V/0295/2012
Erfahrungsbericht: Pflegestützpunkte in Münster
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Berichtsvorlage
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V/0295/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Erfahrungsbericht: Pflegestützpunkte in Münster Beratungsfolge 21.05.2012 Kommunale Seniorenvertretung Bericht 12.06.2012 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 13.06.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht Bericht: 1. Ausgangslage Zum 01.07.2008 ist das Pflege -Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) eine Ergänzung des SGB XI, in Kraft getreten. Hierin ist die Einrichtung von Pflegestützpunkten vorgesehen. Nach § 92 c SGB XI sollen Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Ber atung, Versorgung und Betreuung der Vers i- cherten von den Pflege- und Krankenkassen eingerichtet werden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat von seinem Bestimmungsrecht Gebrauch g emacht und am 28.04.2009 eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem f estlegt, dass auf Ka ssenseite der jeweils federführende Landesverband der Pfleg ekassen die Verhandlungen zur Einrichtung eines Pflegestützpunktes führt. Für die Stadt Münster wurde die AOK Nordwest (damals AOK Westfalen-Lippe) dazu beauftragte Pflegekasse. Mit Vorlage V/0772/2009 beauftragte der Rat der Stadt Münster die Verwaltung, Verträge mit den Pflegekassen zur Einrichtung und den Betrieb von zwei Pflegestützpunkten zu schli eßen. Im Rahmen der Erprobungsphase sollte die Verwaltung die Einrichtung eine s mobilen Stützpunktes vorantreiben. Im Pflegestützpunkt sollen alle ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger ausführliche Auskunft und Beratung zu allen pflegerelevanten Themen erhalten. Umfassende Informationen zur gesetzl i- chen Pflegeversicherung, zur Krank enversicherung, zur S ozialhilfe, Auskünfte über Leistungen und Entlastungsangebote für Pflegende und die Klärung von Kostenfragen sind ebenso Aufg a- ben der Pflegestützpunkte. 2. Errichtung und Eröffnung der Pflegestützpunkte Vorlagen-Nr.: V/0295/2012 Auskunft erteilt: Frau Schwering Ruf: 492 50 02 E-Mail: SchweringMaria@stadt-muenster.de Datum: 11.04.2012 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0295/2012 Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erteilte mit Schreiben vom 19.02.2010 die Akkreditierung der Pflegestüt zpunkte in Münster. Somit haben zum 01.03.2010 die Stützpunkte bei der AOK Nordwest, Königsstraße 18/20, 48143 Münster und im Informationsbüro Pflege des Sozialamtes der Stadt Münster, Gasselstiege 13, 48159 Münster ihre Arbeit aufgenommen. Der kommunale Pflegestützpunkt ist wie folgt geöffnet: Montag bis Freitag 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr Montag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Grundsätzlich sind an allen Tagen individuelle Terminvereinbarungen möglich. Die beiden Träger der Stützpunkte haben notwendige Vertretungsregelungen, die die Bese tzung des Pflegestützpunktes gewährleisten, getroffen. Der Pflegestützpunkt der AOK ist wie folgt geöffnet: Montag, Dienstag, Mittwoch 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr /14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr /14.00 Uhr bis 17.30 Uhr Freitag 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr Für die Bewerbung der Pflegestützpunkte ist ein gemeinsamer Flyer entwickelt und verö ffentlicht worden. Insgesamt sind 15.000 Flyer bei pflegerischen Einrichtungen, komplementären und s o- zialen Diensten, Einrichtungen für Pflegebedürftige und S enioren sowie im Stadtgebiet verteilt worden. Mit der Errichtung der Pflegestützpunkte ging eine Öffentlic hkeitsarbeit in Form von Presseartikeln und Vorträgen bzw. Podiumsdiskussionen sowie Kur zinformationen im Rundfunk einher. Auf der Startseite des Internetauftrittes des Informationsbüros Pflege wird auf den Pflege- stützpunkt hingewiesen. 