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2751/2023

Kölner Verkehrs-Betriebe AG:

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 23.01.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 29.01.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3759 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 23.01.2024 
 2751/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 29.01.2024 
 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG: 
Die FDP-Fraktion bat um Beantwortung einiger Fragen hinsichtlich der Strafverfolgung wegen 
Fahrens ohne gültigen Fahrschein durch die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB), zu der die 
Verwaltung in Abstimmung mit der KVB nachfolgend Stellung nimmt. 
 
1. Wie viele Personen werden ohne gültigen Fahrschein seitens der KVB (im Quartal, halb-
jährig, im Jahr) erfasst und inwiefern ist eine Veränderung seit Einführung des 49-Euro-
Tickets feststellbar? 
 
Antwort: 
Im Jahr 2022 lag die Quote der Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein bei rund 2,7%.  
Das Deutschlandticket wurde am 01.05.2023 zu einem Preis von 49,00 Euro eingeführt. 
Die Quote der Fahrgäste ohne Fahrschein ist stark abhängig von den Fahrgastzahlen, 
dem Mobilitätsverhalten und von der Tariflandschaft. In den vergangenen Jahren haben 
sowohl die Corona-Krise als auch die Einführung des 9-Euro-Tickets sowie nunmehr auch 
des Deutschlandtickets einen starken Einfluss gehabt. Aktuell lässt sich dieser für das 
Deutschlandticket jedoch noch nicht valide beziffern. 
 
 
2. Gegen wie viele Personen wird das sog. erhöhte Fahrentgelt geltend gemacht und in wie 
vielen Fällen ist die Geltendmachung auch erfolgreich im Sinne einer vollständigen Zah-
lung? 
 
Antwort: 
Das Forderungsmanagement der KVB verfolgt Forderungen aus dem erhöhten Beförde-
rungsentgelt im außergerichtlichen- und gerichtlichen Mahnverfahren bis hin zur Zwangs-
vollstreckung. 
Das außergerichtliche Mahnverfahren kann sich über die regelmäßige Verjährungsfrist 
von bis zu drei Jahren erstrecken. Nach Abschluss des gerichtlichen Mahnverfahrens ist 
die Vollstreckbarkeit einer Forderung über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren ab 
Rechtskraft möglich.  
Ohne nähere Angaben u.a. des Zeitraums (älteste titulierte Forderungen stammen aus

2 
 
dem Jahr 2005) kann keine konkrete Aussage über den Erfolg im Sinne einer vollständi-
gen Zahlung gemacht werden. 
 
 
3. Inwiefern wird von der KVB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Personen ohne 
gültigen Fahrschein anzuzeigen und somit ein Strafverfahren gegen die Personen einzu-
leiten? 
 
Antwort: 
Sobald der Tatbestand des „Erschleichens von Leistungen“ (gem. § 265a StGB) erfüllt er-
scheint, wird ein Strafantrag gestellt. 
 
 
4. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob gegen Personen ohne gültigen Fahrschein 
Anzeige seitens der KVB gestellt wird? 
 
Antwort: 
Ergänzend zur Antwort zu Frage 3 (Kriterien nicht abschließend):  
Tatsache ist, dass bereits jetzt die meisten Verkehrsunternehmen, so auch die KVB, Per-
sonen ohne gültigen Fahrschein erst beim dritten Verstoß anzeigen. Ausnahmen hiervon 
machen die meisten Unternehmen nur dann, wenn weitere Straftaten hinzukommen; dies 
sind insbesondere Betrug, Urkundenfälschung, Beleidigung oder Körperverletzung. 
 
5. Inwieweit wird die KVB in Fällen einer gestellten Strafanzeige über den Ausgang des 
Strafverfahrens informiert und kann hierüber Auskunft erteilen? 
 
Antwort: 
Die KVB erhält nicht über alle eingeleiteten und abgeschlossenen Strafverfahren Mittei-
lungen über den Verfahrensausgang und kann daher keine belastbaren Auskünfte hierzu 
erteilen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet grundsätzlich, ob überhaupt Anklage erho-
ben wird. Häufig wird ein Verfahren direkt nach Abschluss der Ermittlungen wegen gerin-
ger Schuld (§ 153 StPO) von der Staatsanwaltschaft eingestellt, was häufig auf Ersttäter 
zutrifft. 
 
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

29.01.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2751/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
23.01.2024
Erstellt
25.08.2023 13:01