2290/2022
Radwegsanierung Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor, Landschaftsschutzgebiet L17 "Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge", Bezirk 2 Rodenkirchen, Hier: Antrag auf Befreiung von den Verboten de
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
38838 Zeichen
D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG
BÜRO: Dorfstr. 79 52477 ALSDORF
Telefon: 02404 / 67 49 30 freiraumplanung@buero-liebert.de mobil: 0173 / 345 22 54
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
Radwegesanierungsprogramm der Stadt Köln
hier: Radweg entlang der Militärringstraße zwi-
schen Am Eifeltor und Brühler Landstraße
AUFTRAGGEBER:
Stadt Köln
661/4 Radverkehrsförderung
Willy-Brandt-Platz
50679 Köln
AUFTRAGNEHMER:
D. Liebert
Büro für Freiraumplanung
Dorfstr. 79
52477 Alsdorf
BEARBEITUNG:
Projektleitung und Koordination:
D. Liebert
Ver-
sion
Datum Bearbeiter Status/Bemerkung
1.0 26.05.2020 D. Liebert Textteil
1.1 18.06.2020 D. Liebert Ergänzung Bestands- / Maßnahmenplan
1.2 21.07.2020 D. Liebert Redaktionelle Ergänzung
1.3 07.10.2020 D. Liebert Redaktionelle Ergänzung Fazit Kap. 6
2.0 06.01.2021 D. Liebert Formatierung Tabelle und Fazit Kap. 6
2.1 09.01.2021 D. Liebert Ergänzung Minimierungsmaßnahme Nr. 10
2.2 29.01.2021 D. Liebert Änderung E/A Bilanz und Abbildung Ersatz-
pflanzung
3.0 01.02.2021 D. Liebert Ergänzung StU 20/25 und endgültige Planfas-
sung
INHALT
1 Einleitung und Vorhabensbeschreibung 4
1.1 Detailbeschreibung Trassenverlauf Bestand 4
1.1.1 Abschnitt Am Eifeltor – Brückenbauwerk 4
1.1.2 Abschnitt Brückenbauwerk 6
1.1.3 Abschnitt Brückenbauwerk - Anschluss Brühler Landstraße 8
1.2 Detailbeschreibung Trassenverlauf Planung 10
1.2.1 Abschnitt Am Eifeltor – Brückenbauwerk 10
1.2.2 Abschnitt Brückenbauwerk 13
1.2.3 Abschnitt Brückenbauwerk – Anschluss Brühler Landstraße 15
2 Lage im Raum 19
3 Fotodokumentation aus dem Plangebiet 20
4 Planungsvoraussetzungen / Eingriffe in den Naturhaushalt 23
5 Flächenbilanzierung Bestand 25
5.1 Zuordnung der Biotoptypen Bestand 26
5.1.1 Station 0,00 - + 1.000,00 – Am Eifeltor bis Brückenbauwerk 26
5.1.2 Station +1.000,00 - + 1.070,00 – Umfeld Brückenbauwerk 26
5.1.3 Station +1.070,00 - + 1.190,00 – Trasse östlich des Brückenbauwerks 28
5.1.4 Station +1.190,00 - + 1.330,00 – Sanierungsbereich bis Ausbauende 28
5.2 Zusammenstellung der Biotoptypen Bestand 30
5.3 Zuordnung der Biotoptypen Planung 30
5.3.1 Station 0,00 - + 1.000,00 – Am Eifeltor bis Brückenbauwerk 30
5.3.2 Station +1.000,00 - + 1.070,00 – Umfeld Brückenbauwerk 31
5.3.3 Station +1.070,00 - + 1.190,00 – Trasse östlich des Brückenbauwerks 31
5.3.4 Station +1.190,00 - + 1.330,00 – Sanierungsbereich bis Ausbauende 31
5.4 Zusammenstellung der Biotoptypen Planung 32
6 Bewertung der Biotoptypen Bestand 32
7 Minimierungsmaßnahmen 34
7.1 Ausgleichsmaßnahmen 35
8 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz 37
8.1 Ökologische Wertigkeiten vor dem Eingriff 37
8.2 Ökologische Wertigkeiten nach dem Eingriff 37
9 Zusammenfassung 39
Radwegesanierungsprogramm der Stadt Köln - hier: Militärringstraße / Am Eifeltor und Brühler Landstraße
Landschaftspflegerischer Begleitplan
4
1 Einleitung und Vorhabensbeschreibung
Die Stadt Köln plant im Zuge Ihres Radwegesanierungsprogramms die Umgestaltung
der Radwegeführung parallel zur Militärringstraße zwischen den einmündenden
bzw. querenden Straßen „Am Eifeltor“ und „Brühler Landstraße“. Die im Bestand in
unterschiedlichen Bauweisen und teils räumlich getrennt verlaufenden Wegetrassen
sollen dabei zunächst zurückgebaut und auf einer Länge von etwa 1.000,00 m zu einer
5,00 m breite Trasse ausgebaut werden. Durch den Fortfall der räumlichen Trennung
verändert sich für diesen Teilbereich auch die Lage der Trasse. Im Bereich einer Fuß -
/ R adwegbrücke über den Militärring wird die vorhandene Trasse aufgrund einer
dortigen Baumgruppe aufgenommen (entsiegelt) und um wenige Meter nach Norden
verlegt. Auf dem letzten Teilstück bis zur Brühler Landstraße verjüngt sich die neue
Trasse auf etwa 4,00 m. In diesem Bereich wird der vorhandene asphaltierte Weg sa-
niert und um etwa 1,00 m verbreitert. Die gesamte Trasse besitzt eine Länge von ca.
1.330,00 m und befindet sich im Landschaftsschutzgebiet mit der Objektkennung LSG-
5006-0023 / Objektbezeichnung: „LSG-Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marien-
burg und verbindende Grünzüge. Für das Vorhaben ist ein LPB erforderlich.
1.1 Detailbeschreibung Trassenverlauf Bestand
Die Rad- und Fußwegtrasse gliedert sich vom Straßenzug „Am Eifeltor“ bis zur „Brüh-
ler Landstraße (Blickrichtung West-Ost) im Ist-Bestand wie folgt:
Im Sinne der Übersichtlichkeit erfolgt eine Gliederung in drei Bauabschnitte:
1.1.1 Abschnitt Am Eifeltor – Brückenbauwerk
Der Ausbaubeginn im Westen befindet sich etwa 100 m östlich der K reuzung „Am
Eifeltor“ / „Militärringstraße“. Der von der Kreuzung bis zum Ausbaubeginn (ca.
100,00 m) einspurig geführte Weg gliedert sich an dieser Station in zwei räumlich von-
einander getrennte Wegetrassen . Die südliche Wegetrasse ist als baulich nicht be-
grenzter Weg in wassergebundener Bauweise mit einer Breite von i.M. ca. 2,50 m aus-
gebaut. Die nördliche Wegetrasse ist als ca. 1,90 m breiter asphaltierter Weg ausgebaut.
Beide Wege werden durch einen i.M. 4,30 m breiten Grünstreifen (ohne prägenden
Bewuchs) getrennt. Im Bereich der Trasse befindet sich zudem eine unterirdische Ver-
sorgungsleitung. Die beschriebene Gliederung der Trasse setzt sich auf den folgenden
ca. 1.000 m bis zur Fuß -/Radwegbrücke über den Militärring fort. Zu beiden Seiten
der Trasse findet sich Wald – meist besitzt der weitgehend unbestockte Abstand von
den Wegrändern zu den ersten Bäumen des Waldes etwa 1,00 – 1,40 m.
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Abb. oben Ausbaubeginn Trasse – hinterlegter Layer geoportal = LSG /// roter Punkt
= Ausbaubeginn /// unten –
Foto Ausbaubeginn – Blick-
richtung Ost
oben - Foto Ende Abschnitt 1
- Blickrichtung West
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1.1.2 Abschnitt Brückenbauwerk
Im Bereich der Fuß -/Radwegbrücke teilt sich der asphaltierte nördliche Weg und
schwenkt sowohl nach Nordost als auch nach Südost ab. Nordöstlich unterquert der
Weg die Brücke und verläuft von dort in südöstliche Richtung bis zum Ende eines
Waldbestandes. Südöstlich trifft der Weg auf eine P latzfläche vor der Brücke und
schwenkt danach wieder nach Nordost, wo er wieder auf den Nordöstlichen Strang
trifft. Der südliche wassergebundene Weg sowie die trennende Grünfläche enden we-
nige Meter vor der Brücke , an der eine weitere Wegeverbindungen von Süd auf den
Platz trifft. Der Knotenpunkt „Brücke“ besitzt im Trassenverlauf eine Länge von etwa
70,00 m.
