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V/0579/2022

Sozialer Arbeitsmarkt

Vorlagen 13.09.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung, Sitzung am 18.10.2022, TOP 6

Berichtsvorlage

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Anlage A

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Ansehen

Berichtsvorlage

8398 Zeichen

V/0579/2022 
V/0579/2022 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Umsetzung des Teilhabechancengesetzes - "Sozialer Arbeitsmarkt" in der Stadtverwaltung 
Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.09.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Bericht 
   29.09.2022 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
   18.10.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Ausgangslage 
 
Der Bundestag hat zum 01.01.2019 das Teilhabechancengesetz mit den Instrumenten § 16e SGB II 
(Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) und § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) beschlossen, 
das zum Ziel hat, Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehend en eine öffentlich geförderte 
Beschäftigungsperspektive zu eröffnen. 
 
Der Rat hat in der Sitzung am 22.05.2019 zur Vorlage V/0143/2019/1 den Beschluss gefasst, dass 
die Stadt für den Bereich des sozialen Arbeitsmarktes eine Vorbildfunktion einnehmen soll, indem die 
Stadt selbst als Arbeitgeberin für Langzeitarbeitslose bzw. Langzeitleistungsbezieher/-innen im SGB 
II-Bezug agiert. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass das Personal- und Organisationsamt dem Aus-
schuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung einmal im Jahr über das 
Programm berichtet. 
 
2. Die Umsetzung des Teilhabechancengesetztes in der Verwaltung der Stadt Münster 
 
Zur Umsetzung des Beschl usses sollten  in Erwe iterung des Stellenplans 2019 40 Stel-
len/Vollzeitäquivalente im Konzern der Stadt Münster eingerichte t werden, um für diese Zielgruppe 
Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Das Teilhabechancengesetz sieht vor, dass die letzten 
Einmündungen bis zum 31.12.2024 erfolgen können und die Beschäftigungsverhältnisse maximal bis 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Ernsting 
Telefon: 492-1141 
Ernsting@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0579/2022 
Ende 2029 gefördert werden können. Der kw-Vermerk der Stellen wurde mit dem Stellenplan 2021 
auf den 31.12.2029 angepasst, um den gesetzlichen Rahmen voll ausnutzen zu können.  
 
Kumuliert sind 62 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Maßnahmen §§ 16e und 16i SGB II 
eingestellt worden. Aktuell sind 47 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig (Austritte z. B. durch Eintritt 
in den Altersruhestand oder durch Ablauf der Förderungsdauer). 44 Teilnehmende (93,75 %) werden 
nach § 16i SGB II gefördert und 3  Teilnehmende nach § 16e SGB II (6,25  %). Insgesamt werden 
hierdurch 35,36 von den vorhandenen 40 VZÄ besetzt. Eine Vollauslastung wir d angestrebt. Im 
Durchschnitt bekleiden die Teilnehmenden 0,78  Vollzeitäquivalente. Bei dem Großteil der Stellen 
handelt es sich um teilbare Vollzeitstellen, einige Stellen wurden nur in Teilzeit angeboten. In den 
meisten Fällen ist die Teilzeitbeschäftigung auf einen entsprechenden Wunsch der Mitarbeiter/-innen 
zurückzuführen. 
 
Das Stellenangebot ist breit gefächert und beinhaltet viele verschiedene Berufsgruppen und Tätigkei-
ten. Es standen insgesamt bisher 64 unterschiedliche Stellenangebote bzw. Einsatzmöglichkeiten für 
den sozialen Arbeitsmarkt mit einem zahlenmäßigen Bedarf von insgesamt 100,81 Vollzeitäquivalen-
ten zur Verfügung. Diese Stellenangebote werden laufend aktualisiert und flexibel erweitert, um das 
Angebot so breit wie möglich zu fächern. 19 Ämter und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen der 
Stadtverwaltung hatten Bedarf angemeldet und mögliche Einsatzorte benannt. Die bisher eingestell-
ten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den folgenden Ämtern und eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtungen eingesetzt: 
 
­ Personal- und Organisationsamt 
­ Amt für Finanzen und Beteiligungen 
­ Ordnungsamt 
­ Amt für Bürger- und Ratsservice   
­ Amt für Schule und Weiterbildung 
­ Kulturamt 
­ Stadtbücherei 
­ Stadtarchiv 
­ Sozialamt 
­ Amt für Kinder, Jugendliche und Familien  
­ Jobcenter  
­ Stadtplanungsamt 
­ Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
­ Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
Hier sind die nach § 16i/16e -Beschäftigten zum Beispiel als Hilfskraft in der Registratur, im Archiv 
oder auf den Recyclinghöfen, als Hilfshausmeister/ -in, Teamassistenz, Einstellhilfe, Küchengehilfe, 
Hilfskraft in der Straßenreinigung oder als Hilfsgärtner/-in tätig.  
 
 
Der Großteil der Teilnehmenden ist derzeit in Entgeltgruppe 3 oder Entgeltgruppe 4 TVöD eingrup-
piert.

- 3 - 
V/0579/2022 
 
Quelle: eigene Darstellung  
 
3. Teilnehmende nach Strukturmerkmalen  
 
Die Strukturmerkmale der Beschäftigten des sozialen Arbeitsmarktes in der Verwaltung sind abhängig 
von den Stellenangeboten, den Anforderungsprofilen, den tarifvertraglichen Regelungen, der Struktur 
der Leistungsberechtigten und weiteren örtlichen Faktoren.  
 
Um gleichwohl eine Bewertung und Einschätzung des sozialen Arbeitsmarktes in der Stadtverwaltung 
zu ermöglichen wird nachfolgend den örtlichen Kennzahlen die Bundesstatistik gegenübergestellt.  
 
