Förderung des Gender-Mainstreaming Implementierungsprozesses
Beschlussvorlage Ausschuss 1789/2022 vom 13.06.2022
Stand: Am 13.06.2022 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/03 Vorlagen-Nummer 1789/2022 Freigabedatum 09.06.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung des Gender-Mainstreaming Implementierungsprozesses Beschlussorgan Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern Gremium Datum Beschluss: Im Haushaltsplan 2022 stehen im Teilergebnisplan 0111, Sonstige Innere Verwaltung, bei der Teil- planzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen dem Amt für Gleichstellung von Frauen und Män- nern insgesamt Mittel in Höhe von 200.000 € zur Verfügung. Für die konzeptionelle Umsetzung des Gender-Mainstreaming Implementierungsprozess aus dem Beschluss vom 31.01.2022 soll zunächst eine bis zum 31.12.2022 befristete Honorarstelle in Vollzeit (EG 13 TVöD NRW) im Gleichstellungs- amt zugesetzt werden. Alternativ oder auch zusätzlich sollte eine externe Beauftragung an eine*n Dienstleister*in bzw. ein Unternehmen im Rahmen des Budgets möglich sein. Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt die Einrichtung einer be- fristeten Honorarstelle, alternativ eine externe Beauftragung, zur Förderung und Implementierung des Gender-Mainstreaming-Prozesses. Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 13.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 40.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern hat in seiner Sitzung vom 31.01.2022 folgenden Beschluss gefasst: 1. für die Pilotämter des Gender-Mainstreaming-Implementierungsprozesses Gender- Wirkungsziele und -Kennzahlen möglichst im nächsten Haushalt zu verankern. Hierbei werden die Pilotämter bei der Erhebung von genderspezifischen Daten fachlich unterstützt. Die Gen- der-Wirkungsziele und -Kennzahlen leiten sich aus den erhobenen Daten ab. Gesteuert wird dieser Prozess durch das Gleichstellungsamt sowie die Kämmerei als federführende Einhei- ten. 2. den Gender-Mainstreaming-Implementierungsprozess fortzusetzen und dem Ausschuss für Gleichstellung und dem Finanzausschuss zeitnah mitzuteilen, welche Ämter daran beteiligt sind. Die Verhandlungen für den kommenden Doppelhaushalt 2023/2024 sind bereits im fortgeschrittenen Prozess. Erst eine geschlechtersensible Datenlage schafft jedoch die Voraussetzungen für eine fundierte und 3 zielorientierte Gender Budgeting Analyse von Handlungsprozessen und Sachständen, so dass pass- genaue, dezernats- und fachübergreifende (Um-) Steuerungsprozesse zur Förderung von Geschlech- tergerechtigkeit stattfinden können. So sind die favorisierten Genderthemen auch mit Unterstützung der Politik noch zu identifizieren. Au- ßerdem ist ein entsprechendes statisches Zahlenmaterial hier von hohem Aussagewert. Es ist davon auszugehen, dass noch (zusätzliche) passgenaue gendersensitive Analysen durchgeführt werden müssen. Je nach ausgewähltem Thema ist auch eine Nutzer*innenbefragung durchzuführen, damit letztlich Maßnahmen für eine gendergerechte Budgetgestaltung mit dem Anspruch von nachprüfbaren Wir- kungszielen im Haushalt implementiert werden können. Für die Umsetzung eines geschlechtergerechten Folgenabschätzverfahrens wird daher eine adäqua- te Begleitung benötigt, die in Kooperation mit dem Gleichstellungsamt, der Kämmerei und den ent- sprechenden Fachämtern die Konzeption, Koordination und Steuerung des Prozesses, über die in- haltlichen Gender Mainstreaming Ziele hinaus übernehmen kann und die direkten und indirekten Zu- sammenhänge der kommunalen Leistungen und der damit verbundenen Wirkungen analysiert und tragfähige Indikatoren entwickelt, um Wirkungen langfristig abzubilden. Eine zunächst bis zum 31. Dezember 2022 befristete Honorarkraft oder Beauftragung soll den Pro- zess zum Gender Budgeting einleiten, umsetzen und steuern und dabei insbesondere sowohl die politischen Gleichstellungsziele verinnerlicht haben, als auch ein Gespür für geschlechtsrelevante Auswirkungen und Zusammenhänge aufweisen. Finanzierung: Die zur Finanzierung der Maßnahmen benötigten Aufwandsermächtigungen stehen im Teilergebnis- plan 0111, Sonstige Innere Verwaltung, in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, im Haushaltsjahr 2022, zur Verfügung. