V/0475/2019
B-Plan Nr. 579: "Gievenbeck-Oxford-Quartier (Roxeler Straße/Dieckmannstraße/Gievenbecker Reihe/Niedenstiege)", Ausbau der Knotenpunkte und der Roxeler Straße im Bereich der Oxford-Kaserne
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Anlage A
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Anlage A zur V/0475/2019 Kurzüberblick 1. Der Ausbau des geplanten Kreuzungspunktes Roxeler Straße/Haupterschließung Oxford Ka- serne befindet sich im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 579 und ist somit maßnahmebedingt. 2. Die provisorische Lösung im Kreuzungspunkt Gievenbecker Reihe / Roxeler Straße soll im Zuge des Umbaus der Roxeler Straße und des neuen Knotenpunktes aus Gründen der Verkehrs- sicherheit umgebaut werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln: mit hohen Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. Das Teilziel zu 1 lautet Wohnraumschaffung durch Konversion / Umsetzung des Wohnbauland- programmes. Das Teilziel zu 2 lautet „Knotenpunkt Gievenbecker Reihe /Roxeler Straße – Verbesserung der Verkehrssicherheit“ Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels 1 entsteht kein finanzieller Bedarf (Konzernvertrag mit KonvOY). Zur Erreichung des Teilziels 2 entstehen Kosten in Höhe von ca. 450.000€. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Beide Knotenpunkte werden barrierefrei ausgebaut. Die weiteren Querschnittsthemen heben kei- ne Relevanz für die Planung.
Anlage 1, Blatt 1
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Anlage 1 Blatt 1 zur Vorlage V0475/2019
Anlage 3, Blatt 1
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Anlage 3 Blatt 1 zur Vorlage V0475/2019
Anlage 1, Blatt 2
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Anlage 1 Blatt 2 zur Vorlage V0475/2019
Anlage 2
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Fraktion in der
Bezirksvertretung
Münster-West
Mitglieder der SPD-Fraktion:
Beate Kretzschmar, Vorsitzende
Stephan Brinktrine
Udo Junge
Raimund Köster
Elke Kraut-Kleinschmidt
A-W/0001/2019
Herrn
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West
Herrn Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
Münster, 05.01.2019
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der stadteinwärts führenden Seite der Roxeler
Straße vom Dingbänger Weg bis zur Albert-Schweitzer-Straße einen Radweg zu bauen.
Begründung:
Entlang der Roxeler Straße gibt es nur auf einer Seite einen Rad - und Fußweg, beginnend
an der Albert -Schweitzer-Straße in Gievenbec k bis zur Kreuzung Dingbänger Weg. Als der
Rad-und Fußw eg vor langer Zeit gebaut wurde , war er ausreichend für den damaligen
Verkehr im Grünen. Das hat sich aber aus vielen Gründen verändert:
Neue Baugebiete in Roxel und den Umlandgemeinden haben den Verkehr auf der
Roxeler Straße stark zunehmen lassen.
In Gie venbeck Südwest und auf der Sentruper Höhe wurde für tausende Menschen
neuer Wohnraum geschaffen. Aus dem Radweg im Grünen wurde ein vielbenutzter
innerstädtischer Verkehrsraum.
In den kommenden Jahren wird es zunächst viel Bauverkehr im Bereich der Oxford -
Kaserne geben, langsam kommen mehrere tausend Einwohner hinzu.
Die Mosaik-Schule und das Steingymnasium erzeugen auch auf der Roxeler Straße viel
Verkehr.
Neue Geschäfte und Dienstleister in Gievenbeck im Bereich der Gartenbreie ziehen viele
Verkehrsteilnehmer an.
Neue Technologien (E -Bikes, Pedelecs, Lastenräder) haben den Fahrradverkehr stark
beschleunigt und erfordern mehr Platz für Begegnungsverkehr, für den der bestehende
schmale Radweg nicht hinreichend ist.
