V/0157/2019
Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Ausbau von Bahnhaltepunkten in Münster-Sprakel, -Albachten und -Amelsbüren
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 4: Amelsbüren Variante 3
45 Zeichen
Auszug Müster-Amelsbüren: Variante 3 Anlage 4
Anlage 2: Sprakel Variante 2
42 Zeichen
Auszug Münster-Sprakel Variante 2 Anlage 2
Beschlussvorlage
23725 Zeichen
V/0157/2019 V/0157/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Ausbau von Bahnhaltepunkten in Münster- Sprakel, -Albachten und -Amelsbüren Anträge aus den Bezirksvertretungen Münster-Hiltrup, Münster-West, Münster-Nord, dem ASSVW sowie dem Rat Beratungsfolge 06.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 27.06.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Ergebnisse der „Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Ausbau der Bahnhaltepunkte in Münster-Sprakel, -Albachten und –Amelsbüren“ werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Münster-Sprakel für die priorisierte Variante 2 (neue Perso- nenunterführung mit beidseitigen Aufzügen und Treppen) die detaillierte Entwurfsplanung an ein externes Büro zu vergeben. Aufgrund der aktuellen Aufgabendichte und der mangelnden Personalkapazitäten ist eine kurzfristige Bearbeitung allerdings nicht möglich. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Münster-Albachten für die priorisierte Variante 1 (zwei zu- sätzliche Aufzüge seitlich an bestehender Personenunterführung) die detaillierte Entwurfspla- nung an ein externes Büro zu vergeben. Aufgrund der aktuellen Aufgabendichte und der man- gelnden Personalkapazitäten ist eine kurzfristige Bearbeitung allerdings nicht möglich. 4. Der barrierefreie Ausbau des Bahnhaltepunktes in Münster-Amelsbüren wird erst im Zuge des zweigleisigen Ausbaus der Strecke durch die DB AG weiterverfolgt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für die Entwurfsplanungen zum barriere- freien Ausbau der Bahnhaltepunkte in Münster-Sprakel und -Albachten Kosten in Höhe von ca. 1.430.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus Fördermitteln des ZVM in Höhe von ca. 1.144.000 €. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Amt für Mobilität und Tiefbau 24.05.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schepers Telefon: 492 61 55 Schepers@stadt- muenster.de - 2 - V/0157/2019 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2019 870.000 560.000 Entwurfsplanung Sprakel Entwurfsplanung Albachten Einzahlungen 2019 696.000 448.000 Zuwendung 80 %: Sprakel Albachten Saldo 286.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o. g Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: Zu einem barrierefreien Ausbau der Bahnhaltepunkte in Münster -Sprakel, -Albachten und - Amelsbüren liegen der Verwaltung mehrere Anträge aus den Bezirksvertretungen, dem ASSVW und dem Rat vor (Anlage 1). Darin wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Zweckverband (ZVM) und unte r Inanspruchnahme von Fördermitteln, für die Bahnhaltepunkte Sprakel, Albachten und Amelsbüren zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein barrierefreier Um - bzw. Aus- bau möglich ist. Die Verwaltung hat dazu im letzten Jahr die Erstellung einer Mach barkeitsstudie für die drei genan n- ten, nicht barrierefrei ausgebauten Bahnhaltepunkte in Münster an ein externes Gutachterbüro (Fa. Pöyry aus Essen) vergeben. Darin wurden die Bahnhaltepunkte unter Berücksichtigung der Anford e- rungen an barrierefreie Bahnhaltepunkte (stufenfreier Bahnsteigzugang, visuelle und taktile Wegeleit- systeme, dynamische akustische und visuelle Kundeninformationsanlagen, Bahnsteighöhenkonzept der DB AG…), zukünftiger Entwicklungen im Bereich der Bahnhöfe und ihres jeweiligen Umfeldes (Baulandaktivierung, Einwohnerentwicklung…) sowie vorhandener Planungen (Kommune, NWL/ZVM, DB…) detailliert untersucht. Es wurde aufgezeigt , welche grundsätzlichen Möglichkeiten für einen barrierefreien Um-/Ausbau an den einzelnen Stationen bestehen, einschließlich einer entsprechenden Kostenschätzung für diese Maßnahmen und einer Handlungsempfehlung. Das Gutachten kann unter https://www.stadt-muenster.de/ms/barrierefreie-bahnhaltepunkte-machbarkeitsstudie.pdf eingesehen werden. Zusammenfassung der Ergebnisse: 1. Bahnhaltepunkt Münster- Sprakel: Ausgangslage: Der Bahnhaltepunkt