2 Praktikant*innen erweitert wird. D as entspricht einer Anzahl von ca . 70 Personen, welche im Sinne der Kinder multiprofessionell zusammenarbeiten wollen und müssen. Für Zusammenkünfte von Lehrkräften und Pädagogischen Fachkräften müssen wir derzeit die Turnhalle nutzen. Für die gelingende Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team ist es jedoch notwendig, gemeinsame Teamräume mit Platz für alle zu schaffen, damit die an uns gestellten veränderten Arbeitsbedingungen und Ansprüche umgesetzt werden können. Die Arbeitszeit in der Schule aller Professionalitäten vor Ort hat sich im Laufe der Jahre verändert, sodass einen längeren Verbleib in der Schule notwendig ist. Die Zusammenarbeit in unterschiedlichen Teams, Vorbereitungen in Unterteams, einem Olympiaschule S. 3 4 zunehmenden gemeins amen Beratungsbedarf von Eltern erfordert (beziehungsfördernde) Räumlichkeiten, die es derzeit nicht gibt. Es fehlt zudem der Raum für das Lagern von Materialien aller Art. Es gibt zwei Materialräume für Lehrmittel, aber diese sind bereits ausgelastet und müssen gleichzeitig für Elterngespräche oder Gruppenarbeit sowie für das Mittagessen genutzt werden. Andere Materialien wie Klassenlaternen, Dekorationen oder Bastelmaterialien werden zurzeit im Lehrerzimmer oder in die Klassenräume zwischengelagert. Lagermöglichkeiten in den Kellerräumen sind bereits an ihrer Kapazitätsgrenze. Aufbauten, welche für das Schulfest , benötigt werden können nicht für die Wiederverwendung gelagert werden. Ein Sanitätsraum steht derzeit nicht zur Verfügung. Erkrankte und verletzte Personen liegen auf einer Liege vor dem Sekretariat, welche nur durch eine flexible Stellwand Sichtschutz bietet. (5) Fachräume In der momentanen Raumsituation ist es nicht möglich, die Stundentafel vollumfänglich zu erfüllen. Konkret bedeutet dies, dass zur Zeit nicht einmal der laut „Bass“ vorgegebene Minimalunterricht umgesetzt werden kann. Derzeit ist bei 20 Klassen ein Musikraum für die lehrplan gerechte Beschulung NICHT ausreichend. Bei der Stundentafel an einer Grundschule ist dies nicht mit einem Fachraum pro Fach getan. Zudem werden weitere Fachräume, wie z.B. ein Kunst- oder Werkraum benötigt. Der Erhalt der Module , würde dazu beitragen hier endlich den Kindern und ihrem Anspruch gerecht zu werden. Selbiges gilt im Übrigen auch für die Turnhallensituation und die Sportstunden (siehe unten). Im Nachmittag stellen sich die Pro bleme gleichermaßen dar. (6) Mensa Es nehmen derzeit 437 Kinder am Mittagessen teil, wobei diese in ausgeklügelten Schichten in eigentlich nicht dafür geeigneten Räumlichkeiten (z.B. Materiallagern und Klassenräumen) während des Mittagessens durchgeschleust werden. Mit Aufnahme des Rechtsanspruchs müssten demnach bei einer Beibehaltung der Fünfzügigkeit bis zu 500 Kinder versorgt werden. Auch bei einer Reduzierung auf eine Dreizügigkeit sollte unbedingt eine Erweiterung in Form eines Mensabaus in Betracht gezogen werden, um die Essenssituation zum Wohl der Kinder umsetzen zu können. (7) Sportstätten Gemäß Schulreferenzrahmen NRW Punkt 3.6.2 soll jede Schule für verlässlichen Sportunterricht/Schwimmunterricht sorgen. Im Folgenden werden die vorliegenden Defizite aufgezeigt, die auch vor dem Hintergrund des Schulnamens „Olympia-Schule“ und der verbundenen sportlichen Erwartungshaltung verbessert werden sollte. (7.1) Turnhalle Die Hallenkapazität wird derzeit im 5 -zügigen Betrieb durch die Nutzung externer Sportstätten (Gymnasium Neue Sandkaul) aufgestockt - mit dem Zeitverlus t der Hin - und Rückwege. Da sich das Gymnasium im Wachstum befindet, erhalten wir von Jahr zu Jahr weniger Hallenzeiten. Olympiaschule S. 4 5 Bei 5 Klassen pro Jahrgang werden gemäß des Lehrplans benötigt: 50 Turnhallen - Stunden/Woche (5x3h im 1., 2. und 4. Jhg. plus „nur“ 5x1h im 3. Jhg. aufgrund des stattfindenden Schwimmunterrichts in diesem Jahrgang). Daher muss es unbedingt mehr Hallenzeiten geben. Langfristig könnte durch die Reduzierung der Zügigkeit der Bedarf an Turnhallenzeiten gewährleistet werden. (3xH im 1., 2. und 4. Jhg. plus 5x1h im 3. Jhg. aufgrund des weiterhin stattfindenden Schwimmunterrichts in diesem Jahrgang). (7.2) Leichtathletik Beim Errichten der Schule wurde damals eine 50m-Laufbahn und eine Sprunggrube für den Leichtathletikunterricht gebaut, die schon nach vier Jahren dem ersten Modulbau weichen musste. Da die nächste Leichtathletikanlage nur mit dem Bus und einem enormen Zeitaufwand zu erreichen ist, wäre es wünschensw ert, wenn wieder eine Laufbahn und Sprunggruppe z.B. am neuen angedachten Standort der GS Lövenich/Widdersdorf in Widdersdorf errichtet würde. (7.3) Schwimmzeiten In den letzten Jahren musste die Schulgemeinschaft auch auf die „nullte“ Stunde ausweichen, u m alle Kinder eines Jahrgangs bestenfalls zu einer kurzen Schwimmeinheit ins Wasser zu bekommen. Die Schwimmzeit dürfte sich bei der Zügigkeitsreduzierung verbessern, sodass alle Kinder -anstelle eines Halbjahres- ein ganzes Schuljahr schwimmen gehen könnten. (8) Schulhof Durch die den Modulbauten zugeschlagene Fläche wurde die Größe des bereits knapp bemessenen Schulhofes minimiert, wobei sich bei Reduzierung der Zügigkeit die Anzahl der anwesenden Schülerinnen un d Schüler um 2/5 verringern und sich die Gesamtsituation voraussichtlich verbessern wird. Es ist aber zu prüfen, ob die Beschattung (Sonnensegel/) im Sommer hinreichend ist. Außerdem bedarf es der Entsiegelung, da aktuell der Schulhof wenig attraktiv und bewegungsfördernd gestaltet ist. (9) Foyer Das Foyer und die Turnhalle können bereits jetzt noch nicht einmal einen Jahrgang samt Eltern unterbringen. Durch die Reduzierung der Zügigkeit könnten Einschulungsfeiern wieder gemeinsam anstelle von zwei Verans taltungen getätigt werden. Im Folgenden möchten wir ihnen kurz unser Raumkonzept aufzeigen, welches im kommenden Schuljahr umgesetzt werden sollte. Zudem zeigen wir auf, welche Auswirkung die Reduzierung der Zügigkeit mit und ohne Beibehaltung der Modulbauten für uns hätte. Olympiaschule S. 5 6 aktuelles Schulentwicklungs-vorhaben Umsetzung geplant für das Schuljahr. 2024/25 Raumkonzept bei einer Fünfzügigkeit inkl. aller Modulbauten Reduzierung 3-Zügigkeit Beibehaltung aller Modulbauten Reduzierung 3-Zügigkeit Beibehaltung C-Gebäude Reduzierung 3-Zügigkeit ohne Modulbauten -alle Klassen = Gruppen -A-Gebäude Unterbringung Stufe 1 im OG -C-Gebäude Unterbringung Stufe 2 -D-Gebäude Unterbringung Stufen 3 und 4 Räume werden mit den für den Alltag notwendigen Lern- und Arbeitsmaterialien ausgestattet. Das Umziehen von Mobiliar entfällt, Kinder ziehen zum neuen Schuljahr in andere Räumlichkeiten. -4 große Differenzierungsräume in Klassengröße (jeder Stufe steht ein zusätzlicher Differenzierungsraum auf gleicher Ebene zur Verfügung) -4 kleine Differenzierungsräume für Kleingruppenförderung (jede Stufe verfügt über einen weiteren kleinen Raum, welcher für die Kleingruppenförderung und Beratungs- und Planungsgespräche genutzt werden kann) -4 Materialräume (jede Stufe verfügt über einen Materialraum, indem Lern- und Arbeitsmaterialien, welche über den alltäglichen Gebrauch benötigt werden) zusätzlich realisierbar: -4 Multifunktionalräume im A-Gebäude im EG, welche vormittags zur individuellen Förderung, nachmittags zum Essen und im Anschluss für den Herkunftssprachlichen Unterricht (Arabisch, Persisch, Türkisch) und als Themenräume genutzt werden sollen 2 Teamräume für das multiprofessionelle Team (30 Lehrkräfte + 30 Päd. Fachkräfte) 2 zusätzliche Förder- und Beratungsräume für alle -1 Sozialpädagogische Förderung -1 Musikraum -1 Bibliothek -1 Bewegungsraum -1 Kopierraum -1 Erste Hilfe -jedem Klassenraum könnte zusätzlich ein Differenzierungs- /Gruppenraum zugeordnet werden weiterhin Realisierbarkeit von allen in Spalte 1 angedachten Räumen -alle Klassen=Gruppenräume - Essen findet auch in den Klassen statt weiterhin Realisierbarkeit von -1 Musikraum -1 Bibliothek -3 Multifunktionalräume -1 Teamraum - 2 kleine Differenzierungsräume für alle Erklärung der Räumlichkeiten siehe 1. Spalte -alle Räume Klasse=Gruppe -Essen findet in allen Räumlichkeiten statt -keine Differenzierungsräume -kein Teamraum -keine Fachräume Olympiaschule S. 6 7 b. Offener Ganztag/Personalmangel/Mensa Neben einem akuten Platz - und eklatanten Personalmangel in der OGTS, die in Trägerschaft der Jugendzentren Köln liegt, ist bestehender Küchenbereich insgesamt viel zu klein, um Speisen für die aktuelle Schülerschaft herstellen zu können, Essenswagen müssen auf den Fluren (Fluchtweg) zwischengeparkt werden. Es gibt keinen Personal-/Versammlungsraum für das Personal des Offenen Ganztages. c. Digitale Ausstattung Die Qualifizierung der Schule mit digitalen Endgeräten (Tablets) liegt im Minimalbereich (210 iPads für derzeit rund 475 Schüler*innen). Die WLAN-Ausleuchtung ist nicht flächendeckend zufriedenstellend. Die WLAN-Anbindung des kompletten Standorts muss sichergestellt sein , wenn alle Lernräume mit digitalen Tafeln (wie schon so lange geplant) ausgestattet werden sollen, damit für Lehrkräfte und Kinder aller Klassen gleichwertige Ausgangsvoraussetzungen und Bildungsgerechtigkeit gegeben ist. 5. Weitere Aspekte des qualitativen Schullebens 5.1 Verkehrssituation Die vorherrschende Verkehrssituation belastet das Schulleben derzeit immens und von einem gesicherten Schulweg für Kinder kann morgens nicht mehr gesprochen werden. Trotz eigeninitiativem Umgang mit der Situation sowie der Unterstützung durch Ordnungsbehörden etabliert sich nach kürzester Zeit wieder „das Recht des Stärkeren“ (hier: Auto fahrender Erwachsener) Parkplätze vor der Schule wurden für einen Zeitraum von 7.00 bis 17.00 Uhr als Haltezonen ausgewiesen, was von vielen Eltern nicht beachtet wird. Ein Mindestkontingent an Plätzen für das schulische Personal sollte bedacht werden. Die Anzahl der Fahrrad- und Rollerständer für Kinder und Erwachsene sollte erneut geprüft und angepasst werden. Bei einer Dreizügigkeit würden einige dieser Probleme wegfallen oder sich zumindest entspannen. 5.2 Personal Insbesondere in der Übergangsphase von einer 5- zu einer 3-zügigen Reduzierung ist zur konzeptionellen Implementierun g, Eingliederung und Ausweitung des Betreuungsumfangs ein erweitertes Budget vorzusehen und auf die Entwicklungsbedarfe der Schulgemeinschaft abzustimmen (z.B. für Supervision, Konzeptionsbegleitung, Übergangsmanagement). Olympiaschule S. 7 8 6. Interaktion mit Neubauvorhaben und finanzielle Aspekte In der Beschlussvorlage werden für die Planungsregion Lövenich, Widdersdorf mittel- bis langfristig einerseits Reduktionen von Grundschulzügen (Olympia-Schule 5 auf 3) vorgeschlagen, andererseits soll ein potentieller neuer Grundschulstandort gebaut und eröffnet werden. Diese gegenläufigen Bedarfe von gleichzeitigem Ab- und Zubau von Schulkapazitäten wären näher zu begründen und vorgelagert eine adäquate Bedarfsallokation in der bestehenden Olympia-Schule zu diskutieren (siehe dazu Anlage 1 Seite 107 ff. insbesondere Maßnahme 3-GS-5 ehemals M34/M34 a). Bevor jedoch weitergehende Maßnahmen dahingehend vorbereitet werden, um bestehende, in den Schulbetrieb integrierte und funktionierende Räumlichkeiten (auch Modulbauten) der Olympia-Schule zu „streichen“, sollte der Bestandwert der geschaffenen Infrastruktur für mögliche fluktuierende Bedarfe durch nicht gesicherte Schülerzahlen und Anpassungen von Klassengrößen angemessen gewürdigt und nicht leichtfertig verworfen werden. Es sind damit wertvollen Flexibilitäten in der Schulentwicklungsplanung geschaffen. Dem gegenüber ist ein Neubauvorhaben, selbst wenn ein passender Standort gefunden wäre, nicht schnell umzusetzen, sondern ein mehrjähriges risikobehaftetes Großprojekt. Zudem sollte vorab eine mögliche Kostenabwägung für ein ungeklärtes Neubauprojekt gegenüber den laufenden Kosten der Bestandsinfrastruktur (Modulbauten) vorgenommen und diskutiert werden. Für ein umfangreiches Neubauprojekt sind nach erster Annahme wesentliche höhere Kosten abzuschätzen als für den Erhalt der Bestandsinfrastruktur in den nächsten Jahren. Daher ist auch wirtschaftlich der Erhalt Bestandsinfrastruktur und Modulbauten anzustreben. 7. Fazit In der Schulentwicklungsplanung ist von einem zeitnahen Gespräch, welches die Verwaltung mit der Olympia-Schule führen will, die Rede. Bislang wurden wir noch nicht kontaktiert. Wir bitten dringend um schnellstmögliche Kontaktaufnahme, sodass wir gemeinsam mit allen Beteiligten (dem Dezernat IV Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung, der Schulaufsicht (Herr ), der Gebäudewirtschaft, dem Amt für Schulentwicklung) sowie Vertreter*innen aus den einzelnen Gremien der Olympia-Schule die Situation bewerten und frühzeitig Maßnahmen im Sinne der Kinder ergreifen können. Eine rein schriftliche Konsultation der Schulentwicklungsplanung ist aus unserer Sicht nicht zielführend. Wir bitten, wie ursprünglich skizziert, um Lösungsfindung im gemeinsamen konstruktiven Dialog für den wir ausdrücklich unsere Bereitschaft und Interesse bekunden möchten. Damit wir unser bereits begonnenes Schulentwicklungsvorhaben zielführend fortführen können, benötigen wir vorab einen Zeitplan, aus welchem die konkrete Umsetzung der angedachten Maßnahmen hervorgeht. Olympiaschule S. 8 1 Zügigkeitserweiterung der Clarenhofschule Schulstr. 2, 50859 Köln-Weiden, Schulnr. 184184, zum Schuljahr 2025/26 Stellungnahme der Schulkonferenz der Clarenhofschule vom 13.12.2023 zur Vorlage 3033/2023 1. Generelle Haltung der Schulkonferenz Die Schulkonferenz befürwortet vor dem Hintergrund des Grundschulplatzmangels im Stadtgebiet die Zügigkeitserweiterung, es bedarf aber neben der Aufstellung o.g. Modulbauten noch weiterer Maßnahmen . Die unten aufgefü hrten Anmerkungen beziehen sich auf den Modulbau , sollten jedoch auch auf die Interims-Containerlösung angewendet werden, um auch in den Übergangsjahren bis zur Fertigstellung des Modulbaus einen geregelten Schulbetrieb zu gewährleisten. 2. Ausgangslage Mit der Beschlussvorlage 3033/2023 zur „Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten für Schulen zum Erhalt bestehender und zur Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Schulplätze“ wurde beschlossen, am Standort Schulstraße durch die Errichtung eines Modulbaus neue Schulplätze zu schaffen. Da dies bedarfsorientiert geschehen soll, wurden durch die Stadt Köln Workshops angekündigt , um ebendies zu erarbeiten, bzw. mit den Vorgaben der Stadt/Bez.Reg. sowie den Bedingungen der Schule abzugleichen. 3. Gelingensbedingungen vom Schulträger zu berücksichtigen Da die Schulkonferenz jetzt das Recht auf Beteiligung hat, es aber noch keine konkreten Informationen zum Modulbau gibt, hat diese alle Punkte, die aus aktueller Sicht wichtig sind, zusammengetragen. Gleichzeitig ist es gut möglich, dass sich im Verlauf der Workshops neue Punkte oder Änderungen ergeben. a. Raum/Platzkonzept (1) Schulhof Durch die dem Modulbau zugeschlagene Fläche wird die Größe des Schulhofes minimiert, gleichzeitig wird die Anzahl der anwesenden Schülerinnen und Schüler um 1/3 erhöht. Je nach Fläche für den Neubau, müssen die vorhandenen Klettergerüste, das Meerschweinchengehege und der Sportplatz be ibehalten werden, bzw. sichergestellt sein, dass diese auf dem neugestalteten Schulhof Platz finden. (2) Keine Räume für Kleingruppenarbeit vorhanden Dringend notwendige Räume für Kleingruppenarbeit oder differenziertes Lernen sind bereits jetzt nicht dem Lehrplan entsprechend gegeben. Auch der Außenbereich ist hierfür nicht annähernd geeignet (fehlende Sitzmöglich keiten, Beschattung (…)). Da wir ebenfalls zum Clarenhofschule S. 1 2 Schuljahr 2024/ 25 eine Gl-Schule werden, steigen die Anforderungen an Differenzierungsräume noch weiter. Zudem sind wir eine stark gemischte Schule mit Sozialindex 6 ( Neuberechnung ab Sj . 2024/25 gültig) , d.h. wir sind u.a. verpflichtet viele Anschlussförderungsstunden durchzuführen, für die wir auch jetzt schon zu wenige Förderräume haben. Die sozialpädagogische Fachkraft benötigt ebenfalls für ihre Arbeit einen Förderraum. Das gleiche gilt für die Arbeit der Schulsozialarbeiterin. Außerdem brauchen die Kolleginnen und Kollegen Räume, um Sprechtage, Beratungsgespräche usw. durchzuführen. (3) Fachräume Aktuell haben wir gemeinsam mit der OGS (Klasse=Gruppe) acht Klassenräume, in denen zum Teil gegessen werden muss, einen Klassen-/Mehrzweckraum für die Sprachklasse (VK+HSU), sowie einen Musikraum, ein Atelier (Werkraum im Keller) und vier Mehrzweck- /Themenräume (Bauraum, Traumland, Fantasien, Bücherei) , in denen zum Teil gegessen werden muss. Für dann 12 Klassen muss dies entsprechend angepasst werden. Um den Religionsunterricht zu realisieren, benötigen wir je nach Zusammensetzung jeweils 3- 4 Räume/Stufe, da vor allem der Anteil der nicht am Religionsunterricht teilnehmenden Kinder stetig steigt. Für die einz elnen Religionsgruppen bzw. die Gruppe der nicht am Religionsunterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schüler , werden jeweils Räume mit bis zu 30 Sitzplätzen benötigt. Dies ist aktuell bereits eine Herausforderung im Stundenplan und müsste weiter berücksichtigt werden. (4) Turnhalle Gemäß Schulreferenzrahmen NRW Punkt 3.6.2 sorgt jede Schule für verlässlichen Sportunterricht/Schwimmunterricht. An der Clarenhofschule gibt es eine sehr kleine Mehrzweckhalle (Sport - und Versammlungsstätte). Die Hallenkapazitäten werden bei 12 Klassen gerade so für den Sportunterricht ausreichen, stellen für die Stundenplangestaltung jedoch eine große Herausforderung dar. (5) Schwimmzeiten Bereits jetzt sind die Schwimmzeiten und der vorgesehene Platz (Bahnen und Lehrschwimmbecken) für zwei Klassen zu wenig . Die Schwimmzeit muss bei der Zügigkeitserweiterung unbedingt auf drei Schwimmzeiten erweitert sowie die Anzahl der Schwimmhelfer angepasst werden. (6) Mensa Da bei uns auch jetzt schon eine Vollbelegung der OGS vorliegt (nur 5 von 217 Kindern sind nicht in der OGS angemeldet) und schon für das Mittagessen auf die Klassenräume ausgewichen wird, benötigen wir dringend eine Mensa mit genügend Sitzplätzen , angemessener Akustik sowie Flüsterdecke/Schallschutz. Die Modulbauten/aktuellen Klassenräume müssen von der Küche so zu erreichen sein, dass dort gegessen werden kann. Clarenhofschule S. 2 3 (7) Aula Da die Clarenhofschule über keine eigene Aula verfügt, wird aktuell die Turnhalle als Versammlungsstätte genutzt. Anlässe sind u.a. Informa tionsabende für Eltern (zum Teil verpflichtend), Einschulungsfeiern, Karnevalssitzungen, monatliche Schulversammlungen sowie gemeinsame Fortbildungen des Multiteams (OGS und Schule) und die Verabschiedung der vierten Schuljahre. Schon jetzt ist die Kapazit ät der Halle so eingeschränkt, dass die Besucherzahl deutlich reglementiert werden muss. Nicht alle Eltern und Verwandten können z.B. die Einschulungsfeier besuchen und müssen außerhalb des Gebäudes warten. Die Schulversammlung, an der alle Klassen teilnehmen, ist schon mit 217 Kinder plus Lehrkräften eine logistische Herausforderung und grenzt an die zulässige Raumbelegung. Schon mit einer weiteren Klasse sind Schulversammlungen nicht mehr durchführbar ohne gegen die gültige Brandschutzverordnung zu verstoßen. Nach den offiziellen Plänen der Stadt Köln gilt bei einer schulinternen Veranstaltung eine Personenbegrenzung von ca. 200 Personen und bei Einschulung eine Begrenzung von 258 Sitzplätzen plus 42 Stehplätzen. Eine neue Aula/Versammlungsstätte ist somit zwingend notwendig. (8) Weitere räumliche Engpässe Ein Sanitätsraum steht zur Zeit nur im Turnhallengebäude (Gebäude Teil A) zur Verfügung. Der Teamraum ist für die derzeit anwesenden Lehrkräfte (16 Lehrkräfte plus sozialpäd. Fachkraft und Schulsozialarbeiterin) nur knapp ausreichend. Weiteres Personal sowie das dann notwendige Mobiliar (Tische, Stühle, Schließfächer usw.) können dort nicht mehr untergebracht werden. Außerdem teilen wir den Raum mit dem OGS-Team. Bei gemeinsamen Konferenzen und Fortbildungen reicht der Platz im Teamraum nicht mehr aus. Da wir bereits im Schuljahr 2024/2025 zusätzlich zur Mehrklassenbildung Schule des Gemeinsamen Lernens werden, wird ohnehin nicht nur die Anzahl der Lehrkräfte steigen, sondern ebenfalls die Anzahl der Personen des multiprofessionellen Teams (Sonderpädagoginnen und -pädagogen, Schulbegleiterinnen und - begleiter, OGS-Mitarbeitende und ggf. Therapeutin nen und Therapeuten). Die aktuelle Anzahl an Toiletten (Kinder wie auch Mitarbeiter) ist bereits jetzt teilweise zu gering und muss angepasst werden. b. Offener Ganztag/Personalmangel/Mensa Aktuell wird das Essen warm angeliefert und in verschiedenen Räumen im Schichtbetrieb gegessen. Dies geht nur bei ausreichender Raumanzahl im Erdgeschoss, bzw. in Küchennähe. Um für mehr Kinder spülen zu können , ist aktuell ein Tausch der Spülmaschine geplant. Dies wäre mit der Erweiterung zwingend nötig. Grundsätzlich macht sich der Fachkräftemangel auch in der OGS bemerkbar. Es gibt keinen Personal-/Versammlungsraum für das Personal des offenen Ganztages , in dem sie ihre persönliche Habe unterbringen können . Aktuell wird das Lehrerzimmer /der Teamraum vom Personal des Vormittags und Nachmittags gemeinsam genutzt. Clarenhofschule S. 3 4 c. Digitale Ausstattung Die Schule verfügt über Smartboards/Touchpanel in jedem Klassenraum . Dies muss in den neuen aufgebauten Klassenräumen des Modulbaus ebenfalls eingebaut werden. Zusätzlich befinden sich neben des Panel rechts und links magnetische Whiteboards, die ebenfalls angebracht werden müssten. Langfristig benötigt die Clarenhofschule bei voller Dreizügigkeit mehr iPads inklusive Aufladevorrichtungen, Kopfhörer und pädagogische Laptops sowie Apple-Pencils. Die WLAN-Anbindung muss sichergestellt sein. 4. Weitere Aspekte des qualitativen Schullebens a. Verkehrssituation Die Schulstraße muss morgens verkehrsberuhigt oder durch deutlich höhere polizeiliche Präsenz/Ordnungsamt zum Schutz der Kinder im Blick gehalten werden. Wir wünschen uns einen Zebrastreifen, statt der vorhandenen Überquerungshilfe und/oder eine Kiss & Ride Zone. Ein Mindestkontingent an Mitarbeitendenparkplätzen (aktuell 6 Stück) oder ein Mitdenken von Ansprüchen auf Anwohnerparkplätze für Lehrkräfte und Mitarbeitende sollte bedacht werden. Die Anzahl der Fahrrad- und Rollerständer für Kinder und Erwachsene muss dringend geprüft und angepasst werden. b. Personal Eine Erweiterung im beschriebenen Umfang bedeutet die Begleitung, Unterstützung und Verwaltung von etwa weiteren 100 Familien und dere n Kinder, durch Schulleitung, Sekretariat, Kollegium, angegliedertem OGS-Träger und Schulsozialarbeit. Insbesondere in der Übergangsphase von einer 2- zur 3-zügigen Schule, die gleichzeitig noch eine Schule des Gemeinsamen Lernens wird, ist für die A usweitung zur konzeptionellen Implementierung, Eingliederung und Ausweitung des Betreuungsumfangs ein erweitertes Budget vorzusehen und auf die Entwicklungsbedarfe der Schulgemeinschaft abzustimmen (z.B. für Supervision, Konzeptionsbegleitung, Übergangsmanagement). Clarenhofschule S. 4 APG S.1 - 2 - @·ii;) � StadtKöln Schulen kämpft die Schule um eine adäquate Fachraum- und Maschinenraumge staltung, die bislang nur mit Eigenmitteln notdürftig sichergestellt wird. 2.3. Umbau des nicht mehr lehrplankonformen Fachraum Physik (B903) in einen modernen Physik-Fach- und Experimentierraum. Eine detaillierte Auflistung der aus dem Fachraummangel resultuierenden Kon sequenzen für den Unterricht findet sich z.B. in einem Schreiben an die Be zirksregierung vom 04.11.2022). 