Der Rad-und Fußweg fungiert seit einiger Zeit in Teilen ebenfalls als Reitweg.
Der Weg ist Bestandteil des 2016 vom Rat beschlossenen Velorouten -Konzepts und
damit die Hauptverbindung ins westliche Münsterland.
Fraktion in der
Bezirksvertretung
Münster-West
Mitglieder der SPD-Fraktion:
Beate Kretzschmar, Vorsitzende
Stephan Brinktrine
Udo Junge
Raimund Köster
Elke Kraut-Kleinschmidt
Die zweiseitige Benutzung des Radwegs ist aus mehreren Gründen sehr gefährlich:
Im unbeleuchteten Teil zwischen Roxel und Gievenbeck sind stadteinwärts bergab
fahrende Radfahrer schnell und werden im Dunklen von entgegenkommenden Autos
geblendet. So kann es auf dem schmalen Weg schnell zu einer Kollision mit
entgegenkommenden Radfahrern kommen.
Der Fußgängerverkehr auf dem Weg hat in den letzten Jahren stark zugenommen, da im
Oxford-Areal eine Kita sowie Wohn - und Beratungseirichtungen für Geflüchtete errichtet
wurden. Wenn Radfahrer sich begeg nen und zudem Fußgänger umfahren werden
müssen, kommt es zu gefährlichen Situationen.
In Roxel queren viele stadteinwärts fahrende Radfahrer hinter der Autobahnbrücke ‚wild’
die Roxeler Straße, um nicht an der Kreuzung Dingbänger Weg minutenlang an zwei
Ampeln warten zu müssen. Diese Ausbremsung des Radverkehrs wird von den
Verkehrsteilnehmern nicht akzeptiert.
Autofahrer, die in Nebenstraßen abbiegen oder aus Nebenstraßen auf die Roxeler
Straße einbiegen, rechnen nic ht damit, dass aus beiden Richtungen Radfahrer kommen.
Das hat in den letzten Jahren zu einigen Unfällen geführt mit d er Folge, dass an dr ei
Ampel-Kreuzungen (Marktkauf, Dieckmannstraße, Gievenbecker Reihe ) neben den
Linksabbieger-Ampeln kürzlich separate Rechtsabbieger -Ampeln installiert wurden.
Andere Einmündu ngen wie der Ramertsweg habe n indes keine Ampel. Hier ist das
Gefahrenpotential weiterhin hoch.
Statt weiterhin mit vielen kleinen Maßnahmen wie Roteinfärbung des Radwegs oder
separaten Ampelschaltungen bzw. immer neuen Ampeln, die den ohnehin schon starken
Verkehr weiter ausbremsen und zu immer längeren Staus führen, das Problem anzugehen,
sollte eine zukunftsorientierte Lösung umgesetzt werden, nämlich der Bau eines
stadteinwärts führenden Fuß- und Radwegs vom Dingbänger Weg bis zur Albert-Schweitzer
-Straße.
Für die SPD-Fraktion
Beate Kretzschmar
Anlage 3, Blatt 2
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Anlage 3 Blatt 2 zur Vorlage V0475/2019
Beschlussvorlage
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V/0475/2019
V/0475/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
B-Plan Nr. 579: "Gievenbeck-Oxford-Quartier (Roxeler Straße/Dieckmannstraße/Gievenbecker
Reihe/Niedenstiege)", Ausbau der Knotenpunkte und der Roxeler Straße im Bereich der Oxford-
Kaserne
Beratungsfolge
27.06.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Planung vom März 2019 (Anlage 1) zum Ausbau des erforderlichen Anschlusspunktes in der
Oxford-Kaserne sowie der angrenzenden Nebenanlagen wird zugestimmt.
2. Der Planung vom März 2019 (Anlage 1) zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Knotenpunkt
Roxeler Straße/Gievenbecker Reihe wird zugestimmt.