3.1. Nach Geschlecht 
 
80 % der nach dem Teilhabechancengesetz bei der Stadt Münster aktuell beschäftigten Personen 
sind männlich und 20 % weiblich. 
 
 
 
 
 
 
Quelle: eigene Darstellung, Bundesagentur für Arbeit: 
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen 
Arbeitsmarkt nach §§16e und 16i SGB II. S. 6. Nürnberg, 
2022 
 
Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt 
Münster

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V/0579/2022 
 
3.2. Nach Alter 
 
Der Kreis der Teilnehmenden der Maßnahmen „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und „Eingliederung von 
Langzeitarbeitslosen“ ist größtenteils im für Erwerbsfähige fortgeschrittenen Alter. So haben zwei 
Drittel der Teilnehmenden bundesweit wie auch bei der Stadt Münst er das 45. Lebensjahr bereits 
erreicht bzw. überschritten. Die Stadt Münster hat eine größere Zahl von Personen eingestellt, die 
das 45. Lebensjahr bereits vollendet hat. Das entspricht insbesondere auch der Zielrichtung des Teil-
habechancengesetzes. Die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durchschnittlich 51 Jahre alt. 
 
 
 
 
 
 
Die Verteilung der Altersklassen bei der Stadt Münster zeichnet sich näher folgendermaßen ab: 
 
 
 
 
 
 
Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt 
Münster 
 
Quelle: eigene Darstellung, Bundesagentur für Arbeit: 
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen 
Arbeitsmarkt nach §§16e und 16i SGB II. S. 6. Nürnberg, 
2022 
 
Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt Münster

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V/0579/2022 
3.3 Nach Bildungsgrad 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die durch § 16i - und § 16e-Beschäftigten weisen verschiedene Vorbildungen anhand ihres höchsten 
erreichten Schul- und Ausbildungsabschlusses auf. Mehr als ein Drittel (17 Personen) von ihnen ha-
ben die Schullaufbahn mit dem Abitur abgeschlossen. Gleichzeitig haben ebenfalls 17 Personen kei-
nen Ausbildungsabschluss erreicht. 
 
 
 
 
Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt Münster 
 
 
Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt Münster

- 6 - 
V/0579/2022 
4. Fazit und Ausblick 
 
Nach dem derzeitigen Stand ist die Beschäftigung der städtischen Teilnehmenden im Rahmen des 
Teilhabechancengesetzes durchaus erfolgreich. Bisher  sind zwei  der neuen Mitarbeitenden in ein 
unbefristetes, ungefördertes Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Münster gewechselt. Drei Mitar-
beitende konnten in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Diese Möglichkeit wird bei 
Stellenbesetzungen und Ausscheidungen durch Ablauf der Förderungsfristen jeweils geprüft; im Übri-
gen steht der stadtinterne Arbeitsmarkt den Teilnehmenden offen. 
 
Um den (Wieder-) Einstieg in das Berufsleben für die Teilnehmenden so reibungslos wie möglich zu 
gestalten, werden die Mitarbeitenden für ein beschäftigungsbegleitendes Coaching freigestellt. Dies 
wird je nach den individuellen Bedürfnissen einmal in der Woche bis einmal im Monat durch die 
Jobcoaches des Kommunalen Servicecenter für Arbeit des Jobcenters Münster durchgeführt.  
 
Um die 40 geschaffenen Vollzeitäquivalente voll ausschöpfen zu können, ist das Personal- und Orga-
nisationsamt mit dem Jobcent er im ständigen Austausch. Da  sich insbesondere die Frauen-Quote 
trotz besonderem Augenmerk seit dem letzten Bericht nicht v erbessert hat, soll in Zukunft über wei-
tergehende Maßnahmen zur bevorzugten Berücksichtigung von Frauen beraten werden. 
 
 
 
 
In Vertretung  
 
 
 
 
gez.  
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Anlage A

2098 Zeichen

Anlage A zur V/0579/2022 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster beschäftigt derzeit insgesamt 47 Langzeitarbeitslose bzw. Langezeitleistungs-
empfänger/-innen auf dem sozialen Arbeitsmarkt in den Fördermaßnahmen §16 e/i SGB II in ei-
nem Umfang von 35,36 Vollzeitäquivalenten. Bisher sind fünf Arbeitnehmer/ in ein ungefördertes 
Beschäftigungsverhältnis übernommen worden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Umsetzung der Beschlussvorlage V/0143/2019/1 mit dem Ziel: Langzeitarbeitslosen und 
Langzeitleistungsbezieherinnen bzw. –beziehern im SGB II-Bezug mit ergänzenden kommu-
nalen Maßnahmen verstärkt einer Perspektive zur Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu geben. 
 
 Mit der Vorlage wird das Ziel „Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbezieherinnen bzw. 
–beziehern im SGB II-Bezug mit ergänzenden kommunalen Maßnahmen verstärkt einer Per-
spektive zur Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu geben.“ verfolgt. 
Zielerreichung: Das Projekt „Sozialer Arbeitsmarkt in der Stadtverwaltung Münster“ befindet 
sich in der Umsetzungsphase. Es wird kontinuierlich daran gearbeitet, durch Fluktuation ent-
standene, freie Stellenanteile nachzubesetzen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Die Aufgabe beruht auf der Umsetzung des Ratsbeschlusses V/0143/2019/1. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (3)

28.09.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.09.2022 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.10.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0579/2022
Typ
Vorlagen
Datum
13.09.2022
Erstellt
13.09.2022 14:21