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2290/2022

Radwegsanierung Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor, Landschaftsschutzgebiet L17 "Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge", Bezirk 2 Rodenkirchen, Hier: Antrag auf Befreiung von den Verboten de

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 01.08.2022

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Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Niederschrift Abstimmungstermin RadSan Militärringstraße 14.06.2022

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Lagepläne

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Landschaftspflegerischer Begleitplan

38838 Zeichen

D. Liebert  BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG 
BÜRO: Dorfstr. 79  52477 ALSDORF   
Telefon: 02404 / 67 49 30    freiraumplanung@buero-liebert.de      mobil: 0173 / 345 22 54 
 
 
 
 
   
 
 
 
Landschaftspflegerischer Begleitplan  
Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung 
 
 
Radwegesanierungsprogramm der Stadt Köln 
hier: Radweg entlang der Militärringstraße zwi-
schen Am Eifeltor und Brühler Landstraße

AUFTRAGGEBER: 
Stadt Köln 
661/4 Radverkehrsförderung 
Willy-Brandt-Platz 
50679 Köln 
 
AUFTRAGNEHMER: 
 
D. Liebert 
Büro für Freiraumplanung 
Dorfstr. 79 
 
52477 Alsdorf 
 
 
BEARBEITUNG: 
Projektleitung und Koordination: 
 
D. Liebert 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ver-
sion 
Datum Bearbeiter Status/Bemerkung 
1.0 26.05.2020 D. Liebert Textteil 
1.1 18.06.2020 D. Liebert Ergänzung Bestands- / Maßnahmenplan 
1.2 21.07.2020 D. Liebert Redaktionelle Ergänzung 
1.3 07.10.2020 D. Liebert Redaktionelle Ergänzung Fazit Kap. 6 
2.0 06.01.2021 D. Liebert Formatierung Tabelle und Fazit Kap. 6 
2.1 09.01.2021 D. Liebert Ergänzung Minimierungsmaßnahme Nr. 10  
2.2 29.01.2021 D. Liebert Änderung E/A Bilanz und Abbildung Ersatz-
pflanzung 
3.0 01.02.2021 D. Liebert Ergänzung StU 20/25 und endgültige Planfas-
sung

INHALT 
 
 
1 Einleitung und Vorhabensbeschreibung 4 
1.1 Detailbeschreibung Trassenverlauf Bestand 4 
1.1.1 Abschnitt Am Eifeltor – Brückenbauwerk 4 
1.1.2 Abschnitt Brückenbauwerk 6 
1.1.3 Abschnitt Brückenbauwerk - Anschluss Brühler Landstraße 8 
1.2 Detailbeschreibung Trassenverlauf Planung 10 
1.2.1 Abschnitt Am Eifeltor – Brückenbauwerk 10 
1.2.2 Abschnitt Brückenbauwerk 13 
1.2.3 Abschnitt Brückenbauwerk – Anschluss Brühler Landstraße 15 
2 Lage im Raum 19 
3 Fotodokumentation aus dem Plangebiet 20 
4 Planungsvoraussetzungen / Eingriffe in den Naturhaushalt 23 
5 Flächenbilanzierung Bestand 25 
5.1 Zuordnung der Biotoptypen Bestand 26 
5.1.1 Station 0,00 - + 1.000,00 – Am Eifeltor bis Brückenbauwerk 26 
5.1.2 Station +1.000,00 - + 1.070,00 – Umfeld Brückenbauwerk 26 
5.1.3 Station +1.070,00 - + 1.190,00 – Trasse östlich des Brückenbauwerks 28 
5.1.4 Station +1.190,00 - + 1.330,00 – Sanierungsbereich bis Ausbauende 28 
5.2 Zusammenstellung der Biotoptypen Bestand 30 
5.3 Zuordnung der Biotoptypen Planung 30 
5.3.1 Station 0,00 - + 1.000,00 – Am Eifeltor bis Brückenbauwerk 30 
5.3.2 Station +1.000,00 - + 1.070,00 – Umfeld Brückenbauwerk 31 
5.3.3 Station +1.070,00 - + 1.190,00 – Trasse östlich des Brückenbauwerks 31 
5.3.4 Station +1.190,00 - + 1.330,00 – Sanierungsbereich bis Ausbauende 31 
5.4 Zusammenstellung der Biotoptypen Planung 32 
6 Bewertung der Biotoptypen Bestand 32 
7 Minimierungsmaßnahmen 34 
7.1 Ausgleichsmaßnahmen 35 
8 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz 37 
8.1 Ökologische Wertigkeiten vor dem Eingriff 37 
8.2 Ökologische Wertigkeiten nach dem Eingriff 37 
9 Zusammenfassung 39

Radwegesanierungsprogramm der Stadt Köln - hier: Militärringstraße / Am Eifeltor und Brühler Landstraße  
Landschaftspflegerischer Begleitplan  
 
4 
 
1 Einleitung und Vorhabensbeschreibung 
Die Stadt Köln plant im Zuge Ihres Radwegesanierungsprogramms die Umgestaltung 
der Radwegeführung parallel zur Militärringstraße zwischen den einmündenden 
bzw. querenden Straßen „Am Eifeltor“ und „Brühler Landstraße“. Die im Bestand in 
unterschiedlichen Bauweisen und teils räumlich getrennt verlaufenden Wegetrassen  
sollen dabei zunächst zurückgebaut und auf einer Länge von etwa 1.000,00 m zu einer 
5,00 m breite Trasse ausgebaut werden. Durch den Fortfall der räumlichen Trennung 
verändert sich für diesen Teilbereich auch die Lage der Trasse. Im Bereich einer Fuß - 
/ R adwegbrücke über den Militärring wird die vorhandene Trasse aufgrund einer 
dortigen Baumgruppe aufgenommen (entsiegelt) und um wenige Meter nach Norden 
verlegt. Auf dem letzten Teilstück bis zur Brühler Landstraße verjüngt sich die neue 
Trasse auf etwa 4,00 m. In diesem Bereich wird der vorhandene asphaltierte Weg sa-
niert und um etwa 1,00 m verbreitert.  Die gesamte Trasse besitzt eine Länge von ca. 
1.330,00 m und befindet sich im Landschaftsschutzgebiet mit der Objektkennung LSG-
5006-0023 / Objektbezeichnung: „LSG-Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marien-
burg und verbindende Grünzüge. Für das Vorhaben ist ein LPB erforderlich. 
 
 
 
1.1 Detailbeschreibung Trassenverlauf Bestand 
 
Die Rad- und Fußwegtrasse gliedert sich vom Straßenzug „Am Eifeltor“ bis zur „Brüh-
ler Landstraße (Blickrichtung West-Ost) im Ist-Bestand wie folgt: 
 
Im Sinne der Übersichtlichkeit erfolgt eine Gliederung in drei Bauabschnitte: 
 
 
1.1.1 Abschnitt Am Eifeltor – Brückenbauwerk 
 
Der Ausbaubeginn im Westen befindet sich etwa 100 m östlich der K reuzung „Am 
Eifeltor“ / „Militärringstraße“. Der von der Kreuzung bis zum Ausbaubeginn  (ca. 
100,00 m) einspurig geführte Weg gliedert sich an dieser Station in zwei räumlich von-
einander getrennte Wegetrassen . Die südliche Wegetrasse ist als baulich nicht be-
grenzter Weg in wassergebundener Bauweise mit einer Breite von i.M. ca. 2,50 m aus-
gebaut. Die nördliche Wegetrasse ist als ca. 1,90 m breiter asphaltierter Weg ausgebaut. 
Beide Wege werden durch einen i.M. 4,30 m breiten Grünstreifen (ohne prägenden 
Bewuchs) getrennt. Im Bereich der Trasse befindet sich zudem eine unterirdische Ver-
sorgungsleitung. Die beschriebene Gliederung der Trasse setzt sich auf den folgenden 
ca. 1.000 m bis zur Fuß -/Radwegbrücke über den Militärring fort. Zu beiden Seiten 
der Trasse findet sich Wald – meist besitzt der weitgehend unbestockte Abstand von 
den Wegrändern zu den ersten Bäumen des Waldes etwa 1,00 – 1,40 m.

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5 
 
 
Abb. oben Ausbaubeginn Trasse – hinterlegter Layer geoportal = LSG /// roter Punkt 
= Ausbaubeginn /// unten – 
Foto Ausbaubeginn – Blick-
richtung Ost 
oben - Foto Ende Abschnitt 1 
- Blickrichtung West

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6 
 
1.1.2 Abschnitt Brückenbauwerk 
 
Im Bereich der Fuß -/Radwegbrücke teilt sich der asphaltierte nördliche Weg und 
schwenkt sowohl nach Nordost als auch nach Südost ab. Nordöstlich unterquert der 
Weg die Brücke und verläuft von dort in südöstliche Richtung  bis zum Ende eines 
Waldbestandes. Südöstlich trifft der Weg auf eine P latzfläche vor der Brücke und 
schwenkt danach wieder nach Nordost, wo er wieder auf den Nordöstlichen Strang 
trifft. Der südliche wassergebundene Weg sowie die trennende Grünfläche enden we-
nige Meter vor der Brücke , an der eine weitere Wegeverbindungen von  Süd auf den 
Platz trifft. Der Knotenpunkt „Brücke“ besitzt im Trassenverlauf eine Länge von etwa 
70,00 m. 
 