3. Die Bezirksvertretung Münster-West und der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Ver-
kehr und Wohnen (ASSVW) nehmen das Prüfergebnis der Verwaltung zu dem Antrag lfd. Nr. A-
W/0001/2019 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West (Anlage 2) zur Kenntnis.
Dieser Antrag gilt hiermit als erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen
Investitionsmaßnah-
me
0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Amt für Mobilität und Tiefbau
03.06.19
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Grimm
Telefon: 492 66 00
Grimm@stadt-muenster.de
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Auszahlungen Auszahlung für Baumaßnah-
men
2021 450.000 Davon entfallen
ca. 300.000 €
auf den Stra-
ßenbau,
19.000 € auf
die Beleuch-
tung und
131.000 € auf
die LSA
Einzahlungen Einzahlung aus Zuwendungen
für Investitionsmaßnahmen
2022 270.000 Ca. 60% der
zuwendungsfä-
higen Kosten
Saldo 180.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei den o. g Pro-
duktgruppen veranschlagt.
Für die städtischen Maßnahmen wird zum 01.06.2019 ein Förderantrag nach der Richtlinie FöRi-kom-
Stra gestellt. Die Höhe der zu erwartenden Förderung liegt bei ca. 60 % der zuwendungsfähigen Kos-
ten.
Mit der Umsetzung der Maßnahme ist frühestens im Jahr 2021 zu rechnen. Sie steht in unmittelbarem
Zusammenhang mit der Bebauung der Kaserne und wird mit dem Baukonzept von Abbruch und Neu-
bau gemeinsam mit KonvOY und NRW.URBAN abgestimmt.
Begründung:
Zu 1 und 2:
Der Entwurf des Beba uungsplanes Nr. 579 „Gievenbeck -Oxford-Quartier (Roxeler Str a-
ße/Dieckmannstraße/Gievenbecker Reihe/Niedenstiege)“ wurde gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch
(BauGB) und §§ 7und 41 Gemeindeordnung Nordrhein -Westfalen (GO NRW) vom Rat der Stadt
Münster am 10.10.2018 als Satzung beschlossen.
Mit dem Amtsblatt Nr. 22 vom 21.Dezember 2018 wurde das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr.
579 öffentlich bekannt gemacht.
Mit dem Satzun gsbeschluss und der Rechtskraft des o. g. Bebauungsplanes wurden die planung s-
rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von urbanen Wohnformen, Freizeitangeboten,
wohnverträglichen Arbeitsformen sowie ergänzenden Dienstleistungen geschaffen.
Der Bau beschluss V/0606/2018 der inneren Erschließung und äußeren Anbindung an die Straßen
Arnheimweg/Gievenbecker Reihe und Bernings Kotten (ohne Roxeler Straße) sowie der Freirau m-
planung des Plangebietes wurde in der Sitzung der Bezirksvertretu ng Münster-West am 04.10.2018
eingeholt.
Der Planungsbeschluss der äußeren Erschließung des Plangebietes wird mit dieser Vorlage der B e-
zirksvertretung Münster-West zur Anhörung und dem ASSVW zur Entscheidung vorgelegt.
Der Ausbau des geplanten Kreuzungspunktes Roxeler S traße/Haupterschließungsstraße befindet
sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 579 und ist somit maßnahmebedingt.
Der Kreuzungspunkt Roxeler Straße/Gievenbecker Reihe befindet sich außerhalb des Bebauung s-
planes und ist als Unfallhäufungsstelle eingestuft.
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Bestand
Die Roxeler Straße ist als Landesstraße L 843 klassifiziert und eine sehr wichtige Radwegverbindung
von Nottuln über Roxel und Gievenbeck nach Münster Zentrum. Sie wird von vielen Pendlern und
Radtouristen genutzt und ist Bestandteil des Velorouten Konzeptes, Korridor Münster -Nottuln (siehe
Ratsvorlage V/0650/2016).
