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V/0157/2019

Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Ausbau von Bahnhaltepunkten in Münster-Sprakel, -Albachten und -Amelsbüren

Vorlagen 14.05.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 27.06.2019, TOP 7.5

Anlage 4: Amelsbüren Variante 3

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Anlage 2: Sprakel Variante 2

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Anlage 5: DB-Schreiben

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Anlage 1: gesammelt Anträge

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Anlage 3: Albachten Variante 1

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Anlage 4: Amelsbüren Variante 3

45 Zeichen

Auszug Müster-Amelsbüren: Variante 3 Anlage 4

Anlage 2: Sprakel Variante 2

42 Zeichen

Auszug Münster-Sprakel Variante 2 Anlage 2

Beschlussvorlage

23725 Zeichen

V/0157/2019 
V/0157/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Ausbau von Bahnhaltepunkten in Münster-
Sprakel, -Albachten und -Amelsbüren 
Anträge aus den Bezirksvertretungen Münster-Hiltrup, Münster-West, Münster-Nord, dem ASSVW 
sowie dem Rat 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   27.06.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Die Ergebnisse der „Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Ausbau der Bahnhaltepunkte in 
Münster-Sprakel, -Albachten und –Amelsbüren“ werden zur Kenntnis genommen. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Münster-Sprakel für die priorisierte Variante 2 (neue Perso-
nenunterführung mit beidseitigen Aufzügen und Treppen)  die detaillierte Entwurfsplanung an 
ein externes Büro zu vergeben. Aufgrund der aktuellen Aufgabendichte und der mangelnden 
Personalkapazitäten ist eine kurzfristige Bearbeitung allerdings nicht möglich. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Münster-Albachten für die priorisierte Variante 1 (zwei zu-
sätzliche Aufzüge seitlich an bestehender Personenunterführung) die detaillierte Entwurfspla-
nung an ein externes Büro zu vergeben. Aufgrund der aktuellen Aufgabendichte und der man-
gelnden Personalkapazitäten ist eine kurzfristige Bearbeitung allerdings nicht möglich.  
4. Der barrierefreie Ausbau des Bahnhaltepunktes in Münster-Amelsbüren wird erst im Zuge des 
zweigleisigen Ausbaus der Strecke durch die DB AG weiterverfolgt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für die Entwurfsplanungen zum barriere-
freien Ausbau der Bahnhaltepunkte in Münster-Sprakel und -Albachten Kosten in Höhe von ca. 
1.430.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus Fördermitteln des ZVM in Höhe von 
ca. 1.144.000 €. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
24.05.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Schepers 
Telefon: 492 61 55 
Schepers@stadt-
muenster.de

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V/0157/2019 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2019 870.000 
 
560.000 
Entwurfsplanung 
Sprakel 
Entwurfsplanung 
Albachten 
Einzahlungen   2019  
696.000 
448.000 
Zuwendung 80 %: 
Sprakel 
Albachten 
Saldo  286.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o. g Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
Zu einem barrierefreien Ausbau der Bahnhaltepunkte in Münster -Sprakel, -Albachten und -
Amelsbüren liegen der Verwaltung mehrere Anträge aus den Bezirksvertretungen, dem ASSVW und 
dem Rat vor (Anlage 1). Darin wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Zweckverband 
(ZVM) und unte r Inanspruchnahme von Fördermitteln, für die Bahnhaltepunkte Sprakel, Albachten 
und Amelsbüren zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein barrierefreier Um - bzw. Aus-
bau möglich ist. 
Die Verwaltung hat dazu im letzten Jahr die Erstellung einer Mach barkeitsstudie für die drei genan n-
ten, nicht barrierefrei ausgebauten Bahnhaltepunkte in Münster an ein externes Gutachterbüro (Fa. 
Pöyry aus Essen) vergeben. Darin wurden die Bahnhaltepunkte unter Berücksichtigung der Anford e-
rungen an barrierefreie Bahnhaltepunkte (stufenfreier Bahnsteigzugang, visuelle und taktile Wegeleit-
systeme, dynamische akustische und visuelle Kundeninformationsanlagen, Bahnsteighöhenkonzept 
der DB AG…), zukünftiger Entwicklungen im Bereich der Bahnhöfe und ihres jeweiligen Umfeldes 
(Baulandaktivierung, Einwohnerentwicklung…) sowie vorhandener Planungen (Kommune, NWL/ZVM, 
DB…) detailliert untersucht. Es wurde aufgezeigt , welche grundsätzlichen Möglichkeiten für einen 
barrierefreien Um-/Ausbau an den einzelnen Stationen bestehen, einschließlich einer entsprechenden 
Kostenschätzung für diese Maßnahmen und einer Handlungsempfehlung. Das Gutachten kann unter 
https://www.stadt-muenster.de/ms/barrierefreie-bahnhaltepunkte-machbarkeitsstudie.pdf eingesehen 
werden. 
 
