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3631/2018

Verwendung der Stellplatzablösemittel im Jahr 2017

Mitteilung Ausschuss 08.11.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 15.11.2018, TOP 17.11

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3212 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/621/3 
 
Vorlagen-Nummer  08.11.2018 
 3631/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 13.11.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 
 
Verwendung der Stellplatzablösemittel im Jahr 2017 
Nach der auf der Grundlage des § 51 Abs. 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
(BauO NRW) erlassenen Ablösesatzung der Stadt Köln kann die bei Bauvorhaben, bei denen Zu-
gangs- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeugen zu erwarten ist, grundsätzlich bestehende Her-
stellungsverpflichtung für Stellplätze oder Garagen finanziell abgelöst werden. Die vereinnahmten 
Gelder, sog. Stellplatzablösemittel, sind nach Maßgabe des § 51 Abs. 6 der BauO NRW für die Her-
stellung zusätzlicher Parkeinrichtungen im Stadtgebiet, für investive Maßnahmen zur Verbesserung 
des öffentlichen Personennahverkehrs und für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrrad-
verkehrs zu verwenden.  
 
Entsprechend dem Ergebnis des Jahres 2016 standen zum 01.01.2017  13.656.633,73 € zur Verfü-
gung.  
 
Im Jahr 2017 wurden 1.390.800,00 € vereinnahmt und Mittel in Höhe von 618.752,59 € verwendet. 
Zum 31.12.2017 ergibt sich ein Gesamtbestand an noch zu verwendenden Stellplatzablösemitteln 
von 14.428.681,14 €. Hiervon waren mit Stand 31.12.2017 Mittel in Höhe von 9.658.473,91 € für be-
schlossene Maßnahmen gebunden, so dass freie Mittel in Höhe von 4.770.207,23 € zur Verfügung 
stehen. 
 
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den nachfolgenden Aufstellungen: 
 
 Stadtbezirksbezogene Einnahmen im Jahr 2017: 
Innenstadt 645.125,00 € 
Rodenkirchen 94.025,00 € 
Lindenthal 67.550,00 € 
Ehrenfeld 323.200,00 € 
Nippes 60.950,00 € 
Chorweiler 0,00 € 
Porz 27.825,00 € 
Kalk 103.325,00 € 
Mülheim   68.800,00 € 
 1.390.800,00€

2 
 
 
 Die Mittelverwendung erfolgte für die Projekte: 
Personenaufzüge Neusser Straße/ Gürtel 33.233,98 € 
Maßnahmenpaket zur Förderung des Fahrradparkens 585.518,61 € 
 618.752,59 € 
 
 
 Stellplatzablösemittel sind für folgende Maßnahmen gebunden: 
- Quartiersgaragen:  
Eigelstein 461.932,99 € 
Kalk 400.000,00 € 
Dellbrück 194.038,47 € 
Nippes 1.300.000,00 € 
  
- P+R-Anlagen:  
Haus Vorst 740.583,76 € 
Porz-Wahn 925.000,00 € 
  
- Fahrradverkehr:  
Maßnahmenpaket zur Förderung des Fahrradparkens 2.556.379,30 € 
Bauliche Verbesserungen Velorouten/Radwegenetz 3.000.000,00 € 
 
  
- Planung:  
Fortentwicklung Parkraumkonzept/ 
Weiterentwicklung P+R/B+R-Konzept      80.539,39 € 
 9.658.473,91€ 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 beschlossen, die Planung für die Tiefgarage Ebertplatz 
nicht weiterzuverfolgen. Der für die Herstellung reservierte Betrag in Höhe von 1.000.000,00 € ist so-
mit aus der Mittelbindung entfallen und Bestandteil der freien Mittel in Höhe von 4.770.207,24 €. 
 
Die Summe der für das Maßnahmenpaket zur Förderung des Fahrradparkens verwendeten Mittel 
enthält auch die im Jahr 2016 getätigten Ausgaben. Entsprechend der Mitteilung über die Verwen-
dung der Stellplatzablösemittel im Jahr 2016, Vorlagen-Nr. 2289/2017, lag zum damaligen Zeitpunkt 
noch kein Beschluss über das Nachfolgeprogramm des Maßnahmenpakets Fahrradparken 2010-
2015 vor. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

13.11.2018 Verkehrsausschuss
TOP 7.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3631/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.11.2018
Erstellt
05.11.2018 13:35