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3105/2021

Mobiles Arbeiten (Bezug zu AN/1477/2021)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.09.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 25.10.2021, TOP 3.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1, 2021-09-28 Vorabauszug TOP 4.4 Digitalisierungsausschuss 2021-08-30

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4390 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/11/112/2 
AN/1754/2021 
Vorlagen-Nummer 30.08.2021 
 3105/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Digitalisierungsausschuss 30.08.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Vergabe, Internationales 25.10.2021 
 
Mobiles Arbeiten (Bezug zu AN/1477/2021; Vorlagen-Nr. 2374/2021) 
Mit Anfrage AN/1754/2021 zum Thema „Mobiles Arbeiten“ in Bezug auf die Beantwortung der Anfra-
ge AN/1477/2021 (Rat; Vorlagen-Nr. 2374/2021) der CDU-Fraktion wurden untenstehende Fragen 
eingereicht, welche die Verwaltung gerne wie folgt beantwortet. 
 
1. Können die Angaben aus dieser Vorlage vor dem Hintergrund der aktuell in Erarbeitung be-
findlichen Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten präzisiert werden, insbesondere hin-
sichtlich (Ziffer 1) des tatsächlichen Ausmaßes der Nutzung von mobilem Arbeiten (gemessen 
an dem Anklicken des Feldes „mobiles Arbeiten“ in der Arbeitszeiterfassung, welches zwar 
kein Pflichtfeld ist, dessen Ausfüllen jedoch zur ordnungsgemäßen Zeiterfassung vorgegeben 
ist), und zur damals noch laufenden Abfrage bei den Dienststellen (Ziffer 2)? 
 
Die Dienstvereinbarung „Flexibilisierung der Arbeit“ befindet sich nach wie vor im Abstim-
mungsprozess mit der Gesamtpersonalvertretung. Diese Dienstvereinbarung fügt die bisher 
eigenständig bestehenden Regelungen zur Arbeitszeit, zur Arbeitszeiterfassung und zu den 
Arbeitszeitkonten zusammen. Die Rahmenbedingungen und die Ausgestaltungen des Mobilen 
Arbeitens sollen in einer zukünftigen Dienstvereinbarung „Digitales Arbeiten“ festgelegt wer-
den (s.a. Ziffer 3).  
Aktuell besteht für 16.239 Mitarbeitende die Möglichkeit, mobil zu arbeiten. Dies entspricht ca. 
77 % der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln und somit einer Steigerung um 7 % gegen-
über Februar 2021.  
Eine Aussage darüber, in welchem Ausmaß die Möglichkeit des Mobilen Arbeitens tatsächlich 
von den Mitarbeitenden genutzt wird, kann nach wie vor nicht getroffen werden. Eine Auswer-
tung über die Arbeitszeiterfassung ist zwar grundsätzlich möglich, lässt jedoch keine validen 
Aussagen zu, da „mobiles Arbeiten“ kein technisches Pflichtfeld im System ist. 
 
2. Welche Ziele verfolgt die Stadt Köln als Arbeitgeberin in den Verhandlungen zur Dienstverein-
barung (Ziffer 3)? 
 
Die neue Dienstvereinbarung soll neben der besseren Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatle-
ben eine höhere Motivation der Mitarbeitenden durch flexible Gestaltungsmöglichkeiten ihres 
Arbeitsalltags erreichen. Darüber hinaus soll durch die Implementierung moderner Arbeitsmo-
delle die Attraktivität der Stadt Köln als Arbeitgeberin gesteigert werden. 
 
 
3. Welche organisatorischen Möglichkeiten schafft die Stadt Köln zur Verzahnung von mobilem 
und Präsenz-Arbeiten künftig? 
 
Um Rahmenbedingungen und verwaltungsübergreifende Lösungen zum Thema „Mobiles Ar-

2 
 
beiten“ zu definieren, wurde der Steuerungskreis „Digitales Arbeiten“ ins Leben gerufen. In ei-
nem partizipativen und verwaltungsweiten Projektdesign werden zukunftsfähige Lösungen für 
orts- und zeitunabhängiges Arbeiten erforscht und entwickelt. Expert*innen und Interessenver-
treter*innen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Stadtverwaltung Köln werden einbe-
zogen, um in interaktiven virtuellen Veranstaltungen kontinuierlich Ergebnisse zu erarbeiten. 
In dem Prozess sollen Ideen und Innovationen entwickelt werden, die eine konstruktive und 
vor allem nachhaltige Verzahnung von Mobilem Arbeiten und Präsenz-Arbeiten ermöglicht. 
Voraussichtlich kann bis Mitte nächsten Jahres mit einem finalen Ergebnis gerechnet werden, 
welches dem Digitalisierungsausschuss unaufgefordert zur Kenntnis gegeben wird.  
Unabhängig von dem Bemühen, übergreifende Rahmenbedingungen für die Mitarbeitenden 
der Stadtverwaltung Köln zu schaffen, besteht bereits die Möglichkeit, Einzelvereinbarungen 
auf Basis der Dienstvereinbarung zum Mobilen Arbeiten zwischen dem*der Mitarbeitenden 
und der direkten Führungskraft abzuschließen. Diese Einzelvereinbarungen ermöglichen die 
individuelle Vereinbarkeit von Beruf und persönlicher Lebenssituation.  
Die bestmögliche Aufgabenerledigung, sowohl intern als auch extern, ist hierbei das vorgege-
bene Ziel. Ein zunehmendes Angebot an städtischen Onlinediensten soll dieses Ziel zukünftig 
unterstützen. 
 
 
Gez. Blome

Anlage 1, 2021-09-28 Vorabauszug TOP 4.4 Digitalisierungsausschuss 2021-08-30

656 Zeichen

Geschäftsführung 
Digitalisierungsausschuss 
Frau Marusich 
Telefon:  (0221) 221-31544  
Fax:   (0221) 221-22845 
E-Mail: olga.marusich@stadt-koeln.de 
Datum: 28.09.2021 
(Vorab-)Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des 
Digitalisierungsausschusses  vom 30.08.2021 
öffentlich 
 
4.4 Anfrage der CDU-Fraktion betreffend "Mobiles Arbeiten" 
AN/1754/2021 
 
Herr Görzel schlägt vor, die Beantwortung dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung 
und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales (AVR) zur Kenntnisnahme vorzulegen 
und die Beratungsfolge dahingehend zu erweitern. 
 
 
Der Digitalisierungsausschuss nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.

Beratungsverlauf (2)

30.08.2021 Digitalisierungsausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.10.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3105/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.09.2021
Erstellt
27.08.2021 10:24