AN/0528/2021
Änderungsantrag zur Vorlage 3217/2019 „Stellplatzsatzung für Köln“
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SPD Änderungsantrag nach § 13
3904 Zeichen
An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Dr. Gerrit Krupp An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.03.2021 AN/0528/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 Finanzausschuss 15.03.2021 Verkehrsausschuss 20.04.2021 Rat 06.05.2021 Änderungsantrag zur Vorlage 3217/2019 „Stellplatzsatzung für Köln„ Sehr geehrte Damen und Herren Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Ersetzungsantrag zur Vorlage 3217/2019 „Stellplatzsatzung für Köln“ in die Tagesordnungen der Sitzungen des Verkehrsausschusses am 20.04.2021, des Stadtentwicklungsausschusses am 11.03.2021, des Finanzausschusses am 15.03.2021 und des Rates am 06.05.2021 aufzunehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“ nach §§ 48 Absatz 3 und 89 Absatz 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land No rdrhein-Westfalen (BauO NRW) mit den Änderungen gemäß Anlage 16 unter Berücksichtigung folgender Maßgaben: - 2 - a) Bei Baulückenschließungen, Beseitigungen von Minderbebauungen und dem Ausbau von Dachgeschossen wird der Geldbetrag für die ersten 10 abzulösenden Stellplätze erlassen. § 8 der Satzung ist entsprechend zu ergänzen. b) Soweit in den unter a) genannten Konstellationen öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet wird, entfällt der Ablösebetrag in Gänze, unabhängig von der Anzahl der abzulösenden Stellplätze. c) Abweichend zu Anlage 16 wird in der Richtzahlliste die Quote für die Einkommensklasse A des öffentlich geförderten Wohnungsbaus auf 0,4 festgesetzt. d) Die Umsetzung von Maßnahmen, mit denen die Anzahl der herzustellenden Stellplätze gemäß Anlage 3 reduziert werden kann, ist in geeigneter Form nachzuweisen. § 10 der Stellplatzsatzung (Ordnungswidrigkeiten) ist entsprechend zu ergänzen, damit ein nicht erbrachter Nachweis sanktioniert werden kann. e) Die §§ 4 Abs. 3 und 6 Abs. 2 der Stellplatzsatzung werden gestrichen. 2. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, von der Möglichkeit gemäß § 1 Abs. 4 der Stellplatzsatzung, eigenständige Regelungen für Bebauungsplangebiete zu treffen, insbesondere für große städtebauliche Entwicklungsgebiete wie Deutzer Hafen, Mülheimer Süden, Parkstadt-Süd, Zündorf-Süd, Kreuzfeld und Rondorf -Nordwest Gebrauch zu machen. Voraussetzung für das Ziel einer weiteren Reduzierung von Stellplätzen ist jeweils die verbindliche Umsetzung eines schlüssigen und belastbaren Verkehrs- und Mobilitätskonzepts. Die Umsetzung ist in geeigneter Form nachzuweisen. 3. Um die Stellplatzsatzung und deren Anwendung in der Praxis evaluieren zu können, wird die Verwaltung beauftragt, künftig zu erteilten Baugenehmigungen mit reduziertem Stellplatzschlüssel fol gende Informationen zu erfassen: • Bauprojekt, Bauträger, Wohneinheiten, • genehmigter Stellplatzschlüssel, • Art und Grund der Reduzierung, • Nachweis der Realisierung. Eine Evaluierung der Stellplatzsatzung erfolgt unter Berücksichtigung die- ser Informationen nach Ablauf von zwei Jahren. Die Ergebnisse sind den politischen Gremien entsprechend aufbereitet vorzulegen. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0528/2021
- Typ
- SPD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 11.03.2021
- Erstellt
- 11.03.2021 08:54