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AN/0505/2018

Anfrage des EMT Nijat Bakis (DIE LINKE): Soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) für Köln-Mülheim

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 09.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 16.04.2018, TOP 7.2.3

AnfrageMilieuschutzsatzungMülheim

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AnfrageMilieuschutzsatzungMülheim

2997 Zeichen

Nijat Bakis  
0178/ 89 745 03 
nijatbakis@gmail.com 
www.dielinke-koeln.de 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Norbert Fuchs 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Köln, 31.03.2018  
 
 
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
 
 
Soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) für Köln-Mülheim 
 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
ich bitte Sie, die nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim zu setzen. 
 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim diskutierte in Ihrer Sitzung am 05.09.2016 einen Antrag der LINKEN zur 
Erarbeitung einer Milieuschutzsatzung für das bereits durch Untersuchungen des Amtes für 
Stadtentwicklung und Statistik identifizierte Verdachtsgebiet Mülheim. 
 
Das Ergebnis der Diskussion wurde durch den Bezirksbürgermeister Fuchs dahingehend zusammengefasst, 
„dass die Verwaltung anbietet, für den Stadtteil Mü lheim erst zu prüfen und zu recherchieren, ob die 
Voraussetzungen für eine soziale Erhaltungssatzung überhaupt vorliegen und dann die Bezirksvertretung 
hierüber zu informieren“. Um der Verwaltung die Era rbeitung und Präsentation dieser Informationen zu 
ermöglichen, zog DIE LINKE ihren Antrag vorerst zurück. Seit dem 05.09.2016, also nunmehr eineinhalb 
Jahren, gab es keine Informationen der Bezirksvertretung Mülheim durch die Verwaltung. 
 
Wenn ein Viertel von Gentrifizierung betroffen ist, gibt es nur ein begrenztes Zeitfenster, in dem eine 
Soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) wirksam sein kann und Luxusmodernisierungen und damit 
einhergehende Mietsteigerungen, Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentum und die hieraus 
resultierende Verdrängung von Bewohnern abgemildert oder begrenzt werden können. 
 
Vor diesem Hintergrund ist das schleppende Vorgehen der Verwaltung mehr als unverständlich. DIE LINKE 
stellt in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen:  
 
1.  Welche Indikatoren hatte die Verwaltung zur Identifizierung des Verdachtsgebietes Mülheim 
herangezogen und wie wurden die Ergebnisse im Einzelnen bewertet (auch im Vergleich zum 
zweiten Verdachtsgebiet Severinsviertel)? 
2.  Welche Untersuchungen hat die Verwaltung seit der BV-Sitzung am 05.09.2016 in Bezug auf das 
Verdachtsgebiet Mülheim durchgeführt und mit welchem Ergebnis? 
3.  Welches weitere Vorgehen plant die Verwaltung hinsichtlich des Verdachtsgebietes Mülheim? Im 
Einzelnen: 
a.  Wann und mit welchen Methoden finden weitere Untersuchungen statt? 
DIE LINKE . Ortsverband Mülheim, Zülpicher Str. 58, 50674 Köln

b.  Wann ist mit einem Aufstellungsbeschluss zu rechnen? 
c.  Zu welchem Zeitpunkt kann demnach eine Soziale Erhaltungssatzung für das 
Verdachtsgebiet Mülheim gültig werden? 
4.  Wie viel Personal setzt die Verwaltung derzeit ein, um Milieuschutzsatzungen vorzubereiten und 
welche Dienststellen sind in welcher Funktion beteiligt? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Nijat Bakis 
Bezirksvertreter DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

16.04.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0505/2018
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
09.04.2018
Erstellt
09.04.2018 12:42