3) Die Sporthaflensituation des Apostelgymnasiums als Leitschule der NRW Sportschule Köln wird darüber hinaus unter G9 nicht mehr die erforderlichen Anforderungen erfüllen, da z. B. Arbeitsgemeinschaften und Talentsichtungs gruppen mangels räumlicher Kapazitäten nicht angeboten werden können. Die Ausgangssituation sieht wie folgt aus: 3.1. Es gibt eine moderne Halle, die die Größe einer Zweifachhalle hat, sich aber nicht teilen lässt und nur jeweils eine Jungen- und eine Mädchen Umkleidekabine hat. Diese Halle ist somit ·nur als Einfachhalle nutzbar. Die Schule hat vor und beim Bau der Halle immer wieder auf die drin gend� Notwenigkeit einer Teilbarkeit und zwei weiterer Umkleidekabinen hingewiesen. Leider erfolglos. Des Weiteren gibt es: 3.2. eine alte (renovierungsbedürftige) Sporthalle 3.3. eine alte (renovierungsbedürftige) Gymnastikhalle, in der Rückschlag und Ballsportarten nicht möglich sind. 4) Perspektivisch ist eine Sanierung des Altbaubereichs (A-, B, C und D-Trakt) sowie eine Fassadensanierung erforderlich, bei der auch ökologische Aspekte berücksichtigt werden. Die Schulkonferenz ist in den letzten Jahren laufend in die schulischen Planungen und Abstimmungen im Hinblick auf bauliche Erfordernisse eingebunden gewesen (z.B. gemeinsames Schreiben von Schulleitung und Schulpflegschaft an die Amts leitung und den Beigeordneten vom 12.08.2022). Die Schulkonferenz wird auch über dieses Schreiben informiert. Schulleiter APG S. 2 Von: An: Cc: Betreff: Datum: Stellungnahme des Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasiums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Stadt Köln Montag, 11. Dezember 2023 13:01:24 Sehr geehrter Herr , sehr geehrter Herr , mit Schreiben vom 16.11.2023 wurden die Kölner Schulen durch Herrn aufgefordert zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans bis zum 20.12.2023 Stellung zu beziehen. Das Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium wird im Schulentwicklungsplan als dreizügiges Gymnasium im Gemeinsamen Lernen geführt. Im vollen G9-Betrieb ab 2026 ist jedoch flächendeckender lehrplankonformer Unterricht als dreizügiges Gymnasium, das auch den Herausforderungen des Gemeinsamen Lernens adäquat begegnet, nur zu garantieren, wenn eine Reihe baulicher Maßnahmen bis dahin umgesetzt wird. Diese sind für die einzelnen Fachunterrichte klar zu benennen: Kunst: der bestehende „Werkraum“ muss ausgebaut/voll als Kunstraum ertüchtig werden; Musik: der bestehende 2. Musikraum muss ausgebaut/voll ertüchtigt werden; Sport: es besteht dringender Bedarf einer weiteren Sporthalle; Informatik: es müsste ein weiterer Informatikraum eingerichtet werden; Biologie: es müsste ein weiterer Biologieraum eingerichtet werden; Physik: ein als „Hörsaal“ eingerichteter Raum müsste zum regulären Physikraum rückgebaut werden; Differenzierungsräume GL: es müssten zwei weitere (kleinere) Räume für das GL eingerichtet werden; FAZIT: Unter der Voraussetzung, dass das EvT durchgängig dreizügig bleibt, können alle Raumanforderungen innerhalb des bestehenden Raumangebots durch Umbaumaßnahmen realisiert werden. Wichtige Ausnahme: die notwendige Sporthalle; hierfür wäre z.B. eine Aufstockung der alten Sporthalle oder ein Neubau auf bisher öffentlichen Parkplätzen vor dem Schulgebäude notwendig. Diese Informationen habe ich auch bereits im August unserer Projektbetreuerin im Schulentwicklungsamt mitgeteilt. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium Schulleiter Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium Nikolausstraße 51-53 50937 Köln 166730@schule.nrw.de Telefon: 0221 / 221 - 38512 Fax: 0221 / 221 - 38550 GYMNASIUM NEUE SANDKAUL Neue Sandkaul 29 50859 Köln Gymnasium Neue Sandkaul Neue Sandkaul 29 50859 Köln Te l : 0221-221 35320 Fax: 0221-221 35315 www.gymnasium-neue-sandkaul.de o64Al b Köln, 15.12.2023 Stellungnahme zur Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Sehr geehrte Damen und Herren, ur mit großen Irritationen haben wir als Schulgemeinschaft wahrgenommen, dass unsere Schule in der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 nicht berücksichtigt wurde. Die dringenden Umbauten sind ein Bestandteil des Raumkonzepts, das für die Umsetzung des bestehenden Unterrichts und vor allem für die im letzten Schuljahr zusätzlich beschlossene Zügigkeitserweiterung Voraussetzung sind und vereinbart wurden. Unsere Schule - im Aufbau, z. Z. bis zur Jahrgangsstufe 10 - bezog seit dem Gründungsjahr 2018/2019 nach und nach auf dem Schulcampus die Trakte C, D, E und F (die Trakte A und B sind noch nicht bezugsfähig) der ehemaligen privaten Friedensschule, die trotz der räumlichen Besonderheiten (zu kleine Räume für die Klassenfrequenz einer öffentlichen Schule, keine Fachräume für die Fächer CH, BI, PH, IF ,KU und MU) im Jahr 2019/20 von der Stadt Köln gekauft worden ist. Wir mussten als Gymnasium in den ersten vier Jahren ohne jeglichen der o. g. Fachräume auskommen, was eine Umsetzung der Kernlehrpläne fast unmöglich machte. Seit 1,5 Jahren haben wir endlich für die NW-Fächer einen Anbau erhalten. Die Fachräume IF , KU und MU fehlen uns nach wie vor gänzlich und werden uns jedes Jahr neu versprochen (diese soliten in den Trakten A und B entstehen). Dazu kommt - durch das Wachsen der Schule im Aufbau - auf uns ein enormes grundsätzliches Raumproblem zu. Nicht vorhersehbar wurde kürzlich festgestelt, dass an allen Gebäuden bis auf den Trakt F eine dringende Dachsanierung vorgenommen werden muss, um weitere Schäden an den Gebäuden zu vermeiden. Dies wurde bisher - trotz der Dringlichkeit und der höchsten Priorität - nicht umgesetzt. Im letzten Schuljahr wurde trotz der bestehenden Raumproblematik entschieden, dass wir unsere Zügigkeit von drei auf vier (in Sek.I| von vier auf fünf) erweitern müssen. Dazu gab es am 29.01.2023 einen T ermin mit den Vertretern des Trägers, der Schulaufsicht, der Schulleitung und der Schulpflegschaft (s. Protokoll), um festzulegen, wie der Schulbetrieb - zunächst auch ohne Zügigkeitserweiterung - gesichert werden kann. Neue Sandkaul S. 1 |GYMNASIUM NEUE SANDKAUL Neue Sandkaul 29 50859 Köln Dazu wurde eine Notlösung mit den in einem Containerbau eingerichteten KU- und MU- Fachräumen sowie der unverzüglichen, mit höchster Priorität festgelegten Aufnahme der Umbauarbeiten in den Trakten A und B vereinbart. Für den IF-Fachraum wurde eine Zwischenlösung im Trakt E vereinbart. Fazit: der Container wurde mit 2 monatiger Verspätung nicht ganz funktionsfähig, ohne KU- und MU - Fachräume an uns übergeben. Über die Maßnahmen zu den Trakten A und B ist bis heute weder der Kontakt des Trägers zur Schule aufgenommen worden noch der Beginn der Arbeiten gestartet. Auf meine Anfrage bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln habe ich nur eine Rückmeldung über die nicht mögliche Umsetzung der vereinbaten Arbeiten erhalten (s. Anlage vom 10.11.2023, 40 402/23). Ich weise an der Stelle ausdrücklich darauf hin, dass ich als Schulleiterin die Umsetzung der Kernlehrpläne für die o. g. Fächer seit Beginn der Schulgründung im Schuljahr 2018/19 nicht rechtskonform aufgrund der genannten Rahmenbedingungen umsetzen kann! Weiterhin kann - im Hinblick auf die Raumsituation- selbst eine nicht kernlehrplankonforme Umsetzung des Unterrichts aufgrund des Wachsens der Schule ohne den Umbau der Trakte A und B nur noch im Schuljahr 2024/25 gewährleistet werden. Es ist für uns unbegreiflich, dass mit der seit Jahren bekannten Raum- und Schulplatzsituation im Stadtgebiet Köln so mit den bestehenden Raummöglichkeiten - z. B. an unserem Standort - umgegangen wird. Eine recht kleine Baumaßnahme in den Trakten A und B würde das Raumproblem bei uns sofort lösen und so hätte unseres Erachtens nach die unnötige Aufstellung des Containers vermieden werden können. Jetzt stehen seit zwei Jahren - fast neue - Gebäude auf dem Schulgelände leer und verfallen, auch auf Grund der nicht durchgeführten Dachsanierungen. Hinzu kommt, dass man z. B. bei einer Begehung vor Ort im Vorfeld oder einer kurzen Kontaktaufnahme mit der Schule hätte feststellen können, dass auf dem Gelände eine Baulücke besteht, für die vom Vorbesitzer bereits die Zugänge für einen Erweiterungsbau angelegt wurden und die man entsprechend sinnvoll nutzen könnte. Mit freundlichen Grüßen Für die Schulgemeinschaft: Schupflegschaft Köln, 15.12.2023 Neue Sandkaul S. 2 Von: 100068 <100068@schule.nrw.de> Gesendet: Freitag, 15. Dezember 2023 10:02 An: Betreff: Re: AW: Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Sehr geehrter Frau gemäß Genehmigung von Frau wird die Gesamtschule Lindenthal in der Oberstufe ebenfalls vierzügig, dass heißt es kann mit 79 statt 39 Lehrkräften gerechnet werden. Mit freundlichem Gruß Schulleiter Gesamtschule Lindenthal / 2 S c h u l en Förderschule Geistige Entwicklung Kolkrabenweg Kolkrabenweg 8-10 50829 Köln Tel. 0221-285579-19 Fax: 0221-285579-10 02-4-923 Förderschule geistige Entwicklung Kolkrabenweg 8-10 50829 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-4-923 03.01.2024 Stellungnahme der FÖS Kolkrabenweg zur mittel- und langfristigen Schulent- wicklungsplanung Die Schülerzahlen an unserer Schulform steigen jährlich kontinuierlich an. Uns errei- chen zahlreiche Anfragen von Eltern, deren Kinder aus dem GL an die Förderschule wechseln sollen. Diese Anfragen können wir seit 2020 nicht mehr bedienen und keine weiteren Schüle- rinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und mit zuneh- mend massiven Verhaltensauffälligkeiten und /oder Autismusspektrumstörung und / oder psychiatrischen Auffälligkeiten aufnehmen. Diese Problematik wurde in den letzten Jahren regelmäßig mit dem Schulträger auf unterschiedlichen Ebenen kommuniziert (siehe hierzu auch die Stellungnahme der Schulaufsicht). Leider ist festzustellen, dass es weiterhin auch in der mittelfristigen Schulentwick- lungsplanung keine konkreten Abhilfen für die sich jährlich verschlechternden Lern- und Förderbedingungen an unserer Schule gibt – obwohl diese Problematik intensiv seit 2020 diskutiert wurde. Der Zustand der jährlichen Improvisation ist nicht länger vertretbar und wird dem ho- hen Förderbedarf unserer Schülerschaft nicht gerecht. Selbst für das neue Schuljahr ist der bereits seit 2022 besprochene Bedarf an Containern nicht abschließend geklärt und es fehlt eine konkrete Information des Schulträgers / Schulbauamt, wann genau welche Anzahl an Containern an welchem Ort zur Verfügung gestellt werden. Eine verantwortungsvolle und unseren Bedarfen entsprechende Schulentwicklungs- planung ist unter diesen Umständen unmöglich. FGE Kolkrabenweg S. 1 - 2 - S c hul en Das Schulgebäude, die Klassen- und Differenzierungsräume entsprechen den Bedar- fen und Schülerzahlen von 1978. Weder sind die Klassenräume entsprechend der Schülerzahlen und Mitarbeitenden angepasst – noch können wir auf geeignete Räume zur individuellen Förderung und Differenzierung zurückgreifen. Eine Lösung des bekannten Problems lässt sich aus unserer Sicht nicht in der mittel- fristigen Schulentwicklungsplanung wiederfinden. Es wird dringend eine verlässliche Planung benötig und die Berücksichtigung der Problematik in der mittelfristigen Planung für unsere Schulform, welche seit geraumer Zeit bekannt und besprochen sind. für die Förderschule Geistige Entwicklung Kolkrabenweg FGE Kolkrabenweg S. 1 Eine vollständige Übersicht aller Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Köln und ihre Servicetelefonnummern finden Sie im örtlichen Telefonbuch unter Stadt Köln (Stadt Köln-Logo). Stellungnahme nach §76 Schulgesetz NRW zur Schulentwicklungsplanung Stand 2023 Bezugnehmend auf die veröffentlichte Schulentwicklungsplanung 2023 möchten wir zu den Punkten 4-GS-4 sowie 4-GS-8 Punkt B wie folgt Stellung nehmen: Aus der Einwohnerprognose 2022 wird von einer Schulplatzknappheit in Vogelsang zum Schuljahr 2027 ausgegangen und daraus die Notwendigkeit abgeleitet, weitere Grund schulplätze ( für 18-27Kinder) in Vogelsang zu schaffen. An unserem Schulstandort (Vogelsanger Str. 453) liegen ausreichend Raumkapazitäten vor, um eine weitere Klasse/weitere Klassenräume einzurichten. Es liegt keine Raumknappheit vor, so dass eine Erweiterung der Zügigkeit an de m Schulstandort möglich ist . Es besteht kein Bedarf , auf einen Teilstandort zur Zügigkeitserweiterung zurückzugreifen. Sollte auch über das Jahr 2027 hinaus ein vierter Grundschulzug in Vogelsang notwendig sein, wonach es laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose 2022 ab dem Jahr 2028 nicht aussieht, wären auch dann die räumlichen Voraussetzungen gegeben, um eine Zügigkeitserweiterung am Standort einzurichten. Wir sprechen uns daher deutlich gegen ein en Teilstandort am Kolkrabenweg 8 -10 und eine Verselbstständigung des GGS Zweigs aus , da die Notwendigkeit aufgrund von räumlichen Gegebenheiten nicht gegeben ist. Zudem sehen wir neben schulorganisatorischen Gründen vor allem die räumlichen Gegebenheiten am Kolkrabenweg 8 -10 als problematisch an, um dort Klassen in einem Teilstandort zu unterrichten, da die Raumgröße für Förderschulklassen, aber nicht für Gr undschulklassen ausgelegt ist. Den pädagogisch-didaktischen Ansatz eines offenen, differenzierten U nterrichts mit sinnvoll eingerichteten Lernumgebungen lässt sich an diesem Standort für uns nicht realisieren. Weiterhin mö chten wir gerne auf das Thema Sonnenschutz eingehen. Seit 2017 stehen wir als Schule in Kontakt mit der Gebäudewirtschaft, dem G esundheitsamt, der Unfallkasse NRW, dem Denkmalschutz sowie dem Amt für Schulent wicklung. Bei der vorliegenden Schulentwicklungsplanung finden wir uns erneut nicht bei den angedachten Baumaßnahmen. Wir werden immer wieder vertröstet. Eine Lösung für einen effektiven Sonnenschutz ist bislang immer noch nicht gefunden worden, so dass wir weiterhin darauf hinweisen, dass ein von außen angebrachte r Sonnenschutz dringend notwen dig ist, um das Lernen der Kinder ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen in den Sommermonaten zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen. IV/ Dezernat Bildung, Jugend und Sport IV-2 Stabstelle Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Städt. Kardinal-Frings-Schule Kath. Grundschule mit Gemeinschaftsgrundschulzweig Vogelsanger Str. 453 50829 Köln Tel.: 0221-3 55 01 26-0 Fax: 0221-3 55 01 26-15 Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 18.12.2023 Schulen Betreff: Zügigkeit Schule Kunterbunt An: CC: Sehr geehrter Herr , nach Rücksprache mit unserer Schulrätin Frau , möchte ich nur darauf hinweisen, dass die Schule Kunterbunt zum Schuljahr 2024/25 ihre ursprüngliche Dreizügigkeit wieder umsetzen wird. Dies wird durch die Bereitstellung von Containern am Standort Kolkrabenweg ermöglicht. Auch der Schulneubau der Schule Kunterbunt (Fertigstellung 2027???) am alten Standort (Görlinger Zentrum) sieht eine Dreizügigkeit vor. Eine zwischenzeitliche Zügigkeitserweiterung ist mir nicht bekannt und nach Absprache mit dem Amt für Schulentwicklung und des Schulamtes der Stadt Köln wohl auch nicht vorgesehen. Die Aussage in der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 (4-GS-10) sind daher für uns irritierend. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. (Schulleiter) Schule Kunterbunt Kolkrabenweg 8-10 50829 Köln Tel.: 0221-285579-40 Fax.: 0221-285579-11 Mail: 112574@schule.nrw.de Schule Kunterbunt Von: 02-4-929 An: Cc: Betreff: Datum: Anlagen: AW: Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Donnerstag, 14. Dezember 2023 12:44:50 image001.png Sehr geehrte Frau , ich habe das Protokoll der Sitzung mit den Beschlüssen zur Schulentwicklungsplanung 2023 durchgesehen, und habe ad hoc keinen direkten Hinweis bezüglich unserer Schule, Vincenz-Statz-Grundschule, gelesen. Lediglich die Planung bzw. Suche und europaweite Ausschreibung für ein Grundstück und Errichtung einer 5-zügigen Grundschule in Ehrenfeld betrifft uns insofern, als dass wir in Ehrenfeld ansässig sind und bereits vor Jahren zu einem Gespräch eingeladen war um über einen eventuellen Neubau/alte Schule- Geisselstraße informiert zu werden. Könnten Sie mir bitte rückmelden, ob wir von weiteren Veränderungen der Schulentwicklungsplanung direkt betroffen sind und wir als Schule im Gremium Schulpflegschaft tätig werden müssen? Mit freundlichen Grüßen Vincenz-Statz-Schule Lindenbornstr. 15-19 50823 Köln Telefon: 0221 – 221 38070 Telefax: 0221 – 221 38073 vincenz-statz-schule@stadt-koeln.de Vincenz-Statz-Schule Köl n, den 08.12.2023 Sehr geehrter Herr , sehr geehrter Herr , Problemlage: Ab 2026 wird das AMG definitiv eine problematische Knappheit an Fachräumen aufweisen – vor allem im Bereich Sport und Kunst. Auch Unterrichtsräume werden noch knapper – vor allem unter dem Aspekt des Gemeinsamen Unterrichts – d.h. der Inklusion. Differenzierungsräume werden kaum noch eingerichtet werden können. Lösungsmöglichkeit: Um dem Schulplatzmangel in Neuehrenfeld – auch im Primarbereich – effektiv begegnen zu können, möchten wir folgenden Vorschlag unterbreiten: Nach dem Auszug der Helios-Schule aus dem Gebäude in der Overbeckstrasse, Umzug der Paul- Klee-Grundschule in der Ottostraße (Nachbargebäude des AMG) in das vollständig renovierte Gebäude der Overbeckstraße, das sich für eine Grundschule hervorragend eignet (Mensa, Turnhalle, Pausenhof vorhanden, keine Fachräume für Physik, Chemie, Biologie), hat. Es könnten mehr Grundschulklassen Platz finden als in der Ottostraße. Das AMG könnte dann das „ehemalige“ Gebäude der Paul-Klee-Schule als SEK I –Trakt nützen. Die erhöhte Anzahl von Klassenräumen (und Differenzierungsräumen) kann sogar die Zügigkeit - von vier auf fünf pro Jahrgang – erhöhen. Die Turnhalle und Raumnutzungsmöglichkeiten für Kunst würden den Fachraummangel lösen. Ger ne können Sie sich für Rückfragen an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen Montessori Gymnasium Rochusstr. 145 50827 Köln Tel.:0221 595 72 31 Fax:0221 595 72 49 Email:mail@monte-koeln.de Dezernat IV Integrierte Jugendhilfe- und Schulent wicklungsplanung Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Per Mail: Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum IV/2 18.12.2023 Beteiligung der städtischen Schulen gemäß § 76 Nr. 2 Schulgesetz NRW – Schulentwicklungsplan Sehr geehrte Damen und Herren, Sie erhalten hiermit die erbetene Stellungnahme seitens der Schulkonferenz des Montessori-Gymnasiums bzgl. der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Stadt Köln. Die Mitglieder des Eilausschusses der Schulkonferenz haben diesen Text am 18.12.2023 zugestimmt. 1. Fehlerhafte Datierung der voraussichtlichen Inbetriebnahme (Rochusstr. 80 + Rochusstr. 145) – spätere Erreichung der 5zügigkeit (ca 2030/2031) In allen Unterlagen der Schulentwicklungsplanung ist die voraussichtliche Inbetriebnahme des Interimsbaus (Rochusstr. 80) mit dem Jahr 2027 angegeben. Wir halten dieses Datum aufgrund des erst im September 2023 begonnenen Auschreibungsverfahrens für den Neubau für zu optimistisch. 2028 scheint uns deutlich realistischer. Im Anschluss an den Umzug ins Interim kann das Gebäude Rochusstraße 145 saniert werden; also Start der Sanierung dort 2027/2028! Nach der Generalsanierung des Gebäudes Rochusstraße 145 (also 2030/2031? und nicht wie in den Unterlagen angegeben 2027; S. 128f.) liegt ein Gebäude mit einer Kapazitätserweiterung auf 5 Züge vor. 2. Sporthallennutzung und -bau Nach Information des Amtes für Schulentwicklung soll die jetzige Sporthalle (Rochusstr. 145) nach Umzug ins Interim weitergenutzt werden. Dieser Sachverhalt sollte in die Planung mit aufgenommen werden. Auch der Bau einer weiteren Sporthalle auf dem Gelände der Rochusstr. 145 für die dauerhafte Nutzung der Schule in der Rochusstr. 80 (nach dem Interim des Monte) sollte in der Planung explizit berücksichtigt werden. Die Vorstellung, dass die Sporthalle in der Rochusstr. 145 nach Umzug ins Interim weitergenutzt werden soll, während gleichzeitig auf dem Gelände der Rochusstr. 145 die Umbaumaßnahmen beginnen, erscheint uns in organisatorischer Hinsicht schwierig. Wir bitten darum, die fragliche Gleichzeitigkeit von Sporthallennutzung und Baubeginn hinsichtlich der Planung für die Rochusstr. 145 zu überprüfen. Auch erinnern wir an die schon heute zu knappen Hallenkapazitäten auch im Hinblick auf das Jahr 2026. 3. Klassengröße mit 27 (bis 29) Schüler:innen Nach der Richtfrequenz für die Sek.I werden 27 Schülerinnen und Schüler gerechnet. Dies hat Einfluss auf die Größe der Schule. Dennoch beziffert der vorliegende Schulentwicklungsplan eine maximale Schüleranzahl von 29 Schülerinnen und Schüler. Dies kann für Enge in den Räumen sorgen und wir denken, dass die Richtfrequenz neu überdacht werden muss. Gerade die Klassenräume unserer Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I benötigen für didaktisch sinnvolles Arbeiten genügend Platz. Zudem stellt gerade ein Klassenraum für unsere Schülerinnen und Schüler mehr als ein Arbeitsort, nämlich ein Ruhe- und Lebensraum in einer sehr lebendigen Schule dar. Mit freundlichen Grüßen Stellvertretender Schulleiter für die Schulkonferenz des Montessori-Gymnasiums Köln Von: An: Cc: Betreff: Datum: Rückmeldung Erweiterung Max-Ernst-Gesamtschule Freitag, 15. Dezember 2023 07:54:13 Sehr geehrte Damen und Herren, wie gewünscht gebe ich Ihnen hiermit bzgl. der geplanten Erweiterung der Max-Ernst- Gesamtschule Rückmeldung. Die Zügigkeit unserer Schule ist mit uns 2019 besprochen worden. In dieser Zeit befand sich neben unserer MEG nach meinem Kenntnisstand die Heliosschule und der Wasseramselweg in der Gründungsphase. Damit hat Ehrenfeld und Bocklemünd drei aufnehmende Gesamtschulen. Eine Erweiterung unserer Schule war aus unserer Sicht zu begrüßen, um alle Elternwünsche berücksichtigen zu können. Nun hat sich die Situation dahingehend verändert, dass zum kommenden Schuljahr zwei weitere Gesamtschulen gegründet werden. Das Schulplatzangebot für Köln insgesamt wird weiter ausgebaut. Viele der benötigten Schulplätze sind an anderen Orten in Köln notwendig (rechtrheinisch!). Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass nach dem Schulentwicklungsplan die Schülerzahlen zurückgehen werden. Aus unserer Sicht ist es fraglich, ob die angedachten baulichen Maßnahmen hier erforderlich sind, oder ob sie im Gegenteil aufgrund der aktuellen Situation zu hinterfragen sind. Durch weitaus geringere Eingriffe (Z-Trakt) wäre es durchaus möglich, unsere Schule als 5-Zügige Schule weiterhin bestehen zu lassen, oder sie aufgrund der für unsere Schule in unserem Stadtteil zu erwartenden Schülerzahlen eventuell sogar in die 4-Zügigkeit zurück zu versetzen. Darüber hinaus müssen wir als Bocklemünder Schule darauf achten, dass unsere Schülerschaft in einem möglichst kleinem System eng betreut wird, die Beziehungsarbeit geleistet wird. Gerade in unserem Stadtteil muss der Stadt bewusst sein, dass das Einzugsklientel eine intensive Betreuung benötigt. Hinzu kommt, dass in den Planungen nicht berücksichtigt ist, dass das Schulsportangebot voraussetzt, dass an der Großsportanlage eine Dreifach-Halle existiert. Hierzu gibt es noch keine Pläne, wenn ich richtig informiert bin. Zuletzt möchte ich anmerken, dass die baulichen Maßnahmen bedeuten, dass ein großer Bereich mit aus unserer Sicht wertvollem Baumbestand einer Maßnahme zum Opfer fällt, die unserer Überzeugung nach nicht gerechtfertigt ist. Sehr geehrter Herr , uns ist bewusst, dass eine langjährige Planung stattgefunden hat. Ich empfinde es allerdings als Verpflichtung, auf unsere Bedenken hinzuweisen, damit hier gegebenenfalls nachgesteuert werden kann und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Schulleiter Max-Ernst-Gesamtschule Stadtbezirk Nippes Von: An: Cc: Betreff: Datum: Anlagen: Erich Kaestner-Gymnasium Koeln Stellungnahme des Erich Kästner-Gymnasiums zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Montag, 11. Dezember 2023 11:02:06 EKG Raumplan.pdf Sehr geehrter Herr , sehr geehrter Herr , In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 kommt das Erich Kästner-Gymnasium nicht vor. Trotzdem halten wir als Schulgemeinschaft es für notwendig, Ihnen unsere Stellungnahme zukommen zu lassen: 1. Vor dem Hintergrund der Umsetzung von G9 kann der Unterricht am Erich Kästner-Gymnasium in der Sekundarstufe I nicht in 3 Zügen erfolgen. Aufgrund der vorhandenen räumlichen Kapazitäten sind wir nicht in der Lage, eine weitere Jahrgangsstufe unterzubringen. Somit entsteht im Schuljahr 2026/27 für uns eine nicht lösbare Situation. 2. Darüber hinaus ist bereits jetzt ein lehrplankonformer Fachunterricht unter der aktuellen räumlichen Situation nicht durchführbar. 3. Der in 2011 beschlossene Erweiterungsbau des Schulgebäudes wird jährlich verschoben und somit nicht umgesetzt. Erläuterung: Das EKG verfügt insgesamt über • 21 Unterrichtsräume, in denen 26-31 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden können • 6 Unterrichtsräume, in denen Schülergruppen nur mit bis zu 25 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden können • 9 Fachräume: 2 Musikräume (einer davon ist ein Kellerraum ohne Fenster und daher aufgrund von Brandschutz nicht einsetzbar), 1 Physikraum, 1 Chemieraum, 2 Biologieräume, 2 Kunsträume, 1 Informatikraum – aufgrund der nicht ausreichenden Anzahl an Fachräumen kann kein lehrplankonformer Unterricht durchgängig erteilt werden • 1 Werkraum (nicht für anderen Unterricht geeignet) Bei der Umsetzung von G9 stattet das dreizügige Erich Kästner-Gymnasium die Klassen 5-10 mit je einem Klassenraum aus, somit werden von den 21 Unterrichtsräumen insgesamt 18 als Klassenraum benötigt. Für die ab 2026 übrigen drei Oberstufenjahrgänge gibt es daher nur noch drei Unterrichtsräume, die mehr als 25 Schülerinnen und Schüler aufnehmen können und insgesamt, mit diesen drei Räumen, nur 9 Kursräume. In jeder Jahrgangsstufe in der Sekundarstufe II finden bis zu sechs Kurse parallel statt, das sind bei drei Jahrgängen bis zu 18 Kursräume, die gleichzeitig benötigt werden. Hinzu kommen die gekoppelten Unterrichte in der Sekundarstufe I, die eine höhere Anzahl an Unterrichtsräumen benötigen: • So gibt es durchgängig vier Religions/PP-Gruppen, • in drei von vier Jahrgängen fünf Kurse in der WPI-Sprachschiene und • vier Kurse in der WPII-Schiene. • Ebenso gibt es Ergänzungsunterrichtschienen, die ebenfalls 5-zügig sind. EKG S. 1 Das EKG war vor der Einführung von G8 grundsätzlich eine zweizügige Schule. Erst durch die Umstellung auf G8 wurde sie zur dreizügigen Schule. Im Anhang finden Sie den aktuellen Raumplan. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag der Schulkonferenz Schulleiter EKG S. 2 < > > > > > > xc # > > > > > > > > > > > KR/PhilSII Physik PHI/BNR 9a BRU/FEN Streitschlichtung SV A210 A212 A213 2.Obergeschoss A204 A205 A206 A208 A209 SII SII A203 Musik SII A223 Erdkunde A221 Frz. WC A224 A216 Chemie A111A109 A110 Informatik WC Frauen WC Männer PH Vorbereitung A218 A217 Vorbereitung CH CH A107 PH 8a RIT/TOM A105 8b MUE/WAL A106 7a FOK/KHA A112 WC J WC M A104 9c JEB/KIM 7b 9b ALT/BUS 7c KRS/MAL A115 Biologie Raum 1 A119 Sekretariat 8c MUT/SAC A118 Biologie Raum 2 WC J WC M A017A014A012 A013 A117 Mittelstufe / Verwaltung Oberstufe A116 BI BI Vorbereitung A903 A904 A907 6a A019 10b SLS/SIL A023 Kunst Raum 1 WC Frauen WC Männer A025 Oberstufen- raum Hausmeister Eltern-SpZ US + Stpl 5a A906 5b A022 Multi- funktion Kunst Vorbereitung WC MännerA026 10c PTS/HIN 10a BRE/HOF Ref. Bib. A018 Kunst Vorbereitung WC Frauen Stand 20.07.2023 Haupteingang Pausenhalle KOL/ROD KRO/MIC DOS/ERK DIE/WIL SCF/STU LEN/POL Schüler- Biblio. Werkstatt Hausmeister WC J WC M Lehrmittel / Bücher A027 Heizung A917 Garten-/Untergeschoss A916 WC J WC M Arzt Schuljahr 2023/24 Kunst A919 Küche Kopierraum Raum 2 Werk- raum A006 A004 A007 A011 Lehrerzimmer Medien 1.Obergeschoss Erdgeschoss Sekr.St.SL SL 5c A908 6c6b A905 Mensa C 102 C 104 ÜMI SIISII A909 Studio Anlage EKG Stadtbezirk Chorweiler Von: 02-6-908 An: Cc: Betreff: Datum: Anlagen: AW: Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Freitag, 17. November 2023 08:37:28 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für die Übermittlung des Schulentwicklungsplanes. Mit Entsetzen musste ich feststellen, dass meine Schule nicht aufgeführt ist. Damit ist eine Realisierung des Rechtsanspruches OGS ab 2026 nicht möglich. Ebenso sind die Arbeitsbedingungen für die KollegInnen ungünstig. (Lehrerzimmer zu klein für alle, zuwenig Toiletten, keine Besprechungsräume, keine Räume für Schulsozialarbeit FGZ, Räume für OGS-Mitarbeiter nicht vorhanden……) Aufgrund dieser Tatsache stellt sich die Frage, ob eine Reduzierung der Zügigkeit der Schule sinnvoll wäre. Dies wurde auch schon von Seiten der Schulpflegschaft diskutiert. Mit freundlichen Grüßen (Schulleiterin) GGS Riphahnstraße - Familiengrundschulzentrum Riphahnstraße 40a 50769 Köln Tel.: 0221 3373004-0 Fax:0221 3373004-20 www.ggs-riphahnstrasse.de GGS Riphahnstraße Stellungnahme des Städt. Heinrich-Mann-Gymnasiums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes von 2020 Errichtung eines Erweiterungsbaus in modularer Bauweise mit Naturwissenschaftsräumen und Rückbau der Naturwissenschaftsräume im Bestand für das Heinrich-Mann-Gymnasium, Fühlinger Weg 4, 50765 Köln-Volkhoven - Erweiterter Planungs- und Baubeschluss Laut dem Ratsbeschluss vom 15.06.2023 wurden folgende Maßnahmen beschlossen: Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für den Erweiterungsbau eines Schulgebäudes in modularer Bauweise für Naturwissenschaftsräume für das Heinrich-Mann-Gymnasium, Fühlinger Weg 4, 50765 Köln-Volkhoven fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung und Errichtung des Neubaus durch ein Totalunternehmen in einem europaweiten Verfahren ausschreiben zu lassen. 2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung nach Fertigstellung des Neubaus zur anschließenden Umwandlung der Naturwissenschaftsräume im Bestand zu Räumen für die allgemeine Unterrichtsnutzung. Die Durchführung soll ebenfalls durch das im Wettbewerbsverfahren unter Punkt 1 beauftragte Totalunternehmen erfolgen. 3. Der Rat der Stadt Köln erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der gesamten Maßnahme in Höhe von rund 13,8 Millionen Euro brutto an. 4. Der Rat der Stadt Köln genehmigt die Kosten für Ausstattung und Einrichtung der Naturwissenschaftsräume in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro brutto. 5. Der Rat der Stadt Köln genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 25 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten gemäß Kostenorientierungswert. Dies entspricht einem Betrag von rund 3,5 Millionen Euro brutto. Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere Kostenorientierungswert um nicht mehr als 25 % überschritten wird Heinrich-Mann-Gymnasium S. 1 Beide Punkte tauchen nicht im SEP 2023 aber nicht auf. Daher bitten wir als Mitwirkungsgremium um Aufnahme dieser beiden Punkte. Darüber hinaus brauchen wir in vielen Teilen des Hauptgebäudes eine General - bzw. Teilsanierung (siehe Auflistung) bedingt durch das ins Alter gekommene Schulgebäude, vergleichbar mit dem Gymnasium Pesch und der Heinrich-Böll-Gesamtschule. Hier nur ein paar Beispiele dazu: - Dachsanierung Bei stärkeren Regenfällen kommt es immer wieder zu Wasserschäden, die sich auf die darunterliegenden Räume auswirken. Diese mussten wir zum Teil schon sperren. - Toilettensanierung Die Toilettensanierung sollte sich nicht nur auf die Toiletten der Schüler, sondern auch auf die Toiletten des pädagogischen und nichtpädagogischen Personals beziehen. - Sanierung des Rohrsystems Das Rohrsystem ist veraltet und es kommt häufiger zu Wasserschäden und Sperrungen von Klassen- und Fachräumen. - Sanierung Fenster- und Außenfassade Viele Fenster können nicht mehr geöffnet werden und sind auch nicht mehr wärmeeffizient. - Sanierung der Beleuchtung Es werden immer noch alte Leuchtstoffrohre verwendet. Die Kondensatoren schmoren und die Flüssigkeit tropft auf die Schülertische. - Sanierung der Fußbodenbeläge in den Fluren und Klassenräumen Die Fußbodenbeläge sind durch die Wasserschäden, bedingt durch das undichte Dach und das Alter, spröde geworden und reißen auf. Sie bilden eine erhöhte Gefahrenquelle. Um die schulische Laufbahn für die Schülerinnen und Schüler bezogen auf den lehrplangerechten Unterricht im Fach Sport gewährleisten zu können, brauchen wir ebenfalls noch eine Erweiterung unserer Sporthalleneinheiten, da die aktuellen Hallenzeiten bei Weitem weder für den normalen Unterricht, noch den Ganztag ausreichen. Heinrich-Mann-Gymnasium S. 2 Übersicht über die Bauvorhaben der Gebäudewirtschaft für das HMG: Bauvorhaben Projektnr.: Kosten (in €) Baubeginn: Voraussichtlicher Baubeginn ursprünglich vorgesehene Fertigstellung: Tatsächlicher Baubeginn: voraussichtliche Fertigstellung: Grund für Verzögerung: Toilettensanierung 16-21107- 027 1.300.000 2023 - - - 2025 - Kanalsanierung 16-21107- 019 160.000 2023 2025 2024 2026 Kapazitätsengpässe bei den beauftragten Planern / Ingenieurbüros. Sicherheitsbeleuchtung und Alarmierung 16-21107- 021 902.042 II/2021 IV/2021 01.11.2021 III/2021 IV/2023 Aufstockung der Planungsmittel erforderlich / Mittelbereitstellung in Bearbeitung. Modulbauten NW 16-21107- 025 15.232.000 2024 2023 2024 2025 Ursprüngliche Planung gestoppt / erneute Abstimmung erforderlich. Aufgrund von Differenzen zwischen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und dem Auftragnehmer über die Ausführung eines oder mehrerer Gewerke der Baumaßnahme wurden gutachterliche Stellungnahmen eingeholt, um die weitere Vorgehensweise zu klären und gerichtliche Auseinandersetzungen Heinrich-Mann-Gymnasium S. 3 möglichst zu vermeiden. Verlegung Lüftungsleitungen 16-21107- 026 120.000 - 2024 - - 2024 - Aktuelle Schülerzahlen Unsere Schülerzahlen liegen aktuell weit über der in der SEP angegebenen Zahl. Speziell in den unteren Jahrgängen liegen wir mit 30 und 31 SuS/Klasse deutlich über dem Richtwert. Bei 5-Zügigkeit ist ein Richt-Frequenz von 27 SuS angegeben. Mit freundlichem Gruß Schulleiter Heinrich-Mann-Gymnasium S. 4 Gymnasium Köln-Pesch • Schulstr. 18 • 50767 Köln Schulstr. 18 50767 Köln Tel: (0221) 990910 e-mail: 185437@schule.nrw.de Köln, den 11.01.2024 Stellungnahme des Gymnasiums Pesch zum Schulentwicklungsplan Das Gymnasium Köln -Pesch ist seit dem Schuljahr 2 3/24 fünfzügig. In der diesbezüglichen Vereinbarung mit der Bezirksregierung Köln wurde festgehalten, dass a) ein Containerbau mit 10 Räumen inklusive 3 naturwissenschaftlicher Räume zu Beginn des Schuljahres 23/24 einsatzbereit ist und b) zu Beginn des Schuljahr es 27/28 soll der Container bau durch eine Erweiterung ersetzt we rden (Modul oder Aufstockung) und den dann relevanten Raummange l auffangen und beseitigen. Besonders auch im Bereich der Fachräume (Kunst, Musik, NW). Zu a): Der Containerba u stand quasi pünktlich. Leider gab es ansc heinend einen Fehler in der Ausschreibung, so dass die drei benötigten NW -Räume nicht installiert werden konnten und somit derzeit fehlen und durch Unterricht in Klassenräumen kompensiert werden müssen. Wir hoffen, dass d ie aktuelle Auskunft zutrifft, dass die Räume zu Beginn des Schuljahres 24/25 zur V erfügung stehen, was dringend notwendig ist. Zu b): Zu Beginn des Schuljahres 23/24 gab es erste Gespräche zu einer Erweiterung des GY Pesch. Die Schulleitung des GY Pesch meldete bereits im August zurück, dass die Anzahl der in den Planungen berücksichtigten Räume (10 Räume) viel zu gering sei und wir 22-25 Räume benötigen. Nun hat sich herausgestellt, dass dies tatsächlich so ist und eine neue Planung gestartet werden muss. Im Laufe des Januars werden hier genauere Gespräche stattfinden. An dieser Stelle müssen wir betonen, dass diese Erweiterung essenziell ist, inklusive der neu zu errichtenden Sporthalle. Wir bitten also sehr deutlich darum, dass Zeitpläne eingehalten werden und wir verlässlich davon ausgehen können zum Schuljahr 27/28 die notwendigen Raumkapazitäten zur Verfügung zu haben! Für die Schule: Schulleiter Gymnasium Pesch Stadtbezirk Porz Schule auf dem Sandberg Städt. Förderschule geistige Entwicklung Auf dem Sandberg 120, 51105 Köln (Poil), Tel.: 0221/7166136-0, FAX: '0221/7166136-25 StaQt Köln Amt für Schulentwicklung Köln, den 20.12.2023 Rückmeldung der Schulkonferenz der Förderschule Auf dem Sandberg 120, 51105 Köln zur „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 - Beteiligung der städtischen Schulen gemäß§ 76 Nr. 2 Schulgesetz NRW" (16.11.2023) Sehr geehrte Damen und Herren, gerne kommen wir der Aufforderung nach und informieren Sie über die Vorschläge der Schulkonferenz zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023. Zum Schuljahr 2022/23 wurde der Erweiterungsbau der Förderschule GE Auf dem Sandberg 120, 51105 Köln für die bereit� in mobilen Klasseneinheiten beschulten Schüler*innen bezogen. Auf dem Außengelände vor dem Schulbushof wurden ein Spieleband und ein kleiner Garten ohne Verschattung errichtet. Aufgrund der starken Sonnenstrahleneinwirkung ohne Schattenmöglichkeiten wird es in diesem Bereich im Sommer sehr heiß. Eine Verschattung hier hat hohe Priorität. In Köln gibt es für den sonderpädagogischen Förderbedarf Schulplätze im Gemeinsamen Lernen und an Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Geistiger Entwicklung. Nach Daten des Amtes für Schulentwicklung gab es im Schuljahr 2005/06 569 Schüler*innen, die im sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in Köln unterrichtet wurden. Im Schuljahr 2019/20 wurden 925 Schüler*innen im sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Geistiger Entwicklung in Köln unterrichtet. In 14 Jahren ist der Bedarf an Schulplätzen in diesem Bereich um ca. 60 % gestiegen. Weder die Schulplätze im Gemeinsamen Lernen in diesem Bereich noch die Schul�latzmöglichkeiten der überfüllten Förderschulen in diesem Bereich reichen für eine angemessene Beschulung und Förderung. FGE Auf dem Sandberg S. 1 Seit 2019 sind die Schüler*innenzahlen in diesem Förderbereic� weiterhin deutlich gestiegen. Ein Neubau in Köln im sonderpädagogischen Unterstützungsbereich Geistiger Entwicklung ist auf Grundlage der eindeutigen.Datenlage zeitnah unumgänglich. Gez. Schulkonferenz Mit freundlichen Grüßen i.A. ( Schulleiter) FGE Auf dem Sandberg S. 2 GGS Unter Birken Köln, 14.12.2023 Schulstr. 23 51145 Köln Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Stellungnahme der Schulkonferenz der GGS Unter Birken, Schulstr. 23, 51145 Köln Sehr geehrte Damen und Herren, laut Schulentwicklungsplanung 2023 der Stadt Köln ist für unseren Standort eine Zügigkeitserweiterung zum Schuljahr 2024/25 vorgesehen. Die Schulkonferenz gibt dazu folgende Stellungnahme ab: Derzeit sind die räumlichen Kapazitäten an unserem Standort vollständig ausgeschöpft. Dies gilt sowohl für den Vor-, als auch für den Nachmittagsbereich. Um eine Zügigkeitserweiterung ermöglichen zu können, plant der Schulträger die Errichtung eines Modulbaus auf einem Teil des Schulgeländes. Dafür wurde uns ein vorläufiger Bebauungsplan aufgezeigt, welcher die Positionierung des Modulbaus mittig auf unserer Grünfläche vorsieht. Diese zählt neben unserem Schulhof als Spiel- und Pausenfläche für unsere Schüler:innen. Durch die Errichtung des Modulbaus würde ein Großteil unserer Spielfläche weggenommen, bei bereits aktueller begrenzter Spielfläche und dann steigender Schüler:innenzahl. Durch die angedachte Positionierung kann zukünftig eine Aufsicht nicht weiter gewährleistet werden, da die Spielfläche in nicht einsehbare, kleinere Flächen unterteilt wird. Darüber hinaus gäbe es keine einheitliche große Spielfläche mehr, die z.B. für Schulfeste, freies Spielen, Fußball uvm. derzeit genutzt wird. Anhand des Bebauungsplanes ist außerdem nicht erkennbar, inwieweit die Spielgeräte (Kletterspinne/Fußballtore) bei der Bebauung Berücksichtigung finden. Ein vollständiges Entfernen dieser wird von Seiten der Schulkonferenz nicht akzeptiert. Vor dem Hintergrund, dass als Übergangslösung für die Zügigkeitserweiterung auf dem vorderen Teil des Schulhofes ein Containerbau errichtet werden soll, wodurch unser erst einjähriges Spielgerät entfernt werden muss, würde dies bedeuten, dass die Schüler:innen kein Spielgerät zur Verfügung hätten. Sollte der Modulbau errichtet werden, erwartet die Schulkonferenz eine erneute Prüfung der Positionierung des Modulbaus und bittet um eine Veränderung des Standortes z.B. als direkte Anbindung an die Turnhalle, um eine möglichst große Fläche erhalten zu können. Bei einer angedachten Zügigkeitserweiterung müssen zukünftig drei neue Klassenräume eingerichtet werden. Diese Räume lassen sich ausschließlich im bestehenden Gebäude einrichten. Es bietet sich nicht an, Klassenräume im Modulbau zu positionieren, da die Laufwege zwischen bestehendem Gebäude und angedachtem Modulbau bei wechselnden Fachlehrer:innen nicht mit der Aufsichtspflicht zu vereinen sind. Schüler:innen wären sonst im Falle eines Lehrerwechsels ggf. zu lange ohne Aufsicht. Die Konsequenz daraus muss sein, dass die derzeit als Speiseräume Unter Birken S. 1 genutzten Räume im bereits bestehenden Gebäude zu Klassenräumen umfunktioniert werden müssen und die Speiseräume zukünftig im Modulbau untergebracht werden. Für den Modulbau ergibt sich hinsichtlich des kommenden Rechtsanspruches auf einen OGS - Platz ab dem Schuljahr 2026/27 darüber hinaus folgender Bedarf: Küche mit erweiterten Speiseräumen, mindestens ein pädagogischer Raum für das OGS - Personal, sowie zusätzlicher Raum für die Ganztagsbetreuung. Zudem ergeben sich aus angedachter Zügigkeitserweiterung weitere räumliche Bedarfe, die bei der Errichtung des Modulbaus eingeplant werden müssen. Hierzu gehört ein Bewegungsraum, da die bestehende Turnhalle nicht ausreichend Kapazitäten für den erforderlichen Sportunterricht für dann insgesamt 12 Klassen bietet. Einzelne Sportstunden müssen in einen Bewegungsraum ausgelagert werden können. Zusätzlich wird unsere Turnhalle als Versammlungsstätte für z.B. Einschulung, Schulfeste, Zirkusaufführungen, Elternabende etc. genutzt. Da dieser Raum brandschutzbedingt mit Erhöhung der Schülerzahlen nicht mehr in Frage kommt, wird auch hierfür ein Ersatz benötigt. Um der geforderten individuellen Förderung nachkommen zu können, bedarf es außerdem Differenzierungsraum, der neu geschaffen bzw. erweitert werden muss, welcher dann auch den Raumbedarf beispielsweise während der Beratungswochen abdecken kann. Außerdem ist eine Zügigkeitserweiterung gebunden an eine Erhöhung der Personalzahlen, sodass auch eine Erweiterung des Lehrerzimmers und der Verwaltungsräume unumgänglich ist. Aus vorher genannten Gründen erscheint die im Bebauungsplan angegebene Größe von 900qm für den Modulbau nicht ausreichend, um den räumlichen Bedarf der Schule vollständig abdecken zu können. Vor dem Hintergrund, dass unserem Standort ein ähnlicher Modulbau zur Erweiterung der OGS bereits vor einigen Jahren in Aussicht gestellt wurde, ist nun nicht ersichtlich, wie dieselbe Planung zur Erhöhung der Schülerzahl ausreichen soll. An dieser Stelle muss die Größe des Modulbaus angepasst werden. Auf Grund der neu einzurichtenden Klassenräume innerhalb des bestehenden Gebäudes (siehe oben genannte Gründe), sind die derzeit vorhandenen zwei Schülertoiletten pro Geschlecht innerhalb des Schulgebäudes bei steigenden Schülerzahlen nicht tragbar. Darüber hinaus ist der Zustand der Außentoiletten so marode, dass er einer steigenden Schülerzahl mittelfristig nicht standhalten kann. Daher ist eine Sanierung der sanitären Anlagen bei einer Zügigkeitserweiterung unumgänglich. Die Verkehrssituation an unserem Standort ist auf Grund seiner Lage in einem Wohngebiet und der Zufahrt über eine Einbahnstraße sehr angespannt. Es existieren kaum Park- und Haltemöglichkeiten für das Personal und die Eltern. Bereits jetzt beschweren sich Anwohner über die Situation, welche durch eine wachsende Schülerschaft nochmals verstärkt würde. Auch hier muss über Lösungen im Falle einer Zügigkeitserweiterung nachgedacht werden. Das geplante Vorhaben der Zügigkeitserweiterung an unserem Standort erscheint hinsichtlich fehlender Schulplätze im Bereich Porz nachvollziehbar. Der vorliegende Plan entspricht jedoch bei genauerer Betrachtung keineswegs den Anforderungen für Unter Birken S. 2 ein gelungenes Schulleben. Hierbei sollte nicht nur die Schaffung von Schulplätzen, sondern auch die damit verbundenen Anforderungen an ein Schulgelände Berücksichtigung finden. Daher fordert die Schulkonferenz die Erstellung eines ganzheitlichen (Raum-)Konzepts aller Gebäudeteile, welches die aufgeführten Aspekte aufgreift und eine Umgestaltung des Außengeländes vorsieht. Nur so kann Schule langfristig den Bildungs- und Erziehungsauftrag für unsere Schüler:innen qualitativ hochwertig umsetzen. Wir bedanken uns für die Möglichkeit einer Stellungnahme und erhoffen uns eine eingehende Betrachtung unserer Ausführungen und eine Anpassung der bestehenden Pläne. Mit freundlichen Grüßen Die Schulkonferenz der GGS Unter Birken Unter Birken S. 3 Heer str. 7 51143 Köln Stadt Köln Dezernat IV Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Köln, 02.01.2024 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 – Beteiligung der städtischen Schulen gemäß §76 Nr. 2 Schulgesetz Stellungnahme der Wilhelm-Busch-Realschule Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrun d der Kurzfristigkeit und des hohen Krankenstandes konnte die Schulkonferenz im Dezember nicht tagen. Deshalb nehme ich vorab als Schulleiterin der Wilhelm-Busch-Realschule wie folgt Stellung: - Die Wilhel m-Busch-Realschule ist mit aktuell 513 Schülerinnen und Schülern stabil dreizügig. - Die Mehrzahl der Eltern, die ihre Kinder an der Schule anmelden, haben sich bewußt für das dreigliedrige Schulsystem entschieden. - Ab Jahrgangsstufe 7 werden verstärkt Schulformwechslerinnen und – wechsler von umliegenden Gymnasien und Hauptschulen aufgenommen, die aus dem dreigliedrigen System kommend nicht an einer Gesamtschule aufgenommen werden. - Die Schule entwickelt sich in den letzten Jahren mit einem neuen Profil hin zu einer Veedelsschule. Es werden vermehrt Kinder aus Zündorf und der näheren Umgebung angemeldet. Mit ei ner fünfzügigen Gesamtschule würden keine Schulplätze gewonnen, da Haupt- und Realschule zusammen in den höheren Jahrgängen bereits fünf Züge haben. Zündorf würde mit dem Wegfall der Realschule eine Schulform verlieren, die von Eltern durchaus gewünscht ist. Ich wer den mich bemühen noch vor der Sitzung am 22.01.2024 eine Schulkonferenz einzuberufen und die entsprechende Stellungnahme nachreichen. Mit freu ndlichen Grüßen Schulleit ern, Wilhelm-Busch-Realschule 11/23 Lessing – Gymnasium Heerstr. 