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Anfrage des EMT Nijat Bakis (DIE LINKE): Soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) für Köln-Mülheim

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0505/2018 vom 09.04.2018

Stand: Am 16.04.2018 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Nijat Bakis 0178/ 89 745 03 nijatbakis@gmail.com www.dielinke-koeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 31.03.2018 Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) für Köln-Mülheim Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, ich bitte Sie, die nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim zu setzen. Die Bezirksvertretung Mülheim diskutierte in Ihrer Sitzung am 05.09.2016 einen Antrag der LINKEN zur Erarbeitung einer Milieuschutzsatzung für das bereits durch Untersuchungen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik identifizierte Verdachtsgebiet Mülheim. Das Ergebnis der Diskussion wurde durch den Bezirksbürgermeister Fuchs dahingehend zusammengefasst, „dass die Verwaltung anbietet, für den Stadtteil Mü lheim erst zu prüfen und zu recherchieren, ob die Voraussetzungen für eine soziale Erhaltungssatzung überhaupt vorliegen und dann die Bezirksvertretung hierüber zu informieren“. Um der Verwaltung die Era rbeitung und Präsentation dieser Informationen zu ermöglichen, zog DIE LINKE ihren Antrag vorerst zurück. Seit dem 05.09.2016, also nunmehr eineinhalb Jahren, gab es keine Informationen der Bezirksvertretung Mülheim durch die Verwaltung. Wenn ein Viertel von Gentrifizierung betroffen ist, gibt es nur ein begrenztes Zeitfenster, in dem eine Soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) wirksam sein kann und Luxusmodernisierungen und damit einhergehende Mietsteigerungen, Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentum und die hieraus resultierende Verdrängung von Bewohnern abgemildert oder begrenzt werden können. Vor diesem Hintergrund ist das schleppende Vorgehen der Verwaltung mehr als unverständlich. DIE LINKE stellt in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen: 1. Welche Indikatoren hatte die Verwaltung zur Identifizierung des Verdachtsgebietes Mülheim herangezogen und wie wurden die Ergebnisse im Einzelnen bewertet (auch im Vergleich zum zweiten Verdachtsgebiet Severinsviertel)? 2. Welche Untersuchungen hat die Verwaltung seit der BV-Sitzung am 05.09.2016 in Bezug auf das Verdachtsgebiet Mülheim durchgeführt und mit welchem Ergebnis? 3. Welches weitere Vorgehen plant die Verwaltung hinsichtlich des Verdachtsgebietes Mülheim? Im Einzelnen: a. Wann und mit welchen Methoden finden weitere Untersuchungen statt? DIE LINKE . Ortsverband Mülheim, Zülpicher Str. 58, 50674 Köln b. Wann ist mit einem Aufstellungsbeschluss zu rechnen? c. Zu welchem Zeitpunkt kann demnach eine Soziale Erhaltungssatzung für das Verdachtsgebiet Mülheim gültig werden? 4. Wie viel Personal setzt die Verwaltung derzeit ein, um Milieuschutzsatzungen vorzubereiten und welche Dienststellen sind in welcher Funktion beteiligt? Mit freundlichen Grüßen gez. Nijat Bakis Bezirksvertreter DIE LINKE

Beratungsverlauf

  1. 16.04.2018

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.2.3, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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