Mandari Insight

0236/2023

Bericht über den Ausführungsstand der Beschlüsse der Bezirksvertretung Mülheim gemäß § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 06.03.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 13.03.2023, TOP 9.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Beschlüsse BV Mülheim ohne 66 bis 31.01.2022 - Stand 31.12.2022 - abgestimmt

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1740 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0236/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bericht über den Ausführungsstand der Beschlüsse der Bezirksvertretung Mülheim 
gemäß § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt den Bericht des Bürgeramtes Mülheim zum Ausfüh-
rungsstand ihrer Beschlüsse zur Kenntnis. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die als Anlage beigefügte Arbeitsliste fortzuführen. Die von 
der Bezirksvertretung Mülheim als „erledigt“ betrachteten Beschlüsse werden aus der Arbeits-
liste herausgenommen. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.01.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen berichtet die 
Oberbürgermeisterin der Bezirksvertretung einmal jährlich über den Ausführungsstand ihrer 
Beschlüsse, soweit dies Beschlüsse auf Anträge der Fraktionen in der Bezirksvertretung zu-
rückzuführen sind. 
Die letzte Berichterstattung liegt zwei Jahre zurück, da es aus zu Verzögerungen bei der Er-
mittlung der Sachstände kam. Aufbauend auf der nun vorliegenden Arbeitsliste sollen der Zeit-
räume nun entsprechend den Vorgaben der Geschäftsordnung kürzer gefasst werden.  
Über den Ausführungsstand von Beschlüssen, die die Ämter für Verkehrsmanagement (64), 
Straßen und Radwegebau (66) sowie Mobilität (68) betreffen, wird in einer gesonderten Mittei-
lungsvorlage durch 66 berichtet. 
 
Anlagen

Sachstandsbericht Beschlüsse BV Mülheim ohne 66 bis 31.01.2022 - Stand 31.12.2022 - abgestimmt

168439 Zeichen

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
1 
 
 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
13.08.2007 8.1.3 
 
1-2007 
Dünnwalder  
Schützenplatz 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, durch welche 
Maßnahmen die mangelnde Attraktivität des Dünnwalder 
Schützenplatzes verbessert werden kann. 
61 Sachstand zum 30.09.2020: 
Da eine Finanzierung für eine Attraktivitätsver-
besserung nicht sichergestellt werden kann, 
sind hierzu zunächst umfangreiche Planungs-
alternativen mit entsprechenden Kostenschät-
zungen zu entwickeln. 
Die planerische Bearbeitung erfolgt frühes-
tens im Jahre 2010. 
Sachstand zum 31.01.2020: 
Bislang konnten keine Finanzmittel für Umge-
staltungsmaßnahmen sichergestellt werden. 
Es sind bisher auch keine Konzepte entwi-
ckelt worden. Dies kann aus personellen 
Gründen für das Jahr 2020 auch nicht in Aus-
sicht gestellt werden.  
Sachstand zum 17.09.2021: 
Es ist weiterhin aus personellen Gründen 
keine Erarbeitung von Planungsalternativen 
und keine Sicherstellung von Finanzmittel er-
folgt. 
 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
2 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
02.02.2009 8.1.5 
 
2-2009 
Gemeinsamer An-
trag der CDU-Frak-
tion und der SPD-
Fraktion 
 
hier: Erstellung Flä-
chennutzungsplan 
Düsseldorfer Straße 
Die CDU- und die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 
Mülheim fordern die Verwaltung auf, einen Bebauungs-
plan für das Gebiet zwischen der Düsseldorfer Straße, 
der Rheinuferpromenade und der Wiesdorfer Straße zu 
erstellen. Er soll das dort bestehende Gewerbe erhalten, 
Räume für einen weiteren Vollsortiment-Supermarkt zur 
Deckung des täglichen Bedarfs vorhalten (kein zusätzli-
cher Discounter) sowie die Errichtung von hochwertigem 
Wohnungsbau ermöglichen. Insbesondere ist die Errich-
tung eines Supermarkts  mit Vollsortiment durch Feststel-
lung eines entsprechenden  Bedarfs im Nahversorgungs-
konzept sicher zu stellen. 
 
15 
61 
Dieses Gebiet liegt innerhalb des Geltungsbe-
reiches eines in Aufstellung befindlichen Be-
bauungsplans mit dem Arbeitstitel „Am Faul-
bach in Köln-Mülheim“. Der Aufstellungsbe-
schluss ist vom 27.12.2001. Das Ziel dieses 
Bebauungsplans entspricht in einem wesentli-
chen Punkt nicht den Forderungen des hier in 
Rede stehenden Beschlusses: Einzelhandel 
soll generell ausgeschlossen werden (Kfz-
Handel nur ausnahmsweise zulässig). Das 
Verfahren ruht seitdem. 
 
Die Aufhebung des Bebauungsplans wurde in 
der Vergangenheit mehrfach diskutiert und zu-
letzt 2007 im Zusammenhang der Neuaufstel-
lung eines Bebauungsplans anvisiert (der Be-
schluss wurde jedoch nicht gefasst).  
Das Gebiet liegt außerhalb eines Stadtteil-
zentrums. Die Sicherung z.B. eines großflä-
chigen Vollsortimenters würde den Zielen des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzepts wider-
sprechen. Allerdings handelt es sich auch um 
ein mit Einzelhandel unterversorgtes Gebiet. 
Es liegt außerhalb eines 700 m–Radius um ei-
nen zentralen Versorgungsbereich. Unter der 
Bedingung, dass es sich um ein Gebiet han-
delt, das im Siedlungszusammenhang inte-
griert ist, ausreichend Kaufkraft vorhanden ist 
und keine negativen Auswirkungen auf be-
nachbarte Zentrale Versorgungsbereiche zu 
erwarten sind, kann von dieser Regelung ab-
gewichen werden. Allein ein ausreichender 
Siedlungszusammenhang kann trotz verein-
zelter Wohnungsneubauten in den letzten 5 
3

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
3 
Jahren nicht attestiert werden. Vielmehr han-
delt es sich um ein überwiegend gewerblich 
geprägtes Gebiet, das zudem auch Betriebe 
aufweist, die der Störfallverordnung zuzurech-
nen sind. Dies macht auch eine planungs-
rechtliche Sicherung von mehr Wohnnutzung 
für die Zukunft schwierig, ohne Verdrängungs-
prozesse für das Gewerbe anzustoßen. 
 
Es wird daher weiterhin von der Aufhebung 
des Beschlusses und Neuaufstellung eines 
Bebauungsplans abgesehen. 
 
Sachstand 30.09.2022 
Die städtebauliche Situation hat sich nach wie 
vor nicht wesentlich geändert, so dass es zu 
keiner abweichenden Haltung kommt.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
4 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
14.12.2009 8.1.2 
 
21-2009 
Antrag der Fraktion 
Bündnis90/DieGrü-
nen 
 
Verbesserung der 
Pflege und Unterhal-
tung der Stichstraße 
zum Kaufland Mül-
heim 
AN/1882/2009 
Die Verwaltung wird gebeten sicherzustellen, dass sich 
die Pflege und Unterhaltung der Stichstraße, die zum 
Kaufland Mülheim führt, sowie die angrenzenden Flächen 
um den Mülheimer Bahnhof künftig in einem dauerhaft 
ordnungsgemäßen Zustand befindet. Die Verwaltung wird 
weiterhin gebeten, die Bezirksvertretung Mülheim über 
die Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen zu infor-
mieren. 
02-9 Sachstand zum 30.06.2021: 
Bei der Stichstraße Frankfurter Str. hin-
ter dem Bahnhof Mülheim handelt es 
sich um nichtöffentliches Straßenland in 
Privatbesitz, dieses ist öffentlich zugäng-
lich. Die Sicherstellung der Reinigung 
und Pflege sowie der Verkehrssiche-
rungspflicht obliegt somit auch nicht der 
öffentlichen Verwaltung. Ungeklärt war 
bisher die Übernahme der Reinigung 
und Pflege von Straße und Gehwegen, 
sowie die Instandhaltung der Beleuch-
tung. Es liegen zudem Beschwerden vor, 
dass die Sinkkästen in den Abwasserka-
nälen aufgrund fehlender, regelmäßiger 
Reinigung, bei starkem Regen nicht ge-
nug Wasser aufnehmen und dieses dann 
auf die Frankfurter Straße läuft.  
Nach Klärung der Eigentumsverhältnisse 
sicherte der Mieter zukünftig die Reini-
gung und Pflege sowie die Verkehrssi-
cherungspflicht zu. Dies sind insbeson-
dere:  
- Die Reinigung der Straße sowie beid-
seitig die Gehwege.  
- Die regelmäßige Reinigung der Sink-
kästen in den Abwasserkanälen, nach 
Rücksprache mit den Stadtentwässe-
rungsbetrieben wird einmal jährlich emp-
fohlen.  
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
5 
- Beseitigung des Grünbewuchses auf 
den Gehwegen.  
- Sicherstellung der ordnungsgemäßen 
Beleuchtung.  
 
Der Winterdienst wurde bisher ohne-
hin schon vom Mieter sichergestellt.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
6 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
08.03.2010 8.2.1 
 
5-2010 
Antrag der CDU-
Fraktion 
 
Einführung sportmo-
torischer Tests an 
Grundschulen! 
AN/0327/2010 
Die Bezirksvertretung Mülheim regt bei der Schulauf-
sichtsbehörde die Einführung von sportmotorischen Tests 
in allen Grundschulen (Klasse 2 und 4) des Stadtbezirks 
an. 
40 Wei-
terlei-
tung an 
Schul-
aufsicht 
Schulträger ist nicht zuständig, der Be-
schluss wurde der Schulaufsicht zur Kennt-
nis gesandt, eine Stellungnahme liegt bisher 
nicht vor. 
 
2  
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
05.07.2010 8.1.1 
 
9-2010 
Antrag der CDU-
Fraktion 
 
Generalreinigung 
der Mülheimer U-
Bahn-Stationen 
AN/1222/2010 
Die Bezirksvertretung bittet die Eigentümer der U-Bahn-
stationen und Anlagen ,,Bahnhof Mülheim" und ,,Wiener 
Platz", diese einer Generalreinigung zu unterziehen. Da-
bei sollen insbesondere Decken und Wände gereinigt 
werden. Über bauliche/technische Maßnahmen zur künf-
tigen Verschmutzungsvermeidung ist in der BV Mülheim 
zu berichten. Weiterhin soll über den aktuellen Stand der 
Lärmminderung berichtet werden. Darüber hinaus ist die 
Bahnunterführung an der Frankfurter Str. zu reinigen. 
69 Reinigung der U-Bahnstationen Bahnhof 
Mülheim und Wiener Platz 
Die Reinigung in den U-Bahnstationen führt 
die KVB im Auftrag der Stadt Köln durch. Die 
Qualität der Reinigung wurde in den letzten 
Jahren fortlaufend verbessert. 
Im Bereich der genannten Haltestellen be-
steht das Problem, dass fast alle ver-
schmutzten Wand-und Deckenbereiche im 
Gleisbereich bzw. im Einflussbereich der 
stromführenden Fahrdrähte liegen. 
Reinigungen sind daher nur unter sehr er-
schwerten Bedingungen in den Nachstunden 
möglich.  
 
 
REINIGUNG DER UNTERFÜHRUNG 
FRANKFURTER STRAßE 
 
Die Brücke ist im Eigentum der DB AG. Die 
DB wurde hier bzw. auch an vergleichbaren 
Stellen im Stadtgebiet wiederholt gebeten, 
Maßnahmen zur Taubenvergrämung bzw. 
Verkleidung der Bauwerke zu unternehmen. 
Bisher hat die DB keine Maßnahmen ergrif-
fen. 
 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
7 
Seitens der Stadt Köln wurde die für die Stra-
ßenreinigung zuständige AWB um Intensivie-
rung der Reinigung der betroffenen Geh- und 
Radwege gebeten. 
 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
05.07.2010 8.1.2 
 
10-2010 
Antrag der SPD-
Fraktion 
 
Verkehrssicherheit 
auf der Verlänge-
rung der Elias-Gut-
Straße 
AN/1225/2010 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die zuständige 
Fachverwaltung die Verlängerung der Elias-Gut-Straße 
umgehend verkehrstechnisch so zu verbessern, dass 
Fußgänger und besonders Radfahrer die besagte Verlän-
gerung gefahrlos benutzen können. 
67 Jahresbericht 12/2020 
Aufgrund stark eingeschränkter personeller 
Ressourcen, die sich zum 01.01.2021 maß-
geblich ändern, kann der Vorgang erst dann 
bearbeitet werden. 
Jahresbericht 12/2022 
Es liegt weiterhin kein Sachstand vor. 
3  
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
13.09.2010 8.1.1 
 
12-2010 
Antrag der CDU-
Fraktion 
 
Zukunft der Holwei-
der Heide 
AN/1481/2010 
Die Verwaltung wird gebeten, zukünftige Planungen für 
die beiden verbliebenen Teilstücke der Holweider Heide 
(West: zwischen Honschaftsstraße und Buschfeldstraße / 
Ost: zwischen Gerhart-Hauptmann-Straße und Adalbert-
Stifter-Straße) vorzustellen. 
67 Jahresbericht 12/2020 
Aufgrund stark eingeschränkter personeller 
Ressourcen, die sich zum 01.01.2021 maß-
geblich ändern, kann der Vorgang erst dann 
bearbeitet werden. 
Jahresbericht 12/2022 
Es liegt weiterhin kein Sachstand vor. 
3

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
8 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
04.10.2010 8.1.6 
 
15-2010 
Antrag der Fraktion 
Bündnis90/DieGrü-
nen 
 
Einrichtung einer 
barrierefreien öffent-
lichen Toilette am 
Mülheimer Bahnhof 
AN/1737/2010 
Die Verwaltung wird in Abstimmung mit der KVB und DB 
beauftragt, zu prüfen, im oder am Mülheimer Bahnhof 
(auch im nahen Umfeld) eine barrierefreie öffentliche Toi-
lette einzurichten. 
23 Der ursprünglich avisierte Standort Ecke 
Frankfurter Straße/Montanusstraße gegen-
über dem Bahnhof konnte u.a. aus städte-
baulichen Gründen nicht realisiert werden. 
Eine andere städtische Fläche, die für die Er-
richtung einer City-WC Anlage in Frage 
kommt, konnte bisher nicht gefunden wer-
den. 
Unabhängig davon besteht nach wie vor die 
Gefahr des Missbrauchs durch die Drogen-
szene am Wiener Platz, wie bereits in der 
Anlage Krebsgasse geschehen. 
 
Somit bleibt der Standort weiterhin in der 
Standortliste für den Stadtbezirk Mühlheim, 
kann aber aktuell nicht verfolgt werden. 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
9 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
21.02.2011 8.1.2 
 
4-2011 
Antrag der CDU-
Fraktion 
 
Einzelhandelskon-
zept: Umsetzung 
von Einzelmaßnah-
men für die Dellbrü-
cker Hauptstraße 
AN/0296/2011 
Die Bezirksvertretung Mülheim begrüßt die Vorschläge 
des im Entwurf vorliegenden Einzelhandels- und Zentren-
konzeptes für die D ellbrücker Hauptstraße und erkennt 
ihre Bedeutung als Einkaufsstraße an. 
Um dieses Einzelhandelszentrum zu stärken und attraktiv 
zu halten, beschließt die Bezirksvertretung folgende 
Maßnahmen: 
1. In Zusammenarbeit mit der Immobilieneigentümer 
Gemeinschaft der Dellbrücker Hauptstraße (IEG) und 
unter Einbindung der Interessengemeinschaft (IG) 
Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße legt die Verwaltung ein 
Konzept für die geplante Erneuerung der 
Straßenbeleuchtung auf der Dellbrücker Hauptstraße vor. 
Hierbei sind d ie Vorstellungen der IEG und ihr Angebot, 
sich an Mehrkosten zu beteiligen, zu berücksichtigen. 
2. In Zusammenarbeit mit der SBK gGmbH prüft die 
Verwaltung, wie der Platz vor dem Seniorenheim auf der 
Dellbrücker Hauptstraße aufgewertet (neue Bänke und 
Mülleimer, Pflege der Grünanlagen) und offener gestaltet 
werden kann. 
3. Die Bezirksvertretung Mülheim bekräftigt ihren 
Beschluss vom 3. November 2008 und beauftragt die 
Verwaltung, den Alleecharakter der Straße zu stärken, 
indem neue Baumscheiben auf der Dell brücker 
Hauptstraße zwischen Bergisch Gladbacher Straße und 
Erikastraße angelegt werden. 
4. Der Dezernent für Bauen und Verkehr lässt Vorschläge 
für die zukünftige verkehrliche Gestaltung der Dellbrücker 
Hauptstraße erarbeiten – möglicherweise durch die 
Vergabe von entsprechenden Diplomarbeiten. Einzube-
ziehen sind hier die Ergebnis-se der Verkehrsflussana-
lyse für Dellbrück und den Stadtbezirk Mülheim (Be-
15 Die Maßnahme wurde in Kooperation und 
unter finanzieller Beteiligung der IEG Dellbrü-
cker Hauptstraße umgesetzt. 
 
Zu den Beschlusspunkten 2 und 3 liegt 15 
kein neuer Sachstand vor. 
 
Zu Beschlusspunkt 4: 
Sachstand von 66 (Stand 01.04.2020) zur 
Verkehrsflussanalyse für den Stadtteil Köln-
Dellbrück (Antrag der CDU-Fraktion, Sitzung 
am 08.03.2010, TOP 8.1.1) 
Sachstände: 
 
2015: Sachstände  zu den Punkten a) und b) 
sind der ausführlichen Mitteilung zur Sitzung 
BV 9 am 27.04.2015, TOP 10.2.2, Sessionnr: 
0503/2015 zu entnehmen. Darüber hinaus 
ergibt sich hierzu kein neuer Sachstand. 
 
Der Sachstand zu Punkt b): 
 
Mit der Vorbereitung der Umsetzung des Be-
schlusses der Bezirksvertretung Mülheim 
„Umgestaltung der Dellbrücker Haupt-
straße“ TOP 9.1.2 aus der Sitzung am 
08.06.2015 wird voraussichtlich im Herbst 
2015 begonnen. 
2011 - 2013: Erste Gespräche wurden hin-
sichtlich der Verkehrsproblematik im Bereich 
des rechtsrheinischen Kölner Nordens zwi-
schen der Stadtverwaltung der Stadt Köln 
und Bergisch Gladbach geführt. 
 
 
1+4
=1 
 
2+3
=3

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
10 
schluss der BV Mülheim vom 8. März 2010). Berücksich-
tigt werden soll, dass auf der Dellbrücker Hauptstraße 
möglichst kein Park-, Halte- und Rangierraum verloren 
geht und dass die Straße ohne neue Hindernisse für Bür-
gerinnen, Bürger und Geschäftsleute wie gewohnt weiter-
hin befahren und genutzt werden kann und dennoch Ver-
kehrsfluss und Aufenthaltsqualität verbessert werden. 
Sachstand 30.09.2022 
Zu den beiden Anfragen zum Thema Einzel-
handel (Am Donewald und Dellbrück) gibt es 
keine neuen Sachstände. Die Aufträge sind 
u.E. auch schon abgearbeitet und ausrei-
chend beantwortet. Die Maßnahme „Stra-
ßenbeleuchtung“ in Dellbrück wurde ca. 
2012 umgesetzt. Am Donewald haben wir 
derzeit keinen Pack-an Nahversorgung um-
zusetzen, wir haben das Thema jedoch wei-
terhin auf dem Schirm und rücken den 
Standort bei potenziellen Betreibern immer 
wieder in den Fokus. Daher bitte Seitens 
Verwaltung (15) als erledigt notieren. 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
16.05.2011 8.1.1 
 
5-2011 
Antrag FDP-Fraktion 
 
Gedenktafel an der 
Mülheimer Hafen-
mauer 
AN/0870/2011 
Die Bezirksvertretung Mülheim bittet die Verwaltung zu 
veranlassen, dass die 1902 von der Stadt Mülheim er-
rich-tete Gedenktafel an der Einfahrt des Mülheimer Ha-
fens erhalten bleibt, unter Denkmalschutz gestellt und in 
die Erweiterung des Rheinboulevards integriert wird 
BR Köln Es liegt kein neuer Sachstand vor 3 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
12.03.2012 8.1.2 
 
6-2012 
Antrag der Fraktion 
Bündnis90/DieGrü-
nen  
Carlswerkstr. 
AN/0256/2012 
Die BV-Mülheim beschließt die Wiederherstellung des Al-
leecharakters der Carlswerkstr. 
66, 67 
 
Es liegt kein neuer Sachstand vor 3  
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
07.05.2012 8.1.4 
 
12-2012 
Antrag der Fraktion 
Bündnis90/DieGrü-
nen  
Nahversorgung 
Siedlung am Done-
wald 
AN/0575/2012 
Die Bezirksvertretung Mülheim bittet die Verwaltung zu 
prüfen, ob in der Siedlung Am Donewald ein nicht kom-
merzieller Träger, wie z. B. SKM, Diakonie Michaels-
hoven oder lokale Netzwerke, ein Lebensmittelgeschäft 
führen könnten. 
15 Die Anfrage wurde beantwortet und wurde in der 
BV9 am 3.9.11 zur Kenntnis genommen: Session 
V-Nr. 2712/2012 
Stellungnahme der Verwaltung aus 2712/2012 
Bereits im Pre-Test zum Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept wurde in der Siedlung Am Do-
newald die schlechte Nahversorgungssitua-
tion thematisiert und Handlungsvorschläge 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
11 
seitens der Verwaltung gemacht. Die Verwal-
tung steht seit dem im engen Kontakt mit der 
Eigentümerin der Immobilie Auguste-Ko-
walski-Straße 39 und bemüht sich gemeinsam 
mit der GAG Immobilien AG um die Ansied-
lung eines Lebensmittelmarktes. Dabei steht 
die Ansiedlung eines kleinflächigen Anbieters 
von Lebensmitteln zur Nahversorgung der lo-
kalen Bevölkerung im Vordergrund, unabhän-
gig der Konzeptform konventio-neller oder al-
ternativer Anbieter. 
 