Zusammenfassung der Ergebnisse: 
1. Bahnhaltepunkt Münster- Sprakel: 
Ausgangslage: 
Der Bahnhaltepunkt Münster-Sprakel verfügt richtungsbezogen über je einen Außenbahnsteig an der 
zweigleisig ausgebauten Schienenstrecke Münster – Rheine - Emden. Beide Bahnsteige sind von der 
jeweiligen Seite stufenlos erreichbar.  Der westliche Bahnsteig ist barriere frei über eine Rampe von 
der Sprakeler Straße aus zu erreichen. Hier befindet sich zudem eine Mobilstation mit Stellplätzen für 
Pkw und Taxen, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (Leezenbox und freie Fahrradständer) sowie die 
Endhaltestelle der Stadtbuslinien 9 und 19. Der östliche Bahnsteig ist über eine Unterführung südlich 
des Bahnhaltepunktes zu erreichen. In unmittelbarer Nähe der Unterführung sind beiderseits sowohl 
Treppen als auch ein barrierefreier, aber umwegiger Zugang sowie weitere Fahrradabstellmöglichkei-
ten vorhanden. Diese Unterführung stellt gleichzeitig die barrierefreie Ver bindung zwischen den 
Bahnsteigen her, eine ortsnahe direkte Querung der Gleise auf Höhe der Bahnsteige ist nicht vorhan-

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den. Der Weg von der Mobilstation auf der Westseite der Bahnanlage bis zum Haltepunk t des Zuges 
auf dem östlichen Bahnsteig beträgt ca. 700 m (ca. 8 min Fußweg). Dieser Fußweg wird für jeden 
Bahnreisenden einmal am Tag erforderlich und führt dazu, dass Reisende die Bahngleise häufig ver-
botswidrig im Bahnsteigbereich auf direktem Weg überqueren. 
Untersuchte Varianten: 
In der Machbarkeitsstudie wurden drei Varianten detailliert untersucht: 
Variante 1: Neue Personenunterführung mit zwei Rampen und Treppen 
 Gesamtkosten* ca. 4,64 Mio. € 
Variante 2: Neue Personenunterführung mit beidseitigen Aufzügen und Treppen  
 Gesamtkosten* ca. 3,76 Mio. € (priorisiert) 
Variante 3: Höhengleicher Übergang (Reisendenüberweg)  
  keine Angabe von Kosten, da nicht genehmigungsfähig 
 
* Kostenermittlung durch den Gutachter Fa. Pöyry aus Essen, Preisstand 2019 
 
Handlungsempfehlung und Beschreibung der priorisierten Variante: 
Es wird die Weiterverfolgung der Variante 2 (Anlage 2) empfohlen. Bei dieser Variante ist eine 2,50 m 
breite Personenunterführung g emäß den Vorgaben/Richtlinien der DB im Bereich des nordöstlichen 
Bahnsteigendes vorgesehen, die auf jeder Seite über eine 1,60 m breite Treppe und zusätzlich über 
einen Aufzug zu erreichen ist. Die Aufzüge und ihre Bewegungsflächen halten den gemäß Eise n-
bahnverordnung erforderlichen Mindestabstand von 2,50 m zur Gleisachse ein. 
Die geplante Breite der Personenunterfü hrung und der Treppen ist bei A ußenbahnsteigen mit einem 
Reisendenaufkommen von bis zu ca. 3.000 Reisenden pro Tag ausreichend. Auch bei einem zusätz-
lichen Reisendenaufkommen durch die geplanten Neubaugebiete in Sprakel genügen die vorgesehe-
nen Breiten den Anforderungen. Aktuell nutzen insgesamt ca. 600 Ein-/Aussteiger pro Tag den Bahn-
haltepunkt (DB Station & Service, Stand 2017). 
Die Aufzüge sind gemäß den Vorgaben/Richtlinien der DB als Durchlader mit einem Kabineninne n-
maß von 1,10 m x 2,10  m und 0,90 m breiten Türen vorgesehen. Damit ist eine  Nutzung durch Roll-
stuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen, Fahrrädern und der  Transport von Krankentragen möglich.  
Die Nutzer können zudem den Aufzug vorwärts betreten und auf der nächsten Ebene auf der gegen-
überliegenden Seite vorwärts wieder verlassen, ohne sich in der Kabine umdrehen zu müssen.  
An den Bahnsteigen und dem Gehweg der Sprakeler Straße werden geringfügige bauliche Anpa s-
sungen im Bereich der Zugänge zu den Aufzügen und Treppen erforderlich. 
Baukosten und Bauzeit: 
Die Gesamtkosten für die Bahnstation Münster-Sprakel betragen ca. 3,76 Mio. € (Planungskosten ca. 
0,87 Mio. €, Baukosten ca. 2,89 Mio. €).  
In der Machbarkeitsstudie sind nur die reinen Baukosten berücksichtigt. Hinzu kommen noch die jähr-
lich anfallenden Kosten für Wartung des Aufzugs i nkl. Notdienst (ca. 300 €/Monat, d. h. ca. 3.600 
€/Jahr) und der Schutz vor bzw. die Instandsetzung nach Vandalismus/ Graffiti (ca. 60 €/m²). In Sum-
me kann von laufenden Kosten von ca. 4.000 €/Jahr und Aufzug ausgegangen werden. 
Die reine Bauzeit beträgt ca. 10-12 Monate. Die Vorlaufzeit von der Beauftragung bis zum Beginn der 
Baumaßnahme (Plan - und Planrechtsverfahren, Ausführungsplanung) beträgt ca. 5 Jah re, da die 
tagegenauen Streckensperrungen auf Basis einer detaillierten Bauablaufplanung 2,5 Jahre im Voraus 
bei der DB beantragt werden müssen. Während der Bauphase werden Streckensperrungen (Bau der 
Personenunterführung) und Langsamfahrstellen (Erstellun g der Treppen und Aufzüge) erforderlich. 
Für deren Anmeldung können bei der Bahn Vorlaufzeiten von bis zu drei Jahren erforderlich sein.  
Aufgrund der langfristig anzumeldenden Sperrfristen ist von einer Planungs - und Bauzeit von insg e-
samt ca. 6 Jahren auszugehen. 
 
