V/0097/2017/1
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen
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Beschlussvorlage
2939 Zeichen
V/0097/2017/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 09.02.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 16.02.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 09.03.2017 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach der Sportförderrichtlinie für die geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen wie folgt den beantragten „förd e- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: Ver- ein BV Maßnahme Antrag vom ca. Auf- wand Zu- schuss bis zu Zu- schuss- entschei- schei- dung (voraus- sichtlich) ESV Münster Hil- trup Fenster der Kege l- halle 05.12.16 3.100 € 1.550 € 2018 DJK SC Nien- berge West Energetische und Hygienesanierung Tennisheim 08.02.16 3.010 € 1.505 € 2017 BSV Roxel West Ausbau Tenni sheim (Sanitäranlagen, Umkleidekabinen) 30.11.15 95.000 € 47.500 € 2017 Summe 101.110 € 50.555 € 2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Bedingungen: Vorlagen-Nr.: V/0097/2017/1 Auskunft erteilt: Herr Imsieke Ruf: 492-5214 E-Mail: Imsieke@stadt-muenster.de Datum: 02.02.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0097/2017/1 2.1 Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r- derrichtlinie hat keinen Ein fluss auf die Beratung und Beschlussfassung der Gremien der Stadt Münster über die von den Sportvereinen beantragten Baukostenzuschüsse. 2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die von den Sportve r- einen beantragte Sportförderung entscheiden werden, ist unabhängig von der En tscheidung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschä d- lichen vorzeitigen Baubeginn“ den Sportvereinen gegenüb er keinen Hinweis auf die Bewe r- tung der Förderanträge. 2.4 Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an anderer Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten. 2.5 Die Sportvereine halten bei der sachg emäßen Durchführung der Baumaßnahmen die ei n- schlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmen sich über Abweichungen davon rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach Ziffer 1. zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen. Begründung: Der Antrag des DJK SC Nienberge e. V. wurde irrtümlich in der Zuständigkeit der BV Nord zu- geordnet. Tatsächlich ist für diesen Antrag die BV West zuständig. i. V. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0097/2017/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.02.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37