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V/0295/2012

Erfahrungsbericht: Pflegestützpunkte in Münster

Vorlagen 11.04.2012

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, Sitzung am 13.06.2012, TOP 12

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

19806 Zeichen

V/0295/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erfahrungsbericht: Pflegestützpunkte in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.05.2012 Kommunale Seniorenvertretung Bericht 
12.06.2012 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 
13.06.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Ausgangslage 
 
Zum 01.07.2008 ist das Pflege -Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) eine Ergänzung des SGB XI,  
in Kraft getreten. Hierin ist die Einrichtung von Pflegestützpunkten vorgesehen. Nach § 92 c SGB 
XI  sollen Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Ber atung, Versorgung und Betreuung der Vers i-
cherten von den Pflege- und Krankenkassen eingerichtet werden.  
 
Das Land Nordrhein-Westfalen  hat von seinem Bestimmungsrecht Gebrauch g emacht und am 
28.04.2009 eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem f estlegt, dass auf Ka ssenseite 
der jeweils federführende Landesverband der Pfleg ekassen die Verhandlungen zur Einrichtung 
eines Pflegestützpunktes führt. Für die Stadt Münster wurde die AOK Nordwest (damals AOK 
Westfalen-Lippe) dazu beauftragte Pflegekasse. 
 
Mit Vorlage V/0772/2009 beauftragte der Rat der Stadt Münster die Verwaltung, Verträge mit den 
Pflegekassen zur Einrichtung und den Betrieb von zwei Pflegestützpunkten zu schli eßen. Im 
Rahmen der Erprobungsphase sollte die Verwaltung die Einrichtung eine s mobilen Stützpunktes 
vorantreiben.  
 
Im Pflegestützpunkt sollen alle ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger ausführliche Auskunft und 
Beratung zu allen pflegerelevanten Themen erhalten. Umfassende Informationen zur gesetzl i-
chen Pflegeversicherung, zur Krank enversicherung, zur S ozialhilfe, Auskünfte über Leistungen 
und Entlastungsangebote für Pflegende und die Klärung von Kostenfragen sind ebenso Aufg a-
ben der Pflegestützpunkte.  
 
2. Errichtung und Eröffnung der Pflegestützpunkte 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0295/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Schwering 
Ruf: 
492 50 02 
E-Mail: 
SchweringMaria@stadt-muenster.de 
Datum: 
11.04.2012 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0295/2012 
 
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen  erteilte mit 
Schreiben vom 19.02.2010 die Akkreditierung der Pflegestüt zpunkte in Münster. Somit haben 
zum 01.03.2010 die Stützpunkte  
 
 bei der AOK Nordwest, Königsstraße 18/20, 48143 Münster und   
 im Informationsbüro Pflege des Sozialamtes der Stadt Münster, Gasselstiege 13, 48159 
Münster 
 
ihre Arbeit aufgenommen.  
 
Der kommunale Pflegestützpunkt ist  wie folgt geöffnet: 
Montag bis Freitag         10.00 Uhr bis 13.00 Uhr 
Montag          14.00 Uhr bis 16.00 Uhr 
Donnerstag          15.00 Uhr bis 18.00 Uhr 
 
Grundsätzlich sind an allen Tagen individuelle Terminvereinbarungen möglich.  
Die beiden Träger der Stützpunkte haben notwendige Vertretungsregelungen, die die Bese tzung 
des Pflegestützpunktes gewährleisten, getroffen.  
 
Der Pflegestützpunkt der AOK ist wie folgt geöffnet: 
Montag, Dienstag, Mittwoch      09.00 Uhr bis 12.00 Uhr  /14.00 Uhr bis 16.00 Uhr 
Donnerstag       09.00 Uhr bis 12.00 Uhr /14.00 Uhr bis 17.30 Uhr  
Freitag                                       09.00 Uhr bis 13.00 Uhr 
 
Für die Bewerbung der Pflegestützpunkte ist ein gemeinsamer Flyer entwickelt und verö ffentlicht 
worden. Insgesamt sind 15.000 Flyer bei pflegerischen Einrichtungen, komplementären und s o-
zialen Diensten, Einrichtungen für  Pflegebedürftige und S enioren sowie im Stadtgebiet verteilt 
worden. Mit der Errichtung der Pflegestützpunkte ging eine Öffentlic hkeitsarbeit in Form von 
Presseartikeln und Vorträgen bzw. Podiumsdiskussionen sowie Kur zinformationen im Rundfunk 
einher. Auf der Startseite des Internetauftrittes des Informationsbüros Pflege wird auf den Pflege-
stützpunkt hingewiesen.  
 
