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1073/2019

Aufbau eines Kriminalpräventiven Rates Köln

Mitteilung BV 21.03.2019

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1073_2019_Anlage_1_-_Kurzkonzept_KPR_final

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1073_2019_Anlage_2_-_Kooperationsvereinbarung_KPR_Koeln_final

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1073_2019_Anlage_1_-_Kurzkonzept_KPR_final

8743 Zeichen

Kriminalpräventiver Rat Köln 
Kurzkonzept 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadt Köln 
Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit 
Dolores Burkert 
Hohe Str. 115 
50667 Köln 
Tel.: 0221/221-25000 
Die Oberbürgermeisterin 
Anlage 1 zur Vorlage 0252/2019

Inhaltsverzeichnis 
 
 
Seite 
 
1 Einleitung          1 
 
 
2 Kriminalpräventiver Rat  
 
2.1 Ziele          2 
 
2.2 Aufgaben         2 
 
2.3 Rahmenbedingungen und Anforderungen    3 
 
 
 
3 Struktur der gemeinsamen Geschäftsstelle KPR    4 
 
3.1 Maßnahmen und Ziele für 2019      5

1 Einleitung 
 
Der Schutz vor existierender und erlebbarer Kriminalität und Gewalt gehört genauso 
zu den Grundbedürfnissen der Kölner Bevölkerung, wie der Erhalt und die Stärkung 
des subjektiven Sicherheitsgefühls im öffentlichen Raum. Neben der restriktiven 
Strafverfolgung, die einzig den dafür zuständigen Stellen von Justiz und Polizei 
obliegt, ist die Kriminalprävention, also die vorbeugende Verhinderung von 
Straftaten, die zweite starke Säule einer sinnvollen und effektiven 
Sicherheitsstrategie. 
Beim Thema Sicherheit im öffentlichen Raum stehen nicht erst seit den 
Vorkommnissen der Silvesternacht 2015/2016 auf dem Bahnhofsvorplatz oftmals 
eher Großveranstaltungen im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung, beispielsweise 
der Kölner Karneval. Die großen öffentlichen Debatten z.B. über die Gegenwart und 
Zukunft des Ebertplatzes, über den Drogenkonsum am Neumarkt oder über die 
zukünftige Ausgestaltung des Straßenkarnevals zeigen, dass Sicherheit eben nicht 
ein rein auf Kriminalität reduziertes Thema ist.  
Neben der objektiven Sicherheitslage gibt es eine subjektiv empfundene Sicherheit. 
Gerade Fragen der Kriminalprävention begegnen den Bürgerinnen und Bürgern 
nahezu täglich in ihrem Alltag auch jenseits viel beachteter Hotspots. Die Komplexität 
dieser Thematik, die sowohl polizeiliche und ordnungsbehördliche Aspekte, als auch 
solche der Stadtplanung sowie der Bildungs-, Jugend- und Sozialpolitik umfasst, 
zeigt, dass Prävention keine alleinige Aufgabe von Justiz und Polizei sein kann, 
sondern als ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag zu verstehen ist, der eine 
behördenübergreifende Zusammenarbeit unter Beteiligung der Bürgerinnen und 
Bürger erfordert.  
Eine enge Kooperation im Bereich der Kriminalprävention zwischen Verwaltung, 
Polizei, Justiz und zivilgesellschaftlichen Gruppen existiert in Köln bereits seit den 
1990er Jahren und wird sowohl durch vielfältige Ordnungspartnerschaften, als auch 
in der alltäglichen Zusammenarbeit gelebt und aktiv ausgestaltet. Beispielhaft dafür 
stehen die „Ordnungspartnerschaft Ringe“, die „gemeinsame Anlaufstelle Dom“ oder 
auch das „Kölner Haus des Jugendrechts“. Darüber hinaus bestehen in Köln 
zahlreiche Präventionsnetzwerke, Kriminalpräventive Räte auf Stadtbezirksebene 
sowie die im Jahre 2004 ins Leben gerufene Kölner Sicherheitskonferenz.  
Auch die interkommunale und europäische Perspektive in Präventionsfragen wird 
stetig verstärkt, was im Beitritt der Stadt Köln in die europäischen Foren EFUS / 
DEFUS seinen folgerichtigen Ausdruck fand. 
Mit der Einrichtung des Kriminalpräventiven Rates leisten Stadt Köln und Polizei 
einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Kriminalitätsursachen, indem sie 
ihre vielfältigen Aufgaben zukünftig vernetzen, ausbauen und Aktivitäten unter 
Sicherheitsaspekten bündeln.

