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2466/2022

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Auflösung der Kapitalrücklage

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.08.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.09.2022, TOP 10.16

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4596 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2466/2022 
Freigabedatum 
 18.08.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln 
hier: Auflösung der Kapitalrücklage 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln erklärt sich gemäß § 10 Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen mit der Abdeckung des aus dem Geschäftsjahr 2016 stammenden Verlustes 
von 4.809.872,86 Euro durch eine entsprechende Auflösung der Kapitalrücklage einverstanden. 
 
 
 
 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 05.09.2022 
Rat 08.09.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Der Jahresabschluss der dauerdefizitären eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum 
der Stadt Köln für das Geschäftsjahr 2021 wird dem Rat der Stadt Köln in dieser Sitzung zur Feststel-
lung vorgelegt (Vorlagen-Nr. 2420/2022). Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einer Bilanzsumme 
von rd. 417,7 Mio. Euro und einem Jahresfehlbetrag von rd. 2,5 Mio. Euro ab. Der Verlustvortrag der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung beläuft sich unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2021 
auf rd. 17,6 Mio. Euro. Er setzt sich zusammen aus den seit 2016 fortlaufend erwirtschafteten Fehlbe-
trägen: 
 
 
2016:   -4.809.872,86 Euro 
2017:   -4.558.795,23 Euro 
2018:      -811.460,76 Euro 
2019:   -2.252.338,29 Euro 
2020:   -2.642.957,77 Euro 
2021:   -2.510.672,90 Euro 
 -17.586.097,81 Euro 
 
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wird im Frühjahr 2023 vom Abschlussprüfer geprüft. 
Da sich auch für das Geschäftsjahr 2022 ein Jahresfehlbetrag ergibt, der nicht aus städtischen Haus-
haltsmitteln ausgeglichen wird, ist dieser wiederum auf neue Rechnung vorzutragen. Grundsätzlich ist 
der Vortrag eines Verlustes auf neue Rechnung nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverord-
nung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) zulässig. Jedoch bestimmt § 10 Absatz 6 Satz 3 der 
EigVO, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den 
Rücklagen ausgeglichen werden soll, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ansonsten ist 
der Verlust aus Haushaltsmitteln auszugleichen. 
 
Entsprechend dieser Vorschrift ist - wie auch in den Vorjahren (siehe zuletzt Vorlage 2736/2021) - 
daher ein entsprechender Ausgleich mittels Auflösung der Kapitalrücklage vorzunehmen. Konkret ist 
im Geschäftsjahr 2022 der aus dem Jahr 2016 nicht durch Gewinnvorträge aus Vorjahren bzw. Ge-
winnen aus Folgejahren oder durch Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt abgedeckte Jahresver-
lust von 4.809.872,86 Euro auszugleichen. 
 
Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums beläuft sich zum Bilanzstichtag 31.12.2021 auf rd. 
167,3 Mio. Euro, wobei 21,0 Mio. Euro auf das Stammkapital und rd. 163,9 Mio. Euro auf die Kapital-
rücklage des Veranstaltungszentrums entfallen, denen die o.g. noch nicht abgedeckten Verluste in 
Höhe von rd. 17,6 Mio. Euro gegenüberstehen. Die als auskömmlich zu bezeichnende Kapitalausstat-
tung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung lässt eine Verrechnung des Verlustes aus dem Jahre 
2016 mit der Kapitalrücklage zu. Durch den Verlustausgleich ergibt sich keine Minderung des Eigen-
kapitals, da zwar einerseits die Kapitalrücklage des Veranstaltungszentrums in Höhe des fraglichen 
Betrages reduziert, andererseits jedoch ein entsprechend geringerer Verlustvortrag mit dem übrigen 
Eigenkapital verrechnet wird:

3 
 
Eigenkapital Stand 31.12.2021 Verrechnung Verlust 2016 nach Verlustausgleich 2016
Stammkapital 21.000.000,00 €                            21.000.000,00 €                            
Kapitalrücklage 163.898.819,06 €                          4.809.872,86 €-                              159.088.946,20 €                          
Verlustvortrag inkl. Jahresfehlbetrag 2021 17.586.097,81 €-                            4.809.872,86 €                              12.776.224,95 €-                            
Summe 167.312.721,25 €                          -  €                                            167.312.721,25 €                          
 
 
Da die Verlustverrechnung des Jahres 2016 gem. § 10 Absatz 6 Satz 3 der EigVO im Jahresab-
schluss 2022 des Veranstaltungszentrums zu berücksichtigen ist, ist hierzu eine Entscheidung des 
Rates noch in diesem Geschäftsjahr erforderlich.

Beratungsverlauf (2)

05.09.2022 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.09.2022 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2466/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.08.2022
Erstellt
05.08.2022 16:29