Von Beginn an wurde jedoch ebenfalls die An-
siedlung alternativer, nicht kommerzieller Le-
bensmittel-anbieter geprüft. Die Verwaltung 
hat bereits in der Vergangenheit den Kontakt 
zu sozialen Trägerver-einen aufgenommen, 
die den Standort für die Ansiedlung eines al-
ternativen Lebensmittelmarktes ana-lysiert ha-
ben. Die Vereine haben die Möglichkeit durch 
die Beschäftigung von Menschen mit Behin-
derung oder der Integration von Langzeitar-
beitslosen in den Arbeitsmarkt, Personalkos-
tenzuschüsse zu erhalten und somit die Be-
triebskosten zu senken. Aber auch sie haben 
Ihr Vorhaben eingestellt, da keine Aussicht auf 
wirtschaftlichen Erfolg an diesem Standort ge-
sehen wird. 
 
Zuletzt hatte die Eigentümerin einen Makler 
beauftragt, der das Objekt professionell auf 
dem Markt angeboten hat. Aber auch aus die-
sen Bemühungen konnte noch kein Vertrags-
abschluss erfolgen, trotz flexibler Ladenflä-
chen und einem Entgegenkommen der Eigen-
tümerin bezüglich der Mietpreis-gestaltung.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
12 
Mit rund 4.600 Einwohnern weist das Einzugs-
gebiet grundsätzlich ausreichend potenzielle 
Kunden für einen Lebensmittelmarkt auf. Auch 
steht eine Ladenfläche für ein Kleinflächen-
konzept zur Verfügung. Problematisch ist je-
doch die geringe Kaufkraft in der Siedlung Am 
Donewald. Dies ist auch der Grund dafür, 
dass der von der Verwaltung vorgeschlagene 
und eingerichtete Wochenmarkt wieder schlie-
ßen musste. Ein weiteres Problem stellt aus 
Betreibersicht häufig die Suche nach einem 
geeigneten Kaufmann bzw. einer geeigneten 
Kauffrau dar, die den Laden professionell füh-
ren kann. 
 
Die Verwaltung bemüht sich weiterhin Anbie-
ter mit Kleinflächenkonzepten für den Standort 
zu gewinnen und steht weiterhin mit der Ei-
gentümerin und möglichen Betreibern in Kon-
takt. 
 
Sachstand zum 30.09.2021 
Zu den beiden Anfragen zum Thema Einzel-
handel (Am Donewald und Dellbrück) gibt es 
keine neuen Sachstände. Die Aufträge sind 
u.E. auch schon abgearbeitet und ausrei-
chend beantwortet. Daher bitte Seitens Ver-
waltung (15) als erledigt notieren. 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
07.05.2012 8.1.5 
 
13-2012 
Antrag der Fraktion 
Bündnis90/DieGrü-
nen  
Naherholungsgebe-
biet Dünnwald 
AN/0576/2012 
Die Bezirksvertretung Mülheim fordert die Verwaltung 
auf, die Hauptwege im Naherholungsgebiet Dünnwald mit 
Zielen wie Bergisch Gladbach, Schlebusch, Hornpott, 
Wildpark / Schwimmbad, Höhenfelder Seen, Dünnwald 
Kloster, Altenberger Dom etc. auszuschildern. 
67 Jahresbericht 12/2020 
Aufgrund stark eingeschränkter personeller 
Ressourcen, die sich zum 01.01.2021 maß-
geblich ändern, kann der Vorgang erst dann 
bearbeitet werden. 
Jahresbericht 12/2022 
Es liegt weiterhin kein Sachstand vor. 
3

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
13 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
03.09.2012 8.1.4 
 
19-2012 
Antrag der CDU-
Fraktion  
Sicherstellung 
Grundstückmiete für 
S-Bahn-Zugang in 
Holweide 
AN/1292/2012 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, die zuständi-
gen städtischen Ämter damit zu beauftragen, umgehend 
einen Mietvertrag mit dem Eigentümer der Wiese an der 
S-Bahn-Station Holweide, am Bahnsteig FR Bergisch 
Gladbach, Ostseite, abzuschließen. Die dafür notwendi-
gen ca. 400 Euro / Jahr (!) sind ab sofort im Haushalt si-
cherzustellen. Die Eintragung der Grunddienstbarkeit für 
das Grundstück ist vorzunehmen. 
DB Die Eigentumsverhältnisse haben sich nicht geän-
dert. 
 
Der behindertengerechte Zugang ist allerdings vor 
Jahren hergestellt worden. Die Deutsche Bahn hat 
damals für den Weg zum Bahnsteig den vorhande-
nen Zaun am Bahnsteig geöffnet. 
 
1 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
29.10.2012 8.1.1 
 
21-2012 
Antrag der CDU-
Fraktion  
Keine Spielhöllen o-
der Wettbüros auf 
der Dellbrücker 
Hauptstraße! 
AN/1282/2012 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die zuständige 
Verwaltung, mit allen zur Verfügung stehenden ordnungs- 
bzw. baurechtlichen Instrumenten mögliche Neuansied-
lungen von Spielhallen und Wettbüros jeglicher Art auf 
der Dellbrücker Hauptstraße und bis 50 Meter in ihre Sei-
tenstraßen zu verhindern. 
32 
63 
Sachstand 28.07.2022 
 
Der vom Beschlusstext betroffene örtliche Be-
reich umfasst bzgl. „Nebenstraßen“ 16 von 
der Dellbrücker Hauptstraße abgehende Stra-
ßenzüge. Da der Beschluss die gesamte Dell-
brücker Hauptstraße und jeweils in 50 Meter 
Länge alle Nebenstraßen betrifft, ist insge-
samt eine Straßenlänge von ca. 1900 m -und 
dann mit in der Regel beidseitig vorhandenem 
Gebäudebestand- hier betroffen.  
 
Der Beschluss fordert zum einen eine Verhin-
derung von bestimmten gewerblichen Nutzun-
gen mit ordnungsrechtlichen Instrumenten. 
Das betrifft Gewerberecht - und dort noch die 
besondere Unterform des Glücksspielrechts. 
Dafür ist 32 zuständig. 
 
Zum anderen spricht der Beschluss eine Nut-
zungsverhinderung mit baurechtlichen Instru-
menten an. Das kann sowohl Zuständigkeiten 
des 61 als auch 63 betreffen.  
 
3

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
14 
Für evtl. Zuständigkeit des 63 ist anzuführen, 
dass es zwei Handlungsfelder des Amtes be-
rühren könnte. Das ist zum einen die Bearbei-
tung von Anträgen auf Erteilung einer Bauge-
nehmigung. Dazu ist festzustellen, dass ge-
mäß § 74 Abs. 1 BauO NRW ein einklagbarer 
Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bauge-
nehmigung besteht, wenn dem Vorhabenan-
trag keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften 
entgegen stehen. Der BV-Beschluss vom 
29.10.2012 stellt juristisch keine öffentlich-
rechtliche Vorschrift im Sinne der BauO NRW 
dar.  
 
Da 63 an Recht und Gesetz gebunden ist, 
kann ein Bauanatrag, welcher alle Details 
nach jeweils aktuell gültigem B-Plan oder -
falls ein solcher nicht besteht- dann die Krite-
rien aus § 34 BauGB einhält, nicht für pla-
nungsrechtlich unzulässig befunden werden. 
Wenn dann auch sonst zum Bauantrag  kein 
Verstoß gegen bauordnungsrechtliche Vor-
schriften besteht, kann die Erteilung einer 
Baugenehmigung nicht abgelehnt werden. 
Umgekehrt ergibt sich natürlich ebenso, dass 
bei einem Verstoß des per Bauantrag vorge-
legten Vorhabens gegen Bauplanungsrecht o-
der Bauordnungsrecht keine  Baugenehmi-
gung erteilt wird. Das gilt für jeden Bauantrag; 
so auch -aber nicht nur- zu Wettbüros und 
Spielhallen.  
 
Bezogen auf die Bauantragsbearbeitung ist 
der Beschluss Nr. 21-2012 -soweit er gesetz-
lich befolgt werden kann- damit sowieso 
schon impliziert im Handeln des Geschäfts 
der laufenden Verwaltung bei 63.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
15 
 
Das andere vom Beschluss aus 2012 be-
rührte Handlungsfeld des Amtes 63 wäre hier 
die Sonderordnungsbehörde Bauaufsicht. 
Zum o. g. Beschluss würde es bedeuten, dass 
regelmäßig wiederkehrend alle Gebäude ent-
lang der ca. 1900 Meter Straßenverläufe auf 
eine evtl. faktisch vor Ort erfolgte Neuauf-
nahme einer Nutzung als Wettbüro oder Spiel-
halle (dann ohne Baugenehmigung) hin über-
prüft werden sollten. Eine solche betont sehr 
fokussierte Ausforschung und Permanent-
überwachung von Gebäudenutzungen in ei-
nem umfassenden örtlichen Sektor ist bau-
rechtlich weder rechtmäßig noch ressourcen-
mäßig leistbar. Es würde sich um mindestens 
400 Gebäudegrundstücke handeln. 
 
Nach der gefestigten Rechtsprechung ist die 
Sonderordnungsbehörde Bauaufsicht bei ih-
rem Einschreiten rein von Amts wegen an das 
grundgesetzliche Gebot der Gleichbehand-
lung gebunden. Beim amtlichen Ausforschen 
wegen evtl. Nutzung vor Ort ohne Bestehens 
einer gültigen Baugenehmigung (juristischer 
Tatbestand der formellen Illegalität) muss die 
Behörde dann in der konkret von ihr ausge-
wählten Umgebung alle Nutzungen ausfor-
schen und gegen diese vorgehen, wenn keine 
Baugenehmigung dafür besteht. Der Tatbe-
stand der formellen Illegalität gilt zu allen Nut-
zungen-ganz gleich ob es nun eine neue 
Wohnnutzung ist oder eine neue gewerbliche 
Nutzung. Angesichts dieser rechtsstaatlichen 
Ausgangslage würde das baurechtlich gese-
hen einen unabsehbaren Ressourcenaufwand 
mit sich bringen und ist nicht umsetzbar.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
16 
 
Für eine dauerhafte baurechtliche Legalitäts-
kontrolle nur auf diese beiden gewerblichen 
Nutzungen bezogen in diesem räumlichen 
Sektor besteht hier auch angesichts kaum 
vorhandener Bebauungspläne in den ange-
fragten Bereichen -und dann wiederum so gut 
wie gar nicht darin erfolgter ausdrücklicher  
Nutzungsausschlüsse zu Wettbüros und 
Spielhallen- kein juristischer Grund für eine 
solche Ungleichbehandlung gegenüber allen 
anderen (vor allem auch gewerblichen) Nut-
zungen vor Ort. Der Umstand, dass es evtl. 
um gesellschaftlich unliebsame Nutzungen 
geht, ändert juristisch nichts daran ab.        
 
Als Fazit ist festzuhalten, dass -im Gegensatz 
zu möglicherweise anderen Ordnungsbehör-
den- die Sonderordnungsbehörde Bauaufsicht 
nicht dem im Beschluss vom 29.10.2012 inne-
wohnenden permanenten Kontroll- und Über-
wachungswunsch nachkommen kann. Sofern 
das Bauaufsichtsamt als reine Genehmi-
gungsbehörde betroffen wäre, ist der Be-
schlusstenor schon gesetzlicher Inhalt des 
Geschäfts der laufenden Verwaltung.  
 
 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
08.07.2013 8.1.4 
 
10-2013 
Antrag der SPD-
Fraktion  
Situation der Hunde-
freilaufflächen in Hö-
henhaus und Dünn-
wald 
AN/0818/2013 
In den Stadtteilen Höhenhaus und Dünnwald gibt es 
keine Möglichkeit für Hundebesitzer ihren Tieren einen 
artgerechten Auslauf zu bieten. Die Verwaltung wird da-
her gebeten eine Hundefreilauffläche in den betroffenen 
Stadtteilen einzurichten. 
67 Jahresbericht 12/2020 
Aufgrund stark eingeschränkter personeller 
Ressourcen, die sich zum 01.01.2021 maß-
geblich ändern, kann der Vorgang erst dann 
bearbeitet werden. 
Jahresbericht 12/2022 
Es liegt weiterhin kein Sachstand vor.. 
3

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
17 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
16.09.2013 8.1.4 
 
18-2013 
Antrag der CDU-
Fraktion  
Umgestaltung und 
Aufwertung des 
Dellbrücker Markt-
platzes 
AN/1027/2013 
1. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die 
Verwaltung, den Marktplatz und die umliegenden 
Baumscheiben in Köln-Dellbrück zu reinigen und 
das umliegende Grün zu pflegen. 
2. Ferner bittet die Bezirksvertretung die Verwal-
tung, zu prüfen, welche Umgestaltungsmöglich-
keiten am Dellbrücker Marktplatz realisiert wer-
den können. Berücksichtig werden sollen hierbei 
einerseits der ungenutzte und verfallene Mittel-
streifen (Trennung zwischen Asphalt- und Schot-
terplatz), der neu geordnet bzw. gestaltet und 
möglicherweise für einen der beiden anderen 
Teile des Marktplatzes nutzbar gemacht werden 
kann. Andererseits prüft die Verwaltung, wie und 
unter welchen Bedingungen der Schotterplatz as-
phaltiert werden kann. 
3. Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung ver-
schiedene realisierbare Möglichkeiten zur Umge-
staltung und Aufwertung des Dellbrücker Markt-
platzes zur Beschlussfassung vor. 
67 Siehe 19-2013 2 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
16.09.2013 8.1.5 
 
19-2013 
Antrag der SPD-
Fraktion  
Ergänzungsantrag 
zum Antrag der 
CDU-Fraktion bzgl. 
Umgestaltung und 
Aufwertung Dellbrü-
cker Marktplatz 
AN/1086/2013 
1. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwal-
tung, die Pflegeaufwendungen für den Dellbrücker Markt-
platz und das angrenzende Landschaftsschutzgebiet zu 
erhöhen und der BV Mülheim hierüber Rechenschaft ab-
zulegen. 
2. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwal-
tung, unter Berücksichtigung der den Marktplatz flankie-
renden Geschäftsnutzungen Vorschläge für eine Verbes-
serung der Aufenthaltsmöglichkeiten im Bereich des Dell-
brücker Markts zu unterbreiten. In diesem Zusammen-
hang ist darzulegen, - wie die Randbereiche des Platzes 
vor den Geschäftshäusern und der Gaststätte attraktiver 
gestaltet, - die Anordnung der Parkplätze optimiert und - 
die zentrale Platzfläche unter Berücksichtigung der 
Marktnutzung mit zusätzlichen Baumpflanzungen sowie 
61 Zu 1 liegt kein neuer Sachstand vor 
Zu 2+3: 
Die hier im Beschluss aufgeführten Punkte 
wurden überwiegend im Beschluss vom 
24.11.2015 „über Maßnahmen zur Aufwertung 
von zentralen Plätzen in den Stadtbezirken 
Chorweiler, Porz und Mülheim“ (1982/2015) 
berücksichtigt. Darin wurde der Planungspro-
zess auf Grundlage von Ideenskizzen zur Auf-
wertung des Dellbrücker Marktplatzes ange-
stoßen und die Verwaltung aufgefordert eine 
Öffentlichkeitsveranstaltung durchzuführen. 
Diese fand am 25.01.2016 stand. Die Ergeb-
nisse flossen in die Erarbeitung eines Kon-
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
18 
einer einheitlichen Oberflächenbefestigung versehen 
werden kann. Weiterhin erwartet die BV Mülheim Hin-
weise der Verwaltung, wie bzw. aus welchen Haushaltsti-
teln sich diese Veränderungen ggfs. finanzieren lassen. 
3. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwal-
tung, darzulegen, unter welchen rechtlichen Vorausset-
zungen bezüglich des Bau-, des Landschafts- und des 
Immissionsschutzrechts sich eine bauliche Fassung des 
Dellbrücker Marktplatzes, wie im Entwurf der Integrierten 
Raumanalyse skizziert, realisieren lässt. Es soll ferner 
dargelegt werden, welche Teilflächen des Marktplatzes 
bzw. der angrenzenden Grünbereiche ggfs. einer Bebau-
ung zugeführt werden könnten. 
zeptes ein, das Grundlage des Planungsbe-
schlusses vom 05.12.2016 zur Ausarbeitung 
des Umgestaltungskonzeptes war 
(3619/2016). Dabei wurde die Verwaltung 
auch beauftragt, die Ausbauplanung in die 
Wege zu leiten.  
 
Die Entwurfsplanung wurde der Bezirksvertre-
tung am 14.06.2021 vorgelegt, der Baube-
schluss soll im ersten Halbjahr 2023 vorgelegt 
werden. 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
02.12.2013 8.2.1 
 
20-2013 
Antrag der SPD-
Fraktion  
ehm. Wacker-Kies-
grube zw. Elisabeth-
Schäfer-Weg und 
Strunder Bach in 
Köln-Buchheim 
AN/1337/2013 
Die Bezirksvertretung Mülheim bittet die Verwaltung, den 
Bereich ehem. Kiesgrube zwischen Elisabeth-Schäfer-
Weg und Strunder Bach in Köln-Buchheim, als Natur-
schutzgebiet auszuweisen. 
67 Sachstand 01.08.2022 
 
Die Verwaltung hat sich in der Vergangenheit 
mehrfach mit diesem Landschaftsraum zwi-
schen Strunder Bach und der ehem. Wacker 
Kiesgrube befasst. So 2015-2016 mit der 
Maßgabe den ehemaligen Verlauf des Strun-
der Baches wieder mit Wasser zu beschicken 
und im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur 
teiloffenen Verbindung der Strunde und des 
Flehbaches/Faulbauches mit dem Rhein (Mit-
teilung 3942/2021). Die vorliegende Machbar-
keitsstudie kommt zu dem Fazit, dass  
„eine Offenlegung des Gewässersystems 
Strunde und Flehbach/ Faulbach aufgrund der 
Notwendigkeit mehrerer, durch die dichte Inf-
rastruktur verbleibender Durchgängigkeitshin-
dernisse (Verrohrungen) aus ökologischer 
und ökonomischer Sicht nicht sinnvoll“ ist. 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
19 
Die bestehende Schutzausweisung im Land-
schaftsplan Köln als Geschützter Land-
schaftsbestandteil LB 9.34 für den Abschnitt 
des Strunder Baches und die Ausweisung der 
Wacker Kiesgrube im LSG L 26 mit entspre-
chenden Anpflanzungs-Maßnahmen wird als 
fachlich geeignet bewertet, um die Sicherung 
des Gebietes zu erhalten.  
Das Gebiet der ehemaligen Kiesgrube Wa-
cker hat nach Einschätzung der Verwaltung 
auf Grund der heutigen straken Überformung 
aktuell wenig Potential zur Ausweisung eines 
Naturschutzgebietes oder zur Ausweisung der 
gesamten Flächen als Geschützter Land-
schaftsbestandteil.  
Um die Fragestellung wie die möglichen na-
turschutzfachlichen Potentiale des Gebietes 
weiter entwickelt werden können, sachgerecht 
beantworten zu können, wird die Erstellung ei-
nes Pflege- und Entwicklungsplanes (PEPL) 
für erforderlich angesehen. Die Erarbeitung 
wäre an ein externes Gutachterbüro zu verge-
ben 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
22.09.2014 8.1.1 
 
13-2014 
gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion und der Fraktion 
Bündnis 90/DieGrü-
nen  
Thurner Hof 
AN/1022/2014 
Der Thurner Hof soll nach Abschluss seiner aufwändigen 
und langwierigen baulichen Sanierung uneingeschränkt 
den Bürgern zur Nutzung für Zwecke der Bildung, der 
Kultur und der Begegnung zur Verfügung stehen. Hierfür 
soll ein sozialräumliches Nutzungskonzept erarbeitet wer-
den, das die Nutzung auf Angebote der Bildung, der kul-
turellen und sozialen Arbeit sowie für örtliche Vereinszwe-
cke beschränkt. 
23, 505 Die Fertigstellung ist für das Jahr 2020 vorge-
sehen. Das Nutzungskonzept steht noch aus 
und wird der Bezirksvertretung Mülheim mit-
geteilt. 
 