3. Erfahrungen des kommunalen Pflegestützpunktes Der kommunale Pflegestützpunkt im Informationsbüro Pflege der Stadt Münster stützt seine Auf- gabenwahrnehmung auf die jahrelangen Erfahrungen der eigenständigen und trägerunabhäng i- gen Pflegeberatung nach § 4 PfG NW. Diese erfolgt im Pflegestützpunkt der Stadt Münster in der bisherigen Form für ratsuchende Pflegebedürftige sowie von Pflegebedürfti gkeit Bedrohte und ihre Angehörigen. Die M itarbeiterinnen des kommunalen Pflegestützpunktes nehmen f olgende Aufgaben wettb e- werbsneutral wahr: Persönliche und telefonische allgemeine Beratung und Auskunft für Ratsuchende über al- le sozialrechtlichen Fragen und Leistungen nach dem Sozia lgesetzbuch sowie über nied- rigschwellige Hilfs - sowie Unterstützungsangebote oder Angebote ehrenamtlich tät iger Privatpersonen und Organisationen Bedarfsorientierte systematische Analyse des Hilfebedarfs anhand eines Versorgung s- planmusters Erfassung, Koordinierung und Vernetzung quartiersbezogener Hilfs- und Unterstützungs- angebote sowie Hilfe bei der Inanspruchnahme Aushändigung von Informationsbroschüren, Antragsvordrucken etc. Vermittlung individueller Pflegeberatung Elektronische Erfassung der Geschäftsvorgänge (Name des Ratsuchenden und ggf. des Krankenversicherten, Kranken- und Pflegekasse, Versicherungsnummer soweit das Ein- 3 V/0295/2012 verständnis durch den Ratsuchenden erklärt wird) und Art der Tätigkeit (z. B. Auskunft, Beratung, Hilfestellung, Vermittlung, Pflegeberatung) mittels der Standarddokumentation (u.a. Erhebung der Pflichtfelder für das Landeszentrum für Pflegefragen) Durchführung von Fallkonferenzen Informiert wird dabei insbesondere über die Angebote, deren Inanspruchnahme ein Verbleiben in der gewohnten häuslichen Umgebung ermöglicht und den Einsatz ehrenamtlich tät iger Personen und Organisationen fördert. Als Grundlage dazu dient u.a. das Onlineportal des Informationsb ü- ros Pflege. Ebenso wird die Kapazitätenkoordination für freie Dienstleistungen und Plätze im B e- reich der ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflegeei nrichtungen im Rahmen des Beratungsangebotes wöchentlich aktualisiert. Die ermittelten Daten werden auch den Mitarbeit e- rinnen und Mitarbeitern des Pflegestützpunktes der AOK entsprechend zur Verfügung gestellt. Die quartiersbezogenen Angebote der Leistungserbringer sowie der freiwillig tätigen Organisati o- nen und Einrichtungen werden kontinuierlich erfasst, vernetzt und sind die Grundlage für eine passgenaue, dem individuellen Bedarf en tsprechende Beratung und Hilfeleistung. Hierzu wird unter Beachtung und Wahrung des Sozialgeheimnisses der Ratsuchenden nach § 35 SGB I und der datenschutzrechtlichen Interessen sowohl der Ratsuchenden als auch der beteiligten Kosten- träger das einvernehmlich auf Landesebene abgestimmte Versorgungsplanmuster im Pfleg e- stützpunkt verwandt. Die Aufklärung und die Organisation von Hilfe stehen im Pflegestützpunkt im Vordergrund. Lei s- tungsentscheidungen werden von dem jewei ls zuständigen Leistungsträger getroffen. Dazu a r- beitet der Pflegestützpunkt eng mit den zuständigen Leistung strägern zusammen und informiert diese umgehend über die Hilfebedarfe der Ratsuchenden. Das Etikett „Pflegestützpunkt“ hat sich im Erprobungszeitr aum etabliert. Zu Beginn der Einric h- tung des kommunalen Pflegestützpunktes war der Name unbekannt und irreführend für die B e- sucherinnen und Besucher. So wurde gefragt, ob es jetzt das gewohnte Information sbüro Pflege mit seinem Angebot nicht mehr gäbe. Von daher wird bei persönlichen Gesprächen oder Tel e- fonanten der Titel „Pflegestützpunkt im I nformationsbüro Pflege“ genannt. Mittlerweile fragen Ratsuchende gezielt nach dem Pflegestützpunkt, weil der Name mehr und mehr in der Öffent- lichkeit präsent ist. Des Weiteren wurde von Ratsuchenden, aber auch von sozialen und pflegerischen Diensten ge- fragt, was jetzt anders oder verändert sei. Grundsätzlich wird hier darauf hingewiesen, dass es keinen gravierenden Unterschied zu den bisherigen Beratungen gibt. Im B eratungsverlauf kann sich herausstellen, dass es sinnvoll ist, den Pflegeberater/die Pflegeberaterin der Pflegekasse des Ratsuchenden nach der Pflegestützpunktsberatung einzubeziehen. Hier kommt der lande s- weit abgestimmt Hilfs- und Versorgungsplan zum Tragen, der nach Zustimmung des Ratsuche n- den an dessen Pflegekassenberater übermittelt wird. Hier stoßen die Berater/innen des komm u- nalen Pflegestützpunktes immer wieder an Grenzen, da nicht alle Pflegekassen konkrete § 7 a Pflegeberater/innen benennen können. 