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A-W/0029/2024

Neuer Farbanstrich für die Brücke "Schlautbogen" in Mecklenbeck

Antrag an die BV West 04.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 07.11.2024, TOP 10.2

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 26.09.2024

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Stellungnahme der Verwaltung vom 16.07.2024

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Originalantrag

1687 Zeichen

CDU FRAKTION IN DER BV WEST 
STADT MÜNSTER 
1 ~ 0 ~- JUNI 2024 
Am\ für Bürger- u. Rat~servloe 
Bezirksve~ altung West 
Münster, 30.05.2024 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
Neuer Farbanstrich für die Brücke „Schlautbogen" in Mecklenbeck 
Die Verwaltung wird gebeten, den Farbanstrich der Fuß- und Radwegebrücke 
,,Schlautbogen" zu sanieren. 
Begründung: 
Im Jahre 2013 wurde die Fuß- und Radwegebrücke „Schlautbogen" nach Plänen von 
Walters Partner Architekten BOA und W+B Ingenieure errichtet, um die viel frequen­ 
tierte Fahrradstraße entlang der Schlautstiege querungsfrei über die Fritz-Stricker- 
. Straße zu führen. 
Die preisgekrönte Brücke wurde mit ihrer sich harmonisch in die Umgebung einfü­ 
genden Linienführung und insbesondere auch mit Ihrer LED-Beleuchtung im Gelän­ 
der schnell zu einem beliebten Wahrzeichen Mecklenbecks. 
Leider blättert inzwischen die Farbe an den besonderes geformten Stahllamellen des 
Geländers ab und fällt auf die Grünflächen unterhalb der Brücke, zum Nachteil für 
das Erscheinungsbild und die Natur. Außerdem sollte durch einen wiederhergestell­ 
ten Farbanstrich verhindert werden; dass mit der Zeit auch die Brückensubstanz lei­ 
det. 
gezeichnet: 
Peter Hamann, Christian Hinzmann,- Thomas Lilge, Karin Park-Luikenga, Nicholas 
Reuting, Nils Schappler, Peter Wolfgarten 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Mllnster 
Telefon (02 5 I) 4 18 42-0 • Telefax (02 51) 4 18 42- 
44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 131318 • BIC: WELADED1 MST • Sparkasse Münsterland Ost

,,Schlautbogen" mit Schäden im Anstrich:

Stellungnahme der Verwaltung vom 26.09.2024

3381 Zeichen

- - ~ - -- - - - - - - - - -- 
Kirchland 
66.51.0110 STADT MÜNSTER 
2 8. OKT. 2024 
Amt für Bürger- u. Ratsservice 
Bezirksverwaltung West 
An 
Leitung der Bezirksverwaltung Münster-West 
über 
und Dez. III, Stadtbaurat Denstorff. 
26.09.2024 
-6914 
A-W I 0029 /20 -2 Y- 
Antrag lfd. Nr. A-W/0029/2024 der CDU - BV West in der Bezirksvertretung Münster-West 
,,Neuer Farbanstrich für die Brücke "Schlautbogen" in Mecklenbeck" 
CDU-Fraktion vom 30.05.2024" 
Folgende Erläuterungen zu den gestellten Rückfragen / Hinweisen: 
1. Die Vermeidung der Sperrung einer Brücke wird stets durch die Verwaltung angestrebt, ist 
hier allerdings aus technischer Sicht nicht sinnvoll umsetzbar. 
Bei einem baulichen Eingriff sollten nach · Auffassung der Verwaltung die vorhandenen 
Schäden dauerhaft wirksam behoben werden. Ein örtliches Nachbessern einzelner 
Sch~dstellen hätte keine nachhaltige Verbesserung zur Folge, denn die oberste 
mangelhafte Beschichtungsschicht würde in anderen Bereichen weiter abblättern; Folglich 
wäre es eine stets wiederkehrende und dadurch insgesamt kostenintensivere Aufgabe 
der Schadensausbesserung mit der Schaffung eines „Flickenteppichs". Auch wird optisch 
kein einheitliches Farbbild erreicht. 
Zur Sicherstellung eines optisch ansprechenden Bildes bei gleichzeitiger 
Qualitätssicherung, ist die vorhandene schadhafte Beschichtung vollständig vom 
Geländer zu entfernen und neu aufzubringen. Dies. ist in einem verhältnismäßigen . 
Aufwand und unter Schutz der Umgebung nach Auffassung der Verwaltung nur im Werk 
möglich. Da für den Zeitraum der Demontage keine Absturzsicherung am Bauwerk 
vorhanden ist, ist eine Sperrung mit Blick auf die Verkehrssicherheit und den 
Arbeitsschutz zwingend. 
Das Entfernen der alten Beschichtung erfolgt mittels Strahlverfahren. Bei Arbeiten vor Ort 
ist eine Einhausung der Brücke erforderlich, die ebenfalls eine Nutzung · der Brücke 
ausschließen würde. Zudem schafft das Verfahren erhöhte Kosten und stellt zusätzlich 
eine Gefährdung der Umwelt sowie des Verkehrs auf der untenliegenden Fritz-Stricker­ 
Straße dar. 
2. Die abblätternde. B'eschichtungsschicht ist für sich vollständig abgebunden. Laut Hersteller 
erfolgen weder Einträge in Nahrungsketten noch in das Grundwasser. Vereinfacht gesagt 
stellen die Abblätterungen den Verkehr begleitenden Restmüll dar, vergleichbar zu 
Reifenabrieb oder Scherben. Die Entfernung erfolgt im Zuge der üblichen 
Reinigungszyklen. 
Seite 1 von 2

