0236/2023
Bericht über den Ausführungsstand der Beschlüsse der Bezirksvertretung Mülheim gemäß § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 0236/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bericht über den Ausführungsstand der Beschlüsse der Bezirksvertretung Mülheim gemäß § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt den Bericht des Bürgeramtes Mülheim zum Ausfüh- rungsstand ihrer Beschlüsse zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die als Anlage beigefügte Arbeitsliste fortzuführen. Die von der Bezirksvertretung Mülheim als „erledigt“ betrachteten Beschlüsse werden aus der Arbeits- liste herausgenommen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.01.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen berichtet die Oberbürgermeisterin der Bezirksvertretung einmal jährlich über den Ausführungsstand ihrer Beschlüsse, soweit dies Beschlüsse auf Anträge der Fraktionen in der Bezirksvertretung zu- rückzuführen sind. Die letzte Berichterstattung liegt zwei Jahre zurück, da es aus zu Verzögerungen bei der Er- mittlung der Sachstände kam. Aufbauend auf der nun vorliegenden Arbeitsliste sollen der Zeit- räume nun entsprechend den Vorgaben der Geschäftsordnung kürzer gefasst werden. Über den Ausführungsstand von Beschlüssen, die die Ämter für Verkehrsmanagement (64), Straßen und Radwegebau (66) sowie Mobilität (68) betreffen, wird in einer gesonderten Mittei- lungsvorlage durch 66 berichtet. Anlagen
Sachstandsbericht Beschlüsse BV Mülheim ohne 66 bis 31.01.2022 - Stand 31.12.2022 - abgestimmt
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Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 1 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 13.08.2007 8.1.3 1-2007 Dünnwalder Schützenplatz Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, durch welche Maßnahmen die mangelnde Attraktivität des Dünnwalder Schützenplatzes verbessert werden kann. 61 Sachstand zum 30.09.2020: Da eine Finanzierung für eine Attraktivitätsver- besserung nicht sichergestellt werden kann, sind hierzu zunächst umfangreiche Planungs- alternativen mit entsprechenden Kostenschät- zungen zu entwickeln. Die planerische Bearbeitung erfolgt frühes- tens im Jahre 2010. Sachstand zum 31.01.2020: Bislang konnten keine Finanzmittel für Umge- staltungsmaßnahmen sichergestellt werden. Es sind bisher auch keine Konzepte entwi- ckelt worden. Dies kann aus personellen Gründen für das Jahr 2020 auch nicht in Aus- sicht gestellt werden. Sachstand zum 17.09.2021: Es ist weiterhin aus personellen Gründen keine Erarbeitung von Planungsalternativen und keine Sicherstellung von Finanzmittel er- folgt. 2 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 2 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 02.02.2009 8.1.5 2-2009 Gemeinsamer An- trag der CDU-Frak- tion und der SPD- Fraktion hier: Erstellung Flä- chennutzungsplan Düsseldorfer Straße Die CDU- und die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim fordern die Verwaltung auf, einen Bebauungs- plan für das Gebiet zwischen der Düsseldorfer Straße, der Rheinuferpromenade und der Wiesdorfer Straße zu erstellen. Er soll das dort bestehende Gewerbe erhalten, Räume für einen weiteren Vollsortiment-Supermarkt zur Deckung des täglichen Bedarfs vorhalten (kein zusätzli- cher Discounter) sowie die Errichtung von hochwertigem Wohnungsbau ermöglichen. Insbesondere ist die Errich- tung eines Supermarkts mit Vollsortiment durch Feststel- lung eines entsprechenden Bedarfs im Nahversorgungs- konzept sicher zu stellen. 15 61 Dieses Gebiet liegt innerhalb des Geltungsbe- reiches eines in Aufstellung befindlichen Be- bauungsplans mit dem Arbeitstitel „Am Faul- bach in Köln-Mülheim“. Der Aufstellungsbe- schluss ist vom 27.12.2001. Das Ziel dieses Bebauungsplans entspricht in einem wesentli- chen Punkt nicht den Forderungen des hier in Rede stehenden Beschlusses: Einzelhandel soll generell ausgeschlossen werden (Kfz- Handel nur ausnahmsweise zulässig). Das Verfahren ruht seitdem. Die Aufhebung des Bebauungsplans wurde in der Vergangenheit mehrfach diskutiert und zu- letzt 2007 im Zusammenhang der Neuaufstel- lung eines Bebauungsplans anvisiert (der Be- schluss wurde jedoch nicht gefasst). Das Gebiet liegt außerhalb eines Stadtteil- zentrums. Die Sicherung z.B. eines großflä- chigen Vollsortimenters würde den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts wider- sprechen. Allerdings handelt es sich auch um ein mit Einzelhandel unterversorgtes Gebiet. Es liegt außerhalb eines 700 m–Radius um ei- nen zentralen Versorgungsbereich. Unter der Bedingung, dass es sich um ein Gebiet han- delt, das im Siedlungszusammenhang inte- griert ist, ausreichend Kaufkraft vorhanden ist und keine negativen Auswirkungen auf be- nachbarte Zentrale Versorgungsbereiche zu erwarten sind, kann von dieser Regelung ab- gewichen werden. Allein ein ausreichender Siedlungszusammenhang kann trotz verein- zelter Wohnungsneubauten in den letzten 5 3 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 3 Jahren nicht attestiert werden. Vielmehr han- delt es sich um ein überwiegend gewerblich geprägtes Gebiet, das zudem auch Betriebe aufweist, die der Störfallverordnung zuzurech- nen sind. Dies macht auch eine planungs- rechtliche Sicherung von mehr Wohnnutzung für die Zukunft schwierig, ohne Verdrängungs- prozesse für das Gewerbe anzustoßen. Es wird daher weiterhin von der Aufhebung des Beschlusses und Neuaufstellung eines Bebauungsplans abgesehen. Sachstand 30.09.2022 Die städtebauliche Situation hat sich nach wie vor nicht wesentlich geändert, so dass es zu keiner abweichenden Haltung kommt. Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 4 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 14.12.2009 8.1.2 21-2009 Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrü- nen Verbesserung der Pflege und Unterhal- tung der Stichstraße zum Kaufland Mül- heim AN/1882/2009 Die Verwaltung wird gebeten sicherzustellen, dass sich die Pflege und Unterhaltung der Stichstraße, die zum Kaufland Mülheim führt, sowie die angrenzenden Flächen um den Mülheimer Bahnhof künftig in einem dauerhaft ordnungsgemäßen Zustand befindet. Die Verwaltung wird weiterhin gebeten, die Bezirksvertretung Mülheim über die Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen zu infor- mieren. 02-9 Sachstand zum 30.06.2021: Bei der Stichstraße Frankfurter Str. hin- ter dem Bahnhof Mülheim handelt es sich um nichtöffentliches Straßenland in Privatbesitz, dieses ist öffentlich zugäng- lich. Die Sicherstellung der Reinigung und Pflege sowie der Verkehrssiche- rungspflicht obliegt somit auch nicht der öffentlichen Verwaltung. Ungeklärt war bisher die Übernahme der Reinigung und Pflege von Straße und Gehwegen, sowie die Instandhaltung der Beleuch- tung. Es liegen zudem Beschwerden vor, dass die Sinkkästen in den Abwasserka- nälen aufgrund fehlender, regelmäßiger Reinigung, bei starkem Regen nicht ge- nug Wasser aufnehmen und dieses dann auf die Frankfurter Straße läuft. Nach Klärung der Eigentumsverhältnisse sicherte der Mieter zukünftig die Reini- gung und Pflege sowie die Verkehrssi- cherungspflicht zu. Dies sind insbeson- dere: - Die Reinigung der Straße sowie beid- seitig die Gehwege. - Die regelmäßige Reinigung der Sink- kästen in den Abwasserkanälen, nach Rücksprache mit den Stadtentwässe- rungsbetrieben wird einmal jährlich emp- fohlen. 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 5 - Beseitigung des Grünbewuchses auf den Gehwegen. - Sicherstellung der ordnungsgemäßen Beleuchtung. Der Winterdienst wurde bisher ohne- hin schon vom Mieter sichergestellt. Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 6 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 08.03.2010 8.2.1 5-2010 Antrag der CDU- Fraktion Einführung sportmo- torischer Tests an Grundschulen! AN/0327/2010 Die Bezirksvertretung Mülheim regt bei der Schulauf- sichtsbehörde die Einführung von sportmotorischen Tests in allen Grundschulen (Klasse 2 und 4) des Stadtbezirks an. 40 Wei- terlei- tung an Schul- aufsicht Schulträger ist nicht zuständig, der Be- schluss wurde der Schulaufsicht zur Kennt- nis gesandt, eine Stellungnahme liegt bisher nicht vor. 2 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 05.07.2010 8.1.1 9-2010 Antrag der CDU- Fraktion Generalreinigung der Mülheimer U- Bahn-Stationen AN/1222/2010 Die Bezirksvertretung bittet die Eigentümer der U-Bahn- stationen und Anlagen ,,Bahnhof Mülheim" und ,,Wiener Platz", diese einer Generalreinigung zu unterziehen. Da- bei sollen insbesondere Decken und Wände gereinigt werden. Über bauliche/technische Maßnahmen zur künf- tigen Verschmutzungsvermeidung ist in der BV Mülheim zu berichten. Weiterhin soll über den aktuellen Stand der Lärmminderung berichtet werden. Darüber hinaus ist die Bahnunterführung an der Frankfurter Str. zu reinigen. 69 Reinigung der U-Bahnstationen Bahnhof Mülheim und Wiener Platz Die Reinigung in den U-Bahnstationen führt die KVB im Auftrag der Stadt Köln durch. Die Qualität der Reinigung wurde in den letzten Jahren fortlaufend verbessert. Im Bereich der genannten Haltestellen be- steht das Problem, dass fast alle ver- schmutzten Wand-und Deckenbereiche im Gleisbereich bzw. im Einflussbereich der stromführenden Fahrdrähte liegen. Reinigungen sind daher nur unter sehr er- schwerten Bedingungen in den Nachstunden möglich. REINIGUNG DER UNTERFÜHRUNG FRANKFURTER STRAßE Die Brücke ist im Eigentum der DB AG. Die DB wurde hier bzw. auch an vergleichbaren Stellen im Stadtgebiet wiederholt gebeten, Maßnahmen zur Taubenvergrämung bzw. Verkleidung der Bauwerke zu unternehmen. Bisher hat die DB keine Maßnahmen ergrif- fen. 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 7 Seitens der Stadt Köln wurde die für die Stra- ßenreinigung zuständige AWB um Intensivie- rung der Reinigung der betroffenen Geh- und Radwege gebeten. Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 05.07.2010 8.1.2 10-2010 Antrag der SPD- Fraktion Verkehrssicherheit auf der Verlänge- rung der Elias-Gut- Straße AN/1225/2010 Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die zuständige Fachverwaltung die Verlängerung der Elias-Gut-Straße umgehend verkehrstechnisch so zu verbessern, dass Fußgänger und besonders Radfahrer die besagte Verlän- gerung gefahrlos benutzen können. 67 Jahresbericht 12/2020 Aufgrund stark eingeschränkter personeller Ressourcen, die sich zum 01.01.2021 maß- geblich ändern, kann der Vorgang erst dann bearbeitet werden. Jahresbericht 12/2022 Es liegt weiterhin kein Sachstand vor. 3 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 13.09.2010 8.1.1 12-2010 Antrag der CDU- Fraktion Zukunft der Holwei- der Heide AN/1481/2010 Die Verwaltung wird gebeten, zukünftige Planungen für die beiden verbliebenen Teilstücke der Holweider Heide (West: zwischen Honschaftsstraße und Buschfeldstraße / Ost: zwischen Gerhart-Hauptmann-Straße und Adalbert- Stifter-Straße) vorzustellen. 67 Jahresbericht 12/2020 Aufgrund stark eingeschränkter personeller Ressourcen, die sich zum 01.01.2021 maß- geblich ändern, kann der Vorgang erst dann bearbeitet werden. Jahresbericht 12/2022 Es liegt weiterhin kein Sachstand vor. 3 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 8 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 04.10.2010 8.1.6 15-2010 Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrü- nen Einrichtung einer barrierefreien öffent- lichen Toilette am Mülheimer Bahnhof AN/1737/2010 Die Verwaltung wird in Abstimmung mit der KVB und DB beauftragt, zu prüfen, im oder am Mülheimer Bahnhof (auch im nahen Umfeld) eine barrierefreie öffentliche Toi- lette einzurichten. 23 Der ursprünglich avisierte Standort Ecke Frankfurter Straße/Montanusstraße gegen- über dem Bahnhof konnte u.a. aus städte- baulichen Gründen nicht realisiert werden. Eine andere städtische Fläche, die für die Er- richtung einer City-WC Anlage in Frage kommt, konnte bisher nicht gefunden wer- den. Unabhängig davon besteht nach wie vor die Gefahr des Missbrauchs durch die Drogen- szene am Wiener Platz, wie bereits in der Anlage Krebsgasse geschehen. Somit bleibt der Standort weiterhin in der Standortliste für den Stadtbezirk Mühlheim, kann aber aktuell nicht verfolgt werden. 2 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 9 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 21.02.2011 8.1.2 4-2011 Antrag der CDU- Fraktion Einzelhandelskon- zept: Umsetzung von Einzelmaßnah- men für die Dellbrü- cker Hauptstraße AN/0296/2011 Die Bezirksvertretung Mülheim begrüßt die Vorschläge des im Entwurf vorliegenden Einzelhandels- und Zentren- konzeptes für die D ellbrücker Hauptstraße und erkennt ihre Bedeutung als Einkaufsstraße an. Um dieses Einzelhandelszentrum zu stärken und attraktiv zu halten, beschließt die Bezirksvertretung folgende Maßnahmen: 1. In Zusammenarbeit mit der Immobilieneigentümer Gemeinschaft der Dellbrücker Hauptstraße (IEG) und unter Einbindung der Interessengemeinschaft (IG) Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße legt die Verwaltung ein Konzept für die geplante Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf der Dellbrücker Hauptstraße vor. Hierbei sind d ie Vorstellungen der IEG und ihr Angebot, sich an Mehrkosten zu beteiligen, zu berücksichtigen. 2. In Zusammenarbeit mit der SBK gGmbH prüft die Verwaltung, wie der Platz vor dem Seniorenheim auf der Dellbrücker Hauptstraße aufgewertet (neue Bänke und Mülleimer, Pflege der Grünanlagen) und offener gestaltet werden kann. 3. Die Bezirksvertretung Mülheim bekräftigt ihren Beschluss vom 3. November 2008 und beauftragt die Verwaltung, den Alleecharakter der Straße zu stärken, indem neue Baumscheiben auf der Dell brücker Hauptstraße zwischen Bergisch Gladbacher Straße und Erikastraße angelegt werden. 4. Der Dezernent für Bauen und Verkehr lässt Vorschläge für die zukünftige verkehrliche Gestaltung der Dellbrücker Hauptstraße erarbeiten – möglicherweise durch die Vergabe von entsprechenden Diplomarbeiten. Einzube- ziehen sind hier die Ergebnis-se der Verkehrsflussana- lyse für Dellbrück und den Stadtbezirk Mülheim (Be- 15 Die Maßnahme wurde in Kooperation und unter finanzieller Beteiligung der IEG Dellbrü- cker Hauptstraße umgesetzt. Zu den Beschlusspunkten 2 und 3 liegt 15 kein neuer Sachstand vor. Zu Beschlusspunkt 4: Sachstand von 66 (Stand 01.04.2020) zur Verkehrsflussanalyse für den Stadtteil Köln- Dellbrück (Antrag der CDU-Fraktion, Sitzung am 08.03.2010, TOP 8.1.1) Sachstände: 2015: Sachstände zu den Punkten a) und b) sind der ausführlichen Mitteilung zur Sitzung BV 9 am 27.04.2015, TOP 10.2.2, Sessionnr: 0503/2015 zu entnehmen. Darüber hinaus ergibt sich hierzu kein neuer Sachstand. Der Sachstand zu Punkt b): Mit der Vorbereitung der Umsetzung des Be- schlusses der Bezirksvertretung Mülheim „Umgestaltung der Dellbrücker Haupt- straße“ TOP 9.1.2 aus der Sitzung am 08.06.2015 wird voraussichtlich im Herbst 2015 begonnen. 2011 - 2013: Erste Gespräche wurden hin- sichtlich der Verkehrsproblematik im Bereich des rechtsrheinischen Kölner Nordens zwi- schen der Stadtverwaltung der Stadt Köln und Bergisch Gladbach geführt. 1+4 =1 2+3 =3 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 10 schluss der BV Mülheim vom 8. März 2010). Berücksich- tigt werden soll, dass auf der Dellbrücker Hauptstraße möglichst kein Park-, Halte- und Rangierraum verloren geht und dass die Straße ohne neue Hindernisse für Bür- gerinnen, Bürger und Geschäftsleute wie gewohnt weiter- hin befahren und genutzt werden kann und dennoch Ver- kehrsfluss und Aufenthaltsqualität verbessert werden. Sachstand 30.09.2022 Zu den beiden Anfragen zum Thema Einzel- handel (Am Donewald und Dellbrück) gibt es keine neuen Sachstände. Die Aufträge sind u.E. auch schon abgearbeitet und ausrei- chend beantwortet. Die Maßnahme „Stra- ßenbeleuchtung“ in Dellbrück wurde ca. 2012 umgesetzt. Am Donewald haben wir derzeit keinen Pack-an Nahversorgung um- zusetzen, wir haben das Thema jedoch wei- terhin auf dem Schirm und rücken den Standort bei potenziellen Betreibern immer wieder in den Fokus. Daher bitte Seitens Verwaltung (15) als erledigt notieren. Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 16.05.2011 8.1.1 5-2011 Antrag FDP-Fraktion Gedenktafel an der Mülheimer Hafen- mauer AN/0870/2011 Die Bezirksvertretung Mülheim bittet die Verwaltung zu veranlassen, dass die 1902 von der Stadt Mülheim er- rich-tete Gedenktafel an der Einfahrt des Mülheimer Ha- fens erhalten bleibt, unter Denkmalschutz gestellt und in die Erweiterung des Rheinboulevards integriert wird BR Köln Es liegt kein neuer Sachstand vor 3 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 12.03.2012 8.1.2 6-2012 Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrü- nen Carlswerkstr. AN/0256/2012 Die BV-Mülheim beschließt die Wiederherstellung des Al- leecharakters der Carlswerkstr. 66, 67 Es liegt kein neuer Sachstand vor 3 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 07.05.2012 8.1.4 12-2012 Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrü- nen Nahversorgung Siedlung am Done- wald AN/0575/2012 Die Bezirksvertretung Mülheim bittet die Verwaltung zu prüfen, ob in der Siedlung Am Donewald ein nicht kom- merzieller Träger, wie z. B. SKM, Diakonie Michaels- hoven oder lokale Netzwerke, ein Lebensmittelgeschäft führen könnten. 15 Die Anfrage wurde beantwortet und wurde in der BV9 am 3.9.11 zur Kenntnis genommen: Session V-Nr. 2712/2012 Stellungnahme der Verwaltung aus 2712/2012 Bereits im Pre-Test zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde in der Siedlung Am Do- newald die schlechte Nahversorgungssitua- tion thematisiert und Handlungsvorschläge 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 11 seitens der Verwaltung gemacht. Die Verwal- tung steht seit dem im engen Kontakt mit der Eigentümerin der Immobilie Auguste-Ko- walski-Straße 39 und bemüht sich gemeinsam mit der GAG Immobilien AG um die Ansied- lung eines Lebensmittelmarktes. Dabei steht die Ansiedlung eines kleinflächigen Anbieters von Lebensmitteln zur Nahversorgung der lo- kalen Bevölkerung im Vordergrund, unabhän- gig der Konzeptform konventio-neller oder al- ternativer Anbieter. Von Beginn an wurde jedoch ebenfalls die An- siedlung alternativer, nicht kommerzieller Le- bensmittel-anbieter geprüft. Die Verwaltung hat bereits in der Vergangenheit den Kontakt zu sozialen Trägerver-einen aufgenommen, die den Standort für die Ansiedlung eines al- ternativen Lebensmittelmarktes ana-lysiert ha- ben. Die Vereine haben die Möglichkeit durch die Beschäftigung von Menschen mit Behin- derung oder der Integration von Langzeitar- beitslosen in den Arbeitsmarkt, Personalkos- tenzuschüsse zu erhalten und somit die Be- triebskosten zu senken. Aber auch sie haben Ihr Vorhaben eingestellt, da keine Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg an diesem Standort ge- sehen wird. Zuletzt hatte die Eigentümerin einen Makler beauftragt, der das Objekt professionell auf dem Markt angeboten hat. Aber auch aus die- sen Bemühungen konnte noch kein Vertrags- abschluss erfolgen, trotz flexibler Ladenflä- chen und einem Entgegenkommen der Eigen- tümerin bezüglich der Mietpreis-gestaltung. Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 12 Mit rund 4.600 Einwohnern weist das Einzugs- gebiet grundsätzlich ausreichend potenzielle Kunden für einen Lebensmittelmarkt auf. Auch steht eine Ladenfläche für ein Kleinflächen- konzept zur Verfügung. Problematisch ist je- doch die geringe Kaufkraft in der Siedlung Am Donewald. Dies ist auch der Grund dafür, dass der von der Verwaltung vorgeschlagene und eingerichtete Wochenmarkt wieder schlie- ßen musste. Ein weiteres Problem stellt aus Betreibersicht häufig die Suche nach einem geeigneten Kaufmann bzw. einer geeigneten Kauffrau dar, die den Laden professionell füh- ren kann. Die Verwaltung bemüht sich weiterhin Anbie- ter mit Kleinflächenkonzepten für den Standort zu gewinnen und steht weiterhin mit der Ei- gentümerin und möglichen Betreibern in Kon- takt. Sachstand zum 30.09.2021 Zu den beiden Anfragen zum Thema Einzel- handel (Am Donewald und Dellbrück) gibt es keine neuen Sachstände. Die Aufträge sind u.E. auch schon abgearbeitet und ausrei- chend beantwortet. Daher bitte Seitens Ver- waltung (15) als erledigt notieren. Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 07.05.2012 8.1.5 13-2012 Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrü- nen Naherholungsgebe- biet Dünnwald AN/0576/2012 Die Bezirksvertretung Mülheim fordert die Verwaltung auf, die Hauptwege im Naherholungsgebiet Dünnwald mit Zielen wie Bergisch Gladbach, Schlebusch, Hornpott, Wildpark / Schwimmbad, Höhenfelder Seen, Dünnwald Kloster, Altenberger Dom etc. auszuschildern. 67 Jahresbericht 12/2020 Aufgrund stark eingeschränkter personeller Ressourcen, die sich zum 01.01.2021 maß- geblich ändern, kann der Vorgang erst dann bearbeitet werden. Jahresbericht 12/2022 Es liegt weiterhin kein Sachstand vor. 3 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 13 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 03.09.2012 8.1.4 19-2012 Antrag der CDU- Fraktion Sicherstellung Grundstückmiete für S-Bahn-Zugang in Holweide AN/1292/2012 Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, die zuständi- gen städtischen Ämter damit zu beauftragen, umgehend einen Mietvertrag mit dem Eigentümer der Wiese an der S-Bahn-Station Holweide, am Bahnsteig FR Bergisch Gladbach, Ostseite, abzuschließen. Die dafür notwendi- gen ca. 400 Euro / Jahr (!) sind ab sofort im Haushalt si- cherzustellen. Die Eintragung der Grunddienstbarkeit für das Grundstück ist vorzunehmen. DB Die Eigentumsverhältnisse haben sich nicht geän- dert. Der behindertengerechte Zugang ist allerdings vor Jahren hergestellt worden. Die Deutsche Bahn hat damals für den Weg zum Bahnsteig den vorhande- nen Zaun am Bahnsteig geöffnet. 1 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 29.10.2012 8.1.1 21-2012 Antrag der CDU- Fraktion Keine Spielhöllen o- der Wettbüros auf der Dellbrücker Hauptstraße! AN/1282/2012 Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die zuständige Verwaltung, mit allen zur Verfügung stehenden ordnungs- bzw. baurechtlichen Instrumenten mögliche Neuansied- lungen von Spielhallen und Wettbüros jeglicher Art auf der Dellbrücker Hauptstraße und bis 50 Meter in ihre Sei- tenstraßen zu verhindern. 32 63 Sachstand 28.07.2022 Der vom Beschlusstext betroffene örtliche Be- reich umfasst bzgl. „Nebenstraßen“ 16 von der Dellbrücker Hauptstraße abgehende Stra- ßenzüge. Da der Beschluss die gesamte Dell- brücker Hauptstraße und jeweils in 50 Meter Länge alle Nebenstraßen betrifft, ist insge- samt eine Straßenlänge von ca. 1900 m -und dann mit in der Regel beidseitig vorhandenem Gebäudebestand- hier betroffen. Der Beschluss fordert zum einen eine Verhin- derung von bestimmten gewerblichen Nutzun- gen mit ordnungsrechtlichen Instrumenten. Das betrifft Gewerberecht - und dort noch die besondere Unterform des Glücksspielrechts. Dafür ist 32 zuständig. Zum anderen spricht der Beschluss eine Nut- zungsverhinderung mit baurechtlichen Instru- menten an. Das kann sowohl Zuständigkeiten des 61 als auch 63 betreffen. 3 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 14 Für evtl. Zuständigkeit des 63 ist anzuführen, dass es zwei Handlungsfelder des Amtes be- rühren könnte. Das ist zum einen die Bearbei- tung von Anträgen auf Erteilung einer Bauge- nehmigung. Dazu ist festzustellen, dass ge- mäß § 74 Abs. 1 BauO NRW ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bauge- nehmigung besteht, wenn dem Vorhabenan- trag keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen stehen. Der BV-Beschluss vom 29.10.2012 stellt juristisch keine öffentlich- rechtliche Vorschrift im Sinne der BauO NRW dar. Da 63 an Recht und Gesetz gebunden ist, kann ein Bauanatrag, welcher alle Details nach jeweils aktuell gültigem B-Plan oder - falls ein solcher nicht besteht- dann die Krite- rien aus § 34 BauGB einhält, nicht für pla- nungsrechtlich unzulässig befunden werden. Wenn dann auch sonst zum Bauantrag kein Verstoß gegen bauordnungsrechtliche Vor- schriften besteht, kann die Erteilung einer Baugenehmigung nicht abgelehnt werden. Umgekehrt ergibt sich natürlich ebenso, dass bei einem Verstoß des per Bauantrag vorge- legten Vorhabens gegen Bauplanungsrecht o- der Bauordnungsrecht keine Baugenehmi- gung erteilt wird. Das gilt für jeden Bauantrag; so auch -aber nicht nur- zu Wettbüros und Spielhallen. Bezogen auf die Bauantragsbearbeitung ist der Beschluss Nr. 21-2012 -soweit er gesetz- lich befolgt werden kann- damit sowieso schon impliziert im Handeln des Geschäfts der laufenden Verwaltung bei 63. Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 15 Das andere vom Beschluss aus 2012 be- rührte Handlungsfeld des Amtes 63 wäre hier die Sonderordnungsbehörde Bauaufsicht. Zum o. g. Beschluss würde es bedeuten, dass regelmäßig wiederkehrend alle Gebäude ent- lang der ca. 1900 Meter Straßenverläufe auf eine evtl. faktisch vor Ort erfolgte Neuauf- nahme einer Nutzung als Wettbüro oder Spiel- halle (dann ohne Baugenehmigung) hin über- prüft werden sollten. Eine solche betont sehr fokussierte Ausforschung und Permanent- überwachung von Gebäudenutzungen in ei- nem umfassenden örtlichen Sektor ist bau- rechtlich weder rechtmäßig noch ressourcen- mäßig leistbar. Es würde sich um mindestens 400 Gebäudegrundstücke handeln. Nach der gefestigten Rechtsprechung ist die Sonderordnungsbehörde Bauaufsicht bei ih- rem Einschreiten rein von Amts wegen an das grundgesetzliche Gebot der Gleichbehand- lung gebunden. Beim amtlichen Ausforschen wegen evtl. Nutzung vor Ort ohne Bestehens einer gültigen Baugenehmigung (juristischer Tatbestand der formellen Illegalität) muss die Behörde dann in der konkret von ihr ausge- wählten Umgebung alle Nutzungen ausfor- schen und gegen diese vorgehen, wenn keine Baugenehmigung dafür besteht. Der Tatbe- stand der formellen Illegalität gilt zu allen Nut- zungen-ganz gleich ob es nun eine neue Wohnnutzung ist oder eine neue gewerbliche Nutzung. Angesichts dieser rechtsstaatlichen Ausgangslage würde das baurechtlich gese- hen einen unabsehbaren Ressourcenaufwand mit sich bringen und ist nicht umsetzbar. Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 16 Für eine dauerhafte baurechtliche Legalitäts- kontrolle nur auf diese beiden gewerblichen Nutzungen bezogen in diesem räumlichen Sektor besteht hier auch angesichts kaum vorhandener Bebauungspläne in den ange- fragten Bereichen -und dann wiederum so gut wie gar nicht darin erfolgter ausdrücklicher Nutzungsausschlüsse zu Wettbüros und Spielhallen- kein juristischer Grund für eine solche Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen (vor allem auch gewerblichen) Nut- zungen vor Ort. Der Umstand, dass es evtl. um gesellschaftlich unliebsame Nutzungen geht, ändert juristisch nichts daran ab. Als Fazit ist festzuhalten, dass -im Gegensatz zu möglicherweise anderen Ordnungsbehör- den- die Sonderordnungsbehörde Bauaufsicht nicht dem im Beschluss vom 29.10.2012 inne- wohnenden permanenten Kontroll- und Über- wachungswunsch nachkommen kann. Sofern das Bauaufsichtsamt als reine Genehmi- gungsbehörde betroffen wäre, ist der Be- schlusstenor schon gesetzlicher Inhalt des Geschäfts der laufenden Verwaltung. Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 08.07.2013 8.1.4 10-2013 Antrag der SPD- Fraktion Situation der Hunde- freilaufflächen in Hö- henhaus und Dünn- wald AN/0818/2013 In den Stadtteilen Höhenhaus und Dünnwald gibt es keine Möglichkeit für Hundebesitzer ihren Tieren einen artgerechten Auslauf zu bieten. Die Verwaltung wird da- her gebeten eine Hundefreilauffläche in den betroffenen Stadtteilen einzurichten. 67 Jahresbericht 12/2020 Aufgrund stark eingeschränkter personeller Ressourcen, die sich zum 01.01.2021 maß- geblich ändern, kann der Vorgang erst dann bearbeitet werden. Jahresbericht 12/2022 Es liegt weiterhin kein Sachstand vor.. 3 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 17 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 16.09.2013 8.1.4 18-2013 Antrag der CDU- Fraktion Umgestaltung und Aufwertung des Dellbrücker Markt- platzes AN/1027/2013 1. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, den Marktplatz und die umliegenden Baumscheiben in Köln-Dellbrück zu reinigen und das umliegende Grün zu pflegen. 2. Ferner bittet die Bezirksvertretung die Verwal- tung, zu prüfen, welche Umgestaltungsmöglich- keiten am Dellbrücker Marktplatz realisiert wer- den können. Berücksichtig werden sollen hierbei einerseits der ungenutzte und verfallene Mittel- streifen (Trennung zwischen Asphalt- und Schot- terplatz), der neu geordnet bzw. gestaltet und möglicherweise für einen der beiden anderen Teile des Marktplatzes nutzbar gemacht werden kann. Andererseits prüft die Verwaltung, wie und unter welchen Bedingungen der Schotterplatz as- phaltiert werden kann. 3. Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung ver- schiedene realisierbare Möglichkeiten zur Umge- staltung und Aufwertung des Dellbrücker Markt- platzes zur Beschlussfassung vor. 67 Siehe 19-2013 2 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 16.09.2013 8.1.5 19-2013 Antrag der SPD- Fraktion Ergänzungsantrag zum Antrag der CDU-Fraktion bzgl. Umgestaltung und Aufwertung Dellbrü- cker Marktplatz AN/1086/2013 1. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwal- tung, die Pflegeaufwendungen für den Dellbrücker Markt- platz und das angrenzende Landschaftsschutzgebiet zu erhöhen und der BV Mülheim hierüber Rechenschaft ab- zulegen. 2. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwal- tung, unter Berücksichtigung der den Marktplatz flankie- renden Geschäftsnutzungen Vorschläge für eine Verbes- serung der Aufenthaltsmöglichkeiten im Bereich des Dell- brücker Markts zu unterbreiten. In diesem Zusammen- hang ist darzulegen, - wie die Randbereiche des Platzes vor den Geschäftshäusern und der Gaststätte attraktiver gestaltet, - die Anordnung der Parkplätze optimiert und - die zentrale Platzfläche unter Berücksichtigung der Marktnutzung mit zusätzlichen Baumpflanzungen sowie 61 Zu 1 liegt kein neuer Sachstand vor Zu 2+3: Die hier im Beschluss aufgeführten Punkte wurden überwiegend im Beschluss vom 24.11.2015 „über Maßnahmen zur Aufwertung von zentralen Plätzen in den Stadtbezirken Chorweiler, Porz und Mülheim“ (1982/2015) berücksichtigt. Darin wurde der Planungspro- zess auf Grundlage von Ideenskizzen zur Auf- wertung des Dellbrücker Marktplatzes ange- stoßen und die Verwaltung aufgefordert eine Öffentlichkeitsveranstaltung durchzuführen. Diese fand am 25.01.2016 stand. Die Ergeb- nisse flossen in die Erarbeitung eines Kon- 2 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 18 einer einheitlichen Oberflächenbefestigung versehen werden kann. Weiterhin erwartet die BV Mülheim Hin- weise der Verwaltung, wie bzw. aus welchen Haushaltsti- teln sich diese Veränderungen ggfs. finanzieren lassen. 3. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwal- tung, darzulegen, unter welchen rechtlichen Vorausset- zungen bezüglich des Bau-, des Landschafts- und des Immissionsschutzrechts sich eine bauliche Fassung des Dellbrücker Marktplatzes, wie im Entwurf der Integrierten Raumanalyse skizziert, realisieren lässt. Es soll ferner dargelegt werden, welche Teilflächen des Marktplatzes bzw. der angrenzenden Grünbereiche ggfs. einer Bebau- ung zugeführt werden könnten. zeptes ein, das Grundlage des Planungsbe- schlusses vom 05.12.2016 zur Ausarbeitung des Umgestaltungskonzeptes war (3619/2016). Dabei wurde die Verwaltung auch beauftragt, die Ausbauplanung in die Wege zu leiten. Die Entwurfsplanung wurde der Bezirksvertre- tung am 14.06.2021 vorgelegt, der Baube- schluss soll im ersten Halbjahr 2023 vorgelegt werden. Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 02.12.2013 8.2.1 20-2013 Antrag der SPD- Fraktion ehm. Wacker-Kies- grube zw. Elisabeth- Schäfer-Weg und Strunder Bach in Köln-Buchheim AN/1337/2013 Die Bezirksvertretung Mülheim bittet die Verwaltung, den Bereich ehem. Kiesgrube zwischen Elisabeth-Schäfer- Weg und Strunder Bach in Köln-Buchheim, als Natur- schutzgebiet auszuweisen. 67 Sachstand 01.08.2022 Die Verwaltung hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit diesem Landschaftsraum zwi- schen Strunder Bach und der ehem. Wacker Kiesgrube befasst. So 2015-2016 mit der Maßgabe den ehemaligen Verlauf des Strun- der Baches wieder mit Wasser zu beschicken und im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur teiloffenen Verbindung der Strunde und des Flehbaches/Faulbauches mit dem Rhein (Mit- teilung 3942/2021). Die vorliegende Machbar- keitsstudie kommt zu dem Fazit, dass „eine Offenlegung des Gewässersystems Strunde und Flehbach/ Faulbach aufgrund der Notwendigkeit mehrerer, durch die dichte Inf- rastruktur verbleibender Durchgängigkeitshin- dernisse (Verrohrungen) aus ökologischer und ökonomischer Sicht nicht sinnvoll“ ist. 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 19 Die bestehende Schutzausweisung im Land- schaftsplan Köln als Geschützter Land- schaftsbestandteil LB 9.34 für den Abschnitt des Strunder Baches und die Ausweisung der Wacker Kiesgrube im LSG L 26 mit entspre- chenden Anpflanzungs-Maßnahmen wird als fachlich geeignet bewertet, um die Sicherung des Gebietes zu erhalten. Das Gebiet der ehemaligen Kiesgrube Wa- cker hat nach Einschätzung der Verwaltung auf Grund der heutigen straken Überformung aktuell wenig Potential zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes oder zur Ausweisung der gesamten Flächen als Geschützter Land- schaftsbestandteil. Um die Fragestellung wie die möglichen na- turschutzfachlichen Potentiale des Gebietes weiter entwickelt werden können, sachgerecht beantworten zu können, wird die Erstellung ei- nes Pflege- und Entwicklungsplanes (PEPL) für erforderlich angesehen. Die Erarbeitung wäre an ein externes Gutachterbüro zu verge- ben Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 22.09.2014 8.1.1 13-2014 gemeinsamer An- trag der SPD-Frak- tion und der Fraktion Bündnis 90/DieGrü- nen Thurner Hof AN/1022/2014 Der Thurner Hof soll nach Abschluss seiner aufwändigen und langwierigen baulichen Sanierung uneingeschränkt den Bürgern zur Nutzung für Zwecke der Bildung, der Kultur und der Begegnung zur Verfügung stehen. Hierfür soll ein sozialräumliches Nutzungskonzept erarbeitet wer- den, das die Nutzung auf Angebote der Bildung, der kul- turellen und sozialen Arbeit sowie für örtliche Vereinszwe- cke beschränkt. 23, 505 Die Fertigstellung ist für das Jahr 2020 vorge- sehen. Das Nutzungskonzept steht noch aus und wird der Bezirksvertretung Mülheim mit- geteilt. Mitteilung 2409/2021 Die Sanierungsarbeiten im Thurner Hof über das Programm „Win-Win für Köln“ sind bereits seit eini-ger Zeit abgeschlossen. Zuletzt fehlt 2 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 20 Die Bezirksvertretung Mülheim bittet die Verwaltung, ei- nen Sachstandsbericht zum Thurner Hof vorzulegen. nun noch die Aufschaltung der Brandmelde- anlage, die eine Ab-stimmung zwischen den Leitungsträgern voraussetzt. Die Abstimmun- gen finden zurzeit statt. Im An-schluss an die Inbetriebnahme der Brandmeldeanlage durch die beauftragte Firma kann die Verwal-tung schließlich die Endabnahmen der baulichen Arbeiten terminieren. Die Arbeitsmarktförderung wird das Gebäude kurzfristig nach den Abnahmen zur weiteren Nutzung an eine objektverwaltende Dienst- stelle übergeben. Hierzu finden aktuell Ab- stimmungsgespräche zwi-schen den Dienst- stellen und den zukünftigen möglichen Nut- zern statt (VHS, Bürgerverein, Heimat-verein, Biogarten). Nach derzeitigem Stand ist mit der Übergabe im Spätsommer/Herbst 2021 zu rechnen Nach Übergabe an eine objektverwaltende Dienststelle möchte die VHS Köln das Herren- haus des Thurner Hofes grundsätzlich gerne wieder als Unterrichtsort nutzen. Insbesondere Umweltbildung und Veranstal- tungen zum Thema „Nachhaltigkeit“ könnten hier angebo-ten werden, zumal der VHS-Bio- garten sich seit mehr als 30 Jahren auf dem Gelände befindet. Praxis und Theorie könnten so wieder miteinander verknüpft werden. Die VHS hat einen ersten Entwurf für ein in- haltliches Konzept erarbeitet. Die Flächen im Erdgeschoss des Gebäudes sind als Unter- richtsräume geeignet Die verschiedenen Vereine wurden in das Nutzungskonzept der VHS aufgenommen. Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 21 Zum Beispiel sind der Arbeitskreis VHS-Bio- garten sowie der Verein der Freunde und För- derer des 2 VHS-Biogartens e.V. seit jeher eng mit der Volkshochschule Köln verbunden. Unter dem Wegfall der VHS-Unterrichtsflächen im Her- renhaus des Thurner Hofes hat insbesondere die theoretisch-inhaltliche Arbeit des Arbeits- kreises VHS-Biogarten gelitten. Der inzwi- schen vornehmlich praktische Ansatz des Ar- beitskreises soll fortan wieder um theoretisch- inhaltliche Angebote vor Ort erweitert werden. Insgesamt soll im Thurner Hof ein „naturnahes Bildungszentrum“ für die Dellbrücker Bür- ger*innen entstehen Die VHS als Anbieter von Weiterbildung plant keine eigene Verwendung und schließt es aus, als Vermieter für Dritte aufzutreten. Die Hinweise der VHS, die Wohnung an Per- sonen mit einer ideellen Nähe zum Themen- spektrum Umweltbildung/Nachhaltigkeit zu vermieten, und/oder entsprechend der An- frage i.S. einer Hausmeis-tertätigkeit zu ver- mieten, wird die Verwaltung im Rahmen der weiteren Objektverwaltung prüfen und hierzu abschließend entscheiden. Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 22.09.2014 8.1.3 15-2014 gemeinsamer An- trag der SPD-Frak- tion und der Fraktion Bündnis90/DieGrü- nen KVB Buslinie 154 - Ausweitung der Be- triebszeiten in den Die Verwaltung möge, in Zusammenarbeit mit der Kölner Verkehrsbetriebe-AG prüfen, ob die KVB Buslinie154 täg- lich ihre Betriebszeiten bis ca. 22.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen auch in den Vormittagsstunden ausweiten kann, um die Verkehrsverbindung zwischen Dünnwald und Porz zu gewährleisten. KVB Siehe Vorlagen-Nr. 1215/2019 (Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes; hier: Dauerhafte Erweiterungen) zur Sit- zung des Rates am 09.07.2019: 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 22 Abendstunden und an Sonn- und Feier- tagen AN/1080/2014 Für die Buslinie 154 ist eine Ausweitung der Betriebszeiten an allen Tagen im 30- Minuten-Takt bis ca.22:00 Uhr geplant (letzte Abfahrt ab den Endhaltestellen). Bisher verkehrte die Linie montags bis freitags bis ca. 21:00 Uhr und samstags, sonntags und an Feiertagen bis ca. 20:00 Uhr. Sonntags soll die Linie bereits um 11:00 Uhr den Betrieb auf dem gesamten Li- nienweg aufnehmen und bereits zu die- sem Zeitpunkt in den 30-Minuten-Takt wechseln. Bisher wurde der Linienab- schnittzwischen Dünnwald und Dellbrück erst ab ca. 13:00 Uhr bedient, der 30-Mi- nuten-Takt setzte auf dem gesamten Li- nienweg erst um ca. 12:30 Uhr ein. Diese Beschlussinhalte wurden zum Fahrplanwechsel Dezember 2019 umge- setzt. Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 01.12.2014 8.1.2 23-2014 gemeinsamer An- trag der SPD-Frak- tion, der CDU-Frak- tion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen Die Verwaltung wird beauftragt: Eine Planung zur Sanierung, Neugestaltung und Begrü- nung des Parkplatzes/Marktplatzes "An der Kemper- wiese" in Köln-Dellbrück unter besonderer Beachtung der nachfolgend genannten Schwerpunkte vorzulegen. Die Die hier im Beschluss aufgeführten Punkte wurden überwiegend im Beschluss vom 24.11.2015 „über Maßnahmen zur Aufwertung von zentralen Plätzen in den Stadtbezirken Chorweiler, Porz und Mülheim“ (1982/2015) berücksichtigt. Darin wurde der Planungspro- 2 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 23 Umgestaltung Dell- brücker Marktplatz "An der Kemper- wiese" AN/1601/2014 erforderliche Mittel sollen aus dem Programm „Aufwer- tung städtischer Plätze in den Stadtbezirken“ genutzt werden. Generelle Zielsetzung soll sein, nicht nur den Platz für die bestehenden Funktionen zu erhalten, sondern auch mehr Aufenthaltsqualität zu verleihen, um so einen wahrnehm- baren zentralen Platz mit Elementen zum Verweilen und zum Gespräch in Dellbrück zu schaffen. Zunächst ist der gesamte Platz zu entrümpeln, alte Mauerreste, nicht mehr nutzbare Fahrrad- ständer und – sofern rechtlich möglich – die vor- handene Litfaßsäule zu entfernen, Erd-Asphalt- verwerfungen sowie Unkraut sind zu beseitigen und Poller zu begradigen (sofern sie weiterhin benötigt werden). Desweiteren soll die Platzober- fläche neu ausgeführt werden. Sowohl die bisher befestigte Platzfläche als auch die bisher unbe- festigte Fläche sollen mit einem geeigneten Ver- bundpflaster belegt werden, das den Anforderun- gen an versickerungsfähige Verkehrsflächen ge- nügt. Südöstlich zwischen Parkplatz und dem Kemper- bach ist der verwahrloste Grünbereich auszulich- ten und der Bachlauf zugänglich und sichtbar zu machen (alle Bäume sollten dabei erhalten blei- ben). Südwestlich ist die Stichstraße als Mischver- kehrsfläche zu gestalten. Die Zufahrt zu den Ga- ragen sollte zum einen von der Kemperwiese und zum anderen über den Parkplatz und den ehemaligen Wendehammer erfolgen. Der mittlere Bereich sollte nicht mehr befahrbar sein und der Erweiterung der Außengastronomie dienen. Be- strebungen der Anlieger, weitere – ggfs. tempo- räre – Außengastronomie zu betreiben, sollen in die Überlegungen einbezogen werden, so dass zess auf Grundlage von Ideenskizzen zur Auf- wertung des Dellbrücker Marktplatzes ange- stoßen und die Verwaltung aufgefordert eine Öffentlichkeitsveranstaltung durchzuführen. Diese fand am 25.01.2016 stand. Die Ergeb- nisse flossen in die Erarbeitung eines Kon- zeptes ein, das Grundlage des Planungsbe- schlusses vom 05.12.2016 zur Ausarbeitung des Umgestaltungskonzeptes war (3619/2016). Dabei wurde die Verwaltung auch beauftragt, die Ausbauplanung in die Wege zu leiten. Die Entwurfsplanung wurde der Bezirksvertre- tung am 14.06.2021 vorgelegt, der Baube- schluss soll im ersten Halbjahr 2023 vorgelegt werden. Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 24 eine künftige dauerhafte Entwicklung hin zu ei- nem zentralen Platz in Dellbrück möglich ist. Die der bisherigen Stichstraße gegenüberlie- gende Seite ist durch Rücknahme einer Parkzeile grün zu gestalten. Als Ausgleich hierfür soll die Trennfläche zwischen befestigtem und unbefes- tigtem Teil des Parkplatzes, welche aktuell ca. 4m beträgt und aufgrund überkommener Gestal- tung nicht nutzbar ist, aufgelöst werden. Den Be- langen der Marktbetreiber soll hierbei Rechnung getragen werden. Westlich im Eckbereich gegenüber der Post sollte ein Aufenthaltsbereich als gepflastertes Rondell entstehen. Unter einem großkronigen Baum (z.B. Kastanie) sind Bänke, Papierkörbe und möglicherweise eine Infotafel der örtlichen Vereine zu installieren. Parallel zur Straße, An der Kemperwiese, ist die Verbindung zwischen Hauptstraße und der freien Landschaft attraktiv als straßenbegleitende Grün- verbindung mit Bürgersteig von ca. 6,50 m zu ge- stalten. Die Baumreihe auf der Parkplatzseite könnte durch spiegelbildlich angelegte Bäume auf der gegenüberliegenden Seite zu einer Allee entwickelt werden. Die Straßenbreite „An der Kemperwiese“ soll dabei erhalten bleiben. Neue Hecken im gesamten Bereich der Straßen- randbegrünung sollten die teilweise beschädigten Poller sowie Findlinge als Abgrenzungselement in ihrer Funktion ersetzen und insgesamt den Platz abschirmend gepflanzt werden. Die Ergän- zung durch Bänke soll so geplant werden, dass einerseits in Verbindung mit dem Grün anspre- chende Aufenthaltsorte entstehen, andererseits der Marktbetrieb nicht beeinträchtigt wird. Die Anordnung der Parkplätze ist zu überprüfen mit dem Ziel, insgesamt die bisherige Anzahl an Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 25 Parkplätzen zu erhalten, ggf. auch mehr Stell- plätze zu gewinnen, insbesondere im bisher nicht befestigten Bereich. Alle bisherigen Nutzungen d.h., Markt, Zeltveran- staltung der UHU's, Jugend-Truck-Stellfläche und die REWE -Rangiereinfahrt zum Parkplatz müs- sen weiter möglich bleiben. Die von der Verwaltung erstellte Konzeption soll in einer Bürgerveranstaltung vorgestellt werden, um die Einzel- maßnahmen darzustellen und ggfs. Anliegen der Bür- ger/Innen nach Möglichkeit einbeziehen zu können. Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 26 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 05.12.2016 8.1.1 26-2016 Antrag der CDU- Fraktion Obstwiese auf dem städtischen Grund- stück Mielenforster Straße/Thurner Kamp in Köln-Dell- brück AN/0897/2016 Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlegung einer Obst- wiese auf dem städtischen Grundstück Mielenforster Straße / Thurner Kamp in Dellbrück unter Berücksichti- gung einer möglichen Randbebauung am Thurner Kamp zu planen und bei nächster Möglichkeit umzusetzen. 67 Am 05.12.2016 wurde in der 18. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim unter 8.1.1 der An- trag AN/0897/2016 der CDU-Fraktion behan- delt. Folgendes wurde beschlossen: „Die Ver- waltung wird be-auftragt, die Anlegung einer Obstwiese auf dem städtischen Grundstück Mielenforster Straße / Thur-ner Kamp in Dell- brück unter Berücksichtigung einer möglichen Randbebauung am Thurner Kamp zu planen und bei nächster Möglichkeit umzusetzen.“ Die Planungen sind inzwischen abgeschlos- sen. Es werden 42 Obstbäume gepflanzt, da- runter verschiedene Sorten an Äpfeln, Birnen, Kirschen und Quitten. Bei allen handelt es sich um historische, seltene, gefährdete und teilweise regionaltypische Sorten, die ausrei- chend robust für den Standort sind. Je nach Verfügbarkeit der Bäume werden die Baum- pflanzungen voraussichtlich aufgeteilt: Der größte Teil der Bäume wurde im Winter 2021/22 gepflanzt, der Rest im folgenden Winter 2022/23. Die Bäume werden mit stabilen Dreiböcken und Draht gegen Verbiss- und Schälschäden geschützt. Dadurch kann die Fläche wie bis- her weiter als Pferdeweide genutzt werden. Zum Schutz gegen Wühlmausschäden wer- den zusätzlich zwei Ansitzwarten für Greifvö- gel auf der Fläche errichtet. 1 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 27 09.10.2017 8.1.6 13-2017 Antrag des EMT Torsten Tücks: Kos- tenfreier WLAN-Hot- spot im Bereich des Bahnhofes Köln- Mülheim AN/1375/2017 Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im Bereich des Bahnhofs Mülheim und der dazugehörigen Stadt- bahnstation, die Einrichtung eines freien WLAN-Zugangs- punktes möglich und eine Installation sinnvoll ist. DB Es liegt kein neuer Sachstand vor Sachstand 30.09.2021 Auch die DB sieht das Potential und die Not- wendigkeit des WLAN-Ausbaus für diesen Standort. Stand heute kann gesagt werden, dass die DB bereits in Planung einer WLAN-Infrastruk- tur für diesen Bahnhof ist. Voraussichtlich Anfang 2022 werden wir mit der Realisierung starten. Es besteht außerdem die Möglichkeit dieses Jahr noch einen Vorlaufbetrieb in Köln-Mül- heim zu starten, allerdings ist dies noch unge- wiss. Sachstand 30.11.2022 Aktuell gibt es noch kein neues Zeitfenster zu dem der Bahnhof Köln-Mülheim mit WLAN ausgerüstet wird. Das ursprüngliche Zeitfens- ter hat sich aufgrund der weltweiten Entwick- lungen entsprechend verschoben. Sofern eine belastbare Terminschiene vorliegt werden wir Sie informieren. 2 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 28 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 22.01.2018 8.1.1 1-2018 Gemeinsamer An- trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen und der SPD- Fraktion: Wiederher- stellung der Brücke über den Mutzbach in den ursprüngli- chen Zustand (Brü- ckenmauer statt Leitplanke) AN/0022/2018 Die Bezirksvertretung beschließt, dass die Brücke über den Mutzbach am Dünnwalder Mauspfad in Höhe der Straße „An der Walkmühle“ wieder in den ursprünglichen Zustand (Brückenmauer statt Leitplanke) versetzt wird. 69 Ein aktueller Sachstand liegt nicht vor. 3 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 17.09.2018 8.1.3 16-2018 Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen zur Innenbe- bauung zwischen Berliner Straße, Tie- fenthalstraße, Ha- cketäuerstraße und Von-Sparr-Straße AN/1329/2018 Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, dass die ge- plante Innenbebauung im Bereich der Berliner Straße, Tiefenthalstraße, Hacketäuerstraße und Von-Sparr- Straße dem sozialen und privaten Wohnungsbau zugute- kommen soll. Alle Ämter und Behörden wirken darauf hin, dass die Vermietung nur an Mieterinnen und Mieter mit Wohnberechtigungsschein (WBS) erfolgt. Eine aus- schließliche oder überwiegende Unterbringung von ande- ren Gruppen soll nicht erfolgen. Anreize hierzu sind zu vermeiden. Die Bezirksvertretung Mülheim würde es begrüßen, wenn an dieser Stelle keine Wohnverdichtung erfolgt. Wenn doch, dann nur in sozialverträglichem Maße. 56 Sachstand 2020: Eine Erledigung des Beschlusses kann noch nicht herbeigeführt werden. Die Verwaltung befindet sich weiterhin im Austausch mit dem Investor zum Bauvorhaben. Der Investor teilte zuletzt mit, an dem Standort Berliner Str./Tie- fentalstraße freifinanzierten Wohnungsbau zu planen. Ob bereits eine Baugenehmigung da- für vorliegt, ist nicht bekannt. Eine Fertigstel- lung kann voraussichtlich für 2022 angenom- men werden, vorbehaltlich der aktuellen Pan- demie-Dynamik. Sollte der Investor der Stadt Köln ein prüffähi- ges Angebot zur Anmietung des geplanten Objektes unterbreiten, wird die Verwaltung sich damit im Rahmen der Bedarfsplanung auseinandersetzen. In die Prüfung werden ne- ben dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit auch die örtlichen Gegebenheiten einfließen. Be- sondere Beachtung bei der Standortauswahl finden darüber hinaus die bereits vorhandene 2 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 29 soziale Infrastruktur und die Verkehrsinfra- struktur sowie die Sozialstruktur des Standor- tes. Das nachbarschaftliche Umfeld wird da- bei ebenso in den Blick genommen wie die Anbindung an bestehende Unterstützungs- und Ehrenamtsstrukturen. Der Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim findet insoweit im Prüfprozess Berücksichtigung. Das Amt für Wohnungswesen übernimmt mit seinem Konzept zur sozialintegrativen Bele- gung eine wichtige Steuerungsfunktion zum Erhalt des sozialen Friedens innerhalb der Stadtgesellschaft. Ohne die Möglichkeit der Neuanmietung von Objekten verbliebe die Wohnungsvergabe in der Entscheidungs- und Steuerungsbefugnis des Investors, für den verständlicherweise betriebswirtschaftliche Belange höher priorisiert sind als die soziale Verantwortung für erhaltenswürdige Veedel- strukturen oder die Versorgung sozial benach- teiligter Wohnungsuchender. Eine abschließende Erledigung ist noch nicht möglich. Sachstand 30.09.2021 Das Neubauprojekt „Wohnquartier Mülheimer Höfe“ auf dem Gelände der ehemaligen Ha- cketäuer-Kaserne sieht drei Mehrfamilienhäu- ser mit insgesamt 52 Wohneinheiten vor. Ei- nes der Mehrfamilienhäuser mit 13 Wohnein- heiten an der Tiefenthalstraße soll nach der- zeitiger Planung öffentlich-gefördert gebaut werden. Eine Anmietung dieses Objekts durch die Stadt Köln wird erwogen, so dass hier eine Vermietung von Wohnungen an Perso- nen mit Wohnberechtigungsschein erfolgen könnte. Die beiden anderen Mehrfamilienhäu- Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 30 ser an der Berliner Straße werden frei finan- ziert gebaut und privat vermietet werden. Die Investition lässt sich ansonsten für den Eigen- tümer nicht wirtschaftlich darstellen. Die Bau- genehmigungen für den Abriss und Neubau liegen vor. Eine Fertigstellung der drei Einfa- milienhäuser wird nach derzeitiger Planung für das erste Quartal 2023 erwartet. Dieser Beschluss ist somit nur teilweise um- gesetzt worden. Sachstand 30.06.2022: Mit Vorlage 0204/2022 hat die Verwaltung die Genehmigung der Anmietung einer noch zu errichtenden, frei finanzierten Wohnimmobilie in der Tiefentalstraße 13 in Köln-Mülheim zur Unterbringung von Wohnungslosen beantragt. Diese Anmietvorlage wurde vor der Ratssit- zung am 20.06.2022 endgültig zurückgezo- gen, da dem Bauherrn doch noch die Möglich- keit einer öffentlichen Förderung in Aussicht gestellt wurde. Es wurde ein entsprechender Antrag auf öffentliche Förderung beim Amt für Wohnungswesen gestellt. Im Falle der Fertig- stellung der Immobilie prüft das Amt für Woh- nungswesen eine Anmietung der kompletten Wohnanlage mit 52 Wohneinheiten, so dass bei einer Anmietung bezüglich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus eine sogenannte Drittelbelegung (an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein aus dem umge- benden Stadtteil, an dringend Wohnungssu- chende mit Zugangsbeschränkungen zum Wohnungsmarkt sowie an Kölner Wohnungs- lose und Geflüchtete mit Aufenthaltsstatus, die bisher in Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen lebten) erfolgt. Über die wei- tere Entwicklung wird berichtet. Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 31 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 10.12.2018 8.1.5 25-2018 Antrag der CDU- Fraktion: Einrichtung eines Bouleplatzes und Aufstellung von Trimm-Dich-Geräten in Köln-Dellbrück AN/1721/2018 Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, dass diese den Wunsch der Bürgerschaft nach Einrich- tung eines Bouleplatzes für künftige Planungen in Dell- brück aufnimmt. Die Verwaltung prüft daneben künftig bei Sanierungen und Neuanlagen von Spielplätzen die Einfü- gung von Trimm-Dich-Geräten, die generationenübergrei- fend genutzt werden können. 67 Jahresbericht 12/2020 Aufgrund stark eingeschränkter personeller Ressourcen, die sich zum 01.01.2021 maß- geblich ändern, kann der Vorgang erst dann bearbeitet werden. Jahresbericht 12/2022 Es liegt weiterhin kein Sachstand vor. 3 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 21.01.2019 8.1.2 2-2019 Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen: Vorhalten einer Notfallpraxis im rechtsrheinischen Norden AN/0087/2019 Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, die Verwal- tung damit zu beauftragen, sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein dafür einzusetzen, dass für den rechtsrheinischen Norden eine Notfallpraxis vorgehalten wird. Sofern die Kassenärztliche Vereinigung an ihrem Vorha- ben festhält, die Notfallpraxis Genovevastraße zu schlie- ßen, bittet die Bezirksvertretung Mülheim unverzüglich um die Vorlage einer belastbaren Datengrundlage, aus der hervorgeht, dass die in der Begründung aufgeführte befürchtete Unterversorgung und Verlagerung des Patientenstroms in das Klinikum Holweide nicht stattfin- den wird. 53 Sachstand 25.07.2022 Die Praxis bleibt geschlossen und es ist wei- terhin die Notfallpraxis im Krankenhaus Kalk in Anspruch zu nehmen. 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 32 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 08.07.2019 8.1.9 17-2019 Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der Einzelmandatsträger Herr Bakis (Die Linke) und Herr Tücks (FDP) Erhaltung des Kli- nikstandortes Hol- weide AN/1011/2019 Die Verwaltung wird beauftragt für den städtischen Klinik- verbund ein Sanierungskonzept zu entwickeln, dass den Erhalt des Klinikstandortes Holweide dauerhaft sichert. 