2. Bahnhaltepunkt Münster- Albachten: 
Ausgangslage:

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Der Bahnhaltepunkt Münster -Albachten verfügt richtungsbezogen über je einen Außenbahnsteig an 
der zweigleisig ausgebauten Schienenstrecke Münster - Essen - Düsseldorf/Mönchengladbach. Die 
Bahnsteige sind barrierefrei vom umliegenden Straßen- und Wegenetz erreichbar. Auf der westlichen 
Seite ist eine Mobilstation mit Parkplätzen, eine r Leezenbox und freien Fahrradständern sowie die 
Endhaltestelle der Stadtbuslinien 15 und 20 vorhanden. Zusätzliche Parkplätze befinden sich an der 
Straße Am Lindenkamp.  Auf der Ostseite des Haltepunktes sind 5 Pkw-Stellplätze und 6 Fahrra d-
ständer im südl. Bereich an der Steinbreede angelegt. Die Außenbahnsteige sind durch eine 2,50 m 
breite Personenunterführung westlich d er Bahnstation miteinander verbunden. Der vorhandene Z u-
gang zur Personenunterführung erfolgt über Treppen inkl. einer Schieberinne für Fahrräder. Eine 
Nutzung der in die Treppen integrierten Rampe durch Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen 
oder Rollatoren ist aufgrund der starken Neigung praktisch nicht möglich. Eine barrierefreie Querung 
der Bahnanlage ist nur mit einem  großen Umweg von ca. 1,0 km über die Osthofstraße , die östlich 
der Bahnsteige die Strecke mittels einer Straßenüberführung quert, möglich.  
Untersuchte Varianten: 
In der Machbarkeitsstudie wurden drei Varianten detailliert untersucht: 
Variante 1: Zwei zusätzliche Aufzüge seitlich an bestehender Personenunterführung 
 Gesamtkosten* ca. 2,44 Mio. €  (priorisiert) 
Variante 2: Zwei zusätzliche Rampen und Erweiterung der Personenunterführung 
Gesamtkosten* ca. 3,00 Mio. € 
Variante 3: Zwei Aufzüge an bestehender Straßenüberführung Osthofstraße (zusätzlich zu Variante 1 
oder 2, keine eigenständige Variante) 
Kosten* ca. 1,01 Mio. €    
 
* Kostenermittlung durch den Gutachter Fa. Pöyry aus Essen, Preisstand 2019 
 
Handlungsempfehlung und Beschreibung der priorisierten Variante: 
Es wird die Weiterverfolgung der Variante 1 (Anlage 3) empfohlen. Bei dieser Variante bleibt die Per-
sonenunterführung zur Unterquerung der Bahngleise in ihrer Lage, Breite und Höhe unverändert. Zur 
Herstellung der Barrierefreiheit sind an beiden Enden der Unterführung Aufzüge geplant. Diese sind 
wie in Sprakel als Durchlader mit einem Kabineninnenmaß von 1,10 m x 2,10 m und 0,90 m breiten 
Türen nach den Vorgaben/Richtlinien der DB AG geplant. Die Aufzüge und ihre Bewegungsflächen 
halten den gemäß Eisenbahnverordnung erforderlichen Mindestabstand von 2,50 m zur G leisachse 
ein. 
Auf Straßenebene führt jeweils ein ca. 2,40 m breiter Weg zu den Aufzügen. Um einen Zugang von 
den Aufzügen zur bestehenden Personenunterführung herzustellen, ist ein teilweiser Rückbau der 
Wände der Personenunterführung vorgesehen. Des Weiteren müssen die Treppen zurückgebaut und 
in einem größeren Abstand zur Gleisachse neu errichtet werden. Dadurch verlängert sich die Pers o-
nenunterführung insgesamt um ca. 3,00 m. 
Die vorhandenen Breiten der Personenunterführung und der Treppen sind auch bei einem zusätzli-
chen Reisendenaufkommen durch d as geplante Neubaugebiet  „Steinbreede“ ausreichend. Derzeit 
nutzen insgesamt ca. 800 Ein-/Aussteiger pro Tag den Bahnhaltepunkt (DB Station & Service, Stand 
2017). 
Baukosten und Bauzeit: 
Die Gesamtkosten für die Bahnstation Münster-Albachten betragen ca. 2,44 Mio. € (Planungskosten 
ca. 0,56 Mio. €, Baukosten ca. 1,88 Mio. €).  
Zu den reinen Baukosten kommen zudem noch die laufenden Kosten für Wartung des Aufzugs inkl. 
Notdienst und der Schutz vor bzw. die Instandsetzung nach Vandalismus/Graffiti von ca. 4.000 €/Jahr 
und Aufzug hinzu. 
Die reine Bauzeit für diese Maßnahmen beträgt ca. 5-6 Monate. Die Vorlaufzeit beträgt ca. 3,5 Jahre. 
Da die neu zu erstellenden Aufzüge außerhalb der Bahnanlagen erstellt werden, wird der Zugverkehr 
voraussichtlich nur durch eine Langsamfahrstelle eingeschränkt.