7 51143 Köln Tel.: 02203 – 9920 160 / 161 – E-Mail: schulleitung@lessing-gymnasium.eu Stellungnahme der Schulkonferenz des Lessing-Gymnasiums zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Schulentwicklungsplan S. 169: • Bei gleichzeitiger Neugründung eines Gymnasiums mit 6/8 Zügen in Porz Urbach (Schubertstraße, 7-GY1) würde e ine Erweiterung des Lessing -Gymnasiums auf 7/10 Züge den auf Seite 168 des Schulentwicklungsplans beschriebenen prognostischen Bedarf an Schulplätzen für Porz deutlich übersteigen. Die im Maßnahmenplan im Falle eines Abrisses und Neubaus des Schulzentrums vorgesehene Reduzierung der Zügigkeit sollte unabhängig von der Umsetzung der Baumaßnahme als Generalinstandsetzung oder Neubau umgesetzt werden. • Die Schulkonferenz spricht sich aus pädagogischen Gründen für eine Umsetzung der Baumaßnahem als Abriss und Neubau und gegen eine Generalinstandsetzung aus, da ein modernes pädagogisches Raumkonzept, in dem u.a. alle Räume einen Sichtbezug nach draußen haben, innerhalb des bestehenden Baus nicht realisierbar ist. • Unabhängig von einer geplanten Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums ist eine Rückkehr zu G9 innerhalb der derzeit am Standort Heerstraße für das Lessing -Gymnasium zur Verfügung stehenden Räume nach übereinstimmender Einschätzung der Bezirksregierung und des Amtes für Schulentwicklung nicht möglich, da die Ausstattung mit Fachräumen in den Naturwissenschaften, im Sport und in Kunst für die Umsetzung der Stundentafel und einen lehrplankonformen Unterricht nicht ausreich t. Um eine Umsetzung von G9 ab dem Schuljahr 26/27 zu ermöglichen, müssen entweder bis zum Schuljahr 26/27 zusätzliche Fachräume in Modulbauten geschaffen werden oder der erhöhte Raumbedarf muss bei einem bis zum Schuljahr 26/27 bezugsfertigen Interim zur Auslagerung des Gymnasiums während der Baumaßnahme aus den derzeitig im Altbau genutzten Räumen berücksichtigt werden. Alternativ könnte der Raumbedarf des Lessing-Gymnasiums innerhalb der Bestandsgebäude am Schulstandort Heerstraße gedeckt werden , wenn die Auslagerung der Amos -Comenius-Hauptschule und der Wilhelm -Busch- Realschule an einen Interimsstandort außerhalb des Schulstandorts Heerstraße zum Schuljahr 26/27 umgesetzt werden kann. • Eine interimistische gemeinsame Nutzung des Schulstandorts Heerstraße während oder nach Abschluss der Baumaßnahme durch das Lessing -Gymnasium, die Amos -Comenius-Hauptschule und die Wilhelm - Busch-Realschule bzw. einer bei deren auslaufender Schließung neu gegründeter Gesamtschule (vgl. Schulentwicklungsplan S. 203) ist aus Platzgründen nicht möglich, da derzeit in den Bestandsgebäuden bereits an allen drei Schulen Räume fehlen. Darüber hinaus schließt die Umsetzung des Raumbedarfs für das Gymnasium durch die Baumaßnahmen die gleichzeitige Nutzung durch mehrere Schulen aus. Maximilian-Kolbe-Gymnasium Nachtigallenstr. 19 – 21 51147 Köln Tel. 02203 / 20 20 770 Fax 02203 / 20 20 7777 Fortschreibung Schulentwicklungsplanung 2023 / Maximilian Kolbe Gymnasium Sehr geehrter Herr , leider finde ich zum Maximilian-Kolbe-Gymnasium keine Ausführungen zur Schulentwicklungsplanung. Es gibt dort allein die veraltete Angabe zur Zügigkeit (wir sind aber seit dem Schuljahr 2023/2024 vierzügig) und es fehlt in der Planung die Berücksichtigung, dass wir zum kommenden Schuljahr (2024/2025) Schule des Gemeinsamen Lernens werden. Beide strukturellen Veränderungen haben aber selbstverständlich einerseits einen erheblichen Einfluss auf die infrastrukturelle und bauliche Planung an unserem Gymnasium und andererseits auf die Kalkulationen der Schulentwicklungsplanung im Stadtteil Porz. Sie arbeiten also leider mit veralteten Daten und ich gehe daher davon aus, dass Ihre Berechnungen dann nicht stimmen. Damit einher geht auch, dass die bereits besprochenen und real geplanten notwendigen Maßnahmen und die dazugehörige Zeitplanung für unser Gymnasium (Erweiterungsbau, Container, Modulbau…) in Ihrer Schulentwicklungsplanung fehlen. Um sicherzustellen, dass die Schulentwicklungsplanung auch in Porz den Bedarfen und Möglichkeiten vor Ort entspricht, bitte ich Sie unser Gymnasium mit seinen „neuen“ Strukturen, Planungen und Bedarfen in Ihre Planung aufzunehmen. In unserem Fokus steht aktuell die Tatsache, dass wir mit dem noch nicht fertig gestellten Erweiterungsbau und den durch Formaldehyd versuchten Containern mit einem Raumde fizit von 8 Räumen in die Vierzügigkeit in dieses Schuljahr eingetreten sind. Laut Aussage der Stadt Köln wird der Erweiterungsbau in der 3. KW 2024 möbliert und ist dann (hoffentlich) zum kommenden Halbjahr bezugsfertig. Die verseuchten Container sind MKG S. 1 Maximilian-Kolbe-Gymnasium Nachtigallenstr. 19 – 21 51147 Köln Tel. 02203 / 20 20 770 Fax 02203 / 20 20 7777 mittlerweile abgebaut und wir warten auf die versprochenen neuen Containern mit insgesamt 4 Klassenräumen. Aktuell können wir den Unterricht nur gewährleisten, indem wir alle uns noch zur Verfügung stehenden Räumen (z.T. umfunktioniert haben) und jetzt nutzen. Unsere Klassen mussten wir in z.T. viel zu engen Räumen unterbringen. Unsere Sporthallensituation ist desolat, da wir mit unseren Klassen und Kursen für den Regelunterricht zum Teil in die sog. „Lochgarten Halle“ ausweichen müssen. Diese Halle hat aber Mängel, die dazu führen, dass nur einige Sportarten durchgeführt werden können (es fehlen z.Bsp. die Tore für die Geräteräume und der Prallschutz an den Wänden). Um die Vierzügigkeit auch im kommenden Schuljahr und dann erst recht im Schuljahr 2026/2027 gewährleisten zu können ist für unsere Schule in Planung, einen Modulbau und eine neue Turnhalle auf unserem Schulgelände zu errichten. In diese Planung werden wir einbezogen und hoffen inständig, dass der Zeitplan seitens der Stadt Köln eingehalten werden kann. Falls dieser Plan nicht eingehalten werden kann, werden wir hier am MKG unseren Unterricht in der Vierzügigkeit nicht gewährleisten können. Gleichzeitig steigt unser Raumbedarf durch die Implementierung des Gemeinsamen Lernens an unserer Schule. Wir werden für eine pädagogisch notwendige und intensivere Differenzierung der Schüler*innen definitiv einen höheren Raumbedarf haben, der in die derzeitigen Planungen noch nicht eingerechnet ist. Mit freundlichen Grüßen Schulleiterin Maximilian-Kolbe-Gymnasium Nachtigallenstraße 19 – 21 51147 Köln Mail: MKG S. 2 Stadtbezirk Kalk Gemeinschaftsgrundschule Forststraße An das Amt für Schulentwicklung Stadthaus Deutz -.Ostgeqäude Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln . ' Forststraße 20 51107 Köln Rath- Heumar Telefon: 0221-33730050 Fax: 0221-337300515 e-Mail: 114881@schule.nrw.de vorab per EMail: an: ·. Ihr Zeichen: IV/2 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 - Beteiligung der städtischen Schulen gemäß§ 76 Nr. 2 Schulgesetz NRW Köln, den 14.12.2023 Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf Ihr Sch�eiben vom 16.11.2023 nehmen wir im Folgenden Stellung zu der Schulentwicklungsplanung Köl_n 2023. Nach Durchsicht der Beschlussvorlage zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung mussten wir feststellen, dass die GGS Forststraße 20, 51107 Köln nicht berücksichtigt worden ist. Dies obwohl der Rat der St�dt Köln in der Sitzung vom 04.04.2019 und anschließend mit Beschluss vom 21.09.2019 die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zum Abriss des alten Gebäudes der Offen�n Ganztagsschule (OGS) und Erstellung eines Ersatzbaus für die GGS Forststr. 20, 51107 Köl'n (Rath-Heumar) beschlossen hatte. In der Schulbauliste 2018 wird der Erweiterungsbau.fqr den Schulstandort Forststr. 20.in der Priorisierungskategorie A „vorrangige Bedarfsplanung: Dringlichkeit schulfachli'ch 5 Jahre" gef�hrt. . ' Die Situation an unserer Schule stellt sich aktuell so dar, dass der ab deni Schuljahr 2026/2027 bestehende Rechtsanspruch auf einen OGS Platz nicht für alle Familien umsetzbar sein wird. Aktuell befinden sich 34 Fa'milien auf der Warteliste für einen Platz in der OGS. Die QGS betreut insgesamt 116 Kinder und kann damit nur circa 60 Prozent der insgesamt 205 Kinder einen OGS Platz anbieten. Im Jahr 2026 verlassen die jetzigen Zweitklässler die Grundschule. Die Zweitklässler beanspruchen aktuell 23 OGS Plätze. Dies wird voraussichtlich die maximale Anzahl an zur Forststr. S. 1 Gem�inschaftsgrundschule Fors_tstraße Forststraße 20 51107 Köln Rath- Heumar Telefon: 0221-33730050 Fax: 0221-337300515 e-Mail: 114881@schule.nrw.de Verfügung stehenden Plätzen sein. Im Schuljahr 2026/27 werden maximal 56 Schülerinnen und Schüler eingeschult, so dass 33 mögliche PI.ätze fehlen. Im Folgejahr 2027 /2028 werden voraussichtlich 27 Plätze frei, so dass weitere 29 Plätze fehlen. Die OGS Betreuung findet an unserer Schule-in drei verschiedenen G·ruppenräumen sowie einem Essensraum bei vier genehmigten Gruppen statt. Neben den Klassenräumen gibt es ei�en einzigen Multifunktionsraum im ersten Obergeschoss. Der zwehe Multifunktionsraum wurde bereits an die OGS abgegeben. Es sind keine weiteren Räume verfügbar, die eine Erweiterung der OGS Räumlichkeiten möglich machen würde. Eine Erweiterung der OGS infolge neuer Erweiterungsbauten würde der Schule zudem die Möglichkeit eröffnen, die derzeit von der OGS genutzten Räume als Fachräume. für den Schulbetrieb zu nutzen. Die Schule verfügt nur über einen einzigen Multif�nktionsraum. 1 Es ist auch nicht möglich, die Betreuung in die Klassenräume zu verlegen. Die Klassenräume sind zu klein. Sie entsprechen bereits jetzt nicht mehr den geltenden Schulbauleitlinie·n für Ne·u- und Erweiterungsbauten. Dort ist ein Richtwert v·on 3,5 qm pro Schüler angegeben. Sämtliche Klassenräume haben eine Größe zwischen 52 qm und 57 qm. Durchschnittlich besuchen 26 Kinder im Vormittagsbereich eine Klasse, so dass lediglich circa 2 qm pro Schüler zur Verfügung stehen. DarQber hinaus könnten die Kinder in den meisten Klassenräumen nicht mit Mittagessen versorgt werden. Der einzige Aufzug erreicht die drei OGS Räume im Keller. Der vierte Raum sowie drei Klassenräume befinden sich im Erdgeschoss. Alle weiteren Räume befinden sich im Hochparterre.sowie im ersten Obergeschoss und sind nur über die Treppenhäuser zugänglich. Auch ist die Küche mit _lediglich 17 qm· und dem Küchenvorraum mit weiteren 17 qm für die. Betreuung von 116 Kindern bereits jetzt viel zu klein, um das Essen angemessen vorzubereiten. Auch fehlt es an einer Waschstraße. Zeitweise durfte die Küche auch gar,nicht genutzt werden, da sie die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt. Das Essen wurde warm angeliefert. Aus·�ostengründen wurde die Nutzung dann doch wieder genehmigt. Eine Erweiterung des Betreuungsangebotes ist aus vorgenannten Gründen nicht möglich. Die Konsequenz werden Klagen von Eltern auf Durchsetz1,1ng Ihres Rechtsanspruchs auf einen OGS Platz sowie Schadensersatzklagen aufgrund entgangenen Arbeitslohns sein. Es ist dringend erforderlich, unsere Schule in der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 zu berücksichtigen, wie es auch für ande.re Erweiterungsbauten im OGS Bereich erfolgt ist. Mit freundlichen Grüßen Vertreter*in OGS Vertreter*in Elternschaft Forststr. S. 2 Stadtbezirk Mülheim Die Stellungnahme vom Eilausschuss der GGS Köln-Flittard vom 20.12.2023: Die Schulkonferenz nimmt die Absicht der Stadt Koeln zur Kenntnis, die Zügigkeit für die GGS Köln-Flittard zu erhöhen, weil die Schulvertreter den Bedarf an mehr Schulplätzen in Köln-Flittard nachvollziehen können und bittet die Stadt Köln, die erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Hierbei sollte das Musterraumprogramm der Stadt Köln zu Grunde gelegt werden. Die Schulkonferenz bittet darum, die erforderliche schulrechtliche Änderung rechtzeitig vor dem Anmeldeverfahren 25/26 der Schulkonferenz vorzulegen. Städtische Gemeinschaftsgrundschule Köln-Flittard S c h u l e n Schulen Mülheim Gemeinschaftsgrundschule Ferdinandstr. Schule Ferdinandstraße Ferdinandstraße 43, 51063 Köln www.stadt.koeln Auskunft Zimmer Sekretariat 001 T: 0221-47443010, F: 0221 4744301-18 02-9-910@stadt-koeln.de Sprechzeiten Nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-9-910, 50605 Köln IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-9-910 20.12.2023 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 – Beteiligung der städtischen Schulen gemäß § 76 Nr. 2 Schulgesetz NRW Sehr geehrter Herr , zur geplanten Schulbaumaßnahme Schulstraße 51, Abbruch und Neubau des Bestandsge- bäudes mit Schaffung von 100 zusätzlichen Schulplätzen, verweigern die stimmberechtigten Mitglieder der Lehrerschaft eine Abstimmung/Stellungnahme, da keine weiteren Informationen zum Schulneubau vorliegen. Von den stimmberechtigten Mitgliedern der Elternschaft gibt es zwei Enthaltungen und eine Neinstimme. Im Folgenden finden Sie Beispiele (Auszug aus einer Email), welche Themen die Elternschaft bewegt: Unsere Meinung dazu ist geteilt. Natürlich wollen wir so wenig Umstellung für unsere Kinder wie mög- lich. Wenn dann so ein Umbau ansteht, läuft nie alles nach Plan und wo werden die Kinder in der Zeit untergebracht? Container in denen es schön steril ist? Und wir groß müssen diese sein, um überhaupt die Materialien weiter so anbieten zu können unter Montessori. Wo stehen die Container ? Wird sich der Schulweg verändern? Sind die im Winter gut gedämmt? Wir haben hier in der Umgebung 5 Grund- schulen im Umkreis von einem Kilometer und ein Träger eröffnet gerade in Kalk einen Campus. Ich finde auch der Platz für weitere 100 Kinder auf dem Schulgelände wird knapp. Kann das aber nur Objektiv sa- gen, da ich von den Rahmenbedingungen nichts weiß. Wie viel Platz braucht ein Kind? Zu bedenken sind auch immer der Fachkräfte Mangel an vielen Schulen, wird der sich verbessern? Gibt es dann genügend Lehrkräfte und Ogs Mitarbeiter?? Ebenso kommt dann die Frage auf, bekommen alle angenommen Kin- der dann einen Ogs Platz oder wird dann per Losgefahren gearbeiteten, wie in anderen Schulen. Und ich finde es bedenklich, wenn es keine/n Verantwortlichen für den Bau von seitens der Schule gibt. Mit freundlichen Grüßen, Rektorin Von: An: Cc: Betreff: Datum: Anlagen: Schulentwicklungsplanung 2023 Mittwoch, 20. Dezember 2023 11:55:25 image001.png Sehr geehrter Herr , hiermit möchte ich zur Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Stellung beziehen und gleichzeitig auf meine Stellungnahme vom 12. Mai 2020 verweisen. Laut Schulentwicklungsamt ist der Abriss der Turnhalle in der KGS Horststraße für Sommer 2024 geplant, um anschließend eine 2fach-Turnhalle mit Erweiterungsräumlichkeiten für den offenen Ganztag zu errichten (Mensa, Küche, Gruppenräume). Diese Maßnahmen sollen in die Priorität A aufgenommen werden (s. Schreiben Frau , November 2023). Wir bitten um eine entsprechende Anpassung in der Schulentwicklungsplanung. Mit freundlichen Grüßen im Namen der Schulkonferenz (Schulleiterin) Von: Gesendet: Dienstag, 12. Mai 2020 12:29 An: Cc: V Betreff: Stellungnahme KGS Horststraße zur Schulentwicklungsplanung Köln 2020 Sehr geehrter Herr , hiermit möchte ich zu der Schulentwicklungsplanung Köln 2020, insbesondere hinsichtlich der geplanten Veränderungen in der KGS Horststraße, Stellung beziehen und gleichzeitig eine Beratung zur Anpassung der räumlichen Gegebenheiten an eine zeitgemäße inklusive Pädagogik beantragen. Die optionale Planung einer zusätzlichen Grundschule auf dem Schulgelände der KGS Horststraße ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und wird von Schüler*innen, Eltern und Kolleg*innen einheitlich abgelehnt. Eine zweizügige Grundschule ohne Gemeinsames Lernen auf dem Schulgelände der KGS Horststraße fördert die soziale Spaltung des Stadtteils und bewirkt, dass unmittelbar benachbarte Schulen in Konkurrenz zueinander treten. Dies ist trotz der angespannten Lage um Schulplätze nicht nachvollziehbar, zumal bei anderen Schulen die Zügigkeit reduziert wird, um eine bessere räumliche Nutzung zu ermöglichen. Bei der Schulbausanierung der KGS Horststraße 2011 stand die Renovierung des Bestandes unter besonderer Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Vordergrund. Die inklusive Ausrichtung der Schule, die konzeptionell völlig neue räumliche Bedarfe hervorbrachte, erfolgte erst später. Auch der Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen la g erst später vor. Aufgrund des Denkmalschutzes wurde der Charakter der alten Kasernen- und Flurschule beibehalten. Das Dach wurde ausgebaut, kann aber als Mehrzweckraum für eine größere Gruppe nicht genutzt werden und dient zudem auch als Möbellager. Die Nutzung als Förderraum für Kleingruppen ist nur bedingt möglich, da die Gegebenheiten keine Möglichkeiten einer räumlichen bzw. akustischen Trennung bieten. Aspekte eines modernen und kindgerechten Unterrichts wurden nicht beachtet. Im sozial benachteiligten Stadtteil Mülheim sind Kinder jedoch auf besondere Unterstützung angewiesen. Die Anzahl der Lehrpersonen hat sich erhöht, die räumlichen Voraussetzungen für eine inklusive Beschulung sind jedoch nicht gegeben. Der Kern des Inklusionsgedankens ist die Vorstellung einer Gesellschaft, die eine gleichberechtigte, gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen, ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer sozialen und kulturellen Herkunft, ihrer sexuellen Präferenzen, ihrer Begabungen oder eben auch ihrer Behinderung ermöglicht. Diese Forderung geht mit dem Recht der Kinder mit Behinderungen auf einen Regelschulplatz einher, so dass die bestmögliche Qualität der Bildung und Versorgung aller Kinder im Gemeinsamen Lernen gewährleistet ist. Das setzt zwingend voraus, dass im Unterricht einzelne Kinder oder Kleingruppen phasenweise extern gefördert werden. Hierfür benötigen Kinder und Lehrer*innen räumliche Voraussetzungen, die im Bestand einer Flurschule wie der KGS Horststraße nicht gegeben sind. Eine Schule, die Inklusion im Sinne eines effektiven Bildungsangebots für heterogene Lerngruppen gestalten will, muss entsprechende räumliche Arrangements schaffen und ein umfassendes Differenzierungs- und Förderangebot für alle Schüler*innen anbieten. Horststraße S. 1 Demzufolge ist es notwendig, das bestehende Schulgebäude an der KGS Horststraße an die Standards einer modernen inklusiven Schule heranzuführen. Im pädagogischen Bereich kommen wir bereits unserer Verantwortung nach, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf entsprechend zu fördern. Die baulichen Voraussetzungen bringen uns jedoch an die Grenzen des Machbaren. Für die optimale Förderung unserer Schüler*innen fehlen Differenzierungsräume, Räume zur Entspannung, Bewegungsräume, Therapieräume, Besprechungsräume etc. Wenn wir unsere Kapazitäten im Ganztag erweitern, was zum kommenden Schuljahr geplant ist, benötigen wir zudem weitere Bewegungsräume auf dem Schulhof. Auch sind bei der Schulentwicklungsplanung die gesundheitsbezogenen Indikatoren eines Stadtteils zu berücksichtigen. Laut Bericht des Gesundheitsamtes zur Kinder- und Jugendgesundheit in Köln 2017/18 zeigt sich im Stadtteil Mülheim insgesamt eine erhöhte Priorität bei allen gesundheitsbezogenen Indikatoren. Wenn Bewegungsräume nun noch reduziert werden sollen, werden Kinder aus sozial benachteiligten Familien, wie z.B. solche mit Fluchterfahrung, die ohnehin in beengten Wohnverhältnissen leben, weiter benachteiligt. Gerade bei Kindern mit geringem Sozialstatus zeigen sich hohe Auffälligkeiten hinsichtlich des Entwicklungsstandes. Darum dürfen Bewegungsmöglichkeiten für Kinder nicht weiter einschränkt werden. Dies wäre aber durch den Bau einer weiteren Schule auf dem Gelände der KGS Horststraße der Fall. Im Rahmen von Gute Schule 2020 wurde gemeinsam mit der Stadt eine Planung hinsichtlich des Schulgeländes unternommen und seitdem erst teilweise umgesetzt. Nun aber stagnieren die Vorhaben seit Monaten. Des Weiteren möchte ich auf folgende Punkte hinweisen: 1. Turnhalle Die Turnhalle wurde im Herbst des vergangenen Jahres aufgrund massiven Schimmelbefalls und weiterer baulicher Mängel geschlossen. Der Sanierungsbedarf stand bereits seit vielen Jahren (2005?) fest. Als Baumaßnahme ist die Sanierung/der Neubau von der Prioritätenliste verschwunden. Die Halle fehlt als Sportstätte für Schule und OGS und als Versammlungsstätte, z.B. für die kommende Einschulungsfeier. 2. Lärm Seit Jahren ist die mangelhafte akustische Situation in unserer Schule bekannt. Die Klassen sind zwar ausgestattet mit Akustikdecken, das Treppenhaus wirkt jedoch wie ein akustischer Verstärker. Flure und Treppenaufgänge haben derart geräusch- und hallverstärkende Eigenschaften, dass Unterricht bei offener Tür nicht möglich ist. Aufgrund der mangelnden räumlichen Ausstattung sind wir zurzeit jedoch auf die Flure angewiesen, um dort Fördereinheiten im Rahmen des inklusiven Unterrichts abzuhalten. Auch der Mehrzweckraum unter dem Dach ist akustisch eine Zumutung, obwohl auch dieser Raum mit Akustikplatten ausgestattet ist. Andere räumliche Möglichkeiten zur Differenzierung sind nicht gegeben. Ebenso beklagenswert ist die Lärmbelastung in den Räumen der OGS. Mittlerweile erfolgt auch in diesen Räumlichkeiten Klassenunterricht, der aufgrund von Lärmeinwirkungen stundenweise massiv beeinträchtigt ist. Auch das Lärmgeschehen während der Essenzeiten stellt eine hohe Belastung für Kinder und Betreuer*innen dar. Horststraße S. 2 Bei Schulentwicklungsprozessen geht es auch um die Mitwirkung von Kindern, die Einbindung aller Schüler*innen, deren Eltern und der Personen, die vor Ort mit den Kindern arbeiten. Das Ziel der Stadt Köln ist es, Chancengerechtigkeit von Kindern zu verbessern und präventive Maßnahmen weiterzuentwickeln. Deshalb haben wir gemeinsam mit Schüler*innen und Eltern unserer Schule den Bedarf bereits vor der Schließung der Turnhalle formuliert und dieses Schreiben im Dezember 2019 an das Amt für Schulentwicklung und an die Gebäudewirtschaft weitergeleitet (s. Anlage). Leider warten wir bis heute auf eine Antwort. Wir sprechen uns daher aus den angeführten Gründen gegen die geplanten Schulentwicklungsmaßnahmen auf dem Gelände der KGS Horststraße aus und beantragen eine Beratung, bei der geklärt werden kann, welche Maßnahmen möglich sind, um die räumlichen Gegebenheiten unserer Schule an die Bedingungen eines modernen , inklusiven Systems anzupassen; evtl. durch Erweiterungsbauten für zusätzliche Therapien (Ergo-, Sprachtherapie, Psychomotorik etc.) und allem, was zu einer zeitgemäßen Schule des Gemeinsamen Lernens in einem sozial benachteiligten Stadtteil gehört. Im Anhang sende ich Ihnen die von uns formulierte Bedarfsbekundung. Mit freundlichen Grüßen Horststraße S. 3 Inklusive Schule – räumliche Ausstattung Seit 2 014/15 arbeitet die KGS Horststraße inklusiv. Im Rahmen der Sanierung im Jahr 20 11 fand diese inklusive Schulentwicklung keine Berücksichtigung – es wurde lediglich ein Aufzug installiert, der aber nicht bis in die oberste Etage unserer Schule führt. Sich verändernde Bedingungen jedoch erfordern neue räumliche Überlegungen. Nicht nur die Arbeit mit inklusiven Klassen muss möglich sein. Auch die Arbeit der multiprofessionellen Teams machen Maßnahmen notwendig. Zu d en Grundpfeilern einer gelungenen Inklusion gehört, jedes Kind mit all seinen Stärken, Schwächen und besonderen Bedürfnissen wahrzunehmen. Neben geeigneten Unterrichtsmethoden spielen spezielle Lehr - und Lernmaterialien bei der pädagogischen Arbeit sowie die Raumgestaltung eine große Rolle. Die k lassische Anordnung von Klassenzimmern an langen leeren Fluren erfüllt die Anforderungen an die Schule längst nicht mehr. Eine moderne Schule ist vielmehr ein Ort, an dem Schüler unterschiedlicher Altersstufen sowie Lehrer und Schulpersonal einen großen Teil ihrer Lebenszeit verbringen. Sie unterstützt die Schüler beim Lernen und die Lehrer bei ihrer Arbeit, ermöglicht inklusiven Unterricht, bietet Freizeiträume und öffnet sich zudem noch als Veranstaltungsort für Theater - oder Konzertaufführungen, Lesungen und Informationsveranstaltungen. Kurz gesagt: Aus der Schule wird mehr und mehr ein Ort des Lernens und des Lebens. Wir benötigen für das Lernen in inklusiv zusammengesetzten Gruppen neue Raumarrangements jenseits unserer Klassenraum -Flur-Schule. Moderne, an den Grundsätzen von Inklusion ausgerichtete Pädagogik braucht Raumstrukturen, die verschiedene Formen des Lernens und des Austausches möglich machen und gleichzeitig dem Bedürfnis nach Rückzug, Entspannung oder Bewegung Rechnung tragen. Wir benötigen ein Angebot an Differenzierungs- und Förderorten. Somit stellt sich aktuell die Frage: Wie kann der vorhandene Schulbau den inklusiven Anforderungen im Bildungssystem entsprechend gestaltet werden? 