3.  Erfahrungen des kommunalen Pflegestützpunktes 
 
Der kommunale Pflegestützpunkt im Informationsbüro Pflege der Stadt Münster stützt seine Auf-
gabenwahrnehmung auf die jahrelangen Erfahrungen der eigenständigen und trägerunabhäng i-
gen Pflegeberatung nach § 4 PfG NW. Diese erfolgt im Pflegestützpunkt der Stadt Münster in der 
bisherigen Form für ratsuchende Pflegebedürftige sowie von Pflegebedürfti gkeit Bedrohte und 
ihre Angehörigen.  
 
Die M itarbeiterinnen des kommunalen Pflegestützpunktes nehmen f olgende Aufgaben wettb e-
werbsneutral wahr: 
 
 Persönliche und telefonische allgemeine Beratung und Auskunft für Ratsuchende über al-
le sozialrechtlichen Fragen und Leistungen nach dem Sozia lgesetzbuch sowie über nied-
rigschwellige Hilfs - sowie Unterstützungsangebote oder Angebote ehrenamtlich tät iger 
Privatpersonen und Organisationen 
 Bedarfsorientierte systematische Analyse des Hilfebedarfs anhand eines Versorgung s-
planmusters 
 Erfassung, Koordinierung und Vernetzung quartiersbezogener Hilfs- und Unterstützungs-
angebote sowie Hilfe bei der Inanspruchnahme 
 Aushändigung von Informationsbroschüren, Antragsvordrucken etc. 
 Vermittlung individueller Pflegeberatung 
 Elektronische Erfassung der Geschäftsvorgänge (Name des Ratsuchenden und ggf. des 
Krankenversicherten, Kranken- und Pflegekasse, Versicherungsnummer soweit das Ein-

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verständnis durch den Ratsuchenden erklärt wird) und Art der Tätigkeit (z. B. Auskunft, 
Beratung, Hilfestellung, Vermittlung, Pflegeberatung) mittels der Standarddokumentation 
(u.a.  Erhebung der Pflichtfelder für das Landeszentrum für Pflegefragen)  
 Durchführung von Fallkonferenzen 
 
Informiert wird dabei insbesondere über die Angebote, deren Inanspruchnahme ein Verbleiben in 
der gewohnten häuslichen Umgebung ermöglicht und den Einsatz ehrenamtlich tät iger Personen 
und Organisationen fördert. Als Grundlage dazu dient u.a. das Onlineportal des Informationsb ü-
ros Pflege. Ebenso wird die Kapazitätenkoordination für freie Dienstleistungen und Plätze im B e-
reich der ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflegeei nrichtungen im Rahmen des 
Beratungsangebotes wöchentlich aktualisiert. Die ermittelten Daten werden auch den Mitarbeit e-
rinnen und Mitarbeitern des Pflegestützpunktes der AOK entsprechend zur Verfügung gestellt.  
 
Die quartiersbezogenen Angebote der Leistungserbringer sowie der freiwillig tätigen Organisati o-
nen und Einrichtungen werden kontinuierlich erfasst, vernetzt und sind die Grundlage für eine 
passgenaue, dem individuellen Bedarf en tsprechende Beratung und Hilfeleistung. Hierzu wird 
unter Beachtung und Wahrung des Sozialgeheimnisses der Ratsuchenden nach § 35 SGB I und 
der datenschutzrechtlichen Interessen sowohl der Ratsuchenden als auch der beteiligten Kosten-
träger das einvernehmlich auf Landesebene abgestimmte Versorgungsplanmuster im Pfleg e-
stützpunkt verwandt. 
 