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Zusätzlich wurden die Kosten einer möglichen Verbreiterung der vorhandenen Personenunterführung 
auf ca. 6,0 m untersucht. Diese würden die Gesamtkosten der Maßnahme auf ca. 3,6 Mio. € erhöhen 
und die Bauzeit auf ca. 12 Monate verlängern. Mehrkosten, die über die Mindestanforderungen hi n-
ausgehen, werden nicht bezuschusst und müssten von der Stadt getragen werden. 
 
3. Bahnhaltepunkt Münster- Amelsbüren: 
Ausgangslage: 
Der Haltepunkt liegt an der in weiten Teilen zwischen Münster und Lünen nur eingleisig ausgebauten 
Schienenstrecke Münster – Lünen - Dortmund. Im Bereich der Verkehrsstation ist sie zweigleisig, das 
östliche Gleis dient als Bahnsteiggleis  in Richtung Münster u nd als Überholgleis.  Ein barrierefreier 
Zugang zum Bahnsteig ist beim derzeitigen Ausbauzustand de s Bahnhaltepunktes nicht vorhanden. 
Der Zugang zum Mittelbahnsteig erfolgt ausschließlich über eine  Treppe am nördlichen Bahnsteigen-
de, die in eine Personenunterführung führt. Diese endet an einer weiteren, kurzen Treppe in Höhe der 
Fahrradständer. 
Vor der Verkehrsstation ist eine Mobilstation mit Parkplätzen, einer Leezenbox sowie weiteren Fahr-
radabstellmöglichkeiten vorhanden. Zudem endet die Stadtbuslinie 1 mit einer Fahrt/Stunde am 
Bahnhaltepunkt Amelsbüren. 
Der Umbau der Verkehrsstation Münster -Amelsbüren ist Bestandteil der Planung zum zweigleisigen 
Ausbau der Bahnstrecke Münster - Lünen. Dieser ist aktuell wieder als Projekt des vordringlichen 
Bedarfs in den Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen worden. Derzeit sind ein bis zwei B e-
gegnungsabschnitten zur Steigerung der Betriebsqualität sowie eine Geschwindigkeitserhöhung auf 
200 km/h geplant. Weitere Maßnahmen könnten ggf. nach einer vertieften Untersuchung der Strecke 
definiert werden. Ein barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation in Amelsbüren ist Bestandteil der Pl a-
nung und deshalb im Zuge des zweigleisigen Ausbaus der Strecke durch die DB AG vorgesehen.  
Untersuchte Varianten: 
In der Machbarkeitsstudie wurden drei Varianten detailliert untersucht: 
Variante 1: Rampe ersetzt Treppen plus neue Personenunterführung  
 Gesamtkosten* ca. 2,99 Mio. €   
Variante 2: Reisendenüberweg  
 Gesamtkosten* ca. 1,06 Mio. €, nicht genehmigungsfähig 
Variante 3: barrierefreier Ausbau des Haltepunktes durch die DB plus städtischer Bau einer zusätzli-
chen Rampe zwischen Zuwegung und Personenunterführung 
Kosten* (nur städtische Rampe) ca. 58.600 € (priorisiert) 
 
* Kostenermittlung durch den Gutachter Fa. Pöyry aus Essen, Preisstand 2019 
 
Handlungsempfehlung und Beschreibung der priorisierten Variante:  
Bei der Einrichtung eines barrierefreien Bahnhaltepunktes muss zwischen dem Zuständigkeitsbereich 
der DB AG und der Stadt Münster unterschieden werden. Die DB AG ist für den Bau des Haltepun k-
tes und dessen Barrierefreiheit verantwortlich. Die Stadt Münster sichert ihrerseits die barrierefreie 
Erreichbarkeit des Haltepunktes aus dem öffentlichen Straßennetz. 
Bei der DB liegt z urzeit (Stand: März 2019)  noch kein aktualisierter Sach- und Planungsstand (Zie l-
konzept- und Zeitplanung) für den zweigleisigen Ausbau der Strecke Müns ter - Lünen vor. Die Pl a-
nungen zum barrierefreien Umbau der Verkehrsstation in Münster-Amelsbüren wurden ebenfalls noch 
nicht wieder aufgenommen.  
Zuletzt vorgelegte Vorplanungen und Überlegungen der DB AG zum zweigleisigen Ausbau der Str e-
cke Münster - Lünen datieren aus dem Jahr 2011. Diese sehen den Einbau eines Aufzuges zwischen 
den beiden Gleisen sowie einer dafü r zwingend erforderlichen Verlängerung und Verbreiterung des 
vorhandenen Bahnsteiges vor. 
Auf diese Planungen aufbauend ließe sich ein barrierefreier Zugang zum Bahnsteig wie in der prior i-
sierten Variante 3 (Anlage 4) gestalten.