Die Hauptverkehrsstraße Roxeler Straße weist ab der Albert -Schweitzer-Straße Richtung Roxel mit
13.000 Kfz/24h bis 16.100 Kfz/24 die höchsten Querschnittsbelastungen auf. Auf Höhe der zukünft i-
gen Anbindung des Oxford -Quartiers zwischen der Gievenbecker Reihe und der Dieckmannstraße
wird sie aktuell von 14.200 Kfz/24h befahren. Die Querschnittsbelastungen der weiteren Hauptve r-
kehrsstraßen Albert -Schweitzer-Straße, Von - Esmarch-Straße und Busso -Peus-Straße liegen bei
6.700 Kfz/24h bis 9.000 Kfz/24h.
Für den Kfz-Verkehr steht jeweils eine Fahrspur je Richtung zuzüglich Abbiegespuren in den beiden
Knotenpunkten zur Verfügung. Die Fahrbahnbreite der Roxeler Straße im Bereich der Kaserne be-
trägt ca. 10,00 m.
Die Einmündung im Bereich der Hauptzufahrt zur Kaserne ist heute nicht mit einer Lichtsignalanlage
(LSA) ausgestattet. Da sich die Einmündung Roxeler Straße/Gievenbecker Reihe in den letzten Ja h-
ren zu einer Unfallhäufungsstel le entwickelt hat und auch bauliche Maßnahmen den letzten Unfall in
2016 nicht verhindern konnten, wurde in der Unfallkommissionssitzung am 13.06.2016 der Beschluss
gefasst, den Bau der provisorischen LSA vorzuziehen.
Im Zuge des Umbaus der Roxeler Straße und des neuen maßnahmenbedingten Knotenpunktes soll
auch dieser Knotenpunkt umgebaut und in die Grüne Welle eingebunden werden.
Nur auf der Nordseite der Roxeler Straße befindet sich ein durchgehender gemeinsamer Geh - und
Radweg mit einer Breite zwischen 2,50 – 3,00 m. Dieser ist mittels eines Grünstreifens von der Fah r-
bahn getrennt.
Westlich der heutigen Hauptzufahrt zur Kaserne befindet sich in einem 3,50 m breiten Seitenstreifen
die stadtauswärtige Bushaltestelle „Gievenbeck Kaserne“. Die stadt einwärtige Bushaltestelle befindet
sich gegenüber der Hauptzufahrt der Kaserne in Höhe des ehemaligen Offizierskasinos. Auch in di e-
sem Bereich hält der Bus in einem 3,50 m breiten Seitenstreifen an.
Beide sind mit einer Buswartehalle ausgestattet und nicht barrierefrei ausgebaut.
Diese Bushaltestellen werden von den Stadtbuslinien 1 und 12 im 10 -Minuten-Takt bedient. Zudem
verkehren hier die Regionalbuslinien R63 und 564.
Planung
Anschlusspunkt - Kaserne
Die Planung sieht vor, zwischen Dieckmannstraße u nd der Gievenbecker Reihe den vorhandenen
gemeinsamen Geh- und Radweg zu Lasten des Grünstreifens gemäß dem Standard für Velorouten
auf 3,00 - 4,00 m zu verbreitern. Die neue Fläche wird nach dem Standard der Stadt Münster in A s-
phaltbauweise hergestellt.
Der geplante Kreuzungspunkt Roxeler Straße/Haupterschließungsstraße muss aus Gründen der Ver-
kehrssicherheit und zur Verstetigung des Verkehrsflusses mit einer Lichtsignalanlage versehen und
als Vollknoten ausgebaut werden.
Um eine Vollsignalisierung ermöglichen zu können, wird in diesem Knotenpunkt die Fahrbahn zu Las-
ten der südöstlich gelegenen städtischen Fläche aufgeweitet. Auf der Roxeler Straße werden separ a-
te Linksabbiegestreifen im Kreuzungsbereich in einer Breite von 3,00 m angelegt.
