V/0111/2020
Münster als "Sicherer Hafen" – Beschluss zur zusätzlichen Aufnahme geflüchteter Menschen
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Beschlussvorlage
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V/0111/2020 V/0111/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Münster als "Sicherer Hafen" – Beschluss zur zusätzlichen Aufnahme geflüchteter Menschen Beratungsfolge 25.02.2020 Integrationsrat Vorberatung 11.03.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r- schutz und Arbeitsförderung Vorberatung 18.03.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 25.03.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt, dass die Stadt Münster als Mitglied des Städtebündnisses „Sichere Hä- fen“ bereit ist, 80 geflüchtete Menschen aus humanitären Gründen zusätzlich – ohne An- rechnung auf die Aufnahmequote – aufzunehmen, davon 20 unbegleitete Minderjährige. 2. Der Rat bekräftigt, dass die Stadt Münster für diesen Personenkreis alle Anstrengungen un- ternehmen wird, damit eine gleichberechtigte Teilhabe und eine Integration in die münster- sche Stadtgesellschaft gelingt. Dies gilt insbesondere für die Versorgung mit Wohnraum und die Sprachförderung, aber auch für die Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. 3. Der Rat der Stadt Münster fordert den Bund auf, ein Verfahren zur Übernahme dieser Ge- flüchteten nach Deutschland zu schaffen und die geordnete Zuweisung nach Münster ohne Anrechnung auf eine gesetzliche Aufnahmequote sicherzustellen. Des Weiteren fordert der Rat der Stadt Münster das Land Nordrhein-Westfalen auf, die Aufnahme auch in seiner Funktion als Kostenträger zu unterstützen. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Beschluss hat derzeit keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen, da die Plätze grundsätz- lich bereit stehen. Bei Inanspruchnahme entstehen laufende Kosten, die im Jahr 2020 im Budget aufgefangen werden können. Je nach Auslastung können Folgekosten entstehen, die ggf. für den Haushaltsplanentwurf 2021 angemeldet werden. Dezernat IV 17.02.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Paal Telefon: 492-7040 Paal@stadt-muenster.de - 2 - V/0111/2020 Begründung: Weiterhin flüchten Menschen aus den Kriegs- und Krisengebieten auf verschiedenen Wegen in die Europäische Union. Viele Geflüchtete geraten bei dem Versuch, über das Mittelmeer die Küsten der EU zu erreichen, in Seenot. Weitere gelangen über die Türkei in die Flüchtlingslager der griechischen Inseln. In den Mittelmeeranrainerstaaten steigt die Zahl der notdürftig untergebrachten Menschen dadurch unaufhörlich weiter an. Die humanitäre Situation in diesen Einrichtungen auf dem Gebiet der Europäischen Union ist prekär und als unvereinbar mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anzusehen. Die unteilbaren, universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit und der Gleichheit erfordern eine Solidarität mit den Menschen, die in diesen Camps untergebracht sind. Der Rat der Stadt Münster hat daher am 09.10.2019 mit dem Antrag an den Rat Nr. A-R/0066/2019 be- schlossen, sich dem Städtebündnis „Sicherer Hafen“ anzuschließen, und hat sich bereit erklärt, ohne Anrechnung auf die Quote zur Erfüllung der Aufnahmeverpflichtung Geflüchtete aufzunehmen, die aus Seenot gerettet wurden. Auf dieser Grundlage hat die Stadt Münster im Januar 2020 am Treffen der 16 nordrhein- westfälischen Städte in Bielefeld teilgenommen, die sich zum „Sicheren Hafen“ erklärt hatten. Zu- sammen mit dem Staatssekretär im zuständigen Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und In- tegration des Landes Nordrhein-Westfalen verständigten sich die Städte auf einen konkreten Maß- nahmenkatalog für die weitere Hilfe. Über die bisher in der Potsdamer Erklärung zugesagte Unter- stützung auf reine Hilfe aus Seenot hinaus, soll auch den Menschen in den Flüchtlingslagern