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Der Aufzug liegt innerhalb der Personenunterführung gegenüber der vorhandenen Treppe. Auf Bahn-
steigebene werden die Reisenden westlich an der Treppe vorbei zu den Zügen  geführt. Der erforder-
liche Mindestabstand, damit Personen sich gefahrenfrei bewegen können, beträgt 2,50 m zwischen 
Treppe und Bahnsteigkante . Die vorhandene Breite in diesem Bereich beträgt ca. 1,20 m, so dass 
eine Verbreiterung des Bahnsteiges zwingend erforderlich ist. Diese Verbreiterung löst weitere u m-
fangreiche Anpassungen der Gleisabstände (Gleisverschwenkungen) im Haltepunktbereich mit A n-
gleichungen der Weichen, Oberleitungen, Signaltechnik sowie der Telekommunikationsanlagen aus. 
In den Plänen der DB AG ist bislang straßenseitig kein barrierefreier Zugang zur Personenunterfü h-
rung vorgesehen. Hier befinden sich  derzeit vier Stufen, die den barrierefreien Zugang verhindern. 
Dies soll durch den Einbau einer Rampe geändert werden. Dafür soll die im Zugangsbereich vorha n-
dene Treppe auf ca. 1,70 m Breite zurückgebaut und auf der Restbreite eine ca. 12 m lange Rampe 
(Längsneigung 6 %, Höhenunterschied ca. 0,65 m) errichtet werden.  Grundvoraussetzung für den 
städtischen Bau einer Rampe  zwischen Zuwegung und Personen unterführung ist der barrierefreie 
Ausbau des Haltepunktes Amelsbüren durch die DB. Nur wenn der barriere freie Zugang von der Per-
sonenunterführung zum Bahnsteig geschaffen wird , ist danach bzw. parallel dazu der Bau einer z u-
sätzlichen städtischen Rampe zur Zuwegung sinnvoll.  
Weitergehende Planungen/Untersuchungen zur Herstellung einer barrierefreien Verkehrs station kön-
nen nur in Zusammenarbeit mit der DB AG (Eigentümer der Flächen) in der weiteren Planung zum 
zweigleisigen Ausbau der Strecke Münster - Lünen durchgeführt werden.  Für weitere städtische 
Maßnahmen im Bereich des Haltepunktes ist der barrierefreie  Ausbau der Verkehrsstation Amelsbü-
ren durch die DB demnach zwingende Voraussetzung. 
Übergangslösung: 
Die Stadt Münster hat versucht, für die Zeit bis zur Fertigstellung des zweigleisigen Ausbaus ein -
schließlich des barrierefreien Ausbaus des Haltepunktes in Amelsbüren, eine Interimslösung zu fi n-
den. Dafür wurde von dem Gutachter eine Planungsvariante mit einer höhengleichen Querung des 
Überholgleises mittels eines Reisendenüberweges erstellt. Diese höhengleiche Querung ist gemäß 
DB-Richtlinien derzeit nich t zulässig, da das Überholgleis zurzeit mit einer zulässigen Geschwindi g-
keit von 60 km/h in beide Richtungen befahren wird. Die DB hat auf Bitten der Verwaltung noch ei n-
mal geprüft, ob es möglicherweise geeignete richtlinienkonforme Maßnahmen gibt, die ein en höhen-
gleichen Übergang zulassen, z. B. eine Geschwindigkeitsreduzierung auf dem Überholgleis. Diese 
gibt es nach Auskunft der DB AG aufgrund betrieblicher Restriktionen und vor handener Richtlinien 
nicht (Anlage 5). 
Baukosten und Bauzeit: 
Für die Stadt verbleibt im Zusammenhang mit der barrierefreien Erstellung der Bahnanlage durch die 
DB die Herstellung eines behindertengerechten Zugangs zur Personenunterführung mit einer Bauzeit 
von ca. 4 Wochen. Die Kosten für die stadtseitig zu erstellende Rampe zur vorhandenen Personenun-
terführung belaufen sich auf ca. 58.600 € (Planungskosten ca. 13.500 €, Baukosten ca. 45.100 €) . 
Die reine Bauzeit beträgt ca. 4 Wochen.  
Im Zuge des Umbaus der gesamten Verkehrsstation durch die DB werden Streckensperrungen und 
Haltausfälle mit einem Schienenersatzverkehr erforderlich. 
Fazit: 
Ein barrierefreier Ausbau der Bahnstation Münster -Amelsbüren ist unter den zuvor aufgezeigten 
Rahmenbedingungen ohne konkretere Planungen zum Ausbau der Strecke Münster -Lünen nicht 
möglich. Für die Zukunft ist wichtig, dass die Planun gen der DB AG mit den städtischen Planungen 
rechtzeitig abgestimmt und synchronisiert werden. 
 