Abb. Bauabschnitt „Brücke“ – hinterlegter Layer geoportal = LSG /// rote Punkte = 
Anfang und Ende beschriebener Bauabschnitt

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7 
 
 
 
Abb. Bilder Bauabschnitt „Brücke“ – hier Bereich östlich der Brücke mit Baumgruppe

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8 
 
1.1.3 Abschnitt Brückenbauwerk - Anschluss Brühler Landstraße 
Bis zum Anschluss Brühler Landstraße verläuft der asphaltierte Weg zunächst über 
eine Grünfläche, schwenkt dann auf einem kurzen Teilstück zunächst nach Nordost – 
dann wieder nach Ost. In dieser Verschwenkung trifft eine von Süd kommende was-
sergebundene Wegeverbindung auf die Trasse und lehnt sich in der Fortsetzung süd-
lich an den asphaltierten Teil des Weges an. Hier weitet sich der Weg von etwa 2,00 m 
auf ca. 2,50 m auf und verläuft dann nahezu geradlinig bis zur Brühler Landstraße, wo 
er sich etwa 20,00 m vor der Kreuzung nochmals platzähnlich auf etwa 6,00 – 6,50 m 
aufweitet. Bis zur Platzfläche werden die Vegetation sbereiche südlich des Weges auf 
einer Breite von ca. 2,00 m deutlich von Trampelpfaden / Fahrspuren (Fahrräder) ge-
prägt. Der südliche Abstand zum Wald wird auf diesem Abschnitt deutlich größer 
und beträgt min. ca. 5,00 m Die Länge dieses Bauabschnitts beträgt nochmals ca. 260,00 
m.  
 
 
Abb. Oben: Bauabschnitt „Anschluss Brühler Landstraße“ – hinterlegter Layer geo-
portal = LSG /// rote Punkte = Anfang und Ende beschriebener Bauabschnitt ///un-
ten Wegeverlauf über Grünfläche

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9 
 
 
 
Abb. Bilder Bauabschnitt „Anschluss Brühler Landstraße“ – oben: Bereich Verschwen-
kung – unten: Bereich Verschwenkung bis Ausbauende

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10 
 
 
1.2 Detailbeschreibung Trassenverlauf Planung 
1.2.1 Abschnitt Am Eifeltor – Brückenbauwerk 
Die Planung sieht für den Bereich der ersten etwa 1.0 00,00 m einen Rückbau/Entsie-
gelung der getrennt verlaufenden Wegeflächen vor. Die trennende Grü nfläche wird 
ebenfalls zurückgebaut. Im Anschluss folgt die Errichtung eines ca. 5,00 m breiten as-
phaltierten Geh- und Radweges, der sich in etwa in der Achse des ehemaligen Profils 
aus asphaltiertem Weg, Grünfläche und wassergebundenem Weg befindet. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb.: technische Planung Bauabschnitt Ausbauanfang bis Brückenbauwerk (ca. 
1.000,00 m)

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11 
 
 
 
Abb.: Fotomontage der geplanten Trasse – Überlagerung eines strukturarmen Grün-
streifens durch 5,00 m breite Trasse (rot) asphaltierte Bereiche in Randbereichen wer-
den entsiegelt – wassergebundene Bereiche lediglich oberflächlich zurückgebaut. 
(ca. 1.000,00 m) – Fotomontage: AG

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12 
 
 
 
Abb.: Regelquerschnitt Bestand / Planung – Abschnitt Am Eifeltor bis Brückenbau-
werk

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13 
 
1.2.2 Abschnitt Brückenbauwerk 
Im Bereich Brückenbauwerk verlässt die geplante Trasse die vorhandene Trassenfüh-
rung. Die Verlegung erfolgt im Sinne einer Schonung der dortigen Baumgruppe. Bei 
einer Ausbaubreite von 5,00 m wären aufgrund der randständig zur vorh. Trasse sto-
ckenden Laubbäumen östlich des Brückenbauwerks  ansonsten umfängliche Rodun-
gen erforderlich. Die neue Planung berücksichtigt diesen Aspekt und erfordert ledig-
lich die Rodung eines Laubbaumes. Der geänderte Trassenverlauf beginnt etwa 30,00 
m westlich der Brücke – von dort schwenkt die neue Trasse zunächst nach Süd (siehe 
Darstellung unten) auf die vorh. platzähnliche Fläche vor dem Brückenwerk. Von der 
Platzfläche verschwenkt sie dann unter Berücksichtigung der Baumgruppe nach 
Nordost auf eine strukturarme Vegetationsfläche. Etwa 10,00 m östlich der Brücke ist 
die Rodung eines Baumes unvermeidbar. Die neue Trassenführung in einer Breite von 
5,00 m befindet sich im weiteren Verlauf dann wenige Meter weiter nördlich in der 
dortigen Grünfläche ohne prägende Strukturen ( Länge des Abschnitts ca. 70,00 m = 
rote Punkte im Plan) und lehnt sich an einen Gehölzbestand zur Abfahrtsschleife des 
Militärrings an. 
 
   
 
Abb.: technische Planung Bauabschnitt 
 „Brückenbauwerk“ (ca. 70,00 m)

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14 
 
 
 
 
Abb.: Fotomontage der geplanten Trasse – Überlagerung von strukturarmen Vegeta-
tionsflächen durch 5,00 m breite Trasse (gelb) asphaltierter Weg wird entsiegelt – ein 
Baum aus der Baumgruppe muss gerodet werden (rotes Kreuz).

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15 
 
 
 
Abb.: Fotomontage der geplanten Trasse – Überlagerung eines strukturarmen Grün-
streifens durch 5,00 m breite Trasse (gelb) asphaltierter Weg wird entsiegelt (ca. 70,00 
m) 
 
 
 
1.2.3 Abschnitt Brückenbauwerk – Anschluss Brühler Landstraße 
 
Vom Ende des Abschnitts „Brückenbauwerk “ bis zum „Ausbauende an der Brühler 
Landstraße“ wird der Radweg zunächst auf der neuen abweichenden Trasse fortge-
führt. Nach etwa 120,00 m trifft die neue Trasse dann wieder auf den vorhandenen 
Weg (Scheitel der vorh. Verschwenkung). Bis zum Ausbauende an der Brühler Land-
straße (ca. 140,00 m) erfolgt lediglich eine Sanierung der vorh. Trasse. Dabei wird der 
Asphaltbelag saniert und der Weg erhält eine neue Ausbaubreite von 4,00 m. Die süd-
liche Fläche des breiter ausgebauten Weges überlagert eine vorhandene Vegetations-
fläche, die sich jedoch in weiten Bereichen aufgrund hochfrequenter Nutzungen als 
vegetationslose Offenbodenbrache darstellt.

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16 
 
 
 
  
Abb. Technische Planung 
Links – Übersicht Bauabschnitt Brückenbauwerk – Anschluß 
Brühler Landstraße /// rechts oben: Station „Verschwenkung 
(Neue Trasse trifft auf alte Trasse) /// rechts unten: 
Ausbauende an der Brühler Landstraße

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17 
 
 
 
Abb. oben: Bereich der verschwenkten neuen Trasse (gelb gestrichelt) östlich des 
Brückenbauwerks Blickrichtung Ost /// unten: Scheitelpunkt der alten Verschwenkung – 
Station an der die neue Trasse auf das Profil des vorh. Weges trifft - Blickrichtung Ost.

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18 
 
 
Abb. oben: vorh. Fahrradweg (Übergang zur Platzfläche Brühler Landstraße) Blickrichtung 
West /// unten: Ausbauende Platzfläche Brühler Landstraße - Blickrichtung Ost

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19 
 
2 Lage im Raum 
  
Abb. Lage im Raum 
 
Links: rot gestrichelte Linie = 
Fahrradwegetrasse 
 
Rechts: roter Punkt = Lage im 
Großraum

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20 
 
3 Fotodokumentation aus dem Plangebiet   
 
  
Bilder 1 – 3 
 
Regelprofil im Bereich 
Station 0,00 bis + 
1.000,00 
 
Getrennte Wegefüh-
rung mit mittig verlau-
fender Grünfläche. 
Bäume reichen bis 
etwa 1,00 m an die 
vorh. Trasse. Im Grün-
streifen verläuft die 
Versorgungsleitung

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21 
 
  
Bilder 4 - 6 
 
Charakter im Bereich 
Brückenbauwerk - Sta-
tion + 1.000,00 bis + 
1.070,00 
 
Der Bereich wird ge-
prägt von zahlreichen 
Wegeverbindungen 
unterschiedlicher Prä-
gung – die geplante 
Trasse verläuft über 
die Platzfläche südlich 
der Brücke (Bild 5). 
 
Im Scheitel der Kurve 
(Bild 6) verläuft die 
geplante Trasse nörd-
lich des vorhandenen 
Weges.

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22 
 
 
  
Bilder 7 - 9 
 
Charakter im Bereich 
des Bauabschnitts Sta-
tion + 1.070,00 bis + 
1.330,00 
 
Der Bereich wird ge-
prägt durch den etwa 
2,50 m breiten Fahr-
radweg sowie „wil-
den“ Pfaden südlich 
der Wegetrasse.