4. Personalaustausch und Kooperationen Bei den Mi tarbeiterinnen im kommunalen Pflegestützpunkt handelt es sich um eine Dipl. - Sozialpädagogin (1,0 Personalstelle) und eine Dipl.-Sozialarbeiterin (0,5 Personalstelle), die über eine Zusatzqualifikation zur Case Managerin bzw. über eine Fortbildung zum Case M anagement verfügen. Sie leisten die Beratungstätigkeit im Pflegestützpunkt. Das Case Management in ko m- plexen Problemlagen (analog zu § 7a SGB XI) sowie die Beratungsleistungen vor Ort (Hausb e- suche, Kra nkenhausbesuche, Besuche in pflegerischen Einrichtungen usw.) werden entweder durch die Pflegeberater/innen der zuständigen Pflegekasse oder den Sozialhilfeträger (Fallm a- nager/innen des Sozialen Fachdienstes Senioren und Pflege des Sozialamtes) durchgeführt. Zur 4 V/0295/2012 Überleitung ins Case Management liegt dem kommunalen Pfleg estützpunkt eine Auflistung der Pflegeberater/innen der Pflegekassen sowie der Fallmanager/innen des Sozialamtes vor. Im Pflegestützpunkt der AOK sind eine Sozialversicherungsfachangestellte und eine Pflegefac h- kraft tätig, die beide über eine Ausbildung zur Pflegeberaterin nach § 7 a SGB XI verfügen. Im Rahmen des Personalaustausches sind zum 01.03.2010 Regelungen für den w öchentlich neunstündigen Personalwechsel (3 x 3 Stunden) getroffen worden, die sich an den vorgegebenen Öffnungs- und Sprechzeiten der jeweiligen Errichtungskörperschaft orientierten. In der Vereinb a- rung zu den Pflegestützpunkten ist in § 4 der Pe rsonalaustausch geregelt. Dabei wird in Punkt 3 erklärt, dass der Bedarf angepasst werden kann. Mit Blick auf die geringen telefonischen und per- sönlichen Beratungszahlen der städtischen Mitarbeiterin während der Präsenzzeiten in der AOK ist daher zum 01.11.2010 die erste Anpassung zwischen der AOK und dem Sozialamt vorgenommen worden, so dass der Personalaustausch ab dem 01.11.2010 an 2 Tagen erfolgte. Die Erprobungs- phase der Pflegestützpunkte war zuerst bis zum 31.12.2010 terminiert und wurde dann bis zum 31.12.2011 verlängert. Das Ende der offiziellen Erpr obungsphase haben die Träger der beiden Pflegestützpunkte zum Anlass genommen im Januar 2012 eine entsprechende Rückschau zu hal- ten. Ein Resultat war, dass der Einsatz der Personalressourcen erneut ziel- und ergebnisorientiert zu betrachten ist. Im Jahr 2011 hat die städtische Mitarbeiterin insgesamt 23 Beratungen und da- von 8 telefonische Beratungen im Rahmen des Pe rsonalaustausches in der AOK durchgeführt. Unabhängig von den Beratungszahlen beim Personalaustausch konstatierten beide Träger, dass die gemeinsame Beratungszeit fü r die Mitarbeiterinnen beider Pflegestützpunkte sehr gewinn- bringend war und ein kollegialer Austausch aufgebaut wurde, der fortgeführt werden soll. Im Ergebnis stimmen AOK und Sozialamt darin überein, dass der gegenseitige Personalau s- tausch zum 01.01.2012 aufgehoben wird. Damit treten beide in eine „weitere“ Erpr obungsphase ein, bei der die gegenseitig erworbenen Kenntnisse und Gemeinsamkeiten der z urückliegenden 22 Monate weiterhin in die jeweiligen Beratungen einfließen. In Einzelfällen werden gemeins ame Beratungen vorgenommen. Zur beiderseitigen Information und zur Beibehaltung der trägerübe r- greifenden Kooperation nimmt eine Mitarbeiterin der AOK einmal im Monat an einer Teamsitzung des Informationsbüros teil. Ebenso nehmen die Beraterinnen der AOK weiterhin an den zwei Mal im Jahr