0916/2021
LGBTIQ und Sicherheit im Kölner Straßenverkehr
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66 Vorlagen-Nummer 06.04.2021 0916/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 20.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 21.04.2021 LGBTIQ und Sicherheit im Kölner Straßenverkehr hier: Anfrage der AfD-Fraktion in der Sitzung am 02.03.2021, TOP 5.2.8 Die AfD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „1. Welche Projekte sind schon an die Verwaltung herangetragen worden, die die Weltoffenheit der Stadt Köln unterstreichen sollen?“ Antwort der Verwaltung: Es gibt keine Erfassung bei der Stadt Köln, die eine entsprechende Auswertung ermöglicht. „2. Welche Kosten werden für unter anderem einen etwaigen Regenbogen Zebrastreifen kalkuliert?“ Antwort der Verwaltung: Es werden zurzeit keine Kosten für die Anlage eines Regenbogenzebrastreifens kalkuliert, da die Anlage eines solchen Fußgängerüberweges nach der aktuell geltenden Straßenverkehrsordnung nicht zulässig ist. Auf die hierzu ergangenen Mitteilungen der Verwaltung wird verwiesen (s. Vorla- gen-Nr.: 3485/2020 und 2688/2020). „3. Welchen Planungsstand haben die Ampelfrauen/ Ampelmensch*Innen verschiedenen Ge- schlechts und welche Kosten werden veranschlagt?“ Antwort der Verwaltung: Da eine Verwendung von gegenüber der StVO und zugehöriger Verwaltungsvorschriften abgewan- delten Symbolen in Lichtzeichenanlagen nicht zulässig ist (s. Vorlagen-Nr.: 2613/2020), gibt es hierzu keinen aktuellen Planunsstand. „4. Welche weiteren Überlegungen hat die Verwaltung, um LGBTIQ oder POC im Kölner Straßenbild sichtbar zu machen?“ Antwort der Verwaltung: LGBTIQ ist im Kölner Stadtleben bereits in vielfältiger und bunter Weise sichtbar. Darüber hinaus gibt es derzeit keine weiteren Planungen der Stadtverwaltung, LGBTIQ im Straßenbild sichtbar zu ma- chen. 2 „5. Plant die Stadt Fahrradnummernschilder einzuführen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern?“ Antwort der Verwaltung: Da hierzu keine bundesrechtlichen Vorgaben vorhanden sind, plant die Verwaltung keine Einführung von Fahrradnummernschildern. Gez. Blome
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0916/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 06.04.2021
- Erstellt
- 08.03.2021 10:49