Münster-Sprakel verfügt richtungsbezogen über je einen Außenbahnsteig an der zweigleisig ausgebauten Schienenstrecke Münster – Rheine - Emden. Beide Bahnsteige sind von der jeweiligen Seite stufenlos erreichbar. Der westliche Bahnsteig ist barriere frei über eine Rampe von der Sprakeler Straße aus zu erreichen. Hier befindet sich zudem eine Mobilstation mit Stellplätzen für Pkw und Taxen, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (Leezenbox und freie Fahrradständer) sowie die Endhaltestelle der Stadtbuslinien 9 und 19. Der östliche Bahnsteig ist über eine Unterführung südlich des Bahnhaltepunktes zu erreichen. In unmittelbarer Nähe der Unterführung sind beiderseits sowohl Treppen als auch ein barrierefreier, aber umwegiger Zugang sowie weitere Fahrradabstellmöglichkei- ten vorhanden. Diese Unterführung stellt gleichzeitig die barrierefreie Ver bindung zwischen den Bahnsteigen her, eine ortsnahe direkte Querung der Gleise auf Höhe der Bahnsteige ist nicht vorhan- - 3 - V/0157/2019 den. Der Weg von der Mobilstation auf der Westseite der Bahnanlage bis zum Haltepunk t des Zuges auf dem östlichen Bahnsteig beträgt ca. 700 m (ca. 8 min Fußweg). Dieser Fußweg wird für jeden Bahnreisenden einmal am Tag erforderlich und führt dazu, dass Reisende die Bahngleise häufig ver- botswidrig im Bahnsteigbereich auf direktem Weg überqueren. Untersuchte Varianten: In der Machbarkeitsstudie wurden drei Varianten detailliert untersucht: Variante 1: Neue Personenunterführung mit zwei Rampen und Treppen Gesamtkosten* ca. 4,64 Mio. € Variante 2: Neue Personenunterführung mit beidseitigen Aufzügen und Treppen Gesamtkosten* ca. 3,76 Mio. € (priorisiert) Variante 3: Höhengleicher Übergang (Reisendenüberweg) keine Angabe von Kosten, da nicht genehmigungsfähig * Kostenermittlung durch den Gutachter Fa. Pöyry aus Essen, Preisstand 2019 Handlungsempfehlung und Beschreibung der priorisierten Variante: Es wird die Weiterverfolgung der Variante 2 (Anlage 2) empfohlen. Bei dieser Variante ist eine 2,50 m breite Personenunterführung g emäß den Vorgaben/Richtlinien der DB im Bereich des nordöstlichen Bahnsteigendes vorgesehen, die auf jeder Seite über eine 1,60 m breite Treppe und zusätzlich über einen Aufzug zu erreichen ist. Die Aufzüge und ihre Bewegungsflächen halten den gemäß Eise n- bahnverordnung erforderlichen Mindestabstand von 2,50 m zur Gleisachse ein. Die geplante Breite der Personenunterfü hrung und der Treppen ist bei A ußenbahnsteigen mit einem Reisendenaufkommen von bis zu ca. 3.000 Reisenden pro Tag ausreichend. Auch bei einem zusätz- lichen Reisendenaufkommen durch die geplanten Neubaugebiete in Sprakel genügen die vorgesehe- nen Breiten den Anforderungen. Aktuell nutzen insgesamt ca. 600 Ein-/Aussteiger pro Tag den Bahn- haltepunkt (DB Station & Service, Stand 2017). Die Aufzüge sind gemäß den Vorgaben/Richtlinien der DB als Durchlader mit einem Kabineninne n- maß von 1,10 m x 2,10 m und 0,90 m breiten Türen vorgesehen. Damit ist eine Nutzung durch Roll- stuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen, Fahrrädern und der Transport von Krankentragen möglich. Die Nutzer können zudem den Aufzug vorwärts betreten und auf der nächsten Ebene auf der gegen- überliegenden Seite vorwärts wieder verlassen, ohne sich in der Kabine umdrehen zu müssen. An den Bahnsteigen und dem Gehweg der Sprakeler Straße werden geringfügige bauliche Anpa s- sungen im Bereich der Zugänge zu den Aufzügen und Treppen erforderlich. Baukosten und Bauzeit: Die Gesamtkosten für die Bahnstation Münster-Sprakel betragen ca. 3,76 Mio. € (Planungskosten ca. 0,87 Mio. €, Baukosten ca. 2,89 Mio. €). In der Machbarkeitsstudie sind nur die reinen Baukosten berücksichtigt. Hinzu kommen noch die jähr- lich anfallenden Kosten für Wartung des Aufzugs i nkl. Notdienst (ca. 300 €/Monat, d. h. ca. 3.600 €/Jahr) und der Schutz vor bzw. die Instandsetzung nach Vandalismus/ Graffiti (ca. 60 €/m²). In Sum- me kann von laufenden Kosten von ca. 4.000 €/Jahr und Aufzug ausgegangen werden. Die reine Bauzeit beträgt ca. 10-12 Monate. Die Vorlaufzeit von der Beauftragung bis zum Beginn der Baumaßnahme (Plan - und Planrechtsverfahren, Ausführungsplanung) beträgt ca. 5 Jah re, da die tagegenauen Streckensperrungen auf Basis einer detaillierten Bauablaufplanung 2,5 Jahre im Voraus bei der DB beantragt werden müssen. Während der Bauphase werden Streckensperrungen (Bau der Personenunterführung) und Langsamfahrstellen (Erstellun g der Treppen und Aufzüge) erforderlich. Für deren Anmeldung können bei der Bahn Vorlaufzeiten von bis zu drei Jahren erforderlich sein. Aufgrund der langfristig anzumeldenden Sperrfristen ist von einer Planungs - und Bauzeit von insg e- samt ca. 6 Jahren auszugehen. 