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3493/2020

Unnötiger Lkw-Durchgangsverkehr in Fühlingen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 02.12.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 03.12.2020

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2830 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/641 
 
Vorlagen-Nummer 
 3493/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 03.12.2020 
 
Unnötiger Lkw-Durchgangsverkehr in Fühlingen 
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler 
am 03.12.2020, TOP 7.2.3 
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Sind alle digitalen Kartenwerke für LKW und PKW mit Warnhinweisen versehen, die auf LKW-
Durchfahrtsverbote von beiden Seiten des Ortes hinweisen? 
a:) Wenn, nein warum nicht? 
2. Ist am Kreisverkehr Neusser Landsstraße/Blumenbergsweg eine deutlichere und 
frühzeitigere Beschilderung nötig, um den LKW-Verkehr besser zu lenken? 
3. Gibt es Kontrollen zur Wirksamkeit des LKW-Durchfahrtsverbotes? 
a:) Wenn, ja, wie oft? 
b:) Wenn, nein, warum nicht?“ 
 
 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
 
Zu 1: 
 
Die Verwaltung beteiligt sich am Projekt „SEVAS - Effiziente und stadtverträgliche LKW-Navigation für 
NRW“. Es werden im SEVAS-Web-Portal die für die Lkw-Navigation relevanten Restriktionen (Ge-
wichts-, Höhen-, Längen und Breitenbegrenzung und Lkw-Durchfahrtsverbote) sowie das Lkw-
Vorrangroutennetz eingepflegt und kontinuierlich aktualisiert.  
 
Die Angaben zu Restriktionen sind derzeit auf das mobilitätsrelevante Verkehrsnetz (MRV) begrenzt. 
Zukünftig sollen die Restriktionen im gesamten Stadtgebiet implementiert werden. Die hierfür erfor-
derlichen Voraussetzungen sind in der Vorbereitung. 
 
Der VRS als Projektträger stellt die Informationen auf dem MDM (Mobilitätsdatenmarktplatz) allen 
potenziellen Anbietern von Navigationsdiensten bzw. Herstellern von Navigationskarten zur Verfü-
gung. 
 
Weiterführender Link: 
https://sevas.nrw.de/projektbeschreibung 
 
 
Zu 2: 
 
In der Örtlichkeit ist bereits eine deutliche Hinweisbeschilderung vorhanden, siehe unteres Bild.

2 
 
 
 
 
 
Zu 3: 
 
Die Örtlichkeit ist der Polizei, seit Einführung des LKW-Durchfahrtverbotes, vereinzelt aus der Bevöl-
kerung als Beschwerdestelle gemeldet worden. 
An der Örtlichkeit wurden daraufhin sporadisch polizeiliche Verkehrskontrollen durchgeführt. Die da-
malige Verstoß-Häufigkeit ist hier nicht bekannt. Aktuell sind an der Örtlichkeit keine Beschwerden 
bekannt. 
Polizeiliche Schwerpunktkontrollen können dort auf Grund der Vielfalt von gemeldeten Gefahrenstel-
len in den Stadtteilen von Köln und Leverkusen nicht geleistet werden.  
Aus polizeilicher Sicht ist die heutige Verstoßquote nach Schätzung verschwindend gering. 
Aus nördlicher Richtung passiert der Schwerlastverkehr den Stadtteil Fühlingen von der Neusser 
Landstr. aus über den Kreisverkehr über die Industriestr. in Fahrtrichtung Gewerbegebiet Rheinkassel 
bzw. AS Niehl.

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3493/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
02.12.2020
Erstellt
01.12.2020 17:42