3105/2021
Mobiles Arbeiten (Bezug zu AN/1477/2021)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/112/2 AN/1754/2021 Vorlagen-Nummer 30.08.2021 3105/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Digitalisierungsausschuss 30.08.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Vergabe, Internationales 25.10.2021 Mobiles Arbeiten (Bezug zu AN/1477/2021; Vorlagen-Nr. 2374/2021) Mit Anfrage AN/1754/2021 zum Thema „Mobiles Arbeiten“ in Bezug auf die Beantwortung der Anfra- ge AN/1477/2021 (Rat; Vorlagen-Nr. 2374/2021) der CDU-Fraktion wurden untenstehende Fragen eingereicht, welche die Verwaltung gerne wie folgt beantwortet. 1. Können die Angaben aus dieser Vorlage vor dem Hintergrund der aktuell in Erarbeitung be- findlichen Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten präzisiert werden, insbesondere hin- sichtlich (Ziffer 1) des tatsächlichen Ausmaßes der Nutzung von mobilem Arbeiten (gemessen an dem Anklicken des Feldes „mobiles Arbeiten“ in der Arbeitszeiterfassung, welches zwar kein Pflichtfeld ist, dessen Ausfüllen jedoch zur ordnungsgemäßen Zeiterfassung vorgegeben ist), und zur damals noch laufenden Abfrage bei den Dienststellen (Ziffer 2)? Die Dienstvereinbarung „Flexibilisierung der Arbeit“ befindet sich nach wie vor im Abstim- mungsprozess mit der Gesamtpersonalvertretung. Diese Dienstvereinbarung fügt die bisher eigenständig bestehenden Regelungen zur Arbeitszeit, zur Arbeitszeiterfassung und zu den Arbeitszeitkonten zusammen. Die Rahmenbedingungen und die Ausgestaltungen des Mobilen Arbeitens sollen in einer zukünftigen Dienstvereinbarung „Digitales Arbeiten“ festgelegt wer- den (s.a. Ziffer 3). Aktuell besteht für 16.239 Mitarbeitende die Möglichkeit, mobil zu arbeiten. Dies entspricht ca. 77 % der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln und somit einer Steigerung um 7 % gegen- über Februar 2021. Eine Aussage darüber, in welchem Ausmaß die Möglichkeit des Mobilen Arbeitens tatsächlich von den Mitarbeitenden genutzt wird, kann nach wie vor nicht getroffen werden. Eine Auswer- tung über die Arbeitszeiterfassung ist zwar grundsätzlich möglich, lässt jedoch keine validen Aussagen zu, da „mobiles Arbeiten“ kein technisches Pflichtfeld im System ist. 2. Welche Ziele verfolgt die Stadt Köln als Arbeitgeberin in den Verhandlungen zur Dienstverein- barung (Ziffer 3)? Die neue Dienstvereinbarung soll neben der besseren Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatle- ben eine höhere Motivation der Mitarbeitenden durch flexible Gestaltungsmöglichkeiten ihres Arbeitsalltags erreichen. Darüber hinaus soll durch die Implementierung moderner Arbeitsmo- delle die Attraktivität der Stadt Köln als Arbeitgeberin gesteigert werden. 3. Welche organisatorischen Möglichkeiten schafft die Stadt Köln zur Verzahnung von mobilem und Präsenz-Arbeiten künftig? Um Rahmenbedingungen und verwaltungsübergreifende Lösungen zum Thema „Mobiles Ar- 2 beiten“ zu definieren, wurde der Steuerungskreis „Digitales Arbeiten“ ins Leben gerufen. In ei- nem partizipativen und verwaltungsweiten Projektdesign werden zukunftsfähige Lösungen für orts- und zeitunabhängiges Arbeiten erforscht und entwickelt. Expert*innen und Interessenver- treter*innen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Stadtverwaltung Köln werden einbe- zogen, um in interaktiven virtuellen Veranstaltungen kontinuierlich Ergebnisse zu erarbeiten. In dem Prozess sollen Ideen und Innovationen entwickelt werden, die eine konstruktive und vor allem nachhaltige Verzahnung von Mobilem Arbeiten und Präsenz-Arbeiten ermöglicht. Voraussichtlich kann bis Mitte nächsten Jahres mit einem finalen Ergebnis gerechnet werden, welches dem Digitalisierungsausschuss unaufgefordert zur Kenntnis gegeben wird. Unabhängig von dem Bemühen, übergreifende Rahmenbedingungen für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln zu schaffen, besteht bereits die Möglichkeit, Einzelvereinbarungen auf Basis der Dienstvereinbarung zum Mobilen Arbeiten zwischen dem*der Mitarbeitenden und der direkten Führungskraft abzuschließen. Diese Einzelvereinbarungen ermöglichen die individuelle Vereinbarkeit von Beruf und persönlicher Lebenssituation. Die bestmögliche Aufgabenerledigung, sowohl intern als auch extern, ist hierbei das vorgege- bene Ziel. Ein zunehmendes Angebot an städtischen Onlinediensten soll dieses Ziel zukünftig unterstützen. Gez. Blome
Anlage 1, 2021-09-28 Vorabauszug TOP 4.4 Digitalisierungsausschuss 2021-08-30
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Geschäftsführung Digitalisierungsausschuss Frau Marusich Telefon: (0221) 221-31544 Fax: (0221) 221-22845 E-Mail: olga.marusich@stadt-koeln.de Datum: 28.09.2021 (Vorab-)Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des Digitalisierungsausschusses vom 30.08.2021 öffentlich 4.4 Anfrage der CDU-Fraktion betreffend "Mobiles Arbeiten" AN/1754/2021 Herr Görzel schlägt vor, die Beantwortung dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales (AVR) zur Kenntnisnahme vorzulegen und die Beratungsfolge dahingehend zu erweitern. Der Digitalisierungsausschuss nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3105/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 30.09.2021
- Erstellt
- 27.08.2021 10:24