Die Erschließung des Grundstücks (ehem. Offizierskasino, Privatfläche des UKM) wird vollständig in
die Signalisierung einbezogen, um eine zeitgemäße Erschließung sicherzustellen. Beide vorhand e-
nen Toranlagen werden sinnvoll genutzt. Die Ein - und Ausfahrt zum Grundstück für den Kfz -Verkehr
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erfolgt durch das nordöstliche Tor (heutige Ausfahrt). Die Fußgänger und Radfahrer werden durch
das südwestliche Tor geführt (heutige Einfahrt). Mit dieser Lösung kann die denkmalgeschützte Ei n-
friedungsmauer mit den Torbreiten vollständig im Bestand erhalten bleiben.
Der Ein- und Ausfahrverkehr aus dem Privatgrundstück wird nicht zeitgleich durch das vorhandene
Tor geführt. Um den Verkehr sicher abzuwickeln, wird die Pflasterfläche auf dem Grundstück vor dem
nordöstlichen Tor auf ca. 6 ,00 m verbreitert, damit sich dort der ausfahrende Kfz -Verkehr aufstellen
kann. Dieser wird durch eine separate Signalisierung, die auf dem Grundstück des UKM aufgestellt
wird, freigegeben. Die Kosten für diesen Umbau übernimmt der Eigent ümer des ehem. Off izierskasi-
nos.
Um eine sichere Zuwegung im Bereich des ehemaligen Offizierskasinos sicherzustellen, ist auf der
Südseite der Roxeler Straße ein ca. 2,00 m breiter Gehweg vorgesehen. Der bestehende Baumb e-
stand soll in diesem Zusammenhang erhalten werden.
Der vorh. Rechtsabbiegestreifen in die Kaserne wird eingekürzt und in einer Breite von ca. 3,25 m
ausgebaut. Um die Einschleifung der vorh. Buslinie 12 in die Kaserne zu gewährleisten, wird die Bu s-
haltestelle „Gievenbeck Kaserne“ im Bereich des Rechtsabbi egestreifens integriert. Der schon heute
gut frequentierte gem. Geh - und Radweg von ca. 3,00 m Breite wird hinter der Wartehalle geführt,
sodass Konflikte zwischen den Radfahrern und den Fahrgästen ausgeräumt werden können.
Aufgrund der zu erwartenden Fuß gängerverkehrsströme im Bereich der stadtauswärtigen Bushalt e-
stelle bis hin zum geplanten Durchlass für den Rad - und Fußgängerverkehr werden die Nebenanl a-
gen auf der Nordseite der Roxeler Straße separiert. Damit ist eine gute Verkehrsqualität und hohe
Verkehrssicherheit geboten.
Die Haupterschließungsachse aus der Kaserne wird mit einer Kombispur in einer Breite von ca. 3,25
m Breite unter Beibehaltung bestehender Mauerelemente ausgebaut.
Die stadteinwärtige Bushaltestelle „Gievenbeck Kaserne“ wird ebenfa lls in östliche Richtung verlegt.
Beide Bushaltestellen werden mit einem 16 cm Niederflurbusbordstein und einem Blindenleitsystem
ausgestattet. Dies entspricht einem Umbau und den Anforderungen nach dem Behindertengleichste l-
lungsgesetz (BGG). Beide werden mit einer Wartehalle ausgestattet.
Um den multimodalen Verkehr „Fahrrad + Bus“ zu fördern, wird in unmittelbarer Nähe zu den Busha l-
testellen eine Bike & Ride –Anlage mit künftigen Bike -Sharing –Stellplätzen errichtet. Eine genaue
Detailplanung hierzu wird später erfolgen.
Auf der Roxeler Straße entstehen westlich und südlich der geplanten Haupterschließung zur Kaserne
gesicherte Querungsmöglichkeiten für Fußgänger. Die östlich geplante Fußgängerquerung im B e-
reich der gepl. Bushaltestellen wird zudem mit Blindenleiteinrichtungen versehen. An allen Lichtsi g-
nalanlagen sind Blindensignalgeber vorgesehen.