Der Kriminalpräventive Rat mit seiner Geschäftsstelle ist eine der zwei Säulen des 
von der Stadt Köln eingerichteten Zentrums für Kriminalprävention und Sicherheit. 
2. Kriminalpräventiver Rat  
Die Gründung eines „Kriminalpräventiven Rates Köln“ fußt auf dem einvernehmlichen 
Wunsch der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln und des Kölner Polizeipräsidenten, 
ein Gremium zu schaffen, das sich aus gesamtstädtischer Perspektive mit der 
sicherheitsrelevanten Präventionsarbeit befasst.  
 
2.1 Ziele 
- Der Informationstransfer in die Netzwerke, zu den Sicherheitspartnern 
  und in die Sicherheitskonferenz ist gewährleistet 
- Die Strukturen in den kriminalpräventiven Gremien und Netzwerken 
  sind bekannt und, soweit möglich, sinnvoll standardisiert. 
- Die Ergebnisse der Netzwerkarbeit sind hinsichtlich ihrer 
  gesamtstädtischen Bedeutung bekannt und bewertet. 
-  Wissenschaftliche Erkenntnisse auf dem Gebiet der Kriminologie und 
  Prävention sind in unterschiedliche Maßnahmen eingeflossen, eigene 
  Forschungsarbeit ist initiiert.  
-  Ein Informationspool sowie bedarfsgerechte Angebote für Bürgerinnen, 
  Bürger sowie andere Interessierte sind aufgebaut und werden ständig 
  weiterentwickelt. 
-  Ein nationales sowie internationales Netzwerk auf dem Gebiet der 
  Kriminalprävention ist aufgebaut, eine aktive Zusammenarbeit ist 
  hergestellt. 
-  Die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern ist bspw. durch eine 
  Befragung erfolgt. 
 
2.2 Aufgaben 
- Der Kriminalpräventive Rat Köln arbeitet der Sicherheitskonferenz Köln 
  zu und unterstützt die Kriminalpräventiven Räte in den neun 
  Stadtbezirken. 
-  Der Kriminalpräventive Rat Köln bewertet sicherheitsrelevante 
  Sachverhalte und Entwicklungen sowohl gesamtstädtisch als auch in 
  den Stadtbezirken und Stadtteilen. 
-  Der Kriminalpräventive Rat Köln identifiziert Handlungsbedarf, schlägt 
  Maßnahmen zur Umsetzung vor und beschließt Konzepte. Neben dem 
  gesamtstädtischen Bedarf wird geprüft, inwieweit einzelne Stadtbezirke 
  oder Stadtteile betroffen sind.

2.3 Rahmenbedingungen 
Der Kriminalpräventive Rat ist das Lenkungs- und Entscheidungsgremium 
zur strategischen Ausrichtung der unter der Federführung der Geschäftsstelle 
eingerichteten Fachkreise.  
 
Mitglieder 
Der Kriminalpräventive Rat besteht aus dem  
 
- Stadtdirektor der Stadt Köln,  
- dem Polizeipräsidenten,  
- je ein/eine vom Rat zu bestimmenden Vertretern/Vertreterin der im 
Hauptausschuss stimmberechtigten Fraktionen  
- einem Vertreter/einer Vertreterin des Polizeibeirates als Gast und 
- einem der Vorsitzenden / einer der Vorsitzenden eines bezirklichen 
Präventionsrates als Gast.  
 
Sitzungen 
Es ist vorgesehen, dass der Kriminalpräventive Rat quartalsweise und bei 
Bedarf tagt. 
Die Geschäftsstelle nimmt die Berichte der Fachkreise und örtlichen 
Präventionsräte entgegen. Sie berät den Kriminalpräventiven Rat zu Projekten 
und Maßnahmen der Kriminal- und Verkehrsprävention.  
 