Die Aufklärung und die Organisation von Hilfe stehen im Pflegestützpunkt im Vordergrund. Lei s-
tungsentscheidungen werden von dem jewei ls zuständigen Leistungsträger getroffen. Dazu a r-
beitet der Pflegestützpunkt eng mit den zuständigen Leistung strägern zusammen und informiert 
diese umgehend über die Hilfebedarfe der Ratsuchenden. 
 
Das Etikett „Pflegestützpunkt“ hat sich im Erprobungszeitr aum etabliert. Zu Beginn der Einric h-
tung des kommunalen Pflegestützpunktes war der Name unbekannt und irreführend für die B e-
sucherinnen und Besucher. So wurde gefragt, ob es jetzt das gewohnte Information sbüro Pflege 
mit seinem Angebot nicht mehr gäbe. Von  daher wird bei persönlichen Gesprächen oder Tel e-
fonanten der Titel „Pflegestützpunkt im I nformationsbüro Pflege“ genannt. Mittlerweile fragen 
Ratsuchende gezielt nach dem Pflegestützpunkt, weil der Name mehr und mehr in  der Öffent-
lichkeit präsent ist.  
 
Des Weiteren wurde von Ratsuchenden, aber auch von sozialen und pflegerischen Diensten ge-
fragt, was jetzt anders oder verändert sei. Grundsätzlich wird hier darauf hingewiesen, dass es 
keinen gravierenden Unterschied zu den bisherigen Beratungen gibt.  Im B eratungsverlauf kann 
sich herausstellen, dass es sinnvoll ist, den Pflegeberater/die Pflegeberaterin der Pflegekasse 
des Ratsuchenden nach der Pflegestützpunktsberatung einzubeziehen. Hier kommt der lande s-
weit abgestimmt Hilfs- und Versorgungsplan zum Tragen, der nach Zustimmung des Ratsuche n-
den an dessen Pflegekassenberater übermittelt wird. Hier stoßen die Berater/innen des komm u-
nalen Pflegestützpunktes immer wieder an Grenzen, da nicht alle Pflegekassen konkrete § 7 a 
Pflegeberater/innen benennen können.  
 
 
4. Personalaustausch und Kooperationen 
 
Bei den Mi tarbeiterinnen im kommunalen Pflegestützpunkt handelt es sich um eine Dipl. -
Sozialpädagogin (1,0 Personalstelle) und eine Dipl.-Sozialarbeiterin (0,5 Personalstelle), die über 
eine Zusatzqualifikation zur Case Managerin bzw. über eine Fortbildung zum Case M anagement 
verfügen. Sie leisten die Beratungstätigkeit im Pflegestützpunkt. Das Case Management in ko m-
plexen Problemlagen (analog zu § 7a SGB XI) sowie die Beratungsleistungen vor Ort (Hausb e-
suche, Kra nkenhausbesuche, Besuche in pflegerischen Einrichtungen usw.) werden entweder 
durch die Pflegeberater/innen der zuständigen Pflegekasse oder den Sozialhilfeträger (Fallm a-
nager/innen des Sozialen Fachdienstes Senioren und Pflege des Sozialamtes) durchgeführt.  Zur

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Überleitung ins Case Management liegt dem kommunalen Pfleg estützpunkt eine Auflistung der 
Pflegeberater/innen der Pflegekassen sowie der Fallmanager/innen des Sozialamtes vor.   
 
Im Pflegestützpunkt der AOK sind eine  Sozialversicherungsfachangestellte und eine Pflegefac h-
kraft tätig, die beide über eine Ausbildung zur Pflegeberaterin nach § 7 a SGB XI verfügen.  
 
