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V/0111/2020

Münster als "Sicherer Hafen" – Beschluss zur zusätzlichen Aufnahme geflüchteter Menschen

Vorlagen 10.02.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 11.03.2020, TOP 5

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

9987 Zeichen

V/0111/2020 
V/0111/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Münster als "Sicherer Hafen" – Beschluss zur zusätzlichen Aufnahme geflüchteter Menschen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.02.2020 Integrationsrat Vorberatung 
   11.03.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   18.03.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   25.03.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt, dass die Stadt Münster als Mitglied des Städtebündnisses „Sichere Hä-
fen“ bereit ist, 80 geflüchtete Menschen aus humanitären Gründen zusätzlich – ohne An-
rechnung auf die Aufnahmequote – aufzunehmen, davon 20 unbegleitete Minderjährige. 
 
2. Der Rat bekräftigt, dass die Stadt Münster für diesen Personenkreis alle Anstrengungen un-
ternehmen wird, damit eine gleichberechtigte Teilhabe und eine Integration in die münster-
sche Stadtgesellschaft gelingt. Dies gilt insbesondere für die Versorgung mit Wohnraum und 
die Sprachförderung, aber auch für die Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. 
 
3. Der Rat der Stadt Münster fordert den Bund auf, ein Verfahren zur Übernahme dieser Ge-
flüchteten nach Deutschland zu schaffen und die geordnete Zuweisung nach Münster ohne 
Anrechnung auf eine gesetzliche Aufnahmequote sicherzustellen. Des Weiteren fordert der 
Rat der Stadt Münster das Land Nordrhein-Westfalen auf, die Aufnahme auch in seiner 
Funktion als Kostenträger zu unterstützen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Beschluss hat derzeit keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen, da die Plätze grundsätz-
lich bereit stehen. Bei Inanspruchnahme entstehen laufende Kosten, die im Jahr 2020 im Budget 
aufgefangen werden können. Je nach Auslastung können Folgekosten entstehen, die ggf. für den 
Haushaltsplanentwurf 2021 angemeldet werden. 
 
Dezernat IV 
 
17.02.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Paal 
Telefon: 492-7040 
Paal@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0111/2020 
 
Begründung: 
 
Weiterhin flüchten Menschen aus den Kriegs- und Krisengebieten auf verschiedenen Wegen in die 
Europäische Union. Viele Geflüchtete geraten bei dem Versuch, über das Mittelmeer die Küsten der 
EU zu erreichen, in Seenot. Weitere gelangen über die Türkei in die Flüchtlingslager der griechischen 
Inseln. In den Mittelmeeranrainerstaaten steigt die Zahl der notdürftig untergebrachten Menschen 
dadurch unaufhörlich weiter an. Die humanitäre Situation in diesen Einrichtungen auf dem Gebiet der 
Europäischen Union ist prekär und als unvereinbar mit der Charta der Grundrechte der Europäischen 
Union anzusehen. Die unteilbaren, universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit und der 
Gleichheit erfordern eine Solidarität mit den Menschen, die in diesen Camps untergebracht sind. Der 
Rat der Stadt Münster hat daher am 09.10.2019 mit dem Antrag an den Rat Nr. A-R/0066/2019 be-
schlossen, sich dem Städtebündnis „Sicherer Hafen“ anzuschließen, und hat sich bereit erklärt, ohne 
Anrechnung auf die Quote zur Erfüllung der Aufnahmeverpflichtung Geflüchtete aufzunehmen, die 
aus Seenot gerettet wurden. 
 
Auf dieser Grundlage hat die Stadt Münster im Januar 2020 am Treffen der 16 nordrhein-
westfälischen Städte in Bielefeld teilgenommen, die sich zum „Sicheren Hafen“ erklärt hatten. Zu-
sammen mit dem Staatssekretär im zuständigen Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und In-
tegration des Landes Nordrhein-Westfalen verständigten sich die Städte auf einen konkreten Maß-
nahmenkatalog für die weitere Hilfe. Über die bisher in der Potsdamer Erklärung zugesagte Unter-
stützung auf reine Hilfe aus Seenot hinaus, soll auch den Menschen in den Flüchtlingslagern der Mit-
telmeeranrainerstatten Hilfe zu Teil werden, insbesondere unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten.  
 