1. Klasse Richtwert für die Fläche einer Offenen Lernlandschaft 3,5 – 4 m2 je Schüler (ohne Sanitärflächen und ohne Verkehrsflächen) 4,5 – 5 m2 je Schüler (ohne Sanitärflächen, aber mit Verkehrsflächen 1.1. Tische und Stühle Tische und Stühle in unseren Klassen entsprechen nicht den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, da sie nicht höhenverstellbar sind. Außerdem gibt es keine Möglichkeiten, die Schultaschen zu lagern, die deshalb in den Klassenräumen auf dem Boden stehen und somit Stolperfallen und Hindernisse bei der Nutzung des Raumes bilden. Auch gibt es mittlerweile praktikablere Ablagemöglichkeiten unter dem Tisch. Einzeltische könnt en schnell und flexibel nach jeweiliger Unterrichtsstruktur oder Lernbedürfnis verstellt werden. Anlage Horststraße S. 1 1.2. Weiteres Mobiliar Rückzugsecken spielen eine große Rolle, denn nicht jeder Schüler hat die gleiche Aufmerksamkeitsspanne. In den Klassenraum integrierte Bereiche mit Polstern und Trennwänden bieten die Möglichkeit, zu entspannen. Weiteres Mobiliar würde das Lernen und Unterrichten im inklusiven System erleichtern: • Flexible Regalsysteme / Aufbewahrungssysteme für Lernmaterialien und Lernsysteme • ru higer Bereich zum Lesen und Entspannen • Möglichkeiten, um mit Kleingruppen zu arbeiten • Sitzmöglichkeiten für Gesprächskreise mit wenig Aufwand schaffen • dem Bewegungsdrang der Schüler gerecht werden (unterschiedliche Sitz - und Stehmöglichkeiten) • Forscherecke/flexible Forschermöbel 2. Flure 2.1 Flurmöbel Die Flure nehmen einen großen Teil der Flächen unseres Schulgebäudes ein und bergen viel Potenzial, das genutzt werden kann. Da die Klassenräume über keine Flächen verfügen, die als Differenzierungs- oder Förderort gen utzt werden könnten, wäre der Wunsch auch die Flure als Raum zur Begegnung, Entspannung und als Raum fürs Lernen und Unterrichten zu nutzen. Wir wissen, dass für die Möblierung im Flur gilt, dass besondere Sicherheitsmerkmale eingehalten werden müssen: Ideal ist, wenn die Möbel dort fest mit dem Boden verschraubt werden, damit die Fluchtwege frei bleiben, und dass sie schwer entflammbar bzw. nicht brennbar sind. Ents prechende Sitznischen und Sitzmöbel hat das Raumkonzept set.upp im Programm. Die Firma project bietet Beratung und entsprechendes Mobiliar Die vorherrschende Akustik auf den Fluren müsste geprüft und entsprechende Maßnahmen zur Schallreduzierung vorgenommen werden, damit die Flure als Lernraum genutzt werden können. Au ch unter dem Aspekt einer gesunden Schule sollte ein Konzept zur Lärmreduzierung erarbeitet werden. Hierbei haben wir alle Möglichkeiten der pädagogischen Umsetzung genutzt. Selbst leise Unterhaltungen werden durch Raumakustik und Nachhall derart verstärkt, dass der Lärm für alle an der Schule tätigen Personen zu einer Belastung wird. Anlage Horststraße S. 2 Zusätzliche Räume für eine inklusive Schule 3. Lehrer*innenräume Das klassische Lehrerzimmer erfüllt nicht mehr die Bedingungen eines inklusiven Schulsystems. Das Kollegium hat sich in den vergangenen Jahren derart vergrößert, dass Raumstrukturen neu gedacht werden müssen. Im Lehrerzimmer halten sich in den Pausen so viele Personen auf, dass weder Entspannungs- und Erholungsphasen noch konstruktive Arbeitsphasen möglich sind. Notwendig ist einerseits das Lehrer*innenzimmer als Kommunikationsbereich und Treffpunkt der Mitarbeiter*innen. Andererseits muss das Lehrerzimmer vielfältige Funktionen erfüllen: 3.1 Lehrer*innenarbeitszimmer Notwendig sind Arbeitsplätze, die den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Neben der technischen Ausstattung benötigen wir gängige Computerprogramme wie Microsoft Word. Für die Gutachtenerstellung im Rahmen der sonderpädagogischen Fragestellung benötigen wir Computer, die den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Auch in Hinblick auf eine zukünftige Ganztagsbetreuung der SchülerInnen werden weitere Räume für Besprechungszeiten und Vorbereitungen notwendig, da die Klassenräume voraussichtlich benötigt werden. 3.2 Lehrer*innenerholungsräume Notwendig sind im Rahmen einer gesunden Schule ansprechende Rückzugsmöglichkeiten und Entspannungsorte für das Lehrpersonal , i nsbesondere im Hinblick auf eine zukünftige Ganztagsbetreuung alle Kinder. 3.3 Konferenzräume Wir benötigen m edial gut ausgestattete Räume, in denen alle an der Schule tätigen Personen zusammenkommen können, für einen jahrgangsstufen- bzw. fachbereichsübergr eifenden Informationsaustausch. Ein Beamer mit den entsprechenden Zugängen würde den Mindestanforderungen entsprechen. 4. Zusätzliche Räume für eine inklusive Schule 4.1. Therapieräume / Auszeiträume / Entspannungsräume T herapie: Räume zur therapeutischen Unterstützung für Schüler/innen mit spezifischen Beeinträchtigungen und daraus folgendem Assistenzbedarf wären wünschenswert, beispielsweise für die logopädische oder therapeutische Arbeit. K risenvorbeugung: Für Schüler/innen, die mit längeren Konzentrationsphasen Probleme haben oder besonderen psychischen Belastungen ausgesetzt sind, haben sich sogenannte Stop - oder Auszeitenkonzepte bewährt. Für diese Konzepte bedarf es eines eigenen Raums, der nicht mit Unterrichtsaktivitäten belegt wird, da er den ganzen Tag für diese temporären Maßnahmen verfügbar sein muss. S ich zurückziehen, ausruhen: Für Schüler/innen, die mit längeren Konzentrationsphasen Probleme haben oder die spezifische physische Bedarfe und komplexeren Assistenzbedarf haben, muss sich im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts eventuell ein akustisch und optisch abgeschirmter Raum an die reguläre Unterrichtsfläche anschließen. Diese Räume müssen andere Anforderungen erfüllen und eine andere Ausstattung aufweisen als die oben angeführten Räume zur Krisenvorbeugung, die auf Intervention angelegt und dezentral lokalisiert sind. B eratung: Für niederschwellige Beratungsangebote bedarf es entsprechend ausgestatteter und akustisch abgeschirmter Beratungsräume. Hier ist noch einmal auf die Schulbauleitlinie der Stadt Köln zu verweisen, die in Bezug auf soziale Problematiken dezidiert die Konsequenzen für räumliche Aspekte benennt. 4.2. Turnhalle / Mehrzweckraum / Aula Die Turnhalle wurde geschlossen, da sie stark sanierungsbedürftig nicht mehr den allgemeingültigen Sicherheitsstandards genügt. Eine Sanierung bzw. ein Neubau ist somit dringend notwendig. Für eine lebendige und aktive Schulgemeinschaft bildet eine Aula das räumliche Zentrum. In der an der KGS Horststraße vorhandenen Aula kann die gesamte Schulgemeinschaft nicht zusammenkommen. Die Sicht bei Veranstaltungen und Aufführungen werden durch die tragenden Balken in der Mitte des Raumes gestört. Auch die akustischen Bedingungen in diesem Raum sind mangelhaft. Die Aula und die angrenzenden Differenzierungsräume sind zudem nicht barrierefrei. Die Förderräume werden derzeit hauptsächlich für die Kleingruppenförderung genu tzt. Dies ist v.a. für Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung problematisch. Zwei Kinder unserer Schule können den Aufstieg zu Förderräumen nicht selbständig bewältigen, weil sie derzeit auf Gehilfen (Rollstuhl, Krücken) angewiesen sind. Lehrkräfte tragen die Kinder in das Obergeschoss. s. Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen, 2. Auflage : https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf40/planungsrahmen-fue-paedag- raumkonzepte.pdf Aula (Pädagogisches Zentrum) Die Aula bildet das p ädagogische Zentrum im gemeinschaftlichen Schullebe n. Sie ist unmittelbar in den Schulalltag eingebunden und bietet ebenso Raum f ür Spiel, Sport und Bewegung wie f ür schulinterne Veranstaltungen. Die folgenden pädagogisch-architektonischen Standards sollte die Aula erfüllen: Bühne Eine Bühne ist zu berücksichtigen. Diese kann als fest eingebaute oder mobile Bühne erstellt werden. Anbindung Speisesaal Falls möglich ist eine Öffnung der Aula zum Speisesaal vorzusehen. technische Ausstattung Als Ort f ür Veranstaltungen, Vorf ührungen, Konzerte , Diskussionen oder Ausstellungen ist eine entsprechende technische Ausstattung vorzusehen. Zugänglichkeit Die Aula sollte auch für externe Veranstaltungen (z. B. Karneval) nutzbar sein. Dadurch ergibt sich die Anforderung, dass die Zug änglichkeit der Aula auch außerhalb des schulischen Betriebs gewährleistet werden soll. 5. Erweiterung OGS (zu ergänzen in Absprache mit OGS, KJA, Stadt Köln, Schulträger) 6. Antrag Anlage Horststraße S. 3 Um im Laufe der kommenden Jahre die Räumlichkeiten der KGS Horststraße an die inklusiven Bedingungen anzupassen, beantragen wir eine Beratung zur Schulgestaltung durch Umbauarbeiten und Erweiter ungsbauten, evtl auch in Hinblick auf eine Erweiterung zur Ganztagsschule. Außerdem benötigen wir eine Lärmmessung und entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung des Lärmpegels, damit Unterricht und Selbstlernphasen auf den Fluren möglich wird. Des Weiteren bitten wir um Beteiligung bei den Planungen zur Sanierung / Neubau einer Turnhalle / Erweiterungsbauten. K öln, den 06.12.2019 Lei tung - Schulleiterin- -stellvertretende Schulleiterin- - OGS- Leiterin - Steuergruppe Lehrerrat Elternvertretung Schülervertretung Anlage Horststraße S. 4 Kattowitzer Str. 52 51065 Köln Stellungnahme der Schulkonferenz zum Schulentwicklungsplan (über den Eil-Ausschuss vom 18.12.2023) im Hinblick auf das Schuljahr 26/27 für ein fünf-(SekI)/siebenzügiges(Sek II) Gymnasium unter G9 Räumlichkeiten Im Schulentwicklungsplan enthalten Status Bemerkung Dreifachturnhalle teils geplant Trotz Neubau fehlen Hallenplätze im Umfang von 70 Wstd. Klassenräume teils geplant Zusammen mit TH- Neubau werden 4 Klassenräume benötigt. Es fehlen weiterhin noch 4 große Klassenräume (mind. 72 qm/Fehlbedarf von 136 Wstd.) FR Informatik nein Bedarf gemeldet Aufgrund der Stundentafel ist der bestehende IF-Raum mit 20 Arbeitsplätzen nicht ausreichend. FR Biologie/NW nein Fachplanung Fertigstellung war für 01.08.2022 von Herrn zugesagt. FR Musik nein Bedarf gemeldet Es fehlt ein dritter Musikraum. Der vorhandene Bandkeller ist für regulären Unterricht nicht geeignet. Mensa nein Bedarf gemeldet Es fehlen für eine Schule dieser Größenordnung 251 qm. Die jetzige Mensa ist zu klein. Ganztag nein Bedarf gemeldet Es fehlen 5 Räume für den Bereich Ganztag u.a. ist die Bibliothek zu klein. Darüber hinaus fehlen Aufenthaltsräume für SuS in den Mittagspausen. Lehrerzimmer nein Bedarf gemeldet Es fehlen 255 qm. Dieser Raum sollte auch die Möglichkeit bieten, Plenum- Konferenzen abzuhalten. WC-Anlagen nein Bedarf gemeldet Für die Lehrkräfte ist die bestehende WC-Anlage nicht ausreichend. Für die SuS sind die bestehenden WC-Anlagen überwiegend in einem desolaten Zustand. Ein Ersatz für die bestehende WC-Anlage in der jetzigen TH muss beim TH-Neubau dringend mitgeplant werden
Anlage 2 - Anlage zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 - Übersicht Grundschulen
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Anlage Grundschulen Seite 1 von 12 111806 KGS Trierer Straße 2 46 56 189169 GGS Zwirner Straße 2 GL 46 50 Summe Altstadt/Süd 4 92 106 111648 GGS Stefan-Lochner-Schule, Lochnerstraße 2 46 56 112320 GGS Loreleystraße 2 46 56 111697 KGS Mainzer Straße 3,5 GL 69 75 Pfälzer Straße 2 46 56 Erweiterungsoption um 1 Zug nach vorgesehenem Umzug des Teilstandortes der Paul- Maar-Schule an den Standort Stolzestraße noch nicht terminiert Stolze Straße - als Standort für Paul-Maar-Schule; Förderschule Sprache (primar) vorgesehen noch nicht terminiert 111880 KGS Zugweg 3 69 81 194402 FWS Michaeli-Schule, FWS Vorgebirgswall 1 20 20 13,5 296 344 17,5 388 450 Altstadt/Nord 111442 GGS Freinet-Schule, Gereonswall 2 GL 46 50 112112 GGS Antwerpener Straße 2 46 56 bauliche Erweiterung im Rahmen der GI / Abriss-Neubau (GU/TU 2) (+ 1 Zug ==> Kapazitätsresere ! für/in Planungsregion) 1 23 25 ab 2027 Aktivierung möglich 111958 KGS Nikolaus-Groß-Schule, Bernhard-Letterhaus-Straße 2 46 56 111909 GGS Balthasarstraße 3 GL 69 75 Montessori-Grundschule, Gilbachstraße (Standort Innenstadt) (GU/TU 2) 2,5 46 56 2026/27 Reduzierung nach Verselbständigung des Teilstandortes im StB Nippes -0,5 10 230 268 12 276 318 112380 GGS Gotenring 2 46 56 111545 KGS Gotenring 2 46 56 xxx005 GS „Deutzer Hafen“ (abhängig und in Zusammenhang mit Wohnbezug des siedlungsgebietes Deutzer Hafen 5 115 125 noch nicht terminiert 9 207 237 38,5 871 1.005 Stadtbezirk Innenstadt Altstadt/ Süd Schul-nummer Deutz Neustadt/Nord Summe Deutz Summe Grundschulen Stadtbezirk Innenstadt Übersicht Grundschulen - SEP 2023 Stadtteil Straße Züge Summe (nach Richtfrequenz Ø 23) Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) Neustadt/Süd GGS mögliche Errichtung / Änderung gem§ 81 Abs. 2 SchulG NRW zum Schuljahr (Stand 10/2023) GL 112586 150903 Summe Altstadt/Süd, Neustadt/Süd Summe Altstadt/Nord, Neustadt/Nord Summe Neustadt/Süd Summe Neustadt/Nord GGS Anlage Grundschulen Seite 2 von 12 Stadtbezirk Innenstadt Altstadt/ Süd Schul-nummer Übersicht Grundschulen - SEP 2023 Stadtteil Straße Züge Summe (nach Richtfrequenz Ø 23) Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) mögliche Errichtung / Änderung gem§ 81 Abs. 2 SchulG NRW zum Schuljahr (Stand 10/2023) GL Franziskus-Schule, Cäsarstraße 1,5 Erweiterung +0,5 Zu 2024/25 Maria-Sybilla-Merian-Schule, Cäsarstraße 3 69 81 Erweiterung + 1 Zug (abhängig von baul. Erweiterung) noch nicht terminiert Summe Bayenthal 4,5 92 110 Marienburg 100113 GS Gaedestraße 3 GL 69 75 2023/24 Annastraße 3 GL 69 75 Erweiterung + 1 Zug (bauliche Ergänzung sthet noch aus) 1 23 25 2024/25 GS „Parkstadt Süd I“ (abhängig von Wohnbezug im neuen Siedlungsgebiet Parkstadt Süd) 4 92 104 noch nicht terminiert GS „Parkstadt Süd II“ (abhängig von Wohnbezug im neuen Siedlungsgebiet Parkstadt Süd) noch nicht terminiert 111946 GGS Sankt- Nikolaus-Schule, Bernkasteler Straße 4 GL 92 100 112409 GGS Rosenzweigweg 2 46 56 6 138 156 21,5 483 545 2023/24 113890 GGS Anne-Frank-Schule, Adlerstraße 4 GL 92 100 yyyy5 GS Rondorf Nordwest (abhängig von Wohnbezug im neuen Siedlungsgebiet Rondorf- Nordwest) 4 92 104 2027/28 yyyy06 GS Rondorf Nordwest (abhängig von Wohnbezug im neuen Siedlungsgebiet Rondorf- Nordwest) 2028/29 8 184 204 113906 EGS EMAnuel-Schule, Mainstraße 5 GL 115 125 113955 KGS Grüngürtelschule, Mainstraße 3 69 81 100168 GGS Freie Naturschulen Köln - Grundschule Staatl.gen.priv. Ersatzs. a. inklusive Gem.Grundschule d. Vivimos gUG Schule in privater Trägerschaft 1 18 18 100161 GGS Grundschule OGS (privat) ab 2022/23 1 25 25 Weiß 113888 GGS Albert-Schweitzer-Schule, Zum Hedelsberg 3 69 81 Sürth 113918 GGS Brüder-Grimm-Schule, Sürther Hauptstraße 4 92 104 17 388 434 2022/23 Godorf 113920 GGS Godorfer Hauptstraße 1 GL 23 25 NEU - Erweiterung 1 23 25 noch nicht terminiert Meschenich /Immendorf 113943 GGS Schule IM Süden, Ketteler Straße, inkl. Teilstandort Godorfer Straße (bis 1,5 Züge) 5 GL 115 125 7 161 175 53,5 1.216 1.358 Summe Rodenkirchen/Hahnwald 10 Summe Godorf, Immendorf, Meschenich Raderberg/ Raderthal Summe Zollstock Bayenthal KGS 23 29 GGS Rondorf 8 184 204Summe Raderberg/Raderthal Zollstock 112100 xxx028 Summe Rondorf 227 249 Summe Stadtbezirk Rodenkirchen 111430 112045 Summe Bayenthal, Marienburg, Raderberg, Raderthal, Zollstock Summe Hahnwald, Rodenkirchen, Weiß, Sürth GGS Rodenkirchen/ Hahnwald Anlage Grundschulen Seite 3 von 12 Stadtbezirk Innenstadt Altstadt/ Süd Schul-nummer Übersicht Grundschulen - SEP 2023 Stadtteil Straße Züge Summe (nach Richtfrequenz Ø 23) Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) mögliche Errichtung / Änderung gem§ 81 Abs. 2 SchulG NRW zum Schuljahr (Stand 10/2023) GL 111661 KGS Lohrbergstraße 2 46 56 111399 GGS Stenzelbergstraße 3 69 81 Summe Klettenberg 5 115 137 111934 KGS Berrenrather Straße 179 2 46 56 112458 GGS Manderscheider Platz, Berrenrather Straße 352 3 69 81 Erweiterung durch Grundstück Kyllburgstraße 1 23 23 2026/27 Gemeinschaftsgrundschule Köln Sülz, Mommsenstraße 2 GL 46 50 Erweiterung nach Auszug Helios-Grundschule frühestens 2024/25 Nachrichtlich: GL Helios-Grundschule, Kaisersescher Straße (bis mindestens 2024/25) mit 2 Zügen 10 230 260 111922 GGS Bachemer Straße 2 46 56 Freiligrathstraße 3 GL 69 75 nach Auszug KGS besteht Möglichkeit Fertigbauten abzubauen. Erweiterung als Option noch nicht terminiert Hans-Christian-Anders-Schule, Freiligrathstraße, 2 46 56 Erweiterung durch Umzug in Neubau Werthmannstraße 1 23 25 noch nicht terminiert 111636 KGS Lindenburger Allee 2 46 56 187963 KGS Domsingschule, Clarenbachstraße; Träger Erzbistum Köln 2 46 56 12 276 324 27 621 721 Geilenkircher Straße 4 92 104 Erweiterung (+ 1 Zug) (Räumlicher ergänzung steht noch aus) 1 23 21 2024/25 195509 GGS Bilingo – Bilinguale Grundschule, Stollberger Straße, privat 1 23 23 6 138 148 Müngersdorf 190299 GGS Gemeinschaftsgrundschule Müngersdorf, Wendelinstraße 2 46 56 8 184 204 Lindenthal 50 Braunsfeld 2 Sülz Summe Lindenthal Summe Braunsfeld KGS 46 Summe Sülz (ohne Helios) Klettenberg Summe Kletteneberg, Sülz, Lindenthal Summe Braunsfeld, Müngersdorf 112422 GGS GGS 112010 111480 197518 GGS 199345 GGS Anlage Grundschulen Seite 4 von 12 Stadtbezirk Innenstadt Altstadt/ Süd Schul-nummer Übersicht Grundschulen - SEP 2023 Stadtteil Straße Züge Summe (nach Richtfrequenz Ø 23) Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) mögliche Errichtung / Änderung gem§ 81 Abs. 2 SchulG NRW zum Schuljahr (Stand 10/2023) GL 113864 GGS Ildefons-Herwegen-Schule, Kirchweg 3 69 81 100159 GS Alfons-Nowak-Straße 2 (neu ab 2023/24) 3 GL 69 75 Summe Junkersdorf 6 138 156 113840 GGS Albert-Schweitzer-Schule, Breslauer Straße 3 GL 69 75 Clarenhofschule, Schulstraße 2 2 46 56 Erweiterung + 1 Zug 1 23 25 2025/26 6 115 131 12 253 287 113839 GGS Johanniterschule, Kölner Straße 4 92 104 yyyy08 GS NEU GS Lövenich/Widdersdorf (mit Erweiterungsoption auf 3 Züge) 2 46 116 noch nicht terminiert 6 138 220 Olympia-Schule, Neue Sandkaul 5 -2 113694 KGS Pater-Delp-Schule, Im Kamp 3 69 81 6 138 162 12 276 382 59 1.334 1.594 Junkersdorf Widdersdorf GGS Summe Lövenich, Widdersdorf Summe Stadtbezirk Lindenthal Summe Junkersdorf, Weiden 184184 81 GGSWeiden Summe Weiden Summe Widdersdorf 195250 69 Summe Lövenich Lövenich Anlage Grundschulen Seite 5 von 12 Stadtbezirk Innenstadt Altstadt/ Süd Schul-nummer Übersicht Grundschulen - SEP 2023 Stadtteil Straße Züge Summe (nach Richtfrequenz Ø 23) Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) mögliche Errichtung / Änderung gem§ 81 Abs. 2 SchulG NRW zum Schuljahr (Stand 10/2023) GL 111995 GGS Astrid-Lindgren-Schule, Borsigstraße 2 GL 46 50 111478 KGS Everhardstraße 2 46 56 112343 GGS Lindenbornschule, Lindenbornstraße 2 GL 46 50 111624 KGS Vincenz-Statz-Schule, Lindenbornstraße 2 46 56 111417 KGS Michael-Ende-Schule, Platenstraße 2 GL 46 50 GS Max-Becker-Areal NEU 5 115 125 frühestens 2027/28 GS Optional: Ehrenfeld NEU eine Grundschule mit drei Zügen 3 69 81 noch nicht terminiert GS Ehrenfeld NEU (eine Grundschule mit fünf Zügen) 5 115 125 2026/27 Summe Ehrenfeld 23 529 593 112057 KGS Baadenberger Straße 3 69 81 Nussbaumer Straße 3,5 69 81 ÄNDERUNG: Zügigkeitsanpassung + 0,5 Züge (Modulbauvorlage 3278/2021) ab 2024/2025 0,5 23 23 2024/25 111752 GGS Paul-Klee-Schule, Ottostraße 2 46 56 199345 GGS Heliosgrundschule 2 GL 46 50 frühestens 2024/25 194797 JGS Lauder-Morijah-Schule, Ottostraße, privat 1 23 23 Summe Neuehrenfeld 12 276 314 35 805 907 Erlenweg 2 GL 46 50 Erweiterung durch Teilstandort Anna-Lindh-Str. um bis zu 3 Züge (Start mit 1 Zug) 1 23 25 noch nicht terminiert 111466 KGS Erlenweg 3 69 81 6 138 156 195870 GGS Aktive Schule, Wasseramselweg, privat 1 20 20 4 89 101 Schule Kunterbunt, Görlinger Zentrum 3 GL 69 75 Erweiterung (temporär) + 1 Zug, erforderlich bis Erweiterung KGS Mengenischer Straße in Betrieb geht. 1 23 25 2025/26 Reduzierung nach Erweiterung KGS Mengenicher Straße -1 -23 -25 2027/28 Mengenicher Straße 2 46 56 Erweiterung um 1 Zug NEU 1 23 25 2027/28 6 138 156 186636 GGS Montessori-Grundschule, Am Pistorhof 4 GL 92 100 111879 KGS Wilhelm-Schreiber-Straße 3 GL 69 75 195420 GGS Internationale Friedensschule, Neue Sandkaul (NEU: zukünftig Ergänzungsschule, daher keine Berücksichtigung mehr) 7 161 175 13 299 331 58 1.331 1.495 GGS112574 Kardinal-Frings-Schule, Vogelsanger Straße KGS + GGS Zweig 81693 Neuehrenfeld Summe Bickendorf, Ossendorf Summe Ossendorf 111703 Summe Bickendorf Bickendorf Vogelsang Summe Ehrenfeld, Neuehrenfeld 112471 Ossendorf GGS Ehrenfeld 112021 111820 GGS Summe Stadtbezirk Ehrenfeld Bocklemünd/ Mengenich Summe Bocklemünd/ Mengenich Summe Vogelsang KGS Anlage Grundschulen Seite 6 von 12 Stadtbezirk Innenstadt Altstadt/ Süd Schul-nummer Übersicht Grundschulen - SEP 2023 Stadtteil Straße Züge Summe (nach Richtfrequenz Ø 23) Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) mögliche Errichtung / Änderung gem§ 81 Abs. 2 SchulG NRW zum Schuljahr (Stand 10/2023) GL 111429 GGS Bülowstraße 3 GL 69 75 112379 GGS Mathilde-von-Mevissen-Grundschule, Gellertstraße 3 69 81 198560 GGS Kretzer Straße 3 GL 69 75 2023/24 112008 GGS Steinberger Straße 4 GL 92 100 13 299 331 2024/25 Mauenheim 112604 GGS Nibelungenstraße 3 69 81 112501 GGS Garthestraße 2 46 56 111521 KGS Ottfried-Preussler-Schule, Garthestraße 2 46 56 Erweiterungspotential nach Auszug Nebenstelle Montessori-Grundschule 1 23 25 bei Bedarf, noch offen 5 115 137 112290 GGS