Mitteilung 2409/2021 
Die Sanierungsarbeiten im Thurner Hof über 
das Programm „Win-Win für Köln“ sind bereits 
seit eini-ger Zeit abgeschlossen. Zuletzt fehlt 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
20 
Die Bezirksvertretung Mülheim bittet die Verwaltung, ei-
nen Sachstandsbericht zum Thurner Hof vorzulegen. 
nun noch die Aufschaltung der Brandmelde-
anlage, die eine Ab-stimmung zwischen den 
Leitungsträgern voraussetzt. Die Abstimmun-
gen finden zurzeit statt. Im An-schluss an die 
Inbetriebnahme der Brandmeldeanlage durch 
die beauftragte Firma kann die Verwal-tung 
schließlich die Endabnahmen der baulichen 
Arbeiten terminieren.  
Die Arbeitsmarktförderung wird das Gebäude 
kurzfristig nach den Abnahmen zur weiteren 
Nutzung an eine objektverwaltende Dienst-
stelle übergeben. Hierzu finden aktuell Ab-
stimmungsgespräche zwi-schen den Dienst-
stellen und den zukünftigen möglichen Nut-
zern statt (VHS, Bürgerverein, Heimat-verein, 
Biogarten).  
Nach derzeitigem Stand ist mit der Übergabe 
im Spätsommer/Herbst 2021 zu rechnen  
 
Nach Übergabe an eine objektverwaltende 
Dienststelle möchte die VHS Köln das Herren-
haus des Thurner Hofes grundsätzlich gerne 
wieder als Unterrichtsort nutzen.  
Insbesondere Umweltbildung und Veranstal-
tungen zum Thema „Nachhaltigkeit“ könnten 
hier angebo-ten werden, zumal der VHS-Bio-
garten sich seit mehr als 30 Jahren auf dem 
Gelände befindet. Praxis und Theorie könnten 
so wieder miteinander verknüpft werden.  
Die VHS hat einen ersten Entwurf für ein in-
haltliches Konzept erarbeitet. Die Flächen im 
Erdgeschoss des Gebäudes sind als Unter-
richtsräume geeignet 
 
 Die verschiedenen Vereine wurden in das 
Nutzungskonzept der VHS aufgenommen.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
21 
Zum Beispiel sind der Arbeitskreis VHS-Bio-
garten sowie der Verein der Freunde und För-
derer des 2  
 
VHS-Biogartens e.V. seit jeher eng mit der 
Volkshochschule Köln verbunden. Unter dem 
Wegfall der VHS-Unterrichtsflächen im Her-
renhaus des Thurner Hofes hat insbesondere 
die theoretisch-inhaltliche Arbeit des Arbeits-
kreises VHS-Biogarten gelitten. Der inzwi-
schen vornehmlich praktische Ansatz des Ar-
beitskreises soll fortan wieder um theoretisch-
inhaltliche Angebote vor Ort erweitert werden. 
Insgesamt soll im Thurner Hof ein „naturnahes 
Bildungszentrum“ für die Dellbrücker Bür-
ger*innen entstehen 
Die VHS als Anbieter von Weiterbildung plant 
keine eigene Verwendung und schließt es 
aus, als Vermieter für Dritte aufzutreten.  
Die Hinweise der VHS, die Wohnung an Per-
sonen mit einer ideellen Nähe zum Themen-
spektrum Umweltbildung/Nachhaltigkeit zu 
vermieten, und/oder entsprechend der An-
frage i.S. einer Hausmeis-tertätigkeit zu ver-
mieten, wird die Verwaltung im Rahmen der 
weiteren Objektverwaltung prüfen und hierzu 
abschließend entscheiden. 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
22.09.2014 8.1.3 
 
15-2014 
gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion und der Fraktion 
Bündnis90/DieGrü-
nen  
KVB Buslinie 154 - 
Ausweitung der Be-
triebszeiten in den 
Die Verwaltung möge, in Zusammenarbeit mit der Kölner 
Verkehrsbetriebe-AG prüfen, ob die KVB Buslinie154 täg-
lich ihre Betriebszeiten bis ca. 22.00 Uhr und an Sonn- 
und Feiertagen auch in den Vormittagsstunden ausweiten 
kann, um die Verkehrsverbindung zwischen Dünnwald 
und Porz zu gewährleisten. 
KVB  
Siehe Vorlagen-Nr. 1215/2019 (Stärkung 
und Ausweitung des KVB-Busnetzes; 
hier: Dauerhafte Erweiterungen) zur Sit-
zung des Rates am 09.07.2019: 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
22 
Abendstunden und 
an Sonn- und Feier-
tagen 
AN/1080/2014 
Für die Buslinie 154 ist eine Ausweitung 
der Betriebszeiten an allen Tagen im 30-
Minuten-Takt bis ca.22:00 Uhr geplant 
(letzte Abfahrt ab den Endhaltestellen). 
Bisher verkehrte die Linie montags bis 
freitags bis ca. 21:00 Uhr und samstags, 
sonntags und an Feiertagen bis ca. 20:00 
Uhr. 
Sonntags soll die Linie bereits um 11:00 
Uhr den Betrieb auf dem gesamten Li-
nienweg aufnehmen und bereits zu die-
sem Zeitpunkt in den 30-Minuten-Takt 
wechseln. Bisher wurde der Linienab-
schnittzwischen Dünnwald und Dellbrück 
erst ab ca. 13:00 Uhr bedient, der 30-Mi-
nuten-Takt setzte auf dem gesamten Li-
nienweg erst um ca. 12:30 Uhr ein. 
 
Diese Beschlussinhalte wurden zum 
Fahrplanwechsel Dezember 2019 umge-
setzt. 
 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
01.12.2014 8.1.2 
 
23-2014 
gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen  
Die Verwaltung wird beauftragt: 
Eine Planung zur Sanierung, Neugestaltung und Begrü-
nung des Parkplatzes/Marktplatzes "An der Kemper-
wiese" in Köln-Dellbrück unter besonderer Beachtung der 
nachfolgend genannten Schwerpunkte vorzulegen. Die 
 Die hier im Beschluss aufgeführten Punkte 
wurden überwiegend im Beschluss vom 
24.11.2015 „über Maßnahmen zur Aufwertung 
von zentralen Plätzen in den Stadtbezirken 
Chorweiler, Porz und Mülheim“ (1982/2015) 
berücksichtigt. Darin wurde der Planungspro-
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
23 
Umgestaltung Dell-
brücker Marktplatz 
"An der Kemper-
wiese" 
AN/1601/2014 
erforderliche Mittel sollen aus dem Programm  „Aufwer-
tung städtischer Plätze in den Stadtbezirken“ genutzt 
werden. 
Generelle Zielsetzung soll sein, nicht nur den Platz für die 
bestehenden Funktionen zu erhalten, sondern auch mehr 
Aufenthaltsqualität zu verleihen, um so einen wahrnehm-
baren zentralen Platz mit Elementen zum Verweilen und 
zum Gespräch in Dellbrück zu schaffen. 
 Zunächst ist der gesamte Platz zu entrümpeln, 
alte Mauerreste, nicht mehr nutzbare Fahrrad-
ständer und – sofern rechtlich möglich – die vor-
handene Litfaßsäule zu entfernen, Erd-Asphalt-
verwerfungen sowie Unkraut sind zu beseitigen 
und Poller zu begradigen (sofern sie weiterhin 
benötigt werden). Desweiteren soll die Platzober-
fläche neu ausgeführt werden. Sowohl die bisher 
befestigte Platzfläche als auch die bisher unbe-
festigte Fläche sollen mit einem geeigneten Ver-
bundpflaster belegt werden, das den Anforderun-
gen an versickerungsfähige Verkehrsflächen ge-
nügt. 
 Südöstlich zwischen Parkplatz und dem Kemper-
bach ist der verwahrloste Grünbereich auszulich-
ten und der Bachlauf zugänglich und sichtbar zu 
machen (alle Bäume sollten dabei erhalten blei-
ben). 
 Südwestlich ist die Stichstraße als Mischver-
kehrsfläche zu gestalten. Die Zufahrt zu den Ga-
ragen sollte zum einen von der Kemperwiese 
und zum anderen über den Parkplatz und den 
ehemaligen Wendehammer erfolgen. Der mittlere 
Bereich sollte nicht mehr befahrbar sein und der 
Erweiterung der Außengastronomie dienen. Be-
strebungen der Anlieger, weitere – ggfs. tempo-
räre – Außengastronomie zu betreiben, sollen in 
die Überlegungen einbezogen werden, so dass 
zess auf Grundlage von Ideenskizzen zur Auf-
wertung des Dellbrücker Marktplatzes ange-
stoßen und die Verwaltung aufgefordert eine 
Öffentlichkeitsveranstaltung durchzuführen. 
Diese fand am 25.01.2016 stand. Die Ergeb-
nisse flossen in die Erarbeitung eines Kon-
zeptes ein, das Grundlage des Planungsbe-
schlusses vom 05.12.2016 zur Ausarbeitung 
des Umgestaltungskonzeptes war 
(3619/2016). Dabei wurde die Verwaltung 
auch beauftragt, die Ausbauplanung in die 
Wege zu leiten. 
 
Die Entwurfsplanung wurde der Bezirksvertre-
tung am 14.06.2021 vorgelegt, der Baube-
schluss soll im ersten Halbjahr 2023 vorgelegt 
werden.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
24 
eine künftige dauerhafte Entwicklung hin zu ei-
nem zentralen Platz in Dellbrück möglich ist. 
 Die der bisherigen Stichstraße gegenüberlie-
gende Seite ist durch Rücknahme einer Parkzeile 
grün zu gestalten. Als Ausgleich hierfür soll die 
Trennfläche zwischen befestigtem und unbefes-
tigtem Teil des Parkplatzes, welche aktuell ca. 
4m beträgt und aufgrund überkommener Gestal-
tung nicht nutzbar ist, aufgelöst werden. Den Be-
langen der Marktbetreiber soll hierbei Rechnung 
getragen werden. 
 Westlich im Eckbereich gegenüber der Post 
sollte ein Aufenthaltsbereich als gepflastertes 
Rondell entstehen. Unter einem großkronigen 
Baum (z.B. Kastanie) sind Bänke, Papierkörbe 
und möglicherweise eine Infotafel der örtlichen 
Vereine zu installieren. 
 Parallel zur Straße, An der Kemperwiese, ist die 
Verbindung zwischen Hauptstraße und der freien 
Landschaft attraktiv als straßenbegleitende Grün-
verbindung mit Bürgersteig von ca. 6,50 m zu ge-
stalten. Die Baumreihe auf der Parkplatzseite 
könnte durch spiegelbildlich angelegte Bäume 
auf der gegenüberliegenden Seite zu einer Allee 
entwickelt werden. Die Straßenbreite „An der 
Kemperwiese“ soll dabei erhalten bleiben. 
 Neue Hecken im gesamten Bereich der Straßen-
randbegrünung sollten die teilweise beschädigten 
Poller sowie Findlinge als Abgrenzungselement 
in ihrer Funktion ersetzen und  insgesamt den 
Platz abschirmend gepflanzt werden. Die Ergän-
zung durch Bänke soll so geplant werden, dass 
einerseits in Verbindung mit dem Grün anspre-
chende Aufenthaltsorte entstehen, andererseits 
der Marktbetrieb nicht beeinträchtigt wird. 
 Die Anordnung der Parkplätze ist zu überprüfen 
mit dem Ziel, insgesamt die bisherige Anzahl an

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
25 
Parkplätzen zu erhalten, ggf. auch mehr Stell-
plätze zu gewinnen, insbesondere im bisher nicht 
befestigten Bereich. 
 Alle bisherigen Nutzungen d.h., Markt, Zeltveran-
staltung der UHU's, Jugend-Truck-Stellfläche und 
die REWE -Rangiereinfahrt zum Parkplatz müs-
sen weiter möglich bleiben. 
Die von der Verwaltung erstellte Konzeption soll in einer 
Bürgerveranstaltung vorgestellt werden, um die Einzel-
maßnahmen darzustellen und ggfs. Anliegen der Bür-
ger/Innen nach Möglichkeit einbeziehen zu können.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
26 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
05.12.2016 8.1.1 
 
26-2016 
Antrag der CDU-
Fraktion 
Obstwiese auf dem 
städtischen Grund-
stück Mielenforster 
Straße/Thurner 
Kamp in Köln-Dell-
brück 
AN/0897/2016 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlegung einer Obst-
wiese auf dem städtischen Grundstück Mielenforster 
Straße / Thurner Kamp in Dellbrück unter Berücksichti-
gung einer möglichen Randbebauung am Thurner Kamp 
zu planen und bei nächster Möglichkeit umzusetzen. 
67 Am 05.12.2016 wurde in der 18. Sitzung der 
Bezirksvertretung Mülheim unter 8.1.1 der An-
trag AN/0897/2016 der CDU-Fraktion behan-
delt. Folgendes wurde beschlossen: „Die Ver-
waltung wird be-auftragt, die Anlegung einer 
Obstwiese auf dem städtischen Grundstück 
Mielenforster Straße / Thur-ner Kamp in Dell-
brück unter Berücksichtigung einer möglichen 
Randbebauung am Thurner Kamp zu planen 
und bei nächster Möglichkeit umzusetzen.“  
 
Die Planungen sind inzwischen abgeschlos-
sen. Es werden 42 Obstbäume gepflanzt, da-
runter verschiedene Sorten an Äpfeln, Birnen, 
Kirschen und Quitten. Bei allen handelt es 
sich um historische, seltene, gefährdete und 
teilweise regionaltypische Sorten, die ausrei-
chend robust für den Standort sind. Je nach 
Verfügbarkeit der Bäume werden die Baum-
pflanzungen voraussichtlich aufgeteilt: Der 
größte Teil der Bäume wurde im Winter 
2021/22 gepflanzt, der Rest im folgenden 
Winter 2022/23. 
 
Die Bäume werden mit stabilen Dreiböcken 
und Draht gegen Verbiss- und Schälschäden 
geschützt. Dadurch kann die Fläche wie bis-
her weiter als Pferdeweide genutzt werden.    
 
Zum Schutz gegen Wühlmausschäden wer-
den zusätzlich zwei Ansitzwarten für Greifvö-
gel auf der Fläche errichtet.  
 
1 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
27 
09.10.2017 8.1.6 
 
13-2017 
Antrag des EMT 
Torsten Tücks: Kos-
tenfreier WLAN-Hot-
spot im Bereich des 
Bahnhofes Köln-
Mülheim 
AN/1375/2017 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im Bereich 
des Bahnhofs Mülheim und der dazugehörigen Stadt-
bahnstation, die Einrichtung eines freien WLAN-Zugangs-
punktes möglich und eine Installation sinnvoll ist. 
DB 
 
Es liegt kein neuer Sachstand vor 
 
Sachstand 30.09.2021 
 
Auch die DB sieht das Potential und die Not-
wendigkeit des WLAN-Ausbaus für diesen 
Standort. 
 
Stand heute kann gesagt werden, dass die 
DB bereits in Planung einer WLAN-Infrastruk-
tur für diesen Bahnhof ist. 
Voraussichtlich Anfang 2022 werden wir mit 
der Realisierung starten. 
 
Es besteht außerdem die Möglichkeit dieses 
Jahr noch einen Vorlaufbetrieb in Köln-Mül-
heim zu starten, allerdings ist dies noch unge-
wiss. 
 
Sachstand 30.11.2022  
 
Aktuell gibt es noch kein neues Zeitfenster zu 
dem der Bahnhof Köln-Mülheim mit WLAN 
ausgerüstet wird. Das ursprüngliche Zeitfens-
ter hat sich aufgrund der weltweiten Entwick-
lungen entsprechend verschoben. Sofern eine 
belastbare Terminschiene vorliegt werden wir 
Sie informieren. 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
28 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
22.01.2018 8.1.1 
 
1-2018 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen und der SPD-
Fraktion: Wiederher-
stellung der Brücke 
über den Mutzbach 
in den ursprüngli-
chen Zustand (Brü-
ckenmauer statt 
Leitplanke) 
AN/0022/2018 
Die Bezirksvertretung beschließt, dass die Brücke über 
den  Mutzbach am Dünnwalder Mauspfad in Höhe der 
Straße „An der Walkmühle“ wieder in den ursprünglichen 
Zustand (Brückenmauer statt Leitplanke) versetzt wird. 
69 Ein aktueller Sachstand liegt nicht vor. 3 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
17.09.2018 8.1.3 
 
16-2018 
Gemeinsamer 
Dringlichkeitsantrag 
der SPD-Fraktion 
und der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen zur Innenbe-
bauung zwischen 
Berliner Straße, Tie-
fenthalstraße, Ha-
cketäuerstraße und 
Von-Sparr-Straße 
AN/1329/2018 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, dass die ge-
plante Innenbebauung im Bereich der Berliner Straße, 
Tiefenthalstraße, Hacketäuerstraße und Von-Sparr-
Straße dem sozialen und privaten Wohnungsbau zugute-
kommen soll. Alle Ämter und Behörden wirken darauf hin, 
dass die Vermietung nur an Mieterinnen und Mieter mit 
Wohnberechtigungsschein (WBS) erfolgt. Eine aus-
schließliche oder überwiegende Unterbringung von ande-
ren Gruppen soll nicht erfolgen. Anreize hierzu sind zu 
vermeiden. 
Die Bezirksvertretung Mülheim würde es begrüßen, wenn 
an dieser Stelle keine Wohnverdichtung erfolgt. Wenn 
doch, dann nur in sozialverträglichem Maße. 
56 Sachstand 2020: 
Eine Erledigung des Beschlusses kann noch 
nicht herbeigeführt werden. Die Verwaltung 
befindet sich weiterhin im Austausch mit dem 
Investor zum Bauvorhaben. Der Investor teilte 
zuletzt mit, an dem Standort Berliner Str./Tie-
fentalstraße freifinanzierten Wohnungsbau zu 
planen. Ob bereits eine Baugenehmigung da-
für vorliegt, ist nicht bekannt. Eine Fertigstel-
lung kann voraussichtlich für 2022 angenom-
men werden, vorbehaltlich der aktuellen Pan-
demie-Dynamik. 
Sollte der Investor der Stadt Köln ein prüffähi-
ges Angebot zur Anmietung des geplanten 
Objektes unterbreiten, wird die Verwaltung 
sich damit im Rahmen der Bedarfsplanung 
auseinandersetzen. In die Prüfung werden ne-
ben dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit auch 
die örtlichen Gegebenheiten einfließen. Be-
sondere Beachtung bei der Standortauswahl 
finden darüber hinaus die bereits vorhandene 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
29 
soziale Infrastruktur und die Verkehrsinfra-
struktur sowie die Sozialstruktur des Standor-
tes. Das nachbarschaftliche Umfeld wird da-
bei ebenso in den Blick genommen wie die 
Anbindung an bestehende Unterstützungs- 
und Ehrenamtsstrukturen. Der Beschluss der 
Bezirksvertretung Mülheim findet insoweit im 
Prüfprozess Berücksichtigung.  
Das Amt für Wohnungswesen übernimmt mit 
seinem Konzept zur sozialintegrativen Bele-
gung eine wichtige Steuerungsfunktion zum 
Erhalt des sozialen Friedens innerhalb der 
Stadtgesellschaft. Ohne die Möglichkeit der 
Neuanmietung von Objekten verbliebe die 
Wohnungsvergabe in der Entscheidungs- und 
Steuerungsbefugnis des Investors, für den 
verständlicherweise betriebswirtschaftliche 
Belange höher priorisiert sind als die soziale 
Verantwortung für erhaltenswürdige Veedel-
strukturen oder die Versorgung sozial benach-
teiligter Wohnungsuchender. 
Eine abschließende Erledigung ist noch nicht 
möglich. 
Sachstand 30.09.2021 
Das Neubauprojekt „Wohnquartier Mülheimer 
Höfe“ auf dem Gelände der ehemaligen Ha-
cketäuer-Kaserne sieht drei Mehrfamilienhäu-
ser mit insgesamt 52 Wohneinheiten vor. Ei-
nes der Mehrfamilienhäuser mit 13 Wohnein-
heiten an der Tiefenthalstraße soll nach der-
zeitiger Planung öffentlich-gefördert gebaut 
werden. Eine Anmietung dieses Objekts durch 
die Stadt Köln wird erwogen, so dass hier 
eine Vermietung von Wohnungen an Perso-
nen mit Wohnberechtigungsschein erfolgen 
könnte. Die beiden anderen Mehrfamilienhäu-

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
30 
ser an der Berliner Straße werden frei finan-
ziert gebaut und privat vermietet werden. Die 
Investition lässt sich ansonsten für den Eigen-
tümer nicht wirtschaftlich darstellen. Die Bau-
genehmigungen für den Abriss und Neubau 
liegen vor. Eine Fertigstellung der drei Einfa-
milienhäuser wird nach derzeitiger Planung 
für das erste Quartal 2023 erwartet.  
Dieser Beschluss ist somit nur teilweise um-
gesetzt worden. 
Sachstand 30.06.2022: 
Mit Vorlage 0204/2022 hat die Verwaltung die 
Genehmigung der Anmietung einer noch zu 
errichtenden, frei finanzierten Wohnimmobilie 
in der Tiefentalstraße 13 in Köln-Mülheim zur 
Unterbringung von Wohnungslosen beantragt. 
Diese Anmietvorlage wurde vor der Ratssit-
zung am 20.06.2022 endgültig zurückgezo-
gen, da dem Bauherrn doch noch die Möglich-
keit einer öffentlichen Förderung in Aussicht 
gestellt wurde. Es wurde ein entsprechender 
Antrag auf öffentliche Förderung beim Amt für 
Wohnungswesen gestellt.  Im Falle der Fertig-
stellung der Immobilie prüft das Amt für Woh-
nungswesen eine Anmietung der kompletten 
Wohnanlage mit 52 Wohneinheiten, so dass 
bei einer Anmietung bezüglich des öffentlich 
geförderten Wohnungsbaus eine sogenannte 
Drittelbelegung (an Wohnungssuchende mit 
Wohnberechtigungsschein aus dem umge-
benden Stadtteil, an dringend Wohnungssu-
chende mit Zugangsbeschränkungen zum 
Wohnungsmarkt sowie an Kölner Wohnungs-
lose und Geflüchtete mit Aufenthaltsstatus, 
die bisher in Einrichtungen des Amtes für 
Wohnungswesen lebten) erfolgt. Über die wei-
tere Entwicklung wird berichtet.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
31 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
10.12.2018 8.1.5 
 
25-2018 
Antrag der CDU-
Fraktion: Einrichtung 
eines Bouleplatzes 
und Aufstellung von 
Trimm-Dich-Geräten 
in Köln-Dellbrück 
AN/1721/2018 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, 
dass diese den Wunsch der Bürgerschaft nach Einrich-
tung eines Bouleplatzes für künftige Planungen in Dell-
brück aufnimmt. Die Verwaltung prüft daneben künftig bei 
Sanierungen und Neuanlagen von Spielplätzen die Einfü-
gung von Trimm-Dich-Geräten, die generationenübergrei-
fend genutzt werden können. 
67 Jahresbericht 12/2020 
Aufgrund stark eingeschränkter personeller 
Ressourcen, die sich zum 01.01.2021 maß-
geblich ändern, kann der Vorgang erst dann 
bearbeitet werden. 
Jahresbericht 12/2022 
Es liegt weiterhin kein Sachstand vor. 
3 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
21.01.2019 8.1.2 
 