2. Bahnhaltepunkt Münster- Albachten: Ausgangslage: - 4 - V/0157/2019 Der Bahnhaltepunkt Münster -Albachten verfügt richtungsbezogen über je einen Außenbahnsteig an der zweigleisig ausgebauten Schienenstrecke Münster - Essen - Düsseldorf/Mönchengladbach. Die Bahnsteige sind barrierefrei vom umliegenden Straßen- und Wegenetz erreichbar. Auf der westlichen Seite ist eine Mobilstation mit Parkplätzen, eine r Leezenbox und freien Fahrradständern sowie die Endhaltestelle der Stadtbuslinien 15 und 20 vorhanden. Zusätzliche Parkplätze befinden sich an der Straße Am Lindenkamp. Auf der Ostseite des Haltepunktes sind 5 Pkw-Stellplätze und 6 Fahrra d- ständer im südl. Bereich an der Steinbreede angelegt. Die Außenbahnsteige sind durch eine 2,50 m breite Personenunterführung westlich d er Bahnstation miteinander verbunden. Der vorhandene Z u- gang zur Personenunterführung erfolgt über Treppen inkl. einer Schieberinne für Fahrräder. Eine Nutzung der in die Treppen integrierten Rampe durch Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren ist aufgrund der starken Neigung praktisch nicht möglich. Eine barrierefreie Querung der Bahnanlage ist nur mit einem großen Umweg von ca. 1,0 km über die Osthofstraße , die östlich der Bahnsteige die Strecke mittels einer Straßenüberführung quert, möglich. Untersuchte Varianten: In der Machbarkeitsstudie wurden drei Varianten detailliert untersucht: Variante 1: Zwei zusätzliche Aufzüge seitlich an bestehender Personenunterführung Gesamtkosten* ca. 2,44 Mio. € (priorisiert) Variante 2: Zwei zusätzliche Rampen und Erweiterung der Personenunterführung Gesamtkosten* ca. 3,00 Mio. € Variante 3: Zwei Aufzüge an bestehender Straßenüberführung Osthofstraße (zusätzlich zu Variante 1 oder 2, keine eigenständige Variante) Kosten* ca. 1,01 Mio. € * Kostenermittlung durch den Gutachter Fa. Pöyry aus Essen, Preisstand 2019 Handlungsempfehlung und Beschreibung der priorisierten Variante: Es wird die Weiterverfolgung der Variante 1 (Anlage 3) empfohlen. Bei dieser Variante bleibt die Per- sonenunterführung zur Unterquerung der Bahngleise in ihrer Lage, Breite und Höhe unverändert. Zur Herstellung der Barrierefreiheit sind an beiden Enden der Unterführung Aufzüge geplant. Diese sind wie in Sprakel als Durchlader mit einem Kabineninnenmaß von 1,10 m x 2,10 m und 0,90 m breiten Türen nach den Vorgaben/Richtlinien der DB AG geplant. Die Aufzüge und ihre Bewegungsflächen halten den gemäß Eisenbahnverordnung erforderlichen Mindestabstand von 2,50 m zur G leisachse ein. Auf Straßenebene führt jeweils ein ca. 2,40 m breiter Weg zu den Aufzügen. Um einen Zugang von den Aufzügen zur bestehenden Personenunterführung herzustellen, ist ein teilweiser Rückbau der Wände der Personenunterführung vorgesehen. Des Weiteren müssen die Treppen zurückgebaut und in einem größeren Abstand zur Gleisachse neu errichtet werden. Dadurch verlängert sich die Pers o- nenunterführung insgesamt um ca. 3,00 m. Die vorhandenen Breiten der Personenunterführung und der Treppen sind auch bei einem zusätzli- chen Reisendenaufkommen durch d as geplante Neubaugebiet „Steinbreede“ ausreichend. Derzeit nutzen insgesamt ca. 800 Ein-/Aussteiger pro Tag den Bahnhaltepunkt (DB Station & Service, Stand 2017). Baukosten und Bauzeit: Die Gesamtkosten für die Bahnstation Münster-Albachten betragen ca. 2,44 Mio. € (Planungskosten ca. 0,56 Mio. €, Baukosten ca. 1,88 Mio. €). Zu den reinen Baukosten kommen zudem noch die laufenden Kosten für Wartung des Aufzugs inkl. Notdienst und der Schutz vor bzw. die Instandsetzung nach Vandalismus/Graffiti von ca. 4.000 €/Jahr und Aufzug hinzu. Die reine Bauzeit für diese Maßnahmen beträgt ca. 5-6 Monate. Die Vorlaufzeit beträgt ca. 3,5 Jahre. Da die neu zu erstellenden Aufzüge außerhalb der Bahnanlagen erstellt werden, wird der Zugverkehr voraussichtlich nur durch eine Langsamfahrstelle eingeschränkt. - 5 - V/0157/2019 Zusätzlich wurden die Kosten einer möglichen Verbreiterung der vorhandenen Personenunterführung auf ca. 6,0 m untersucht. Diese würden die Gesamtkosten der Maßnahme auf ca. 3,6 Mio. € erhöhen und die Bauzeit auf ca. 12 Monate verlängern. Mehrkosten, die über die Mindestanforderungen hi n- ausgehen, werden nicht bezuschusst und müssten von der Stadt getragen werden. 