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V/0921/2010

Information und Beratung für komplexe Anliegen und bei Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderung: Bezuschussung eines Beratungsangebotes der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.V.

Vorlagen 20.12.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, Sitzung am 09.02.2011, TOP 9

Beschlussvorlage

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Anlage zur Vorlage: Anforderungen an Beratungsangebot

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Beschlussvorlage

8350 Zeichen

V/0921/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Information und Beratung für komplexe Anliegen und bei Inanspruchnahme des 
Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderung:  
Bezuschussung eines Beratungsangebotes der Landesarbeitsgemeinschaft 
SELBSTHILFE NRW e.V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.02.2011 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen  
                   mit Behinderungen                                                                        Vorberatung 
09.02.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung          Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag:  
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster gewährt der Landes arbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von 
Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen 
Nordrhein-Westfalen e.V. (LAG SELBSTHILFE NRW e.V.) für drei Jahre (2011 – 
2013) einen jährlichen Zuschuss für die Einrichtung und Erprobung eines Bera-
tungsangebotes „Information und Beratung für komplexe Anliegen und bei Inan-
spruchnahme des persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderung“. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
• mit der LAG SELBSTHILFE NRW Einzelheiten der Bezuschussung vertraglich in 
einer  Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung zu regeln. Die wesent-
lichen Eckpunkte der Vereinbarung sind vor dem Abschluss mit der Kommission 
zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) abzustim-
men. 
  
• der Kommission zur Förderung der Inkl usion von Menschen mit Behinderungen 
sowie dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung jährlich 
über die Arbeit, die Inanspruchnahme und Zielerreichung der Beratungsstelle zu 
berichten.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0921/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Rüter/Herr Willamowski 
Ruf: 
492 50 27; 492-5001 
E-Mail: 
RueterD@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.01.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0921/2010 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Für den Zuschuss an einen freien Träger ist im Haushalt von 2011 bis 2013 bislang ein 
jährlicher Ansatz in Höhe von 30.000 € vorgesehen. Gemäß Beschluss des Rates vom 
08.12.2010 ist jedoch ab 2012 eine pauschale Kürzung der Zuschüsse an Vereine, Verei-
nigungen und Verbände um 1,75 % (in diesem Fall = 525 €) vorzunehmen. Daher ist ab 
2012 von einem Ansatz in Höhe von 29.475 € auszugehen.  
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Aufwendungen 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer 
sozialer Bedarfe 
Teilergebnisplan 
(Zeile) 
15 Transferaufwendungen 
2011 
ab 2012 
 
 
30.000 
29.475 
 
Insgesamt:   
 
 
Begründung: 
 
1. Auftrags- und Beschlusslage 
 
Der Rat hat auf Vorschlag des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförde-
rung (ASGAf) im Haushaltsjahr 2010 15.000 € und in den Folgejahren jeweils 30.000 € für 
die Förderung eines freien Trägers zur Einrichtung eines neuen Informations- und Bera-
tungsangebot für Menschen mit Behinderungen bereitgestellt. 
 
Dieser Entscheidung lag ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen/GAL zugrunde, in  
Münster ein Angebot „Information und Beratung für komplexe Anliegen und bei Inan-
spruchnahme des persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderung“ aufzubauen und 
Haushaltsmittel für die Förderung eines freien Trägers vorzusehen. Im Antrag wird ausge-
führt, dass das neue Angebot Menschen mit Behinderungen mit der Methode des Fallma-
nagements bei komplexen Antragsanliegen zur Seite stehen und zum Thema Persönli-
ches Budget beraten soll.  
 
 
2. Verfahren zur Auswahl eines Anbieters 
 
Die Verwaltung hatte zunächst eine Aufgabenbeschreibung sowie Anforderungen für eine 
sachgerechte Aufgabenwahrnehmung entwickelt und dem Ausschuss für Soziales, Ge-
sundheit und Arbeitsförderung vorgeschlagen, ausgehend von diesen Anforderungen ei-
nen Träger nach einem kriteriengeleiteten Verfahren mit der Aufgabe zu betrauen und zu 
bezuschussen.  
 