Fachkreise 
Die Fachkreise beraten und unterstützen den Kriminalpräventiven Rat und die 
bezirklichen Präventionsräte. Sie sind sach- und fachbezogen ausgerichtet 
oder arbeiten zielgruppenorientiert und werden u.a. aus den 
kriminalpräventiven Gremien, runden Tischen, Ordnungspartnerschaften und 
Präventionsprojekten gebildet.  
Die Stadt und die Polizei sind fester Bestandteil der Fachkreise. Die in den 
Sitzungen erzielten Ergebnisse werden protokolliert und der Geschäftsführung 
zugeleitet. 
Die Fachkreise tagen abhängig von aktuellen Sachfragen oder 
Problemstellungen 
Folgende Fachkreise sind zu bilden: 
- Fachkreis 1: Städtebauliche und technische Kriminalprävention, Umwelt 
und Sauberkeit 
- Fachkreis 2: Prävention in den Bereichen Sucht und Opferschutz 
- Fachkreis 3: Prävention für Kinder, Jugend und Schulen 
- Fachkreis 4: Verkehrsprävention und Öffentlicher Personennahverkehr

Auf Anregung der Geschäftsstelle kann der Kriminalpräventive Rat weitere 
Fachkreise einrichten. 
 
Bezirkliche Kriminalpräventive Räte 
Die Kriminalpräventiven Räte in den Stadtbezirken stellen die Basis für den 
Kriminalpräventiven Rat im Hinblick auf bezirksbezogene Präventionsthemen 
dar. Die Geschäftsstelle koordiniert den Informationstransfer. 
 
 
 
3. Struktur Gemeinsame Geschäftsstelle Kriminalpräventiver Rat 
 
 
Abbildung: Organigramm Gemeinsame Geschäftsstelle Kriminalpräventiver Rat / Themenbezogen 
 
Die gemeinsame Geschäftsstelle bündelt eine Vielzahl von 
kriminalpräventiven Gremien, Runden Tischen und Ordnungspartnerschaften. 
Sie unterstützt die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger. Alle Beteiligten 
tragen – dem Gedanken der notwendigen Vernetzung folgend – zur 
Verbesserung der objektiven Sicherheitslage und/ oder des subjektiven 
Sicherheitsempfindens in der Stadt Köln bei.

- Die Geschäftsstelle gewährleistet den Erkenntnistransfer aus den 
  Netzwerken und Gremien in die Sicherheitskonferenz.  
-  Die Geschäftsstelle koordiniert anlassbezogen die Presse- 
  und Öffentlichkeitsarbeit unter Beteiligung der infrage kommenden 
  Sicherheitspartner. 
-  Die Geschäftsstelle stellt Informationen zu Sicherheits- und 
  kriminalpräventiven Themen zur Verfügung. 
-  Die Geschäftsstelle setzt kriminalpräventive Aufträge aus der 
  Sicherheitskonferenz durch Steuerung in die Netzwerke und in die 
  kriminalpräventiven Gremien um. 
 
 
3.1 Maßnahmen und Ziele der Geschäftsstelle 2019

Mitteilung BV

3196 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/I-3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1073/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2019 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.05.2019 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.05.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.05.2019 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2019 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.05.2019 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 16.05.2019 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.05.2019 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.05.2019 
 
Aufbau eines Kriminalpräventiven Rates Köln 
Am 14.02.2019 hat der Rat der Stadt Köln die Gründung eines Kriminalpräventiven Rates beschlos-
sen. Er hat die Verwaltung beauftragt, eine gemeinsame Geschäftsstelle mit dem Polizeipräsidium 
Köln für einen solchen Kriminalpräventiven Rat einzurichten.  
Die Geschäftsstelle ist nun beim Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit (I/3) angebunden. 
Die Gründung des Rates fußt auf dem einvernehmlichen Wunsch der Oberbürgermeisterin der Stadt 
Köln und des Kölner Polizeipräsidenten, ein Gremium zu schaffen, dass sich aus gesamtstädtischer 
Perspektive mit der sicherheitsrelevanten Präventionsarbeit befasst. 
 
Der Kriminalpräventive Rat – sowie entsprechende Begleitgremien und Arbeitskreise - soll die prä-
ventiven und k riminalpräventiven Aktivitäten verschiedenster Akteure koordinieren, Fachkompetenz 
sowie Perspektiven bündeln und die Kölner Sicherheitsarchitektur weiterentwickeln.  
 
