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V/0097/2017/1

Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen

Vorlagen 02.02.2017

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 09.03.2017, TOP 4.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2939 Zeichen

V/0097/2017/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.02.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
16.02.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
09.03.2017 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach der Sportförderrichtlinie für die 
geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen wie folgt den beantragten „förd e-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: 
 
Ver-
ein BV Maßnahme Antrag 
vom 
ca. Auf-
wand 
Zu-
schuss 
bis zu  
Zu-
schuss-
entschei-
schei-
dung 
(voraus-
sichtlich) 
ESV 
Münster 
Hil-
trup 
Fenster der Kege l-
halle 05.12.16 3.100 € 1.550 €  
2018 
DJK SC 
Nien-
berge  
West 
Energetische und 
Hygienesanierung 
Tennisheim 
08.02.16 3.010 € 1.505 € 
 
2017 
BSV 
Roxel West 
Ausbau Tenni sheim 
(Sanitäranlagen, 
Umkleidekabinen) 
30.11.15 95.000 € 47.500 € 
 
2017 
Summe  101.110 € 50.555 €  
 
2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach 
Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Bedingungen: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0097/2017/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Imsieke 
Ruf: 
492-5214 
E-Mail: 
Imsieke@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.02.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0097/2017/1 
 
2.1  Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r-
derrichtlinie hat keinen Ein fluss auf die  Beratung und Beschlussfassung  der Gremien der 
Stadt Münster über die von den Sportvereinen beantragten Baukostenzuschüsse. 
 
2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die von den Sportve r-
einen beantragte Sportförderung entscheiden werden, ist unabhängig von der En tscheidung 
zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 
 
2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschä d-
lichen vorzeitigen Baubeginn“ den Sportvereinen gegenüb er keinen Hinweis auf die Bewe r-
tung der Förderanträge. 
 
2.4  Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an anderer 
Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten.  
 
2.5  Die Sportvereine halten bei der sachg emäßen Durchführung der Baumaßnahmen die ei n-
schlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmen sich über Abweichungen  davon 
rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach Ziffer 1. 
zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare 
Kosten entstehen.  
 
 
Begründung: 
 
Der Antrag des DJK SC Nienberge e. V. wurde irrtümlich in der Zuständigkeit der BV Nord zu-
geordnet. Tatsächlich ist für diesen Antrag die BV West zuständig.  
 
 
i. V. 
 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

16.02.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.03.2017 Sportausschuss
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
Anhörung

Details

Aktenzeichen
V/0097/2017/1
Typ
Vorlagen
Datum
02.02.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37