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3202/2018

Baubeschluss für die Einrichtung der neuen Haltestelle an der Helmholtzstraße im Zusammenhang mit den vorgesehenen Busnetzerweiterungen im Kölner Stadtgebiet

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 04.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 28.01.2019, TOP 9.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1 - Entwurfsplanung Busnetzerweiterung Helmholtzstraße

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

8306 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/3 
664/3 
Vorlagen-Nummer 
 3202/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Einrichtung der neuen Haltestelle an der Helmholtzstraße im 
Zusammenhang mit den vorgesehenen Busnetzerweiterungen im Kölner Stadtgebiet 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung mit dem Ausbau der beiden Buskaps an 
der neuen Haltestelle Helmholtzstraße sowie den baulichen Optimierungsarbeiten an der Kreuzung 
Äußere Kanalstraße/Helmholtzstraße gemäß der vorgelegten Entwurfsplanung. Die Bezirksvertretung 
Ehrenfeld stimmt im Zusammenhang mit dem Ausbau der beiden Buskaps der Fällung eines Baumes 
zu. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.01.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   50.000,-- € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 50.000,--€      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  140.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   1.000,--  € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   1.000,-- € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
• Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 05.07.2018 zur Stärkung des KVB-Netzes dauerhafte 
Erweiterungen diverser Buslinien zum Fahrplanwechsel Dezember 2018 beschlossen und weitere 
Erweiterungen zum Fahrplanwechsel Dezember 2019 angekündigt (Vorlagen-Nr. 1075/2018). 
U.a. ist eine Verlängerung der KVB-Buslinie 139 vorgesehen. Die Linie 139 verkehrt derzeit zwischen 
den Kölner Stadtteilen Ehrenfeld, Bickendorf, Ossendorf und Longerich (von Äußere Kanalstraße bis 
Longericher Straße). Zur Erschließung des Neubaugebietes am ehemaligen Güterbahnhof Ehrenfeld 
und des Gewerbeparks Triotop im Bereich des Wasseramselweges in Köln Vogelsang soll die Linie 
ab August 2019 entsprechend erweitert werden. Ein Beschluss zur Weiterführung der Buslinie steht 
noch aus, soll den politischen Gremien aber im Frühjahr 2019 zur Entscheidung vorgelegt werden. 
 
Unter der Voraussetzung, dass sich die politischen Gremien für die Verlängerung des Linienweges 
der Buslinie 139 aussprechen, wird diese künftig auf der Helmholtzstraße verkehren. In Höhe des 
Knotenpunktes Äußere Kanalstraße ist daher die Einrichtung einer neuen Haltestelle mit zwei Bus-
kaps erforderlich. Die entsprechende Planung ist als Anlage 1 beigefügt. 
 
Auf der Grundlage der oben gefassten Beschlüsse hat die Verwaltung für die neu einzurichtende 
Bushaltestelle auf der Helmholtzstraße (Buslinie 139) in Höhe des Knotens Äußere Kanalstraße eine 
Straßenplanung erstellt (siehe Anlage).  
 
Aufgrund der geplanten Streckenführung der Buslinie 139 muss an dem Knotenpunkt Äußere Kanal-
straße / Helmholtzstraße eine Linksabbiegemöglichkeit für die Buslinie vorgesehen werden. Um das 
Linksabbiegen für den Bus an dieser Stelle zu ermöglichen, wird die vorhandene Mittelinsel verkürzt 
und abgeschrägt. Die Schaltungszeiten der Lichtsignalanlage wurden diesbezüglich geprüft und müs-
sen nicht angepasst werden. 
 
Die Planung ist so angelegt, dass der Eingriff in den Baumbestand möglichst vermieden wird. 
Da die Straße über ihre gesamte Länge in regelmäßigen Abständen mit Bäumen bepflanzt ist, ist

3 
dennoch die Fällung eines Baumes für das anzulegende Buskap in Fahrtrichtung stadteinwärts not-
wendig.  
Dieses Buskap wurde auf 15 Meter verkürzt, um die Notwendigkeit der Fällung eines weiteren Bau-
mes zu verhindern. Auch durch eine Verschiebung des Buskaps kann eine Baumfällung nicht vermie-
den werden, da sich ein Baum immer im Türbereich des haltenden Busses befände.   
 
Ein Fällantrag zu dem betroffenen Baum wird derzeit angefertigt. 
 
Durch den Ausbau der beiden Buskaps entfallen sieben nicht bewirtschaftete Kfz-Stellplätze. 
 
Weil das Buskap auf stadtauswärtiger Seite im Bereich der Schleuse liegt, die den Radverkehr von 
der Fahrbahn auf den anschließenden baulichen Radweg führt, wird die Schleuse in Richtung Kreu-
zung verschoben. Im Zuge dessen wird in Fahrtrichtung stadtauswärts ein Schutzstreifen für Radfah-
rerinnen und Radfahrer markiert.  
 