2-2019 
Gemeinsamer 
Dringlichkeitsantrag 
der SPD-Fraktion 
und der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen: Vorhalten einer 
Notfallpraxis im 
rechtsrheinischen 
Norden 
AN/0087/2019 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, die Verwal-
tung damit zu beauftragen, sich bei der Kassenärztlichen 
Vereinigung Nordrhein dafür einzusetzen, dass für den 
rechtsrheinischen Norden eine Notfallpraxis vorgehalten 
wird. 
Sofern die Kassenärztliche Vereinigung an ihrem Vorha-
ben festhält, die Notfallpraxis Genovevastraße zu schlie-
ßen, bittet die Bezirksvertretung Mülheim unverzüglich 
um die Vorlage einer belastbaren Datengrundlage, aus 
der hervorgeht, dass die in der Begründung aufgeführte 
befürchtete Unterversorgung und Verlagerung des 
Patientenstroms in das Klinikum Holweide nicht stattfin-
den wird. 
53 Sachstand 25.07.2022 
 
Die Praxis bleibt geschlossen und es ist wei-
terhin die Notfallpraxis im Krankenhaus Kalk 
in Anspruch zu nehmen. 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
32 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
08.07.2019 8.1.9 
 
17-2019 
Gemeinsamer 
Dringlichkeitsantrag 
der SPD-Fraktion, 
CDU-Fraktion, Frak-
tion Bündnis 90/Die 
Grünen, sowie der 
Einzelmandatsträger 
Herr Bakis (Die 
Linke) und Herr 
Tücks (FDP) 
Erhaltung des Kli-
nikstandortes Hol-
weide 
AN/1011/2019 
Die Verwaltung wird beauftragt für den städtischen Klinik-
verbund ein Sanierungskonzept zu entwickeln, dass den 
Erhalt des Klinikstandortes Holweide dauerhaft sichert. 
54 Sachstand nichtöffentlich, 2020 
per E-Mail verschickt 
 
Aktuell kann kein aktueller Sachstand mitge-
teilt werden. Grund:  An der Situation und den 
Planungen im Hinblick auf das Krankenhaus 
Holweide gibt es derzeit keine neuen, derzeit 
bereits kommunizierbaren Entwicklungen. 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
33 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
16.09.2019 8.1.3 
 
20-2019 
Zukunft des Radio-
museums Köln e.V. 
(Dellbrück) 
Antrag der CDU-
Fraktion vom 
01.09.2019 
AN/1141/2019 
Die Stadtverwaltung stellt ihre Pläne zum Sachstand „Zu-
kunft des Radiomuseums Köln e.V.“ vor und zeigt der BV 
Mülheim Möglichkeiten der Zusammenbringung der 
Sammlung mit historischen Rundfunkgebäuden in Köln 
auf. 
 Keine Zuständigkeiten innerhalb der  
Verwaltung. Antrag kann nicht umgesetzt 
werden. 
1 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
09.12.2019 8.1.9 
01-2020 
Gemeinsamer 
Dringlichkeitsan-
trag der SPD-Frak-
tion, CDU-Fraktion 
und der Fraktion 
Bündnis 90/Die 
Grünen vom 
30.11.2019  
Außenflächennut-
zung Kinder- und 
Jugendtreff Picco 
AN/1696/2019 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim fordert die Verwal-
tung auf, dass die Außenfläche des Kinder- und Ju-
gendtreffs Picco für diese auch als Außenbereich 
genutzt werden kann (Übertragung der hinteren Au-
ßenfläche des Mietobjektes Piccoloministraße 528 
Westfügel zur gemeinsamen Nutzung des Stadtteil-
hauses mit vorrangiger Verantwortlichkeit des Kin-
der- und Jugendtreff Picco).  
Der bisherige negative Bescheid der Verwaltung ist 
insofern zu revidieren, dass die Verwaltung für das 
Kinder- und Jugendtreff Picco eine einvernehmliche 
Lösung erarbeitet, die zum Ziel hat, dass der Kin-
der- und Jugendtreff Picco auch ihre Außenfläche 
nutzen kann. 
 
56 Der Kinder- und Jugendtreff „Picco“ ist nicht 
Mieter der Außenfläche. Die vertragliche Nut-
zung dieses Außengeländes oblag bisher ei-
nem anderen Mieter, dessen Mietverhältnis 
zum 31.12.20219 endete. Die Absprache zwi-
schen dem ehemaligen Mieter und dem Kin-
der- und Jugendtreff „Picco“ über die Überlas-
sung der Nutzung der Außenfläche war dem 
Amt für Wohnungswesen nicht bekannt. Nach 
Auslaufen dieses Mietvertrages befindet sich 
die Verwaltung nun in der Planung über die 
weiteren Nutzungsoptionen und hat dabei den 
Wunsch des Kinder- und Jugendtreffs 
„Picco“ zur fortgeführten Nutzung in ihre Pla-
nung aufgenommen. Dazu fand zwischenzeit-
lich ein Ortstermin mit Vertretern des zuständi-
gen Amtes für Wohnungswesen und Vertre-
tern des Kinder- und Jugendtreffs „Picco“ so-
wie der Jugendzentren Köln GmbH statt. Erör-
tert wurde auch, dass eine zukünftige Nut-
zung der Außenfläche durch den Kinder- und 
Jugendtreff „Picco“ nur möglich ist, wenn eine 
Übernahme der Verantwortung im Hinblick auf 
die Aufsicht, Pflege und Reinigung durch den 
Kinder- und Jugendtreff „Picco“ dauerhaft si-
chergestellt werden kann. Bis zur abschlie-
ßenden Entscheidung der Verwaltung über 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
34 
die weitere Nutzung und gegebenenfalls einer 
vertraglichen Neuregelung wird in Wertschät-
zung und Anerkennung der durch den Kinder- 
und Jugendtreff „Picco“ geleisteten Arbeit auf 
dem Außengelände die fortgeführte Nutzung 
toleriert. 
 
Sachstand 30.09.2021 
Die beiden Beschlüsse zum Picco Kinder- und 
Jugendtreff haben sich erledigt: Die Verwal-
tung hat im September 2020 den Trägern des 
Jugendtreffs die hintere Außenfläche des Mie-
tobjektes Piccoloministraße 528 zur weiteren 
Nutzung als Nutz- und Naschgarten durch die 
betreuten Jugendlichen überlassen. Diese 
Nutzung ist dem Träger inzwischen auch 
schriftlich zugesichert worden. 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
27.01.2020 8.1.1 
02-2020 
Begrünte KVB-Fahr-
gastunterstände 
Antrag der CDU-
Fraktion vom 
21.12.2019 
AN/0020/2020 
Die Kölner Verkehrsbetriebe werden gebeten, zu prüfen, 
inwieweit begrünte Fahrgastunterstand im Stadtbezirk 
Mülheim eingesetzt werden können, auch im Rahmen 
von Pilotprojekten/-modellen. 
KVB Es liegt kein Sachstand vor. 3 
Sitzung  TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
04.05.2020 8.1.1 
05-2020 
Offenes Baumkatas-
ter für Mülheim: 
Standorte benennen 
und Pflanzung for-
dern 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion und der Fraktion 
Die BV-Mülheim beschließt die Einführung und Pflege ei-
nes Baumkatasters, in das alle MülheimerInnen Vor-
schläge für Standorte von Neu- und Nachpflanzungen 
einbringen können. 
In Kommunikation mit dem Grünflächenamt sollen diese 
Vorschläge regelmäßig geprüft und umgesetzt werden. 
Der BV wird über die Umsetzung regelmäßig berichtet. 
 
67 Es liegt kein Sachstand vor. 3

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
35 
Bündnis 90/Die Grü-
nen vom 01.03.2020 
AN/0296/2020 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
04.05.2020 8.1.2 
06-2020 
Anwohnerinnen und 
Anwohner in Mül-
heim vor Dieselab-
gasen und Lärm 
schützen – Land-
stromanlagen am 
Rheinufer einrich-
ten! 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion und der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen vom 02.03.2020 
AN/0302/2020 
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung in 
Kooperation mit der RheinEnergie Stromtankstellen am 
Rheinufer im Mülheim zu errichten. Zielsetzung ist es, 
schnellstmöglich zu erreichen, dass sich dort anlegende 
Schiffe mit Landstrom versorgen können. 
 
2. Die Verwaltung wird den Verkehrsausschuss, den Aus-
schuss Umwelt und Grün sowie die Bezirksvertretung 
Mülheim zeitnah über konkrete zu realisierende Stand-
orte sowie den Zeitplan zur Umsetzung der Landstrom-
stationen informieren.  
 
3. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, 
den politischen Gremien eine gesamtstädtische Übersicht 
zu Kölner Schiffsanlegestellen vorzulegen. Aus der Dar-
stellung soll hervorgehen, wo noch keine Landstromanla-
gen vorhanden sind und welche konkreten Planungen 
bestehen, diese zu errichten. Zielsetzung muss es sein, 
insbesondere dort, wo Anwohner*innen unmittelbar be-
troffen sind, schnellstmöglich eine Versorgung anlegen-
der Schiffe mit Landstrom sicherzustellen. 
 
und beschließt folgende Ergänzung: 
 
4. Die Landstromversorgung ist auch schnellstmöglich 
auf den Bundesschutzhafen Mülheim auszuweiten, ins-
besondere vor dem Hintergrund des Interesses der Stadt, 
69 Zu 1 und 2: 
 
Seitens der Verwaltung sind Landstromversor-
gungsstellen im Stadtgebiet Köln-Mülheim ge-
plant. Hier sollen in einem ersten Schritt die 
auf städtischen Grundstücken liegenden Anle-
gestellen mit Landstromanlagen ausgestattet 
werden (siehe Anlage 1). 
 
Die Verwaltung beabsichtigt hierzu für zwei 
Anlegestellen ein Angebot bei der Stadtwerke 
Köln GmbH (SWK) einzuholen und anschlie-
ßend auf dieser Grundlage einen Bedarfsfest-
stellungs- und Planungsbeschlusses fassen 
zu lassen. Mit dem Angebot wird auch ein 
möglicher Umsetzungszeitraum bei der SWK 
abgefragt.  
 
Zu 3: 
Ein Lageplan aller Anlegestellen ist in Anlage 
2 beigefügt. In Zusammenarbeit mit der SWK 
wird die Verwaltung weitere Standorte für 
Landstromversorgungsanlagen abstimmen. 
 
Bezüglich des Ausbaus der Landstromversor-
gung für die Rheinschifffahrt liegt aktuell fol-
gender Sachstand vor: 
 
Bis Ende 2020 wurden durch die SWK 16 An-
legestellen durch 15 Stromtankstellen entlang 
des Rheins an eine Landstromversorgung an-
gebunden. 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
36 
das Otto-Langen-Quartier und Nachbarn zu einem Quar-
tier mit hoher Lebensqualität zu entwickeln. Der Stand 
der Verhandlungen mit der zuständigen Bundeswasser-
straßenverwaltung ist darzustellen.“ 
 
 
Im Einzelnen sind dies folgende Maßnahmen: 
 
 Vorhafen Köln Deutz (2 Anlegestellen) 
 Am Leystapel (3 Anlegestellen) 
 Frankenwerft (5 Anlegestellen) 
 Konrad-Adenauer-Ufer (4 Anlegestel-
len) 
 Kennedy-Ufer (2 Anlegestelle) 
 
Im Lageplan gemäß Anlage 3 sind die Anla-
gen mit dem Ausbaustand bis August 2020 
dargestellt. 
 
Zwei weitere Standorte am Kennedy-Ufer be-
finden sich in Planung. Ein Umsetzungszeit-
punkt steht noch nicht fest. 
 
Für die Güterschifffahrt befinden sich im 
Rheinauhafen mehrere Stromtankstellen der 
Häfen und Güterverkehr Köln AG. 
 
Zu 4: 
 
Die Verwaltung hat mit der Wasserstraßen- 
und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) 
Verhandlungen mit dem Ziel aufgenommen, 
dass auch die im Besitz des Bundes befindli-
chen Anlegestellen mit Landstromanlagen 
ausgestattet werden. 
 
Für den Bereich des Mülheimer Hafens liegt 
zwischenzeitlich eine erste Stellungnahme der 
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung 
vor. Danach soll hier auf eine Landstromver-
sorgung aus wirtschaftlichen Gründen, u.a.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
37 
auf Grund der hohen Kosten für eine hoch-
wassersichere Ausführung, verzichtet werden. 
Auch für den Fall der sehr selten vorkommen-
den Nutzung des Hafenbeckens als Schutz-
hafen (Sperrung der Schifffahrtsstraße wegen 
Hochwasser oder bei Havarien) soll aus wirt-
schaftlichen Gründen seitens des Bundes 
keine Landstromversorgung vorgehalten wer-
den. Andere Bereiche des Hafenbeckens sind 
an Dritte verpachtet oder müssen für die Ein- 
und Ausfahrten der Schiffe freigehalten wer-
den. Insofern sind auch in diesen Bereichen 
keine Landstromversorgungen vorgesehen. 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
04.05.2020 8.1.3 
07-2020 
Einrichtung einer 
Teilzeitstelle für den 
Verein „FEE – För-
dern & Ernten 
e.V.“ aus Köln-Hol-
weide 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion und der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen vom 02.03.2020 
AN/0303/2020 
Die Bezirksvertretung beschließt, für den Verein „FEE – 
Fördern & Ernten e.V.“ aus Köln-Holweide eine feste 
Planstelle für Soziale Arbeit im Stadtteil bevorzugt für 
Mädchen und Frauen einzurichten. 
 Sachstand 2020 
In der Gesamtbetrachtung wird seitens der 
Stadtverwaltung über die bereits vorhandenen 
und wieder umzusetzenden Angebote (GWA) 
hinaus derzeit noch kein weiterer Bedarf für 
den Einsatz von Sozialarbeitern gesehen. 
Im Stadtteil Holweide sind bereits Angebote 
verfügbar und Vernetzungsstrukturen vorhan-
den. Mit der Einbindung des Stadtteils Hol-
weide in das Programm „Lebenswerte Veedel 
– Bürger- und Sozialraumorientierung in 
Köln“, erhält der Stadtteil ein bewährtes Koor-
dinierungs- und Steuerungsinstrument, das 
mit den konzeptionellen Erneuerungen die 
Vernetzung vor Ort stärken wird und mit der 
zielgerichteten Ausrichtung der unterschiedli-
chen Unterstützungs- und Betreuungsressour-
cen die Wirksamkeit der Maßnahmen verbes-
sern wird.  
Im Rahmen der sozialräumlichen Betrachtung 
des Stadtteils Holweide werden im ämter- und 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
38 
dezernatsübergreifenden Planungsprozess, 
Bedarfslagen geprüft und – sofern notwendig 
– entsprechende Vorschläge zur Bedarfsde-
ckung entwickelt. Vor dem Hintergrund der 
Zielsetzungen des Programms Lebenswerte 
Veedel und der Gesamtzielsetzungen der 
Stadt muss dann unter Berücksichtigung der 
verfügbaren Ressourcen entschieden werden, 
ob und welche Veränderungen notwendig 
sind. 
 
Sachstand 2022 
Seit 01.07.2022 ist eine Teilzeitstelle über das 
Programm „Dritte Orte“ für drei Jahre finan-
ziert. 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
04.05.2020 8.1.4 
08-2020 
Fluglärm in Köln-
Mülheim 
Antrag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen vom 01.03.2020 
AN/0306/2020 
Besonders die Stadtteile Köln-Mülheim, -Buchheim und -
Buchforst sind im Bezirk Mülheim betroffen von landen-
dem Flugverkehr des Köln-Bonner Flughafens. Zur Redu-
zierung der gesundheitsschädlichen Lärmbelastung for-
dert die Bezirksvertretung Mülheim die Verwaltung auf  
1. Zwei stationäre Messstellen im Bezirk zu instal-
lieren (eine im Mülheimer Norden, wo die Flugzeuge den 
Rhein überfliegen; die zweite im Süden des Bezirks),  
2. Die Auswertungen der Messungen vor der Som-
merpause der Bezirksvertretung vorzulegen 
3. Einen kommunalen Maßnahmenkatalog zur Flug-
lärmreduzierung zu erarbeiten,  
4. Auf die Flughafen Köln/Bonn GmbH einzuwirken, 
Lärmobergrenzen für Frachtflugzeuge einzuführen und 
besonders den Nachtflugverkehr zu reduzieren. 
Außerdem spricht sich die Bezirksvertretung Köln-Mül-
heim für ein Passagier Nachtflugverbot aus und fordert 
151 
 
Im Dezember 2022 wurden durch die Verwal-
tung geeignete Mess-Stellen bei der Bezirks-
vertretung angefragt. Diese wurden der Ver-
waltug mitgeteilt.  
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
39 
die Stadt Köln dazu auf, gegenüber Landes-und Bundes-
regierung hinzuwirken, dass auch ein Nachtflugverbot für 
laute Frachtflugmaschienen so schnell wie möglich um-
gesetzt wird. 
 
 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
04.05.2020 8.1.5 
09-2020 
Umsetzung der im 
Bebauungsplan 
„Zentrum Buch-
forst“ festgesetzten 
Nutzungsaus-
schlüsse 
Antrag der CDU-
Fraktion vom 
20.02.2020 
AN/0328/2020 
1. Die BV Mülheim beauftragt die Verwaltung, die 
im Bebauungsplan „Zentrum Buchforst in Köln – Buch-
forst“ textlich festgestellten Nutzungsausschlüsse durch-
zusetzen. Hierbei ist insbesondere der gemäß § 9 Absatz 
2a BauGB festgesetzte Ausschluss von Wettbüros zu be-
achten.  
2. Die BV Mülheim beauftragt die Verwaltung, durch 
entsprechende Mitteilungen über den Umsetzungsstand 
des Beschlusses zu informieren.  
3. Die Verwaltung legt kurzfristig dar, wie es 2019 
zur Konzessionserteilung an das Wettbüro „Tipster“ (YB 
Sportwetten GmbH) kommen konnte. 
 Bereits 2010 wurde erkannt, dass rund um die 
Heidelberger Straße und Waldecker Straße 
sich vermehrt sogenannte "Vergnügungsstät-
ten" in ehemaligen Ladenlokalen ansiedeln. 
Mit dem "Bebauungsplan 7046/02, Arbeitstitel: 
Zentrum Buchforst in Köln-Buchforst" wurde 
2015 ein planungsrechtliches Instrument ge-
schaffen, dass solche Neuansiedlungen ver-
hindert. Seit dem Inkrafttreten des Bebau-
ungsplans können Bauanträge mit Spielhal-
len, Wettbüros und Bordelle bzw. bordellartige 
Betriebe im Geltungsbereich des Bebauungs-
plans abgelehnt werden. Voraussetzung dafür 
ist allerdings, dass diese Nutzungen auch als 
"Vergnügungsstätte" baurechtlich eigeordnet 
werden können. Nicht jedes Wettbüro bzw. 
jede Wettvermittlungsstelle stellt eine Vergnü-
gungsstätte dar. Solche Wettbüros, die keine 
Vergnügungsstätten sind, sind nicht von die-
ser Unzulässigkeit erfasst. 
 
Ob und wann ein Wettbüro bzw. eine Wettver-
mittlungsstelle eine baurechtliche Vergnü-
gungsstätte darstellt oder nicht, ist nicht rein 
schematisch einzuordnen. In jedem Einzelfall 
ist der Sachverhalt detailliert z.B. bezogen auf 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
40 
Größe, Ausstattung, konkretem Betriebsablauf 
sowie Betriebsgepräge zu ermitteln und an-
schließend juristisch zu bewerten. 
 
Klarstellend muss darauf hingewiesen wer-
den, dass der Bebauungsplan keine Rechts-
grundlage schafft, um bereits vor der Rechts-
kraft des Bebauungsplans bestehende Wett-
büros, Spielhallen etc. aktiv zu reduzieren 
bzw. aufzulösen.  
 
Zu 2. 
Seit Rechtskraft des Bebauungsplans am 
17.06.2015 konnte lediglich eine Wettannah-
mestelle im Bereich der Heidelberger Straße 
verhindert werden. Festzustellen ist, dass 
häufig weder für die Neuerrichtung noch für 
die Nutzungsänderung als Wettbüro, Spiel-
halle etc. ein Bauantrag gestellt wird. 
 
Zu 3. 
Wettbüros werden bei der Gewerbebehörde 
nur angezeigt bzw. angemeldet. Über die er-
stattete Gewerbeanzeige stellt die Behörde 
eine Bestätigung aus, im allgemeinen Sprach-
gebrauch oftmals auch als "Gewerbeschein" 
bezeichnet.  
 
Die Ausstellung des "Gewerbescheins" stellt 
keine Erlaubnis dar, sondern dokumentiert le-
diglich die Bekanntgabe der gewerblichen Tä-
tigkeit gegenüber dem Gewerbeamt.  
Die Entgegennahme der Gewerbeanzeige 
darf grundsätzlich nicht verweigert oder von 
Erlaubnissen anderer Behörden abhängig ge-
macht werden. Der Betreiber des Wettbüros in

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
41 
der Heidelbergerstr. 15 hat sein Gewerbe zum 
22.10.2019 angezeigt. 
 
Es trifft zwar zu, dass Wettbüros nach den 
glücksspielrechtlichen Bestimmungen einer 
Erlaubnis/Konzession bedürfen, allerdings ist 
für die Erteilung der Erlaubnis/Konzession (im 
Gegensatz zu Spielhallen) nicht die Stadt 
Köln, sondern die Bezirksregierung Köln zu-
ständig.  
 