Im Rahmen des Personalaustausches sind zum 01.03.2010 Regelungen für den w öchentlich 
neunstündigen Personalwechsel (3 x 3 Stunden) getroffen worden, die sich an den vorgegebenen 
Öffnungs- und Sprechzeiten der jeweiligen Errichtungskörperschaft orientierten. In der Vereinb a-
rung zu den Pflegestützpunkten ist in § 4 der Pe rsonalaustausch geregelt. Dabei wird in Punkt 3 
erklärt, dass der Bedarf angepasst werden kann. Mit Blick auf die geringen telefonischen und per-
sönlichen Beratungszahlen der städtischen Mitarbeiterin während der Präsenzzeiten in der AOK ist 
daher zum 01.11.2010  die erste Anpassung zwischen der AOK und dem Sozialamt vorgenommen 
worden, so dass der Personalaustausch ab dem 01.11.2010 an 2 Tagen erfolgte. Die Erprobungs-
phase der Pflegestützpunkte war zuerst bis zum 31.12.2010 terminiert und wurde dann bis zum 
31.12.2011 verlängert. Das Ende der offiziellen Erpr obungsphase haben die  Träger der beiden 
Pflegestützpunkte zum Anlass genommen im Januar 2012 eine entsprechende Rückschau zu hal-
ten. Ein Resultat war, dass der Einsatz der Personalressourcen erneut ziel- und ergebnisorientiert 
zu betrachten ist. Im Jahr 2011 hat die städtische Mitarbeiterin insgesamt 23 Beratungen und da-
von 8 telefonische Beratungen im Rahmen des Pe rsonalaustausches in der AOK durchgeführt. 
Unabhängig von den Beratungszahlen beim Personalaustausch konstatierten beide Träger, dass 
die gemeinsame Beratungszeit fü r die Mitarbeiterinnen beider Pflegestützpunkte sehr gewinn-
bringend war und ein kollegialer Austausch aufgebaut wurde, der fortgeführt werden soll.   
 
Im Ergebnis stimmen  AOK und Sozialamt darin überein, dass der gegenseitige Personalau s-
tausch zum 01.01.2012 aufgehoben wird. Damit treten beide in eine „weitere“ Erpr obungsphase 
ein, bei der die gegenseitig erworbenen Kenntnisse und Gemeinsamkeiten der z urückliegenden 
22 Monate weiterhin in die jeweiligen Beratungen einfließen. In Einzelfällen werden gemeins ame 
Beratungen vorgenommen. Zur beiderseitigen Information und zur Beibehaltung der trägerübe r-
greifenden Kooperation nimmt eine Mitarbeiterin der AOK einmal im Monat an einer Teamsitzung 
des Informationsbüros teil. Ebenso nehmen die Beraterinnen der AOK weiterhin an den zwei Mal 
im Jahr stattfindenden Münsteraner Pflegeberater/innen -Treffen teil. Die AOK -Beraterinnen blei-
ben im e-mail-Verteiler des Informationsbüros Pflege und erhalten somit alle Informationen akt u-
ell und gebündelt.   
 
Zur Vernetzung und Au fgabenwahrnehmung arbeitet der kommunale Pflegestüt zpunkt mit 
Selbsthilfegruppen, ehrenamtlich und sonstige zum bürgerschaftlichen Engagement bereite Pe r-
sonen und Organisationen, kirchlichen und gesellschaftlichen Trägern und Organisati onen sowie 
Dritten zusammen. Zum Informationsbüro Pflege gehören die Angebote der Wohnberatung und 
der Hilfen beim Umzug. Hierdurch ist eine zügige Einbindung dieser Unterstützungsmöglichkeiten 
gewährleistet. Die Fre iwilligenagentur Münster mit ihrem Projekt „Von Mensch zu Me nsch“ hat 
ihren Standort ebenfalls im Gesundheitshaus in räumlicher Nähe zum kommunalen Pflegestütz-
punkt. Die enge Zusammenarbeit mit dem Projekt ist ebenfalls in die Strukturen des Pflegestüt z-
punktes eingebunden. Des Weiteren arbe itet der kommunale Pflege stützpunkt eng mit der 
Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster zusa mmen. Die Selbsthilfe -Kontaktstelle hat ihr Profil in einer 
Sitzung des Münsteraner Pflegeberater/innen -Treffen dargestellt und den Pflegekassen ihre K o-
operation angeboten.  
 