Zukünftig sollen auf der gesamten Helmholtzstraße beidseitig Schutzstreifen markiert werden. Hierzu 
wird eine gesonderte Planung erstellt und nach Abschluss vorgestellt. 
 
Um die Anlage beidseitiger Schutzstreifen im Einmündungsbereich der Kreuzung Helmholtzstra-
ße/Äußere Kanalstraße zukünftig zu ermöglichen und die Situation für von der Äußeren Kanalstraße 
rechtsabbiegende Radfahrerinnen und Radfahrer zu entschärfen, wird die vorhandene Mittelinsel 
entfernt. Die dort befindliche Aufstellfläche für zu Fuß Gehende entfällt ebenfalls. Die zu Fuß Gehen-
den werden zukünftig ohne Aufstellfläche in einem Zug über die Helmholtzstraße geführt. Die auf der 
Mittelinsel befindliche Lichtsignalanlage wird entfernt und die Signalzeiten dementsprechend ange-
passt. 
 
Der Beleuchtungsmast, der durch den Wegfall der Mittelinsel entfernt wird, wird nach Absprache mit 
der RheinEnergie AG durch zwei Beleuchtungsmaste ersetzt, die im Seitenraum aufgestellt werden. 
Der Beleuchtungsmast, der sich innerhalb des geplanten Buskaps in Fahrtrichtung stadtauswärts 
befindet, wird hinter das Buskap versetzt. 
 
Die Gesamtmaßnahme wurde im Vorfeld mit den Kölner Verkehrs-Betrieben AG inhaltlich abge-
stimmt. 
 
Die Ausführung der Gesamtmaßnahme ist ab Frühjahr 2019 vorgesehen, da die Buslinie 139 den 
neuen Fahrweg ab August 2019 befahren wird. 
 
Finanzierung: 
 
Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf rd. 190.000 €. Davon entfallen 50.000 € auf 
die Herstellung der Buskaps und 140.000 € auf die diesbezüglichen Anpassungsarbeiten inklusive 
der Beleuchtungskosten in Höhe von 10.250 €. 
 
Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € für die Herstellung der Buskaps 
stehen im Haushaltsplan-Entwurf 2019 inklusive Mittelfristplanung im Teilfinanzplan 1201, Straßen, 
Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpassung Haltestellen an Niederflur-
busse, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. 
 
Darüber hinaus werden in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2019 ff. entsprechen-
de Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 1.000 € berücksichtigt 
 
Die erforderlichen konsumtiven Mittel für die straßenbaulichen Anpassungsarbeiten in Höhe von 
129.750 € stehen im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwen-
dungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsplan-Entwurf 2019 einschließlich Mittelfristpla-
nung in ausreichender Höhe zur Verfügung.  
Die Kosten für die Beleuchtung in Höhe von 10.250 € werden von der Stadt Köln im Rahmen des 
Straßenbeleuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich über den Zeitraum der Nutzung 
in Rechnung gestellt. Hierfür steht ebenfalls im Teilergebnisplan 1201 ab 2020 ff. ein entsprechender

4 
Ansatz in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
Die Kosten für die beiden Buskaps in Höhe von 50.000 € werden aus Mitteln der ÖPNV-Pauschale 
gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW refinanziert. 
Hierfür wird im Teilergebnisplan 1201 ab 2019 ff. ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 2, 
Zuwendungen und allgemeine Umlagen für die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe 
von 1.000 € berücksichtigt. 
 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
 
Die Bushaltestelle in der Helmholtzstraße wird ab August 2019 angefahren. Ein zeitnaher Beschluss 
ist erforderlich, um anschließend die Ausschreibung und Vergabe durchführen zu können und ab Au-
gust nächsten Jahres einen gesicherten und barrierefreien Ein- und Ausstieg durch den Ausbau der 
Buskaps anbieten zu können. 
 
