2463/2025
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln): Wirtschaftsplan 2026
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2463/2025 Freigabedatum 02.12.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln): Wirtschaftsplan 2026 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stimmt dem als Anlage 1 beigefügten Wirtschaftsplan 2026 gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung mit folgender Einschränkung zu: „Aktivitäten der StEB, die Mehraufwendungen im städtischen Haushalt zur Folge haben, sind zunächst einzelfallbezogen zwischen der Stadt Köln und den StEB abzustimmen, damit die Verwaltung zu eventuell erforderlichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen des städtischen Haushalts gesonderte Entscheidungen des Rates der Stadt Köln einholen kann.“ Finanzausschuss 15.12.2025 Rat 16.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Kommunalunternehmen „Stadtentwässerungsbetriebe Köln“, Anstalt des öffentlichen Rechts (StEB Köln) ist nach § 16 der Kommunalunternehmensverordnung (KUV) und gemäß § 10 Abs. 2 der StEB Köln-Satzung in der Fassung der Satzungsnovelle vom 17.09.2025 zur Aufstellung eines Wirtschaftsplans verpflichtet. Dieser besteht aus dem Erfolgs- und Investiti- onsplan sowie aus einem beigefügten Stellenplan und einer Stellenübersicht entsprechend § 8 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO). Der Wirtschaftsplan 2026 (siehe Anlage 1) wurde gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der StEB Köln vom Verwaltungsrat der StEB Köln in seiner Sitzung vom 01.10.2025 festgestellt. Sollte der Rat einen anderslautenden Beschluss fassen, muss eine erneute Vorlage an den Verwal- tungsrat mit dem geänderten Beschluss erfolgen. Ansonsten ist mit dem Einverständnis des Verwaltungsrates keine erneute Vorlage erforderlich. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung gemäß § 84 GO und § 19 KUV besteht aus ei- ner Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel des Vermögensplanes nach Jahren gegliedert; sie ist in den Wirtschaftsplan einzubeziehen. Ihr ist ein Investitionsprogramm zugrunde zu legen. Die Ergebnis- und Finanzplanung ist der Gemeinde zur Kenntnis zu geben. Die Gemeinde hat ih- rer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Das erste Planungsjahr ist das laufende Haushaltsjahr. Die Ergebnis- und Finanzplanung für die dem Haushaltsjahr folgenden drei Planungsjahre soll in den einzelnen Jahren ausgeglichen sein. Sie ist mit der Haushaltssatzung der Entwicklung anzupassen und fortzuführen. §10 Abs. 2 der Satzung der StEB Köln regelt, dass dem Wirtschaftsplan eine detaillierte Spar- tenrechnung beizufügen ist. Aufgrund der aktuellen Betätigungsfelder der StEB Köln sind für 2026 folgende Sparten auszuweisen: -Abwasser -Hochwasserschutz -sonstige Gewässer inkl. Parkweiher -Betriebsführung für den WBV Wahn -Straßenentwässerung operativ -Straßenentwässerung investiv -Leistungen für Dritte Damit enthält der Wirtschaftsplan 2026 insgesamt 7 Sparten. Die Bereiche Hochwasser- schutzzentrale, konstruktiver Hochwasserschutz und betrieblicher Hochwasserschutz sind aus organisatorischen Gründen in einer Sparte zusammengefasst worden. Aufgrund der Aufgabenübertragungen und den hierzu - zwischen der Stadt Köln und den StEB Köln - abgeschlossenen Verträgen ist die Stadt Köln gegenüber den StEB Köln zu Kos- tenerstattungen verpflichtet. In der vorliegenden Planung für das Geschäftsjahr 2026 wurden diese Beträge bei den einzelnen Aufgabenbereichen wie folgt veranschlagt: 3 Plan 2026 Plan 2025 Ist 2024 -Hochwasser 6,71 Mio. € 6,45 Mio. € 6,95 Mio. € -Sonstige Gewässer inkl. Parkweiher 3,41 Mio. € 3,40 Mio. € 3,09 Mio. € -Straßenentwässerung investiv 1,79 Mio. € 1,77 Mio. € 1,98 Mio. € In Summe 11,91 Mio. € 11,62 Mio. € 12,02 Mio. € Bei dem Erfolgsplan handelt es sich um eine Aufstellung aller voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres. Der Erfolgsplan 2026 schließt mit einem Jahresüber- schuss von 38,0 Mio. € ab. Abwassergebühren Die geplanten Umsatzerlöse basieren auf steigenden Gebührensätzen für Schmutzwasser 1,76 €/m³ sowie Niederschlagswasser 1,39 €/m². Gemäß Hochrechnung der aktuellen Zahlen der von der RheinEnergie abgelesenen Frischwasserzähler wurde der Umsatz mit 61,3 Mio. m³ Frischwasserbezug (-2,2% ggü. dem Plan 2025) sowie 73,4 Mio. m² (+0,0% ggü. dem Plan 2025) versiegelte Fläche kalkuliert. Beispielsweise hat eine vierköpfige Familie, bei der ein statistischer Schmutzwasseranfall von 200 m³ und eine zuzuordnende Fläche von 130 m² (Einfamilienhaus) zugrunde gelegt werden, bei Kanalanschluss mit 532,70 € (Vorjahr 497,60 €) Abwassergebühren zu rechnen. Die Details zur Abwassergebührensatzung 2026 sind der ebenfalls zu dieser Sitzung vorlie- genden Beschlussvorlage mit Anlagen zu entnehmen. Der Investitionsplan 2026 stellt einzelmaßnahmenbezogen das Investitionsprogramm dar, die operativen Kosten werden getrennt ausgewiesen. Im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) hingegen werden einzelmaßnahmenbezogen die Ge- samtkosten der jeweiligen Maßnahme ausgewiesen, d.h. die Summe der investiven und ope- rativen Bestandteile. Der Bericht zum ABK ist somit ein fachspezifischer Auszug und Darstel- lung in Hinblick auf die wasserwirtschaftlich relevanten Maßnahmen zur Erfüllung der Abwas- serbeseitigungspflicht und ist zur Einhaltung der aktuellen rechtlichen Vorgaben zwingend. Kostendarstellungen zu Maßnahmen im Wirtschaftsplan und im ABK sind somit differenziert zu betrachten. Wird beispielsweise bei einer Kanalsanierung der vorhandene Kanal zum Teil erneuert und zum Teil repariert, so werden die Kosten der Erneuerungen über das Investiti- onsprogramm veranschlagt und die Kosten der Reparatur über den operativen Erfolgsplan. Mittelverwendung: Die Investitionen der Sparten (Anlage 2: IVP) stellen sich wie folgt dar: - Abwasser 137,70 Mio. € - Beteiligung an Klärschlammkooperation 19,44 Mio. € - sonstige Geschäftsfelder (BGA) 0,15 Mio. € - Hochwasser 4,28 Mio. € - sonstige Gewässer inkl. Parkweiher 3,01 Mio. € - Straßenentwässerung investiv 6,47 Mio. € In Summe 171,05 Mio. € Aus der Finanzierungstätigkeit der StEB Köln besteht die Verpflichtung zur Tilgung Bankkredite 208,00 