Mandari Insight

AN/1502/2021

Änderungsantrag zu TOP 3.1.1 – ‚Gewalt in Israel und Palästina beenden. Antisemitismus in Köln verhindern und bekämpfen. Für eine vielfältige, tolerante und friedfertige Stadtgesellschaft‘

AfD Änderungsantrag nach § 13 24.06.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021

AfD Änderungsantrag nach § 13

· application/pdf

Ansehen

AfD Änderungsantrag nach § 13

2915 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt 
Köln 
 
 
Haus Neuerburg 
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
stephan.boyens@stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.06.2021 
AN/1502/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 24.06.2021 
 
Änderungsantrag zu TOP 3.1.1 – ‚Gewalt in Israel und Palästina beenden. Antisemitismus in 
Köln verhindern und bekämpfen. Für eine vielfältige, tolerante und friedfertige 
Stadtgesellschaft‘ 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrte Damen und Herren,  
 
 
die Fraktion der AfD bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zum TOP 3.1.1 „Gewalt in Israel 
und Palästina beenden. Antisemitismus in Köln verhindern und bekämpfen. Für eine vielfäl-
tige, tolerante und friedfertige Stadtgesellschaft“ auf die Tagesordnung der kommenden 
Ratssitzung zu nehmen. Der Rat beschließt folgende Änderungen:  
 
Beschluss:  
 
Ein neuer Punkt 1 wird hinzugefügt:  
  
Der Rat der Stadt Köln bekennt sich vorbehaltlos zum Existenzrechts Israels und zum 
Recht auf Selbstverteidigung des Staates Israels. Der Staat Israel ist die einzige Demokra-
tie im Nahen Osten. Wenn die Demokratie Israel z.B. durch Raketen von radikal islami-
schen Terrororganisationen angegriffen wird, hat sie das unveräußerliche Recht, sich und 
seine Bevölkerung auch mit militärischen Mitteln zu verteidigen.  
 
Alle anderen Punkte werden um einen Punkt nach hinten verschoben.  
 
Punkt 2 Neu / Punkt 1 alt: Alle Sätze nach „Wir stehen solidarisch an der Seite der der Stadt 
Tel Aviv und ihrer Bevölkerung.“ werden durch den Satz „Tel Aviv und seine Bewohner ha-
ben das Recht in Frieden und Freiheit zu leben.

- 2 - 
 
Punkt 2 alt / Punkt 3 neu wird um den folgenden Satz am Schluss ergänzt:  
Bei einer Zweistaatenlösung darf der jüdische Charakter Israels nicht in Frage gestellt wer-
den.  
 
Punkt 7 wird hinzugefügt:  
 
Der Rat der Stadt Köln lehnt jegliche Zusammenarbeit mit Organisation, Stiftungen, Nicht-
regierungsorganisationen ab, die Beziehungen zu Terrororganisationen wie z.B. der Hamas 
und/oder Staaten pflegen, die den Staat Israel bekämpfen und sein Existenzrecht in Frage 
stellen. Diese Ablehnung umfasst auch Staaten und Organisationen, die den Kampf gegen 
Israel durch Dritte führen lassen.  
 
Begründung:  
 
Das Existenzrecht Israels ist nicht verhandelbar. Dieses Recht umfasst selbstverständlich 
auch das völkerrechtlich verbriefte Recht zur Selbstverteidigung mit militärischer Gewalt. 
Israel ist als die einzige Demokratie im Nahen Osten und somit  ein natürlicher Verbündeter 
der Bundesrepublik Deutschland.  
 
Die legitimen militärischen Handlungen Israels zur Selbstverteidigung dürfen nicht mit den 
Terrorangriffen der radikalislamischen Hamas gleichgesetzt werden.  
 
 
gez. Matthias Büschges 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

24.06.2021 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1502/2021
Typ
AfD Änderungsantrag nach § 13
Datum
24.06.2021
Erstellt
24.06.2021 09:55