Die Kriminalpräventiven Räte in den einzelnen Stadtbezirken spielen dabei eine wichtige Rolle. Die 
jeweiligen Erkenntnisse, Ergebnisse und Präventionsansätze in den Bezirken sollen in einen gesamt-
städtischen Kontext eingebunden werden. Durch eine enge Kooperation sollen die Kriminalpräve n-
tiven Räte in den Bezirken gestärkt und in ihrem engagierten Wirken unterstützt werden. 
Neue Kommunikations- und Vernetzungswege sollen dabei erschlossen werden, um eine optimale 
Kooperation sicherstellen zu können.  
 
Bereits heute leisten die Kriminalpräventiven Räte vor Ort einen sehr wichtigen Beitrag zum S chutz 
und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Mit einer guten gemeinsamen Kooperation mit dem 
Kriminalpräventiven Rat soll nun gesamtstädtisch ein entscheidender und zukunftsorientierter Beitrag 
zur Weiterentwicklung der Sicherheit in der Stadt Köln geleistet werden.

2 
 
Die konstituierende Sitzung des Kriminalpräventiven Rates der Stadt Köln ist für den 13. Mai 2019 
geplant. In gemeinsamen Terminen mit den jeweiligen Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbü r-
germeistern sowie mit den Bürgeramtsleiterinnen und Bürgeramtsleitern soll zunächst die Zusa m-
menarbeit mit dem Kriminalpräventiven Rat der Stadt Köln gemeinsam strukturiert werden. 
Eine Erfassung der aktuellen Aktivitäten, Netzwerke und Projekte sowie Maßnahmen zum Thema 
Kriminalprävention und Sicherheit se itens des Kriminalpräventiven Rates ist im Laufe des Jahres 
2019 vorgesehen. 
Ebenso soll eine Bürgerbefragung vorbereitet werden, um Bedarfe und Handlungsgrundlagen ermit-
teln zu können. 
 
Anlagen: 
1) Kriminalpräventiver Rat Köln; Kurzkonzept 
2) Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung des Kriminalpräventiven Rates Köln

1073_2019_Anlage_2_-_Kooperationsvereinbarung_KPR_Koeln_final

4708 Zeichen

Kooperationsvereinbarung 
zur Einrichtung 
des Kriminalpräventiven Rates Köln 
(KPR Köln) 
 
zwischen der 
 
Oberbürgermeisterin der 
Stadt Köln 
und 
dem Polizeipräsidenten Köln 
  
Anlage 2 zur Vorlage 0252/2019

2 
 
1. Allgemeines 
 
1.1. Auf Basis des Einvernehmens der Behördenleitungen in der Sicherheitskon-
ferenz Köln vom 1. April 2016 ist ein Gremium einzurichten, das sich mit der 
gesamtstädtischen und (gesamt)sicherheitsrelevanten Präventionsarbeit be-
fasst. 
 
1.2. Das Gremium trägt die Bezeichnung „Kriminalpräventiver Rat Köln“ (KPR 
Köln) 
 
1.3. Kooperationspartner im Kriminalpräventiven Rat Köln sind die Stadt Köln und 
die Polizei Köln.  
 
 
2. Aufgaben 
 
2.1. Der Kriminalpräventive Rat Köln arbeitet der Sicherheitskonferenz Köln zu 
und unterstützt die Kriminalpräventiven Räte in den neun Stadtbezirken. 
 
2.2. Der Kriminalpräventive Rat Köln bewertet sicherheitsrelevante Sachverhalte 
und Entwicklungen sowohl gesamtstädtisch als auch in den Stadtbezirken 
und Stadtteilen. 
 
2.3. Der Kriminalpräventive Rat Köln identifiziert Handlungsbedarf, schlägt Maß-
nahmen zur Umsetzung vor und entwickelt Konzepte. Neben dem gesamt-
städtischen und bezirklichen Bedarf ist zu prüfen, inwieweit einzelne Stadtbe-
zirke oder Stadtteile betroffen sind.  
 