Mio. € Gewinnausschüttung 2025 33,16 Mio. € Auszahlungen von Rückstellungen 4,00 Mio. € In Summe 245,16 Mio. € Summe Mittelverwendung 416,21 Mio. € 4 Mittelherkunft: - Auflösung von Baukostenzuschüssen - 7,64 Mio. Euro - Abschreibungen 66,97 Mio. Euro - Zuschüsse 0,48 Mio. Euro - Jahresüberschuss gem. Erfolgsplan 2026 37,99 Mio. Euro - Kredite (zur Refinan- zierung Bankkredite) 318,41 Mio. Euro Summe Mittelherkunft 416,21 Mio. Euro Im fünfjährigen Finanzplan (Anlage 1: IVP) sind die dort angesetzten Jahresüberschüsse für die Jahre 2027 bis 2029 auf der Basis einer moderaten Preissteigerung von ca. 2% p. a. und einem über dem langjährigen Durchschnitt liegenden Investitionsvolumen ermittelt worden. Kreditermächtigungen Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 3 geänderter StEB Köln Satzung vom 20.06.2022 können die Stadt- entwässerungsbetriebe Köln innerhalb der Grenzen des Wirtschaftsplans für alle abzuschlie- ßenden Kreditgeschäfte, Kredite in wirtschaftlich sinnvollen Tranchen aufnehmen. Der Verwaltungsrat ist nachträglich über den Umfang der Geschäfte zu informieren. Besondere Regelung Aus den Betätigungen der StEB Köln in den Bereichen des Hochwasserschutzes, der sonsti- gen Gewässer inkl. Parkweiher, der Straßenentwässerung investiv sowie z. T. auch aus den Investitionen im Abwasserbereich ergeben sich Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, die im jetzigen Planungsstadium nicht exakt quantifiziert werden können. Damit die StEB Köln in diesen Fällen die nötige Planungssicherheit erhält – gleichzeitig aber die Kostenerstattun- gen der Stadt limitierbar bleiben – wird im Beschlussvorschlag des Rates vorgesehen, dass die Zustimmung des Rates zum Wirtschaftsplan der StEB Köln dahingehend eingeschränkt wird, „dass Aktivitäten der StEB Köln, die Mehrausgaben im städtischen Haushalt zur Folge haben, zunächst einzelfallbezogen zwischen der Stadt Köln und den StEB Köln abzustimmen sind, damit die Verwaltung zu eventuell erforderlichen über- oder außerplanmäßigen Ausga- ben des städtischen Haushalts gesonderte Entscheidungen des Rates der Stadt Köln einho- len kann.“ Risiken Kanalbenutzungsgebühren: Die Unsicherheit bei den Kanalbenutzungsgebühren besteht in der Frischwasserbe- zugsmenge. Eine Reduktion der Frischwassermenge, die zu einer Menge von weniger als 61,3 Mio. m³ führt, würde eine Umsatzreduzierung ergeben. Gemäß der aktuellen Prognose wurde die Planmenge 2026 im Vergleich zum Vorjahresplan bereits um 1,4 Mio. m³ auf 61,3 Mio. m³ reduziert. Durch kühlere und feuchtere Sommer kann dieser Trend anhalten und es kann zu geringeren Wasserverbräuchen kommen. Dies hätte geringere Umsatzerlöse aus Abwassergebühren zur Folge. Hochwasserereignis: In der Sparte Hochwasserschutz wurde, wie jedes Jahr, die vorgeschriebene Hoch- wasserübung eingeplant. Die nicht kalkulierbaren, aber möglichen, Hochwasserereig- nisse sind nicht in den Plankosten enthalten. Zinssätze Der Zinssatz für neue oder zu prolongierende Kredite wurde mit 3,0% für das Jahr 2026 ange- setzt. Die StEB Köln profitieren aber von den langfristigen Kreditverträgen mit Festzinssätzen. Für einen kleinen Teil des Kreditportfolios im kurzfristigen Bereich (12 Monate) sind die StEB Köln an die variablen Zinssätze gekoppelt. Die StEB Köln haben SWAP-Verträge zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos abgeschlos- sen. D.h. die StEB Köln bezahlen einen fixen Zinssatz und erhalten von dem SWAP-Partner den 3M-Euribor. Mit Beginn der Laufzeit wurde ein passender 3M-Euribor Kredit abgeschlos- sen. Anlage 1: Wirtschaftsplan 2026 Anlage 2: Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2026
Anlage 2 - Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2026
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1 Anlage 2 Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2026 (01.01.2026 bis 31.12.2026) Wirtschaftsplan 2026 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 2 Vorwort zum Wirtschaftsplan Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln) sind eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) im Sinne von § 114 a GO NW. Sie ist eine rechtsfähige juristische Per- son, die selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Satzung und Verträge Mit der Gründung der AöR ist die Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 53 Lan- deswassergesetz NW auf die StEB Köln übergegangen. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 18.12.2003 durch gesonderte Be- schlüsse und durch eine entsprechende Ergänzung der StEB Köln-Satzung dem Kommunalunternehmen neben den bereits bestehenden Aufgabenbereichen noch folgende weitere Aufgaben übertragen: 1. Die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgabe des Hochwasserschutzes auf dem Gebiet der Stadt Köln 2. Die Unterhaltung, den Betrieb und die Reinigung aller Straßenentwässerungsan- lagen inkl. der zugehörigen Nebenanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln. Ab dem 01.07.2014 führen die Stadtentwässerungsbetriebe Köln neben der ope- rativen auch die investive Straßenentwässerung durch. Mit dem Vertrag vom 16.06.2014 wurde geregelt, dass die StEB Köln nun auch für den Neubau und Sanierung aller Straßenentwässerungsanlagen (außer der Straßeneinläufe/Sink- kästen und deren Anschlussleitungen) verantwortlich sind. 3. Aufgaben der Gewässerunterhaltung der sonstigen Gewässer auf dem Gebiet der Stadt Köln inkl. der Parkweiher. Durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Köln und dem Kom- munalunternehmen vom 21.12.2009 wurde die Aufgabe der Gewässerunterhal- tung noch um die Aufgaben des Gewässerausbaus und des Ausgleichs der Was- serführung der sonstigen Gewässer auf dem Gebiet der Stadt Köln erweitert. Ab dem 01.06.2017 wurde den StEB Köln ebenfalls die Unterhaltung und der inves- tive Teil der Parkweiher übertragen. Wirtschaftsplan 2026 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 3 Gem. § 16 Abs. 1 Kommunalunternehmensverordnung (KUV) und § 10 Abs. 2 der StEB Köln-Satzung ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgs- und dem Investitionsplan sowie aus ei- nem beigefügten Stellenplan und einer Stellenübersicht entsprechend § 8 der Kom- munalhaushaltsverordnung (KomHVO). § 10 Abs. 2 der Satzung