Kirchland 
66.51.0110 
26.09.2024 
-6914 
3. Das Erscheinungsbild der Brücke missfällt auch der Verwaltung. Wie bereits zuvor 
erläutert, bedarf die Instandsetzung jedoch zeitlicher und finanzieller Ressourcen, die 
nach Bewertung der Verwaltung derzeit nicht zur Verfügung stehen. 
So stellen die optischen . Mängel an der Sehlaufbogen-Brücke einen niederprioritären 
Handlungsbedarf dar, im Vergleich zu konstruktiven, sprich die Standsicherheit 
gefährdenden, Schäden an anderen Brückenbauwerken. Um hier zukünftige, 
unplanmäßige Sperrungen, wie es in 2022 vier Geh- und Radwegbrücken ereilte, 
auszuschließen, liegt der klare Fokus aut der Sicherstellung der Funktionalität des 
vorhandenen Verkehrsnetzes und dessen Brückenbauwerken. Sofern entsprechende 
Kapazitäten zur Verfügung stehen, wird die Instandsetzung des Geländers der Brücke am 
Schlautbogen in die Wege geleitet. 
C- l~ ~ ag 
'V2- 
Sei,te 2 von 2

Stellungnahme der Verwaltung vom 16.07.2024

2095 Zeichen

Kirchlarid 
66.51.0110 
,A -'rl/0021 f Jo2.4 16.07.2024 
-6914 
An 
Leitung der Bezirksverwaltung Münster-West 
über 
Dez. III, Stadtbaurat Denstorff 
STADT MÜNSTER 
it. 2 2. JULI 2024 
Amt tu, Bürger• u. Ratsservice 
IHlrksverwaltung West 
Antrag lfd. Nr. A-W/0029/2024 der CDU - BV West in der Bezirksvertretung Münster-West 
,,Neuer Farbanstrich für die Brücke "Schlautbogen" in Mecklenbeck" 
CDU-Fraktion vom 30.05.2024" 
Die beschriebene und aufgezeigte schadhafte Beschichtung des Geländers der Brücke 
„Schlautbogen" ist der Verwaltung bekannt. Hierbei handelt es sich um ein Abblättern der obersten 
Schicht des Korrosionsschutzes, wodurch das unschöne Erscheinungsbild erzeugt wird. Der 
Korrosionsschutz ist mehrschichtig aufgebaut, sodass keine direkte Gefährdung des eigentflchen 
Materials besteht. 
Derzeit stehen der Verwaltung keine ausreichenden personellen Ressourcen zur Verfügung, um 
den Schaden zeitnah zu beheben. Da weder die Verkehrssicherheit noch die Standsicherheit der 
Brücke gefährdet sind, ist ein kurzfristiges Eingreifen im Sinne der Brückenkonstruktion nicht 
erforderlich._ Es handelt sich um ein Problemder Dauerhaftigkeit des Geländers. 
Sobald der Verwaltung die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, wird die Beseitigung 
des Schadens angegangen. Aufgrund von zahlreichen, vielfältigen und dringenden Themen, die in 
den kommenden Jahren im Bereich des Konstruktiven Ingenieurbaus anfallen, kann kein genauer 
Zeitraum für die Durchführung benannt werden. Die gesamtheitliche Maßnahmenpriorisierung 
erfolgt in erster Linie im Sinne · der Verkehrssicherheit und der Aufrechterhaltung des 
lnfrastrukturnetzes. Beides ist hier nicht gefährdet, sodass andere Maßnahmen dringlicher 
bewertet sind'. 
. . 
Ergänzend wird bereits darauf hingewiesen, dass für die Schadensbehebung eine mehrwöchige 
Vollsperrung der Brücke erforderlich wird. Grund dafür ist eine notwendige Geländerdemontage. 
Das Geländer würde im Werk neu beschichtet werden, um es anschließend wieder an der Brücke 
einzubauen. 
lm/2 rag/ // 
(fl k/ß txl1 Kirchland 
Seite 1 von 1

Beratungsverlauf (1)

07.11.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 10.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: Zwischenmitteilung zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mauritzstraße 4
  • Schlautstiege

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Details

Aktenzeichen
A-W/0029/2024
Typ
Antrag an die BV West
Datum
04.06.2024
Erstellt
04.06.2024 13:03