1911/2024
Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion (AN/0863/2024) betreffs "Müllsituation in Köln" vom 04.06.2024
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3495 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 13.06.2024 1911/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 13.06.2024 Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion (AN/0863/2024) betreffs "Müllsituation in Köln" vom 04.06.2024 Die AfD-Fraktion fragt: 1. „Wie lange ist die extreme Müllsituation in Gremberg (Gottfried – Hagen Straße am al- ten Bahnhof Kalk) schon bekannt? 2. Im Express vom 04.06.2024 wurde berichtet, dass die DB, als Eigentümer des Grund- stücks, für die Beseitigung des Mülls verantwortlich sein soll. Welche Gespräche wur- den geführt und welche Ergebnisse/ Vereinbarungen/ Auflagen wurden dort formuliert? 3. Welche weiteren Dreckecken (z.B. Zülpicher Straße/ Robert-Koch-Straße) sind der Verwaltung bekannt und welche Maßnahmen werden dort getroffen?“ Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu Frage 1: Die Vermüllung des Privatgeländes der Deutschen Bahn in der Gottfried-Hagen-Straße in Gremberg ist dem Amt für öffentliche Ordnung durch eine Meldung vom 18. Mai 2024 bekannt geworden. Zu Frage 2: Daraufhin hat die Stadt Köln die Deutsche Bahn aufgefordert, den Müll bis zum 11. Juni 2024 zu beseitigen. Augenscheinlich handelt es sich großflächig um Sperrmüll, welcher dort illegal entsorgt wurde. Aufgrund der Menge des vorhandenen Mülls konnte bei einer Kontrolle durch den städtischen Ordnungsdienst nicht ausgeschlossen werden, dass sich auch organische Abfälle darunter befinden. Sofern die gemeldete Vermüllung nicht fristgerecht beseitigt wird, wird das Amt für öffentliche Ordnung das Verfahren fortsetzen. Zu Frage 3: Das Amt für öffentliche Ordnung wird bei Müllablagerungen auf Privatgelände in der Regel tä- tig, wenn von der Müllablagerung eine Gefahr ausgeht (z. B. organische Abfälle und damit 2 mögliche Rattenproblematik). In diesen Fällen wird zunächst die/der Eigentümer*in mit Frist aufgefordert, den Müll zu beseitigen. Sollte das nicht zielführend sein, erfolgt die Beseitigung im Rahmen der Ersatzvornahme. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt beauftragt bei ge- fährlichen Substanzen, z. B. wassergefährdenden Stoffen, im Rahmen der Ersatzvornahme eine Entsorgungsfirma. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH entsorgen im Auftrag der Stadt Köln zeitnah wilde Müllablagerungen, welche sich im öffentlichen Straßenland befinden und/oder für eine allge- meine öffentliche Zugänglichkeit entsprechend gewidmet sind. Bei widerholt auftretenden Ver- unreinigungen wird diesen beispielsweise mit der städtischen Straßenreinigungskontrolle und den AWB-Mülldetektiven nachgegangen oder das Amt für öffentliche Ordnung hinzugezogen. Es wird ferner auf illegale Hausmüllentsorgung, eine bedarfsgerechte Papierkorbausstattung sowie die Wahrnehmung von Anliegerreinigung und eine Veränderung der Reinigungshäufig- keit geprüft. Ggf. wird der Kontakt zu möglicherweise betreffenden Eigentümer*innen bzw. Hausverwaltungen hergestellt, auch um etwaige notwendige Anpassungen in der Abfallbehäl- terausstattung im Holsystem zu prüfen. Stark frequentierte Orte wie die genannte Zülpicher Straße werden sehr häufig, bis neunmal die Woche, zudem in der Früh- und Nachtschicht sowie am Wochenende, gereinigt. Ansäs- sige Gastronomen/Kioske werden durch das Amt für öffentliche Ordnung auf die Einhaltung der Regelungen der Kölner Stadtordnung hingewiesen. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1911/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 13.06.2024
- Erstellt
- 12.06.2024 09:30