Die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung und der 
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen wurden mit

- 3 - 
V/0921/2010 
Schreiben vom 13.04.2010 über den Aufgaben und -Anforderungskatalog für die Beratung 
informiert und um Rückmeldung gebeten. 
 
Auf der Grundlage der Rückmeldungen wurde der Kriterienkatalog in einzelnen Punkten 
weiter differenziert. Der Kriterienkatalog ist der Vorlage als Anlage beigefügt.  
Ende Juni 2010 haben 13 Träger vom Sozialamt eine schriftliche Information über die vor-
gesehene Einrichtung und Erprobung des Beratungsangebotes und den Kriterienkatalog 
erhalten und es wurde ihnen die Möglichkeit eingeräumt, ein Konzept für die Einrichtung 
des Beratungsangebotes vorzulegen. In dem Schreiben an die Träger wurde darauf hin-
gewiesen, dass die Aspekte peer counseling und Anbieterneutralität eine besondere Be-
deutung haben. Die Träger wurden gebeten, in ihrem Konzept explizit auf diese Aspekte 
einzugehen. Angeschrieben wurden Träger mit professionellen Erfahrungen in der Bera-
tungsarbeit bzw. soweit sie Angebote für Menschen mit Behinderungen in Münster vorhal-
ten. 
 
Folgende Träger haben ein Konzept für das Beratungsangebot bei der Stadt Münster ein-
gereicht.  
 
- Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chroni-
scher Erkrankung und ihren Angehörigen Nordrhein-Westfalen e.V. (LAG SELBSTHILFE 
NRW e.V  
- Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen e.V. (VdK NRW e.V.) 
- Ambulante Dienste e.V. und weitere Träger, die gemeinsam einen Trägerverbund „Le-
bens(t)raum“ gründen wollen 
 
Alle anderen angeschriebenen Träger haben mitgeteilt, warum sie kein Konzept einge-
reicht haben. Mehrere Träger haben verdeutlicht, dass sie als Träger von Angeboten für 
Menschen mit Behinderungen tätig sind und daher den Grundsatz der Anbieterneutralität 
in der Beratungsarbeit nicht gewahrt sehen. Andere Träger haben verdeutlicht, dass sie 
sich aufgrund anderer aktueller Aufgabenschwerpunkte und Herausforderungen entschie-
den haben, diese neue Aufgabe nicht wahrzunehmen oder daran interessiert sind, sich 
gegebenenfalls an dem Trägerverbund „Lebens(t)raum“ zu beteiligen. 
 
Die sozialpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der im Rat vertretenen Fraktionen ha-
ben – unter Beteiligung des Sozialamtes – die drei Konzepte erörtert und ausgehend von 
dem Kriterienkatalog bewertet. Es bestand Einvernehmen, dass alle Konzepte die genann-
ten Kriterien weitgehend berücksichtigen und eine gute Basis für den Aufbau der Bera-
tungsstelle bieten könnten, wobei alle Konzepte in einzelnen Punkten noch weiter auszu-
differenzieren wären.  
 
Im Vergleich zu den beiden anderen Anbietern stellt die LAG SELBSTHILFE NRW beson-
ders umfassend sicher, dass die Aspekte der Anbieterneutralität und der behinderungs- 
übergreifenden Ausrichtung der Beratung berücksichtigt werden.  
 
Die sozialpolitischen Sprecherinnen und Sprecher haben sich dafür ausgesprochen, die 
LAG SELBSTHILFE NRW mit dem Aufbau des neuen Beratungsangebotes in Münster zu 
beauftragen und befristet zu fördern. Vor der Einrichtung des Beratungsangebotes soll das 
Konzept mit der KIB bzw. einer Arbeitsgruppe der KIB ausführlich beraten und ausgehend 
davon in einigen Punkten weiter konkretisiert werden.