Hinweis zur weiteren Bearbeitung der Bahnhaltepunkte: 
Aufgrund der aktuellen Aufgabendichte und der mangelnden Personalkapazitäten ist eine kurzfristige 
Bearbeitung der Bahnhaltepunkte nicht möglich. Für die weitere Bearbeitung ist eine zusätzliche hal-
be Ingenieurstelle erforderlich. 
 
4. Rechtsrahmen und Fördermöglichkeiten

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V/0157/2019 
Grundsätzlich gilt für alle drei Verkehrssta tionen, dass die Realisierung der barrierefreien Zuwegung 
nur mit einer zeitgleichen Erhöhung der Bahnsteige auf eine Höhe von 76 cm über Schienenoberka n-
te sinnvoll ist. Diese Aufhöhung der Bahnsteige sollte zeitgleich durch die DB AG als Eigentümer der 
Anlage veranlasst werden. 
Bei den drei untersuchten Verkehrsstationen  werden Planfeststellungsverfahren unter Federführung 
des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) als zuständige Planrechtsbehörde erforderlich. Zudem sind f ür 
die neu zu bauenden oder zu erweiternden Personenunterführungen Regelungen nach dem Eise n-
bahnkreuzungsgesetz zu treffen. Hier werden auch  Festlegungen zu den Finanzierungsmodalitäten 
getroffen. 
Die aufgeführten Maßnahmen sind grundsätzlich förderfähig. Von den Zweckverbänden Nahverkehr 
Westfalen-Lippe (NWL) und Zweckverband SPNV Münsterland (ZVM) werden Zuschüsse sowohl zu 
den anfallenden Planungskosten (bis zu 80 %) als auch zu den förderfähigen Baukosten (bis zu 90 
%) gewährt. Ggf. sind weitere Finanzierungsmöglichkeiten (gemäß Bu ndesschienenwegeausbauge-
setz oder Eisenbahnkreuzungsgesetz, Förderprogramm Modernisierungsoffensive der DB AG, Z u-
kunftsinvestitionsprogramm „Barrierefreiheit an kleinen Stationen“, GVFG) möglich. 
Die Anträge Bahnhof Amelsbüren: Ein Upgrade für Barrierefrei heit realisieren, Antrag Nr. A -
H/0006/2016 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster -Hiltrup vom 06.06.2016 und Antrag 
der CDU Ratsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den ASSVW vom 15.06.2016, 
Umgestaltung des Bahn -Haltepunktes i n Münster -Albachten, Antrag Nr. A -W/0001/2017 der SPD -
Fraktion in der Bezirksvertretung Münster -West vom 02.01.2017, Bahnhaltepunkte barrierefrei m a-
chen, Antrag Nr. A -R/0003/2017 der SPD -Fraktion an den Rat der Stadt Münster vom 14.02.2017, 
verwiesen an de n ASSVW am 22.02.2017, Bahnhaltepunkte in Münster barrierefrei ausbauen, G e-
meinsamer Antrag Nr. A -R/0009/2017der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Gr ü-
nen/GAL an den Rat vom 13.03.2017, verwiesen an den ASSVW am 22.03.2017 und Barrierefreier 
Ausbau des Bahnhofs in Sprakel, Antrag Nr. A -N/0011/2019 der CDU -Fraktion in der Bezirksvertr e-
tung Münster-Nord vom 06.03.2019 sind mit dieser Vorlage beantwortet und als erledigt anzusehen. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: gesammelte Anträge 
Anlage 2: Münster-Sprakel Variante 2 (Auszug) 
Anlage 3: Münster-Albachten Variante 1(Auszug) 
Anlage 4: Münster-Amelsbüren Variante 3 (Auszug) 
Anlage 5: DB-Schreiben

Anlage A

2300 Zeichen

Anlage A zur V/0157/2019 
Kurzüberblick 
Der Verwaltung liegen mehrere Anträge aus den politischen Gremien zu einem barrierefreien 
Ausbau der Bahnhaltepunkte in Münster-Sprakel, -Albachten und –Amelsbüren vor. Dazu hat die 
Stadt im letzten Jahr die Erstellung einer Machbarkeitsstudie vergeben. Es soll ein Beschluss 
erwirkt werden, um die priorisierten Varianten weiterzuverfolgen und die Detailplanungen ein-
schließlich der erforderlichen Abstimmungen mit der DB und dem ZVM/NWL aufzunehmen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel  Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität 
weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft. 
Das Teilziel lautet: „Barrierefreie Bahnhaltepunkte in Münster“ 
Das Ziel wird durch die Planung und den barrierefreien Ausbau der Bahnhaltepunkte Münster-
Sprakel, -Albachten und -Amelsbüren erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nord-
rhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufge-
führten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Haltepunkte werden barrierefrei ausgebaut. Die weiteren Querschnittsthemen haben keine 
Relevanz.