Die gemeinsam formulierten Forderungen lauten: 
I. Die NRW-Kommunen „Sichere Häfen“ bieten dazu zusätzliche Aufnahmeplätze für die hilfsbe-
dürftigsten Personen in prekären humanitären Situationen in Auffanglagern an. Die Ange-
bote werden individuell durch die jeweilige Kommune festgelegt. Der Bund wird aufgefor-
dert, von Art. 17 Dublin-III-VO verstärkt Gebrauch zu machen und die kumuliert angebote-
nen Aufnahmeplätze in Anspruch zu nehmen. Dies soll in Form eines Angebotes gegen-
über Griechenland passieren. Das Land NRW wird gebeten seine Bereitschaft zu erklären, 
diese Personen ohne Anrechnung auf die EASY-Quote aufzunehmen. Die Kommunen er-
klären sich bereit, die Betroffenen nach Abschluss des Asylverfahrens in Höhe des erklär-
ten Kontingents ohne Anrechnung auf die Aufnahmequote aufzunehmen. 
II. Die NRW-Kommunen „Sichere Häfen“ bieten Aufnahmeplätze für zusätzliche unbegleitete 
minderjährige Flüchtlinge an. Jede Kommune legt dabei eigene Kontingente fest und si-
chert die Unterbringung in Einrichtungen auf dem Gebiet der jeweiligen Kommune zu. Der 
Bund wird aufgefordert, ein Verfahren zur Übernahme dieser unbegleiteten minderjährigen 
Flüchtlinge nach Deutschland zu schaffen. Die Betroffenen können nach dem Clearingver-
fahren den Aufnahmejugendämtern der Kommunen zugewiesen werden. Die Kommunen 
bitten das Land – auch in seiner Funktion als Kostenträger – um Unterstützung des Vor-
habens. 
III. Die NRW-Kommunen werden sich weiterhin austauschen und die Ergebnisse auch in die 
Bundestreffen einbringen. Es würde begrüßt, wenn weitere Bundesländer vergleichbare 
Programme verfolgen. Von weiteren Maßnahmen wird zurzeit abgesehen, können aber bei 
künftigen Treffen beschlossen werden. Von rein symbolhaften Erklärungen und Vorschlä-
gen distanzieren sich die teilnehmenden Kommunen hierbei bewusst. 
 
Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Münster auf dieser Basis vor, 80 geflüchtete Menschen 
zusätzlich ohne Anrechnung auf die Aufnahmequote aufzunehmen. 20 Plätze hiervon sollen für un-
begleitete Minderjährige vorbehalten sein, da die Kinder und Jugendlichen der Situation in den hoff-
nungslos überfüllten Einrichtungen nahezu schutzlos ausgeliefert sind. Die besondere Schutzbedürf-
tigkeit dieser Zielgruppe wird im Übrigen auch in Art. 25 der Asylverfahrensrichtlinie der Europäischen 
Union (RL 2013/32/EU) anerkannt. Insofern verstoßen die gegenwärtigen Unterbringungsbedingun-
gen insbesondere dieser Zielgruppe in den Auffanglagern in mehrerlei Hinsicht gegen Europäisches 
Recht. Die Stadt Münster möchte diesen jungen Geflüchteten eine Perspektive geben.

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V/0111/2020 
 
Die Stadt Münster ist dabei nicht nur bereit und in der Lage, diese 60 geflüchteten Menschen sowie 
die weiteren 20 unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten aufzunehmen, sondern für diesen Perso-
nenkreis auch Anstrengungen zur Integration im Hinblick auf die in § 12 a Abs. 3 AufenthG genannten 
Kriterien Wohnraum, Sprachförderung und Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu un-
ternehmen. Dabei ist es gemäß dem Integrationsverständnis der Stadt Münster das Ziel, die gleichbe-
rechtigte Teilhabe aller an den unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft zu erreichen. Grundlage 
hierfür bildet das Handlungskonzept „Geflüchtete Menschen in Münster“, das der Rat in seiner Sit-
zung am 22.03.2017 mit breiter Mehrheit beschlossen hat.  
 
