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2509/2021

Gem. Dringlichkeitsantrag - Untersagung des Betriebes von E-Scootern im Stadtbezirk Innenstadt

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 07.07.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 02.09.2021, TOP 3.12

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Anlage - Gem. Dringlichkeitsantrag Untersagung des Betiebes von E-Scootern im Stadtbezirk Innenstadt

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

2669 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
Vorlagen-Nummer 
 2509/2021 
Freigabedatum 
07.07.2021  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der 
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung 
Betreff 
Gem. Dringlichkeitsantrag - Untersagung des Betriebes von E-Scootern im Stadtbezirk 
Innenstadt 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Etwa 450 Elektro-Tretroller liegen in Kölner Teichen, Bächen und Kanälen. Diese werden von den 
Stadtentwässerungsbetrieben geborgen, und das auf Kosten der Steuerzahler. 
Die Verleiher der Scooter lassen die Fahrzeuge in den Gewässern liegen, obwohl sie  
anhand der GPS-Daten der Geräte erkennen können, wo sie in einem Teich oder einem Bach liegen. 
Stattdessen müssen die Stadtentwässerungsbetriebe dafür sorgen, dass keine giftigen Chemikalien 
aus den Akkus ins Wasser geraten. 
Hier liegt ein Straftatbestand der Umweltverschmutzung vor, denn aus den Fahrzeugen, die  im Rhein 
liegen, werden die Akku-Ummantelungen undicht und es treten Chemikalien aus den Akkus aus.  
Dieser Schrott im Wasser ist nicht ein Hindernis, sondern auch wegen der aus den Akkus auslaufen-
der Chemikalien, ein massives Problem für die Natur. 
Eine kurzfristige Bergung der E-Scooter wurde abgesagt. 
 
 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Betrieb von E-Scootern im Stadtbezirk Innenstadt mit sofortiger 
Wirkung so lange zu untersagen, bis folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 
  
• Bergung sämtlicher im Rhein versenkter E-Scooter durch und auf Kosten der Verleihfirmen. 
 
• generelles Verbot des Abstellens der E-Scooter auf Gehwegen, stattdessen Schaffung von  
  ausgewiesenen Abstellflächen auf vorhandenen Parkstreifen, außerhalb derer eine  
  Beendigung der Fahrt technisch nicht möglich ist. 
 
• Anordnung eines generellen Betriebsverbots zwischen 21 Uhr und 6 Uhr. 
 
• Erhebung einer adäquaten Sondernutzungsgebühr z.B. in Höhe von 10 Euro pro Tag und  
  Fahrzeug, auch als Ausgleich für entfallende Parkgebühren bei Umwandlung  
  bewirtschafteter Parkflächen.  
  Eine entsprechende Verwaltungsvorlage ist den zuständigen Gremien vorzulegen. 
 
Datum 
07.07.2021 
 Abstimmungsergebnis 
zugestimmt 
 Unterschrift 
Hupke 
 Unterschrift 
Leitner 
    Bezirksbürgermeister  2. stellv. Bezirksbürgermeister

2 
 
Begründung: 
Die Begründung zum Antrag sowie zur Dringlichkeit ist in dem als Anlage 1 beigefügten gemeinsa-
men Dringlichkeitsantrag ausgeführt.

Anlage - Gem. Dringlichkeitsantrag Untersagung des Betiebes von E-Scootern im Stadtbezirk Innenstadt

3264 Zeichen

Fraktion B90/Grüne 
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
Fraktion Die Linke 
Die Partei 
Klimafreunde 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1535/2021 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 
 
Untersagung des Betriebes von E-Scootern im Stadtbezirk Innenstadt 
Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrte Herren, 
 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt folgende Dringlichkeitsentscheidung: 
  
Die Verwaltung wird beauftragt, den Betrieb von E-Scootern im Stadtbezirk Innenstadt mit 
sofortiger Wirkung so lange zu untersagen, bis folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 
  
• Bergung sämtlicher im Rhein versenkter E-Scooter durch und auf Kosten der Verleihfirmen. 
 
• generelles Verbot des Abstellens der E-Scooter auf Gehwegen, stattdessen Schaffung von  
  ausgewiesenen Abstellflächen auf vorhandenen Parkstreifen, außerhalb derer eine  
  Beendigung der Fahrt technisch nicht möglich ist. 
 
• Anordnung eines generellen Betriebsverbots zwischen 21 Uhr und 6 Uhr. 
 
• Erhebung einer adäquaten Sondernutzungsgebühr z.B. in Höhe von 10 Euro pro Tag und  
  Fahrzeug, auch als Ausgleich für entfallende Parkgebühren bei Umwandlung  
  bewirtschafteter Parkflächen.  
  Eine entsprechende Verwaltungsvorlage ist den zuständigen Gremien vorzulegen.

- 2 - 
 
Begründung: 
Zahlreiche E-Scooter werden nach der Ausleihe einfach irgendwo abgestellt, versperren 
Rad- und Gehwege und liegen zu Hunderten im Rhein. Auch die Zahl der schweren Unfälle 
mit den E-Scootern steigt an. Allein am letzten Wochenende sind sechs Menschen schwer 
und neun leicht verletzt worden. Zehn der 15 Personen waren bei der Fahrt alkoholisiert und 
sind ohne Fremdeinwirkung gestürzt. 
Somit stellen die E-Scooter eine direkte und indirekte Gefahr im Straßenverkehr dar. 
Eine Aussetzung des Mietangebotes in der Kölner Innenstadt kann weitere Unfälle verhin-
dern. Ein "enthemmtes Verhalten",  Fahrten unter Alkoholeinfluss, zu zweit oder zu dritt oder 
entgegen aller Reglen auf dem E-Scooter  kann ebenso damit verhindert werden. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Etwa 450 Elektro-Tretroller liegen in Kölner Teichen, Bächen und Kanälen. Diese werden 
von den Stadtentwässerungsbetrieben geborgen, und das auf Kosten der Steuerzahler. 
Die Verleiher der Scooter lassen die Fahrzeuge in den Gewässern liegen, obwohl sie  
anhand der GPS-Daten der Geräte erkennen können, wo sie in einem Teich oder einem 
Bach liegen. Stattdessen müssen die Stadtentwässerungsbetriebe dafür sorgen, dass keine 
giftigen Chemikalien aus den Akkus ins Wasser geraten. 
Hier liegt ein Straftatbestand der Umweltverschmutzung vor, denn aus den Fahrzeugen, die  
im Rhein liegen, werden die Akku-Ummantelungen undicht und es treten Chemikalien aus 
den Akkus aus.  
Dieser Schrott im Wasser ist nicht ein Hindernis, sondern auch wegen der aus den Akkus 
auslaufender Chemikalien, ein massives Problem für die Natur. 
Eine kurzfristige Bergung der E-Scooter wurde abgesagt. 
 
 
 
Antje Kosubek  Ralf Uerlich   Tim Cremer   Michael Scheffer   Sabine Kader  Lea Horch 
B90/Grüne        CDU    SPD  Die Linke       Die Partei        Klimafreunde

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2509/2021
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.07.2021
Erstellt
07.07.2021 09:41