54 Sachstand nichtöffentlich, 2020 per E-Mail verschickt Aktuell kann kein aktueller Sachstand mitge- teilt werden. Grund: An der Situation und den Planungen im Hinblick auf das Krankenhaus Holweide gibt es derzeit keine neuen, derzeit bereits kommunizierbaren Entwicklungen. 2 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 33 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 16.09.2019 8.1.3 20-2019 Zukunft des Radio- museums Köln e.V. (Dellbrück) Antrag der CDU- Fraktion vom 01.09.2019 AN/1141/2019 Die Stadtverwaltung stellt ihre Pläne zum Sachstand „Zu- kunft des Radiomuseums Köln e.V.“ vor und zeigt der BV Mülheim Möglichkeiten der Zusammenbringung der Sammlung mit historischen Rundfunkgebäuden in Köln auf. Keine Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung. Antrag kann nicht umgesetzt werden. 1 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 09.12.2019 8.1.9 01-2020 Gemeinsamer Dringlichkeitsan- trag der SPD-Frak- tion, CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.11.2019 Außenflächennut- zung Kinder- und Jugendtreff Picco AN/1696/2019 Die Bezirksvertretung Mülheim fordert die Verwal- tung auf, dass die Außenfläche des Kinder- und Ju- gendtreffs Picco für diese auch als Außenbereich genutzt werden kann (Übertragung der hinteren Au- ßenfläche des Mietobjektes Piccoloministraße 528 Westfügel zur gemeinsamen Nutzung des Stadtteil- hauses mit vorrangiger Verantwortlichkeit des Kin- der- und Jugendtreff Picco). Der bisherige negative Bescheid der Verwaltung ist insofern zu revidieren, dass die Verwaltung für das Kinder- und Jugendtreff Picco eine einvernehmliche Lösung erarbeitet, die zum Ziel hat, dass der Kin- der- und Jugendtreff Picco auch ihre Außenfläche nutzen kann. 56 Der Kinder- und Jugendtreff „Picco“ ist nicht Mieter der Außenfläche. Die vertragliche Nut- zung dieses Außengeländes oblag bisher ei- nem anderen Mieter, dessen Mietverhältnis zum 31.12.20219 endete. Die Absprache zwi- schen dem ehemaligen Mieter und dem Kin- der- und Jugendtreff „Picco“ über die Überlas- sung der Nutzung der Außenfläche war dem Amt für Wohnungswesen nicht bekannt. Nach Auslaufen dieses Mietvertrages befindet sich die Verwaltung nun in der Planung über die weiteren Nutzungsoptionen und hat dabei den Wunsch des Kinder- und Jugendtreffs „Picco“ zur fortgeführten Nutzung in ihre Pla- nung aufgenommen. Dazu fand zwischenzeit- lich ein Ortstermin mit Vertretern des zuständi- gen Amtes für Wohnungswesen und Vertre- tern des Kinder- und Jugendtreffs „Picco“ so- wie der Jugendzentren Köln GmbH statt. Erör- tert wurde auch, dass eine zukünftige Nut- zung der Außenfläche durch den Kinder- und Jugendtreff „Picco“ nur möglich ist, wenn eine Übernahme der Verantwortung im Hinblick auf die Aufsicht, Pflege und Reinigung durch den Kinder- und Jugendtreff „Picco“ dauerhaft si- chergestellt werden kann. Bis zur abschlie- ßenden Entscheidung der Verwaltung über 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 34 die weitere Nutzung und gegebenenfalls einer vertraglichen Neuregelung wird in Wertschät- zung und Anerkennung der durch den Kinder- und Jugendtreff „Picco“ geleisteten Arbeit auf dem Außengelände die fortgeführte Nutzung toleriert. Sachstand 30.09.2021 Die beiden Beschlüsse zum Picco Kinder- und Jugendtreff haben sich erledigt: Die Verwal- tung hat im September 2020 den Trägern des Jugendtreffs die hintere Außenfläche des Mie- tobjektes Piccoloministraße 528 zur weiteren Nutzung als Nutz- und Naschgarten durch die betreuten Jugendlichen überlassen. Diese Nutzung ist dem Träger inzwischen auch schriftlich zugesichert worden. Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 27.01.2020 8.1.1 02-2020 Begrünte KVB-Fahr- gastunterstände Antrag der CDU- Fraktion vom 21.12.2019 AN/0020/2020 Die Kölner Verkehrsbetriebe werden gebeten, zu prüfen, inwieweit begrünte Fahrgastunterstand im Stadtbezirk Mülheim eingesetzt werden können, auch im Rahmen von Pilotprojekten/-modellen. KVB Es liegt kein Sachstand vor. 3 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 04.05.2020 8.1.1 05-2020 Offenes Baumkatas- ter für Mülheim: Standorte benennen und Pflanzung for- dern Gemeinsamer An- trag der SPD-Frak- tion und der Fraktion Die BV-Mülheim beschließt die Einführung und Pflege ei- nes Baumkatasters, in das alle MülheimerInnen Vor- schläge für Standorte von Neu- und Nachpflanzungen einbringen können. In Kommunikation mit dem Grünflächenamt sollen diese Vorschläge regelmäßig geprüft und umgesetzt werden. Der BV wird über die Umsetzung regelmäßig berichtet. 67 Es liegt kein Sachstand vor. 3 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 35 Bündnis 90/Die Grü- nen vom 01.03.2020 AN/0296/2020 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 04.05.2020 8.1.2 06-2020 Anwohnerinnen und Anwohner in Mül- heim vor Dieselab- gasen und Lärm schützen – Land- stromanlagen am Rheinufer einrich- ten! Gemeinsamer An- trag der SPD-Frak- tion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen vom 02.03.2020 AN/0302/2020 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung in Kooperation mit der RheinEnergie Stromtankstellen am Rheinufer im Mülheim zu errichten. Zielsetzung ist es, schnellstmöglich zu erreichen, dass sich dort anlegende Schiffe mit Landstrom versorgen können. 2. Die Verwaltung wird den Verkehrsausschuss, den Aus- schuss Umwelt und Grün sowie die Bezirksvertretung Mülheim zeitnah über konkrete zu realisierende Stand- orte sowie den Zeitplan zur Umsetzung der Landstrom- stationen informieren. 3. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, den politischen Gremien eine gesamtstädtische Übersicht zu Kölner Schiffsanlegestellen vorzulegen. Aus der Dar- stellung soll hervorgehen, wo noch keine Landstromanla- gen vorhanden sind und welche konkreten Planungen bestehen, diese zu errichten. Zielsetzung muss es sein, insbesondere dort, wo Anwohner*innen unmittelbar be- troffen sind, schnellstmöglich eine Versorgung anlegen- der Schiffe mit Landstrom sicherzustellen. und beschließt folgende Ergänzung: 4. Die Landstromversorgung ist auch schnellstmöglich auf den Bundesschutzhafen Mülheim auszuweiten, ins- besondere vor dem Hintergrund des Interesses der Stadt, 69 Zu 1 und 2: Seitens der Verwaltung sind Landstromversor- gungsstellen im Stadtgebiet Köln-Mülheim ge- plant. Hier sollen in einem ersten Schritt die auf städtischen Grundstücken liegenden Anle- gestellen mit Landstromanlagen ausgestattet werden (siehe Anlage 1). Die Verwaltung beabsichtigt hierzu für zwei Anlegestellen ein Angebot bei der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) einzuholen und anschlie- ßend auf dieser Grundlage einen Bedarfsfest- stellungs- und Planungsbeschlusses fassen zu lassen. Mit dem Angebot wird auch ein möglicher Umsetzungszeitraum bei der SWK abgefragt. Zu 3: Ein Lageplan aller Anlegestellen ist in Anlage 2 beigefügt. In Zusammenarbeit mit der SWK wird die Verwaltung weitere Standorte für Landstromversorgungsanlagen abstimmen. Bezüglich des Ausbaus der Landstromversor- gung für die Rheinschifffahrt liegt aktuell fol- gender Sachstand vor: Bis Ende 2020 wurden durch die SWK 16 An- legestellen durch 15 Stromtankstellen entlang des Rheins an eine Landstromversorgung an- gebunden. 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 36 das Otto-Langen-Quartier und Nachbarn zu einem Quar- tier mit hoher Lebensqualität zu entwickeln. Der Stand der Verhandlungen mit der zuständigen Bundeswasser- straßenverwaltung ist darzustellen.“ Im Einzelnen sind dies folgende Maßnahmen: Vorhafen Köln Deutz (2 Anlegestellen) Am Leystapel (3 Anlegestellen) Frankenwerft (5 Anlegestellen) Konrad-Adenauer-Ufer (4 Anlegestel- len) Kennedy-Ufer (2 Anlegestelle) Im Lageplan gemäß Anlage 3 sind die Anla- gen mit dem Ausbaustand bis August 2020 dargestellt. Zwei weitere Standorte am Kennedy-Ufer be- finden sich in Planung. Ein Umsetzungszeit- punkt steht noch nicht fest. Für die Güterschifffahrt befinden sich im Rheinauhafen mehrere Stromtankstellen der Häfen und Güterverkehr Köln AG. Zu 4: Die Verwaltung hat mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Verhandlungen mit dem Ziel aufgenommen, dass auch die im Besitz des Bundes befindli- chen Anlegestellen mit Landstromanlagen ausgestattet werden. Für den Bereich des Mülheimer Hafens liegt zwischenzeitlich eine erste Stellungnahme der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung vor. Danach soll hier auf eine Landstromver- sorgung aus wirtschaftlichen Gründen, u.a. Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 37 auf Grund der hohen Kosten für eine hoch- wassersichere Ausführung, verzichtet werden. Auch für den Fall der sehr selten vorkommen- den Nutzung des Hafenbeckens als Schutz- hafen (Sperrung der Schifffahrtsstraße wegen Hochwasser oder bei Havarien) soll aus wirt- schaftlichen Gründen seitens des Bundes keine Landstromversorgung vorgehalten wer- den. Andere Bereiche des Hafenbeckens sind an Dritte verpachtet oder müssen für die Ein- und Ausfahrten der Schiffe freigehalten wer- den. Insofern sind auch in diesen Bereichen keine Landstromversorgungen vorgesehen. Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 04.05.2020 8.1.3 07-2020 Einrichtung einer Teilzeitstelle für den Verein „FEE – För- dern & Ernten e.V.“ aus Köln-Hol- weide Gemeinsamer An- trag der SPD-Frak- tion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen vom 02.03.2020 AN/0303/2020 Die Bezirksvertretung beschließt, für den Verein „FEE – Fördern & Ernten e.V.“ aus Köln-Holweide eine feste Planstelle für Soziale Arbeit im Stadtteil bevorzugt für Mädchen und Frauen einzurichten. Sachstand 2020 In der Gesamtbetrachtung wird seitens der Stadtverwaltung über die bereits vorhandenen und wieder umzusetzenden Angebote (GWA) hinaus derzeit noch kein weiterer Bedarf für den Einsatz von Sozialarbeitern gesehen. Im Stadtteil Holweide sind bereits Angebote verfügbar und Vernetzungsstrukturen vorhan- den. Mit der Einbindung des Stadtteils Hol- weide in das Programm „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“, erhält der Stadtteil ein bewährtes Koor- dinierungs- und Steuerungsinstrument, das mit den konzeptionellen Erneuerungen die Vernetzung vor Ort stärken wird und mit der zielgerichteten Ausrichtung der unterschiedli- chen Unterstützungs- und Betreuungsressour- cen die Wirksamkeit der Maßnahmen verbes- sern wird. Im Rahmen der sozialräumlichen Betrachtung des Stadtteils Holweide werden im ämter- und 2 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 38 dezernatsübergreifenden Planungsprozess, Bedarfslagen geprüft und – sofern notwendig – entsprechende Vorschläge zur Bedarfsde- ckung entwickelt. Vor dem Hintergrund der Zielsetzungen des Programms Lebenswerte Veedel und der Gesamtzielsetzungen der Stadt muss dann unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen entschieden werden, ob und welche Veränderungen notwendig sind. Sachstand 2022 Seit 01.07.2022 ist eine Teilzeitstelle über das Programm „Dritte Orte“ für drei Jahre finan- ziert. Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 04.05.2020 8.1.4 08-2020 Fluglärm in Köln- Mülheim Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen vom 01.03.2020 AN/0306/2020 Besonders die Stadtteile Köln-Mülheim, -Buchheim und - Buchforst sind im Bezirk Mülheim betroffen von landen- dem Flugverkehr des Köln-Bonner Flughafens. Zur Redu- zierung der gesundheitsschädlichen Lärmbelastung for- dert die Bezirksvertretung Mülheim die Verwaltung auf 1. Zwei stationäre Messstellen im Bezirk zu instal- lieren (eine im Mülheimer Norden, wo die Flugzeuge den Rhein überfliegen; die zweite im Süden des Bezirks), 2. Die Auswertungen der Messungen vor der Som- merpause der Bezirksvertretung vorzulegen 3. Einen kommunalen Maßnahmenkatalog zur Flug- lärmreduzierung zu erarbeiten, 4. Auf die Flughafen Köln/Bonn GmbH einzuwirken, Lärmobergrenzen für Frachtflugzeuge einzuführen und besonders den Nachtflugverkehr zu reduzieren. Außerdem spricht sich die Bezirksvertretung Köln-Mül- heim für ein Passagier Nachtflugverbot aus und fordert 151 Im Dezember 2022 wurden durch die Verwal- tung geeignete Mess-Stellen bei der Bezirks- vertretung angefragt. Diese wurden der Ver- waltug mitgeteilt. 2 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 39 die Stadt Köln dazu auf, gegenüber Landes-und Bundes- regierung hinzuwirken, dass auch ein Nachtflugverbot für laute Frachtflugmaschienen so schnell wie möglich um- gesetzt wird. Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 04.05.2020 8.1.5 09-2020 Umsetzung der im Bebauungsplan „Zentrum Buch- forst“ festgesetzten Nutzungsaus- schlüsse Antrag der CDU- Fraktion vom 20.02.2020 AN/0328/2020 1. Die BV Mülheim beauftragt die Verwaltung, die im Bebauungsplan „Zentrum Buchforst in Köln – Buch- forst“ textlich festgestellten Nutzungsausschlüsse durch- zusetzen. Hierbei ist insbesondere der gemäß § 9 Absatz 2a BauGB festgesetzte Ausschluss von Wettbüros zu be- achten. 2. Die BV Mülheim beauftragt die Verwaltung, durch entsprechende Mitteilungen über den Umsetzungsstand des Beschlusses zu informieren. 3. Die Verwaltung legt kurzfristig dar, wie es 2019 zur Konzessionserteilung an das Wettbüro „Tipster“ (YB Sportwetten GmbH) kommen konnte. Bereits 2010 wurde erkannt, dass rund um die Heidelberger Straße und Waldecker Straße sich vermehrt sogenannte "Vergnügungsstät- ten" in ehemaligen Ladenlokalen ansiedeln. Mit dem "Bebauungsplan 7046/02, Arbeitstitel: Zentrum Buchforst in Köln-Buchforst" wurde 2015 ein planungsrechtliches Instrument ge- schaffen, dass solche Neuansiedlungen ver- hindert. Seit dem Inkrafttreten des Bebau- ungsplans können Bauanträge mit Spielhal- len, Wettbüros und Bordelle bzw. bordellartige Betriebe im Geltungsbereich des Bebauungs- plans abgelehnt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Nutzungen auch als "Vergnügungsstätte" baurechtlich eigeordnet werden können. Nicht jedes Wettbüro bzw. jede Wettvermittlungsstelle stellt eine Vergnü- gungsstätte dar. Solche Wettbüros, die keine Vergnügungsstätten sind, sind nicht von die- ser Unzulässigkeit erfasst. Ob und wann ein Wettbüro bzw. eine Wettver- mittlungsstelle eine baurechtliche Vergnü- gungsstätte darstellt oder nicht, ist nicht rein schematisch einzuordnen. In jedem Einzelfall ist der Sachverhalt detailliert z.B. bezogen auf 2 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 40 Größe, Ausstattung, konkretem Betriebsablauf sowie Betriebsgepräge zu ermitteln und an- schließend juristisch zu bewerten. Klarstellend muss darauf hingewiesen wer- den, dass der Bebauungsplan keine Rechts- grundlage schafft, um bereits vor der Rechts- kraft des Bebauungsplans bestehende Wett- büros, Spielhallen etc. aktiv zu reduzieren bzw. aufzulösen. Zu 2. Seit Rechtskraft des Bebauungsplans am 17.06.2015 konnte lediglich eine Wettannah- mestelle im Bereich der Heidelberger Straße verhindert werden. Festzustellen ist, dass häufig weder für die Neuerrichtung noch für die Nutzungsänderung als Wettbüro, Spiel- halle etc. ein Bauantrag gestellt wird. Zu 3. Wettbüros werden bei der Gewerbebehörde nur angezeigt bzw. angemeldet. Über die er- stattete Gewerbeanzeige stellt die Behörde eine Bestätigung aus, im allgemeinen Sprach- gebrauch oftmals auch als "Gewerbeschein" bezeichnet. Die Ausstellung des "Gewerbescheins" stellt keine Erlaubnis dar, sondern dokumentiert le- diglich die Bekanntgabe der gewerblichen Tä- tigkeit gegenüber dem Gewerbeamt. Die Entgegennahme der Gewerbeanzeige darf grundsätzlich nicht verweigert oder von Erlaubnissen anderer Behörden abhängig ge- macht werden. Der Betreiber des Wettbüros in Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 41 der Heidelbergerstr. 15 hat sein Gewerbe zum 22.10.2019 angezeigt. Es trifft zwar zu, dass Wettbüros nach den glücksspielrechtlichen Bestimmungen einer Erlaubnis/Konzession bedürfen, allerdings ist für die Erteilung der Erlaubnis/Konzession (im Gegensatz zu Spielhallen) nicht die Stadt Köln, sondern die Bezirksregierung Köln zu- ständig. Mit Inkrafttreten des Dritten Glückspielände- rungsstaatsvertrages zum 1.1.2020 sind Sportwettanbieter erstmals in die Lage ver- setzt worden, für ihre örtlichen Wettvermitt- lungsstellen bei der Bezirksregierung Köln entsprechende Konzessionsanträge zu stel- len. Wie inzwischen bekannt wurde, sind die ersten Anträge bei der Bezirksregierung Köln eingetroffen. Aktuell liegt der Bezirksregierung für das besagte Wettbüro ein Antrag auf Kon- zessionserteilung vor, über den jedoch noch nicht abschließend beschieden wurde Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 04.05.2020 8.1.7 10-2020 Sanierung der Ent- wässerung der Ei- senbahnunterfüh- rung Höhenhauser Ring in Köln-Höhen- haus Antrag der CDU- Fraktion vom 20.03.2020 AN/0443/2020 Die Verwaltung prüft die Entwässerungsanlagen in den Bereichen der Eisenbahnunterführungen auf dem Höhen- hauser Ring in Köln-Höhenhaus und führt notwendige Sanierungsarbeiten durch. SteB Sachstand 30.09.2021 Der Höhenhauser Ring ist im Bereich der Ei- senbahnunterführungen nicht kanalisiert. Die Straßenentwässerung erfolgt über Sickergru- ben. Diese entsprechen heute nicht mehr dem Stand der Technik, da die Behandlung des Regenwassers über die belebte Bodenschicht nicht gegeben ist. Daher werden die Sicker- gruben von uns in den nächsten Jahren sa- niert. Derzeit untersuchen wir verschiedene 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 42 Maßnahmen hinsichtlich der Machbarkeit. Die favori-sierte Maßnahme ist die Versickerung von Regenwasser über die belebte Boden- schicht. Es werden derzeit Baugrunduntersu- chungen durchgeführt und die Versickerung aus technischer und wasserrechtlicher Sicht untersucht und bewertet. Mit Vorliegen der Er- gebnisse werden die weitergehenden Planun- gen eingeleitet. Um die Entwässerung bis zur Sanierung si- cherzustellen, wurden die vorhandenen Si- cker-gruben im April 2020 ertüchtigt und wer- den von uns aufmerksam überprüft und gerei- nigt. Sachstand 31.08.2022 Die Planung zur Erneuerung der Entwässe- rung an den Bahnunterführungen am Hö-hen- hauser Ring wird ambitioniert voran geführt. Aufgrund der besonderen örtlichen Verhält- nisse ist die planerische Lösung für die Versi- ckerungsanlage herausfordernd. So sind die zur Verfügung stehenden öffentlichen Flächen wegen der vorhandenen Bahnanlagen und den zugehörigen Böschungen sehr begrenzt. Für den Neubau der Entwässerungs¬anlagen unter den Brückenbauwerken sind Zustim- mungen der DB zu den bautechnischen Lö- sungen erforderlich, die zum Abschluss von Kreuzungsver-trägen führen. Spezielle bautechnische Lösungen erfordert auch die Lage einer vorhandenen Fern-gaslei- tung, die sich mit ihrem Schutzstreifen über den gesamten Straßenquerschnitt erstreckt. Auch hier sind technische Abstimmungen und vertragliche Regelungen erforderlich. Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 43 Aufgrund des fortgeschrittenen derzeitigen Entwurfsstandes wird der Abschluss der Pla- nung voraussichtlich im nächsten Jahr (2023) erfolgen. Mit den Planungsunterla-gen kann die wasserrechtliche Erlaubnis beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt beantragt werden. Nach Erhalt der behördlichen Erlaubnis wird das Vergabeverfah-ren für den Bauauftrag durchgeführt und mit dem Bau begonnen. Durch die im April 2020 durchgeführte Sanie- rung der vorhandenen Sickerschächte konnte die Überflutungsgefahr bereits deutlich ge- senkt werden. Bis zur Erneuerung der Stra- ßenentwässerung werden die alten Anlagen regelmäßig überprüft und gereinigt, um die Überflutungsgefahr zu minimieren. Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 04.05.2020 8.1.8 11-2020 Lage im Gewerbe- gebiet Romaney- straße / Köln-Buch- heim Antrag der CDU- Fraktion vom 20.04.2020 AN/0470/2020 Die Verwaltung führt eine Begehung des Gewerbegebie- tes Romaneystraße in Köln- Buchheim durch und kontrol- liert insbesondere die zahlreichen, offensichtlich auf öf- fentlichem Straßenland abgestellten, teils schrottreifen Kraftfahrzeuge ohne Zulassungen, sowie PKW und LKW mit ausländischen Kennzeichen. Zudem prüft die Verwal- tung, wie wildes Parken sowie illegale Müllentsorgung dort künftig reduziert werden kann. 32 Sachstand 30.09.2021 Die Situation im Hinblick auf die zahlreichen, teils schrottreifen PKW sowie die illegale Müllentsorgung im Gewerbegebiet Romaney- straße in Köln-Buchheim ist dem städtischen Ordnungsdienst hinreichend bekannt. Diesbe- züglich erreicht den Ordnungsdienst eine Viel- zahl an Beschwerden der dort ansässigen Be- triebe. Daher führen die Außendienstkräfte des Ord- nungsdienstes regelmäßige Begehungen der Romaneystraße durch. Dabei kontrollieren sie insbesondere die auf öffentlichem Straßen- land abgestellten, zum Teil schrottreifen Kraft- fahrzeuge ohne gültige Zulassung. Diese 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 44 Fahrzeuge werden von den Ordnungsdienst- kräften dokumentiert, mit einer roten Markie- rung beklebt, mit einer Beseitigungsaufforde- rung versehen sowie nachkontrolliert. Eine Nachkontrolle darf frühestens nach fünf Werk- tagen stattfinden. Die vermeintlich verursachenden Personen werden in den meisten Fällen rechtzeitig auf die Markierungen aufmerksam und entfernen die Fahrzeuge. Die Situation bessert sich dadurch jedoch nicht, weil dort immer wieder andere unangemeldete PKW abgestellt wer- den. Es besteht die Vermutung, dass die ent- fernten Fahrzeuge zugleich durch andere un- angemeldete, teils schrottreife Fahrzeuge er- setzt werden. Das Entfernen und Austau- schen konnte bisher jedoch nicht beobachtet werden. Eine Halterzuordnung ist in der Regel nicht möglich, weil sämtliche Halterhinweise un- kenntlich gemacht oder entfernt werden. Die Verwaltung prüft daher derzeit Möglichkeiten der Verfahrensweise bei Fahrzeugen ohne Halterhinweise, wie etwa den Erlass einer All- gemeinverfügung, da die aktuellen Eingriffs- möglichkeiten nicht den gewünschten Effekt erzielen. Neben den Fahrzeugen werden vom Ord- nungsdienst auch abgelagerte Abfälle im Ge- werbegebiet Romaneystraße festgestellt und die AWB entsprechend informiert. Die Verursachenden zur Verantwortung zu ziehen, ist grundsätzlich schwierig, da es sich bei der Ablagerung von Müll meist um eine Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 45 „Sekundentat“ handelt. Die verursachende Person muss aber unmittelbar während der Tat beobachtet und gestellt werden, um die Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Um die Situation zu verbessern, werden auch weiterhin Kontrollen des Gewerbegebietes Romaneystraße in Köln-Buchheim stattfinden. Sachstand 2022: Aus Sicht der Verwaltung erledigt, Kontrol- len finden weiterhin statt Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 15.06.2020 8.1.3 14-2020 Mobile Handwasch- Station Wohnheim Mündelstraße Antrag der SPD- Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.06.2020 AN/0744/2020 Die Verwaltung wird beauftragt, das Städtische Wohn- heim Mündelstraße 52 mit einer Mobilen Hand-Wasch- Station auszustatten. 56 Nach Sanierung der bestehenden Duschen und Installation von sechs weiteren Duschen bestehen nunmehr zwölf funktionsfähige Du- schen für die in der Unterkunft für Geflüchtete Mündelstraße 52 derzeit untergebrachten 74 Männer (Stand 30.11.2020). Insgesamt existieren 48 Waschbecken in den einzelnen Zimmern, die teilweise auch mit je- weils zwei Personen belegt sind. Darüber hinaus stehen den Geflüchteten in den gemeinschaftlichen Sanitärbereichen wei- tere Handwaschbecken zur Verfügung. Es wurden fünf zusätzliche Handwaschbecken installiert, so dass neben den bereits existen- ten 14 nunmehr 19 frei zugängliche Hand- waschbecken bestehen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass nicht alle Geflüchteten sich zur gleichen Zeit die Hände waschen oder duschen, ist aus Sicht des Amtes für Wohnungswesen eine 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 46 gute und ausreichende Versorgung mit Waschmöglichkeiten gegeben. Der Antrag auf den Einbau einer zusätzlichen mobilen Hand-Wasch-Station basierte auf dem Kenntnisstand vor der abgeschlossenen Sanierung, wo die Versorgung der Bewohner mit entsprechenden Sanitär/Waschmöglich- keiten tatsächlich nicht ausreichend war. Nach Abschluss der Sanierung hält die Ver- waltung das Aufstellen weiterer mobiler Anla- gen für entbehrlich. Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 31.08.2020 8.1.1 15-2020 Außengastronomie auf ausgewählten Parkplatzflächen Antrag der CDU- Fraktion vom 10.07.2020 AN/0992/2020 Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, dass im Stadt- bezirk Mülheim Außengastronomie auf öffentlichen Park- plätzen genehmigt werden kann 32 Eingehende Anträge werden dem Wunsch der BV zufolge geprüft und sofern die entspre- chenden Voraussetzungen vorliegen auch ge- nehmigt. 1 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 31.08.2020 8.1.4 16-2020 Aufstellung des mo- bilen Geschwindig- keitsmessgeräts im Stadtteil Buchheim Antrag der SPD- Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.08.2020 AN/1016/2020 Die BV-Mülheim beschließt das mobile Gerät zur Ge- schwindigkeitsmessung in der Johanniterstraße und der Wichheimer Straße regelmäßig aufzustellen. 32 Köln-Buchheim, Wichheimer Str. in Höhe Nr. 232, Fahrtrichtung Chemnitzer Str. • 05.08.2020 – 12.08.2020 = 6797 Durchfahr- ten davon 98 Verstöße = 1,4% • 23.11.2020 – 30.11.2020 = 4937 Durchfahr- ten davon 17 Verstöße = 0,3% Köln-Buchheim, Wichheimer Str. in Höhe 232, Fahrtrichtung Herler Ring • 07.08.2020 – 12.08.2020 = 9515 Durchfahr- ten davon 325 Verstöße = 3,4% • 23.11.2020 – 30.11.2020 = 4795 Durchfahr- ten davon 117 Verstöße = 2,4% Im Jahr 2021 wurden aufgrund der niedrigen Verstoß-Quoten keine Messungen durchge- führt. 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 47 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 31.08.2020 8.1.5 17-2020 Sofortplan gegen die Hitze Gemeinsamer An- trag der SPD-Frak- tion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen vom 17.08.2020 AN/1017/2020 Die Bezirksvertretung Mülheim möge beschließen: „Gegen die aktuelle Hitzewelle, zur Unterstützung der Mülheimer*innen und Mülheimern und der klimaförderli- chen Begrünung und Bäume bei hohen Temperaturen fordert die Bezirksvertretung Mülheim die Verwaltung auf folgende Maßnahmen sofort umzusetzen: - Über alle möglichen Wasseranschlüsse und Hyd- ranten an öffentlichen Plätzen und belebten Straßen kurzfristig Wasserzerstäuber und Sprinkler ermöglichen - Beschaffung und Installation von großen Sonnen- schirmen oder Sonnensegeln, die Schatten auf versiegelten Plätzen, wie dem Wiener Platz, schaffen - In Absprache mit der SeniorInnenvertretung, Se- niorennetzwerke, Kirchengemeinden (u.a.) im Bezirk Un- terstützung für gerade ältere Menschen anbieten (bspw. über ein Notfalltelefon) - Verteilen von Trinkwasser an Obdachlose durch die Stadt, besonders rund um den Wiener Platz (ggf. in Absprache mit ‚Heimatlos in Köln‘ HIK) - Installation von Wassersäcken an besonders jun- gen Bäumen und deren regelmäßige Befüllung und ver- stärkte Werbung für Baumpatenschaften.“ 57 Im Dezember 2022 wurde mit der Vorlage 2388/2022 ein gesamtstädtischer Hitzeaktionsplan durch den Rat beschlossen. 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 48 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 31.08.2020 8.1.7 19-2020 Keine Parkplätze im Naschgarten des Jugendzentrums Picco in Holweide Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen vom 15.08.2020 AN/1025/2020 Die Jugendlichen im Picco-Jugendzentrum sollen weiter- hin ihren Naschgarten in voller Fläche bearbeiten und be- pflanzen dürfen. Auf der Gartenfläche sollen keine neuen Parkplätze entstehen. 56 Die beiden Beschlüsse zum Picco Kinder- und Jugendtreff haben sich erledigt: Die Verwal- tung hat im September 2020 den Trägern des Jugendtreffs die hintere Außenfläche des Mie- tobjektes Piccoloministraße 528 zur weiteren Nutzung als Nutz- und Naschgarten durch die betreuten Jugendlichen überlassen. Diese Nutzung ist dem Träger inzwischen auch schriftlich zugesichert worden. 1 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 07.12.2020 8.1.1 20-2020 Rückschnittmaßnah- men der Begrünung entlang der Hoch- wasserschutzmauer am Stammheimer Ufer zwischen Raumannskaul und dem Gelände des der Wassersport- freunde Neptun e.V. Köln Mülheim Gemeinsamer An- trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen, der Fraktion DIE LINKE und des Einzelmandatsträ- gers Altefrohne (Die PARTEI) vom 20.11.2020 AN/1304/2020 Die Bezirksvertretung Köln Mülheim beauftragt die Ver- waltung, regelmäßige Rückschnittmaßnahmen der Be- grünung entlang der Hochwasserschutzmauer am Stammheimer Ufer zwischen Raumannskaul und dem Gelände des der Wassersportfreunde Neptun e.V. Köln Mülheim durchzuführen. 67 Es liegt kein Sachstand vor. 3 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 49 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 07.12.2020 8.1.3 22-2020 Einrichtung eines Trinkbrunnens an der TreffArena im Stadtteil Köln-Buch- heim Gemeinsamer An- trag der SPD-Frak- tion, CDU-Fraktion und des Einzelman- datsträgers Tücks (FDP) vom 09.11.2020 AN/1317/2020 Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, einen Trink- wasserbrunnen an der TreffArena im Stadtteil Köln-Buch- heim aufzustellen. 67 Der beantragte Standort wird im Zuge der Prüfung zur weiteren Aufstellung von Trink- wasserstationen mit der RheinEnergie auf Umsetzbarkeit überprüft. Ziel ist, die Trinkwas- serstation am Jugendtreff sofern baulich, tech- nisch machbar noch in 2023 zu installieren 2 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 07.12.2020 8.1.8 27-2020 Mooswände Gemeinsamer An- trag der SPD-Frak- tion, CDU-Fraktion und des Einzelman- datsträgers Tücks (FDP) vom 23.11.2020 AN/1343/2020 Neueren Untersuchungen zur Folge könnten Mooswände einen erheblichen Beitrag dazu leisten Feinstaub und eventuell auch Co2 in der Luft zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung zu prüfen: - inwieweit solche Mooswände auf der Grünfläche zwischen Genovevastraße und Clevischem Ring in Köln Mühlheim zum Einsatz kommen können - welche Wirkung sie eventuell erzielen können Dabei ist zu beachten, dass die Grünfläche nicht derart dicht mit Mooswänden überpflanzt wird, das Räume ent- stehen, die sich einer sozialen Kontrolle und der Einsicht von außen entziehen. Ergänzung durch 8.1.8.1 Die Prüfung des Aufstellens von Mooswänden wird um die Prüfung des Anbringens von Fassadengrün, an ge- eigneten Gebäuden im beschriebenen Bereich ergänzt. 57 Die Initiativen in einigen Städten durch geziel- ten Einsatz von Vegetation die Luftqualität zu verbessern, werden von der Verwaltung seit Jahren verfolgt. Die bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass bisher kein signifikanter Nach- weis vorliegt, dass die von Fahrzeugen aus- gestoßenen Emissionen wirkungsvoll durch Begrünung abgebaut werden können. Eine le- diglich geringe Filterwirkung wird v.a. in Bezug auf Feinstaub erzielt. Diese liegt in der Grö- ßenordnung der Abweichungen von Messun- sicherheiten. Durch Pilotversuche mit der Errichtungen von Mooswänden entlang verkehrsexponierter Straßenabschnitte konnten in anderen Städ- ten (Beispiel Stuttgart) ebenfalls keine nen- nenswerten Effekte nachgewiesen werden. In- nerhalb von Grünflächen liegt eine bessere Verteilung der Luftpartikel vor. Daher ist der schadstoffreduzierende Effekt durch eine 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 50 Fassadenbegrünung trägt ebenfalls zur Reduzierung von Stickstoff und Feinstaub in der Luft bei. Mooswand o.ä. hier noch geringer. Die praktische Umsetzung erwies sich zudem unter realen Bedingungen als schwierig, da die Vitalität der Pflanzen bei extremen Wetter- bedingungen (lange Trockenperioden und hohe Sonneneinstrahlung) auch mit intensiver Bewässerung nicht aufrecht erhalten bleiben konnte. In Stuttgart sind für die Installation, wissenschaftliche Begleitung und Pflege der 100m langen Mooswand Kosten von 560.000 Euro entstanden. Daher kann diese Maß- nahme vor dem Hintergrund des Kosten/Nut- zen-Verhältnisses nicht empfohlen werden. Ein nachweisbarer Effekt zum Abbau von Luftschadstoffen in Bezug auf Fassadenbe- grünung ist ebenso nicht bekannt. Die Fassa- denbegrünung leistet vielmehr einen Beitrag zum lokalen Stadtklima. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt fördert daher mit dem Förderprogramm „GRÜN hoch 3 | DÄCHER | FASSADEN | HÖFE“ die Begrünung von Dach-, Fassaden- und Hofflächen. Hinzu kommt, dass die Luftschadstoffbelas- tung an der Messstation Clevischer Ring kon- tinuierlich abnimmt. Das betrifft sowohl die Feinstaub- als auch die Stickstoffdioxidbelas- tung. Nach vorläufigen Auswertungen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Ver- braucherschutz NRW liegen im Jahr 2020 keine Überschreitungen der Immissionsgrenz- werte vor. Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 51 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 07.12.2020 8.1.9 und 8.1.9.1. 28-2020 Toiletten am Wiener Platz Änderungsantrag der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen vom 06.12.2020 zu TOP 8.1.9 (Änderungsantrag 8.1.9.1) Die Bezirksvertretung Mül- heim beschließt -als Sofortmaßnahme Aufstellung und Betrieb eines Toi- lettenwagens auf oder am Wiener Platz -mittelfristig anschließend eine Containerlösung für das Problem fehlender Toiletten dort -langfristig anschließend den Bau und Betrieb einer öf- fentlichen Toilettenanlage dort. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verein „Heimatlos in Köln e.V.“ von Anfang an in die Betreuung und Organisa- tion der Toiletten mit einzubeziehen. 23 Im dritten Quartal 2023 soll im Pilot eine soge- nannte „Problemlösertoilette“ aufgestelllt wer- den (siehe Beschlussvorlage 1629/2022), bis dahin wird die Interimslösung der Zoch Cate- ring Toilettenanlage weiter fortgeführt. 1 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 07.12.2020 8.1.10 29-2020 Antrag für einen Vorbescheid mit Ein- zelfragen für ein Wohngebäude mit gewerblichen Nut- zungen an der Keupstr./Schan- zenstr Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, Die BV begrüßt den Fortschritt bei der Entwicklung des Bauvorhabens bzgl. TOP 10.2.11 (Bauvorhaben Keupstr./Schanzenstr. mit Mahnmal) und beschließt ergänzend folgendes: 1. Die BV bekommt vor Unterzeichnung Einsicht in den Städtebaulichen Vertrag der obigen Baumaßnahme, die Eckpunkte bedürfen der Zustimmung der Bezirksver- tretung. 2. Es erfolgt eine regelmäßige Mitteilung der Be- zirksvertretung Mülheim über den Planungsfortschritt und die Konkretisierung der Nutzungen und der Nutzer*innen 3. Folgende Inhalte/Eckpunkte sollen sinngemäß im Städtebaulichen Vertrag verankert werden: 61 Die Bezirksvertretung Mülheim hat in Ihrer Sit- zung am 07.12.2020 unter TOP 8.1.10 den Dringlichkeitsantrag (siehe Beschlusstext) ein- stimmig gefasst (Session AN/1461/2020): Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Punk- ten wie folgt Stellung: 1.Die BV bekommt vor Unterzeichnung Ein- sicht in den städtebaulichen Vertrag der obi- gen Baumaßnahme, die Eckpunkte bedürfen der Zustimmung der Bezirksvertretung. Der Entwurf der Vereinbarung ist in der An- lage beigefügt. 