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23 
 
 
4 Planungsvoraussetzungen / Eingriffe in den Naturhaushalt 
Das Gelände wurde am 05.03.2020 sowie am 27.05.2020 begangen. Dabei wurden zu-
nächst alle relevanten Biotopstrukturen erfasst und die Auswirkungen der Planung in 
der Örtlichkeit überprüft. 
 
Die Ergebnisse der Begehung lassen sich wie folgt abbilden: 
 
• Innerhalb der Trasse finden sich keine hochwertigen (nicht ersetzbaren) Bio-
tope. Ein vorhandener Radweg ist auf gesamter Länge durchgängig asphaltiert 
– zusätzlich werden durch die Planung wassergebundene Wegeflächen und ar-
tenarme Wiesenflächen überbaut – im Bereich der Wiesenflächen besteht die 
Verpflichtung zum Schutz des Oberbodens.  
   
• Alle auf dem Gelände vorhandenen randlichen Vegetationsstrukturen blei-
ben erhalten – unvermeidbar ist die Rodung eines heimischen Laubbaumes mit 
einem Stammdurchmesser von 0,40 m sowie einem Kronendurchmesser von 
8,00 m, der östlich des Brückenbauwerkes stockt (roter Kreis).

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24 
 
 
• Bezüglich der Aspekte des gesetzlichen Artenschutzes, §44 BNatschG, wurde 
der Baum am 05.03.2020 (weitgehend unbelaubt ) und am 27.05.2020 (belaubt) 
untersucht. Es fanden sich weder Horste noch Höhlen oder potentiell nutzbare 
Spalten, die als Fortpflanzungs-, Rast oder Ruhestätte für geschützte Tierarten 
dienen könnten. Die in §44 BNatschG beschriebenen Zugriffsverbote wer den 
durch die Rodung mithin nicht ausgelöst. 
 
• Im Rahmen des Wegerückbaues werden Kronentraufbereiche tangiert – in Teil-
bereichen wird durch den Rückbau der Wegeflächen lediglich ein Abstand von 
ca. 1,00 m zu den Stämmen der Waldbäume eingehalten (Wurzelschutzmaß-
nahmen erforderlich).  
 
• Die Trasse wird bereits seit Jahren intensiv zu m Zwecke der stillen als auch 
aktiven Erholung genutzt. Mithin ist der Bereich aus Sicht der Störungsintensi-
tät deutlich vorbelastet.  
 
• Bereits im Vorfeld der Planung erfolgte eine ämterübergreifende Prüfung der 
Auswirkungen der Planung. (Ortsbegehung vom 17.12.2018 – Protokoll liegt 
vor). 
 
• nachträgliche Stellungnahme (574-2) zum Thema Bodenschutz: 
 
„Ob weitere Bodenuntersuchungen und Genehmigungen erforderlich sind, ist 
grundsätzlich davon abhängig, ob im Rahmen der Sanierung des Radweges ein 
Eingriff in den Boden stattfindet. 
 
Lässt sich eine Bodenveränderung wie im Falle einer geplanten Wegeverbreite-
rung oder eines Neubaus nicht vermeiden, müssen im Vorfeld entsprechende 
Bodenuntersuchungen in Abstimmung mit 574 -2 und 573 durchgeführt wer-
den.  
 
Falls sich daraus Hinweise auf eine Schadstoffbelastung ergeben, müssen ggf. 
weitere Gutachten beauftragt werden (Prüf werte der Bundes -Bodenschutz- 
und Altlastenverordnung (BBodSchV) müssen eingehalten werden). Bei der Er-
zeugung einer durchwurzelbaren Bodenschicht sind die Anforderungen von § 
12 BBodSchV zu beachten. 
 
Eine Aussage zur Bodenbelastung im Abschnitt G (Hinweis: Am Eifeltor – 
Brühler Landstraße) ist mangels entsprechender Untersuchungen derzeit nicht 
möglich. Bei der Sanierung von Abschnitt H wurde seinerzeit jedoch eine 
Schadstoffbelastung des Unterbaus u.a. mit PAK festgestellt, vermutlich be-
dingt durch den E insatz teerhaltiger Spritzmittel beim Wegebau. Eine ver-
gleichbare Bodenbelastung in Abschnitt G ist nicht auszuschließen.

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25 
 
 
Im Hinblick auf eine möglichst kurzfristige Umsetzung ohne zeitintensive Ge-
nehmigungsverfahren wird daher eine Variante empfohlen, bei der ein Eingriff 
in den Boden vermieden wird. Denkbar wäre demnach eine Instandsetzung in 
Form eines Deckenüberzugs – unter der Voraussetzung, dass die Entwässerung 
gesichert ist und geeignete Baustelleneinrichtungsflächen vorhanden sind. 
 
Bei einer neuen Inanspruchnahme von bisher nicht beeinträchtigten Flächen ist 
eine bodenfunktionale Kompensation im Rahmen der naturschutzrechtlichen 
Eingriffsregelung erforderlich. 
 
671-4 ist bzgl. der Standortfestlegung von Baustelleneinrichtungsflächen und 
möglicher Baumfällungen in den Planungsprozess einzubinden. 
 
Es sollten Baugrunduntersuchungen durchgeführt werden, um Hinweise auf 
den Schichtaufbau und die Tragfähigkeit zu erhalten. 
 
• Im Zuge des Verfahrens ist ein Antrag auf Befreiung von den Verbotsbestim-
mungen des Landschaftsplans gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
zu stellen. 
 
 
5 Flächenbilanzierung Bestand 
Die Intensität und der Umfang des Eingriffs wurden in den Kapiteln 2 und 3 bereits 
umfänglich beschrieben und bebildert. Die folgende Tabelle greift die dort beschrie-
bene Bewertung auf . Die resultierenden Werte bilden die B asis für die Eingriffs - / 
Ausgleichsbewertung. 
 
Die Einteilung und Bewertung der im Folgenden beschriebenen Biotoptypen erfolgt 
in Anlehnung an das Verfahren gemäß Sporbeck, 1990. Die Beschreibung erfolgt in der 
Reihenfolge ihrer ökologischen Bedeutung, die in sogenannten Ökologischen Wertein-
heiten ÖW ausgedrückt ist. 
 
Bei der Met hode nach Sporbeck, 1990 erfolgt die Bewertung anhand folgender sec hs 
Einzelkriterien, die in ihrer Gesamtheit eine Einstufung der Biotoptypen bezüglich ih-
rer Bedeutung aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglich ma-
chen: 
 
1. Natürlichkeit    N  
2. Wiederherstellbarkeit   W 
3. Gefährdungsgrad   G  
4. Maturität     M 
5. Struktur- und Artenvielfalt  S  
6. Häufigkeit    H

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26 
 
 
 
Das Bewertungsverfahren basiert auf einem Punktbewertungssystem, bei dem die 
Wertzahlen der Einzelkriterien additiv verknüpft werden und maximal den Wert 30 
erreichen können (= Summe). Die einzelnen Bewertungskriterien werden dabei 
gleichgewichtet. Die Wertzahlen, die den Einzelkriterien zugeordnet werden, liegen 
zwischen 0 und 5.  
 
Die Wertzahlen werden in Tabellen, die bestimmten Naturraumgruppen zugeordnet 
sind, vorgegeben. Das Planungsgebiet befindet sich in der Naturraumgruppe 3. 
 
 
 
5.1 Zuordnung der Biotoptypen Bestand 
 
5.1.1 Station 0,00 - + 1.000,00 – Am Eifeltor bis Brückenbauwerk 
 
Betrachtet wird der Bereich zwischen der südlichen und nördlichen Wegebegrenzung 
– südlich und nördlich angrenzende Vegetationsbereiche des Waldes werden in der 
Bilanzierung nicht berücksichtig. Schutz - und weitere Festsetzungen für diese Berei-
che werden jedoch gesondert betrachtet. 
 
 
Nutzung Biotoptyp Flächenanteil 
   
Wegeflächen versiegelt HY1 1.900 qm 
Wegeflächen unversiegelt HY2 2.500 qm 
Trittpionierrassen (mit Versor-
gungsleitung) 
EG 4.300 qm 
 
 
 
5.1.2 Station +1.000,00 - + 1.070,00 – Umfeld Brückenbauwerk 
 
Aufgrund der erheblichen Veränderungen in diesem Bereich wird der Gesamtbereich 
um das Brückenbauwerk einschl. aller vorhandener Wegebeziehungen, Vegetations-
flächen usw. betrachtet  und in einem weiteren Schritt der Planung für den gleichen 
Raum gegenübergestellt. Lediglich das Brückenbauwerk und der nicht von der Pla-
nung tangierte Vorplatz gehen nicht in die Bilanzierung ein. Die Flächen werden in 
der nachfolgenden Abbildung dargestellt – die Flächenermittlung erfolgte planimet-
risch.