Abb. Bauabschnitt „Brücke“ – hinterlegter Layer geoportal = LSG /// rote Punkte =
Anfang und Ende beschriebener Bauabschnitt
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Abb. Bilder Bauabschnitt „Brücke“ – hier Bereich östlich der Brücke mit Baumgruppe
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1.1.3 Abschnitt Brückenbauwerk - Anschluss Brühler Landstraße
Bis zum Anschluss Brühler Landstraße verläuft der asphaltierte Weg zunächst über
eine Grünfläche, schwenkt dann auf einem kurzen Teilstück zunächst nach Nordost –
dann wieder nach Ost. In dieser Verschwenkung trifft eine von Süd kommende was-
sergebundene Wegeverbindung auf die Trasse und lehnt sich in der Fortsetzung süd-
lich an den asphaltierten Teil des Weges an. Hier weitet sich der Weg von etwa 2,00 m
auf ca. 2,50 m auf und verläuft dann nahezu geradlinig bis zur Brühler Landstraße, wo
er sich etwa 20,00 m vor der Kreuzung nochmals platzähnlich auf etwa 6,00 – 6,50 m
aufweitet. Bis zur Platzfläche werden die Vegetation sbereiche südlich des Weges auf
einer Breite von ca. 2,00 m deutlich von Trampelpfaden / Fahrspuren (Fahrräder) ge-
prägt. Der südliche Abstand zum Wald wird auf diesem Abschnitt deutlich größer
und beträgt min. ca. 5,00 m Die Länge dieses Bauabschnitts beträgt nochmals ca. 260,00
m.
Abb. Oben: Bauabschnitt „Anschluss Brühler Landstraße“ – hinterlegter Layer geo-
portal = LSG /// rote Punkte = Anfang und Ende beschriebener Bauabschnitt ///un-
ten Wegeverlauf über Grünfläche
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Abb. Bilder Bauabschnitt „Anschluss Brühler Landstraße“ – oben: Bereich Verschwen-
kung – unten: Bereich Verschwenkung bis Ausbauende
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1.2 Detailbeschreibung Trassenverlauf Planung
1.2.1 Abschnitt Am Eifeltor – Brückenbauwerk
Die Planung sieht für den Bereich der ersten etwa 1.0 00,00 m einen Rückbau/Entsie-
gelung der getrennt verlaufenden Wegeflächen vor. Die trennende Grü nfläche wird
ebenfalls zurückgebaut. Im Anschluss folgt die Errichtung eines ca. 5,00 m breiten as-
phaltierten Geh- und Radweges, der sich in etwa in der Achse des ehemaligen Profils
aus asphaltiertem Weg, Grünfläche und wassergebundenem Weg befindet.
Abb.: technische Planung Bauabschnitt Ausbauanfang bis Brückenbauwerk (ca.
1.000,00 m)
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Abb.: Fotomontage der geplanten Trasse – Überlagerung eines strukturarmen Grün-
streifens durch 5,00 m breite Trasse (rot) asphaltierte Bereiche in Randbereichen wer-
den entsiegelt – wassergebundene Bereiche lediglich oberflächlich zurückgebaut.
(ca. 1.000,00 m) – Fotomontage: AG
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12
Abb.: Regelquerschnitt Bestand / Planung – Abschnitt Am Eifeltor bis Brückenbau-
werk
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1.2.2 Abschnitt Brückenbauwerk
Im Bereich Brückenbauwerk verlässt die geplante Trasse die vorhandene Trassenfüh-
rung. Die Verlegung erfolgt im Sinne einer Schonung der dortigen Baumgruppe. Bei
einer Ausbaubreite von 5,00 m wären aufgrund der randständig zur vorh. Trasse sto-
ckenden Laubbäumen östlich des Brückenbauwerks ansonsten umfängliche Rodun-
gen erforderlich. Die neue Planung berücksichtigt diesen Aspekt und erfordert ledig-
lich die Rodung eines Laubbaumes. Der geänderte Trassenverlauf beginnt etwa 30,00
m westlich der Brücke – von dort schwenkt die neue Trasse zunächst nach Süd (siehe
Darstellung unten) auf die vorh. platzähnliche Fläche vor dem Brückenwerk. Von der
Platzfläche verschwenkt sie dann unter Berücksichtigung der Baumgruppe nach
Nordost auf eine strukturarme Vegetationsfläche. Etwa 10,00 m östlich der Brücke ist
die Rodung eines Baumes unvermeidbar. Die neue Trassenführung in einer Breite von
5,00 m befindet sich im weiteren Verlauf dann wenige Meter weiter nördlich in der
dortigen Grünfläche ohne prägende Strukturen ( Länge des Abschnitts ca. 70,00 m =
rote Punkte im Plan) und lehnt sich an einen Gehölzbestand zur Abfahrtsschleife des
Militärrings an.
Abb.: technische Planung Bauabschnitt
„Brückenbauwerk“ (ca. 70,00 m)
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Abb.: Fotomontage der geplanten Trasse – Überlagerung von strukturarmen Vegeta-
tionsflächen durch 5,00 m breite Trasse (gelb) asphaltierter Weg wird entsiegelt – ein
Baum aus der Baumgruppe muss gerodet werden (rotes Kreuz).
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Abb.: Fotomontage der geplanten Trasse – Überlagerung eines strukturarmen Grün-
streifens durch 5,00 m breite Trasse (gelb) asphaltierter Weg wird entsiegelt (ca. 70,00
m)
1.2.3 Abschnitt Brückenbauwerk – Anschluss Brühler Landstraße
Vom Ende des Abschnitts „Brückenbauwerk “ bis zum „Ausbauende an der Brühler
Landstraße“ wird der Radweg zunächst auf der neuen abweichenden Trasse fortge-
führt. Nach etwa 120,00 m trifft die neue Trasse dann wieder auf den vorhandenen
Weg (Scheitel der vorh. Verschwenkung). Bis zum Ausbauende an der Brühler Land-
straße (ca. 140,00 m) erfolgt lediglich eine Sanierung der vorh. Trasse. Dabei wird der
Asphaltbelag saniert und der Weg erhält eine neue Ausbaubreite von 4,00 m. Die süd-
liche Fläche des breiter ausgebauten Weges überlagert eine vorhandene Vegetations-
fläche, die sich jedoch in weiten Bereichen aufgrund hochfrequenter Nutzungen als
vegetationslose Offenbodenbrache darstellt.
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Abb. Technische Planung
Links – Übersicht Bauabschnitt Brückenbauwerk – Anschluß
Brühler Landstraße /// rechts oben: Station „Verschwenkung
(Neue Trasse trifft auf alte Trasse) /// rechts unten:
Ausbauende an der Brühler Landstraße
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Abb. oben: Bereich der verschwenkten neuen Trasse (gelb gestrichelt) östlich des
Brückenbauwerks Blickrichtung Ost /// unten: Scheitelpunkt der alten Verschwenkung –
Station an der die neue Trasse auf das Profil des vorh. Weges trifft - Blickrichtung Ost.
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Abb. oben: vorh. Fahrradweg (Übergang zur Platzfläche Brühler Landstraße) Blickrichtung
West /// unten: Ausbauende Platzfläche Brühler Landstraße - Blickrichtung Ost
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2 Lage im Raum
Abb. Lage im Raum
Links: rot gestrichelte Linie =
Fahrradwegetrasse
Rechts: roter Punkt = Lage im
Großraum
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3 Fotodokumentation aus dem Plangebiet
Bilder 1 – 3
Regelprofil im Bereich
Station 0,00 bis +
1.000,00
Getrennte Wegefüh-
rung mit mittig verlau-
fender Grünfläche.
Bäume reichen bis
etwa 1,00 m an die
vorh. Trasse. Im Grün-
streifen verläuft die
Versorgungsleitung
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Bilder 4 - 6
Charakter im Bereich
Brückenbauwerk - Sta-
tion + 1.000,00 bis +
1.070,00
Der Bereich wird ge-
prägt von zahlreichen
Wegeverbindungen
unterschiedlicher Prä-
gung – die geplante
Trasse verläuft über
die Platzfläche südlich
der Brücke (Bild 5).