3. Bahnhaltepunkt Münster- Amelsbüren: Ausgangslage: Der Haltepunkt liegt an der in weiten Teilen zwischen Münster und Lünen nur eingleisig ausgebauten Schienenstrecke Münster – Lünen - Dortmund. Im Bereich der Verkehrsstation ist sie zweigleisig, das östliche Gleis dient als Bahnsteiggleis in Richtung Münster u nd als Überholgleis. Ein barrierefreier Zugang zum Bahnsteig ist beim derzeitigen Ausbauzustand de s Bahnhaltepunktes nicht vorhanden. Der Zugang zum Mittelbahnsteig erfolgt ausschließlich über eine Treppe am nördlichen Bahnsteigen- de, die in eine Personenunterführung führt. Diese endet an einer weiteren, kurzen Treppe in Höhe der Fahrradständer. Vor der Verkehrsstation ist eine Mobilstation mit Parkplätzen, einer Leezenbox sowie weiteren Fahr- radabstellmöglichkeiten vorhanden. Zudem endet die Stadtbuslinie 1 mit einer Fahrt/Stunde am Bahnhaltepunkt Amelsbüren. Der Umbau der Verkehrsstation Münster -Amelsbüren ist Bestandteil der Planung zum zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Münster - Lünen. Dieser ist aktuell wieder als Projekt des vordringlichen Bedarfs in den Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen worden. Derzeit sind ein bis zwei B e- gegnungsabschnitten zur Steigerung der Betriebsqualität sowie eine Geschwindigkeitserhöhung auf 200 km/h geplant. Weitere Maßnahmen könnten ggf. nach einer vertieften Untersuchung der Strecke definiert werden. Ein barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation in Amelsbüren ist Bestandteil der Pl a- nung und deshalb im Zuge des zweigleisigen Ausbaus der Strecke durch die DB AG vorgesehen. Untersuchte Varianten: In der Machbarkeitsstudie wurden drei Varianten detailliert untersucht: Variante 1: Rampe ersetzt Treppen plus neue Personenunterführung Gesamtkosten* ca. 2,99 Mio. € Variante 2: Reisendenüberweg Gesamtkosten* ca. 1,06 Mio. €, nicht genehmigungsfähig Variante 3: barrierefreier Ausbau des Haltepunktes durch die DB plus städtischer Bau einer zusätzli- chen Rampe zwischen Zuwegung und Personenunterführung Kosten* (nur städtische Rampe) ca. 58.600 € (priorisiert) * Kostenermittlung durch den Gutachter Fa. Pöyry aus Essen, Preisstand 2019 Handlungsempfehlung und Beschreibung der priorisierten Variante: Bei der Einrichtung eines barrierefreien Bahnhaltepunktes muss zwischen dem Zuständigkeitsbereich der DB AG und der Stadt Münster unterschieden werden. Die DB AG ist für den Bau des Haltepun k- tes und dessen Barrierefreiheit verantwortlich. Die Stadt Münster sichert ihrerseits die barrierefreie Erreichbarkeit des Haltepunktes aus dem öffentlichen Straßennetz. Bei der DB liegt z urzeit (Stand: März 2019) noch kein aktualisierter Sach- und Planungsstand (Zie l- konzept- und Zeitplanung) für den zweigleisigen Ausbau der Strecke Müns ter - Lünen vor. Die Pl a- nungen zum barrierefreien Umbau der Verkehrsstation in Münster-Amelsbüren wurden ebenfalls noch nicht wieder aufgenommen. Zuletzt vorgelegte Vorplanungen und Überlegungen der DB AG zum zweigleisigen Ausbau der Str e- cke Münster - Lünen datieren aus dem Jahr 2011. Diese sehen den Einbau eines Aufzuges zwischen den beiden Gleisen sowie einer dafü r zwingend erforderlichen Verlängerung und Verbreiterung des vorhandenen Bahnsteiges vor. Auf diese Planungen aufbauend ließe sich ein barrierefreier Zugang zum Bahnsteig wie in der prior i- sierten Variante 3 (Anlage 4) gestalten. - 6 - V/0157/2019 Der Aufzug liegt innerhalb der Personenunterführung gegenüber der vorhandenen Treppe. Auf Bahn- steigebene werden die Reisenden westlich an der Treppe vorbei zu den Zügen geführt. Der erforder- liche Mindestabstand, damit Personen sich gefahrenfrei bewegen können, beträgt 2,50 m zwischen Treppe und Bahnsteigkante . Die vorhandene Breite in diesem Bereich beträgt ca. 1,20 m, so dass eine Verbreiterung des Bahnsteiges zwingend erforderlich ist. Diese Verbreiterung löst weitere u m- fangreiche Anpassungen der Gleisabstände (Gleisverschwenkungen) im Haltepunktbereich mit A n- gleichungen der Weichen, Oberleitungen, Signaltechnik