Beleuchtung des Fußgänger- und Radweges parallel zur Militärringstraße zwischen Konrad-Adenauer-Straße (in Verlängerung der Leyboldstraße) und der Straßenbahnhaltestelle „Heinrich-Lübke-Ufer“
Antrag nach § 3 BV2 (SPD) AN/0230/2017 vom 06.02.2017
Stand: Am 20.02.2017 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) geändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (SPD BV2)
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Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0230/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.02.2017 Beleuchtung des Fußgänger- und Radweges parallel zur Militärringstraße zwischen Konrad-Adenauer-Straße (in Verlängerung der Leyboldstraße) und der Straßenbahnhaltestelle „Heinrich-Lübke-Ufer„ Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 20.02.2017 zu setzen: Die Verwaltung wird gebeten, eine Beleuchtung am Fußgänger- und Radweg parallel zur Militärringstraße zwischen Konrad-Adenauer-Straße und der Straßenbahnhaltestelle „Heinrich-Lübke-Ufer“ zu installieren. Begründung Der Fußgänger- und Radweg parallel zur Militärringstraße zwischen Konrad-Adenauer- Straße und der Straßenbahnhaltestelle „Heinrich-Lübke-Ufer“ wird von Radfahrern und Fußgängern frequentiert, hat aber in der dunklen Jahreszeit den Nachteil, dass man weder seinen Verlauf noch andere Fußgänger sehen kann. Selbst mit einer Fahrradbeleuchtung ist das wegen entgegenkommender Autos auf dem Militärring und ihrer blendenden Scheinwerfer mitunter sehr schwierig. - 2 - Nicht zuletzt seit der Inbetriebnahme der Linie 17 ist die Haltestelle „Heinrich-Lübke-Ufer“ insbesondere für Schüler, die Schulen in der Innenstadt ansteuern, zunehmend attraktiv. Diese Schüler nutzen den Radweg, um zur Haltestelle zu gelangen. Eine Beleuchtung des Weges würde ihren Schulweg sehr viel sicherer machen. Dr. Jörg Klusemann Julia von Dewitz -
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/1 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0230/2017 Stand: 07.07.2022 Sachstandsbericht Beleuchtung des Fußgänger- und Radweges parallel zur Militärringstraße zwischen Konrad- Adenauer-Straße (in Verlängerung der Leyboldstraße) und der Straßenbahnhaltestelle „Heinrich-Lübke-Ufer„ Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 8.1.12 Beleuchtung des Fußgänger- und Radweges parallel zur Militärringstraße zwi- schen Konrad-Adenauer-Straße und der Straßenbahnhaltestelle „Heinrich- Lübke-Ufer“; Antrag der SPD Fraktion mit Beitritt der CDU-Fraktion und des Herrn Bronisz, AN/0230/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, eine Beleuchtung am Fußgänger- und Radweg parallel zur Militärringstraße zwischen Konrad-Adenauer-Straße und der Straßenbahnhalte- stelle „Heinrich-Lübke-Ufer“ insbesondere zur Schulwegsicherung zu installieren. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit 5 Stimmen der CDU-Fraktion, 3 Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Stimmen der FDP-Fraktion, einer Stimme der Fraktion Die Grünen, der Stimme von Herrn Bronisz und der Stimme von Herrn Ilg gegen 2 Stimme der Fraktion Die Grünen zugestimmt. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2020: Antwort der Verwaltung gem. Vorlage 0138/2018 zur Sitzung am 15.06.2020: Der oben genannte Streckenabschnitt befindet sich im Kölner Grüngürtel. Durch die Errichtung von Beleuchtungsanlagen sind negative Auswirkungen hinsichtlich der landschaftsschutz- und arten- schutzrechtlichen Belange zu befürchten. Eine Realisierung könnte nur durch einen enormen Auf- wand mit erheblichen Aufgrabungen erfolgen, da innerhalb dieses Bereiches keine Anschlussmög- lichkeiten für eine Beleuchtung vorhanden sind. Entlang der Wegstrecke befindet sich zudem das historische Festungsmuseum, das eine besondere Bedeutung hinsichtlich des Denkmalschutzes ge- nießt. 2 Neben der nicht zu erwartenden, erforderlichen Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde bzw.Denkmalbehörde wäre die Durchführung dieser Maßnahme nicht zu rechtfertigen. Nach wie vor ist grundsätzlich die Ausleuchtung anbaufreier Strecken, die sich größtenteils in zu schützenden Landschaftsgebieten befinden, zu vermeiden. Der Straßenabschnitt einschließlich der begleitenden Fuß-/Radwege liegt zudem nicht in der Baulast der Stadt Köln. Entsprechend der aktuellen Verfügung zur Haushaltsbewirtschaftung aber auch ins- gesamt ist es daher nicht gerechtfertigt, dort Investitionen zu tätigen. Die Stadt Köln wird den Lan- desbetrieb Straßenbau NRW auffordern, einen baulichen Zustand herzustellen, der eine gefahrlos Benutzung auch ohne Straßenbeleuchtungsmaßnahmen ermöglicht. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf
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20.02.2017
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.12, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen
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