Im Scheitel der Kurve
(Bild 6) verläuft die
geplante Trasse nörd-
lich des vorhandenen
Weges.
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Bilder 7 - 9
Charakter im Bereich
des Bauabschnitts Sta-
tion + 1.070,00 bis +
1.330,00
Der Bereich wird ge-
prägt durch den etwa
2,50 m breiten Fahr-
radweg sowie „wil-
den“ Pfaden südlich
der Wegetrasse.
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4 Planungsvoraussetzungen / Eingriffe in den Naturhaushalt
Das Gelände wurde am 05.03.2020 sowie am 27.05.2020 begangen. Dabei wurden zu-
nächst alle relevanten Biotopstrukturen erfasst und die Auswirkungen der Planung in
der Örtlichkeit überprüft.
Die Ergebnisse der Begehung lassen sich wie folgt abbilden:
• Innerhalb der Trasse finden sich keine hochwertigen (nicht ersetzbaren) Bio-
tope. Ein vorhandener Radweg ist auf gesamter Länge durchgängig asphaltiert
– zusätzlich werden durch die Planung wassergebundene Wegeflächen und ar-
tenarme Wiesenflächen überbaut – im Bereich der Wiesenflächen besteht die
Verpflichtung zum Schutz des Oberbodens.
• Alle auf dem Gelände vorhandenen randlichen Vegetationsstrukturen blei-
ben erhalten – unvermeidbar ist die Rodung eines heimischen Laubbaumes mit
einem Stammdurchmesser von 0,40 m sowie einem Kronendurchmesser von
8,00 m, der östlich des Brückenbauwerkes stockt (roter Kreis).
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• Bezüglich der Aspekte des gesetzlichen Artenschutzes, §44 BNatschG, wurde
der Baum am 05.03.2020 (weitgehend unbelaubt ) und am 27.05.2020 (belaubt)
untersucht. Es fanden sich weder Horste noch Höhlen oder potentiell nutzbare
Spalten, die als Fortpflanzungs-, Rast oder Ruhestätte für geschützte Tierarten
dienen könnten. Die in §44 BNatschG beschriebenen Zugriffsverbote wer den
durch die Rodung mithin nicht ausgelöst.
• Im Rahmen des Wegerückbaues werden Kronentraufbereiche tangiert – in Teil-
bereichen wird durch den Rückbau der Wegeflächen lediglich ein Abstand von
ca. 1,00 m zu den Stämmen der Waldbäume eingehalten (Wurzelschutzmaß-
nahmen erforderlich).
• Die Trasse wird bereits seit Jahren intensiv zu m Zwecke der stillen als auch
aktiven Erholung genutzt. Mithin ist der Bereich aus Sicht der Störungsintensi-
tät deutlich vorbelastet.
• Bereits im Vorfeld der Planung erfolgte eine ämterübergreifende Prüfung der
Auswirkungen der Planung. (Ortsbegehung vom 17.12.2018 – Protokoll liegt
vor).
• nachträgliche Stellungnahme (574-2) zum Thema Bodenschutz:
„Ob weitere Bodenuntersuchungen und Genehmigungen erforderlich sind, ist
grundsätzlich davon abhängig, ob im Rahmen der Sanierung des Radweges ein
Eingriff in den Boden stattfindet.
Lässt sich eine Bodenveränderung wie im Falle einer geplanten Wegeverbreite-
rung oder eines Neubaus nicht vermeiden, müssen im Vorfeld entsprechende
Bodenuntersuchungen in Abstimmung mit 574 -2 und 573 durchgeführt wer-
den.
Falls sich daraus Hinweise auf eine Schadstoffbelastung ergeben, müssen ggf.
weitere Gutachten beauftragt werden (Prüf werte der Bundes -Bodenschutz-
und Altlastenverordnung (BBodSchV) müssen eingehalten werden). Bei der Er-
zeugung einer durchwurzelbaren Bodenschicht sind die Anforderungen von §
12 BBodSchV zu beachten.
Eine Aussage zur Bodenbelastung im Abschnitt G (Hinweis: Am Eifeltor –
Brühler Landstraße) ist mangels entsprechender Untersuchungen derzeit nicht
möglich. Bei der Sanierung von Abschnitt H wurde seinerzeit jedoch eine
Schadstoffbelastung des Unterbaus u.a. mit PAK festgestellt, vermutlich be-
dingt durch den E insatz teerhaltiger Spritzmittel beim Wegebau. Eine ver-
gleichbare Bodenbelastung in Abschnitt G ist nicht auszuschließen.
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Im Hinblick auf eine möglichst kurzfristige Umsetzung ohne zeitintensive Ge-
nehmigungsverfahren wird daher eine Variante empfohlen, bei der ein Eingriff
in den Boden vermieden wird. Denkbar wäre demnach eine Instandsetzung in
Form eines Deckenüberzugs – unter der Voraussetzung, dass die Entwässerung
gesichert ist und geeignete Baustelleneinrichtungsflächen vorhanden sind.
Bei einer neuen Inanspruchnahme von bisher nicht beeinträchtigten Flächen ist
eine bodenfunktionale Kompensation im Rahmen der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung erforderlich.
671-4 ist bzgl. der Standortfestlegung von Baustelleneinrichtungsflächen und
möglicher Baumfällungen in den Planungsprozess einzubinden.
Es sollten Baugrunduntersuchungen durchgeführt werden, um Hinweise auf
den Schichtaufbau und die Tragfähigkeit zu erhalten.
• Im Zuge des Verfahrens ist ein Antrag auf Befreiung von den Verbotsbestim-
mungen des Landschaftsplans gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
zu stellen.
5 Flächenbilanzierung Bestand
Die Intensität und der Umfang des Eingriffs wurden in den Kapiteln 2 und 3 bereits
umfänglich beschrieben und bebildert. Die folgende Tabelle greift die dort beschrie-
bene Bewertung auf . Die resultierenden Werte bilden die B asis für die Eingriffs - /
Ausgleichsbewertung.
Die Einteilung und Bewertung der im Folgenden beschriebenen Biotoptypen erfolgt
in Anlehnung an das Verfahren gemäß Sporbeck, 1990. Die Beschreibung erfolgt in der
Reihenfolge ihrer ökologischen Bedeutung, die in sogenannten Ökologischen Wertein-
heiten ÖW ausgedrückt ist.
Bei der Met hode nach Sporbeck, 1990 erfolgt die Bewertung anhand folgender sec hs
Einzelkriterien, die in ihrer Gesamtheit eine Einstufung der Biotoptypen bezüglich ih-
rer Bedeutung aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglich ma-
chen:
1. Natürlichkeit N
2. Wiederherstellbarkeit W
3. Gefährdungsgrad G
4. Maturität M
5. Struktur- und Artenvielfalt S
6. Häufigkeit H
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Das Bewertungsverfahren basiert auf einem Punktbewertungssystem, bei dem die
Wertzahlen der Einzelkriterien additiv verknüpft werden und maximal den Wert 30
erreichen können (= Summe). Die einzelnen Bewertungskriterien werden dabei
gleichgewichtet. Die Wertzahlen, die den Einzelkriterien zugeordnet werden, liegen
zwischen 0 und 5.
Die Wertzahlen werden in Tabellen, die bestimmten Naturraumgruppen zugeordnet
sind, vorgegeben. Das Planungsgebiet befindet sich in der Naturraumgruppe 3.
5.1 Zuordnung der Biotoptypen Bestand
5.1.1 Station 0,00 - + 1.000,00 – Am Eifeltor bis Brückenbauwerk
Betrachtet wird der Bereich zwischen der südlichen und nördlichen Wegebegrenzung
– südlich und nördlich angrenzende Vegetationsbereiche des Waldes werden in der
Bilanzierung nicht berücksichtig. Schutz - und weitere Festsetzungen für diese Berei-
che werden jedoch gesondert betrachtet.
Nutzung Biotoptyp Flächenanteil
Wegeflächen versiegelt HY1 1.900 qm
Wegeflächen unversiegelt HY2 2.500 qm
Trittpionierrassen (mit Versor-
gungsleitung)
EG 4.300 qm
5.1.2 Station +1.000,00 - + 1.070,00 – Umfeld Brückenbauwerk
Aufgrund der erheblichen Veränderungen in diesem Bereich wird der Gesamtbereich
um das Brückenbauwerk einschl. aller vorhandener Wegebeziehungen, Vegetations-
flächen usw. betrachtet und in einem weiteren Schritt der Planung für den gleichen
Raum gegenübergestellt. Lediglich das Brückenbauwerk und der nicht von der Pla-
nung tangierte Vorplatz gehen nicht in die Bilanzierung ein. Die Flächen werden in
der nachfolgenden Abbildung dargestellt – die Flächenermittlung erfolgte planimet-
risch.