der StEB Köln bestimmt außerdem, dass dem Wirtschafts- plan eine detaillierte Spartenrechnung beizufügen ist. Aufgrund der aktuellen Betäti- gungsfelder der StEB Köln sind für 2026 folgende Sparten auszuweisen: - Abwasser - Straßenentwässerung operativ - Straßenentwässerung investiv - Hochwasserschutz - Betriebsführung WBV Wahn - Unterhaltung und Ausbau der sonstigen Gewässer inkl. Parkweiher - Betrieb gewerblicher Art (Photovoltaikanlage Merheim, Reserveenergiemarkt, etc.) Damit enthält der Wirtschaftsplan 2026 insgesamt 7 Sparten. Wirtschaftsplan 2026 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 4 Spartenrechnung Die Bereiche Hochwasserschutzzentrale, konstruktiver Hochwasserschutz und be- trieblicher Hochwasserschutz wurden aus organisatorischen Gründen in einer Sparte zusammengefasst. In der Sparte Gewässer sind ebenfalls die Sparten sonstige Gewässer sowie die Parkweiher zusammengefasst. Die Sparte Leistungen für Dritte beinhaltet überwiegend das Hausanschlussmanage- ment, die Photovoltaikanlagen am Standort Merheim sowie die Teilnahme am Reser- veenergiemarkt mit den Notstromaggregaten der Pumpwerke sowie die Co-Fermen- tation. Unterschied zwischen Wirtschaftsplan und Gebührenkalkulation Die markanteste Abweichung zwischen Wirtschaftsplan und Abwassergebührenkal- kulation ist die Ausweisung der real anfallenden Zinsen und der handelsrechtlichen Abschreibungsbeträge im Wirtschaftsplan und der Ausweis der kalkulatorischen Zin- sen und Abschreibungen in der Abwassergebührenkalkulation. Wie bereits erwähnt, sind im Wirtschaftsplan die verschiedenen Aufgabenbereiche in „Sparten“ dargestellt. Dies entspricht den Vorschriften der StEB Köln-Satzung und den abgeschlossenen Verträgen zwischen der Stadt Köln und den StEB Köln. Damit wird sichergestellt, dass eine strikte Trennung zwischen dem Abwasserbereich (Ge- bühren) und den übrigen Aufgabenbereichen erfolgt. Ist- Kosten Material Personal …… Ist- Kosten Material Personal ….. reale Zinsen kalk. Zinsen kalkulatorische Abschreibung handelsrechtliche Abschreibung Gewinn HandelsrechtGebührenrecht Cash-Flow Investitionen Darlehen Wirtschaftsplan 2026 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 5 Inhalte des Wirtschaftsplans 1) Erfolgsplan und mittelfristiger Erfolgsplan Der Erfolgsplan enthält alle planbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschafts- jahres. Im Wirtschaftsplan werden die Sekundärkosten gemäß des Controllingkonzepts in die vier folgenden Sekundärkostenarten aufgeteilt: 1. Interne Leistungsverrechnung (ILV): Hier werden die aufgeschriebenen Stun- den den einzelnen Sparten zugerechnet. D. h. arbeitet ein Mitarbeiter, der der Sparte Abwasser zugeordnet ist, für den WBV, wird die Sparte Abwasser ent- lastet und die Sparte WBV belastet. 2. Umlagen: Hier werden die Hilfskostenstellen anhand geeigneter Schlüssel auf die jeweiligen Hauptkostenstellen verteilt. Die Hauptkostenstellen sind wiede- rum den Sparten zugeordnet. 3. Overheadkosten: Die Overheadkosten der StEB Köln setzen sich aus dem Geschäftsbereich kaufmännischer Betrieb und Vorstand zusammen. Diese beiden Bereiche sind primär der Sparte Abwasser zugeordnet. Anhand des Schlüssels der modifizierten Herstellkosten (Personal, Betriebs- und Verwal- tungskosten, Öffentlichkeitsarbeit) werden die Overheadkosten dann sekundär auf alle Sparten verteilt. Somit führt das zu Erträgen in der Sparte Abwasser sowie Aufwendungen in allen anderen Sparten. 4. Abrechnung Kostenkontrollprojekte (KKP/PM): Hier werden alle operativen Aufträge anhand der Abrechnungsvorschriften der/den jeweiligen Kosten- stelle/n zugerechnet (somit auch den Sparten). Dem Wirtschaftsplan ist ein mittelfristiger Ergebnisplan beigefügt. Grundlage der Er- gebnisplanung sind die Planzahlen 2026. Auf dieser Basis wurden die Aufwendun- gen und die Erträge mit einer moderaten Preissteigerung von 2% p. a. hochindiziert. Dennoch wurden in einigen Aufwands- und Erlösarten Anpassungen vorgenommen bzw. wurden diese durch Sonderrechnungen bzw. feste Prämissen berechnet (z. B. im Bereich der Abschreibung und des Finanzergebnisses). Wirtschaftsplan 2026 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 6 Die StEB Köln haben den Wirtschaftsplan 2026 sowie die Mittelfristplanung 2027 bis 2029 nach dem heutigen Kenntnisstand aufgestellt. Die Sparten Hochwasserschutz, sonstige Gewässer und Straßenentwässerung investiv entsprechen der Haushalts- plananmeldung die am 30.04.2025 an die Stadt Köln gemeldet wurde. Im Abwasserbereich basieren die Planungen für 2026 auf steigenden Schmutz- und Niederschlagswassergebührensätzen. So steigt der Schmutzwassergebührensatz von 1,63 auf 1,76 €/m³ und der Niederschlagswassergebührensatz von 1,32 auf 1,39 €/m². 2) Stellenplan Des Weiteren sind dem Wirtschaftsplan ein Stellenplan und eine Stellenübersicht beigefügt, die Aufschluss über die voraussichtliche Entwicklung der besetzten und zu besetzenden Stellen geben. Für die Planung der Personalkosten wurde von 662 Voll- zeitäquivalenten plus Auszubildende ausgegangen. Dies unterscheidet sich vom Stellenplan, da aufgrund von Fluktuation und Langzeiterkrankungen nicht alle Stellen immer zu Personalaufwand führen. 3) Finanzierungsplan und Investitionsprogramm (inkl. 5 Jahresplanung) Gegenüber dem Erfolgsplan stellt der Finanzierungsplan alle planbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres 2026 dar, die sich aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit der Stadtentwässerungsbetriebe Köln ergeben. Dem Finanzierungsplan ist – analog der Spartenrechnung zum Erfolgsplan - ein Gruppenfinanzplan beigefügt. Als weitere Anlagen wird ein Investitionsprogramm (IVP) mit einem 5jährigen Finan- zierungsplan und Gruppenfinanzierungsplan angehängt. Die StEB Köln werden in den Jahren 2025 bis 2030 jährlich zwischen 100 und 208 Mio. EUR Bestandskredite planmäßig tilgen müssen. Sie werden durch neu ausge- Wirtschaftsplan 2026 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 7 schriebene Kreditverträge ersetzt. Dies hat keine Auswirkung auf die Höhe der Ver- bindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. 