Mit Inkrafttreten des Dritten Glückspielände-
rungsstaatsvertrages zum 1.1.2020 sind 
Sportwettanbieter erstmals in die Lage ver-
setzt worden, für ihre örtlichen Wettvermitt-
lungsstellen bei der Bezirksregierung Köln 
entsprechende Konzessionsanträge zu stel-
len. Wie inzwischen bekannt wurde, sind die 
ersten Anträge bei der Bezirksregierung Köln 
eingetroffen. Aktuell liegt der Bezirksregierung 
für das besagte Wettbüro ein Antrag auf Kon-
zessionserteilung vor, über den jedoch noch 
nicht abschließend beschieden wurde 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
04.05.2020 8.1.7 
10-2020 
Sanierung der Ent-
wässerung der Ei-
senbahnunterfüh-
rung Höhenhauser 
Ring in Köln-Höhen-
haus 
Antrag der CDU-
Fraktion vom 
20.03.2020 
AN/0443/2020 
Die Verwaltung prüft die Entwässerungsanlagen in den 
Bereichen der Eisenbahnunterführungen auf dem Höhen-
hauser Ring in Köln-Höhenhaus und führt notwendige 
Sanierungsarbeiten durch. 
SteB 
 
Sachstand 30.09.2021 
 
Der Höhenhauser Ring ist im Bereich der Ei-
senbahnunterführungen nicht kanalisiert. Die 
Straßenentwässerung erfolgt über Sickergru-
ben. Diese entsprechen heute nicht mehr dem 
Stand der Technik, da die Behandlung des 
Regenwassers über die belebte Bodenschicht 
nicht gegeben ist. Daher werden die Sicker-
gruben von uns in den nächsten Jahren sa-
niert. Derzeit untersuchen wir verschiedene 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
42 
Maßnahmen hinsichtlich der Machbarkeit. Die 
favori-sierte Maßnahme ist die Versickerung 
von Regenwasser über die belebte Boden-
schicht. Es werden derzeit Baugrunduntersu-
chungen durchgeführt und die Versickerung 
aus technischer und wasserrechtlicher Sicht 
untersucht und bewertet. Mit Vorliegen der Er-
gebnisse werden die weitergehenden Planun-
gen eingeleitet. 
Um die Entwässerung bis zur Sanierung si-
cherzustellen, wurden die vorhandenen Si-
cker-gruben im April 2020 ertüchtigt und wer-
den von uns aufmerksam überprüft und gerei-
nigt. 
 
Sachstand 31.08.2022 
Die Planung zur Erneuerung der Entwässe-
rung an den Bahnunterführungen am Hö-hen-
hauser Ring wird ambitioniert voran geführt. 
Aufgrund der besonderen örtlichen Verhält-
nisse ist die planerische Lösung für die Versi-
ckerungsanlage herausfordernd. So sind die 
zur Verfügung stehenden öffentlichen Flächen 
wegen der vorhandenen Bahnanlagen und 
den zugehörigen Böschungen sehr begrenzt. 
Für den Neubau der Entwässerungs¬anlagen 
unter den Brückenbauwerken sind Zustim-
mungen der DB zu den bautechnischen Lö-
sungen erforderlich, die zum Abschluss von 
Kreuzungsver-trägen führen. 
Spezielle bautechnische Lösungen erfordert 
auch die Lage einer vorhandenen Fern-gaslei-
tung, die sich mit ihrem Schutzstreifen über 
den gesamten Straßenquerschnitt erstreckt. 
Auch hier sind technische Abstimmungen und 
vertragliche Regelungen erforderlich.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
43 
Aufgrund des fortgeschrittenen derzeitigen 
Entwurfsstandes wird der Abschluss der Pla-
nung voraussichtlich im nächsten Jahr (2023) 
erfolgen. Mit den Planungsunterla-gen kann 
die wasserrechtliche Erlaubnis beim Umwelt- 
und Verbraucherschutzamt beantragt werden. 
Nach Erhalt der behördlichen Erlaubnis wird 
das Vergabeverfah-ren für den Bauauftrag 
durchgeführt und mit dem Bau begonnen. 
Durch die im April 2020 durchgeführte Sanie-
rung der vorhandenen Sickerschächte konnte 
die Überflutungsgefahr bereits deutlich ge-
senkt werden. Bis zur Erneuerung der Stra-
ßenentwässerung werden die alten Anlagen 
regelmäßig überprüft und gereinigt, um die 
Überflutungsgefahr zu minimieren. 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
04.05.2020 8.1.8 
11-2020 
Lage im Gewerbe-
gebiet Romaney-
straße / Köln-Buch-
heim 
Antrag der CDU-
Fraktion vom 
20.04.2020 
AN/0470/2020 
Die Verwaltung führt eine Begehung des Gewerbegebie-
tes Romaneystraße in Köln- Buchheim durch und kontrol-
liert insbesondere die zahlreichen, offensichtlich auf öf-
fentlichem Straßenland abgestellten, teils schrottreifen 
Kraftfahrzeuge ohne Zulassungen, sowie PKW und LKW 
mit ausländischen Kennzeichen. Zudem prüft die Verwal-
tung, wie wildes Parken sowie illegale Müllentsorgung 
dort künftig reduziert werden kann. 
32 Sachstand 30.09.2021 
 
Die Situation im Hinblick auf die zahlreichen, 
teils schrottreifen PKW sowie die illegale 
Müllentsorgung im Gewerbegebiet Romaney-
straße in Köln-Buchheim ist dem städtischen 
Ordnungsdienst hinreichend bekannt. Diesbe-
züglich erreicht den Ordnungsdienst eine Viel-
zahl an Beschwerden der dort ansässigen Be-
triebe. 
 
Daher führen die Außendienstkräfte des Ord-
nungsdienstes regelmäßige Begehungen der 
Romaneystraße durch. Dabei kontrollieren sie 
insbesondere die auf öffentlichem Straßen-
land abgestellten, zum Teil schrottreifen Kraft-
fahrzeuge ohne gültige Zulassung. Diese 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
44 
Fahrzeuge werden von den Ordnungsdienst-
kräften dokumentiert, mit einer roten Markie-
rung beklebt, mit einer Beseitigungsaufforde-
rung versehen sowie nachkontrolliert. Eine 
Nachkontrolle darf frühestens nach fünf Werk-
tagen stattfinden. 
 
Die vermeintlich verursachenden Personen 
werden in den meisten Fällen rechtzeitig auf 
die Markierungen aufmerksam und entfernen 
die Fahrzeuge. Die Situation bessert sich 
dadurch jedoch nicht, weil dort immer wieder 
andere unangemeldete PKW abgestellt wer-
den. Es besteht die Vermutung, dass die ent-
fernten Fahrzeuge zugleich durch andere un-
angemeldete, teils schrottreife Fahrzeuge er-
setzt werden. Das Entfernen und Austau-
schen konnte bisher jedoch nicht beobachtet 
werden. 
 
Eine Halterzuordnung ist in der Regel nicht 
möglich, weil sämtliche Halterhinweise un-
kenntlich gemacht oder entfernt werden. Die 
Verwaltung prüft daher derzeit Möglichkeiten 
der Verfahrensweise bei Fahrzeugen ohne 
Halterhinweise, wie etwa den Erlass einer All-
gemeinverfügung, da die aktuellen Eingriffs-
möglichkeiten nicht den gewünschten Effekt 
erzielen. 
 
Neben den Fahrzeugen werden vom Ord-
nungsdienst auch abgelagerte Abfälle im Ge-
werbegebiet Romaneystraße festgestellt und 
die AWB entsprechend informiert. 
Die Verursachenden zur Verantwortung zu 
ziehen, ist grundsätzlich schwierig, da es sich 
bei der Ablagerung von Müll meist um eine

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
45 
„Sekundentat“ handelt. Die verursachende 
Person muss aber unmittelbar während der 
Tat beobachtet und gestellt werden, um die 
Ordnungswidrigkeit zu ahnden.  
 
Um die Situation zu verbessern, werden auch 
weiterhin Kontrollen des Gewerbegebietes 
Romaneystraße in Köln-Buchheim stattfinden. 
 
Sachstand 2022: 
Aus Sicht der Verwaltung erledigt, Kontrol-
len finden weiterhin statt 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
15.06.2020 8.1.3 
14-2020 
Mobile Handwasch-
Station Wohnheim 
Mündelstraße 
Antrag der SPD-
Fraktion und der 
Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen vom 
01.06.2020 
AN/0744/2020 
Die Verwaltung wird beauftragt, das Städtische Wohn-
heim Mündelstraße 52 mit einer Mobilen Hand-Wasch-
Station auszustatten. 
56 Nach Sanierung der bestehenden Duschen 
und Installation von sechs weiteren Duschen 
bestehen nunmehr zwölf funktionsfähige Du-
schen für die in der Unterkunft für Geflüchtete 
Mündelstraße 52 derzeit untergebrachten 74 
Männer (Stand 30.11.2020). 
 
Insgesamt existieren 48 Waschbecken in den 
einzelnen Zimmern, die teilweise auch mit je-
weils zwei Personen belegt sind. 
 
Darüber hinaus stehen den Geflüchteten in 
den gemeinschaftlichen Sanitärbereichen wei-
tere Handwaschbecken zur Verfügung. Es 
wurden fünf zusätzliche Handwaschbecken 
installiert, so dass neben den bereits existen-
ten 14 nunmehr 19 frei zugängliche Hand-
waschbecken bestehen.  
 
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass 
nicht alle Geflüchteten sich zur gleichen Zeit 
die Hände waschen oder duschen, ist aus 
Sicht des Amtes für Wohnungswesen eine 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
46 
gute und ausreichende Versorgung mit 
Waschmöglichkeiten gegeben. 
Der Antrag auf den Einbau einer zusätzlichen 
mobilen Hand-Wasch-Station basierte auf 
dem Kenntnisstand vor der abgeschlossenen 
Sanierung, wo die Versorgung der Bewohner 
mit entsprechenden Sanitär/Waschmöglich-
keiten tatsächlich nicht ausreichend war. 
Nach Abschluss der Sanierung hält die Ver-
waltung das Aufstellen weiterer mobiler Anla-
gen für entbehrlich. 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
31.08.2020 8.1.1 
15-2020 
Außengastronomie 
auf ausgewählten 
Parkplatzflächen 
Antrag der CDU-
Fraktion vom 
10.07.2020 
AN/0992/2020 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, dass im Stadt-
bezirk Mülheim Außengastronomie auf öffentlichen Park-
plätzen genehmigt werden kann 
32 
 
Eingehende Anträge werden dem Wunsch der 
BV zufolge geprüft und sofern die entspre-
chenden Voraussetzungen vorliegen auch ge-
nehmigt. 
1 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
31.08.2020 8.1.4 
16-2020 
Aufstellung des mo-
bilen Geschwindig-
keitsmessgeräts im 
Stadtteil Buchheim 
Antrag der SPD-
Fraktion und der 
Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen vom 
17.08.2020 
AN/1016/2020 
 
 
 
 
 
Die BV-Mülheim beschließt das mobile Gerät zur Ge-
schwindigkeitsmessung in der Johanniterstraße und der 
Wichheimer Straße regelmäßig aufzustellen. 
32 Köln-Buchheim, Wichheimer Str. in Höhe Nr. 
232, Fahrtrichtung Chemnitzer Str.  
• 05.08.2020 – 12.08.2020 = 6797 Durchfahr-
ten davon 98 Verstöße = 1,4% 
• 23.11.2020 – 30.11.2020 = 4937 Durchfahr-
ten davon 17 Verstöße = 0,3% 
Köln-Buchheim, Wichheimer Str. in Höhe 232, 
Fahrtrichtung Herler Ring 
• 07.08.2020 – 12.08.2020 = 9515 Durchfahr-
ten davon 325 Verstöße = 3,4% 
• 23.11.2020 – 30.11.2020 = 4795 Durchfahr-
ten davon 117 Verstöße = 2,4% 
 
Im Jahr 2021 wurden aufgrund der niedrigen 
Verstoß-Quoten keine Messungen durchge-
führt. 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
47 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
31.08.2020 8.1.5 
17-2020 
Sofortplan gegen 
die Hitze 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion und der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen vom 17.08.2020 
AN/1017/2020 
Die Bezirksvertretung Mülheim möge beschließen: 
„Gegen die aktuelle Hitzewelle, zur Unterstützung der 
Mülheimer*innen und Mülheimern und der klimaförderli-
chen Begrünung und Bäume bei hohen Temperaturen 
fordert die Bezirksvertretung Mülheim die Verwaltung auf 
folgende Maßnahmen sofort umzusetzen: 
- Über alle möglichen Wasseranschlüsse und Hyd-
ranten an öffentlichen Plätzen und belebten Straßen 
kurzfristig Wasserzerstäuber und Sprinkler ermöglichen 
- Beschaffung und Installation von großen Sonnen-
schirmen oder 
Sonnensegeln, die Schatten auf versiegelten Plätzen, wie 
dem Wiener Platz, schaffen 
- In Absprache mit der SeniorInnenvertretung, Se-
niorennetzwerke, Kirchengemeinden (u.a.) im Bezirk Un-
terstützung für gerade ältere Menschen anbieten (bspw. 
über ein Notfalltelefon) 
- Verteilen von Trinkwasser an Obdachlose durch 
die Stadt, besonders rund um den Wiener Platz (ggf. in 
Absprache mit ‚Heimatlos in Köln‘ 
HIK) 
- Installation von Wassersäcken an besonders jun-
gen Bäumen und deren regelmäßige Befüllung und ver-
stärkte Werbung für Baumpatenschaften.“ 
 
 
 
 
57 Im Dezember 2022 wurde mit der Vorlage 
2388/2022 ein gesamtstädtischer  
Hitzeaktionsplan durch den Rat beschlossen. 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
48 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
31.08.2020 8.1.7 
19-2020 
Keine Parkplätze im 
Naschgarten des 
Jugendzentrums 
Picco in Holweide 
Antrag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen vom 15.08.2020 
AN/1025/2020 
Die Jugendlichen im Picco-Jugendzentrum sollen weiter-
hin ihren Naschgarten in voller Fläche bearbeiten und be-
pflanzen dürfen. Auf der Gartenfläche sollen keine neuen 
Parkplätze entstehen. 
56 Die beiden Beschlüsse zum Picco Kinder- und 
Jugendtreff haben sich erledigt: Die Verwal-
tung hat im September 2020 den Trägern des 
Jugendtreffs die hintere Außenfläche des Mie-
tobjektes Piccoloministraße 528 zur weiteren 
Nutzung als Nutz- und Naschgarten durch die 
betreuten Jugendlichen überlassen. Diese 
Nutzung ist dem Träger inzwischen auch 
schriftlich zugesichert worden. 
 
 
1 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
07.12.2020 8.1.1 
20-2020 
Rückschnittmaßnah-
men der Begrünung 
entlang der Hoch-
wasserschutzmauer 
am Stammheimer 
Ufer zwischen 
Raumannskaul und 
dem Gelände des 
der Wassersport-
freunde Neptun e.V. 
Köln Mülheim 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
20.11.2020 
AN/1304/2020 
 
Die Bezirksvertretung Köln Mülheim beauftragt die Ver-
waltung, regelmäßige Rückschnittmaßnahmen der Be-
grünung entlang der Hochwasserschutzmauer am 
Stammheimer Ufer zwischen Raumannskaul und dem 
Gelände des der Wassersportfreunde Neptun e.V. Köln 
Mülheim durchzuführen. 
67 
 
Es liegt kein Sachstand vor. 3

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
49 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
07.12.2020 8.1.3 
22-2020 
Einrichtung eines 
Trinkbrunnens an 
der TreffArena im 
Stadtteil Köln-Buch-
heim 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, CDU-Fraktion 
und des Einzelman-
datsträgers Tücks 
(FDP) vom 
09.11.2020 
AN/1317/2020 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, einen Trink-
wasserbrunnen an der TreffArena im Stadtteil Köln-Buch-
heim aufzustellen. 
67 Der beantragte Standort wird im Zuge der 
Prüfung zur weiteren Aufstellung von Trink-
wasserstationen mit der RheinEnergie auf 
Umsetzbarkeit überprüft. Ziel ist, die Trinkwas-
serstation am Jugendtreff sofern baulich, tech-
nisch machbar noch in 2023 zu installieren 
2 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
07.12.2020 8.1.8 
27-2020 
Mooswände 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, CDU-Fraktion 
und des Einzelman-
datsträgers Tücks 
(FDP) vom 
23.11.2020 
AN/1343/2020 
Neueren Untersuchungen zur Folge könnten Mooswände 
einen erheblichen Beitrag dazu leisten Feinstaub und 
eventuell auch Co2 in der Luft zu reduzieren. Vor diesem 
Hintergrund bitten wir die Verwaltung zu prüfen: 
- inwieweit solche Mooswände auf der Grünfläche 
zwischen Genovevastraße und Clevischem Ring in Köln 
Mühlheim zum Einsatz kommen können 
- welche Wirkung sie eventuell erzielen können 
Dabei ist zu beachten, dass die Grünfläche nicht derart 
dicht mit Mooswänden überpflanzt wird, das Räume ent-
stehen, die sich einer sozialen Kontrolle und der Einsicht 
von außen entziehen. 
 
Ergänzung durch 8.1.8.1 
Die Prüfung des Aufstellens von Mooswänden wird um 
die Prüfung des Anbringens von Fassadengrün, an ge-
eigneten Gebäuden im beschriebenen Bereich ergänzt.  
57 Die Initiativen in einigen Städten durch geziel-
ten Einsatz von Vegetation die Luftqualität zu 
verbessern, werden von der Verwaltung seit 
Jahren verfolgt. Die bisherigen Erkenntnisse 
zeigen, dass bisher kein signifikanter Nach-
weis vorliegt, dass die von Fahrzeugen aus-
gestoßenen Emissionen wirkungsvoll durch 
Begrünung abgebaut werden können. Eine le-
diglich geringe Filterwirkung wird v.a. in Bezug 
auf Feinstaub erzielt. Diese liegt in der Grö-
ßenordnung der Abweichungen von Messun-
sicherheiten. 
 
Durch Pilotversuche mit der Errichtungen von 
Mooswänden entlang verkehrsexponierter 
Straßenabschnitte konnten in anderen Städ-
ten (Beispiel Stuttgart) ebenfalls keine nen-
nenswerten Effekte nachgewiesen werden. In-
nerhalb von Grünflächen liegt eine bessere 
Verteilung der Luftpartikel vor. Daher ist der 
schadstoffreduzierende Effekt durch eine 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
50 
Fassadenbegrünung trägt ebenfalls zur Reduzierung  von 
Stickstoff  und Feinstaub in der Luft bei. 
Mooswand o.ä. hier noch geringer. 
Die praktische Umsetzung erwies sich zudem 
unter realen Bedingungen als schwierig, da 
die Vitalität der Pflanzen bei extremen Wetter-
bedingungen (lange Trockenperioden und 
hohe Sonneneinstrahlung) auch mit intensiver 
Bewässerung nicht aufrecht erhalten bleiben 
konnte. In Stuttgart sind für die Installation, 
wissenschaftliche Begleitung und Pflege der 
100m langen Mooswand Kosten von 560.000 
Euro entstanden. Daher kann diese Maß-
nahme vor dem Hintergrund des Kosten/Nut-
zen-Verhältnisses nicht empfohlen werden. 
 
Ein nachweisbarer Effekt zum Abbau von 
Luftschadstoffen in Bezug auf Fassadenbe-
grünung ist ebenso nicht bekannt. Die Fassa-
denbegrünung leistet vielmehr einen Beitrag 
zum lokalen Stadtklima. Das Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt fördert daher mit dem 
Förderprogramm „GRÜN hoch 3 | DÄCHER | 
FASSADEN | HÖFE“ die Begrünung von 
Dach-, Fassaden- und Hofflächen. 
 
Hinzu kommt, dass die Luftschadstoffbelas-
tung an der Messstation Clevischer Ring kon-
tinuierlich abnimmt. Das betrifft sowohl die 
Feinstaub- als auch die Stickstoffdioxidbelas-
tung. Nach vorläufigen Auswertungen durch 
das Landesamt für Natur, Umwelt und Ver-
braucherschutz NRW liegen im Jahr 2020 
keine Überschreitungen der Immissionsgrenz-
werte vor.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
51 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
07.12.2020 8.1.9 und 
8.1.9.1.  
28-2020 
Toiletten am Wiener 
Platz 
Änderungsantrag 
der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen 
vom 06.12.2020 zu 
TOP 8.1.9 
(Änderungsantrag 8.1.9.1) Die Bezirksvertretung Mül-
heim beschließt 
-als Sofortmaßnahme Aufstellung und Betrieb eines Toi-
lettenwagens auf oder am Wiener Platz 
-mittelfristig anschließend eine Containerlösung für das 
Problem fehlender Toiletten dort 
-langfristig anschließend den Bau und Betrieb einer öf-
fentlichen Toilettenanlage dort. 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Verein „Heimatlos in 
Köln e.V.“ von Anfang an in die Betreuung und Organisa-
tion der Toiletten mit einzubeziehen. 
 