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Landschaftspflegerischer Begleitplan  
 
27 
 
 
A 
A 
A 
B 
B 
B 
C 
 
Versiegelte Wege 
 
 
Unversiegelte Wege 
 
 
Grünfläche 
 
 
Grenze Betrachtungsraum 
B 
A 
C 
LAUBBAUM / RODUNG

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Landschaftspflegerischer Begleitplan  
 
28 
 
 
Nutzung Biotoptyp Flächenanteil 
   
Wegeflächen versiegelt HY1 170 qm 
Wegeflächen unversiegelt HY2 50 qm 
Trittpionierrasen (mit Versor-
gungsleitung) 
EG 290 qm 
Einzelbaum mittleres Baumholz BF32 50 qm 
 
 
5.1.3 Station +1.070,00 - + 1.190,00 – Trasse östlich des Brückenbauwerks 
 
Aufgrund der erheblichen Veränderungen in diesem Bereich wird der Gesamtbereich 
der alten und neuen Trasse einschl. aller vorhandener Wegebeziehungen, Vegetations-
flächen usw. betrachtet und in einem weiteren Schritt der Planung für den gleichen 
Raum gegenübergestellt. Die Flächen werden in der nachfolgenden Abbildung (siehe 
Folgeseite) dargestellt – die Flächenermittlung erfolgte planimetrisch. 
 
 
Nutzung Biotoptyp Flächenanteil 
   
Wegeflächen versiegelt HY1 220 qm 
Wegeflächen unversiegelt HY2 0 qm 
Trittpionierrassen EG 850 qm 
 
 
5.1.4 Station +1.190,00 - + 1.330,00 – Sanierungsbereich bis Ausbauende 
Betrachtet wird ausschließlich der Bereich südlich des hier 2,50 m breiten Asphaltwe-
ges. Alle weiteren Planungsinhalte sehen lediglich eine Sanierung vorhandener Wege- 
und Platzflächen vor. Der zu betrachtende Bereich besitzt somit eine Breite von 1,50 m 
– er endet an einer Platzfläche etwa 20,00 m vor dem Ausbauende an die Brühler Land-
straße und besitzt mithin eine Länge von 120,00 m.  Aufgrund der Prägung wird die 
Fläche dem Biotoptyp HY2 zugeordnet. 
 
 
Nutzung Biotoptyp Flächenanteil 
   
Wegeflächen unversiegelt HY2 180 qm

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29 
 
  
A 
A 
B 
B

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30 
 
 
5.2 Zusammenstellung der Biotoptypen Bestand 
 
Station Biotoptyp Flächenanteil 
   
0,00 - + 1.000,00 HY1 1.900 qm 
+1.000,00 - + 1.070,00  170 qm 
+1.070,00 - + 1.190,00  220 qm 
+1.190,00 - + 1.330,00  0 qm* 
  2.290 qm 
   
0,00 - + 1.000,00 HY2 2.500 qm 
+1.000,00 - + 1.070,00  50 qm 
+1.070,00 - + 1.190,00  0 qm* 
+1.190,00 - + 1.330,00  180 qm 
  2.730 qm 
   
0,00 - + 1.000,00 EG 4.300 qm 
+1.000,00 - + 1.070,00  290 qm 
+1.070,00 - + 1.190,00  850 qm 
+1.190,00 - + 1.330,00  0 qm* 
  5.440 qm 
   
+1.000,00 - + 1.070,00 BF32 50 qm 
   
Gesamtfläche  10.510 qm 
 
*Für den Sanierungsbereich wird der Biotoptyp nicht betrachtet oder er kommt nicht vor 
 
 
5.3 Zuordnung der Biotoptypen Planung 
 
5.3.1 Station 0,00 - + 1.000,00 – Am Eifeltor bis Brückenbauwerk 
 
Betrachtet wird der Bereich zwischen der ehem. südlichen und nördlichen Wegebe-
grenzung – die südlich und nördlich angrenzende Vegetationsbereiche des Waldes 
werden durch die dortige Entsiegelung breiter denn im Bestand – siehe Regelquer-
schnitt. Aufgrund der angrenzenden Waldflächen und der vorhergehenden Entsiege-
lung geht die Fläche als Ruderalflur – (Biotoptyp HP7) in die Bilanzierung ein. 
 
 
Nutzung Biotoptyp Flächenanteil 
   
Wegeflächen versiegelt HY1 5.000 qm 
Ruderalflur HP7 3.700 qm

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31 
 
 
 
 
5.3.2 Station +1.000,00 - + 1.070,00 – Umfeld Brückenbauwerk 
 
Betrachtet wird der Gesamtbereich um das Brückenbauwerk. Lediglich das Brücken-
bauwerk und der nicht von der Planung tangierte Vorplatz gehen nicht in die Bilan-
zierung ein. 
 
  
Nutzung Biotoptyp Flächenanteil 
   
Wegeflächen versiegelt HY1 350 qm 
Trittpionierrasen (mit Versor-
gungsleitung) 
EG 210 qm 
 
 
5.3.3 Station +1.070,00 - + 1.190,00 – Trasse östlich des Brückenbauwerks 
 
Betrachtet wird der Gesamtbereich zwischen südlichem Wegerand alte Trasse und 
neuem Wegerand geplante Trasse – die Flächenermittlung erfolgte planimetrisch. 
 
 
Nutzung Biotoptyp Flächenanteil 
   
Wegeflächen versiegelt HY1 600 qm 
Wegeflächen unversiegelt HY2 0 qm 
Trittpionierrassen EG 470 qm 
 
 
5.3.4 Station +1.190,00 - + 1.330,00 – Sanierungsbereich bis Ausbauende 
Betrachtet wird ausschließlich der Bereich südlich des hier 2,50 m breiten Asphaltwe-
ges. 
 
 
Nutzung Biotoptyp Flächenanteil 
   
Wegeflächen versiegelt HY1 180 qm

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32 
 
5.4 Zusammenstellung der Biotoptypen Planung 
 
Station Biotoptyp Flächenanteil 
   
0,00 - + 1.000,00 HY1 5.000 qm 
+1.000,00 - + 1.070,00  350 qm 
+1.070,00 - + 1.190,00  600 qm 
+1.190,00 - + 1.330,00  180 qm* 
  6.130 qm 
   
0,00 - + 1.000,00 EG 0 qm* 
+1.000,00 - + 1.070,00  210 qm 
+1.070,00 - + 1.190,00  470 qm 
+1.190,00 - + 1.330,00  0 qm* 
  680 qm 
   
0,00 - + 1.000,00 HP7 3.700 qm 
   
Gesamtfläche  10.510 qm 
 
*Für den Sanierungsbereich wird der Biotoptyp nicht betrachtet oder er kommt nicht vor 
 
 
6 Bewertung der Biotoptypen Bestand 
 
 
Biotoptyp Kürzel gem. 
Sporbeck 
Bewertungskriterium Su 
  N W G M S H  
         
Wegeflächen versiegelt HY1 0 0 0 0 0 0 0 
Wegeflächen unversiegelt HY2 1 0 0 0 1 1 3 
Trittpionierrassen EG 1* 1 1 1 2 1 7 
Einzelbaum  BF32 2 3 3 3 2 2 15 
 
* Die Flächen des Trittpionierrasens werden durch Kleinflächen geprägt, die sich aus 
den funktionalen Zusammenhängen der Wegeflächen ergeben – die Flächen unterlie-
gen einer regelmäßigen Pflege und sind parziell als vegetationslose Offenbodenbra-
chen mit extrem hohem Verdichtungsgrad ausgebildet. Für die reduzierte Natürlich-
keit wird der Wert um 1 ÖW auf die Bewertung 1 reduziert.

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33 
 
Bei der Planung wurden mit hoher Priorität die Erhaltung und der Schutz der vorhan-
denen Vegetation verfolgt. Die Rodung von standorttypischen heimischen Laubbäu-
men konnte durch entsprechende Plananpassungen nahezu gänzlich vermieden wer-
den. Gerodet werden muss lediglich ein Laubbaum. 
 
Die Gegenüberstellung der versiegelten bzw. stark verdichteten Fläche vor und nach 
dem Eingriff wird in der folgenden Tabelle abgebildet: 
 
Biotoptyp   
   
 Bestand  
   
HY1 Versiegelte Flächen 2.290 qm 
HY2 
Wassergebundene – stark ver-
dichtete Flächen (regelmäßig be-
fahren) 
2.730 qm 
   
 Summe: 5.020 qm 
   
 Planung  
   
HY1 Versiegelte Flächen nachher 6.130 qm 
   
 Summe: 6.130 qm 
   
 Differenz Bestand / Planung  
 5.020 – 6.130   
 Zusätzlich versiegelte Flächen: 1.110 qm 
 
 
Fazit: 
 
Durch die Planung werden zusätzlich 1.110 qm Vegetationsflächen versiegelt.

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34 
 
7 Minimierungsmaßnahmen 
 
1. die Erstellung von externen Baustelleneinrichtungs - bzw. Materiallagerflächen 
darf ausschließlich auf befestigten Flächen des Plangebietes selbst oder auf be-
festigten Flächen im Umfeld erfolgen. Es dürfen dazu ohne gesonderte Geneh-
migung keine sonstigen Flächen genutzt werden. 
 
2. alle Bäume im Schwenk - bzw. Arbeitsbereich der eingesetzten Gerätschaften 
sind mittels unverrückbaren Bauzauns / Stammschutz während der gesamten 
Bauzeit zu schützen. Durch das Aufstellen dieser Zäune werden die Bäume 
nach den Richtlinien des RAS – LP4 während der gesamten Bauzeit vor Anfahr-
schäden bzw. vor Abgrabungen /Aufschüttungen im Wurzelbereich geschützt.  
 