4) Gewinnausschüttung In der Planung wurde berücksichtigt, dass die Gewinne nicht mehr thesauriert wer- den. Somit wird der erzielte Gewinn 2026 in Höhe der 2026er-Ist-Spartenerlöse für Hochwasser, sonstige Gewässer sowie der investiven Straßenentwässerung (StEB Köln-Teil) plus dem restlichen Gewinn Mitte 2027 an die Stadt Köln ausgeschüttet. H I N W E I S: Durch eine Gewinnausschüttung von 25-40 Mio. € pro Jahr wird das Innenfinanzierungspotential geschmälert und es können die Verbindlichkeiten nicht in voller Höhe zurückgefahren werden. 5) Investitionsmaßnahmen Ferner werden die Investitionsmaßnahmen (IV) für das Jahr 2026 „einzelmaßnah- menbezogen“ und für die Folgejahre „maßnahmenartenbezogen“ (Ausnahme: Der Hochwasserschutz wird einzelmaßnahmenbezogen dargestellt) beigefügt. H I N W E I S: Im Abwasserbeseitigungskonzept werden einzelmaßnahmenbezogen die Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme ausgewiesen, d.h. die Summe der in- vestiven und operativen Bestandteile. Im Wirtschaftsplan wird einzelmaßnahmenbe- zogen das Investitionsprogramm dargestellt, die operativen Kosten werden im Er- folgsplan ausgewiesen. Wird beispielsweise bei einer Kanalsanierung der vorhandene Kanal zum Teil erneu- ert und zum Teil repariert, so werden die Kosten der Erneuerungen über das Investi- tionsprogramm veranschlagt und die Kosten der Reparatur über den operativen Er- folgsplan. Wirtschaftsplan 2026 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 8 Übersicht Veränderungen Wirtschaftsplan 2025 zu 2026 Das nachfolgende Chart zeigt die Unterschiede zwischen dem Wirtschaftsplan 2026 und dem von 2025. Grüne Säulen stellen ergebnisverbessernde und orange ergeb- nisverschlechternde Faktoren dar. Gesamtleistung +12,0 Mio. €: 10,8 Mio. € resultieren aus den höheren Abwassergebüh- ren; weitere 0,5 Mio. € resultiert aus höheren Umsatzerlö- sen aus den Sparten. Die aktivierten Eigenleistungen stei- gen um 0,8 Mio. € Material +1,1 Mio. € Treiber der Materialkosten sind die bezogenen Leistungen. Sie steigen um 1,4 Mio. € Personal +5,4 Mio. € Tarifsteigerung für 2025 fällt mit 5% höher als geplant aus. Weitere 1,25% sind für 2026 vereinbart. Neben den regulä- ren Stufenaufstiegen (+0,6 Mio. €), sind die finanzierten Vollzeitäquivalente von 632 auf 662 gestiegen (+2,8 Mio. €). Afa -2,9 Mio. € Das Inbetriebnahmevolumen in 2025 und 2026 ist niedriger als das Volumen der Anlagen die aus der Afa, aufgrund des Erreichens der Nutzungsdauer, entfallen. SBA +1,1 Mio. € Höhere Kosten für Reinigung (+0,2 Mio. €), EDV (+0,3 Mio. €) sowie Fremdarbeiten intern (+0,3 Mio. €) Zinsen +0,8 Mio. € Erhöhter Mittelabfluss in 2025 & 2026 durch viele Großpro- jekte Die Abweichungen werden auf den folgenden Seiten detailliert erläutert. 0 2.500 5.000 7.500 10.000 12.500 15.000 17.500 20.000 22.500 25.000 27.500 30.000 32.500 35.000 37.500 40.000 42.500 45.000 Planergebnis 2025 (31.532 T€) Gesamtleistung (+11.960 T€) Materialaufwand (+1.058 T€) Personalaufwand (+5.415 T€) Abschreibungen (-2.876 T€) sonstiger betrieblicher Aufwand inkl. Steuern (+1.129 T€) Finanzergebnis (+780 T€) Planergebnis 2026 (37.987 T€) Vom Planergebnis 2025 zum Planergebnis 2026 Wirtschaftsplan 2026 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 9 Erläuterungen der Ertragsansätze Grundsätzliches a) Die geplanten Umsatzerlöse basieren auf steigenden Gebührensätzen für Schmutzwasser 1,76 €/m³ sowie Niederschlagswasser 1,39 €/m². Gemäß den ak- tuellen Zahlen der Verarbeitungssoftware der Stadt Köln (bzgl. der versiegelten Flächen) sowie auf Basis der von der RheinEnergie AG im Zeitraum September 2024 bis Mai 2025 (hochgerechnet auf 12 Monate) abgelesenen Frischwasser- werte (für Schmutzwasser) wurde der Umsatz mit 61,3 Mio. m³ Frischwasserbe- zug (-2,2% ggü. dem Plan 2025) sowie 73,4 Mio. m² (+0,0% ggü. dem Plan 2025) versiegelte Fläche kalkuliert. b) Die geplanten Erträge für die Sparten Hochwasserschutz, sonstige Gewässer und Straßenentwässerung investiv entsprechen den Anmeldungen der StEB Köln zum HPL. Umsatzerlöse (Plan 25: 219.693 T€/ Plan 26: 231.452 T€/ Abw.: 11.759 T€) Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Umsatzerlöse aus den Abwassergebühren um 10,8 Mio. €. Neben den Kostensteigerungen im Material, Personal und sonstigen be- trieblichen Aufwand macht sich hier auch die Umstellung des Kostendeckungsgrads (60% HGB-Gewinn zu 40% KAG Verlust) bemerkbar. Aktivierte Eigenleistungen (Plan 25: 4.135 T€/ Plan 26: 4.888 T€/ Abw.: 753 T€) Die Steigerung resultiert aus höheren Stundenverrechnungssätzen aufgrund der Ta- rifvertragserhöhung in 2025 und 2026 sowie mehr Ingenieuren die an den Großpro- jekten arbeiten. Sonstige betriebl. Erträge (Plan 25: 15.186 T€/ Plan 26: 14.634 T€/ Abw.: -552 T€) Die größten Positionen innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge sind die Auflö- sung der Baukostenzuschüsse (7,7 Mio. €, -0,4 Mio. € ggü Plan 2025), die Rückstel- lungsauflösung der Abwasserabgabe (4,4 Mio. €) für das Veranlagungsjahr 2025 so- wie die Personalrückstellungsauflösung (2,1 Mio. €) gemäß Prognosegutachten. Wirtschaftsplan 2026 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 10 Erläuterung der Aufwandsansätze Grundsätzliches a) Die Personalkosten wurden auf Basis des TV-V und der erwarteten Vollzeitäqui- valente kalkuliert. Dadurch weicht der Stellenplan von der Zahl der aktiven Beleg- schaft ab. Im Zuge der Veränderung der Inanspruchnahme von Teilzeit, hat sich die Zahl der Vollzeitäquivalenten und der Zahl der Stellen auseinanderentwickelt. b) In der Sparte Leistungen für Dritte gibt es kein Personal, daher auch keine Pri- märkosten Personal. Alle anfallenden Tätigkeiten werden von Mitarbeitern des Abwasserbereiches erledigt und unter der Position Innenumsatzerlöse über Stun- denverrechnungssätze in die Sparte Leistungen für Dritte belastet. c) Die geplanten Aufwendungen für die Sparte Hochwasserschutz, sonstige Gewäs- ser und Straßenentwässerung investiv entsprechen den Anmeldungen der StEB Köln zum HPL. Materialaufwand (Plan 25: 45.696 T€/ Plan 26: 46.754 T€/ Abw.: 1.058 T€) 1. Materialeinsatz (Plan 25: 8.397 T€/ Plan 26: 8.307 T€/ Abw. -90 T€): Die Kosten für Fällmittel sinken im Plan 2026 um 294 T€. Demgegenüber gibt es eine Steigerung bei den Kosten für Flockungshilfsmitteln (+165 T€). 