3579/2024
Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i. V. m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2025
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
5340 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/665/22 Vorlagen-Nummer 11.12.2024 3579/2024 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.01.2025 Verkehrsausschuss 28.01.2025 Finanzausschuss 10.02.2025 Rat 13.02.2025 Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i. V. m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2025 hier: Umgestaltung des Knotenpunktes Sürther Str./Grüngürtelstr. (Kreisverkehr im Stadtbezirk Rodenkirchen) Sachverhalt Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in ihrer Sitzung vom 07.10.2019 (Vorlagennummer 2993/2019) die Umgestaltung des Knotenpunktes Sürther Straße/Grüngürtelstraße im Stadt- bezirk Rodenkirchen mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 395.800 € brutto be- schlossen. Der aktuelle Knotenpunkt soll nach der Demontage der Lichtsignalanlage (LSA) in einen Mini- kreisverkehr mit einer befahrbaren Kreisinsel und vier Fußgängerüberwegen umgebaut wer- den. Die Gesamtkostenaufstellung aus dem Jahr 2019 setzte sich wie folgt zusammen: Straßenbau 355.830 € Baugrunduntersuchungen 7.020 € Verkehrskalkulationspläne 5.950 € Sicherheits- und Gesundheitskoordination 2.380 € Elektroarbeiten Lichtsignalanlage (LSA) 5.950 € Beleuchtung: 18.670 € Gesamt: 395.800 € Aufgrund anderer Prioritätensetzungen konnte mit der Umsetzung der Maßnahme bisher nicht begonnen werden. Im Rahmen der nun begonnenen Vorbereitung der öffentlichen Ausschreibung wurde eine ak- tuelle Kostenberechnung erstellt. Unter Berücksichtigung aller weiteren Kosten schließt die Aufstellung mit einer Gesamtsumme von rd. 714.500 € ab. 2 Diese setzt sich wie folgt zusammen: Straßenbau: rd. 650.000 € Baugrunduntersuchungen: rd. 25.000 € Verkehrskalkulationspläne: rd. 1.500 € Sicherheits- und Gesundheitskoordination: rd. 5.000 € Elektroarbeiten Lichtsignalanlage: rd. 9.000 € Schlussvermessung: rd. 5.000 € Beleuchtung: rd. 19.000 € Demnach erhöhen sich die Gesamtkosten um 318.700 € auf rd. 714.500 €. Die Kostensteigerungen sind nicht durch eine geänderte Planung begründet. Die Maßnahme wird exakt in dem im Rahmen der Beschlussfassung dargelegten Umfang umgesetzt. Viel- mehr sind die Kostensteigerungen auf die allgemeinen Preissteigerungen im Bereich der Bau- stoffkosten und Bauleistungen in den letzten Jahren zurückzuführen. Die dem Baubeschluss zugrundeliegende Kostenberechnung wurde vor dem Ukraine-Konflikt angefertigt und enthält somit nicht die hohen Preissteigerungen, welche seit dem Kriegsbeginn im Februar 2022 fest- stellbar sind. Finanzierung Die Umsetzung der Maßnahme ist in 2025 vorgesehen. Eine vorbereitende Baugrunduntersu- chung wurde bereits in Auftrag gegeben. Die Gesamtkosten der Maßnahme setzen sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 695.500 € und konsumtiven Aufwendungen für die Beleuchtung in Höhe von rd. 19.000 €, die der Stadt im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages seitens der Rhein- Energie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt werden. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von Verkehrsknotenpunkten, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen) zur Verfügung. Die notwendigen Aufwandsermächtigungen für die öffentliche Beleuchtung wurden im Haus- haltsplanentwurf 2025/2026 im Teilergebnisplan des mit der Abwicklung des Beleuchtungsver- trages betrauten Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - berücksichtigt. Die ab dem Jahr 2027ff erforderlichen Aufwandsermächtigungen für die Straßenbeleuchtung wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungsprozesse, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - vorsehen. Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf- wendungen für Abschreibungen. Für die voraussichtlich ab 2026 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von nunmehr 13.910 € hat das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen des Haushaltsplanentwurfs 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwege- bau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschrei- bungen), berücksichtigt. Die ab dem Jahr 2027ff erforderlichen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen zukünftiger Haus- haltsplanaufstellungsprozesse, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Um- schichtungen, im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt- gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen - vorsehen. gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3579/2024
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 11.12.2024
- Erstellt
- 11.11.2024 14:25