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AN/1986/2022

Anpassung der sozialen Erhaltungssatzung

FDP/KSG Anfrage nach § 4 10.11.2022

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Nächste Beratung: Bauausschuss, Sitzung am 28.11.2022, TOP 2.1

FDP Anfrage nach § 4

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FDP Anfrage nach § 4

2773 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An die Vorsitzende 
des Bauausschusses 
Frau Stefanie Ruffen 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.11.2022 
AN/1986/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bauausschuss 28.11.2022 
 
Anpassung der sozialen Erhaltungssatzung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesord-
nung der kommenden Sitzung des Bauausschusses am 28. November 2022 zu setzen. 
 
In Köln ist im Januar 2020 für das Severinsviertel und im März 2022 für Mülheim Süd-West 
eine Soziale Erhaltungssatzung (nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauG) zum Schutz von so-
zialen Strukturen in Kraft getreten. Des Weiteren wurde die Aufstellung weiterer sozialen 
Erhaltungssatzungen für das Gebiet Neustadt Süd-West und Ehrenfeld-Ost beschlossen.  
 
Durch die Satzung werden unter anderem auch genehmigungspflichtige Modernisierungs-
maßnahmen zur Verbesserung der Energieversorgung, Wasserversorgung sowie den Ein-
bau von Heizungsanlagen beschränkt. Auf Grund des Kriegs gegen die Ukraine befindet sich 
Deutschland und somit auch die Stadt Köln in einer Energiekrise, weshalb die Menschen 
aufgefordert sind, Energieeinsparung durchzuführen.  
 
Die FDP-Fraktion teilt die Meinung, dass grundsätzlich Verbesserungen zur Energieeinspa-
rung bei Immobilien in Zukunft nicht genehmigungspflichtig im Rahmen der sozialen Erhal-
tungssatzung sein sollten, um in den angespannten Zeiten Eigentümern mehr Handlungs-
freiheit zu geben, entsprechende Energieeinsparungen durchzuführen. Außerdem würden 
wir es befürworten, wenn Bauanträge mit dem Zweck der Energieeinsparung und/oder die 
Umstellung auf eine nachhaltigere Energieversorgung gestellt werden, bei der Bearbeitung 
priorisiert werden sollten.   
 
Vor dem Hintergrund bitten wir zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen: 
 
1. Welche Initiativen plant die Stadt Köln zur Erleichterung der Genehmigungsverfahren 
von baulichen Maßnahmen mit dem Ziel, Energie einzusparen und / oder die Ener-
gieversorgung auf nachhaltigere Maßnahmen umzustellen, um Eigentümern mehr 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
Handlungsfreiheiten in Zeiten der Energiekrise zu ermöglichen? 
2. Inwieweit plant die Stadt Köln, die sozialen Erhaltungssatzungen anzupassen, damit 
Baumaßnahmen zum effizienteren Energiemanagement ohne Genehmigungsverfah-
ren erlaubt sind? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Ulrich Breite      Stefanie Ruffen 
Fraktionsgeschäftsführer     Baupolitische Sprecherin

Beratungsverlauf (1)

28.11.2022 Bauausschuss
TOP 2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1986/2022
Typ
FDP/KSG Anfrage nach § 4
Datum
10.11.2022
Erstellt
08.11.2022 14:33