2. Instand. / bez. Leistungen (Plan 25: 22.337 T€/ Plan 26: 23.531 T€/ Abw.: 1.194 T€): Während die Instandhaltungen in der Sparte Abwasser praktisch konstant blei- ben, reduzieren sich die Instandhaltungen in den Sparten Parkweiher, WBV Wahn sowie Straßenentwässerung investiv. Die bezogenen Leistungen steigen vom Plan 2025 (5.498 T€) um 1.355 T€ auf 6,9 Mio. € (2026). Größere Einzelprojekte innerhalb der bezogenen Leistungen sind die Inspektion/Reinigung vom Düker am Parkgürtel, die Betauchung des der- zeitigen Rheindükers, ein Gutachten für die Deponiegutbehandlung sowie eine Studie zur neuen Kommunalabwasserrichtlinie. 3. Sonstige Kosten Material (Plan 25: 8.346 T€/ Plan 26: 8.285 T€/ Abw.: -61 T€): Die größte Einzelposition machen hier die Umlagen an Verbände aus. Deren mit- telfristige Wirtschaftsplananmeldung wurde hier berücksichtigt. Wirtschaftsplan 2026 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 11 4. Abwasserabgabe (Plan 25: 6.615 T€/ Plan 26: 6.630 T€/ Abw.: 15 T€) Der Planwert für die Abwasserabgabenrückstellung liegt auf dem Planniveau von 2025. Die Rückstellungsauflösung für die abgabenfreien Netze von 2025 wurde in den sonstigen betrieblichen Erträgen geplant. Die Auflösung erfolgt ca. Ende 2026 wenn die Netze vom LANUV abgabefrei beschieden wurden. Personalkosten (Plan 25: 59.945 T€/ Plan 26: 65.360 T€/ Abw.: 5.415 T€) Die Personalkosten steigen gegenüber dem Plan 2025 um 5,4 Mio. €. Die Tarifvertragssteigerung 2025 wurde mit 2,0 % angenommen. Das tatsächliche Ergebnis für 2025 liegt bei rund 5,0% sowie weitere 1,25% ab Mitte 2026. Folgende Ereignisse führen zum Anstieg der Personalkosten für 2026: Anstieg der im Wirtschaftsplan finanzierten Vollzeitäquivalente von 632 auf 662 im Jahr 2026 (Stand Juni 2025: 645 VZÄ), +2,8 Mio. €. Tarifvertragssteigerung: Der Plan 2025 beinhaltete eine Tarifvertragssteige- rung von 2%, gewichtet mit den STEB Köln VZÄ ergibt sich eine Steigerung von 6,0% zu 2024 bzw. 4,0% gegenüber dem Plan 2025. reguläre tarifliche Stufenaufstiege (+0,6 Mio. €) Anstieg der Lohnnebenkosten inkl. ZVK auf 30,15% (+0,72%-Punkte). Abschreibungen (Plan 25: 69.854 T€/ Plan 26: 66.978 T€/ Abw.: -2.876 T€) In dem Planwert für die Sparte Abwasser sind Abschreibung für Inbetriebnahmen für Neuanlagen in Höhe von 3,3 Mio. € enthalten. Der Wert der Altanlagen, die ihre Nut- zungsdauer erreicht haben, übersteigt diesen Wert, sodass der Planwert der Ab- schreibungen um 4,1% für 2026 sinkt. Die Investitionsstrategie der StEB Köln umfasst eine funktionale Verfügbarkeit der Anlagen und keinen puren Substanzwertersatz. Die Abschreibungen werden anstei- gen, wenn die Großprojekte wie Rheindüker, Entwässerung in Esch-Pesch sowie die Schwachlast auf dem GKW in Betrieb genommen werden. Sonstiger betrieblicher Aufwand (Plan 25: 14.525 T€/ Plan 26: 15.621 T€/ Abw.: 1.096 T€) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen EDV-Kosten, Grundstückskosten, Leistungsbeziehungen mit der Stadt Köln, Versicherungs- und Wirtschaftsplan 2026 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 12 Gutachterkosten, Instandhaltungskosten für Verwaltungsgebäude / Betriebs- und Ge- schäftsausstattung sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Im Bereich der EDV kommt es zu einem Kostenanstieg (Plan 25: 5.576 T€/ Plan 26: 5.925 T€) um 349 T€. Wie im Vor- jahr gibt es einen deutlichen Anstieg der Lizenzkosten für alle Softwareprodukte. Hier sind die Kosten für Security-Operations-Center enthalten. Weitere Anstiege gibt es bei den Fremdarbeiten intern (u.a. Besetzung der Pforte etc.) iHv. von 349 T€ sowie der Reinigung der Verwaltungsgebäude (+178 T€). Finanzergebnis (Plan 25: 16.690 T€ / Plan 26: 17.470 T€ / Abw.: 780 T€) Der Mittelabfluss der Großprojekte der StEB Köln (u.a. der Rheindüker, die neue Schwachlast auf dem GKW Stammheim und die Entwässerung von Esch-Pesch) führt dazu, dass die Investitionen die Abschreibungen übersteigen. Ein Teil der In- vestitionen müssen daher über neue Kredite finanziert werden. Für 2026 wird dadurch mit zusätzlichen Zinsen in Höhe von 600 T€ gerechnet. Sonstige Steuern (Plan 25: 772 T€ / Plan 26: 804 T€ / Abw.: 32 T€) Die größte Position ist die Stromsteuer für das GKW. Seit dem 01.01.2024 muss ei- generzeugter Strom aus Faulgas bei einer BHKW Größe ab 2 MW ebenfalls versteu- ert werden. Dies wurde seit dem Plan 2025 berücksichtigt. Jahresüberschuss / -fehlbetrag (Plan 25: 31.532 T€ / Plan 26: 37.987 T€ / Abw.: 6.455 T€) Im Wirtschaftsplan 2026 ergibt sich nach Abzug sämtlicher Kosten von der Gesamt- leistung, ein Jahresplanüberschuss in Höhe von rd. 38,0 Mio. €. Die Erzielung der Jahresüberschüsse ist getrennt von dem Ergebnis der Gebühren- rechnung zu betrachten. Gesonderte Erläuterung zum Spartenergebnis Hochwasser, sonstige Gewässer inkl. Parkweiher und Straßenentwässerung investiv Wirtschaftsplan 2026 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 13 Im Bereich des Hochwasserschutzes hat die Stadt Köln im Wege der Kapitalsachein- lage unentgeltlich (Alt-)Anlagevermögen in die StEB Köln eingebracht. Um eine Dop- pelfinanzierung im städtischen Haushalt zu vermeiden, sind die Abschreibungen, die die StEB Köln nun auf dieses Vermögen vornehmen, von der städtischen Kostener- stattungspflicht ausgenommen. Vor diesem Hintergrund schließt die HW-Sparte im vorliegenden Wirtschaftsplan mit einem Fehlbetrag in Höhe von 114 T€ ab. In den Jahresabschlüssen der StEB Köln wird jedoch in Höhe des Abschreibungsauf- wandes eine Entnahme aus der Kapitalrücklage vorgesehen; d. h. es handelt sich letztlich um einen erfolgsneutralen Vorgang. Gleiches passiert auch durch die Übernahme des Anlagenvermögens der sonstigen Gewässer inkl. Parkweiher durch die StEB Köln (Ratsbeschluss vom 10.09.2009). Die Altanlagen der Stadt Köln werden in 2026 mit 957 T€ abgeschrieben. In gleicher Höhe fällt der Spartenverlust der sonstigen Gewässer inkl. Parkweiher aus. Somit wird eine Doppelfinanzierung vermieden. Ab dem 01.07.2014 haben die StEB Köln auch einen Großteil des Anlagevermögens der Straßenentwässerung übernommen. Zur Vermeidung einer Doppelfinanzierung werden Abschreibungen in Höhe von 558 T€ nicht der Stadt Köln in Rechnung ge- stellt. Dieser Verlust wird ebenfalls aus der gebildeten Kapitalrücklage entnommen.