Bauabschnitt 
/Station 
Baumschutz Einschränkung 
   
0,00 – 1.000 Bauzaun beidseitig Trassenbreite max. 11,00 m 
   
1.000 – 1.190 Stammschutz Bäume im Schwenkbereich 
   
1.190 – Ausbau-
ende 
Bauzaun einseitig Nördlich der Wegetrasse 
 
 
3. Für alle Arbeiten im Bereich von Bäumen gelten die technischen Regeln: 
DIN 18920, RAS – LP4 und die ZTV Baumpflege sind zu beachten. 
 
4. Gemäß § 202 BauGB ist Mutterboden in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor 
Vernichtung und Vergeudung zu schützen. Nähere Ausführungen zum Vorge-
hen enthält die DIN 18 915 bezüglich des Bodenabtrags und der Oberbodenla-
gerung. Die DIN 18300 “Erdarbeiten” ist zu berücksichtigen. Überschüssige Bo-
denmassen sind entsprechend schonend zu behandeln. 
 
5. Für die Baumaßnahme wird eine ökologische Baubegleitung empfohlen.  
 
6. Eine wesentliche Aufgabe der ö.B. ist die Überwachung der Entsiegelung. In al-
len Bereichen, in denen der Abbruch innerhalb eines Radius von 4,00 m (gemes-
sen ab Stamm) in Kronentraufbereichen erfolgt, ist die Ausschachtung automa-
nuell durchzuführen. Für den Bereich des wassergebundenen Weges im Aus-
bauteilstück 0,00 bis + 1.000,00 darf lediglich ein leichtes Auflockern der Deck-
schicht zwecks Wiederherstellung der Versickerung erfolgen. Beim Antreffen 
von Wurzelwerk sind die durchzuführenden Arbeiten mit der ö.B. abzustim-
men. 
 
7. Der im Mittelstreifen des Ausbauteilstück 0,00 bis + 1.000,00 gewonnene Oberbo-
den ist nach A bschieben der Grasnarbe in den seitlichen Auffüllbereichen zu 
verwenden. Es darf kein gebietsfremder Oberboden eingebaut werden.

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35 
 
 
8. Im Zuge des Rückbaus der asphaltierten Wegeflächen ist mit größter Sorgfalt 
vorzugehen. Es ist dabei darauf zu achten, dass da s Material möglichst rück-
standslos beseitigt wird. 
 
9. Die Rodung des Einzelbaumes östlich des Brückenbauwerkes muss im Zeitfens-
ter Anfang Oktober bis Ende Februar erfolgen. 
 
10. Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. 
 
11. Es ist sicher zu stellen, dass die auf d er Baustelle eingesetzten Bauleiter und 
Baufacharbeiter mit den landespflegerischen Auflagen zum Bauablauf vertraut 
sind. 
 
7.1 Ausgleichsmaßnahmen 
 
Gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Köln ist der zu rodende Baum (Berg-
ahorn Stammumfang 1,30 m) durch die Pflanzung von 2 Bäumen aus der „Liste 
für die Ersatzpflanzung bodenständiger Bäume  - Anlage zur Baumschutzsat-
zung der Stadt Köln) zu ersetzen. 
 
Nach Abstimmung mit 67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erfolgt 
eine Pflanzung von: 
 
1 Stück Feldahorn (Acer campestre) und 1 Stück Esskastanie (Castanea sativa) 
 
StU 20/25

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36 
 
7.1.1 Verortung der Ausgleichsmaßnahme 
  
Baumersatzstandorte 1 + 2 
Die neuen Baumstandort befinden sich etwa 50,00 m 
südöstlich der Fußgängerbrücke über den Militärring. 
GPS ca. 50.89.33 N  6.94.42 O  
Fußgängerbrücke über den Militärring

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37 
 
 
8 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz 
 
In den folgenden Tabellen werden die ökologischen Werteinheiten -ÖW- der Biotopty-
pen in Anlehnung an das Verfahren gemäß Sporbeck, 1990 des Plangebietes zum Zeit-
punkt der Bestandsaufnahme dem Wert der Biotoptypen nach Umsetzung der Maß-
nahme gegenübergestellt. Der Ausgleichswert der im Rahmen der Ausgleichsmaß-
nahmen neu etablierten Biotoptypen stellt dabei den Wert eines Biotops ca. 30 Jahre 
nach Neuanlage dar. 
 
 
8.1 Ökologische Wertigkeiten vor dem Eingriff 
 
Kürzel Biotoptyp Fläche in m² Faktor ÖW-
Summe 
     
HY1 Wegeflächen versiegelt 2.290 0 0 
HY2 Wegeflächen unversiegelt 2.730 3 8.190 
EG Trittpionierrassen 5.440 7 38.080 
BF32 Einzelbaum  50 15 750 
     
 Summe:   47.020 
 
 
8.2 Ökologische Wertigkeiten nach dem Eingriff 
 
Durch den Bau des Radweges werden primär befestigte Flächen unterschiedlicher 
Bauart und Trittpionierrassen überbaut. Durch die Maßnahmen zur Minimierung der 
Eingriffsfolgen /insbesondere durch den Schutz der vorhandenen Vegetation, bleiben 
wichtige Biotopfunktionen erhalten.  Zusätzlich erfolgt eine Ausgleichsmaßnahme 
durch die Pflanzung von zwei Laubbäumen. 
 
 
Kürzel Biotoptyp Fläche in m² Faktor ÖW-
Summe 
     
HY 1 Versiegelte Flächen 6.130 0 0 
     
EG Trittpionierrasen 680 3 2.040 
     
HP7 Ruderalflur 3.700 13 48.100 
     
 Zwischensumme:   50.140

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38 
 
 Übertrag Zwischensumme   50.140 
     
 Ausgleichsmaßnahme Baumpflan-
zung 
   
     
 Je Baum werden 40 qm Kronentrauf-
bereich (entspricht Wuchserwartung 
nach 30 Jahren)  zu Grunde gelegt . 
Die Maßnahme geht daher mit ei-
nem Ansatz von 80 qm in die Bilan-
zierung ein (2 Bäume zu je 40 qm). 
   
     
BF32 Einzelbäume mit mittlerem Baum-
holz, standorttypisch 80 13 1.040 
     
 Summe:   51.180 
     
 Summe vorher:   -47.020 
     
 Summe nachher – Summe vorher   4.160 
 
 
Die Summe von 4.160 ÖW verdeutlicht d ie Auskömmlichkeit der Kompensation in-
nerhalb des definierten Baubereiches nach Umsetzung aller beschriebenen Maßnah-
men. 
 
 
 
Nach Durchführung dieses Verfahrens sowie Berücksichtigung aller Festsetzungen 
besteht ein ausreichendes Maß der Kompensation im Sinne des LG NRW.

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Landschaftspflegerischer Begleitplan  
 
39 
 
 
9 Zusammenfassung 
Die Stadt Köln plant im Zuge Ihres Radwegesanierungsprogramms die Umgestaltung 
der Radwegeführung parallel zur Militärringstraße zwischen den einmündenden 
bzw. querenden Straßen „Am Eifeltor“ und „Brühler Landstraße“.  
 
Die in Kapitel 7 und 7.1 beschriebenen Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
sind zu beachten: 
 
1. Beschränkung zur Errichtung von Baustelleneinrichtungs - bzw. Materiallager-
flächen  
 
2. Baumschutz 
 
3. Beachtung der DIN 18920, RAS – LP4 und ZTV Baumpflege 
 
4. Schutz von Oberboden 
 
5. ökologische Baubegleitung  
 
6. eingeschränkte Bauweise in Kronentraufbereichen 
 
7. Wiederverwendung Oberboden 
 
8. Restlose Beseitigung von Asphalt 
 
9. Zeitliche Begrenzung der Rodung für einen Einzelbaum 
 
10. Versickerung Oberflächenwasser 
 
11. Verantwortung zur Kenntnisnahme auf der Baustelle 
 
12. Ersatz Einzelbaum durch Pflanzung von 1 Stück Feldahorn (Acer campestre) 
und 1 Stück Esskastanie (Castanea sativa) gem. Baumschutzsatzung Stadt Köln.

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Landschaftspflegerischer Begleitplan  
 
40 
 
Das vorliegende Gutachten wurde neutral und unabhängig nach dem aktuellen 
Stand der Wissenschaft sowie nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. 
 
D. Liebert 
 
 
Hinweis: 
 
Die Plananlagen Bestands- und Maßnahmenplan werden für die uniform struktu-
rierten Bereiche der Trasse nur auszugsweise dargestellt. Diese Form der Darstel-
lung erfolgt im Sinne der Übersichtlichkeit und ermöglicht eine klare Abgrenzung 
der Biotoptypen trotz der geringen Trassenbereite (ca. 11,00 m) auf Teilstücken von 
bis zu einem Kilometer.