 
3. Ziele 
 
3.1. Die Strukturen der Kriminalpräventive Räte in den Stadtbezirken sind standar-
disiert. 
 
3.2. Die themen- und raumbezogene präventive Netzwerkarbeit ist sinnvoll zu-
sammengefasst.  
 
3.3. Die Ergebnisse der Netzwerkarbeit sind bekannt und bewertet. 
 
3.4. Anlass- oder auswertungsbezogene Problemstellungen sind bekannt und be-
wertet, Problemlösungen sind initiiert. 
 
3.5. Der Informationstransfer in die Sicherheitskonferenz, in die Kriminalpräven-
tiven Räte, zu den Sicherheitspartnern und in die Netzwerke ist gewährleistet.

3 
 
 
4. Zusammensetzung des KPR 
 
 Der Stadtdirektor der Stadt Köln 
 Der Polizeipräsident Köln 
 Je ein Mitglied der im Hauptausschuss stimmberechtigten Fraktionen 
 Ein/eine Vertreter/Vertreterin des Polizeibeirates als Gast 
 Ein/eine Vorsitzender/Vorsitzende eines bezirklichen Präventionsrates als 
Gast 
 
 
 
5. Beteiligte  
 
5.1. Beteiligte Dienststellen der Kooperationspartner am Dienstsitz sind 
 
 das Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit der Stadt Köln, 
 der Leitungsstab der Polizei. 
 
 Beide führen gemeinsam die Geschäftsstelle. 
 
5.2. Weitere beteiligte Dienststellen bei Bedarf: 
 
 Staatsanwaltschaft Köln 
 Bundespolizeiinspektion Köln 
 
5.3. Bei Bedarf Vertreterinnen und Vertreter von: 
 
 Fachämtern der Stadt Köln 
 Direktionen der Polizei Köln 
 Fachgremien 
 andere Behörden 
 Institutionen 
 Verbänden 
 Kammern 
 
Beteiligte gemäß Nr. 5.2 und Nr. 5.3 können auf Einladung als nicht Stimmbe-
rechtigte an Sitzungen des KPR teilnehmen. 
 
6. Zusammenarbeit und Arbeitsabläufe 
 
6.1. Geschäftsordnung

4 
 
Die beiden beteiligten Behörden entwickeln eine gemeinsame Geschäftsord-
nung. 
 
6.2. Geschäftsführung 
 
Die Geschäftsführung obliegt der Leitung des Zentrums für Kriminalpräven-
tion und Sicherheit der Stadt Köln. Regelungen hierzu werden in die Ge-
schäftsordnung aufgenommen. 
 
6.3. Dienst- und Fachaufsicht 
 
Die Kooperationspartner üben die Dienst- und Fachaufsicht für ihren Aufga-
benbereich jeweils eigenverantwortlich aus. 
 
6.4. Datenschutz 
 
Die Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die 
Einhaltung etwaig bestehender Verschwiegenheitsvorschriften im Rahmen 
der Zusammenarbeit innerhalb des KPR wird durch die jeweiligen Kooperati-
onspartner sichergestellt. 
 
6.5. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
 
Die Kooperationspartner betreiben im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit 
eigenständige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Sie stimmen diese in allen 
Fragen, welche die gemeinsame Arbeit in diesem Rahmen betrifft, miteinan-
der ab. 
 
 
 
7. Sonstiges 
 
7.1. Kosten und Sachmittel 
 
Sachmittel werden durch die Kooperationspartner eigenverantwortlich in den 
gemeinsamen Dienstsitz eingebracht. Laufende Betriebskosten für Sachmittel 
tragen die jeweiligen Kooperationspartner. 
 
 
7.2. Ergänzende Vereinbarungen 
 
Ergänzende Vereinbarungen, insbesondere zur vertraglichen Gestaltung von 
Mietverhältnissen und sonstigen fiskalisch bedeutsamen Umständen, werden 
gesondert getroffen.

5 
 
 
 
8. Inkrafttreten 
 
Diese Vereinbarung tritt mit Beginn der kooperationsbezogenen Zusammenarbeit 
am XX.XX.XXXX in Kraft. 
 
 
 
  
 
Polizei Köln Stadt Köln 
Der Polizeipräsident Die Oberbürgermeisterin 
Uwe Jacob Henriette Reker 
 
 
 
------------------------------------------- ------------------------------------------------- 
Köln, den  Köln, den

Beratungsverlauf (9)

06.05.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.05.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.05.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.05.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.05.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.05.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.05.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.05.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.05.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1073/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
21.03.2019
Erstellt
19.03.2019 09:32