2 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 52 sowie der Einzel- mandatsträger Tücks (FDP) und Altefrohne (Die PARTEI) vom 06.12.2020 AN/1461/2020 - Schaffung einer Mobilitätsstation (evtl. in den Parketagen) - Ansiedlung eines Vollsortimenters (wenn Super- markt geplant) - Tiefgaragenzu-/abfahrt über die Schanzenstr. - Zusätzlich zu den 30% geförderten Wohnungs- bau soll auch ein Anteil (10%) preisgedämpfter Wohnungsbau berücksichtigt werden - Grüne Erholungsräume auf den Freiflächen (evtl. auch Fassade) . - Die Durchlässigkeit des Quartiers (Wegebezie- hungen quer über das Privatgrundstück) muss gewähr- leistet sein. Sollte die Integration unserer Vorstellungen im Städte- baulichen Vertrag nicht möglich oder nicht gewünscht sein, so beschließen wir ersatzweise, dass der Bau- herr/die Bauherrin einen Städtebaulichen Wettbewerb durchführt. Die BV behält sich vor, bei Nichtbeachtung der bezirkli- chen Interessen einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fordern. Ein Vorbescheid kann bis da- hin nicht erteilt werden. Dringlichkeitsentscheidung wurde einstimmig gefasst (Session AN/1461/2020): 2.Es erfolgt eine regelmäßige Mitteilung der Bezirksvertretung Mülheim über den Pla- nungsfortschritt und die Konkretisierung der Nutzungen und der Nutzer*innen Die Verwaltung sagt zu, die Bezirksvertretung Mülheim über den Fortgang des Projektes re- gelmäßig zu informieren. Dies erfolgt entwe- der in den turnusmäßigen Fraktionsvorsitzen- dengesprächen oder bei besonders bedeutsa- men Projektfortschritten in Form einer Mittei- lung. 3.Folgende Inhalte/Eckpunkte sollen sinnge- mäß im Städtebaulichen Vertrag verankert werden: Schaffung einer Mobilitätssta- tion (evtl. in den Parketagen) Die Bauherrin verpflichtet sich, ein Mobilitäts- konzept für das Bauvorhaben zu beauftragen und die Ergebnisse dieses Konzeptes umzu- setzen. Die Verwaltung empfiehlt, den Ergeb- nissen dieses Konzeptes nicht mit einer sin- gulären Maßnahme vorzugreifen, sondern das Konzept in seiner Gesamtheit zu würdigen und im Projekt zu verankern. Ansiedlung eines Vollsorti- menters (wenn Supermarkt geplant) Die Festlegung auf eine Handlungsform ent- zieht sich den Möglichkeiten einer Vereinba- rung. Die Bauherrin wird sich aber verpflich- ten, Einzelhandelsnutzungen mit der Stadt im Hinblick der Ergänzungsbedarfe des im Ein- zelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 53 Köln ausgewiesenen Stadtteilzentrums abzu- stimmen. Tiefgaragenzu-/abfahrt über die Schanzenstraße Die Bauherrin verpflichtet sich, auf Grundlage eines Verkehrsgutachtens ein Erschließungs- konzept zu erstellen und mit der Verwaltung abzustimmen. Hierbei muss auch die Lage der Tiefgaragenzu- und abfahrten geprüft wer- den. Ziel ist es, Behinderungen des Verkehrs- flusses insbesondere des ÖPNV im Umfeld zu verhindern. Zusätzlich zu den 30% geför- derten Wohnungsbau soll auch ein Anteil (10%) preisge- dämpfter Wohnungsbau be- rücksichtigt werden Bauherrin verpflichtet sich 30 % der geplanten oberirdischen Bruttogeschossfläche für Wohn- nutzung im öffentlich geförderten Wohnungs- bau zu realisieren. Aufgrund der bereits ver- einbarten Kaufpreiszahlung für das Grund- stück ist die Forderung nach 10% im preisge- dämpften Wohnungsbau im Projekt nicht ab- bildbar. Die Bauherrin ist aber bereit, 5 % der geplanten oberirdischen Bruttogeschossfläche des Wohnungsbaus im preisgedämpften Woh- nungsbau zu realisieren. Grüne Erholungsräume auf den Freiflächen (evtl. auch Fassade) Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 54 Die Bauherrin verpflichtet sich, ein Freiraum- raumkonzept zu beauftragen und mit der Ver- altung abzustimmen. Dabei gilt es insbeson- dere auch Freiflächen zum Aufenthalt und Verweilen zu gestalten und einen möglichst hohen Vegetationsanteil zu erreichen. Geprüft werden soll auch die Machbarkeit von Fassa- denbegrünung. Die Durchlässigkeit des Quar- tiers (Wegebeziehungen quer über das Privatgrundstück) muss gewährleistet sein Die Bauherrin verpflichtet sich, ein Wegerecht zugunsten der Öffentlichkeit grundbuchlich einzuräumen. Dieses Recht umfasst die Be- tretung und Nutzung wichtiger Wegeverbin- dungen und Freiflächen durch die Allgemein- heit. Sachstand 30.09.2021 Der städtebauliche Vertrag, der im Rahmen der Mitteilung 0080/2021 der BV 9 vorgelegt worden ist, wurde im März 2021 zwischen der Stadt Köln und dem Vorhabenträger gentes Schanzenviertel GmbH geschlossen. Aufbau- end auf dem Bauvorbescheid zugrundeliegen- den Bebauungskonzept (vgl. Mitteilung 3346/2020) wird derzeit vom Vorhabenträger die Planung unter Berücksichtigung der im städtebaulichen Vertrag gesicherten Maßga- ben konkretisiert. Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 55 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 15.03.2021 8.1.1 01-2021 Tempo 30 Bergisch Gladbacher Straße Gemeinsamer An- trag der SPD-Frak- tion, der CDU-Frak- tion und des Einzel- mandatsträgers Tücks (FDP)vom 23.12.2020 Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwal- tung, die Lärmschutzmessungen und die darauf basie- renden Entscheidungen zu Geschwindigkeitsreduktionen auf den einzelnen Abschnitten der Bergisch Gladbacher Straße in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim detailliert und mit Kartenmaterial, aus dem Ab- schnitte der Straße, Hausnummern und Messpunkte klar zu erkennen sind, darzustellen. Dabei möge sie sich an folgenden Leitfragen orientieren: 1. An welchen Stellen genau wurde gemessen ? 2. Wie waren an den einzelnen Messstellen die ge- nauen Ergebnisse? 3. Zu welchen Tageszeiten wurde genau gemes- sen? 4. Die Geräte welcher Firma wurden verwendet? 5. Welches Messverfahren wurde verwendet? 6. Welche Firma hat die Messungen durchgeführt, oder war es die Stadtverwaltung selbst? Falls ja, welches Amt? 7. Wie kam die Verwaltung auf die Idee, dass an der Bergisch-Gladbacher Straße Lärmemissio- nen einen Grenzwert überschreiten könnten? 8. Hat es bereits Klagen gegen die Verhältnismä- ßigkeit der Maßnahme gegeben 9. Wann wird nach den Vorstellungen der Verwal- tung mit der Auftragung lärmmindernder Fahr- bahndecken begonnen? 10. Wie wurde im Hinblick auf Lärmminderung die Fahrbahndecke in dem kürzlich sanierten Ab- schnitt zwischen Buschfeldstraße und Ringen- straße gestaltet? 57 Siehe hierzu auch Mitteilung 3855/2021 Das erwünschte Kartenmaterial, in dem die Abschnitte der Straße und die Immissions- punkte zu erkennen sind, ist als Anlage 1 bei- gefügt. Die Straßenabschnitte zu den in den Karten verzeichneten Abschnitts-Nummern können Anlage 2 entnommen werden. 1. Die Lärmimmissionen ausgehend vom Ver- kehr auf der gesamten Bergisch Gladbacher Straße wurden an 28 Einzelpunkten erhoben. Die Hausnummern zu den Immissionspunkten können Anlage 3 entnommen werden. 2. Der Beurteilungspegel reicht an den Ge- bäuden entlang der Bergisch Gladbacher Straße bis 81 dB(A) am Tage und bis 73 dB(A) in der Nacht. Die Lärmpegel an den einzelnen Immissionsorten und die Verbesse- rung durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h können der Anlage 4 entnommen wer- den. 3. Die Beurteilungspegel wurden normkon- form für den Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) und für den Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) erhoben. 4. Die Berechnung der Lärmimmissionen wurde mit dem Programmsystem MAPAND- GIS, Version 1.1.3.2 durchgeführt. Dieses Programm basiert auf den Regelwerken DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Aus- breitung im Freien“ und RLS-90 „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ Erläuternd anzumerken ist, dass Messungen des Ver- 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 56 kehrslärms weder in den maßgeblichen Richt- linien für straßenverkehrsrechtliche Maßnah- men zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) noch in der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen (RLS 90) noch in der Verkehrslärmschutz-Verordnung des Bundes (16. BImSchV) vorgesehen sind. 5. Es wurde das nach den maßgeblichen Lärmschutz-Richtlinien-StV geltende Berech- nungsregelwerk RLS90 aus der 16. BImSchV verwendet. 6. Die Berechnung wurde im Auf- trag des Umwelt- und Verbraucherschutzam- tes von der KRAMER Schalltechnik GmbH für das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung durchgeführt. 7. Die Idee, dass an der Bergisch Gladbacher Straße Lärmimmissionen über geltenden Richtwerten liegen könnten, geht auf den Be- schluss der BV 9 vom 27.04.2015 zurück. Von der BV 9 wurde die Verwaltung beauftragt, Lärmkarten zu erstellen und als Sofortmaß- nahme zur Verringerung der Lärmimmissionen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Bergisch Gladbacher Straße ein- zuführen. Das Beschlussprotokoll der BV 9 vom 27.04.2015 füge ich zur Information ins- besondere der damals am Beschluss beteilig- ten SPD-Fraktion an. 8. Die Reduzierung der zulässigen Höchstge- schwindigkeit ist nach Einschätzung des Um- welt- und Verbraucherschutzamtes eine ver- hältnismäßige Maßnahme. Sie erfüllt die Min- destanforderung der Lärmschutz-Richtlinien- StV, nach der durch eine lärmmindernde Maß- nahme eine Minderung von (aufgerundet) 3 Dezibel erreicht werden muss, und ist nach Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 57 Einschätzung des Umwelt- und Verbraucher- schutzamtes kostengünstiger und schneller als andere Maßnahmen (beispielsweise Verle- gung der Straße in einen Tunnel, Einhausung der Straße, Errichtung von Lärmschutzwän- den) umzusetzen. Klagen gegen die Verhält- nismäßigkeit liegen mit Stand vom 27.10.2021 beim Amt für Straßen und Verkehrsentwick- lung nicht vor. Angesichts von rund 500 er- heblich lärmbetroffenen Wohngebäuden (überwiegend Mehrfamilienhäuser) hätten Klagen gegen diese Maßnahme auch über- rascht. Die Anzahl der Wohngebäude, an de- nen der Richtwert gemäß Lärmschutz-Richtli- nien-StV für Wohngebiete (70 dB(A) am Tage / 60 dB(A) in der Nacht) bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h über- schritten wurde, ist in Anlage 5 dargestellt. 9. Der Einbau von lärmmindernden Fahrbahn- belägen ist nach Auskunft des Amtes für Stra- ßen und Verkehrsentwicklung nicht im Rah- men von kleineren Instandsetzungsarbeiten möglich, sondern erfordert grundhafte Erneu- erungen mit vorgeschalteten umfangreichen Planungen. Diese sind wegen des großen personellen und finanziellen Aufwandes nur mittel- bis langfristig realisierbar, sodass kon- krete Umsetzungsdaten derzeit nicht genannt werden können. Bei all diesen Baumaßnah- men wird aber auf jeden Fall der Einbau von lärmoptimierten Fahrbahnbelägen berücksich- tigt. 10. In diesem Abschnitt wurde nach Auskunft des Amtes für Straßen und Verkehrsentwick- lung eine Deckensanierung durchgeführt. Es wurde ein lärmoptimierter Asphalt, PMA 5 (Porous Mastic Asphalt) eingebaut. Dies ist Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 58 ein Gussasphalt mit offenporiger Oberfläche. Seine akustische Wirksamkeit ergibt sich aus der günstigen Oberflächentextur und dem ho- hen Hohlraumgehalt, was lärmmindernd wirkt. Die Entscheidungsfindung kann dem als An- lage 6 beigefügten Schreiben mit Aktenver- merk des Amtes für Straßen und Verkehrsent- wicklung vom 15.07.2019 an die Bezirksregie- rung entnommen werden Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 15.03.2021 8.1.3 02-2021 öffentliche Beach- volleyball-Felder für Mülheim Gemeinsamer An- trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen, der Fraktion Die LINKE und des Einzelmandatsträ- gers Altefrohne (Die PARTEI) vom 16.01.2021 Die Verwaltung wird damit beauftragt, im Bereich des Mülheimer Stadtgartens und im Bereich der Grünfläche Höhe Hafenstraße 7 bis 13 (am Katzenbuckel), jeweils ein Beach-Volleyball-Feld anzulegen. 67 Antrag und die Klärung der Zuständigkeit für den Bau und die Verkehrssicherung von Beachvolleyballfeldern außerhalb von Sport- anlagen wird in der nächsten Sitzung der „Planungsgruppe Sport + Grün“ mit dem Sportamt beraten. 2 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 15.03.2021 8.1.6 05-2021 Instandsetzung des Fußweges auf dem Damm des Mülhei- mer Hafens zwi- schen Jugendzent- rum und Katzenbu- ckel Gemeinsamer An- trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen, der Fraktion Die LINKE und des Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Generalsa- nierung des Fußwegs im Einvernehmen mit dem entspre- chenden Eigner (Bund oder Land) möglichst zeitnah vor- zunehmen. Zu prüfen ist ferner eine ökologisch vertret- bare Beleuchtung des Weges, damit er auch in der Dun- kelheit benutzt werden kann. 67 Jahresbericht 12/2020 Aufgrund stark eingeschränkter personeller Ressourcen, die sich zum 01.01.2021 maß- geblich ändern, kann der Vorgang erst dann bearbeitet werden. Jahresbericht 12/2022 Es liegt weiterhin kein Sachstand vor. 3 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 59 Einzelmandatsträ- gers Altefrohne (Die PARTEI) vom 18.01.2021 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 15.03.2021 8.1.13 12-2021 Landstroman- schlüsse auch am Mülheimer Rhein- ufer, südlich und nördlich der Mülhei- mer Brücke Gemeinsamer An- trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen, der Fraktion Die LINKE und des Einzelmandatsträ- gers Altefrohne (Die PARTEI) vom 21.02.2021 Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt den Bau von Landstromanschlüssen am Rheinufer im Bereich südlich und nördlich der Mülheimer Brücke zeitnah durchzufüh- ren. 69 Siehe 06-2020 1 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 15.03.2021 8.1.14 13-2021 Etablierung der Wettbüros an der Heidelberger Straße stoppen Gemeinsamer An- trag der SPD-Frak- tion, der CDU-Frak- tion und des Einzel- mandatsträgers Tücks (FDP) vom 24.02.2021 Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwal- tung, in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln sämt- liche rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um eine dauer- hafte Etablierung der drei Wettbüros im Bereich der Hei- delberger Straße in Köln Buchforst zu verhindern. Insbe- sondere sind hierbei die Abstandsregeln zu Einrichtun- gen mit besonderer Schutzbedürftigkeit zu prüfen. Die Bezirksvertretung ist über die entsprechenden Schritte zu informieren. 63 Die Beschlusshandlungserwartung der BV wird aus der Beschlussantragsbegründung vom 24.02.2021 im Detail sichtbar: „Der neue Glücksspielstaatsvertrag sieht vor, dass sämtliche bestehende Spielhallen und Wettbüros eine Lizenz beantragen müssen. Sämtliche Wettbüros sollen nach § 5 des Ge- setzes zur Ausführung des Glücksspielstaats- vertrages (AG GlüStV NRW) zueinander ei- nen Mindestabstand von 350 Meter Luftlinie nicht unterschreiten. Die Wettvermittlungs- stelle soll zudem nicht in räumlicher Nähe zu 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 60 öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe betrieben werden. Die besagten Wettbüros befinden sich an der Heidelberger Straße im Abstand von ca. 150 Metern Entfernung. In der unmittelbaren Nähe befinden sich u.a. das Stadtteilzentrum, eine Kindertagesstätte, ein Kinderspielplatz sowie in ca. 300 Metern Entfernung eine Grund- schule.“ Damit ist zum Beschluss vom 15.03.2021 fest- zustellen, dass dieser ausschließlich und voll- ständig auf die verschiedenen Detailregelun- gen des Glücksspielstaatsvertrages sowie des Ausführungsgesetzes in NRW (AG GlüStV NRW) Bezug nimmt (daher auch im Beschlus- santrag selbst ausdrücklich das Zusammen- wirken mit Bezirksregierung Köln genannt, wozu im Glückspielrecht auch bei der BR Köln Zuständigkeiten festgelegt sind). Alles aus der Beschlussantragsbegründung -und damit auch sich im Beschlusstext wiederfindend- zu Details/Fragen/Erwartungen betreffen gerade nicht den Aufgabenrechtsbereich des 63, son- dern sind Rechtsbelange des 32 und/oder der Bezirksregierung Köln. Über den Beschlusstext selbst bleibt nur eine textliche Randausführung („..sämtliche rechtli- che Möglichkeiten zu nutzen, um... zu verhin- dern“), über welche dann alle anderen Ämter der Stadtverwaltung neben 32 angesprochen sind. Hierüber kommt dann 63 für einen Fach- teilbeitrag in Frage. Aus Sicht von 63 als unterer staatlicher Bau- aufsichtsbehörde wird daher zum Beschluss Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 61 vom 15.03.2021 folgender Sachstand mitge- teilt: „Der Beschluss spricht allgemein (ohne ge- naue Benennung) drei Wettbüros auf der Hei- delberger Str. an. Dem Bauaufsichtsamt sind über Umgebungsbeschwerden die konkreten Adressen Heidelberger Str, 15, 31 und 32 we- gen Nutzung als Wettbüro oder Wettannah- mestelle bekannt geworden. In allen drei Fäl- len wurde nach örtlicher Faktenermittlung fest- gestellt, dass für die jeweils vorgefundene Nutzung keine Baugenehmigung besteht. Das Bauaufsichtsrecht steht unberührt und unab- hängig zum separat wirkenden Glücksspiel- recht und seinen Detailvorgaben. Nach der gefestigten Rechtsprechung in NRW ist das Baurechtseinschreiten nur gegen die jeweilig aktuelle Nutzerperson ausrichtbar. Sobald eine neue Nutzerperson auftritt, muss ein neues Einschreitverfahren gestartet wer- den. Zu den o. g. drei Adressen sind dann Verfahren auf baurechtliche Nutzungseinstel- lung per Anhörung gestartet worden. In einem Fall (Hs.-Nr. 31) wurde im Laufe der Anhö- rungsphase die Nutzung mit dem Wettbezug aufgegeben und ist nun wieder eine Einzel- handelsnutzung (reines Ladengeschäft) vor- handen. In den beiden anderen Fällen (Hs.- Nr. 15 und 32) sind mittlerweile baurechtliche Ordnungsverfügungen auf Nutzungseinstel- lung ergangen. Zum einen (Hs.-Nr. 15) ist das schon vor dem Verwaltungsgericht anhängig und zum anderen (Hs.-Nr. 32) läuft der Ver- Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 62 waltungsrechtsvollzug weiter, welcher jeder- zeit auch vor dem Gericht anhängig werden könnte.“ Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 15.03.2021 8.1.15 14-2021 Überprüfung der Aufstellung und Un- terhaltung eines Taubenhauses im Umfeld der Bahnun- terführung zwischen Sonderburger- straße, Kirchgasse bzw. Arnsberger- straße im Stadtteil Buchheim Gemeinsamer An- trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen, der Fraktion Die LINKE und des Einzelmandatsträ- gers Altefrohne (Die PARTEI) vom 01.03.2021 Die Bezirksvertretung Köln Mülheim beauftragt die Ver- waltung, die Aufstellung und Unterhaltung eines Taubenhauses im Umfeld der Bahn- unterführung zwischen Sonderburgerstraße, Kirchgasse bzw. Arnsbergerstraße im Stadtteil Buchheim zu überprüfen. 57 Sachstand 01.07.2022 Nach der Installierung des Taubenhauses am Hansaring prüft die Stadt weitere Standorte für weitere Taubenhäuser. Die Stadt steht aktuell im engen Austausch mit der Deutschen Bahn zur Installierung ei- nes Taubenhauses im Bereich des Mülheimer Bahnhofes. Dieser Standort wird im Stadtbe- zirk Mülheim bevorzugt. In einem nächsten Schritt könnte versucht werden, den Tauben- schwarm in Buchheim (Sonderburger- straße/Kirchgasse) hin zum Mülheimer Bahn- hof zu verlagern. Wenn dies erfolgreich wäre, könnte auf einen Standort in Buchheim verzichtet werden. 1 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 03.05.2021 8.1.1 16-2021 Mem Müllemer Böötche fahre mer su jän“ – Reparatur des KD-Anlegers endlich umsetzen Gemeinsamer An- trag der SPD-Frak- tion, CDU-Fraktion und des Einzel-man- datsträgers Tücks Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung in enger Zusammenarbeit mit der Eigentümerin Köln- Düsseldorfer (KD) den Schiffsanleger auf der Höhe Kohl- platz schnellstmöglich Instand zu setzen. Hierzu möge das zuständige Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahn- bau zeitnah die Sicherheit der Kaimauer überprüfen, um eine rasche Inbetriebnahme des Schiffsanlegers zu er- möglichen. 