Mandari Insight

AN/0086/2025

Aktueller Sachstand der Arbeiterhäuser an der Keupstraße/ Holweiderstraße

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 21.01.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 03.02.2025, TOP 7.2.4

Aktueller Sachstand der Arbeiterhäuser an der Keupstraße in Köln- Mülheim

· application/pdf

Ansehen

Aktueller Sachstand der Arbeiterhäuser an der Keupstraße in Köln- Mülheim

3723 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Norbert Fuchs 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
                         
 
                        Die Linke. Fraktion 
                        in der Bezirksvertretung  
                        Köln- Mülheim  
 
                           Bezirksrathaus  
                         Köln- Mülheim 
                         Wiener Platz 2a  
                         51065 Köln 
 
 
Köln, den 20.01.2025 
 
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Aktueller Sachstand der Arbeiterhäuser an der Keupstraße/ Holweiderstraße in 
Köln- Mülheim und ihrer Bewohner*innen 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, 
seit der Aktuellen Stunde zur „Wohnungssituation in der Keupstraße/ Holweider 
Straße und anderen Bereichen in Mülheim Nord“ in der Sitzung der Bezirksvertretung 
Köln- Mülheim am 04.11.2024, in der auch Frau Kerscher, die Leiterin des Amtes für 
Wohnungswesen, anwesend war, sind drei Monate vergangen, weshalb es Zeit ist 
nachzufragen, wie es um die aktuelle Situation der Arbeiterhäuser und ihrer 
Bewohner*innen bestellt ist.   
In der Sitzung wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke. beschlossen, der die 
Verwaltung auffordert ein besonderes Augenmerk auf Arbeiterhäuser und ihre 
Bewohner*innen zu legen, um jedem Versuch einer Zweckentfremdung frühzeitig 
entgegen zu wirken. Die Ereignisse aus Oktober 2024, das Abstellen der Heizung, 
die Anschreiben mit der Empfehlung eine andere Wohnung zu suchen, weil der 
Winter wahrscheinlich sehr unangenehm werden würde, da die Heizung nicht zu 
reparieren sei, deuten auf ein unredliches Verhalten der Hausverwaltung und der 
Vermieterinnen hin.                                                                                                      
Glücklicherweise funktionierte die Heizung dank des Engagements mehrerer 
Menschen zeitnah wieder und auch das Wohnungsamt schaute sich den 
Schimmelbefall und andere Missstände kurzfristig an.

Die Bewohner*innen holten sich juristischen Beistand, aber einen gewisse 
Unsicherheit blieb weiterhin bestehen. Eine Wohnung war schon seit April 2024 frei 
und nicht wieder belegt worden. Eine Anzeige auf dem mehr als angespannten 
Wohnungsmarkt in Köln war nirgends zu entdecken gewesen. 
                                         
Im Zusammenhang mit der beschriebenen Thematik bitten wir um die Beantwortung 
der folgenden Fragen: 
1. Welche Ergebnisse brachte die Anhörung der beiden Vermieterinnen hinsichtlich  
    des Zustandes der Arbeiterhäuser hinsichtlich Elektroleitungen,  
    Heizungen, Schimmelbefall usw. und sind die Mängel beseitigt worden? 
 
2. Welche Ergebnisse brachte die Anhörung zum Leerstand einer der Wohnungen  
    seit April 2024 und somit schon wesentlich länger als die erlaubten 3 Monate?  
 
3. Was wurde aus der vorsorglichen Strafanzeige gegen die Vermieterin der  
    leerstehenden Wohnung und der Überprüfung der Staatsanwaltschaft, ob ein  
    straffälliges Verhalten vorliege? 
 
4. Wie viele Mieter*innen sind mittlerweile schon ausgezogen oder werden in  
    naher Zukunft ausziehen? 
 
5. Bis wann genau wird die Nachwirkungsfrist und die damit einhergehende  
    Mietbindung der ehemals öffentlich geförderten Wohnungen andauern und was  
    bedeutet der Ablauf dieser Nachwirkungsfrist für die Mieter*innen? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
      gez. Beate Hane-Knoll                             Nijat Bakis                                 
      Fraktionsvorsitzende                                stellvertretender Fraktionsvorsitzender 
                                             
      Die Linke. in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim

Beratungsverlauf (1)

03.02.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Keupstraße
  • Wiener Platz 2a
  • Holweider Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0086/2025
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
21.01.2025
Erstellt
21.01.2025 10:23