1443/2018
Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages für unvorhersehbare Tiefbauarbeiten an Lichtsignalanlagen
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Anlage 2 - Auszug Verkehrsausschuss 19.06.2018
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Anlage 2 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 20.06.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 38. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.06.2018 öffentlich 4.7 Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages für unvorhersehba- re Tiefbauarbeiten an Lichtsignalanlagen 1443/2018 Zur Vorlage führt BG Blome ergänzend aus, dass verwaltungsseitig hinsichtlich der Höchstgrenze der über den Vertrag zur Beauftragung vorgesehenen Leistungen Klä- rungsbedarf bestehe. Die Vorlage solle allerdings nicht zurückgezogen werden, son- dern würde ggf. diesbezüglich für die Entscheidung im Rat ergänzt. Die geringe Höchstgrenze hat wegen der aktuell festzustellenden erheblichen Preissteigerungen im Baugewerbe Zweifel über die Praktikabilität und einen positiven Verfahrensaus- gang der Vergabe entstehen lassen. Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den Rat.
Anlage 1 - RPA Nr. KOB 2018-0700
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, 75.04.2018 / 91399 Eingang 2 5, Apr il 2018 64 - Amt für Verkehrsmanagement 64 Jahresabrufvertrag für Tiefbauarbeiten an Lichtsignalanlagen hier: Kostenberechnung RPA-Nr.: KOB 2018/0700 Vorgelegte Kosten (für 2 Jahre): 1.249.781,40 € netto (1.487.239.87 € brutto) Bestätigte Kosten (für 2 Jahre): 1.250.000,00 € netto (1.487.500,00 € brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingangsdatum vom 17.04.2018 legen Sie mir die Kostenberechnung für den Jahres- abrufvertrag „Tiefbauleistungen an Lichtsignalanlagen“ vor, um im Anschluss die politische Legitimation herbeizuführen. Durch den Rahmenvertrag sollen die Reaktionszeiten bei Maß- nahmen mit entsprechender Dringlichkeit bis 5000,- € netto je Einzelabruf verkürzt werden. Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen, wird der Fortführung der Maß- nahme zugestimmt. Die ermittelten Kosten basieren auf dem Mittelpreisspeicher (ARRIBA) von -66-. Unter Be- rücksichtigung der Baupreissteigerungen der letzten zwei Jahre, werden die Kosten als an- gemessen erachtet. Da der Rahmenvertrag eine einjährige Verlängerungsoption vorsieht, überschreiten die Ge- samtkosten die Wertgrenze vom 1 Mio Euro. Dies erfordert eine Beschlussfassung im Rat der Stadt Köln. Um Beachtung der Blaueintragungen wird gebeten. Mit freundlichen Grüßen /
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/64 Vorlagen-Nummer 1443/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages für unvorhersehbare Tiefbauarbeiten an Lichtsignalanlagen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt den Bedarf für den Abschluss eines Zeitvertrages zur Beauftragung von unvorhersehba- ren Tiefbauarbeiten im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Erneuerung von Lichtsignalanlagen fest und beauftragt die Verwaltung, das Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Verkehrsausschuss 19.06.2018 Rat 05.07.2018 2 Begründung: Durch einen Jahresvertrag für unvorhersehbare Tiefbauleistungen an Lichtsignalanlagen (LSA) sollen alle Arbeiten, die zum Beispiel durch Unfallschäden oder irreparabel ausgefallene Steuergeräte ent- stehen, dem Wettbewerb unterworfen und abgedeckt werden. Dieses Verfahren wird seit vielen Jah- ren in dieser Form praktiziert und bietet Vorteile insbesondere bei kurzfristigen Problemlagen. Der Vertrag umfasst ein jährliches Volumen in Höhe von 743.750 € (brutto) mit der Option einer Ver- tragsverlängerung seitens der Stadt Köln um ein Jahr. Die Mittel sind bedarfsgerecht aus dem inves- tiven oder konsumtiven Haushalt bereitzustellen und stehen im Hpl. 2018 inklusive mittelfristiger Fi- nanzplanung im Teilplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in ausreichender Höhe zur Verfügung. Bei der optionalen Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr beträgt das maximale Auf- tragsvolumen 1.487.500.- € (brutto) Die Beauftragung aus dem Zeitvertrag erfolgt mittels Einzelaufträgen zu den jeweiligen LSA- Maßnahmen. Der Höchstbetrag der Einzelaufträge ist auf 5.950.- € (brutto, entspricht 5.000.- € netto) begrenzt. Es besteht seitens der Firma kein Anspruch auf Beauftragung in Höhe der kalkulierten Ge- samtsumme. Die Massen sind geschätzt und an die Erfahrungen der letzten Jahre angepasst. Das Leistungsver- zeichnis beinhaltet alle Positionen, mit denen gerechnet werden muss. Es ist vorgesehen, die Leis- tungen einzeln zu beauftragen; der Auftragnehmer muss bei Unfallschäden und Notmaßnahmen eine Reaktionszeit von 2 Stunden rund um die Uhr gewährleisten. Eine Zahlung für die Anfahrt zum Ein- satzort wird ausgeschlossen und ist in die Einsatzpreise einzurechnen. Der Kostenberechnung wurde seitens des Rechnungsprüfungsamtes unter Nummer KOB 2018/0700 zugestimmt (s. Anlage). Anlage Zustimmung Rechnungsprüfungsamt
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1443/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.06.2018
- Erstellt
- 02.05.2018 09:38