69 Es liegt kein Sachstand vor. 3 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 63 (FDP) vom 09.03.2021 AN/0525/2021 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 03.05.2021 8.1.3 17-2021 Sicherheit am Spiel- platz Peter-Warn- ecke-Weg in Köln Höhenhaus Gemeinsamer An- trag der SPD-Frak- tion, der CDU-Frak- tion und des Ein-zel- mandatsträgers Tücks (FDP) vom 15.04.2021 AN/0849/2021 Die Verwaltung setzt umgehend Maßnahmen zur Wieder- herstellung der Sicherheit für Kinder am Spielplatz Peter-Warnecke-Weg in Köln- Höhenhaus durch eine Absicherung zu den S-Bahn-Glei- sen um. 51 Sachstand zum 01.07.2022 Die Verwaltung ist der Auffassung, dass am Spielplatz im Pfarrer-Maybaum-Weg in Hö- henhaus kein weiterer Handlungsbedarf im Hinblick auf die Verkehrssicherheitspflicht be- steht. Der bestehende Stabgitterzaun ist zu allen Seiten geschlossen, mit schließbaren Toren versehen und hat mit fünf Zaunfeldern eine ausreichende und für Spielplätze übliche Höhe. Sollten hier weitere Absicherungen der Straße oder Gleisanlage gewünscht sein, dann liegt dies in der Zuständigkeit der Deutsche Bahn bzw. Amt 66. 1 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 03.05.2021 8.1.4 18-2021 Mülleimer für die Genovevastraße Gemeinsamer An- trag der Fraktion Bündnis90/ Die Grü- nen, der Fraktion Die LINKE und des Einzelmandatsträ- gers Altefrohne (Die PARTEI) vom 15.04.2021 AN/0851/2021 Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver- waltung: 1. Zur Aufstellung und künftigen Wartung zwei öf- fentlicher Mülleimer im rot markierten Bereich der Anlage 01. Den genauen Aufstellungsort im markierten Bereich überlassen wir der Verwaltung. 2. Zur Aufstellung und künftigen Wartung zwei wei- terer öffentlicher Mülleimer innerhalb des in Anlage 01a rot markierten Bereiches. Den genauen Aufstel-lungsort im markierten Bereich überlassen wir ebenfalls vertrau- ensvoll der Verwaltung. V-6 Im monierten Bereich stehen bereits zwei Pa- pierkörbe (1x Einzel + 1xDoppelstandort). Eine am Freitag, dem 03.02.23 seitens der AWB GmbH durchgeführte Kontrolle hat erge- ben, dass der Bereich sauber und keine auf- fälligen Verunreinigungen vorzufinden waren. Der Bereich wird gemäß der Straßenreini- gungssatzung der Stadt Köln 5x wöchentlich seitens der AWB GmbH gereinigt und entspre- chend oft werden die Papierkörbe geleert. Aus unserer Sicht ist die Aufstellung weiterer Pa- pierkörbe nicht erforderlich. 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 64 3. Bis zur Aufstellung der o.g. Mülleimer bitten wir darum, die Aufwendungen der Straßenreinigung der Ge- novevastraße zu erhöhen. Der zuständige Gruppenleiter der AWB GmbH wird den Bereich engmaschiger kontrollieren, um ggf. weitere Maßnahmen abzuleiten. Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 03.05.2021 8.1.5 19-2021 Instandsetzung der Turnhalle an der Grundschule KGS Horststraße Gemeinsamer An- trag der SPD-Frak- tion, der CDU-Frak- tion und des Ein-zel- mandatsträgers Tücks (FDP) vom 12.04.2021 AN/0862/2021 Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung schnellstmöglich eine kurzfristige Lösung zur Instandset- zung der seit nunmehr anderthalb Jahren wegen Schim- melbefalls dauerhaft geschlossenen Turnhalle an der Grundschule KGS Horststraße zu prüfen. Darüber hinaus möge die Verwaltung dringend weitere (bauliche) Maß- nahmen zur Anpassung der räumlichen Gegebenheiten an eine zeitge-mäße und inklusive Pädagogik in den Be- standsgebäuden und den Außengeländen prüfen. 26 Es liegt kein Sachstand vor 3 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 03.05.2021 8.1.8 22-2021 Instandsetzung und Erweiterung des Skaterbereiches im Bereich der Grün- fläche am Kuhzäller- weg in Köln-Hol- weide Gemeinsamer An- trag der SPD-Frak- tion, der CDU-Frak- tion und des Ein-zel- mandatsträgers Tücks (FDP) vom 12.04.2021 AN/0866/2021 Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung zu prüfen, wie der bestehende Skaterbereich im Bereich der Grünfläche am Kuhzällerweg in Köln-Holweide aufgewertet und er- weitert werden kann. Dabei sollen unter Einbeziehung der örtlichen Akteure (AK Jugend Holweide) die Kinder und Jugendlichen selbst an der Planung beteiligt wer- den. 67 51 Es liegt kein Sachstand vor. 3 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 65 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 03.05.2021 8.1.12 26-2021 Für mehr Engage- ment der Stadt Köln beim Schutz der Straßenbäume und für Baumpflanzun- gen Gemeinsamer An- trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne, der Fraktion Die LINKE und des Einzelmandatsträ- gers Altefrohne (Die PARTEI) vom 19.04.2021 AN/0871/2021 Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt: 1. Die Verwaltung stellt bis zur Sommerpause 2021 ein Konzept zum baulichen Schutz der Baumscheiben von Straßenbäumen vor. 2. In dringenden Fällen (Montanusstr., Carls- werkstr., Regentenstr., Buchholzstr.) soll ein Sofortpro- gramm starten. 3. Angeordnete Nachpflanzungen werden kontrol- liert, sanktioniert und jährlich der BV berichtet. Dazu ist das notwendige Personal vorzusehen. Dies gilt insbesondere für private Bauvorhaben auch der letzten Jahre. 4. Es werden jährlich mehrere nicht genutzte und nicht bewaldete Grünflächen im Bezirk mit Bäumen bepflanzt. Die Verwaltung berichtet regelmäßig, jeweils innerhalb eines Kalenderjahres über entsprechende Um- setzungen. Zukünftig sollen Nachpflanzungen vollständig im Bezirk stattfinden. 67 Es liegt kein Sachstand vor. 3 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 03.05.2021 8.1.14 28-2021 Durchführung einer Machbarkeitsstudie für das neue Schul- gebäude des Hölderlingymnasi- ums in Köln-Mül- heim Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für das neue Schulgebäude des Hölderlingymnasiums in Köln- Mülheim. 26 Sachstand 01.07.2022 von 26: Die Machbarkeitsstudie ist abgeschlossen. Sie hat zu dem Ergebnis geführt, dass das gesamte Bauvolumen aus dem Auftrag des Amtes für Schulentwicklung an die Gebäude- wirtschaft, in der Graf-Adolf-Straße laut dem dort gültigen Bebauungsplan bau- und pla- nungsrechtlich nicht genehmigungsfähig ist. 2 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 66 der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die LINKE sowie der der Einzelmandatsträger Tücks (FDP) und Altefrohne (Die PARTEI) vom 30.04.2021 AN/0991/2021 Aktuell bereitet die Gebäudewirtschaft eine Bauvoranfrage vor, mit dem Ziel das maximal mögliche und genehmigungsfähige Bauvolu- men am Standort Graf-Adolf-Straße abzubil- den. Vom Ergebnis der Prüfung dieser Bau- voranfrage durch das Bauaufsichtsamt hängt ab, welches Bauvolumen an der Graf-Adolf- Straße abschließend genehmigungsfähig wäre. Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 14.06.2021 8.1.5 31-2021 Lärm- und Schall- schutzanlagen im Streckenbereich Au- tobahnkreuz (AK) Köln-Ost bis An- schlussstelle (AS) Refrath Gemeinsamer An- trag der SPD-Frak- tion, der CDU-Frak- tion und des Einzel- mandatsträgers Tücks (FDP) vom 25.05.2021 AN/1133/2021 Die Bezirksvertretungen Mülheim und Kalk beauftragen die Verwaltung, sich für die vorgezogene Anbringung und Erneuerung einer durchgängigen und beidseitigen Lärm- und Schallschutzanlage an der Autobahn A4 im Stre- ckenabschnitt Autobahn-kreuz (AK) Köln-Ost bis An- schlussstelle (AS) Refrath einzusetzen. Auto- bahn GmbH Es liegt kein Sachstand vor. 3 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 14.06.2021 8.1.6 32-2021 Einrichtung einer Boulebahn (Pétanque) Stadtteil Köln-Buchheim Gemeinsamer An- trag der SPD-Frak- Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung eine Boulebahn (Pétanque), für den Stadtteil Köln-Buch- heim zu errichten und dafür einen geeigneten Standtort zu benennen. 67 Die Boulebahn wurde über Stadtverschöne- rungsmittel finanziert und im August 2021 fer- tiggestellt. 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 67 tion, der CDU-Frak- tion und des Ein-zel- mandatsträgers Tücks (FDP) vom 25.05.2021 AN/1163/2021 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 14.06.2021 8.1.7 33-2021 Einrichtung eines Trimm-Parcours im Stadtteil Köln-Buch- heim Gemeinsamer An- trag der SPD-Frak- tion, der CDU-Frak- tion und des Ein-zel- mandatsträgers Tücks (FDP) vom 25.05.2021 AN/1164/2021 Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung einen Trimm-Parcours mit Geräten wie Dips, Liegestütze, Crunshes, Rudern mit Eigengewicht für den Stadtteil Köln-Buchheim zu errichten. Die Gerätschaften sollen sich an der Bestückung in der Merheimer Heide bzw. in der Rudolf-Clausius-Straße in Köln-Buchheim ausrichten. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, einen ge- eigneten Standort zu benennen und in Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern einen Timm-Parcours zu planen. 67 Die Verwaltung prüft aktuell einen geeigneten Standort. 2 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 14.06.2021 8.1.9 35-2021 Zukunft und Siche- rungsmaßnahmen an Strunde-Bauwer- ken in Köln-Buch- heim und Dellbrück Gemeinsamer An- trag der SPD-Frak- tion, der CDU-Frak- tion und des Ein-zel- mandatsträgers Tücks (FDP) vom 28.05.2021 AN/1186/2021 Die Verwaltung setzt kurzfristig die beschädigten Ab- sperrgitter an Schachtanlagen der Strunde in Buchheim und Dellbrück instand. Sie trägt zudem der Bezirksvertretung aktuelle Pläne zum Umgang mit dem trockengelegten Altarm der Strunde in Buchheim vor. SteB Bezugnehmend auf den Beschluss der Be- zirksvertretung Mülheim AN 1186/2021 beant- worten wir die Fragen wie folgt. Altarm der Strunde im Bereich Kattowitzer Straße Das Bauwerk an der Kattowitzer Straße wurde von uns untersucht und bewertet. Da keine unmittelbare Gefahrenquelle besteht, wurde keine Sofortmaßnahme, wie z.B. an der u.a Straßenhaltestelle initiiert. Die Sanierung oder der Rückbau des Bauwerks ergibt sich durch die von uns kurzfristig anstehende detaillierte Grundlagenermittlung und Variantenbetrach- tung. 2 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 68 Altarm der Strunde Der Altarm der Strunde wurde 2016 an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67) übergeben. In Zusammenarbeit mit Amt 67 wurde von uns eine Machbarkeitsstu- die zur offenen Verbindung des Altarms mit dem Rhein untersucht. Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie werden Ihnen gesondert vorgestellt. Strunde im Bereich Straßenbahnhaltestelle Wir möchten uns über Ihren Hinweis bezüg- lich des beschädigten Absperrgitters an der Straßenbahnhaltestelle in Köln-Dellbrück be- danken. Dieses wurde wie sie in der unteren Abbildung sehen können, von unserer Be- triebsabteilung am 08.07.2021 repariert bzw. erneuert. Derzeit wird im Rahmen einer Hochwasserbe- rechnung die grundsätzliche Notwendigkeit für dieses und weitere Bauwerke überprüft. Die Berechnungsergebnisse liegen voraussicht- lich im September 2021 vor. Wenn die Ergeb- nisse zeigen, dass die Bauwerke nicht mehr benötigt werden, ist ein Rückbau beziehungs- weise eine Verdämmung der Bauwerke ge- plant. Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 14.06.2021 8.1.11 37-2021 Durchsetzung des Parkverbots Mülhei- mer Freiheit unter der Mülheimer Brü- cke Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver- waltung mit der Räumung der abgestellten PKW`s , die den Bürgersteig auf der rechten Seite der Mülheimer Freiheit im Bereich der Mülheimer Brücke in Richtung Festplatz unpassierbar machen. 32 Rüttt- gen VKÜ Die Sonderbeschilderung unter der Mülheimer Brücke dient der Baustelle Mülheimer Brücke. Durch die Sonderbeschilderung werden die Fußgänger auf den gegenüberliegenden GW gelenkt , die Fahrbahn ist auch durch zwei 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 69 Gemeinsamer An- trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen, der Fraktion Die LINKE und des Einzelmandatsträ- gers Altefrohne (Die PARTEI) vom 31.05.2021 AN/1228/2021 gelbe Zebrastreifen markiert um diese Kreu- zen zu können. Die Verkehrsüberwachung wird innerhalb einer Sonderbeschilderung nur auf Anfrage des Nutzers tätig. Auch wenn die Fahrzeuge hier nicht mehr parken, darf dieser Bereich für die Dauer der Baustelle von den Fußgängern nicht genutzt werden. Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 14.06.2021 8.1.14 39-2021 Verlängerung der Buslinien 151/152 Gemeimsamer An- trag der SPD-Frak- tion, der CDU-Frak- tion und des Ein-zel- mandatsträgers Tücks (FDP) vom 31.05.2021 AN/1234/2021 Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung eine Verlängerung der Buslinien 151/152 von der Endhal- testelle (Chempark S-Bahn) bis zur Haltestelle Lever- kusen-Wiesdorf/ Busbahnhof zu veranlassen. 66, (KVB) Es liegt kein Sachstand vor. 3 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 14.06.2021 8.1.15 40-2021 Aufrechterhaltung des Standorts Hol- weide der Kliniken der Stadt Köln gGmbH als Kran- kenhaus der Regel- versorgung Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim bekräftigt ihren Be- schluss vom 08.07.2019 und fordert den Rat der Stadt Köln auf, zu beschließen, dass der Standort Holweide der Kliniken der Stadt Köln gGmbH als Krankenhaus der Re- gelversorgung aufrecht erhalten bleibt. Dies beinhaltet auch die Aufforderung des Rates, die Mit- glieder des Aufsichtsrates der Kliniken der Stadt Köln gGmbH anzuweisen, entsprechende Beschlüsse in die- sem Gremium zu fassen. II-2 Frau Ehl Sachstand nichtöffentlich, 2020 per E-Mail verschickt Aktuell kann kein aktueller Sachstand mitge- teilt werden. Grund: An der Situation und den Planungen im Hinblick auf das Krankenhaus Holweide gibt es derzeit keine neuen, derzeit bereits kommunizierbaren Entwicklungen. Offene Anfrage aus der Sitzung vom 25.10.202 2 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 70 LINKE sowie der der Einzelmandatsträger Tücks (FDP) und Altefrohne (Die PARTEI) vom 04.06.2021 AN/1301/2021 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 14.06.2021 8.1.16 41-2021 Stadtteilmütter- Ver- stetigung ab 2022 Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und des Einzelman- datsträgers Tücks (FDP) vom 04.06.2021 AN/1303/2021 Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die Fortführung des erfolgreichen Mülhei- mer Stadtteilmütterprojektes mit sechs Stadtteilmüttern und zwei sozialpädagogischen Fachkräften (einschließ- lich Projektleitung) dauerhaft ab dem Jahr 2022 sicherzu- stellen. Die dafür benötigten Mittel in Höhe von 299.606,00 € sind zunächst im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2022 zu berücksichtigen. 51 Weiterhin befristet bis 2024 2 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 14.06.2021 8.1.17 42-2021 Fähre zwischen Niehl und Stamm- heim/Flittard Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und des Einzelman- datsträgers Tücks vom 10.06.2021 AN/1378/2021 Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit dem Verein „Niehl Fährt“ in Verbindung zu setzen und die Bestrebun- gen des Vereins, eine Fährverbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Niehl und Stammheim/Flittard zu un- terstützen. Die Bezirksvertretung ist zeitnah über den Verlauf zu informieren. II-2 Es liegt kein Sachstand vor. 3 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 71 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 06.09.2021 8.1.1 43-2021 Reinigung und Müll- eimer Karl-Droll- Weg Antrag des Einzel- mandatsträgers Altefrohne vom 13.06.2021 AN/1400/2021 1. Zur regelmäßigen Reinigung des gesamten Karl-Droll- Weges an der in Anla-ge 001 markierten Stelle. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der AWB und KVB ein Kon-zept zu entwickeln, die Abfallbe- hälter sinnvoll zu positionieren. V/6 Zu 1: Die Reinigung des „Karl-Droll-Weg“ wurde in das Leistungsverzeichnis von dem dafür zu- ständigen Amt für Verkehrsmanagement auf- genommen. Zu 2: Im benannten Bereich sind 6 Papierkörbe in- stalliert. Vier Drathgitterpapierkörbe befinden sich in der Grünanlage, mit einem Standpa- pierkorb ist der Verbindungsweg „Grünan- lage/Steyler Straße“ bestückt. Ein weiterer doppelter Colonia Papierkorb deckt die Sack- gasse der Vischeringstraße, Richtung KVB Haltestelle, ab. Nach den Erfahrungen der AWB GmbH ist dieses Angebot für den Be- reich ausreichend. Bezüglich eines gemeinsamen Konzepts ist festzuhalten, dass die AWB GmbH Straßen- papierkörbe lediglich im öffentlichen Straßen- land aufstellt. Befinden sich KVB Bushaltestel- len im öffentlichen Straßenland erfolgt seitens der AWB GmbH mit der KVB eine Abstim- mung über die Ausstattung und Bestückung von Müllbehältern. Anders verhält es sich bei den hier im Fokus stehenden KVB Haltestelle. Diese befindet sich im Privateigentum der KVB. Daher ist hier die KVB für das Aufstellen und Entleeren der sich dort befindlichen KVB Papierkörbe zuständig. 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 72 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 06.09.2021 8.1.2 44-2021 Zukunft denken: Bildungscampus am Stadtgarten Mül- heim ermöglichen! Gemeinsamer An- trag der SPD-Frak- tion, der CDU-Frak- tion und des Ein-zel- mandatsträgers Tücks (FDP) vom 09.07.2021 AN/1540/2021 Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung unter Beteiligung der Schulen, Kindergärten und weiteren Bildungseinrichtungen rund um den Mülheimer Stadtgar- ten ein Bildungscampus nach dem Vorbild der Bildungs- landschaft Altstadt-Nord zu entwickeln. Hierzu möge sie prüfen, welche Bedarfe des Hölderlin-Gymnasiums nach einem Neubau am bisherigen Standort zusätzlich auf dem Areal der Sporthalle und des Parkplatzes am Bergi- schen Ring realisiert werden können. Darüber hinaus möge die Verwaltung zusammen mit den beteiligten Bildungsträgern aus Schule, Jugendhilfe und Sportvereinen im Rahmen einer Ideenkonferenz Sy-ner- gieeffekte aus der gemeinsamen Nutzung von Fach-, Sport- oder Gemeinschafts-räumen (z.B. Mensa, Ganz- tagsangebote, Bibliothek etc.) prüfen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Änderungen des Bau- rechts zur Realisierung des Projektes darzustellen und zur Beschlussfassung mit vorzubereiten. Zusätzlich gilt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten durch die Einbe- ziehung der Montag Stiftungen zu gewinnen. 40 Es liegt kein Sachstand vor. Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 06.09.2021 8.1.3 45-2021 Grundstück Clevi- scher Ring, Hacke- täuer Straße, Von- Sparr-Straße Gemeinsamer An- trag der SPD-Frak- tion, der CDU-Frak- tion und des Ein-zel- mandatsträgers Tücks (FDP) vom 12.07.2021 AN/1541/2021 Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung für o.a. Areal (Grundstück Clevischer Ring, Hacketäuer Straße, Von-Sparr-Straße): 1. ein städtebauliches Gesamtkonzept zu entwickeln, falls erforderlich unter Än-derung des gültigen Bebau- ungsplans, und dieses Konzept der Bezirksvertre-tung Mülheim vorzustellen, 2. bis zur Vorlage des Gesamtkonzeptes keine Genehmi- gungen für Einzelprojekte zu erteilen, Köln Buis- ness, 23, 61, 63 Sachstand 20.07.2022 von 63: In der 2. Forderung des Beschlusses vom 06.09.2021 wurde die Verwaltung aufgefor- dert, bis zur Vorlage des Gesamtkonzeptes keine Genehmigungen für Einzelprojekte zu erteilen. Das berührt die Möglichkeit, dass ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung einginge. Solch ein Genehmigungsantrag liegt bisher nicht in 63 vor. 2 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 73 3. bis zur Vorlage des Gesamtkonzeptes keine im städtischen Eigentum befindli-che Grundstücke auf dem Areal zu veräußern, 4. bei Veräußerungen von Privatgrundstücken zu prüfen, ob vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht werden sollte, 5. die im Areal befindlichen Gewerbebetriebe mit ih- ren Arbeitsplätzen, z.B. den Reifenhandel, in ihrem Be- stand am derzeitigen Standort oder ggf. an einem adä- quaten Alternativstandort in der Nähe zu sichern. Unabhängig davon ist noch grundsätzlich zu dieser BV-Forderung anzuführen, dass ge- mäß § 74 Abs. 1 BauO NRW ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bauge- nehmigung besteht, wenn dem Vorhabenan- trag keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen stehen. Dieser BV-Beschluss vom 06.09.2021 stellt juristisch keine öffentlich- rechtliche Vorschrift im Sinne der BauO NRW dar. Da 63 an Recht und Gesetz (und damit auch an bestehende B-Plan-Regelungen) ge- bunden ist, kann ein Bauanatrag, welcher alle Details nach jeweils aktuell gültigem B-Plan einhält (und auch sonst nicht gegen eine kon- krete öffentlich-rechtliche Vorschrift verstößt), nicht abgelehnt werden Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 06.09.2021 8.1.4 46-2021 Obdachlosensitua- tion in Mülheim Wie- ner Platz und Umge- bung; Betreu-ungs- und Beratungsbe- darf Gemeinsamer An- trag der SPD-Frak- tion, der CDU-Frak- tion und des Ein-zel- mandatsträgers Tücks (FDP) vom 02.08.2021 AN/1558/2021 Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung in der nächsten Sitzung einen Sachstandsbericht zur Ob- dachlosensituation am Wiener Platz und Umgebung vor- zustellen und die erforderlichen Betreuungs- und Bera- tungsbedarfe darzustellen. 502 Sachstand 2021: Auf dem Wiener Platz ist eine heterogene Gruppe an Besuchenden und Nutzenden an- zutreffen. Es finden sich dort Passanten, Kon- sumenten illegaler Drogen, obdachlose Men- schen und Bürger*innen, die zwar tatsächlich über einen Wohnsitz verfügen, sich jedoch zur Pflege ihrer sozialen Bedürfnisse und Kon- takte dort aufhalten. Hierbei ist zu beobach- ten, dass die Gruppe der tatsächlich obdach- losen Menschen den kleinsten Anteil an der Gesamtgruppe ausmacht. ( zwischen 1-2 Ver- weilenden). Eine ambulante Betreuung der Personen auf dem Wiener Platz im Rahmen einer qualifi- zierten sozialarbeiterischen Hilfestellung wird durch das Team Streetwork des Amtes für So- 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 74 ziales, Arbeit und Senioren geleistet, des Wei- teren findet eine kontinuierliche Betreuung durch das Team Streetwork des Gesundheits- amts sowie die aufsuchende Beratung durch Vision e.V. statt. Nach positivem Beschluss zur Erweiterung Team Streetwork des Amtes für Soziales, Ar- beit und Senioren um 2 Vollzeitstellen konnte nun die erste Stelle bereits zum 01.01.2022 mit einem erfahrenen Sozialarbeiter besetzt werden, die zweite Stelle befindet sich aktuell im Auswahlverfahren. Zusätzlich dazu ist es dem Träger Diakonie Michaelshoven gelungen, einen Beratungsbus zu erwerben, der zukünftig unterwegs sein wird, und somit das aufsuchende Angebot des Team Streetwork deutlich erweitert. Hier befin- det sich das Team Streetwork des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren aktuell in der Vorbereitungsphase, nach deren Abschluss die Verwaltung zum Start des Beratungsbus- ses berichten wird. Neben den Kontakt- und Beratungsstellen OASE, Gulliver u. weiteren im Stadtgebiet ste- hen aktuell für die Menschen in Mülheim unter anderem folgende stationäre Beratungsange- bote zur Verfügung: - CSH Beratung csh-koeln.de - SPZ Köln Mülheim - KoKoBe Mülheim - Frauenberatungsstelle Mülheim - Suchtberatung Diakonisches Werk Mülheim - Drogenhilfe Köln Mülheim Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 75 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 25.10.2021 8.1.3 52-2021 Anbringen bzw. Er- neuerung von reflek- tierenden Markie- rungen an allen Pol- lern auf dem Flittar- der Deich Gemeinsamer An- trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen, der Fraktion Die LINKE und des Einzelmandatsträ- gers Altefrohne (Die PARTEI) vom 11.10.2021 AN/2135/2021 Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver- waltung mit dem Anbringen bzw. der Erneuerung von re- flektierenden Markierungen an allen Pollern auf dem Flittarder Deichweg. SteB Sachstand 30.09.2021 Reflektierende Markierungen wurden an den Pollern angebracht bzw. erneuert. 1 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 25.10.2021 8.1.5 54-2021 Sicherstellung der Anwesenheit von qualifizierten An- sprechpartner*innen aus den Dezernaten mit den Amtsberei- chen „Verkehr“ und „Stadtentwick- lung“ zu jeder Sit- zung der Bezirksver- tretung Köln- Mül- heim Gemeinsamer An- trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne, der Fraktion Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver- waltung mit der Sicherstellung der Anwesenheit von qua- lifizierten Mitarbeiter*innen aus den Dezernaten mit den Amtsbereichen “Verkehr“ und „Stadtentwicklung“ zu jeder Sitzung der Bezirksvertretung Köln- Mülheim. 15, 66 Sachstand 01.07.2022 Die Verwaltung stellt themen- und terminbezo- gen die Teilnahme von qualifizierten Mitarbei- ter*innen sicher. 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 76 Die LINKE und des Einzelmandatsträ- gers Altefrohne (Die PARTEI) vom 11.10.2021 AN/2141/2021 25.10.2021 8.1.9 57-2021 Aktionsplan für das Ulrich-Haberland- Haus ist dringend geboten Gemeinsamer An- trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen, der SPD-Frak- tion, der CDU-Frak- tion, der Fraktion Die LINKE und der Einzelmandatsträ- gers Tücks (FDP) und Altefrohne (Die PARTEI) vom 08.10.2021 AN/2140/2021 Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung: 1. Einen Aktionsplan Haberland-Haus zu initiieren, mit dem Ziel, das Gebäude einer aktiven Nutzung zuzuführen. 2. Die konventionellen Pfade zu verlassen und nach Lösungen zu suchen, die den Verfall des Gebäudes aufhalten. 3. Aktiv nach Betreiber*innen oder Initiativen zu suchen, die dem Gebäude zu neuem Leben verhelfen können. 4. Die Rahmenbedingungen für Interessent*innen möglichst konstruktiv auszulegen, d.h. z.B. - dass der Denkmalschutz nur noch eine untergeordnete Rolle spielen soll, bzw. ganz aufgehoben werden kann; - die unwahrscheinliche, potentielle Erweiterung des Klärwerks nicht weiter beachtet wird; - die Belastungen durch das Klärwerk neu bewertet wird (z.B. auch durch Messungen); -Ausnahmegenehmigungen/Pilotprojekte geprüft werden. Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt und beauftragt, dass ein Abriss des Gebäudes durch entsprechende Re- gelungen dauerhaft ausgeschlossen wird. 23 Die Planungen wurden im nichtöffentlichen Teil der BV-Sitzung am 28.11.2022 vorge- stellt. 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 77 17.01.2022 8.1.5 02-2022 Hall of Fame „Im Bi- schofsacker“, Ecke Kalk-Mülheimer Straße Gemeinsamer An- trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen, der SPD-Frak- tion, der CDU-Frak- tion, der Fraktion DIE LINKE sowie der Einzelmandats- träger Tücks (FDP) und Altefrohne (Die PARTEI) vom 15.11.2021 AN/2491/2021 Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, die Stützwand des Kalkbergs Am Bischofsacker / Ecke Kalk-Mülheimer Straße für die Nutzung einer legalen Sprühfläche („Hall of Fame“) frei zu geben. 69 Die Stützmauer des Kalkberges gegenüber des Bolzplatzes „Im Bischofsacker“ wurde in den vergangenen Jahren bereits dreimal im Rahmen einer Graffitiaktion durch junge Köl- ner Künstler*innen gestaltet. Die Events „Vee- del Stars Vol. I – III“ wurden in einer engen Kooperation zwischen dem Sozialdienst Ka- tholischer Männer Köln e.V. (SKM Köln e.V.) und der Abteilung Kinderinteressen und Ju- gendförderung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie geplant und durchgeführt. Sie fanden in jedem Jahr im Zusammenhang und mit der Förderung des Landesprogramms „Nacht der Jugendkultur – Nachtfre- quenz“ statt und wurden durch das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, das Amt für öffentliche Ordnung sowie die Bezirksver- tretung Mülheim unterstützt. Wurde die erste Graffitiaktion von den Anwohner*innen noch skeptisch betrachtet, wird die Gestaltung der Stützwand inzwischen sehr geschätzt und die weitere Entwicklung mit Interesse verfolgt. Im vergangenen Jahr betonten die Jugendlichen und jungen Erwachsenen während der Veran- staltung ihren Wunsch, die Wand zu einer „Hall of Fame“ zu machen. Der fraktionsüber- greifende Antrag, die Stützwand des Kalk- bergs Am Bischofsacker/ Ecke Kalk- Mülhei- mer Straße für die Nutzung als legale Sprüh- fläche freizugeben, wurde am 17.01.2022 in der BV Mülheim einstimmig beschlossen. Das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau hat ebenfalls zugestimmt, ein Nutzungsver- trag wird derzeit erarbeitet. Damit wird im Stadtbezirk Mülheim Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit gegeben, öffent- 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 78 lichen Raum selbst zu gestalten. Die Beglei- tung des Projektes wird weiterhin in Koopera- tion zwischen dem SKM Köln e.V. und der Ab- teilung Kinderinteressen und Jugendförderung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie er- folgen. Darüber hinaus wird durch die gegen- wärtige Sanierung des anliegenden Bolzplat- zes der gesamte Bereich zunehmend attrakti- ver gestaltet. Der Ort wird belebt, Begegnun- gen von jungen und älteren Anwohner*innen sowie Künstler*innen gefördert. Es ist geplant, die Hall of Fame in einer weiteren Graffitiak- tion im Rahmen der diesjährigen Nacht der Jugendkultur im September einzuweihen. Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 17.01.2022 8.1.7 03-2022 Mehr Grün für Mül- heim Gemeinsamer An- trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen, der Fraktion DIE LINKE und des Einzelmandatsträ- gers Altefrohne (Die PARTEI) vom 20.11.2021 AN/2509/2021 Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, städtische Gebäude und Liegenschaften zu benennen, die sich für eine Fassadenbegrünung oder für eine Ent- siegelung eignen. Darüber hinaus sollen Dachflächen aufgelistet werden, auf denen Photovoltaikanlagen instal- liert und rentabel betrieben werden können. 23, 26, 57, 67 Es liegt kein Sachstand vor Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 79 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 17.01.2022 8.1.8 04-2022 Bienenvölker auf dem großen Kalk- berg Gemeinsamer An- trag der SPD-Frak- tion, der CDU-Frak- tion und des Einzel- mandatsträgers Tücks (FDP) vom 17.11.2021 AN/2511/2021 Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung Maßnahmen zu ergreifen, um Völker von (Wild-) Bienen und Hummeln am großen Kalkberg in Köln-Buchforst um- zusetzen. 57 Die Verwaltung ist derzeit dabei, alle verfüg- baren Informationen zum "Kalkberg" zusam- menzutragen und zu bewerten. Im Anschluss daran soll die Liegenschaft im Dialog mit der Bürgerschaft einer zukunftsfähigen Nutzung zugeführt werden. In diese fließen dann auch konkrete Ideen ein, wie zum Bespiel die An- siedlung von Bienenvölkern ein. Deshalb bittet die Verwaltung darum, zum jet- zigen Zeitpunkt konkreten Nutzungsoptionen zur den "Kalkberg" zurückzustellen. 1 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 17.01.2022 8.1.10 06-2022 Bereitstellung eines barrierefreien Zu- ganges zum Flittar- der Deich im Be- reich Wendeham- mer Ruwergasse in Köln- Flittard Gemeinsamer An- trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen, der Fraktion DIE LINKE und des Einzelmandatsträ- gers Altefrohne (Die PARTEI) vom 22.11.2021 AN/2514/2021 Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver- waltung dafür zu sorgen, im Bereich Wendehammer Ru- wergasse in Köln- Flittard einen Jahreszeiten unabhängigen barrierefreien Zugang zum Flittarder Deich bereit zu stellen. SteB Zwischenzeitlich wurde die Schranke an der Rampe „Ruwergasse“ abgebaut und gegen 3 Poller ausgetauscht. Der mittlere Poller ist zur Befahrung der Rampe und des dahinterliegenden Rheinvor- landes mit Kontrollfahrzeugen oder Traktoren mittels Dreikantschlüssel herausnehmbar. Die beiden äußeren Poller sind feststehend und wurden zur Verhinderung der Umfahrung des mittleren Pollers eingebaut. Der mittlere Poller kann bei Herausnahme seitlich in einer zusätzlichen Bodenhülse „ge- parkt“ werden. 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 80 Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand 17.01.2022 8.1.13 08-2022 Genovevabad Gemeinsamer An- trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen, der Fraktion DIE LINKE und des Einzelmandatsträ- gers Altefrohne (Die PARTEI) vom 29.12.2021 AN/0006/2022 Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die KölnBäder GmbH die Zeiten für das öffentliche Schwimmen im Ge- novevabad (Mittwoch: 6.30 – 21 Uhr und Montag: 6.30 – 8 Uhr) wieder einzurichten. Sport- stätten GmbH In dem gemeinsamen Antrag heißt es „ Das Genovevabad ist das einzige Schwimmbad im zweitgrößten Kölner Stadtbezirk und das ein- zige der 10 Bäder der KölnBäder GmbH, das seit Beginn des Lockdowns im Frühjahr 2020 für die Öffenlich- keit nicht wieder geöffnet wurde.“ Diese Aussage ist nicht korrekt, da auch das Rodenkirchenbad, Wahnbad und Chorweiler- bad seit dem Jahr 2020 ebenso eingeschränkt für die Öffentlichkeit geöffnet wurden und es teil- weise auch noch sind. Seit September 2021 findet im Ge- novevabad jeden Freitagnachmittag das Her- ren – und Damenschwimmen für die Öffentlichkeit statt, an dem jede/r interessierte Schwimmer*innen teilnehmen kann. Zudem heißt es in dem gemeinsamen Antrag „ Wegen der verkehrsmäßig günstigen Anbin- dung wird das Bad vor allem auch von älteren und geh- behinderten Bewohner*innen und Berufstäti- gen vor Arbeitsbeginn stark frequentiert.“ Die starke Frequenz konnten wir zuletzt leider nicht feststellen. Wir haben uns bemüht, in Zeiten wo keine Schule ist, das Bad für die Öffentlichkeit zu öffnen. Daher haben wir das Genovevabad in den Weihnachtsferien für die Öffentlichkeit am Montagmorgen und mittwochs geöffnet. Trotz der Schulferien war die Besucherzahl erschre- 1 Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 81 ckend niedrig; zum Frühschwimmen am Mon- tag kamen durchschnittlich 7,5 Besucher, am Mittwoch – mit einer Öffnungszeit von 14 Stunden- fanden sich gerade mal 28,5 Besucher je Mittwoch im Genoveva- bad ein. Diese stark unterdurchschnittliche Nutzungsfrequenz bestätigt uns im Sinne der Daseinsvorsorge darin, dass die bisherige Öff- nungszeitenstrategie berechtigt war und statt der Öffentlichkeit ein erweitertes Schul- und Vereinsschwimmen so- wie Kurse angeboten wurden. Bezüglich der Nutzung durch ältere Menschen und Menschen mit einer Gehbehinderung möchten wir kurz unsere eigenen Erkenntnisse anführen: das Genovevabad verfügt baubedingt über eine Vielzahl von Treppen und würde so heute keinesfalls mehr gebaut werden. Aus diesem Grund ist das Genovevabad leider seit jeher unser Bad mit der geringsten Frequenz an Gästen mit ei- nem Behindertenausweis, sodass wir Ihrer Ar- gumentation leider nicht folgen können. Zum Ende des Antrages heißt es „ Eine Be- nachteiligung gegenüber anderen Stadtbezir- ken ist offensichtlich.“ Hier möchten wir aus- drücklich darauf hinweisen, dass keine Be- nachteiligung gegenüber anderen Stadtbezirken vorliegt, da auch an- dere Bäder pandemiebedingt noch unter Ein- schränkungen betrieben werden, damit das Schul- und Ver- einsschwimmen für die Schwimmausbildung sichergestellt werden kann. Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 82 Abschließend freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir neben den öffentlichen Schwimmzeiten am Freitag auch ab dem 02.03.2022 wiederholt eine eingeschränkte Nutzung für ein öffentliches Schwimmen am Mittwoch ermöglichen werden. Wir bitten je- doch um Verständnis, dass wir unter Beachtung der jeweiligen Verordnungslage bzw. der Besucherfrequenz die Fortführung einer kontinuierlichen Öffnung überprüfen werden. Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim Sachstand zum 31.12.2022 Kategorien (Vorschläge) 1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 83
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (78)
- Düsseldorfer Straße
- Wiesdorfer Straße
- Frankfurter Straße
- Gerhart-Hauptmann-Straße
- Dellbrücker Hauptstraße
- Bergisch Gladbacher Straße
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- Carlswerkstraße 66
- Mielenforster Straße
- Berliner Straße
- Von-Sparr-Straße
- Hacketäuerstraße
- Tiefentalstraße 13
- Piccoloministraße 528
- Romaneystraße
- Mündelstraße 52
- Johanniterstraße
- Wichheimer Straße
- Genovevastraße
- Keupstraße
- Gladbacher Straße
- Buschfeldstraße
- Heidelberger Straße
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- Horststraße
- Montanusstraße
- Regentenstraße
- Buchholzstraße
- Graf-Adolf-Straße
- Rudolf-Clausius-Straße
- Kattowitzer Straße
- Vischeringstraße
- Ruwergasse
- Wiener Platz
- Thurner Kamp
- Dünnwalder Mauspfad
- Konrad-Adenauer-Ufer
- Kennedy-Ufer
- Stammheimer Ufer
- Mülheimer Brücke
- Hansaring
- Pfarrer-Maybaum-Weg
- Karl-Droll-Weg
- Flittarder Deichweg
- Am Donewald
- An der Kemperwiese
- An der Walkmühle
- Am Leystapel
- Adalbert-Stifter-Straße
- Kalk-Mülheimer Straße
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- Straße 3
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Details
- Aktenzeichen
- 0236/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 06.03.2023
- Erstellt
- 17.01.2023 12:09