Halfengasse 2 GL 46 50 111715 GGS Nesselrodestraße 3,5 69 81 Summe Niehl 5,5 115 131 26,5 598 680 xxx010 GS NEU Friedrich-Karl-Straße ab 25/26 3 GL 69 75 112537 GGS Neusser Straße 4 92 104 7 161 179 112264 GGS Gemeinschaftsgrundschule Gartenstadt, Altonaer Straße 2 46 56 111650 KGS Marienschule, Altonaer Straße 2 46 56 111673 KGS Longericher Hauptstraße 2 GL 46 50 6 138 162 13 299 341 112239 GGS Alzeyer Straße 2 GL 46 50 112150 KGS Lukas-Schule, Alzeyer Straße 3 GL 69 75 Osterather Straße 2,5 46 56 + Zügigkeitserweiterung (vgl. Modulbauvorlage 3278/2021) 0,5 23 25 2024/25 Summe Bilderstöckchen 8 184 206 47,5 1.081 1.227 Summe Riehl Summe Weidenpesch Niehl Riehl Summe Nippes, Mauenheim, Riehl, Niehl Longerich Nippes Weidenpesch Summe Weidenpesch, Longerich KGS Summe Longerich Summe Stadtbezirk Nippes Summe Nippes Bilderstöckchen 111740 Anlage Grundschulen Seite 7 von 12 Stadtbezirk Innenstadt Altstadt/ Süd Schul-nummer Übersicht Grundschulen - SEP 2023 Stadtteil Straße Züge Summe (nach Richtfrequenz Ø 23) Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) mögliche Errichtung / Änderung gem§ 81 Abs. 2 SchulG NRW zum Schuljahr (Stand 10/2023) GL Spoerkelhof mit Teilstandort 2 46 54 Amandusstraße 1 23 27 3 69 81 111971 KGS St. Martin-Schule, Balsaminenweg 4 GL 92 100 183349 GGS Riphanstraße 4 GL 92 100 8 184 200 Heimersdorf 111557 KGS Lebensbaumweg 4,5 92 104 GL 6,5 138 154 Soldiner Straße 1,5 23 29 Anpassung Zügigkeit +0,5 Zug ab 24/25 0,5 23 27 2024/25 Summe Lindweiler 2 46 56 Pesch 114110 GGS Erich-Ohser-Schule, Schulstraße 3 GL 69 75 Martinusstraße 3 69 75 Anpassung Zügigkeit +1 Zug ab 24/25 1 23 25 2024/25 Summe Esch / Auweiler 4 92 100 185413 GGS Merianstraße 5 GL 115 125 187604 FWS FWS Weichselring 2 40 40 Summe Chorweiler 7 155 165 15 339 365 Blumenberg 111910 GGS Ernstbergstraße 3 GL 69 75 GS Kreuzfeld I 3 GL 69 75 noch nicht terminiert GS Kreuzfeld II 2 GL 46 50 noch nicht terminiert GS Kreuzfeld III 2 GL 46 50 noch nicht terminiert 10 230 250 Gutnickstraße 2 soziale Aspekte 46 50 Erweiterung + 1 Zug (temporär) 1 23 25 2025/26 Reduzierung - 1 Zug nach Fertigstellung Schulstandort "Mottenkaul) -1 -23 -26 noch nicht terminiert Erweiterung + 1 Zug 1 23 25 2027/28 xxx GS NEU: Standort "Mottenkaul" (2 Züge mit Erweiterungsoption auf 3 Züge) 2 GL 46 50 noch nicht terminiert Summe Roggendorf/Thenhoven 5 115 124 112434 GGS An den Kaulen 2 46 56 Optional: Erweiterung +1 Zug 1 23 27 2025/26 112094 KGS An den Kaulen 2 GL 46 50 Optional: Erweiterung +1 Zug 1 23 25 noch nicht terminiert Summe Worringen 6 115 158 11 230 282 54,5 1.213 1.363Summe Stadtbezirk Chorweiler 2 Esch / Auweiler Summe Seeberg / Fühlingen Summe Fühlingen, Seeberg, Chorweiler Volkhoven / Weiler GGS Summe Heimersdorf, Volkhoven/Weiler Lindweiler 112513 Worringen Seeberg / Fühlingen GGS 112318 185425 GGS114108 Summe Merkenich Roggendorf / Thenhoven 111405 Chorweiler Anna-Langohr-Schule, Fühlinger Weg, bisher Lebensbaumweg GGS 46 50 Merkenich GL Summe Roggendorf/Thenhoven, Worringen Kreuzfeld Summe Kreuzfeld, Blumenberg KGS Anlage Grundschulen Seite 8 von 12 Stadtbezirk Innenstadt Altstadt/ Süd Schul-nummer Übersicht Grundschulen - SEP 2023 Stadtteil Straße Züge Summe (nach Richtfrequenz Ø 23) Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) mögliche Errichtung / Änderung gem§ 81 Abs. 2 SchulG NRW zum Schuljahr (Stand 10/2023) GL 112148 KGS Janusz-Korczak-Schule; Am Altenberger Kreuz 3 GL 69 75 112355 GGS Poller Hauptstraße 3 GL 69 75 6 138 150 Hohe Straße 4 GL 92 100 Reduzierung um 1 Zug -1 -23 -25 2027/28 xxxxxx GS Berliner Straße 2 46 56 2027/28 5 115 131 Gremberghoven 114777 KGS Friedrich-List-Schule, Breitenbachstraße 2 GL 46 50 GGS Unter Birken, Schulstraße 2 46 56 Erweiterung (+ 1 Zug) 1 23 25 2025/26 3 69 81 114789 Hauptstraße 4 GL 92 100 Don-Bosco-Schule, Humboldtstraße 3,5 GL 69 75 temporäre Erweiterung (bis Neue Grundschule auf Grundstück Bonner Straße ihren Betreib aufnimmt) 1,5 46 50 2025/26 Reduzierung um - 2 Züge, nach Betriibsaufnahme neue Grundschule Bonner Straße -2 -46 -50 noch nicht terminiert Neubau auf dem Grundstück Bonner Straße (Südbereich) +2 Züge 2 46 50 noch nicht terminiert 9 207 225 114868 KGS Kupfergasse: Reduzierung um 1 Zug nach Verselbstständigung Kupfergasse 5 115 125 Reduzierung um 1 Zug nach Verselbstständigung Kupfergasse -1 -23 -21 2027/28 xxxxxx GS Elsdorfer Str.: Verselbstständigung Teilstandort Kupfergasse 2 46 56 2027/28 6 138 160 Elsdorf GS südl. Friedensstraße 2 46 56 noch nicht terminiert Grengel 114807 GGS Peter-Petersen-Schule, Friedensstraße 3 GL 69 75 Wahnheide und Lind 114790 GGS Heideschule, Neue Heide 4 92 104 xxx002 GS Schulreserve Am Krausbaum entfällt xxxxxx GS Neubau auf dem Grundstück Sportplatzstraße (ehemals FSGE) + 2 Züge 2 46 50 noch nicht terminiert Wahn und Libur 114765 GGS Adolph-Kolping-Straße 4 92 104 10 230 258 190100 GGS Irisweg 3 GL 69 75 114856 GGS Schmittgasse 3 69 81 xxx037 GS Zündorf Süd 1 noch nicht terminiert xxx038 GS Zündorf Süd 2 noch nicht terminiert 6 138 156 Langel 114844 KGS Hinter der Kirche 2 46 56 Finkenberg 114870 GGS Konrad-Adenauer-Straße 3 GL 69 75 23 529 597 56 1.288 1.442 Urbach Summe Urbach Summe Stadtbezirk Porz Summe Poll GGS 114820 GGS Poll Zündorf 114832 GGSEil Summe Eil Summe Eil, Porz, Urbach, Elsdorf, Finkenberg Summe Zündorf Summe Wahn, Wahnheide, Lind, Libur Summe Ensen und Westhoven 114819 Ensen und Westhoven Summe Porz Anlage Grundschulen Seite 9 von 12 Stadtbezirk Innenstadt Altstadt/ Süd Schul-nummer Übersicht Grundschulen - SEP 2023 Stadtteil Straße Züge Summe (nach Richtfrequenz Ø 23) Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) mögliche Errichtung / Änderung gem§ 81 Abs. 2 SchulG NRW zum Schuljahr (Stand 10/2023) GL 112331 GGS Lohmarer Straße 2 46 56 112288 GGS Westerwaldstraße 4 GL 92 100 6 138 156 Grüneberg-Schule, Kapitelstraße 3 GL Erweiterungsoption nach Auszug KGS + 1 Zug bei Bedarf, noch offen 111594 KGS Vietorstraße (bis 2022/23: Kapitelstraße) 3 soziale Aspekte 69 75 xxx001 GS Albermannstraße 2 43 50 2027/28 100105 KGS Neuerburgstraße, Träger Erzbistum Köln 2 GL 46 50 10 227 250 2023/24 / 2027 Heinzelmännchen Schule, Heßhofstraße 1,5 GL Erweiterung um 0,5 Züge - ÄNDERUNG noch nicht terminiert Heßhofstraße 2,5 GL Reduzierung um 0,5 Züge - ÄNDERUNG noch nicht terminiert 112410 GGS Lustheider Straße 4 GL 92 100 8 161 175 Verselbständigte Nebenstelle der Montessori Grundschule Ferdinandstr. 1 soziale Aspekte Erweiterung um 1 Zug (auf insg. 2 Züge) 1 2027/28 112367 GGS Weimarer Straße 3 GL 69 75 Höhenberg 5 115 125 13 276 300 James-Krüss-Schule, Zehnthofstraße 2 GL 46 50 Erweiterung + 1 Zug 1 23 25 2026/27 Zehnthofstraße 2,5 soziale Aspekte Erweiterung +0,5 Zug 0,5 2026/27 xxx036 GS zusätzliche Grundschule in/für Ostheim +2 Züge 2 43 50 noch nicht terminiert 8 181 200 75111776 Vingst Höhenberg 150885a GS Kalk GGS GGS Humboldt / Gremberg Ostheim Summe Ostheim Summe Vingst Summe Kalk Summe Vingst, Höhenberg 112252 KGS 69 50 46 50 69 75 111569 112549 KGS GGS 23 25 46 Summe Humboldt / Gremberg 112203 Anlage Grundschulen Seite 10 von 12 Stadtbezirk Innenstadt Altstadt/ Süd Schul-nummer Übersicht Grundschulen - SEP 2023 Stadtteil Straße Züge Summe (nach Richtfrequenz Ø 23) Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) mögliche Errichtung / Änderung gem§ 81 Abs. 2 SchulG NRW zum Schuljahr (Stand 10/2023) GL 111510 GGS Fussfallstraße 5 GL 115 125 Nachrichtlich: Temporäre Erweiterung + 1 Zug (bis zur Fertigstellung der neuen GS; NEU: Zeitpunkt der Reduzierung prüfen) -1 -23 -25 noch nicht terminiert xxx021 GS Ostmerheimer Straße / Klinikgelände - NEU 2 46 56 noch nicht terminiert 6 138 156 112033 GGS Diesterwegstraße 2 46 56 111739 KGS Olpener Straße 2 46 56 Brück 4 92 112 114881 GGS Forststraße 2 46 56 111831 GGS Volberger Weg 2,5 Erweiterung + 0,5 Zug 0,5 noch nicht terminiert 5 115 137 112082 KGS Andreas-Hermes-Straße 2 46 56 112525 GGS Europaring / Ludwig-Quidde-Platz 2 GL 46 50 4 92 106 14 322 374 56 1.259 1.417 Merheim 69 81 Summe Merheim, Brück, Neubrück Rath / Heumar Neubrück Summe Stadtbezirk Kalk Summe Merheim Summe Rath / Heumar Summe Neubrück Brück Anlage Grundschulen Seite 11 von 12 Stadtbezirk Innenstadt Altstadt/ Süd Schul-nummer Übersicht Grundschulen - SEP 2023 Stadtteil Straße Züge Summe (nach Richtfrequenz Ø 23) Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) mögliche Errichtung / Änderung gem§ 81 Abs. 2 SchulG NRW zum Schuljahr (Stand 10/2023) GL Montessori-Grundschule, Ferdinandstraße 3 soziale Aspekte Hinweis: 1 zusätzlicher Zug amTeilstandortes Schulstraße in Höhenberg(wird mit verselbständigung dort für die Montessori-Grundschule Ferdinandstraße entfallen) 2027/28 111570 KGS Horststraße 4 GL 92 100 xxx013 GS Holweider Straße oder Graf-Adolf-Straße 3 69 75 2027/28 111790 GGS Langemaß 3 GL 69 75 Mülheimer Freiheit 4 GL 92 100 Reduzierung um 1 Zug zur Verbesserung der Raumsituation - NEU -1 -23 -25 noch nicht terminiert Kath. Teilstandort der GGS Ricarda-Huch-Straße (Stammheim) am Luzerner Weg (Mülheim) - Verrechnung 1 GL 23 25 Verselbstständigung +1 1 GL 23 25 noch nicht terminiert xxx023 GS Mülheimer Hafen I (Deutz-Areal) 5 115 125 2025/26 xxx024 GS Mülheimer Hafen II 3 69 75 noch nicht terminiert Mülheim 26 598 650 Buchforst 112197 GGS Kopernikusstraße 4 92 104 30 690 754 112240 GGS Alter Wipperfürther Straße 2 GL 46 50 112173 KGS Sankt-Mauritius-Schule, Alte Wipperfürther Straße 2 GL 46 50 An St. Theresia 2,5 GL 46 50 Anpassung Zügigkeit - 0,5 Zug -0,5 noch nicht terminiert Buchheim 6 138 150 111983 GGS Berthold-Otto-Schule, Buschfeldstraße 3 GL 69 75 111491 KGS Friedlandstraße 2 GL 46 50 111727 KGS Neufelder Straße 4 GL 92 100 xxx012 GS Holweide/Dellbrück (2 Züge)- Reserve entfällt Holweide 9 207 225 112483 GGS Dellbrücker Hauptstraße 4 92 104 111788 KGS Aktuell 4 Züge NEU: Erweiterung Standort Thurner Straße von 2 auf 3 Züge / Urnenstraße 3 GL 69 75 2027/28 111788 GS NEU: Verselbstständigung Teilstandort Urnenstraße - 2 Züge 2 GL 46 50 2027/28 Dellbrück 9 207 229 18 414 454 GGS Mülheim GGS 69 75 Buchheim 112495 Summe Holweide, Dellbrück Summe Mülheim, Buchforst Holweide 150885 112124 Dellbrück GGS Anlage Grundschulen Seite 12 von 12 Stadtbezirk Innenstadt Altstadt/ Süd Schul-nummer Übersicht Grundschulen - SEP 2023 Stadtteil Straße Züge Summe (nach Richtfrequenz Ø 23) Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) mögliche Errichtung / Änderung gem§ 81 Abs. 2 SchulG NRW zum Schuljahr (Stand 10/2023) GL 150897 GGS Rosenmaarschule, Am Rosenmaar 4 GL 92 100 112562 GGS + KGS Zweig Johannesschule, Honschaftstraße 4 92 104 112446 GGS Von Bodelschwingh-Straße 1,5 23 29 112446 Höhenhaus 9,5 207 233 112136 KGS Am Portzenacker 2,5 GL 46 50 Erweiterung um 0,5 Züge - ÄNDERUNG 0,5 23 25 noch nicht terminiert 112306 GGS Leuchterstraße 3 soziale Aspekte 69 75 Dünnwald 6 138 150 111454 KGS Diependahlstraße 2 46 56 112616 GGS Ricarda-Huch-Straße (ohne KGS Teilstandort Luzerner Weg (Mülheim), 1 Zug) 3 GL Verrechnung KGS Teilstandort Luzerner Weg (Mülheim), 1 Zug) -1 Stammheim 4 92 106 Am Feldrain mit Teilstandort Peter-Grieß-Straße 3 69 81 ÄNDERUNG: Erweiterung am Standort Peter-Grieß-Straße erforderlich + 1 Zug 1 23 23 2025/26 4 92 104 77,5 1.771 1.951 Stadt Köln 500,5 11.364 12.852 46 50 Höhenhaus Summe Stadtbezirk Mülheim GGS Summe Stadt Köln Dünnwald Stammheim Flittard Summe Flittard 112460
Anlage 13 - Änderungen zur SEP 2023
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Anlage 13 SEP 2023 - Änderungsbedarfe In der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 ergibt sich an einzelnen Stellen redaktioneller Änderungsbedarf. Im Zusammenhang mit den Stellungsnahmen der Schulen zur Schulentwicklungsplanung 2023 haben Schulleitungen entsprechende Korrekturen erbeten. Diese Hinweise werden von der Verw altung ernst genommen und dokumentiert. Die zukünftigen Planungen berücksichtigen selbstverständlich die korrigierten Sachverhalte, sofern es sich um Korrekturen von Zügigkeiten oder Anpassung der Schulplatzkapazitäten handelt. Die Änderungsbedarfe werden wie folgt benannt: GGS Manderscheider Platz Die Erweiterung der Grundschule Manderscheider Platz (GGS Berrenrather Straße 352 wurde zwar in der Anlage Grundschule ausgewiesen, allerdings versehentlich nicht mit einer Maßnahmenbeschreibung im Text aufgenommen. Das Projekt wurde im Rahmen des GU/TU 2 -Paketes realisiert. Die fehlende Ausweisung hat keinen Einfluss auf die Realisierung der Maßnahme. GGS Kunterbunt, derzeit Kolkrabenweg 8 -10, 50829 Köln-Vogelsang In Maßnahme 4-GS-10 wird eine temporäre Zügigkeitserweiterung der GGS Kunterbunt von drei auf vier Züge beschrieben, um den Schulplatzbedarf in Bocklemünd/Mengenich zu decken. Seit „Redaktionsschluss“ der Schulentwicklungsplanung 2023 haben Absprachen mit der Schulleitung, der Schulverwaltung sowie der unteren Schulaufsicht stattgefunden, die zum Ergebnis hatten, dass eine Zügigkeitserweiterung trotz der geplanten Containerzusetzung am Standort Kolkrabenweg nicht umsetzbar sein wird. Sowohl die räumlichen als auch die pädagogisch-didaktischen Bedingungen sind aufgrund des jahrgangsübergreifenden Unterrichts trotz Raumzusetzungen nicht erfüllt. Die Maßnahme wird deshalb verworfen. Zwei neue Gesamtschulen in Kalk Korrektur der Maßnahme 8-GE-1: Bisheriger Text „Die Verwaltung plant die Errichtung von zwei 4/3-zügigen Gesamtschulen im Stadtteil Kalk.“ Korrigierter Text: „Die Verwaltung plant die Errichtung von zwei 4/4-zügigen Gesamtschulen im Stadtteil Kalk.“ Die beiden weiterführenden Schulen werden entsprechend 4/4-zügig in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftragsnummer 107 und 434 (Priorität „0“) geführt. Maximilian-Kolbe-Gymnasium, Nachtigallenstr. 19 -21, 51147 Köln-Porz In der Anlage „weiterführende Schulen“ der Schulentwicklun gsplanung Köln 2023 wird die Zügigkeit der Maximilian-Kolbe-Schule in der Sekundarstufe I 3 - zügig angegeben, mit einer Regelschülerzahl von 27 Schüler*innen pro Klasse. Dies entspricht in den Eingangsklassen eine Kapazität von 81 Schulplätzen. Zum Schuljahr 2023/24 wurde die Schule jedoch um einen Zug erweitert. Zudem wird Sie zum Schuljahr 2024/25 Schule des Gemeinsamen Lernens Anlage 13 werden. Die Regelschülerzahl verringert sich somit auf 24 von 27 Schüler*innen pro Klasse. Dies entspricht einer Schulplatzkapazit ät von 96 Schüler*innen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf pro Jahrgang. Die Anpassung der Aufnahmekapazität des Maximal-Kolbe-Gymnasiums nimmt keinen Einfluss auf die aktuellen Planungen der Schulentwicklungsplanung 2023, da diese derart geringfügig sind, dass diese die Bedarfslage nicht verändert.
Anlage 15 Dringlichkeitsentscheidung 4030/2023 BV 1 vom 19.01.2024
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 4030/2023 Freigabedatum 19.01.2024 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2025 Begründung für die Dringlichkeit: Die Bezirksvertretung Innenstadt stellt die Beschlussvorlage zurück und bittet um Vorlage einer Dringlichkeitsentscheidung . (Siehe Beschluss zu TOP 3.12, Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Vorlage (3033/2023), Sitzung 23.11.2023) Beschluss: Der Rat der Stadt Köln 1. beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ als Rahmen- planung. Mit ihr wird ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünf- tige Herausforderungen sowie über Lösungsansätze zur bedarfsgerechten Gestaltung der Kölner Schullandschaft allgemeinbildender Schulen gegeben und dient als Kompass für die Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft. 2. beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und unter Beachtung und intensiver Prüfung der Beschlüsse und Stellungnahmen der Schulkonferenzen und der Bezirksvertretun- gen die erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmen vorzubereiten und als ge- sonderte Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen. 3. 3. begrüßt in diesem Zusammenhang die entsprechende Initiative der Verwaltung und beauftragt sie, ab 2024 schrittweise aktiv auf die Bezirksvertretungen bzw. Bezirke zu- zugehen, um in Fachgesprächen bzw. Workshops Perspektiven zu erläutern, Umset- zungsstrategien weiter zu qualifizieren und Ideen auszutauschen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 19.01.2024 zugestimmt gez.Hupke Bezirksbürgermeister Gez. Leitner 2.stellv. Bezirksbürgermeister 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Hintergrund und Ziele der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Die Verwaltung legt hiermit die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung vor. Sie knüpft an ihre Vorgängerinnen 2020 (Session 0418/2020), 2018, 2016 etc. an und gibt – unter Berück- sichtigung der Ergebnisse der neuen städtischen, kleinräumigen Bevölkerungsvorausberech- nung bis 2035 und der Elternbefragung 2022 zur Schulwahl im Übergang vom Primar- in den Sekundarbereich – einen aktualisierten Gesamtüberblick über Handlungserfordernisse und Lö- sungsansätze zur bedarfsgerechten Gestaltung der Kölner Schullandschaft. Sie ist als Rah- menplanung zu verstehen, aus der einzelne schulentwicklungsplanerische bzw. schulorganisa- torische Maßnahmen abgeleitet werden, die in die priorisierende Schulbaumaßnahmenliste auf- genommen und in gesonderten Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden. 2. Ausgewählte Ergebnisse auf einen Blick 3 Im Folgenden werden einige ausgewählte Ergebnisse ausgewiesen: (1) Die Kinder- und Jugendlichenzahlen und damit die Zahl der Schüler*innen in Köln sind in den letzten 12 Jahren kontinuierlich und rasant gestiegen. Kurz- bis mittelfristig sind weitere Anstiege zu erwarten. Mittel- bis langfristig werden die Zahlen wieder zurückgehen. Der Rückgang fällt in der aktuellen Bevölkerungsprognose von 2022 stärker als in den vorheri- gen Berechnungen aus. Die Zahlen werden dabei langfristig nicht etwa wie -der auf das Ausgangsniveau von 2010 absinken, sondern auf immer noch sehr deutlich erhöhtem Ni- veau verharren. In der Konsequenz wird es in Köln in langfristiger Zukunft nicht zu viel e Schule geben, es werden aber zukünftig Anpassungen in Form von kleinerer Klassen, Zü- gigkeitsreduzierungen und ggf. nicht -schulischer Nutzung von Schulstandorten möglich bzw. erforderlich werden. (2) Eltern in Köln wünschen sich für ihr(e) Kind(er) im Übergang von der Primar- zur Sekundar- stufe mit steigender Tendenz die Schulformen Gymnasium und Gesamtschule. Die Eltern- präferenz für die Schulform Realschule sinkt im Vergleich zur letzten Elternbefragung 2012. An der Schulform Hauptschule möchten die Kölner El tern, wie 2012 und trotz der guten Arbeit der Hauptschulen in Köln, ihr(e) Kind(er) am liebsten nicht anmelden. Diese Eltern- präferenzen treffen auf ein historisch gewachsenes und landesweit schulrechtlich einge- fasstes Schulsystem in Köln, in dem – bei stark gestiegenen und noch steigenden Schü- ler*innenzahlen – (noch) zu wenig Gymnasial- und Gesamtschulplätze vorhanden sind, und, zumindest in den Eingangsklassen der Hauptschulen ein Überangebot an Schulplätzen, dass sich nach der Orientierungsphase mit Schulform-wechsler*innen füllt. Die Schulstruk- tur in Köln ist im Wandel und es werden sich weitere, erhebliche Nachjustierungserforder- nisse ergeben. (3) Schon in den vorgehenden Schulentwicklungsplanungen wurden zahlreiche Bedarfe an der Realisierung neuer Schulen bzw. Schulgebäude sowie Erweiterungen bestehender Schulen ausgewiesen, um schnell dringend erforderliche neue Schulplätze zu schaffen. Zwischen- bilanzierend kann festgehalten werden, dass bis einschließlich des Schuljahres 2023/24 insgesamt acht (von 30) Grundschulen/ Grundschulgebäude und fünf (von 21) weiterfüh- renden Schulen/ Schulgebäuden, häufig im Interim an den Start gegangen sind. Im nächs- ten Schuljahr 2024/25 werden fünf weitere neue weiterführende Schulen starten, darauffol- gend – auch im Rahmen des 2. GU/TU-Schulbaupaktes – viele weitere Schulen in den Schuljahren 2025/26 bis 2027/28. Im Übrigen sind insgesamt 17 Schulen (aktualisiert 20 Schulen) im Kontext der Realisierung großer neuer Wohnbaugebiete projektiert. Die Zeit- planung für deren Inbetriebnahme ist mit Fertigstellungsterminen für den Wohnungsbau zu synchronisieren. (4) Der Schulbau hat in den letzten Jahren erheblich an Geschwindigkeit aufgenommen. Alle in der Schulentwicklungsplanung ermittelten Bedarfe sind in der priorisierenden Schulbau- maßnahmenliste aufgeführt. Diese Liste wird kontinuierlich aktualisiert, überarbeitet und an- gepasst. Im Rahmen von GU/TU-Paketen, Containerprogrammen, Schulbau im Rahmen von Investorenverfahren etc. konnte und kann die Zeit von Bedarfsfeststellung bis Inbetrieb- nahme verkürzt werden. Gleichzeitig bestehen noch erhebliche Nachholbedarfe bei der Um- setzung von Schulbaumaßnahmen, so dass es gegenwärtig und absehbar noch die nächs- ten Schuljahre zu kritischen Situationen bei der Bedarfsdeckung kommt und kommen wird. (5) Um die Zeit bis zum Start weiterer neuer Grundschulen und Grundschulgebäude sowie bis zur Fertigstellung geplanter Erweiterungen von Grundschulen überbrücken zu können, be- darf es eines weiteren Ad -hoc-Programms für Grundschulen, mit dem schnellstmöglich durch Schulcontainer und ggf. Modulbauten Raumkapazitäten ausgeweitet und neue Schü- ler*innenplätze geschaffen werden. Die Schulplatzsituation im Primarbereich (wie auch im Sekundarbereich) ist äußert angespannt und hat sich jüngst durch eine stark gestiegen e Zahl an Wiederholer*innen der ersten Jahrgangsstufe und durch anhaltende Fluchtsituatio- nen verschärft. (6) Die Flächensicherung für neue Schulen und Schulgebäude zur Schaffung zusätzlicher Schüler*innenplätze ist weitestgehend abgeschlossen. Für diese Bedarfe stehen gegenwär- 4 tig ausreichend viele gesicherte Flächen und Immobilien zur Verfügung bzw. laufen Aus- schreibungen. Für Ersatzbauten und Auslagerungsbauten im Kontext der Generalsanierung bzw. der erforderlichen Niederlegung bestehender Schulgebäude zur Sicherung von Schü- ler*innenplätzen werden teils noch Flächen- bzw. Immobilienoptionen benötigt, genauso wie für (räumliche) Erweiterungen von Schulen, gerade bei erforderlichen ad hoc Nachverdich- tungen sowie mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs OGS ab 2026/27. (7) Leitgedanke des kommunalen Engagements in Sachen Schule und Bildung in Köln ist bzw. sind (die) vernetzte, kommunale(n) Bildungslandschaft(en) vor Ort: gesamtstädtisch, stadt- bezirklich und auf der Ebene der Stadtteile. Das bedeutet u.a., „Schule im Quartier“ zu den- ken und wechselseitig Räume und Vernetzungen zu eröffnen. Kinder - und Jugendarmut präventiv zu begegnen, bedeutet vor allem, Regelinstitutionen (Kindertageseinrichtungen, Schulen, Jugend- und Sportangebote), insbesondere in Stadtteilen mit hohen Armuts- und Bildungsrisiken zu stärken, z.B. durch Schulsozialarbeit und die Entwicklung von Familien- grundschulzentren. Vielfalt ist eine Bereicherung, entsprechend spielen Inklusion und ge- meinsames Lernen in Schule eine herausgehobene Rolle und sind weiter auszugestalten. Die Kölner Schul- und Bildungslandschaft besteht u.a. aus rund 700 Kindertageseinrichtun- gen, fast 300 Schulen und rund 110 Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Fra- gen des Klimaschutzes und der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie nachhaltige Mo- bilität zu, an und in Bildungseinrichtungen sind zukünftig verstärkt in den Blick zu nehmen. (8) In stadtbezirklicher Perspektive ergeben sich teils sehr unterschiedliche Herausforderun- gen, je nach historisch gewachsenem schulischem Angebot vor Ort, Dynamik der Entwick- lung von Schüler*innenzahlen sowie Elternpräferenzen. Beispielsweise werden im Stadtbe- zirk Chorweiler u.a. sehr kurzfristig Lösungen umzusetzen sein, um die sehr angespannte Grundschulsituation in Roggendorf/Thenhoven und Worringen zu entschärfen. Hier sind – auch in Verbindung mit Wohnungsbaugebieten – zeitnah zwei neue Grundschulstandorte vorzusehen. Die Umsetzungsplanungen der schon länger projektierten neuen Gesamt- schule im Stadtbezirk, am Standort Holzheimer Weg in Worringen, sollte nach Möglichkeit höher priorisiert und vorangetrieben werden. Schließlich entsteht im Stadtbezirk mit Kreuz- feld ein ganzer neuer Stadtteil, in dem umfangreiche Bildungsinfrastruktur eingeplant ist, unter anderem drei Grundschulen und zwei weiterführende Schulen. 