Anlage 
 
Anlage 1 - Entwurfsplanung Busnetzerweiterung Helmholtzstraße

Anlage 1 - Entwurfsplanung Busnetzerweiterung Helmholtzstraße

3676 Zeichen

0.63 
0.40 
2.43 
3.10 
4.00 
1.50 
18.00 
1.70 4.50 
0.95 
9.83 
9.79 5.19 2.99 
0.50 
2.43 
3.10 
15.00 
4.50 
Litfaßsäule 
nachträgliche Vermessung 
Baumscheibe aufgepflastert: 
Stahlband innen 90x90 
Stahlband außen 180x180 
Ersatz der Baumeinfassung 
durch Rohrzaunbügel 
47.60 
47.78 
47.62 
x
x
x
x
x
x
x
x
X
x
x
x
x
x
x
x
x
x x
x
x
x
x x
x
ACO-Rinne 
ACO-Rinne 
x
x
+ 0cm Auftritt 
x
x
x
x
x
KVB-Netzerweiterung 
Buslinie 139 
Neu-Haltestelle Helmholtzstr. 
Abbiegemöglichkeit-Linienverkehr frei. 
x
3,56 % 1,94 % 
1.23 % 3.1 % 
47.50 
47.68 
47.87 
47.78 
3.15 % 2.26 % 
2.76 % 
3.33 % 1.5 % 
47.65 
47.47 
47.63 
47.45 
47.74 
47.72 
47.58 
47.58 
Schachbrettmuster 
Platten 30/30/8 
grau, anthrazit 
Rippenplatten 30/30/8 
mit 50mm Rillenabstand 
in Trapezform 
Platten 
30/15/8 
anthrazit 
a=18 
Haltestellenbordstein, 
Typ "Köln" 18/30 grau 
18.00 ( in Ausnahmefällen 15.00m) 
1,50 
60 
3,00 
4,00 
FGU: JCD TypA 
Platten 30/30/8 grau 
Buskap 
Übergangsstein 
Buskap 
Übergangsstein 
Noppenplatten 30/30/8 
2.00 m 
3.30 m 
2.20 m 
3.70 m 
2.70 m 
 4.10 m 
Tür 
keine Tür 
Tür 
Tür 
keine Tür 
keine Tür 
Sicherheits- 
  abstand 
    63 
2,43 
Rippenplatten 30/30/8 
mit 50 mm Rillenabstand 
in Trapezform 
60 
Noppen 
Aufmerksamkeits- 
feld 60x60 
60 
Rippenplatten bis 
Gehweghinterkante verlängern 
x
x
FG
U 
FGU 
x
x
x
x
x
x
x
x
47.73 
x
x
47.62 
Beleuchtungsmast entfernen 
Beleuchtungsmast neu 
Beleuchtungsmast neu Beleuchtungsmast versetzen 
Radweg benutzungspflichtig 
x
x
x
x
5.50 
1.20 
4.55 
6.50 
Gehweg, neu 40x40 
Radweg, neu (Pflaster) 
Gehweg, Anpassung 40x40 
Buskap, neu 
Noppenplatten, neu 
Bäume, vorhanden 
Rund-, Tiefbord + 3 cm
Buskapbord 
Bestand, entfernen 
Fahrbahn, neu 
Legende: 
X  X
ACO-Rinne, neu 
Rippenplatten, neu 
Rund-, Tiefbord +3 cm, weiß 
BUS 
BUS 
S 1/1 
S
S
S
S
S 3/3 
B 1,5/1,5 
B 1,5/1,5 
S 0,5/0,2 
S 0,5/0,2 
VZ. 209-30 
VZ. 1026-32 
VZ. 241-30 
VZ. 224-50 
VZ. 224-50 
X
Y
 Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Pos. 
A
B
C
Übersichtsplan 
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250 
KVB-NETZERWEITERUNG 
837 mm 564 mm
Neu-Haltestelle Helmholtzstr. 
Abbiegemöglichkeit nur für Buslinie 
4 / Ehrenfeld Krüger / 21.11.18 Entwurf 
KVB-Netzerweiterung, Buslinie 139 
gez. Hr. Harzendorf 
19.11.2018 
gez. Fr. Dietz 
15.11.2018 
gez. Hr. Claußen 
13.11.2018 
gez. Fr. Krüger 
13.11.2018 
RheinEnergie Abstimmung Beleuchtungsversatz gez. Hr. Mavua Kazai 23.10.2018 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
642-1 
665-4 
Signalanlage 
Ausführung 
661-43 Radweg 
662-1 Anordnung, Beschilderung und Markierung 
671-10 Beetbestand und Fällung eines Baumes 
671-44 Baumscheiben 08.11.2018 
KVB Netzerweiterung Buslinien 139. Buskap Helmholtzstraße 
664-1 Taktile Elemente 
gez. Hr. Pniewski 26.06.2018 
gez. Fr. Zimmermann 25.10.2018 
gez. Hr. Rosa 08.11.2018 
gez. Hr. Queitsch 05.11.2018 
gez. Hr. Colmer 07.11.2018 
24.10.2018 gez. Fr. Dück 
gez. Hr. Schmidt 
gez. Hr. Sämann 12.11.2018 
Anordnung  Nr: ______________________ 
Anhörungsverfahren für Beschilderungen / 
Markierungen gemäß § 45 StVO 
durchgeführt   am   ___________________ 
Polizeipräsidium Köln , 
Direktion  Verkehr - Fuest 
Im Auftrag  _______________________ 
Angeordnet: 
Stadt Köln,Die Oberbürgermeisterin , 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 662/1 
Im Auftrag  ___________________________

Beratungsverlauf (1)

28.01.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Helmholtzstraße 0
  • Äußere Kanalstraße
  • Longericher Straße

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Details

Aktenzeichen
3202/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.01.2019
Erstellt
02.10.2018 08:06