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A
A
A
B
B
B
C
Versiegelte Wege
Unversiegelte Wege
Grünfläche
Grenze Betrachtungsraum
B
A
C
LAUBBAUM / RODUNG
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28
Nutzung Biotoptyp Flächenanteil
Wegeflächen versiegelt HY1 170 qm
Wegeflächen unversiegelt HY2 50 qm
Trittpionierrasen (mit Versor-
gungsleitung)
EG 290 qm
Einzelbaum mittleres Baumholz BF32 50 qm
5.1.3 Station +1.070,00 - + 1.190,00 – Trasse östlich des Brückenbauwerks
Aufgrund der erheblichen Veränderungen in diesem Bereich wird der Gesamtbereich
der alten und neuen Trasse einschl. aller vorhandener Wegebeziehungen, Vegetations-
flächen usw. betrachtet und in einem weiteren Schritt der Planung für den gleichen
Raum gegenübergestellt. Die Flächen werden in der nachfolgenden Abbildung (siehe
Folgeseite) dargestellt – die Flächenermittlung erfolgte planimetrisch.
Nutzung Biotoptyp Flächenanteil
Wegeflächen versiegelt HY1 220 qm
Wegeflächen unversiegelt HY2 0 qm
Trittpionierrassen EG 850 qm
5.1.4 Station +1.190,00 - + 1.330,00 – Sanierungsbereich bis Ausbauende
Betrachtet wird ausschließlich der Bereich südlich des hier 2,50 m breiten Asphaltwe-
ges. Alle weiteren Planungsinhalte sehen lediglich eine Sanierung vorhandener Wege-
und Platzflächen vor. Der zu betrachtende Bereich besitzt somit eine Breite von 1,50 m
– er endet an einer Platzfläche etwa 20,00 m vor dem Ausbauende an die Brühler Land-
straße und besitzt mithin eine Länge von 120,00 m. Aufgrund der Prägung wird die
Fläche dem Biotoptyp HY2 zugeordnet.
Nutzung Biotoptyp Flächenanteil
Wegeflächen unversiegelt HY2 180 qm
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A
A
B
B
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30
5.2 Zusammenstellung der Biotoptypen Bestand
Station Biotoptyp Flächenanteil
0,00 - + 1.000,00 HY1 1.900 qm
+1.000,00 - + 1.070,00 170 qm
+1.070,00 - + 1.190,00 220 qm
+1.190,00 - + 1.330,00 0 qm*
2.290 qm
0,00 - + 1.000,00 HY2 2.500 qm
+1.000,00 - + 1.070,00 50 qm
+1.070,00 - + 1.190,00 0 qm*
+1.190,00 - + 1.330,00 180 qm
2.730 qm
0,00 - + 1.000,00 EG 4.300 qm
+1.000,00 - + 1.070,00 290 qm
+1.070,00 - + 1.190,00 850 qm
+1.190,00 - + 1.330,00 0 qm*
5.440 qm
+1.000,00 - + 1.070,00 BF32 50 qm
Gesamtfläche 10.510 qm
*Für den Sanierungsbereich wird der Biotoptyp nicht betrachtet oder er kommt nicht vor
5.3 Zuordnung der Biotoptypen Planung
5.3.1 Station 0,00 - + 1.000,00 – Am Eifeltor bis Brückenbauwerk
Betrachtet wird der Bereich zwischen der ehem. südlichen und nördlichen Wegebe-
grenzung – die südlich und nördlich angrenzende Vegetationsbereiche des Waldes
werden durch die dortige Entsiegelung breiter denn im Bestand – siehe Regelquer-
schnitt. Aufgrund der angrenzenden Waldflächen und der vorhergehenden Entsiege-
lung geht die Fläche als Ruderalflur – (Biotoptyp HP7) in die Bilanzierung ein.
Nutzung Biotoptyp Flächenanteil
Wegeflächen versiegelt HY1 5.000 qm
Ruderalflur HP7 3.700 qm
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31
5.3.2 Station +1.000,00 - + 1.070,00 – Umfeld Brückenbauwerk
Betrachtet wird der Gesamtbereich um das Brückenbauwerk. Lediglich das Brücken-
bauwerk und der nicht von der Planung tangierte Vorplatz gehen nicht in die Bilan-
zierung ein.
Nutzung Biotoptyp Flächenanteil
Wegeflächen versiegelt HY1 350 qm
Trittpionierrasen (mit Versor-
gungsleitung)
EG 210 qm
5.3.3 Station +1.070,00 - + 1.190,00 – Trasse östlich des Brückenbauwerks
Betrachtet wird der Gesamtbereich zwischen südlichem Wegerand alte Trasse und
neuem Wegerand geplante Trasse – die Flächenermittlung erfolgte planimetrisch.
Nutzung Biotoptyp Flächenanteil
Wegeflächen versiegelt HY1 600 qm
Wegeflächen unversiegelt HY2 0 qm
Trittpionierrassen EG 470 qm
5.3.4 Station +1.190,00 - + 1.330,00 – Sanierungsbereich bis Ausbauende
Betrachtet wird ausschließlich der Bereich südlich des hier 2,50 m breiten Asphaltwe-
ges.
Nutzung Biotoptyp Flächenanteil
Wegeflächen versiegelt HY1 180 qm
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32
5.4 Zusammenstellung der Biotoptypen Planung
Station Biotoptyp Flächenanteil
0,00 - + 1.000,00 HY1 5.000 qm
+1.000,00 - + 1.070,00 350 qm
+1.070,00 - + 1.190,00 600 qm
+1.190,00 - + 1.330,00 180 qm*
6.130 qm
0,00 - + 1.000,00 EG 0 qm*
+1.000,00 - + 1.070,00 210 qm
+1.070,00 - + 1.190,00 470 qm
+1.190,00 - + 1.330,00 0 qm*
680 qm
0,00 - + 1.000,00 HP7 3.700 qm
Gesamtfläche 10.510 qm
*Für den Sanierungsbereich wird der Biotoptyp nicht betrachtet oder er kommt nicht vor
6 Bewertung der Biotoptypen Bestand
Biotoptyp Kürzel gem.
Sporbeck
Bewertungskriterium Su
N W G M S H
Wegeflächen versiegelt HY1 0 0 0 0 0 0 0
Wegeflächen unversiegelt HY2 1 0 0 0 1 1 3
Trittpionierrassen EG 1* 1 1 1 2 1 7
Einzelbaum BF32 2 3 3 3 2 2 15
* Die Flächen des Trittpionierrasens werden durch Kleinflächen geprägt, die sich aus
den funktionalen Zusammenhängen der Wegeflächen ergeben – die Flächen unterlie-
gen einer regelmäßigen Pflege und sind parziell als vegetationslose Offenbodenbra-
chen mit extrem hohem Verdichtungsgrad ausgebildet. Für die reduzierte Natürlich-
keit wird der Wert um 1 ÖW auf die Bewertung 1 reduziert.
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33
Bei der Planung wurden mit hoher Priorität die Erhaltung und der Schutz der vorhan-
denen Vegetation verfolgt. Die Rodung von standorttypischen heimischen Laubbäu-
men konnte durch entsprechende Plananpassungen nahezu gänzlich vermieden wer-
den. Gerodet werden muss lediglich ein Laubbaum.
Die Gegenüberstellung der versiegelten bzw. stark verdichteten Fläche vor und nach
dem Eingriff wird in der folgenden Tabelle abgebildet:
Biotoptyp
Bestand
HY1 Versiegelte Flächen 2.290 qm
HY2
Wassergebundene – stark ver-
dichtete Flächen (regelmäßig be-
fahren)
2.730 qm
Summe: 5.020 qm
Planung
HY1 Versiegelte Flächen nachher 6.130 qm
Summe: 6.130 qm
Differenz Bestand / Planung
5.020 – 6.130
Zusätzlich versiegelte Flächen: 1.110 qm
Fazit:
Durch die Planung werden zusätzlich 1.110 qm Vegetationsflächen versiegelt.
