A-W/0029/2024
Neuer Farbanstrich für die Brücke "Schlautbogen" in Mecklenbeck
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Originalantrag
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CDU FRAKTION IN DER BV WEST STADT MÜNSTER 1 ~ 0 ~- JUNI 2024 Am\ für Bürger- u. Rat~servloe Bezirksve~ altung West Münster, 30.05.2024 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster Neuer Farbanstrich für die Brücke „Schlautbogen" in Mecklenbeck Die Verwaltung wird gebeten, den Farbanstrich der Fuß- und Radwegebrücke ,,Schlautbogen" zu sanieren. Begründung: Im Jahre 2013 wurde die Fuß- und Radwegebrücke „Schlautbogen" nach Plänen von Walters Partner Architekten BOA und W+B Ingenieure errichtet, um die viel frequen tierte Fahrradstraße entlang der Schlautstiege querungsfrei über die Fritz-Stricker- . Straße zu führen. Die preisgekrönte Brücke wurde mit ihrer sich harmonisch in die Umgebung einfü genden Linienführung und insbesondere auch mit Ihrer LED-Beleuchtung im Gelän der schnell zu einem beliebten Wahrzeichen Mecklenbecks. Leider blättert inzwischen die Farbe an den besonderes geformten Stahllamellen des Geländers ab und fällt auf die Grünflächen unterhalb der Brücke, zum Nachteil für das Erscheinungsbild und die Natur. Außerdem sollte durch einen wiederhergestell ten Farbanstrich verhindert werden; dass mit der Zeit auch die Brückensubstanz lei det. gezeichnet: Peter Hamann, Christian Hinzmann,- Thomas Lilge, Karin Park-Luikenga, Nicholas Reuting, Nils Schappler, Peter Wolfgarten Mauritzstraße 4-6 • 48143 Mllnster Telefon (02 5 I) 4 18 42-0 • Telefax (02 51) 4 18 42- 44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 131318 • BIC: WELADED1 MST • Sparkasse Münsterland Ost ,,Schlautbogen" mit Schäden im Anstrich:
Stellungnahme der Verwaltung vom 26.09.2024
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- - ~ - -- - - - - - - - - -- Kirchland 66.51.0110 STADT MÜNSTER 2 8. OKT. 2024 Amt für Bürger- u. Ratsservice Bezirksverwaltung West An Leitung der Bezirksverwaltung Münster-West über und Dez. III, Stadtbaurat Denstorff. 26.09.2024 -6914 A-W I 0029 /20 -2 Y- Antrag lfd. Nr. A-W/0029/2024 der CDU - BV West in der Bezirksvertretung Münster-West ,,Neuer Farbanstrich für die Brücke "Schlautbogen" in Mecklenbeck" CDU-Fraktion vom 30.05.2024" Folgende Erläuterungen zu den gestellten Rückfragen / Hinweisen: 1. Die Vermeidung der Sperrung einer Brücke wird stets durch die Verwaltung angestrebt, ist hier allerdings aus technischer Sicht nicht sinnvoll umsetzbar. Bei einem baulichen Eingriff sollten nach · Auffassung der Verwaltung die vorhandenen Schäden dauerhaft wirksam behoben werden. Ein örtliches Nachbessern einzelner Sch~dstellen hätte keine nachhaltige Verbesserung zur Folge, denn die oberste mangelhafte Beschichtungsschicht würde in anderen Bereichen weiter abblättern; Folglich wäre es eine stets wiederkehrende und dadurch insgesamt kostenintensivere Aufgabe der Schadensausbesserung mit der Schaffung eines „Flickenteppichs". Auch wird optisch kein einheitliches Farbbild erreicht. Zur Sicherstellung eines optisch ansprechenden Bildes bei gleichzeitiger Qualitätssicherung, ist die vorhandene schadhafte Beschichtung vollständig vom Geländer zu entfernen und neu aufzubringen. Dies. ist in einem verhältnismäßigen . Aufwand und unter Schutz der Umgebung nach Auffassung der Verwaltung nur im Werk möglich. Da für den Zeitraum der Demontage keine Absturzsicherung am Bauwerk vorhanden ist, ist eine Sperrung mit Blick auf die Verkehrssicherheit und den Arbeitsschutz zwingend. Das Entfernen der alten Beschichtung erfolgt mittels Strahlverfahren. Bei Arbeiten vor Ort ist eine Einhausung der Brücke erforderlich, die ebenfalls eine Nutzung · der Brücke ausschließen würde. Zudem schafft das Verfahren erhöhte Kosten und stellt zusätzlich eine Gefährdung der