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Gem. Dringlichkeitsantrag - Untersagung des Betriebes von E-Scootern im Stadtbezirk Innenstadt

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 2509/2021 vom 07.07.2021

Stand: Am 02.09.2021 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer 2509/2021 Freigabedatum 07.07.2021 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Gem. Dringlichkeitsantrag - Untersagung des Betriebes von E-Scootern im Stadtbezirk Innenstadt Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Etwa 450 Elektro-Tretroller liegen in Kölner Teichen, Bächen und Kanälen. Diese werden von den Stadtentwässerungsbetrieben geborgen, und das auf Kosten der Steuerzahler. Die Verleiher der Scooter lassen die Fahrzeuge in den Gewässern liegen, obwohl sie anhand der GPS-Daten der Geräte erkennen können, wo sie in einem Teich oder einem Bach liegen. Stattdessen müssen die Stadtentwässerungsbetriebe dafür sorgen, dass keine giftigen Chemikalien aus den Akkus ins Wasser geraten. Hier liegt ein Straftatbestand der Umweltverschmutzung vor, denn aus den Fahrzeugen, die im Rhein liegen, werden die Akku-Ummantelungen undicht und es treten Chemikalien aus den Akkus aus. Dieser Schrott im Wasser ist nicht ein Hindernis, sondern auch wegen der aus den Akkus auslaufen- der Chemikalien, ein massives Problem für die Natur. Eine kurzfristige Bergung der E-Scooter wurde abgesagt. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, den Betrieb von E-Scootern im Stadtbezirk Innenstadt mit sofortiger Wirkung so lange zu untersagen, bis folgende Voraussetzungen erfüllt sind: • Bergung sämtlicher im Rhein versenkter E-Scooter durch und auf Kosten der Verleihfirmen. • generelles Verbot des Abstellens der E-Scooter auf Gehwegen, stattdessen Schaffung von ausgewiesenen Abstellflächen auf vorhandenen Parkstreifen, außerhalb derer eine Beendigung der Fahrt technisch nicht möglich ist. • Anordnung eines generellen Betriebsverbots zwischen 21 Uhr und 6 Uhr. • Erhebung einer adäquaten Sondernutzungsgebühr z.B. in Höhe von 10 Euro pro Tag und Fahrzeug, auch als Ausgleich für entfallende Parkgebühren bei Umwandlung bewirtschafteter Parkflächen. Eine entsprechende Verwaltungsvorlage ist den zuständigen Gremien vorzulegen. Datum 07.07.2021 Abstimmungsergebnis zugestimmt Unterschrift Hupke Unterschrift Leitner Bezirksbürgermeister 2. stellv. Bezirksbürgermeister 2 Begründung: Die Begründung zum Antrag sowie zur Dringlichkeit ist in dem als Anlage 1 beigefügten gemeinsa- men Dringlichkeitsantrag ausgeführt.
  • Anlage - Gem. Dringlichkeitsantrag Untersagung des Betiebes von E-Scootern im Stadtbezirk Innenstadt

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    Fraktion B90/Grüne CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion Die Linke Die Partei Klimafreunde Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1535/2021 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 Untersagung des Betriebes von E-Scootern im Stadtbezirk Innenstadt Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrte Herren, Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt folgende Dringlichkeitsentscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt, den Betrieb von E-Scootern im Stadtbezirk Innenstadt mit sofortiger Wirkung so lange zu untersagen, bis folgende Voraussetzungen erfüllt sind: • Bergung sämtlicher im Rhein versenkter E-Scooter durch und auf Kosten der Verleihfirmen. • generelles Verbot des Abstellens der E-Scooter auf Gehwegen, stattdessen Schaffung von ausgewiesenen Abstellflächen auf vorhandenen Parkstreifen, außerhalb derer eine Beendigung der Fahrt technisch nicht möglich ist. • Anordnung eines generellen Betriebsverbots zwischen 21 Uhr und 6 Uhr. • Erhebung einer adäquaten Sondernutzungsgebühr z.B. in Höhe von 10 Euro pro Tag und Fahrzeug, auch als Ausgleich für entfallende Parkgebühren bei Umwandlung bewirtschafteter Parkflächen. Eine entsprechende Verwaltungsvorlage ist den zuständigen Gremien vorzulegen. - 2 - Begründung: Zahlreiche E-Scooter werden nach der Ausleihe einfach irgendwo abgestellt, versperren Rad- und Gehwege und liegen zu Hunderten im Rhein. Auch die Zahl der schweren Unfälle mit den E-Scootern steigt an. Allein am letzten Wochenende sind sechs Menschen schwer und neun leicht verletzt worden. Zehn der 15 Personen waren bei der Fahrt alkoholisiert und sind ohne Fremdeinwirkung gestürzt. Somit stellen die E-Scooter eine direkte und indirekte Gefahr im Straßenverkehr dar. Eine Aussetzung des Mietangebotes in der Kölner Innenstadt kann weitere Unfälle verhin- dern. Ein "enthemmtes Verhalten", Fahrten unter Alkoholeinfluss, zu zweit oder zu dritt oder entgegen aller Reglen auf dem E-Scooter kann ebenso damit verhindert werden. Begründung der Dringlichkeit: Etwa 450 Elektro-Tretroller liegen in Kölner Teichen, Bächen und Kanälen. Diese werden von den Stadtentwässerungsbetrieben geborgen, und das auf Kosten der Steuerzahler. Die Verleiher der Scooter lassen die Fahrzeuge in den Gewässern liegen, obwohl sie anhand der GPS-Daten der Geräte erkennen können, wo sie in einem Teich oder einem Bach liegen. Stattdessen müssen die Stadtentwässerungsbetriebe dafür sorgen, dass keine giftigen Chemikalien aus den Akkus ins Wasser geraten. Hier liegt ein Straftatbestand der Umweltverschmutzung vor, denn aus den Fahrzeugen, die im Rhein liegen, werden die Akku-Ummantelungen undicht und es treten Chemikalien aus den Akkus aus. Dieser Schrott im Wasser ist nicht ein Hindernis, sondern auch wegen der aus den Akkus auslaufender Chemikalien, ein massives Problem für die Natur. Eine kurzfristige Bergung der E-Scooter wurde abgesagt. Antje Kosubek Ralf Uerlich Tim Cremer Michael Scheffer Sabine Kader Lea Horch B90/Grüne CDU SPD Die Linke Die Partei Klimafreunde

Beratungsverlauf

  1. 02.09.2021

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.12, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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