3. Haushaltsmäßige Auswirkungen Es handelt sich bei vorliegender Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 um eine Rahmenplanung, die Handlungsnotwendigkeiten und Handlungsoptionen darstellt und dadurch Orientierung für weitere Diskussionen gibt. Erforderliche Maßnahmen werden in je- weils gesonderten Vorlagen bei gesicherter Finanzierung zur Beschlussfassung durch die poli- tischen Gremien vorgelegt werden (siehe auch Beschlusspunkt 2). Die Einzelmaßnahmen ne- ben dabei Bezug auf den vorliegenden Referenzrahmen und können damit auch im Gesamt- kontext bewertet werden. In der Mittelfristigen Finanzplanung sind beim Amt für Schulentwicklung Finanzmittel sowohl im konsumtiven als auch im investiven Bereich in Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben – Mittel veranschlagt, die aus den gegenwärtigen Herausforderungen resultieren. Die Ansätze werden anlassbezogen und an den zukünftigen Handlungsbedarfen orientiert fortgeschrieben. Um sich einer finanziellen Größenordnung annähern zu können, verweist die Verwaltung auf eine Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik. Im Mai 2015 haben das Deutsche Institut für Urbanistik und das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln den gemeinsamen Abschlussbericht zum Pilotprojekt „Leistungsfähige Infrastruktur generationen- gerecht finanziert – am Beispiel der Stadt Köln“ vorgelegt. Das Projekt war gemeinsam von der Stadt Köln und den Stadtwerken Köln beauftragt worden. Köln war damit die erste Großstadt, die weit reichende Modelle, gemeinsam mit Projektpartner*innen, erstellt hat. 5 Allein für sechs ausgewählte Bereiche der Daseinsvorsorge – darunter Mobilität, Wohnen und Bildung – wurden in Köln, konservativ geschätzt, investive Bedarfe von rund 16 Milliar- den Euro ausgewiesen. Auf Bildung entfiel dabei ein Anteil von rund 15% an den gesamten investiven Bedarfen, das waren rund 2,4 Milliarden Euro. Das „Kölner Tragfähigkeitskonzept“ betrachtete die Finanzentwicklung, wie sie sich unter den heutigen Bedingungen im Laufe von 25 Jahren darstellt. Hier haben die Forscher*in - nen eine sogenannte „Tragfähigkeitslücke“ für den „Konzern Stadt Köln“ errechnet. Kölns Infrastrukturen sind elementarer Bestandteil des öffentlichen Vermögens. Pflege und Erhalt sowie Um- und Ausbau der Infrastruktur zählen zu den Kernaufgaben jeder nachhal- tigen und generationengerechten Daseinsvorsorge. Die städtischen Infrastrukturen müssen in Kenntnis der finanziellen Gestaltungsspielräume der Stadt stetig und mit langfristigem Blick entwickelt werden. 4. Auswirkungen auf den Klimaschutz und Mobilität Da es sich vorliegend um eine Rahmenplanung handelt, die Handlungserfordernisse und Lö- sungsansätze im Gesamtzusammenhang beschreibt, ergeben sich keine unmittelbaren Aus- wirkungen auf den Klimaschutz. Erforderliche schulentwicklungsplanerische bzw. schulorgani- satorische Maßnahmen werden wie beschrieben als gesonderte Beschlussvorlagen bei gesi- cherter Finanzierung in die politischen Gremien eingebracht und dann auch jeweils hinsichtlich etwaiger Auswirkungen auf den Klimaschutz betrachtet. In Kapitel 5.7 „Schule und Klimaschutz: Köln wächst klimagerecht und umweltfreundlich“ der vorliegenden Fortschreibung werden Klimaschutz und Klimafolgenanpassung als zentrale Zu- kunftsaufgaben kenntlich gemacht, „Schule“ bzw. „Bildung“ und „Klima“ als „natürliche Part- ner*innen“ beschrieben und eine Vision für die Kölner Schul- und Bildungslandschaft mit unter anderem aktuell rund 700 Kindertageseinrichtungen, rund 300 Schulen und rund 110 Angebo- ten der Offenen Ki nder- und Jugendarbeit formuliert, nach der aktuell und zukünftig alle Bil- dungseinrichtungen klimaneutral/-freundlich zu denken sind: Dazu gehören räumlich-gebäud- lich z.B. Photovoltaik, grüne Fassaden, Schulgärten, entsiegelte Schulhöfe, grüne Klassenzim- mer, mehr Fahrradabstellplätze und weniger bis gar keine PKW -Parkplätze sowie konzeptio- nell-inhaltlich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). In Kapitel 5.8 „Schule und Mobilität: Köln gestaltet nachhaltige Mobilität“ werden Verbindungs- linien zum nachhaltigen Mobilitätsplan für Köln aufgezeigt. Schul- und Bildungsstandorte in Köln werden (werk-)täglich jeweils von Hunderten bis Tausenden von Kindern und Jugendlichen, Eltern, Schüler*innen und Lehrer*innen aufgesucht und entsprechend spielt Mobilität zu, an und in Bildungseinrichtungen eine ungemein große Rolle. Aspekte wie ÖPNV-Anbindung, Anbin- dung an Fahrradstraßen, sichere Schulwege, Schulbusverkehr, Taktungen von Verkehrszeiten, Schülerlots*innen (als Form bürgerschaftlichen Engagements junger Menschen), auch zu Stoß- zeiten ausreichend breite Bahn- und Bussteige und vieles mehr zeigen die sehr enge Verknüp- fung von Schule und Mobilität auf. 5. Ausblick auf das weitere Vorgehen Die Verwaltung sieht vor, die vorliegende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 in zwei Lesungen im Ausschuss Schule und Weiterbildung zu erörtern und in der Bera- tungsfolge alle Bezirksvertretungen sowie weitere Fachausschüsse zu befassen. Anschließend soll die Rahmenplanung in den Rat eingebracht werden. Mit Freigabe der Beschlussvorlage wird die fortgeschriebene Schulentwicklungsplanung allen städtischen Kölner Schulen, der Stadtschulpflegschaft, der Bezirksschüler*innenvertretung sowie unterer und oberer Schulauf- sicht mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zur Kenntnis gebracht. Die Rückmeldungen von Schulen und schulischen Institutionen sowie die Beratungsergebnisse der Bezirksvertretungen werden der aktuellen Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt. Die Verwaltung beabsichtigt, im Einzelnen erforderliche schulorganisatorische bzw. schulent- wicklungsplanerische Maßnahmen im Parallelverfahren zur bzw. zu geeigneten Zeitpunkten im 6 Anschluss an die Erörterung der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2023 mit ge- sonderten Beschlussvorlagen in die politischen Gremien einzubringen. Ab 2024 sieht die Verwaltung zudem schrittweise Fachgespräche bzw. Workshops zur weiteren strategischen Gestaltung der Schul- und Bildungslandschaften in allen Stadtbezirken vor. Kon- kret wird mit Blick auf die bestehenden Ressourcen der Vorschlag unterbreitet, in den Jahren 2024 bis 2026 jährlich Fachgespräche in 3 Stadtbezirken durchzuführen. Nach Vorschlag der Schulentwicklungsplanung könnten diese Fachgespräche digital oder in Präsenz und mindes- tens halbtägig, ggf. mit externer Moderation und auf der Grundlage z.B. von Kartenmaterial konzipiert werden, wobei als Teilnehmer*innen Bezirkspolitik, Schulen und weitere Bildungsak- teure vorgesehen werden sollten. Je nac h ausdrücklichem Wunsch der Bezirksvertretungen sind auch andere Formen denkbar, die vereinbart werden könnten, z.B. (Sonder-)Sitzungen der Bezirksvertretung oder Interfraktionelle Gespräche. Anlagen: Anlage 1 - Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Anlage 2 - Anlage zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 - Übersicht Grundschulen Anlage 3 - Anlage zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 - Übersicht weiterführende Schulen
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Die Verwaltung sieht vor – wie in der Vergangenheit schon bei den vorgehenden Schulentwicklungsplanungen 2020, 2018 etc. erfolgreich praktiziert –, die vorliegende Fortschreibung der Rahmenplanung 2023 in zwei Lesungen im Ausschuss Schule und Weiterbildung vorzustellen und in der Beratungsfolge alle Bezirksvertretungen und weitere Fachausschüsse zu befassen. Anschließend soll die Schulentwicklungsplanung 2023 in den Rat eingebracht werden. Im Parallelverfahren soll die fortgeschriebene Schulentwicklungsplanung allen städtischen Kölner Schulen sowie weiteren Akteuren wie z.B. Stadtschulpflegschaft, Schulamt für die Stadt Köln als untere Schulaufsicht und Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsicht mit der Bitte um bzw. Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme zur Kenntnis gebracht werden. Um die Diskussion über die Schulentwicklungsplanung 2023 mit ihrer Kompassfunktion zeitnah starten zu können, muss die erstmalige Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 20. November 2023 stattfinden.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 3033/2023 Freigabedatum 14.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln 1. beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ als Rahmen- planung. Mit ihr wird ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünf- tige Herausforderungen sowie über Lösungsansätze zur bedarfsgerechten Gestaltung der Kölner Schullandschaft allgemeinbildender Schulen gegeben und dient als Kompass für die Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft. Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.11.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.11.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.11.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 27.11.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.11.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 27.11.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.11.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 30.11.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.11.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2024 Rat 06.02.2024 2 2. beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und unter Beachtung und intensiver Prüfung der Beschlüsse und Stellungnahmen der Schulkonferenzen und der Bezirksvertretun- gen die erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmen vorzubereiten und als ge- sonderte Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen. 3. begrüßt in diesem Zusammenhang die entsprechende Initiative der Verwaltung und be- auftragt sie, ab 2024 schrittweise aktiv auf die Bezirksvertretungen bzw. Bezirke zuzu- gehen, um in Fachgesprächen bzw. Workshops Perspektiven zu erläutern, Umset- zungsstrategien weiter zu qualifizieren und Ideen auszutauschen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen s. Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Hintergrund und Ziele der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Die Verwaltung legt hiermit die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung vor. Sie knüpft an ihre Vorgängerinnen 2020 (Session 0418/2020), 2018, 2016 etc. an und gibt – unter Berück- sichtigung der Ergebnisse der neuen städtischen, kleinräumigen Bevölkerungsvorausberech- nung bis 2035 und der Elternbefragung 2022 zur Schulwahl im Übergang vom Primar- in den Sekundarbereich – einen aktualisierten Gesamtüberblick über Handlungserfordernisse und Lö- sungsansätze zur bedarfsgerechten Gestaltung der Kölner Schullandschaft. Sie ist als Rah- 4 menplanung zu verstehen, aus der einzelne schulentwicklungsplanerische bzw. schulorganisa- torische Maßnahmen abgeleitet werden, die in die priorisierende Schulbaumaßnahmenliste auf- genommen und in gesonderten Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden. 2. Ausgewählte Ergebnisse auf einen Blick Im Folgenden werden einige ausgewählte Ergebnisse ausgewiesen: (1) Die Kinder- und Jugendlichenzahlen und damit die Zahl der Schüler*innen in Köln sind in den letzten 12 Jahren kontinuierlich und rasant gestiegen. Kurz- bis mittelfristig sind weitere Anstiege zu erwarten. Mittel- bis langfristig werden die Zahlen wieder zurückge- hen. Der Rückgang fällt in der aktuellen Bevölkerungsprognose von 2022 stärker als in den vorherigen Berechnungen aus. Die Zahlen werden dabei langfristig nicht etwa wie- der auf das Ausgangsniveau von 2010 absinken, sondern auf immer noch sehr deutlich erhöhtem Niveau verharren. In der Konsequenz wird es in Köln in langfristiger Zukunft nicht zu viele Schule geben, es werden aber zukünftig Anpassungen in Form von klei- nerer Klassen, Zügigkeitsreduzierungen und ggf. nicht-schulischer Nutzung von Schul- standorten möglich bzw. erforderlich werden. (2) Eltern in Köln wünschen sich für ihr(e) Kind(er) im Übergang von der Primar- zur Sekun- darstufe mit steigender Tendenz die Schulformen Gymnasium und Gesamtschule. Die Elternpräferenz für die Schulform Realschule sinkt im Vergleich zur letzten Elternbefra- gung 2012. An der Schulform Hauptschule möchten die Kölner Eltern, wie 201 2 und trotz der guten Arbeit der Hauptschulen in Köln, ihr(e) Kind(er) am liebsten nicht anmel- den. Diese Elternpräferenzen treffen auf ein historisch gewachsenes und landesweit schulrechtlich eingefasstes Schulsystem in Köln, in dem – bei stark gestiegenen und noch steigenden Schüler*innenzahlen – (noch) zu wenig Gymnasial- und Gesamtschul- plätze vorhanden sind, und, zumindest in den Eingangsklassen der Hauptschulen ein Überangebot an Schulplätzen, dass sich nach der Orientierungsphase mit Schulform- wechsler*innen füllt. Die Schulstruktur in Köln ist im Wandel und es werden sich weitere, erhebliche Nachjustierungserfordernisse ergeben. (3) Schon in den vorgehenden Schulentwicklungsplanungen wurden zahlreiche Bedarfe an der Realisierung neuer Schulen bzw. Schulgebäude sowie Erweiterungen bestehender Schulen ausgewiesen, um schnell dringend erforderliche neue Schulplätze zu schaffen. Zwischenbilanzierend kann festgehalten werden, dass bis einschließlich des Schuljah- res 2023/24 insgesamt acht (von 30) Grundschulen/ Grundschulgebäude und fünf (von 21) weiterführenden Schulen/ Schulgebäuden, häufig im Interim an den Start gegangen sind. Im nächsten Schuljahr 2024/25 werden fünf weitere neue weiterführende Schulen starten, darauffolgend – auch im Rahmen des 2. GU/TU-Schulbaupaktes – viele weitere Schulen in den Schuljahren 2025/26 bis 2027/28. Im Übrigen sind insgesamt 17 Schulen (aktualisiert 20 Sc hulen) im Kontext der Realisierung großer neuer Wohnbaugebiete projektiert. Die Zeitplanung für deren Inbetriebnahme ist mit Fertigstellungsterminen für den Wohnungsbau zu synchronisieren. (4) Der Schulbau hat in den letzten Jahren erheblich an Geschwindigkei t aufgenommen. Alle in der Schulentwicklungsplanung ermittelten Bedarfe sind in der priorisierenden 5 Schulbaumaßnahmenliste aufgeführt. Diese Liste wird kontinuierlich aktualisiert, über- arbeitet und angepasst. Im Rahmen von GU/TU -Paketen, Containerprogramme n, Schulbau im Rahmen von Investorenverfahren etc. konnte und kann die Zeit von Be- darfsfeststellung bis Inbetriebnahme verkürzt werden. Gleichzeitig bestehen noch er- hebliche Nachholbedarfe bei der Umsetzung von Schulbaumaßnahmen, so dass es ge- genwärtig und absehbar noch die nächsten Schuljahre zu kritischen Situationen bei der Bedarfsdeckung kommt und kommen wird. (5) Um die Zeit bis zum Start weiterer neuer Grundschulen und Grundschulgebäude sowie bis zur Fertigstellung geplanter Erweiterungen von Grundschulen überbrücken zu kön- nen, bedarf es eines weiteren Ad-hoc-Programms für Grundschulen, mit dem schnellst- möglich durch Schulcontainer und ggf. Modulbauten Raumkapazitäten ausgeweitet und neue Schüler*innenplätze geschaffen werden. Die Schulplatzsituation im Primarbereich (wie auch im Sekundarbereich) ist äußert angespannt und hat sich jüngst durch eine stark gestiegene Zahl an Wiederholer*innen der ersten Jahrgangsstufe und durch an- haltende Fluchtsituationen verschärft. (6) Die Flächensicherung für neue Schulen und Schulgebäude zur Schaffung zusätzlicher Schüler*innenplätze ist weitestgehend abgeschlossen. Für diese Bedarfe stehen gegen- wärtig ausreichend viele gesicherte Flächen und Immobilien zur Verfügung bzw. laufen Ausschreibungen. Für Ersatzbauten und Auslagerungsbauten im Kontext der Generals- anierung bzw. der erforderlichen Niederlegung bestehender Schulgebäude zur Siche- rung von Schüler*innenplätzen werden teils noch Flächen- bzw. Immobilienoptionen be- nötigt, genauso wie für (räumliche) Erweiterungen von Schulen, gerade bei erforderli- chen ad hoc Nachverdichtungen sowie mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs OGS ab 2026/27. (7) Leitgedanke des kommunalen Engagements in Sachen Schule und Bildung in Köln ist bzw. sind (die) vernetzte, kommunale(n) Bildungslandschaft(en) vor Ort: gesamtstäd- tisch, stadtbezirklich und auf der Ebene der Stadtteile. Das bedeutet u.a., „Schule im Quartier“ zu denken und wechselseitig Räume und Vernetzungen zu eröffnen. Kinder- und Jugendarmut präventiv zu begegnen, bedeutet vor allem, Regelinstitutionen (Kin- dertageseinrichtungen, Schulen, Jugend- und Sportangebote), insbesondere in Stadt- teilen mit hohen Armuts- und Bildungsrisiken zu stärken, z.B. durch Schulsozialarbeit und die Entwicklung von Familiengrundschulzentren. Vielfalt ist eine Bereicherung, ent- sprechend spielen Inklusion und gemeinsames Lernen in Schule eine herausgehobene Rolle und sind weiter auszugestalten. Die Kölner Schul- und Bildungslandschaft besteht u.a. aus rund 700 Kindertageseinrichtungen, fast 300 Schulen und rund 110 Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Fragen des Klimaschutzes und der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie nachhaltige Mobilität zu, an und in Bildungseinrichtungen sind zukünftig verstärkt in den Blick zu nehmen. (8) In stadtbezirklicher Perspektive ergeben sich teils sehr unterschiedliche Herausforde- rungen, je nach historisch gewachsenem schulischem Angebot vor Ort, Dynamik der Entwicklung von Schüler*innenzahlen sowie Elternpräferenzen. Beispielsweise werden im Stadtbezirk Chorweiler u.a. sehr kurzfristig Lösungen umzusetzen sein, um die sehr angespannte Grundschulsituation in Roggendorf/Thenhoven und Worringen zu ent- schärfen. Hier sind – auch in Verbindung mit Wohnungsbaugebieten – zeitnah zwei neue Grundschulstandorte vorzusehen. Die Umsetzungsplanungen der schon länger 6 projektierten neuen Gesamtschule im Stadtbezirk, am Standort Holzheimer Weg in Wor- ringen, sollte nach Möglichkeit höher priorisiert und vorangetrieben werden. Schließlich entsteht im Stadtbezirk mit Kreuzfeld ein ganzer neuer Stadtteil, in dem umfangreiche Bildungsinfrastruktur eingeplant ist, unter anderem drei Grundschulen und zwei weiter- führende Schulen. 3. Haushaltsmäßige Auswirkungen Es handelt sich bei vorliegender Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 um eine Rahmenplanung, die Handlungsnotwendigkeiten und Handlungsoptionen darstellt und dadurch Orientierung für weitere Diskussionen gibt. Erforderliche Maßnahmen werden in je- weils gesonderten Vorlagen bei gesicherter Finanzierung zur Beschlussfassung durch die poli- tischen Gremien vorgelegt werden (siehe auch Beschlusspunkt 2). Die Einzelmaßnahmen ne- ben dabei Bezug auf den vorliegenden Referenzrahmen und können damit auch im Gesamt- kontext bewertet werden. In der Mittelfristigen Finanzplanung sind beim Amt für Schulentwicklung Finanzmittel sowohl im konsumtiven als auch im investiven Bereich in Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben – Mittel veranschlagt, die aus den gegenwärtigen Herausforderungen resultieren. Die Ansätze werden anlassbezogen und an den zukünftigen Handlungsbedarfen orientiert fortgeschrieben. Um sich einer finanziellen Größenordnung annähern zu können, verweist die Verwaltung auf eine Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik. Im Mai 2015 haben das Deutsche Institut für Urbanistik und das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln den gemeinsamen Abschlussbericht zum Pilotprojekt „Leistungsfähige Infrastruktur generationen- gerecht finanziert – am Beispiel der Stadt Köln“ vorgelegt. Das Projekt war gemeinsam von der Stadt Köln und den Stadtwerken Köln beauftragt worden. Köln war damit die erste Großstadt, die weit reichende Modelle, gemeinsam mit Projektpartner*innen, erstellt hat. Allein für sechs ausgewählte Bereiche der Daseinsvorsorge – darunter Mobilität, Wohnen und Bildung – wurden in Köln, konservativ geschätzt, investive Bedarfe von rund 16 Milli- arden Euro ausgewiesen. Auf Bildung entfiel dabei ein Anteil von rund 15% an den ge- samten investiven Bedarfen, das waren rund 2,4 Milliarden Euro. Das „Kölner Tragfähigkeitskonzept“ betrachtete die Finanzentwicklung, wie sie sich unter den heutigen Bedingungen im Laufe von 25 Jahren darstellt. Hier haben die Forscher*in- nen eine sogenannte „Tragfähigkeitslücke“ für den „Konzern Stadt Köln“ errechnet. Kölns Infrastrukturen sind elementarer Bestandteil des öffentlichen Vermögens. Pflege und Erhalt sowie Um- und Ausbau der Infrastruktur zählen zu den Kernaufgaben jeder nachhaltigen und generationengerechten Daseinsvorsorge. Die städtischen Infrastruktu- ren müssen in Kenntnis der finanziellen Gestaltungsspielräume der Stadt stetig und mit langfristigem Blick entwickelt werden. 4. Auswirkungen auf den Klimaschutz und Mobilität Da es sich vorliegend um eine Rahmenplanung handelt, die Handlungserfordernisse und Lö- sungsansätze im Gesamtzusammenhang beschreibt, ergeben sich keine unmittelbaren Aus- 7 wirkungen auf den Klimaschutz. Erforderliche schulentwicklungsplanerische bzw. schulorgani- satorische Maßnahmen werden wie beschrieben als gesonderte Beschlussvorlagen bei gesi- cherter Finanzierung in die politischen Gremien eingebracht und dann auch jeweils hinsichtlich etwaiger Auswirkungen auf den Klimaschutz betrachtet. In Kapitel 5.7 „Schule und Klimaschutz: Köln wächst klimagerecht und umweltfreundlich“ der vorliegenden Fortschreibung werden Klimaschutz und Klimafolgenanpassung als zentrale Zu- kunftsaufgaben kenntlich gemacht, „Schule“ bzw. „Bildung“ und „Klima“ als „natürliche Part- ner*innen“ beschrieben und eine Vision für die Kölner Schul- und Bildungslandschaft mit unter anderem aktuell rund 700 Kindertageseinrichtungen, rund 300 Schulen und rund 110 Angebo- ten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit formuliert, nach der aktuell und zukünftig alle Bil- dungseinrichtungen klimaneutral/-freundlich zu denken sind: Dazu gehören räumlich-gebäud- lich z.B. Photovoltaik, grüne Fassaden, Schulgärten, entsiegelte Schulhöfe, grüne Klassenzim- mer, mehr Fahrradabstellplätze und weniger bis gar keine PKW -Parkplätze sowie konzeptio- nell-inhaltlich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). In Kapitel 5.8 „Schule und Mobilität: Köln gestaltet nachhaltige Mobilität“ werden Verbindungs- linien zum nachhaltigen Mobilitätsplan für Köln aufgezeigt. Schul- und Bildungsstandorte in Köln werden (werk-)täglich jeweils von Hunderten bis Tausenden von Kindern und Jugendlichen, Eltern, Schüler*innen und Lehrer*innen aufgesucht und entsprechend spielt Mobilität zu, an und in Bildungseinrichtungen eine ungemein große Rolle. Aspekte wie ÖPNV-Anbindung, Anbin- dung an Fahrradstraßen, sichere Schulwege, Schulbusverkehr, Taktungen von Verkehrszeiten, Schülerlots*innen (als Form bürgerschaftlichen Engagements junger Menschen), auch zu Stoß- zeiten ausreichend breite Bahn- und Bussteige und vieles mehr zeigen die sehr enge Verknüp- fung von Schule und Mobilität auf. 5. Ausblick auf das weitere Vorgehen Die Verwaltung sieht vor, die vorliegende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 in zwei Lesungen im Ausschuss Schule und Weiterbildung zu erörtern und in der Bera- tungsfolge alle Bezirksvertretungen sowie weitere Fachausschüsse zu befassen. Anschließend soll die Rahmenplanung in den Rat eingebracht we rden. Mit Freigabe der Beschlussvorlage wird die fortgeschriebene Schulentwicklungsplanung allen städtischen Kölner Schulen, der Stadtschulpflegschaft, der Bezirksschüler*innenvertretung sowie unterer und oberer Schulauf- sicht mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zur Kenntnis gebracht. Die Rückmeldungen von Schulen und schulischen Institutionen sowie die Beratungsergebnisse der Bezirksvertretungen werden der aktuellen Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt. Die Verwaltung beabsichtigt, im Einzelnen erforderliche schulorganisatorische bzw. schulent- wicklungsplanerische Maßnahmen im Parallelverfahren zur bzw. zu geeigneten Zeitpunkten im Anschluss an die Erörterung der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2023 mit ge- sonderten Beschlussvorlagen in die politischen Gremien einzubringen. Ab 2024 sieht die Verwaltung zudem schrittweise Fachgespräche bzw. Workshops zur weiteren strategischen Gestaltung der Schul- und Bildungslandschaften in allen Stadtbezirken vor. Kon- kret wird mit Blick auf die bestehenden Ressourcen der Vorschlag unterbreitet, in den Jahren 2024 bis 2026 jährlich Fachgespräche in 3 Stadtbezirken durchzuführen. Nach Vorschlag der 8 Schulentwicklungsplanung könnten diese Fachgespräche digital oder in Präsenz und mindes- tens halbtägig, ggf. mit externer Moderation und auf der Grundlage z.B. von Kartenmaterial konzipiert werden, wobei als Teilnehmer*innen Bezirkspolitik, Schulen und weitere Bildungsak- teure vorgesehen werden sollten. Je nach ausdrücklichem Wunsch der Bezirksvertretungen sind auch andere Formen denkbar, die vereinbart werden könnten, z.B. (Sonder-)Sitzungen der Bezirksvertretung oder Interfraktionelle Gespräche. Anlagen: Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 - Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Anlage 2 - Anlage zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 - Übersicht Grundschulen Anlage 3 - Anlage zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 - Übersicht weiterführende Schulen