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 04.10.2021 (politischer VN) beschlossen, dass eine Freigabe der Mittel durch den Fach- und Finanzausschuss zu erfolgen hat. Die Freigabe der erforderlichen Mittel in Höhe von 40.000 € liegt dem Finanzausschuss mit der Be- schlussvorlage 1730/2022 am 13. Juni 2022 vor Begründung der Dringlichkeit Um den Prozess bis Ende 2022 zu vollziehen, ist eine möglichst schnelle Einrichtung und Besetzung einer Honorarstelle bzw. die Beauftragung einer externen Dienstleistung erforderlich. Die stadtintern notwendige Abstimmung für diese Beschlussvorlage konnte nicht vorher abgeschlos- sen werden. -
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/03 Vorlagen-Nummer 1789/2022 Stand: 15.11.2025 Sachstandsbericht Förderung des Gender-Mainstreaming Implementierungsprozesses Beschluss: Im Haushaltsplan 2022 stehen im Teilergebnisplan 0111, Sonstige Innere Verwaltung, bei der Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen dem Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern insgesamt Mittel in Höhe von 200.000 € zur Verfügung. Für die konzeptionelle Umsetzung des Gender-Mainstreaming Implementierungsprozess aus dem Beschluss vom 31.01.2022 soll zunächst eine bis zum 31.12.2022 befristete Honorarstelle in Vollzeit (EG 13 TVöD NRW) im Gleichstellungsamt zugesetzt werden. Alternativ oder auch zusätzlich sollte eine externe Beauftragung an eine*n Dienstleister*in bzw. ein Unternehmen im Rahmen des Budgets möglich sein. Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt die Einrichtung ei- ner befristeten Honorarstelle, alternativ eine externe Beauftragung, zur Förderung und Imple- mentierung des Gender-Mainstreaming-Prozesses. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Verwaltung hat zum Haushalt 2023/2024 eine unbefristete Stelle Istanbul-Konven- tion/Gender Budgeting eingerichtet. Das Aufgabengebiet umfasst u. a.: Aufbau einer Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention für die Stadt Köln. Hierzu gehören insbesondere: o Aufbereitung und Auswertung der Bestandsaufaufnahme orientiert an den Arti- keln der Istanbul-Konvention sowie Durchführung einer Prozess- und Bedarfsa- nalyse o Koordination der Identifizierung der Handlungsbedarfe, Konzeption und Beglei- tung der Umsetzung o Entwicklung eines Aktions- und Strategieplanes o Netzwerkarbeit mit Akteur*innen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung o Mitwirkung in Gremien und inhaltlicher Austausch in Arbeitskreisen 2 Steuerung und Fortsetzung des Gender Mainstreaming-Implementierungsprozesses mit dem Fokus Gender-Budgeting mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten: o Haushaltsplan- und Datenanalyse im Kontext von Gender-Budgeting o Zusammenarbeit mit (Pilot-) Ämtern, der Kämmerei sowie externen Institutio- nen o Konkrete Gender-Wirkungsziele und -Kennzahlen verankern o Mitwirkung in Gremien und inhaltlicher Austausch in Sitzungen, z.B. Arbeits- kreisen Die Stelle wurde im September 2024 besetzt. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Der Beschluss ist umgesetzt, daher erfolgt kein weiterer Sachstand.
Beratungsverlauf
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13.06.2022
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 3.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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