Niederschrift Abstimmungstermin RadSan Militärringstraße 14.06.2022

4026 Zeichen

Niederschrift 
Besprechungsgegenstand 
RadSan Militärringstraße zwischen 
Brühler Landstraße und Am Eifeltor 
Ort und Datum der Besprechung 
Online-Konferenz, 14.06.2022 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Nahmobilität, Radverkehrsförderung, 
Verkehrsmodellierung, Fahrradbeauftragter 
Stadthaus Deutz - Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
Auskunft Herr Kühns, Zimmer 09C22 
Telefon 0221 221-35665, Telefax 0221 221-27082  
E-Mail strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de 
Teilnehmer/Teilnehmerinnen 
Alexander Faber 671/1 
Andre Michelis 671/421 
Uwe Bracke 571 
Dagobert Kühns 682/4 (früher 661/44) 
 
Mitzeichnung von (Erstschrift zurück an Absender) 
 
Verteiler 
Teilnehmer, 
 
Inhalt 
Nr. Typ1 Beschreibung Termin Verantwortlich 
1.   Begrüßung/Vorstellung 
Hr. Kühns begrüßt die Teilnehmenden und stellt die 
Radwegesanierungsmaßnahme an der Militärringstraße vor. 
Im Rahmen der Maßnahme sollen die 
Nebenanlagen/Radverkehrsanlagen südlich der 
Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am 
Eifeltor saniert und verbreitert werden. 
 
  
2.   Aktueller Beschluss 
Entsprechend dem Beschluss 1328/2021 
(https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=100644) hat der 
Verkehrsausschuss und der Ausschuss Klima, Umwelt und 
Grün die Ausführung eines 3m asphaltierten Radweges und 
einer 2m breiten Deckschicht ohne Bindemittel (sog. 
wassergebundene Decke) als Gehweg beschlossen. 
 
Die wassergebundene Decke im Bestand weißt jedoch eine 
Breite zwischen 2,10 und 3,50 m auf. 
 
Hr. Kühns weist (bezüglich der Breite von 2m) auf (mögliche) 
Konflikte zwischen sich begegnenden zu Fuß Gehenden 
(insbesondere mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen oder 
Ähnlichem) hin. Sollten diese auf den (asphaltierten) Radweg 
ausweichen, wären zusätzliche Konflikte (mit Radfahrenden) 
zu erwarten. 
 
Hr. Faber und Hr. Michelis teilen mit, dass das 
Grünhandbuch (grundsätzlich) eine Breite von (mindestens) 
  
                                                
1 Typen: A = Aufgabe; B = Beschluss; I = Information

- 2 - 
  
 
Nr. Typ1 Beschreibung Termin Verantwortlich 
2,50 m für Wege im Grünen vorsieht. Seitens 671 werden 
keine grundsätzlichen Bedenken bezüglich des (auf 2m) 
reduzierten Gehweges (wassergebundene Decke) gesehen. 
Entsprechend dem politischen Beschluss ist eine 
Reduzierung der wassergebundene auf 2 m möglich. Die 
wassergebundene Decke sollte am südlichen Rand 
angepasst/reduziert werden. Hierdurch würde der Abstand zu 
den Bäumen maximiert und der Grünstreifen (zwischen Geh- 
und Radweg) eine konstante Breite von 1,50 m aufweisen. 
 
Entsprechend der Grundsatzvereinbarung zwischen 66 und 
67 würde der (asphaltierte) Radweg in der Zuständigkeit von 
66 liegen und der (als wassergebundene Decke ausgeführte) 
Gehweg in der Zuständigkeit von 67. 
 
Hr. Kühns weist auf (mögliche) Vorgaben/Auswirkungen (des 
Musterquerschnittes) für andere Abschnitte (der 
Militärringstraße) hin. 
 
3.   Landschaftspflegerischer Begleitplan 
Der ursprüngliche Landschaftspflegerische Begleitplan ist 
von einem 5m breiten asphaltierten Geh- und Radweg 
ausgegangen. Entsprechend dem Beschluss soll der Weg als 
3m (asphaltierter) Radweg und 2m (wassergebundene 
Decke) Gehweg ausgebaut werden. 
 
Hr. Kühns bittet um Einschätzung bezüglich der 
Auswirkungen auf Landschaftspflegerischen Begleitplanes. 
Hr. Bracke teilt mit, dass seiner Einschätzung nach der 
ursprüngliche Fall (5m Asphalt) aus ökologischer Sicht 
(Versiegelung, Versickerung etc.) ungünstiger ist, weshalb 
keine Anpassung (des LBP) notwendig ist. 
 
  
4.   Beteiligung Naturschutzbeirat 
Hr. Kühns teilt mit, dass 682/4 (früher 661/44) noch keine 
(offizielle) Rückmeldung (von 571) bezüglich der Beschwerde 
des Naturschutzbeirates bei der Bezirksregierung erhalten 
hat. Hr. Bracke teilt mit, dass eine Beteiligung des 
Naturschutzbeirates für die Maßnahme notwendig ist. 
 
Hr. Kühns wird die Maßnahme bei Fr. Weil (571/1) für die 
nächste Sitzung des Naturschutzbeirates anmelden. 
 
  
 
Gef. Kühns

Lagepläne

9686 Zeichen

M
0.4/11.0 
0,8/16 
0,5/9 
0,6/12 
0,4/8 
0.5/7.0 
0.3/7.0 
0.4/9.5 
0.2/5.5 
0.3/7.0 
0.4/10.0 
0.4/11.5 
0.3/6.0 
0.25/3.5 
0.4/8.0 
0.3/8.0 0.3/7.0 
0.3/7.0 
0,5/10 
0,5/8 
0,5/9 
0,6/12 
0,8/16 
0,8/14 
0,8/14 
0,6/12 
0,4/8 1,0/18 
0,8/14 
0.6/9.0 
0.7/12.0 
0.4/9.0 
0.4/12.0 
0.5/8.0 
0.3/5.0 
0.5/7.0 
0.3/7.0 
0.3/9.0 
0,8/18 
0.5/10.0 
0.6/13.0 
0,6/16 
0,4/8 
0,4/9 
0,6/14 
0,6/9 
0,4/5 
0,6/14 
0,6/14 
0,4/9 
0.3/7.0 
0.5/8.0 
0.5/9.0 
0.5/8.5 
0.4/8.0 
0.4/9.0 
0.5/10.0 
0.4/7.5 0.3/5.0 
0.4/9.0 
0,5/8 
0,8/14 
0.8/17.5 
0.4/9.0 
0.5/10.0 
0.4/10.0 
0.5/4.0 
0.4/10.0 
0.5/14.0 
0.3/7.0 
0.4/10.0 
0.4/8.0 
0.3/6.0 
0,5/12 
0.7/13.0 
0.7/14.0 
0.7/17.0 
0.5/13.0 
0.6/11.0 
0.4/6.5 
0,4/7 
0,5/10 
0,4/9 
0,5/9 
0,6/14 
0,9/16 
0,4/10 
0.5/16.0 
0.25/3.0 
0.2/3.0 
0,4/6 
0,6/10 
0,6/10 
0.15/2.0 
0,7/9 
0,7/12 
0,6/10 
0,4/7 
0,6/12 
0,6/12 
0,5/8 0,5/8 
0,4/6 
0,5/6 
0,4/5 
0,4/8 0,6/9 
0.25/3.0 
0.4/7.0 
0.3/6.0 
0,4/7 
0.5/8.5 
0,6/10 
0,6/12 
0,6/10 
0,6/12 
0,8/16 
0,6/9 
0,6/9 
0,4/6 
0,8/14 
0,2/7 
1,0/20 
0,8/14 
0,5/12 
0.4/12.0 
0.5/13.0 
0.4/9.0 
0.4/9.0 
0.5/11.5 
0.5/5.0 
0.4/9.0 
0.4/6.0 
0,4/8 
0,6/12 
0,4/9 
0,5/10 
0,25/5 
0,5/12 
0,6/12 
1,0/18 
0,8/16 
Weg 
Weg 
W
aldgrenze 
Reitweg 
(unb
efestigt
) 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. 
E
D
C
Übersichtsplan 
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: 
x
Auditor/in: Datum: 
NHN 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
NN UTM/ETSR85 
Sachbearbeiter/-in 
250 
Planung 
1700 mm 420 mm 
Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor 
Entwurf Sanierung der südlichen Nebenanlagen 
04.09.2020 Plan 1 von 4 
2/Zollstock Lageplan 
04.09.2020 
Hr. Kühns 
04.09.2020 
gez. Hr. Kühns 
07.09.2020 
gez. Hr. Möllers 
11.09.2020 
gez. Hr. Dörkes 
14.09.2020 
gez. Hr. Harzendorf 
(661-4) (661-44) 
Entsprechend dem Beschluss 1328/2021 wird die asphaltierte  Fläche auf 
3m und die wassergebundene Decke auf 2m reduziert. Hr. Kühns 20.06.2022 
66 
662/1  _______________________________ 
1. Anordnung gemäß §§ 44 StVO 
   hiermit erteilt. 
2. 662/3   Beschilderung 
   m.d.B. um Durchführung 
   Auftrag Nr.___________ 
_____________________________________ 
662/3 
Anordnung ausgeführt am: ______________ 
Anhörungsverfahren für Markierungen 
gemäß §45 StVO 
durchgeführt am _________________ 
_______________________________________ 
Polizeipräsidium Köln 
Direktion Verkehr 
Im Auftrag 
_______________________________________ 
Angeordnet: 
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
662/1       Im Auftrag _____________________