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34
7 Minimierungsmaßnahmen
1. die Erstellung von externen Baustelleneinrichtungs - bzw. Materiallagerflächen
darf ausschließlich auf befestigten Flächen des Plangebietes selbst oder auf be-
festigten Flächen im Umfeld erfolgen. Es dürfen dazu ohne gesonderte Geneh-
migung keine sonstigen Flächen genutzt werden.
2. alle Bäume im Schwenk - bzw. Arbeitsbereich der eingesetzten Gerätschaften
sind mittels unverrückbaren Bauzauns / Stammschutz während der gesamten
Bauzeit zu schützen. Durch das Aufstellen dieser Zäune werden die Bäume
nach den Richtlinien des RAS – LP4 während der gesamten Bauzeit vor Anfahr-
schäden bzw. vor Abgrabungen /Aufschüttungen im Wurzelbereich geschützt.
Bauabschnitt
/Station
Baumschutz Einschränkung
0,00 – 1.000 Bauzaun beidseitig Trassenbreite max. 11,00 m
1.000 – 1.190 Stammschutz Bäume im Schwenkbereich
1.190 – Ausbau-
ende
Bauzaun einseitig Nördlich der Wegetrasse
3. Für alle Arbeiten im Bereich von Bäumen gelten die technischen Regeln:
DIN 18920, RAS – LP4 und die ZTV Baumpflege sind zu beachten.
4. Gemäß § 202 BauGB ist Mutterboden in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor
Vernichtung und Vergeudung zu schützen. Nähere Ausführungen zum Vorge-
hen enthält die DIN 18 915 bezüglich des Bodenabtrags und der Oberbodenla-
gerung. Die DIN 18300 “Erdarbeiten” ist zu berücksichtigen. Überschüssige Bo-
denmassen sind entsprechend schonend zu behandeln.
5. Für die Baumaßnahme wird eine ökologische Baubegleitung empfohlen.
6. Eine wesentliche Aufgabe der ö.B. ist die Überwachung der Entsiegelung. In al-
len Bereichen, in denen der Abbruch innerhalb eines Radius von 4,00 m (gemes-
sen ab Stamm) in Kronentraufbereichen erfolgt, ist die Ausschachtung automa-
nuell durchzuführen. Für den Bereich des wassergebundenen Weges im Aus-
bauteilstück 0,00 bis + 1.000,00 darf lediglich ein leichtes Auflockern der Deck-
schicht zwecks Wiederherstellung der Versickerung erfolgen. Beim Antreffen
von Wurzelwerk sind die durchzuführenden Arbeiten mit der ö.B. abzustim-
men.
7. Der im Mittelstreifen des Ausbauteilstück 0,00 bis + 1.000,00 gewonnene Oberbo-
den ist nach A bschieben der Grasnarbe in den seitlichen Auffüllbereichen zu
verwenden. Es darf kein gebietsfremder Oberboden eingebaut werden.
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35
8. Im Zuge des Rückbaus der asphaltierten Wegeflächen ist mit größter Sorgfalt
vorzugehen. Es ist dabei darauf zu achten, dass da s Material möglichst rück-
standslos beseitigt wird.
9. Die Rodung des Einzelbaumes östlich des Brückenbauwerkes muss im Zeitfens-
ter Anfang Oktober bis Ende Februar erfolgen.
10. Oberflächenwasser wird vor Ort versickert.
11. Es ist sicher zu stellen, dass die auf d er Baustelle eingesetzten Bauleiter und
Baufacharbeiter mit den landespflegerischen Auflagen zum Bauablauf vertraut
sind.
7.1 Ausgleichsmaßnahmen
Gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Köln ist der zu rodende Baum (Berg-
ahorn Stammumfang 1,30 m) durch die Pflanzung von 2 Bäumen aus der „Liste
für die Ersatzpflanzung bodenständiger Bäume - Anlage zur Baumschutzsat-
zung der Stadt Köln) zu ersetzen.
Nach Abstimmung mit 67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erfolgt
eine Pflanzung von:
1 Stück Feldahorn (Acer campestre) und 1 Stück Esskastanie (Castanea sativa)
StU 20/25
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36
7.1.1 Verortung der Ausgleichsmaßnahme
Baumersatzstandorte 1 + 2
Die neuen Baumstandort befinden sich etwa 50,00 m
südöstlich der Fußgängerbrücke über den Militärring.
GPS ca. 50.89.33 N 6.94.42 O
Fußgängerbrücke über den Militärring
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37
8 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz
In den folgenden Tabellen werden die ökologischen Werteinheiten -ÖW- der Biotopty-
pen in Anlehnung an das Verfahren gemäß Sporbeck, 1990 des Plangebietes zum Zeit-
punkt der Bestandsaufnahme dem Wert der Biotoptypen nach Umsetzung der Maß-
nahme gegenübergestellt. Der Ausgleichswert der im Rahmen der Ausgleichsmaß-
nahmen neu etablierten Biotoptypen stellt dabei den Wert eines Biotops ca. 30 Jahre
nach Neuanlage dar.
8.1 Ökologische Wertigkeiten vor dem Eingriff
Kürzel Biotoptyp Fläche in m² Faktor ÖW-
Summe
HY1 Wegeflächen versiegelt 2.290 0 0
HY2 Wegeflächen unversiegelt 2.730 3 8.190
EG Trittpionierrassen 5.440 7 38.080
BF32 Einzelbaum 50 15 750
Summe: 47.020
8.2 Ökologische Wertigkeiten nach dem Eingriff
Durch den Bau des Radweges werden primär befestigte Flächen unterschiedlicher
Bauart und Trittpionierrassen überbaut. Durch die Maßnahmen zur Minimierung der
Eingriffsfolgen /insbesondere durch den Schutz der vorhandenen Vegetation, bleiben
wichtige Biotopfunktionen erhalten. Zusätzlich erfolgt eine Ausgleichsmaßnahme
durch die Pflanzung von zwei Laubbäumen.
Kürzel Biotoptyp Fläche in m² Faktor ÖW-
Summe
HY 1 Versiegelte Flächen 6.130 0 0
EG Trittpionierrasen 680 3 2.040
HP7 Ruderalflur 3.700 13 48.100
Zwischensumme: 50.140
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38
Übertrag Zwischensumme 50.140
Ausgleichsmaßnahme Baumpflan-
zung
Je Baum werden 40 qm Kronentrauf-
bereich (entspricht Wuchserwartung
nach 30 Jahren) zu Grunde gelegt .
Die Maßnahme geht daher mit ei-
nem Ansatz von 80 qm in die Bilan-
zierung ein (2 Bäume zu je 40 qm).
BF32 Einzelbäume mit mittlerem Baum-
holz, standorttypisch 80 13 1.040
Summe: 51.180
Summe vorher: -47.020
Summe nachher – Summe vorher 4.160
Die Summe von 4.160 ÖW verdeutlicht d ie Auskömmlichkeit der Kompensation in-
nerhalb des definierten Baubereiches nach Umsetzung aller beschriebenen Maßnah-
men.
Nach Durchführung dieses Verfahrens sowie Berücksichtigung aller Festsetzungen
besteht ein ausreichendes Maß der Kompensation im Sinne des LG NRW.
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39
9 Zusammenfassung
Die Stadt Köln plant im Zuge Ihres Radwegesanierungsprogramms die Umgestaltung
der Radwegeführung parallel zur Militärringstraße zwischen den einmündenden
bzw. querenden Straßen „Am Eifeltor“ und „Brühler Landstraße“.
Die in Kapitel 7 und 7.1 beschriebenen Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen
sind zu beachten:
1. Beschränkung zur Errichtung von Baustelleneinrichtungs - bzw. Materiallager-
flächen
2. Baumschutz
3. Beachtung der DIN 18920, RAS – LP4 und ZTV Baumpflege
4. Schutz von Oberboden
5. ökologische Baubegleitung
6. eingeschränkte Bauweise in Kronentraufbereichen
7. Wiederverwendung Oberboden
8. Restlose Beseitigung von Asphalt
9. Zeitliche Begrenzung der Rodung für einen Einzelbaum
10. Versickerung Oberflächenwasser
11. Verantwortung zur Kenntnisnahme auf der Baustelle
12. Ersatz Einzelbaum durch Pflanzung von 1 Stück Feldahorn (Acer campestre)
und 1 Stück Esskastanie (Castanea sativa) gem. Baumschutzsatzung Stadt Köln.
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
40
Das vorliegende Gutachten wurde neutral und unabhängig nach dem aktuellen
Stand der Wissenschaft sowie nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.