Anlage 1 - Wirtschaftsplan 2026
15767 Zeichen
Angaben in Tsd. Euro 4.972 5.063 5.156 8.463 8.593 8.748 24.086 23.959 23.749 8.285 8.285 8.285 6.630 6.630 6.630 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -34.981 -27.427 -23.442 14 Anlage 1 199.089 209.914 0 0 15(2) 15(3) 209.914 16(4) 16(5) Wirtschaftsplan 2026 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 17(6) 18(7) 18(8) Neue Systematik zur Auftragsnummer (ab 01.01.2011) zu den Planungs- und Bau-maßnahmen (in Anlehnung an Kap 4.3 der „Verwaltungsvorschrift über die Auf-stellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“, vom 08.08.2008, mit Kölner Ergän-zungen) Auftragsnummer = frei vergebene, fortlaufende Nummer Die Systematik und Nummerierung zu allen vor dem 01.01.2011 definierten Pla-nungs- und Baumaßnahmen wird weiter angewendet bzw. bleibt bestehen. Spalte “Art”= (Art der Maßnahme) Kategorisierung gemäß „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwas-serbeseitigungskonzepten“ vom 08.08.2008 Art A1 Kanalisation - Ergänzungsmaßnahme (Erweiterung bestehender Kanali-sation) A2 Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus hydraulischen Gründen A3 Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus baulichen Gründen A4 Schmutzwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung A5 Mischwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung A6 Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen ohne Beeinflussung der Ablauf-qualität A7 Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqua-lität A8 Behandlung von Mischwasser (RÜB, RBF, etc.) A9 Behandlung von Niederschlagswasser (RKB, RBF, etc.) A10 Regenwasserrückhaltung vor Einleitung A11 Maßnahmen im Gewässer, die zur Kompensation für die negativen Aus-wirkungen von Mischwasser- und Niederschlagswasser-Einleitungen dienen, soweit sie abwassergebührenrelevant sind A12 Versickerungsanlage A13 ortsnahe Einleitung A14 Wegfall einer punktuellen Einleitung A15 Umbau offener Abwasserkanäle A16 Planungen, die keiner Maßnahme direkt zugeordnet werden können (z.B. BWK-M3-Nachweis, Konzepterstellung, N-A-Modelle) Auftrags- Bezeichnung Art Stadtteil Summe Prognose nummer der Investition Investition Maßnahme 2026 [-] [-] [-] [-] [T EUR] [T EUR] Anmeldung zum WP 2026 - StEB Köln Sparte Abwasser - ABK relevante Maßnahmen 10100811 Erschließungen A1 Köln 6.380 170 11121081 Netze Langel - hydraulische Sanierung A2 Köln 8.555 35 11121211 Netze Langel - Regenwasserbehandlung MS A8 Köln 1.130 20 11122011 Sofortmaßnahmen - Stadtgebiet A3 Köln 1.194 60 11122071 Stürzelberger Weg - MWP 2245 A3 Worringen 350 117 11124851 Martinusstr. - Damiansweg A3 Esch/Auweiler 2.808 1.800 11124861 Damianstr. - MWP 2438 A3 Esch/Auweiler 215 75 11124881 Greesberger Str. - SKU 2450 A8 Esch/Auweiler 72.424 6.950 11124901 Orrer Str. - PW A8 Esch/Auweiler 26.495 4.800 11124911 Auweilerweg - MWP 2446 A3 Esch/Auweiler 1.029 370 11125101 Kasseler Weg - MWP 2541 A3 Fühlingen 219 81 12000561 Berg. Gladb. Str.(Möhlstr.-E.-bruchstr.) A2 Dellbrück 858 50 12000871 Infrastrukturmaßnahmen A3 Köln 64.920 1.600 12000901 Schilfweg (Lind) - RBD 8220 A9 Lind 482 312 12001151 ICE-Terminal / Messe City - Erschließung A1 Deutz 37 1 12001901 Berger Str. / Humboldtstr. - SKU 584 A8 Finkenberg 156 97 12002151 Martin-Luther-Platz A3 Neustadt/Süd 402 282 12002191 Sanierung Druckrohrleitungen - Stadtgeb. A3 Köln 5.655 55 12002261 Martinusstr. - Orrer Str. A8 Esch/Auweiler 11.540 4.700 12002891 Longericher Hauptstr.-RWP 4322 / RWP4220 A3 Longerich 3.649 2.100 12002921 Hohenstaufenstr. - SKU 585 A8 Gremberghoven 177 141 12002931 Machabäerstr. - RKB A9 Altstadt/Nord 840 65 12002971 Gbf-Ehrenfeld - Erschließung A1 Ehrenfeld 48 5 12002991 Adamsstr. / Seidenstr. A3 Mülheim 1.845 900 12003121 Vingster Ring (Vingst) - RRB A9 Vingst 4.186 2.700 12003141 Gunther-Plüschow-Str. A3 Ossendorf 416 313 12003271 Von-Quadt-Str. - Erschließung A1 Dellbrück 19 2 12003421 Eddaweg - Erschließung A1 Höhenhaus 513 1 12003431 Friedensstr. - Erschließung A1 Elsdorf 15 1 12003561 Alte Magazinstr. - Erschließung A1 Wahn 345 10 12003791 Blockstr. (inkl. RWP 2419) A3 Volkhoven/Weiler 2.680 395 12003821 Ackerstr. (Herler Str. - Caumannsstr.) A3 Buchheim 402 10 12003861 Greinstr. A3 Sülz 31 1 12004051 Johann-Mayer-Str. A3 Kalk 782 340 12004101 Liverpooler Platz A3 Chorweiler 36 30 12004171 Berrenrather Str. (Weyertal-Sülzgürtel) A3 Sülz 206 49 12004231 Kapellenstr. - SWP und DL A3 Rondorf 1.326 50 12004251 Weinsbergstr. A2 Ehrenfeld 929 700 12004291 Wildenburgstr. A3 Sülz 2.246 1.200 12004331 Klosterfraug., Cellitinnenw.