AN/0625/2024
Bekämpfung von Mietwucher und Mietpreisüberhöhung
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Linke Anfrage nach § 4
4199 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
und
Herr Ausschussvorsitzender
Herr Pütz
Rathaus, Spanischer Bau
50667 Köln
Postanschrift:
Postfach 103564 · 50475 Köln
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221 -27841
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de
Fraktionsvorstand
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.04.2024
AN/0625/2024
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Unterausschuss Wohnen 02.09.2024
Bekämpfung von Mietwucher und Mietpreisüberhöhung
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
sehr geehrte Herr Pütz,
die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgenden Anfrage auf die
Tagesordnung des nächsten Unterausschusses Wohnen zu setzen:
Der Kölner Wohnungsmarkt ist stark angespannt: Die Stadtverwaltung teilte jüngst mit, dass
sich die mittlere Bruttokaltmiete allein seit 2016 um 24,9 % auf 13,65 Euro / m 2 verteuert hat.
Im Durchschnitt müssen die Kölner Haushalte 32,5 % ihres Haushaltsnettoeinkommens für die
Miete ausgeben.
Dieser Dynamik der Mietpreisentwicklung muss dringend durch die Anpassung und Schärfung
der gesetzlichen Grundlagen gegen Mietpreisüberhöhung entgegengewirkt werden.
Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt begrüßt daher ausdrücklich den vorliegenden
Gesetzesentwurf des Bundesrates zur besseren Bekämpfung von Mietwucher. 1
Der Bundesrat beschreibt das Problem:
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Mietwohnungen ins besondere in
Ballungszentren werden von einem kleinen Teil der Vermieter unangemessen hohe
Mieten verlangt. Die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch über die Miethöhe bei
Mietbeginn und über Mieterhöhungen sind in der Praxis teilweise nicht ausreichend, um
Mieter effektiv vor wucherischen Mieten zu schützen.
Als Lösung legt er den Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher
vor:
1
1 https://dserver.bundestag.de/btd/20/012/2001239.pdf
§ 5 WiStrG 1954 soll angepasst und verschärft werden, um einen erweiterten
Anwendungsbereich für die Norm zu schaffen. Auf das Erfordernis der Ausnutzung
eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen soll verzichtet und stattdessen bei
der Frage der Unangemessenheit auf ein objektives Kriterium, nämlich das Vorliegen
eines geringen Angebots, abgestellt werden. Hierdurch werden die bestehenden
Beweisprobleme erheblich entschärft. Darüber hinaus soll der Bußgeldrahmen auf 100
00 Euro erhöht werden.
In ihren Stellungnahmen begrüßen der Deutsche Mieterbund und die Stadt Frankfurt diesen
Entwurf. Der Deutsche Mieterbund fordert die Bundesregierung auf, diesen noch in dieser
Legislaturperiode umzusetzen. Die Stadt Frankfurt führt aus:
Mit Blick auf Wohnungs- und Mietenpolitik braucht es daher neben den bestehenden
zivilrechtlichen Mietgesetzen (Kappungsgrenze, Mietpreisbremse, beschränkte
Modernisierungsmieterhöhung usw.) zusätzliche Regelungen, die einen Rahmen für
fairen Wettbewerb auf dem Wohnungsmarkt für Miet ende und auch Vermietende
setzen. Hierzu zählt ein rechtssicherer und praxistauglicher
Mietpreisüberhöhungsparagraf.
Die Stadtverwaltung informierte jüngst über ihre Bestrebungen zur Mietpreiskontrolle: Im Jahr
2021 wurden insgesamt 6 Verdachtsfälle von M ietpreisüberhöhungen aufgegriffen und 4
Verfahren abgeschlossen.
Fragen:
1. Wie hat sich das Urteil des Bundesgerichtshofs von 2004 auf die Bekämpfung von
Mietpreisüberhöhungen in Köln ausgewirkt?
2. Wie bewertet die Stadtverwaltung den Gesetzentwurf d es Bundestages? Teilt die
Stadtverwaltung die Einschätzungen des Deutschen Mieterbundes und der Stadt
Frankfurt?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung selbst effektiver gegen
Mietpreisüberhöhungen vorgehen zu können?
Der Kölner Mieterverein erwähnt in diesem Zusammenhang die Verzerrung der Mietpreise
durch möblierten Wohnraum.
Frage:
4. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Forderung, dass die Möblierungszuschläge bei
möbliert vermietetem Wohnraum gesondert ausgewiesen werden sollte?
Gez. Michael Weisenstein
Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0625/2024
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 18.04.2024
- Erstellt
- 18.04.2024 14:30