2007/0341
Nord-Ost-Umgehung; hier: Bereitstellung von Planungsmittel im Rahmen des § 100 HGO in Höhe von 330.000,-- Euro
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2007/0341
4163 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
05.06.2007
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI zernat III
Amt: Straßenverkehrs- und
Tiefbauamt
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Tagesordnung: I II
Verteiler:
II 20
VI Stvv
66 61
Vorlage-Nr. 2007/0341
Magistratsbeschluss-Nr.
386
Betreff: Nord-O st-Umgehung;
hier: Bereitstellung von Planungsmittel im Rahmen des § 100 HGO in
Höhe von 330.000,-- Euro
Vorlage vom: 01.06.2007
Beschlussvorschlag:
1. Bei der Haushaltsstelle 02.6600001.960051 –Nord-Ost-Umgehung – werden überplanmäßige
Planungsmittel in Höhe von 330.000,-- Euro erforderlich. Da die Angelegenheit keinen Aufschub
duldet genehmigt der Magistrat diese überplanmäßige Ausgabe, für die ein unabweisbares
Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen ist, gemäß § 100 HGO.
Die Mehrausgaben werden durch Abplanung (Einsparung) in gleicher Höhe bei der
Haushaltsstelle 02.6600001.960043 – B42 – No rdumgehung von Gräfenhäuser Straße bis Otto-
Röhm-Straße- gedeckt.
Anlagen:
Beschluss des Magistrats vom 13.06.2007
Der Vorlage wird zugestimmt.
2
...
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 01.06.2007
Begründung:
Die Planungen für die Nord-Ost-Umgehung sind bereits weit vorangeschritten. Der Abschluss des
Bebauungsplanverfahrens N 59 ist absehbar.
Die hohe Komplexität der Planungsaufgabe (Tunnel in geschlossener Ortslage),
gestiegene externe Anforderungen (u.a. Seveso-Richtlinie, EU-Tunnelrichtlinie,
methodische Fundierung der Verkehrsprognose) und die notwendige Anpassung der
Planung an städtische Anforderungen haben zu einer Verlängerung der Planungsdauer
und zum Erfordernis zusätzlicher, nicht vorhersehbarer und zwingend erforderlicher
Planungsleistungen geführt.
Im Einzelnen sind für folgende Leistungen Planungsmittel kurzfristig erforderlich, um das Projekt mit
der gebotenen Dringlichkeit voranzubringen und negative Fol gen für die
Bereits erarbeiteten Planungen zu vermeiden:
1. Erstellung des straßenplanerischen und ingenieurtechnischen Entwurfs
(Erweiterung Fiktiventwurf und Realentwurf) 480.000,-- Euro
2. Planungskoordination und –kommunikation 25.000,-- Euro
3. Genehmigungsplan wasserrechtliches Verfahren Molkenbach 10.000,-- Euro
4. Ergänzende Untersuchungen und Öffentlichkeitsarbeit
Abluftkamin 50.000,-- Euro
Erläuterungen:
Zu 1.:
Im Planverlauf hat sich durch Planungsänderungen und Änderungen von
Planungsrichtlinien die Notwendigkeit zur weiteren, zuvor nicht absehbaren
Planungsleistungen ergeben. Zudem fordert der Baulastträger Bund zwingend,
sowohl für die von ihm präferierte Lösung („Fiktiventwurf“), als auch für die von
der Stadt gewünschte und endlich zu realisierende Lösung („Realentwurf“) Pläne
zu erstellen, auf deren Basis dann die endgültige Kostenteilung zwischen Bund und
Stadt zu erfolgen hat.
3
...
Zu 3:
Die beabsichtigten Änderungen am Molkenbach sind aus rechtlichen Gründen in
einem separaten Verfahren zu genehmigen.
Abzüglich der auf der Haushaltsstelle derzeit noch verfügbaren Mittel ergibt sich ein
zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 330.000,-- Euro, der im Rahmen des §100 mit Mittel aus der
Haushaltsstelle 02.6600001.960043 –B42-Nordumgehung- von Gräfenhäuser Straße bis Otto-Röhm-
Straße- gedeckt werden soll.
Darmstadt, den 01.06.2007
VI-662S-Tb1051Kis-mö
Nst. 2700
Der Dezernent II Der Dezernent VI
Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Gräfenhäuser Straße
- Otto-Röhm-Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0341
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 01.06.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00