Darüber hinaus wird Vernetzungsarbeit im Rahmen von Arbeitskreisen bereits seit Jahren durch 
das Informationsbüro Pflege geleistet. So wirkt das Informationsbüro Pflege in den Arbeitskreisen 
„Tagespflege für ältere Menschen in Münster“, „Amb ulant“,  „Beratung für pflegebedürf tige ältere 
Menschen und deren Angehörige“ sowie „palliativ“ aktiv mit. In vielen Arbeitskreisen sind die Mi t-
arbeiterinnen der AOK und ihre Aufgabenwahrnehmung vorg estellt worden, so dass auch so

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Kontakte für die tägliche Beratungsarbeit aufgebaut werden k onnten. Eine konstante Mitarbeit 
der AOK im Arbeitskreis „Beratung“ ist anvisiert. 
 
Das Sozialamt hat mit der Aufnahme der Arbeit der Pflegestützpunkte ein Pflegeber ater/innen 
Treffen für Münster initiiert. Seit dem nehmen 7 von 17 Pflegekassen (einschließ lich der Pflege-
beratung beider Pflegestützpunkte) an den Treffen aktiv teil. Sie erhalten ebenfalls aktuelle In-
formationen über den e-mail-Verteiler des Informationsbüros Pflege.  
 
 
5. Statistische Zahlen 
 
Im kommunalen Pflegestützpunkt sowie im Pflegestüt zpunkt der AOK sind in der Erprobung s-
phase vom 01.03.2010 bi s zum 31.12.2011 insgesamt 1.392  persönliche und telefonische  Pfle-
gestützpunktsberatungen durchgeführt worden. Die Anzahl der Beratungen im Rahmen des Pe r-
sonalaustausches fließt in die Gesamtsumme  des jeweiligen Trägers, wo die Beratungen vorg e-
nommen wurden, mit ein. Die statistische Erhebung erfolgt beim ko mmunalen Pflegestützpunkt 
über das Erfassungsinstrument der Pflegeberatung des Informationsbüros Pflege und  mit dem 
Hilfs- und Versorgungsplan des Landes NRW. Das Ausfü llen des Hilfs - und Versorgungsplanes 
ist sehr zeitaufwendig und deckt nur marginal die Beratungsinhalte ab, die im Rahmen der stati s-
tischen Erhebung der Pflegeberatung im Informationsbüro Pflege  vorgenommen werden. Da r-
über hinaus weist der Hilfs- und Versorgungsplan einige Unzulänglichkeiten und Interpretation s-
möglichkeiten auf. 
 
Der Stützpunkt der AOK Nordwest nutzt das kasseninterne Statistikprogramm. 
 
Pflegestützpunktsberatungen werden statistisch als solche deklariert, wenn es sich um komplexe 
und intensive Pflegeberatungs-Fragestellungen handelt.  
 
 Beratungen im Zeitraum 
01.03.2010 – 31.12.2010 
Beratungen im Zeitraum 
01.01.2011 – 31.12.2011 
Kommunaler Pflegestützpunkt 605  544 
Pflegestützpunkt der AOK 56 187 
 
 
7. Förderung des Pflegestützpunktes 
Für den kommunalen Pflegestützpunkt sind beim GKV -Spitzenverband Fördermittel nach § 92 c 
Abs. 5 SGB XI für Kosten für das Personal, das mit der Errichtung des Pflegestützpunktes beauf-
tragt war, für Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit  in der Gründungsphase und für Kosten für Ei n-
richtungsgegenstände 33.217,11 €  beantragt und bewilligt worden. Mit gleichem A ntrag sind 
5.000 € für Aufwendungen der Einbindung von Selbsthilfegruppen sowie ehrenamtlichen Eng a-
gements beantragt worden. Der An trag beinhaltete jeweils ein Konzept des Paritätischen Nord-
rhein-Westfalens, Regionalgeschäftsstelle Münster, sowie ein Konzept des Projektes „Von Mensch 
zu Mensch“ der kommunalen Stiftung Magdalenenhospital Münster. Beide Konzepte sind vom GKV-
Spitzenverband nicht aufgegriffen und mit der Begründung abgelehnt worden, dass die vorg e-
schlagenen Projekte nicht im Rahmen der Anschubfinanzierung der Pflegestützpunkte bez u-
schusst werden können.   
 