 
 
23 Im dritten Quartal 2023 soll im Pilot eine soge-
nannte „Problemlösertoilette“ aufgestelllt wer-
den (siehe Beschlussvorlage 1629/2022), bis 
dahin wird die Interimslösung der Zoch Cate-
ring Toilettenanlage weiter fortgeführt. 
1 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
07.12.2020 8.1.10 
29-2020 
Antrag für einen 
Vorbescheid mit Ein-
zelfragen für ein 
Wohngebäude mit 
gewerblichen Nut-
zungen an der 
Keupstr./Schan-
zenstr 
Gemeinsamer 
Dringlichkeitsantrag 
der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen, 
der SPD-Fraktion, 
der CDU-Fraktion, 
Die BV begrüßt den Fortschritt bei der Entwicklung des 
Bauvorhabens bzgl. TOP 10.2.11 
(Bauvorhaben Keupstr./Schanzenstr. mit Mahnmal) und 
beschließt ergänzend folgendes: 
1. Die BV bekommt vor Unterzeichnung Einsicht in 
den Städtebaulichen Vertrag der obigen Baumaßnahme, 
die Eckpunkte bedürfen der Zustimmung der Bezirksver-
tretung. 
2. Es erfolgt eine regelmäßige Mitteilung der Be-
zirksvertretung Mülheim über den Planungsfortschritt und 
die Konkretisierung der Nutzungen und der Nutzer*innen 
3. Folgende Inhalte/Eckpunkte sollen sinngemäß im 
Städtebaulichen Vertrag verankert werden: 
61 Die Bezirksvertretung Mülheim hat in Ihrer Sit-
zung am 07.12.2020 unter TOP 8.1.10 den  
Dringlichkeitsantrag (siehe Beschlusstext) ein-
stimmig gefasst (Session AN/1461/2020): 
Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Punk-
ten wie folgt Stellung: 
 
1.Die BV bekommt vor Unterzeichnung Ein-
sicht in den städtebaulichen Vertrag der obi-
gen Baumaßnahme, die Eckpunkte bedürfen 
der Zustimmung der Bezirksvertretung.  
Der Entwurf der Vereinbarung ist in der An-
lage beigefügt.  
 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
52 
sowie der Einzel-
mandatsträger 
Tücks (FDP) und 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
06.12.2020 
AN/1461/2020 
- Schaffung einer Mobilitätsstation (evtl. in den 
Parketagen) 
- Ansiedlung eines Vollsortimenters (wenn Super-
markt geplant) 
- Tiefgaragenzu-/abfahrt über die Schanzenstr. 
- Zusätzlich zu den 30% geförderten Wohnungs-
bau soll auch ein Anteil (10%) 
preisgedämpfter Wohnungsbau berücksichtigt werden 
- Grüne Erholungsräume auf den Freiflächen (evtl. 
auch Fassade) . 
- Die Durchlässigkeit des Quartiers (Wegebezie-
hungen quer über das Privatgrundstück) muss gewähr-
leistet sein. 
Sollte die Integration unserer Vorstellungen im Städte-
baulichen Vertrag nicht möglich oder nicht gewünscht 
sein, so beschließen wir ersatzweise, dass der Bau-
herr/die Bauherrin einen Städtebaulichen Wettbewerb 
durchführt. 
Die BV behält sich vor, bei Nichtbeachtung der bezirkli-
chen Interessen einen Aufstellungsbeschluss für einen 
Bebauungsplan zu fordern. Ein Vorbescheid kann bis da-
hin nicht erteilt werden. 
Dringlichkeitsentscheidung wurde einstimmig gefasst 
(Session AN/1461/2020): 
2.Es erfolgt eine regelmäßige Mitteilung der 
Bezirksvertretung Mülheim über den Pla-
nungsfortschritt und die Konkretisierung der 
Nutzungen und der Nutzer*innen 
Die Verwaltung sagt zu, die Bezirksvertretung 
Mülheim über den Fortgang des Projektes re-
gelmäßig zu informieren. Dies erfolgt entwe-
der in den turnusmäßigen Fraktionsvorsitzen-
dengesprächen oder bei besonders bedeutsa-
men Projektfortschritten in Form einer Mittei-
lung. 
 
3.Folgende Inhalte/Eckpunkte sollen sinnge-
mäß im Städtebaulichen Vertrag verankert 
werden:  
 Schaffung einer Mobilitätssta-
tion (evtl. in den Parketagen)  
 
Die Bauherrin verpflichtet sich, ein Mobilitäts-
konzept für das Bauvorhaben zu beauftragen 
und die Ergebnisse dieses Konzeptes umzu-
setzen. Die Verwaltung empfiehlt, den Ergeb-
nissen dieses Konzeptes nicht mit einer sin-
gulären Maßnahme vorzugreifen, sondern das 
Konzept in seiner Gesamtheit zu würdigen 
und im Projekt zu verankern. 
 
 Ansiedlung eines Vollsorti-
menters (wenn Supermarkt 
geplant)  
 
Die Festlegung auf eine Handlungsform ent-
zieht sich den Möglichkeiten einer Vereinba-
rung. Die Bauherrin wird sich aber verpflich-
ten, Einzelhandelsnutzungen mit der Stadt im 
Hinblick der Ergänzungsbedarfe des im Ein-
zelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
53 
Köln ausgewiesenen Stadtteilzentrums abzu-
stimmen. 
 
 Tiefgaragenzu-/abfahrt über 
die Schanzenstraße  
 
Die Bauherrin verpflichtet sich, auf Grundlage 
eines Verkehrsgutachtens ein Erschließungs-
konzept zu erstellen und mit der Verwaltung 
abzustimmen. Hierbei muss auch die Lage 
der Tiefgaragenzu- und abfahrten geprüft wer-
den. Ziel ist es, Behinderungen des Verkehrs-
flusses insbesondere des ÖPNV im Umfeld zu 
verhindern.  
 
 Zusätzlich zu den 30% geför-
derten Wohnungsbau soll 
auch ein Anteil (10%) preisge-
dämpfter Wohnungsbau be-
rücksichtigt werden  
 
Bauherrin verpflichtet sich 30 % der geplanten 
oberirdischen Bruttogeschossfläche für Wohn-
nutzung im öffentlich geförderten Wohnungs-
bau zu realisieren. Aufgrund der bereits ver-
einbarten Kaufpreiszahlung für das Grund-
stück ist die Forderung nach 10% im preisge-
dämpften Wohnungsbau im Projekt nicht ab-
bildbar. Die Bauherrin ist aber bereit, 5 % der 
geplanten oberirdischen Bruttogeschossfläche 
des Wohnungsbaus im preisgedämpften Woh-
nungsbau zu realisieren. 
 
 Grüne Erholungsräume auf 
den Freiflächen (evtl. auch 
Fassade)

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
54 
Die Bauherrin verpflichtet sich, ein Freiraum-
raumkonzept zu beauftragen und mit der Ver-
altung abzustimmen. Dabei gilt es insbeson-
dere auch Freiflächen zum Aufenthalt und 
Verweilen zu gestalten und einen möglichst 
hohen Vegetationsanteil zu erreichen. Geprüft 
werden soll auch die Machbarkeit von Fassa-
denbegrünung. 
 
 Die Durchlässigkeit des Quar-
tiers (Wegebeziehungen quer 
über das Privatgrundstück) 
muss gewährleistet sein  
 
Die Bauherrin verpflichtet sich, ein Wegerecht 
zugunsten der Öffentlichkeit grundbuchlich 
einzuräumen. Dieses Recht umfasst die Be-
tretung und Nutzung wichtiger Wegeverbin-
dungen und Freiflächen durch die Allgemein-
heit. 
 
Sachstand 30.09.2021 
Der städtebauliche Vertrag, der im Rahmen 
der Mitteilung 0080/2021 der BV 9 vorgelegt 
worden ist, wurde im März 2021 zwischen der 
Stadt Köln und dem Vorhabenträger gentes 
Schanzenviertel GmbH geschlossen. Aufbau-
end auf dem Bauvorbescheid zugrundeliegen-
den Bebauungskonzept (vgl. Mitteilung 
3346/2020) wird derzeit vom Vorhabenträger 
die Planung unter Berücksichtigung der im 
städtebaulichen Vertrag gesicherten Maßga-
ben konkretisiert.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
55 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
15.03.2021 8.1.1 
01-2021 
Tempo 30 Bergisch 
Gladbacher Straße 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Einzel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP)vom 
23.12.2020 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwal-
tung, die Lärmschutzmessungen und die darauf basie-
renden Entscheidungen zu Geschwindigkeitsreduktionen 
auf den einzelnen Abschnitten der Bergisch Gladbacher 
Straße in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim detailliert und mit Kartenmaterial, aus dem Ab-
schnitte der Straße, Hausnummern und Messpunkte klar 
zu erkennen sind, darzustellen.  
Dabei möge sie sich an folgenden Leitfragen orientieren: 
1. An welchen Stellen genau wurde gemessen ? 
2. Wie waren an den einzelnen Messstellen die ge-
nauen Ergebnisse? 
3. Zu welchen Tageszeiten wurde genau gemes-
sen? 
4. Die Geräte welcher Firma wurden verwendet? 
5. Welches Messverfahren wurde verwendet? 
6. Welche Firma hat die Messungen durchgeführt, 
oder war es die Stadtverwaltung selbst? Falls ja, 
welches Amt? 
7. Wie kam die Verwaltung auf die Idee, dass an 
der Bergisch-Gladbacher Straße Lärmemissio-
nen einen Grenzwert überschreiten könnten? 
8. Hat es bereits Klagen gegen die Verhältnismä-
ßigkeit der Maßnahme gegeben 
9. Wann wird nach den Vorstellungen der Verwal-
tung mit der Auftragung lärmmindernder Fahr-
bahndecken begonnen? 
10. Wie wurde im Hinblick auf Lärmminderung die 
Fahrbahndecke in dem kürzlich sanierten Ab-
schnitt zwischen Buschfeldstraße und Ringen-
straße gestaltet? 
 
57 Siehe hierzu auch Mitteilung 3855/2021 
Das erwünschte Kartenmaterial, in dem die 
Abschnitte der Straße und die Immissions-
punkte zu erkennen sind, ist als Anlage 1 bei-
gefügt. Die Straßenabschnitte zu den in den 
Karten verzeichneten Abschnitts-Nummern 
können Anlage 2 entnommen werden.  
1. Die Lärmimmissionen ausgehend vom Ver-
kehr auf der gesamten Bergisch Gladbacher 
Straße wurden an 28 Einzelpunkten erhoben. 
Die Hausnummern zu den Immissionspunkten 
können Anlage 3 entnommen werden. 
2. Der Beurteilungspegel reicht an den Ge-
bäuden entlang der Bergisch Gladbacher 
Straße bis 81 dB(A) am Tage und bis 73 
dB(A) in der Nacht. Die Lärmpegel an den 
einzelnen Immissionsorten und die Verbesse-
rung durch die Reduzierung der zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 
km/h können der Anlage 4 entnommen wer-
den.  
3. Die Beurteilungspegel wurden normkon-
form für den Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) 
und für den Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 
Uhr) erhoben. 
4. Die Berechnung der Lärmimmissionen 
wurde mit dem Programmsystem MAPAND-
GIS, Version 1.1.3.2 durchgeführt. Dieses 
Programm basiert auf den Regelwerken DIN 
18005 „Schallschutz im Städtebau“, DIN ISO 
9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Aus-
breitung im Freien“ und RLS-90 „Richtlinien 
für den Lärmschutz an Straßen“ Erläuternd 
anzumerken ist, dass Messungen des Ver-
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
56 
kehrslärms weder in den maßgeblichen Richt-
linien für straßenverkehrsrechtliche Maßnah-
men zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm 
(Lärmschutz-Richtlinien-StV) noch in der 
Richtlinie für Lärmschutz an Straßen (RLS 90) 
noch in der Verkehrslärmschutz-Verordnung 
des Bundes (16. BImSchV) vorgesehen sind.  
5. Es wurde das nach den maßgeblichen 
Lärmschutz-Richtlinien-StV geltende Berech-
nungsregelwerk RLS90 aus der 16. BImSchV 
verwendet. 6. Die Berechnung wurde im Auf-
trag des Umwelt- und Verbraucherschutzam-
tes von der KRAMER Schalltechnik GmbH für 
das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
durchgeführt.  
7. Die Idee, dass an der Bergisch Gladbacher 
Straße Lärmimmissionen über geltenden 
Richtwerten liegen könnten, geht auf den Be-
schluss der BV 9 vom 27.04.2015 zurück. Von 
der BV 9 wurde die Verwaltung beauftragt, 
Lärmkarten zu erstellen und als Sofortmaß-
nahme zur Verringerung der Lärmimmissionen 
eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 
km/h auf der Bergisch Gladbacher Straße ein-
zuführen. Das Beschlussprotokoll der BV 9 
vom 27.04.2015 füge ich zur Information ins-
besondere der damals am Beschluss beteilig-
ten SPD-Fraktion an.  
8. Die Reduzierung der zulässigen Höchstge-
schwindigkeit ist nach Einschätzung des Um-
welt- und Verbraucherschutzamtes eine ver-
hältnismäßige Maßnahme. Sie erfüllt die Min-
destanforderung der Lärmschutz-Richtlinien-
StV, nach der durch eine lärmmindernde Maß-
nahme eine Minderung von (aufgerundet) 3 
Dezibel erreicht werden muss, und ist nach

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
57 
Einschätzung des Umwelt- und Verbraucher-
schutzamtes kostengünstiger und schneller 
als andere Maßnahmen (beispielsweise Verle-
gung der Straße in einen Tunnel, Einhausung 
der Straße, Errichtung von Lärmschutzwän-
den) umzusetzen. Klagen gegen die Verhält-
nismäßigkeit liegen mit Stand vom 27.10.2021 
beim Amt für Straßen und Verkehrsentwick-
lung nicht vor. Angesichts von rund 500 er-
heblich lärmbetroffenen Wohngebäuden 
(überwiegend Mehrfamilienhäuser) hätten 
Klagen gegen diese Maßnahme auch über-
rascht. Die Anzahl der Wohngebäude, an de-
nen der Richtwert gemäß Lärmschutz-Richtli-
nien-StV für Wohngebiete (70 dB(A) am Tage 
/ 60 dB(A) in der Nacht) bei einer zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h über-
schritten wurde, ist in Anlage 5 dargestellt. 
9. Der Einbau von lärmmindernden Fahrbahn-
belägen ist nach Auskunft des Amtes für Stra-
ßen und Verkehrsentwicklung nicht im Rah-
men von kleineren Instandsetzungsarbeiten 
möglich, sondern erfordert grundhafte Erneu-
erungen mit vorgeschalteten umfangreichen 
Planungen. Diese sind wegen des großen 
personellen und finanziellen Aufwandes nur 
mittel- bis langfristig realisierbar, sodass kon-
krete Umsetzungsdaten derzeit nicht genannt 
werden können. Bei all diesen Baumaßnah-
men wird aber auf jeden Fall der Einbau von 
lärmoptimierten Fahrbahnbelägen berücksich-
tigt.  
10. In diesem Abschnitt wurde nach Auskunft 
des Amtes für Straßen und Verkehrsentwick-
lung eine Deckensanierung durchgeführt. Es 
wurde ein lärmoptimierter Asphalt, PMA 5 
(Porous Mastic Asphalt) eingebaut. Dies ist

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
58 
ein Gussasphalt mit offenporiger Oberfläche. 
Seine akustische Wirksamkeit ergibt sich aus 
der günstigen Oberflächentextur und dem ho-
hen Hohlraumgehalt, was lärmmindernd wirkt. 
Die Entscheidungsfindung kann dem als An-
lage 6 beigefügten Schreiben mit Aktenver-
merk des Amtes für Straßen und Verkehrsent-
wicklung vom 15.07.2019 an die Bezirksregie-
rung entnommen werden 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
15.03.2021 8.1.3 
02-2021 
öffentliche Beach-
volleyball-Felder für 
Mülheim 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
Die LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
16.01.2021 
Die Verwaltung wird damit beauftragt, im Bereich des 
Mülheimer Stadtgartens und im Bereich der Grünfläche 
Höhe Hafenstraße 7 bis 13 (am Katzenbuckel), jeweils 
ein Beach-Volleyball-Feld anzulegen. 
 
67 Antrag und die Klärung der Zuständigkeit für 
den Bau und die Verkehrssicherung von 
Beachvolleyballfeldern außerhalb von Sport-
anlagen wird in der nächsten Sitzung der  
„Planungsgruppe Sport + Grün“ mit dem 
Sportamt beraten.  
 
2 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
15.03.2021 8.1.6 
05-2021 
Instandsetzung des 
Fußweges auf dem 
Damm des Mülhei-
mer  Hafens zwi-
schen Jugendzent-
rum und Katzenbu-
ckel 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
Die LINKE und des 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Generalsa-
nierung des Fußwegs im Einvernehmen mit dem entspre-
chenden Eigner (Bund oder Land) möglichst zeitnah vor-
zunehmen. Zu prüfen ist ferner eine ökologisch vertret-
bare Beleuchtung des Weges, damit er auch in der Dun-
kelheit benutzt werden kann. 
 
67 Jahresbericht 12/2020 
Aufgrund stark eingeschränkter personeller 
Ressourcen, die sich zum 01.01.2021 maß-
geblich ändern, kann der Vorgang erst dann 
bearbeitet werden. 
Jahresbericht 12/2022 
Es liegt weiterhin kein Sachstand vor. 
3

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
59 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
18.01.2021 
 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
15.03.2021 8.1.13 
12-2021 
Landstroman-
schlüsse auch am 
Mülheimer Rhein-
ufer, südlich und 
nördlich der Mülhei-
mer Brücke 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
Die LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
21.02.2021 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt den Bau von 
Landstromanschlüssen am Rheinufer im Bereich südlich 
und nördlich der Mülheimer Brücke zeitnah durchzufüh-
ren. 
 
69 Siehe 06-2020 1 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
15.03.2021 8.1.14 
13-2021 
Etablierung der 
Wettbüros an der 
Heidelberger Straße 
stoppen 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Einzel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
24.02.2021 
 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwal-
tung, in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln sämt-
liche rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um eine dauer-
hafte Etablierung der drei Wettbüros im Bereich der Hei-
delberger Straße in Köln Buchforst zu verhindern. Insbe-
sondere sind hierbei die Abstandsregeln zu Einrichtun-
gen mit besonderer Schutzbedürftigkeit zu prüfen. Die 
Bezirksvertretung ist über die entsprechenden Schritte zu 
informieren. 
 
63 Die Beschlusshandlungserwartung der BV 
wird aus der Beschlussantragsbegründung 
vom 24.02.2021 im Detail sichtbar: 
 
„Der neue Glücksspielstaatsvertrag sieht vor, 
dass sämtliche bestehende Spielhallen und 
Wettbüros eine Lizenz beantragen müssen. 
Sämtliche Wettbüros sollen nach § 5 des Ge-
setzes zur Ausführung des Glücksspielstaats-
vertrages (AG GlüStV NRW) zueinander ei-
nen Mindestabstand von 350 Meter Luftlinie 
nicht unterschreiten. Die Wettvermittlungs-
stelle soll zudem nicht in räumlicher Nähe zu 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
60 
öffentlichen Schulen und Einrichtungen der 
Kinder- und Jugendhilfe betrieben werden. 
Die besagten Wettbüros befinden sich an der 
Heidelberger Straße im Abstand von ca. 150 
Metern Entfernung. In der unmittelbaren Nähe 
befinden sich u.a. das Stadtteilzentrum, eine 
Kindertagesstätte, ein Kinderspielplatz sowie 
in ca. 300 Metern Entfernung eine Grund-
schule.“ 
 
Damit ist zum Beschluss vom 15.03.2021 fest-
zustellen, dass dieser ausschließlich und voll-
ständig auf die verschiedenen Detailregelun-
gen des Glücksspielstaatsvertrages sowie des 
Ausführungsgesetzes in NRW (AG GlüStV 
NRW) Bezug nimmt (daher auch im Beschlus-
santrag selbst ausdrücklich das Zusammen-
wirken mit Bezirksregierung Köln genannt, 
wozu im Glückspielrecht auch bei der BR Köln 
Zuständigkeiten festgelegt sind). Alles aus der 
Beschlussantragsbegründung -und damit 
auch sich im Beschlusstext wiederfindend- zu 
Details/Fragen/Erwartungen betreffen gerade 
nicht den Aufgabenrechtsbereich des 63, son-
dern sind Rechtsbelange des 32 und/oder der 
Bezirksregierung Köln. 
 
Über den Beschlusstext selbst bleibt nur eine 
textliche Randausführung („..sämtliche rechtli-
che Möglichkeiten zu nutzen, um...  zu verhin-
dern“), über welche dann alle anderen Ämter 
der Stadtverwaltung neben 32 angesprochen 
sind. Hierüber kommt dann 63 für einen Fach-
teilbeitrag in Frage. 
 
Aus Sicht von 63 als unterer staatlicher Bau-
aufsichtsbehörde wird daher zum Beschluss

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
61 
vom 15.03.2021 folgender Sachstand mitge-
teilt: 
 
„Der Beschluss spricht allgemein (ohne ge-
naue Benennung) drei Wettbüros auf der Hei-
delberger Str. an. Dem Bauaufsichtsamt sind 
über Umgebungsbeschwerden die konkreten 
Adressen Heidelberger Str, 15, 31 und 32 we-
gen Nutzung als Wettbüro oder Wettannah-
mestelle bekannt geworden. In allen drei Fäl-
len wurde nach örtlicher Faktenermittlung fest-
gestellt, dass für die jeweils vorgefundene 
Nutzung keine Baugenehmigung besteht. Das 
Bauaufsichtsrecht steht unberührt und unab-
hängig zum separat wirkenden Glücksspiel-
recht und seinen Detailvorgaben. 
 
Nach der gefestigten Rechtsprechung in NRW 
ist das Baurechtseinschreiten nur gegen die 
jeweilig aktuelle Nutzerperson ausrichtbar. 
Sobald eine neue Nutzerperson auftritt, muss 
ein neues Einschreitverfahren gestartet wer-
den. Zu den o. g. drei Adressen sind dann 
Verfahren auf baurechtliche Nutzungseinstel-
lung per Anhörung gestartet worden. In einem 
Fall (Hs.-Nr. 31) wurde im Laufe der Anhö-
rungsphase die Nutzung mit dem Wettbezug 
aufgegeben und ist nun wieder eine Einzel-
handelsnutzung (reines Ladengeschäft) vor-
handen. In den beiden anderen Fällen (Hs.-
Nr. 15 und 32) sind mittlerweile baurechtliche 
Ordnungsverfügungen auf Nutzungseinstel-
lung ergangen. Zum einen (Hs.-Nr. 15) ist das 
schon vor dem Verwaltungsgericht anhängig 
und zum anderen (Hs.-Nr. 32) läuft der Ver-

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
62 
waltungsrechtsvollzug weiter, welcher jeder-
zeit auch vor dem Gericht anhängig werden 
könnte.“ 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
15.03.2021 8.1.15 
14-2021 
Überprüfung der 
Aufstellung und Un-
terhaltung eines 
Taubenhauses im 
Umfeld der Bahnun-
terführung zwischen 
Sonderburger-
straße, Kirchgasse 
bzw. Arnsberger-
straße im Stadtteil 
Buchheim 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
Die LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
01.03.2021 
Die Bezirksvertretung Köln Mülheim beauftragt die Ver-
waltung, die Aufstellung und 
Unterhaltung eines Taubenhauses im Umfeld der Bahn-
unterführung zwischen 
Sonderburgerstraße, Kirchgasse bzw. Arnsbergerstraße 
im Stadtteil Buchheim zu überprüfen. 
 