D. Liebert
Hinweis:
Die Plananlagen Bestands- und Maßnahmenplan werden für die uniform struktu-
rierten Bereiche der Trasse nur auszugsweise dargestellt. Diese Form der Darstel-
lung erfolgt im Sinne der Übersichtlichkeit und ermöglicht eine klare Abgrenzung
der Biotoptypen trotz der geringen Trassenbereite (ca. 11,00 m) auf Teilstücken von
bis zu einem Kilometer.
Niederschrift Abstimmungstermin RadSan Militärringstraße 14.06.2022
4026 Zeichen
Niederschrift
Besprechungsgegenstand
RadSan Militärringstraße zwischen
Brühler Landstraße und Am Eifeltor
Ort und Datum der Besprechung
Online-Konferenz, 14.06.2022
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Nahmobilität, Radverkehrsförderung,
Verkehrsmodellierung, Fahrradbeauftragter
Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Auskunft Herr Kühns, Zimmer 09C22
Telefon 0221 221-35665, Telefax 0221 221-27082
E-Mail strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de
Teilnehmer/Teilnehmerinnen
Alexander Faber 671/1
Andre Michelis 671/421
Uwe Bracke 571
Dagobert Kühns 682/4 (früher 661/44)
Mitzeichnung von (Erstschrift zurück an Absender)
Verteiler
Teilnehmer,
Inhalt
Nr. Typ1 Beschreibung Termin Verantwortlich
1. Begrüßung/Vorstellung
Hr. Kühns begrüßt die Teilnehmenden und stellt die
Radwegesanierungsmaßnahme an der Militärringstraße vor.
Im Rahmen der Maßnahme sollen die
Nebenanlagen/Radverkehrsanlagen südlich der
Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am
Eifeltor saniert und verbreitert werden.
2. Aktueller Beschluss
Entsprechend dem Beschluss 1328/2021
(https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=100644) hat der
Verkehrsausschuss und der Ausschuss Klima, Umwelt und
Grün die Ausführung eines 3m asphaltierten Radweges und
einer 2m breiten Deckschicht ohne Bindemittel (sog.
wassergebundene Decke) als Gehweg beschlossen.
Die wassergebundene Decke im Bestand weißt jedoch eine
Breite zwischen 2,10 und 3,50 m auf.
Hr. Kühns weist (bezüglich der Breite von 2m) auf (mögliche)
Konflikte zwischen sich begegnenden zu Fuß Gehenden
(insbesondere mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen oder
Ähnlichem) hin. Sollten diese auf den (asphaltierten) Radweg
ausweichen, wären zusätzliche Konflikte (mit Radfahrenden)
zu erwarten.
Hr. Faber und Hr. Michelis teilen mit, dass das
Grünhandbuch (grundsätzlich) eine Breite von (mindestens)
1 Typen: A = Aufgabe; B = Beschluss; I = Information
- 2 -
Nr. Typ1 Beschreibung Termin Verantwortlich
2,50 m für Wege im Grünen vorsieht. Seitens 671 werden
keine grundsätzlichen Bedenken bezüglich des (auf 2m)
reduzierten Gehweges (wassergebundene Decke) gesehen.
Entsprechend dem politischen Beschluss ist eine
Reduzierung der wassergebundene auf 2 m möglich. Die
wassergebundene Decke sollte am südlichen Rand
angepasst/reduziert werden. Hierdurch würde der Abstand zu
den Bäumen maximiert und der Grünstreifen (zwischen Geh-
und Radweg) eine konstante Breite von 1,50 m aufweisen.
Entsprechend der Grundsatzvereinbarung zwischen 66 und
67 würde der (asphaltierte) Radweg in der Zuständigkeit von
66 liegen und der (als wassergebundene Decke ausgeführte)
Gehweg in der Zuständigkeit von 67.
Hr. Kühns weist auf (mögliche) Vorgaben/Auswirkungen (des
Musterquerschnittes) für andere Abschnitte (der
Militärringstraße) hin.
3. Landschaftspflegerischer Begleitplan
Der ursprüngliche Landschaftspflegerische Begleitplan ist
von einem 5m breiten asphaltierten Geh- und Radweg
ausgegangen. Entsprechend dem Beschluss soll der Weg als
3m (asphaltierter) Radweg und 2m (wassergebundene
Decke) Gehweg ausgebaut werden.
Hr. Kühns bittet um Einschätzung bezüglich der
Auswirkungen auf Landschaftspflegerischen Begleitplanes.
Hr. Bracke teilt mit, dass seiner Einschätzung nach der
ursprüngliche Fall (5m Asphalt) aus ökologischer Sicht
(Versiegelung, Versickerung etc.) ungünstiger ist, weshalb
keine Anpassung (des LBP) notwendig ist.
4. Beteiligung Naturschutzbeirat
Hr. Kühns teilt mit, dass 682/4 (früher 661/44) noch keine
(offizielle) Rückmeldung (von 571) bezüglich der Beschwerde
des Naturschutzbeirates bei der Bezirksregierung erhalten
hat. Hr. Bracke teilt mit, dass eine Beteiligung des
Naturschutzbeirates für die Maßnahme notwendig ist.
Hr. Kühns wird die Maßnahme bei Fr. Weil (571/1) für die
nächste Sitzung des Naturschutzbeirates anmelden.
Gef. Kühns
Lagepläne
9686 Zeichen
M 0.4/11.0 0,8/16 0,5/9 0,6/12 0,4/8 0.5/7.0 0.3/7.0 0.4/9.5 0.2/5.5 0.3/7.0 0.4/10.0 0.4/11.5 0.3/6.0 0.25/3.5 0.4/8.0 0.3/8.0 0.3/7.0 0.3/7.0 0,5/10 0,5/8 0,5/9 0,6/12 0,8/16 0,8/14 0,8/14 0,6/12 0,4/8 1,0/18 0,8/14 0.6/9.0 0.7/12.0 0.4/9.0 0.4/12.0 0.5/8.0 0.3/5.0 0.5/7.0 0.3/7.0 0.3/9.0 0,8/18 0.5/10.0 0.6/13.0 0,6/16 0,4/8 0,4/9 0,6/14 0,6/9 0,4/5 0,6/14 0,6/14 0,4/9 0.3/7.0 0.5/8.0 0.5/9.0 0.5/8.5 0.4/8.0 0.4/9.0 0.5/10.0 0.4/7.5 0.3/5.0 0.4/9.0 0,5/8 0,8/14 0.8/17.5 0.4/9.0 0.5/10.0 0.4/10.0 0.5/4.0 0.4/10.0 0.5/14.0 0.3/7.0 0.4/10.0 0.4/8.0 0.3/6.0 0,5/12 0.7/13.0 0.7/14.0 0.7/17.0 0.5/13.0 0.6/11.0 0.4/6.5 0,4/7 0,5/10 0,4/9 0,5/9 0,6/14 0,9/16 0,4/10 0.5/16.0 0.25/3.0 0.2/3.0 0,4/6 0,6/10 0,6/10 0.15/2.0 0,7/9 0,7/12 0,6/10 0,4/7 0,6/12 0,6/12 0,5/8 0,5/8 0,4/6 0,5/6 0,4/5 0,4/8 0,6/9 0.25/3.0 0.4/7.0 0.3/6.0 0,4/7 0.5/8.5 0,6/10 0,6/12 0,6/10 0,6/12 0,8/16 0,6/9 0,6/9 0,4/6 0,8/14 0,2/7 1,0/20 0,8/14 0,5/12 0.4/12.0 0.5/13.0 0.4/9.0 0.4/9.0 0.5/11.5 0.5/5.0 0.4/9.0 0.4/6.0 0,4/8 0,6/12 0,4/9 0,5/10 0,25/5 0,5/12 0,6/12 1,0/18 0,8/16 Weg Weg W aldgrenze Reitweg (unb efestigt ) Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Planung 1700 mm 420 mm Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor Entwurf Sanierung der südlichen Nebenanlagen 04.09.2020 Plan 1 von 4 2/Zollstock Lageplan 04.09.2020 Hr. Kühns 04.09.2020 gez. Hr. Kühns 07.09.2020 gez. Hr. Möllers 11.09.2020 gez. Hr. Dörkes 14.09.2020 gez. Hr. Harzendorf (661-4) (661-44) Entsprechend dem Beschluss 1328/2021 wird die asphaltierte Fläche auf 3m und die wassergebundene Decke auf 2m reduziert. Hr. Kühns 20.06.2022 66 662/1 _______________________________ 1. Anordnung gemäß §§ 44 StVO hiermit erteilt. 2. 662/3 Beschilderung m.d.B. um Durchführung Auftrag Nr.