3631/2018
Verwendung der Stellplatzablösemittel im Jahr 2017
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
3212 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/621/3 Vorlagen-Nummer 08.11.2018 3631/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 13.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 Verwendung der Stellplatzablösemittel im Jahr 2017 Nach der auf der Grundlage des § 51 Abs. 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) erlassenen Ablösesatzung der Stadt Köln kann die bei Bauvorhaben, bei denen Zu- gangs- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeugen zu erwarten ist, grundsätzlich bestehende Her- stellungsverpflichtung für Stellplätze oder Garagen finanziell abgelöst werden. Die vereinnahmten Gelder, sog. Stellplatzablösemittel, sind nach Maßgabe des § 51 Abs. 6 der BauO NRW für die Her- stellung zusätzlicher Parkeinrichtungen im Stadtgebiet, für investive Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs und für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrrad- verkehrs zu verwenden. Entsprechend dem Ergebnis des Jahres 2016 standen zum 01.01.2017 13.656.633,73 € zur Verfü- gung. Im Jahr 2017 wurden 1.390.800,00 € vereinnahmt und Mittel in Höhe von 618.752,59 € verwendet. Zum 31.12.2017 ergibt sich ein Gesamtbestand an noch zu verwendenden Stellplatzablösemitteln von 14.428.681,14 €. Hiervon waren mit Stand 31.12.2017 Mittel in Höhe von 9.658.473,91 € für be- schlossene Maßnahmen gebunden, so dass freie Mittel in Höhe von 4.770.207,23 € zur Verfügung stehen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den nachfolgenden Aufstellungen: Stadtbezirksbezogene Einnahmen im Jahr 2017: Innenstadt 645.125,00 € Rodenkirchen 94.025,00 € Lindenthal 67.550,00 € Ehrenfeld 323.200,00 € Nippes 60.950,00 € Chorweiler 0,00 € Porz 27.825,00 € Kalk 103.325,00 € Mülheim 68.800,00 € 1.390.800,00€ 2 Die Mittelverwendung erfolgte für die Projekte: Personenaufzüge Neusser Straße/ Gürtel 33.233,98 € Maßnahmenpaket zur Förderung des Fahrradparkens 585.518,61 € 618.752,59 € Stellplatzablösemittel sind für folgende Maßnahmen gebunden: - Quartiersgaragen: Eigelstein 461.932,99 € Kalk 400.000,00 € Dellbrück 194.038,47 € Nippes 1.300.000,00 € - P+R-Anlagen: Haus Vorst 740.583,76 € Porz-Wahn 925.000,00 € - Fahrradverkehr: Maßnahmenpaket zur Förderung des Fahrradparkens 2.556.379,30 € Bauliche Verbesserungen Velorouten/Radwegenetz 3.000.000,00 € - Planung: Fortentwicklung Parkraumkonzept/ Weiterentwicklung P+R/B+R-Konzept 80.539,39 € 9.658.473,91€ Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 beschlossen, die Planung für die Tiefgarage Ebertplatz nicht weiterzuverfolgen. Der für die Herstellung reservierte Betrag in Höhe von 1.000.000,00 € ist so- mit aus der Mittelbindung entfallen und Bestandteil der freien Mittel in Höhe von 4.770.207,24 €. Die Summe der für das Maßnahmenpaket zur Förderung des Fahrradparkens verwendeten Mittel enthält auch die im Jahr 2016 getätigten Ausgaben. Entsprechend der Mitteilung über die Verwen- dung der Stellplatzablösemittel im Jahr 2016, Vorlagen-Nr. 2289/2017, lag zum damaligen Zeitpunkt noch kein Beschluss über das Nachfolgeprogramm des Maßnahmenpakets Fahrradparken 2010- 2015 vor. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3631/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.11.2018
- Erstellt
- 05.11.2018 13:35