stattfindenden Münsteraner Pflegeberater/innen -Treffen teil. Die AOK -Beraterinnen blei- ben im e-mail-Verteiler des Informationsbüros Pflege und erhalten somit alle Informationen akt u- ell und gebündelt. Zur Vernetzung und Au fgabenwahrnehmung arbeitet der kommunale Pflegestüt zpunkt mit Selbsthilfegruppen, ehrenamtlich und sonstige zum bürgerschaftlichen Engagement bereite Pe r- sonen und Organisationen, kirchlichen und gesellschaftlichen Trägern und Organisati onen sowie Dritten zusammen. Zum Informationsbüro Pflege gehören die Angebote der Wohnberatung und der Hilfen beim Umzug. Hierdurch ist eine zügige Einbindung dieser Unterstützungsmöglichkeiten gewährleistet. Die Fre iwilligenagentur Münster mit ihrem Projekt „Von Mensch zu Me nsch“ hat ihren Standort ebenfalls im Gesundheitshaus in räumlicher Nähe zum kommunalen Pflegestütz- punkt. Die enge Zusammenarbeit mit dem Projekt ist ebenfalls in die Strukturen des Pflegestüt z- punktes eingebunden. Des Weiteren arbe itet der kommunale Pflege stützpunkt eng mit der Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster zusa mmen. Die Selbsthilfe -Kontaktstelle hat ihr Profil in einer Sitzung des Münsteraner Pflegeberater/innen -Treffen dargestellt und den Pflegekassen ihre K o- operation angeboten. Darüber hinaus wird Vernetzungsarbeit im Rahmen von Arbeitskreisen bereits seit Jahren durch das Informationsbüro Pflege geleistet. So wirkt das Informationsbüro Pflege in den Arbeitskreisen „Tagespflege für ältere Menschen in Münster“, „Amb ulant“, „Beratung für pflegebedürf tige ältere Menschen und deren Angehörige“ sowie „palliativ“ aktiv mit. In vielen Arbeitskreisen sind die Mi t- arbeiterinnen der AOK und ihre Aufgabenwahrnehmung vorg estellt worden, so dass auch so 5 V/0295/2012 Kontakte für die tägliche Beratungsarbeit aufgebaut werden k onnten. Eine konstante Mitarbeit der AOK im Arbeitskreis „Beratung“ ist anvisiert. Das Sozialamt hat mit der Aufnahme der Arbeit der Pflegestützpunkte ein Pflegeber ater/innen Treffen für Münster initiiert. Seit dem nehmen 7 von 17 Pflegekassen (einschließ lich der Pflege- beratung beider Pflegestützpunkte) an den Treffen aktiv teil. Sie erhalten ebenfalls aktuelle In- formationen über den e-mail-Verteiler des Informationsbüros Pflege. 5. Statistische Zahlen Im kommunalen Pflegestützpunkt sowie im Pflegestüt zpunkt der AOK sind in der Erprobung s- phase vom 01.03.2010 bi s zum 31.12.2011 insgesamt 1.392 persönliche und telefonische Pfle- gestützpunktsberatungen durchgeführt worden. Die Anzahl der Beratungen im Rahmen des Pe r- sonalaustausches fließt in die Gesamtsumme des jeweiligen Trägers, wo die Beratungen vorg e- nommen wurden, mit ein. Die statistische Erhebung erfolgt beim ko mmunalen Pflegestützpunkt über das Erfassungsinstrument der Pflegeberatung des Informationsbüros Pflege und mit dem Hilfs- und Versorgungsplan des Landes NRW. Das Ausfü llen des Hilfs - und Versorgungsplanes ist sehr zeitaufwendig und deckt nur marginal die Beratungsinhalte ab, die im Rahmen der stati s- tischen Erhebung der Pflegeberatung im Informationsbüro Pflege vorgenommen werden. Da r- über hinaus weist der Hilfs- und Versorgungsplan einige Unzulänglichkeiten und Interpretation s- möglichkeiten auf. Der Stützpunkt der AOK Nordwest nutzt das kasseninterne Statistikprogramm. Pflegestützpunktsberatungen werden statistisch als solche deklariert, wenn es sich um komplexe und intensive Pflegeberatungs-Fragestellungen handelt. Beratungen im Zeitraum 01.03.2010 – 31.12.2010 Beratungen im Zeitraum 01.01.2011 – 31.12.2011 Kommunaler Pflegestützpunkt 605 544 Pflegestützpunkt der AOK 56 187 7. Förderung des Pflegestützpunktes Für den kommunalen Pflegestützpunkt sind beim GKV -Spitzenverband Fördermittel nach § 92 c Abs. 5 SGB XI für Kosten für das Personal, das mit der Errichtung des Pflegestützpunktes beauf- tragt war, für Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit in der Gründungsphase und für Kosten für Ei n- richtungsgegenstände 