sowie der Telekommunikationsanlagen aus. In den Plänen der DB AG ist bislang straßenseitig kein barrierefreier Zugang zur Personenunterfü h- rung vorgesehen. Hier befinden sich derzeit vier Stufen, die den barrierefreien Zugang verhindern. Dies soll durch den Einbau einer Rampe geändert werden. Dafür soll die im Zugangsbereich vorha n- dene Treppe auf ca. 1,70 m Breite zurückgebaut und auf der Restbreite eine ca. 12 m lange Rampe (Längsneigung 6 %, Höhenunterschied ca. 0,65 m) errichtet werden. Grundvoraussetzung für den städtischen Bau einer Rampe zwischen Zuwegung und Personen unterführung ist der barrierefreie Ausbau des Haltepunktes Amelsbüren durch die DB. Nur wenn der barriere freie Zugang von der Per- sonenunterführung zum Bahnsteig geschaffen wird , ist danach bzw. parallel dazu der Bau einer z u- sätzlichen städtischen Rampe zur Zuwegung sinnvoll. Weitergehende Planungen/Untersuchungen zur Herstellung einer barrierefreien Verkehrs station kön- nen nur in Zusammenarbeit mit der DB AG (Eigentümer der Flächen) in der weiteren Planung zum zweigleisigen Ausbau der Strecke Münster - Lünen durchgeführt werden. Für weitere städtische Maßnahmen im Bereich des Haltepunktes ist der barrierefreie Ausbau der Verkehrsstation Amelsbü- ren durch die DB demnach zwingende Voraussetzung. Übergangslösung: Die Stadt Münster hat versucht, für die Zeit bis zur Fertigstellung des zweigleisigen Ausbaus ein - schließlich des barrierefreien Ausbaus des Haltepunktes in Amelsbüren, eine Interimslösung zu fi n- den. Dafür wurde von dem Gutachter eine Planungsvariante mit einer höhengleichen Querung des Überholgleises mittels eines Reisendenüberweges erstellt. Diese höhengleiche Querung ist gemäß DB-Richtlinien derzeit nich t zulässig, da das Überholgleis zurzeit mit einer zulässigen Geschwindi g- keit von 60 km/h in beide Richtungen befahren wird. Die DB hat auf Bitten der Verwaltung noch ei n- mal geprüft, ob es möglicherweise geeignete richtlinienkonforme Maßnahmen gibt, die ein en höhen- gleichen Übergang zulassen, z. B. eine Geschwindigkeitsreduzierung auf dem Überholgleis. Diese gibt es nach Auskunft der DB AG aufgrund betrieblicher Restriktionen und vor handener Richtlinien nicht (Anlage 5). Baukosten und Bauzeit: Für die Stadt verbleibt im Zusammenhang mit der barrierefreien Erstellung der Bahnanlage durch die DB die Herstellung eines behindertengerechten Zugangs zur Personenunterführung mit einer Bauzeit von ca. 4 Wochen. Die Kosten für die stadtseitig zu erstellende Rampe zur vorhandenen Personenun- terführung belaufen sich auf ca. 58.600 € (Planungskosten ca. 13.500 €, Baukosten ca. 45.100 €) . Die reine Bauzeit beträgt ca. 4 Wochen. Im Zuge des Umbaus der gesamten Verkehrsstation durch die DB werden Streckensperrungen und Haltausfälle mit einem Schienenersatzverkehr erforderlich. Fazit: Ein barrierefreier Ausbau der Bahnstation Münster -Amelsbüren ist unter den zuvor aufgezeigten Rahmenbedingungen ohne konkretere Planungen zum Ausbau der Strecke Münster -Lünen nicht möglich. Für die Zukunft ist wichtig, dass die Planun gen der DB AG mit den städtischen Planungen rechtzeitig abgestimmt und synchronisiert werden. Hinweis zur weiteren Bearbeitung der Bahnhaltepunkte: Aufgrund der aktuellen Aufgabendichte und der mangelnden Personalkapazitäten ist eine kurzfristige Bearbeitung der Bahnhaltepunkte nicht möglich. Für die weitere Bearbeitung ist eine zusätzliche hal- be Ingenieurstelle erforderlich. 4. Rechtsrahmen und Fördermöglichkeiten - 7 - V/0157/2019 Grundsätzlich gilt für alle drei Verkehrssta tionen, dass die Realisierung der barrierefreien Zuwegung nur mit einer zeitgleichen Erhöhung der Bahnsteige auf eine Höhe von 76 cm über Schienenoberka n- te sinnvoll ist. Diese Aufhöhung der Bahnsteige sollte zeitgleich durch die DB AG als Eigentümer der Anlage veranlasst werden. Bei den drei untersuchten Verkehrsstationen werden Planfeststellungsverfahren unter Federführung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) als zuständige Planrechtsbehörde erforderlich. Zudem sind f ür die neu zu bauenden oder zu erweiternden Personenunterführungen Regelungen nach dem Eise n- bahnkreuzungsgesetz zu treffen. Hier werden auch Festlegungen zu den Finanzierungsmodalitäten getroffen. Die aufgeführten Maßnahmen sind grundsätzlich förderfähig. Von den