___________ _____________________________________ 662/3 Anordnung ausgeführt am: ______________ Anhörungsverfahren für Markierungen gemäß §45 StVO durchgeführt am _________________ _______________________________________ Polizeipräsidium Köln Direktion Verkehr Im Auftrag _______________________________________ Angeordnet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 662/1 Im Auftrag _____________________ M 0,6/12 0,4/8 0,5/10 0,5/10 0,5/10 0,2/6 0,1/2 0,8/12 0,5/10 0,6/14 0,6/10 0,6/10 1,0/18 0,3/6 0,4/10 0,5/12 0,8/20 0,6/10 0,5/12 0,6/10 1,0/18 0,4/10 0,6/12 0,4/8 0,2/5 0,6/12 0,5/12 0,6/12 0,5/10 0,4/10 0,4/7 0,6/12 0,4/8 0,6/14 0,5/10 0,4/8 0,6/16 0,8/14 0,6/13 0,4/9 0,4/8 0,6/12 0,6/12 0,6/14 0,6/12 0,5/10 0,4/10 0,4/8 0,5/12 0,8/14 0,4/9 0,6/14 0,4/8 0,6/12 0,6/9 0,6/10 0,4/9 0,3/5 0,4/8 0,3/6 0,4/8 0,4/8 0,6/11 1,0/20 0,5/12 0,5/12 0,4/10 0,6/8 0,4/7 0,4/9 0,4/9 0,4/10 0.3/6.5 0,6/16 0,6/14 0,9/20 0,4/10 0,8/14 0,3/6 0,5/10 0,4/10 0,3/6 0,4/10 0,6/10 0,8/16 0,5/10 0,7/12 0,6/14 0,9/20 0,5/10 0,6/14 0,6/12 1,0/18 0,5/10 0,6/16 W ald Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Planung 1700 mm 420 mm 2/Zollstock Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor Entwurf Sanierung der südlichen Nebenanlagen Lageplan Plan 2 von 4 04.09.2020 04.09.2020 Hr. Kühns 04.09.2020 gez. Hr. Kühns 07.09.2020 gez. Hr. Möllers 11.09.2020 gez. Hr. Dörkes 14.09.2020 gez. Hr. Harzendorf (661-4) (661-44) Entsprechend dem Beschluss 1328/2021 wird die asphaltierte Fläche auf 3m und die wassergebundene Decke auf 2m reduziert. Hr. Kühns 20.06.2022 Anhörungsverfahren für Markierungen gemäß §45 StVO durchgeführt am _________________ _______________________________________ Polizeipräsidium Köln Direktion Verkehr Im Auftrag _______________________________________ Angeordnet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 662/1 Im Auftrag _____________________ 66 662/1 _______________________________ 1. Anordnung gemäß §§ 44 StVO hiermit erteilt. 2. 662/3 Beschilderung m.d.B. um Durchführung Auftrag Nr.___________ _____________________________________ 662/3 Anordnung ausgeführt am: ______________ 0,5/12 1,0/20 0,4/10 0,6/12 0,5/12 0,8/12 0,5/10 0,6/10 1,4/20 0,8/12 0,6/12 0,8/14 0,8/15 0,5/10 0,5/8 1,0/16 0,6/12 0,6/10 0,8/18 1,2/22 1,0/22 0,8/18 0,6/8 0,6/10 1.0/19.0 1,0/22 0.9/15.0 1,2/28 0,8/18 0,8/18 1,0/28 0,4/10 0,8/14 0,8/18 1,2/24 0,8/16 0,8/14 0,8/16 0,8/14 0,6/18 0,8/14 0,7/10 0,8/10 0,5/10 0,6/10 1,4/26 1,4/24 0,8/16 0,6/12 0,6/16 1,0/20 1,2/18 1,2/28 1,3/28 0,5/9 0,8/16 0,6/15 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Planung 1700 mm 420 mm Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor Entwurf Sanierung der südlichen Nebenanlagen Lageplan 2/Zollstock 04.09.2020 Hr. Kühns 04.09.2020 Plan 3 von 4 14.09.2020 gez. Hr. Harzendorf 11.09.2020 gez. Hr. Dörkes 07.09.2020 gez. Hr. Möllers 04.09.2020 gez. Hr. Kühns (661-44) (661-4) Entsprechend dem Beschluss 1328/2021 wird die asphaltierte Fläche auf 3m und die wassergebundene Decke auf 2m reduziert. Hr. Kühns 20.06.2022 66 662/1 _______________________________ 1. Anordnung gemäß §§ 44 StVO hiermit erteilt. 2. 662/3 Beschilderung m.d.B. um Durchführung Auftrag Nr.___________ _____________________________________ 662/3 Anordnung ausgeführt am: ______________ Anhörungsverfahren für Markierungen gemäß §45 StVO durchgeführt am _________________ _______________________________________ Polizeipräsidium Köln Direktion Verkehr Im Auftrag _______________________________________ Angeordnet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 662/1 Im Auftrag _____________________ M M WT 0.1/4.0 0.2/3.0 0.2/6.0 0.15/2.0 0,7/10 0,6/8 0,5/10 0,5/8 0.6/9.0 0.5/16.0 0,5/8 0,4/6 0,5/12 0,5/12 0.1/3.0 0.2/6.0 0,5/10 0,6/14 0,4/8 0.1/2.0 0.2/5.0 0.1/3.0 0.4/8.0 3*0.1/3.0 0.2/4.0 0.2/5.0 0.5/12.0 0.3/9.0 0.4/7.0 0.2/3.5 0.2/4.0 0.1/2.0 0,6/14 0,3/8 0,4/8 0,8/14 0,5/8 0,4/10 0,7/10 0.5/10.0 0,6/6 0.5/8.0 0,6/6 0,6/12 0,9/16 0,4/7 0,6/10 0,3/8 0,5/10 0,6/10 0,3/6 0,6/10 1,4/18 0,4/8 1,2/20 0,6/8 1,0/16 0,5/10 0,6/10 0,6/12 0,4/8 0,6/10 0,4/8 0,6/10 0,6/10 0,8/16 0,6/16 0,5/8 0,5/10 0,8/10 0,6/10 1,0/18 0,7/10 0,4/8 0,4/8 0,6/10 0.3/7.0 0,4/10 1,5/30 0,6/10 0,5/10 0,4/8 0,5/10 0,4/8 0,4/8 0,4/8 0,4/7 0,4/8 0,6/10 0,5/8 0,8/12 0.6/12.0 0.3/7.0 0,6/16 0,5/11 0,6/14 0,5/10 0,6/12 0,4/8 0,6/12 0,4/8 0,6/12 0,4/6 0.3/7.0 0,4/8 0,6/12 0,5/11 0,4/8 0,5/10 W aldgrenze Tor W ald Asphalt Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Planung 1700 mm 420 mm Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor Entwurf Sanierung der südlichen Nebenanlagen Lageplan 2/Zollstock 04.09.2020 Hr. Kühns 04.09.2020 Plan 4 von 4 14.09.2020 gez. Hr. Harzendorf 11.09.2020 gez. Hr. Dörkes 07.09.2020 gez. Hr. Möllers 04.09.2020 gez. Hr. Kühns (661-4) (661-44) Entsprechend dem Beschluss 1328/2021 wird die asphaltierte Fläche auf 3m und die wassergebundene Decke auf 2m reduziert. Hr. Kühns 20.06.2022 Anhörungsverfahren für Markierungen gemäß §45 StVO durchgeführt am _________________ _______________________________________ Polizeipräsidium Köln Direktion Verkehr Im Auftrag _______________________________________ Angeordnet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 662/1 Im Auftrag _____________________ 66 662/1 _______________________________ 1. Anordnung gemäß §§ 44 StVO hiermit erteilt. 2. 662/3 Beschilderung m.d.B. um Durchführung Auftrag Nr.___________ _____________________________________ 662/3 Anordnung ausgeführt am: ______________
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 2290/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Radwegsanierung Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor, Landschaftsschutzgebiet L17 "Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge", Bezirk 2 Rodenkirchen, Hier: Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat ist damit einverstanden, dass die Radwegesanierung Militärringstraße zwi- schen Brühler Landstraße und Am Eifeltor umgesetzt wird. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG zu. Alternative: Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Landschafts- plans gemäß § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 15.08.2022 2 Begründung: Beschreibung der Maßnahme Die Stadt Köln plant im Zuge Ihres Radwegesanierungsprogramms die Umgestaltung der Radwege- führung parallel zur Militärringstraße zwischen den einmündenden bzw. querenden Straßen „Am Ei- feltor“ und „Brühler Landstraße“. Die im Bestand in unterschiedlichen Bauweisen und teils räumlich getrennt verlaufenden Wegetrassen sollen dabei zunächst zurückgebaut und auf einer Länge von etwa 1.000 m zu einer 5 m breite Trasse ausgebaut werden. Dabei soll der bis zu 3 Metern breite Radweg als asphaltierter Weg, der meist parallel und unmittelbar angrenzend verlaufende, bis zu 2 Metern breite Fußweg mit wassergebundener Decke gebaut werden. Durch den Fortfall der räumli- chen Trennung verändert sich für diesen Teilbereich auch die Lage der Trasse. Im Bereich einer Fuß- / Radwegbrücke über den Militärring wird die vorhandene Trasse aufgrund einer dortigen Baumgrup- pe aufgenommen (entsiegelt) und um wenige Meter nach Norden verlegt. Auf dem letzten Teilstück bis zur Brühler Landstraße verjüngt sich die neue Trasse auf etwa 4 m. In diesem Bereich wird der vorhandene asphaltierte Weg saniert und um etwa 1 m verbreitert. Die gesamte Trasse besitzt eine Länge von ca. 1.330 m. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün der Stadt Köln hat jedoch am 03.03.2022 den Beschluss gefasst, dass der Rad- und Gehweg nicht auf voller Breite versiegelt werden darf. Die Trasse darf demnach eine Gesamtbreite von 5 Metern nicht überschreiten und lediglich auf max. 3 m Breite ver- siegelt (Radweg) sowie auf max. 2 m Breite als wassergebundener Weg (Fußweg) umgesetzt wer- den. Bei einem Ortstermin der am Bauvorhaben beteiligten Abteilungen der Stadt Köln wurde der Ausschussbeschluss als realisierbar eingestuft und das Bauvorhaben soll, wie durch den Beschluss festgesetzt, umgesetzt werden. Auf die Anpassung des LBP wurde verzichtet, da trotz geringeren Eingriffen die Ausgleichsmaßnahmen des ursprünglichen LBP umgesetzt werden sollen. Eingriff /Kompensation Durch das Bauvorhaben werden überwiegend ubiquitär überprägte Bereiche überbaut – in Teilberei- chen werden Flächen zu Waldrändern entsiegelt, die sich in der Folge zu höherwertigen Biotopen entwickeln können. Innerhalb der Trasse finden sich keine hochwertigen (nicht ersetzbaren) Biotope. Ein vorhandener Radweg ist auf gesamter Länge durchgängig asphaltiert – zusätzlich werden durch die Planung wassergebundene Wegeflächen und artenarme Wiesenflächen überbaut – im Bereich der Wiesenflächen besteht die Verpflichtung zum Schutz des Oberbodens. Alle auf dem Gelände vorhandenen randlichen Vegetationsstrukturen bleiben erhalten. Unvermeidbar ist im Zuge des ca. 1.330,00 m langen Ausbaus in einer Breite von 4,00 bis 5,00 m die Rodung eines Einzelbaumes (A- cer pseudoplatanus (Bergahorn) – Stammdurchmesser 40 cm – Umfang 1,25 m – 1,30 m). Auch die Prüfung alternativen Trassen kam zu dem Ergebnis, dass mit der nun gewählten Trassenführung der geringstmögliche Eingriff in den Baumbestand einhergeht. Als Ausgleich für die in einem kurzen Abschnitt notwendige Versiegelung von Vegetation, werden an anderer Stelle Flächen im Bereich der alten Trassenführung entsiegelt. Im Rahmen dieses Wege- rückbaues werden Kronentraufbereiche tangiert – in Teilbereichen wird durch den Rückbau der We- geflächen lediglich ein Abstand von ca. 1,00 m zu den Stämmen der Waldbäume eingehalten. Hier sind Wurzelschutzmaßnahmen erforderlich. Die Trasse wird bereits seit Jahren intensiv zum Zwecke der stillen als auch aktiven Erholung genutzt. Mithin ist der Bereich aus Sicht der Störungsintensität deutlich vorbelastet. Für den Baum mit einem Stammumfang von ca. 1,30 m werden 2 Bäume aus der „Liste für die Er- satzpflanzung bodenständiger Bäume“ (Anlage 1) mit einem Umfang von 20 cm gepflanzt (vergl. Baumschutzsatzung S. 6-7 sowie S. 10-12). Die Sanierung des Rad- und Gehweges hat durch eine teilweise Anpassung der Trassenführung das Ziel, eine Baumgruppe zu erhalten. Durch die geänderte Trassenführung werden überwiegend ubiqui- tär überprägte Bereiche überbaut – in Teilbereichen werden Flächen zu Waldrändern entsiegelt, die sich in der Folge zu höherwertigen Biotopen entwickeln können. Die Rodung eines Laubbaumes ist unvermeidbar, wird jedoch durch die Pflanzung von zwei Laubbäumen ausgeglichen. Die Bilanzierung des Eingriffs und der Ausgleichsmaßnahmen laut landschaftspflegerischem Begleit- 3 plan (LBP) bezieht sich auf eine ursprüngliche Planung mit einer Vollversiegelung des Rad- und Gehweges auf einer Breite von 5 Metern auf gesamter Länge. Artenschutz Die in § 44 BNatSchG beschriebenen Zugriffsverbote werden durch die Rodung des Einzelbaumes mithin nicht ausgelöst. Der Baum wurde am 05.03.2020 (weitgehend unbelaubt) und am 27.05.2020 (belaubt) untersucht. Es fanden sich weder Horste noch Höhlen oder potentiell nutzbare Spalten, die als Fortpflanzungs-, Rast oder Ruhestätte für besonders geschützte Tierarten dienen könnten. Verbote des Landschaftsplans Die geplante Maßnahme liegt im Landschaftsschutzgebiet L 17 „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“. Nach den Festsetzungen des Landschaftsplans ist innerhalb von Landschaftsschutzgebieten insbesondere verboten, - Bäume, Sträucher oder sonstiges Pflanzen zu beseitigen, - Flächen zu versiegeln und den Boden zu verdichten und - Straßen, Wege und Plätze zu errichten. Befreiungsvoraussetzungen Von den Verboten des Landschaftsplans kann auf Grundlage des § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG eine Befreiung erteilt werden, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, ein- schließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art notwendig ist. Das Bauvorhaben stellt einen Teilabschnitt einer wichtigen, überörtlichen Rad- und Fußverbindung in ost-westlicher Ausdehnung dar. Es ist zu erwarten, dass im Zuge der Verkehrsverlagerung vom moto- risierten Individualverkehr auf Radverkehr die Nutzungsintensität sowie die Anforderungen an eine solche Radtrasse steigen. Um diesen gerecht zu werden, ist einerseits die Qualität der Infrastruktur zu sichern und andererseits eine Trennung der Mobilitätsarten Fuß- und Radverkehr anzustreben. Daher besteht an dem Bauvorhaben ein hohes öffentliches Interesse. Im Planungsprozess wurde das Vermeidungsgebot u.a. durch eine Trassenverlegung bzw. durch das geringere Ausmaß an Versiegelung (im Vergleich zur Bestandstrasse) berücksichtigt. Darüber hinaus werden die Eingriffe über das vorgeschriebene Maß hinaus ausgeglichen, sodass die Eingriffsbilanz positiv ausfällt. Das öffentliche Interesse an der Durchsetzung der Verbote des Landschaftsplans ist daher gering. Das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Verbote und dem daraus resultierenden Schutz von Natur und Landschaft ist damit geringer als dem überwiegenden öffentlichen Interesse an der Umset- zung des Bauvorhabens. Daher liegen die Befreiungsvoraussetzungen gem. § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Anlagen Landschaftspflegerischer Begleitplan Übersichtsplan Lagepläne Niederschrift Abstimmungstermin 14.06.2022
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Brühler Landstraße 8
- Militärringstraße
- Willy-Brandt-Platz 2
- Am Eifeltor
- Reitweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2290/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 01.08.2022
- Erstellt
- 19.07.2022 16:00