Anlage 5: DB-Schreiben

2449 Zeichen

Anlage 5

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| Produktionsdurchführung Hamm

I.NP-W-D-HM(P}

DB Netz AG + Unionstr, 5 « 5%067 Hamm _ RR. Unionstr., 5

59067 Hamm

DB Netz AG

Stadt Münster www.dbnetze.com/fahrweg
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver-

kehrsplanung Thomas Harbach

Tel.: 2381 370-2815

elln g thomas.harbach@deutschebahn.com

48127 Münster Zeichen: I.NP-W-D-HM(P} Ha

15.03.2019

Ihr Schreiben 61.41.00030, vom 20.02.2019;
Ziel- und Zeitplan zum zweigleisigen Ausbau Münster-Lünen und zum barrierefreien
Ausbau der Verkehrsstation Münster-Amelsbüren und mögliche Interimslösung

Sehr geehrte Frau Schepers,

wir haben Ihr Schreiben vom 20.02.2019 erhalten und können Ihnen folgende Auskunft hierzu
geben.

Zum zweigleisigen Ausbau der Strecke Lünen-Münster wurden bislang die Planungsaktivitäten
noch nicht wieder aufgenommen. Daher können wir derzeit keine konkreten Aussagen zum
Zielkonzept für diesen Bereich tätigen. Seitens der DB Netz AG gibt es derzeit keine Planungen
zur Verkehrsstation Münster-Amelsbüren.

Zur vorgelegten Interimslösung (Variante 2) mit Rampenanlage und Reisendenüberweg bis
zum zweigleisigen Streckenausbau kann ich Ihnen folgende Rückmeldung geben:

« Die Herabsetzung der Geschwindigkeit im Überholgleis auf < 40 km/h ist auf der hoch-
belasteten eingleisigen Strecke betrieblich nicht möglich.

« In dem Überholgleis sind beidseitig Durchfahrten möglich und müssen aus betrieblichen
Gründen möglich bleiben.

« Der Reisendenüberweg liegt gemäß Planung im Haltebereich der Züge. Haltende Züge
fahren somit den Überweg zu.

e Züge können aus beiden Richtungen in das Überholgleis fahren.

DB Netz AG Vorsitzender des Vorstand: Jens Bergmann Unser Anspruch:

Sitz Frankfurt am Main Aufsichtsrates: Frank Sennhenn, Dr. Volker Hentschei

Registergericht Ronald Pofalla Vorsitzender Ute Plambeck u em
Frankfurt am Main Prof, Dr. Dirk Ronıpl ie re
HRS 50 879 Dr. Thomas Schalfer Q Umwelt-Vorreiter

USe-kiNr.: DE199861757

Nähere Infarmasionen zur Datenverarbeitung im DB-Konzern finden Sie hier; waw.deutschebahr.com/daterschirz

NETZE

2/2

Die Einrichtung eines höhengleichen Reisendenübergangs in Münster-Amelsbüren ist aufgrund
betrieblicher Restriktionen sowie der Vorgaben aus der Richtlinie 413.0504 nicht genchmi-
gungsfähig.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung,

Mit freundlichen Grüßen
DB Netz AG

KW, db, Zr wa. BU

Albrecht Harbach

Kopie:
DB Station&Service
Bahnhofsmanagement Münster

Anlage 1: gesammelt Anträge

11435 Zeichen

Anlage 1

Fraktion in der  
Bezirksvertretung  
Münster -West  
 
Mitglieder der SPD-Fraktion: 
Beate Kretzschmar, Vorsitzende 
Stephan Brinktrine 
Raimund Köster 
Elke Kraut-Kleinschmidt 
Nico Schmitz 
 
 
 
        A-W/0001/2017 
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster         02.01.2017 
 
 
 
 
 
 
 
Umgestaltung des Bahn –Haltepunktes in Münster –Albachten  
 
 
 
Die Verwaltung wird gebeten: 
 
· sich gegenüber der Deutsche Bahn AG dafür einzusetzen, dass die Bahnsteige am 
Bahn –Haltepunkt Münster –Albachten so angehoben werden, dass der Einstieg in die 
Züge der RB 42 sowie des RE 2 problemlos möglich ist. 
 
· die Unterführung im Bahn –Haltepunkt Münster –Albachten barrierefrei umzugestalten. 
Dazu sind auf beiden Seiten entsprechende Bauwerke zu schaffen, die Stadt Münster 
wird dazu die von ihrer Seite her notwendigen Arbeiten einbringen.  
 
· Die Planung für die barrierefreie Umgestaltung der Unterführung wird die Verwaltung 
in 2017 vorlegen. 
 