33.217,11 € beantragt und bewilligt worden. Mit gleichem A ntrag sind 5.000 € für Aufwendungen der Einbindung von Selbsthilfegruppen sowie ehrenamtlichen Eng a- gements beantragt worden. Der An trag beinhaltete jeweils ein Konzept des Paritätischen Nord- rhein-Westfalens, Regionalgeschäftsstelle Münster, sowie ein Konzept des Projektes „Von Mensch zu Mensch“ der kommunalen Stiftung Magdalenenhospital Münster. Beide Konzepte sind vom GKV- Spitzenverband nicht aufgegriffen und mit der Begründung abgelehnt worden, dass die vorg e- schlagenen Projekte nicht im Rahmen der Anschubfinanzierung der Pflegestützpunkte bez u- schusst werden können. 8. Evaluation der Pflegestützpunkte Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) ist vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, 6 V/0295/2012 Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragt worden, die Arbeit der Pflegestütz- punkte zu evaluieren. Im Rahmen dieser Evaluation wurden vom KDA Stammdaten und Struk- turdaten erhoben. Dem folgten Experteninterviews, die mit Trägern von Pflegestützpunkten in Nordrhein-Westfalen geführt wurden. Das Ziel bestand darin, die konzeptionellen Vorstellungen der beteiligten Akteure auf der Landesebene herauszuarbeiten. Zeitgleich hat das KDA ein Fach- forum Pflegestützpunkte auf der Webseite des Landeszentrums für Pflegeberatung platziert. Die- ses Forum hat das Ziel, den gegenseitigen Austausch zwischen den Pflegestützpunkten in Nord- rhein-Westfalen zu stärken. Die weitere Datenerhebung erfolgte in zwei Schritten in Form von Evaluationsbögen lediglich für das Jahr 2011. Hier wurden die Pflichtfelder des Hilfs- und Versor- gungsplanes des Landes NRW ausgewertet. Dem KDA wurde vom kommunalen Pflegestütz- punkt zurück gemeldet, dass der Hilfs- und Versorgungsplan einige Unzulänglichkeiten und In- terpretationsmöglichkeiten aufweist. Im Zeitraum vom 02.05. bis zum 30.09.2011 hat eine Kun- denbefragung stattgefunden. Die Ergebnisse der Evaluation sollen bis Juni 2012 dem zuständigen Landesministerium vorge- legt werden. Wann diese dann der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Abhängig von ihrer Relevanz, werden sie dem Ausschuss und/oder der Pflegekonferenz vorgelegt. 9. Fazit und Ausblick Bis Mitte 2011 sind in Nordrhein-Westfalen in 22 (11 Kreise und 11 kreisfreie Städte) von 53 Kreisen und kreisfreien Städte Pflegestützpunkte errichtet worden. Insgesamt haben 55 Pflegestützpunkte offiziell den Betrieb aufgenommen, das entspricht rund 40 % der Kreise und kre isfreien Städte in NRW. Die Errichtung eines mobilen Pflegestützpunktes für Münster konnte nicht realisiert werden. Die Kranken- und Pflegekassen beabsichtigen keine Errichtung weiterer Pflegestützpunkte und sehen die Intention der Rahmenvereinbarung zur Arbeit mobiler Pflegestützpunkte in eher ländlich struktu- rierten Bereichen. Gleichwohl kann der Standard von 2 Pfleg estützpunkten in einer Stadt wie Münster, landes- wie auch bundesweit betrachtet, als hoch und angemessen bewertet werden. Gerade der kommunale Pflegestützpunkt konnte sich auf Grund seiner langjährigen Erfahrung und Qualität in der Beratung zu Pflegefragen zügig etablieren. Die Umsetzung der Anfang 2012 getroffenen Absprachen zwischen AOK und Sozialamt haben sich bislang bewährt. Die Ve rabredung zu gemeinsamen Beratungen verlief in den let zten Monaten kollegial und zielgerichtet, um mit dem Ratsuchenden ein auf sein Anliegen abg estimmten Hilfs- und Versorgungsplan zu erarbeiten. Die AOK Nordwest sowie die Stadt Münster werden an dem Bestand der beiden Pflegestützpunkte festhalten und ihr Beratungs- und Unterstützungsangebot sowie die Zusammenarbeit der beiden Pflegestützpunkte in bewährter Form beibehalten. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Königsstraße 18
- Gasselstiege 13
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0295/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.04.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37