Umwelt sowie des Verkehrs auf der untenliegenden Fritz-Stricker Straße dar. 2. Die abblätternde. B'eschichtungsschicht ist für sich vollständig abgebunden. Laut Hersteller erfolgen weder Einträge in Nahrungsketten noch in das Grundwasser. Vereinfacht gesagt stellen die Abblätterungen den Verkehr begleitenden Restmüll dar, vergleichbar zu Reifenabrieb oder Scherben. Die Entfernung erfolgt im Zuge der üblichen Reinigungszyklen. Seite 1 von 2 Kirchland 66.51.0110 26.09.2024 -6914 3. Das Erscheinungsbild der Brücke missfällt auch der Verwaltung. Wie bereits zuvor erläutert, bedarf die Instandsetzung jedoch zeitlicher und finanzieller Ressourcen, die nach Bewertung der Verwaltung derzeit nicht zur Verfügung stehen. So stellen die optischen . Mängel an der Sehlaufbogen-Brücke einen niederprioritären Handlungsbedarf dar, im Vergleich zu konstruktiven, sprich die Standsicherheit gefährdenden, Schäden an anderen Brückenbauwerken. Um hier zukünftige, unplanmäßige Sperrungen, wie es in 2022 vier Geh- und Radwegbrücken ereilte, auszuschließen, liegt der klare Fokus aut der Sicherstellung der Funktionalität des vorhandenen Verkehrsnetzes und dessen Brückenbauwerken. Sofern entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen, wird die Instandsetzung des Geländers der Brücke am Schlautbogen in die Wege geleitet. C- l~ ~ ag 'V2- Sei,te 2 von 2
Stellungnahme der Verwaltung vom 16.07.2024
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Kirchlarid 66.51.0110 ,A -'rl/0021 f Jo2.4 16.07.2024 -6914 An Leitung der Bezirksverwaltung Münster-West über Dez. III, Stadtbaurat Denstorff STADT MÜNSTER it. 2 2. JULI 2024 Amt tu, Bürger• u. Ratsservice IHlrksverwaltung West Antrag lfd. Nr. A-W/0029/2024 der CDU - BV West in der Bezirksvertretung Münster-West ,,Neuer Farbanstrich für die Brücke "Schlautbogen" in Mecklenbeck" CDU-Fraktion vom 30.05.2024" Die beschriebene und aufgezeigte schadhafte Beschichtung des Geländers der Brücke „Schlautbogen" ist der Verwaltung bekannt. Hierbei handelt es sich um ein Abblättern der obersten Schicht des Korrosionsschutzes, wodurch das unschöne Erscheinungsbild erzeugt wird. Der Korrosionsschutz ist mehrschichtig aufgebaut, sodass keine direkte Gefährdung des eigentflchen Materials besteht. Derzeit stehen der Verwaltung keine ausreichenden personellen Ressourcen zur Verfügung, um den Schaden zeitnah zu beheben. Da weder die Verkehrssicherheit noch die Standsicherheit der Brücke gefährdet sind, ist ein kurzfristiges Eingreifen im Sinne der Brückenkonstruktion nicht erforderlich._ Es handelt sich um ein Problemder Dauerhaftigkeit des Geländers. Sobald der Verwaltung die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, wird die Beseitigung des Schadens angegangen. Aufgrund von zahlreichen, vielfältigen und dringenden Themen, die in den kommenden Jahren im Bereich des Konstruktiven Ingenieurbaus anfallen, kann kein genauer Zeitraum für die Durchführung benannt werden. Die gesamtheitliche Maßnahmenpriorisierung erfolgt in erster Linie im Sinne · der Verkehrssicherheit und der Aufrechterhaltung des lnfrastrukturnetzes. Beides ist hier nicht gefährdet, sodass andere Maßnahmen dringlicher bewertet sind'. . . Ergänzend wird bereits darauf hingewiesen, dass für die Schadensbehebung eine mehrwöchige Vollsperrung der Brücke erforderlich wird. Grund dafür ist eine notwendige Geländerdemontage. Das Geländer würde im Werk neu beschichtet werden, um es anschließend wieder an der Brücke einzubauen. lm/2 rag/ // (fl k/ß txl1 Kirchland Seite 1 von 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Zwischenmitteilung zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Mauritzstraße 4
- Schlautstiege
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0029/2024
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 04.06.2024
- Erstellt
- 04.06.2024 13:03