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Aktueller Sachstand der Arbeiterhäuser an der Keupstraße/ Holweiderstraße

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0086/2025 vom 21.01.2025

Stand: Am 03.02.2025 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Aktueller Sachstand der Arbeiterhäuser an der Keupstraße in Köln- Mülheim

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    Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Die Linke. Fraktion in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim Bezirksrathaus Köln- Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln Köln, den 20.01.2025 Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Aktueller Sachstand der Arbeiterhäuser an der Keupstraße/ Holweiderstraße in Köln- Mülheim und ihrer Bewohner*innen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, seit der Aktuellen Stunde zur „Wohnungssituation in der Keupstraße/ Holweider Straße und anderen Bereichen in Mülheim Nord“ in der Sitzung der Bezirksvertretung Köln- Mülheim am 04.11.2024, in der auch Frau Kerscher, die Leiterin des Amtes für Wohnungswesen, anwesend war, sind drei Monate vergangen, weshalb es Zeit ist nachzufragen, wie es um die aktuelle Situation der Arbeiterhäuser und ihrer Bewohner*innen bestellt ist. In der Sitzung wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke. beschlossen, der die Verwaltung auffordert ein besonderes Augenmerk auf Arbeiterhäuser und ihre Bewohner*innen zu legen, um jedem Versuch einer Zweckentfremdung frühzeitig entgegen zu wirken. Die Ereignisse aus Oktober 2024, das Abstellen der Heizung, die Anschreiben mit der Empfehlung eine andere Wohnung zu suchen, weil der Winter wahrscheinlich sehr unangenehm werden würde, da die Heizung nicht zu reparieren sei, deuten auf ein unredliches Verhalten der Hausverwaltung und der Vermieterinnen hin. Glücklicherweise funktionierte die Heizung dank des Engagements mehrerer Menschen zeitnah wieder und auch das Wohnungsamt schaute sich den Schimmelbefall und andere Missstände kurzfristig an. Die Bewohner*innen holten sich juristischen Beistand, aber einen gewisse Unsicherheit blieb weiterhin bestehen. Eine Wohnung war schon seit April 2024 frei und nicht wieder belegt worden. Eine Anzeige auf dem mehr als angespannten Wohnungsmarkt in Köln war nirgends zu entdecken gewesen. Im Zusammenhang mit der beschriebenen Thematik bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Ergebnisse brachte die Anhörung der beiden Vermieterinnen hinsichtlich des Zustandes der Arbeiterhäuser hinsichtlich Elektroleitungen, Heizungen, Schimmelbefall usw. und sind die Mängel beseitigt worden? 2. Welche Ergebnisse brachte die Anhörung zum Leerstand einer der Wohnungen seit April 2024 und somit schon wesentlich länger als die erlaubten 3 Monate? 3. Was wurde aus der vorsorglichen Strafanzeige gegen die Vermieterin der leerstehenden Wohnung und der Überprüfung der Staatsanwaltschaft, ob ein straffälliges Verhalten vorliege? 4. Wie viele Mieter*innen sind mittlerweile schon ausgezogen oder werden in naher Zukunft ausziehen? 5. Bis wann genau wird die Nachwirkungsfrist und die damit einhergehende Mietbindung der ehemals öffentlich geförderten Wohnungen andauern und was bedeutet der Ablauf dieser Nachwirkungsfrist für die Mieter*innen? Mit freundlichen Grüßen gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender Die Linke. in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim

Beratungsverlauf

  1. 03.02.2025

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.2.4, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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