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AN/0528/2021

Änderungsantrag zur Vorlage 3217/2019 „Stellplatzsatzung für Köln“

SPD Änderungsantrag nach § 13 11.03.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.05.2021

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

3904 Zeichen

An den Vorsitzenden  
des Verkehrsausschusses 
Herrn Lino Hammer 
 
An die Vorsitzende  
des Stadtentwicklungsausschusses 
Frau Sabine Pakulat 
 
An den Vorsitzenden 
des Finanzausschusses 
Herrn Dr. Gerrit Krupp 
 
An die Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.03.2021 
 
AN/0528/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 
Finanzausschuss 15.03.2021 
Verkehrsausschuss 20.04.2021 
Rat 06.05.2021 
 
Änderungsantrag zur Vorlage 3217/2019 „Stellplatzsatzung für Köln„ 
Sehr geehrte Damen und Herren Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Ersetzungsantrag zur Vorlage 3217/2019 
„Stellplatzsatzung für Köln“ in die  Tagesordnungen der Sitzungen des 
Verkehrsausschusses am 20.04.2021, des Stadtentwicklungsausschusses am 
11.03.2021, des Finanzausschusses am 15.03.2021 und des Rates am 
06.05.2021 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die „Satzung über die Herstellung von 
Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die 
Erhebung von Ablösebeträgen“ nach §§ 48 Absatz 3 und 89 Absatz 1 Nr. 4 
der Bauordnung für das Land No rdrhein-Westfalen (BauO NRW) mit den 
Änderungen gemäß Anlage 16 unter Berücksichtigung folgender 
Maßgaben:

- 2 - 
 
 
a) Bei Baulückenschließungen, Beseitigungen von Minderbebauungen und 
dem Ausbau von Dachgeschossen wird der Geldbetrag für die ersten 10 
abzulösenden Stellplätze erlassen. § 8 der Satzung ist entsprechend zu 
ergänzen. 
 
b) Soweit in den unter a) genannten Konstellationen öffentlich geförderter 
Wohnungsbau errichtet wird, entfällt der Ablösebetrag in Gänze, 
unabhängig von der Anzahl der abzulösenden Stellplätze. 
 
c) Abweichend zu Anlage 16 wird in der Richtzahlliste die Quote für die 
Einkommensklasse A des öffentlich geförderten Wohnungsbaus auf 0,4 
festgesetzt. 
 
d) Die Umsetzung von Maßnahmen, mit denen die Anzahl der 
herzustellenden  Stellplätze gemäß Anlage 3 reduziert werden kann, ist 
in geeigneter Form nachzuweisen. § 10 der Stellplatzsatzung 
(Ordnungswidrigkeiten) ist entsprechend zu ergänzen, damit ein nicht 
erbrachter Nachweis sanktioniert werden kann. 
 
e) Die §§ 4 Abs. 3 und 6 Abs. 2 der Stellplatzsatzung werden gestrichen. 
 
2. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, von der Möglichkeit gemäß § 1 
Abs. 4 der Stellplatzsatzung, eigenständige Regelungen für 
Bebauungsplangebiete zu treffen, insbesondere für große städtebauliche 
Entwicklungsgebiete wie Deutzer Hafen, Mülheimer Süden, Parkstadt-Süd, 
Zündorf-Süd, Kreuzfeld und Rondorf -Nordwest Gebrauch zu machen. 
Voraussetzung für das Ziel einer weiteren Reduzierung von Stellplätzen ist 
jeweils die verbindliche Umsetzung eines schlüssigen und belastbaren 
Verkehrs- und Mobilitätskonzepts. Die Umsetzung ist in geeigneter Form 
nachzuweisen. 
 
3. Um die Stellplatzsatzung und deren Anwendung in der Praxis evaluieren zu 
können, wird die Verwaltung beauftragt, künftig zu erteilten 
Baugenehmigungen mit reduziertem Stellplatzschlüssel fol gende 
Informationen zu erfassen: 
• Bauprojekt, Bauträger, Wohneinheiten, 
•  genehmigter Stellplatzschlüssel, 
•  Art und Grund der Reduzierung, 
•  Nachweis der Realisierung. 
 
Eine Evaluierung der Stellplatzsatzung erfolgt unter Berücksichtigung  die-
ser Informationen nach Ablauf von zwei Jahren. Die Ergebnisse sind den 
politischen Gremien entsprechend aufbereitet vorzulegen. 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (4)

11.03.2021 Stadtentwicklungsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
20.04.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
03.05.2021 Finanzausschuss
TOP 10.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
06.05.2021 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0528/2021
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
11.03.2021
Erstellt
11.03.2021 08:54