Der Radfahrer wird in dem Knotenpunkt Haupterschließungsstraße/Roxeler Straße über eine separ a-
te Furt geführt.
Knotenpunkt – Gievenbecker Reihe
Die provisorische Lösung im Kreuzungspunkt Gievenbecker Reihe/Roxeler Straße soll im Zuge des
Umbaus der Roxele r Straße und des neuen maßnahme bedingten Knotenpunktes aus Gründen der
Verkehrssicherheit umgebaut werden.
Westlich der Gievenbecker Reihe wird der gemeinsame Geh- und Radweg auf 4,00 m verbreitert und
begradigt. Die Furt wird in diesem Bereich auf ca. 4,50 m verbreitert. Im weiteren Verlauf östlich der
Gievenbecker Reihe wird der Radweg unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes ve r-
schwenkt. Auch in diesem Bereich weist er eine Breite von 4,00 m auf.
Durch die angelegte Radwegeführung muss ein Baum entfallen.
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Auch in diesem Knotenpunkt ist eine getrennte Führung für die Fußgänger mit entsprechenden Au f-
stellflächen vorgeschlagen. Die vorhandene M ittelinsel wird zu Lasten der Fahrbahn auf ca. 2,50 m
verbreitet, um den barrierefreien Ausbau sicherzustellen.
Die mit der V/0606/2018 beschlossene Führung für Fußgänger und Radfahrer an der Gievenbecker
Reihe wurde in diese Planung integriert.
Auf der Roxeler Straße werden die Verkehrsabläufe zwischen dem Versorgungszentrum und der A l-
bert-Schweitzer Straße (Streckenlänge ca. 1300 m) aktuell mit fünf LSA gesichert. Zurzeit werden nur
die beiden westlichen LSA (Versorgungszentrum, Dieckmannstraße) koord iniert in Grüner Welle b e-
trieben. Mit der an der Ausfahrt der ehemaligen Oxford-Kaserne vorgesehenen sechsten LSA werden
die Abstände zwischen den LSA sehr gering und bei einem unkoordinierten Betrieb eines Teils dieser
LSA wäre ein ausreichend guter Verkehrsfluss im Zuge der Roxeler Straße nicht erreichbar. Daher ist
es sinnvoll, die zukünftig sechs LSA auf diesem Abschnitt der Roxeler Straße in eine Koordinierung
(Grüne Welle) einzubinden. Für eine optimale Ausg estaltung der Koordinierung ist es notwendig, die
Steuerungen der vorhandenen LSA anzupassen.
Refinanzierung
Die für die o. g. Maßnahme entstehenden Straßenbaukosten können nicht über das KAG NRW refi-
nanziert werden, da es sich um maßnahmenbedingte Kosten bzw. um verkehrslenkende Maßnahmen
handelt. Beiträge nicht können nicht erhoben werden.
Reduktionsvariante
Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den An-
forderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Reduktionsum-
baumaßnahmen sind nicht möglich.
Zu 3:
Antrag lfd. Nr. A-W/0001/2019 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West, auf der
stadteinwärts führenden Seite der Roxeler Straße vom Dingbängerweg bis zur Albert-
Schweitzer-Straße einen Radweg zu bauen
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadt Münster ist bestrebt, den Alltags-Radverkehr zu fördern. Denn dies ist eine kostengünstige,
pragmatische und nachhaltige Methode zur Reduzierung der Kfz -Pendlerverkehre und somit ein w e-
sentlicher Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt. Gerade vor dem Hintergrund der
Zunahme der Radverkehrs -Reichweiten durch den Anstieg von E -Bikes und Pedelecs ist eine Ve r-
besserung bzw. Ertüchtigung der Alltagsrouten eine wesentliche Voraussetzung für einen gelinge n-
den Umstieg vom Kfz auf das Fahrrad. Daher hat die Verwaltung bereits für sämtliche Verkehrskorr i-
dore ein Alltagsrouten-Konzept erarbeitet. Das Konzept wurde durch den ASSVW mit der Beschlus s-
vorlage V/0232/2015 am 30.04.2015 einstimmig beschlossen. Dabei wurden in einem ersten Schritt
wesentliche Mängel auf den favorisierten Routen erhoben (Mindeststandards, Radwegebreiten, bauli-
cher Zustand, Verkehrssicherheit).