Zweckverbänden Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Zweckverband SPNV Münsterland (ZVM) werden Zuschüsse sowohl zu den anfallenden Planungskosten (bis zu 80 %) als auch zu den förderfähigen Baukosten (bis zu 90 %) gewährt. Ggf. sind weitere Finanzierungsmöglichkeiten (gemäß Bu ndesschienenwegeausbauge- setz oder Eisenbahnkreuzungsgesetz, Förderprogramm Modernisierungsoffensive der DB AG, Z u- kunftsinvestitionsprogramm „Barrierefreiheit an kleinen Stationen“, GVFG) möglich. Die Anträge Bahnhof Amelsbüren: Ein Upgrade für Barrierefrei heit realisieren, Antrag Nr. A - H/0006/2016 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster -Hiltrup vom 06.06.2016 und Antrag der CDU Ratsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den ASSVW vom 15.06.2016, Umgestaltung des Bahn -Haltepunktes i n Münster -Albachten, Antrag Nr. A -W/0001/2017 der SPD - Fraktion in der Bezirksvertretung Münster -West vom 02.01.2017, Bahnhaltepunkte barrierefrei m a- chen, Antrag Nr. A -R/0003/2017 der SPD -Fraktion an den Rat der Stadt Münster vom 14.02.2017, verwiesen an de n ASSVW am 22.02.2017, Bahnhaltepunkte in Münster barrierefrei ausbauen, G e- meinsamer Antrag Nr. A -R/0009/2017der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Gr ü- nen/GAL an den Rat vom 13.03.2017, verwiesen an den ASSVW am 22.03.2017 und Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs in Sprakel, Antrag Nr. A -N/0011/2019 der CDU -Fraktion in der Bezirksvertr e- tung Münster-Nord vom 06.03.2019 sind mit dieser Vorlage beantwortet und als erledigt anzusehen. I.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage 1: gesammelte Anträge Anlage 2: Münster-Sprakel Variante 2 (Auszug) Anlage 3: Münster-Albachten Variante 1(Auszug) Anlage 4: Münster-Amelsbüren Variante 3 (Auszug) Anlage 5: DB-Schreiben
Anlage A
2300 Zeichen
Anlage A zur V/0157/2019 Kurzüberblick Der Verwaltung liegen mehrere Anträge aus den politischen Gremien zu einem barrierefreien Ausbau der Bahnhaltepunkte in Münster-Sprakel, -Albachten und –Amelsbüren vor. Dazu hat die Stadt im letzten Jahr die Erstellung einer Machbarkeitsstudie vergeben. Es soll ein Beschluss erwirkt werden, um die priorisierten Varianten weiterzuverfolgen und die Detailplanungen ein- schließlich der erforderlichen Abstimmungen mit der DB und dem ZVM/NWL aufzunehmen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft. Das Teilziel lautet: „Barrierefreie Bahnhaltepunkte in Münster“ Das Ziel wird durch die Planung und den barrierefreien Ausbau der Bahnhaltepunkte Münster- Sprakel, -Albachten und -Amelsbüren erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nord- rhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufge- führten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Haltepunkte werden barrierefrei ausgebaut. Die weiteren Querschnittsthemen haben keine Relevanz.
Anlage 5: DB-Schreiben
2449 Zeichen
Anlage 5 \ NG 2 0. iz. 1 im | Produktionsdurchführung Hamm I.NP-W-D-HM(P} DB Netz AG + Unionstr, 5 « 5%067 Hamm _ RR. Unionstr., 5 59067 Hamm DB Netz AG Stadt Münster www.dbnetze.com/fahrweg Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver- kehrsplanung Thomas Harbach Tel.: 2381 370-2815 elln g thomas.harbach@deutschebahn.com 48127 Münster Zeichen: I.NP-W-D-HM(P} Ha 15.03.2019 Ihr Schreiben 61.41.00030, vom 20.02.2019; Ziel- und Zeitplan zum zweigleisigen Ausbau Münster-Lünen und zum barrierefreien Ausbau der Verkehrsstation Münster-Amelsbüren und mögliche Interimslösung Sehr geehrte Frau Schepers, wir haben Ihr Schreiben vom 20.02.2019 erhalten und können Ihnen folgende Auskunft hierzu geben. Zum zweigleisigen Ausbau der Strecke Lünen-Münster wurden bislang die Planungsaktivitäten noch nicht wieder aufgenommen. Daher können wir derzeit keine konkreten Aussagen zum Zielkonzept für diesen Bereich tätigen. Seitens der DB Netz AG gibt es derzeit keine Planungen zur Verkehrsstation Münster-Amelsbüren. Zur vorgelegten Interimslösung (Variante 2) mit Rampenanlage und Reisendenüberweg bis zum zweigleisigen Streckenausbau kann ich Ihnen folgende Rückmeldung geben: « Die Herabsetzung der Geschwindigkeit im Überholgleis auf < 40 km/h ist auf der hoch- belasteten eingleisigen Strecke betrieblich nicht möglich. « In dem Überholgleis sind beidseitig Durchfahrten möglich und müssen aus betrieblichen Gründen möglich bleiben. « Der Reisendenüberweg