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1911/2024

Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion (AN/0863/2024) betreffs "Müllsituation in Köln" vom 04.06.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 13.06.2024

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 13.06.2024, TOP 1.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3495 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 13.06.2024 
 1911/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 13.06.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion (AN/0863/2024) betreffs "Müllsituation in 
Köln" vom 04.06.2024 
Die AfD-Fraktion fragt: 
 
1. „Wie lange ist die extreme Müllsituation in Gremberg (Gottfried – Hagen Straße am al-
ten Bahnhof Kalk) schon bekannt? 
 
2. Im Express vom 04.06.2024 wurde berichtet, dass die DB, als Eigentümer des Grund-
stücks, für die Beseitigung des Mülls verantwortlich sein soll. Welche Gespräche wur-
den geführt und welche Ergebnisse/ Vereinbarungen/ Auflagen wurden dort formuliert? 
 
3. Welche weiteren Dreckecken (z.B. Zülpicher Straße/ Robert-Koch-Straße) sind der 
Verwaltung bekannt und welche Maßnahmen werden dort getroffen?“ 
 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
 
Zu Frage 1: 
 
Die Vermüllung des Privatgeländes der Deutschen Bahn in der Gottfried-Hagen-Straße in 
Gremberg ist dem Amt für öffentliche Ordnung durch eine Meldung vom 18. Mai 2024 bekannt 
geworden. 
 
 
Zu Frage 2: 
 
Daraufhin hat die Stadt Köln die Deutsche Bahn aufgefordert, den Müll bis zum 11. Juni 2024 
zu beseitigen. Augenscheinlich handelt es sich großflächig um Sperrmüll, welcher dort illegal 
entsorgt wurde. Aufgrund der Menge des vorhandenen Mülls konnte bei einer Kontrolle durch 
den städtischen Ordnungsdienst nicht ausgeschlossen werden, dass sich auch organische 
Abfälle darunter befinden. Sofern die gemeldete Vermüllung nicht fristgerecht beseitigt wird, 
wird das Amt für öffentliche Ordnung das Verfahren fortsetzen. 
 
 
Zu Frage 3: 
 
Das Amt für öffentliche Ordnung wird bei Müllablagerungen auf Privatgelände in der Regel tä-
tig, wenn von der Müllablagerung eine Gefahr ausgeht (z. B. organische Abfälle und damit

2 
 
mögliche Rattenproblematik). In diesen Fällen wird zunächst die/der Eigentümer*in mit Frist 
aufgefordert, den Müll zu beseitigen. Sollte das nicht zielführend sein, erfolgt die Beseitigung 
im Rahmen der Ersatzvornahme. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt beauftragt bei ge-
fährlichen Substanzen, z. B. wassergefährdenden Stoffen, im Rahmen der Ersatzvornahme 
eine Entsorgungsfirma. 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH entsorgen im Auftrag der Stadt Köln zeitnah wilde 
Müllablagerungen, welche sich im öffentlichen Straßenland befinden und/oder für eine allge-
meine öffentliche Zugänglichkeit entsprechend gewidmet sind. Bei widerholt auftretenden Ver-
unreinigungen wird diesen beispielsweise mit der städtischen Straßenreinigungskontrolle und 
den AWB-Mülldetektiven nachgegangen oder das Amt für öffentliche Ordnung hinzugezogen. 
Es wird ferner auf illegale Hausmüllentsorgung, eine bedarfsgerechte Papierkorbausstattung 
sowie die Wahrnehmung von Anliegerreinigung und eine Veränderung der Reinigungshäufig-
keit geprüft. Ggf. wird der Kontakt zu möglicherweise betreffenden Eigentümer*innen bzw. 
Hausverwaltungen hergestellt, auch um etwaige notwendige Anpassungen in der Abfallbehäl-
terausstattung im Holsystem zu prüfen. 
 
Stark frequentierte Orte wie die genannte Zülpicher Straße werden sehr häufig, bis neunmal 
die Woche, zudem in der Früh- und Nachtschicht sowie am Wochenende, gereinigt. Ansäs-
sige Gastronomen/Kioske werden durch das Amt für öffentliche Ordnung auf die Einhaltung 
der Regelungen der Kölner Stadtordnung hingewiesen. 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

13.06.2024 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 1.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1911/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
13.06.2024
Erstellt
12.06.2024 09:30