 
Begründung: 
 
Beim Einstieg in die Züge insbesondere Richtung Münster – Hauptbahnhof müssen 
Passagiere bis zur ersten Treppenstufe in die Bahn ca. 50 cm Höhenunterschied 
überwinden. Selbst im behindertengerechten Einstieg in einem Wagon des RE 2 sind es 
noch ca. 40 cm. Seniorinnen und Senioren mit eingeschränkter Mobilität, speziell Rollatoren 
– Benutzer und Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen, Radtouristen sowie Personen 
mit einer Gehbehinderung haben dann oft große Probleme, überhaupt in den Zug einsteigen 
zu können. Der Haltepunkt Münster –Albachten ist inzwischen einer der meist genutzten 
Bahn –Haltepunkte in Münster, die Zugfolge wurde fast durchgängig auf einen ½ Stunden 
Takt verdichtet.

Fraktion in der  
Bezirksvertretung  
Münster -West  
 
Mitglieder der SPD-Fraktion: 
Beate Kretzschmar, Vorsitzende 
Stephan Brinktrine 
Raimund Köster 
Elke Kraut-Kleinschmidt 
Nico Schmitz 
 
 
 
 
Es ist deshalb dringend erforderlich, die Bahnsteige so auszurichten, dass Reisende mit 
schwerem Gepäck, Menschen mit Behinderung, Seniorinnen und Senioren sowie Kinder 
unfallfrei und sicher in den Zug einsteigen können.  
Im Rahmen der Gespräche mit der DB wird die Verwaltung eine Mitfinanzierung der 
Maßnahme durch die Stadt Münster aus den Mitteln der sogenannten Stellplatzablöse in 
Form einer Pauschale anbieten. 
 
Genauso wie der Einstiegssituation in die Züge in Albachten problematisch ist, ist auch die 
Querung der Gleise durch die Unterführung für Radfahrer, Rollstuhlfahrer, Personen mit 
Kinderwagen, Gehbehinderte usw. schwierig bis unmöglich. Eine den Ansprüchen einer 
Mobilstation gerecht werdende Anlage darf aber solche Hindernisse nicht aufweisen, ein 
barrierefreier Zugang muss gewährleistet werden. Hierzu ist neben der Anhebung der 
Bahnsteige der Bau von Rampen (ggf. auch von Aufzügen) notwendig, die dem vorher 
genannten Personenkreis den ungehinderten Zugang zu den Gleisen ermöglichen sollen.  
 
Es liegen in diesem Bereich relativ komplizierte Eigentumsverhältnisse vor. Die Unterführung 
liegt im Eigentum der Stadt Münster, die kleinen Zugangsgebäude im Eigentum der DB. 
Trotzdem muss es möglich sein hier, ggf. mit Fördermitteln des Landes, barrierefreie 
Zugänge zu schaffen. 
 
Bei der Ausführung der barrierefreien Unterführung ist die bereits beschlossene 
künstlerische Gestaltung der Unterführung anzugleichen. 
 
 
Für die SPD – Fraktion: 
Raimund Köster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nachrichtlich: 
Der Antrag wurde gleichlautend vom SPD – OV – Albachten an Frau  Marianne Koch, 
Vorsitzende der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 
abgesandt.

Antrag an den Rat Nr. : A-R/0003/2017 
 	
 


	

		
	
 
	

 

	
 
 
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„Bahnhaltepunkte barrierefrei machen“ 
Antrag an den Rat der Stadt Münster  
zur Verweisung an den ASSVW 







	

		
	
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A-N/0011/2019 
 
Fraktion in der  
Bezirksvertretung Münster-Nord 
CDU-Kreisverband Münster e.V.                         CDU-Fraktion in der BV Nord 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster                                                                                                             Vorsitzender: Olaf Bloch 
Telefon (02 51) 4 18 42-0                                                                                                               Guerickeweg 25, 48159 Münster 
Telefax (02 51) 4 18 42-44                                                                                                                             Telefon (0251) 212183 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de                                                                                  olaf.bloch@drv-westfalen.de 
 
 
 
 
 
Münster, 06.03.2019 
A n t r a g : 
 
 
 
Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs in Sprakel 
 
 
Die BV Nord möge beschließen: 
 
die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie und zu welchen Kosten der Bahnhof Sprakel und 
die damit verbundene Infrastruktur barrierefrei gestaltet werden kann. 
Entsprechende Fördermittel sind zu beantragen. 
 
 
   
 Begründung: 
 
Sprakel ist ein wachsender Stadtteil. Das bedeutet, dass der Bahnhof Sprakel künftig 
wesentlich intensiver frequentiert werden wird, so dass die aktuell fehlende Barrierefreiheit 
im und rund um den Bahnhof dringend der Beseitigung bedarf. 
 
 
Weitere Begründung ggf. mündlich. 
 
 
 
 
 
 
 Bloch   Bölling  Rösmann  und Fraktion

Anlage 3: Albachten Variante 1

45 Zeichen

Auszug Münster-Albachten: Variante 1 Anlage 3

Beratungsverlauf (4)

06.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Mauritzstraße 4
  • Sprakeler Straße
  • Osthofstraße
  • Guerickeweg 25
  • Am Lindenkamp

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0157/2019
Typ
Vorlagen
Datum
14.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37