+Merh. Str. A2 Weidenpesch 4.273 1.000 12004351 Cologneo I - Erschließung A1 Mülheim 69 20 12004541 Damiansweg - Erschließung A1 Volkhoven/Weiler 23 2 12004551 Deutz-Areal - Erschließung A1 Mülheim 29 10 12004561 Werthmannstr. - Erschließung A1 Lindenthal 11 1 12004631 Gießener Str. A3 Humboldt/Gremberg 519 50 12004661 Poller Kirchweg A3 Poll 209 165 Auftrags- Bezeichnung Art Stadtteil Summe Prognose nummer der Investition Investition Maßnahme 2026 [-] [-] [-] [-] [T EUR] [T EUR] 12004691 Schemmergasse / Großer Griechenmarkt A3 Altstadt/Süd 2.235 200 12004801 Heidelweg - Erschließung A1 Sürth 13 1 12004811 Trankgasse - SBW 3329 A3 Altstadt/Nord 987 617 12004861 Fuchskaule - Erschließung A1 Elsdorf 27 1 12004871 Pantaleonsmühlengasse / Michaelstr. A3 Altstadt/Süd 1.218 355 12004881 Bauwerke - Stadtgebiet A3 Köln 2.813 50 12004891 Linksrh. Bauliche Sanierung A3 Köln 77.230 1.200 12004901 Rechtsrh. Bauliche Sanierung A3 Köln 55.230 800 12004921 Niederländer Ufer - RBD 3401 A9 Riehl 765 150 12004931 An der Schanz - RBD 3402 A9 Riehl 1.238 760 12004951 Am Kradepohl - RRB 0331 A2 Meschenich 7.996 2.900 12005001 Houdainer Str. - Erschließung A1 Zündorf 8 1 12005061 Östliche Zubringerstr. A3 Deutz 528 1 12005071 Eiler Schützenplatz A2 Eil 31 1 12005081 Leidenhausener Str. A2 Eil 56 1 12005181 Wilhelm-Waldeyer-Str. / Universitätsstr. A3 Sülz 155 100 12005261 Bergisch Gladbacher Str. - SBW 5116 A3 Buchheim 956 250 12005271 Deutz-Mülheimer Str. (Messe-Kreisel) A1 Deutz 297 5 12005291 Oskar-Jäger-Str. - SAS 3501 A2 Ehrenfeld 2.275 500 12005311 An der Kemperwiese (Marktplatz) A1 Dellbrück 368 3 12005321 Im Kamp - RWP 4948 A2 Widdersdorf 597 500 12005511 Etzelstr. (Mauenheim) - SBW 3902 A3 Mauenheim 245 220 12005571 Sebastianstr. - SBW 3430 A3 Niehl 257 220 12005611 Erlenweg - Erschließung A1 Bickendorf 6 1 12005621 Hermeskeiler Platz - Erschließung A1 Sülz 9 1 12005751 Innere Kanalstr. / Krefelder Str. A3 Neustadt/Nord 176 20 12005761 Sechtemer Str. - Erschließung A1 Raderberg 15 1 12005841 Mertener Str. - Erschließung A1 Marienburg 11 1 12005851 Freya-von-Moltke-Str. A3 Deutz 1.299 80 12005891 Wasseramselweg A1 Vogelsang 13 1 12005901 Am Wassermann A1 Vogelsang 12 1 12005931 Clarenbachstr., Merowingerstr. u.a. A3 Neustadt/Süd 1.699 920 12005941 Von-Werth-Str. A3 Altstadt/Nord 680 200 12005991 Frankfurter Str./Am Hochkreuz - SBW 5503 A3 Gremberghoven 535 460 12006001 Niehler Damm / Lachsgasse - SBW 3429 A3 Niehl 1.046 890 12006011 Siegburger Str./Helenenwallstr.-SBW 6358 A3 Deutz 445 350 12006021 Siegburger Str./Teutonenstr. - SBW 6354 A3 Deutz 593 500 12006031 Elsa-Brändström-Str. - SBW 3369 A3 Neustadt/Nord 800 700 12006071 GKW - Klärschlammdruckleitung A6 Merkenich 16.515 2.458 12006111 Kirschbaumweg - RRK/RRB 0301-Notüberlauf A2 Hahnwald 152 35 12006121 Subbelrather Str. / Teichstr. - RRB 4202 A2 Bickendorf 2.241 1.500 12006131 BAB 59 von AD Porz bis AS Flughafen A3 Eil 2.078 5 12006151 Teichrohrsängerweg / Wasseramselweg A1 Vogelsang 4 1 12006161 Pater-Prinz-Weg A3 Rondorf 646 80 12006181 Gilgaustr. - SBW 5604 A3 Ensen 165 130 12006211 Simonskaul / Neusser Str. - Erschließung A1 Weidenpesch 10 1 12006271 Rondorf-Nordwest 1. BA - Erschließung A1 Rondorf 26 5 12006281 Werthweg / Alte Neusser Landstr. A3 Worringen 2.195 595 12006291 Südlich Baptiststraße - Erschließung A1 Roggendorf/Thenhoven 25 1 12006301 Distelfalterweg - Erschließung A1 Rodenkirchen 9 2 12006311 Leidenhausener Str. - Erschließung A1 Eil 14 4 12006331 Hochwasserschutz - Stadtgebiet A2 Köln 515 5 12006341 Lichhof A3 Altstadt/Süd 70 10 Auftrags- Bezeichnung Art Stadtteil Summe Prognose nummer der Investition Investition Maßnahme 2026 [-] [-] [-] [-] [T EUR] [T EUR] 12006351 Jülicher Str. A3 Neustadt/Süd 81 3 12006361 Neue Weyerstr. - Stadtbahnhaltestelle A3 Altstadt/Süd 4 1 12006371 Pestalozzistr. - MWP 2411 / DRL A2 Pesch 433 326 12006391 Neusser Str. / Lohsestr. A3 Nippes 19 2 12006401 Kasemattenstr. A12 Deutz 622 245 12006411 Kirschbaumweg - RRK/RRB 0301 A2 Hahnwald 203 175 12006421 Deutzer Hafen - Erschließung A1 Deutz 151 25 12006431 Trierer Str. - Erschließung A1 Neustadt/Süd 9 6 12006441 Stadt Bahn Süd - Verlängerung A3 Rondorf 40 5 12006451 Bobstr., Gereonswall u.a. A3 Altstadt/Süd 290 25 12006461 Scheibenstr., Trakehner Str. u.a. A3 Niehl 365 20 12006471 Siegstr., Weißer Str. u.a. A3 Rodenkirchen 300 25 12006481 Ringelnatzstr., Wilhelm-Leiblstr. u.a. A3 Rodenkirchen 116 16 12006491 Am Donewald, Auf der Aue u.a. A3 Dünnwald 120 20 12006511 Agrippastr., Kämmergasse u.a. A3 Altstadt/Süd 570 350 12006521 Sechtemer Str., Keplerstr. u.a. A3 Raderberg 160 120 13113181 Netze Weiden - Regenwasserbehandlung TS A9 Köln 180 50 14103011 Netze Rodenkirchen - hydr. Sanierung A2 Köln 9.450 10 15000031 Pestalozzistr. - MWP 2411 A3 Pesch 404 10 15000051 Erneuerung + Weiterentwicklung KW A6 Köln 371.643 12.034 15000061 Pumpwerke - Stadtgebiet A3 Köln 5.550 230 15000081 Schiebererneuerungen Netz - Stadtgebiet A3 Köln 33.915 415 15000101 Lagerhauskai - MWP 3422 / HWP 3412 A3 Niehl 619 42 15000451 GKW - Klärgasstrecke FB bis KGV A6 Stammheim 12.504 450 15000471 GKW - Optimierung Feststoffabscheidung A6 Stammheim 3.500 143 15000791 KWL - Optim. Feststoffabscheidung A6 Langel 720 75 15000981 GKW - Desintegration A6 Stammheim 1.698 75 15001051 GKW - Schwachlast Nachklärung A6 Stammheim 49.808 4.936 15001061 GKW - Schwachlast Biologie A6 Stammheim 55.700 13.496 15001141 GKW - Prozesswasseranlage Optimierung A6 Stammheim 4.098 88 15001181 GKW - Stammheim Photovoltaikanlagen A6 Stammheim 9.489 1.277 15001211 AKW und PW - Photovoltaikanlagen A6 Köln 3.973 478 15001331 Lohmühlenstr. - HWP 6003 A3 Mülheim 1.200 365 15001431 KWL - Brauch- und Trinkwassernetz A6 Merkenich 767 438 15001491 GKW - Neubau Schlammentwässerung A6 Merkenich 18.700 1.168 15001511 KWE - stationäre NEA A6 Weiden 550 162 15001531 GKW / KWL Windenergieanlage A6 Stammheim 16.422 2.043 15001611 GKW - BHKW - Vorabmaßnahme A6 Stammheim 1.455 129 15001631 Teichstr. / Subbelrather Str. - MWP 4202 A3 Bickendorf 998 668 15001661 KWL - Fällmittelstation A6 Merkenich 90 5 15001681 An der Flora - RÜB 3339 A3 Neustadt/Nord 435 250 15001691 An der Flora - HWP 3322 A3 Neustadt/Nord 625 300 16132171 Nord-Süd-Bahn - 3. Baustufe A3 Marienburg 4.974 10 16133261 Griechenpforte A3 Altstadt/Süd 4.157 800 16134361 In der Maienkammer - MWP 3429 A3 Niehl 184 140 16142021 Netze Stammheim lrh. - hydr. Sanierung A2 Köln 31.405 125 16142121 Rheindüker A3 Niehl 109.656 25.000 16142231 G.