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Änderungsantrag zu TOP 3.1.1 – ‚Gewalt in Israel und Palästina beenden. Antisemitismus in Köln verhindern und bekämpfen. Für eine vielfältige, tolerante und friedfertige Stadtgesellschaft‘

AfD Änderungsantrag nach § 13 AN/1502/2021 vom 24.06.2021

Stand: Am 24.06.2021 im Rat endgültig abgelehnt.

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  • AfD Änderungsantrag nach § 13

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    An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 stephan.boyens@stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.06.2021 AN/1502/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 24.06.2021 Änderungsantrag zu TOP 3.1.1 – ‚Gewalt in Israel und Palästina beenden. Antisemitismus in Köln verhindern und bekämpfen. Für eine vielfältige, tolerante und friedfertige Stadtgesellschaft‘ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion der AfD bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zum TOP 3.1.1 „Gewalt in Israel und Palästina beenden. Antisemitismus in Köln verhindern und bekämpfen. Für eine vielfäl- tige, tolerante und friedfertige Stadtgesellschaft“ auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu nehmen. Der Rat beschließt folgende Änderungen: Beschluss: Ein neuer Punkt 1 wird hinzugefügt: Der Rat der Stadt Köln bekennt sich vorbehaltlos zum Existenzrechts Israels und zum Recht auf Selbstverteidigung des Staates Israels. Der Staat Israel ist die einzige Demokra- tie im Nahen Osten. Wenn die Demokratie Israel z.B. durch Raketen von radikal islami- schen Terrororganisationen angegriffen wird, hat sie das unveräußerliche Recht, sich und seine Bevölkerung auch mit militärischen Mitteln zu verteidigen. Alle anderen Punkte werden um einen Punkt nach hinten verschoben. Punkt 2 Neu / Punkt 1 alt: Alle Sätze nach „Wir stehen solidarisch an der Seite der der Stadt Tel Aviv und ihrer Bevölkerung.“ werden durch den Satz „Tel Aviv und seine Bewohner ha- ben das Recht in Frieden und Freiheit zu leben. - 2 - Punkt 2 alt / Punkt 3 neu wird um den folgenden Satz am Schluss ergänzt: Bei einer Zweistaatenlösung darf der jüdische Charakter Israels nicht in Frage gestellt wer- den. Punkt 7 wird hinzugefügt: Der Rat der Stadt Köln lehnt jegliche Zusammenarbeit mit Organisation, Stiftungen, Nicht- regierungsorganisationen ab, die Beziehungen zu Terrororganisationen wie z.B. der Hamas und/oder Staaten pflegen, die den Staat Israel bekämpfen und sein Existenzrecht in Frage stellen. Diese Ablehnung umfasst auch Staaten und Organisationen, die den Kampf gegen Israel durch Dritte führen lassen. Begründung: Das Existenzrecht Israels ist nicht verhandelbar. Dieses Recht umfasst selbstverständlich auch das völkerrechtlich verbriefte Recht zur Selbstverteidigung mit militärischer Gewalt. Israel ist als die einzige Demokratie im Nahen Osten und somit ein natürlicher Verbündeter der Bundesrepublik Deutschland. Die legitimen militärischen Handlungen Israels zur Selbstverteidigung dürfen nicht mit den Terrorangriffen der radikalislamischen Hamas gleichgesetzt werden. gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf

  1. 24.06.2021

    Rat

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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