liegt gemäß Planung im Haltebereich der Züge. Haltende Züge fahren somit den Überweg zu. e Züge können aus beiden Richtungen in das Überholgleis fahren. DB Netz AG Vorsitzender des Vorstand: Jens Bergmann Unser Anspruch: Sitz Frankfurt am Main Aufsichtsrates: Frank Sennhenn, Dr. Volker Hentschei Registergericht Ronald Pofalla Vorsitzender Ute Plambeck u em Frankfurt am Main Prof, Dr. Dirk Ronıpl ie re HRS 50 879 Dr. Thomas Schalfer Q Umwelt-Vorreiter USe-kiNr.: DE199861757 Nähere Infarmasionen zur Datenverarbeitung im DB-Konzern finden Sie hier; waw.deutschebahr.com/daterschirz NETZE 2/2 Die Einrichtung eines höhengleichen Reisendenübergangs in Münster-Amelsbüren ist aufgrund betrieblicher Restriktionen sowie der Vorgaben aus der Richtlinie 413.0504 nicht genchmi- gungsfähig. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, Mit freundlichen Grüßen DB Netz AG KW, db, Zr wa. BU Albrecht Harbach Kopie: DB Station&Service Bahnhofsmanagement Münster
Anlage 1: gesammelt Anträge
11435 Zeichen
Anlage 1
Fraktion in der
Bezirksvertretung
Münster -West
Mitglieder der SPD-Fraktion:
Beate Kretzschmar, Vorsitzende
Stephan Brinktrine
Raimund Köster
Elke Kraut-Kleinschmidt
Nico Schmitz
A-W/0001/2017
Herrn
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West
Herrn Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 Münster 02.01.2017
Umgestaltung des Bahn –Haltepunktes in Münster –Albachten
Die Verwaltung wird gebeten:
· sich gegenüber der Deutsche Bahn AG dafür einzusetzen, dass die Bahnsteige am
Bahn –Haltepunkt Münster –Albachten so angehoben werden, dass der Einstieg in die
Züge der RB 42 sowie des RE 2 problemlos möglich ist.
· die Unterführung im Bahn –Haltepunkt Münster –Albachten barrierefrei umzugestalten.
Dazu sind auf beiden Seiten entsprechende Bauwerke zu schaffen, die Stadt Münster
wird dazu die von ihrer Seite her notwendigen Arbeiten einbringen.
· Die Planung für die barrierefreie Umgestaltung der Unterführung wird die Verwaltung
in 2017 vorlegen.
Begründung:
Beim Einstieg in die Züge insbesondere Richtung Münster – Hauptbahnhof müssen
Passagiere bis zur ersten Treppenstufe in die Bahn ca. 50 cm Höhenunterschied
überwinden. Selbst im behindertengerechten Einstieg in einem Wagon des RE 2 sind es
noch ca. 40 cm. Seniorinnen und Senioren mit eingeschränkter Mobilität, speziell Rollatoren
– Benutzer und Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen, Radtouristen sowie Personen
mit einer Gehbehinderung haben dann oft große Probleme, überhaupt in den Zug einsteigen
zu können. Der Haltepunkt Münster –Albachten ist inzwischen einer der meist genutzten
Bahn –Haltepunkte in Münster, die Zugfolge wurde fast durchgängig auf einen ½ Stunden
Takt verdichtet.
Fraktion in der
Bezirksvertretung
Münster -West
Mitglieder der SPD-Fraktion:
Beate Kretzschmar, Vorsitzende
Stephan Brinktrine
Raimund Köster
Elke Kraut-Kleinschmidt
Nico Schmitz
Es ist deshalb dringend erforderlich, die Bahnsteige so auszurichten, dass Reisende mit
schwerem Gepäck, Menschen mit Behinderung, Seniorinnen und Senioren sowie Kinder
unfallfrei und sicher in den Zug einsteigen können.
Im Rahmen der Gespräche mit der DB wird die Verwaltung eine Mitfinanzierung der
Maßnahme durch die Stadt Münster aus den Mitteln der sogenannten Stellplatzablöse in
Form einer Pauschale anbieten.
Genauso wie der Einstiegssituation in die Züge in Albachten problematisch ist, ist auch die
Querung der Gleise durch die Unterführung für Radfahrer, Rollstuhlfahrer, Personen mit
Kinderwagen, Gehbehinderte usw. schwierig bis unmöglich. Eine den Ansprüchen einer
Mobilstation gerecht werdende Anlage darf aber solche Hindernisse nicht aufweisen, ein
barrierefreier Zugang muss gewährleistet werden. Hierzu ist neben der Anhebung der
Bahnsteige der Bau von Rampen (ggf. auch von Aufzügen) notwendig, die dem vorher
genannten Personenkreis den ungehinderten Zugang zu den Gleisen ermöglichen sollen.
Es liegen in diesem Bereich relativ komplizierte Eigentumsverhältnisse vor. Die Unterführung
liegt im Eigentum der Stadt Münster, die kleinen Zugangsgebäude im Eigentum der DB.
Trotzdem muss es möglich sein hier, ggf. mit Fördermitteln des Landes, barrierefreie
Zugänge zu schaffen.
Bei der Ausführung der barrierefreien Unterführung ist die bereits beschlossene
künstlerische Gestaltung der Unterführung anzugleichen.