8. Evaluation der Pflegestützpunkte 
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) ist vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,

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Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragt worden, die Arbeit der Pflegestütz-
punkte zu evaluieren. Im Rahmen dieser Evaluation wurden vom KDA Stammdaten und Struk-
turdaten erhoben. Dem folgten Experteninterviews, die mit Trägern von Pflegestützpunkten in 
Nordrhein-Westfalen geführt wurden. Das Ziel bestand darin, die konzeptionellen Vorstellungen 
der beteiligten Akteure auf der Landesebene herauszuarbeiten. Zeitgleich hat das KDA ein Fach-
forum Pflegestützpunkte auf der Webseite des Landeszentrums für Pflegeberatung platziert. Die-
ses Forum hat das Ziel, den gegenseitigen Austausch zwischen den Pflegestützpunkten in Nord-
rhein-Westfalen zu stärken. Die weitere Datenerhebung erfolgte in zwei Schritten in Form von 
Evaluationsbögen lediglich für das Jahr 2011. Hier wurden die Pflichtfelder des Hilfs- und Versor-
gungsplanes des Landes NRW ausgewertet. Dem KDA wurde vom kommunalen Pflegestütz-
punkt zurück gemeldet, dass der Hilfs- und Versorgungsplan einige Unzulänglichkeiten und In-
terpretationsmöglichkeiten aufweist. Im Zeitraum vom 02.05. bis zum 30.09.2011 hat eine Kun-
denbefragung stattgefunden.  
 
Die Ergebnisse der Evaluation sollen bis Juni 2012 dem zuständigen Landesministerium vorge-
legt werden. Wann diese dann der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden ist zum jetzigen 
Zeitpunkt nicht absehbar. Abhängig von ihrer Relevanz, werden sie dem Ausschuss und/oder der 
Pflegekonferenz vorgelegt. 
 
 
9.  Fazit und Ausblick  
 
Bis Mitte 2011 sind in Nordrhein-Westfalen in 22 (11 Kreise und 11 kreisfreie Städte) von 53 Kreisen 
und kreisfreien Städte Pflegestützpunkte errichtet worden. Insgesamt haben 55 Pflegestützpunkte 
offiziell den Betrieb aufgenommen, das entspricht rund 40 % der Kreise und kre isfreien Städte in 
NRW.  
 
Die Errichtung eines mobilen Pflegestützpunktes für Münster konnte nicht realisiert werden. Die 
Kranken- und Pflegekassen beabsichtigen keine Errichtung weiterer Pflegestützpunkte und sehen 
die Intention der Rahmenvereinbarung zur Arbeit mobiler Pflegestützpunkte in eher ländlich struktu-
rierten Bereichen.  Gleichwohl kann der Standard von 2 Pfleg estützpunkten in einer Stadt wie 
Münster, landes- wie auch bundesweit betrachtet,  als hoch und angemessen bewertet werden. 
 
Gerade der kommunale Pflegestützpunkt konnte sich auf Grund seiner langjährigen Erfahrung und 
Qualität in der Beratung zu Pflegefragen zügig etablieren.  
 
Die Umsetzung der Anfang 2012 getroffenen Absprachen zwischen AOK und Sozialamt haben sich 
bislang bewährt. Die Ve rabredung zu gemeinsamen Beratungen verlief in den let zten  Monaten 
kollegial und zielgerichtet, um mit dem Ratsuchenden ein auf sein Anliegen abg estimmten Hilfs- 
und Versorgungsplan zu erarbeiten.  
 
Die AOK Nordwest sowie die Stadt Münster werden an dem Bestand der beiden Pflegestützpunkte 
festhalten und ihr Beratungs- und Unterstützungsangebot sowie die Zusammenarbeit der beiden 
Pflegestützpunkte in bewährter Form beibehalten.  
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

21.05.2012 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.06.2012 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.06.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Königsstraße 18
  • Gasselstiege 13

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0295/2012
Typ
Vorlagen
Datum
11.04.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37