- 4 - 
V/0921/2010 
3. Abschluss einer Leistungs-,  Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung 
 
Über Inhalt, Umfang und Qualität der Beratungsarbeit sowie die sächliche Ausstattung und 
die personellen Anforderungen wird zwischen der Stadt Münster und der LAG SELBST-
HILFE NRW eine Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung abgeschlossen. 
 
Die Eckpunkte dieser Vereinbarung wird die Verwaltung vor ihrem Abschluss mit der KIB 
abstimmen.  
 
 
4. Information über die Entwicklu ng der Arbeit der Beratungsstelle 
 
Die Verwaltung wird den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung sowie 
die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen über den 
Aufbau des neuen Beratungsangebotes und die weitere Entwicklung informieren. Vorge-
sehen sind jährliche Berichte, in denen insbesondere die Inanspruchnahme des neuen 
Angebotes und die Auswirkungen auf die Entwicklung der Zahl der Persönlichen Budgets 
in Münster dargestellt wird. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlage:  
Anforderungen an das Beratungsangebot

Anlage zur Vorlage: Anforderungen an Beratungsangebot

2215 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0921/2010 
Neues Angebot zur Information und Beratung für komplexe Anliegen und bei  
Inanspruchnahme des persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderungen in 
Münster  
Anforderungen: 
Aufgaben: 
• Fallmanagement bei komp lexen Antragsanliegen von Menschen mit Behinderun-
gen  
• Beratung zum Persönlichen Budget und Unterstützung bei der Inanspruchnahme 
des Persönlichen Budgets 
• Information und Öffentlichkeitsar beit zum Thema Persönliches Budget 
• Erarbeitung von Informationsmaterial zum Thema Persönliches, auch in leichter 
Sprache 
Struktur, Methoden der Arbeit 
• parteiliche Beratung 
• Unabhängigkeit von Kostenträgern und Anbieterneutralität sicherstellen 
• Peer counseling (spezieller Beratungsansatz: Menschen mit Behinderung und 
Qualifikation im Bereich Beratung (z.B. Ausbildung in Gesprächsführung) beraten 
Menschen mit Behinderung) 
• ganzheitliche Beratung, Unterstützung und Begleitung (ggf. auch Begleitung zu 
Behörden) 
• Beratung für alle Menschen mit Behinderungen (keine Eingrenz ung auf bestimmte 
Zielgruppen, z.B. Menschen mit körperlicher Behinderung) 
• Sozialraumorientierung 
• Erarbeitung von Geh-Strukturen bei der Beratung, (z.B. Beratung in Stadtteilzent-
ren, bei Vereinen, in Gruppen usw.) 
• niedrigschwelliges Beratungsangebot 
• Kooperation und Vernetzung, insbesonder e Kooperation mit Selbsthilfegruppen 
und Vereinen von Menschen mit Behinderungen und anderen Beratungsstellen  
• klare Regelung zu den Beratungszeiten  
• Dokumentation der Beratungsarbeit 
Beratungsort 
• gute Erreichbarkeit (Lage, gute Anbindung an den ÖPNV, Parkplätze und Behin-
dertenparkplätze) 
• barrierefrei zugängliche Räume (Zugang un d Ausstattung - u.a. auch gute Raum-
akustik/Technik für schwerhörige Menschen) 
• Möglichkeiten einer Einbeziehung des Gesundheitshauses sollten aufgezeigt wer-
den 
Personelle Anforderungen 
• Berater/in mit Behinderung und möglic hst Ausbildung in peer counseling (muss 
nicht unbedingt zu Beginn der Ausbildung vorliegen, kann ggf. begleitend absol-
viert werden) 
• Fachkenntnisse in den maßgeblichen Rechtsgebieten 
• Erfahrungen in der Beratung von Menschen mit Behinderungen 
• qualifizierte Vertretung sicherstellen

Beratungsverlauf (2)

01.02.2011 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0921/2010
Typ
Vorlagen
Datum
20.12.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37