57 Sachstand 01.07.2022 
 
Nach der Installierung des Taubenhauses am 
Hansaring prüft die Stadt weitere Standorte 
für weitere Taubenhäuser.  
 
Die Stadt steht aktuell im engen Austausch 
mit der Deutschen Bahn zur Installierung ei-
nes Taubenhauses im Bereich des Mülheimer 
Bahnhofes. Dieser Standort wird im Stadtbe-
zirk Mülheim bevorzugt. In einem nächsten 
Schritt könnte versucht werden, den Tauben-
schwarm in Buchheim (Sonderburger-
straße/Kirchgasse) hin zum Mülheimer Bahn-
hof zu verlagern. 
 
Wenn dies erfolgreich wäre, könnte auf einen 
Standort in Buchheim verzichtet werden. 
1 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
03.05.2021 8.1.1 
16-2021 
 
Mem Müllemer 
Böötche fahre mer 
su jän“ – Reparatur 
des KD-Anlegers 
endlich umsetzen  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, CDU-Fraktion 
und des Einzel-man-
datsträgers Tücks 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
in enger Zusammenarbeit mit der Eigentümerin Köln-
Düsseldorfer (KD) den Schiffsanleger auf der Höhe Kohl-
platz schnellstmöglich Instand zu setzen. Hierzu möge 
das zuständige Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahn-
bau zeitnah die Sicherheit der Kaimauer überprüfen, um 
eine rasche Inbetriebnahme des Schiffsanlegers zu er-
möglichen. 
69 Es liegt kein Sachstand vor. 3

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
63 
(FDP) vom 
09.03.2021 
AN/0525/2021 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
03.05.2021 8.1.3 
17-2021 
 
 
Sicherheit am Spiel-
platz Peter-Warn-
ecke-Weg in Köln 
Höhenhaus  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Ein-zel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
15.04.2021 
AN/0849/2021 
Die Verwaltung setzt umgehend Maßnahmen zur Wieder-
herstellung der 
Sicherheit für Kinder am Spielplatz Peter-Warnecke-Weg 
in Köln- 
Höhenhaus durch eine Absicherung zu den S-Bahn-Glei-
sen um. 
51 Sachstand zum 01.07.2022 
 
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass am 
Spielplatz im Pfarrer-Maybaum-Weg in Hö-
henhaus kein weiterer Handlungsbedarf im 
Hinblick auf die Verkehrssicherheitspflicht be-
steht. 
Der bestehende Stabgitterzaun ist zu allen 
Seiten geschlossen, mit schließbaren Toren 
versehen und hat mit fünf Zaunfeldern eine 
ausreichende und für Spielplätze übliche 
Höhe.  
Sollten hier weitere Absicherungen der Straße 
oder Gleisanlage gewünscht sein, dann liegt 
dies in der Zuständigkeit der Deutsche Bahn 
bzw. Amt 66. 
1 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
03.05.2021 8.1.4 
18-2021 
 
Mülleimer für die 
Genovevastraße  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis90/ Die Grü-
nen, der Fraktion 
Die LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
15.04.2021 
AN/0851/2021 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung:  
1. Zur Aufstellung und künftigen Wartung zwei öf-
fentlicher Mülleimer im rot markierten Bereich der Anlage 
01. Den genauen Aufstellungsort im markierten Bereich 
überlassen wir der Verwaltung. 
2. Zur Aufstellung und künftigen Wartung zwei wei-
terer öffentlicher Mülleimer innerhalb des in Anlage 01a 
rot markierten Bereiches. Den genauen Aufstel-lungsort 
im markierten Bereich überlassen wir ebenfalls vertrau-
ensvoll der Verwaltung.  
V-6 Im monierten Bereich stehen bereits zwei Pa-
pierkörbe (1x Einzel + 1xDoppelstandort). 
Eine am Freitag, dem 03.02.23 seitens der 
AWB GmbH durchgeführte Kontrolle hat erge-
ben, dass der Bereich sauber und keine auf-
fälligen Verunreinigungen vorzufinden waren. 
 
Der Bereich wird gemäß der Straßenreini-
gungssatzung der Stadt Köln 5x wöchentlich 
seitens der AWB GmbH gereinigt und entspre-
chend oft werden die Papierkörbe geleert. Aus 
unserer Sicht ist die Aufstellung weiterer Pa-
pierkörbe nicht erforderlich. 
 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
64 
3. Bis zur Aufstellung der o.g. Mülleimer bitten wir 
darum, die Aufwendungen der Straßenreinigung der Ge-
novevastraße zu erhöhen. 
Der zuständige Gruppenleiter der AWB GmbH 
wird den Bereich engmaschiger kontrollieren, 
um ggf. weitere Maßnahmen abzuleiten. 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
03.05.2021 8.1.5 
19-2021 
 
Instandsetzung der 
Turnhalle an der 
Grundschule KGS 
Horststraße  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Ein-zel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
12.04.2021 
AN/0862/2021 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
schnellstmöglich eine kurzfristige Lösung zur Instandset-
zung der seit nunmehr anderthalb Jahren wegen Schim-
melbefalls dauerhaft geschlossenen Turnhalle an der 
Grundschule KGS Horststraße zu prüfen. Darüber hinaus 
möge die Verwaltung dringend weitere (bauliche) Maß-
nahmen zur Anpassung der räumlichen Gegebenheiten 
an eine zeitge-mäße und inklusive Pädagogik in den Be-
standsgebäuden und den Außengeländen prüfen. 
26 Es liegt kein Sachstand vor 3 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
03.05.2021 8.1.8 
22-2021 
Instandsetzung und 
Erweiterung des 
Skaterbereiches im 
Bereich der  Grün-
fläche am Kuhzäller-
weg in Köln-Hol-
weide  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Ein-zel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
12.04.2021 
AN/0866/2021 
 
 
 
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung zu prüfen, wie 
der bestehende Skaterbereich im Bereich der Grünfläche 
am Kuhzällerweg in Köln-Holweide aufgewertet und er-
weitert werden kann. Dabei sollen unter Einbeziehung 
der örtlichen Akteure (AK Jugend Holweide) die Kinder 
und Jugendlichen selbst an der Planung beteiligt wer-
den. 
67 
51 
Es liegt kein Sachstand vor. 3

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
65 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
03.05.2021 8.1.12 
26-2021 
Für mehr Engage-
ment der Stadt Köln 
beim Schutz der 
Straßenbäume und 
für Baumpflanzun-
gen  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die 
Grüne, der Fraktion 
Die LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
19.04.2021 
AN/0871/2021 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt: 
1. Die Verwaltung stellt bis zur Sommerpause 2021 
ein Konzept zum baulichen Schutz der Baumscheiben 
von Straßenbäumen vor. 
2. In dringenden Fällen (Montanusstr., Carls-
werkstr., Regentenstr., Buchholzstr.) soll ein Sofortpro-
gramm starten. 
3. Angeordnete Nachpflanzungen werden kontrol-
liert, sanktioniert und jährlich der BV berichtet. Dazu ist 
das notwendige Personal vorzusehen.  
Dies gilt insbesondere für private Bauvorhaben auch der 
letzten Jahre. 
4. Es werden jährlich mehrere nicht genutzte und 
nicht bewaldete Grünflächen im 
Bezirk mit Bäumen bepflanzt. Die Verwaltung berichtet 
regelmäßig, jeweils 
innerhalb eines Kalenderjahres über entsprechende Um-
setzungen. Zukünftig sollen Nachpflanzungen vollständig 
im Bezirk stattfinden. 
67 Es liegt kein Sachstand vor. 3 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
03.05.2021 8.1.14 
28-2021 
Durchführung einer 
Machbarkeitsstudie 
für das neue Schul-
gebäude des 
Hölderlingymnasi-
ums in Köln-Mül-
heim  
Gemeinsamer 
Dringlichkeitsantrag 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für das 
neue Schulgebäude des Hölderlingymnasiums in Köln-
Mülheim. 
26 Sachstand 01.07.2022 von 26: 
 
 
Die Machbarkeitsstudie ist abgeschlossen. 
Sie hat zu dem Ergebnis geführt, dass das 
gesamte Bauvolumen aus dem Auftrag des 
Amtes für Schulentwicklung an die Gebäude-
wirtschaft, in der Graf-Adolf-Straße laut dem 
dort gültigen Bebauungsplan bau- und pla-
nungsrechtlich nicht genehmigungsfähig ist. 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
66 
der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen, 
der SPD-Fraktion, 
der CDU-Fraktion, 
der Fraktion Die 
LINKE sowie der der 
Einzelmandatsträger 
Tücks (FDP) und 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
30.04.2021 
AN/0991/2021 
 
Aktuell bereitet die Gebäudewirtschaft eine 
Bauvoranfrage vor, mit dem Ziel das maximal 
mögliche und genehmigungsfähige Bauvolu-
men am Standort Graf-Adolf-Straße abzubil-
den. Vom Ergebnis der Prüfung dieser Bau-
voranfrage durch das Bauaufsichtsamt hängt 
ab, welches Bauvolumen an der Graf-Adolf-
Straße abschließend genehmigungsfähig 
wäre. 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
14.06.2021 8.1.5 
31-2021 
Lärm- und Schall-
schutzanlagen im 
Streckenbereich Au-
tobahnkreuz (AK) 
Köln-Ost bis An-
schlussstelle (AS) 
Refrath  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Einzel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
25.05.2021 
AN/1133/2021 
Die Bezirksvertretungen Mülheim und Kalk beauftragen 
die Verwaltung, sich für die vorgezogene Anbringung und 
Erneuerung einer durchgängigen und beidseitigen Lärm- 
und Schallschutzanlage an der Autobahn A4 im Stre-
ckenabschnitt Autobahn-kreuz (AK) Köln-Ost bis An-
schlussstelle (AS) Refrath einzusetzen. 
Auto-
bahn 
GmbH 
Es liegt kein Sachstand vor. 3 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
14.06.2021 8.1.6 
32-2021 
Einrichtung einer 
Boulebahn 
(Pétanque) Stadtteil 
Köln-Buchheim  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
eine Boulebahn (Pétanque), für den Stadtteil Köln-Buch-
heim zu errichten und dafür einen geeigneten Standtort 
zu benennen. 
67 Die Boulebahn wurde über Stadtverschöne-
rungsmittel finanziert und im August 2021 fer-
tiggestellt. 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
67 
tion, der CDU-Frak-
tion und des Ein-zel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
25.05.2021 
AN/1163/2021 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
14.06.2021 8.1.7 
33-2021 
Einrichtung eines 
Trimm-Parcours im 
Stadtteil Köln-Buch-
heim  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Ein-zel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
25.05.2021 
AN/1164/2021 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
einen Trimm-Parcours mit Geräten wie Dips, Liegestütze, 
Crunshes, Rudern mit Eigengewicht für den Stadtteil 
Köln-Buchheim zu errichten. Die Gerätschaften sollen 
sich an der Bestückung in der Merheimer Heide bzw. in 
der Rudolf-Clausius-Straße in Köln-Buchheim ausrichten. 
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, einen ge-
eigneten Standort zu benennen und in Zusammenarbeit 
mit den Bürgerinnen und Bürgern einen Timm-Parcours 
zu planen. 
67 Die Verwaltung prüft aktuell einen geeigneten 
Standort.  
2 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
14.06.2021 8.1.9 
35-2021 
Zukunft und Siche-
rungsmaßnahmen 
an Strunde-Bauwer-
ken in Köln-Buch-
heim und Dellbrück  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Ein-zel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
28.05.2021 
AN/1186/2021 
Die Verwaltung setzt kurzfristig die beschädigten Ab-
sperrgitter an Schachtanlagen der Strunde in Buchheim 
und Dellbrück instand.  
Sie trägt zudem der Bezirksvertretung aktuelle Pläne zum 
Umgang mit dem trockengelegten Altarm der Strunde in 
Buchheim vor. 
SteB Bezugnehmend auf den Beschluss der Be-
zirksvertretung Mülheim AN 1186/2021 beant-
worten wir die Fragen wie folgt. 
 
Altarm der Strunde im Bereich Kattowitzer 
Straße 
Das Bauwerk an der Kattowitzer Straße wurde 
von uns untersucht und bewertet. Da keine 
unmittelbare Gefahrenquelle besteht, wurde 
keine Sofortmaßnahme, wie z.B. an der u.a 
Straßenhaltestelle initiiert. Die Sanierung oder 
der Rückbau des Bauwerks ergibt sich durch 
die von uns kurzfristig anstehende detaillierte 
Grundlagenermittlung und Variantenbetrach-
tung. 
 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
68 
Altarm der Strunde 
Der Altarm der Strunde wurde 2016 an das 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
(Amt 67) übergeben. In Zusammenarbeit mit 
Amt 67 wurde von uns eine Machbarkeitsstu-
die zur offenen Verbindung des Altarms mit 
dem Rhein untersucht. Die Ergebnisse dieser 
Machbarkeitsstudie werden Ihnen gesondert 
vorgestellt. 
 
Strunde im Bereich Straßenbahnhaltestelle 
Wir möchten uns über Ihren Hinweis bezüg-
lich des beschädigten Absperrgitters an der 
Straßenbahnhaltestelle in Köln-Dellbrück be-
danken. Dieses wurde wie sie in der unteren 
Abbildung sehen können, von unserer Be-
triebsabteilung am 08.07.2021 repariert bzw. 
erneuert. 
 
Derzeit wird im Rahmen einer Hochwasserbe-
rechnung die grundsätzliche Notwendigkeit für 
dieses und weitere Bauwerke überprüft. Die 
Berechnungsergebnisse liegen voraussicht-
lich im September 2021 vor. Wenn die Ergeb-
nisse zeigen, dass die Bauwerke nicht mehr 
benötigt werden, ist ein Rückbau beziehungs-
weise eine Verdämmung der Bauwerke ge-
plant. 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
14.06.2021 8.1.11 
37-2021 
Durchsetzung des 
Parkverbots Mülhei-
mer Freiheit unter 
der Mülheimer Brü-
cke  
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit der Räumung der abgestellten PKW`s , die 
den Bürgersteig auf der rechten Seite der Mülheimer 
Freiheit im Bereich der Mülheimer Brücke in Richtung 
Festplatz unpassierbar machen. 
32 
Rüttt-
gen 
VKÜ 
Die Sonderbeschilderung unter der Mülheimer 
Brücke dient der Baustelle Mülheimer Brücke. 
Durch die Sonderbeschilderung werden die 
Fußgänger auf den gegenüberliegenden GW 
gelenkt , die Fahrbahn ist auch durch zwei 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
69 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
Die LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
31.05.2021 
AN/1228/2021 
gelbe Zebrastreifen markiert um diese Kreu-
zen zu können.  
Die Verkehrsüberwachung wird innerhalb  
einer Sonderbeschilderung nur auf Anfrage 
des Nutzers tätig. Auch wenn die Fahrzeuge 
hier nicht mehr parken, darf dieser Bereich für 
die Dauer der Baustelle von den Fußgängern 
nicht genutzt werden. 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
14.06.2021 8.1.14 
39-2021 
Verlängerung der 
Buslinien 151/152  
Gemeimsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Ein-zel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
31.05.2021 
AN/1234/2021 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
eine Verlängerung der Buslinien 151/152 von der Endhal-
testelle (Chempark S-Bahn) bis zur Haltestelle Lever-
kusen-Wiesdorf/ Busbahnhof zu veranlassen. 
66, 
(KVB) 
Es liegt kein Sachstand vor. 3 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
14.06.2021 8.1.15 
40-2021 
Aufrechterhaltung 
des Standorts Hol-
weide der Kliniken 
der Stadt Köln 
gGmbH als Kran-
kenhaus der Regel-
versorgung  
Gemeinsamer 
Dringlichkeitsantrag 
der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen, 
der SPD-Fraktion, 
der CDU-Fraktion, 
der Fraktion Die 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim bekräftigt ihren Be-
schluss vom 08.07.2019 und fordert den Rat der Stadt 
Köln auf, zu beschließen, dass der Standort Holweide der 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH als Krankenhaus der Re-
gelversorgung aufrecht erhalten bleibt. 
Dies beinhaltet auch die Aufforderung des Rates, die Mit-
glieder des Aufsichtsrates der Kliniken der Stadt Köln 
gGmbH anzuweisen,  entsprechende Beschlüsse in die-
sem Gremium zu fassen. 
 
II-2  
Frau 
Ehl 
Sachstand nichtöffentlich, 2020 
per E-Mail verschickt 
 
Aktuell kann kein aktueller Sachstand mitge-
teilt werden. Grund:  An der Situation und den 
Planungen im Hinblick auf das Krankenhaus 
Holweide gibt es derzeit keine neuen, derzeit 
bereits kommunizierbaren Entwicklungen. 
 
Offene Anfrage aus der Sitzung vom 
25.10.202 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
70 
LINKE sowie der der 
Einzelmandatsträger 
Tücks (FDP) und 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
04.06.2021 
AN/1301/2021 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
14.06.2021 8.1.16 
41-2021 
Stadtteilmütter- Ver-
stetigung ab 2022  
Gemeinsamer 
Dringlichkeitsantrag 
der SPD-Fraktion, 
der CDU-Fraktion 
und des Einzelman-
datsträgers Tücks 
(FDP) vom 
04.06.2021 
AN/1303/2021 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Verwaltung 
zu beauftragen, die Fortführung des erfolgreichen Mülhei-
mer Stadtteilmütterprojektes mit sechs Stadtteilmüttern 
und zwei sozialpädagogischen Fachkräften (einschließ-
lich Projektleitung) dauerhaft ab dem Jahr 2022 sicherzu-
stellen. Die dafür benötigten Mittel in Höhe von 
299.606,00 € sind zunächst im Rahmen der Aufstellung 
des Haushalts 2022 zu berücksichtigen. 
51 Weiterhin befristet bis 2024 2 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
14.06.2021 8.1.17 
42-2021 
Fähre zwischen 
Niehl und Stamm-
heim/Flittard  
Gemeinsamer 
Dringlichkeitsantrag 
der SPD-Fraktion, 
der CDU-Fraktion 
und des Einzelman-
datsträgers Tücks 
vom 10.06.2021 
AN/1378/2021 
 
 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit dem Verein 
„Niehl Fährt“ in Verbindung zu setzen und die Bestrebun-
gen des Vereins, eine Fährverbindung für Fußgänger und 
Radfahrer zwischen Niehl und Stammheim/Flittard zu un-
terstützen. Die Bezirksvertretung ist zeitnah über den 
Verlauf zu informieren. 
II-2 Es liegt kein Sachstand vor. 3

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
71 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
06.09.2021 8.1.1 
43-2021 
 
Reinigung und Müll-
eimer Karl-Droll-
Weg  
Antrag des Einzel-
mandatsträgers 
Altefrohne vom 
13.06.2021 
AN/1400/2021 
1. Zur regelmäßigen Reinigung des gesamten Karl-Droll-
Weges an der in Anla-ge 001 markierten Stelle.  
2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der 
AWB und KVB ein Kon-zept zu entwickeln, die Abfallbe-
hälter sinnvoll zu positionieren. 
V/6 Zu 1: 
Die Reinigung des „Karl-Droll-Weg“ wurde in 
das Leistungsverzeichnis von dem dafür zu-
ständigen Amt für Verkehrsmanagement auf-
genommen.  
Zu 2: 
Im benannten Bereich sind 6 Papierkörbe in-
stalliert. Vier Drathgitterpapierkörbe befinden 
sich in der Grünanlage, mit einem Standpa-
pierkorb ist der Verbindungsweg „Grünan-
lage/Steyler Straße“ bestückt. Ein weiterer 
doppelter Colonia Papierkorb deckt die Sack-
gasse der Vischeringstraße, Richtung KVB 
Haltestelle, ab. Nach den Erfahrungen der 
AWB GmbH ist dieses Angebot für den Be-
reich ausreichend. 
 
Bezüglich eines gemeinsamen Konzepts ist 
festzuhalten, dass die AWB GmbH Straßen-
papierkörbe lediglich im öffentlichen Straßen-
land aufstellt. Befinden sich KVB Bushaltestel-
len im öffentlichen Straßenland erfolgt seitens 
der AWB GmbH mit der KVB eine Abstim-
mung über die Ausstattung und Bestückung 
von Müllbehältern. Anders verhält es sich bei 
den hier im Fokus stehenden KVB Haltestelle. 
Diese befindet sich im Privateigentum der 
KVB. Daher ist hier die KVB für das Aufstellen 
und Entleeren der sich dort befindlichen KVB 
Papierkörbe zuständig. 
 
