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2007/0341

Nord-Ost-Umgehung; hier: Bereitstellung von Planungsmittel im Rahmen des § 100 HGO in Höhe von 330.000,-- Euro

Magistratsvorlage 01.06.2007

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2007/0341

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2007/0341

4163 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
05.06.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI zernat III 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
II                    20 
VI                   Stvv 
66                  61 
 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0341  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
386  
 
 
Betreff: Nord-O st-Umgehung; 
hier: Bereitstellung von Planungsmittel im Rahmen des § 100 HGO in  
         Höhe von 330.000,-- Euro 
 
Vorlage vom: 01.06.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Bei der Haushaltsstelle 02.6600001.960051 –Nord-Ost-Umgehung – werden überplanmäßige 
Planungsmittel in Höhe von 330.000,-- Euro erforderlich. Da die Angelegenheit keinen Aufschub 
duldet genehmigt der Magistrat diese überplanmäßige Ausgabe, für die ein unabweisbares 
Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen ist, gemäß § 100 HGO. 
  
Die Mehrausgaben werden durch Abplanung (Einsparung)  in gleicher Höhe bei der 
Haushaltsstelle  02.6600001.960043 – B42 – No rdumgehung von Gräfenhäuser Straße bis Otto-
Röhm-Straße- gedeckt. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom 13.06.2007 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

2 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 01.06.2007  
 
 
Begründung: 
 
 
 
Die Planungen für die Nord-Ost-Umgehung sind bereits weit vorangeschritten. Der Abschluss des 
Bebauungsplanverfahrens N 59 ist absehbar. 
Die hohe Komplexität der Planungsaufgabe (Tunnel in geschlossener Ortslage), 
gestiegene externe Anforderungen (u.a. Seveso-Richtlinie, EU-Tunnelrichtlinie, 
methodische Fundierung der Verkehrsprognose) und die notwendige Anpassung der 
Planung an städtische Anforderungen haben zu einer Verlängerung der Planungsdauer 
und zum Erfordernis zusätzlicher, nicht vorhersehbarer und zwingend erforderlicher 
Planungsleistungen geführt. 
 
 
Im Einzelnen sind für folgende Leistungen Planungsmittel kurzfristig erforderlich, um das Projekt mit 
der gebotenen Dringlichkeit voranzubringen und negative Fol gen für die 
Bereits erarbeiteten Planungen zu vermeiden: 
 
 
 
1. Erstellung des straßenplanerischen und ingenieurtechnischen Entwurfs 
(Erweiterung Fiktiventwurf und Realentwurf)        480.000,-- Euro 
  
      2.  Planungskoordination und –kommunikation                                        25.000,-- Euro 
 
      3.  Genehmigungsplan wasserrechtliches Verfahren Molkenbach               10.000,-- Euro 
 
4. Ergänzende Untersuchungen und Öffentlichkeitsarbeit 
Abluftkamin                                                                                        50.000,-- Euro 
 
       
     Erläuterungen: 
 
 
       Zu 1.: 
 
       Im Planverlauf hat sich durch Planungsänderungen und Änderungen von 
       Planungsrichtlinien die Notwendigkeit zur weiteren, zuvor nicht absehbaren 
       Planungsleistungen ergeben. Zudem fordert der Baulastträger Bund zwingend, 
       sowohl für die von ihm präferierte Lösung („Fiktiventwurf“), als auch für die von 
       der Stadt gewünschte und endlich zu realisierende Lösung („Realentwurf“) Pläne 
       zu erstellen, auf deren Basis dann die endgültige Kostenteilung zwischen Bund und 
       Stadt zu erfolgen hat.

3 
... 
 
 
 
 
 
     Zu 3: 
 
     Die beabsichtigten Änderungen am Molkenbach sind aus rechtlichen Gründen in 
     einem separaten Verfahren zu genehmigen. 
 
Abzüglich der auf der Haushaltsstelle derzeit noch verfügbaren Mittel ergibt sich ein      
zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 330.000,-- Euro, der im Rahmen des §100 mit Mittel aus der 
Haushaltsstelle 02.6600001.960043 –B42-Nordumgehung- von Gräfenhäuser Straße bis Otto-Röhm-
Straße- gedeckt werden soll. 
 
 
 Darmstadt, den 01.06.2007 
 VI-662S-Tb1051Kis-mö 
 Nst. 2700 
 
 
Der Dezernent II     Der Dezernent VI 
 
 
 
Wolfgang Glenz     Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister                                                       Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

TOP 18
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TOP 22
TOP 15

Orte (2)

  • Gräfenhäuser Straße
  • Otto-Röhm-Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0341
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.06.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00