Bei der Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen stehen nach der kommunalen Erstauf-
nahme die sozialräumliche Integration sowie das Auszugsmanagement samt Wohnraumversorgung 
im Fokus. Die frühkindliche Bildung, Schule und Jugendhilfe zielt nach der Zeit in Kindertageseinrich-
tungen auf eine potenzialorientierte Beschulung in Regelschulen einschließlich einer Betreuung im 
Offenen Ganztag. Begleitet wird dies durch die Kinder- und Jugendarbeit in den Flüchtlingseinrich-
tungen. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete erhalten besondere Hilfen und Unterstützung. Ge-
sundheitshilfen und Beratungsangebote des Gesundheitsamtes sowie spezielle Angebote für trauma-
tisierte Geflüchtete stellen die gesundheitliche Versorgung sicher. 
 
Durch professionelle Sprach- und Integrationskurse ergänzt durch ehrenamtlich geleitete Deutschkur-
se und Selbstlernmöglichkeiten werden die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse vermittelt. Die-
se bilden die Grundlage für die Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Abhängig vom je-
weiligen Aufenthaltsstatus unterscheiden sich die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Leis-
tungsgewährung, Arbeitsförderung und Arbeitsmarktintegration. Durch seine speziell auf die Arbeit 
mit geflüchteten Menschen ausgerichteten Ziele und Strategien begegnet das Jobcenter den beson-
deren Herausforderungen im Kontext der Arbeitsmarktintegration, insbesondere soll hierbei die Aus-
bildung bzw. Qualifikation vor kurzfristiger Integration stehen. Kulturelle Angebote für und mit geflüch-
teten Menschen sowie die Integration durch Sport stellen die soziale Teilhabe sicher.  
 
Getragen durch das hohe bürgerschaftliche Engagement und insbesondere auch der freien Träger 
der Wohlfahrtspflege, der Hilfsorganisationen, der vielen ehrenamtlichen Initiativen und Vereine wird 
so die Möglichkeit geschaffen, auf der Grundlage der Verfassung und der Gesetze unserer Demokra-
tie gleichberechtigt am wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen.  
 
Diese Perspektiven möchte die Stadt Münster zusätzlich 80 geflüchteten Menschen bieten. Der Bund 
und das Land Nordrhein-Westfalen werden aufgefordert, die Aufnahme zu ermöglichen. Die Aufnah-
mekapazitäten der Stadt Münster stehen unverzüglich zur Verfügung.  
 
Bei einer Belegung der Plätze bleibt darüber hinaus die Reaktionsfähigkeit auf mögliche weitere Ent-
wicklungen gegeben. Bei höheren Anforderungen an ein Aufnahmekontingent wäre die Stadt Münster 
weiterhin in der Lage, darüber hinausgehend die Voraussetzungen für solche Entwicklungen zu 
schaffen.  
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

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V/0111/2020

Anlage A

1782 Zeichen

Anlage A zur V/0111/2020 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung dem Rat vor, dass die Stadt Münster als Mitglied des 
Städtebündnisses „Sichere Häfen“ 80 geflüchtete Menschen aus humanitären Gründen zusätzlich 
– ohne Anrechnung auf die Aufnahmequote – aufzunehmen, davon 20 unbegleitete Minderjähri-
ge. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadt Münster verfolgt mit dieser Vorlage das Ziel, seiner humanitären Verpflichtung nachzu-
kommen gemäß der Leitorientierung aus dem ISM-Prozess: „Wir werden Münster auf der Basis 
unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt wei-
terentwickeln“ 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0502 Sicherung des Lebensunterhalts 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein  teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad

Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
Die zusätzliche Aufnahme über die Aufnahmequote hinaus ist eine freiwillige Leistung.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage ist relevant für das Querschnittsthema Migration. Bei der Integration der freiwillig Auf-
zunehmenden ist es – ebenso wie bei der Integration aller Zugewanderter – gemäß dem Integra-
tionsverständnis der Stadt Münster das Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe aller an den unter-
schiedlichen Bereichen der Gesellschaft zu erreichen. Grundlage hierfür bildet das Handlungs-
konzept „Geflüchtete Menschen in Münster“.

Beratungsverlauf (5)

25.02.2020 Integrationsrat
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.03.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung
Vorberatung

Details

Aktenzeichen
V/0111/2020
Typ
Vorlagen
Datum
10.02.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37