2100/2019
Zustimmung zum Abschluss eines Rahmenvertrags für den zentralen Pflanzeneinkauf der Stadt Köln
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)
1530 Zeichen
Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist nur sinnvoll im Rahmen der einzelnen Baumaßnahmen für
die die Pflanzen über den Rahmenvertrag bestellt werden.
Beschlussvorlage Ausschuss
3125 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/4 Vorlagen-Nummer 2100/2019 Freigabedatum 09.08.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zustimmung zum Abschluss eines Rahmenvertrags für den zentralen Pflanzeneinkauf der Stadt Köln Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Grün stimmt der Durchführung einer europaweiten Ausschreibung als Basis für den Abschluss von Bereitstellungsvereinbarungen für zwei Jahre, mit Verlängerungsoption für zwei weitere Jahre, für den Einkauf von Baumschul- und Staudengärtnereierzeugnissen des land- schaftsgärtnerischen Bedarfs unter Anerkennung des Bedarfs und der Kostenschätzung zu. Auf den elektronischen Handelsplatz wird verzichtet. Der Ausschuss für Umwelt und Grün verzichtet auf einen Vergabebeschluss. Ausschuss für Umwelt und Grün 12.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Verwaltung beabsichtigt, das seit 1985 erfolgreich praktizierte Verfahren des Einkaufs der Baum- schul- und Gärtnereierzeugnisse auf der Basis von Bereitstellungsvereinbarungen auch für die nächs- ten zwei Jahre, mit Verlängerungsoption für 2 weitere Jahre, durchzuführen. Das Verfahren ist wegen der hohen Nachlässe auf Grund der Auftragsbündelung für die Stadt mit erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen verbunden. Außerdem ist auf diese Weise eine bessere Kontrolle der gelieferten Qualitäten möglich. Wegen des unterschiedlichen Bieterkreises und der Notwendigkeit einer weiteren Differenzierung im Leistungsverzeichnis erfolgt der Einkauf von Forstpflanzen unabhängig hiervon. Im Rahmen einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung soll ein leistungsfähiger Bieterkreis für landschaftsgärtnerischen Bedarf ermittelt werden. Die Bieter gewähren prozentuale Nachlässe auf die Preise eines Basiskatalogs. Die Pflanzen werden dazu in ca. 200 Einzelpositionen aufgeteilt. Der besonders wichtige Bereich der Alleebäume wird nach einzelnen Arten und Sorten aufgeteilt. Um als Lieferant zugelassen zu werden, müssen die Betriebe zur Klimaregion Cl3sh (warmgemäßigt, maritim, semihumid) nach Lauer-Frankenberg gehören (Deutschland, Niederlande, Belgien, Luxem- burg, Dänemark, Teile Frankreichs, Österreichs, Polens, Englands und Schwedens). Außerdem müs- sen die Betriebe nennenswerte Mengen aus eigenen Beständen liefern können. Die Finanzierung der Pflanzenlieferungen erfolgt aus verschiedenen Haushaltsstellen über die jewei- lige Baumaßnahme der einzelnen Ämter. Von Mitte 2016 bis Mitte 2019 wurden bei 361 Aufträgen Pflanzen im Wert von ca. 1,21 Mio. € be- stellt. Dabei wurden ca. 21% des Katalogpreises bezahlt. Bereits in den vorangegangenen Verträgen war vorgesehen, den Pflanzeneinkauf über den elektroni- schen Handelsplatz abzuwickeln. Die Firma Netcologne war jedoch nicht in der Lage, das angewand- te Verfahren im elektronischen Handelsplatz nachzubilden. Da die vorgeschlagenen Änderungen das Verfahren in der jetzigen Form unmöglich machen würden, wird auf den elektronischen Handelsplatz verzichtet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2100/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 09.08.2019
- Erstellt
- 13.06.2019 08:09