der Mit- telmeeranrainerstatten Hilfe zu Teil werden, insbesondere unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Die gemeinsam formulierten Forderungen lauten: I. Die NRW-Kommunen „Sichere Häfen“ bieten dazu zusätzliche Aufnahmeplätze für die hilfsbe- dürftigsten Personen in prekären humanitären Situationen in Auffanglagern an. Die Ange- bote werden individuell durch die jeweilige Kommune festgelegt. Der Bund wird aufgefor- dert, von Art. 17 Dublin-III-VO verstärkt Gebrauch zu machen und die kumuliert angebote- nen Aufnahmeplätze in Anspruch zu nehmen. Dies soll in Form eines Angebotes gegen- über Griechenland passieren. Das Land NRW wird gebeten seine Bereitschaft zu erklären, diese Personen ohne Anrechnung auf die EASY-Quote aufzunehmen. Die Kommunen er- klären sich bereit, die Betroffenen nach Abschluss des Asylverfahrens in Höhe des erklär- ten Kontingents ohne Anrechnung auf die Aufnahmequote aufzunehmen. II. Die NRW-Kommunen „Sichere Häfen“ bieten Aufnahmeplätze für zusätzliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an. Jede Kommune legt dabei eigene Kontingente fest und si- chert die Unterbringung in Einrichtungen auf dem Gebiet der jeweiligen Kommune zu. Der Bund wird aufgefordert, ein Verfahren zur Übernahme dieser unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach Deutschland zu schaffen. Die Betroffenen können nach dem Clearingver- fahren den Aufnahmejugendämtern der Kommunen zugewiesen werden. Die Kommunen bitten das Land – auch in seiner Funktion als Kostenträger – um Unterstützung des Vor- habens. III. Die NRW-Kommunen werden sich weiterhin austauschen und die Ergebnisse auch in die Bundestreffen einbringen. Es würde begrüßt, wenn weitere Bundesländer vergleichbare Programme verfolgen. Von weiteren Maßnahmen wird zurzeit abgesehen, können aber bei künftigen Treffen beschlossen werden. Von rein symbolhaften Erklärungen und Vorschlä- gen distanzieren sich die teilnehmenden Kommunen hierbei bewusst. Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Münster auf dieser Basis vor, 80 geflüchtete Menschen zusätzlich ohne Anrechnung auf die Aufnahmequote aufzunehmen. 20 Plätze hiervon sollen für un- begleitete Minderjährige vorbehalten sein, da die Kinder und Jugendlichen der Situation in den hoff- nungslos überfüllten Einrichtungen nahezu schutzlos ausgeliefert sind. Die besondere Schutzbedürf- tigkeit dieser Zielgruppe wird im Übrigen auch in Art. 25 der Asylverfahrensrichtlinie der Europäischen Union (RL 2013/32/EU) anerkannt. Insofern verstoßen die gegenwärtigen Unterbringungsbedingun- gen insbesondere dieser Zielgruppe in den Auffanglagern in mehrerlei Hinsicht gegen Europäisches Recht. Die Stadt Münster möchte diesen jungen Geflüchteten eine Perspektive geben. - 3 - V/0111/2020 Die Stadt Münster ist dabei nicht nur bereit und in der Lage, diese 60 geflüchteten Menschen sowie die weiteren 20 unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten aufzunehmen, sondern für diesen Perso- nenkreis auch Anstrengungen zur Integration im Hinblick auf die in § 12 a Abs. 3 AufenthG genannten Kriterien Wohnraum, Sprachförderung und Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu un- ternehmen. Dabei ist es gemäß dem Integrationsverständnis der Stadt Münster das Ziel, die gleichbe- rechtigte Teilhabe aller an den unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft zu erreichen. Grundlage hierfür bildet das Handlungskonzept „Geflüchtete Menschen in Münster“, das der Rat in seiner Sit- zung am 22.03.2017 mit breiter Mehrheit beschlossen hat. Bei der Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen stehen nach der kommunalen Erstauf- nahme die sozialräumliche Integration sowie das Auszugsmanagement samt Wohnraumversorgung im Fokus. Die frühkindliche Bildung, Schule und Jugendhilfe zielt nach der Zeit in Kindertageseinrich- tungen auf eine potenzialorientierte Beschulung in Regelschulen einschließlich einer Betreuung im Offenen Ganztag. Begleitet wird dies durch die Kinder- und Jugendarbeit in den Flüchtlingseinrich- tungen. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete erhalten besondere Hilfen und Unterstützung. Ge- sundheitshilfen und Beratungsangebote des Gesundheitsamtes sowie spezielle Angebote für trauma- tisierte Geflüchtete stellen die gesundheitliche Versorgung sicher. Durch professionelle Sprach- und Integrationskurse ergänzt durch ehrenamtlich geleitete Deutschkur- se und Selbstlernmöglichkeiten werden die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse vermittelt. Die- se bilden die Grundlage für die Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Abhängig vom je- weiligen Aufenthaltsstatus unterscheiden sich die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Leis- tungsgewährung, Arbeitsförderung und Arbeitsmarktintegration. Durch seine speziell auf die Arbeit mit geflüchteten Menschen ausgerichteten Ziele und Strategien begegnet das Jobcenter den beson- deren Herausforderungen im Kontext der Arbeitsmarktintegration, insbesondere soll hierbei die Aus- bildung bzw. Qualifikation vor kurzfristiger Integration stehen. Kulturelle Angebote für und mit geflüch- teten Menschen sowie die Integration durch Sport stellen die soziale Teilhabe sicher. Getragen durch das hohe bürgerschaftliche Engagement und insbesondere auch der freien Träger der Wohlfahrtspflege, der Hilfsorganisationen, der vielen ehrenamtlichen Initiativen und Vereine wird so die Möglichkeit geschaffen, auf der Grundlage der Verfassung und der Gesetze unserer Demokra- tie gleichberechtigt am wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen. Diese Perspektiven möchte die Stadt Münster zusätzlich 80 geflüchteten Menschen bieten. Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen werden aufgefordert, die Aufnahme zu ermöglichen. Die Aufnah- mekapazitäten der Stadt Münster stehen unverzüglich zur Verfügung. Bei einer Belegung der Plätze bleibt darüber hinaus die Reaktionsfähigkeit auf mögliche weitere Ent- wicklungen gegeben. Bei höheren Anforderungen an ein Aufnahmekontingent wäre die Stadt Münster weiterhin in der Lage, darüber hinausgehend die Voraussetzungen für solche Entwicklungen zu schaffen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A - 4 - V/0111/2020
Anlage A
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Anlage A zur V/0111/2020 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung dem Rat vor, dass die Stadt Münster als Mitglied des Städtebündnisses „Sichere Häfen“ 80 geflüchtete Menschen aus humanitären Gründen zusätzlich – ohne Anrechnung auf die Aufnahmequote – aufzunehmen, davon 20 unbegleitete Minderjähri- ge. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt Münster verfolgt mit dieser Vorlage das Ziel, seiner humanitären Verpflichtung nachzu- kommen gemäß der Leitorientierung aus dem ISM-Prozess: „Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt wei- terentwickeln“ Finanzierung Produktgruppe: 0502 Sicherung des Lebensunterhalts Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Die zusätzliche Aufnahme über die Aufnahmequote hinaus ist eine freiwillige Leistung. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage ist relevant für das Querschnittsthema Migration. Bei der Integration der freiwillig Auf- zunehmenden ist es – ebenso wie bei der Integration aller Zugewanderter – gemäß dem Integra- tionsverständnis der Stadt Münster das Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe aller an den unter- schiedlichen Bereichen der Gesellschaft zu erreichen. Grundlage hierfür bildet das Handlungs- konzept „Geflüchtete Menschen in Münster“.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0111/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.02.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37