Mandari Insight

AN/0452/2023

Grethenstraße in Longerich

Anfrage nach § 4 BV5 (SPD) 10.03.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 22.05.2025, TOP 7.1.2

Anfrage (SPD BV5)

· application/pdf

Ansehen

Anfrage (SPD BV5)

2419 Zeichen

Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 08.03.2023 
AN/0452/2023 
Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Grethenstraße in Longerich 
- Anfrage der SPD zur Sitzung am 16.03.2023 - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 15.11.2018 wurde die Verwaltungsvor-
lage 3386/2018 zur Öffnung von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr in 
geänderter Fassung beschlossen. Die Grethenstraße steht dort in Anlage 1 zur Be-
schlussvorlage in zwei Abschnitten unter den Positionen 1 und 2. Nach der Nieder-
schrift lautet der geänderte, einstimmig gefasste Beschluss: 
 
„Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verw altung, die Einbahnstraßen aus Anla-
ge 1 bzw . Anlage 2 mit Ausnahme der Positionen 1 bis 5 und 10 bis 17 für den gegen-
läufigen Radverkehr zu öffnen. Zu den Positionen 1 bis 5 und 10 bis 17 soll ein Orts-
termin stattfinden. Die Beschlussfassung erfolgt dann vor Ort.“ 
 
Der Ortstermin fand am 15.04.2019 statt. Laut der Niederschrift wurde dort folgender 
Beschluss gefasst:

- 2 - 
„Die Beteiligten stimmen einer zeitlich begrenzten Öffnung der Grethenstraße für ein 
halbes Jahr zu, damit Erfahrungsw erte gew onnen w erden können. 
 
Die Aufbringung von Markierungen w ird – mit Ausnahme des Kreuzungsbereichs zur 
Longericher Hauptstraße hin – als nicht notw endig angesehen. 
 
Nach Ablauf des halben Jahres w ird anhand der gew onnenen Erkenntnisse eine neue 
Entscheidung getroffen. 
 
Über die Öffnung der Einbahnstraße w ird eine Mitteilungsvorlage gefertigt w erden.“ 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir an: 
 
1 Welche Erfahrungen wurden seitdem gewonnen? Bitte der BV eine detaillierte 
Darstellung geben. 
 
2 Wie oft und wann genau (Datum und Uhrzeitrahmen) erfolgte eine Zählung der 
Radfahrenden? 
 
3 Wie oft erfolgte eine Kontrolle der Ausschleusungsspur an der Longericher Haupt-
straße auf falsch parkende PKW durch den Ordnungsdienst? 
 
4 Wie erklärt die Verwaltung, dass trotz beschlossener halbjähriger Versuchsphase 
die Öffnung bis heute unverändert besteht, ohne dass die BV über die Verlänge-
rung oder die Erkenntnisse aus der Versuchsphase informiert wurde? 
 
 
 
gez. Müller

Beratungsverlauf (1)

22.05.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0452/2023
Typ
Anfrage nach § 4 BV5 (SPD)
Datum
10.03.2023
Erstellt
09.03.2023 09:56