+M.-Park Ossendorf - 1.BA (Ikarosstr.) A1 Ossendorf 220 3 16142961 Feldgärtenstr. - MWP 4225 A3 Niehl 265 95 17160011 Netze Stammheim rrh. - hydr. Sanierung A2 Köln 23.000 30 17160081 Netze Stammheim rrh. - RW-Behandlung TS A9 Köln 870 90 17160301 Netze Stammheim rrh. - RW-Behandlung MS A8 Köln 5.920 190 19181351 In der Adelenhütte - MWP 8118 A3 Zündorf 250 5 Auftrags- Bezeichnung Art Stadtteil Summe Prognose nummer der Investition Investition Maßnahme 2026 [-] [-] [-] [-] [T EUR] [T EUR] 19182111 Netze Wahn - Regenwasserbehandlung TS A9 Köln 10 10 Summe 1.207.089 116.829 Anmeldung zum WP 2026 - StEB Köln Sparte Abwasser - Maßnahmen außerhalb ABK (Infrastrukturmaßnahmen) 15000741 GKW Infrastruktur I Stammheim 1.050 34 15000861 Infrastrukturmaßnahmen I Köln 41.858 3.927 15001011 OMS - Thermische Sanierung G94 I Merheim 500 58 15001271 OMS - Außenanlagen 2.BA I Merheim 1.885 830 15001471 GKW G01 Sanitäranlagen BA1 I Stammheim 4.874 1.440 15001501 KWL - Betriebsgebäude I Langel 1.990 142 15001541 Ulrich Haberland Haus I Stammheim 2.500 150 15001651 Errichtung Infopoint I Stammheim 150 35 Summe 54.807 6.616 Art der Investition Investition Maßnahmen Summe 2026 Ausstattung/Büromöbel und Geräte insgesamt: 5 GI Geräte 5 EDV-Bedarf (allgem.) : 4.500 EDV Hardware und IT Projekte (u.a. SAP S4 HANA) 4.500 Abwasserlaborgeräte : 247 GW-L 247 GW/GN 2.817 Betriebsausstattung 2.817 Kraftfahrzeuge : 3.180 PKW, Transporter und LKW 3.180 Grundstücke (Erweiterungsflächen Klärwerke) 3.500 Summe Beschaffungen 14.249 Gesamtsumme Bereich Abwasser 2025 137.694 € 21 22 Wirtschaftsplan 2026 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts Art der Investition Investition Investition Investition Investition Investition Maßnahmen Summe 2025 2026 2026 2027 2028 Ausstattung/Büromöbel und Geräte insgesamt: 5 5 GI-Geräte 5 5 EDV-Bedarf (allgem.) : 2.000 4.500 EDV Hardware & IT Projekte inkl. SAP 4 Hana 3.500 4.500 Abwasserlaborgeräte : 327 247 GW-L 440 247 GW-/GN-Technik 2.616 2.817 Betriebsausstattung 2.616 2.817 Grundstücke (Erweiterungsflächen Klärwerke) 3.500 Kraftfahrzeuge : 1.780 3.180 Summe Beschaffungen 8.341 14.249 23(16) Wirtschaftsplan 2026 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 2025 Prognose 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031-2037 Summe Prognose ab 2025 (Erweiterung bestehender Kanalisation) A1 Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus hydraulischen Gründen A2 Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus baulichen Gründen A3 Schmutzwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung A4 Mischwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung A5 Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen ohne Beeinflussung der Ablaufqualität A6 Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität A7 Behandlung von Mischwasser A8 Behandlung von Niederschlagswasser A9 Regenwasserrückhaltung vor Einleitung A10 0 0 0 0 0 0 0 0 Maßnahmen im Gewässer, die zur Kompensation für die negativen Auswirkungen von Mischwasser- und Niederschlagswasser- Einleitungen dienen, soweit sie abwassergebührenrelevant sind A11 0 0 0 0 0 0 0 0 Versickerungsanlage A12 0 338 245 10 0 0 0 0 ortsnahe Einleitung A13 0 0 0 0 0 0 0 0 Wegfall einer punktuellen Einleitung A14 0 0 0 0 0 0 0 0 Umbau offener Abwasserkanäle A15 0 0 0 0 0 0 0 0 Planungen, die keiner Maßnahme direkt zugeordnet werden können (z.B. BWK-M3- Nachweis, Konzepterstellung, N-A-Modelle)A16 0 0 0 0 0 0 0 0 0 127.240 96.140 116.829 111.181 102.651 89.092 88.183 477.916 1.209.232 Art Investition Investition Investition Investition Investition Investition Investition Investition Investition WP Prognose Summe Prognose 2025 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031-2037 ab 2024 [-] [EUR] [EUR] [EUR] [EUR] [EUR] [EUR] [EUR] [EUR] [EUR] I 7.000 51.461 Gesamtsumme 5.017 5.662 6.616 7.548 8.625 11.610 4.400 7.000 51.461 Gesamtsumme Sparte Abwasser 140.598 101.802 137.694 118.729 111.276 100.702 92.583 484.916 1.260.693 Maßnahmenart 23(17) Wirtschaftsplan 2026 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts Investitionsprogramm (Angaben in Tausend Euro) BEREICH HOCHWASSERSCHUTZ Hochwasserschutzzentrale Beschaffungen Art der Kosten Kosten Kosten Kosten Kosten Kosten Kosten Maßnahmen Summe Beschaffungen 5 0 91 1 1 1 1 0 Hochwasserschutzzentrale Bau Art der Kosten Kosten Kosten Kosten Kosten Kosten Kosten Maßnahmen Hochwasserschutzzentrale Summe Beschaffungen und Bau 5 0 91 1 1 1 1 Konstruktiver Hochwasserschutz > Beschaffungen Art der Summe Beschaffungen 23(18) Wirtschaftsplan 2026 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 23(19) Wirtschaftsplan 2026 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 23(20) Wirtschaftsplan 2026 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 23(21)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2463/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.12.2025
- Erstellt
- 06.08.2025 11:54