V/0467/2010
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk V Münster-Roxel
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Beschlussvorlage
1822 Zeichen
V/0467/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Zentrales Justiziariat Betrifft Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk V Münster-Roxel Beratungsfolge 01.07.2010 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Schiedsperson für den Bezirk V Münster-Roxel wird gewählt Frau Margret Eilermann geboren am 29.09.1958 wohnhaft Tilbecker Straße 50 II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Der bisherige Schiedsmann für den Bezirk Münster-R oxel Herr Karl-Heinz Garbe ist im Mai 2010 verstorben. Aus diesem Grund ist eine Neuwahl erforderlich. Frau Margret Eilermann hat sich bereit erklärt, im Falle der Wahl durch die Bezirksvertretung das Ehrenamt der Schiedsperson zu übernehmen. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür ge- eignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsperson darf nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsbe- zirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Vorlagen-Nr.: V/0467/2010 Auskunft erteilt: Frau Kistler Ruf: 492-3025 E-Mail: KistlerP@stadt-muenster.de Datum: 08.06.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0467/2010 Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Frau Eilermann erfüllt. I. V. Dr. Heinrichs
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Tilbecker Straße 50
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0467/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.06.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37