Mit den im Jahr 2016 erfolgten Beschlüssen zur „Implementierung stadtregionaler Velorouten i n der
Stadtregion Münster“ (V/0650/2016) und zum „Radverkehrskonzept – Münster 2025“ (V/0647/2016)
wurden u. a. stadtregionale Velorouten erfasst, die im Gemeindegebiet mit hoher Priorität in den fo l-
genden Jahren konkretisiert und verwirklicht werden sollen.
Die Roxeler Straße ist Bestandteil des Velorouten - Konzeptes, Korridor Münster -Nottuln. Das erste
Teilstück dieser Veloroute wurde unter Berücksichtigung der festgelegten Qualitätsstandards für Velo-
routen, der sicheren Erschließung der Kaserne, des rec htskräftigen Bebauungsplanes Nr. 579 sowie
der Verkehrssicherheit der Radfahrer und Fußgänger erstellt.
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V/0475/2019
Eine komplette Planung dieser Veloroute wird zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung
der schon vorhandenen Planung im Bereich der Kaserne erfolgen.
Die Anlage eines gem. Geh - und Radweges auf der Südseite der Roxeler Straße im Bereich der K a-
serne unter Beachtung der vorgelegten Planung hätte zur Folge, dass die erhaltenswerten Bäume im
Bereich des Offizierskasinos zum größten Teil entfallen m üssten (Anlage 3). Eine Verschiebung der
Straßenachse in Richtung Norden ist unter Beachtung der festgelegten Verkehrsflächen B -Plan Nr.
579 und abgestimmter Planung, die alle Rahmenbedingungen und Anforderungen berücksichtigt,
nicht möglich. Auch im weiteren Verlauf der Roxeler Straße in Höhe der Gievenbecker Reihe müsste
der komplette Baumbestand zu Gunsten der Anlage entfallen.
Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass die Anlage eines gem. Geh - und Radweges auf der
Südseite der Roxeler Straße im Bere ich zwischen Dingbängerweg und Albert-Schweitzer-Straße an-
gesichts
der fehlenden Flächen (Straßenbaulast liegt ab der Dieckmannstraße beim Landesbetrieb
Straßen NRW),
der Festlegung des Bebauungsplanes Nr. 505 und Nr. 422 (vorhandener Lärmsc hutzwall-
Anlage zum Schutz von schädlichen Umwelteinwirkungen),
des erheblichen Eingriffs in Natur und Landschaft § 14 BNatSchG (teilweise Landschaft s-
schutzgebiet und Naturschutzgebiet, rechtskräftiger Landschaftsplan 3: Roxeler Riedel),
der angrenzenden Gewässer und Graben (erforderliche Grabenverrohrung),
der erheblichen Kosten ( zwei Brückenbauwerke: über Gievenbach und Münstersche Aa)
unverhältnismäßig ist und sollte deshalb nicht weiter verfolgt werden.
Die Verwaltung empfiehlt aus den o. g. g Gründen, dem Antrag nicht zu folgen.
Der o. g. Antrag wird damit als erledigt angesehen.
I. V.
gez.
Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West, lfd. Nr. A-W/0001/2019
Anlage 3: Lageplan, Variante beidseitiger Geh- und Radweg
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (13)
- Roxeler Straße
- Dieckmannstraße
- Albert-Schweitzer-Straße
- Arnheimweg
- Dingbängerweg
- Ramertsweg
- Gievenbecker Reihe
- Von-Esmarch-Straße
- Busso-Peus-Straße
- Bernings Kotten
- Sentruper Höhe
- Niedenstiege
- Gartenbreie
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0475/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37