 
 
 
 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
72 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
06.09.2021 8.1.2 
44-2021 
 
Zukunft denken:  
Bildungscampus am 
Stadtgarten Mül-
heim ermöglichen!  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Ein-zel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
09.07.2021 
AN/1540/2021 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
unter Beteiligung der Schulen, Kindergärten und weiteren 
Bildungseinrichtungen rund um den Mülheimer Stadtgar-
ten ein Bildungscampus nach dem Vorbild der Bildungs-
landschaft Altstadt-Nord zu entwickeln. Hierzu möge sie 
prüfen, welche Bedarfe des Hölderlin-Gymnasiums nach 
einem Neubau am bisherigen Standort zusätzlich auf 
dem Areal der Sporthalle und des Parkplatzes am Bergi-
schen Ring realisiert werden können. 
Darüber hinaus möge die Verwaltung zusammen mit den 
beteiligten Bildungsträgern aus Schule, Jugendhilfe und 
Sportvereinen im Rahmen einer Ideenkonferenz Sy-ner-
gieeffekte aus der gemeinsamen Nutzung von Fach-, 
Sport- oder Gemeinschafts-räumen (z.B. Mensa, Ganz-
tagsangebote, Bibliothek etc.) prüfen. Die Verwaltung 
wird beauftragt, die notwendigen Änderungen des Bau-
rechts zur Realisierung des Projektes darzustellen und 
zur Beschlussfassung mit vorzubereiten. Zusätzlich gilt 
es weitere Unterstützungsmöglichkeiten durch die Einbe-
ziehung der Montag Stiftungen zu gewinnen. 
40 Es liegt kein Sachstand vor.  
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
06.09.2021 8.1.3 
45-2021 
 
Grundstück Clevi-
scher Ring, Hacke-
täuer Straße, Von-
Sparr-Straße  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Ein-zel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
12.07.2021 
AN/1541/2021 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
für o.a. Areal (Grundstück Clevischer Ring, Hacketäuer 
Straße, Von-Sparr-Straße):  
1. ein städtebauliches Gesamtkonzept zu entwickeln, 
falls erforderlich unter Än-derung des gültigen Bebau-
ungsplans, und dieses Konzept der Bezirksvertre-tung 
Mülheim vorzustellen,  
2. bis zur Vorlage des Gesamtkonzeptes keine Genehmi-
gungen für Einzelprojekte zu erteilen,  
Köln 
Buis-
ness, 
23, 61, 
63 
Sachstand 20.07.2022 von 63: 
 
In der 2. Forderung des Beschlusses vom 
06.09.2021 wurde die Verwaltung aufgefor-
dert, bis zur Vorlage des Gesamtkonzeptes 
keine Genehmigungen für Einzelprojekte zu 
erteilen. Das berührt die Möglichkeit, dass ein 
Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung 
einginge. Solch ein Genehmigungsantrag liegt 
bisher nicht in 63 vor.  
 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
73 
3. bis zur Vorlage des Gesamtkonzeptes keine im 
städtischen Eigentum befindli-che Grundstücke auf dem 
Areal zu veräußern,  
4. bei Veräußerungen von Privatgrundstücken zu 
prüfen, ob vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht werden 
sollte,  
5. die im Areal befindlichen Gewerbebetriebe mit ih-
ren Arbeitsplätzen, z.B. den Reifenhandel, in ihrem Be-
stand am derzeitigen Standort oder ggf. an einem adä-
quaten Alternativstandort in der Nähe zu sichern. 
Unabhängig davon ist noch grundsätzlich zu 
dieser BV-Forderung anzuführen, dass ge-
mäß § 74 Abs. 1 BauO NRW ein einklagbarer 
Rechtsanspruch  auf Erteilung einer Bauge-
nehmigung besteht, wenn dem Vorhabenan-
trag keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften 
entgegen stehen. Dieser BV-Beschluss vom 
06.09.2021 stellt juristisch keine öffentlich-
rechtliche Vorschrift im Sinne der BauO NRW 
dar. Da 63 an Recht und Gesetz (und damit 
auch an bestehende B-Plan-Regelungen) ge-
bunden ist, kann ein Bauanatrag, welcher alle 
Details nach jeweils aktuell gültigem B-Plan 
einhält (und auch sonst nicht gegen eine kon-
krete öffentlich-rechtliche Vorschrift verstößt), 
nicht abgelehnt werden 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
06.09.2021 8.1.4 
46-2021 
 
Obdachlosensitua-
tion in Mülheim Wie-
ner Platz und Umge-
bung; Betreu-ungs- 
und Beratungsbe-
darf  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Ein-zel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
02.08.2021 
AN/1558/2021 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
in der nächsten Sitzung einen Sachstandsbericht zur Ob-
dachlosensituation am Wiener Platz und Umgebung vor-
zustellen und die erforderlichen Betreuungs- und Bera-
tungsbedarfe darzustellen. 
502 Sachstand 2021: 
 
Auf dem Wiener Platz ist eine heterogene 
Gruppe an Besuchenden und Nutzenden an-
zutreffen. Es finden sich dort Passanten, Kon-
sumenten illegaler Drogen, obdachlose Men-
schen und Bürger*innen, die zwar tatsächlich 
über einen Wohnsitz verfügen, sich jedoch zur 
Pflege ihrer sozialen Bedürfnisse und Kon-
takte dort aufhalten. Hierbei ist zu beobach-
ten, dass die Gruppe der tatsächlich obdach-
losen Menschen den kleinsten Anteil an der 
Gesamtgruppe ausmacht. ( zwischen 1-2 Ver-
weilenden). 
Eine ambulante Betreuung der Personen auf 
dem Wiener Platz im Rahmen einer qualifi-
zierten sozialarbeiterischen Hilfestellung wird 
durch das Team Streetwork des Amtes für So-
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
74 
ziales, Arbeit und Senioren geleistet, des Wei-
teren findet eine kontinuierliche Betreuung 
durch das Team Streetwork des Gesundheits-
amts sowie die aufsuchende Beratung durch 
Vision e.V. statt.  
Nach positivem Beschluss zur Erweiterung 
Team Streetwork des Amtes für Soziales, Ar-
beit und Senioren um 2 Vollzeitstellen konnte 
nun die erste Stelle bereits zum 01.01.2022 
mit einem erfahrenen Sozialarbeiter besetzt 
werden, die zweite Stelle befindet sich aktuell 
im Auswahlverfahren. 
Zusätzlich dazu ist es dem Träger Diakonie 
Michaelshoven gelungen, einen Beratungsbus 
zu erwerben, der zukünftig unterwegs sein 
wird, und somit das aufsuchende Angebot des 
Team Streetwork deutlich erweitert. Hier befin-
det sich das Team Streetwork des Amtes für 
Soziales, Arbeit und Senioren aktuell in der 
Vorbereitungsphase, nach deren Abschluss 
die Verwaltung zum Start des Beratungsbus-
ses berichten wird. 
 
Neben den Kontakt- und Beratungsstellen 
OASE, Gulliver u. weiteren im Stadtgebiet ste-
hen aktuell für die Menschen in Mülheim unter 
anderem folgende stationäre Beratungsange-
bote zur Verfügung: 
- CSH Beratung csh-koeln.de 
- SPZ Köln Mülheim 
- KoKoBe Mülheim 
- Frauenberatungsstelle Mülheim 
- Suchtberatung Diakonisches Werk 
Mülheim 
- Drogenhilfe Köln Mülheim

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
75 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
25.10.2021 8.1.3 
52-2021 
Anbringen bzw. Er-
neuerung von reflek-
tierenden Markie-
rungen an allen Pol-
lern auf dem Flittar-
der Deich 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
Die LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
11.10.2021 
AN/2135/2021 
 
 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit dem Anbringen bzw. der Erneuerung von re-
flektierenden Markierungen an allen Pollern auf dem 
Flittarder Deichweg. 
 
 
SteB 
Sachstand 30.09.2021 
 
Reflektierende Markierungen wurden an den 
Pollern angebracht bzw. erneuert. 
1 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
25.10.2021 8.1.5 
54-2021 Sicherstellung der 
Anwesenheit  von 
qualifizierten An-
sprechpartner*innen 
aus den Dezernaten 
mit den Amtsberei-
chen „Verkehr“ und 
„Stadtentwick-
lung“ zu jeder Sit-
zung der Bezirksver-
tretung Köln- Mül-
heim 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die 
Grüne, der Fraktion 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit der Sicherstellung der Anwesenheit von qua-
lifizierten Mitarbeiter*innen aus den Dezernaten mit den 
Amtsbereichen “Verkehr“ und „Stadtentwicklung“ zu jeder 
Sitzung der Bezirksvertretung Köln- Mülheim. 
 
15, 66 Sachstand 01.07.2022 
 
Die Verwaltung stellt themen- und terminbezo-
gen die Teilnahme von  qualifizierten Mitarbei-
ter*innen sicher. 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
76 
Die LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
11.10.2021 
AN/2141/2021 
25.10.2021 8.1.9 
57-2021 
Aktionsplan für das 
Ulrich-Haberland-
Haus ist dringend 
geboten 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion, der Fraktion 
Die LINKE und der 
Einzelmandatsträ-
gers Tücks (FDP) 
und Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
08.10.2021 
AN/2140/2021 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung:  
 
1. Einen Aktionsplan Haberland-Haus zu initiieren, mit 
dem Ziel, das Gebäude einer aktiven Nutzung 
zuzuführen.  
2. Die konventionellen Pfade zu verlassen und nach 
Lösungen zu suchen, die den Verfall des Gebäudes 
aufhalten.  
3. Aktiv nach Betreiber*innen oder Initiativen zu suchen, 
die dem Gebäude zu neuem Leben verhelfen können.  
4. Die Rahmenbedingungen für Interessent*innen 
möglichst konstruktiv auszulegen, d.h. z.B.  
 
- dass der Denkmalschutz nur noch eine untergeordnete 
Rolle spielen soll, bzw. ganz aufgehoben werden kann;  
- die unwahrscheinliche, potentielle Erweiterung des 
Klärwerks nicht weiter beachtet wird;  
- die Belastungen durch das Klärwerk neu bewertet wird 
(z.B. auch durch Messungen); 
 
-Ausnahmegenehmigungen/Pilotprojekte geprüft werden.  
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt und beauftragt, 
dass ein Abriss des Gebäudes durch entsprechende Re-
gelungen dauerhaft ausgeschlossen wird. 
 
23 
 
 
Die Planungen wurden im nichtöffentlichen 
Teil der BV-Sitzung am 28.11.2022 vorge-
stellt. 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
77 
17.01.2022 8.1.5 
02-2022 
Hall of Fame „Im Bi-
schofsacker“, Ecke 
Kalk-Mülheimer 
Straße  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion, der Fraktion 
DIE LINKE sowie 
der Einzelmandats-
träger Tücks (FDP) 
und Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
15.11.2021 
AN/2491/2021 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, die Stützwand 
des Kalkbergs Am Bischofsacker / Ecke Kalk-Mülheimer 
Straße für die Nutzung einer legalen Sprühfläche („Hall of 
Fame“) frei zu geben. 
 
69 Die Stützmauer des Kalkberges gegenüber 
des Bolzplatzes „Im Bischofsacker“ wurde in 
den vergangenen Jahren bereits dreimal im 
Rahmen einer Graffitiaktion durch junge Köl-
ner Künstler*innen gestaltet. Die Events „Vee-
del Stars Vol. I – III“ wurden in einer engen 
Kooperation zwischen dem Sozialdienst Ka-
tholischer Männer Köln e.V. (SKM Köln e.V.) 
und der Abteilung Kinderinteressen und Ju-
gendförderung des Amtes für Kinder, Jugend 
und Familie geplant und durchgeführt. Sie 
fanden in jedem Jahr im Zusammenhang und 
mit der Förderung des Landesprogramms 
„Nacht der Jugendkultur – Nachtfre-
quenz“ statt und wurden durch das Amt für 
Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, das Amt 
für öffentliche Ordnung sowie die Bezirksver-
tretung Mülheim unterstützt. Wurde die erste 
Graffitiaktion von den Anwohner*innen noch 
skeptisch betrachtet, wird die Gestaltung der 
Stützwand inzwischen sehr geschätzt und die 
weitere Entwicklung mit Interesse verfolgt. Im 
vergangenen Jahr betonten die Jugendlichen 
und jungen Erwachsenen während der Veran-
staltung ihren Wunsch, die Wand zu einer 
„Hall of Fame“ zu machen. Der fraktionsüber-
greifende Antrag, die Stützwand des Kalk-
bergs Am Bischofsacker/ Ecke Kalk- Mülhei-
mer Straße für die Nutzung als legale Sprüh-
fläche freizugeben, wurde am 17.01.2022 in 
der BV Mülheim einstimmig beschlossen. Das 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
hat ebenfalls zugestimmt, ein Nutzungsver-
trag wird derzeit erarbeitet. Damit wird im 
Stadtbezirk Mülheim Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen die Möglichkeit gegeben, öffent-
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
78 
lichen Raum selbst zu gestalten. Die Beglei-
tung des Projektes wird weiterhin in Koopera-
tion zwischen dem SKM Köln e.V. und der Ab-
teilung Kinderinteressen und Jugendförderung 
des Amtes für Kinder, Jugend und Familie er-
folgen. Darüber hinaus wird durch die gegen-
wärtige Sanierung des anliegenden Bolzplat-
zes der gesamte Bereich zunehmend attrakti-
ver gestaltet. Der Ort wird belebt, Begegnun-
gen von jungen und älteren Anwohner*innen 
sowie Künstler*innen gefördert. Es ist geplant, 
die Hall of Fame in einer weiteren Graffitiak-
tion im Rahmen der diesjährigen Nacht der 
Jugendkultur im September einzuweihen. 
Sitzung TOP Betreff  Beschlusstext Amt Sachstand 
 
 
17.01.2022 8.1.7 
03-2022 
Mehr Grün für Mül-
heim  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
20.11.2021 
AN/2509/2021 
 
 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, 
städtische Gebäude und Liegenschaften zu benennen, 
die sich für eine Fassadenbegrünung oder für eine Ent-
siegelung eignen. Darüber hinaus sollen Dachflächen 
aufgelistet werden, auf denen Photovoltaikanlagen instal-
liert und rentabel betrieben werden können. 
 
23, 26, 
57, 67 
Es liegt kein Sachstand vor

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
79 
Sitzung  TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand  
17.01.2022 8.1.8 
04-2022 
Bienenvölker auf 
dem großen Kalk-
berg  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Einzel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
17.11.2021 
AN/2511/2021 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
Maßnahmen zu ergreifen, um Völker von (Wild-) Bienen 
und Hummeln am großen Kalkberg in Köln-Buchforst um-
zusetzen. 
 
57 Die Verwaltung ist derzeit dabei, alle verfüg-
baren Informationen zum "Kalkberg" zusam-
menzutragen und zu bewerten. Im Anschluss 
daran soll die Liegenschaft im Dialog mit der 
Bürgerschaft einer zukunftsfähigen Nutzung 
zugeführt werden. In diese  fließen dann auch 
konkrete Ideen ein,  wie zum Bespiel die An-
siedlung von Bienenvölkern ein. 
 
Deshalb bittet die Verwaltung darum, zum jet-
zigen Zeitpunkt konkreten Nutzungsoptionen 
zur den "Kalkberg" zurückzustellen. 
1 
Sitzung 
 
TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand  
17.01.2022 8.1.10 
06-2022 
Bereitstellung eines 
barrierefreien Zu-
ganges zum Flittar-
der Deich im Be-
reich Wendeham-
mer Ruwergasse in 
Köln- Flittard  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
22.11.2021 
AN/2514/2021 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung dafür zu sorgen, im Bereich Wendehammer Ru-
wergasse in Köln- Flittard einen Jahreszeiten 
unabhängigen barrierefreien Zugang zum Flittarder Deich 
bereit zu stellen. 
 
SteB Zwischenzeitlich wurde die Schranke an der 
Rampe „Ruwergasse“ abgebaut und gegen 3 
Poller ausgetauscht. 
Der mittlere Poller ist zur Befahrung der 
Rampe und des dahinterliegenden Rheinvor-
landes mit Kontrollfahrzeugen oder Traktoren 
mittels Dreikantschlüssel herausnehmbar. 
Die beiden äußeren Poller sind feststehend 
und wurden zur Verhinderung der Umfahrung 
des mittleren Pollers eingebaut. 
Der mittlere Poller kann bei Herausnahme 
seitlich in einer zusätzlichen Bodenhülse „ge-
parkt“ werden. 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
80 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand  
17.01.2022 8.1.13 
08-2022 
Genovevabad  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
29.12.2021 
AN/0006/2022 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die KölnBäder 
GmbH die Zeiten für das öffentliche Schwimmen im Ge-
novevabad (Mittwoch: 6.30 – 21 Uhr und Montag: 6.30 – 
8 Uhr) wieder einzurichten. 
 
Sport-
stätten 
GmbH 
In dem gemeinsamen Antrag heißt es „ Das 
Genovevabad ist das einzige Schwimmbad im 
zweitgrößten Kölner Stadtbezirk und das ein-
zige der 10 Bäder der KölnBäder GmbH, das 
seit Beginn des 
Lockdowns im Frühjahr 2020 für die Öffenlich-
keit nicht wieder geöffnet wurde.“ 
Diese Aussage ist nicht korrekt, da auch das 
Rodenkirchenbad, Wahnbad und Chorweiler-
bad seit 
dem Jahr 2020 ebenso eingeschränkt für die 
Öffentlichkeit geöffnet wurden und es teil-
weise auch 
noch sind. Seit September 2021 findet im Ge-
novevabad jeden Freitagnachmittag das Her-
ren – und 
Damenschwimmen für die Öffentlichkeit statt, 
an dem jede/r interessierte Schwimmer*innen 
teilnehmen kann. 
Zudem heißt es in dem gemeinsamen Antrag 
„ Wegen der verkehrsmäßig günstigen Anbin-
dung wird 
das Bad vor allem auch von älteren und geh-
behinderten Bewohner*innen und Berufstäti-
gen vor Arbeitsbeginn stark frequentiert.“ 
Die starke Frequenz konnten wir zuletzt leider 
nicht feststellen. Wir haben uns bemüht, in 
Zeiten wo 
keine Schule ist, das Bad für die Öffentlichkeit 
zu öffnen. Daher haben wir das Genovevabad 
in den 
Weihnachtsferien für die Öffentlichkeit am 
Montagmorgen und mittwochs geöffnet. Trotz 
der Schulferien war die Besucherzahl erschre-
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
81 
ckend niedrig; zum Frühschwimmen am Mon-
tag kamen durchschnittlich 7,5 Besucher, am 
Mittwoch – mit einer Öffnungszeit von 14 
Stunden- fanden sich gerade 
mal 28,5 Besucher je Mittwoch im Genoveva-
bad ein. Diese stark unterdurchschnittliche 
Nutzungsfrequenz bestätigt uns im Sinne der 
Daseinsvorsorge darin, dass die bisherige Öff-
nungszeitenstrategie 
berechtigt war und statt der Öffentlichkeit ein 
erweitertes Schul- und Vereinsschwimmen so-
wie Kurse 
angeboten wurden. 
Bezüglich der Nutzung durch ältere Menschen 
und Menschen mit einer Gehbehinderung 
möchten wir 
kurz unsere eigenen Erkenntnisse anführen: 
das Genovevabad verfügt baubedingt über 
eine Vielzahl 
von Treppen und würde so heute keinesfalls 
mehr gebaut werden. Aus diesem Grund ist 
das Genovevabad leider seit jeher unser Bad 
mit der geringsten Frequenz an Gästen mit ei-
nem Behindertenausweis, sodass wir Ihrer Ar-
gumentation leider nicht folgen können. 
Zum Ende des Antrages heißt es „ Eine Be-
nachteiligung gegenüber anderen Stadtbezir-
ken ist offensichtlich.“ Hier möchten wir aus-
drücklich darauf hinweisen, dass keine Be-
nachteiligung gegenüber 
anderen Stadtbezirken vorliegt, da auch an-
dere Bäder pandemiebedingt noch unter Ein-
schränkungen 
betrieben werden, damit das Schul- und Ver-
einsschwimmen für die Schwimmausbildung 
sichergestellt werden kann.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
82 
Abschließend freuen wir uns Ihnen mitteilen 
zu können, dass wir neben den öffentlichen 
Schwimmzeiten am Freitag auch ab dem 
02.03.2022 wiederholt eine eingeschränkte 
Nutzung für ein öffentliches Schwimmen am 
Mittwoch ermöglichen werden. Wir bitten je-
doch um Verständnis, dass wir unter 
Beachtung der jeweiligen Verordnungslage 
bzw. der Besucherfrequenz die Fortführung 
einer kontinuierlichen Öffnung überprüfen 
werden.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 31.12.2022 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
83

Beratungsverlauf (1)

13.03.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (78)

  • Düsseldorfer Straße
  • Wiesdorfer Straße
  • Frankfurter Straße
  • Gerhart-Hauptmann-Straße
  • Dellbrücker Hauptstraße
  • Bergisch Gladbacher Straße
  • Erikastraße
  • Carlswerkstraße 66
  • Mielenforster Straße
  • Berliner Straße
  • Von-Sparr-Straße
  • Hacketäuerstraße
  • Tiefentalstraße 13
  • Piccoloministraße 528
  • Romaneystraße
  • Mündelstraße 52
  • Johanniterstraße
  • Wichheimer Straße
  • Genovevastraße
  • Keupstraße
  • Gladbacher Straße
  • Buschfeldstraße
  • Heidelberger Straße
  • Kirchgasse
  • Horststraße
  • Montanusstraße
  • Regentenstraße
  • Buchholzstraße
  • Graf-Adolf-Straße
  • Rudolf-Clausius-Straße
  • Kattowitzer Straße
  • Vischeringstraße
  • Ruwergasse
  • Wiener Platz
  • Thurner Kamp
  • Dünnwalder Mauspfad
  • Konrad-Adenauer-Ufer
  • Kennedy-Ufer
  • Stammheimer Ufer
  • Mülheimer Brücke
  • Hansaring
  • Pfarrer-Maybaum-Weg
  • Karl-Droll-Weg
  • Flittarder Deichweg
  • Am Donewald
  • An der Kemperwiese
  • An der Walkmühle
  • Am Leystapel
  • Adalbert-Stifter-Straße
  • Kalk-Mülheimer Straße
  • Elisabeth-Schäfer-Weg
  • Sonderburger Straße
  • Chemnitzer Straße
  • Arnsberger Straße
  • Peter-Warnecke-Weg
  • Mülheimer Freiheit
  • Elias-Gut-Straße
  • Honschaftsstraße
  • Waldecker Straße
  • Höhenhauser Ring
  • Clevischer Ring
  • Im Bischofsacker
  • Mülheimer Hafen
  • Merheimer Heide
  • Steyler Straße
  • Hauptstraße
  • Frankenwerft
  • Hafenstraße 7
  • Auf dem Damm
  • Michaelshoven
  • Am Rheinufer
  • Herler Ring
  • Raumannskaul
  • Auf der Höhe
  • Krebsgasse
  • Straße 3
  • Markt
  • Freiheit

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0236/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
06.03.2023
Erstellt
17.01.2023 12:09