Anlage 7 Vorabauszug BV6 (Chorweiler) vom 30.11.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Herr Schulz Telefon: (0221) 221 96313 Fax: (0221) 221 96400 E-Mail: christian.schulz1@stadt - koeln.de Datum: 16.01.2024 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 30.11.2023 öffentlich 9.2.3 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 3033/2023 Der Bezirksbürgermeister fasst die sich aus den Redebeiträgen ergebenen mündli- chen Zusatzanträge zusammen und lässt getrennt darüber abstimmen. I. Getrennte Abstimmung über die mündlichen Ergänzungsanträge Abstimmung über den 1. Ergänzungsantrag Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler nimmt die Anregung des Bürgervereins Chorweiler aus dem Schreiben an die Bezirksvertretung Chorweiler vom 27.11.2023 mit in den Beschluss auf. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und gegen die Stimme von Frau Heinrich Abstimmung über den 2. Ergänzungsantrag Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet um schnellstmögliche Durchführung eines Pla- nungsworkshops zu den baulichen Problemen an den Schulen im Stadtbezirk Chor- weiler. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Abstimmung über den 3. Ergänzungsantrag Beschluss: Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet die in der Vorlage vorgesehenen Fachgesprä- che und Planungsworkshops in Chorweiler aufgrund des höchsten Handlungsbedarf in erster Priorität durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Abstimmung über den 4. Ergänzungsantrag Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet um schnellstmögliche Durchführung eines Pla- nungsworkshops zur Schulplatzvergabe im nächsten Jahr. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Abstimmung über die so ergänzte Vorlage Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln 1. beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ als Rahmenplanung. Mit ihr wird ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwär- tige und zukünftige Herausforderungen sowie über Lösungsansätze zur be- darfsgerechten Gestaltung der Kölner Schullandschaft allgemeinbildender Schulen gegeben und dient als Kompass für die Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft. 2. beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und unter Beachtung und intensiver Prüfung der Beschlüsse und Stellungnahmen der Schulkonferenzen und der Be- zirksvertretungen die erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmen vorzu- bereiten und als gesonderte Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen. 3. begrüßt in diesem Zusammenhang die entsprechende Initiative der Verwaltung und beauftragt sie, ab 2024 schrittweise aktiv auf die Bezirksvertretungen bzw. Bezirke zuzugehen, um in Fachgesprächen bzw. Workshops Perspektiven zu erläutern, Umsetzungsstrategien weiter zu qualifizieren und Ideen auszutau- schen. 4. Die Bezirksvertretung Chorw eiler bittet um schnellstmögliche Durchführung ei- nes Planungsw orkshops zu den baulichen Problemen an den Schulen im Stadt- bezirk Chorw eiler. 5. Die Bezirksvertretung Chorw eiler bittet die in der Vorlage vorgesehenen Fach- gespräche und Planungsw orkshops in Chorw eiler aufgrund des höchsten Handlungsbedarf in erster Priorität durchzuführen. 6. Die Bezirksvertretung Chorw eiler bittet um schnellstmögliche Durchführung ei- nes Planungsw orkshops zur Schulplatzvergabe im nächsten Jahr. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Anlage 3 - Anlage zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 - Übersicht weiterführende Schulen
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Anlage weiterführende Schulen Seite 1 von 9 Übersicht weiterführende Schulen - SEP 2023 KHS Großer Griechenmarkt 76 3 72 72 KHS Am Rhein, Niedrichstraße 1-3 (ehem. Bülowstraße) 3 72 72 0 0 Summe Innenstadt 6 144 144 0 0 RS Im Hasental 41 4,5 108 108 0 0 Realschule am Rhein 2,5 54 54 0 0 Ursulinenschule Köln Staatl. genehm. Realschule für Mädchen des Erzbistums Köln, Machabäerstr. 47 3 81 81 0 0 Summe Innenstadt 10 243 243 0 0 Königin-Luise-Schule, Alte Wallgasse 10, 3 81 87 5 98 Neues Gymnasium Neustadt Nord (Stärkungspaket) ab 5. Sj. zum Schuljahr 2025/26 GL ==> Platzzahl SI mit 24 Regelschüler*innen berechnet 4 96 96 6 117 2025/26 Kaiserin-Augusta-Schule, Georgsplatz 10, 4 108 116 6 117 Hansa-Gymnasium, Hansaring 56, 3 81 87 5 98 Humboldt-Gymnasium, Kartäuserwall 40 6 162 174 9 176 GY Schaurtestr. 1 3 81 87 5 98 Abbau 1 Zug SI und 2 Züge SII zur Ermöglichung G9 um Sj. 2025/26 Aufbauend ab 5. Schuljahr -1 0 -29 -2 -39 2026/27 Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, Severinstr. 241 ab Sj. 2024/25 aufbauend ab 5. Schuljahr 4/6 Zügig 4 108 116 6 117 2024/25 GY Thusneldastr. 15-17 3 81 87 5 98 Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Str. 1, 4 108 116 6 117 Gymnasium Innenstadt / Deutz (Brügelmannstraße - Stärkungspaket) ab 5. Sj. zum Schuljahr 2025/26 GL ==> Platzzahl SI mit 24 Regelschüler*innen berechnet 4 96 96 6 117 2025/26 Ursulinenschule Köln Staatl. genehmigtes Gymnasium des Erzbistums Köln für Mädchen -Sek. I u. II-, Machabäerstr. 47 4 108 116 6 117 10 270 290 22 429 bereinigte Summe Summe Innenstadt 31 840 859 41 800 2025/26 Integrierte Gesamtschule Innenstadt, Frankstraße 26 / Severinswall, GE Innenstadt 4 108 108 4 78 Im Hasental 41 mit 4 Züge SI und 4 Zügen SII aufbauend ab 5. Sj.zum Sj. 2027/28 (GU/TU II) 4 108 108 4 78 2027/28 Freie Schule Köln - Gesamtschule (Ersatzschule) besonderer Prägung-Sek. I- des Vereins Freie Schule Köln e. V., Bernhard-Letterhaus-Str. 17 (Platzzahl geschätzt) 1 20 20 0 0 Priv. GE Bilingo, Gladbacher Wall 5 (bis Ende 2023/24, dann Mercedes Allee, StB Lindenthal) 0 0 0 0 0 Summe Gesamtschulen 9 236 236 8 156 Freie Waldorfschule Michaeli-Schule, Freie Waldorfschule, Vorgebirgswall 1 20 20 1 20 57 1.483 1.502 50 976 67 1.753 1.792 72 1.405 StadtbezirkStadtbezirk Innenstadt darin den anderen Stadtbezirken zugerechnete Züge / Plätze an Gymnasien Gesamtschule Realschule Summe insgesamt Gymnasium Summe unter Berücksichtigung der Verrechnungen mögliche Errichtung / Änderung gem§ 81 Abs. 2 SchulG NRW zum Schuljahr (Stand 10/2023) Schulform Straße Züge SI Summe (nach Richtfrequenz HS Ø 24; alle anderen Ø 27) Max.SuS Züge SII Plätze SII (Ø 19,5) Hauptschule Anlage weiterführende Schulen Seite 2 von 9 Übersicht weiterführende Schulen - SEP 2023 StadtbezirkStadtbezirk Innenstadt mögliche Errichtung / Änderung gem§ 81 Abs. 2 SchulG NRW zum Schuljahr (Stand 10/2023) Schulform Straße Züge SI Summe (nach Richtfrequenz HS Ø 24; alle anderen Ø 27) Max.SuS Züge SII Plätze SII (Ø 19,5) Hauptschule Realschulen Johannes-Gutenberg-Realschule, Kuckucksweg 4 108 108 0 0 Gymnasium Rodenkirchen, Sürther Straße 55 6 162 174 9 176 Rondorf Nordwest ab 5. Sj. zum Schuljahr 2024/25 (Interimstrartam Standort Eygelshovener Straße - Stärkungspaket) 4 108 108 6 117 2025/26 Irmgardisgymnasium, Schillerstraße (Erzbistum) 4 108 116 6 117 Zurechnungsanteil GY Innenstadt 0 0 0 0 0 Summe Rodenkirchen 14 378 398 21 410 Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Straße 191 8 216 216 7 137 Gesamtschule Zollstock, Raderthalgürtel 3 6 162 162 6 117 Erweiterung um 2 Züge SI und 1 Zig SII 2 54 54 1 20 2027/28 Gesamtschule „Parkstadt Süd / Alteburger Straße“ mit 6 Zügen SI und 5 Zügen SII 6 162 162 5 98 noch nicht terminiert Offene Schule Köln, private Gesamtschule, Sürther Straße 199 (Platzzahl geschätzt) 2 50 50 1 20 Freie Naturschulen Köln - Gesamtschule Staatl. gen. priv. Ersatzschule als Gesamtschule d. Vivimos gUG i. Aufbau; An der Wachsfabrik 25 (Platzzahl geschätzt) 1 18 18 1 18 Summe Rodenkirchen 25 662 662 21 408 43 1.148 1.168 42 818 43 1.148 1.168 42 818 Summe insgesamt Summe unter Berücksichtigung der Verrechnungen Gymnasien Gesamtschulen Stadtbezirk Rodenkirchen Anlage weiterführende Schulen Seite 3 von 9 Übersicht weiterführende Schulen - SEP 2023 StadtbezirkStadtbezirk Innenstadt mögliche Errichtung / Änderung gem§ 81 Abs. 2 SchulG NRW zum Schuljahr (Stand 10/2023) Schulform Straße Züge SI Summe (nach Richtfrequenz HS Ø 24; alle anderen Ø 27) Max.SuS Züge SII Plätze SII (Ø 19,5) Hauptschule Theodor-Heuss-Realschule, Euskirchener Straße 3 81 81 0 0 Summe Lindenthal 3 81 81 0 0 Apostelgymnasium, Biggestraße 4 108 116 6 117 Reduzierung um 1 Zug SI und 1 Züge SII zur Ermöglichung G9 -1 -27 -29 -1 -20 noch nicht terminiert Hildegard-von-Bingen-Gymnasium, Leybergstraße 4 108 116 6 117 Schillergymnasium, GY Nikolausstraße 4 108 116 6 117 Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, Nikolausstraße GL ==> Platzzahl SI mit 24 Regelschüler*innen berechnet 3 72 72 5 98 Georg-Büchner-Gymnasium, Ostlandstraße 6 162 174 9 176 Neue Sandkaul 29 4 108 116 6 117 Zusestraße, ab 2022/23 aufbauend ab 5. Sj. 3 81 87 5 98 Aachener Straße, ab 2022/23 aufbauend ab 5. Sj. 3 81 87 5 98 Liebfrauenschule; Brucknerstraße (Träger: Erzbistum Köln) 5 135 145 7 137 Gymnasium Claudia Agrippina Privatschule als priv.Ersatzsch. d. Sek.I u.II d. CAPS Privatschul gGmbH Schule in privater Trägerschaft, Stolberger Str. 112 (Platzzahl geschätzt) 1 20 20 1 20 Zurechnungsanteil GY Innenstadt 0 0 0 0 0 Summe Lindenthal 36 956 1.020 55 1.073 Gesamtschule Lindenthal - Berrenrather Straße / Alter Militärring 96 4 108 108 2 39 Priv. GE Bilingo , Mercedes-Allee (ab 2024/25 - lt. Homepage, vorher Gladbacher Wall, StB Innenstadt) (Platzzahl geschätzt) 2 40 48 1 20 2024/25 zurechenbare Schulplätze Ehrenfeld (Gesamtschule) 3 81 81 2 39 Summe Lindenthal 9 229 237 5 98 48 1.266 1.338 60 1.170 48 1.266 1.338 60 1.170 Gesamtschulen Summe insgesamt inkl. Zurechnungen aus anderen Stadtgebieten Summe unter Berücksichtigung der Verrechnungen Realschule Stadtbezirk Lindenthal Gymnasien Anlage weiterführende Schulen Seite 4 von 9 Übersicht weiterführende Schulen - SEP 2023 StadtbezirkStadtbezirk Innenstadt mögliche Errichtung / Änderung gem§ 81 Abs. 2 SchulG NRW zum Schuljahr (Stand 10/2023) Schulform Straße Züge SI Summe (nach Richtfrequenz HS Ø 24; alle anderen Ø 27) Max.SuS Züge SII Plätze SII (Ø 19,5) Hauptschule Baadenberger Straße 3 72 72 0 0 Wasseramselweg (privat) (Platzzahl geschätzt) 1 20 20 0 0 Summe Ehrenfeld 4 92 92 0 0 Eichendorff-Realschule, Dechenstraße 4 108 108 0 0 Geschwister-Scholl-Realschule, Gravenreuthstraße 3 81 81 0 0 Bertha-von-Suttner-Realschule, Kolkrabenweg 3 81 81 0 0 Summe Ehrenfeld 10 270 270 0 0 Albertus-Magnus-Gymnasium, Ottostraße GL ==> Platzzahl SI mit 24 Regelschüler*innen berechnet 4 96 96 6 117 Montessori-Gymnasium, Rochusstraße 4 108 116 6 117 Erweiterung durch GU/TU 2 Vorlage 1356/2022 (Ziel: 2027/28) 1 27 29 1 20 2027/28 Gymnasium der Synagogengemeinde Köln, Overbeckstraße (ohne Datum), Platzzahl geschätzt 1 20 20 1 20 frühestens 2025/26 Zurechnungsanteil GY Innenstadt 0 0 0 2 39 Summe Ehrenfeld 10 251 261 16 312 Max-Ernst-Gesamtschule (GE Toller Straße) 5 135 135 4 78 Erweiterung um 1 Zug SI und 1 Zug SII ,Erweiterung durch GU/TU 2 Vorlage 1356/2022 (Ziel: 2027/28) 1 27 27 1 20 2027/28 Helios Gesamtschule 4 108 108 4 78 GE Wasseramselweg, Am Wassermann 6 162 162 5 98 abzügl. Zurechnung in den Stadtbezirk Lindenthal -3 -81 -81 -2 -39 GE im Snake-Gebäude (ab 2024/25) 4 108 108 4 78 2024/25 GE Fitzmauricestraße (Interim in Snake-Gebäude, Umzug 2026/27) 6 162 162 5 98 2024/25 Summe Ehrenfeld 23 621 621 21 410 47 1.234 1.244 37 722 47 1.234 1.244 37 722 Gymnasien Hauptschule Realschule Stadtbezirk Ehrenfeld Gesamtschule Summe insgesamt Summe unter Berücksichtigung der Verrechnungen Anlage weiterführende Schulen Seite 5 von 9 Übersicht weiterführende Schulen - SEP 2023 StadtbezirkStadtbezirk Innenstadt mögliche Errichtung / Änderung gem§ 81 Abs. 2 SchulG NRW zum Schuljahr (Stand 10/2023) Schulform Straße Züge SI Summe (nach Richtfrequenz HS Ø 24; alle anderen Ø 27) Max.SuS Züge SII Plätze SII (Ø 19,5) Hauptschule Reutlinger Straße 4 72 72 0 0 Summe Nippes 4 72 72 0 0 Peter-Ustinov-Realschule, Neusser Straße 5 135 135 0 0 Edith-Stein-Realschule, Niehler Kirchweg 3 81 81 0 0 Summe Nippes 8 216 216 0 0 Leonardo-da-Vinci-Gymnasium, Blücher Straße 4 108 116 6 117 Erich-Kästner-Gymnasium, Castroper Straße 3 81 87 5 98 Dreikönigsgymnasium, Escher Straße 3 81 87 5 98 neues Gymnasium Nippes ab 2024/25 (Interimstart Toni-Steingass-Park) GL ==> Platzzahl SI mit 24 Regelschüler*innen berechnet 3 72 72 5 98 2024/25 Zurechnungsanteil GY Innenstadt 0 0 0 6 117 Summe Nippes 13 342 362 27 527 Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule, Ossietzkystraße 4 108 108 4 78 Erweiterung mit Teilstandort Paul-Humburg-Straße um 2 Züge SI und 1 Zug SII, Erweiterung durch GU/TU 2 Vorlage 1356/2022 (Ziel: 2027/28) 2 54 54 1 20 2027/28 GE Schmiedegasse (Interimsstart in Bürgerpark Nord) ab 2024/25 4 108 108 4 78 2024/25 neue Gesamtschule Nippes mit min. 7/6 bis zu 8/8 Zügen an max. 2 Standorten (ohne Jahr) 7 189 189 6 117 2031/32 Summe Nippes 17 459 459 15 293 42 1.089 1.109 42 819 42 1.089 1.109 42 819 2027/28 Gesamtschule Summe insgesamt Realschule Gymnasien Hauptschule Stadtbezirk Nippes Summe unter Berücksichtigung der Verrechnungen Anlage weiterführende Schulen Seite 6 von 9 Übersicht weiterführende Schulen - SEP 2023 StadtbezirkStadtbezirk Innenstadt mögliche Errichtung / Änderung gem§ 81 Abs. 2 SchulG NRW zum Schuljahr (Stand 10/2023) Schulform Straße Züge SI Summe (nach Richtfrequenz HS Ø 24; alle anderen Ø 27) Max.SuS Züge SII Plätze SII (Ø 19,5) Hauptschule Gustav-Heinemann-Schule, Karl-Marx-Allee 3 3 72 72 0 0 Ursula-Kuhr-Schule, Volkhovener Weg 3 72 72 0 0 Summe Chorweiler 6 144 144 0 0 Realschule Henry-Ford-Realschule, Karl-Marx-Allee 43 5 135 135 0 0 Heinrich-Mann-Gymnasium, Fühlinger Weg 4 5 135 145 7 137 Gymnasium Pesch, Schulstraße 5 135 145 7 137 GY Kreuzfeld 4 108 116 6 117 noch nicht terminiert Zurechnungsanteil GY Innenstadt 0 0 0 0 0 Summe Chorweiler 14 378 406 20 390 Heinrich-Böll-Gesamtschule, GE Merianstraße 8 216 216 5 98 neue Gesamtschule Holzheimer Weg 4 108 108 2 39 noch nicht terminiert GE Kreuzfeld 4 108 108 4 78 noch nicht terminiert Summe 16 432 432 11 215 Freie Waldorfschule Freie Waldorfschule, Weichselring 1 20 20 1 20 42 1.109 1.137 32 625 42 1.109 1.137 32 625 Hauptschule Stadtbezirk Chorweiler Gymnasien Gesamtschule Summe insgesamt Summe unter Berücksichtigung der Verrechnungen Anlage weiterführende Schulen Seite 7 von 9 Übersicht weiterführende Schulen - SEP 2023 StadtbezirkStadtbezirk Innenstadt mögliche Errichtung / Änderung gem§ 81 Abs. 2 SchulG NRW zum Schuljahr (Stand 10/2023) Schulform Straße Züge SI Summe (nach Richtfrequenz HS Ø 24; alle anderen Ø 27) Max.SuS Züge SII Plätze SII (Ø 19,5) Hauptschule Johann-Amos-Comenius Schule, Heerstraße 2 48 48 0 0 perspektivische auslaufende Schließung durch Neubau einer Gesamtschule (Suchauftrag Zündorf notwendig) Kopernikusschule, Bonner Straße 3 72 72 0 0 Summe Porz 5 120 120 0 0 Wilhelm-Busch-Realschule, RS Heerstraße 3 81 81 0 0 perspektivische auslaufende Schließung durch Neubau einer Gesamtschule (Suchauftrag Zündorf notwendig) Max-Planck-Realschule, RS Planckstraße 4 108 108 0 0 Otto-Lilienthal-Schule, RS Albert-Schweitzer-Straße 4 108 108 0 0 Summe Porz 11 297 297 0 0 Lessinggymnasium, GY Heerstraße 4 108 116 6 117 perspektivische Erweiterung nach Auszug der anderen Schulen um 3 Züge SI und 4 Züge SII (abhängig vom Suchauftrag 5/4-zügige Gesamtschule in Porz Zündorf und von der Realisierung der Sanierungs-/Baumaßnahme Heerstraße) 0 0 0 0 0 noch nicht terminiert Stadtgymnasium Porz, Humboldtstraße 4 108 116 5 98 Maximilian-Kolbe-Gymnasium, Nachtigallenstraße 3 81 87 5 98 neues Gymnasium Schubertsttraße mit 6 Zügen in der SI und 8 Zügen in der SII (Stärkungspaket) GL ==> Platzzahl SI mit 24 Regelschüler*innen berechnet 6 144 144 8 156 2025/26 Zurechnungsanteil GY Innenstadt 5 135 145 7 137 Summe Porz 22 576 608 31 605 Stresemannstraße 8 216 216 5 98 mind. 5/4-zügige neue Gesamtschule in Zündorf-Süd zur Kompensation der Haupt- und Realschule (Schulzentrum Heerstr.) + weitere Gesamtschule abhängig von zukünftiger Einwohnerzahl im Wohnbaugebiet Zündorf Süd 0 0 0 0 0 noch nicht terminiert Summe Porz 8 216 216 5 98 46 1.209 1.241 36 702 46 1.209 1.241 36 702 2022/23 Stadtbezirk Porz Realschule Gesamtschule Gymnasien Summe insgesamt Summe unter Berücksichtigung der Verrechnungen Hauptschule Anlage weiterführende Schulen Seite 8 von 9 Übersicht weiterführende Schulen - SEP 2023 StadtbezirkStadtbezirk Innenstadt mögliche Errichtung / Änderung gem§ 81 Abs. 2 SchulG NRW zum Schuljahr (Stand 10/2023) Schulform Straße Züge SI Summe (nach Richtfrequenz HS Ø 24; alle anderen Ø 27) Max.SuS Züge SII Plätze SII (Ø 19,5) Hauptschule Adolph-Kolping-Schule, HS Falckensteinstraße 3 48 48 0 0 Kurt-Tucholsky-Hauptschule, Helene-Weber-Platz 3 72 72 0 0 Summe Kalk 6 120 120 0 0 Albert-Schweitzer-Realschule, Hardtgenbuscher Kirchweg 3 81 81 0 0 Käthe-Kollwitz-Realschule, Petersenstraße 4 108 108 0 0 perspektivisch Abbau 1 Zug nach Fertigstellung weiterführender Schulen im Stadtbezirk Kalk 0 0 0 0 0 noch nicht terminiert Summe Kalk 7 189 189 0 0 Heinrich-Heine-Gymnasium, Hardtgenbuscher Kirchweg 4 108 116 6 117 Kaiserin-Theophanu-Schule, Kantstraße 4 108 116 7 137 Gymnasium Poll-Vingster-Straße mit 4 Zügen SI und 6 Zügen SII, aufbauend ab 5. Sj.Stärkungspaket GL ==> Platzzahl SI mit 24 Regelschüler*innen berechnet 4 96 96 6 117 2025/26 Zurechnungsanteil GY Innenstadt 5 135 145 7 137 Summe Kalk 17 447 473 26 507 Katharina-Henoth-Gesamtschule, Adalbertstraße 6 162 162 5 98 Gesamtschule 4/3 Züge (Kalk II) anstatt Gesamtschule Frankfurter Straße / Fuldaer Straße (Betriebshof) mit 6 Zügen SI und 5 Zügen SII 4 108 108 3 59 2025/26 Gesamtschule 4/3 Züge (Kalk I) anstatt Gesamtschule Walter-Pauli-Ring 4 108 108 3 59 2025/26 Bildungscampus Erzbistum inkl Gesamtschule mit 4 Zügen SI und 4 Zügen SII , aufbauend ab 5. Sj. 4 108 108 4 78 2024/25 Summe Kalk 18 486 486 15 293 48 1.242 1.268 41 800 48 1.242 1.268 41 800 Hauptschule Stadtbezirk Kalk Gymnasien Gesamtschule Summe insgesamt Summe unter Berücksichtigung der Verrechnungen Realschule Anlage weiterführende Schulen Seite 9 von 9 Übersicht weiterführende Schulen - SEP 2023 StadtbezirkStadtbezirk Innenstadt mögliche Errichtung / Änderung gem§ 81 Abs. 2 SchulG NRW zum Schuljahr (Stand 10/2023) Schulform Straße Züge SI Summe (nach Richtfrequenz HS Ø 24; alle anderen Ø 27) Max.SuS Züge SII Plätze SII (Ø 19,5) Hauptschule Nelson-Mandela-Schule, Wuppertaler Straße 2 48 48 0 0 Tiefentalstraße 2 48 48 0 0 Summe Mülheim 4 96 96 0 0 Johann-Bendel-Realschule, Danzier Straße 3 81 81 0 0 Elly-Heuss-Knapp-Realschule, Jan-Wellem-Straße 3 81 81 0 0 Ferdinand-Lassalle-Realschule, Lassallestraße 3 81 81 0 0 Werner Heisenberg Realschule, Private Realschule Arnsberger Straße (Platzzahl geschätzt) 2 54 54 0 0 Summe Mülheim 11 297 297 0 0 Rheingymnasium, Düsseldorfer Straße 3 81 87 5 98 Genovevagymnasium, Genovevastraße GL ==> Platzzahl SI mit 24 Regelschüler*innen berechnet 4 96 96 6 117 Hölderlin-Gymnasium, Graf-Adolph-Straße 3 81 87 5 98 Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium, Kattowitzer Straße 5 135 145 7 137 Ferdinand Franz Wallraf Gymnasium, Privates Gymnasium Arnsberger Straße (Platzzahl geschätzt) 2 54 58 3 59 Zurechnungsanteil GY Innenstadt 0 0 0 0 0 Summe Mülheim 17 447 473 26 507 Gesamtschule Holweide, Burgwiesenstraße 9 243 243 7 137 Trude-Herr-Gesamtschule, Ferdinandstraße und Rendsburger Platz 4 108 108 4 78 Erweiterung um 2 Züge SI und 1 Zug SII 2 54 54 1 20 noch nicht terminiert Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch 6 162 162 5 98 Gesamtschule Dellbrück, Dellbrücker Mauspfad 4 108 108 2 39 Gesamtschule Mülheim Süd mit 4 Zügen SI und 4 Zügen SII, aufbauend ab 5. Sj. 4 108 108 4 78 2026/27 Summe Mülheim 29 783 783 23 449 61 1.623 1.649 49 956 61 1.623 1.649 49 956 Stadt Köln Summe alle weiterführenden Schulen in Köln 433 11.403 11.656 389 7.585 Stadtbezirk Mülheim Gymnasien Gesamtschule Summe insgesamt Summe unter Berücksichtigung der Verrechnungen Hauptschule Realschule
Beratungsverlauf (12)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3033/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.11.2023
- Erstellt
- 20.09.2023 13:56