M
0,6/12 
0,4/8 
0,5/10 
0,5/10 
0,5/10 
0,2/6 
0,1/2 
0,8/12 
0,5/10 
0,6/14 
0,6/10 
0,6/10 
1,0/18 
0,3/6 
0,4/10 
0,5/12 
0,8/20 
0,6/10 
0,5/12 
0,6/10 
1,0/18 
0,4/10 
0,6/12 
0,4/8 
0,2/5 
0,6/12 
0,5/12 
0,6/12 
0,5/10 
0,4/10 
0,4/7 
0,6/12 
0,4/8 
0,6/14 
0,5/10 
0,4/8 
0,6/16 
0,8/14 0,6/13 
0,4/9 
0,4/8 
0,6/12 
0,6/12 
0,6/14 
0,6/12 
0,5/10 
0,4/10 
0,4/8 
0,5/12 
0,8/14 
0,4/9 
0,6/14 
0,4/8 
0,6/12 
0,6/9 
0,6/10 
0,4/9 
0,3/5 
0,4/8 
0,3/6 
0,4/8 
0,4/8 
0,6/11 
1,0/20 
0,5/12 
0,5/12 
0,4/10 
0,6/8 
0,4/7 
0,4/9 
0,4/9 
0,4/10 
0.3/6.5 
0,6/16 
0,6/14 
0,9/20 
0,4/10 
0,8/14 
0,3/6 
0,5/10 
0,4/10 
0,3/6 
0,4/10 
0,6/10 
0,8/16 
0,5/10 
0,7/12 
0,6/14 
0,9/20 
0,5/10 
0,6/14 
0,6/12 
1,0/18 
0,5/10 
0,6/16 
W
ald 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. 
E
D
C
Übersichtsplan 
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: 
x
Auditor/in: Datum: 
NHN 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
NN UTM/ETSR85 
Sachbearbeiter/-in 
250 
Planung 
1700 mm 420 mm 
2/Zollstock 
Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor 
Entwurf Sanierung der südlichen Nebenanlagen 
Lageplan 
Plan 2 von 4 04.09.2020 
04.09.2020 
Hr. Kühns 
04.09.2020 
gez. Hr. Kühns 
07.09.2020 
gez. Hr. Möllers 
11.09.2020 
gez. Hr. Dörkes 
14.09.2020 
gez. Hr. Harzendorf 
(661-4) (661-44) 
Entsprechend dem Beschluss 1328/2021 wird die asphaltierte  Fläche auf 
3m und die wassergebundene Decke auf 2m reduziert. Hr. Kühns 20.06.2022 
Anhörungsverfahren für Markierungen 
gemäß §45 StVO 
durchgeführt am _________________ 
_______________________________________ 
Polizeipräsidium Köln 
Direktion Verkehr 
Im Auftrag 
_______________________________________ 
Angeordnet: 
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
662/1       Im Auftrag _____________________ 
66 
662/1  _______________________________ 
1. Anordnung gemäß §§ 44 StVO 
   hiermit erteilt. 
2. 662/3   Beschilderung 
   m.d.B. um Durchführung 
   Auftrag Nr.___________ 
_____________________________________ 
662/3 
Anordnung ausgeführt am: ______________

0,5/12 
1,0/20 
0,4/10 
0,6/12 
0,5/12 
0,8/12 
0,5/10 
0,6/10 
1,4/20 
0,8/12 
0,6/12 
0,8/14 
0,8/15 
0,5/10 
0,5/8 
1,0/16 
0,6/12 
0,6/10 
0,8/18 
1,2/22 
1,0/22 
0,8/18 
0,6/8 
0,6/10 
1.0/19.0 
1,0/22 
0.9/15.0 
1,2/28 
0,8/18 
0,8/18 
1,0/28 
0,4/10 
0,8/14 
0,8/18 
1,2/24 
0,8/16 0,8/14 
0,8/16 
0,8/14 
0,6/18 
0,8/14 
0,7/10 
0,8/10 
0,5/10 
0,6/10 
1,4/26 
1,4/24 
0,8/16 
0,6/12 
0,6/16 
1,0/20 
1,2/18 
1,2/28 
1,3/28 
0,5/9 
0,8/16 
0,6/15 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. 
E
D
C
Übersichtsplan 
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: 
x
Auditor/in: Datum: 
NHN 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
NN UTM/ETSR85 
Sachbearbeiter/-in 
250 
Planung 
1700 mm 420 mm 
Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor 
Entwurf Sanierung der südlichen Nebenanlagen 
Lageplan 2/Zollstock 04.09.2020 
Hr. Kühns 
04.09.2020 Plan 3 von 4 
14.09.2020 
gez. Hr. Harzendorf 
11.09.2020 
gez. Hr. Dörkes 
07.09.2020 
gez. Hr. Möllers 
04.09.2020 
gez. Hr. Kühns 
(661-44) (661-4) 
Entsprechend dem Beschluss 1328/2021 wird die asphaltierte  Fläche auf 
3m und die wassergebundene Decke auf 2m reduziert. Hr. Kühns 20.06.2022 
66 
662/1  _______________________________ 
1. Anordnung gemäß §§ 44 StVO 
   hiermit erteilt. 
2. 662/3   Beschilderung 
   m.d.B. um Durchführung 
   Auftrag Nr.___________ 
_____________________________________ 
662/3 
Anordnung ausgeführt am: ______________ 
Anhörungsverfahren für Markierungen 
gemäß §45 StVO 
durchgeführt am _________________ 
_______________________________________ 
Polizeipräsidium Köln 
Direktion Verkehr 
Im Auftrag 
_______________________________________ 
Angeordnet: 
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
662/1       Im Auftrag _____________________

M
M
WT 
0.1/4.0 
0.2/3.0 
0.2/6.0 
0.15/2.0 
0,7/10 
0,6/8 
0,5/10 
0,5/8 
0.6/9.0 
0.5/16.0 
0,5/8 
0,4/6 
0,5/12 
0,5/12 
0.1/3.0 0.2/6.0 
0,5/10 
0,6/14 
0,4/8 
0.1/2.0 0.2/5.0 
0.1/3.0 
0.4/8.0 
3*0.1/3.0 
0.2/4.0 
0.2/5.0 
0.5/12.0 
0.3/9.0 
0.4/7.0 
0.2/3.5 
0.2/4.0 
0.1/2.0 
0,6/14 
0,3/8 
0,4/8 
0,8/14 
0,5/8 
0,4/10 
0,7/10 
0.5/10.0 
0,6/6 
0.5/8.0 
0,6/6 
0,6/12 
0,9/16 
0,4/7 
0,6/10 
0,3/8 
0,5/10 
0,6/10 
0,3/6 
0,6/10 
1,4/18 
0,4/8 
1,2/20 
0,6/8 1,0/16 
0,5/10 
0,6/10 
0,6/12 
0,4/8 
0,6/10 
0,4/8 
0,6/10 
0,6/10 
0,8/16 
0,6/16 
0,5/8 
0,5/10 
0,8/10 
0,6/10 
1,0/18 
0,7/10 
0,4/8 
0,4/8 
0,6/10 
0.3/7.0 
0,4/10 
1,5/30 
0,6/10 
0,5/10 
0,4/8 
0,5/10 
0,4/8 
0,4/8 
0,4/8 
0,4/7 
0,4/8 
0,6/10 
0,5/8 
0,8/12 
0.6/12.0 
0.3/7.0 
0,6/16 
0,5/11 
0,6/14 
0,5/10 
0,6/12 
0,4/8 
0,6/12 
0,4/8 
0,6/12 
0,4/6 
0.3/7.0 
0,4/8 
0,6/12 
0,5/11 
0,4/8 
0,5/10 
W
aldgrenze 
Tor 
W
ald 
Asphalt 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. 
E
D
C
Übersichtsplan 
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: 
x
Auditor/in: Datum: 
NHN 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
NN UTM/ETSR85 
Sachbearbeiter/-in 
250 
Planung 
1700 mm 420 mm 
Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor 
Entwurf Sanierung der südlichen Nebenanlagen 
Lageplan 2/Zollstock 04.09.2020 
Hr. Kühns 
04.09.2020 Plan 4 von 4 
14.09.2020 
gez. Hr. Harzendorf 
11.09.2020 
gez. Hr. Dörkes 
07.09.2020 
gez. Hr. Möllers 
04.09.2020 
gez. Hr. Kühns 
(661-4) (661-44) 
Entsprechend dem Beschluss 1328/2021 wird die asphaltierte  Fläche auf 
3m und die wassergebundene Decke auf 2m reduziert. Hr. Kühns 20.06.2022 
Anhörungsverfahren für Markierungen 
gemäß §45 StVO 
durchgeführt am _________________ 
_______________________________________ 
Polizeipräsidium Köln 
Direktion Verkehr 
Im Auftrag 
_______________________________________ 
Angeordnet: 
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
662/1       Im Auftrag _____________________ 
66 
662/1  _______________________________ 
1. Anordnung gemäß §§ 44 StVO 
   hiermit erteilt. 
2. 662/3   Beschilderung 
   m.d.B. um Durchführung 
   Auftrag Nr.___________ 
_____________________________________ 
662/3 
Anordnung ausgeführt am: ______________

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

8161 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 2290/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Radwegsanierung Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor, 
Landschaftsschutzgebiet L17 "Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und 
verbindende Grünzüge", Bezirk 2 Rodenkirchen, Hier: Antrag auf Befreiung von den Verboten 
des Landschaftsplans 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat ist damit einverstanden, dass die Radwegesanierung Militärringstraße zwi-
schen Brühler Landstraße und Am Eifeltor umgesetzt wird. 
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 
BNatSchG zu. 
 