Für die SPD – Fraktion:
Raimund Köster
Nachrichtlich:
Der Antrag wurde gleichlautend vom SPD – OV – Albachten an Frau Marianne Koch,
Vorsitzende der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
abgesandt.
Antrag an den Rat Nr. : A-R/0003/2017
!"#$%
$
&
!"#$%
$
'$"
((( )*
„Bahnhaltepunkte barrierefrei machen“
Antrag an den Rat der Stadt Münster
zur Verweisung an den ASSVW
+,
-.
/
0( *,
(
-* , 1
*,
2*
-
3-*
)*
)1
4-.
*
4-
*2*
5*
2
,
-
5(.6-
789
+
- ,
(
*,
,
4)
-.
.
,
(/
• :
)
*1
2
5*,,
2*
-
,
,.
(1
*2
8,
+,
. 1
.
+
*
0)*,
*
*
6-
• :
4-.
(
,
,-
(
*.
-
;**,
<
+,
.
(
• :
4-
4*-*
.
9
)
-
9+*,
2*
,*,/
,
2*
),
2*
-
4*- *
*
)*
- 6 =
.
*.
*
,
(
.
6
*.
-
,
* *,
)1
4-.
*
4-
5 *,
4-
.
0
8,
4
,
8,
.1
-
=
,.=
1
.
2*
0,*,
4
> )*
-
,
.
-
*
*
4*-*
.
(
5*
2
*,
2
,
+
-
789
2*
- ,
2*
)/
6+*,
)
(
=.
?
*
.
"@
*
"# #"'
#
$ ""
=
*
*
(.
4*(
*,
,
4*(
*,
*
A70
7
*.
-* 2*
.
*
-
)*
.
(
<*,
6
7* 2*,
*
4
6
2*
:
6
*6
> )*
)
*
B
C
.
. *,
)
5,
B
-
2(
,
5*(,*,
2*
* 2
0
+
.
,
.
-* 2*
.
,,
2*
,
3(,
D
-* 2 *
.
*
*
5*,,
2*
5,
*.
2
5*,,
E
4- ,,
5
3-*
*
*
2*1
,
*.
* 2F
,
,G*
(
>
,
3
6
*.
4-*,
,
(
,
;*
.(
*
.
+
2*
4-. /
4*.
4-.
(
=.
?
*.
*
*,-
4-. H
-
.
(.
5*,
.
0-
*,
:
?.
(
5*
,
-
+,
.
.
;**,
.
3-*
*
0
-2*.*
< *,
6
3 *,
,
(
*
6
)
4*2,
6
,)
*
,
(
2*
4-/
*,
4-
.
,(
(1
-
*6
-
.
*
,
9
.
4*-*
.
9
,
-
*
-
C 2
*,
-
4*-*
-,
(1
4*-*
.
)
-
2
.
* .
.
?*,
))
>,
*
>(
,
I
?=,
J
,
.
JK-
J.
J
J+
J
<-K
J*-
,
,
>(
,
9
4
.*2
8
2
K
9*,
0
C
-
6
H -,
8
Antrag an den Rat Nr. : A-R/0009/2017
!
!!!"#
#$
%
$$&"'(
)$
$%
% *#$
*!
+
!!"
)$
$%
!,
-.!"'
*
%#$
$!
+
/%
#$ #$
0!$% #$
"
!#$*
#$
%
$$
$
!0!
!/%
'
!/%$
$ .
+
$
1#$
*
!*
-$
)$
)$
$%
#$
)$
#$
!
#$
+
2
!3
-$!
$!
!.#$#$
#$
#$
-$#$!
"$
#$
#$*
)$
!4+
)$
$.
!5
/)$
$%
#$&%
*#$
*!
(
#$
0!%
$.#$
)$
$.
#$
*% !!
)$
6
)
!
!
-.
7 8
-
-
A-N/0011/2019
Fraktion in der
Bezirksvertretung Münster-Nord
CDU-Kreisverband Münster e.V. CDU-Fraktion in der BV Nord
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Vorsitzender: Olaf Bloch
Telefon (02 51) 4 18 42-0 Guerickeweg 25, 48159 Münster
Telefax (02 51) 4 18 42-44 Telefon (0251) 212183
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de olaf.bloch@drv-westfalen.de
Münster, 06.03.2019
A n t r a g :
Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs in Sprakel
Die BV Nord möge beschließen:
die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie und zu welchen Kosten der Bahnhof Sprakel und
die damit verbundene Infrastruktur barrierefrei gestaltet werden kann.
Entsprechende Fördermittel sind zu beantragen.
Begründung:
Sprakel ist ein wachsender Stadtteil. Das bedeutet, dass der Bahnhof Sprakel künftig
wesentlich intensiver frequentiert werden wird, so dass die aktuell fehlende Barrierefreiheit
im und rund um den Bahnhof dringend der Beseitigung bedarf.
Weitere Begründung ggf. mündlich.
Bloch Bölling Rösmann und Fraktion
Anlage 3: Albachten Variante 1
45 Zeichen
Auszug Münster-Albachten: Variante 1 Anlage 3
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Mauritzstraße 4
- Sprakeler Straße
- Osthofstraße
- Guerickeweg 25
- Am Lindenkamp
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0157/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37