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3026/2022

Mitteilung zum Dringlichkeitsantrag AN/1448/2022 Teiloffenlegung der Strunde durch den Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung finanzieren

Mitteilung BV 14.09.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 19.09.2022, TOP 10.2.13

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

3957 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 3026/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 19.09.2022 
 
Mitteilung zum Dringlichkeitsantrag AN/1448/2022 Teiloffenlegung der Strunde durch den 
Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung finanzieren 
Teiloffenlegung der Strunde durch den Klima- und Transformationsfonds der Bundesregie-
rung finanzieren Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.08.2022 
AN/1448/2022 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, sich mit dem Projekt „Teiloffenlegung der 
Strunde“ unter Verwendung der Vorzugsvariante S2 der Machbarkeitsstudie (vgl. Vorlage 3942/2021) 
beim Klima- und Transformationsfonds des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und 
Bauwesen und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung zu bewerben. Hierzu ist bis 
zur Antragsfrist 15. Oktober 2022 eine entsprechende Projektskizze einzureichen. 
Die Verwaltung wird aufgefordert, der Bezirksvertretung auf der Sitzung am 17. Oktober 2022 über 
die erfolgte Antragstellung zu berichten. 
 
Antwort der Verwaltung 
Die Verwaltung hat den Förderaufruf „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ selbstver-
ständlich zur Kenntnis genommen. 
Das Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ leistet einen Beitrag zur 
klimagerechten Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung der grünblauen Infrastruktur. Der 
Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Anpassung und Entwicklung von Parks und Gärten, die vom 
Klimawandel bedroht sind. 
Förderfähig sind vegetabile und bauliche Investitionen sowie investitionsvorbereitende und projektbe-
gleitende Maßnahmen in urbanen und ländlichen Grün- und Freiräumen, die diese in ihrer Vitalität 
und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln. Bezogen auf die Leistungen des Klimaschutzes 
und der Klimaanpassung sollen die Investitionen vorhandene natürliche Kohlenstoffsenken bewahren 
und neue entwickeln und/oder zur Bewältigung stadtklimatischer Defizite (Hitzeinseln, hochwasser- 
und überflutungsgefährdete Gebiete) in urbanen Räumen beitragen. 
Gefördert werden anspruchsvolle Erhaltungs- und Umbauvorhaben, hierzu zählen u. a. 
 die Vernetzung bestehender Grün- und Freiräume (Regenwasserrückhalt, Kalt- und Frischluft-
versorgung, Biotopverbund, Wegeverbindungen), 
 großräumige (kulturhistorisch) bedeutsame Parkanlagen, 
 die gezielte Ergänzung mit wohnortnahen Freiräumen in klimatisch defizitären Stadträumen 
(Klimaoasen), 
 großräumige Projekte, die graue Infrastruktur in grünblaue umwandeln (Verkehrs-räume, 
Stadtplätze, Brachflächen, Quartiere), 
 die Umsetzung von Schwammstadtkonzepten zur Erhöhung des Regenwasser-rückhalts, der 
Verdunstungsleistung, der Grundwasserneubildung und der Wasser-verfügbarkeit auch unter 
Nutzung von Grauwasser. 
(Auszüge aus dem Förderprogramm) 
Das Projekt der Teiloffenlegung der Strunde wurde durch eine Machbarkeitsstudie der Stadtentwäs-

2 
 
serungsbetriebe Köln, AöR eingehend geprüft. Aus wasserwirtschaftlicher und städtebaulicher Sicht 
ist die Umsetzung dieses Projektes grundsätzlich begrüßenswert.  
Die Verwaltung sieht jedoch keine Möglichkeit dieses Projekt im Rahmen des Förderprogramms „An-
passung urbaner Räume an den Klimawandel“ anzumelden. Die Gründe hierfür sind: 
 Der Förderzeitraum des Programms ist aufgrund der Abhängigkeit des Bundeshaushaltes bis 
2025 begrenzt 
 Die Planungen für die Teiloffenlegung der Strunde sind noch nicht über den Stand der Mach-
barkeitsstudie hinausgegangen. Die Planungen sind sehr komplex und bedürfen aufgrund der 
innerstädtischen Lage mit Sicherheit einer Bearbeitung über mehrere Jahre. 
 Es stehen keine Haushaltsmittel zur Umsetzung und Bereitstellung des Eigenanteils zur Ver-
fügung. 
 
Die Verwaltung ist bestrebt das Projekt der Teiloffenlegung bei geeigneter Fördermöglichkeit auch 
umzusetzen.

Beratungsverlauf (1)

19.09.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3026/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
14.09.2022
Erstellt
13.09.2022 12:05