Alternative: 
Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Landschafts-
plans gemäß § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG. 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 15.08.2022

2 
Begründung: 
 
Beschreibung der Maßnahme 
Die Stadt Köln plant im Zuge Ihres Radwegesanierungsprogramms die Umgestaltung der Radwege-
führung parallel zur Militärringstraße zwischen den einmündenden bzw. querenden Straßen „Am Ei-
feltor“ und „Brühler Landstraße“. Die im Bestand in unterschiedlichen Bauweisen und teils räumlich 
getrennt verlaufenden Wegetrassen sollen dabei zunächst zurückgebaut und auf einer Länge von 
etwa 1.000 m zu einer 5 m breite Trasse ausgebaut werden. Dabei soll der bis zu 3 Metern breite 
Radweg als asphaltierter Weg, der meist parallel und unmittelbar angrenzend verlaufende, bis zu 2 
Metern breite Fußweg mit wassergebundener Decke gebaut werden. Durch den Fortfall der räumli-
chen Trennung verändert sich für diesen Teilbereich auch die Lage der Trasse. Im Bereich einer Fuß- 
/ Radwegbrücke über den Militärring wird die vorhandene Trasse aufgrund einer dortigen Baumgrup-
pe aufgenommen (entsiegelt) und um wenige Meter nach Norden verlegt. Auf dem letzten Teilstück 
bis zur Brühler Landstraße verjüngt sich die neue Trasse auf etwa 4 m. In diesem Bereich wird der 
vorhandene asphaltierte Weg saniert und um etwa 1 m verbreitert. Die gesamte Trasse besitzt eine 
Länge von ca. 1.330 m. 
 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün der Stadt Köln hat jedoch am 03.03.2022 den Beschluss 
gefasst, dass der Rad- und Gehweg nicht auf voller Breite versiegelt werden darf. Die Trasse darf 
demnach eine Gesamtbreite von 5 Metern nicht überschreiten und lediglich auf max. 3 m Breite ver-
siegelt (Radweg) sowie auf max. 2 m Breite als wassergebundener Weg (Fußweg) umgesetzt wer-
den. Bei einem Ortstermin der am Bauvorhaben beteiligten Abteilungen der Stadt Köln wurde der 
Ausschussbeschluss als realisierbar eingestuft und das Bauvorhaben soll, wie durch den Beschluss 
festgesetzt, umgesetzt werden. Auf die Anpassung des LBP wurde verzichtet, da trotz geringeren 
Eingriffen die Ausgleichsmaßnahmen des ursprünglichen LBP umgesetzt werden sollen. 
 
 
Eingriff /Kompensation 
Durch das Bauvorhaben werden überwiegend ubiquitär überprägte Bereiche überbaut – in Teilberei-
chen werden Flächen zu Waldrändern entsiegelt, die sich in der Folge zu höherwertigen Biotopen 
entwickeln können. Innerhalb der Trasse finden sich keine hochwertigen (nicht ersetzbaren) Biotope. 
Ein vorhandener Radweg ist auf gesamter Länge durchgängig asphaltiert – zusätzlich werden durch 
die Planung wassergebundene Wegeflächen und artenarme Wiesenflächen überbaut – im Bereich 
der Wiesenflächen besteht die Verpflichtung zum Schutz des Oberbodens. Alle auf dem Gelände 
vorhandenen randlichen Vegetationsstrukturen bleiben erhalten. Unvermeidbar ist im Zuge des ca. 
1.330,00 m langen Ausbaus in einer Breite von 4,00 bis 5,00 m die Rodung eines Einzelbaumes (A-
cer pseudoplatanus (Bergahorn) – Stammdurchmesser 40 cm – Umfang 1,25 m – 1,30 m). Auch die 
Prüfung alternativen Trassen kam zu dem Ergebnis, dass mit der nun gewählten Trassenführung der 
geringstmögliche Eingriff in den Baumbestand einhergeht. 
Als Ausgleich für die in einem kurzen Abschnitt notwendige Versiegelung von Vegetation, werden an 
anderer Stelle Flächen im Bereich der alten Trassenführung entsiegelt. Im Rahmen dieses Wege-
rückbaues werden Kronentraufbereiche tangiert – in Teilbereichen wird durch den Rückbau der We-
geflächen lediglich ein Abstand von ca. 1,00 m zu den Stämmen der Waldbäume eingehalten. Hier 
sind Wurzelschutzmaßnahmen erforderlich. Die Trasse wird bereits seit Jahren intensiv zum Zwecke 
der stillen als auch aktiven Erholung genutzt. Mithin ist der Bereich aus Sicht der Störungsintensität 
deutlich vorbelastet. 
 
Für den Baum mit einem Stammumfang von ca. 1,30 m werden 2 Bäume aus der „Liste für die Er-
satzpflanzung bodenständiger Bäume“ (Anlage 1) mit einem Umfang von 20 cm gepflanzt (vergl. 
Baumschutzsatzung S. 6-7 sowie S. 10-12). 
 
Die Sanierung des Rad- und Gehweges hat durch eine teilweise Anpassung der Trassenführung das 
Ziel, eine Baumgruppe zu erhalten. Durch die geänderte Trassenführung werden überwiegend ubiqui-
tär überprägte Bereiche überbaut – in Teilbereichen werden Flächen zu Waldrändern entsiegelt, die 
sich in der Folge zu höherwertigen Biotopen entwickeln können. Die Rodung eines Laubbaumes ist 
unvermeidbar, wird jedoch durch die Pflanzung von zwei Laubbäumen ausgeglichen. 
Die Bilanzierung des Eingriffs und der Ausgleichsmaßnahmen laut landschaftspflegerischem Begleit-

3 
plan (LBP) bezieht sich auf eine ursprüngliche Planung mit einer Vollversiegelung des Rad- und 
Gehweges auf einer Breite von 5 Metern auf gesamter Länge. 
 
 
Artenschutz 
Die in § 44 BNatSchG beschriebenen Zugriffsverbote werden durch die Rodung des Einzelbaumes 
mithin nicht ausgelöst. Der Baum wurde am 05.03.2020 (weitgehend unbelaubt) und am 27.05.2020 
(belaubt) untersucht. Es fanden sich weder Horste noch Höhlen oder potentiell nutzbare Spalten, die 
als Fortpflanzungs-, Rast oder Ruhestätte für besonders geschützte Tierarten dienen könnten. 
 
Verbote des Landschaftsplans 
Die geplante Maßnahme liegt im Landschaftsschutzgebiet L 17 „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis 
Marienburg und verbindende Grünzüge“. Nach den Festsetzungen des Landschaftsplans ist innerhalb 
von Landschaftsschutzgebieten insbesondere verboten, 
- Bäume, Sträucher oder sonstiges Pflanzen zu beseitigen, 
- Flächen zu versiegeln und den Boden zu verdichten und 
- Straßen, Wege und Plätze zu errichten. 
 
Befreiungsvoraussetzungen 
 
Von den Verboten des Landschaftsplans kann auf Grundlage des § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG eine 
Befreiung erteilt werden, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, ein-
schließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art notwendig ist. 
 
Das Bauvorhaben stellt einen Teilabschnitt einer wichtigen, überörtlichen Rad- und Fußverbindung in 
ost-westlicher Ausdehnung dar. Es ist zu erwarten, dass im Zuge der Verkehrsverlagerung vom moto-
risierten Individualverkehr auf Radverkehr die Nutzungsintensität sowie die Anforderungen an eine 
solche Radtrasse steigen. Um diesen gerecht zu werden, ist einerseits die Qualität der Infrastruktur 
zu sichern und andererseits eine Trennung der Mobilitätsarten Fuß- und Radverkehr anzustreben. 
Daher besteht an dem Bauvorhaben ein hohes öffentliches Interesse. 
 
Im Planungsprozess wurde das Vermeidungsgebot u.a. durch eine Trassenverlegung bzw. durch das 
geringere Ausmaß an Versiegelung (im Vergleich zur Bestandstrasse) berücksichtigt. Darüber hinaus 
werden die Eingriffe über das vorgeschriebene Maß hinaus ausgeglichen, sodass die Eingriffsbilanz 
positiv ausfällt. 
Das öffentliche Interesse an der Durchsetzung der Verbote des Landschaftsplans ist daher gering. 
 
Das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Verbote und dem daraus resultierenden Schutz von 
Natur und Landschaft ist damit geringer als dem überwiegenden öffentlichen Interesse an der Umset-
zung des Bauvorhabens. 
 
Daher liegen die Befreiungsvoraussetzungen gem. § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. 
 
Anlagen 
Landschaftspflegerischer Begleitplan 
Übersichtsplan 
Lagepläne 
Niederschrift Abstimmungstermin 14.06.2022

Beratungsverlauf (1)

15.08.2022 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.1 Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Brühler Landstraße 8
  • Militärringstraße
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Am Eifeltor
  • Reitweg

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Details

Aktenzeichen
2290/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
01.08.2022
Erstellt
19.07.2022 16:00